Indent 02 - Zahnärztekammer

AUSGABE
0 2 / 2016
M
Ä
R
Z
DAS OFFIZIELLE INFORMATIONSMAGAZIN DER
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
FORUM JUNGE ZAHNMEDIZIN
w w w. z a h n a e r z te k a m m e r. a t
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
Mehr Wert für Ihre
Wertpapier-Veranlagung
Dr. Koller´s Editorial
DIE
BESTE
WÄHRUNG
FÜR IHRE
ANLAGE:
AND NOW,
THE END IS NEAR . . .
Aus den gedimmten
Lautsprechern der
Ordination klingt leise
Frankie Boy.
Die 50er Generation der
Zahnärzteschaft – und das
sind viele – geht in Pension.
Den wohlverdienten nahen
Ruhestand vor den strapazierten Augen, wird der Blick
auf den abgewetzten Rezeptionsstuhl, das (noch)
nicht digitalisierte Röntgen und das leicht lückenhaft
gewordene Vormerkbuch wohlwollend besänftigt.
BERATUNG.
Man braucht ja selber noch kein HC-WC, und auch
die paar Stufen zum Wartezimmer erscheinen noch
immer für jeden bewältigbar.
Man vergisst, wie lange schon mancher Mitarbeiter
das Rauschen des Saugers mit einem berauschend
geteilt hat, und träumt von "Abfertigung neu" und
den Golf Kanaren. Und dann….plötzlich....Udo aus
dem Lautsprecher: „mit 66 Jahren……ist noch lange
nicht Schluss!“
Wie recht der hat! Plötzlich ist statt Präzision,
Compliance, intraoraler Aufopferung, Wissen und
Erfahrung etwas ganz Anderes, Neues gefragt!
Taktik, Strategie, Verhandlungsgeschick, Rechts­
wissen und – moderate – Selbstsucht!
Roland Loisl
Wertpapierberater Ärzte & Freie Berufe
Manche Anlageberater sind nur bei schönem Börsewetter Ihre
Partner. Die Berater der HYPO Oberösterreich sind immer für
Sie da und informieren Sie in Ihrer Filiale gerne näher. Sie hören
Ihnen zu und erstellen einen Vorschlag, der auf Ihre persönlichen
Bedürfnisse abgestimmt ist. Näheres unter Tel. 0732 / 76 39
DW 54452, [email protected]
www.hypo.at
Hier hilft vielleicht Bob Dylon mit „forever young!“
Das bringt Motivation und Ausdauer zurück, gute
Nerven inklusive.
Nach der mehr oder minder geplanten Obsoleszenz
eine smarte „finanzielle Entsorgung“ der geleisteten
Investitionen, und nennen wirʼs – Aufbauarbeit, erscheint einem gerecht und ist hoffentlich existentiell
nur begrenzt notwendig.
Und letztendlich – für alle sinnvoll – Arzt, Team und
Patientenstamm. Von selber geht das nicht, und
Regeln gibt es auch, Gott sei Dank. Ein Kammer­
seminar für alpha und omega Kollegen gibt’s ja
auch. Individuelle Infos sowieso.
In diesem Sinne alles Gute den 50ern, und viel
Spaß beim „i did it my way“!
Ob als (greiser) Einzelkämpfer, Glückskind, später
Wahlarzt oder gefragte Vertretung.
Aber aufpassen: die Pensionen kriegt man, aber
die Beiträge zahlt man weiter, hochinteressant!
Doch ein Seminar gefällig?
Frohe Ostern !
Mit freundlichen Grüßen
MR Dr.Wolfgang Koller
Wir schaffen mehr Wert.
3
wp_loisl_210x297.indd 1
08.10.15 16:56
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
OMR Dr. Wolfgang Doneus
INHALT
WAS KOSTET EINE
ZAHNÄRZTLICHE EXISTENZ?
Aus dem Haus
Brief des Präsidenten ............................................................. S. 05
Schutzimpfungen für ZAss
Was ist bei Nadelstich­verletzungen zu tun? ............................ S. 06
Wohlfahrtskasse
Versorgungsabteilung (Pensionskasse) Teil 3.......................... S. 08
Internes
Dr. Kork’s Weinecke ................................................................ S. 09
Forum „Junge Zahnmedizin“ startet neu durch........................ S. 12
Notdienste April – Mai ............................................................ S. 14
Tissot
Lohndumping – Regelungen gegen Unterentlohnung............... S. 16
Internes
Fortbildungsakademie Zahn (FAZ) .......................................... S. 18
Fortbildungsprogramm 2016................................................... S. 19
Praxisvertreter ....................................................................... S. 23
Standesveränderungen und -meldungen ................................ S. 24
Ausschreibung........................................................................ S. 25
Schwarzes Brett ..................................................................... S. 26
IMPRESSUM
Medieninhaber und Herausgeber:
OÖ Zahnärztekammer
Spittelwiese 8, A-4020 Linz
Auflage: 750 Stk. + Belegexemplare
Erscheinungsweise: 10 x jährlich
Offenlegung gem. §25 Mediengesetz:
Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ
Zahn­ärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang
Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Marienstraße 9,
A-4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle
Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer
für ihre Mitglieder.
Designkonzept / Satz:
Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.at
Bildquellen:
Cover: © Kzenon – Fotolia.com
Seite 3: © Annika Gandelheid – Fotolia.com
Seite 9: © LianeM– Fotolia.com
Seite 12: © alotofpeople – Fotolia.com
Seite 17: © Coloures-pic – Fotolia.com
restl. Bilder: OÖ Zahnärztekammer
Verlags-und Herstellungsort: 4020 Linz
Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“
personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen
sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
Weise. Alle Artikel geben die Meinung des
Verfassers wieder und müssen sich nicht
mit der Redaktion decken.
Das Institut der Deutschen
Zahnärzte – IDZ – führt seit
geraumer Zeit wissenschaft­
liche Untersuchungen über
das Investitionsverhalten
durch, um die Gründungs­
kosten für eine zahnärztliche
Ordination festzustellen.
Dabei unterscheidet das Institut
zwischen Einzelpraxen und Berufsausübungs­
gemeinschaften.
In Deutschland bevorzugen circa 60% der Kolleg­
innen und Kollegen die Einzelordination, sei es als
Neugründung oder als Übernahme einer bestehenden Praxis.
Und der Investitionsbedarf ist deutlich unterschiedlich. Im Schnitt kostet eine Neugründung 422.000.Euro und eine Übernahme dagegen nur 323.000.Euro, also ungefähr 25% weniger.
Berufsausübungsgemeinschaften, für die sich 34%
entscheiden, stehen mit 312.000,- bei Neugründung
und mit 262.000,- Euro bei Übernahme zu Buche.
Der Rest geht in Fachzahnarztpraxen, Kieferorthopädie und Oralchirurgie.
Die Kosten für Fachzahnarztordinationen liegen mit
plus 10-30% bzw. 25-40% deutlich über den Aufwendungen für allgemein zahnärztliche Praxen.
Zur Situation in Oberösterreich: wir haben keine
Informationen über die Existenzgründungskosten.
Ich gehe davon aus, dass aber auch hierzulande
die Übernahme einer bestehenden Ordination die
finanziell bei weitem günstigere Lösung darstellt.
Eine Neugründung wird im Durchschnitt annährend
denselben Aufwand verursachen wie in Deutschland. Das ist zumindest das, was immer wieder
berichtet wird.
Bei den Praxisüberbernahmen schwanken die
­Kosten beträchtlich, wesentlich abhängig von der
Lage, Investitionsnotwendigkeit, Kassenvertrag
und Übergabevereinbarung.
Jedenfalls können sich Übernehmer b
­ eträchtliche
Kosten sparen und zugleich ein bestehendes
­Klientel weiterbetreuen.
Das Jobsharing im Alter, seit Sommer 2015 auch im
Kassenvertrag möglich, ist eine Variante für einen
kostenschonenden Einstieg in die Selbständigkeit.
Was dazu noch fehlt, ist die Rechtssicherheit in der
Kassenvertragsnachfolge.
Die win-win Situation für Übernehmer, Übergeber
aber auch für die Sozialversicherungsträger ist evident. Es liegt an uns Vertragspartnern, den Rechtsrahmen dafür zu schaffen
meint Ihr
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Post Skriptum: die Details der Untersuchung finden
Sie unter: www.idz-koeln.de/info.htm
5
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
Mag. Petra Eigruber
SCHUTZIMPFUNGEN FÜR ZASS
WAS IST BEI NADELSTICH­
VERLETZUNGEN ZU TUN?
Auf mehrfachen Wunsch un­
serer Mitglieder befasst sich
dieser Beitrag mit den The­
men „Schutzimpfungen“ und
„Nadelstichverletzungen“. Wir
haben für Sie die wichtigsten
Informationen zusammen­
gestellt und geben Hinweise
auf zuständige Ansprechpartner.
1. Schutzimpfungen für Zahnärztliche
Assistentinnen:
Besteht aufgrund einer Arbeitsplatzevaluierung ein
besonders ausgeprägtes Infektionsrisiko für eine
Zahnärztliche Assistentin, so zählt diese zu jenen
Versicherten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zu besonders gefährdeten Personen zählen. Ihnen werden von der AUVA kostenlos Schutzimpfungen zur Vorbeugung vor Berufskrankheiten gewährt.
Die AUVA bietet dazu umfassende Informationen
auf ihrer Homepage, die Sie unter www.auva.at und
dort unter „Vorsorge“ – „Schutzimpfungen“ finden
können.
