AUSGABE 0 2 / 2016 M Ä R Z DAS OFFIZIELLE INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ FORUM JUNGE ZAHNMEDIZIN w w w. z a h n a e r z te k a m m e r. a t INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT Mehr Wert für Ihre Wertpapier-Veranlagung Dr. Koller´s Editorial DIE BESTE WÄHRUNG FÜR IHRE ANLAGE: AND NOW, THE END IS NEAR . . . Aus den gedimmten Lautsprechern der Ordination klingt leise Frankie Boy. Die 50er Generation der Zahnärzteschaft – und das sind viele – geht in Pension. Den wohlverdienten nahen Ruhestand vor den strapazierten Augen, wird der Blick auf den abgewetzten Rezeptionsstuhl, das (noch) nicht digitalisierte Röntgen und das leicht lückenhaft gewordene Vormerkbuch wohlwollend besänftigt. BERATUNG. Man braucht ja selber noch kein HC-WC, und auch die paar Stufen zum Wartezimmer erscheinen noch immer für jeden bewältigbar. Man vergisst, wie lange schon mancher Mitarbeiter das Rauschen des Saugers mit einem berauschend geteilt hat, und träumt von "Abfertigung neu" und den Golf Kanaren. Und dann….plötzlich....Udo aus dem Lautsprecher: „mit 66 Jahren……ist noch lange nicht Schluss!“ Wie recht der hat! Plötzlich ist statt Präzision, Compliance, intraoraler Aufopferung, Wissen und Erfahrung etwas ganz Anderes, Neues gefragt! Taktik, Strategie, Verhandlungsgeschick, Rechts wissen und – moderate – Selbstsucht! Roland Loisl Wertpapierberater Ärzte & Freie Berufe Manche Anlageberater sind nur bei schönem Börsewetter Ihre Partner. Die Berater der HYPO Oberösterreich sind immer für Sie da und informieren Sie in Ihrer Filiale gerne näher. Sie hören Ihnen zu und erstellen einen Vorschlag, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Näheres unter Tel. 0732 / 76 39 DW 54452, [email protected] www.hypo.at Hier hilft vielleicht Bob Dylon mit „forever young!“ Das bringt Motivation und Ausdauer zurück, gute Nerven inklusive. Nach der mehr oder minder geplanten Obsoleszenz eine smarte „finanzielle Entsorgung“ der geleisteten Investitionen, und nennen wirʼs – Aufbauarbeit, erscheint einem gerecht und ist hoffentlich existentiell nur begrenzt notwendig. Und letztendlich – für alle sinnvoll – Arzt, Team und Patientenstamm. Von selber geht das nicht, und Regeln gibt es auch, Gott sei Dank. Ein Kammer seminar für alpha und omega Kollegen gibt’s ja auch. Individuelle Infos sowieso. In diesem Sinne alles Gute den 50ern, und viel Spaß beim „i did it my way“! Ob als (greiser) Einzelkämpfer, Glückskind, später Wahlarzt oder gefragte Vertretung. Aber aufpassen: die Pensionen kriegt man, aber die Beiträge zahlt man weiter, hochinteressant! Doch ein Seminar gefällig? Frohe Ostern ! Mit freundlichen Grüßen MR Dr.Wolfgang Koller Wir schaffen mehr Wert. 3 wp_loisl_210x297.indd 1 08.10.15 16:56 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT OMR Dr. Wolfgang Doneus INHALT WAS KOSTET EINE ZAHNÄRZTLICHE EXISTENZ? Aus dem Haus Brief des Präsidenten ............................................................. S. 05 Schutzimpfungen für ZAss Was ist bei Nadelstichverletzungen zu tun? ............................ S. 06 Wohlfahrtskasse Versorgungsabteilung (Pensionskasse) Teil 3.......................... S. 08 Internes Dr. Kork’s Weinecke ................................................................ S. 09 Forum „Junge Zahnmedizin“ startet neu durch........................ S. 12 Notdienste April – Mai ............................................................ S. 14 Tissot Lohndumping – Regelungen gegen Unterentlohnung............... S. 16 Internes Fortbildungsakademie Zahn (FAZ) .......................................... S. 18 Fortbildungsprogramm 2016................................................... S. 19 Praxisvertreter ....................................................................... S. 23 Standesveränderungen und -meldungen ................................ S. 24 Ausschreibung........................................................................ S. 25 Schwarzes Brett ..................................................................... S. 26 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: OÖ Zahnärztekammer Spittelwiese 8, A-4020 Linz Auflage: 750 Stk. + Belegexemplare Erscheinungsweise: 10 x jährlich Offenlegung gem. §25 Mediengesetz: Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ Zahnärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Marienstraße 9, A-4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer für ihre Mitglieder. Designkonzept / Satz: Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.at Bildquellen: Cover: © Kzenon – Fotolia.com Seite 3: © Annika Gandelheid – Fotolia.com Seite 9: © LianeM– Fotolia.com Seite 12: © alotofpeople – Fotolia.com Seite 17: © Coloures-pic – Fotolia.com restl. Bilder: OÖ Zahnärztekammer Verlags-und Herstellungsort: 4020 Linz Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“ personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Alle Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen sich nicht mit der Redaktion decken. Das Institut der Deutschen Zahnärzte – IDZ – führt seit geraumer Zeit wissenschaft liche Untersuchungen über das Investitionsverhalten durch, um die Gründungs kosten für eine zahnärztliche Ordination festzustellen. Dabei unterscheidet das Institut zwischen Einzelpraxen und Berufsausübungs gemeinschaften. In Deutschland bevorzugen circa 60% der Kolleg innen und Kollegen die Einzelordination, sei es als Neugründung oder als Übernahme einer bestehenden Praxis. Und der Investitionsbedarf ist deutlich unterschiedlich. Im Schnitt kostet eine Neugründung 422.000.Euro und eine Übernahme dagegen nur 323.000.Euro, also ungefähr 25% weniger. Berufsausübungsgemeinschaften, für die sich 34% entscheiden, stehen mit 312.000,- bei Neugründung und mit 262.000,- Euro bei Übernahme zu Buche. Der Rest geht in Fachzahnarztpraxen, Kieferorthopädie und Oralchirurgie. Die Kosten für Fachzahnarztordinationen liegen mit plus 10-30% bzw. 25-40% deutlich über den Aufwendungen für allgemein zahnärztliche Praxen. Zur Situation in Oberösterreich: wir haben keine Informationen über die Existenzgründungskosten. Ich gehe davon aus, dass aber auch hierzulande die Übernahme einer bestehenden Ordination die finanziell bei weitem günstigere Lösung darstellt. Eine Neugründung wird im Durchschnitt annährend denselben Aufwand verursachen wie in Deutschland. Das ist zumindest das, was immer wieder berichtet wird. Bei den Praxisüberbernahmen schwanken die Kosten beträchtlich, wesentlich abhängig von der Lage, Investitionsnotwendigkeit, Kassenvertrag und Übergabevereinbarung. Jedenfalls können sich Übernehmer b eträchtliche Kosten sparen und zugleich ein bestehendes Klientel weiterbetreuen. Das Jobsharing im Alter, seit Sommer 2015 auch im Kassenvertrag möglich, ist eine Variante für einen kostenschonenden Einstieg in die Selbständigkeit. Was dazu noch fehlt, ist die Rechtssicherheit in der Kassenvertragsnachfolge. Die win-win Situation für Übernehmer, Übergeber aber auch für die Sozialversicherungsträger ist evident. Es liegt an uns Vertragspartnern, den Rechtsrahmen dafür zu schaffen meint Ihr OMR Dr. Wolfgang Doneus Post Skriptum: die Details der Untersuchung finden Sie unter: www.idz-koeln.de/info.htm 5 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT Mag. Petra Eigruber SCHUTZIMPFUNGEN FÜR ZASS WAS IST BEI NADELSTICH VERLETZUNGEN ZU TUN? Auf mehrfachen Wunsch un serer Mitglieder befasst sich dieser Beitrag mit den The men „Schutzimpfungen“ und „Nadelstichverletzungen“. