Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit informieren wir Sie über unser aktuelles Fortbildungsangebot. Die Übersicht wird regelmäßig für Sie aktualisiert und um weitere Kurse ergänzt. Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG) für Leuphana Universität Lüneburg Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Scharnhorststraße 1 Geb. 1 Raum 024 21335 Lüneburg Fon 04131.677-1706 Fax 04131.677- 1657 [email protected] http://www.leuphana.de/studium/weiter bildung/ lehrerfortbildung.html Grundschule Stand: 05. April 2016 Eine Anmeldung zu den Kursen ist ab sofort über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB möglich: http://www.nibis.de/nibis.php?menid=1871 Hinweise zur Anmeldung finden Sie unter http://www.nibis.de/nibis.php?menid=3702 Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung die „Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG)“ akzeptieren. Sie finden die Teilnahmebedingungen im Anschluss an die Kursübersicht und auch unter http://tinyurl.com/nj2nj7y Bitte beachten Sie vor allem den Absatz zur Abmeldung von Veranstaltung: Rücktritt Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG): [email protected] Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen (auch bei Krankheit) entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Anmeldeschluss Veranstaltungsdatum VeDaB Veranstaltungsnummer Titel Zielgruppe/ Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/Zeit Referent/-in Kostenbeitrag Hr. Jolly 42 – 74 € pro TN Fr. Jolly 42 – 74 € pro TN Wasserturm Lüneburg Fr. Struck 10 € pro TN Grundschule Eicklingen, Schulstraße 31, 29358 Eicklingen, Musikraum Leuphana Universität Lüneburg, Campus Scharnhorststraße, Gebaäude 7, Raum 320/ 9:30 Uhr - 17:30 Uhr Fr. Maussner Fr. Lange Fr. Thiessen 22-52 € pro TN Fr. Fulczynski 50-80 € pro TN Fachbezogene Unterrichtsentwicklung Darstellendes Spiel 05.08.2016 16.08.2016 KLG.3316.085 Theater in der Schule - Spiel mit körpersprachlichen Elementen 05.08.2016 17.08.2016 KLG.3316.086 Theater in der Schule - Anleitung zu Kurzprojekten für Unterricht, offen Pause, Schulhof und Straße offen Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 12 Raum 105 / 10:00 Uhr 17:00 Uhr Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 12 Raum 105 / 10:00 Uhr 17:00 Uhr Kunst und Musik 05.04.2016 11.04.2016 12.04.2016 26.04.2016 11.05.2016 25.05.2016 KLG.1516.080 KLG.1716.077 KLG.2116.019 Kunst - Bilderausstellung "ich spüre den Wind" von Anja Struck offen mit Schülern besuchen Musikpädagogische Werkstatt GS, FÖS, Klasse Celle - Thema: Singen mit 5 der SEK I Kindern Mare Pictum: eine ausgearbeitete FöS, GS Unterrichtsreihe zum ästhetischen Lernen Anmeldeschluss Veranstaltungsdatum VeDaB Veranstaltungsnummer Titel Zielgruppe/ Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/Zeit Referent/-in Kostenbeitrag Stadtbad Dannenberg, Bäckergrund 32, 29451 Dannenberg Hr. Bartels Fr. Ringer Eintritt ins Stadtbad = 3,50 € Hr. Elling Hr. Krüger Hr. Trattler 40,- - 59,- € pro TN Fr. Fehlauer Fr. Jahr 17,- - 47,- € pro TN Imke Hanssen 10 - 15 € pro TN Fr. Teskrat 41 - 71 € pro TN Fr. Wilhelm 23 - 52 € pro TN Sport KLG.2116.074 1. Auffrischung der Rettungsfähigkeit 2. Erwerb des alle Schulformen Rettungsschwimmabzeichens Bronze für Sportlehrerinnen und Sportlehrer aller Schulformen 26.05.2016 09.06.2016 KLG.2316.058 Golf - Lehrerinnen und Lehrer entdecken den Golfsport offen 29.09.2016 20.10.2016 KLG.4216.083 Tanzen in der Grundschule GS, FÖS KLG.1616.009 Mit konzentrationsschwachen Lehrkräfte der Kindern erfolgreich lernen, lesen Klassen 3 - 6 und vorlesen KLG.1916.081 Alphabetisierung (und Zweitschrifterwerb) in Sprachlernklassen GS, Sek I KLG.2116.036 Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule - Modul II Von der Sprachstandsbeobachtung/ diagnose zur Förderplanung GS 13.05.2016 27.05.2016 Golfpark Soltau, Golfanlage Hof Loh, Alte Zollstr. 