Die Hepatitis-B-Schutzimpfung ist die wichtigste für
die Berufsgruppe der Zahnärztlichen Assistentinnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit sind zahnärztliche
Assistentinnen in der Regel in hohem Maß dem
Risiko, sich mit Hepatitis B zu infizieren, ausgesetzt.
Gegen Hepatitis B gibt es seit Jahren eine wirkungsvolle Schutzimpfung. Die AUVA übernimmt unter
bestimmten Voraussetzungen als Unterstützung
des Arbeitgebers die Kosten des Impfstoffes. Die
Impfstoffampullen (der Impfstoff schützt auch gegen
Hepatitis A) können vom Arbeitgeber mittels einer
AUVA-Bestellliste (eine telefonische Bestellung ist
nicht möglich!) angefordert werden.
Wichtig: bitte beachten Sie, dass der Bezug des
Impfstoffes über die AUVA möglich ist – es kann
jedoch nach einer bereits erfolgten Impfung seitens
6
der AUVA keine Rechnung für die Impfung übernommen werden!
Nach einer Grundimmunisierung bzw. einer Auf­
frischungsimpfung aufgrund eines niedrigen Titers
bezahlt die AUVA auch unmittelbar nach einer solchen Impfung eine Impferfolgskontrolle (Titerkontrolle). Eine solche Titerkontrolle ist in ausgesuchten
Labors innerhalb von vier Wochen bis maximal
sechs Monaten nach der Impfung durchzuführen.
Eine Liste der Labors, die solche Titerkontrollen auf
Kosten der AUVA durchführen, finden Sie ebenfalls
auf der genannten Homepage.
Die Folge- bzw. Auffrischungsimpfung ist von der
Höhe des Titers abhängig. Die AUVA hält dazu die
Befunde in Evidenz und informiert den Arbeitgeber
bzw. die betroffenen Zahnärztliche Assistentin über
den Zeitpunkt der nächsten Impfung. Abhängig von
der Titerhöhe wird vom Lieferdepot der AUVA der
Impfstoff für die Auffrischungsimpfung ausgeliefert.
Wir empfehlen Ihnen dazu das „Informationsblatt
zur Schutzimpfung gegen Hepatitis B“, das Sie
ebenfalls auf der Homepage der AUVA finden.
Wichtig: die Kosten für diese Impfung werden
von der AUVA als freiwillige Leistung erbracht, und
zwar nur dann, wenn man sich streng an das von
der Versicherung vorgegebene Procedere hält.
Die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen
sind jedenfalls vom Arbeitgeber zu tragen.
Es wurde uns auch berichtet, dass in seltenen
Einzelfällen Zahnärztliche Assistentinnen eine
Hepatitis B-Impfung verweigern würden.
Dazu ist festzuhalten, dass es keine gesetzliche
Verpflichtung zur Impfung, also einen sogenannten
„Impfzwang“ gibt – das bedeutet, dass eine Impfung
gegen den Willen einer Mitarbeiterin nicht möglich
ist. Ob Sie eine Assistentin, die eine Impfung verweigert, (weiter) beschäftigen, ist ausschließlich Ihre
Entscheidung als Dienstgeber. Wenn Sie sich für
eine Beschäftigung entscheiden sollten, empfehlen
wir, dass Sie sich von der betreffenden Mitarbeiterin
schriftlich bestätigen lassen, dass Sie eine Impfung
angeboten haben, diese aber von der Mitarbeiterin
verweigert wurde.
2. Nadelstichverletzungen – was ist zu tun?
Sollte sich eine Ihrer Mitarbeiterinnen im Zuge
der Berufsausübung eine Nadelstichverletzung zu­
AUVA
ziehen, finden Sie auch zu dieser Thematik auf der
Homepage der AUVA wertvolle Informationen. Es
gibt dazu einen Folder der AUVA „Hände gut, alles
gut! Erste Hilfe bei Nadelstichverletzungen“, der
im Bereich Vorsorge/AUVA-Kampagnen/Hände gut
alles gut/ Arbeitswelt/Bestellung zum Download zur
Verfügung steht. In diesem Folder finden Sie die
folgende Anleitung, was im Rahmen der Ersten Hilfe
bei Nadelstichverletzungen zu tun ist.
Hände gut, alles gut!
Erste Hilfe bei Nadelstichverletzungen
1.
Wunde durch ausreichend langen Druck auf
umgebende Gewebe zum Bluten bringen
(mehr als 1 Min.)
4.
Telefonische Kontaktaufnahme mit Fachabteilung/
Notfallambulanz eines Krankenhauses (siehe Liste)
5.
Blutabnahme beim Verletzten UND bei der Person,
von der eine mögliche Infektion ausgeht
6.
Interne Meldung des Arbeitsunfalls an die
zuständige Person bzw. Stelle im Betrieb
Arbeitsplatzevaluierung: In den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten ist die generelle Vorgangsweise
nach Nadelstichverletzungen im Betrieb festzulegen!
2.
Intensive Spülung der Wunde mit Antiseptikum
(länger als 1 Min.)
3.
Fachgerechte Wundversorgung durch Ersthelfer
In weiterer Folge soll sowohl der Patient, von dem
eine mögliche Infektion ausgeht (die sog. „Indexperson“), als auch die verletzte Mitarbeiterin einer
Blutabnahme unterzogen werden. Seitens der AUVA
wird empfohlen, diese Blutabnahme im KUK Med
Campus III (vormals AKH Linz) vornehmen zu lassen.
Die Meldung eines Arbeitsunfalles im Zusammenhang mit einer Nadelstichverletzung an die AUVA ist
in der Regel nicht erforderlich, da ein Arbeitsunfall
nur dann meldepflichtig ist, wenn die Versicherte
dadurch mehr als drei Tage ganz oder teilweise
arbeitsunfähig wird.
Kann eine Indexperson nicht zur Blutabnahme
motiviert werden, erhöht sich damit der Umfang
der Screeningmaßnahmen für Ihre verletzte Mit­
arbeiterin.
Bitte beachten Sie aber, dass bei jeder beruflichen
Nadelstichverletzung eine interne Dokumentationspflicht besteht, und zwar zur Wahrung eventueller
versicherungsrechtlicher Ansprüche.
7
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
Wohlfahrtskasse
MR Dr. Friedrich Tüchler
VERSORGUNGSABTEILUNG
(PENSIONSKASSE) TEIL 3
Unsere Pensionskasse ver­
waltet sowohl die Grund­
versorgung, d. h. die der
ASVG-Pension der angestellten
entsprechende Pensionsversi­
cherung der niedergelassenen
Zahnärzte als auch die Zusatz­
pension ZVI und ZVII, sowie die
Gelder der PensionPlus+.
Je nach Antrittsalter und Notwendigkeit unter­
scheiden wir bei der Zusatzversorgung zwischen
der Regelpension (Antrittsalter 65. Lebensjahr
und älter), der vorzeitigen Altersversorgung
(Antrittsalter ab dem 60. Lebensjahr) und der
Invaliditätspension (Antrittsalter bereits vor
dem 60. Lebensjahr möglich).
ZUSATZVERSORGUNG I + II
Gesetzliche Grundlagen
§ 99 Ärztegesetz, § 33 der Satzung der Wohlfahrtskasse sowie §§ 11 und 12 der Beitragsordnung zur
Wohlfahrtskasse
BEITRÄGE
Monatliche Beiträge; Kapitaldeckungsverfahren, gilt
für alle Kassenzahnärzte, Wahlzahnärzte, angestellte
Zahnärzte, Wohnsitzzahnärzte und a.o. Mitglieder
Ab Vollendung des 35. Lj. bis zur
Vollendung des 40. Lj.
€ 316,30
Ab Vollendung des 40.Lj. bis zur
€ 632,60
Pension / Höchstbemessungsgrundlage
LEISTUNGEN
Die Leistungen aus der Zusatzversorgung I und II
werden 14 mal jährlich im Vorhinein brutto überwiesen.
ZV I – Zusatzversorgung I (bis 1996)
Die Leistung aus dem Fonds der Zusatzversorgung I
8
(damit der Zusatzversorgung bis 1996) beträgt
monatlich 1,2 % der geleisteten Beiträge. Maximal
monatlich € 1.368,00.
Die Leistungen der Zusatzversorgung I werden für
jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres
um 0,4 % vermindert. Dieser Abschlag bedeutet
nicht, dass man insgesamt weniger Pension beziehen
wird, sondern lediglich, dass im Hinblick auf die
kürzere Einzahlungsdauer, und die aufgrund der
früheren Inanspruchnahme statistisch längere
Bezugsdauer, geringere monatliche Leistungen
erbracht werden müssen.
ZV II – Zusatzversorgung II (ab 1996)
Die Leistung aus der Zusatzversorgung II ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Kapital (Beiträge
und Zinsen) sowie von einem vom Versicherungsmathematiker errechneten Verrentungsfaktor, der
das Alter und die durchschnittliche Bezugsdauer
berücksichtigt.
­ ufgenommen, erfolgt, im Gegensatz zu staat­
a
lichen Pensionen, keine Leistungskürzung.
•D
ie Höhe der Kinderunterstützung sowie der
Hinterbliebenenversorgung wird vom jeweiligen
Anspruch auf Altersversorgung berechnet.
• Die Höhe der vorzeitigen Altersversorgung
bleibt, ausgenommen die jährliche Wertanpassung,
auch nach dem 65. Lebensjahr unver­ändert.
•L
aufende Leistungen aus der Notstandshilfe,
sowie die Gewährung eines Ergänzungszu­
schusses sind nicht möglich.
