Regeln - Camping BELLEVUE MER

Die Hausordnung
Die Hausordnung gilt ausnahmslos für alle Personen des Campingplatzes.
1. Öffnungs und schlieszeiten des campingplatzes
Die Anlage ist vom 1.Oktober bis 1.März durchgehend geschlossen. In dieser Zeit hat kein
Mensch das Recht, diesen Ort zu betreten.)
1.April - 31.Mai : Das Portal (Autozufahrt) ist von 8:30 bis 19:30 Uhr offen.
1.Juni - 30.Juni bzw. 1.September - 30.September : Das Portal (Autozufahrt) ist von 8:20 bis
20:00 Uhr geöffnet.
Hochsaison (1.Juli - 31.August) : Das Portal (Autozufahrt) ist von 7:00 bis 22:00 Uhr
geöffnet.
Während der Öffnungszeiten ist auch das Tor (Fußgängerzugang) offen für alle Bewohner
des Campingplatzes.
Alle Menschen, die zu dem Campingplatz Zugang wünschen, wenden sich zunächst an die
Rezeption.
2. Rezeption
Öffnungszeiten in der Nebensaison : 9:30 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr.
Öffnungszeiten in der Hauptsaison : 9:00 bis 12:00Uhr und 15:00 bis 19:30Uhr.
An der Rezeption finden sich alle Informationen über den Service des Campingplatzes und
über die Verpflegung. Postkartenverkauf, Informationen über Ausflugsmöglichkeiten in der
Gegend und zahlreiche nützliche Adressen.
3. AufnahmebedIngungen
Um sich auf dem Campingplatz einrichten zu dürfen, muss der Verantwortliche der
Rezeption sein Einverständis gegeben haben.
4. Grundformalia
Minderjährige ohne ihre Eltern brauchen eine Einverständniserklärung eben dieser.
Alle Menschen, die sich mind. eine Nacht auf dem Campingplatz aufhalten, müssen vorab
dem Verantwortlichen an der Rezeption ihren Personalausweis vorlegen und ein von der
Polizei gefordertes Formular ausfüllen. (Laut Beschluss Nr. 75-410 vom 20.Mai 1975, gilt
diese Regelung nur noch für ausländische Camper.)
5. Einrichtung
Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile und anderes Material dürfen nur auf dem zugeteilten
Stellplatz aufgebaut werden.
Die Nutzer werden gebeten, die allgemeine Atmosphäre des Campingplatzes zu
respektieren. Besonders der Stellplatz darf nicht überfüllt werden von anderen Gegenständen
oder Möbeln, außer durch den Wohnwagen oder das Mobilheim. Gemäß der FreilandHotellerie-Bestimmungen.
6. Gebühren
Gebühren werde an der Rezeption bezahlt. Die Höhe wird durch die Tarifliste bestimmt. Zu
diesen Gebühren wird eine Kurtaxe hinzugefügt. Die Gebühren berechnen sich anhand der
verbrachten Nächten auf dem Campinglatz.
Die Nutzer des Campingplatzes werden gebeten, ihre Abreise am Vorabend an der Rezeption
bekanntzugeben.
Camper, die vor den offiziellen Öffnungszeiten abreisen möchten, müssen am Vorabend
Ihrer Abreise Ihre Gebühren begleichen.
7. Lärm und Stille
Die Camper werden inständig gebeten, allen Lärm und laute Diskussionen etc. zu
unterbinden, die die Nachbarn stören könnten.
Die Lautstärke elektrischer Geräte muss dementsprechend angepasst werden. Das Schließen
von Türen und Kofferräumen sollte auch so leise wie möglich vonstatten gehen.
Hunde und andere Tiere dürfen nie freilaufen, sondern müssen auf dem Campingplatz stets
an der Leine gehalten werden. Sie dürfen nicht alleine auf dem Campingplatz
zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, wenn der verantwortliche Besitzer abwesend
ist. Tierbesitzer sind verantwortlich für die Sauberkeit ihrer Tiere, dementsprechend
entfernen sie alle ihre Hinterlassenschaften.