29614 Soltau-Tetendorf Kleine Sporthalle Embsen, Bahnhofstr. 62, 21409 Embsen Sprachen 05.04.2016 19.04.2016 26.04.2016 10.05.2016 12.05.2016 26.05.2016 Leuphana Universität Lüneburg, Gbäude W, Raum 223/ 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 7, Raum 320 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 14, Raum 103/ 10:00 Uhr - 16:30 Uhr Anmeldeschluss Veranstaltungsdatum VeDaB Veranstaltungsnummer Titel Zielgruppe/ Teilnehmerkreis 13.05.2016 31.05.2016 KLG.2216.082 Alphabetisierung (und Zweitschrifterwerb) in Sprachlernklassen 05.08.2016 16.08.2016 KLG.3316.070 Unterricht mit Flüchtlingskindern offen 09.08.2016 23.08.2016 11.08.2016 25.08.2016 23.08.2016 06.09.2016 KLG.3416.037 KLG.3416.040 KLG.3616.075 GS, Sek I Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule - Modul III GS Merkmale eines sprachförderlichen Unterrichts in der GS Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe - Modul III GS Merkmale eines sprachförderlichen Unterrichts in der Sekundarstufe Erste Hilfe fürs Lesen bei Kindern mit LRS GS - Klassen 2-4 Veranstaltungsort/Zeit Referent/-in Kostenbeitrag Fr. Teskrat 41 - 71 € pro TN Fr. Teskrat 38-46 € pro TN Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 14, Raum 103/ 10:00 Uhr - 16:30 Uhr Fr. Wilhlem 23 - 52 € pro TN Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 14, Raum 103/ 10:00 Uhr - 16:30 Uhr Fr. Wilhlem 23 - 52 € pro TN Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 12 Raum 001 / 14:30 Uhr 17:30 Uhr Fr. Hanssen 10-15 € pro TN Hr. Tarnowski 49 € pro TN Hr. Tarnowski 49 € pro TN Leuphana Universität Lüneburg, Gebäude 14, Raum 103 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Leuphana Universität Lüneburg, Campus Scharnhorststraße, Gebäude 11.320 Gesundheit und Beratung 05.04.2016 14.04.2016 05.04.2016 15.04.2016 KLG.1516.049 Lehrergesundheit - Aufbaukurs: Regeneration - wie kann ich mich offen täglich wirkungsvoll erholen? KLG.1516.050 Lehrergesundheit - Aufbaukurs: Stress und negative Emotionen verändern offen Leuphana Universität Lüneburg, Rotes Feld, W 223 09:00 Uhr - 14:00 Uhr Leuphana Universität Lüneburg, C14.202 09:00 Uhr - 14:00 Uhr Anmeldeschluss Veranstaltungsdatum VeDaB Veranstaltungsnummer 05.04.2016 15.04.2016 KLG.1516.051 Titel "Nobody is perfect" - mehr Lebensqualität durch weniger Perfektionismus Zielgruppe/ Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/Zeit Referent/-in Kostenbeitrag offen Leuphana Universität Lüneburg, C14.201 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Fr. Wiencke 49 € pro TN 07.04.2016 21.04.2016 (Modul I) KLG.1616.015 19.05.2016 (Modul II) alle Schulformen Qualifizierung für Beauftragte für (nähere Brandschutz und Evakuierung - Informationen siehe AuG Ausschreibung) OBS Bad Bodenteich 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Frau Raabe Herr Dr. Klemeyer Herr Dr. Klaßen ohne 08.04.2016 22.04.2016 KLG.1616.052 Elterngespräche -konstruktive Arbeit mit (schwierigen Eltern) offen Leuphana Universität Lüneburg, C11.320 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Hr. Tarnowski 49 € pro TN 18.04.2016 02.05.2016 30.05.2016 KLG.1816.072 Stimme als "Berufswerkzeug" offen Prävention von Stimmstörungen Leuphana Universität Lüneburg, C 11.319 Fr. Rose 25 € pro TN Qualifizierung für Beauftragte für offen Erste Hilfe - AuG Niedersächsische Landesschulbehörde, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Raum 0.251 Hr. Helmke Frau Schlömer ohne GS, FÖS, Sek. I Grundschule Bardowick/ 15:30 Uhr - 18:00 Uhr Hr. Spohn 15 € pro TN offen Polizeidirektion Lüchow, Herr Grischke Saaßer Chaussee, Lüchow 27.10.2016 10.11.2016 KLG.4516.055 Fächerübergreifende Projekte und Konzepte 05.04.2016 12.04.2016 KLG.1516.045 15.04.2016 25. - 29.04.2016 KLG.1716.053 Interaktive Whiteboards - neue Möglichkeiten für Ihren Unterricht - Teil II Lösung von Konflikten in jeglichen Alltagssituationen auf der