•U
m einen weiteren Versicherungsschutz zu
gewähren, besteht auch nach der Pensionierung
die Beitragspflicht zur Todesfallbeihilfe und zur
Krankenpflegehilfe.
MR Dr. Friedrich Tüchler
Dr. KORK’s WEINECKE
Durch meine beiden Präsidenten ermun­
tert, möchte ich diesmal nicht nur über
Geld, Finanzen und Pension schreiben,
­wiewohl das Thema Wein – dem ich mich
in diesem Beitrag widme – durchaus auch
etwas damit zu tun hat. Aber auf eine ent­
spannende Art.
Die österreichischen Weißweine des Jahres 2015
sind bereits im Handel. Derzeit zwar erst die Federspiel-Kategorie und deren Pendants außerhalb der
Wachau, doch die bisherigen Kostergebnisse geben
Anlass zur Freude. Die Smaragde kommen
traditionell erst nach dem Wachauer Weinfrühling
vom 30. April bis 1. Mai in den Handel oder in
dem ab Hof Verkauf ( Informationen unter:
http://www.vinea-wachau.at/aktivitaeten/wachauerweinfruehling/).
Diese Veranstaltung der Vinea Wachau gibt
Gelegenheit zum Besuch bei den über 100 Vinea
Wachau Winzern. Heuer als kleines Zuckerl für
die Freunde des deutschen Weines: die 20 Winzer
der VDP Pfalz bieten ihre Weine bei einigen
Winzern der Vinea zeitgleich zur Degustation an.
Witwen-/Partnerversorgung, Vollwaisen
Die Höhe der Witwen-Witwerleistung oder Leistung
an den hinterbliebenen eingetragenen Partner
beträgt 60 % vom Anspruch des verstorbenen
Mitgliedes.
Den unversorgten Vollwaisen gebührt die Witwen­
zusatzleistung oder Leistung an den hinterbliebenen
eingetragenen Partner (bei mehreren Vollwaisen
verhältnismäßig geteilt).
Was ist noch zu beachten?
• Die Versorgungsleistungen werden mit dem
Folgemonat nach Antragstellung und Erfüllung
der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Ausnahmsweise kann eine rückwirkende Zuerkennung
erfolgen, wenn ein Antrag innerhalb von 3
Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraus­
setzungen gestellt wird.
• Da die Überweisung auf jedes angeführte Konto
möglich ist, muss von der Wohlfahrtskasse jährlich
eine Bescheinigung über den Bezug einer Versorgungsleistung versandt werden.
• Wird die zahnärztliche Tätigkeit nach dem
Versorgungsstichtag fortgesetzt oder wieder
9
INDENT // AUSGABE 02.2016
Mein Tip: Lassen Sie die 15er Federspiele heuer
noch ein wenig reifen, wirklich gut zu trinken sind
sie ab Herbst – dann erreichen sie langsam auch
ihre volle Flaschenreife. Bei den Smaragden lohnt es
sich sogar bis zumindest Frühling 2017 zuzuwarten.
Die derzeit doch ganz ordentlichen 2014er sollten
ohnehin vorher ausgetrunken werden.
Auch die übrigen Weißweingebiete Österreichs
­bringen hervorragende Qualitäten auf den Markt,
einzig die Steiermark scheint 2015 nicht ganz so
begünstigt gewesen zu sein.
Die österreichischen Rotweine aus 2015 werden
jedenfalls zum Einlagern. Da wird in jeder Preisklasse
toller Wein zu haben sein. Allerdings sind m.E. die
Spitzenweine (rot und weiß) seit Jahren überteuert,
das hat aber etwas mit Angebot und Nachfrage zu
tun.
Apropos Preisklasse: Beschäftigen Sie sich auch
mit Bordeaux-Weinen? Nicht? Sollten Sie vielleicht
doch einmal probieren. Das Bordelais ist das größte
zusammenhängende Weinbaugebiet (120.700 ha)
für Qualitätswein. Es ist gar nicht so kompliziert,
sich bei Bordeauxweinen auszukennen. Dazu die
folgende Abbildung.
Die Gironde und Dordogne teilen das Gebiet grob
gesagt in ein „linkes“ und „rechtes Ufer“. Rechts
werden hauptsächlich Rotweine produziert, entweder
reinsortig (Pomerol > Merlot) oder als Cuveé aus
10
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
den Sorten Cabernet Sauvignon, Cabernet Franc,
Petit Verdot und Merlot. Die Weine des rechten
Ufers sind fruchtig, freundlich und zugänglich.
Auf dem linken Ufer werden neben dem Roten auch
Weißweine, sowohl trocken als auch süß (Sauternes)
produziert. Die bekannteste und gleichzeitig weinbaugeschichtlich jüngste Unterzone kennt jeder: das
Medoc. Hier wachsen die meisten der inzwischen
unerschwinglichen Superweine. Durch die geologischen Bedingungen und den vorwiegenden Anbau
von Cabernet Sauvignon haben die Medoc Weine
eine elegante Strenge und Finesse.
Glücklicherweise enthält die Kategorie unerschwingliche Spitzengewächse im Gebiet von Bordeaux nur
etwa gut 1% der gesamten Weine. Es bleibt also
noch genügend guter bis sehr guter Wein übrig, den
man zwischen € 15 und € 40 auch bei uns erwerben
kann. Allerdings wird nur ein Bruchteil dieser Weine
auch nach Österreich importiert. Über die Qualität
muss Ihnen ein guter Händler (z.B. Schenkenfelder/
Linz, Wagner/Gmunden, …) jederzeit Auskunft geben
können. Der Wein sollte eine Bewertung (sofern es
eine gibt, was nicht zwingend ist) von zumindest
87-88 Parker-Punkten und/oder 17 bis
18 Gabriel-Punkten haben. Trinkbar ist
Bordeaux erst 4 bis 5 Jahre nach der Erzeugung. Der Wein wird erst nach 2 bis 3
Jahren Fassausbau in Flaschen abgefüllt
und sollte dann zumindest noch einmal
so lange gelagert werden, bevor er seine
erste Trinkreife entfaltet. Der Neugierde
halber kann man den noch nicht ganz
reifen Wein auch kosten, muss ihn dann
aber Stunden vorher schon belüften.
Einstiegsweine gibt es bereits in der Klasse Bordeaux Superieur, in der Kategorie
bürgerliche Gewächse (Cru bourgeoise)
gibt es wirklich eine große Auswahl mit
z.T. erstaunlichem Preis-/Leistungsverhältnis, sodass es nicht unbedingt eine
Kreszenz der Oberklasse Cru Classé und
Grand Cru Classé sein muss, obwohl der
Insider selbst hier noch fündig werden
kann. Seit 1999 gibt es in Bordeaux
einerseits vom klimatischen Aspekt keine
schlechten Jahrgänge mehr und zudem
sind die Betriebe alle inzwischen keller­
technisch so ausgestattet, dass sich
die Jahrgangsschwankungen kaum mehr auf den
Geschmack, sondern die Haltbarkeit auswirken.
Jede Bewertung, durch wen auch immer, ist nur
als orientierende Momentaufnahme des Bewertenden mit seiner individuellen Vorliebe zu betrachten. Wein ist – wie der berühmte Weinpfarrer
Denk i­mmer zu sagen pflegt – ein Lebewesen. Er
verändert sich beständig. Ein und derselbe Wein
schmeckt unter unterschiedlichen Verhältnissen
(Licht, Lärm, Ort, Tageszeit, Atmosphäre, eigene
Stimmung, …) immer wieder ein wenig anders.
Robert Parker hat sich insofern verdient gemacht,
als er versucht hat, durch Einführung der Blindverkostung erstmals etwas Objektivität in die Bewertung von Weinen einzubringen. Allerdings ist Mr.
Parker bekannt für seine Vorliebe für alkoholstarke,
marmeladige Kraftprotze (z.B. Rhoneweine), wobei
die eleganten, subtilen Weine weniger Beachtung
und Punkte finden.
Die alljährliche Verkostungstour durch Bordeaux
war preisbestimmend für die Weingüter, eine
hohe Parker-Bewertung ließ die Subskritions­
preise in die Höhe schnalzen. Dies führte dazu,
dass, nicht nur in Bordeaux die Winzer schließlich versuchten, ihre Weine parkergerecht zu
vini­fizieren, wodurch viel Typizität, Finesse und
// INDENT
I­ ndividualität
verloren ging.
Der Weinadvokat Parker hat
sich inzwischen
zur Ruhe gesetzt, der Wine
Advocate wird
von seinen Mit- Robert Parker jr.
Rene Gabriel
arbeitern und
Nachfolgern weiterhin herausgegeben. Die Bewertungen erscheinen allerdings nunmehr etwas differenzierter, was den Weinliebhabern nur Recht sein kann.
Und als Abschluss noch: Bitte vergessen Sie nicht
auf die Süßweine aus Bordeaux oder Österreich. Es
gibt sie auch in Halbflaschen (0,375 l), sie sind Juwelen, die ewig lagerbar zum passenden Dessert oder
auch solo traumhaft schmecken.
Weinfreundlichst
Friedrich Tüchler
NAHVERSORGER.
FÜR UNS ZÄHLEN DIE REGION UND DIE
MENSCHEN, DIE AN MORGEN DENKEN.
Herbert Walzhofer
Vorstandsdirektor
Maximilian Pointner
Vorstandsdirektor
Dr. Michael Rockenschaub
Vorstandsvorsitzender
11
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
OMR Dr. Hans Schrangl
ERFOLGSREZEPT.
