- Bellos Hundebetreuung

Betreuungsvertrag für Hunde Nr. _______
Zwischen
Bellos Hundebetreuung
Hauptstr. 279
04416 Markkleeberg
Tel: 034299 / 70 154
www.bellos-hundebetreuung.de
Email: [email protected]
und dem Hundehalter
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Name, Vorname
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Strasse, Hausnr.
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PLZ, Wohnort
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Telefon
wird hiermit ein Vertrag über die Betreuung eines Hundes abgeschlossen.
Bellos Hundebetreuung (fortführend kurz BHB genannt) übernimmt ab __ . __ . ____ den
unten genannten Hund erstmals in die Betreuung als:
Tagesgast (zusätzlich Buchungsformular beifügen) bzw.
Übernachtungsgast für den Zeitraum vom __ . __ . ____ bis __ . __ . ____.
BHB versichert, über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen im Umgang mit
Hunden sowie über die behördliche Genehmigung zum Betreiben einer Hundepension zu
verfügen.
Es gelten die zu diesem Vertrag gehörenden Vertragsbedingungen.
Vollmacht:
Der o.g. Hundehalter ______________________ bevollmächtigt hiermit Bellos Hundebetreuung und
ihre Mitarbeiter im Falle einer Verletzung oder Erkrankung des genannten Hundes die daraus sofort
notwendige tiermedizinische Versorgung bei einem beliebigen Tierarzt durchführen zu lassen.
Eine vorherige Absprache zwischen Bellos Hundebetreuung und dem Halter über
Behandlungsmethoden ist bei akuten Notfällen mit sofortigem Handlungsbedarf nicht notwendig.
Der Halter genehmigt hiermit ausdrücklich medizinisch notwendige Eingriffe bis zu einem
Kostenbetrag von € _________ .
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Ort / Datum / Unterschrift
-1-
Angaben zum Hund
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Name
Rasse
Chipnummer
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Geburtsdatum
Geschlecht
kastriert?
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Haustierarzt (Name & Telefon)
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Besonderheiten (schon mal weggelaufen?, scheu o. ängstlich, stärkerer Jagdtrieb, Fehlverhalten bei Joggern,
Radfahrern, Pferden etc.)
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Futtergewohnheiten (Art / Menge / Sorte)
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Hundeausbildung absolviert / Führerschein
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Hundehaftpflichtversicherung / Vertrags-Nr.
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bisherige Knochenbrüche, Verletzungen/ Krankheiten + Medikamente
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Notfallperson (Lebenspartner, Eltern, Freunde, etc.) Name, Telefonnummer
-2-
Vertragsbedingungen
1. Impfungen
1.1.
Der Hundehalter versichert durch Vorlage des Impfpasses und/oder Bescheinigung
des Tierarztes, dass der zu betreuende Hund einen ausreichenden Impfschutz gegen
Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Zwingerhusten besitzt.
1.2.
Der Impfpass und/oder die tierärztliche Bescheinigung sind bei Vertragsabschluss
vorzulegen.
2.Haftung
2.1.
BHB übernimmt durch seine Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der
Aufsichtspflicht die Haftung für Sach- und Personenschäden, die während der
Betreuung des Hundes durch selbigen Dritten gegenüber zugefügt werden.
2.2.
BHB übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen des Hundes
jeglicher Art (z.B. Schnittwunden, Verstauchungen, Knochenbrüche, Aufnahme von
ungenießbaren und/oder unverdaulichen Fremdkörpern, etc.), die während der
Betreuungszeit entstehen. BHB weist ausdrücklich darauf hin, dass der Hund auf
Grund des morgendlichen Spazierganges mind. 1 Stunde vor Abgabe bei BHB
gefüttert sein muss um eine eventuell mögliche lebensbedrohliche Magendrehung zu
vermeiden. Die bei einer dennoch eintretenden Magendrehung anfallenden
Tierarztkosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
2.3.
Es wird keine Haftung von BHB übernommen, wenn Ihr nicht kastrierter Rüde
während der Betreuungszeit eine läufige Hündin deckt. Die Übernahme der daraus
entstehenden Kosten ist unter den jeweiligen Hundehaltern zu klären.
