Die ADAC Incoming- Versicherungen.

Günstiger Schutz. Wertvolle Sicherheit.
Beitragstabelle für Einzelpersonen unter 66 Jahren
Dauer/
Monate
ADAC ReiseKranken­
versicherung
ADAC Reise-Haft- Gesamtbetrag bei
pflichtversicherung Abschluss beider
Prämie inkl. gesetzlich geltender Versicherungssteuer Versicherungen
Wichtig für Ihre Gäste:
 ADAC Reise-Krankenversicherung für
Besucher der Bundesrepublik Deutschland
 ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für
Besucher der Bundesrepublik Deutschland
1
48,– €
15,– €
2
69,– €
15,– €
63,– €
84,– €
3
97,– €
15,– €
112,– €
4
199,– €
18,– €
217,– €
5
277,– €
21,– €
298,– €
6
355,– €
24,– €
379,– €
In jeder ADAC Geschäftsstelle
7
435,– €
27,– €
462,– €
www.adac.de/incoming
8
515,– €
30,– €
545,– €
0 800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00 – 20:00 Uhr)
9
595,– €
33,– €
628,– €
10
675,– €
36,– €
711,– €
11
755,– €
39,– €
794,– €
12
835,– €
42,– €
877,– €
Die ADAC IncomingVersicherungen.
So erreichen Sie uns:
K ADAC Reise-Krankenversicherung für
Besucher der Bundesrepublik Deutschland
K ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für
Besucher der Bundesrepublik Deutschland
Anschluss an fremden Vorversicherer (je Monat 2 – 12): ADAC Reise-Krankenversicherung 80,– € / ADAC Reise-Haftpflichtversicherung 12,– €
Beitragstabelle für Einzelpersonen ab 66 Jahren
ADAC ReiseKranken­
versicherung
ADAC Reise-Haft- Gesamtbetrag bei
pflichtversicherung Abschluss beider
Prämie inkl. gesetzlich geltender Versicherungssteuer Versicherungen
1
118,– €
15,– €
133,– €
2
178,– €
15,– €
193,– €
3
296,– €
15,– €
311,– €
4
426,– €
18,– €
444,– €
5
556,– €
21,– €
577,– €
6
686,– €
24,– €
710,– €
Anschluss an fremden Vorversicherer (je Monat 2 – 6): ADAC Reise-Krankenversicherung 130,– € / ADAC Reise-Haftpflichtversicherung 12,– €
Falls Sie noch Fragen zum jeweiligen Vertrag haben, beraten wir
Sie gerne telefonisch unter (089) 76 76 50 30 oder schriftlich:
ADAC Mitgliederservice 81360 München
ADAC-Schutzbrief
Versicherungs-AG
Hansastraße 19
80686 München
2805282/05.14/40’
Dauer/
Monate
ADAC-Schutzbrief
Versicherungs-AG
5. Vertragsverlängerung für die
ADAC Reise-Haftpflichtversicherung
ADAC Reise-Haftpflichtversicherung.
Fügt Ihr Gast in Deutschland einem Dritten unabsichtlich
einen Personen- oder Sachschaden zu, so liegt ein
Haftpflichtschaden vor. Bitte bedenken Sie: Als Gastgeber
haften Sie unter Umständen für Ihren Gast und damit auch
für einen eventuellen Schaden. Neben Sachschäden sind
auch Personenschäden in der Reise-Haftpflichtversicherung
im Rahmen der Bedingungen gedeckt.
Deckungssumme von 1 Million Euro
Die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Besucher der
Bundesrepublik Deutschland versichert die gesetzliche
Haftpflicht der versicherten Person als Privatperson aus
den Gefahren des täglichen Lebens. Die Gesamtleistung
für alle Schadensereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungssumme von 1.000.000 Euro
begrenzt.
Die wichtigsten Leistungen
 Prüfung der Haftpflichtansprüche
 Befriedigung berechtigter Ansprüche
 Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wurde die Prämie durch Bankeinzug bezahlt, ist die
Rückerstattung nur über den ADAC Mitgliederservice,
81360 München, möglich. Es wird eine Geschäftsgebühr
von 8 Euro erhoben.
Eine Vertragsverlängerung ist möglich, wenn die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer weniger als 12 Monate,
inklusive einer etwaigen Vorversicherung bei einem
anderen Versicherer und inklusive bereits erfolgter
Verlängerungen vereinbart war. Der bereits entrichtete
Beitrag wird bei Abschluss der Vertragsverlängerung vom
Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abgezogen.
Spätestens eine Woche nach Ablauf der Versicherung
muss die Vertragsverlängerung erfolgen. Bei einer Vertragsverlängerung der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung
besteht Versicherungsschutz für neue Schadenfälle, die
nach dem Tag der Beantragung der Vertragsverlängerung
eingetreten sind.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt max. 12 Monate.
 Rückerstattungen nach dem angegebenen Einreisedatum
erfolgen über den ADAC Mitgliedservice, 81360 München,
unter Vorlage eines Nachweises der Nichteinreise in die
Bundesrepublik Deutschland (Ablehnungsbescheid der
Botschaft oder beglaubigte Kopien aller Seiten des
Reisepasses). Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an.
Bei der ADAC Reise-Krankenversicherung wird eine
Geschäftsgebühr von 15 Prozent des Rückerstattungsbetrages (max. 50 Euro) erhoben.
4. Anschlussversicherung für die
ADAC Reise-Krankenversicherung
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger
als 12 Monaten ist eine Anschlussversicherung möglich.
Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige
Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des
bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. Die Anschlussversicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf
der Vorversicherung beantragt werden. Für erkrankungsbedingte Beschwerden besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie nach Beantragung (Datum und Poststempel) der Anschlussversicherung eingetreten sind.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt max. 12 Monate.