FORUM „JUNGE ZAHNMEDIZIN“
STARTET NEU DURCH
Nach einem ruhigen Jahr 2015
starten Dr. Peter Budenhofer
und Dr. Felix Bernauer im
heurigen Jahr mit dem Forum
„Junge Zahnmedizin“ neu
durch. So haben wir unser
standespolitisches Ohr wieder
direkt bei der Jungkollegen­
schaft.
Im Jahr 2014 wurde eine Arbeitsgruppe junger
Zahnärzte durch Frau Prim. Dr. Elisabeth Stephan
(vormals Gruber) ins Leben gerufen. Aufgabe dieser
Gruppe sollte es sein, spezifische Anliegen der
Jungkolleginnen und -kollegen zu formulieren, diese
an die Entscheidungsträger in der Kammer heranzutragen und gemeinsam neue Wege für die künftige
Standespolitik zu finden und zu beschreiten.
Nach Übernahme des Primariats in der OÖGKK war
es Frau Kollegin Dr. Stephan nicht mehr möglich,
das Forum Junge Zahnmedizin weiterhin zu betreuen. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals
sehr herzlich für ihre Initiative und ihr Engagement
innerhalb dieser Arbeitsgruppe bedanken.
Nach einem ruhigen Jahr
2015 im Forum "Junge
Zahnmedizin" starten nun
Kollegen Dr. Budenhofer
und Dr. Bernauer in der
Arbeitsgruppe neu durch.
Ein erstes Treffen fand am
27. Jänner 2016 in der Landeszahnärztekammer statt.
Im Zuge dieser Arbeits­
gruppe­n­­sitzung durfte ich
über die Aufgaben und
Abläufe in der Kammer
berichten. Breit diskutiert
wurde, ob der bestehende
Kassenvertrag noch erstrebenswert sei, ob in naher
Zukunft Fachgebiete wie die
Parodontologie oder
12
// INDENT
die Kinderzahnheilkunde in den Kassenvertrag
Eingang finden werden und ob weitere Formen
der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern zu vereinbaren sein werden. Klar wurde
dabei, dass das bereits existierende Jobsharing
nur der Anfang weiterer Kooperationsformen in
der Zahnärzteschaft sein kann.
Durchaus kritisch angemerkt wurde im Zuge der
Diskussion, dass im Verfahren zur Vergabe von
Kassenplanstellen die Punktevergabe für Fortbildungsdiplome einen zu hohen Stellenwert hätte.
Weiters sei bei den möglichen Fortbildungsdiplomen
der Aufwand zu deren Erlangung extrem unterschiedlich; die Weiterbildungen für Ernährungs­
medizin und Gerostomatologie würden im heurigen
Jahr gar nicht angeboten. Diese Probleme habe ich –
wie mit der Gruppe vereinbart – auf Bundesebene
dem zuständigen Referenten bereits mitgeteilt.
Dieser hat mir eine Evaluierung der bestehenden
Fortbildungsdiplome zugesagt.
Mit den Teilnehmern wurden weitere Treffen des
Forums „Junge Zahnmedizin“ unter Beiziehung von
Gastreferenten vereinbart. Wir freuen uns, dass wir
durch diesen Neustart wieder am Puls der Anliegen
der nächsten Generation sein werden.
Konkurrenzlos gut – das
kostenlose Privatkonto für
Ärzte.
Zu den unschlagbaren Vorteilen dieses Kontoangebots gehört der Entfall der Kontoführungsgebühren,
eine gratis Bankomatkarte sowie eine ebenso kostenlose VISA oder MasterCard Kreditkarte.
Als besonderes Service erhalten alle Neukunden
die beliebte App „Antibiotika und Antiinfektiva“
kostenlos auf ihr iPhone oder iPad. Sie sparen damit
EUR 30,99!
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
• Kostenlose Kontoführung bei elektronischer
Nutzung
• Gratis Bankomatkarte
• Gratis Kreditkarte (VISA oder MasterCard)
Jetzt HYPOMed Privatkonto eröffnen
und Antibiotika-App kostenlos
downloaden!
Ebenfalls interessant für Sie:
HYPOMed Betriebskonto
Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie
sämtliche betriebliche Ausgaben mit passgenau auf
Ihre Nutzungsintensität angepasster Kontoführung.
HYPOMed Online Profit
Ihr täglich verfügbares Online-Sparkonto mit TopVerzinsung.
Mit der HYPO Oberösterreich
gewinnen Sie in jeder Hinsicht
Von individuell maßgeschneiderten Kontomodellen für
die saubere Trennung zwischen Ihren betrieblichen und
privaten Finanzen bis zur Unterstützung bei der Realisierung Ihres Traums von der eigenen Praxis. Ganzheitliche Beratung und Branchenkompetenz schaffen
finanzielle Gesundheit. Die HYPO Oberösterreich legt
Wert auf höchste Beratungsqualität. Dazu braucht es
eine klare, verständliche Sprache. Die Berater nehmen
sich Zeit für die Anliegen der Ärztinnen und Ärzte und
entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Nehmen Sie
sich Zeit für ein persönliches Gespräch.
Mehr Informationen
zu den Angeboten erhalten Sie in den Filialen der HYPO
Oberösterreich oder direkt bei Mag. Johann Schausberger,
FinanzService Ärzte und Freie Berufe unter der
Telefonnummer 0732 / 7639 DW 54531 oder per E-Mail
unter [email protected].
www.hypo.at
aerzte_konto_210x297.indd 1
Wir schaffen mehr Wert.
13
17.08.15 08:12
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
Notdienste APRIL 2016
Datum
Braunau
Gmunden
02.04.16
Dr. Gann Thomas
Dr. Bendas Günther
03.04.16
Dr. Gann Thomas
Dr. Bendas Günther
09.04.16
Dr. Feldbacher Gerald
DDr. Födinger Michael
10.04.16
Dr. Feldbacher Gerald
DDr. Födinger Michael
16.04.16
Dr. Ebner Jürgen
Dr. Grafinger Franz
17.04.16
Dr. Ebner Jürgen
Dr. Grafinger Franz
23.04.16
Dr. Hauser Volker
Dr. Traby Beate
24.04.16
Dr. Hauser Volker
Dr. Traby Beate
30.04.16
Dr. Höfelsauer Karl
Dr. Schlamp Mathias
Eferding/Grieskirchen
Dr. Letsch Christoph
Dr. Letsch Gerald
Dr. Hamann Otto
Dr. Menschick Friedrich
Kirchdorf
Ried/Schärding
Dr. Czajlik Laszlo
Dr. Weber Beate
Dr. Berger Renate
Dr. Schoderböck Robert
Dr. Sittsam Irmgard
Dr. Berndorfer-Wutzl Wolfgang
Dr. Ehrmann Klaus
Dr. Enzfelder Thomas
Steyr
Vöcklabruck
Wels
Dr. Frey Gerald
Dr. Grabner Eugen
Dr. Zebuhr Yorck
Dr. Frey Gerald
Dr. Grabner Eugen
Dr. Zebuhr Yorck
Dr. Held Ulrich
Dr. Leitner-Reitinger Ulrike
DDr. Krennmair Gerald
Dr. Held Ulrich
Dr. Leitner-Reitinger Ulrike
DDr. Krennmair Gerald
Dr. Schubert Heinz
Dr. Kepplinger Robert
Dr. Leitner Gustav
Dr. Schubert Heinz
Dr. Kepplinger Robert
Dr. Leitner Gustav
Dr. Bruneder Josef
Dr. Kauer Thomas
Dr. Loidl Günther
Dr. Bruneder Josef
Dr. Kauer Thomas
Dr. Loidl Günther
Dr. Mayr Roswitha
Dr. Pöstinger Erich
Dr. Mayr Christa
Notdienste MAI 2016
Datum
Braunau
Gmunden
Eferding/Grieskirchen
Kirchdorf
Ried/Schärding
Steyr
Vöcklabruck
Wels
01.05.16
Dr. Höfelsauer Karl
Dr. Schlamp Mathias
Dr. Mlynek Grazyna Anna
Dr. Ogris Alexander
Dr. Mangstl Wolfgang
Dr. Mayr Roswitha
Dr. Pöstinger Erich
Dr. Mayr Christa
05.05.16
Dr. Hohenbichler Cornelia
Dr. Haas Michael
Dr. Reinhart Heinrich
Dr. Häupl Angelika
Dr. Hammel Thomas
Dr. Monsberger Elfriede
DDr. Schustereder Birgit-Michaela
ZA Meniga Alan
07.05.16
Dr. Huber Sandra
Dr. Heschl Marja
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Danhel-Mayrhauser Maria
Dr. Reichel Johanna
08.05.16
Dr. Huber Sandra
Dr. Heschl Marja
Dr. Konrad Katalin
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Danhel-Mayrhauser Maria
Dr. Reichel Johanna
14.05.16
Dr. Jechtl Christian
Dr. Hwezda Johann
Dr. Gotthard Csilla
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Pop Claudiu-Victor
ZÄ Sabatakakis Sigrid
15.05.16
Dr. Jechtl Christian
Dr. Hwezda Johann
Dr. Reinhart Heinrich
Dr. Kaltenbacher Claudia
Dr. Grünberger Egon
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Pop Claudiu-Victor
ZÄ Sabatakakis Sigrid
16.05.16
Dr. Kaltenhauser Arno
Dr. Kerres Ruth
Dr. Reinhart Jutta
Dr. Kohler Robert
DDr. Huber Klaus
Dr. Efrim Ovidiu-Vlad
Dr. Pop Claudiu-Victor
ZÄ Sabatakakis Sigrid
21.05.16
Dr. Kraut Carmen
Dr. Kiehas Reinhard
Dr. Marszycki Christoph
Dr. Brunner Christian
Dr. Schlecht Wolfgang
22.05.16
Dr. Kraut Carmen
Dr. Kiehas Reinhard
DDr. Robatscher Peter
Dr. Huemer Friedrich
Dr. Lehner Oskar
Dr. Marszycki Christoph
Dr. Brunner Christian
Dr. Schlecht Wolfgang
26.05.16
Dr. Kurz Caroline
Dr. Kitzmantel Christian
Dr. Möseneder Ernst
Dr. Czajlik Laszlo
Dr. Herbsthofer Karl
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Grubinger Johann
Dr. Schmidinger Stefan
28.05.16
Dr. Leidl Johann
Dr. Klinkert Mary
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Brand-Bloier Ulrike
Dr. Schmidinger Thomas
29.05.16
Dr. Leidl Johann
Dr. Klinkert Mary
Dr. Monsberger Elfriede
Dr. Brand-Bloier Ulrike
Dr. Schmidinger Thomas
NOTDIENSTE
14
Dr. Reinhart Jutta
Dr. Möseneder Ernst
ÄNDERUNGEN NACH
REDAKTIONSSCHLUSS
FINDEN SIE AUF
Dr. Koppelhuber Helmut
Dr. Czajlik Laszlo
Dr. Konrad Katalin
WWW. ZAHNAERZTEKAMMER.AT
NOTDIENSTE
15
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
Tissot
LOHNDUMPING – REGELUNGEN
GEGEN UNTERENTLOHNUNG
I. Allgemeines zum
Lohndumping
Mit 1. Mai 2011 ist in Österreich das Lohn- und Sozial­
dumping-Bekämpfungsgesetz
(idF LSDB-G) in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt
hatten Arbeitgeber im Falle einer Unterentlohnung
kaum Konsequenzen zu befürchten.
