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01 | 2016
PatientenBrief
Ihr gesundheitspolitischer Newsletter
Neue Gesetze aus Patientensicht
Editorial
Den GSK-Patientenbrief kennen viele von Ihnen ja schon.
Seit nunmehr über zehn Jahren leitet uns dabei das Anliegen, Ihnen einen Überblick
zu verschaffen über das, was
in der Gesundheitspolitik an
patientenrelevanten Dingen
geschieht. Was Sie noch
nicht kennen, ist das neue Gewand. Wir haben uns das Ziel
gesetzt, den Patientenbrief
moderner, kompakter und damit letztlich lesefreundlicher
zu gestalten. Dazu gehört ein
neues Design – aber nicht
nur. Straffer, pointierter, klarer:
Ich hoffe sehr, dass Ihnen das
neue Konzept gefällt.
Zur Tradition des Patientenbriefes gehört, dass wir in der
ersten Ausgabe des Jahres
einen Blick auf die Reform­
agenda werfen: Vieles ist oder
wird neu in 2016. Eine Zusammenfassung der wichtigsten
Gesetze und Regelungen ist
deshalb ein Schwerpunkt dieser Ausgabe.
Viel Spaß beim Lesen.
Ihre Ilka Einfeldt,
Leiterin Patient Relations
Mangelnder Fleiß ist so ungefähr das Letzte, was man Bundes­
gesundheitsminister Hermann Gröhe vorwerfen kann. Der
CDU-Politiker hat freundlich, aber bestimmt und zielgerichtet
ein Gesetz nach dem anderen angeschoben, seit er im Dezem­
ber 2013 den Posten übernahm. Der GSK-Patientenbrief be­
leuchtet in dieser Ausgabe die gesetzgeberische Reformagenda
für das Jahr 2016.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Nutzen einer
besseren Patientenversorgung
vorantreiben: Das ist im Kern
das Ziel des „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation
und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz: E-Health.
Dahinter steckt der Aufbau einer
Infrastruktur, die den sicheren
Datenaustausch z. B. zwischen
Ärzten und Krankenhäusern
zum Standard macht. Das ver-
schachtelte Gesundheitswesen
soll ein digitales Dorf werden,
damit die Qualität der Versorgung verbessert werden kann
und die Wirtschaftlichkeit des
Systems auch auf Dauer gewährleistet ist. Dabei dreht sich
vieles um die elektronische
Gesundheitskarte. Dort sollen
ab 2018 – und wenn das der
Patient will – z. B. medizinische
Notfalldaten gespeichert werden können. Das Gesetz will »
NEUE GESETZE AUS
PATIENTENSICHT »
KEIN LAMENTO, SONDERN
WEITERENTWICKLUNG
Interview mit Dr. Martin
Danner, BAG Selbsthilfe »
KURZ & KNAPP
Nachrichten aus dem
Gesundheitswesen »
IMPFSCHUTZ: DEUTSCHLAND HINKT HINTERHER »
DER „PIEKS“ MIT
DOPPELTER WIRKUNG
Interview mit Dr. Barbara
Keck, BAGSO »
PORTRÄT: DIE MIT DEM
WOLF TANZEN »
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01 | 2016
PatientenBrief
© Henning Schacht
bei mehreren Ärzten in Behandlung ist, dürfte das ein Beitrag
zur Arzneimitteltherapiesicherheit
sein. Der Plan entsteht aber zunächst nur in Papierform – in diesem Punkt ist noch wenig „E“ im
E-Health-Gesetz.
Im Bundestag: Bundesmininster Gröhe
treibt seine Reformagenda voran.
BAG Selbsthilfe: Datensicherheitsstandards klären
»
Die BAG Selbsthilfe hat dieses
Gesetz grundsätzlich begrüßt,
sieht sie doch in einer sicheren Telematik-Infrastruktur einen
nachweisbaren Nutzen für den
Patienten. Doch die Betonung
liegt auf „sicher“ – und da sieht
der Dachverband noch Nachholbedarf. Zunächst müssten die
Sicherheitsstandards klar definiert sein. Die Umbenennung der
„Krankenversicherungskarte“ in
„elektronische Gesundheitskarte“
sei „zum jetzigen Zeitpunkt euphemistisch“, wie es in der Stellungnahme aus dem November
2015 heißt.
ferner den Einstieg in die elektronische Patientenakte anschieben
und die Voraussetzungen für Telemedizin-Angebote in der Fläche
schaffen. Auch Video-Sprechstunden sollen künftig möglich
sein. Dies ist nicht nur im Hinblick
auf ländliche Regionen und deren Unterversorgung interessant,
sondern generell auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Schließlich ist der Medikationsplan Teil des Gesetzes. Er
soll bei regelmäßiger Einnahme
von drei oder mehr Arzneimitteln
(Poly­
pharmazie) für Transparenz
sorgen. Gerade, wenn der Patient
Auch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativ­
versorgung – im Dezember 2015
in Kraft getreten – hat die BAG
Selbsthilfe im Grundsatz begrüßt.
