TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2016 NACH § 55 C WPO DER PROF. DR. LUDEWIG U. PARTNER GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1. EINLEITUNG Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens im öffentlichen Interesse (§ 319a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen, haben jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf der Internetseite zu veröffentlichen oder wenn dies nicht möglich ist, bei der WPK einzureichen. Die Anforderungen an den Inhalt des Transparenzberichtes ergeben sich aus § 55 c der Wirtschaftsprüferordnung. Der Transparenzbericht gibt unter anderem Auskunft über die Struktur der Organisation, über die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung, über die Eigentumsverhältnisse und das Vergütungssystem. 2. RECHTSFORM UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE Die Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH ist beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer HRB 2866 eingetragen. Das Stammkapital der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt DM 100.000,- (EUR 51.129,19). Gesellschafter der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH sind: WP/StB Prof. Dr. Thomas Olbrich WP/StB Dipl.-Kfm. Fritz Güntzler WP/StB Prof. Dr. Uwe Lauerwald WP/StB Dipl.-Kfm. Burkhard Muster (33,4 %) (21,3 %) (21,3 %) (24,0 %) Die Gesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie der Industrie- und Handelskammer. Die Gesellschaft ist mit Niederlassungen in Göttingen und Nordhausen vertreten. 3. INTERNATIONALER VERBUND Die Gesellschaft ist Mitglied des MOORE STEPHENS Netzwerks (www.moorestephens.de), dem weltweit 299 unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in 106 Ländern mit ca. 27.600 Mitarbeitern angehören. Die deutschen Unternehmen des MOORE STEPHENS Netzwerkes sind Gesellschafter der MOORE STEPHENS Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 218608. 1 Des Weiteren bestehen Beziehungen zu der MOORE STEPHENS International Ltd., London und der MOORE STEPHENS Europe Ltd., Brüssel. Die Tätigkeit des Netzwerkes besteht unter anderem darin, die Zusammenarbeit der Mitgliedsfirmen auf dem Gebiet der Produktentwicklung und –anwendung, der Identifizierung von vorhandenen Erfahrungen sowie des Wissensaustauschs zu stärken und gemeinsame Risiko- und Qualitätsstandards zu entwickeln und sich für ihre einheitliche Anwendung durch die Mitgliedsfirmen einzusetzen, einschließlich der Einhaltung von Prozessen zur Sicherstellung der beruflichen Unabhängigkeit. Mit dem Beitritt zum weltweiten MOORE STEPHENS Netzwerk erhalten die Mitgliedsfirmen das Recht, die Marke MOORE STEPHENS zu verwenden und gemeinsame Ressourcen, Fachwissen und Erfahrungen zu nutzen. Im Gegenzug dazu ist jede Mitgliedsfirma verpflichtet, einheitliche Richtlinien zu befolgen und Standards des Netzwerks einzuhalten. Die Einhaltung der Unabhängigkeit im Netzwerk von MOORE STEPHENS International wird im Zuge der Umsetzung der Unabhängigkeitsanforderungen der Abschlussprüferrichtlinie für ein Netzwerk durch ein internetbasiertes Abfragesystem (sog. Black-BoxVerfahren) sichergestellt. Die Gesellschaft ist beteiligt an: - der Euratio Prof. Dr. Ludewig & Quattek GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, - der MOORE STEPHENS Frankfurt AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, - der MOORE STEPHENS Ludewig AG, Kassel, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, - der MOORE STEPHENS Deutschland AG, Wirtschaftprüfungsgesellschaft, - der Schween und Montel Steuerberatungsgesellschaft mbH, - der A.C. Revision Frankfurt GmbH, - der HTW Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 4. INTERNES QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM Die Qualität unserer Arbeit und die persönliche Betreuung stehen bei der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH an erster Stelle. Integrität, Seriosität, Zuverlässigkeit und Vertrauen in unsere Arbeit zeichnen unsere zum Teil jahrzehntelangen Mandantenbeziehungen in den Mitgliedsgesellschaften aus. Diesem Anspruch fühlen sich sowohl Geschäftsführung und Mitarbeiter der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als auch die Partner und Mitarbeiter der Mitgliedsgesellschaften verpflichtet. Unser Qualitätssicherungssystem steht im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Erfordernissen, insbesondere der VO 1/2006 der Wirtschaftsprüferkammer und des Institutes der Wirtschaftsprüfer, der Berufssatzung und wird laufend aktualisiert. 