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammen gestellt und geben Hinweise auf zuständige Ansprechpartner. 1. Schutzimpfungen für Zahnärztliche Assistentinnen: Besteht aufgrund einer Arbeitsplatzevaluierung ein besonders ausgeprägtes Infektionsrisiko für eine Zahnärztliche Assistentin, so zählt diese zu jenen Versicherten, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zu besonders gefährdeten Personen zählen. Ihnen werden von der AUVA kostenlos Schutzimpfungen zur Vorbeugung vor Berufskrankheiten gewährt. Die AUVA bietet dazu umfassende Informationen auf ihrer Homepage, die Sie unter www.auva.at und dort unter „Vorsorge“ – „Schutzimpfungen“ finden können. Die Hepatitis-B-Schutzimpfung ist die wichtigste für die Berufsgruppe der Zahnärztlichen Assistentinnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit sind zahnärztliche Assistentinnen in der Regel in hohem Maß dem Risiko, sich mit Hepatitis B zu infizieren, ausgesetzt. Gegen Hepatitis B gibt es seit Jahren eine wirkungsvolle Schutzimpfung. Die AUVA übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen als Unterstützung des Arbeitgebers die Kosten des Impfstoffes. Die Impfstoffampullen (der Impfstoff schützt auch gegen Hepatitis A) können vom Arbeitgeber mittels einer AUVA-Bestellliste (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich!) angefordert werden. Wichtig: bitte beachten Sie, dass der Bezug des Impfstoffes über die AUVA möglich ist – es kann jedoch nach einer bereits erfolgten Impfung seitens 6 der AUVA keine Rechnung für die Impfung übernommen werden! Nach einer Grundimmunisierung bzw. einer Auf frischungsimpfung aufgrund eines niedrigen Titers bezahlt die AUVA auch unmittelbar nach einer solchen Impfung eine Impferfolgskontrolle (Titerkontrolle). Eine solche Titerkontrolle ist in ausgesuchten Labors innerhalb von vier Wochen bis maximal sechs Monaten nach der Impfung durchzuführen. Eine Liste der Labors, die solche Titerkontrollen auf Kosten der AUVA durchführen, finden Sie ebenfalls auf der genannten Homepage. Die Folge- bzw. Auffrischungsimpfung ist von der Höhe des Titers abhängig. Die AUVA hält dazu die Befunde in Evidenz und informiert den Arbeitgeber bzw. die betroffenen Zahnärztliche Assistentin über den Zeitpunkt der nächsten Impfung. Abhängig von der Titerhöhe wird vom Lieferdepot der AUVA der Impfstoff für die Auffrischungsimpfung ausgeliefert. Wir empfehlen Ihnen dazu das „Informationsblatt zur Schutzimpfung gegen Hepatitis B“, das Sie ebenfalls auf der Homepage der AUVA finden. Wichtig: die Kosten für diese Impfung werden von der AUVA als freiwillige Leistung erbracht, und zwar nur dann, wenn man sich streng an das von der Versicherung vorgegebene Procedere hält. Die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen sind jedenfalls vom Arbeitgeber zu tragen. Es wurde uns auch berichtet, dass in seltenen Einzelfällen Zahnärztliche Assistentinnen eine Hepatitis B-Impfung verweigern würden. Dazu ist festzuhalten, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung, also einen sogenannten „Impfzwang“ gibt – das bedeutet, dass eine Impfung gegen den Willen einer Mitarbeiterin nicht möglich ist. Ob Sie eine Assistentin, die eine Impfung verweigert, (weiter) beschäftigen, ist ausschließlich Ihre Entscheidung als Dienstgeber. Wenn Sie sich für eine Beschäftigung entscheiden sollten, empfehlen wir, dass Sie sich von der betreffenden Mitarbeiterin schriftlich bestätigen lassen, dass Sie eine Impfung angeboten haben, diese aber von der Mitarbeiterin verweigert wurde. 2. Nadelstichverletzungen – was ist zu tun? Sollte sich eine Ihrer Mitarbeiterinnen im Zuge der Berufsausübung eine Nadelstichverletzung zu AUVA ziehen, finden Sie auch zu dieser Thematik auf der Homepage der AUVA wertvolle Informationen. Es gibt dazu einen Folder der AUVA „Hände gut, alles gut! Erste Hilfe bei Nadelstichverletzungen“, der im Bereich Vorsorge/AUVA-Kampagnen/Hände gut alles gut/ Arbeitswelt/Bestellung zum Download zur Verfügung steht. In diesem Folder finden Sie die folgende Anleitung, was im Rahmen der Ersten Hilfe bei Nadelstichverletzungen zu tun ist. Hände gut, alles gut! Erste Hilfe bei Nadelstichverletzungen 1. Wunde durch ausreichend langen Druck auf umgebende Gewebe zum Bluten bringen (mehr als 1 Min.) 4. Telefonische Kontaktaufnahme mit Fachabteilung/ Notfallambulanz eines Krankenhauses (siehe Liste) 5. Blutabnahme beim Verletzten UND bei der Person, von der eine mögliche Infektion ausgeht 6. Interne Meldung des Arbeitsunfalls an die zuständige Person bzw. Stelle im Betrieb Arbeitsplatzevaluierung: In den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten ist die generelle Vorgangsweise nach Nadelstichverletzungen im Betrieb festzulegen! 2. Intensive Spülung der Wunde mit Antiseptikum (länger als 1 Min.) 3. Fachgerechte Wundversorgung durch Ersthelfer In weiterer Folge soll sowohl der Patient, von dem eine mögliche Infektion ausgeht (die sog. „Indexperson“), als auch die verletzte Mitarbeiterin einer Blutabnahme unterzogen werden. Seitens der AUVA wird empfohlen, diese Blutabnahme im KUK Med Campus III (vormals AKH Linz) vornehmen zu lassen. Die Meldung eines Arbeitsunfalles im Zusammenhang mit einer Nadelstichverletzung an die AUVA ist in der Regel nicht erforderlich, da ein Arbeitsunfall nur dann meldepflichtig ist, wenn die Versicherte dadurch mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird. Kann eine Indexperson nicht zur Blutabnahme motiviert werden, erhöht sich damit der Umfang der Screeningmaßnahmen für Ihre verletzte Mit arbeiterin. Bitte beachten Sie aber, dass bei jeder beruflichen Nadelstichverletzung eine interne Dokumentationspflicht besteht, und zwar zur Wahrung eventueller versicherungsrechtlicher Ansprüche. 7 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT Wohlfahrtskasse MR Dr. Friedrich Tüchler VERSORGUNGSABTEILUNG (PENSIONSKASSE) TEIL 3 Unsere Pensionskasse ver waltet sowohl die Grund versorgung, d. h. die der ASVG-Pension der angestellten entsprechende Pensionsversi cherung der niedergelassenen Zahnärzte als auch die Zusatz pension ZVI und ZVII, sowie die Gelder der PensionPlus+. Je nach Antrittsalter und Notwendigkeit unter scheiden wir bei der Zusatzversorgung zwischen der Regelpension (Antrittsalter 65. Lebensjahr und älter), der vorzeitigen Altersversorgung (Antrittsalter ab dem 60. Lebensjahr) und der Invaliditätspension (Antrittsalter bereits vor dem 60. Lebensjahr möglich). ZUSATZVERSORGUNG I + II Gesetzliche Grundlagen § 99 Ärztegesetz, § 33 der Satzung der Wohlfahrtskasse sowie §§ 11 und 12 der Beitragsordnung zur Wohlfahrtskasse BEITRÄGE Monatliche Beiträge; Kapitaldeckungsverfahren, gilt für alle Kassenzahnärzte, Wahlzahnärzte, angestellte Zahnärzte, Wohnsitzzahnärzte und a.o. Mitglieder Ab Vollendung des 35. Lj. bis zur Vollendung des 40. Lj. € 316,30 Ab Vollendung des 40.Lj. bis zur € 632,60 Pension / Höchstbemessungsgrundlage LEISTUNGEN Die Leistungen aus der Zusatzversorgung I und II werden 14 mal jährlich im Vorhinein brutto überwiesen. ZV I – Zusatzversorgung I (bis 1996) Die Leistung aus dem Fonds der Zusatzversorgung I 8 (damit der Zusatzversorgung bis 1996) beträgt monatlich 1,2 % der geleisteten Beiträge. Maximal monatlich € 1.368,00. Die Leistungen der Zusatzversorgung I werden für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,4 % vermindert. Dieser Abschlag bedeutet nicht, dass man insgesamt weniger Pension beziehen wird, sondern lediglich, dass im Hinblick auf die kürzere