Günstiger Schutz. Wertvolle Sicherheit. Beitragstabelle für Einzelpersonen unter 66 Jahren Dauer/ Monate ADAC ReiseKranken versicherung ADAC Reise-Haft- Gesamtbetrag bei pflichtversicherung Abschluss beider Prämie inkl. gesetzlich geltender Versicherungssteuer Versicherungen Wichtig für Ihre Gäste: ADAC Reise-Krankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland 1 48,– € 15,– € 2 69,– € 15,– € 63,– € 84,– € 3 97,– € 15,– € 112,– € 4 199,– € 18,– € 217,– € 5 277,– € 21,– € 298,– € 6 355,– € 24,– € 379,– € In jeder ADAC Geschäftsstelle 7 435,– € 27,– € 462,– € www.adac.de/incoming 8 515,– € 30,– € 545,– € 0 800 5 10 11 12 (Mo. – Sa.: 8:00 – 20:00 Uhr) 9 595,– € 33,– € 628,– € 10 675,– € 36,– € 711,– € 11 755,– € 39,– € 794,– € 12 835,– € 42,– € 877,– € Die ADAC IncomingVersicherungen. So erreichen Sie uns: K ADAC Reise-Krankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland K ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland Anschluss an fremden Vorversicherer (je Monat 2 – 12): ADAC Reise-Krankenversicherung 80,– € / ADAC Reise-Haftpflichtversicherung 12,– € Beitragstabelle für Einzelpersonen ab 66 Jahren ADAC ReiseKranken versicherung ADAC Reise-Haft- Gesamtbetrag bei pflichtversicherung Abschluss beider Prämie inkl. gesetzlich geltender Versicherungssteuer Versicherungen 1 118,– € 15,– € 133,– € 2 178,– € 15,– € 193,– € 3 296,– € 15,– € 311,– € 4 426,– € 18,– € 444,– € 5 556,– € 21,– € 577,– € 6 686,– € 24,– € 710,– € Anschluss an fremden Vorversicherer (je Monat 2 – 6): ADAC Reise-Krankenversicherung 130,– € / ADAC Reise-Haftpflichtversicherung 12,– € Falls Sie noch Fragen zum jeweiligen Vertrag haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter (089) 76 76 50 30 oder schriftlich: ADAC Mitgliederservice 81360 München ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Hansastraße 19 80686 München 2805282/05.14/40’ Dauer/ Monate ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG 5. Vertragsverlängerung für die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung ADAC Reise-Haftpflichtversicherung. Fügt Ihr Gast in Deutschland einem Dritten unabsichtlich einen Personen- oder Sachschaden zu, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Bitte bedenken Sie: Als Gastgeber haften Sie unter Umständen für Ihren Gast und damit auch für einen eventuellen Schaden. Neben Sachschäden sind auch Personenschäden in der Reise-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen gedeckt. Deckungssumme von 1 Million Euro Die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland versichert die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Die Gesamtleistung für alle Schadensereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungssumme von 1.000.000 Euro begrenzt. Die wichtigsten Leistungen Prüfung der Haftpflichtansprüche Befriedigung berechtigter Ansprüche Abwehr unberechtigter Ansprüche Wurde die Prämie durch Bankeinzug bezahlt, ist die Rückerstattung nur über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, möglich. Es wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben. Eine Vertragsverlängerung ist möglich, wenn die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer weniger als 12 Monate, inklusive einer etwaigen Vorversicherung bei einem anderen Versicherer und inklusive bereits erfolgter Verlängerungen vereinbart war. Der bereits entrichtete Beitrag wird bei Abschluss der Vertragsverlängerung vom Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abgezogen. Spätestens eine Woche nach Ablauf der Versicherung muss die Vertragsverlängerung erfolgen. Bei einer Vertragsverlängerung der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für neue Schadenfälle, die nach dem Tag der Beantragung der Vertragsverlängerung eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt max. 12 Monate. Rückerstattungen nach dem angegebenen Einreisedatum erfolgen über den ADAC Mitgliedservice, 81360 München, unter Vorlage eines Nachweises der Nichteinreise in die Bundesrepublik Deutschland (Ablehnungsbescheid der Botschaft oder beglaubigte Kopien aller Seiten des Reisepasses). Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Bei der ADAC Reise-Krankenversicherung wird eine Geschäftsgebühr von 15 Prozent des Rückerstattungsbetrages (max. 50 Euro) erhoben. 4. Anschlussversicherung für die ADAC Reise-Krankenversicherung Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als 12 Monaten ist eine Anschlussversicherung möglich. Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. Die Anschlussversicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung beantragt werden. Für erkrankungsbedingte Beschwerden besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie nach Beantragung (Datum und Poststempel) der Anschlussversicherung eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt max. 12 Monate. ! f einen Blick Alle Infos au Schadenmeldungen zur ADAC Reise-Krankenversicherung richten Sie an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, KV-Schaden, Postfach 70 01 24, 81301 München Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: Reisepasskopie mit Personendaten, Visum- und Einreisestempel Original-Rechnungen mit Zahlungsbestätigungen bei Medikamenten die ärztliche Verordnung Kopie von Arzt- bzw. Entlassungsbericht des Krankenhauses von Ihrem Gast unterschriebene Entbindung von der Schweigepflicht (Anlage des Versicherungsscheins) Auf der Rechnung müssen folgende Angaben sein: Name und Geburtsdatum des Patienten die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) Behandlungsort, -datum und -dauer sowie alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses Schadenmeldungen zur ADAC Reise-Haftpflichtversicherung richten Sie an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, Abt. TRS, 81362 München Fügen Sie bitte das Anspruchschreiben des Geschädigten bei. ADAC Reise-Krankenversicherung. Diese wichtige Versicherung trägt die Kosten, wenn Ihr Gast in Deutschland unerwartet medizinisch behandelt werden muss. In der Regel benötigen Besucher, die ein Visum beantragen, eine gültige Reisekrankenversicherung. Unbegrenzte Deckung Die ADAC Reise-Krankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland bietet unbegrenzte Deckung bei Erkrankung und Verletzung. Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 50 Euro. Anerkannt von Botschaften und Konsulaten Mit der unbegrenzten Deckung geht die ADAC ReiseKrankenversicherung über die erforderliche Mindest deckung von 30.000 Euro gemäß der Entscheidung des Rates der EU Nr. 810/2009 hinaus und wird von den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland anerkannt. astgeber r Gast und G Sicherheit fü Bei Krankheit und Unfall: Wichtige Leistungen für Ihren Gast. Arzt und Zahnarzt Wir ersetzen Kosten für medizinisch akut erforderliche Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt sowie ärztlich verordnete Medikamente in Deutschland, außerdem für die Erstversorgung durch den Notarzt und den Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. Bei akuten, unerwarteten Zahnschmerzen ersetzen wir die Kosten der schmerzstillenden Behandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz. Krankenrücktransport* Für den Fall, dass Ihr Gast unerwartet schwer erkrankt oder bei einem Unfall schwer verletzt wird, organisiert der ADAC Ambulance Service im Rahmen der Versicherungs bedingungen einen Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Wir übernehmen die Kosten für den Rücktransport in unbegrenzter Höhe. Wenn nötig erfolgt der Krankenrücktransport per Ambulanz-Jet. Im Todesfall* Der ADAC Ambulance Service übernimmt die Rückführung Verstorbener an den Heimatort. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Bei einer Bestattung am Sterbeort ersetzen wir die Kosten bis 5.200 Euro. Klinik und Operation* Telefongebühren Muss Ihr Gast wegen einer Verletzung oder einer akuten, unerwarteten Erkrankung in Deutschland ins Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten für Unterbringung, Behandlung und Operationen (ohne Wahlleistungen). Falls erforderlich, geben wir eine erste Zahlungsgarantie von bis zu 13.000 Euro gegenüber dem Krankenhaus. Wir beteiligen uns bis maximal 52 Euro an Telefonkosten, die durch die Meldung eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw. zur Abforderung eines Krankenrücktransports oder einer Überführung im Todesfall entstehen. Personenbergung Muss Ihr Gast von einem Rettungsdienst gesucht oder geborgen werden, erstatten wir die Kosten bis 2.600 Euro. Unsere Leistungen erbringen wir auch im europäischen Ausland, sofern Ihr Gast auf einer von Deutschland aus angetretenen Reise erkrankt bzw. sich verletzt. *Bitte verständigen Sie sofort den ADAC Ambulance Service Tel. (089) 76 76 76, Fax (089) 76 76 29 92 Wichtige Hinweise zu den ADAC Incoming-Versicherungen. 1. V ersand des Versicherungsausweises ins Ausland für Behörden Der Versand des Versicherungsausweises der ADAC Reise-Krankenversicherung für Behörden (ohne Bedingungsheft) sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Ein Versand des Versicherungsscheins der ADAC ReiseHaftpflichtversicherung an die Botschaft/Konsulat ist zur Erteilung eines Visums nicht nötig. 2. Beginnverlegung Reist der Gast vor dem auf dem Versicherungsschein angegebenen Einreisedatum nach Deutschland ein, kann der Versicherungsbeginn verlegt werden. Reist ein Gast nach dem ursprünglich geplanten Versicherungsbeginn ein, kann der Beginn auf den Zeitpunkt nach der Einreise verlegt werden, wenn der Reisepass mit Einreisestempel oder das Flugticket vorgelegt wird. Die Verlegung kann bis 6 Monate nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn in der ADAC Geschäftsstelle beantragt werden. 3. Rückerstattung des Beitrags wegen Nichteinreise Kann der Gast nicht einreisen, ist eine Beitragsrückerstattung unter folgenden Voraussetzungen möglich: Rückerstattungen vor dem angegebenen Einreisedatum werden in jeder ADAC Geschäftsstelle vorgenommen, wenn die Versicherung bar bezahlt wurde.
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