Fachaustausch zum Elektronischen Anmelde- und Leitsystem (EALS) C. Binz / M. Stelte 1 Fachaustausch zum Elektronischen Anmelde- und Leitsystem (EALS) Ablauf: • Welche Veränderungen gibt es im Elektronischen Anmelde- und Leitsystem (EALS ) 2016? • Was ist für die Beratung der Schülerinnen und Schüler am Übergang in die beruflichen Schulen wichtig? • EALS im Beratungsprozess (BSO-Team, Jugendberufsagentur, Jugendberatungen) C. Binz / M. Stelte 2 Das EALS 2016 • Das EALS ist ein Anmelde- und Leitsystem und kein Instrument zur Aufnahme von Bewerbern bzw. Bewerberinnen. Über die Aufnahme entscheidet allein die aufnehmende Schule. • Das EALS unterstützt die Beratung, da es die Angebote der Schulen aufzeigt, Bewerberströme abbildet und bei der Suche nach Alternativangeboten unterstützt. • Erstmals wird auch die gymnasiale Oberstufe der Integrierten Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen über das EALS gesteuert. • Durch das EALS werden Doppelanmeldungen vermieden. Dadurch haben die aufnehmenden Schulen eine größere Planungssicherheit. C. Binz / M. Stelte 3 Zeitleiste EALS 2016 Der reguläre Anmeldezeitraum beginnt am 8. Februar 2016 und endet 17. Juni 2016. Ausnahme: Für die mehrjährige Berufsfachschule mit Kammerprüfung (z.B. staatlich geprüfte Kauffrau für Büromanagement, Fachkraft im Gastgewerbe) gilt der Bewerbungszeitraum vom 02.05. bis 15.07.2016 • Beteiligung des Hauptpersonalrats am Fachverfahren EALS war erfolgreich, das EALS wird geöffnet am 8.2.2016. • Ab 2.05.2016 Bewerbungen und Buchungen der BFS mit Kammerprüfung möglich. • Regulärer Anmeldezeitraum bis zu 17. Juni 2016 • Die Abgabe der Zeugnisse erfolgt in der Woche vom 18. bis 22. Juli (endgültige Aufnahme der Schüler ab 22. Juli 2016) • Öffnung des Systems zur Buchung von allen Bewerbungen aus dem POOL bzw. der Warteliste ab 22. Juli • Das EALS bleibt bis zum 16. September 2016 zur Eingabe von Bewerbungen geöffnet, eine Nachverfolgung und Umbuchung ist bis Mitte Oktober möglich C. Binz / M. Stelte 4 Veränderungen im EALS 2016: Login Dieses Feld ist nur für die Administratoren mit weitreichenden Recht bestimmt. C. Binz / M. Stelte 5 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 C. Binz / M. Stelte 6 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 C. Binz / M. Stelte 7 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 Neu C. Binz / M. Stelte 8 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 C. Binz / M. Stelte 9 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 Löschen einleiten Löschen C. Binz / M. Stelte 10 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 Durch Klick auf die Leitbogennummer können Änderungen am Leitbogen vorgenommen werden C. Binz / M. Stelte 11 Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016 Nachdem die Karteikarte „Berufsfeld, Ausbildung, Schule ausgewählt wurde, bitte zur Ausgabe der Daten „F5“ drücken! C. Binz / M. Stelte 12 Jugendberufsagentur (JBA) Berlin Aktueller Stand: In vier Bezirke wurden die regionalen Standorte der Jugendberufsagentur (JBA) Berlin eröffnet: Jugendberufsagentur Berlin Standort Friedrichhain Kreuzberg Jugendberufsagentur Berlin Standort Tempelhof-Schöneberg Jugendberufsagentur Berlin Standort Spandau Jugendberufsagentur Berlin Standort Marzahn-Hellersdorf Charlottenstraße 87 Alarichstraße 12 – 17 Wohlrabedamm 32 Rhinstraße 86 10969 Berlin 12105 Berlin 13585 Berlin 12681 Berlin Eröffnung der acht weiteren Außenstellen bis 12/2016: Die nächste geplante Eröffnung: Mitte April 2016 in Lichtenberg Weitere Informationen auf der Homepage der JBA Berlin: http://www.jba-berlin.de/ C. Binz / M. Stelte 13 ISS/Gemeinschaftsschulen (ab Schuljahr 2016/2017) Präsenz von Lehrkräften der beruflichen Schulen an den ISS und Gemeinschaftsschulen als Teil des Berufs- und Studienorientierung (BSO)-Teams, dem außerdem der/die Koordinator/in der Studien- und Berufsorientierung der Schule und die Beratungsfachkraft der Berufsberatung der Agentur für Arbeit angehören. Dieses Team berät Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen, koordiniert und steuert den gesamten BSO-Prozess und unterstützt die konzeptionelle Arbeit in diesem Bereich. An der Eingabe