Damit will Gröhe den flächendeckenden Ausbau dieser Versorgungsform vorantreiben. Die
Palliativversorgung ist nun ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Außerdem
ist sie im Rahmen der häuslichen
Krankenpflege für die Pflegedienste abrechenbar. Auch dieses
Gesetz will die Versorgung auf
dem Land verbessern – durch
den Ausbau einer spezialisierten
ambulanten Palliativversorgung.
Zudem soll mehr Geld fließen:
Stationäre Kinder- und Erwachsenenhospize erhalten einen höheren Tagessatz: Der Mindestzuschuss steigt von 198 auf 261
Euro. Die Krankenkassen tragen
künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Und: Die Sterbebegleitung wird Bestandteil des
Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung.
Einfacher: Die neue Rehabilitations-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Rehabilitationsrichtlinie überarbeitet – die Verordnung von Reha-Leistungen wird damit ab 1.4.2016
einfacher. Das bei Ärzten gefürchtete Formular 60,
auch als „Antrag auf den Antrag“ bezeichnet, fällt
künftig weg. Zudem kann künftig jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen.
Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist
nicht mehr erforderlich.
Palliativversorgung ausbauen:
Jetzt muss das Gesetz umgesetzt werden
„Das Gesetz bietet vielfältige Ansätze für eine bessere Versorgung
schwerstkranker und sterbender
Menschen, vor allem im ambulanten Bereich und in Pflegeeinrichtungen. Nun kommt es darauf
an, diese Verbesserungen über
entsprechende weitergehende
Regelungen zügig in die Praxis zu
überführen“, so kommentierte der
Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes Winfried Hardinghaus die Reform.
Denn ein Gesetz macht noch
keinen Frühling – alle Beteiligten sind sich einig: Nun muss es
schnell umgesetzt werden.
Und noch ein Gesetz erblickte
das Licht der Welt – das Pflegestärkungsgesetz II. Für die Pflegeversicherung ist das laufende
Jahr ein Umstellungsjahr – denn
Anfang 2017 tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft.
Fünf statt wie bisher drei »
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PatientenBrief
Pflegestufen wird es dann geben
und erstmals werden körperliche
und geistig-seelische Beeinträchtigungen – etwa auf Grund
dementieller Erkrankungen –
gleichgestellt. Für die Selbstverwaltung heißt das: Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden
in neue Pflegegrade übergeleitet.
Die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen soll
verbessert werden. Außerdem
wird mehr Geld zur Verfügung
stehen – insgesamt werden es
in 2017 über sechs Milliarden
Euro sein. Deswegen steigt auch
der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 bzw. 2,8 Prozent
für Kinderlose.
Auf dem Papier sieht das alles gut
aus: Eine halbe Million Menschen
mehr sollen anspruchsberechtigt
sein und keiner soll schlechter
gestellt werden, heißt es aus dem
Bundesgesundheitsministerium.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband glaubt allerdings, dass über
30.000 Pflegekräfte zusätzlich
gebraucht würden, um die ge-
Seit Januar neu: Die Terminservice-Stellen
Die Patientenrechte stärken, so hatte Bundesminister Gröhe die Terminservicestellen begründet – und sie deshalb gegen den Willen der Ärzte­
schaft durchgesetzt. Das Ziel: Gesetzlich Versicherte sollen innerhalb
von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt bekommen. Allerdings:
Es gibt keinen „Wunschtermin“ bei einem „Wunscharzt“. Die Nummern
der Servicestellen hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner
Webseite zusammengestellt. Pro Monat rufen zurzeit rund 2700 Versicherte an und es kommt zu 850 Vermittlungen.
setzlichen Vorgaben umzusetzen.
