Fachaustausch zum Elektronischen Anmelde

Fachaustausch zum Elektronischen
Anmelde- und Leitsystem (EALS)
C. Binz / M. Stelte
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Fachaustausch zum Elektronischen Anmelde- und Leitsystem (EALS)
Ablauf:
•
Welche Veränderungen gibt es im
Elektronischen Anmelde- und Leitsystem (EALS )
2016?
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Was ist für die Beratung der Schülerinnen und
Schüler am Übergang in die beruflichen Schulen
wichtig?
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EALS im Beratungsprozess (BSO-Team,
Jugendberufsagentur, Jugendberatungen)
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Das EALS 2016
•
Das EALS ist ein Anmelde- und Leitsystem und kein Instrument zur
Aufnahme von Bewerbern bzw. Bewerberinnen. Über die Aufnahme
entscheidet allein die aufnehmende Schule.
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Das EALS unterstützt die Beratung, da es die Angebote der Schulen
aufzeigt, Bewerberströme abbildet und bei der Suche nach
Alternativangeboten unterstützt.
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Erstmals wird auch die gymnasiale Oberstufe der Integrierten
Sekundarschulen (ISS)/Gemeinschaftsschulen über das EALS
gesteuert.
•
Durch das EALS werden Doppelanmeldungen vermieden. Dadurch
haben die aufnehmenden Schulen eine größere Planungssicherheit.
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Zeitleiste EALS 2016
Der reguläre Anmeldezeitraum beginnt am 8. Februar 2016
und endet 17. Juni 2016.
Ausnahme: Für die mehrjährige Berufsfachschule mit Kammerprüfung
(z.B. staatlich geprüfte Kauffrau für Büromanagement, Fachkraft im
Gastgewerbe) gilt der Bewerbungszeitraum vom 02.05. bis 15.07.2016
•
Beteiligung des Hauptpersonalrats am Fachverfahren EALS war
erfolgreich, das EALS wird geöffnet am 8.2.2016.
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Ab 2.05.2016 Bewerbungen und Buchungen der BFS mit
Kammerprüfung möglich.
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Regulärer Anmeldezeitraum bis zu 17. Juni 2016
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Die Abgabe der Zeugnisse erfolgt in der Woche vom 18. bis 22. Juli
(endgültige Aufnahme der Schüler ab 22. Juli 2016)
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Öffnung des Systems zur Buchung von allen Bewerbungen aus
dem POOL bzw. der Warteliste ab 22. Juli
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Das EALS bleibt bis zum 16. September 2016 zur Eingabe von
Bewerbungen geöffnet, eine Nachverfolgung und Umbuchung ist
bis Mitte Oktober möglich
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Veränderungen im EALS 2016: Login
Dieses Feld ist nur für die Administratoren mit weitreichenden Recht bestimmt.
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
Neu
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
Durch Klick auf die Leitbogennummer
können Änderungen am Leitbogen vorgenommen werden
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Veränderungen in der Eingabemaske des EALS 2016
Nachdem die Karteikarte „Berufsfeld, Ausbildung, Schule
ausgewählt wurde, bitte zur Ausgabe der Daten „F5“ drücken!
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Jugendberufsagentur (JBA) Berlin
Aktueller Stand:
In vier Bezirke wurden die regionalen Standorte der Jugendberufsagentur
(JBA) Berlin eröffnet:
Jugendberufsagentur Berlin Standort Friedrichhain Kreuzberg
Jugendberufsagentur Berlin Standort Tempelhof-Schöneberg
Jugendberufsagentur Berlin Standort Spandau
Jugendberufsagentur Berlin Standort Marzahn-Hellersdorf
Charlottenstraße 87
Alarichstraße 12 – 17
Wohlrabedamm 32
Rhinstraße 86
10969 Berlin
12105 Berlin
13585 Berlin
12681 Berlin
Eröffnung der acht weiteren Außenstellen bis 12/2016:
Die nächste geplante Eröffnung: Mitte April 2016 in Lichtenberg
Weitere Informationen auf der Homepage der JBA Berlin:
http://www.jba-berlin.de/
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ISS/Gemeinschaftsschulen (ab Schuljahr 2016/2017)
Präsenz von Lehrkräften der beruflichen Schulen an den ISS und
Gemeinschaftsschulen als Teil des Berufs- und Studienorientierung
(BSO)-Teams, dem außerdem der/die Koordinator/in der Studien- und
Berufsorientierung der Schule und die Beratungsfachkraft der
Berufsberatung der Agentur für Arbeit angehören.