Einzahlungsdauer, und die aufgrund der früheren Inanspruchnahme statistisch längere Bezugsdauer, geringere monatliche Leistungen erbracht werden müssen. ZV II – Zusatzversorgung II (ab 1996) Die Leistung aus der Zusatzversorgung II ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Kapital (Beiträge und Zinsen) sowie von einem vom Versicherungsmathematiker errechneten Verrentungsfaktor, der das Alter und die durchschnittliche Bezugsdauer berücksichtigt. ufgenommen, erfolgt, im Gegensatz zu staat a lichen Pensionen, keine Leistungskürzung. •D ie Höhe der Kinderunterstützung sowie der Hinterbliebenenversorgung wird vom jeweiligen Anspruch auf Altersversorgung berechnet. • Die Höhe der vorzeitigen Altersversorgung bleibt, ausgenommen die jährliche Wertanpassung, auch nach dem 65. Lebensjahr unverändert. •L aufende Leistungen aus der Notstandshilfe, sowie die Gewährung eines Ergänzungszu schusses sind nicht möglich. •U m einen weiteren Versicherungsschutz zu gewähren, besteht auch nach der Pensionierung die Beitragspflicht zur Todesfallbeihilfe und zur Krankenpflegehilfe. MR Dr. Friedrich Tüchler Dr. KORK’s WEINECKE Durch meine beiden Präsidenten ermun tert, möchte ich diesmal nicht nur über Geld, Finanzen und Pension schreiben, wiewohl das Thema Wein – dem ich mich in diesem Beitrag widme – durchaus auch etwas damit zu tun hat. Aber auf eine ent spannende Art. Die österreichischen Weißweine des Jahres 2015 sind bereits im Handel. Derzeit zwar erst die Federspiel-Kategorie und deren Pendants außerhalb der Wachau, doch die bisherigen Kostergebnisse geben Anlass zur Freude. Die Smaragde kommen traditionell erst nach dem Wachauer Weinfrühling vom 30. April bis 1. Mai in den Handel oder in dem ab Hof Verkauf ( Informationen unter: http://www.vinea-wachau.at/aktivitaeten/wachauerweinfruehling/). Diese Veranstaltung der Vinea Wachau gibt Gelegenheit zum Besuch bei den über 100 Vinea Wachau Winzern. Heuer als kleines Zuckerl für die Freunde des deutschen Weines: die 20 Winzer der VDP Pfalz bieten ihre Weine bei einigen Winzern der Vinea zeitgleich zur Degustation an. Witwen-/Partnerversorgung, Vollwaisen Die Höhe der Witwen-Witwerleistung oder Leistung an den hinterbliebenen eingetragenen Partner beträgt 60 % vom Anspruch des verstorbenen Mitgliedes. Den unversorgten Vollwaisen gebührt die Witwen zusatzleistung oder Leistung an den hinterbliebenen eingetragenen Partner (bei mehreren Vollwaisen verhältnismäßig geteilt). Was ist noch zu beachten? • Die Versorgungsleistungen werden mit dem Folgemonat nach Antragstellung und Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Ausnahmsweise kann eine rückwirkende Zuerkennung erfolgen, wenn ein Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraus setzungen gestellt wird. • Da die Überweisung auf jedes angeführte Konto möglich ist, muss von der Wohlfahrtskasse jährlich eine Bescheinigung über den Bezug einer Versorgungsleistung versandt werden. • Wird die zahnärztliche Tätigkeit nach dem Versorgungsstichtag fortgesetzt oder wieder 9 INDENT // AUSGABE 02.2016 Mein Tip: Lassen Sie die 15er Federspiele heuer noch ein wenig reifen, wirklich gut zu trinken sind sie ab Herbst – dann erreichen sie langsam auch ihre volle Flaschenreife. Bei den Smaragden lohnt es sich sogar bis zumindest Frühling 2017 zuzuwarten. Die derzeit doch ganz ordentlichen 2014er sollten ohnehin vorher ausgetrunken werden. Auch die übrigen Weißweingebiete Österreichs bringen hervorragende Qualitäten auf den Markt, einzig die Steiermark scheint 2015 nicht ganz so begünstigt gewesen zu sein. Die österreichischen Rotweine aus 2015 werden jedenfalls zum Einlagern. Da wird in jeder Preisklasse toller Wein zu haben sein. Allerdings sind m.E. die Spitzenweine (rot und weiß) seit Jahren überteuert, das hat aber etwas mit Angebot und Nachfrage zu tun. Apropos Preisklasse: Beschäftigen Sie sich auch mit Bordeaux-Weinen? Nicht? Sollten Sie vielleicht doch einmal probieren. Das Bordelais ist das größte zusammenhängende Weinbaugebiet (120.700 ha) für Qualitätswein. Es ist gar nicht so kompliziert, sich bei Bordeauxweinen auszukennen. Dazu die folgende Abbildung. Die Gironde und Dordogne teilen das Gebiet grob gesagt in ein „linkes“ und „rechtes Ufer“. Rechts werden hauptsächlich Rotweine produziert, entweder reinsortig (Pomerol > Merlot) oder als Cuveé aus 10 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ den Sorten Cabernet Sauvignon, Cabernet Franc, Petit Verdot und Merlot. Die Weine des rechten Ufers sind fruchtig, freundlich und zugänglich. Auf dem linken Ufer werden neben dem Roten auch Weißweine, sowohl trocken als auch süß (Sauternes) produziert. Die bekannteste und gleichzeitig weinbaugeschichtlich jüngste Unterzone kennt jeder: das Medoc. Hier wachsen die meisten der inzwischen unerschwinglichen Superweine. Durch die geologischen Bedingungen und den vorwiegenden Anbau von Cabernet Sauvignon haben die Medoc Weine eine elegante Strenge und Finesse. Glücklicherweise enthält die Kategorie unerschwingliche Spitzengewächse im Gebiet von Bordeaux nur etwa gut 1% der gesamten Weine. Es bleibt also noch genügend guter bis sehr guter Wein übrig, den man zwischen € 15 und € 40 auch bei uns erwerben kann. Allerdings wird nur ein Bruchteil dieser Weine auch nach Österreich importiert. Über die Qualität muss Ihnen ein guter Händler (z.B. Schenkenfelder/ Linz, Wagner/Gmunden, …) jederzeit Auskunft geben können. Der Wein sollte eine Bewertung (sofern es eine gibt, was nicht zwingend ist) von zumindest 87-88 Parker-Punkten und/oder 17 bis 18 Gabriel-Punkten haben. Trinkbar ist Bordeaux erst 4 bis 5 Jahre nach der Erzeugung. Der Wein wird erst nach 2 bis 3 Jahren Fassausbau in Flaschen abgefüllt und sollte dann zumindest noch einmal so lange gelagert werden, bevor er seine erste Trinkreife entfaltet. Der Neugierde halber kann man den noch nicht ganz reifen Wein auch kosten, muss ihn dann aber Stunden vorher schon belüften. Einstiegsweine gibt es bereits in der Klasse Bordeaux Superieur, in der Kategorie bürgerliche Gewächse (Cru bourgeoise) gibt es wirklich eine große Auswahl mit z.T. erstaunlichem Preis-/Leistungsverhältnis, sodass es nicht unbedingt eine Kreszenz der Oberklasse Cru Classé und Grand Cru Classé sein muss, obwohl der Insider selbst hier noch fündig werden kann. Seit 1999 gibt es in Bordeaux einerseits vom klimatischen Aspekt keine schlechten Jahrgänge mehr und zudem sind die Betriebe alle inzwischen keller technisch so ausgestattet, dass sich die Jahrgangsschwankungen kaum mehr auf den Geschmack, sondern die Haltbarkeit auswirken. Jede Bewertung, durch wen auch immer, ist nur als orientierende Momentaufnahme des Bewertenden mit seiner individuellen Vorliebe zu betrachten. Wein ist – wie der berühmte Weinpfarrer Denk immer zu sagen pflegt – ein Lebewesen. Er verändert sich beständig. Ein und derselbe Wein schmeckt unter unterschiedlichen Verhältnissen (Licht, Lärm, Ort, Tageszeit, Atmosphäre, eigene Stimmung, …) immer wieder ein wenig anders. Robert Parker hat sich insofern verdient gemacht, als er versucht hat, durch Einführung der Blindverkostung erstmals etwas Objektivität in die Bewertung von Weinen einzubringen. Allerdings ist Mr. Parker bekannt für seine Vorliebe für alkoholstarke, marmeladige Kraftprotze (z.B. Rhoneweine), wobei die eleganten, subtilen Weine weniger Beachtung und Punkte finden. Die alljährliche Verkostungstour durch Bordeaux war preisbestimmend für die Weingüter, eine hohe Parker-Bewertung ließ die Subskritions preise