Durch das LSDB-G versucht der Gesetzgeber einen
fairen Wettbewerb sicherzustellen, indem er durch
Verhängung von Sanktionen dafür sorgt, dass
Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für
die erbrachte Arbeitsleistung nicht vorenthalten wird.
Verschärft wurde dieses Gesetz durch das Arbeitsund Sozialrechtsänderungsgesetz 2014, welches
seit 1. Jänner 2015 in Kraft ist. Nunmehr richtet sich
das Verbot der Unterentlohnung nicht mehr nach
dem Grundlohn, sondern nach dem zustehenden
Mindestentgelt inklusive aller Bestandteile (Überstundengrundlohn, Zuschläge, Sonderzahlungen
etc.) unter Beachtung der Einstufungskriterien.
Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dennoch nicht das ihm aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt, stellt dies ein strafbares Lohndumping dar.
LOHN- UND
SOZIAL­DUMPING
II.Das Lohn- und Sozialdumping
Bekämpfungsgesetz
1.Geltungsbereich und Ziele
Das LSDB-G gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die
auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und
dient primär nicht dazu, Geldstrafen zu verhängen.
Vielmehr soll das Gesetz durch die Schaffung von
neuen Verwaltungsstraftatbeständen eine präventive Wirkung zeigen. Vom LSDB-G sind nicht nur
Arbeitgeber in Österreich, sondern auch ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitskräfte aus dem
EWR-Raum oder aus Drittstaaten zur Dienstleistung
nach Österreich überlassen, betroffen.
2.Kontrollbehörden und Bereithaltepflichten
Um Lohndumping zu verhindern, sind entsprechende Kontrollen gesetzlich vorgesehen. Für
Arbeitgeber, die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (idF ASVG) versicherte Mitarbeiter
beschäftigen, ist die Wiener Gebietskrankenkasse
(idF GKK) für die Feststellung der Unterentlohnung
sowie für die Anzeige verantwortlich. Seit 1. Jänner
2015 ist die GKK auch für Arbeitnehmer zuständig,
die ihren gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich
haben und nicht nach dem ASVG versichert sind.
Den Kontrollorganen müssen – im Falle einer
Überprüfung – alle erforderlichen Unterlagen
­bereitgehalten werden. Dazu zählen unter anderem
der Arbeitsvertrag, die Arbeitszeitaufzeichnungen,
Lohnzettel und –zahlungsnachweise sowie Banküberweisungsbelege.
Für nach Österreich überlassene oder entsandte
Arbeitnehmer, die nicht dem ASVG unterliegen, sind
die Organe der Abgabenbehörde (Finanzpolizei) für
die Sachverhaltsermittlung zuständig. Hierfür muss
der inländische Beschäftiger die Unterlagen über
die Anmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung, eine Abschrift der Überlassungsmeldung
in gedruckter oder elektronischer Form und die
erforderlichen Lohnunterlagen an seinem Arbeitsort
bereithalten.
3.Beurteilung der Unterentlohnung
Für den Tatbestand der Unterentlohnung ist
entscheidend, dass in einzelnen Zeiträumen ein
einheitlicher Willensvorsatz gegeben ist.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, der über einen Zeitraum von
fünf Monaten beschäftigt ist, erhält in den ersten
zwei Monaten nicht das ihm zustehende Mindest­
entgelt. Im dritten Monat wird dem Arbeitnehmer
das Mindestentgelt ausbezahlt. In den letzten beiden
Monaten der Beschäftigung liegt die Entlohnung
abermals unter dem zustehenden Mindestentgelt.
Somit realisiert der Arbeitgeber innerhalb von fünf
Monaten den Tatbestand der Unterentlohnung
zwei Mal.
Zu beachten ist eine Bagatellgrenze von 10 %.
Wird das Mindestentgelt bei wechselnden Entgeltbestandteilen im Schnitt um höchstens 10 % unterschritten, zieht dies dann keine schwerwiegenden
Folgen nach sich, wenn die Unterentlohnung erst-
16
malig erfolgt ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den sich ergebenden Differenzbetrag der
Unterentlohnung nachzahlt. Wurde bereits einmal
von der Strafe abgesehen, ist im Wiederholungsfall
die Mindeststrafe von EUR 1.000 zu verhängen.
4.Konsequenzen und Strafausmaß
Erhält ein Arbeitnehmer über mehrere Lohnzahlungszeiträume nicht das ihm zustehende Entgelt
für die erbrachte Arbeitsleistung, liegt eine Verwaltungsübertretung vor, die von den Kontrollbehörden zwingend bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden muss.
Die Höhe der Strafe richtet sich sowohl nach der
Anzahl der Arbeitnehmer, die von der Unterentlohnung betroffen sind, als auch danach, ob ein
Wiederholungsfall vorliegt. Wenn von der Unterentlohnung höchstens drei Arbeitnehmer betroffen sind,
beträgt die Strafe pro Arbeitnehmer und pro
Verstoß EUR 1.000 bis EUR 10.000. Bei einem
Wiederholungsfall verdoppelt sich der Strafrahmen
auf EUR 2.000 bis EUR 20.000. Sind mehr als drei
Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen,
liegt der Betrag der Geldstrafe bei EUR 2.000 bis
EUR 20.000 pro Verstoß und betroffenem Arbeitnehmer. Im Wiederholungsfall erhöht sich dieser
Betrag auf EUR 4.000 bis EUR 50.000. Die verhängten Verwaltungsstrafen dürfen auf der Ebene des
Arbeitgebers nicht als Betriebsausgabe abgesetzt
werden. Durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 wurde die Strafbarkeitsverjährungsfrist für Fälle, in denen die Unterentlohnung
mehrere Lohnzahlungszeiträume betrifft, von einem
Jahr auf fünf Jahre angehoben. Für den Fall, dass der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den ergebenden
Differenzbetrag der Unterentlohnung nachzahlt,
verjährt die Strafbarkeit in drei Jahren.
17
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
Internes
FORTBILDUNGS­P ROGRAMM
Praktischer Intensivworkshop (PIWS)
Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxeassistentinnen
mit mehrjähriger Erfahrung!
Wie lange liegt Ihre Ausbildung zur PAss zurück? In diesem Workshop werden zunächst die wichtigsten Aspekte
einer optimalen Patienten­behandlung wiederholt. Nach praktischen Übungen am Modell werden am Patienten die
Kenntnisse vertieft.
