8. Jahrgang Freitag, den 25. März 2016 Nummer 6 / Woche 12 Kunstausstellung „Das Gebet“ im Berufskolleg St.-Nikolaus-Stift Die Weltjugendtags-Gruppe des Berufskollegs St.-Nikolaus-Stift und die angehende Studienrätin, Frau Sabine Staab (re.), freuen sich sehr über interessierte Besucher an der Ausstellung „Das Gebet“. (Bild: St.-Nikolaus-Stift) Fortsetzung auf Seite 2 Fortsetzung der Titelseite Studierende laden zu Führungen ein Zülpich-Füssenich. Vom 15. Februar bis 28. April ist im St.-Nikolaus-Stift die internationale Kunstausstellung „Das Gebet“ zu sehen. 26 Künstlerinnen und Künstler zeigen in Grafiken und Skulpturen ihre persönlichen Haltungen zu Religion und Glaube, zum Gebet. Schülerinnen des St.-NikolausStifts, die im Sommer den Weltjugendtag in Polen besuchen, haben sich intensiv mit der Gebetsausstellung beschäftigt. Sie haben an der Ausstellungseröffnung mit dem Initiator der Ausstellung, Herrn Prof. Dr. Dieter Alexander Boeminghaus, teilgenommen. Im Religions- und im Kunstunterricht wurde die Ausstellung aufgearbeitet. Die Schüler haben eigene Werke, bildliche Darstellungen des „Vater unsers“, des Glaubensbekenntnisses und Darstellungen von Kindergebeten in die Ausstellung eingebracht. Ein Highlight der Arbeiten der Studierenden stellt das PolyPtychon zur Eschatologie dar. Hier hatten die 24 Abiturienten des Beruflichen Gymnasiums zusammen mit ihrem Religionslehrer, dem Schulleiter des Berufskollegs, Herrn Norbert Paffenholz, die Idee, ein mehrfach ge- teiltes Gemälde zur Passionsund Auferstehungstheologie zu errichten. „Wir werden dem Andachts- und Altarbild einen gebührenden Platz in unserer Kapelle reservieren“, freut sich der Schulleiter über das Engagement seiner Abiturientia. Gerne möchte die Projektgruppe ihre Erfahrungen und Kenntnisse an interessierte Einzelpersonen und Gruppen weitergeben. Die Weltjugendtags-Gruppe lädt interessierte Erwachsene, Kinder und Jugendliche zur Führung durch die Ausstellung herzlich ein. Gerne möchten die Schüler die Besucher mitnehmen auf die Suche nach der Be- deutung des Gebetes. Ab dem 15. März bis zum 28. April werden jeden Dienstag in der Schulzeit um 16.00 Uhr kostenlose Führungen angeboten. Anschließend besteht die Möglichkeit bei Gebäck und Getränken, Gespräche mit Schülern, Lehrern und anderen Besuchern zu führen. Eine Teilnahme an den Dienstagsführungen ist mit oder ohne Anmeldung möglich. Anmeldungen - auch für Sonderführungen und Workshops - per E-Mail gerne an [email protected] oder Telefon 02252-94360 (Sekretariat Frau Kessel). Informationen auch unter www.st-nikolaus-stift.de werden sollte.“ Euskirchens Bürgermeister Dr. Uwe Friedl zeigte sich begeistert von dieser Aktion. „Ich freue mich, dass die Thermen & Badewelt bereits so kurz nach ihrer Eröffnung in vorbildlicher Weise soziales Engagement in Euskirchen beweist und mit lokalen Organisationen auf sozialer Ebene zusammenarbeitet. Der Kinderschutzbund leistet wichtige Arbeit, die Unterstützung verdient. Ich hoffe daher, dass alle 1.200 Orchideen ein neues Zuhause finden.“ Die Orchideen, die in ihrer Blütezeit die Beckenumrandungen der Thermen & Badewelt Euskirchen schmücken, werden in regelmäßigem Abstand vom Palmen- und Pflanzendoktor der Anlage ausgetauscht. Mit etwas Pflege, kann man die schönen Blumen wieder zum Blühen bringen. Anzeige Blumige Aktion Thermen & Badewelt Euskir Euskir-chen unterstützt den Kreisver Kreisver-band des Deutschen Kinder Kinder-schutzbundes in Euskirchen Mit einer „blumigen“ Aktion unterstützt die Thermen & Badewelt Euskirchen den ebenfalls in Euskirchen ansässigen „Deutschen Kinderschutzbund ee.V .V .“ .V.“ „Wir wollten ein neues Zuhause für die über 1.200 Orchideen finden und gleichzeitig etwas für den guten Zweck tun“, sagt Martin Wenzel, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Euskirchen. Deshalb habe man sich überlegt, die Orchideen zu spenden. Die Wahl fiel auf den Kreisverband des Deutschen Kinderschutzbundes in Euskirchen, der sich zum Ziel gesetzt hat, die 2 Lebenssituation von Kindern und Familien in der Gesellschaft zu verbessern. „Wir finden, dass ein so sinnvolles Projekt unterstützt Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Öffentliche Bekanntmachung Der Stadtbetrieb Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen macht durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Kreisstadt Euskirchen, Kölner Straße 75 sowie im Alten Rathaus, Baumstraße 2, folgendes bekannt: Gesamtschule Euskirchen Mensa Neubau, Elektroarbeiten Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 10.03.2016 bis 05.04.2016. Der Text der Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.euskirchen.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Weitere Bekanntgabe erfolgt im Internetportal www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de, www.bund.de, im Subreport, im IBAU-Planungsinformation Münster sowie im Submissionsanzeiger (Hamburg). Euskirchen, den 03.03.2016 Dietmar Danz Betriebsleiter Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Euskirchen, Fachbereich 6 - Schulverwaltung macht durch Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Kreisstadt Euskirchen, Kölner Straße 75 sowie im Alten Rathaus, Baumstraße 2, folgendes bekannt: Georgschule Euskirchen Einrichtung eines Physikübungsraums Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 14.03.2016 bis 14.04.2016. Der Text der Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.euskirchen.