2 Das Qualitätssicherungshandbuch Regelungsbereiche: a) umfasst im Wesentlichen die folgenden Organisation der Praxis Durch die Regelungen zur Praxisorganisation stellen wir sicher, dass nur Aufträge angenommen werden, bei denen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt ist und keine Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies gilt sowohl bei der Auftragsannahme von potenziellen neuen Mandaten als auch bei der Fortführung von bestehenden Mandaten. Die Einhaltung der Unabhängigkeit bei der Auftragsannahme ist durch eine jährliche, auf alle bereits bekannten Aufträge bezogene sowie bei neuen Mandanten durch eine fallweise auftragsbezogene Unabhängigkeitsabfrage bei den Geschäftsführern sowie bei den Partnern und den an der Auftragsabwicklung mitwirkenden Mitarbeitern sichergestellt. Die Einhaltung der Unabhängigkeit im Netzwerk von MOORE STEPHENS wird auf nationaler Ebene durch das internetbasierte Abfragesystem DATEV Independency Check und auf internationaler Ebene durch das internetbasierte Abfragesystem „Copernicus“ für kapitalmarktorientierte Unternehmen sichergestellt. Durch die Gesamtplanung aller Aufträge ist gewährleistet, dass nur Aufträge angenommen werden, die zeitlich, fachlich und personell derart betreut werden können, dass sie sowohl unseren internen Qualitätsansprüchen als auch denen des Berufsstandes voll umfänglich Rechnung tragen. Praxisinterne Regelungen Die Gesamtplanung aller Aufträge obliegt der Praxisleitung, welche Herrn Werner als zuständigen Partner benannt hat. Ausgangsgrundlage der Gesamtplanung aller Aufträge sind die Einzelplanungen der abzuwickelnden Aufträge. Grundlage ist dabei die Zuordnung der Aufträge zu den einzelnen Prüfungsteams, abgestimmt auf deren Gesamtkapazität. Die gewissenhafte Berufsausübung erfordert einen angemessenen Detaillierungsgrad dieser Einzelplanungen in zeitlicher und personeller Hinsicht. Bei der Erstellung der Einzelplanungen kann in Abhängigkeit von Art und Umfang der Aufträge eine Zusammenfassung zu Auftragsgruppen sinnvoll sein. Letzteres kann sich insbesondere bei Aufträgen außerhalb des Prüfungsbereichs empfehlen, die wegen fehlender zeitlicher Bestimmtheit bzw. fehlender Termingebundenheit einzeln nur schwer planbar sind. Vor diesem Hintergrund ist eine Einzelplanung aller abzuwickelnden Aufträge für die Steuerabteilung sowie einzeln benannte Mitarbeiter nicht erforderlich. Diese sind lediglich verpflichtet, eine Einzelplanung für die von Ihnen ggf. betreuten siegelführenden Prüfungsaufträge vorzulegen. Die Einzelplanungen der Prüfungsteams und der einzelnen Mitarbeiter werden jeweils halbjährlich erstellt. Aus der Zusammenstellung der Einzelplanungen ergibt sich der Gesamtplan der Wirtschaftsprüferpraxis. 3 Den personell festen Teams, die nicht situativ aufgrund der Auftragslage geändert werden, sind feste Mandatsbeziehungen zugeordnet. Die Verteilung der Mandate und der Mitarbeiter auf die einzelnen Teams erfolgt grundsätzlich derart, dass die Teams in der Lage sind, die ihnen zugeordneten Aufträge zeitlich ordnungsgemäß abzuwickeln. Darüber hinaus werden in den Mandaten nach Absprache im Einzelfall neben dem zuständigen Partner weitere Partner tätig. Jedes Team plant seine Aufträge autark und fordert ggf. auf dieser Basis zusätzliche Unterstützung an. Teamweise erfolgt also eine Jahresplanung, die außerdem unterjährig vom Team laufend beobachtet und fortgeschrieben wird. Die Einzelplanungen sollen sowohl den Zeitbedarf als auch den quantitativen und qualitativen Personalbedarf der einzelnen Aufträge (vorliegende und erwartete) berücksichtigen. Dabei sollen zeitliche Reserven vorgesehen werden, um auf unvorhergesehene Ereignisse flexibel reagieren zu können. Ferner ist auch die Urlaubsplanung der Mitarbeiter, die für die Aus- und Fortbildung vorgesehenen Zeiten, die geplante Einstellung neuer Mitarbeiter sowie – soweit bekannt – das Ausscheiden von Mitarbeitern zu berücksichtigen. Die Einzelplanungen bauen