Den kompletten Transparenzbericht für 2016 lesen

TRANSPARENZBERICHT ZUM 31. MÄRZ 2016
NACH § 55 C WPO DER
PROF. DR. LUDEWIG U. PARTNER GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1.
EINLEITUNG
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Jahr
mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens im öffentlichen Interesse (§ 319a
Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen, haben jährlich spätestens drei Monate nach Ende des
Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf der Internetseite zu veröffentlichen oder wenn
dies nicht möglich ist, bei der WPK einzureichen. Die Anforderungen an den Inhalt des
Transparenzberichtes ergeben sich aus § 55 c der Wirtschaftsprüferordnung.
Der Transparenzbericht gibt unter anderem Auskunft über die Struktur der Organisation,
über die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung, über die Eigentumsverhältnisse und
das Vergütungssystem.
2.
RECHTSFORM UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE
Die Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH ist beim Amtsgericht Kassel unter der
Registernummer HRB 2866 eingetragen.
Das Stammkapital der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt
DM 100.000,- (EUR 51.129,19).
Gesellschafter der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH sind:
WP/StB Prof. Dr. Thomas Olbrich
WP/StB Dipl.-Kfm. Fritz Güntzler
WP/StB Prof. Dr. Uwe Lauerwald
WP/StB Dipl.-Kfm. Burkhard Muster
(33,4 %)
(21,3 %)
(21,3 %)
(24,0 %)
Die Gesellschaft ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie der Industrie- und
Handelskammer.
Die Gesellschaft ist mit Niederlassungen in Göttingen und Nordhausen vertreten.
3.
INTERNATIONALER VERBUND
Die
Gesellschaft
ist
Mitglied
des
MOORE
STEPHENS
Netzwerks
(www.moorestephens.de), dem weltweit 299 unabhängige Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaften in 106 Ländern mit ca. 27.600 Mitarbeitern angehören. Die
deutschen Unternehmen des MOORE STEPHENS Netzwerkes sind Gesellschafter der
MOORE STEPHENS Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter der Registernummer
HRB 218608.
1
Des Weiteren bestehen Beziehungen zu der MOORE STEPHENS International Ltd.,
London und der MOORE STEPHENS Europe Ltd., Brüssel.
Die Tätigkeit des Netzwerkes besteht unter anderem darin,

die Zusammenarbeit der Mitgliedsfirmen auf dem Gebiet der Produktentwicklung und
–anwendung, der Identifizierung von vorhandenen Erfahrungen sowie des
Wissensaustauschs zu stärken und

gemeinsame Risiko- und Qualitätsstandards zu entwickeln und sich für ihre
einheitliche Anwendung durch die Mitgliedsfirmen einzusetzen, einschließlich der
Einhaltung von Prozessen zur Sicherstellung der beruflichen Unabhängigkeit.
Mit dem Beitritt zum weltweiten MOORE STEPHENS Netzwerk erhalten die Mitgliedsfirmen
das Recht, die Marke MOORE STEPHENS zu verwenden und gemeinsame Ressourcen,
Fachwissen und Erfahrungen zu nutzen. Im Gegenzug dazu ist jede Mitgliedsfirma
verpflichtet, einheitliche Richtlinien zu befolgen und Standards des Netzwerks einzuhalten.
Die Einhaltung der Unabhängigkeit im Netzwerk von MOORE STEPHENS International
wird im Zuge der Umsetzung der Unabhängigkeitsanforderungen der Abschlussprüferrichtlinie für ein Netzwerk durch ein internetbasiertes Abfragesystem (sog. Black-BoxVerfahren) sichergestellt.
Die Gesellschaft ist beteiligt an:
-
der Euratio Prof. Dr. Ludewig & Quattek GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
-
der MOORE STEPHENS Frankfurt AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
-
der MOORE STEPHENS Ludewig AG, Kassel, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
-
der MOORE STEPHENS Deutschland AG, Wirtschaftprüfungsgesellschaft,
-
der Schween und Montel Steuerberatungsgesellschaft mbH,
-
der A.C. Revision Frankfurt GmbH,
-
der HTW Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
4.
INTERNES QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM
Die Qualität unserer Arbeit und die persönliche Betreuung stehen bei der Prof. Dr. Ludewig
u. Partner GmbH an erster Stelle. Integrität, Seriosität, Zuverlässigkeit und Vertrauen in
unsere Arbeit zeichnen unsere zum Teil jahrzehntelangen Mandantenbeziehungen in den
Mitgliedsgesellschaften aus.
Diesem Anspruch fühlen sich sowohl Geschäftsführung und Mitarbeiter der Prof. Dr.