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Weitere Bekanntgabe erfolgt im Internetportal www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de, www.bund.de, im Subreport sowie im Submissionsanzeiger (Hamburg). Euskirchen, den 14.03.2016 A. Jaax Fachbereichsleiter Öffentliche Bekanntmachung Inkr afttreten des Bebauungsplans Nr Inkrafttreten Nr.. 21/Ortsteil Stotzheim für den Bereich am Stotzheimer Friedhof Inkr afttreten der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr Inkrafttreten Nr.. 21/ Ortsteil Stotzheim Der vom Rat der Stadt Euskirchen am 08.03.2016 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21/Ortsteil Stotzheim wird gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 21/Ortsteil Stotzheim in Kraft und kann mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden in der Planungsabteilung der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Zimmer 272 und 273, eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft erhalten. Die Abgrenzung des Bereiches ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der nachstehenden Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen: Baugesetzbuch § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4: (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Baugesetzbuch § 215 Abs. 1: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind. Gemeindeordnung NW § 7 Abs. 6 Satz 1: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.03.2016 Der Bürgermeister Dr. Uwe Friedl GEST AL TUNGSSA TZUNG GESTAL ALTUNGSSA TUNGSSATZUNG der Stadt Euskirchen vom 14.03.2016 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Nr.. 21/Ortsteil Stotzheim Aufgrund folgender Vorschriften in der jeweils bei Erlass der Satzung geltenden Fassung: § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2015 (GV.NRW. S. 294) hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner Sitzung 08.03.2016 diese Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/Ortsteil Stotzheim erlassen. § 1 Geltungsbereich Die Gültigkeit dieser Satzung erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21, Ortsteil Stotzheim. § 2 Anwendung Die Satzung ist bei allen Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen, bei Neuanlagen sowie der Anbringung von Werbeanlagen und Warenautomaten anzuwenden. § 3 Dachform Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind bei eingeschossiger Bauweise für die Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung bis max. 45 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 3 Grad zulässig, in der zweigeschossigen Bauweise bis max. 35 Grad. Krüppelwalmdächer sind unzulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind bei eingeschossiger Bauweise für die Hauptgebäude als Dachform Flachdächer sowie geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis max. 45 Grad zulässig, in der zweigeschossigen Bauweise bis max. 35 Grad. Krüppelwalmdächer sind unzulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet WA 3 sind ausschließlich Flachdächer zulässig. § 4 Dacheindeckungen Als Dacheindeckungen sind zulässig: Tondachziegel oder Betondachsteine in den einfarbigen RAL-Farbtönen: - RAL 7009-7022, 7024, 7036, 7043 (Grautöne) - RAL 8002-8022, 8024-8028 (Brauntöne) - RAL 9004, 9005, 9011, 9017 (Schwarztöne) Glänzende Oberflächen sind unzulässig. Außerdem sind Dacheindeckungen aus Zinkblech sowie begrünte Dächer zulässig. § 5 Dachaufbauten/Dacheinschnitte Die Gliederung der Dachfläche durch Dachaufbauten ist nur bei Dächern mit mindestens 35 Grad Dachneigung zulässig. Dachaufbauten sind nur in der ersten Dachgeschossebene zulässig. Die Gesamtbreite der Dachaufbauten und Dacheinschnitte ist in ihrer Summe bis zu einer Gesamtbreite von 50% der der Länge der traufseitigen Außenwand zulässig. Der horizontale Abstand einzelner Dachaufbauten untereinander muss mind. 1,00 m betragen. Von den äußeren Gebäudeabschlusswänden ist ein Abstand von mind. 1,50 m einzuhalten. Der obere Schnittpunkt der Dachgaube muss mind. 0,80 m unterhalb des Dachfirstes liegen. Zwerchgiebel (Dachaufbauten in Verlängerung des aufgehenden Außenmauerwerks mit Unterbrechung der Trauflinie) sind mit einer Mindestbreite von 2,00 m zulässig. § 6 Erdgeschossfußbodenhöhe Die Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden darf eine Höhe von 0,50 m über mittlerem Straßenniveau der zugehörigen Erschließungsstraße nicht überschreiten. Ausnahmen sind zulässig, wenn kanalisationstechnische Gründe oder die Untergrundverhältnisse dies erfordern. § 7 Drempel Drempel sind nur bei Gebäuden mit maximal einem Vollgeschoss zulässig. Der Drempel ist bis zu einer Höhe von max. 1,00 m, gemessen ab Oberkante Rohfußboden bis Oberkante aufgehende Drempelwand zulässig. § 8 Einfriedungen Vorgarteneinfriedungen im Bereich der Erschließungsstraße bis zur Vorderkante der Gebäude sind bis zu einer Höhe von 1,00 m, gerechnet ab Oberkante mittleres Straßenniveau der zugehörigen Erschließungsfläche, zulässig. An den seitlichen Grundstücksgrenzen zu den Verkehrsflächen, im Bereich der gartenseitigen Terrassen, sind lebende Hecken, offene Einfriedungen (Zäune) sowie geschlossene Einfriedungen (Mauern, Gabionen, Sichtschutzwände) bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. An den übrigen Grundstücksgrenzen sind entlang der Verkehrsflächen nur lebende Hecken und offene Einfriedungen (Zäune) in Verbindung mit einer lebenden Hecke zulässig. Entlang der Grundstücksgrenzen zum Nachbargrundstück und zu der öffentlichen Grünfläche sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig. Geschlossene Einfriedungen sind unzulässig. § 9 Werbeanlagen Das Anbringen und Ändern von Werbeanlagen bedarf der Genehmigung. Blinkende Werbeanlagen sind unzulässig. Ihre Größe pro Betriebseinheit ist auf max. 