Zwischen 22:00 und 7:30 Uhr gilt absolute Ruhe auf dem Campingplatz.
Andernfalls kann der Campingplatzverantwortliche ohne weitere Vorwarnung die
sofortige Abreise veranlassen, ohne dass der Urlauber Anspruch auf Erstattung seiner
Kosten hat.
8. Besucher
Besucher dürfen auf Verantwortung des jeweiligen Campers empfangen werden. Ihre
Namen, sowie die Anzahl der Gäste müssen an der Rezeption angemeldet werden.
Wenn ein Besuch länger als eine Stunde dauert, muss eine Gebühr pro Besucher gezahlt
werden.
9. Verkehr und parkplätze für fahrzeuge
Auf dem Campingplatz gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10km/h und es ist der
Beschilderung Folge zu leisten.
Verkehr ist zwischen 22 und 7:30 Uhr auf dem Campingplatz verboten und ist natürlich
abhängig von den Öffnungszeiten des Campingplatzes je nach Saison (Siehe oben :
Öffnungszeiten).
Parkmöglichkeit außerhalb des Campingplatzes : Benutzer werden dazu aufgefordert, für die
nötigen Sicherheitsvorkehrungen für ihr Farzeug und sonstiges Material zu sorgen. Der
Campingplatz übernimmt keine Gewähr.
Auf dem Campingplatz sind nur Fahrzeuge der Urlauber erlaubt. Geparkte Fahrzeuge dürfen
den Verkehr auf dem Campingplatz nicht verhindern und die Stellplätze ankommender
Urlauber nicht verstellen.
In der Hochsaison müssen Camper ihre Fahrzeuge unbedingt auf ihrem eigenen Stellplatz
abstellen, oder auf dem Parkplatz vor dem Eingang.
Besucher für Camper müssen ihre Fahrzeuge vor dem Campingplatz parken und ihre
Ankunft an der Rezeption melden.
10. Mietbedingungen
Jeder Mensch ist dazu angehalten sich von allem fernzuhalten, was der Sauberkeit oder der
Hygiene des Campingplatzes schaden könnte.
Es ist verboten verschmutztes Wasser auf den Boden oder in die Abflussrinnen zu schütten.
Aus Respekt vor anderen, vor der Umwelt, der Sauberheit und der Sicherheit, sind Raucher
gebeten, Zigarettenstummel nicht auf den Boden zu werfen.
Tierbesitzer sind verantwortlich für ihre Tiere und entfernen deren Hinterlassenschaften.
Wohnwagenbesitzer müssen ihr benutztes Wasser in die dafür vorgesehenen Einrichtungen
schütten.
Müll und Abfall jeder Art sowie Papier müssen in die Müllcontainer geladen werden.
Auf dem Campingplatz ist es verboten, Autos zu waschen.
Es ist verboten, Wasser aus Hähnen und Schläuchen zu zapfen, die zum Feuerlöschen
vorgesehen sind.
Es ist verboten Wäsche anderswo zu waschen, als an den vorgesehen Orten.
Wäsche auf Leinen zu trocken wird toleriert, solange dies diskret ist und die Nachbarn nicht
stört. Zwischen Bäumen dürfen keine Wäscheleinen aufgehängt werden.
Pflanzen und sonstige Dekorationen auf dem Campingplatz müssen respektiert werden. Es
ist verboten, Nägel in die Bäume zu hämmern, Äste anzubrechen oder selbst etwas
anzupflanzen. Alle Konstruktionen und Verbesserungen sind verboten, außer wenn der
Verantwortliche an der Rezeption damit einverstanden ist.
Weiterhin ist es verboten, seinen Stellplatz mit eigenem Material einzuzäunen oder
abzugrenzen oder den Boden auszuheben.
Alle Beschädigungen an der Vegetation, an Zäunen, am Boden oder an Einrichtungen des
Camps werden vom Verursacher bezahlt.
