Hessen-Mikrodarlehen Kleinkredite für Existenzgründer und junge Unternehmen Die eigene Geschäftsidee mit finanziellem Spielraum realisieren Förderziel Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt im Rahmen des Förderprogramms „Hessen-Mikrodarlehen“ unbesicherte Kredite für die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens mit Sitz in Hessen. Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel bis zu drei Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Die WIBank bietet das Kreditprogramm „Hessen-Mikrodarlehen“ in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und den jeweiligen regionalen Kooperationspartnern an. Was ist der besondere Vorteil des Programms „Hessen-Mikrodarlehen“? Für welche Zwecke kann das Darlehen eingesetzt werden? Das Hessen-Mikrodarlehen erfüllt insbesondere kleinvolumige Finanzierungswünsche, bei denen die Möglichkeit einer Darlehensaufnahme bei Geschäftsbanken häufig nicht besteht. Mit den zinsgünstigen Förderkrediten können Existenzgründer und junge Unternehmen Finanzierungslücken beim Start in die Selbstständigkeit schließen und ihre tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Finanziert werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung oder den weiteren Aufbau eines Unternehmens in Hessen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Wer kann ein Darlehen erhalten? Ein Darlehen aus dem Förderprogramm „Hessen-Mikrodarlehen“ können natürliche Personen sowie Freiberufler erhalten, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Investition in ihr Unternehmen planen. Die Antragsteller müssen geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen nachweisen können. Wie hoch ist das Darlehen und welche Konditionen gelten? Die Höhe des „Hessen-Mikrodarlehens“ beträgt zwischen 3.000 und 25.000 Euro. Für das Förderdarlehen wird ein fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Den jeweils gültigen Zinssatz finden Sie auf der Internetseite www.wibank.de/hmd. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre. Die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen. Eine vorzeitige, vollständige Rückzahlung ist ohne Kosten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Für die Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Hierzu zählen u.a.: A lle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung F estigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme eine erneute Unternehmensgründung Erwerb von Grundstücken und Gebäuden gewerbliche Baukosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen Betriebs- und Geschäftsausstattung eschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und B Ersatzteillagers Auftragsvorfinanzierung Betriebsmittel. Die selbstständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein; der Businessplan bzw. der darin enthaltene Rentabilitätsplan sollte vorsehen, dass sie spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres im Vollerwerb erfolgt. Für die Erstellung des Businessplans ist die Hilfe eines Beraters möglich; die Kosten können mit bis zu 700 Euro ebenfalls durch das Hessen-Mikrodarlehen finanziert werden. Gibt es weitere Voraussetzungen? Für das Darlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig; es ist lediglich die Abgabe eines notariellen Schuldversprechens erforderlich. Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie unter www.wibank.de/hmd. Sie bestehen im Wesentlichen aus dem Antragsformular, der Schufa-Selbstauskunft und einem Lebenslauf. Das Hessen-Mikrodarlehen wird nur gewährt, wenn das unter nehmerische Vorhaben eine dauerhafte wirtschaftliche Tragfähig keit verspricht und diese im Antragsverfahren nachvollziehbar dargestellt wird. Der Darlehensbetrag wird ausschließlich auf ein Geschäftsgiro konto bei der jeweiligen Hausbank des Darlehensnehmers ausgezahlt. Wie beantragt man das „Hessen-Mikrodarlehen“? Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit einem Kooperationspartner* der WIBank auf und lassen Sie sich zu Ihrem Projekt beraten. Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn ausschließlich über die Kooperationspartner der WIBank. Weitere Informationen erhalten Sie von: den Kooperationspartnern der WIBank Eine Liste finden Sie unter www.wibank.de/hmd. Ihr Weg zur Förderung Kontaktieren Sie vor Vorhabensbeginn einen Kooperationspartner der WIBank, zum Beispiel einen Experten in Ihrer örtlichen IHK oder Handwerkskammer bzw. einen regionalen Wirtschaftsförderer, und lassen Sie sich zu Ihrem Vorhaben beraten. Die Experten helfen bei der Antragstellung und unterstützen Sie, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Die Kooperationspartner leiten Ihren Antrag auf ein Hessen-Mikrodarlehen sowie weitere Unterlagen an die WIBank weiter. Nach Prüfung und positiver Entscheidung erhalten Sie Ihre Darlehenszusage von der WIBank. Zusammen mit dem unterzeichneten Darlehensvertrag bzw. spätestens mit dem Abrufformular reichen Sie ein notarielles Schuldversprechen bei der WIBank ein. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr GeschäftsGirokonto bei Ihrer Hausbank. Ihren Ansprechpartnern bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (siehe rechts unten) Ansprechpartner Ihren Ansprechpartnern der Förderberatung Gründer & Unternehmen Telefon +49 (0) 611 774-7333 Mo-Do 9:00 – 18:00 Uhr, Fr 9:00 – 16:00 Uhr Hotline Kreditförderung Tel.: +49 (0) 69 9132-7814 E-Mail: [email protected] www.wibank.de/hmd *Kooperationspartner sind Experten beispielsweise der örtlichen IHK oder Handwerkskammer bzw. der lokalen oder regionalen Wirtschaftsförderer. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie unter www.wibank.de/hmd. www.wibank.de bauen & wohnen versorgen & modernisieren Hauptstandort Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Stand: März 2016 bilden & beschäftigen gründen & wachsen
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