Begleitschreiben - Kanton Basel

Finanz- und Kirchendirektion
Kanton Basel-Landschaft
Direktion
Kompetenzzentrum Personal
Personalrecht
Rheinstrasse 24, Postfach
Empfänger
Siehe Verteiler
4410 Liestal
Tel. direkt
Tel. zentral
061/ 552 55 78
061t 552 51 11
E-Mail
[email protected]
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Liestal,21. Mälz2016
Vernehmlassung zum
Entwurf für die Landratsvorlage über die Teilrevision des Personalgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat hat die Finanz- und Kirchendirektion damit beauftragt, den Entwurf der Landratsvorlage zur Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung zu geben.
Auslöser dieser Teilrevision sind zwei übenruiesene Motionen. Dabei handelt es sich einerseits
um die Motion von Regula Meschberger (20131101), wonach das Kantonsgericht zuständig sein
soll für die Behandlung von Beschwerden gegen anstellungsrechtliche Verfügungen der Aufsichtsstelle Datenschutz sowie der Finanzkontrolle und andererseits um die Motion von Jürg
Wiedemann (20131027), wonach eine gesetzliche Grundlage geschaffen soll, um Whistleblower
im Kanton Basel-Landschaft besser zu schützen. Die erforderliche Anpassung des Personalgesetzes wurde zum Anlass genommen, das Personalgesetz auch in weiteren Bestimmungen
zeitgemässer auszugestalten, insbesondere in Bezug auf die Kündigungsgründe und die Fortund Weiterbildung.
Sämtliche Unterlagen finden Sie online unter: https://www.baselland.ch/aktuelle vernehmlhtm.273436.0.html ) Teilrevision Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz).
Gerne laden wir Sie ein, Stellung zum beiliegenden Entwurf der Landratsvorlage zu nehmen
und bitten Sie, lhre Stellungnahme bis zum
23. Juni 2016
elektronisch an sarah.vonqunten(Obl.ch oder per Post an Sarah von Gunten, Kompetenzzentrum Personal, Rheinstrasse 24,4410 Liestal, zu richten. Für Rückfragen steht sie ihnen gerne
zur Verfügung (Tel 061 552 55 78).
NlFpa\P-recht\05 Gesetzgèbung\153.12 Verordnung über d¡e Lohnfortzahlunguol 5 Rev¡sion LFZ befristete Verträge\Mitberich[RRB Gemeinde\2016.03.21*Teilrevision
Personal gesetz_Begleitschreiben,Geme¡nden.docx
Finanz- und Kirchendirektion
Direktion
Für lhre Mitwirkung danken wir lhnen herzlich
Mit freundlichen Grüssen
D KIRCHENDIREKTION
F
Regierungsrat Anton Lauber
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