2.4.
Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Auslauf teilnehmen. Kommt es
trotzdem zu einem ungewollten Deckakt, durch den die läufige Hündin tragend wird,
ist BHB von jeglicher Haftung frei gestellt.
2.5.
Ebenfalls wird keine Haftung im Todesfall des Hundes (z.B. durch Herzversagen,
Verkehrsunfall, Ertrinken etc.) übernommen.
2.6.
Im Falle einer Auseinandersetzung mit Hunden aus dem Rudel oder fremden Hunden
kommen ausschliesslich die jeweiligen Hundeeigentümer für eventuell entstehende
Tierarztkosten oder Sachschäden auf.
3. Versicherung
3.1.
Der Hundebesitzer versichert, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden
Krankheiten, nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde sowie gechipt
(optional) ist.
3.2.
Schäden, die durch den Hund während seines Aufenthaltes bei BHB verursacht
werden,
sind
nur
bei
Aufsichtspflichtverletzungen
durch
die
Betriebshaftpflichtversicherung von BHB abgedeckt.
3.3.
Schäden, die auf Grund des allgemeinen „Lebensrisikos“ des Hundes ausgehen und
durch
selbigen
verursacht
werden,
müssen
durch
eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Ein Nachweis ist zu erbringen!
4. Buchung & Preise
Bei regelmäßiger Tagesbetreuung hat der Hundehalter seine Buchungstermine verbindlich*
schriftlich 14-tägig im Voraus bei BHB einzureichen.
Folgende Zeiten sind zu berücksichtigen & einzuhalten:
-
Abgabezeiten des Hundes bei Tagesbetreuung: von 07.00 Uhr bis 08.30 Uhr
Abholzeiten des Hundes bei Tagesbetreuung: ab 13.30 Uhr bis spät. 18.00 Uhr
Wird ein Hund ohne vorherige Absprache/Mitteilung später als 18.00 Uhr vom Hundehalter
abgeholt, berechnet BHB einen Aufschlag von € 2,00 je angefangene 60 Minuten, jedoch bis
max. 20.00 Uhr.
-3-
Wird ein tagesbetreuter Hund nicht bis spätestens 20 Uhr vom Halter abgeholt und eine
Kontaktaufnahme von BHB zum Halter war in keinster Weise möglich, muss der betreute
Hund in das zuständige Tierheim abgegeben werden. Die daraus entstehenden Kosten trägt
der Halter.
Die Abgabe- und Abholzeiten bei Übernachtungsgästen sind individuell zwischen BHB und
dem Halter abzustimmen und sind verbindlich**. Überschreitet jedoch der Halter ohne
vorherige Absprache die vereinbarte Abholzeit um mehr als 3 Stunden und eine
Kontaktaufnahme durch BHB war auch nicht möglich, wird der Hund auch hier dem
zuständigen Tierheim überstellt. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Halter.
Der Preis für die Tagesbetreuung pro (Werk-)Tag ermittelt sich wie folgt:
•
•
•
•
•
Besuch der
Besuch der
Besuch der
Besuch der
Besuch der
Tagesstätte
Tagesstätte
Tagesstätte
Tagesstätte
Tagesstätte
an
an
an
an
an
5
4
3
2
1
Werktagen pro Woche: € 11,00 / Tag
Werktagen pro Woche: € 11,50 / Tag
Werktagen pro Woche: € 12,00 / Tag
Werktagen pro Woche: € 13,00 / Tag
Werktag
pro Woche: € 16,00 / Tag
In Ausnahmefällen werden auch Samstags, Sonn- und Feiertags Hunde betreut. Die
Betreuungskosten liegen in diesen Fällen bei € 20,00 inkl. gesetzl. MwSt. Bei der Abgabe von
mehreren Hunden erhält der Halter für den zweiten sowie jeden weiteren Hund 10% Rabatt
auf den Tagespreis.
Der Preis für Übernachtungsgäste beträgt € 13,00 pro Tag. Ausgenommen sind Samstage,
Sonn- und Feiertage. Hier beträgt der Preis € 20,00.