Referentinnen:
DH Mirka von Moos / CH, DH Esther Imhof / CH
Freitag, 20. Mai 2016 und Samstag, 21. Mai 2016, tägl. von 08.00 - 18.00 Uhr
Kursort:FORTBILDUNGSAKADEMIE ZAHN (FAZ) im UKh-Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4010 Linz
Kurskosten:
495,00 Euro (inkl. Skriptum und Mittagessen)
Kosten Instrumente:
300,00 Euro (2x Deppeler Instrumentensets zu Sonderkonditionen)
Voraussetzungen:
Zertifizierte PAss (Nachweis der Anmeldung beilegen!)
max. Teilnehmerzahl:
12
2016
Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) / www.fruehjahrssymposium.at
6. Frühjahressymposium der Österreichischen Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Ort und Termin
Salzburg – Salzburg Congress, 21.- 23. April 2016
Organisation
Dr. Petra Drabo (Präsidentin ÖGK)
Veranstalter
Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Organisation &
Kongresssekretariat
Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde
Frau Michaela Perner, Innsbrucker Bundesstr. 35, 5020 Salzburg
Tel.: (+43/0) 660 429 4829, Fax: (+43/0) 662 9010 2309,
Info und Anmeldung:FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 050511-4020, [email protected]
Termin:
// INDENT
[email protected], www.fruehjahrssymposium.at
Information
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO
Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48,
Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E-mail: [email protected]
Anmeldung
www.fruehjahrssymposium.at, E-mail: [email protected]
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit Komet Dental
Maschinelle Wurzelkanalaufbereitung – Endodontie Praxiskurs
Weiterbildung zur PAss H-16 – für ausgebildete Zahnärztliche
AssistentInnen mit 2-jähriger Berufsausübung
Referent
Dr. Günther Stöckl/D
Termin
Freitag, 29. April 2016 von 14.00 – 19.30 Uhr
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an:
ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ
Fortbildungs­akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz
Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr),
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
INTENSIVSEMINAR ALS AUSBILDUNG ZUR PROPHYLAXE-ASSISTENTIN
Ärztliche Leitung:
OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis, MSc
Referentinnen:
DH Mirka von Moos / CH, DH Esther Imhof / CH
Info und Anmeldung:FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 050511-4020 (Mo – Do 9 – 14 Uhr)
[email protected], www.fortbildungsakademie-zahn.at
Termin:
Teil 1: Montag, 21. November bis Freitag, 25. November 2016
Montag, 28. November bis Freitag, 2. Dezember 2016
Teil 2: Montag, 15. Mai bis Freitag, 19. Mai 2017
ÖGZMK OÖ
35. Praktikersamstag in Steyr Präprothetische Behandlungsmaßnahmen
Referenten
Dr. Wolkerstorfer
Univ. Doz. DDr. Polansky
Kursort:FORTBILDUNGSAKADEMIE ZAHN (FAZ) im UKh-Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4010 Linz
Kurskosten:
3.190,00 Euro (inkl. Skriptum u. Prüfungsgebühr)
max. Teilnehmerzahl:
12
Diese Ausbildung entspricht den Bestimmungen des Zahnärztegesetzes idgF zur Prophylaxeassistenz.
FAZ Fortbildungsakademie Zahn | Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz | 050511 4020 |
[email protected] | www.fortbildungsakademie-zahn.at
18
Prof. Dr. Zitzmann
Dr. Christiansen
Univ. Prof. Dr. Crismani
Termin
Samstag, 07. Mai 2016, Stadtsaal Steyr
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an:
ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ
Fortbildungs­akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz
Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr),
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
19
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
ÖGZMK Zweigverein Niederösterreich
ÖGZMK Kärnten
16. KÄRNTNER SEENSYMPOSIUM
HERBSTSYMPOSIUM
der ÖGZMK Kärnten, mit dem Zahnärztlichen Interessenverband (ZIV)
der ÖGZMK Zweigverein Niederösterreich
Kongress­präsidenten
DDr. Martin ZAMBELLI (ÖGZMK Kärnten), Dr. Bettina SCHREDER (ZIV)
Ort und Termin
St. Pölten - Cityhotel, 14.-15. Oktober 2016
Themengebiete/
Prim. Univ.-Prof. Dr. Michael Musalek: Burnout
Themen
„Aus der Praxis für die Praxis” - für ZahnärztInnen und das Team
Referenten für ZA
Univ.-Prof. Dott. Crismani
(u.a.)
Dr. Fred Bergmann: Möglichkeiten und Grenzen
Organisation
Dr. Wolfgang GRUBER
der digitalen Implantologie?!
Update Chirurgie und Prothetik 2016
Dr. Stephan Acham: Noaks und Co.
Prof. von See: 4mm Implantate
Priv.Doz. DDr. Arno WUTZL
Veranstalter
(Präsident der ÖGZMK NÖ und der Landeszahnärztekammer für NÖ)
Organisation
Dr. Wolfgang GRUBER
Dr. Sven ORECHOVSKY
Präs. OMR DDr. Hannes Westermayer: Standespolitik
Dr. Stephan Höfer
MR DDr. Hannes GRUBER
Information
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO
Dr. Christoph Kaaden: Endodontie
Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48,
Dr. Jens Emmelmann: Endodontie
Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E-mail: [email protected]
Referenten f. ZAss (u.a.)
Petra Eibl-Schober, MSc: Kommunikation, MR Dr. Franz Hastermann: Hygiene
Ort und Termin
Parkhotel Pörtschach / Wörthersee, 12.-14. Mai 2016
Information
Zahnärztekammer Kärnten, Frau Karin Brenner, Tel: +43 (0)50511 9020,
Anmeldung
ÖGZMK NÖ, Frau Sarah Eder
Tel.: (+43/664) 42 48 426
E-Mail: [email protected], [email protected]
[email protected]
Fachausstellung
Medizinische Ausstellungs- u. Werbegesellschaft, Iris Bobal, Tel.: +43 (0)1/ 536 63- 48, Fax: +43
(0)1/ 536 63- 61, [email protected] , [email protected], www.maw.co.at
Patronanz ÖGZMK OÖ
D-A-CH-Zahn 2016 minimal invasiv – Maximal Wirksam
Organisation
Prof. DDr. Franz Karl Tuppy
Termin
Bad Ischl, 26. – 28. Mai 2016
Anmeldung
Dipl.-Ing. Clemens Keil,
NÄHERE INFOS UNTER:
www.zahnaerztekammer.at
Stiftingtalstraße 50, 8010 Graz, [email protected]
A N W A L T S S O C I E T Ä T
Information: www.d-a-ch-zahn.com
S A T T L E G G E R D O R N I N G E R S T E I N E R & PA R T N E R
A N W A L T S S O C I E T Ä T
A N W A L T S S O C I E T Ä T
ÖGZMK Zweigverein Niederösterreich
48. WACHAUER FRÜHJAHRSYMPOSIUM
Ort und Termin
Krems/Donau - Steigenberger Hotel and Spa, 02.-04. Juni 2016
Themen
Train your skills“& diverse Workshops
Organisation
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart
Veranstalter
MR DDr. Hannes GRUBER (Präsident der ÖGZMK NÖ und der Landeszahnärztekammer für NÖ)
Organisation
Dr. Wolfgang GRUBER
Dr. Sven ORECHOVSKY
Information
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO
Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48,
Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E-mail: [email protected]
Anmeldung
ÖGZMK NÖ, Frau Sarah Eder
Vertrauenskanzlei der
Landeszahnärztekammer
Oberösterreich
Vertrauenskanzlei
Schnelle, effiziente,der
Vertrauenskanzlei der
Landeszahnärztekammer
individuelle und qualitativ
Landeszahnärztekammer
Oberösterreich
hochwertige Erledigung
Oberösterreich
Schnelle,
effiziente,
Kompetente
Schnelle, effiziente,
individuelle
und qualitativ
Rechtsvertretung
von
individuelle
und
qualitativ
hochwertige
Erledigung
ZahnärztInnen
hochwertige Erledigung
Kompetente
Kompetente
Rechtsvertretung
von
Rechtsvertretung
von
ZahnärztInnen
ZahnärztInnen
LINz WIEN
S A T T L E G G E R D O R N I N G E R S T E I N E R & PA R T N E R
S A T T L E G G E R D O R N I N G E R S T E I N E R & PA
L I NR
z TWNI E
ER
N
R Ec ht SanwäLt E
LInZ
Atrium City Center, Harrachstraße 6, 4020 Linz, Austria
Tel.: +43 732 65 70 70-0, Fax: +43 732 65 70 70-65
E-Mail: [email protected]
LInZ
LAtrium
I n Z City Center, Harrachstraße 6, 4020 Linz, Austria
wI E n
Atrium
Harrachstraße
6, 65
4020
Tel.:
+43City
732Center,
65 70 70-0,
Fax: +43 732
70 Linz,
70-65Austria
Opernring 7, 1010 Wien, Austria
Tel.: [email protected]
732 65 70 70-0, Fax: +43 732 65 70 70-65
E-Mail:
Tel.: +43 1 58 10 399-0, Fax: +43 1 58 10 399-100
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
wI E n
wI
En
Opernring
7, 1010 Wien, Austria
Opernring
7, 1010
Wien,Fax:
Austria
Tel.:
+43 1 58
10 399-0,
+43 1 58 10 399-100
www.anwaltssocietaet.at
Tel.:
[email protected]
1 58 10 399-0, Fax: +43 1 58 10 399-100
E-Mail:
E-Mail: [email protected]
www.anwaltssocietaet.at
www.anwaltssocietaet.at
LINz WIEN
Dr. Winfried Sattlegger
Dr. Klaus Dorninger
R Ec ht SanwäLt E
Dr. Klaus Steiner
R Ec ht SanwäLt E
Mag. Klaus Renner
Dr. Winfried Sattlegger
Mag. Roland Zimmerhansl
Winfried
Sattlegger
Dr. Klaus
Dorninger
Dr. Peter Huemer
Dr. Klaus Dorninger
Steiner
Mag. Florian Obermayr
Dr. Klaus
Steiner
Mag.
Klaus
Renner
Dr. Gernot Sattlegger
Mag. Klaus
Renner
Roland
Zimmerhansl
Mag. Manfred Arthofer
Mag.
Roland
Zimmerhansl
Dr.
Peter
Huemer
Mag. Dieter Wächter
Dr.
Peter
Huemer
Mag.
Florian
Obermayr
Mag.
Florian
Obermayr
Dr.
Gernot
Sattlegger
Dr.
Gernot
Sattlegger
Mag.
