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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 91/155/EWG
Druckdatum: 09.04.2003
überarbeitet am: 09.04.2003
* 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
· Angaben zum Produkt
· Handelsname: YTONG-Feinbeschichtung
FBS
· SDB-Nr.: 20564a
· Hersteller/Lieferant:
Quick-Mix Gruppe GmbH & Co. KG
Mühleneschweg 6
D-49090 Osnabrück
· Auskunftgebender Bereich: Technik
· Notfallauskunft:
Tel. (0541) 601-749 Hr. Lutterbeck
Tel. (0541) 601-642 Hr. Siebert
Tel. (0541) 601-726 Chemielabor
* 2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung
· Beschreibung: Werktrockenmörtel aus mineralischen Bindemitteln und Zuschlagstoffen.
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
Weißer Portlandzement
Xi; R 38-41
25-50%
CAS: 1305-62-0
Calciumhydroxid
EINECS: 215-137-3
Xi; R 38-41
2,5-10%
* 3 Mögliche Gefahren
· Gefahrenbezeichnung:
Xi Reizend
· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 38 Reizt die Haut.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
· Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der
Fachliteratur und durch Firmenangaben.
· Zusätzliche Angaben:
Gefahrenbezeichnung "Reizend" trifft nicht für trockenes Pulver, sondern nur nach Feuchtigkeits-/
Wasserzutritt zu (alkalische Reaktion).
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
· nach Einatmen: Sofort ärztlichen Rat einholen.
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Handelsname: YTONG-Feinbeschichtung
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5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Produkt selber ist nichtbrennbar.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl.
· Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen.
· Weitere Angaben Produkt erhärtet im Kontakt mit Wasser.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
· Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Staub nicht einatmen.
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz anlegen.
· Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Grundwasser, Oberflächenwasser oder Erdreich gelangen lassen.
· Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Mechanisch aufnehmen.
Staubblildunbg vermeiden
· Zusätzliche Hinweise: Erhärtetes Material kann als Abfall nach Punkt 13 entsorgt werden.
7 Handhabung und Lagerung
· Handhabung:
· Hinweise zum sicheren Umgang:
Staubbildung vermeiden.
Haut und Augenkontakt vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im ungeöffneten Originalgebinde aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Staubbildung vermeiden.
· Lagerklasse: VCI-Lagerklasse: 13 · Nicht brandgefährlicher fester Stoff.
* 8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
14808-60-7 Quarz (25-50%)
MAK 0,15 A mg/m³
24; Y; DFG
Weißer Portlandzement (25-50%)
MAK Kurzzeitwert: 5 mg/m³
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1305-62-0 Calciumhydroxid (2,5-10%)
MAK 5 E mg/m³
EU
Vinnapas LL 564 (≤ 2,5%)
MAK Kurzzeitwert: 6 mg/m³
Staubgrenzwert
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Nach der Arbeit eine rückfettende Hautcreme verwenden.
· Atemschutz:
Bei Staubbildung Staubmaske verwenden.
Staubmaske P1
· Handschutz:
Handschuhe aus PVC/Gummi.
· Augenschutz:
Schutzbrille.
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
Form:
Farbe:
Geruch:
pulverförmig
weißlich
geruchlos
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt
· Flammpunkt:
nicht anwendbar
· Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
teilweise löslich
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10 Stabilität und Reaktivität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· Zu vermeidende Stoffe: Kontakt mit Säuren vermeiden.
· Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine, bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung
11 Angaben zur Toxikologie
· Akute Toxizität:
· Primäre Reizwirkung:
· an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.
· am Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden
· Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
· Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
Das mit Wassser versetzet Produkt kann bei längerem Kontakt ernste Hautschäden hervorrufen.
Gleichzeitig mechanische Beanspruchung der Haut kann solche Auswirkungen verstärken.
· Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
* 12 Angaben zur Ökologie
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
13 Hinweise zur Entsorgung
· Produkt:
· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Material mit Wasser vermischen und aushärten lassen.
· Abfallschlüsselnummer:
31409
Bez.: Bauschutt (nicht Baustellenabfälle)
· Europäischer Abfallkatalog
17 01 01 Beton
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein).
* 14 Angaben zum Transport
· Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
· ADR/RID-GGVS/E Klasse: · Ziffer/Buchstabe:
kein Gefahrgut
· IMDG/GGVSee-Klasse:
· ICAO/IATA-Klasse:
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* 15 Vorschriften
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekenn-zeichnet.
· Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi Reizend
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Weißer Portlandzement
Calciumhydroxid
· R-Sätze:
38 Reizt die Haut.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
· S-Sätze:
2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
8
Behälter trocken halten.
22
Staub nicht einatmen.
25
Berührung mit den Augen vermeiden.
26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
29/56
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der
Problemabfallentsorgung zuführen.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen.
46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
60
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
64
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
· Nationale Vorschriften:
· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
ZH 1/701 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten"
ZH 1/703 "Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz"
ZH 1/706 "Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen"
· UVV: "Persönliche Schutzausrüstung" (VBG 1)
· BG-Merkblatt:
M 004 "Reizende Stoffe/ätzende Stoffe"
M 053 "Allgem. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen"
M 042 "Hautschutz"
16 Sonstige Angaben:
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante R-Sätze
38 Reizt die Haut.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Sicherheit & Ökologie
· Ansprechpartner: Hr. Lutterbeck, Hr. Siebert, Hr. Dreckmann, Hr. Siemes
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
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