hinsichtlich der Masse der Aufträge personell und zeitlich auf den Vorjahreserfahrungen auf. Zur Dokumentation ist das praxisinterne Formular „Planung der abzuwickelnden Aufträge“ zu verwenden. Darin ist auf Kalenderwochenbasis die jeweils geplante Tätigkeit der einzelnen namentlich genannten Teammitglieder einzutragen. Zeitliche und/oder personelle Engpässe sind zu vermerken. Sofern sich bei der Zusammenstellung der Teilpläne durch die Praxisleitung herausstellt, dass Mandatszuordnungen die Zeitkapazität eines Teams überschreiten, so werden diesem Team zusätzlich Mitarbeiter zugewiesen oder (Neu-)Mandate hausintern anderweitig zugeordnet. Der Gesamtplan wird in Prüfungssaison besprochen. Sitzungen der Geschäftsleitung vor Beginn der Da Verschwiegenheit und Verlässlichkeit bei der Ausübung unserer Tätigkeit insbesondere gegenüber den Mandanten unerlässlich ist, haben sich die Geschäftsführung sowie alle Mitarbeiter schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle Informationen verpflichtet, über welche sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags Kenntnis erlangen. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht nur Dritten gegenüber, sondern auch gegenüber anderen Mitarbeitern, die nicht mit der Auftragsdurchführung befasst sind. Die Regelungen zur Mitarbeiterentwicklung betreffen unter anderem die Einstellung und die Beurteilung von Mitarbeitern. Für die Einstellung von Mitarbeitern sind Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt, die sich unter anderem auf die Personalbedarfsanalyse sowie die Einhaltung der auf den jeweiligen Einsatzbereich zugeschnittenen Anforderungen an das Qualifikationsprofil der Bewerber beziehen. Die Kriterien für die Gehaltsentwicklung und die Beförderung von Mitarbeitern setzen sich aus fachlichen und persönlichen Merkmalen zusammen, wobei die Beachtung der Berufspflichten und der Regelungen des Qualitätssicherungssystems einen hohen Stellenwert hat. Im Rahmen unserer organisatorischen Regelungen zur Qualitätssicherung sind laufende Mitarbeiterbeurteilungen vorgesehen. Die Mitarbeiterbeurteilungen werden standardisiert nach den Regelungen der VO 1/2006 4 vorgenommen; die entsprechenden Vorlagen werden vom Mitarbeiter und vom Personalverantwortlichen bearbeitet. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Fachinformation der Mitarbeiter wird jeder Fachmitarbeiter mit Gesetzestexten, Fachkommentaren und Fachzeitschriften ausgestattet. Sowohl über Präsenzbibliotheken als auch über das Internet und das Intranet besteht Zugriffsmöglichkeit auf maßgebliche Fachinformationen wie Standards und andere fachliche Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und anderer Standardsetter sowie auf das einschlägige Fachschrifttum. Über aktuelle Entwicklungen wird in Fachrundschreiben informiert. Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei ihrer Einstellung auf die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet. Danach werden sie regelmäßig über die Unabhängigkeitsvorschriften und über die Inhalte der hierzu unternehmensintern erfolgten Umsetzungsrichtlinien, Verfahrensfestlegungen und organisatorischen Einrichtungen, über Veränderungen sowie neue Entwicklungen informiert. Die in schriftlichen Richtlinien oder in anderer Form erfolgten Erläuterungen und Anwendungshinweise sowie sonstige Maßnahmen der Qualitätssicherung werden an Veränderungen der Rahmenbedingungen angepasst und aufgrund der gewonnenen Erfahrungen fortentwickelt. Alle Informationen werden den Mitarbeitern in Datenbanken zugänglich gemacht. Die Aus- und Fortbildung bei der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH bzw. der Prof. Dr. Ludewig + Sozien wird von der Absicht geleitet, den Erfolg des Unternehmens durch Gewährleistung einer hohen Qualität der Leistungen zu sichern und zu steigern. Zur Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen müssen alle Fach- und Führungskräfte alljährlich eine persönliche Unabhängigkeitserklärung abgeben. Darüber hinaus haben bei neuen Aufträgen die Mitglieder von Abschlussprüfungsteams vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn eine spezielle Unabhängigkeitserklärung abzugeben. Wichtiges Element der Qualitätssicherung ist die Überwachung der