Grundlage von demokratischen Prinzipien ohne Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG) (Stand: 01.12.2012) Leuphana Universität Lüneburg Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Scharnhorststraße 1 21335 Lüneburg Fon 04131.677-1706 Fax 04131.677- 1657 [email protected] www.leuphana.de Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Fortbildungsangeboten und hoffen, Sie als Teilnehmer/-in begrüßen zu dürfen. Gleichzeitig möchten wir Sie über Bestimmungen und Regelungen für die Fort- und Weiterbildungen sowie das Anmeldeverfahren im Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg informieren. Adressatinnen und Adressaten Die Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung (KLG) richten sich an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152, 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, das nicht-lehrende Personal der öffentlichen Schulen sowie an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare in den Städten Lüneburg, Celle, Winsen sowie in den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Celle und Heidekreis. Das Angebot des Kompetenzzentrums kann darüber hinaus auch von Lehrkräften der Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden, die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind. Ankündigung Das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) veröffentlicht seine Fortbildungsveranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB (www.vedab.nibis.de) und teilt diese den Schulen per E-Mail mit. Die Ankündigungen enthalten detaillierte Informationen über die Veranstaltungen. Bestandteil der Ankündigungen sind die „Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG)“. 2 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB. Die OnlineAnmeldung ist Voraussetzung für die Bearbeitung, z. B. für die Erstellung der Teilnahmelisten und Teilnahmebescheinigungen. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldung ist neben den Angaben Vorname, Name und E-Mail die Angabe der Schulnummer. Im Zuge der Online-Anmeldung muss angegeben werden, dass die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle vorliegt. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist zudem die Erklärung zur Kostenübernahme notwendig. Die in der Ankündigung angegebene Anmeldefrist ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf der Meldefrist können nicht berücksichtigt werden. Berücksichtigung von Beeinträchtigungen Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter „Bemerkungen“ mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden können (z. B. barrierefreier Zugang). Dienstreisegenehmigung Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte die Schulleiterin bzw. der Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte im Erziehungsurlaub. Im Zuge der Online- Anmeldung muss bestätigt werden, dass diese Genehmigung vorliegt. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung trifft die vorgesetzte Dienststelle. Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten. Einladungen Einladungen versendet das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) in der Regel zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an die von der Lehrkraft in die Veranstaltungsdatenbank eingegebene E-Mail Adresse. Mit der Zusendung der Einladung durch das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie weiterhin: Wenn es sich um eine Fortbildung des Dienstherrn (schulinterne, zentrale und regionale Lehrerfort-bildung) handelt, sind dies dienstliche Veranstaltungen, wofür zuvor eine Einladung und eine Dienstreisegenehmigung vorliegen muss (vgl. Ziff. 8 des Erl. des MK v. 23.4.1996 "Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen"). Wenn es außerschulische Fortbildungen sind, die in die dienstliche Fortbildung und die Fortbildungsprogramme einbezogen sind, gilt dasselbe. Wenn die Fortbildungen nicht in die