AB Stadt Luzern Soziale Dienste Junge Erwachsene in Ausbildung ohne Rechtstitel für Unterhaltsbeiträge Anfragen und Informationen 1.0 Sachverhalt Bei Fragen melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei nachstehender Adresse. Die/der junge Erwachsene ist in Ausbildung (weiterführende Schule bzw. Studium mit Ausbildungs- bzw. Schulbestätigung; reguläre Berufsausbildung mit Lehrvertrag). Stadt Luzern Soziale Dienste Fachstelle Alimente Obergrundstrasse 3 6002 Luzern Telefon Fax 041 208 72 22 041 208 72 52 Es besteht kein gültiger Rechtstitel (Unterhaltsvertrag, GerichtsEntscheid/-Urteil) betreffend Regelung der Unterhaltsbeiträge über die Volljährigkeit hinaus bis zum Abschluss der Erstausbildung. Durch fehlende Unterhaltsbeiträge ist der Lebensunterhalt der betroffenen Person oft nicht gedeckt. 2.0 Unterhaltspflicht der Eltern Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes. Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden kann, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 ZGB). Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kind zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder anderen Mitteln zu bestreiten (Art. 276, Abs. 3 ZGB). Stand: März 2016 3.0 Hilfeangebote von Institutionen / Stellen Die betroffene Person und deren Eltern erhalten Unterstützung zu folgenden Themen: Beratung betreffend Unterhaltsanspruch ab Volljährigkeit a) Rechtliche Situation: - Anspruch auf Unterhaltsbeiträge (Einkommen, Lebensbedarf) - Zumutbarkeit der Leistungen (Eltern / Elternteil) - Leistungsfähigkeit (Eltern / Elternteil) b) Zur Abklärung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen können Sie sich an nachstehend aufgeführte Institutionen / Stellen wenden. Wenn Sie bzw. ein Elternteil bereits bei einer der erwähnten Institutionen anhängig sind, bitten wir Sie, sich zuerst an diese Stelle zu wenden. Persönliche Probleme: - Fragen / Differenzen mit Eltern / Elternteil - Ablösung usw. Berechnung Lebensbedarf (Budget) - Grundlagen / Richtlinien - Persönliches Budget Verhandlungen / Gespräche mit unterhaltspflichtigen Eltern / Elternteil bezüglich Unterhaltsbeiträgen - Eigenleistungen (betroffene Person) - Umfang, Art, Dauer von Unterhaltsleistungen - Zahlungsweise, usw. Regelung Unterhaltszahlungen a) Unterhaltsvertrag - Hilfestellung bei der Abfassung - Hilfestellung bezüglich formellen und materiellen Fragen b) 3.1 Kontaktadressen Unterhaltsklage - Die betroffene Person ist Kläger/in - Zustimmung der betroffenen Person Sicherstellung Lebensunterhalt a) Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche b) Prämienverbilligung c) Stipendien d) Wirtschaftliche Sozialhilfe Vollstreckung Rechtstitel Bevorschussung / Inkasso Unterhaltsbeiträge CONTACT Jugend- und Familienberatung Kasernenplatz 3 6002 Luzern Tel. 041 208 72 90 Frauenzentrale Luzern Fachstelle Volljährigenunterhalt Töpferstrasse 5 6004 Luzern Tel. 041 211 00 30 Stadt Luzern Soziale Dienste Fachstelle Alimente Obergrundstrasse 3 6002 Luzern Tel. 041 208 72 22
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