Bei gewünschter Fütterung fällt pro Tag eine Fütterungspauschale von € 2,00 an.
Im Zeitraum 15.10. – 31.03. wird eine Heizkostenpauschale von € 0,50 pro Tag fällig.
Der Preis für die Betreuung kranker bzw. genesender Hunde (siehe Pkt. 5.) beträgt bei
tagesbetreuten Gästen € 16,00 pro Tag und bei übernachtungsbetreuten Gästen € 25,00 pro
Tag.
Für tagesbetreute Hunde erfolgt die Bezahlung am letzten Betreuungstag der Woche für die
Folgewoche im Voraus.
*Da mit der verbindlichen Buchung die Zurverfügungstellung des Betreuungsplatzes
für den entsprechenden Zeitraum von BHB garantiert wird, sind die Betreuungskosten
auch dann zu zahlen, wenn der betroffene Hund im gebuchten Zeitraum nicht bei BHB
erscheint.
**Ein für den Halter kostenfreier Rücktritt von seiner verbindlichen
Übernachtungsgast-Buchung ist bis spätestens 4 Wochen vor Abgabetag möglich.
Ein Rücktritt nach diesem Termin berechtigt BHB 20% des ursprünglichen
Gesamtbetrages als Umsatzausfall vom Halter zu fordern. Bringt der Halter jedoch
innerhalb von 12 Wochen nach Rücktritt seinen Hund zur Betreuung, wird BHB den
Umsatzausfall den dabei entstehenden Kosten gegenrechnen.
Bei Übernachtungsgästen zahlt der Hundehalter am Tag der Abgabe neben dem kompletten
Betreuungsbetrag eine Kaution in Höhe von € 100,00 zum Zwecke der Kostenbestreitung für
eventuelle dringend notwendige Tierarztbesuche. Die Kaution bzw. Reste davon werden
dem Hundehalter am Tag der Abholung zurückerstattet. Sollte ein Tierarztbesuch
stattgefunden haben, übergibt BHB dem Halter am Tag der Abholung sämtliche ärztliche
Dokumente. BHB ist berechtigt, eine Kopie des Behandlungsberichtes für die eigenen
Unterlagen anzufertigen.
-4-
5. Betreuung kranker bzw. genesender Hunde
Generell gilt -> kranke Hunde können nicht in die Betreuung bei BHB aufgenommen
werden.
Folgende Ausnahmen gelten
Der zu betreuende Hund:
-
hat eine chronische jedoch nicht ansteckende Krankheit
ist in der Genesungsphase und frei von Ansteckungsrisiken
Auf Grund des umfangreicheren Betreuungsaufwandes sowie des höheren Verbrauchs an
Reinigungs- und/oder Desinfektionsmitteln ergibt sich ein entsprechend anderer
Betreuungspreis, siehe dazu Pkt. 4.
BHB übernimmt keine Gewähr für die medizinisch korrekte Darreichung von Medikamenten
der unter Pkt. 5. bezeichneten Hunde und ist in diesem Sinne von jeglicher Haftung
diesbezüglich freigestellt.
Wird ein Hund wissentlich mit einer ansteckenden Krankheit zur Betreuung bei BHB
abgegeben, trägt der Halter dieses Hundes generell sämtliche daraus entstehenden Kosten.
Erkranken daraufhin weitere Hunde, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Betreuung bei BHB
befanden, wird das zuständige Veterinäramt in Kenntnis gesetzt.
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
Haus 5
Tel.: 03433 / 241 2501
Schadensersatzansprüche von Haltern, deren Hunde sich zum Zeitpunkt der
„Krankheitseinschleppung“ durch den kranken Hund ebenfalls in der Betreuung bei BHB
befanden, sind ausschließlich an den Halter des kranken Hundes zu richten. Zu diesem
Zwecke haben sich möglicherweise anspruchsberechtigte Halter zur Informationsgewinnung
mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.
Alle in diesem Vertrag genannten €-Beträge verstehen sich inkl. gesetzl. MwSt.
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Datum, Unterschrift Halter
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Datum, Unterschrift Bellos Hundebetreuung
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