Einhaltung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems und die Durchführung geeigneter Maßnahmen bei Vorliegen von Schwachstellen des Qualitätssicherungssystems und bei Pflichtverletzungen von Mitarbeitern. In diesem Zusammenhang ist für die Mitarbeiter vorgesehen, auf Sachverhalte hinzuweisen, die das Risiko einer Berufspflichtverletzung in sich bergen können. Fundierten Vorwürfen und Beschwerden von Mitarbeitern und Dritten im Zusammenhang mit der Beachtung der Berufspflichten wird von dafür zuständigen Stellen nachgegangen. Dies gilt auch für fundierte Hinweise auf Verstöße gegen Regelungen des Qualitätssicherungssystems mit dem Ziel der Beseitigung von Schwachstellen und der ständigen Verbesserung des Systems. Unsere Fachkräfte werden laufend über die Veränderungen informiert, die für ihre Tätigkeit relevant sind. Externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, zum Beispiel die Teilnahme an IDWFachveranstaltungen und –schulungen, ergänzen die interne Aus- und Fortbildung (z. B. Audicon update und Anpassung Prüfungsbericht, IT-Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, E-Bilanz) der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH. Die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiter an den für sie vorgesehenen Schulungsmaßnahmen teilnehmen, liegt primär bei den Mitarbeitern selbst. Es wird geprüft, ob die Mitarbeiter mindestens 40 Stunden qualifizierte Aus- und Fortbildung jährlich aufweisen können; die geforderten Fortbildungsnachweise werden von der Geschäftsführung zentral erfasst und jährlich überprüft. 5 b) Organisation der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge Bei der Durchführung unserer Prüfungsaufträge entwickeln wir auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes eine mandantenspezifische Prüfungsstrategie. Dabei ist die Einhaltung der berufsrechtlichen Prüfungsstandards in allen Phasen der Prüfung von der Planung über die Durchführung, Überwachung, Dokumentation bis hin zur Berichterstattung gewährleistet. Die Regelungen zur Auftragsannahme und –fortführung sowie zur Auftragsbeendigung dienen der zeit- und sachgerechten Beurteilung von Mandantenund Auftragsrisiken sowie der Prüfung der Vereinbarkeit eines Auftrags mit den Berufspflichten. Der mit der Auftragsannahme befasste Geschäftsführer hat vor der erstmaligen Begründung einer Mandatsbeziehung geeignete Informationen über das Unternehmen, dessen Organe und dessen Umfeld einzuholen. Bei wiederholten Beauftragungen sind diese Informationen zu aktualisieren. Bei der Abwicklung der Prüfungsaufträge werden wir umfassend von der Software „Audicon Audit Solution“ unterstützt. Auf der Basis eines standardisierten Frage- und Bewertungsbogens wird eine Einschätzung des Auftragsrisikos vorgenommen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilungen werden in einem automatisierten Verfahren in das Prüfungsprogramm einbezogen und stellen eine Grundlage für die risikoorientierte Abschlussprüfung dar. Bei der Beurteilung, ob ausreichende Kenntnisse und Ressourcen für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsauftrags vorhanden sind, werden die besonderen Anforderungen des Auftrags berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird z.B. festgestellt, ob die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Fachund Branchenkenntnisse vorhanden sind und genügend Zeit und Personal für die Auftragsabwicklung zur Verfügung steht, so dass die vorgesehenen Berichtstermine realistisch eingehalten werden können. Handelt es sich um die Fortführung eines Auftrags, so ist die Prüfung der sachlichen, zeitlichen und personellen Ressourcen regelmäßig bereits im Rahmen der Einzelplanung der Teams und somit der Gesamtplanung aller Aufträge erfolgt (vgl. dazu 4.a). Bei der Übernahme eines neuen Auftrags wird der voraussichtliche Zeitbedarf anhand der beschafften Informationen beurteilt und anhand der Einzelplanungen der Teams und nach Rücksprache mit diesen ermittelt, ob die benötigten zeitlichen und personellen Ressourcen verfügbar sind. Das Vorhandensein der notwendigen Fachkompetenz der einzelnen Mitarbeiter ist dabei der Geschäftsführung persönlich bekannt. Bezüglich der vorzeitigen Beendigung von Aufträgen entscheidet grundsätzlich die