0,50 qm begrenzt. § 10 Abgr abungen und Aufschüttungen Abgrabungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind zulässig, soweit sie für die höhengleiche Anpassung an die öffentliche Verkehrsfläche erforderlich sind und einen Mindestabstand von der rückwärtigen Grundstücksgrenze von 5,00 Metern nicht unterschreiten. Darüber hinaus sind Abgrabungen zur Belichtung von Räumen unterhalb des ersten Vollgeschosses zulässig, sofern sie höchstens 50% der entsprechenden Gebäudeseite betragen. § 11 Ordnungswidrigkeit Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 BauO NW. Auf diese Vorschrift wird verwiesen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung der Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigenverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Euskirchen, den 14.03.2016 Dr. Friedl Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs Abs.. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 18. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Dom-Esch Der Ausschuss für Umwelt und Planung hat in seiner Sitzung am 24.02.2016 die öffentliche Auslegung der 18. Flächennutzungsplanänderung/Ortsteil Dom-Esch beschlossen. Das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage von Dom-Esch. Begrenzt wird das Plangebiet in südlicher 4 Richtung durch einen Sport- und Bolzplatz, in östlicher Richtung durch die Festhalle, im Norden durch den Prinzenwald und im Westen durch den Bruchgraben. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,2 ha. Die 18. Flächennutzungsplanänderung sieht vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Dom-Esch zu schaffen. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Es liegt ein Umweltbericht vor, der Aussagen zu folgenden Schutzgü- Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de tern trifft: Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Hinweis auf höheres Verkehrsaufkommen und Lärmimmissionen (Schalltechnische Untersuchung), Stellungahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, des Kampfmittelräumdienstes und der Kreispolizeibehörde Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt: Gutachterliche Baumbetrachtung, Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde auf Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung mit Kompensation im Baugenehmigungsverfahren Schutzgut Boden: Hinweis der RWE Power AG auf humose Böden, Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege Schutzgut Wasser: Hinweis des Erftverbandes auf Grundwassermessstellen, Stellungnahme Untere Wasserbehörde Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Keine Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler im Plangebiet und dessen Umfeld. Für die weiteren Schutzgüter Luft, Klima, Landschafts- und Ortsbild sind keine Konflikte erkennbar. Auch liegen keine Anzeichen für negative Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern vor. Der Planentwurf zu o.g. Flächennutzungsplanänderung mit zugehöriger Begründung mit Umweltbericht und Gutachten liegt in der Zeit vom 29.03.2016 bis einschließlich 29.04.2016 in der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Anbau 2. Obergeschoss, Zi. 274 (Frau Borschdorf), zu folgenden Zeiten aus: montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr Stellungnahmen können während der o. a. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB sowie § 4 a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ferner ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ihre Stellungnahmen können Sie auch per eMail an [email protected] oder per Post an die o.g. Adresse übersenden. Bitte denken Sie daran, Ihre eigene, vollständige Adresse anzugeben. Die o.g. Planunterlagen finden Sie auch auf der städtischen Homepage unter http://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/ Euskirchen, den 16.03.2016 gez. Dr. Friedl Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des BMVg Bundesministerium der Verteidigung IUD I 6 - Anordnung-Nr.: III/Eus/542/2 Anordnung Aufbebung einer Schutzbereichanordnung Mit Anordnung vom 5. Juli 1985, U I 4 - Anordnungs-Nr.: III/Eus/542/1 wurde ein Gebiet in der Stadt Euskirchen, Kreis Euskirchen, Land Nordrhein-Westfalen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Euskirchen (542) erklärt. Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bonn, 21. Januar 2016 Im Auftrag Simon Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen Adalbertsteinweg 92 Im Justizzentrum 52070 Aachen schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder - entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen - in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150, 53123 Bonn, dieses vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, - Schutzbereichbehörde Wilhelm-Raabe-Str. 46 in 40470 Düsseldorf zu richten. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Öffentliche Bekanntmachung des BMVg Bundesministerium der Verteidigung IUD I 6 - Anordnung-Nr.: 111/Rhe/616/2 Anordnung Aufbebung einer Schutzbereichanordnung Mit Anordnung vom 7. Januar 2000, WV III 6 - Anordnungs-Nr.: IIII Rhe/616/1 wurde ein Gebiet in der Stadt Euskirchen, Land Nordrhein-Westfalen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Rheinbach II (616) erklärt. Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bonn, 21. Januar 2016 Im Auftrag Simon Rechtsbehelfsbelehrung: Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 5 Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen Adalbertsteinweg 92 Im Justizzentrum 52070 Aachen schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder - entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen- in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150, 53123 Bonn, dieses vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, - Schutzbereichbehörde - Wilhelm-Raabe-Str. 46 in 40470 Düsseldorf zu richten. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Ende: Amtliche Bekanntmachungen / Informationen der Kreisstadt Euskirchen Mechernich feiert das 15. Brunnenfest Schirmherr und Bürgermeister Dr Dr.. Hans-Peter Schick eröffnet das Fest am Sonntag, 4. September 2016 11 Uhr auf dem Brunnenplatz An alle Gewerbebetriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen Der Termin steht, die umfangreichen Vorbereitungen sind ange- laufen. Bereits zum 15. Mal findet am Sonntag, 4. September 2016, diesmal in Kooperation mit der Mechernicher Herbstkirmes, das weit über die Stadt- und Kreisgrenzen bekannte Brunnenfest unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Hans-Peter Schick statt. Das Orga-Team des Brunnenfestes ist nach besten Kräften bemüht die Rekordbeteiligung 2014 wieder zu erreichen, so OrgaTeam-Chef Heinz Schmitz, wo alle Fäden erneut zusammenlaufen. Auch Freiberufler, Vereine und Organisationen sind wieder herzlich zur Teilnahme eingeladen. Das „Mechernicher Brunnenfest“ hat sich im Laufe der Jahre zu einer festen Institution und bedeutendem Faktor für die heimische Wirtschaft entwickelt. Zehntausende Besucher werden am 4. September wieder in der gesamten Mechernicher Innenstadt erwartet. Dies ist stets aufs Neue eine willkommene Gelegenheit sich einem breiten Publikum aus nah und fern zu präsentieren. Ein ansprechendes Rahmenprogramm, musikalische Highlights, Großbühnen, Autoshow, Handwerker und Gewerbemarkt und, diesmal wieder in Verbindung mit der großen Mechernicher Herbstkirmes, dem Vereinskartell und der Zusammenarbeit Stadtmarketing Mechernich aktiv. Darüber hinaus laden die Mechernicher Geschäfte alle Besucher zum verkaufsoffenen Sonntag ein. Anmeldeunterlagen und weitere Infos gibt es ab sofort beim Orga-T eam „Brunnenfest-Stadt Orga-Team Mechernich“ Heinz Schmitz (Bettenhaus Schmitz) Bahnstr Bahnstr.. 8 /Eck /Eckee Marktplatz 53894 Mechernich/Eifel Telefon: 02443/2424 Fax: 02443/48924 E-Mail: [email protected] Alte Wunden Zeit zum Entspannen: wann reservieren Sie Ihren nächsten Wohlfühlmoment? 6 Abwehrstrategien Verdrängen, Vergessen, Kompensieren - vielfältige Strategien helfen uns, problematische Erlebnisse und Gefühle zu verarbeiten, nicht nur wenn ein massives Trauma vorliegt. Zu Erfahrungsaustausch und Diskussion über die verschiedenen Abwehrformen, die Menschen wählen, um mit alten Wunden und tiefen Prägungen klar zu kommen, lädt Willy-Peter Müller am 18.04.2016 um 19.30 Uhr im Haus der Familie in Euskirchen ein. Die Kursgebühr beträgt 5,00 €. Anmeldung und Information unter Tel. 02251-9571120, www.fbs-euskirchen.de Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Trennung und Scheidung Euskirchen. Wie erleben Kinder Trennung und Scheidung? Am Mittwoch, 13.04.2016, 19.00 Uhr thematisiert Ursula Kodjoe in einem Vortrag mit anschließender Diskussion Elternkonflikte aus der Kinderperspektive, eine Realität, wenn Eltern sich trennen. Aber es geht auch anders! Auseinandersetzung und Streit lassen sich reduzieren oder auch vermeiden zum Wohle der Kinder! Die Referentin erörtert elterliche Verhaltensweisen, die diese Lebenssituation für Kinder und Eltern erleichtern und wie sich Fehler in Trennungs- und Scheidungssituationen vermeiden lassen, damit Kinder nicht verunsichert oder sogar in ihrem Weltbild erschüttert werden. Die Familienbeziehungen sollten einvernehmlich neu organisiert werden, damit Kinder ihrem Bedürfnis entsprechend ihren Kontakt zu beiden Eltern, den Großeltern und weiteren Personen aus deren verwandtschaftlichem Umfeld aufrechterhalten können. Welche Wege, Unterstützungen, Maßnahmen und Verhaltensänderungen möglich sind, die sich positiv auf das Erleben des Kindes auswirken, wird in dem Vortrag erörtert. Ursula Kodjoe ist Diplom-Psychologin. Sie hat eine eigene Praxis im Trennungs- und Scheidungsbe- reich mit Schwerpunkt „Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Befriedung von Familien“. Sie führt Fortbildungsveranstaltungen für die Justizministerien der Länder als Teil des Teams der „Cochemer Praxis“, das Verfahrensbeschleunigung, Mediation und Beratung für Eltern, sowie Vernetzung aller am Verfahren Beteiligten vermittelt, durch. Das gemeinsame Ziel ist, die Interessen und Bedürfnisse der Kinder wahren, damit sie ihre Beziehung zu beiden Eltern und deren Familien auch nach der Trennung weiterhin ungehindert leben können. Stärkung von Elternautonomie und -verantwortung. Unterstützt durch das Land NRW ist dieser Kurs mit 5 Terminen für Familien kostenlos. Der Kurs ist nach der Pädagogik Emmi Pikler ausgerichtet und wird von Susanne Gieseke geleitet. Anmeldung und Information unter Tel. 02251-9571120 oder www.fbs-euskirchen.de Die Ver anstaltung findet im Sieranstaltung tungssaal 1 der Kreisverwaltung, Jülicher Ring 32, Euskirchen statt. Anmeldungen im Haus der Familie lie,, Tel. 02251/9571120 oder online www .fbs-euskirchen.de www.fbs-euskirchen.de In Kooperation mit der BIGE Euskirchen, der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen und dem Haus der Familie. Babygruppe Elternstart NRW Am 12.04. startet um 09.00 Uhr im Haus der Familie in Euskirchen ein neuer Kurs für Babies im Alter von 2-5 Monaten. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 7 Der „vergessene“ Jakobsweg durch Zülpich Auf den Spuren von Römern, Rittern und Pilgern Auf die Spuren von Römern, Rittern und Pilgern rund um Zülpich begeben sich die Jakobusfreunde Euskirchen bei ihrer diesjährigen Frühjahrswanderung am Samstag, den 09. April 2016. Der ca. 13 Kilometer lange Rundweg beginnt um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz „Gartenschaupark“ am Zülpicher Wassersportsee unter sachkundiger Führung von HansGerd Dick von der Stadt Zülpich. In der Innenstadt passieren die Wanderer unter anderem die Jakobspilger-Stele an der Begegnungsstätte Alte Martinskirche, im Mittelalter als Jakobskirche bekannt. Hier trafen sich damals Pilger aus allen Himmelsrichtungen, bevor sie sich auf der alten Römerstraße (Köln - Trier) wei- ter in Richtung Eifel und Trier machten und viele von ihnen sogar bis nach Santiago de Compostela im fernen Spanien. Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle der Jakobusfreunde Euskirchen (Telefon 02251/ 4208 - Jürgen Sauer) entgegen. Anmeldeschluss ist der 30. März 2016. Die Teilnehmergebühr beträgt 5,00 €. Weitere Informationen zu Streckenführung, Sehenswürdigkeiten und Anmeldeverfahren erhalten Interessierte online unter www.jakobusfreundeeuskirchen.de. Mehr Geld vom Staat für umweltfreundliche Solarwärme Seit dem 1. April 2015 gibt es für Solarwärmeanlagen mehr Geld vom Staat. Denn wer die Kraft der Sonne für Heizung und Warmwasser nutzt, spart Energie und schützt außerdem die Umwelt. Eigenheimbesitzer können ihren Energieverbrauch mit Wärme aus der Sonne und einer modernen Heizung oft halbieren. In gut gedämmten Häusern reicht die Sonnen- 8 wärme in der Übergangszeit häufig sogar allein aus. Und der Kessel hat vom Frühling bis in den Herbst hinein Pause. Schon zwei Millionen Solarwär Solarwär-meanlagen Kein Wunder also, dass sich immer mehr Eigenheimbesitzer für eine Solarwärmeanlage entscheiden. „Allein im letzten Jahr wurden 112.000 neue Anlagen installiert“, sagt Andreas Lücke vom Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH). Inzwischen sind deutschlandweit schon mehr als zwei Millionen Solarwärmeanlagen in Betrieb. Das zeigt: Das Interesse der Verbraucher an Techniken, die unabhängiger von Energieimporten machen und den Immobilienwert steigern, ist groß. Schließlich sind Solarwärmeanlagen die effizienteste Art, die Energie der Sonne zu nutzen - sie sind langlebig, wirtschaftlich und zuverlässig. „Solarwärmeanlagen sind ausgereift und seit vielen Jahren bewährt. Sie können heute mit beinahe jeder beliebigen Heizungsanlage kombiniert werden“, erläutert Lücke. Moderne Solarwärmeanlagen verfügen heute über vormontierte Solarstationen. Das vereinfacht die Montage und verkürzt die Planungszeit. Die Komponenten dieser vorkonfektionieren Systeme sind zudem optimal aufeinander abgestimmt. Hohe Erträge und verlässliche Energieeinsparungen über viele Jahrzehnte hinweg sind so gesichert. Zuschüsse vom Staat Jetzt hat der Staat nachgelegt und die Zuschüsse für Solarwärme deutlich erhöht. Mit dem verbesserten Marktanreizprogramm (MAP) macht sich eine Solarwärmeanlage noch schneller bezahlt. Mindestens 2.000 Euro Zuschuss erhalten Eigenheimbesitzer, die eine neue Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung installieren. Weitere 500 Euro obendrauf erhalten diejenigen, die zugleich in eine neue Heizungsanlage investieren. Den sogenannten Kesseltauschbonus gibt es sowohl für hocheffiziente Brennwertkessel als auch für neue Biomasseanlagen und andere Effizienztechniken. „Die Kombination von Solarwärme mit moderner, energiesparender Heiztechnik bringt den doppelten Nutzen. Das schöpft die Potenziale voll aus“, so der Experte Andreas Lücke. Informationen und Förderanträge gibt es unter www.bafa.de. (akz-o) Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Achtsamkeit Ein Tag mit Achtsamkeitspraxis und christlicher Spiritualität Achtsamkeit, wie sie beispielsweise in Stressbewältigungskursen (mbsr) weltanschaulich neutral vermittelt wird, ist eine Möglichkeit, die persönliche Gebetspraxis zu befruchten und den Zugang zu den eigenen spirituellen Wurzeln zu öffnen. In einem Tagesseminar am 09.04.2016 im Haus der Familie Euskirchen gibt der Diplom-Theologe und Achsamkeitstrainer Ralf Braun Teilnehmern die Gelegenheit zum gemeinsamen Üben, Reflektieren und Austauschen. Das überwiegende Schweigen, Impulsvorträge und gemeinsame Meditations- und Gebetszeiten wollen helfen, wachsam, achtsam und gegenwärtig zu sein. Der Workshop ist für Anfänger ebenso wie fürTeilnehmende an früheren mbsr-Kursen geeignet, die eingeübte Achtsamkeitspraxis in ihre christliche Spiritualität integrieren möchten. Die Kursgebühr beträgt 24,00 €. Anmeldung und Information unter Tel. 02251-9571120, www.fbs-euskirchen.de Außensprechtag der Schwerbehindertenabteilung Die Abteilung 50 (Schwerbehindertenrecht - ehemaliges Versorgungsamt) des Kreises Euskirchen lädt zum nächsten Außensprechtag ein. Dieser Außensprechtag soll am Dienstag, den 12. April von 8 bis 12 Uhr in der Stadtverwaltung Schleiden Blankenheimer Straße 2 Zimmer 29 (Kfz-Zulassung) 53937 Schleiden stattfinden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beverly Daley & The Up Town Four Springtime is Swingtime Swingend in den Frühling. Mit Klassikern und Evergreens der goldenen Ära des swingenden Jazz. Mit Songs, die die Stimmung und Gefühle dieser Jahreszeit in besonderer Weise zum Ausdruck bringen. Und das alles unter der Devise: swingen, swingen, swingen muss es, und Beverly Daley aus Jamaika und die Musiker von The Up Town Four folgen dieser Devise in einer Art und Weise, dass dem Publikum nichts anderes übrig bleibt, als mit zu swingen. Beverly Daley & The Up Town Four haben das Euskirchener Publikum