Ludewig u. Partner GmbH als auch die Partner und Mitarbeiter der Mitgliedsgesellschaften
verpflichtet. Unser Qualitätssicherungssystem steht im Einklang mit den aktuellen
gesetzlichen und berufsrechtlichen Erfordernissen, insbesondere der VO 1/2006 der
Wirtschaftsprüferkammer und des Institutes der Wirtschaftsprüfer, der Berufssatzung und
wird laufend aktualisiert.
2
Das
Qualitätssicherungshandbuch
Regelungsbereiche:
a)
umfasst
im
Wesentlichen
die
folgenden
Organisation der Praxis
Durch die Regelungen zur Praxisorganisation stellen wir sicher, dass nur Aufträge
angenommen werden, bei denen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt ist
und keine Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies gilt sowohl bei der
Auftragsannahme von potenziellen neuen Mandaten als auch bei der Fortführung von
bestehenden Mandaten.
Die Einhaltung der Unabhängigkeit bei der Auftragsannahme ist durch eine jährliche,
auf alle bereits bekannten Aufträge bezogene sowie bei neuen Mandanten durch eine
fallweise auftragsbezogene Unabhängigkeitsabfrage bei den Geschäftsführern sowie
bei den Partnern und den an der Auftragsabwicklung mitwirkenden Mitarbeitern
sichergestellt.
Die Einhaltung der Unabhängigkeit im Netzwerk von MOORE STEPHENS wird auf
nationaler Ebene durch das internetbasierte Abfragesystem DATEV Independency
Check und auf internationaler Ebene durch das internetbasierte Abfragesystem
„Copernicus“ für kapitalmarktorientierte Unternehmen sichergestellt.
Durch die Gesamtplanung aller Aufträge ist gewährleistet, dass nur Aufträge
angenommen werden, die zeitlich, fachlich und personell derart betreut werden
können, dass sie sowohl unseren internen Qualitätsansprüchen als auch denen des
Berufsstandes voll umfänglich Rechnung tragen.
Praxisinterne Regelungen
Die Gesamtplanung aller Aufträge obliegt der Praxisleitung, welche Herrn Werner als
zuständigen Partner benannt hat.
Ausgangsgrundlage der Gesamtplanung aller Aufträge sind die Einzelplanungen der
abzuwickelnden Aufträge. Grundlage ist dabei die Zuordnung der Aufträge zu den
einzelnen Prüfungsteams, abgestimmt auf deren Gesamtkapazität. Die gewissenhafte
Berufsausübung erfordert einen angemessenen Detaillierungsgrad dieser
Einzelplanungen in zeitlicher und personeller Hinsicht. Bei der Erstellung der
Einzelplanungen kann in Abhängigkeit von Art und Umfang der Aufträge eine
Zusammenfassung zu Auftragsgruppen sinnvoll sein. Letzteres kann sich
insbesondere bei Aufträgen außerhalb des Prüfungsbereichs empfehlen, die wegen
fehlender zeitlicher Bestimmtheit bzw. fehlender Termingebundenheit einzeln nur
schwer planbar sind.
Vor diesem Hintergrund ist eine Einzelplanung aller abzuwickelnden Aufträge für die
Steuerabteilung sowie einzeln benannte Mitarbeiter nicht erforderlich. Diese sind
lediglich verpflichtet, eine Einzelplanung für die von Ihnen ggf. betreuten
siegelführenden Prüfungsaufträge vorzulegen.
Die Einzelplanungen der Prüfungsteams und der einzelnen Mitarbeiter werden jeweils
halbjährlich erstellt.
Aus der Zusammenstellung der Einzelplanungen ergibt sich der Gesamtplan der
Wirtschaftsprüferpraxis.
3
Den personell festen Teams, die nicht situativ aufgrund der Auftragslage geändert
werden, sind feste Mandatsbeziehungen zugeordnet. Die Verteilung der Mandate und
der Mitarbeiter auf die einzelnen Teams erfolgt grundsätzlich derart, dass die Teams
in der Lage sind, die ihnen zugeordneten Aufträge zeitlich ordnungsgemäß
abzuwickeln. Darüber hinaus werden in den Mandaten nach Absprache im Einzelfall
neben dem zuständigen Partner weitere Partner tätig. Jedes Team plant seine
Aufträge autark und fordert ggf. auf dieser Basis zusätzliche Unterstützung an.
Teamweise erfolgt also eine Jahresplanung, die außerdem unterjährig vom Team
laufend beobachtet und fortgeschrieben wird.
