Merkblatt für Medienschaffende

Merkblatt für Medienschaffende
Anmeldung, Bewilligung und Zutrittskontrolle
• Vor einem persönlichen Treffen im Kantonsspital mit einer Patientin oder einem Patienten ist eine
Anmeldung bei der zuständigen Medienstelle zwingend.
• Medienschaffende werden von einer Kontaktperson der Medienstelle des Kantonsspitals Aarau betreut.
In betriebskritische Bereiche werden Sie begleitet. Betriebskritische Bereiche sind bspw. Operationssäle, Labore, MRI, IT-Serverräume, technische Einrichtungen etc.
• Angemeldete Journalisten erhalten bei Hinterlegung der ID oder des Presse-Ausweises einen unpersönlichen KSA-Sichtausweis beim Empfang Haus 1. Der KSA-Sichtausweis ist auf dem gesamten
Areal dauernd und sichtbar zu tragen.
• Wer keinen KSA-Sichtausweis besitzt, kann vom Sicherheitsdienst weggewiesen werden.
Verhalten auf dem Spitalareal
• Das Kantonsspital Aarau ist rauchfrei.
• Fotografieren und Filmen durch Medienschaffende innerhalb der Häuser sowie auf dem KSA-Areal
ist gemäss Hausordnung bewilligungspflichtig. Bewilligungsstelle ist die KSA-Medienstelle.
• Beim Fotografieren oder Filmen ist ausserdem zwingend immer die Erlaubnis der (erkennbaren)
Personen einzuholen (Art. 28 Abs. 2 ZGB, Recht am eignen Bild).
• Zutrittsberechtigungen zu Kliniken und Abteilungen erfolgen nur gegen vorherige Anmeldung und
Einwilligung der Medienstelle.
• Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Medienstelle Kantonsspital Aarau
Telefon 062 838 94 60
[email protected]
www.ksa.ch
Kantonsspital Aarau AG
Tellstrasse 25
5001 Aarau