bereits im April 2012 mit ihrer Hommage an Ella Fitzgerald begeistert. Eintritt pro Person: 15,00 € Vorverkauf: 12,00 € Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 9 Termine der Sonderberatungen im April 2016 Energiespar-Einzelberatung zu Heizungstechnik, Regenerativen Energien und Wärmedämmung Heiztechnik, Photovoltaik, Solare Warmwasserbereitung, Wärmedämmung, Feuchtigkeit und Schimmelbildung, Förderprogramme u.a. Berater: Werner Reiner (Kosten: 5,00 € / 30 min.) Termine: Do 14.04.2016 15:00 - 20.00 Uhr Do 28.04.2016 15.00 - 20.00 Uhr Mietrechtsberatung Fragen rund um Mieterhöhung, Kündigungsfristen, Wohnungsmängel, Nebenkosten u.a. Berater: Ralf Schilberz (Kosten: 20,00 €) Termin: Mo 18.04.2016 10.00 13.00 Uhr Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Verbraucherverträge: z.B. Telekommunikationsdienstleistungen, Kaufverträge, Handwerkerverträge, Reiserecht, Fitnessstudio-Verträge, Beratung zum Energierecht Berater: Lutz Stader (Kosten: 30,00 € ) Termine: Di 05.04.2016 14.00 - 18.00 Uhr Di 19.04.2016 14.00 - 18.00 Uhr Versicherungsberatung Ermittlung des Versicherungsbedarfs, Überprüfung der aktuellen Versicherungssituation zu allen privaten Versicherungen Berater: Sabine Nikel (Kosten: 40,00 € / 30 min. ) Termin: Di 12.04.2016 14.00 18.00 Uhr Vorherige Anmeldung erforder erforder-lich: Beratungsstelle Euskirchen, Wilhelmstraße 37 Tel: 02251 / 506 45 01 Fax: 02251 / 506 45 07 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Öffnungszeiten: Mo 9.00 - 13.00 Uhr Di 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 18.00 Uhr Do 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 18.00 Uhr Fr 9.00 - 13.00 Uhr Mensch bleibt Mensch Kult-Uriges $PEXODQWHU3ÁHJHGLHQVW Hasenpafad 10 · 53881 Euskirchen Tel.: 02251 / 581 10 24h-Rufbereitschaft 0172 / 8835144 Seniorentagesstätte Am Kirchwall 16a · 53879 Euskirchen Tel.: 02251 / 810 6930 Examinierte Krankenschwester [[[T¾IKIHMIRWXZMXEPHI 10 Die Initiative „Kuchenheimer Kultur“ präsentiert unter dem Titel „Kult-Uriges“ am 10. April ein Kontrastprogramm besonderer Art in der Mottenburg, LVR Inustriemuseum in EuskirchenKuchenheim, Carl-Koenen-Straße. Hier stehen sich zwei sehr unterschiedliche Autoren und ein professioneller Gitarrist gegenüber. Hans Jürgen Sittig (seine literarische Heimat ist der Eifelkrimi) liest aus seinem jüngst veröffentlichten Gedichtband „Honigmuscheln“ Heiteres, Mörderisches und Besinnliches. Hanjo Schiefer (ein Köln- und Kölsch-Autor) umreißt auf humorvolle Weise die rheinische Seele und Eigenheiten des Kölners mit „Verzällcher“ und Gedichten. Bert Enkel gibt mit virtuoser Gitarrenmusik dem Programm den überregionalen Touch mit Titeln aus Jazz, Pop und Klassik. Sonntag, 10. April, 18.00 Uhr (Einlass 17.30 Uhr). Eintritt: 10 € VVK, 13 € Abendkasse. Vorverk.: Post-Lotto Altenbach, Eu-Kuchenheim, Kuchenheimer Str. 104. Reservierungen: 51269 (02251) oder 54728 (02251). Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Chormusik der Renaissance mit dem Kammerchor Am Karfreitag, 25. März wird der Kammerchor an St. Nikolaus Chorwerke der Renaissance in der Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu um 15.00 Uhr in der Pfarrkirche in Kuchenheim aufführen. Während der Passion singt der Kammerchor Werke von Palestrina, Morley, Farrant, Morales, Vittoria u.a. Die Leitung hat Seelsorgebereichskirchenmusiker Volker Prinz. Hierzu herzliche Einladung! Der Kammerchor an St. Nikolaus Kuchenheim Unser neuer Kammerchor (4- bis 8-stimmig), der aus 28 Sängerinnen und Sängern besteht, wirkt hauptsächlich bei der Gestaltung von Liturgie und Konzerten in der Pfarrkirche St. Nikolaus, Kuchenheim und weiteren Kirchen im Bereich Erftmühlenbach mit. Die meisten Choristen haben oder hatten privaten Gesangsunterricht und verfügen über Notenkenntnisse. Die anstehenden Werke werden von den Sängern zu Hause erarbeitet, sodass in der Chorprobe an der Musik gearbeitet werden kann. Zum Repertoire gehört geistliche Chorliteratur verschiedener Epochen (z. B. Palestrina Rutter). Auf der Repertoire-Liste stehen u. a. folgende Werke: Missa Papae Marcelli von Palestrina, a cappella-Chorwerke der Renaissance, die Doppelchörige Messe in Es-Dur „Cantus Missae“ von J. G. Rheinberger und verschiedene Bach Motetten. Geprobt wird einmal im Monat nach Absprache, samstags von 9 bis 13 Uhr im großen NikolausSaal im Pfarrheim Kuchenheim. Dazwischen finden alle zwei Wochen donnerstags Stimmproben statt. Stimmbildung wird in die Probearbeit mit einbezogen. Die Chorstimmen sind vollzählig besetzt. Kino für Senioren im April In der Reihe „Kino für Senioren“, die vom Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen gemeinsam mit dem Kino-Center Galleria, Berliner Straße 23, durchgeführt wird, wird der nächste Film am Mittwoch, dem 6. April, gezeigt. Es handelt sich um den Film „St. Vincent“. Zum Film: Maggie, eine alleinerziehende Mutter, zieht mit ihrem 12jährigen Sohn Oliver in ein neues Haus nach Brooklyn. Weil sie gezwungen ist, Überstunden zu machen, muss sie Oliver in die Obhut ihres Nachbarn Vincent geben, ein griesgrämiger Rentner mit Hang zu Alkohol und Glücksspiel. Zwischen ihm und dem Jungen entwickelt sich bald eine ganz besondere Freundschaft. Die schwangere Stripperin Daka im Schlepptau, nimmt Vincent seinen Schützling mit auf alle Stationen seiner täglichen Routine: die Rennbahn, den Stripclub und die Kneipe nebenan. Die Laufzeit des Films beträgt 102 Minuten. Die Vorstellung beginnt um 15.00 Uhr. Vorher treffen sich die Kinobesucher/innen ab 14.00 Uhr zunächst zu einer Tasse Kaffee und einem Stück Kuchen im Foyer des Kinos. Der Eintritt kostet 5 Euro und beinhaltet Kaffee und Kuchen. Für Inhaber des Euskirchen-Passes gibt es eine Ermäßigung. Das Kinocenter Galleria verfügt über einen Aufzug. Für Gehbehinderte Personen wird die hintere Reihe des Kinos freigehalten, sodass keine Stufen zu bewältigen sind. Kartenreservierungen sind über den Link http://www.cineplex.de/kino/ home/city17/ und auch telefonisch unter 02251/782613 möglich. Die nächste Seniorenkino-Vorstellung findet am 04.05.2016 statt. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 11 Lederland, der Experte für Ledermöbel wird 40 Lederland, der Spezialist für Ledersofas und Relax-Sessel feiert dieses Jahr seinen 40. Geburtstag! Seit der ersten Geschäftseröffnung 1976 haben Ledersofas sich bedeutend weiterentwickelt. Es gibt sie nun in allen Formen und Farben, mit verschiedenen Relax- und Massagefunktionen. Auch die Erwartungen und Anforderungen der Kunden sind gestiegen. Lederland hat all’ diese Entwicklungen mitgemacht und wurde im Laufe der Jahre zum Spezialisten für Ledermöbel und Relaxsessel. Ledermöbel sind heutzutage besonders beliebt In jedem dritten Wohnzimmer steht heute eine Ledergarnitur. Leder bietet viele Vorteile, zum Beispiel seine unempfindliche Oberfl äche: Verschütteter Rotwein oder Cola, die Schokoladenfinger der Kinder oder matschige Hundepfoten sind überhaupt kein Problem. Die durchgefärbten und nach hohen ökologischen Gesichtspunkten gegerbten Oberleder versprechen Langlebigkeit, Wertbeständigkeit und auch für Allergiker ein uneingeschränktes Wohlfühlerlebnis. Zudem besitzt dieses edle Material das unnachahmliche Flair der Exklusivität - egal ob in modernem oder klassischem Design. Sonderanfertigungen sind kein Problem Um den hohen Anforderungen seiner Kunden gerecht zu werden, bietet Lederland ihnen besonders großen Gestaltungsfreiraum. Ob 2- oder 3-Sitzer, Sessel, Ecksofa oder Wohnlandschaft, LederlandSofas sind in zahlreichen Varianten erhältlich. Auf Wunsch werden sie mit mechanischer oder elektrischer Relaxfunktion, Aufstehhilfe oder Massagevorrichtung ausgestattet. Maß- oder Sonderanfertigungen sind dank eigenem Atelier auch kein Problem. Farbe, Form, Art des Leders - Lederland setzt (fast) jeden Kundenwunsch um. Auch für ausgefallene Wünsche und Ideen haben die Lederexperten immer die passende Lösung. Service ist das Allerwichtigste Service geht bei Lederland über den bloßen Verkauf eines Möbelstücks hinaus. So ist zum Beispiel die kostenfreie Lieferung innerhalb Anzeige des Benelux-Gebietes und in ganz Deutschland für den Möbelspezialisten selbstverständlich. Ein hauseigener Kundenservice und zahlreiche Sonderaktionen vervollständigen das Serviceangebot. Lederland ist immer auf der Suche nach neuen Trends und Modellen, weshalb die Geschäftsführer regelmäßig Europas größte Möbelmessen in Paris, Mailand oder Köln besuchen. Im großen Showroom können Kunden die besonders umfangreiche Kollektion entdecken: 150 Modelle in alle Stilrichtungen und für jedes Budget. Für die Gestaltung stehen mehr als 200 Farben und 70 Lederarten zur Auswahl. Dank fachkundiger Beratung findet hier jeder das passende Möbelstück! Boxspringbetten und stylische Holzmöbel Neben Ledermöbeln gibt’s im St-Vither Geschäft hochwertige Boxspringbetten. Diese bestechen durch einzigartigen Liegekomfort. Während bei einem herkömmlichen Bett die Matratze von einem Lattenrost getragen wird, besteht das Boxspringbett aus einem Rahmen mit Taschenfederkern, auf den eine Matratze bis zu 1000 Taschenfederkern gelegt wird. Obenauf kommt auf Wunsch noch ein „Topper“. Dieser mehrschichtige Aufbau ist besonders druckentlastend und ermöglicht ein herrliches Liegegefühl. Seit knapp einem Jahr gibt es in Sankt-Vith nun auch Möbel von Henders & Hazel (H&H). Dieser niederländische Hersteller hat sich auf die Produktion von Holzmöbeln zu bezahlbaren Preisen spezialisiert. Tische, Stühle, Stoffcouchen und Schränke aller Art lassen sich uneingeschränkt zu einem charaktervollen, einzigartigen Interieur kombinieren. Der Anspruch: Zu jeder Ledergarnitur eine große Auswahl passender Möbel und Accessoires anbieten. Modernes Design, natürliche Materialien und Funktionalität prägen dieses neue Angebot. Jetzt von tollen Sonderangeboten profitieren Zum runden Geburtstag bietet Lederland seinen Kunden tolle Sonderangebote: 40 % Rabatt auf alle 2-Sitzer und 500 € Treuebonus unserer Hersteller. Wer moderne und gemütliche Möbel entdecken möchte besucht Lederland täglich von 10 bis 18.30 Uhr in der Luxemburger Straße. Lederland Sankt-Vith Luxemburger Str Str.. 81 Tel.: +32 (0)80 28 10 11 [email protected] www .lederland.info www.lederland.info 12 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de *Gültig beim Kauf einer 5-sitzigen Ledergarnitur, nicht kumulierbar mit anderen Rabattaktionen. Verantwortlicher Herausgeber: Galerie Leder Design sa · Luxemburger Straße 81 · B-4780 St. Vith · design www.pavonet.be JAHRE ® D N A L LEDER % 0 4 -UF ALLE * A ! R E Z T 2-SI € 0 0 5 & BONUS! TREUE ! stellern ren Her e s n u n vo keschön glich. Als Dan ation mö kkombin ch auf Ec u a n o ti k .A dell gültig x pro Mo Bonus 1 Trends, Stile und Designs haben sich über die Jahre verändert. Auch wir gehen mit der Zeit. Doch eine Sache ist bei uns immer gleich geblieben: unser höchster Anspruch an Qualität und Service! Unseren 40. Geburtstag möchten wir gerne mit unseren Kunden gemeinsam feiern. Deshalb halten wir für Sie zwei tolle Aktionen bereit. Wir freuen uns auf Sie! LLEN A N A H AUC RTAGEN OSTE FNET! GEÖF 3x IN DEUTSCHLAND: MÜLHEIM-KÄRLICH, VIERNHEIM, WIESBADEN · 2x IN BELGIEN: EUPEN, SANKT VITH