der Bewerbungen ins EALS und der entsprechenden Beratung werden die BSO-Teams beteiligt! Ziel: Jeder Jugendliche soll mit einer konkreten Empfehlung für einen Anschluss in der beruflichen Welt – basierend auf der reflektierten Auswertung seiner Berufs- und Studienorientierungserfahrungen – in die gymnasiale Oberstufe, in duale oder landesrechtlich geregelte Ausbildung oder zielbewusst in ein Angebot des zukünftigen Übergangssystems wechseln. C. Binz / M. Stelte 14 Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS Frage: „Die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten registrieren sich im Anmeldesystem und melden ihr Kind bzw. ihre Kinder zum Bildungsgang an der Schule ihrer Wahl an.“ Lässt sich daraus ableiten, dass die Anmeldung, wie auch in Kl. 7, an nur einer Schule zulässig ist? Antwort: Ja und Nein! Es sind in diesem Jahr vier Berufsfelder bzw. Ausbildungsberufe wählbar. Diese werden priorisiert (1 bis 4). Bei den Prioritäten 1 und 2 sind Schulen auswählbar, wobei die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nur an der Schule mit der Priorität 1 abgegeben werden. Also ist für jeden Bewerber bzw. jede Bewerberinnen nur ein Leitbogen zu vergeben. C. Binz / M. Stelte 15 Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS Frage: Müssen sich jetzt alle SuS, die die gymnasiale Oberstufe an der eigenen Schule besuchen wollen, über EALS anmelden? Antwort: Ja, das wurde in Absprache mit dem Fachreferat abgesprochen. Die SuS der eigenen Schule müssen aber nicht die gleiche Prozedere wie bei einem Schulwechsel durchlaufen, sondern werden nach Möglichkeit direkt aus der Schulverwaltungssoftware exportiert und ins EALS importiert werden. Das Ausfüllen eines Leitbogens ist hier nicht notwendig. Allein die Registrierung im EALS ist erforderlich, wenn die SuS die notwendige datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung unterschreiben. C. Binz / M. Stelte 16 Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS Frage: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Schüler bzw. Schülerinnen der einjährigen Berufsfachschule und der Berufsfachschule mit schulischer Abschlussprüfung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufzunehmen? Antwort: 1. mit dem Zeugnis über den mittleren Schulabschluss und den Leistungskriterien: a) Durchschnitt aller Fächer 3,0 oder besser – dabei bleiben die Leistung in Musik und Sport, im Fach Textverarbeitung, in den Fächern des fachpraktischen Bereichs sowie in den Praktika unberücksichtigt b) Mit mindestens befriedigenden Leistung in Mathematik, Deutsch und 1. Fremdsprache c) Die Summe dieser Fächer darf nicht größer als 6 sein. d) Kein Fach darf schlechter als mit ausreichend bewertet 2. das 20. Lebensjahr bei Eintritt in die Einführungsphase noch nicht vollendet haben. Die Schulaufsichtsbehörde kann bei Vorliegen einer besonderen Härte eine Überschreitung der Altersgrenze gemäß Satz 1 Nr. 2 zulassen. (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007 - § 5) C. Binz / M. Stelte 17 Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS Frage: Welche Bedingungen gelten für Schüler bzw. Schülerinnen von Gemeinschaftsschulen, um in die gymnasialen Oberstufe aufgenommen zu werden? Antwort: IX Übergang in die gymnasiale Oberstufe Schülerinnen und Schüler können auch dann - mit einer Probezeit von einem Jahr - in die dreijährige Form übergehen, wenn sie lediglich den mittleren Schulabschluss erworben haben, die Klassenkonferenz sie jedoch nach Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft als gleichwohl geeignet einschätzt, die gymnasiale Oberstufe erfolgreich zu absolvieren. In diesen Fällen ist auf dem Abschlusszeugnis unter Bemerkungen folgende Formulierung aufzunehmen: „Aufgrund des Beschlusses der Klassenkonferenz berechtigt das Zeugnis zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines in den Schulversuch einbezogenen beruflichen Gymnasiums (Kooperationsschulen).“ Ansonsten erfolgt der Übergang in die zwei- und die dreijährige Form der gymnasialen Oberstufe gemäß § 48 Sek I-VO. (Schreiben vom 18. Februar 2015 – II C 1.7) C. Binz / M. Stelte 18
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