Manfred
Arthofer
Manfred
Arthofer
Mag. Dieter
Wächter
Mag. Dieter Wächter
Tel.: (+43/664) 42 48 426, E-mail: [email protected]
20
21
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
// INDENT
Internes
Einladung
6. Gesundheits-Tarockturnier
der Ärztekammer für OÖ und der OÖGKK
am Freitag, 15. April 2016, 15.00 Uhr s.t.
im Raiffeisensaal der Raiffeisenlandesbank OÖ
Europaplatz 1a, 4020 Linz
PRAXISVERTRETER
Wohnsitzzahnärzte:
Niedergelassene
Zahnärzte:
Dr. Kristin Grimm
Tel.: 0660 / 480 67 94
Dr. Christian Hoffmann
Tel: 0699/10978707, Email:
[email protected]
Dr. Lucia Weber
Wels, Wels Land, [email protected]
Tel.: 0676/3752446
Registrierung von 14:00 bis 14:45 Uhr. Bitte rechtzeitig eintreffen!!
Gespielt wird nach den Regeln des Raiffeisen Tarock-Cups.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im oö. Gesundheits- und Sozialversicherungswesen
tätig sind sowie persönlich eingeladene VertreterInnen von Organisationen, die mit dem Gesundheitswesen oder der Sozialversicherung eng verbunden sind.
Die Teilnehmerzahl ist mit 100 begrenzt!
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
Das Startgeld beträgt € 28,00. Der Erlös wird einem gemeinnützigen Zweck gespendet.
Siegerehrung und Preisübergabe im Anschluss an das Turnier um ca. 19:00 Uhr.
Anschließend lädt die Raiffeisenlandesbank OÖ zum Buffet.
Ehrenschutz:
Mag. Michaela Keplinger-Mitterlehner, Generaldirektor-Stellvertreterin der
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
Dr. Klaus Leichtfried
Raum Innviertel, Traunviertel,
Salzkammergut und Salzburg
06643656654
[email protected]
Dr. List Emil
A 8020 Graz, Gaswerkstr. 47
Tel.: 0650 33 420 33
Email: [email protected]
Dr. Adela Storcelova
ganz Oberösterreich
[email protected]
Tel.: 068 120 660 759
Dr. Kahled Challah
Linz Stadt und
Linz Land
[email protected]
Tel: 0699/10958666
Sollten Sie selbst Vertretungen anbieten wollen,
melden Sie sich bei der
Zahnärztekammer OÖ:
Frau Leeb
Tel.: 050/511/4010
Fax: 050/511-4014
[email protected]­
Dr. Thomas Pogacar
österreichweit
[email protected]
Tel.: 0664 / 211 36 88
Dr. Lisa Hueber
Tel.: 0699/10333121
E-Mail: [email protected]
Dr. Michael Pirklbauer
Tel.: 0699 / 14 00 39 00
Dr. Wissam Challah
Linz Stadt und Linz Land
Tel.: 0676/ 9611764
Angestellte
Zahnärzte:
aerztekammer.at
Dr. Elisabeth Stadlbauer
Tel: 0676/6334255
DDr. Darius Kerschbaumer
Vertretung in Ganz OÖ
0650/4405758
[email protected]
Dr. Samer Mustafa
[email protected]
Tel.: 0676/7554365
Notdienstvertretung:
Dr. Silke Spanlang
[email protected]
Tel: 0650/5011106
OA Dr. Yorck Zebuhr
[email protected]
Tel.: 0681/20459639
Wir freuen uns auf einen spannenden Tarocknachmittag
Ärztekammer für OÖ und OÖ Gebietskrankenkasse
Präsident Dr. Peter Niedermoser
Obmann Albert Maringer
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------#
anrufen/schicken/faxen/mailen: MedAk, Dinghoferstraße 4, 4010 Linz
Tel 0732 / 77 83 71 – 317, Fax 0732 / 78 36 60 – 317, e-mail: [email protected]
verbindliche ANMELDUNG
Gesundheits-Tarockturnier
15. April 2016
 Ich kann an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, bitte informieren Sie mich über den nächsten Termin.
Name:________________________________________________e-mail:__________________________________
Adresse: _______________________________________________________
Wir danken unserem Partner für die Unterstützung des Turnieres
22
23
INDENT // AUSGABE 02.2016
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
Standesverändungen (Stand Februar 2016)
Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus:
Titel
Vorname
Nachname
Strasse
Plz
Ort
Status
Dr.
Miro
Mirkovic
Derfflingerstraße 2a
4020
Linz
ag
Dr.
Viktor Mathäus
Ribisch
Hans-Sachs-Straße 4
4600
Wels
ag
Dr.
Linda
Hasenauer-Stotter
Hinterschweigerstraße 6
4600
Wels
WSZ
Standesmeldungen (Stand Februar 2016)
Bezirk
Niedergelassene
Zahnärzte (ng)
Angestellte
Zahnärzte (ag)
ng und ag
Wohnsitz­zahnärzte
(WSZ)
Gesamt
Braunau
28
4
1
1
34
Eferding
10
0
2
0
12
Freistadt
15
3
2
2
22
Gmunden
41
10
4
1
56
Grieskirchen
18
0
2
0
20
Kirchdorf
17
0
1
1
19
Linz
107
44
21
4
176
Linz Land
45
0
4
2
51
Perg
18
0
4
0
22
Ried
17
0
1
0
18
Rohrbach
23
0
0
0
23
Schärding
17
4
0
3
24
Steyr Stadt
19
9
2
2
32
Steyr Land
14
0
0
1
15
Urfahr Umgebung
24
0
2
1
27
Vöcklabruck
44
2
5
6
57
Wels Stadt
26
15
4
1
46
Wels Land
19
0
0
3
22
Gesamt
502
91
55
28
676
DIE LANDESZAHNÄRZTEKAMMER GRATULIERT:
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie:
Dr. Katharina Aichinger
Dr. Hans-Dieter Jauernik
Dr. Thomas Fischer
Dr. Lisa Maria Hueber
24
Fachrichtung
Ausschreibung
VERTRAGSZAHN­
ARZTSTELLEN
Zahn-, Mund- u.
Kieferheilkunde
Einzelpraxis
(Ausschreibung März 2016)
Berufssitz
Linz-Auberg/
Karlhofsiedlung
Nachfolge
Dr. Harald Hiesmayr
Besetzungsdatum
Ende der
Bewerbungsfrist
1.7.2016
20.4.2016
Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und
Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung.
Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter
folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen.
Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen,
insbesondere:
1. Staatsbürgerschaftsnachweis
2. Nachweise über ärztliche Tätigkeiten
3.Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl.
Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ
4. Diplome
5. Familienstandsnachweis
6. Geburtsurkunden von Kindern
7.Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die
zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf
8.Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten
bisherigen Ausbildung und Tätigkeit
Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist
spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen.
Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt:
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom:
Dr. Katharina Aichinger
Dr. Meike Braun
DDr. Haimo Dirnberger
Dr. Jennifer Schuster
Dr. Marlene Schmidinger
DDr. Natalie Berger-Tuli
Dr. Robert Krainz
ZA Michael Krenn
// INDENT
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Hypnose:
Dr. Meike Braun
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Implantologie:
DDr. Gottfried Falkensammer
DDr. Katharina Russmüller
Dr. Sorana Serdean
HERZLICHEN
GLÜCKWUNSCH
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsfachärzt­
Innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum
Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung.
Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger:
OÖ Gebietskrankenkasse
Der Obmann: Albert Maringer eh.
Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.
Für die Landeszahnärztekammer für OÖ:
Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus
25
INDENT // AUSGABE 02.2016
Zahnarzt/Zahnärztin
zur Mitarbeit /
Nachfolge gesucht
KFO Praxis Grenzregion SÜDOST­
BAYERN/OÖ sucht FZA/MSc/ZA
mit KFO Interesse (m/w) in Teil-/
Vollzeit ab sofort oder später.
Überdurchschn. Verdienst.
Tel. +49 160 97372779
Suche Zahnärztin oder Zahnarzt für
Praxisübernahme wegen Pensionierung in Vöcklamarkt (OÖ) Ende 2016.
Die Praxis verfügt über zwei getrennte Behandlungsräume, digitalem
Panorama- und Kleinbildröntgen,
seperaten Wartezimmer und über
eigene Parkplätze. Derzeit alle Kassen.
Bei Interesse: [email protected]
Ordination in Gutau, derzeit alle
Kassen. Nachfolger gesucht:
Tel: 0699/11504442
INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
Assistentin /
Auszubildende gesucht
Suche ausgebildete zahnärztliche
Assistentin möglichst mit abgeschlossener Prophylaxeausbildung zum
sofortigen Eintritt. Bezahlung über
Kollektivvertrag. Bewerbungen an:
[email protected]
Linz; Ordination Dr. Ovcina sucht ab
sofort freundliche, motivierte, lernwillige zahnärztliche Assistentin zur
Ausbildung. Zahlung laut KV.
