Hessen-Mikrodarlehen - Wirtschafts

Hessen-Mikrodarlehen
Kleinkredite für Existenzgründer
und junge Unternehmen
Die eigene
Geschäftsidee
mit finanziellem
Spielraum
realisieren
Förderziel
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt
im Rahmen des Förderprogramms „Hessen-Mikrodarlehen“
unbesicherte Kredite für die Neugründung, Übernahme oder
Erweiterung eines Unternehmens mit Sitz in Hessen.
Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten die Möglichkeit,
Investitionen und Betriebsmittel bis zu drei Jahre nach Aufnahme
ihrer Geschäftstätigkeit zu finanzieren.
Die WIBank bietet das Kreditprogramm „Hessen-Mikrodarlehen“
in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
­Energie, Verkehr und Landesentwicklung und den jeweiligen
­regionalen Kooperationspartnern an.
Was ist der besondere Vorteil des
Programms „Hessen-Mikrodarlehen“?
Für welche Zwecke kann das Darlehen
eingesetzt werden?
Das Hessen-Mikrodarlehen erfüllt insbesondere kleinvolumige
Finanzierungswünsche, bei denen die Möglichkeit einer Darlehensaufnahme bei Geschäftsbanken häufig nicht besteht. Mit den
zinsgünstigen Förderkrediten können Existenzgründer und junge
Unternehmen Finanzierungslücken beim Start in die Selbstständigkeit schließen und ihre tragfähige und erfolgversprechende
Geschäftsidee umsetzen.
Finanziert werden alle Investitionen und Betriebsmittel für
die Gründung oder den weiteren Aufbau eines Unternehmens in
Hessen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten
lassen.
Wer kann ein Darlehen erhalten?
Ein Darlehen aus dem Förderprogramm „Hessen-Mikrodarlehen“
können natürliche Personen sowie Freiberufler erhalten, die
ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder
innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Investition in ihr Unternehmen planen.
Die Antragsteller müssen geeignete kaufmännische und fachliche
Qualifikationen nachweisen können.
Wie hoch ist das Darlehen und
welche Konditionen gelten?
Die Höhe des „Hessen-Mikrodarlehens“ beträgt zwischen 3.000
und 25.000 Euro.
Für das Förderdarlehen wird ein fester Zinssatz für die gesamte
Darlehenslaufzeit vereinbart.
Den jeweils gültigen Zinssatz finden Sie auf der Internetseite
www.wibank.de/hmd.
Die Laufzeit beträgt sieben Jahre. Die ersten sechs Monate sind
tilgungsfrei.
Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen.
Eine vorzeitige, vollständige Rückzahlung ist ohne Kosten und ohne
Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Für die Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten
erforderlich.
Hierzu zählen u.a.:
A lle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder
Übernahme eines Unternehmens sowie der Erwerb einer
tätigen Beteiligung
F estigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach
Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Betriebsübernahme
eine erneute Unternehmensgründung
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
gewerbliche Baukosten
Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
eschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- und
B
Ersatzteillagers
Auftragsvorfinanzierung
Betriebsmittel.
Die selbstständige Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein; der
Businessplan bzw. der darin enthaltene Rentabilitätsplan sollte
vorsehen, dass sie spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres im Vollerwerb erfolgt.
Für die Erstellung des Businessplans ist die Hilfe eines Beraters
möglich; die Kosten können mit bis zu 700 Euro ebenfalls durch
das Hessen-Mikrodarlehen finanziert werden.
Gibt es weitere Voraussetzungen?
Für das Darlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig;
es ist lediglich die Abgabe eines notariellen Schuldversprechens
erforderlich.
Die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie unter
www.wibank.de/hmd. Sie bestehen im Wesentlichen aus dem
Antragsformular, der Schufa-Selbstauskunft und einem Lebenslauf.
Das Hessen-Mikrodarlehen wird nur gewährt, wenn das unter­
nehmerische Vorhaben eine dauerhafte wirtschaftliche Tragfähig­
keit verspricht und diese im Antragsverfahren nachvollziehbar
dargestellt wird.
Der Darlehensbetrag wird ausschließlich auf ein Geschäftsgiro­
konto bei der jeweiligen Hausbank des Darlehensnehmers
ausgezahlt.
Wie beantragt man
das „Hessen-Mikrodarlehen“?
Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit einem Kooperationspartner* der WIBank auf und lassen Sie sich zu Ihrem Projekt
beraten.
Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabensbeginn ausschließlich
über die Kooperationspartner der WIBank.
Weitere Informationen
erhalten Sie von:
den Kooperationspartnern der WIBank
Eine Liste finden Sie unter www.wibank.de/hmd.
Ihr Weg zur Förderung
Kontaktieren Sie vor Vorhabensbeginn
einen Kooperationspartner der WIBank, zum
Beispiel einen Experten in Ihrer örtlichen IHK
oder Handwerkskammer bzw. einen regionalen Wirtschaftsförderer, und lassen Sie sich
zu Ihrem Vorhaben beraten. Die Experten
helfen bei der Antragstellung und unterstützen Sie, die erforderlichen Unterlagen
zusammenzustellen.
Die Kooperationspartner leiten Ihren
Antrag auf ein Hessen-Mikrodarlehen
sowie weitere Unterlagen an die
WIBank weiter.
Nach Prüfung und positiver Entscheidung
erhalten Sie Ihre Darlehenszusage von der
WIBank. Zusammen mit dem unterzeichneten
Darlehensvertrag bzw. spätestens mit dem
Abrufformular reichen Sie ein notarielles
Schuldversprechen bei der WIBank ein.
Die Auszahlung erfolgt auf Ihr GeschäftsGirokonto bei Ihrer Hausbank.
Ihren Ansprechpartnern bei der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
(siehe rechts unten)
Ansprechpartner
Ihren Ansprechpartnern der
Förderberatung Gründer & Unternehmen
Telefon +49 (0) 611 774-7333
Mo-Do 9:00 – 18:00 Uhr, Fr 9:00 – 16:00 Uhr
Hotline Kreditförderung
Tel.: +49 (0) 69 9132-7814
E-Mail: [email protected]
www.wibank.de/hmd
*Kooperationspartner sind Experten beispielsweise der örtlichen IHK oder Handwerkskammer bzw. der lokalen oder regionalen Wirtschaftsförderer.
Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie unter www.wibank.de/hmd.
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Stand: März 2016
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