Deshalb müsse auch das Geld
für zusätzliches Personal in Pflegeheimen locker gemacht werden. Fazit: „Wir sind auf einem
guten Weg, aber noch lange nicht
am Ziel“, sagt Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Die Reaktionen der Dachverbände zeigen: Was Gröhe an
Gesetzes­initiativen anpackt, geht
für sie in die richtige Richtung.
Sie zeigen auch: Es herrscht
eine gewisse Skepsis, ob aus
den Gesetzen wirklich spürbare
Verbesserungen werden, die bei
den Patienten und ihrem Versorgungsalltag ankommen. Zwei
grundsätzliche Kritikpunkte aber
bleiben: Da ist einmal die aktive
Beteiligung der Patientenvertreter
im System, die aus Sicht der in
der BAG Selbsthilfe zusammengefassten Verbände dringend
ausgebaut und gestärkt werden
muss. Schließlich habe doch die
Mitarbeit der Organisationen in
Gremien wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss gezeigt,
dass hier wichtige Impulse in der
Steuerung des Systems – z. B. in
Fragen der Unter- oder Fehlversorgung – gesetzt würden. Hier
© PeopleImages – istockphoto.com
»
Die Palliativversorgung soll flächendeckend ausgebaut werden.
fordert man mehr Mitsprache. Und
auch die individuellen Patientenrechte bleiben ein Dauerbrenner.
Dabei geht es vor allem um den
rechtlichen Schutz für Patienten,
die einen Behandlungsfehler erlitten haben. Dies treffe vor allem
multimorbide Menschen – eine
Weiterentwicklung der Patientenrechte müsse deshalb dringend
angegangen werden.
Eines ist sicher: Einem Bundesgesundheitsminister wird in
Deutschland auch in den kommenden Jahren nie langweilig
werden – oder um noch einmal
Ulrich Schneider zu zitieren:
„Nach der Reform ist vor der Reform.“ /
3
01 | 2016
PatientenBrief
Dr. Martin Danner © BAG Selbsthilfe
Kein Lamento, sondern
Weiterentwicklung
Über die neuen Gesetze sprachen wir mit Dr. Martin Danner. Er
ist Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer
Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe).
Sieht in Sachen Patientenbeteiligung noch
Luft nach oben: Dr. Martin Danner von der
BAG Selbsthilfe.
PatientenBrief: Im E-Health-Ge­
setz finden sich Neuerungen be­
züglich der Patientenvertretung
im Gemeinsamen Bundesaus­
schuss (G-BA); so können nun
Patientenvertreter bei organisa­
torischen Fragen wie Tagesord­
nungen oder der Einrichtungen
von AGs mitentscheiden. Ne­
ben dem Antragsstellungs- und
dem Mitberatungsrecht gesellt
sich nun das Mitbestimmungs­
recht dazu. Wie beurteilen Sie
diese Erweiterung der Patien­
tenbeteiligung?
Verfahrensfragen haben bei den
Beratungen des G-BA eine nicht
zu unterschätzende Bedeutung.
Die Frage, ob für ein bestimmtes
Thema eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird oder ob für eine
bestimmte Frage eine bestimmte Person als Sachverständiger
hinzugezogen wird, kann schon
Auswirkungen auf das Beratungsergebnis haben. Daher hatten wir
seit langem ein Stimmrecht der
Patientenvertretung in Verfahrensfragen gefordert. Mit den von Ihnen
angesprochenen Regelungen im
E-Health-Gesetz ist der Gesetzgeber nun dieser Forderung zu einigen wichtigen Punkten nachgekommen. Ich würde es aber noch
nicht als allgemeines „Mitbestimmungsrecht“ bezeichnen.
PatientenBrief: Der Innovations­
fonds wurde geschaffen, um in­
novative sektorenübergreifende
Versorgungsformen zu fördern.
Mit Frau Ilona Köster-Steine­
bach und Ihnen sind ebenfalls
zwei Patientenvertreter vertre­
ten. Auch sind Patientenorga­
nisationen antragsberechtigt.
Sind somit neue Anreize für
eine bessere Patientenversor­
gung geschaffen worden?
Aus unserer Sicht macht der Innovationsfonds nur dann Sinn,
wenn er auch tatsächliche Verbesserungen in der Patientenver-
sorgung auf den Weg bringt. Dies
gilt für die Erprobung neuer Versorgungsformen genauso wie für
die Förderung von Vorhaben zur
Versorgungsforschung. Selbstverständlich werden wir unser
Mitberatungsrecht dazu nutzen,
den Fokus genau auf diesen
Punkt zu lenken.
