Amtsblatt - Stadt Salzburg

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DVR 0089443
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02Z032107M
Erscheinungsort 5020 Salzburg
Verlagspostamt 5020 Salzburg
Amtsblatt
Regelmäßig, zeitgerecht und zuverlässig informiert zu sein,
wird nicht nur für Firmen und Betriebe,
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Amtsblatt
der Landeshauptstadt Salzburg
31. März 2016
Folge 6/2016
Das zweimal monatlich erscheinende Amtsblatt der Stadt
bietet als offizielles Organ der Stadtverwaltung wertvolle
Informationen aus erster Hand wie:
Beschlüsse des Gemeinderates
Kundmachungen besonderer Rechtswirksamkeit
Öffentliche Ausschreibungen
u.v.m.
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Inhalt
Bebauungspläne.................................................... 2, 3
Impressum ................................................................ 3
Bestellschein
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der Stadt Salzburg
Seite 2
Amtsblatt / 31. März 2016
Kundmachungen
Flächenwidmungspläne
Folge 6/2016
kehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 4. Stock) zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr
bestimmten Amtsstunden aufgelegt wird.
Gemäß § 71 Abs 4 ROG 2009 können innerhalb dieser
Auflagefrist von den Trägern öffentlicher Interessen und
von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Für den Bürgermeister:
Dr. Andreas Schmidbaur
Magistrat Salzburg
Zahl: 05/03/69888/2015/012
keine
Salzburg, 23. März 2016
Einzelbewilligungsverfahren gemäß
§ 46 Abs.1 ROG 2009
Ansuchen
Betrifft:
Bebauungspläne der Grundstufe 'Münchner Bundesstraße 1/G2/N1' und 'Münchner Bundesstraße
3/G3/N1' - jeweils 1. Änderung der Bebauungspläne
der Grundstufe 'Münchner Bundesstraße 1/G2' und
'Münchner Bundesstraße 3/G3'; Öffentliche Auflage
der Entwürfe im Bereich Unter der Leiten 10 und 11
Kundmachung
Salzburg, 17. März 2016
Gemäß § 71 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl Nr 30/2009, zuletzt geändert
durch LGBl Nr 9/2016, wird kundgemacht, dass der Entwurf der jeweils 1. Änderung der Bebauungspläne der
Grundstufe 'Münchner Bundesstraße 1/G2' im Bereich
unter der Leiten 10, Gst. 891/2, KG Liefering II, und
'Münchner Bundesstraße 3/G3' im Bereich Unter der Leiten 11, Gst. 890 und 892/5, KG Liefering II, entsprechend
der planlichen Darstellungen 'Münchner Bundesstraße
1/G2/N1' und 'Münchner Bundesstraße 3/G3/N1' vier
Wochen lang, und zwar in der Zeit vom 1.4.2016 bis einschließlich 29.4.2016 beim Magistrat Salzburg (bei der
Magistratabteilung 5/03 – Amt für Stadtplanung und
Verkehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 4. Stock) zur
allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden aufgelegt wird.
Betrifft:
Bebauungsplan der Aufbaustufe “Bildungscampus
Gnigl 1/A1“ – Neuaufstellung; Öffentliche Auflage des
Entwurfes
Gemäß § 71 Abs 4 ROG 2009 können innerhalb dieser
Auflagefrist von den Trägern öffentlicher Interessen und
von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
keine
Bebauungspläne
Einleitungen
Magistrat Salzburg
Zahl: 05/03/31712/2016/006
Kundmachung
Gemäß § 71 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes
2009 - ROG 2009, LGBl Nr 30/2009, zuletzt geändert
durch LGBl Nr 9/2016, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „Bildungscampus Gnigl 1/A1“ im Bereich der B158-Minnesheimstraße, Versorgungshausstraße, Schulstraße vier Wochen lang, und zwar in der Zeit vom 04.04.2016 bis einschließlich 02.05.2016 beim Magistrat Salzburg (bei der
Magistratabteilung 5/03 – Amt für Stadtplanung und Ver-
Für den Bürgermeister:
Mag. Felix Holzmannhofer
Wahlamt
Hotline
8072-3530
Folge 6/2016
Amtsblatt / 31. März 2016
Beschlüsse und Bausperren
Magistrat Salzburg
Zahl: 05/03/65968/2013/013
Salzburg, 8. März 2016
Gemäß § 71 Abs 7 ROG 2009 in Verbindung mit § 19
Abs 1 des Salzburger Stadtrechtes 1966 erfolgt hiermit
die Kundmachung durch Auflegung zur öffentlichen und
allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden des Magistrates (bei der
Magistratsabteilung 5/03 – Amt für Stadtplanung und
Verkehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 4. Stock).