Dieses Team berät Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Kolleginnen
und Kollegen, koordiniert und steuert den gesamten BSO-Prozess und
unterstützt die konzeptionelle Arbeit in diesem Bereich.
An der Eingabe der Bewerbungen ins EALS und der entsprechenden
Beratung werden die BSO-Teams beteiligt!
Ziel: Jeder Jugendliche soll mit einer konkreten Empfehlung für einen
Anschluss in der beruflichen Welt – basierend auf der reflektierten
Auswertung seiner Berufs- und Studienorientierungserfahrungen – in die
gymnasiale Oberstufe, in duale oder landesrechtlich geregelte Ausbildung
oder zielbewusst in ein Angebot des zukünftigen Übergangssystems
wechseln.
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Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS
Frage:
„Die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten registrieren sich im
Anmeldesystem und melden ihr Kind bzw. ihre Kinder zum
Bildungsgang an der Schule ihrer Wahl an.“
Lässt sich daraus ableiten, dass die Anmeldung, wie auch in Kl. 7,
an nur einer Schule zulässig ist?
Antwort:
Ja und Nein! Es sind in diesem Jahr vier Berufsfelder bzw.
Ausbildungsberufe wählbar. Diese werden priorisiert (1 bis 4). Bei
den Prioritäten 1 und 2 sind Schulen auswählbar, wobei die
Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nur an der Schule mit der
Priorität 1 abgegeben werden. Also ist für jeden Bewerber bzw. jede
Bewerberinnen nur ein Leitbogen zu vergeben.
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Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS
Frage:
Müssen sich jetzt alle SuS, die die gymnasiale Oberstufe an der
eigenen Schule besuchen wollen, über EALS anmelden?
Antwort:
Ja, das wurde in Absprache mit dem Fachreferat abgesprochen.
Die SuS der eigenen Schule müssen aber nicht die gleiche
Prozedere wie bei einem Schulwechsel durchlaufen, sondern
werden nach Möglichkeit direkt aus der Schulverwaltungssoftware
exportiert und ins EALS importiert werden.
Das Ausfüllen eines Leitbogens ist hier nicht notwendig. Allein die
Registrierung im EALS ist erforderlich, wenn die SuS die
notwendige datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
unterschreiben.
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Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS
Frage:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Schüler bzw. Schülerinnen der
einjährigen Berufsfachschule und der Berufsfachschule mit schulischer
Abschlussprüfung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
aufzunehmen?
Antwort:
1. mit dem Zeugnis über den mittleren Schulabschluss und den
Leistungskriterien:
a) Durchschnitt aller Fächer 3,0 oder besser – dabei bleiben die Leistung in
Musik und Sport, im Fach Textverarbeitung, in den Fächern des
fachpraktischen Bereichs sowie in den Praktika unberücksichtigt
b) Mit mindestens befriedigenden Leistung in Mathematik, Deutsch und 1.
Fremdsprache
c) Die Summe dieser Fächer darf nicht größer als 6 sein.
d) Kein Fach darf schlechter als mit ausreichend bewertet
2. das 20. Lebensjahr bei Eintritt in die Einführungsphase noch nicht
vollendet haben. Die Schulaufsichtsbehörde kann bei Vorliegen einer
besonderen Härte eine Überschreitung der Altersgrenze gemäß Satz 1
Nr. 2 zulassen.
(Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 18. April 2007 - § 5)
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Fragen zur VV Schule Nr. 9 / 2015 und zum EALS
Frage:
Welche Bedingungen gelten für Schüler bzw. Schülerinnen von Gemeinschaftsschulen,
um in die gymnasialen Oberstufe aufgenommen zu werden?
Antwort:
IX Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Schülerinnen und Schüler können auch dann - mit einer Probezeit von einem Jahr - in
die dreijährige Form übergehen, wenn sie lediglich den mittleren Schulabschluss
erworben haben, die Klassenkonferenz sie jedoch nach Leistungsvermögen und
Leistungsbereitschaft als gleichwohl geeignet einschätzt, die gymnasiale Oberstufe
erfolgreich zu absolvieren.
In diesen Fällen ist auf dem Abschlusszeugnis unter Bemerkungen folgende
Formulierung aufzunehmen:
„Aufgrund des Beschlusses der Klassenkonferenz berechtigt das Zeugnis zum
Übergang in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines in den
Schulversuch einbezogenen beruflichen Gymnasiums (Kooperationsschulen).“
Ansonsten erfolgt der Übergang in die zwei- und die dreijährige Form der gymnasialen
Oberstufe gemäß § 48 Sek I-VO.
(Schreiben vom 18. Februar 2015 – II C 1.7)
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