dienstlichen Fortbildungsprogramme einbezogen sind, d.h. nicht Fortbildungen des Dienstherrn sind, müssen die Lehrkräfte Sonderurlaub beantragen, es muss - bei außerschulischen Veranstaltungsorten - eine 3 Dienstreisegenehmigung vorliegen und laut Ziff. 2.2. des RdErl. d. MF v. 18.6.1998 "Unfallfürsorge bei Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen" im Einzelfall vorab schriftlich vom Dienstvorgesetzten anerkannt werden, dass die Veranstaltung dienstlichen Interessen dienen. Für die Gewährung von Dienstunfallfürsorge gemäß § 31 Abs. 5 BeamtVG bzw. § 34 Abs. 5 NBeamtVG ist das MK zuständig. Reisekostenerstattung Die Erstattung der Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 14.12.2007 - SVBI. 2008, S. 7). Rücktritt Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG): [email protected] Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen (auch bei Krankheit) entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) per E-Mail mitzuteilen. Teilnahmebescheinigungen Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung mit ihrer Unterschrift in der Teilnahmeliste. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung einschließlich einer Ausfertigung für ihre Personalakte am Ende der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe. Überzeichnung Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulbezirkspersonalrates, der Frauenbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte der Nds. Landesschulbehörde. Die im Rahmen des Auswahl-verfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung informiert. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) bemüht, zeitnah eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten. Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld „Bemerkungen“ hinweisen. 4 Veranstaltungsausfall Dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) bleibt die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringen Teilnehmerzahl) vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben. Vertrags- und Zahlungspartner Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule bzw. Dienststelle. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (siehe RdErl. d. MK vom 14.12.2007 „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“). Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den Ankündigungen ausgewiesen. Die Rechnungsstellung an die Schulen bzw. Dienststellen erfolgt mit der Einladung. Ab 01.01.2014 erfolgt die Bezahlung über das Bankeinzugsverfahren vom Schulgirokonto (siehe RdErl. d. MK v. 1.9.2009 „Führung von Girokonten durch die Schulen“ (SVBI. 10/2009, S.377). PKW-Benutzung Wenn besondere dienstliche oder persönliche Gründe es rechtfertigen und diese in der Kursanmeldung dargelegt worden sind, kann die Benutzung des privaten PKW gestattet werden. Die erforderliche Genehmigung muss mit einem entsprechenden Vermerk versehen sein; sie erfolgt durch die zuständige Schulbehörde. Als Genehmigungsgründe kommen z. B. in Betracht: - persönliche Verhältnisse des Beteiligten (z. B. Körperbehinderung), - örtliche Verhältnisse (z. B. ungenügende Verkehrsverbindungen), - Einsparung von Haushaltsmitteln (z. B. Bildung von Fahrgemeinschaften). Bei Eintritt eines Sachschadens am PKW auf dem Weg von und zur Fortbildungsveranstaltung kann gemäß § 96 NBG Schadenersatz bis zur Höhe von 332,34 € gewährt werden. Dienstunfall Bei Eintritt eines Dienstunfalls, auch auf dem Weg zu oder von der dienstlichen Fortbildungsveranstaltung, werden den Lehrkräften Unfallfürsorgeleistungen nach den Vorschriften des BeamtVG, bei Arbeitsunfällen Leistungen nach den Unfallversicherungsvorschriften der RVO und, im Falle zusätzlicher Sachschäden, in sinngemäßer Anwendung des § 23 BeamtVG gewährt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung und damit verbundene Einladung zu dieser Fortbildungsveranstaltung.
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