Betrifft:
Bebauungsplan der Aufbaustufe “Christian-DopplerGymnasium 1/A1“; Beschluss des Bebauungsplanes
im Bereich Franz-Josef-Kai 41
Für den Bürgermeister:
Dr. Andreas Schmidbaur
Öffentliches Gut
Kundmachung
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Salzburg hat in seiner Sitzung am 07.03.2016, gestützt auf Punkt 1.2.19. des
Anhanges zur GGO, gemäß § 71 Abs 6 des Salzburger
Raumordnungsgesetzes ROG 2009 – ROG 2009, LGBl
Nr 30/2009, zuletzt geändert durch LGBl Nr 9/2016, die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Aufbaustufe
„Christian-Doppler-Gymnasium 1/A1“ im Bereich FranzJosef-Kai 41, Gst. 3377/5, KG Salzburg, entsprechend
der planlichen Darstellung ON 11 beschlossen.
Gemäß § 71 Abs 7 ROG 2009 in Verbindung mit § 19
Abs 1 des Salzburger Stadtrechtes 1966 erfolgt hiermit
die Kundmachung durch Auflegung zur öffentlichen und
allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden des Magistrates (bei der
Magistratsabteilung 5/03 – Amt für Stadtplanung und
Verkehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 4. Stock).
Für den Bürgermeister:
Dr. Andreas Schmidbaur
Magistrat Salzburg
Zahl: 05/03/46114/2015/037
Salzburg, 8. März 2016
Betrifft:
Bebauungsplan der Aufbaustufe “Riedenburgkaserne/A1“ – Neuaufstellung Kundmachung des Beschlusses
Seite 3
Gemeingebrauch/
(Ent-) Widmungen
keine
qw
Amtsblatt
der Landeshauptstadt Salzburg
Jahrgang 67, Folge 6/2016
31. März 2016
Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Stadtgemeinde Salzburg, Informationszentrum. Redaktion: Mag. Eva Kuchner-Philipp, Produktion: Kerstin Wuttke. Alle Schloss Mirabell, 5024 Salzburg, Tel. 0662/8072/2278 oder 2286
(Fax DW 2087), Email: [email protected]. Gültiger
Anzeigentarif von 19. Dezember 1990. Erscheint zweimal
im Monat. Bezugspreis: im Abonnement jährlich € 18,89
Postsparkassenkonto 1889.206, Girokonto 17004 der
Salzburger Sparkasse. Druck: Im Haus. Das Amtsblatt der
Stadt Salzburg ist das offizielle Kundmachungsorgan der
Stadtverwaltung Salzburg.
Kundmachung
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Salzburg hat in seiner Sitzung am 7.3.2016, gestützt auf Punkt 1.2.19. des
Anhanges zur GGO, gemäß § 71 Abs 6 des Salzburger
Raumordnungsgesetzes ROG 2009 – ROG 2009, LGBl
Nr 30/2009, zuletzt geändert durch LGBl Nr 9/2016, die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Aufbaustufe
„Riedenburgkaserne/A1“ im Bereich der ehemaligen
Riedenburgkaserne, entsprechend der planlichen Darstellung ON 11 beschlossen.
Sonstiges
keine
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DVR 0089443
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sondern auch für Privatpersonen immer wichtiger.
Das zweimal monatlich erscheinende Amtsblatt der Stadt
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Informationen aus erster Hand wie:
ƒ Beschlüsse des Gemeinderates
ƒ Kundmachungen besonderer Rechtswirksamkeit
ƒ Öffentliche Ausschreibungen
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der Landeshauptstadt Salzburg
15. Jänner 2010
Folge 1/2010
Inhalt
Verfahren gem. § 46 Abs.1 ROG 2009...................... 2
Steuerterminkalender Februar 2010 ........................ 2
Landwirtschaftskammer- und
Bezirksbauernkammerwahl am 21.2.2010:
Beisitzer und Ersatzmitglieder der
Sprengelwahlbehörden ..........................................2, 3
Öffentliche Ausschreibung ....................................... 3
Straße:
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Kundmachungen,
Ausschreibungen
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Impressum ................................................................3