Betreuungsvertrag für Hunde Nr. _______ Zwischen Bellos Hundebetreuung Hauptstr. 279 04416 Markkleeberg Tel: 034299 / 70 154 www.bellos-hundebetreuung.de Email: [email protected] und dem Hundehalter ________________________________________ Name, Vorname ________________________________________ Strasse, Hausnr. ________________________________________ PLZ, Wohnort ________________________________________ Telefon wird hiermit ein Vertrag über die Betreuung eines Hundes abgeschlossen. Bellos Hundebetreuung (fortführend kurz BHB genannt) übernimmt ab __ . __ . ____ den unten genannten Hund erstmals in die Betreuung als: Tagesgast (zusätzlich Buchungsformular beifügen) bzw. Übernachtungsgast für den Zeitraum vom __ . __ . ____ bis __ . __ . ____. BHB versichert, über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen im Umgang mit Hunden sowie über die behördliche Genehmigung zum Betreiben einer Hundepension zu verfügen. Es gelten die zu diesem Vertrag gehörenden Vertragsbedingungen. Vollmacht: Der o.g. Hundehalter ______________________ bevollmächtigt hiermit Bellos Hundebetreuung und ihre Mitarbeiter im Falle einer Verletzung oder Erkrankung des genannten Hundes die daraus sofort notwendige tiermedizinische Versorgung bei einem beliebigen Tierarzt durchführen zu lassen. Eine vorherige Absprache zwischen Bellos Hundebetreuung und dem Halter über Behandlungsmethoden ist bei akuten Notfällen mit sofortigem Handlungsbedarf nicht notwendig. Der Halter genehmigt hiermit ausdrücklich medizinisch notwendige Eingriffe bis zu einem Kostenbetrag von € _________ . ____________________________________________ Ort / Datum / Unterschrift -1- Angaben zum Hund ____________________________________________________________________ Name Rasse Chipnummer ____________________________________________________________________ Geburtsdatum Geschlecht kastriert? ____________________________________________________________________ Haustierarzt (Name & Telefon) ____________________________________________________________________ Besonderheiten (schon mal weggelaufen?, scheu o. ängstlich, stärkerer Jagdtrieb, Fehlverhalten bei Joggern, Radfahrern, Pferden etc.) ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Futtergewohnheiten (Art / Menge / Sorte) ____________________________________________________________________ Hundeausbildung absolviert / Führerschein ____________________________________________________________________ Hundehaftpflichtversicherung / Vertrags-Nr. ____________________________________________________________________ bisherige Knochenbrüche, Verletzungen/ Krankheiten + Medikamente ____________________________________________________________________ Notfallperson (Lebenspartner, Eltern, Freunde, etc.) Name, Telefonnummer -2- Vertragsbedingungen 1. Impfungen 1.1. Der Hundehalter versichert durch Vorlage des Impfpasses und/oder Bescheinigung des Tierarztes, dass der zu betreuende Hund einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Zwingerhusten besitzt. 1.2. Der Impfpass und/oder die tierärztliche Bescheinigung sind bei Vertragsabschluss vorzulegen. 2.Haftung 2.1. BHB übernimmt durch seine Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der Aufsichtspflicht die Haftung für Sach- und Personenschäden, die während der Betreuung des Hundes durch selbigen Dritten gegenüber zugefügt werden. 