Geschäftsführung i. V. m. dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer. Als erforderliche Maßnahmen können u.a. die Erörterung des Sachverhalts mit dem Mandanten, die Prüfung rechtlicher Pflichten zur Fortführung des Auftrags, die Dokumentation der wesentlichen Aspekte und Gründe für die Entscheidung der Geschäftsführung und ggf. die Berichterstattung über eine Mandatsniederlegung in Frage kommen. Prüfungsgrundsätze und –methoden für die Planung und Durchführung von Abschlussprüfungen sind in einem Prüfungsansatz zusammengeführt, der im Wesentlichen durch die verwendete Software Audicon sichergestellt wird. Zur Anleitung der Prüfungsteams besteht darüber hinaus eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung. Der für den jeweiligen 6 Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist für die Besetzung des Prüfungsteams mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitern, die Anleitung dieser Teams und die Überwachung der Auftragsabwicklung zuständig. Im Rahmen der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge trägt der mandatsverantwortliche Wirtschaftsprüfer dafür Sorge, dass die Mitglieder des Prüfungsteams bedeutsame Zweifelsfragen rechtzeitig besprechen. Über Einholung von fachlichem Rat außerhalb des Prüfungsteams im Rahmen von Konsultationen entscheidet gleichfalls der verantwortliche Wirtschaftsprüfer. Im Regelfall erfolgt dies im Rahmen der Ermittlung der allgemeinen Reaktionen auf die ermittelten Risiken wesentlicher falscher Angaben auf Abschlussebene. Die für die Durchführung der Prüfung zu benennende verantwortliche Person muss über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse sowie über ausreichende zeitliche Reserven zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags verfügen. In unserer Praxis trägt die Verantwortung zur Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung i. S. d. § 2 Abs. 1 WPO stets eine Person mit Wirtschaftsprüfer-Qualifikation (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer). Bei Prüfungsaufträgen fungiert in unserer Wirtschaftsprüferpraxis im Regelfall ein Geschäftsführer mit WP-Qualifikation als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer. Bei Neuaufträgen entscheidet die Praxisleitung über die Zuordnung des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers. Dem Mandanten sowie den Mitgliedern des Prüfungsteams ist der für den Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer mitzuteilen. Dies geschieht gegenüber dem Mandanten regelmäßig durch die Aufnahme des Namens des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers in das Auftragsbestätigungsschreiben. Bei der Zusammensetzung des Prüfungsteams hat sich der verantwortliche Wirtschaftsprüfer davon zu überzeugen, dass die eingesetzten Mitarbeiter insgesamt über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und zeitliche Ressourcen verfügen, um den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: Gegebenenfalls notwendige Zusammenarbeit mit Spezialisten sowie anderen externen Wirtschaftsprüfern oder Sachverständigen Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter (Ausbildung, Erfahrung, ggf. Spezialkenntnisse) bei der Aufgabenverteilung im Team Kenntnisse der einzusetzenden Mitarbeiter über den Mandanten und dessen Branche Kontinuität bzw. planmäßiger Wechsel in der personellen Besetzung des Prüfungsteams (z.B. Vorschriften zur internen Rotation) Zeitliche Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern Da die Prüfungsaufträge festen Prüfungsteams zugeordnet sind, die nicht situativ aufgrund der Auftragslage geändert werden, ergibt sich die zeitliche Verfügbarkeit der Mitarbeiter aus der Einzelplanung des jeweiligen Teams. Durch den weitgehend fixen Mitarbeiterbestand der einzelnen Prüfungsteams sind dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer die fachlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter persönlich bekannt. 