Die Einzelplanungen sollen sowohl den Zeitbedarf als auch den quantitativen und
qualitativen Personalbedarf der einzelnen Aufträge (vorliegende und erwartete)
berücksichtigen. Dabei sollen zeitliche Reserven vorgesehen werden, um auf
unvorhergesehene Ereignisse flexibel reagieren zu können. Ferner ist auch die
Urlaubsplanung der Mitarbeiter, die für die Aus- und Fortbildung vorgesehenen
Zeiten, die geplante Einstellung neuer Mitarbeiter sowie – soweit bekannt – das
Ausscheiden von Mitarbeitern zu berücksichtigen. Die Einzelplanungen bauen
hinsichtlich der Masse der Aufträge personell und zeitlich auf den
Vorjahreserfahrungen auf.
Zur Dokumentation ist das praxisinterne Formular „Planung der abzuwickelnden
Aufträge“ zu verwenden. Darin ist auf Kalenderwochenbasis die jeweils geplante
Tätigkeit der einzelnen namentlich genannten Teammitglieder einzutragen. Zeitliche
und/oder personelle Engpässe sind zu vermerken.
Sofern sich bei der Zusammenstellung der Teilpläne durch die Praxisleitung
herausstellt, dass Mandatszuordnungen die Zeitkapazität eines Teams überschreiten,
so werden diesem Team zusätzlich Mitarbeiter zugewiesen oder (Neu-)Mandate
hausintern anderweitig zugeordnet.
Der Gesamtplan wird in
Prüfungssaison besprochen.
Sitzungen
der
Geschäftsleitung
vor
Beginn
der
Da Verschwiegenheit und Verlässlichkeit bei der Ausübung unserer Tätigkeit
insbesondere gegenüber den Mandanten unerlässlich ist, haben sich die
Geschäftsführung sowie alle Mitarbeiter schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Alle Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit in Bezug auf
alle Informationen verpflichtet, über welche sie im Zusammenhang mit der
Durchführung eines Auftrags Kenntnis erlangen. Diese Geheimhaltungspflicht besteht
nicht nur Dritten gegenüber, sondern auch gegenüber anderen Mitarbeitern, die nicht
mit der Auftragsdurchführung befasst sind.
Die Regelungen zur Mitarbeiterentwicklung betreffen unter anderem die Einstellung
und die Beurteilung von Mitarbeitern. Für die Einstellung von Mitarbeitern sind Abläufe
und
Zuständigkeiten
festgelegt,
die
sich
unter
anderem
auf
die
Personalbedarfsanalyse sowie die Einhaltung der auf den jeweiligen Einsatzbereich
zugeschnittenen Anforderungen an das Qualifikationsprofil der Bewerber beziehen.
Die Kriterien für die Gehaltsentwicklung und die Beförderung von Mitarbeitern setzen
sich aus fachlichen und persönlichen Merkmalen zusammen, wobei die Beachtung
der Berufspflichten und der Regelungen des Qualitätssicherungssystems einen hohen
Stellenwert hat. Im Rahmen unserer organisatorischen Regelungen zur
Qualitätssicherung sind laufende Mitarbeiterbeurteilungen vorgesehen. Die
Mitarbeiterbeurteilungen werden standardisiert nach den Regelungen der VO 1/2006
4
vorgenommen; die entsprechenden Vorlagen werden vom Mitarbeiter und vom
Personalverantwortlichen bearbeitet.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Fachinformation der Mitarbeiter wird jeder
Fachmitarbeiter mit Gesetzestexten, Fachkommentaren und Fachzeitschriften
ausgestattet. Sowohl über Präsenzbibliotheken als auch über das Internet und das
Intranet besteht Zugriffsmöglichkeit auf maßgebliche Fachinformationen wie
Standards und andere fachliche Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer
(IDW), des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und anderer
Standardsetter sowie auf das einschlägige Fachschrifttum. Über aktuelle
Entwicklungen wird in Fachrundschreiben informiert.
Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei ihrer Einstellung auf die
Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet. Danach werden sie
regelmäßig über die Unabhängigkeitsvorschriften und über die Inhalte der hierzu
unternehmensintern erfolgten Umsetzungsrichtlinien, Verfahrensfestlegungen und
organisatorischen Einrichtungen, über Veränderungen sowie neue Entwicklungen
informiert.
Die in schriftlichen Richtlinien oder in anderer Form erfolgten Erläuterungen und
Anwendungshinweise sowie sonstige Maßnahmen der Qualitätssicherung werden an
Veränderungen der Rahmenbedingungen angepasst und aufgrund der gewonnenen
Erfahrungen fortentwickelt. Alle Informationen werden den Mitarbeitern in
Datenbanken zugänglich gemacht. Die Aus- und Fortbildung bei der Prof. Dr. Ludewig
u. Partner GmbH bzw. der Prof. Dr. Ludewig + Sozien wird von der Absicht geleitet,
den Erfolg des Unternehmens durch Gewährleistung einer hohen Qualität der
Leistungen zu sichern und zu steigern.