in die Höhe schnalzen. Dies führte dazu, dass, nicht nur in Bordeaux die Winzer schließlich versuchten, ihre Weine parkergerecht zu vinifizieren, wodurch viel Typizität, Finesse und // INDENT I ndividualität verloren ging. Der Weinadvokat Parker hat sich inzwischen zur Ruhe gesetzt, der Wine Advocate wird von seinen Mit- Robert Parker jr. Rene Gabriel arbeitern und Nachfolgern weiterhin herausgegeben. Die Bewertungen erscheinen allerdings nunmehr etwas differenzierter, was den Weinliebhabern nur Recht sein kann. Und als Abschluss noch: Bitte vergessen Sie nicht auf die Süßweine aus Bordeaux oder Österreich. Es gibt sie auch in Halbflaschen (0,375 l), sie sind Juwelen, die ewig lagerbar zum passenden Dessert oder auch solo traumhaft schmecken. Weinfreundlichst Friedrich Tüchler NAHVERSORGER. FÜR UNS ZÄHLEN DIE REGION UND DIE MENSCHEN, DIE AN MORGEN DENKEN. Herbert Walzhofer Vorstandsdirektor Maximilian Pointner Vorstandsdirektor Dr. Michael Rockenschaub Vorstandsvorsitzender 11 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ OMR Dr. Hans Schrangl ERFOLGSREZEPT. FORUM „JUNGE ZAHNMEDIZIN“ STARTET NEU DURCH Nach einem ruhigen Jahr 2015 starten Dr. Peter Budenhofer und Dr. Felix Bernauer im heurigen Jahr mit dem Forum „Junge Zahnmedizin“ neu durch. So haben wir unser standespolitisches Ohr wieder direkt bei der Jungkollegen schaft. Im Jahr 2014 wurde eine Arbeitsgruppe junger Zahnärzte durch Frau Prim. Dr. Elisabeth Stephan (vormals Gruber) ins Leben gerufen. Aufgabe dieser Gruppe sollte es sein, spezifische Anliegen der Jungkolleginnen und -kollegen zu formulieren, diese an die Entscheidungsträger in der Kammer heranzutragen und gemeinsam neue Wege für die künftige Standespolitik zu finden und zu beschreiten. Nach Übernahme des Primariats in der OÖGKK war es Frau Kollegin Dr. Stephan nicht mehr möglich, das Forum Junge Zahnmedizin weiterhin zu betreuen. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals sehr herzlich für ihre Initiative und ihr Engagement innerhalb dieser Arbeitsgruppe bedanken. Nach einem ruhigen Jahr 2015 im Forum "Junge Zahnmedizin" starten nun Kollegen Dr. Budenhofer und Dr. Bernauer in der Arbeitsgruppe neu durch. Ein erstes Treffen fand am 27. Jänner 2016 in der Landeszahnärztekammer statt. Im Zuge dieser Arbeits gruppensitzung durfte ich über die Aufgaben und Abläufe in der Kammer berichten. Breit diskutiert wurde, ob der bestehende Kassenvertrag noch erstrebenswert sei, ob in naher Zukunft Fachgebiete wie die Parodontologie oder 12 // INDENT die Kinderzahnheilkunde in den Kassenvertrag Eingang finden werden und ob weitere Formen der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern zu vereinbaren sein werden. Klar wurde dabei, dass das bereits existierende Jobsharing nur der Anfang weiterer Kooperationsformen in der Zahnärzteschaft sein kann. Durchaus kritisch angemerkt wurde im Zuge der Diskussion, dass im Verfahren zur Vergabe von Kassenplanstellen die Punktevergabe für Fortbildungsdiplome einen zu hohen Stellenwert hätte. Weiters sei bei den möglichen Fortbildungsdiplomen der Aufwand zu deren Erlangung extrem unterschiedlich; die Weiterbildungen für Ernährungs medizin und Gerostomatologie würden im heurigen Jahr gar nicht angeboten. Diese Probleme habe ich – wie mit der Gruppe vereinbart – auf Bundesebene dem zuständigen Referenten bereits mitgeteilt. Dieser hat mir eine Evaluierung der bestehenden Fortbildungsdiplome zugesagt. Mit den Teilnehmern wurden weitere Treffen des Forums „Junge Zahnmedizin“ unter Beiziehung von Gastreferenten vereinbart. Wir freuen uns, dass wir durch diesen Neustart wieder am Puls der Anliegen der nächsten Generation sein werden. Konkurrenzlos gut – das kostenlose Privatkonto für Ärzte. Zu den unschlagbaren Vorteilen dieses Kontoangebots gehört der Entfall der Kontoführungsgebühren, eine gratis Bankomatkarte sowie eine ebenso kostenlose VISA oder MasterCard Kreditkarte. Als besonderes Service erhalten alle Neukunden die beliebte App „Antibiotika und Antiinfektiva“ kostenlos auf ihr iPhone oder iPad. Sie sparen damit EUR 30,99! Profitieren Sie von folgenden Vorteilen: • Kostenlose Kontoführung bei elektronischer Nutzung • Gratis Bankomatkarte • Gratis Kreditkarte (VISA oder MasterCard) Jetzt HYPOMed Privatkonto eröffnen und Antibiotika-App kostenlos downloaden! 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Johann Schausberger, FinanzService Ärzte und Freie Berufe unter der Telefonnummer 0732 / 7639 DW 54531 oder per E-Mail unter [email protected]. www.hypo.at aerzte_konto_210x297.indd 1 Wir schaffen mehr Wert. 13 17.08.15 08:12 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT Notdienste APRIL 2016 Datum Braunau Gmunden 02.04.16 Dr. Gann Thomas Dr. Bendas Günther 03.04.16 Dr. Gann Thomas Dr. Bendas Günther 09.04.16 Dr. Feldbacher Gerald DDr. Födinger Michael 10.04.16 Dr. Feldbacher Gerald DDr. Födinger Michael 16.04.16 Dr. Ebner Jürgen Dr. Grafinger Franz 17.04.16 Dr. Ebner Jürgen Dr. Grafinger Franz 23.04.16 Dr. Hauser Volker Dr. Traby Beate 24.04.16 Dr. Hauser Volker Dr. Traby Beate 30.04.16 Dr. Höfelsauer Karl Dr. Schlamp Mathias Eferding/Grieskirchen Dr. Letsch Christoph Dr. Letsch Gerald Dr. Hamann Otto Dr. Menschick Friedrich Kirchdorf Ried/Schärding Dr. Czajlik Laszlo Dr. Weber Beate Dr. Berger Renate Dr. Schoderböck Robert Dr. Sittsam Irmgard Dr. Berndorfer-Wutzl Wolfgang Dr. Ehrmann Klaus Dr. Enzfelder Thomas Steyr Vöcklabruck Wels Dr. Frey Gerald Dr. Grabner Eugen Dr. Zebuhr Yorck Dr. Frey Gerald Dr. Grabner Eugen Dr. Zebuhr Yorck Dr. Held Ulrich Dr. Leitner-Reitinger Ulrike DDr. Krennmair Gerald Dr. Held Ulrich Dr. Leitner-Reitinger Ulrike DDr. Krennmair Gerald Dr. Schubert Heinz Dr. Kepplinger Robert Dr. Leitner Gustav Dr. Schubert Heinz Dr. Kepplinger Robert Dr. Leitner Gustav Dr. Bruneder Josef Dr. Kauer Thomas Dr. Loidl Günther Dr. Bruneder Josef Dr. Kauer Thomas Dr. Loidl Günther Dr. Mayr Roswitha Dr. Pöstinger Erich Dr. Mayr Christa Notdienste MAI 2016 Datum Braunau Gmunden Eferding/Grieskirchen Kirchdorf Ried/Schärding Steyr Vöcklabruck Wels 01.05.16 Dr. Höfelsauer Karl Dr. Schlamp Mathias Dr. Mlynek Grazyna Anna Dr. Ogris Alexander Dr. Mangstl Wolfgang Dr. Mayr Roswitha Dr. Pöstinger Erich Dr. Mayr Christa 05.05.16 Dr. Hohenbichler Cornelia Dr. Haas Michael Dr. Reinhart Heinrich Dr. Häupl Angelika Dr. Hammel Thomas Dr. Monsberger Elfriede DDr. Schustereder Birgit-Michaela ZA Meniga Alan 07.05.16 Dr. Huber Sandra Dr. Heschl Marja Dr. Monsberger Elfriede Dr. Danhel-Mayrhauser Maria Dr. Reichel Johanna 08.05.16 Dr. Huber Sandra Dr. Heschl Marja Dr. Konrad Katalin Dr. Monsberger Elfriede Dr. Danhel-Mayrhauser Maria Dr. Reichel Johanna 14.05.16 Dr. Jechtl Christian Dr. Hwezda Johann Dr. Gotthard Csilla Dr. Neuhauser Josef Dr. Pop Claudiu-Victor ZÄ Sabatakakis Sigrid 15.05.16 Dr. Jechtl Christian Dr. Hwezda Johann Dr. Reinhart Heinrich Dr. Kaltenbacher Claudia Dr. Grünberger Egon Dr. Neuhauser Josef Dr. Pop Claudiu-Victor ZÄ Sabatakakis Sigrid 16.05.16 Dr. Kaltenhauser Arno Dr. Kerres Ruth Dr. Reinhart Jutta Dr. Kohler Robert DDr. Huber Klaus Dr. Efrim Ovidiu-Vlad Dr. Pop Claudiu-Victor ZÄ Sabatakakis Sigrid 21.05.16 Dr. Kraut Carmen Dr. Kiehas Reinhard Dr. Marszycki Christoph Dr. Brunner Christian Dr. Schlecht Wolfgang 22.05.16 Dr. Kraut Carmen Dr. Kiehas Reinhard DDr. Robatscher Peter Dr. Huemer Friedrich Dr. Lehner Oskar Dr. Marszycki Christoph Dr. Brunner Christian Dr. Schlecht Wolfgang 26.05.16 Dr. Kurz Caroline Dr. Kitzmantel Christian Dr. Möseneder