7 Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer überwacht nach den Qualitätsregelungen unserer Praxis prüfungsbegleitend die Prüfungshandlungen und -ergebnisse. Die Durchführung und Dokumentation der laufenden Überwachung sowie abschließenden Durchsicht der Prüfungsergebnisse werden durch die Prüfungssoftware Audicon unterstützt und dokumentiert. Die näheren Regelungen zur Durchsicht der Prüfungsergebnisse vor Abschluss der Prüfung sind in unseren internen Qualitätsrichtlinien und im Rahmen der Prüfungssoftware Audicon dokumentiert. Die u. a. durch den Einsatz von „Audicon“ hinterlegten Prüfungsanweisungen müssen gewährleisten, dass die folgenden Ziele erreicht werden: o Sachgerechte und an den ermittelten Risikofaktoren orientierte Vornahme der Prüfungshandlungen o Ausreichende und ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfungshandlungen in den Arbeitspapieren o Angemessene und zeitnahe Ausgestaltung der Dauerakte o ordnungsgemäße Berichterstattung. Hierbei sollten insbesondere folgende wesentliche Gesichtspunkte beachtet werden: o Geschäftstätigkeit und wirtschaftliches Umfeld des zu prüfenden Unternehmens o Organisation des Rechnungswesens o Kontrollbewusstsein und Integrität des Managements sowie interne Kontrollstruktur o Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen o Sonstige allgemeine Risikogesichtspunkte o Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenze o Vorläufige Einschätzung des inhärenten Risikos und des internen Kontrollrisikos insgesamt und je Prüffeld. Unter Berücksichtigung der hieraus resultierenden vorläufigen Risikoeinschätzungen sind o die kritischen Prüfungsgebiete zu identifizieren o die risikoorientierte Prüfungsstrategie für jedes Prüfungsgebiet festzulegen o das Prüfungsprogramm zu entwickeln. Dies ist auf den hierzu vorgesehenen Checklisten (siehe Qualitätssicherungshandbuch) angemessen zu dokumentieren. Sämtliche Mitarbeiter sind darüber hinaus zur Einhaltung der Regelungen im Qualitätssicherungshandbuch verpflichtet. 8 Auftragsbegleitende Qualitätssicherung Für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen i. S. d. § 319 a Abs. 1 HGB wird nach den internen Qualitätsregelungen eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchgeführt. Für andere Abschlussprüfungen ist im Rahmen der Beurteilung des Auftragsrisikos bei der Übernahme bzw. Fortführung eines Prüfungsauftrags eine Risikoeinstufung vorzunehmen. Für alle angenommenen Prüfungsaufträge mit der Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ entscheidet die Gesamtheit der Partner darüber, ob eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung zu erfolgen hat. Ferner wird eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung, z. B. bei folgenden Abschlussprüfungen durchgeführt: Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen i. S. d. § 264 d HGB Abschlussprüfungen, die im Rahmen einer Gemeinschaftsprüfung (Joint Audit) gemeinsam mit einer anderen WP-Praxis durchgeführt werden Abschlussprüfungen bei Einheiten, die im besonderen Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen Außerdem können der verantwortliche Wirtschaftsprüfer einerseits oder die Geschäftsleitung andererseits in gegenseitiger Abstimmung eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung im Einzelfall beschließen. In Betracht kommen z. B. Abschlussprüfungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften oder Prüfungsstandards, Erstprüfungen durch LuP, Prüfungen während oder nach Umstrukturierungsmaßnahmen, Prüfungen bei Nicht-Geltung der going-concernPrämisse und/oder Bestandsgefährdung, Prüfungen mit Hinweisen und/oder Einschränkungen im Bestätigungsvermerk oder mit einer Versagung des Bestätigungsvermerks. Ist zu Prüfungsbeginn keine Erforderlichkeit einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung ermittelt worden, muss der verantwortliche Wirtschaftsprüfer während der Auftragsbearbeitung auf Umstände und neue gewonnene Erkenntnisse achten, die eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung nach den vorstehenden Grundsätzen erforderlich machen bzw. machen können. In diesem Fall muss/kann der verantwortliche Wirtschaftsprüfer unverzüglich darauf hinwirken, dass ein auftragsbegleitendender Qualitätssicherer benannt wird. Die Verantwortung für die Bestimmung von Art und Umfang der auftragsbegleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen im Einzelfall obliegt dem Qualitätssicherer. Der Umfang hängt ab von der Art und der Komplexität des Auftrags, den mit dem Auftrag verbundenen Risiken und der Erfahrung und den Kenntnissen der Mitglieder des Auftragsteams. 