!
f einen Blick
Alle Infos au
Schadenmeldungen zur ADAC Reise-Krankenversicherung richten
Sie an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, KV-Schaden,
Postfach 70 01 24, 81301 München
Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
 Reisepasskopie mit Personendaten, Visum- und Einreisestempel
 Original-Rechnungen mit Zahlungsbestätigungen
 bei Medikamenten die ärztliche Verordnung
 Kopie von Arzt- bzw. Entlassungsbericht des Krankenhauses
 von Ihrem Gast unterschriebene Entbindung von der
Schweigepflicht (Anlage des Versicherungsscheins)
Auf der Rechnung müssen folgende Angaben sein:
 Name und Geburtsdatum des Patienten
 die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
 Behandlungsort, -datum und -dauer sowie
 alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses
Schadenmeldungen zur ADAC Reise-Haftpflichtversicherung
richten Sie an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, Abt. TRS,
81362 München
Fügen Sie bitte das Anspruchschreiben des Geschädigten bei.
ADAC Reise-Krankenversicherung.
Diese wichtige Versicherung trägt die Kosten, wenn Ihr
Gast in Deutschland unerwartet medizinisch behandelt
werden muss. In der Regel benötigen Besucher, die ein
Visum beantragen, eine gültige Reisekrankenversicherung.
Unbegrenzte Deckung
Die ADAC Reise-Krankenversicherung für Besucher der
Bundesrepublik Deutschland bietet unbegrenzte Deckung
bei Erkrankung und Verletzung. Je Schadensfall beträgt
die Selbstbeteiligung 50 Euro.
Anerkannt von Botschaften und Konsulaten
Mit der unbegrenzten Deckung geht die ADAC ReiseKrankenversicherung über die erforderliche Mindest­
deckung von 30.000 Euro gemäß der Entscheidung
des Rates der EU Nr. 810/2009 hinaus und wird von
den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland
anerkannt.
astgeber
r Gast und G
Sicherheit fü
Bei Krankheit und Unfall: Wichtige
Leistungen für Ihren Gast.
Arzt und Zahnarzt
Wir ersetzen Kosten für medizinisch akut erforderliche
Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt sowie
ärztlich verordnete Medikamente in Deutschland, außerdem für die Erstversorgung durch den Notarzt und den
Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus.
Bei akuten, unerwarteten Zahnschmerzen ersetzen wir die
Kosten der schmerzstillenden Behandlung einschließlich
Reparaturen von Zahnersatz.
Krankenrücktransport*
Für den Fall, dass Ihr Gast unerwartet schwer erkrankt
oder bei einem Unfall schwer verletzt wird, organisiert der
ADAC Ambulance Service im Rahmen der Versicherungs­
bedingungen einen Rücktransport in Abstimmung mit dem
behandelnden Arzt. Wir übernehmen die Kosten für den
Rücktransport in unbegrenzter Höhe. Wenn nötig erfolgt
der Krankenrücktransport per Ambulanz-Jet.
Im Todesfall*
Der ADAC Ambulance Service übernimmt die Rückführung
Verstorbener an den Heimatort. Die Kosten übernehmen
wir in voller Höhe. Bei einer Bestattung am Sterbeort
ersetzen wir die Kosten bis 5.200 Euro.
Klinik und Operation*
Telefongebühren
Muss Ihr Gast wegen einer Verletzung oder einer akuten,
unerwarteten Erkrankung in Deutschland ins Krankenhaus,
übernehmen wir die Kosten für Unterbringung, Behandlung
und Operationen (ohne Wahlleistungen).
Falls erforderlich, geben wir eine erste Zahlungsgarantie
von bis zu 13.000 Euro gegenüber dem Krankenhaus.
Wir beteiligen uns bis maximal 52 Euro an Telefonkosten,
die durch die Meldung eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw. zur Abforderung eines Krankenrücktransports
oder einer Überführung im Todesfall entstehen.
Personenbergung
Muss Ihr Gast von einem Rettungsdienst gesucht oder
geborgen werden, erstatten wir die Kosten bis 2.600 Euro.
Unsere Leistungen erbringen wir auch im europäischen
Ausland, sofern Ihr Gast auf einer von Deutschland aus
angetretenen Reise erkrankt bzw. sich verletzt.
*Bitte verständigen Sie sofort den ADAC Ambulance Service
Tel. (089) 76 76 76, Fax (089) 76 76 29 92
Wichtige Hinweise zu den
ADAC Incoming-Versicherungen.
1. V ersand des Versicherungsausweises ins Ausland
für Behörden
Der Versand des Versicherungsausweises der ADAC
Reise-Krankenversicherung für Behörden (ohne Bedingungsheft) sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Ein Versand des Versicherungsscheins der ADAC ReiseHaftpflichtversicherung an die Botschaft/Konsulat ist zur
Erteilung eines Visums nicht nötig.
2. Beginnverlegung
Reist der Gast vor dem auf dem Versicherungsschein
angegebenen Einreisedatum nach Deutschland ein, kann
der Versicherungsbeginn verlegt werden. Reist ein Gast
nach dem ursprünglich geplanten Versicherungsbeginn ein,
kann der Beginn auf den Zeitpunkt nach der Einreise
verlegt werden, wenn der Reisepass mit Einreisestempel
oder das Flugticket vorgelegt wird. Die Verlegung kann bis
6 Monate nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn
in der ADAC Geschäftsstelle beantragt werden.
3. Rückerstattung des Beitrags wegen Nichteinreise
Kann der Gast nicht einreisen, ist eine Beitragsrückerstattung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
 Rückerstattungen vor dem angegebenen Einreisedatum
werden in jeder ADAC Geschäftsstelle vorgenommen,
wenn die Versicherung bar bezahlt wurde.