Ernst Dr. Czajlik Laszlo Dr. Herbsthofer Karl Dr. Monsberger Elfriede Dr. Grubinger Johann Dr. Schmidinger Stefan 28.05.16 Dr. Leidl Johann Dr. Klinkert Mary Dr. Monsberger Elfriede Dr. Brand-Bloier Ulrike Dr. Schmidinger Thomas 29.05.16 Dr. Leidl Johann Dr. Klinkert Mary Dr. Monsberger Elfriede Dr. Brand-Bloier Ulrike Dr. Schmidinger Thomas NOTDIENSTE 14 Dr. Reinhart Jutta Dr. Möseneder Ernst ÄNDERUNGEN NACH REDAKTIONSSCHLUSS FINDEN SIE AUF Dr. Koppelhuber Helmut Dr. Czajlik Laszlo Dr. Konrad Katalin WWW. ZAHNAERZTEKAMMER.AT NOTDIENSTE 15 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT Tissot LOHNDUMPING – REGELUNGEN GEGEN UNTERENTLOHNUNG I. Allgemeines zum Lohndumping Mit 1. Mai 2011 ist in Österreich das Lohn- und Sozial dumping-Bekämpfungsgesetz (idF LSDB-G) in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Arbeitgeber im Falle einer Unterentlohnung kaum Konsequenzen zu befürchten. Durch das LSDB-G versucht der Gesetzgeber einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, indem er durch Verhängung von Sanktionen dafür sorgt, dass Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung nicht vorenthalten wird. Verschärft wurde dieses Gesetz durch das Arbeitsund Sozialrechtsänderungsgesetz 2014, welches seit 1. Jänner 2015 in Kraft ist. Nunmehr richtet sich das Verbot der Unterentlohnung nicht mehr nach dem Grundlohn, sondern nach dem zustehenden Mindestentgelt inklusive aller Bestandteile (Überstundengrundlohn, Zuschläge, Sonderzahlungen etc.) unter Beachtung der Einstufungskriterien. Gewährt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dennoch nicht das ihm aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt, stellt dies ein strafbares Lohndumping dar. LOHN- UND SOZIALDUMPING II.Das Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz 1.Geltungsbereich und Ziele Das LSDB-G gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und dient primär nicht dazu, Geldstrafen zu verhängen. Vielmehr soll das Gesetz durch die Schaffung von neuen Verwaltungsstraftatbeständen eine präventive Wirkung zeigen. Vom LSDB-G sind nicht nur Arbeitgeber in Österreich, sondern auch ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum oder aus Drittstaaten zur Dienstleistung nach Österreich überlassen, betroffen. 2.Kontrollbehörden und Bereithaltepflichten Um Lohndumping zu verhindern, sind entsprechende Kontrollen gesetzlich vorgesehen. Für Arbeitgeber, die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (idF ASVG) versicherte Mitarbeiter beschäftigen, ist die Wiener Gebietskrankenkasse (idF GKK) für die Feststellung der Unterentlohnung sowie für die Anzeige verantwortlich. Seit 1. Jänner 2015 ist die GKK auch für Arbeitnehmer zuständig, die ihren gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich haben und nicht nach dem ASVG versichert sind. Den Kontrollorganen müssen – im Falle einer Überprüfung – alle erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden. Dazu zählen unter anderem der Arbeitsvertrag, die Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnzettel und –zahlungsnachweise sowie Banküberweisungsbelege. Für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer, die nicht dem ASVG unterliegen, sind die Organe der Abgabenbehörde (Finanzpolizei) für die Sachverhaltsermittlung zuständig. Hierfür muss der inländische Beschäftiger die Unterlagen über die Anmeldung des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung, eine Abschrift der Überlassungsmeldung in gedruckter oder elektronischer Form und die erforderlichen Lohnunterlagen an seinem Arbeitsort bereithalten. 3.Beurteilung der Unterentlohnung Für den Tatbestand der Unterentlohnung ist entscheidend, dass in einzelnen Zeiträumen ein einheitlicher Willensvorsatz gegeben ist. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der über einen Zeitraum von fünf Monaten beschäftigt ist, erhält in den ersten zwei Monaten nicht das ihm zustehende Mindest entgelt. Im dritten Monat wird dem Arbeitnehmer das Mindestentgelt ausbezahlt. In den letzten beiden Monaten der Beschäftigung liegt die Entlohnung abermals unter dem zustehenden Mindestentgelt. Somit realisiert der Arbeitgeber innerhalb von fünf Monaten den Tatbestand der Unterentlohnung zwei Mal. Zu beachten ist eine Bagatellgrenze von 10 %. Wird das Mindestentgelt bei wechselnden Entgeltbestandteilen im Schnitt um höchstens 10 % unterschritten, zieht dies dann keine schwerwiegenden Folgen nach sich, wenn die Unterentlohnung erst- 16 malig erfolgt ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den sich ergebenden Differenzbetrag der Unterentlohnung nachzahlt. Wurde bereits einmal von der Strafe abgesehen, ist im Wiederholungsfall die Mindeststrafe von EUR 1.000 zu verhängen. 4.Konsequenzen und Strafausmaß Erhält ein Arbeitnehmer über mehrere Lohnzahlungszeiträume nicht das ihm zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung, liegt eine Verwaltungsübertretung vor, die von den Kontrollbehörden zwingend bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden muss. Die Höhe der Strafe richtet sich sowohl nach der Anzahl der Arbeitnehmer, die von der Unterentlohnung betroffen sind, als auch danach, ob ein Wiederholungsfall vorliegt. Wenn von der Unterentlohnung höchstens drei Arbeitnehmer betroffen sind, beträgt die Strafe pro Arbeitnehmer und pro Verstoß EUR 1.000 bis EUR 10.000. Bei einem Wiederholungsfall verdoppelt sich der Strafrahmen auf EUR 2.000 bis EUR 20.000. Sind mehr als drei Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen, liegt der Betrag der Geldstrafe bei EUR 2.000 bis EUR 20.000 pro Verstoß und betroffenem Arbeitnehmer. Im Wiederholungsfall erhöht sich dieser Betrag auf EUR 4.000 bis EUR 50.000. Die verhängten Verwaltungsstrafen dürfen auf der Ebene des Arbeitgebers nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 wurde die Strafbarkeitsverjährungsfrist für Fälle, in denen die Unterentlohnung mehrere Lohnzahlungszeiträume betrifft, von einem Jahr auf fünf Jahre angehoben. Für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den ergebenden Differenzbetrag der Unterentlohnung nachzahlt, verjährt die Strafbarkeit in drei Jahren. 17 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ Internes FORTBILDUNGSP ROGRAMM Praktischer Intensivworkshop (PIWS) Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxeassistentinnen mit mehrjähriger Erfahrung! Wie lange liegt Ihre Ausbildung zur PAss zurück? In diesem Workshop werden zunächst die wichtigsten Aspekte einer optimalen Patientenbehandlung wiederholt. Nach praktischen Übungen am Modell werden am Patienten die Kenntnisse vertieft. Referentinnen: DH Mirka von Moos / CH, DH Esther Imhof / CH Freitag, 20. Mai 2016 und Samstag, 21. Mai 2016, tägl. von 08.00 - 18.00 Uhr Kursort:FORTBILDUNGSAKADEMIE ZAHN (FAZ) im UKh-Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4010 Linz Kurskosten: 495,00 Euro (inkl. Skriptum und Mittagessen) Kosten Instrumente: 300,00 Euro (2x Deppeler Instrumentensets zu Sonderkonditionen) Voraussetzungen: Zertifizierte PAss (Nachweis der Anmeldung beilegen!) max. Teilnehmerzahl: 12 2016 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) / www.fruehjahrssymposium.at 6. Frühjahressymposium der Österreichischen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Ort und Termin Salzburg – Salzburg Congress, 21.- 23. April 2016 Organisation Dr. Petra Drabo (Präsidentin ÖGK) Veranstalter Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Organisation & Kongresssekretariat Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Frau Michaela Perner, Innsbrucker Bundesstr. 