9 Nach den internen Regelungen hat der auftragsbegleitende Qualitätssicherer insbesondere zu prüfen, ob die Regelungen zur Auftragsannahme und Fortführung eingehalten wurden, ob der Prozess der Auftragsabwicklung in Übereinstimmung mit den Qualitätsregelungen der Praxis stehen, ob bedeutende Risiken vom Prüfungsteam festgestellt wurden, ob Konsultationen erforderlich waren, durchgeführt worden sind und ihre Ergebnisse berücksichtigt wurden. Seine Tätigkeit führt der auftragsbegleitende Qualitätssicherer nach den internen Regelungen durch Gespräche mit dem auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und den Mitgliedern des Prüfungsteams sowie durch die Durchsicht der vorgesehenen Berichterstattung und von ausgewählten Teilen der Arbeitspapiere aus. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst die Berichtskritik. Bei Prüfungsaufträgen, die nicht der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung unterliegen und bei denen das Berufssiegel verwendet wird, erfolgt die Berichtskritik unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen der Berufssatzung im Allgemeinen durch den Mitunterzeichner des Bestätigungsvermerks. Auftragsbegleitende Qualitätssicherer und Berichtskritiker sind Wirtschaftsprüfer oder fachlich erfahrene und geeignete Prüfungsleiter, die an der Erstellung des Prüfungsberichts nicht selbst mitgewirkt haben und an der Prüfung nicht wesentlich beteiligt waren. Die Auftragsdokumentation ist zeitnah nach Beendigung des Auftrags innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. Durch die Regelungen zur Berichtskritik stellen wir sicher, dass bei allen Prüfungsaufträgen auftragsunabhängige, qualifizierte Mitarbeiter die Qualität unserer Prüfungsberichte nochmals überprüfen. c) Interne Nachschau Das Qualitätssicherungssystem zur Ablauforganisation und zur Auftragsabwicklung wird durch eine interne Nachschau überprüft. Die jährliche Nachschau der Praxisorganisation und der abgewickelten Prüfungsaufträge ist gemäß VO 1/2006 durchzuführen. Diese Nachschau wird durch die Geschäftsführung und angestellte Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Nachschau erfolgt dabei sowohl auf Ebene der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als auch auf Ebene des Netzwerkes von MOORE STEPHENS. Die Nachschau der Praxisorganisation wird anhand des Fragenkatalogs aus dem IDW PH 9.140 vorgenommen. d) Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems (§ 55 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WPO) „Hiermit erklären wir, die Geschäftsführung der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH, dass das von der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise (Pflicht zur Nachschau gemäß § 33 Berufssatzung WP/vBP) überzeugt. Soweit in Einzelfällen 10 festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haben wir die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen.“ 5. TEILNAHME AN DER QUALITÄTSKONTROLLE GEMÄß § 57a WPO UND LETZTE TEILNAHMEBESCHEINIGUNG Die Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH hat sich im Dezember 2014 und Januar 2015 einer Qualitätskontrolle nach § 57a WPO unterzogen. Die Bescheinigung wurde von der WPK am 16. März 2015 erteilt und ist befristet bis zum 25. März 2018. 6. DURCHGEFÜHRTE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN BEI UNTERNEHMEN NACH § 319a HGB Im Jahr 2015 wurden von der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH zwei Abschlussprüfungen i. S. d. § 319a HGB durchgeführt. Diese waren die Prüfung des Einzel- und des Konzernabschlusses der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, Borken. 