2.2. BHB übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Erkrankungen des Hundes jeglicher Art (z.B. Schnittwunden, Verstauchungen, Knochenbrüche, Aufnahme von ungenießbaren und/oder unverdaulichen Fremdkörpern, etc.), die während der Betreuungszeit entstehen. BHB weist ausdrücklich darauf hin, dass der Hund auf Grund des morgendlichen Spazierganges mind. 1 Stunde vor Abgabe bei BHB gefüttert sein muss um eine eventuell mögliche lebensbedrohliche Magendrehung zu vermeiden. Die bei einer dennoch eintretenden Magendrehung anfallenden Tierarztkosten gehen zu Lasten des Hundehalters. 2.3. Es wird keine Haftung von BHB übernommen, wenn Ihr nicht kastrierter Rüde während der Betreuungszeit eine läufige Hündin deckt. Die Übernahme der daraus entstehenden Kosten ist unter den jeweiligen Hundehaltern zu klären. 2.4. Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Auslauf teilnehmen. Kommt es trotzdem zu einem ungewollten Deckakt, durch den die läufige Hündin tragend wird, ist BHB von jeglicher Haftung frei gestellt. 2.5. Ebenfalls wird keine Haftung im Todesfall des Hundes (z.B. durch Herzversagen, Verkehrsunfall, Ertrinken etc.) übernommen. 2.6. Im Falle einer Auseinandersetzung mit Hunden aus dem Rudel oder fremden Hunden kommen ausschliesslich die jeweiligen Hundeeigentümer für eventuell entstehende Tierarztkosten oder Sachschäden auf. 3. Versicherung 3.1. Der Hundebesitzer versichert, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten, nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde sowie gechipt (optional) ist. 3.2. Schäden, die durch den Hund während seines Aufenthaltes bei BHB verursacht werden, sind nur bei Aufsichtspflichtverletzungen durch die Betriebshaftpflichtversicherung von BHB abgedeckt. 3.3. Schäden, die auf Grund des allgemeinen „Lebensrisikos“ des Hundes ausgehen und durch selbigen verursacht werden, müssen durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Ein Nachweis ist zu erbringen! 4. Buchung & Preise Bei regelmäßiger Tagesbetreuung hat der Hundehalter seine Buchungstermine verbindlich* schriftlich 14-tägig im Voraus bei BHB einzureichen. Folgende Zeiten sind zu berücksichtigen & einzuhalten: - Abgabezeiten des Hundes bei Tagesbetreuung: von 07.00 Uhr bis 08.30 Uhr Abholzeiten des Hundes bei Tagesbetreuung: ab 13.30 Uhr bis spät. 18.00 Uhr Wird ein Hund ohne vorherige Absprache/Mitteilung später als 18.00 Uhr vom Hundehalter abgeholt, berechnet BHB einen Aufschlag von € 2,00 je angefangene 60 Minuten, jedoch bis max. 20.00 Uhr. -3- Wird ein tagesbetreuter Hund nicht bis spätestens 20 Uhr vom Halter abgeholt und eine Kontaktaufnahme von BHB zum Halter war in keinster Weise möglich, muss der betreute Hund in das zuständige Tierheim abgegeben werden. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Halter. Die Abgabe- und Abholzeiten bei Übernachtungsgästen sind individuell zwischen BHB und dem Halter abzustimmen und sind verbindlich**. Überschreitet jedoch der Halter ohne vorherige Absprache die vereinbarte Abholzeit um mehr als 3 Stunden und eine Kontaktaufnahme durch BHB war auch nicht möglich, wird der Hund auch hier dem zuständigen Tierheim überstellt. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der Halter. Der Preis für die Tagesbetreuung pro (Werk-)Tag ermittelt sich wie folgt: • • • • • Besuch der Besuch der Besuch der Besuch der Besuch der Tagesstätte Tagesstätte Tagesstätte Tagesstätte Tagesstätte an an an an an 5 4 3 2 1 Werktagen pro Woche: € 11,00 / Tag Werktagen pro Woche: € 11,50 / Tag Werktagen pro Woche: € 12,00 / Tag Werktagen pro Woche: € 13,00 / Tag Werktag pro Woche: € 16,00 / Tag In Ausnahmefällen werden auch Samstags, Sonn- und Feiertags Hunde betreut. Die Betreuungskosten liegen in diesen Fällen bei € 20,00 inkl. gesetzl. MwSt. Bei der Abgabe von mehreren Hunden erhält der Halter für den zweiten sowie jeden weiteren Hund 10% Rabatt auf den Tagespreis. Der Preis für