35, 5020 Salzburg Tel.: (+43/0) 660 429 4829, Fax: (+43/0) 662 9010 2309, Info und Anmeldung:FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 050511-4020, [email protected] Termin: // INDENT [email protected], www.fruehjahrssymposium.at Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E-mail: [email protected] Anmeldung www.fruehjahrssymposium.at, E-mail: [email protected] ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit Komet Dental Maschinelle Wurzelkanalaufbereitung – Endodontie Praxiskurs Weiterbildung zur PAss H-16 – für ausgebildete Zahnärztliche AssistentInnen mit 2-jähriger Berufsausübung Referent Dr. Günther Stöckl/D Termin Freitag, 29. April 2016 von 14.00 – 19.30 Uhr Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an: ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr), Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at INTENSIVSEMINAR ALS AUSBILDUNG ZUR PROPHYLAXE-ASSISTENTIN Ärztliche Leitung: OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis, MSc Referentinnen: DH Mirka von Moos / CH, DH Esther Imhof / CH Info und Anmeldung:FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 050511-4020 (Mo – Do 9 – 14 Uhr) [email protected], www.fortbildungsakademie-zahn.at Termin: Teil 1: Montag, 21. November bis Freitag, 25. November 2016 Montag, 28. November bis Freitag, 2. Dezember 2016 Teil 2: Montag, 15. Mai bis Freitag, 19. Mai 2017 ÖGZMK OÖ 35. Praktikersamstag in Steyr Präprothetische Behandlungsmaßnahmen Referenten Dr. Wolkerstorfer Univ. Doz. DDr. Polansky Kursort:FORTBILDUNGSAKADEMIE ZAHN (FAZ) im UKh-Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4010 Linz Kurskosten: 3.190,00 Euro (inkl. Skriptum u. Prüfungsgebühr) max. Teilnehmerzahl: 12 Diese Ausbildung entspricht den Bestimmungen des Zahnärztegesetzes idgF zur Prophylaxeassistenz. FAZ Fortbildungsakademie Zahn | Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz | 050511 4020 | [email protected] | www.fortbildungsakademie-zahn.at 18 Prof. Dr. Zitzmann Dr. Christiansen Univ. Prof. Dr. Crismani Termin Samstag, 07. Mai 2016, Stadtsaal Steyr Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) an: ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr), Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at 19 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT ÖGZMK Zweigverein Niederösterreich ÖGZMK Kärnten 16. KÄRNTNER SEENSYMPOSIUM HERBSTSYMPOSIUM der ÖGZMK Kärnten, mit dem Zahnärztlichen Interessenverband (ZIV) der ÖGZMK Zweigverein Niederösterreich Kongresspräsidenten DDr. Martin ZAMBELLI (ÖGZMK Kärnten), Dr. Bettina SCHREDER (ZIV) Ort und Termin St. Pölten - Cityhotel, 14.-15. Oktober 2016 Themengebiete/ Prim. Univ.-Prof. Dr. Michael Musalek: Burnout Themen „Aus der Praxis für die Praxis” - für ZahnärztInnen und das Team Referenten für ZA Univ.-Prof. Dott. Crismani (u.a.) Dr. Fred Bergmann: Möglichkeiten und Grenzen Organisation Dr. Wolfgang GRUBER der digitalen Implantologie?! Update Chirurgie und Prothetik 2016 Dr. Stephan Acham: Noaks und Co. Prof. von See: 4mm Implantate Priv.Doz. DDr. Arno WUTZL Veranstalter (Präsident der ÖGZMK NÖ und der Landeszahnärztekammer für NÖ) Organisation Dr. Wolfgang GRUBER Dr. Sven ORECHOVSKY Präs. OMR DDr. Hannes Westermayer: Standespolitik Dr. Stephan Höfer MR DDr. Hannes GRUBER Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO Dr. Christoph Kaaden: Endodontie Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Dr. Jens Emmelmann: Endodontie Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E-mail: [email protected] Referenten f. ZAss (u.a.) Petra Eibl-Schober, MSc: Kommunikation, MR Dr. Franz Hastermann: Hygiene Ort und Termin Parkhotel Pörtschach / Wörthersee, 12.-14. Mai 2016 Information Zahnärztekammer Kärnten, Frau Karin Brenner, Tel: +43 (0)50511 9020, Anmeldung ÖGZMK NÖ, Frau Sarah Eder Tel.: (+43/664) 42 48 426 E-Mail: [email protected], [email protected] [email protected] Fachausstellung Medizinische Ausstellungs- u. Werbegesellschaft, Iris Bobal, Tel.: +43 (0)1/ 536 63- 48, Fax: +43 (0)1/ 536 63- 61, [email protected] , [email protected], www.maw.co.at Patronanz ÖGZMK OÖ D-A-CH-Zahn 2016 minimal invasiv – Maximal Wirksam Organisation Prof. DDr. Franz Karl Tuppy Termin Bad Ischl, 26. – 28. Mai 2016 Anmeldung Dipl.-Ing. Clemens Keil, NÄHERE INFOS UNTER: www.zahnaerztekammer.at Stiftingtalstraße 50, 8010 Graz, [email protected] A N W A L T S S O C I E T Ä T Information: www.d-a-ch-zahn.com S A T T L E G G E R D O R N I N G E R S T E I N E R & PA R T N E R A N W A L T S S O C I E T Ä T A N W A L T S S O C I E T Ä T ÖGZMK Zweigverein Niederösterreich 48. WACHAUER FRÜHJAHRSYMPOSIUM Ort und Termin Krems/Donau - Steigenberger Hotel and Spa, 02.-04. Juni 2016 Themen Train your skills“& diverse Workshops Organisation Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart Veranstalter MR DDr. Hannes GRUBER (Präsident der ÖGZMK NÖ und der Landeszahnärztekammer für NÖ) Organisation Dr. Wolfgang GRUBER Dr. Sven ORECHOVSKY Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien, Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 61, E-mail: [email protected] Anmeldung ÖGZMK NÖ, Frau Sarah Eder Vertrauenskanzlei der Landeszahnärztekammer Oberösterreich Vertrauenskanzlei Schnelle, effiziente,der Vertrauenskanzlei der Landeszahnärztekammer individuelle und qualitativ Landeszahnärztekammer Oberösterreich hochwertige Erledigung Oberösterreich Schnelle, effiziente, Kompetente Schnelle, effiziente, individuelle und qualitativ Rechtsvertretung von individuelle und qualitativ hochwertige Erledigung ZahnärztInnen hochwertige Erledigung Kompetente Kompetente Rechtsvertretung von Rechtsvertretung von ZahnärztInnen ZahnärztInnen LINz WIEN S A T T L E G G E R D O R N I N G E R S T E I N E R & PA R T N E R S A T T L E G G E R D O R N I N G E R S T E I N E R & PA L I NR z TWNI E ER N R Ec ht SanwäLt E LInZ Atrium City Center, Harrachstraße 6, 4020 Linz, Austria Tel.: +43 732 65 70 70-0, Fax: +43 732 65 70 70-65 E-Mail: [email protected] LInZ LAtrium I n Z City Center, Harrachstraße 6, 4020 Linz, Austria wI E n Atrium Harrachstraße 6, 65 4020 Tel.: +43City 732Center, 65 70 70-0, Fax: +43 732 70 Linz, 70-65Austria Opernring 7, 1010 Wien, Austria Tel.: [email protected] 732 65 70 70-0, Fax: +43 732 65 70 70-65 E-Mail: Tel.: +43 1 58 10 399-0, Fax: +43 1 58 10 399-100 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] wI E n wI En Opernring 7, 1010 Wien, Austria Opernring 7, 1010 Wien,Fax: Austria Tel.: +43 1 58 10 399-0, +43 1 58 10 399-100 www.anwaltssocietaet.at Tel.: [email protected] 1 58 10 399-0, Fax: +43 1 58 10 399-100 E-Mail: E-Mail: [email protected] www.anwaltssocietaet.at www.anwaltssocietaet.at LINz WIEN Dr. Winfried Sattlegger Dr. Klaus Dorninger R Ec ht SanwäLt E Dr. Klaus Steiner R Ec ht SanwäLt E Mag. Klaus Renner Dr. Winfried Sattlegger Mag. Roland Zimmerhansl Winfried Sattlegger Dr. Klaus Dorninger Dr. Peter Huemer Dr. Klaus Dorninger Steiner Mag. Florian Obermayr Dr. Klaus Steiner Mag. Klaus Renner Dr. Gernot Sattlegger Mag. Klaus Renner Roland Zimmerhansl Mag. Manfred Arthofer Mag. Roland Zimmerhansl Dr. Peter Huemer Mag. Dieter Wächter Dr. Peter Huemer Mag. Florian Obermayr Mag. Florian Obermayr Dr. Gernot Sattlegger Dr. Gernot Sattlegger Mag. Manfred Arthofer Manfred Arthofer Mag. Dieter Wächter Mag. Dieter Wächter Tel.: (+43/664) 42 48 426, E-mail: [email protected] 20 21 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ // INDENT Internes Einladung 6. Gesundheits-Tarockturnier der Ärztekammer für OÖ und der OÖGKK am Freitag, 15. April 2016, 15.00 Uhr s.t. im Raiffeisensaal der Raiffeisenlandesbank OÖ Europaplatz 1a, 4020 Linz PRAXISVERTRETER Wohnsitzzahnärzte: Niedergelassene Zahnärzte: Dr. Kristin Grimm Tel.: 0660 / 480 67 94 Dr. Christian Hoffmann Tel: 0699/10978707, Email: [email protected] Dr. Lucia Weber Wels, Wels Land, [email protected] Tel.: 0676/3752446 Registrierung von 14:00 bis 14:45 Uhr. Bitte rechtzeitig eintreffen!! Gespielt wird nach den Regeln des Raiffeisen Tarock-Cups. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im oö. Gesundheits- und Sozialversicherungswesen tätig sind sowie persönlich eingeladene VertreterInnen von Organisationen, die mit dem Gesundheitswesen oder der Sozialversicherung eng verbunden sind. Die Teilnehmerzahl ist mit 100 begrenzt! Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Das Startgeld beträgt € 28,00. Der Erlös wird einem gemeinnützigen Zweck gespendet. Siegerehrung und Preisübergabe im Anschluss an das Turnier um ca. 19:00 Uhr. Anschließend lädt die Raiffeisenlandesbank OÖ zum Buffet. Ehrenschutz: Mag. Michaela Keplinger-Mitterlehner, Generaldirektor-Stellvertreterin der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Dr. Klaus Leichtfried Raum Innviertel, Traunviertel, Salzkammergut und Salzburg 06643656654 [email protected] Dr. List Emil A 8020 Graz, Gaswerkstr. 47 Tel.: 0650 33 420 33 Email: [email protected] Dr. Adela Storcelova ganz Oberösterreich [email protected] Tel.: 068 120 660 759 Dr. Kahled Challah Linz Stadt und Linz Land [email protected] Tel: 0699/10958666 Sollten Sie selbst Vertretungen anbieten wollen, melden Sie sich bei der Zahnärztekammer OÖ: Frau Leeb Tel.: 050/511/4010 Fax: 050/511-4014 [email protected] Dr. Thomas Pogacar österreichweit [email protected] Tel.: 0664 / 211 36 88 Dr. Lisa Hueber Tel.: 0699/10333121 E-Mail: [email protected] Dr. Michael Pirklbauer Tel.: 0699 / 14 00 39 00 Dr. Wissam Challah Linz Stadt und Linz Land Tel.: 0676/ 9611764 Angestellte Zahnärzte: aerztekammer.at Dr. Elisabeth Stadlbauer Tel: 0676/6334255 DDr. Darius Kerschbaumer Vertretung in Ganz OÖ 0650/4405758 [email protected] Dr. Samer Mustafa [email protected] Tel.: 0676/7554365 Notdienstvertretung: Dr. Silke Spanlang [email protected] Tel: 0650/5011106 OA Dr. Yorck Zebuhr [email protected] Tel.: 0681/20459639 Wir freuen uns auf einen spannenden Tarocknachmittag Ärztekammer für OÖ und OÖ Gebietskrankenkasse Präsident Dr. Peter Niedermoser Obmann Albert Maringer ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------# anrufen/schicken/faxen/mailen: MedAk, Dinghoferstraße 4, 4010 Linz Tel 0732 / 77 83 71 – 317, Fax 0732 / 78 36 60 – 317, e-mail: [email protected] verbindliche ANMELDUNG Gesundheits-Tarockturnier 15. April 2016 Ich kann an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen, bitte informieren Sie mich über den nächsten Termin. Name:________________________________________________e-mail:__________________________________ Adresse: _______________________________________________________ Wir danken unserem Partner für die Unterstützung des Turnieres 22 23 INDENT // AUSGABE 02.2016 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ Standesverändungen (Stand Februar 2016) Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus: Titel Vorname Nachname Strasse Plz Ort Status Dr. Miro Mirkovic Derfflingerstraße 2a 4020 Linz ag Dr. Viktor Mathäus Ribisch Hans-Sachs-Straße 4 4600 Wels ag Dr. Linda Hasenauer-Stotter Hinterschweigerstraße 6 4600 Wels WSZ Standesmeldungen (Stand Februar 2016) Bezirk Niedergelassene Zahnärzte (ng) Angestellte Zahnärzte (ag) ng und ag Wohnsitzzahnärzte (WSZ) Gesamt Braunau 28 4 1 1 34 Eferding 10 0 2 0 12 Freistadt 15 3 2 2 22 Gmunden 41 10 4 1 56 Grieskirchen 18 0 2 0 20 Kirchdorf 17 0 1 1 19 Linz 107 44 21 4 176 Linz Land 45 0 4 2 51 Perg 18 0 4 0 22 Ried 17 0 1 0 18 Rohrbach 23 0 0 0 23 Schärding 17 4 0 3 24 Steyr Stadt 19 9 2 2 32 Steyr Land 14 0 0 1 15 Urfahr Umgebung 24 0 2 1 27 Vöcklabruck 44 2 5 6 57 Wels Stadt 26 15 4 1 46 Wels Land 19 0 0 3 22 Gesamt 502 91 55 28 676 DIE LANDESZAHNÄRZTEKAMMER GRATULIERT: Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie: Dr. Katharina Aichinger Dr. Hans-Dieter Jauernik Dr. Thomas Fischer Dr. Lisa Maria Hueber 24 Fachrichtung Ausschreibung VERTRAGSZAHN ARZTSTELLEN Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde Einzelpraxis (Ausschreibung März 2016) Berufssitz Linz-Auberg/ Karlhofsiedlung Nachfolge Dr. Harald Hiesmayr Besetzungsdatum Ende der Bewerbungsfrist 1.7.2016 20.4.2016 Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung. Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen. Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen, insbesondere: 1. Staatsbürgerschaftsnachweis 2. Nachweise über ärztliche Tätigkeiten 3.Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl. Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ 4. Diplome 5. Familienstandsnachweis 6. Geburtsurkunden von Kindern 7.Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf 8.Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten bisherigen Ausbildung und Tätigkeit Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen. Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt: Zahnärztliches Fortbildungsdiplom: Dr. Katharina Aichinger Dr. Meike Braun DDr. Haimo Dirnberger Dr. Jennifer Schuster Dr. Marlene Schmidinger DDr. Natalie Berger-Tuli Dr. Robert Krainz ZA Michael Krenn // INDENT Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Hypnose: Dr. Meike Braun Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Implantologie: DDr. Gottfried Falkensammer DDr. Katharina Russmüller Dr. Sorana Serdean HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsfachärzt Innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung. Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger: OÖ Gebietskrankenkasse Der Obmann: Albert Maringer eh. Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh. Für die Landeszahnärztekammer für OÖ: Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus 25 INDENT // AUSGABE 02.2016 Zahnarzt/Zahnärztin zur Mitarbeit / Nachfolge gesucht KFO Praxis Grenzregion SÜDOST BAYERN/OÖ sucht FZA/MSc/ZA mit KFO Interesse (m/w) in Teil-/ Vollzeit ab sofort oder später. Überdurchschn. Verdienst. Tel. +49 160 97372779 Suche Zahnärztin oder Zahnarzt für Praxisübernahme wegen Pensionierung in Vöcklamarkt (OÖ) Ende 2016. Die Praxis verfügt über zwei getrennte Behandlungsräume, digitalem Panorama- und Kleinbildröntgen, seperaten Wartezimmer und über eigene Parkplätze. Derzeit alle Kassen. Bei Interesse: [email protected] Ordination in Gutau, derzeit alle Kassen. Nachfolger gesucht: Tel: 0699/11504442 INFORMATIONSMAGAZIN DER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER FÜR OÖ Assistentin / Auszubildende gesucht Suche ausgebildete zahnärztliche Assistentin möglichst mit abgeschlossener Prophylaxeausbildung zum sofortigen Eintritt. Bezahlung über Kollektivvertrag. Bewerbungen an: [email protected] Linz; Ordination Dr. Ovcina sucht ab sofort freundliche, motivierte, lernwillige zahnärztliche Assistentin zur Ausbildung. Zahlung laut KV. Dr. Mirsad Ovcina, Dauphinestr. 89, 4030 Linz, 0732-30 20 66 MHG Assistentin und Stuhl-Assistentin für Linz Land gesucht,Teilzeit, Bezahlung lt. KV bzw. nach Vereinbarung. Kontakt: [email protected] Ordination in Mondsee: zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine freundliche und engagierte zahnärztliche Assistentin, gerne auch Teilzeit; Prophylaxe-Kenntnisse wünschenswert, aber keine Bedingung. Bezahlung lt. KV. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter tel.: 06232-2572 oder schriftlich an unten stehende Adresse oder e-mail: [email protected] Zahnärztin DDr. Fischer sucht zum sofortigen Eintritt eine freundliche, einsatzbereite, selbstständige und ausgebildetete zahnärztliche Assistentin möglichst mit abgeschlossener Prophylaxeausbildung zum sofortigen Eintritt. Bezahlung über Kollektivvertrag. Bewerbungen an [email protected] oder per Post (Raiffeisenweg 2, 4073 Wilhering). Gerne auch Berufswiedereinsteigerinnen. www.zahn.pw Suche jungen, motivierten Kollegen zur Mitarbeit in meiner bestens eingeführten Zahnarztpraxis im Salzkammergut. Alle Kassen und Privat. Angedacht wird Langzeitvertretung, ev. auch Jobsharing oder Gemeinschaftspraxis mit Option auf Übernahme. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte unter der Tel.Nr. 0676 / 97 10 133 Suche ab sofort Nachfolge für meine seit 35 Jahren bestehende Praxis in Wels/Stadt. Günstige Ablöse. [email protected] Zahnarzt/Zahnärztin zur Mitarbeit / Nachfolge sucht Zuverlässiger Zahnarzt mit grosser Praxiserfahrung macht längerfristige Vertretungen. Tel.: ( 0664 ) 254 68 90 Zahnarzt mit 9jähriger Berufserfahrung, sucht eine Kassenordination zur Übernahme in Linz, Linz-Land. Kooperation vor der geplanten Übernahme erwünscht. Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon: [email protected] oder Tel. 0676 425 89 04 oder 0676 425 89 03 26 Zahnärztliche Assistentin (gerne auch Wiedereinsteigerin) zur Verstärkung unseres Teams für Ordination mit breitem Behandlungsspektrum in Linz gesucht. Sind Sie freundlich, engagiert, verantwortungsbewusst? Wir bieten eine langfristige Vollzeitanstellung mit angenehmen Dienstzeiten, bei der das Gehalt bei entsprechender Qualifikation über dem Kollektivvertrag liegt. Bewerbungen bitte an: [email protected] Suche für die geplante Eröffnung einer neuen Kassenpraxis in Taiskirchen ab April 2016 engagierte zahnärztliche Assistentinnen, vorzugshalber mit Prophylaxeausbildung. Bezahlung nach KV, ÜZ je nach Qualifikation. Bewerbungsunterlagen bitte an [email protected] Wegen Pensionierung Nachfolger/in für moderne, umsatzstarke Zahnarztpraxis in Linz gesucht, drzt. alle Kassen. Tel.: 0676/520 71 53 Suche wegen bevorstehender Pensionierung (31.3.2016) Nachfolger für meine gut etablierte Kassenordination mit grossem Patientenstock in St. Veit im Mühlkreis. Ausgestattet mit 2 Behandlungsplätzen, Möglichkeit für 3. Stuhl gegeben, digitales Panorama und Kleinbildröntgen, Raum mit Zahntechnik sowie ein Gemeinschaftsraum. E-Mail: [email protected] Als bewusst qualitätsorientierte Ordination, die den Patienten in seiner Gesamtheit betrachtet und behandelt suchen wir eine motivierte, verlässliche zahnärztliche Assistentin (Mundhygieneausbildung wünschenswert) mit ca. 30 Stunden (Vollzeit auch möglich) und eine Auszubildende, der ein tolles Team mit Freude unterstützt. Bezahlung laut KV - Überzahlung möglich. Weitere Info unter www.k2-zahnaerzte. at. Bewerbungen und Lebenslauf mit Foto an die K2 Ordination Dr. Georg P. Köstler - Dr. Clemens K. Kaml, Ziegeleistr. 31, 4490 St. Florian oder per Mail an [email protected] Verkauf / Vermietung Zahnarztpraxen Praxis Bez. STEYR-LAND in Großraming. ALLE KASSEN AB 1. JULI 2016 günstig abzugeben. Auskunft: 07254/7300 oder 01/9116754 Wir suchen engagierte Zahnarzthelferin für unser Ordination in Neuhofen/ Krems. 12-17 Std., Arbeitsbeginn ab sofort, Bezahlung laut KV bzw. Überzahlung möglich [email protected] Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine freundliche und engagierte zahnärztliche Assistentin in Teilzeit überwiegend am Nachmittag in Wels. Bezahlung über KV je nach Qualifikation. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Foto an [email protected] Zahnpraxis Dr.Guserl & Kollegen sucht für moderne Wohlfühlpraxis im Zentrum von Linz zur Verstärkung unseres Teams eine ausgebildete Mundhygieneassistentin. Stunden und Arbeitszeit je nach Vereinbarung. Bezahlung lt. KV. Ich freue mich auf ein persönliches Kennenlernen. Reinschauen unter www.diezahnpraxis.at und bewerben unter [email protected] Zahnärztliche Assistentin für Mondsee gesucht. Zahlung über Kollektiv. Meldung unter: 0664/4051786 oder 06232/27500 Biete Stelle für Zahnarztassistentin im Raum Linz Stadt; 30 Stunden. Bezahlung lt. KV. Tel 0699 10924759 Zum sofortigen Eintritt suchen wir eine freundliche und einsatzbereite zahnärztliche Assistentin/ Auszubildende zur Erweiterung unseres Teams. Bezahlung nach KV / Überzahlung möglich. Bewerbung an: Ordination DDr. Wolfgang Veit, Marktplatz 4, 4707 Schlüßlberg, Tel.: 0724861690 oder: [email protected] Zahnarztassistentin gesucht! Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine zahnärztliche Assistentin mit Prophylaxeausbildung zum sofortigen Eintritt für ca 20 – 25 Stunden. Bezahlung über Kollektivvertrag. Bewerbungen bitte an: [email protected] Wenn Sie eine GRATISKleinanzeige schalten möchten, melden Sie sich bitte bei der Zahn ärztekammer: Frau Eveline Leeb Tel.: 050511/4010 Fax: 050511/4014 [email protected] kammer.at BITTE BEACHTEN: Alle Inserate werden nach 3 maliger Schaltung gestrichen. Wenn Sie die Schaltung wiederholen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Eveline Leeb. // INDENT Der Vorstand der Zahnärztekammer MR Dr. Friedrich Tüchler Finanzen OMR Dr. Hans Schrangl Vizepräsident OMR Dr. Wolfgang Doneus Präsident Die Referate der Zahnärztekammer MR Dr. Wolfgang Koller Öffentlichkeitsarbeit Prim. MR Dr. Reinhard Bauer Notdienst MR Dr. Thomas Schmidinger Fortbildung & Qualitätssicherung Dr. Thomas Messner Prophylaxe Dr. Günter Gottfried Finanzreferent-Stellvertreter DDr. Klaus Wild Forensik Dr. Herbert Gusenleitner Kieferorthopädie Ihre Ansprechpartner in der Kammer Eveline Leeb Gabriele Allerstorfer Mag. Petra Eigruber Elke Badegruber-Pfender Tel.: 05 05 11 - 4010 [email protected] Tel.: 05 05 11 - 4011 [email protected] Tel.: 05 05 11 - 4012 [email protected] Tel.: 05 05 11 - 4020 [email protected] Büro und Verwaltung Schlichtung und Fortbildung Juristin Organisation & Verwaltung FAZ und Schule für ZASS www.zahnaerztekammer.at Ihre Bezirkszahnärztevertreter Schärding: MR Dr. Wolfgang Koller Dr. Sieglinde Moser Ried: Dr. Günter Gottfried MR Dr. Friedrich Tüchler Kirchdorf: Dr. Friedrich Pramhofer Braunau: Dr. Gerald Feldbacher Dr. Wolfgang Bleckenwegner Wels-Stadt: MR Dr. Thomas Schmidinger Dr. Wolfgang Schlecht Wels-Land: MR Dr. Gustav Leitner Dr. Georg Kilbertus Eferding: MR Dr. Peter Bernauer Dr. Josef Hehenberger Freistadt: Dr. Herward Hackl Gmunden: DDr. Angela Preinerstorfer Grieskirchen: MR Dr. Reinhard Pflug DDr. Wolfgang Veit Linz-Land: Dr. Georg Köstler Dr. Rudolf Artner Linz-Stadt: DDr. Klaus Wild Prim. MR Dr. Reinhard Bauer Perg: Dr. Thomas Pirklbauer Dr. Martin Pirklbauer Rohrbach: ZÄ Ditcheva Maria Dr. Kepplinger Erik Steyr-Land: Dr. Andreas Ebert Dr. Helmut Lechner Steyr-Stadt: Dr. Helmut Lechner Urfahr-Umgebung: OMR Dr. Wolfgang Doneus Dr. Günther Schneitler Vöcklabruck: Dr. Peter Sterrer Dr. Ingrid Wolschner 27 Willkommen bei uns. Modernstes Banking Österreichs 8.000 KundenbetreuerInnen Kontowechselservice Jetzt ! n wechsel www.erstebank.at www.sparkasse.at Besuchen Sie uns auf: facebook.com/erstebank.sparkasse
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