Zur Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen müssen alle
Fach- und Führungskräfte alljährlich eine persönliche Unabhängigkeitserklärung
abgeben. Darüber hinaus haben bei neuen Aufträgen die Mitglieder von
Abschlussprüfungsteams vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn eine spezielle
Unabhängigkeitserklärung abzugeben.
Wichtiges Element der Qualitätssicherung ist die Überwachung der Einhaltung der
Regelungen des Qualitätssicherungssystems und die Durchführung geeigneter
Maßnahmen bei Vorliegen von Schwachstellen des Qualitätssicherungssystems und
bei Pflichtverletzungen von Mitarbeitern. In diesem Zusammenhang ist für die
Mitarbeiter vorgesehen, auf Sachverhalte hinzuweisen, die das Risiko einer
Berufspflichtverletzung in sich bergen können. Fundierten Vorwürfen und
Beschwerden von Mitarbeitern und Dritten im Zusammenhang mit der Beachtung der
Berufspflichten wird von dafür zuständigen Stellen nachgegangen. Dies gilt auch für
fundierte Hinweise auf Verstöße gegen Regelungen des Qualitätssicherungssystems
mit dem Ziel der Beseitigung von Schwachstellen und der ständigen Verbesserung
des Systems.
Unsere Fachkräfte werden laufend über die Veränderungen informiert, die für ihre
Tätigkeit relevant sind.
Externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, zum Beispiel die Teilnahme an IDWFachveranstaltungen und –schulungen, ergänzen die interne Aus- und Fortbildung (z.
B. Audicon update und Anpassung Prüfungsbericht, IT-Prüfung im Rahmen der
Jahresabschlussprüfung, E-Bilanz) der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH.
Die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiter an den für sie vorgesehenen
Schulungsmaßnahmen teilnehmen, liegt primär bei den Mitarbeitern selbst. Es wird
geprüft, ob die Mitarbeiter mindestens 40 Stunden qualifizierte Aus- und Fortbildung
jährlich aufweisen können; die geforderten Fortbildungsnachweise werden von der
Geschäftsführung zentral erfasst und jährlich überprüft.
5
b)
Organisation der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge
Bei der Durchführung unserer Prüfungsaufträge entwickeln wir auf Grundlage des
risikoorientierten Prüfungsansatzes eine mandantenspezifische Prüfungsstrategie.
Dabei ist die Einhaltung der berufsrechtlichen Prüfungsstandards in allen Phasen der
Prüfung von der Planung über die Durchführung, Überwachung, Dokumentation bis
hin zur Berichterstattung gewährleistet.
Die
Regelungen
zur
Auftragsannahme
und
–fortführung
sowie
zur
Auftragsbeendigung dienen der zeit- und sachgerechten Beurteilung von Mandantenund Auftragsrisiken sowie der Prüfung der Vereinbarkeit eines Auftrags mit den
Berufspflichten. Der mit der Auftragsannahme befasste Geschäftsführer hat vor der
erstmaligen Begründung einer Mandatsbeziehung geeignete Informationen über das
Unternehmen, dessen Organe und dessen Umfeld einzuholen. Bei wiederholten
Beauftragungen sind diese Informationen zu aktualisieren. Bei der Abwicklung der
Prüfungsaufträge werden wir umfassend von der Software „Audicon Audit Solution“
unterstützt.
Auf der Basis eines standardisierten Frage- und Bewertungsbogens wird eine
Einschätzung
des
Auftragsrisikos
vorgenommen.
Die
Ergebnisse
der
Risikobeurteilungen werden in einem automatisierten Verfahren in das
Prüfungsprogramm einbezogen und stellen eine Grundlage für die risikoorientierte
Abschlussprüfung dar.
Bei der Beurteilung, ob ausreichende Kenntnisse und Ressourcen für die
ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsauftrags vorhanden sind, werden die
besonderen Anforderungen des Auftrags berücksichtigt. In diesem Zusammenhang
wird z.B. festgestellt, ob die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Fachund Branchenkenntnisse vorhanden sind und genügend Zeit und Personal für die
Auftragsabwicklung zur Verfügung steht, so dass die vorgesehenen Berichtstermine
realistisch eingehalten werden können. Handelt es sich um die Fortführung eines
Auftrags, so ist die Prüfung der sachlichen, zeitlichen und personellen Ressourcen
regelmäßig bereits im Rahmen der Einzelplanung der Teams und somit der
Gesamtplanung aller Aufträge erfolgt (vgl. dazu 4.a).