Übernachtungsgäste beträgt € 13,00 pro Tag. Ausgenommen sind Samstage, Sonn- und Feiertage. Hier beträgt der Preis € 20,00. Bei gewünschter Fütterung fällt pro Tag eine Fütterungspauschale von € 2,00 an. Im Zeitraum 15.10. – 31.03. wird eine Heizkostenpauschale von € 0,50 pro Tag fällig. Der Preis für die Betreuung kranker bzw. genesender Hunde (siehe Pkt. 5.) beträgt bei tagesbetreuten Gästen € 16,00 pro Tag und bei übernachtungsbetreuten Gästen € 25,00 pro Tag. Für tagesbetreute Hunde erfolgt die Bezahlung am letzten Betreuungstag der Woche für die Folgewoche im Voraus. *Da mit der verbindlichen Buchung die Zurverfügungstellung des Betreuungsplatzes für den entsprechenden Zeitraum von BHB garantiert wird, sind die Betreuungskosten auch dann zu zahlen, wenn der betroffene Hund im gebuchten Zeitraum nicht bei BHB erscheint. **Ein für den Halter kostenfreier Rücktritt von seiner verbindlichen Übernachtungsgast-Buchung ist bis spätestens 4 Wochen vor Abgabetag möglich. Ein Rücktritt nach diesem Termin berechtigt BHB 20% des ursprünglichen Gesamtbetrages als Umsatzausfall vom Halter zu fordern. Bringt der Halter jedoch innerhalb von 12 Wochen nach Rücktritt seinen Hund zur Betreuung, wird BHB den Umsatzausfall den dabei entstehenden Kosten gegenrechnen. Bei Übernachtungsgästen zahlt der Hundehalter am Tag der Abgabe neben dem kompletten Betreuungsbetrag eine Kaution in Höhe von € 100,00 zum Zwecke der Kostenbestreitung für eventuelle dringend notwendige Tierarztbesuche. Die Kaution bzw. Reste davon werden dem Hundehalter am Tag der Abholung zurückerstattet. Sollte ein Tierarztbesuch stattgefunden haben, übergibt BHB dem Halter am Tag der Abholung sämtliche ärztliche Dokumente. BHB ist berechtigt, eine Kopie des Behandlungsberichtes für die eigenen Unterlagen anzufertigen. -4- 5. Betreuung kranker bzw. genesender Hunde Generell gilt -> kranke Hunde können nicht in die Betreuung bei BHB aufgenommen werden. Folgende Ausnahmen gelten Der zu betreuende Hund: - hat eine chronische jedoch nicht ansteckende Krankheit ist in der Genesungsphase und frei von Ansteckungsrisiken Auf Grund des umfangreicheren Betreuungsaufwandes sowie des höheren Verbrauchs an Reinigungs- und/oder Desinfektionsmitteln ergibt sich ein entsprechend anderer Betreuungspreis, siehe dazu Pkt. 4. BHB übernimmt keine Gewähr für die medizinisch korrekte Darreichung von Medikamenten der unter Pkt. 5. bezeichneten Hunde und ist in diesem Sinne von jeglicher Haftung diesbezüglich freigestellt. Wird ein Hund wissentlich mit einer ansteckenden Krankheit zur Betreuung bei BHB abgegeben, trägt der Halter dieses Hundes generell sämtliche daraus entstehenden Kosten. Erkranken daraufhin weitere Hunde, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Betreuung bei BHB befanden, wird das zuständige Veterinäramt in Kenntnis gesetzt. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Stauffenbergstr. 4 04552 Borna Haus 5 Tel.: 03433 / 241 2501 Schadensersatzansprüche von Haltern, deren Hunde sich zum Zeitpunkt der „Krankheitseinschleppung“ durch den kranken Hund ebenfalls in der Betreuung bei BHB befanden, sind ausschließlich an den Halter des kranken Hundes zu richten. Zu diesem Zwecke haben sich möglicherweise anspruchsberechtigte Halter zur Informationsgewinnung mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Alle in diesem Vertrag genannten €-Beträge verstehen sich inkl. gesetzl. MwSt. _________________________________________________ Datum, Unterschrift Halter _________________________________________________ Datum, Unterschrift Bellos Hundebetreuung -5-
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