7. ERKLÄRUNG ÜBER DIE MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG DER UNABHÄNGIGKEIT Durch das vorhandene Qualitätssicherungssystem ist sichergestellt, dass vor Auftragsannahme die Unabhängigkeit gewahrt ist. Eine Erklärung zur Unabhängigkeit wird auch jedes Jahr sowohl von den Geschäftsführern als auch von den Mitarbeitern abgegeben (vgl. dazu auch die Ausführungen unter 4.a). Die Regelungen zur Unabhängigkeit umfassen die gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen nach §§ 319, 319 a, 319 b HGB und der WPO. Dies gilt insbesondere für die gesetzlich vorgesehenen Umsatzgrenzen je Mandat, der Organstellung sowie der Abgrenzung von Beratung und Prüfung. In den Fällen, in denen Mandate nach § 319 a HGB geprüft werden, wird zusätzlich geprüft, dass die Vorschriften zur internen Rotation nach § 319a Abs. 1 Nr. 4 HGB eingehalten werden. Eine interne Überprüfung stattgefunden. der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen hat ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ÜBER DIE MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG DER UNABHÄNGIGKEIT „Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen überprüft worden ist. Dabei festgestellte Verstöße sind umgehend abgestellt, etwaige Auswirkungen auf von uns durchgeführte Prüfungen sind jeweils adressiert worden.“ 11 8. LEITUNGSSTRUKTUR DER PROF. DR. LUDEWIG U. PARTNER GMBH Die Geschäftsführung der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH besteht zum 31. März 2016 (unverändert zum Jahr 2015) aus den folgenden vier Mitgliedern - Fritz Güntzler, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - Prof. Dr. Uwe Lauerwald, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - Burkhard Muster, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - Prof. Dr. Thomas Olbrich, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. 9. VERGÜTUNGSGRUNDLAGEN DER ANGESTELLTEN zum 31. März 2016 ORGANMITGLIEDER UND LEITENDEN Die Mitglieder der Geschäftsführung sowie einer der Prokuristen erhielten in 2015 und erhalten in 2016 für ihre Tätigkeit (auch für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer) eine Vergütung von der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als fixe und variable Vergütungen für die Tätigkeit als Organmitglied. Die variable Vergütung ist eine Tantieme, die insgesamt 10 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt. Der Anteil der variablen Vergütung beträgt maximal 25 % der Gesamtvergütung. Die Geschäftsführer Fritz Güntzler, Prof. Dr. Uwe Lauerwald, Burkhard Muster und Prof. Dr. Thomas Olbrich sind zugleich Gesellschaftergeschäftsführer der Prof. Dr. Ludewig + Sozien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Kassel. Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frau Daniela Frese, Herr Alexander Heide, Herr Falk Kramer, Herr Jörn Linke und Frau Dietke Sauer sowie der Steuerberater Thomas Werner sind als Prokuristen bei der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH bestellt. Die Prokuristen, mit Ausnahme von Herrn Werner, erhalten ein Festgehalt von der Prof. Dr. Ludewig + Sozien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Kassel. Mandatsabhängige Vergütungen, auftragsbezogene Gratifikationen oder ähnliches werden nicht gewährt. 10. EINHALTUNG DER FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNGEN Die Wirtschaftsprüfungsbranche unterliegt einer stetigen Veränderung des notwendigen Wissens. Um den Anforderungen des Berufsstandes und unserer Mandanten jederzeit adäquat begegnen zu können, kommt einer laufenden fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter und Partner ein hoher Stellenwert zu (siehe auch oben, 4.a). Es werden jährlich bis zu 2 Fortbildungswochen für die Mitarbeiter und Berufsträger eingeplant und durchgeführt. Entsprechende Nachweise werden seitens der Geschäftsführung verlangt. Die laufenden Fortbildungsverpflichtungen, insbesondere der für die Gesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfer, werden eingehalten. Dabei werden sowohl interne als auch externe Fortbildungsangebote u.a. innerhalb des Netzwerks von MOORE STEPHENS regelmäßig genutzt. 12 Die Einhaltung der im Qualitätssicherungshandbuch vorgesehenen Fortbildungszeiten wird jährlich von der Innendienstleitung anhand der quartalsweise einzureichenden Formulare „Dokumentation der Fortbildung“ überwacht. Diese Nachweispflicht betrifft alle Partner und fachlichen Mitarbeiter. 11. UMSATZAUFTEILUNG Die Umsätze der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH in 2015 entfallen auf T€ Abschlussprüfungsleistungen 2.121,7 andere Bestätigungsleistungen 98,8 sonstige Leistungen 886,3 3.106,8 Kassel, den 31. März 2016 Prof. Dr. Thomas Olbrich Prof. Dr. Uwe Lauerwald Burkhard Muster Fritz Güntzler 13
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