Dr. Mirsad Ovcina, Dauphinestr. 89,
4030 Linz, 0732-30 20 66
MHG Assistentin und Stuhl-Assistentin für Linz Land gesucht,Teilzeit, Bezahlung lt. KV bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt: [email protected]
Ordination in Mondsee: zur Verstärkung unseres Teams suchen
wir eine freundliche und engagierte
zahnärztliche Assistentin, gerne
auch Teilzeit; Prophylaxe-Kenntnisse
wünschenswert, aber keine Bedingung. Bezahlung lt. KV. Wir freuen
uns auf Ihre Bewerbung unter tel.:
06232-2572 oder schriftlich an unten
stehende Adresse oder e-mail:
[email protected]
Zahnärztin DDr. Fischer sucht zum
sofortigen Eintritt eine freundliche, einsatzbereite, selbstständige
und ausgebildetete zahnärztliche
Assistentin möglichst mit abgeschlossener Prophylaxeausbildung zum
sofortigen Eintritt. Bezahlung über
Kollektivvertrag. Bewerbungen an
[email protected] oder per Post (Raiffeisenweg 2, 4073 Wilhering). Gerne
auch Berufswiedereinsteigerinnen.
www.zahn.pw
Suche jungen, motivierten Kollegen
zur Mitarbeit in meiner bestens
eingeführten Zahnarztpraxis im
Salzkammergut. Alle Kassen und
Privat. Angedacht wird Langzeitvertretung, ev. auch Jobsharing oder
Gemeinschaftspraxis mit Option auf
Übernahme. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte unter
der Tel.Nr. 0676 / 97 10 133
Suche ab sofort Nachfolge für meine
seit 35 Jahren bestehende Praxis
in Wels/Stadt. Günstige Ablöse.
[email protected]
Zahnarzt/Zahnärztin
zur Mitarbeit /
Nachfolge sucht
Zuverlässiger Zahnarzt mit grosser
Praxiserfahrung macht längerfristige
Vertretungen.
Tel.: ( 0664 ) 254 68 90
Zahnarzt mit 9jähriger Berufserfahrung, sucht eine Kassenordination
zur Übernahme in Linz, Linz-Land.
Kooperation vor der geplanten Übernahme erwünscht. Kontaktaufnahme
per E-Mail oder Telefon:
[email protected] oder
Tel. 0676 425 89 04 oder
0676 425 89 03
26
Zahnärztliche Assistentin (gerne auch
Wiedereinsteigerin) zur Verstärkung
unseres Teams für Ordination mit
breitem Behandlungsspektrum in
Linz gesucht. Sind Sie freundlich,
engagiert, verantwortungsbewusst? Wir bieten eine langfristige
Vollzeitanstellung mit angenehmen
Dienstzeiten, bei der das Gehalt bei
entsprechender Qualifikation über
dem Kollektivvertrag liegt. Bewerbungen bitte an: [email protected]
Suche für die geplante Eröffnung
einer neuen Kassenpraxis in
Taiskirchen ab April 2016 engagierte zahnärztliche Assistentinnen,
vorzugshalber mit Prophylaxeausbildung. Bezahlung nach KV, ÜZ je nach
Qualifikation. Bewerbungsunterlagen
bitte an [email protected]
Wegen Pensionierung Nachfolger/in
für moderne, umsatzstarke Zahnarztpraxis in Linz gesucht, drzt. alle
Kassen. Tel.: 0676/520 71 53
Suche wegen bevorstehender Pensionierung (31.3.2016) Nachfolger für
meine gut etablierte Kassenordination mit grossem Patientenstock in
St. Veit im Mühlkreis. Ausgestattet
mit 2 Behandlungsplätzen, Möglichkeit für 3. Stuhl gegeben, digitales
Panorama und Kleinbildröntgen,
Raum mit Zahntechnik sowie ein
Gemeinschaftsraum.
E-Mail: [email protected]
Als bewusst qualitätsorientierte
Ordination, die den Patienten in
seiner Gesamtheit betrachtet und
behandelt suchen wir eine motivierte,
verlässliche zahnärztliche Assistentin
(Mundhygieneausbildung wünschenswert) mit ca. 30 Stunden
(Vollzeit auch möglich) und eine
Auszubildende, der ein tolles Team
mit Freude unterstützt. Bezahlung
laut KV - Überzahlung möglich.
Weitere Info unter www.k2-zahnaerzte.
at. Bewerbungen und Lebenslauf mit
Foto an die K2 Ordination Dr. Georg
P. Köstler - Dr. Clemens K. Kaml,
Ziegeleistr. 31, 4490 St. Florian oder
per Mail an [email protected]
Verkauf / Vermietung
Zahnarztpraxen
Praxis Bez. STEYR-LAND in Großraming. ALLE KASSEN AB 1. JULI
2016 günstig abzugeben. Auskunft:
07254/7300 oder 01/9116754
Wir suchen engagierte Zahnarzthelferin für unser Ordination in Neuhofen/
Krems. 12-17 Std., Arbeitsbeginn
ab sofort, Bezahlung laut KV bzw.
Überzahlung möglich
[email protected]
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir eine freundliche und
engagierte zahnärztliche Assistentin in Teilzeit überwiegend am
Nachmittag in Wels. Bezahlung über
KV je nach Qualifikation. Wir freuen
uns auf Ihre Bewerbung mit Foto an
[email protected]
Zahnpraxis Dr.Guserl & Kollegen sucht
für moderne Wohlfühlpraxis im Zentrum von Linz zur Verstärkung unseres
Teams eine ausgebildete Mundhygieneassistentin. Stunden und Arbeitszeit
je nach Vereinbarung. Bezahlung lt.
KV. Ich freue mich auf ein persönliches
Kennenlernen. Reinschauen unter
www.diezahnpraxis.at und bewerben
unter [email protected]
Zahnärztliche Assistentin für Mondsee gesucht. Zahlung über Kollektiv.
Meldung unter: 0664/4051786 oder
06232/27500
Biete Stelle für Zahnarztassistentin
im Raum Linz Stadt; 30 Stunden.
Bezahlung lt. KV. Tel 0699 10924759
Zum sofortigen Eintritt suchen
wir eine freundliche und einsatzbereite zahnärztliche Assistentin/
Auszubildende zur Erweiterung
unseres Teams. Bezahlung nach KV
/ Überzahlung möglich. Bewerbung
an: Ordination DDr. Wolfgang Veit,
Marktplatz 4, 4707 Schlüßlberg, Tel.:
0724861690 oder: [email protected]
Zahnarztassistentin gesucht! Zur
Verstärkung unseres Teams suchen
wir eine zahnärztliche Assistentin mit
Prophylaxeausbildung zum sofortigen Eintritt für ca 20 – 25 Stunden.
Bezahlung über Kollektivvertrag.
Bewerbungen bitte an:
[email protected]
Wenn Sie eine GRATISKleinanzeige schalten
möchten, melden Sie
sich bitte bei der Zahn­
ärztekammer:
Frau Eveline Leeb
Tel.: 050511/4010
Fax: 050511/4014
[email protected]­
kammer.at
BITTE BEACHTEN:
Alle Inserate werden nach
3 maliger Schaltung
gestrichen. Wenn Sie
die Schaltung wieder­holen
möchten, bitten wir um
Kontaktaufnahme mit
Frau Eveline Leeb.
// INDENT
Der Vorstand der Zahnärztekammer
MR Dr. Friedrich Tüchler
Finanzen
OMR Dr. Hans Schrangl
Vizepräsident
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Präsident
Die Referate der Zahnärztekammer
MR Dr. Wolfgang Koller
Öffentlichkeitsarbeit
Prim. MR Dr. Reinhard Bauer
Notdienst
MR Dr. Thomas Schmidinger
Fortbildung & Qualitätssicherung
Dr. Thomas Messner
Prophylaxe
Dr. Günter Gottfried
Finanzreferent-Stellvertreter
DDr. Klaus Wild
Forensik
Dr. Herbert Gusenleitner
Kieferorthopädie
Ihre Ansprechpartner in der Kammer
Eveline Leeb
Gabriele Allerstorfer
Mag. Petra Eigruber
Elke Badegruber-Pfender
Tel.: 05 05 11 - 4010
[email protected]
Tel.: 05 05 11 - 4011
[email protected]
Tel.: 05 05 11 - 4012
[email protected]
Tel.: 05 05 11 - 4020
[email protected]
Büro und Verwaltung
Schlichtung und Fortbildung
Juristin
Organisation & Verwaltung FAZ
und Schule für ZASS
www.zahnaerztekammer.at
Ihre Bezirks­zahnärztevertreter
Schärding:
MR Dr. Wolfgang Koller
Dr. Sieglinde Moser
Ried:
Dr. Günter Gottfried
MR Dr. Friedrich Tüchler
Kirchdorf:
Dr. Friedrich Pramhofer
Braunau:
Dr. Gerald Feldbacher
Dr. Wolfgang Bleckenwegner
Wels-Stadt:
MR Dr. Thomas Schmidinger
Dr. Wolfgang Schlecht
Wels-Land:
MR Dr. Gustav Leitner
Dr. Georg Kilbertus
Eferding:
MR Dr. Peter Bernauer
Dr. Josef Hehenberger
Freistadt:
Dr. Herward Hackl
Gmunden:
DDr. Angela Preinerstorfer
Grieskirchen:
MR Dr. Reinhard Pflug
DDr. Wolfgang Veit
Linz-Land:
Dr. Georg Köstler
Dr. Rudolf Artner
Linz-Stadt:
DDr. Klaus Wild
Prim. MR Dr. Reinhard Bauer
Perg:
Dr. Thomas Pirklbauer
Dr. Martin Pirklbauer
Rohrbach:
ZÄ Ditcheva Maria
Dr. Kepplinger Erik
Steyr-Land:
Dr. Andreas Ebert
Dr. Helmut Lechner
Steyr-Stadt:
Dr. Helmut Lechner
Urfahr-Umgebung:
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Dr. Günther Schneitler
Vöcklabruck:
Dr. Peter Sterrer
Dr. Ingrid Wolschner
27
Willkommen
bei uns.
Modernstes Banking Österreichs
8.000 KundenbetreuerInnen
Kontowechselservice
Jetzt !
n
wechsel
www.erstebank.at
www.sparkasse.at
Besuchen Sie uns auf:
facebook.com/erstebank.sparkasse