PatientenBrief: In Sachen Pa­
tientenbeteiligung in Deutsch­
land ist in den vergangenen
Jahren also ein stetiger Ausbau
zu verzeichnen. Sehen Sie ein
verändertes Verständnis für die
Patientenbeteiligung in der Po­
litik?
Über einen längeren Zeitraum betrachtet muss man schon sehen,
dass die Patientenbeteiligung in
der Politik mittlerweile als wünschenswertes Element etabliert werden konnte. Ich fand es
beispielsweise bemerkenswert,
dass dies sogar der Vertreter
des GKV-Spitzenverbandes in
der Anhörung zur Unabhängigen
Patientenberatung im Ausschuss
für Gesundheit des Deutschen
Bundestages vor Kurzem ausdrücklich hervorgehoben hat.
Außerdem werden den maßgeblichen Patientenorganisationen in
fast jedem neuen Reformgesetz
neue Beteiligungsmöglichkeiten
zugewiesen. Womit sich die Politik allerdings noch schwertut
ist, den Patientenorganisationen
die notwendigen Ressourcen
zur Verfügung zu stellen, um die
Beteiligungsmöglichkeiten auch
wirksam umzusetzen.
PatientenBrief: Warum?
Offenbar ist es die Politik gewohnt, im gesundheitspolitischen
Geschehen mit gut finanzierten
und machtvoll auftretenden Interessengruppen zu sprechen.
Leider fällt es uns bislang schwer
zu verdeutlichen, dass unser Ruf
nach einer strukturellen Stärkung
kein symbolisches Lamento, sondern eine ganz grundlegende
Frage der Weiterentwicklung der
Patientenbeteiligung ist. /
4
01 | 2016
PatientenBrief
Kurz & Knapp
Bundeseinheitlicher Vertrag
Die Versorgung von Menschen mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen verbessern: Das ist das Ziel eines Vertrages, das die „Versorgungslandschaft Rheuma GmbH“, getragen vom Deutschen Haus­
ärzteverband und dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen, mit
dem Gesundheitsdienstleister spektrumK geschlossen hat. Ziel ist
die enge fachübergreifende, qualitativ hochwertige Behandlung durch
konsequente Therapieüberwachung, leitliniengerechte Arzneimittelversorgung und intensive Schulung der Patienten. /
Jeder zweite gesetzlich Versicherte zweifelt
am Nutzen von privat zu zahlenden Leistungen
beim Arzt, den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese hätten eher keinen
Nutzen, meinen 38 Prozent der Befragten.
Sie seien auf keinen Fall nutzbringend, sagen
weitere 15 Prozent. Ein Drittel der Patienten
lässt sich aber trotzdem überzeugen. Das
geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag der
Techniker Krankenkasse (TK) hervor. /
Fälschungssichere Medikamente
Nur noch drei Jahre: Ab dem 9.2.2019 dürfen in Deutschland nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die auf ihrer Packung
eine individuelle Seriennummer tragen. Diese Nummer macht jede Packung zu
einem Unikat. Mit einem Scan wird in der Apotheke künftig festgestellt, ob die
Packung ein Original ist. Eine technische Herausforderung – denn es gibt zurzeit
in Deutschland rund 700 Millionen Verordnungen pro Jahr. /
© Courtney Keating – istockphoto.com
© Suze777 – istockphoto.com
In der Kritik
Unterversorgung
In Deutschen Pflegeheimen werden nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz zehntausende Menschen
mit chronischen Schmerzen nicht ordentlich versorgt. „Ein
gutes Drittel der Pflegeheimbewohner leidet unter chronischen Schmerzen“, so Vorstand Eugen Brysch. Besonders
betroffen seien Pflegeheimbewohner mit Demenz. Brysch
forderte für Alten- und Pflegekräfte eine Weiterbildung zur
Schmerzerkennung. /
5
01 | 2016
PatientenBrief
Trend nach unten:
Grippe-Impfquoten in Deutschland
Impfquote in Prozent bei den über 60-jährigen
50
Impf-Schutz: Deutschland hinkt hinterher
47,9
47,7
43,7
40
Gerade bei chronisch kranken und bei älteren Menschen sollte die jährliche
Grippe-Impfung fest im Kalender stehen. Eine Studie aus den USA belegt, dass
niedrige Impfraten gravierende Folgen
haben können. Und: Deutschland ist
alles andere als ein Musterschüler,
wenn es um Impfprävention geht.