Bei der Übernahme eines neuen Auftrags wird der voraussichtliche Zeitbedarf anhand
der beschafften Informationen beurteilt und anhand der Einzelplanungen der Teams
und nach Rücksprache mit diesen ermittelt, ob die benötigten zeitlichen und
personellen Ressourcen verfügbar sind. Das Vorhandensein der notwendigen
Fachkompetenz der einzelnen Mitarbeiter ist dabei der Geschäftsführung persönlich
bekannt.
Bezüglich der vorzeitigen Beendigung von Aufträgen entscheidet grundsätzlich die
Geschäftsführung i. V. m. dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer. Als erforderliche
Maßnahmen können u.a. die Erörterung des Sachverhalts mit dem Mandanten, die
Prüfung rechtlicher Pflichten zur Fortführung des Auftrags, die Dokumentation der
wesentlichen Aspekte und Gründe für die Entscheidung der Geschäftsführung und
ggf. die Berichterstattung über eine Mandatsniederlegung in Frage kommen.
Prüfungsgrundsätze und –methoden für die Planung und Durchführung von
Abschlussprüfungen sind in einem Prüfungsansatz zusammengeführt, der im
Wesentlichen durch die verwendete Software Audicon sichergestellt wird. Zur
Anleitung der Prüfungsteams besteht darüber hinaus eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur
Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung. Der für den jeweiligen
6
Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist für die Besetzung des Prüfungsteams mit
ausreichend qualifizierten Mitarbeitern, die Anleitung dieser Teams und die
Überwachung der Auftragsabwicklung zuständig. Im Rahmen der Abwicklung
einzelner Prüfungsaufträge trägt der mandatsverantwortliche Wirtschaftsprüfer dafür
Sorge, dass die Mitglieder des Prüfungsteams bedeutsame Zweifelsfragen rechtzeitig
besprechen. Über Einholung von fachlichem Rat außerhalb des Prüfungsteams im
Rahmen von Konsultationen entscheidet gleichfalls der verantwortliche
Wirtschaftsprüfer. Im Regelfall erfolgt dies im Rahmen der Ermittlung der allgemeinen
Reaktionen auf die ermittelten Risiken wesentlicher falscher Angaben auf
Abschlussebene.
Die für die Durchführung der Prüfung zu benennende verantwortliche Person muss
über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse sowie über ausreichende
zeitliche Reserven zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags verfügen. In
unserer
Praxis
trägt
die
Verantwortung
zur
Durchführung
einer
betriebswirtschaftlichen Prüfung i. S. d. § 2 Abs. 1 WPO stets eine Person mit
Wirtschaftsprüfer-Qualifikation (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer).
Bei Prüfungsaufträgen fungiert in unserer Wirtschaftsprüferpraxis im Regelfall ein
Geschäftsführer mit WP-Qualifikation als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer. Bei
Neuaufträgen entscheidet die Praxisleitung über die Zuordnung des verantwortlichen
Wirtschaftsprüfers.
Dem Mandanten sowie den Mitgliedern des Prüfungsteams ist der für den Auftrag
verantwortliche Wirtschaftsprüfer mitzuteilen. Dies geschieht gegenüber dem
Mandanten regelmäßig durch die Aufnahme des Namens des verantwortlichen
Wirtschaftsprüfers in das Auftragsbestätigungsschreiben.
Bei der Zusammensetzung des Prüfungsteams hat sich der verantwortliche
Wirtschaftsprüfer davon zu überzeugen, dass die eingesetzten Mitarbeiter insgesamt
über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und zeitliche Ressourcen verfügen, um
den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte
zu berücksichtigen:






Gegebenenfalls notwendige Zusammenarbeit mit Spezialisten sowie anderen
externen Wirtschaftsprüfern oder Sachverständigen
Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter (Ausbildung, Erfahrung, ggf.
Spezialkenntnisse) bei der Aufgabenverteilung im Team
Kenntnisse der einzusetzenden Mitarbeiter über den Mandanten und dessen
Branche
Kontinuität bzw. planmäßiger Wechsel in der personellen Besetzung des
Prüfungsteams (z.B. Vorschriften zur internen Rotation)
Zeitliche Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter
Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern
Da die Prüfungsaufträge festen Prüfungsteams zugeordnet sind, die nicht situativ
aufgrund der Auftragslage geändert werden, ergibt sich die zeitliche Verfügbarkeit der
Mitarbeiter aus der Einzelplanung des jeweiligen Teams. Durch den weitgehend fixen
Mitarbeiterbestand der einzelnen Prüfungsteams sind dem verantwortlichen
Wirtschaftsprüfer die fachlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter persönlich bekannt.
