Merkblatt für Medienschaffende Anmeldung, Bewilligung und Zutrittskontrolle • Vor einem persönlichen Treffen im Kantonsspital mit einer Patientin oder einem Patienten ist eine Anmeldung bei der zuständigen Medienstelle zwingend. • Medienschaffende werden von einer Kontaktperson der Medienstelle des Kantonsspitals Aarau betreut. In betriebskritische Bereiche werden Sie begleitet. Betriebskritische Bereiche sind bspw. Operationssäle, Labore, MRI, IT-Serverräume, technische Einrichtungen etc. • Angemeldete Journalisten erhalten bei Hinterlegung der ID oder des Presse-Ausweises einen unpersönlichen KSA-Sichtausweis beim Empfang Haus 1. Der KSA-Sichtausweis ist auf dem gesamten Areal dauernd und sichtbar zu tragen. • Wer keinen KSA-Sichtausweis besitzt, kann vom Sicherheitsdienst weggewiesen werden. Verhalten auf dem Spitalareal • Das Kantonsspital Aarau ist rauchfrei. • Fotografieren und Filmen durch Medienschaffende innerhalb der Häuser sowie auf dem KSA-Areal ist gemäss Hausordnung bewilligungspflichtig. Bewilligungsstelle ist die KSA-Medienstelle. • Beim Fotografieren oder Filmen ist ausserdem zwingend immer die Erlaubnis der (erkennbaren) Personen einzuholen (Art. 28 Abs. 2 ZGB, Recht am eignen Bild). • Zutrittsberechtigungen zu Kliniken und Abteilungen erfolgen nur gegen vorherige Anmeldung und Einwilligung der Medienstelle. • Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Medienstelle Kantonsspital Aarau Telefon 062 838 94 60 [email protected] www.ksa.ch Kantonsspital Aarau AG Tellstrasse 25 5001 Aarau
© Copyright 2024 ExpyDoc