42,0
37,3
38,1
12/13
13/14
36,7
30
20
10
0
© AlexRaths – istockphoto.com
Tatsache ist: die Risiken einer
Grippe werden unterschätzt. Dabei sind sich von der Weltgesundheitsorganisation über die
Europäische Union, von den Fachgesellschaften bis hin zur Ständigen Impfkommission alle einig:
Gerade bei chronisch kranken
oder älteren Menschen ist die Impfung gegen die Grippe kein perfekter, aber der beste verfügbare
Schutz: Mindestens 75 Prozent
der so genannten Risikogruppe
sollte geimpft sein. In Europa erreichen dieses Ziel nur die Niederlande (77,5 Prozent) und Großbritannien (77,2 Prozent). Deutschland
schaffte in dieser Studie gerade
mal eine Quote von 32 Prozent.
08/09
09/10
10/11
noch mehr wissen: Von den über
8.000 eingeschlossenen Patienten schauten sie sich im Nach­
hinein den Impfstatus der Probanden an: Jeder Fünfte (21 Prozent)
war gegen Grippe geimpft. Diese
hatten ein um 18 Prozent reduziertes Gesamtsterbe­
risiko als
14/15
Alter: 60 Jahre oder älter
Quelle: Robert Koch Institut
Impfquoten gehen weiter
zurück
Ärzte spielen für die Akzeptanz des Impfens eine entscheidende Rolle.
Diese Daten stammen aus einer
großen weltweit durchgeführten
Studie mit Herzinsuffizienz-Patienten. Dort wurde eigentlich untersucht, ob Medikament A besser ist
als Medikament B, um die Pumpfunktion des Herzens zu stärken.
Doch die US-Kardiologen wollten
11/12
die Nicht-Geimpften. Diese Studie reiht sich ein in eine ständig
wachsende Evidenz, dass Grippe-Impfung nicht nur vor Grippe
schützen kann, sondern auch vor
Folgeerkrankungen oder etwa
Krankenhauseinweisungen.
Die Grippe-Impfquoten in Deutsch­
land sind nicht nur niedrig. Sie gehen auch seit Jahren zurück. Das
zeigen ganz frische Daten des RKI
auf Basis von Abrechnungsdaten
der Krankenkassen. Demnach war
in der Grippesaison 2014 / 2015
nur noch ein Drittel (36,7 Prozent)
der über 60-jährigen geimpft –
eine ähnlich niedrige Quote hatten
auch die US-Kardiologen festgestellt. »
6
01 | 2016
© Click_and_Photo – istockphoto.com
PatientenBrief
»
In der Saison 2008 / 09 waren
es noch fast 50 Prozent gewesen. Auffallend sind dabei die
länderspezifischen Unterschiede: Baden-Württemberg ist
das Land der Grippeimpfmuffel. Hier lässt sich gerade mal jeder fünfte (21,1
Prozent) impfen. Am anderen
Ende der Skala rangiert Sachsen-Anhalt mit einer Impfquote
von 56,7 Prozent. Fazit des RKI:
„Die Zielvorgaben der Europäischen Union werden damit in
Deutschland bisher von keinem
einzigen Bundesland annähernd
erreicht.“ Bleibt noch ein deutliches Ost-West-Gefälle festzustellen: In den neuen Bundesländern liegt die Impfquote bei 52,6
Prozent, in den alten Bundesländern bei 31,2 Prozent.
Die Gründe für niedrige Impfquoten sind vielfältig – dies hat das
European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) in
einer Untersuchung zusammen­
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) klärt auf ihrer
Seite www.infektionsschutz.de über Erregerarten, Übertragungswege,
sowie Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten auf.
getragen. Neben dem geringen
Risikobewusstsein macht die
Diskussion über die angeblich
mangelnde Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe die Runde.
„Die Impfung ist eine wichtige
und sichere Schutzmöglichkeit,
auch wenn ihre Wirksamkeit
schwanken kann“, erklärt dazu
RKI-Präsident Lothar Wieler. Hinzu kommt die mangelnde öffentliche Unterstützung für das Impfen.