7
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer überwacht nach den Qualitätsregelungen
unserer Praxis prüfungsbegleitend die Prüfungshandlungen und -ergebnisse. Die
Durchführung und Dokumentation der laufenden Überwachung sowie abschließenden
Durchsicht der Prüfungsergebnisse werden durch die Prüfungssoftware Audicon
unterstützt und dokumentiert. Die näheren Regelungen zur Durchsicht der
Prüfungsergebnisse vor Abschluss der Prüfung sind in unseren internen
Qualitätsrichtlinien und im Rahmen der Prüfungssoftware Audicon dokumentiert.
Die u. a. durch den Einsatz von „Audicon“ hinterlegten Prüfungsanweisungen müssen
gewährleisten, dass die folgenden Ziele erreicht werden:
o Sachgerechte und an den ermittelten Risikofaktoren orientierte Vornahme
der Prüfungshandlungen
o Ausreichende
und
ordnungsgemäße
Dokumentation
der
Prüfungshandlungen in den Arbeitspapieren
o Angemessene und zeitnahe Ausgestaltung der Dauerakte
o ordnungsgemäße Berichterstattung.
Hierbei sollten insbesondere folgende wesentliche Gesichtspunkte beachtet werden:
o Geschäftstätigkeit und wirtschaftliches Umfeld des zu prüfenden
Unternehmens
o Organisation des Rechnungswesens
o Kontrollbewusstsein und Integrität des Managements sowie interne
Kontrollstruktur
o Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
o Sonstige allgemeine Risikogesichtspunkte
o Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenze
o Vorläufige Einschätzung des inhärenten Risikos und des internen
Kontrollrisikos insgesamt und je Prüffeld.
Unter Berücksichtigung der hieraus resultierenden vorläufigen Risikoeinschätzungen
sind
o die kritischen Prüfungsgebiete zu identifizieren
o die risikoorientierte Prüfungsstrategie für jedes Prüfungsgebiet festzulegen
o das Prüfungsprogramm zu entwickeln.
Dies ist auf den hierzu vorgesehenen Checklisten (siehe Qualitätssicherungshandbuch) angemessen zu dokumentieren.
Sämtliche Mitarbeiter sind darüber hinaus zur Einhaltung der Regelungen im
Qualitätssicherungshandbuch verpflichtet.
8
Auftragsbegleitende Qualitätssicherung
Für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen i. S. d. § 319 a Abs. 1
HGB wird nach den internen Qualitätsregelungen eine auftragsbegleitende
Qualitätssicherung durchgeführt.
Für andere Abschlussprüfungen ist im Rahmen der Beurteilung des Auftragsrisikos
bei der Übernahme bzw. Fortführung eines Prüfungsauftrags eine Risikoeinstufung
vorzunehmen. Für alle angenommenen Prüfungsaufträge mit der Risikokategorie
„mittel“ oder „hoch“ entscheidet die Gesamtheit der Partner darüber, ob eine
auftragsbegleitende Qualitätssicherung zu erfolgen hat.
Ferner wird eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung, z. B. bei folgenden
Abschlussprüfungen durchgeführt:

Abschlussprüfungen von kapitalmarktorientierten Unternehmen i. S. d. § 264 d
HGB

Abschlussprüfungen, die im Rahmen einer Gemeinschaftsprüfung (Joint Audit)
gemeinsam mit einer anderen WP-Praxis durchgeführt werden

Abschlussprüfungen bei Einheiten, die im besonderen Blickpunkt der
Öffentlichkeit stehen
Außerdem können der verantwortliche Wirtschaftsprüfer einerseits oder die
Geschäftsleitung andererseits in gegenseitiger Abstimmung eine auftragsbegleitende
Qualitätssicherung im Einzelfall beschließen. In Betracht kommen z. B.
Abschlussprüfungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften oder
Prüfungsstandards, Erstprüfungen durch LuP, Prüfungen während oder nach
Umstrukturierungsmaßnahmen, Prüfungen bei Nicht-Geltung der going-concernPrämisse und/oder Bestandsgefährdung, Prüfungen mit Hinweisen und/oder
Einschränkungen im Bestätigungsvermerk oder mit einer Versagung des
Bestätigungsvermerks.
Ist zu Prüfungsbeginn keine Erforderlichkeit einer auftragsbegleitenden
Qualitätssicherung ermittelt worden, muss der verantwortliche Wirtschaftsprüfer
während der Auftragsbearbeitung auf Umstände und neue gewonnene Erkenntnisse
achten, die eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung nach den vorstehenden
Grundsätzen erforderlich machen bzw. machen können. In diesem Fall muss/kann
der verantwortliche Wirtschaftsprüfer unverzüglich darauf hinwirken, dass ein
auftragsbegleitendender Qualitätssicherer benannt wird.
