AGBs - Fredy`s Classic Car Rent

Fredy's Classic Car Rent
Die etwas andere Autovermietung
Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
gültig ab März 2016
1.
Generelles
Die Mietfahrzeuge sind Oldtimer resp. Classic Cars; wir bitten deshalb darum, diese entsprechend
vorsichtig und respektvoll zu behandeln. Zudem verfügen sie in der Regel nicht über die heute üblichen
Features wie Servobremsen- und Lenkung, elektronische Helfer (ABS, ESP und ähnliche Systeme), und
haben meist kein vollsynchronisiertes Getriebe. Das heisst, dass beim Hoch-Schalten doppelt gekuppelt
werden muss (Kuppeln – Gang raus – Kuppeln Gang rein) und beim Herunterschalten Zwischengas
gegeben werden muss (Kuppeln – Gang raus – Zwischengas – Kuppeln - Gang rein; dies gilt natürlich nicht
bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe). Zudem sind bei längerer Mietdauer regelmässig Öl- und
Wasserstand sowie der Reifendruck zu kontrollieren.
2.
Fahrzeugübergabe
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug ab 08:30 mit vollem Tank, die Rückgabe muss wiederum mit vollem
Tank (mindestens „Bleifrei 98 Oktan“) bis spätestens 21:00 Uhr erfolgen. Bei Betankung durch den
Vermieter wird ein Zuschlag von CHF 10 erhoben. Andere Übergabe / Rückgabe Termine sind nur nach
Absprache möglich.
3.
Mietpreis
Die Berechnung des Mietpreises erfolgt auf Grund des aktuell geltenden Tarifes. Allfällige Zusatzkosten
(Mehr-km, Benzin, Vollkasko oder Schäden am Fahrzeug) werden bei der Fahrzeugrückgabe abgerechnet.
4.
Versicherung
Das Fahrzeug ist Haftpflicht und Kasko versichert. Der Kasko-Selbstbehalt beträgt CHF 2‘000. Dieser
Selbstbehalt kann mit einer Prämie von CHF 35 pro Tag ausgeschlossen werden. In jedem Fall haftet der
Mieter vollumfänglich bei grobfahrlässigem oder mutwilligem Verhalten für alle so erfolgten Schäden am
Fahrzeug.
5.
Weitere Bestimmungen
Das Mindestalter für FahrerInnen beträgt 21 Jahre (ab Kategorie „B“ 25 Jahre). Das Fahrzeug darf
ausschliesslich von im Vertrag vermerkten Personen gefahren werden. Die FahrerInnen müssen seit
mindestens 2 Jahren (ab Kategorie „B“ 5 Jahre) im Besitze eines Führerscheins der Kategorie B sein.
Beteiligungen an Rallyes resp. motorsportlichen Veranstaltung jeglicher Art sowie Lernfahrten sind nicht
gestattet. Fahrten ins Ausland sind nur nach vorangehender Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Allfällige Bussen während der Mietdauer sind vollumfänglich durch den Mieter zu bezahlen.
6.
Ablehnung eines Mieters
Der Vermieter kann einen Mieter ablehnen und entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten wenn der
Mieter nicht geeignet scheint, das gemietete Fahrzeug zu führen.
7.
Zahlungskonditionen
Nach der Reservation resp. der Ausstellung des Mietvertrages ist die Kaution von CHF 500 entweder in
bar zu bezahlen oder vorgängig auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
Raiffeisenbank, CH-8303 Bassersdorf, IBAN CH15 8147 7000 0055 2991 6, Konto lautend auf Fredy's
Classic Car Rent, Klotenerstrasse 10, 8303 Bassersdorf. Nach Eingang des Depots wird die Reservation
resp. der Mietvertrag bestätigt.
Der gesamte Mietpreis ist bei Fahrzeugübergabe fällig und kann entweder in bar oder per Kredit-Karte
entrichtet werden. Bei Barzahlung wird das Depot erst bei der Fahrzeugrückgabe, abzüglich allfälliger
weiterer Kosten (Mehr-km, Benzin, Vollkasko oder allfällige Schäden am Fahrzeug), zurückerstattet.
8.
Rücktritt von der Reservation resp. vom Mietvertrag
Bis 30 Tage vor Mietbeginn: keine Kosten; bis 20 Tage vor Mietbeginn: CHF 150; bis 10 Tage vor
Mietbeginn: CHF 300. Bei der Anmietung von Cabriolets kann der Mieter auch kurzfristiger zurücktreten
falls die Wetterprognosen auf den Miettag Regen ankündigen. In diesem Falle werden nur CHF 50 für die
Deckung der administrativen Kosten belastet; diese werden allerdings bei einer Ersatzbuchung wieder
angerechnet. Sollte das gewünschte / reservierte Fahrzeug nicht zur Verfügung stehen kann der
Vermieter einen adäquaten Ersatz bereitstellen oder, falls dies nicht möglich ist, die Reservation resp. den
Mietvertrag entschädigungsfrei stornieren.
9.
Im Notfall
Bei Pannen ist der ACS Pannendienst aufzubieten (044 628 88 99; Member-No. 0012 0206 4528). Bei
einem Unfall ist die Polizei (117) resp. Sanität (144) aufzubieten und den Vermieter (078 707 59 20) zu
kontaktieren.
10.
Gerichtsstand / Schriftform
Gerichtsstand ist 8303 Bassersdorf / Schweiz. Jedwelche abweichenden Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.