Auch Mythenbildung hat nicht
gerade das Vertrauen gestärkt –
so hält sich wacker die Meinung,
dass die Grippeimpfung selbst
die Grippe auslösen kann. Wissenschaftlich betrachtet ist das –
ein Mythos. Allerdings einer, der
sich hartnäckig hält.
Große Wissenslücken:
Jeder zweite kennt seinen
Impfstatus nicht
Schaut man sich andere Infektionskrankheiten an, die durch eine
Impfung zu vermeiden wären, sieht
das Bild in Deutschland übrigens
kaum erfreulicher aus. Dies zeigt
eine bevölkerungsrepräsentative
Studie des RKI (DEGS1) auf der
Basis von Befragungen und Impfpass-Checks. Das RKI: „Der Tetanus- und Diphtherie-Impfstatus
Erwachsener ist besser als vor
zehn Jahren […], dennoch haben
immer noch 28,6 Prozent der
Bevölkerung in den letzten zehn
Jahren keine Tetanusimpfung und
42,9 Prozent keine Diphtherie­
impfung erhalten. Insbesondere
bei Älteren, bei Erwachsenen mit
niedrigem sozioökonomischem
Status und in Westdeutschland
bestehen Impflücken. Nur 11,8
Prozent der Frauen und 9,4 Prozent der Männer in Westdeutschland haben innerhalb der letzten
zehn Jahre eine Impfung gegen
Pertussis (Keuchhusten) erhalten; die Durchimpfung ist in Ostdeutschland doppelt so hoch.“
Das neue Präventionsgesetz soll
es nun richten – es ist ja ausdrückliches Ziel des Gesetzes,
die Impfquoten zu erhöhen. Ob
das gelingt? Die Wissenslücken
zumindest sind groß: Das Allensbach-Institut hat herausgefunden,
dass jeder zweite Bundesbürger
seinen Impfstatus nicht kennt. /
7
01 | 2016
PatientenBrief
Der „Pieks“ mit doppelter Wirkung
Dr. Barbara Keck © BAGSO
Über die Bedeutung des Impfens und über die Hürden, die für
niedrige Impfraten verantwortlich sind, sprachen wir mit Dr.
Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesell­
schaft (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisati­
onen).
Fordert verständlichere Gesundheits­
informationen: Dr. Barbara Keck, BAGSO
PatientenBrief: Welche Bedeu­
tung hat ein umfassender Impf­
schutz, insbesondere für Seni­
oren?
Unsere Gesundheit ist unser
höchstes Gut. Eine Impfung kann
helfen, Erkrankungen und deren
Folgen wirksam vorzubeugen.
Dieser Schutz hilft, gesund zu
bleiben. Das ist für Kleinkinder
wichtig, weil ihr Immunsystem
noch nicht ausgereift ist. Außerdem sind Impfungen für Menschen mit chronischen Erkran-
kungen von großer Bedeutung.
Ein umfassender Impfschutz ist
aber auch für gesunde ältere
Menschen wichtig, weil ab 60
Jahren das Immunsystem langsam nachlässt und bestimmte
Infektionskrankheiten leichteres
Spiel haben. Wer sich impfen
lässt, schützt aber nicht nur sich
selbst, sondern auch andere
Menschen. Geimpfte tragen Anti­
körper gegen bestimmte Erreger
im Blut. So ist die Person selbst
vor der Erkrankung geschützt. Zusätzlich sinkt auch das Risiko, die
Erkrankung an andere Menschen
zu übertragen. Also ein „Pieks“ mit
doppelter Wirkung sozusagen.
PatientenBrief: Eine geringe
Risikowahr­
nehmung der Ziel­
gruppe 60+ und Skepsis ge­
genüber der Impfung gelten
als Haupt­ursachen für geringe
Impf­
raten. Wie ließe sich das
am besten angehen?
Die BAGSO setzt sich unter anderem für ein gesundes Altern
und eine hochwertige gesundheitliche Versorgung älterer Menschen ein. Dies kann nur gelingen, wenn die Menschen auch
mit guten Gesundheits-Informationen versorgt werden. Dabei ist
es wichtig, den Nutzen von Impf­
ungen genauso aufzugreifen wie
die Ängste und Bedenken der
Menschen. Wir möchten Patien-
tinnen und Patienten stärken, sich
zu informieren und ihre Gesundheit ein Stück weit selbst in die
Hand zu nehmen. Dazu setzen wir
auf eine umfassende Aufklärung.