Die Verantwortung für die Bestimmung von Art und Umfang der auftragsbegleitenden
Qualitätssicherungsmaßnahmen im Einzelfall obliegt dem Qualitätssicherer. Der
Umfang hängt ab von der Art und der Komplexität des Auftrags, den mit dem Auftrag
verbundenen Risiken und der Erfahrung und den Kenntnissen der Mitglieder des
Auftragsteams.
9
Nach den internen Regelungen hat der auftragsbegleitende Qualitätssicherer
insbesondere zu prüfen, ob die Regelungen zur Auftragsannahme und Fortführung
eingehalten wurden, ob der Prozess der Auftragsabwicklung in Übereinstimmung mit
den Qualitätsregelungen der Praxis stehen, ob bedeutende Risiken vom
Prüfungsteam festgestellt wurden, ob Konsultationen erforderlich waren, durchgeführt
worden sind und ihre Ergebnisse berücksichtigt wurden. Seine Tätigkeit führt der
auftragsbegleitende Qualitätssicherer nach den internen Regelungen durch
Gespräche mit dem auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und den Mitgliedern
des Prüfungsteams sowie durch die Durchsicht der vorgesehenen Berichterstattung
und von ausgewählten Teilen der Arbeitspapiere aus.
Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst die Berichtskritik. Bei
Prüfungsaufträgen, die nicht der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung unterliegen
und bei denen das Berufssiegel verwendet wird, erfolgt die Berichtskritik unter
Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen der Berufssatzung im Allgemeinen
durch den Mitunterzeichner des Bestätigungsvermerks.
Auftragsbegleitende Qualitätssicherer und Berichtskritiker sind Wirtschaftsprüfer oder
fachlich erfahrene und geeignete Prüfungsleiter, die an der Erstellung des
Prüfungsberichts nicht selbst mitgewirkt haben und an der Prüfung nicht wesentlich
beteiligt waren.
Die Auftragsdokumentation ist zeitnah nach Beendigung des Auftrags innerhalb
festgelegter Fristen abzuschließen.
Durch die Regelungen zur Berichtskritik stellen wir sicher, dass bei allen
Prüfungsaufträgen auftragsunabhängige, qualifizierte Mitarbeiter die Qualität unserer
Prüfungsberichte nochmals überprüfen.
c)
Interne Nachschau
Das Qualitätssicherungssystem zur Ablauforganisation und zur Auftragsabwicklung
wird durch eine interne Nachschau überprüft.
Die jährliche Nachschau der Praxisorganisation und der abgewickelten
Prüfungsaufträge ist gemäß VO 1/2006 durchzuführen. Diese Nachschau wird durch
die Geschäftsführung und angestellte Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Die Nachschau
erfolgt dabei sowohl auf Ebene der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als auch auf
Ebene des Netzwerkes von MOORE STEPHENS.
Die Nachschau der Praxisorganisation wird anhand des Fragenkatalogs aus dem IDW
PH 9.140 vorgenommen.
d)
Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des
Qualitätssicherungssystems (§ 55 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WPO)
„Hiermit erklären wir, die Geschäftsführung der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH,
dass das von der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH eingeführte und angewendete
Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die
sich aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr
eingehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise (Pflicht zur
Nachschau gemäß § 33 Berufssatzung WP/vBP) überzeugt. Soweit in Einzelfällen
10
festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haben wir die
erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen.“
5.
TEILNAHME AN DER QUALITÄTSKONTROLLE GEMÄß § 57a WPO UND LETZTE
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Die Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH hat sich im Dezember 2014 und Januar 2015 einer
Qualitätskontrolle nach § 57a WPO unterzogen. Die Bescheinigung wurde von der WPK am
16. März 2015 erteilt und ist befristet bis zum 25. März 2018.
6.
DURCHGEFÜHRTE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN BEI UNTERNEHMEN
NACH § 319a HGB
Im Jahr 2015 wurden von der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH zwei Abschlussprüfungen
i. S. d. § 319a HGB durchgeführt. Diese waren die Prüfung des Einzel- und des
Konzernabschlusses der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, Borken.
7.
ERKLÄRUNG ÜBER DIE MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG DER
UNABHÄNGIGKEIT
Durch das vorhandene Qualitätssicherungssystem ist sichergestellt, dass vor
Auftragsannahme die Unabhängigkeit gewahrt ist. Eine Erklärung zur Unabhängigkeit wird
auch jedes Jahr sowohl von den Geschäftsführern als auch von den Mitarbeitern
abgegeben (vgl. dazu auch die Ausführungen unter 4.a).