Jeder Nutzer, der an fließendes Wasser angeschlossen sein möchte, muss mit einem
Schließventil ausgerüstet sein.
Stromversorgung : 4 oder 10 Ampere.
11. Sicherheit
FEUER
Offene Feuer sind verboten, nur Grills (Kohle, Holz, etc...) sind erlaubt. Sie müssen in
gutem Stand gehalten werden.
Feuerlöscher stehen für alle zur Verfügung; im Fall eines Feuers, geben Sie sofort der
Rezeption Bescheid. Ein Erste-Hilfe-Koffer befindet sich an der Rezeption, sowie die
notwendigen Notfallnummern.
DIEBSTAHL
Melden Sie dem Verantwortlichen sofort verdächtig erscheinende Personen auf dem
Campingplatz. Camper werden gebeten, die notwendigen Sicherheitsvorkerhungen zu
treffen, um eventuellem Diebstahl vorzubeugen. Die Direktion verwahrt und bewacht keine
Gegenstände und kein Material, das sich auf dem Campingplatz befindet.
12. Spiele
Gewalttätige oder störende Spiele dürfen nicht an den Einrichtungen stattfinden. Der
Spielplatz und die Spielgeräte stehen nur Kindern zur Verfügung, die von ihren Eltern
begleitet werden.
13. Undewohnte wohnwagen
Unbewohnte Wohnwagen etc. dürfen auf dem Terrain nur mit dem Einverständnis des
Verwantwortlichen und nur auf den zugewiesenen Plätzen stehen gelassen werden.
14. Leitung des campingplatzes
Der Leiter ist verantwortlich für die Ordnung und die Instandhaltung des Campingplatzes.
Er hat die Aufgabe, Fehlendes oder Beschädigtes zu sanktionieren und gegebenfalls die
Verursacher vom Campingplatz zu verweisen.
Ein Buch für Meinungen und Beobachtungen für Urlauber steht nach Wunsch zur
Verfügung.
15. Wohnwagen - Mobilheime
Wohnwagen und Mobilheime müssen zu jeder Zeit ihre Mobilität bewahren, das bedeutet :
- Reifen müssen aufgepumpt sein
- Abschleppvorrichtungen müssen vorhanden sein
- Das Regelzubehör für Bremsen und Blinker muss vorhanden sein.
16. Zäune
Es ist verboten, zu den bereits bestehenden Abgrenzungen, weitere ohne Erlaubnis
hinzuzufügen, die nicht von der Rezeption schriftlich bestätigt wurden. Es ist obligatorisch,
den Stellplatz an einer Seite offen zu halten, seitlich des Wohnwagens, um im Falle eines
Notfalls den Wohnwagen aus dem Stellplatz zu bewegen.
17. Sonstiges
Wohnwagenbesitzer dürfen ein abmontierbares Vorzelt vor oder neben dem Wohnwagen
anbringen. Es ist verboten, zwei aufzustellen.
Keine Anlage darf auf den Stellplätzen gebaut werden, ohne die vorherie schriftliche
Erlaubnis des Verantwortlichen.
Stellplätze sind nur für Freizeitnutzung gedacht und schließen alle industriellen,
wirtschaftlichen, handwerklichen oder sonstige professionelle Aktivitäten aus. Nutzer, die
bleiben möchten, dürfen nicht ihren Hauptwohnsitz auf dem Campingplatz haben. Er ist nur
zur Freizeitaktivität bestimmt.
Das Gericht von St Briuc ist verantwortlich im Fall einer Streitsache.
Artikel 12 des Beschlusses vom 9.Februar 1968 :
"Niemand darf auf einem eingerichteten Terrain zelten oder einen Wohnwagen abstellen (...)
und sich dort ohne das Einverständnis der Leiters oder seiner Angestellten einrichten."
"Niemand darf sich dort weiter aufenthalten, wenn er die Hausordnung nicht beachtet."