Positive Errungenschaften und
die Wirkung von Impfungen zu erklären ist sehr wichtig, aber auch
mögliche Nebenwirkungen gehören dazu. Sicherlich ist es auch
hilfreich, gute Fürsprecher zu gewinnen. Sie können mit positiven
Botschaften in den Medien Menschen dazu ermutigen, sich über
Impfungen zu informieren und
sich impfen zu lassen.
PatientenBrief: Das RKI veröf­
fentlicht jährlich den Impfstatus
der deutschen Bevölkerung. Im
Zeitraum von 2008 / 2009 bis
2014 / 2015 zeigt sich dabei ein
Absinken der Grippe-Impfquo­
ten um fast 10 Prozent-Punkte.
Nur noch 1/3 aller Senioren
sind demzufolge gegen die sai­
sonale Grippe geimpft. Wie be­
werten Sie diese Entwicklung?
Und welche Erwartungen hat
die BAGSO an die Entscheider
aus Politik und Krankenkassen,
um diesem Trend entgegenzu­
wirken?
Wir stellen nach wie vor fest, dass
viele Gesundheitsinformationen
die Zielgruppen nicht erreichen.
Das hat viele Ursachen: zu lange,
schwer verständliche Texte mit
vielen Fremdwörtern sind nicht
sehr motivierend. Die Informa­
tionen müssen mehr die Bedürfnisse und Gefühle der Menschen
aufgreifen, die sie erreichen sollen. Eine zu kleine Schrift oder
schlechte Kontraste erschweren
den Wissenszugang zusätzlich.
Außerdem müssen Entscheider
und Kostenträger besser vernetzt
arbeiten. Patienten-Organisa­tionen
und Interessenvertretungen sollten bei diesem Thema einbezogen werden. /
8
01 | 2016
Lupus Jugendbroschüre
© Lupus Erythematodes SHG e. V.
PatientenBrief
Im Porträt
Die mit dem Wolf tanzen
Auch wenn nur fünf Prozent der Patienten im Kin­
des- und Jugendalter sind – die Lupus Erythematodes
Selbsthilfegemeinschaft e. V. hat mit JuLE eine schlag­
kräftige Jungendarbeit aufgebaut. Das Motto: „Trotz
Krankheit gemeinsam am Leben wieder Freude haben“.
Aber die Arbeit der Gemeinschaft ist auch ein Beispiel
dafür, wie sehr Patienten- und Selbsthilfegruppen
(SHG) zur Verbesserung der Versorgung beitragen –
und damit nicht nur ihren Mitgliedern, sondern auch
dem Gesundheitssystem sehr viel Gutes tun.
Wie wichtig Austausch und Dialog nach einer schweren Diagnose ist, dafür ist Mira Winterstein
die beste Zeugin. 1993 wurde
bei ihr Lupus diagnostiziert, damals war sie elf Jahre alt. „Ich
machte mein Testament. Einem
Lupus-Patienten wie mir gab man
damals vielleicht vier Jahre“, erzählt sie. Gleichgesinnte finden
war nicht so einfach wie heute:
Von einem funktionsfähigen Internet war man 1993 noch weit
entfernt. Facebook? WhatsApp?
Fehlanzeige: Man schrieb sich
noch Briefe. Recherchen über
komplexe Themen – heute einen
Mausklick entfernt – waren damals schwer zu bekommen. Diese Erfahrung muss prägend gewesen sein. Mira Winterstein ist
seit über 20 Jahren ehrenamtlich
tätig und engagiert sich bei der
Lupus Erythematodes SGH e. V.
vor allem in der Jugendarbeit. Sie
betreut JuLE – das steht für „Jugendliche mit Lupus Erythematodes“: Ein „kunterbunter Haufen
Mit dem Wolf leben lernen: Auszug aus der Jugendbroschüre
Mädels und Jungs zwischen 16
und 26 Jahren“ aus ganz Deutschland, heißt es auf der Webseite:
„Wir sind sozusagen Jugendliche
mit dem gewissen Etwas!“
Rund fünf Prozent der Lupus-Erkrankten sind junge Menschen.
Trotzdem ist der Selbsthilfe­
gemeinschaft die Jugendarbeit
wichtig: „Wenn Du jung bist,
kannst Du so eine Diagnose viel
einfacher ins Leben integrieren.
