PetitionPlus – „Teilhabegesetz“ Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von abgeordnetenwatch.de PetitionPlus – „Teilhabegesetz“ Untersuchungsanlage Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl / Randomstichprobe Erhebungsverfahren: Computergestützte Telefoninterviews (CATI) Fallzahl: 1.087 Befragte Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2016 Fehlertoleranz: 1,4* bis 3,1** Prozentpunkte * bei einem Anteilswert von 5% ** bei einem Anteilswert von 50% Ihre Ansprechpartner: Michael Kunert Jürgen Hofrichter Roberto Heinrich 030 / 533 22 – 154 030 / 533 22 – 119 030 / 533 22 – 153 PetitionPlus – „Teilhabegesetz“ Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 65 31 4 Hilfe soll unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden Hilfe soll nicht unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden Ist mir egal / weiß nicht / kein Urteil Frage: Ein Teil der Menschen mit Behinderung ist auf Hilfe im Alltag angewiesen. Finanziert wird diese sog. Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialhilfe. Das bedeutet, die Hilfen werden erst dann bewilligt, wenn das Vermögen der Betroffenen und ihrer Lebenspartner bzw. bei Minderjährigen ihrer Eltern unter 2.600 EUR liegt. Ebenso wird unter Umständen ein Teil des Einkommens auf die Hilfe angerechnet. Nun wird die Forderung erhoben, dass diese Hilfe unabhängig von Einkommen und Vermögen geleistet wird. Wie sehen Sie das: Soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden oder nicht? Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren Angaben in Prozent Fehlende Werte zu 100%: Keine Angabe PetitionPlus – „Teilhabegesetz“ Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Hilfe soll unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden Gesamt Linke-Anhänger Hilfe soll nicht unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden 65 31 79 21 Grüne-Anhänger 68 28 AfD-Anhänger 68 30 Unions-Anhänger 62 36 SPD-Anhänger 60 36 FDP-Anhänger 54 39 Frage: Ein Teil der Menschen mit Behinderung ist auf Hilfe im Alltag angewiesen. Finanziert wird diese sog. Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialhilfe. Das bedeutet, die Hilfen werden erst dann bewilligt, wenn das Vermögen der Betroffenen und ihrer Lebenspartner bzw. bei Minderjährigen ihrer Eltern unter 2.600 EUR liegt. Ebenso wird unter Umständen ein Teil des Einkommens auf die Hilfe angerechnet. Nun wird die Forderung erhoben, dass diese Hilfe unabhängig von Einkommen und Vermögen geleistet wird. Wie sehen Sie das: Soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden oder nicht? Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren Angaben in Prozent Fehlende Werte zu 100%: Keine Angabe
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