Die Regelungen zur Unabhängigkeit umfassen die gesetzlichen und berufsrechtlichen
Bestimmungen nach §§ 319, 319 a, 319 b HGB und der WPO. Dies gilt insbesondere für
die gesetzlich vorgesehenen Umsatzgrenzen je Mandat, der Organstellung sowie der
Abgrenzung von Beratung und Prüfung.
In den Fällen, in denen Mandate nach § 319 a HGB geprüft werden, wird zusätzlich geprüft,
dass die Vorschriften zur internen Rotation nach § 319a Abs. 1 Nr. 4 HGB eingehalten
werden.
Eine interne Überprüfung
stattgefunden.
der
Einhaltung
der
Unabhängigkeitsanforderungen
hat
ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ÜBER DIE MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG
DER UNABHÄNGIGKEIT
„Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der
Unabhängigkeitsanforderungen überprüft worden ist. Dabei festgestellte Verstöße sind
umgehend abgestellt, etwaige Auswirkungen auf von uns durchgeführte Prüfungen sind
jeweils adressiert worden.“
11
8.
LEITUNGSSTRUKTUR DER PROF. DR. LUDEWIG U. PARTNER GMBH
Die Geschäftsführung der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH besteht zum 31. März 2016
(unverändert zum Jahr 2015) aus den folgenden vier Mitgliedern
-
Fritz Güntzler, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
-
Prof. Dr. Uwe Lauerwald, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
-
Burkhard Muster, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
-
Prof. Dr. Thomas Olbrich, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.
9.
VERGÜTUNGSGRUNDLAGEN DER
ANGESTELLTEN zum 31. März 2016
ORGANMITGLIEDER
UND
LEITENDEN
Die Mitglieder der Geschäftsführung sowie einer der Prokuristen erhielten in 2015 und
erhalten in 2016 für ihre Tätigkeit (auch für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer) eine
Vergütung von der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH als fixe und variable Vergütungen für
die Tätigkeit als Organmitglied. Die variable Vergütung ist eine Tantieme, die insgesamt
10 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beträgt. Der Anteil der variablen
Vergütung beträgt maximal 25 % der Gesamtvergütung. Die Geschäftsführer Fritz Güntzler,
Prof. Dr. Uwe Lauerwald, Burkhard Muster und Prof. Dr. Thomas Olbrich sind zugleich
Gesellschaftergeschäftsführer der Prof. Dr. Ludewig + Sozien, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater, Kassel.
Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frau Daniela Frese, Herr Alexander Heide, Herr
Falk Kramer, Herr Jörn Linke und Frau Dietke Sauer sowie der Steuerberater Thomas
Werner sind als Prokuristen bei der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH bestellt. Die
Prokuristen, mit Ausnahme von Herrn Werner, erhalten ein Festgehalt von der Prof. Dr.
Ludewig + Sozien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Kassel. Mandatsabhängige
Vergütungen, auftragsbezogene Gratifikationen oder ähnliches werden nicht gewährt.
10.
EINHALTUNG DER FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNGEN
Die Wirtschaftsprüfungsbranche unterliegt einer stetigen Veränderung des notwendigen
Wissens. Um den Anforderungen des Berufsstandes und unserer Mandanten jederzeit
adäquat begegnen zu können, kommt einer laufenden fachlichen und persönlichen
Weiterentwicklung der Mitarbeiter und Partner ein hoher Stellenwert zu (siehe auch oben,
4.a). Es werden jährlich bis zu 2 Fortbildungswochen für die Mitarbeiter und Berufsträger
eingeplant und durchgeführt. Entsprechende Nachweise werden seitens der
Geschäftsführung verlangt.
Die laufenden Fortbildungsverpflichtungen, insbesondere der für die Gesellschaft tätigen
Wirtschaftsprüfer, werden eingehalten. Dabei werden sowohl interne als auch externe
Fortbildungsangebote u.a. innerhalb des Netzwerks von MOORE STEPHENS regelmäßig
genutzt.
12
Die Einhaltung der im Qualitätssicherungshandbuch vorgesehenen Fortbildungszeiten wird
jährlich von der Innendienstleitung anhand der quartalsweise einzureichenden Formulare
„Dokumentation der Fortbildung“ überwacht. Diese Nachweispflicht betrifft alle Partner und
fachlichen Mitarbeiter.
11.
UMSATZAUFTEILUNG
Die Umsätze der Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH in 2015 entfallen auf
T€
Abschlussprüfungsleistungen
2.121,7
andere Bestätigungsleistungen
98,8
sonstige Leistungen
886,3
3.106,8
Kassel, den 31. März 2016
Prof. Dr. Thomas Olbrich
Prof. Dr. Uwe Lauerwald
Burkhard Muster
Fritz Güntzler
13