Jugendliche nehmen den Rucksack auf, den diese Krankheit für
sie bedeutet und gehen damit
durchs Leben“, sagt Mira Winterstein. In Jugendseminaren für
16 bis 26-jährige oder in Jugendwochen erfahren sie alles über
den Umgang mit der Krankheit.
Dabei geht es aber nicht nur um
Informationen: Viele lernen auf
diesem Weg erstmals Gleichgesinnte kennen; sie merken, dass
sie nicht allein sind. „Viele Teilnehmer sind nachher regelrecht
traurig, dass sie nicht früher zu
den Seminaren gekommen sind.“
Themen wie Schwangerschaft,
um das richtige Schminken oder
gar zu Tattoos werden behandelt.
Schon deshalb sind die Jugendseminare sinnvoll. Mit 16 hat man
andere Fragen als mit 40. »
Lupus erythematodes
Bei Menschen mit Lupus ist das Immunsystem aus
unbekannten Ursachen verändert und bekämpft
den eigenen Körper. Die Folge hiervon sind Hautveränderungen, Entzündungen der Gefäße, Gelenke, Nerven, Muskeln oder verschiedener Organe.
Lupus trifft vor allem Frauen im gebärfähigen Alter.
9
01 | 2016
PatientenBrief
Impressum:
Über die Seminare hinaus gibt
es mittlerweile fast 80 Regional­
gruppen. In den sogenannten
Meet@Treffen, die viermal im Jahr
stattfinden, begegnen sich 18
bis 30-jährige zum Austausch. In
2015 entstand die Broschüre mit
dem Titel „Lupus im Kindes- und
Jugendalter“: 150 Seiten geballte
Informationen, Tipps im Umgang
mit Ärzten und jede Menge Erfahrungsberichte.
Aber weil Lupus eine seltene
Autoimmunerkrankung ist, reicht
es der Selbsthilfegemeinschaft
nicht, Wissen unter die Leute
zubringen. Sie will aktiv die Forschung fördern und damit Fehlversorgung vermeiden helfen.
Das größte dieser Projekte ist die
Lupus-(erythematodes)-Langzeit-Studie, kurz: LuLa, die das
Ziel hat, Daten in Westeuropa zu
sammeln. Dabei kam z. B. heraus,
dass Lupus-Patienten, die beim
Hausarzt in Behandlung sind,
eine andere Medikation bekommen, als die, die beim internistischen Rheumatologen behandelt
werden; Hausärzte verschreiben
seltener Lupus-spezifische Medi­
kamente, seltener Antimalariamittel und Immunsuppressiva.
Um auch interdisziplinär einen
guten Behandlungsstandard zu
erreichen, fordern die Autoren
der Studie deshalb einen verstärkten Dialog zwischen Hausund Fachärzten.
Lupus Erythematodes SHG e. V.
Die Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e. V.
besteht seit 1986 und zählt ca. 3000 Mitglieder. Sie will
Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen leisten, die an der Immunkrankheit Lupus erythematodes oder ähnlichen Erkrankungen leiden. In der Lupus Erythematodes SHG e. V.
gibt es auch eine aktive Jugendgruppe: JuLE – Jugendliche
mit Lupus Erythematodes. Mira Winterstein ist per Mail erreichbar: [email protected]
Lupus ist nicht heilbar. Aber
die Behandlung hat sich in den
vergangenen Jahren deutlich
verbessert. Auch Dank der Arbeit der Lupus Erythematodes
Selbsthilfegemeinschaft e. V. /
Herausgeber
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
www.glaxosmithkline.de
Vertreten durch die Allen Pharmazeutika
Gesellschaft m.b.H, Wien
Prinzregentenplatz 9
D-81675 München
Tel.: 0800 3456100 (09.00 bis 17.00 Uhr)
[email protected]
Geschäftsführung:
Dr. Sang-Jin Pak (Vors.)
Adrian Bauer
Registergericht:
Amtsgericht München
HReg: HRA 78754
USt-IdNr.: DE 813 233 122
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
D-80538 München
Mira Winterstein © Lupus Erythematodes SHG e. V.
»
Kontakt
Verantwortlich:
Ilka Einfeldt (v.i.S.d.P.)
Leiterin Patient Relations
Tel.: 089 36044-8376
Fax: 089 36044-9-8376
[email protected]
Dr. Andreas Heigl
Senior Manager Government
and Industry Affairs
Tel.: 089 36044-8509
Fax: 089 36044-9-8509
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Betreut die Jugendarbeit (JuLE):
Mira Winterstein.
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