LEDERLAND SANKT VITH · WWW.LEDERLAND-SANKT-VITH.BE Luxemburger Straße 81 · B-4780 Sankt Vith · +32 (0)80 28 10 10 · [email protected] · Täglich von 10.00 -18.30 Uhr · Auch samstags und sonntags Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 13 14 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Ärztlicher Notdienst Rufnummer: 116117 Die einheitliche Nummer 116117 gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos. Pflegestation Hellenthal - Schleiden - Kall Caritas Palliativstation Telefon-Nr.: 02445/8507-223 Mobil: 0173/9532448 EV A EVA Telefon-Nr.: 02444/95150 Privatärztlicher Notdienst ARZTRUF 0180/5019257 Zahnärztlicher Notdienst Rechtsrheinisch: 01805/986700 Tierärzte Über die Telefon-Nummer des jeweiligen Tierarztes (Anrufbeantworter) Tierärztliche Klinik für Kleintiere Windeck, Tel: 02292/5051 Montag bis Sonntag Tag und Nacht zu erreichen Tierärztliche Klinik für Pferde Aggertal, Lohmar-Wahlscheid, Tel.: 02206/910410 Abfluss-Notdienst Fa. Poetes, Euskirchen Tel.: 02251/51067 und und 0700/ 47064706 Apotheken-Notdienst Der Bereitschaftsdienst wechselt täglich. Er beginnt jeweils um 09.00 Uhr und endet am nächsten Tag um 09.00 Uhr Freitag, 25. März 2016 Citrus-Apotheke Gerberstr. 43, 53879 Euskirchen, 02251/79140 Samstag, 26. März 2016 Südstadt-Apotheke am Marienhospital Margret Bauer & Dr Dr.. Ulrich Bauer OHG Gottfried-Disse-Straße 48, 53879 Euskirchen, 02251/1293880 Sonntag, 27. März 2016 Apotheke am Münstertor Münsterstr. 33, 53909 Zülpich, 02252-8384590 Montag, 28. März 2016 Millennium-Apotheke Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251-124950 Land-Apotheke Luxemburger Str. 27, 50374 Erftstadt (Erp), 02235/956331 Dienstag, 29. März 2016 Millennium-Apotheke Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251-124950 Adler -Apothek Adler-Apothek -Apothekee Münsterstr. 7, 53909 Zülpich, 02252/2348 Mittwoch, 30. März 2016 Annaturm-Apotheke Kirchstr. 11-13, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251/4311 Donnerstag, 31. März 2016 DocMorris Apothek Apothekee Euskirchen Neustraße Neustraße 34, 53879 Euskirchen, 02251/52042 Freitag, 1. April 2016 Apotheke Kommern Kölner Str. 26, 53894 Mechernich (Kommern), 02443/5333 Samstag, 2. April 2016 Burg-Apotheke im REWE Markt Kölner Str. 133, 53894 Mechernich (Kommern), 02443/911919 Sonntag, 3. April 2016 Apotheke am Bahnhof Margret Bauer & Dr Dr.. Ulrich Bauer OHG Veybachstraße 18, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251/2019 Montag, 4. April 2016 Martin-Apotheke Kölnstr. 55, 53909 Zülpich, 02252/6662 Dienstag, 5. April 2016 Apotheke am Münstertor Münsterstr. 33, 53909 Zülpich, 02252-8384590 Mittwoch, 6. April 2016 Millennium-Apotheke Roitzheimer Str. 117, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251-124950 Donnerstag, 7. April 2016 Land-Apotheke Luxemburger Str. 27, 50374 Erftstadt (Erp), 02235/956331 Freitag, 8. April 2016 Chlodwig-Apotheke Schumacherstr. 10-12, 53909 Zülpich, 02252/3642 Samstag, 9. April 2016 Bären-Apotheke Kaiser-Wilhelm-Platz 2, Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 53919 Weilerswist (Lommersum), 02251/74422 Sonntag, 10. April 2016 Apothek elpfad Apothekee am Wink Winkelpfad Rüdesheimer Ring 145, 53879 Euskirchen (Innenstadt), 02251/2696 Kurzfristige Änderungen des Notdienstes sind möglich. Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/ 0022833 sind die Notdienst habenden Apotheken rund um die Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz ist Anruf unter Tel. 0800/0022833 kostenlos, per Mobiltelefon ohne Vorwahl unter Tel. 22833 kostet jeder Anruf pro Minute sowie jede SMS 69 Cent. Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de/ notdienst.html. (Alle Angaben ohne Gewähr) Tierärztlicher Notdienst im Kreis Euskirchen Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen: 25.3.2016 (Karfreitag) Praxis Minister, 02253/542354 26./27.3.2016 Praxis Braun, Tel.: 02251/7774220 28.3.2016 (Ostermontag) Praxis Kannengießer, Tel.: 02441/ 1793, Kall 15 Schüleraustausch der Marienschule Euskirchen Austausch mit dem Lycée Sévigné aus Charleville-Mézières Vom 3. bis 10. März waren 14 Schülerinnen und Schüler aus Charleville-Mézières zu Gast an der Marienschule in Euskirchen. Eine Woche zuvor fand der Gegenbesuch in Frankreich statt. So wurde der Schüleraustausch im Block durchgeführt, was den Vorteil bringt, dass die Schülerinnern und Schüler zwei auf einander folgende Wochen zusammen sind und sich besser kennenlernen können. Während des Aufenthaltes standen u.a. Ausflüge nach Köln und Bad Münstereifel auf dem Programm. Außerdem nahmen die Schülerinnen und Schüler am Unterricht teil und verbrachten Zeit mit ihren Gastfamilien. Am 7. März wurden die französischen Schülerinnen und Schüler mit ihren deutschen Austauschpartnern sowie den Lehrern von Bürgermeister Dr. Uwe Friedl im Rathaus empfangen. Die anschließende Fragerunde zeigte großes Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber auch die Fotosession am Ende des Empfangs machte allen sichtlichen Spaß. Energieberatung der Verbraucherzentrale im April 2016 Kleine Handgriffe Handgriffe,, große Wirkung Das eigene Zuhause jetzt schon für den Winter w appnen wappnen Der Frühling steht vor der Tür, und die Heizung kann endlich in die Sommerpause gehen. Trotzdem lohnt es sich, kurz an die kalten Füße der vergangenen Monate zurückzudenken. Während der warmen Jahreszeit ist nämlich die perfekte Gelegenheit, Wohnung oder Haus mit ein paar einfachen 16 und kostengünstigen Maßnahmen für den nächsten Winter zu wappnen. Werner Reiner, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hat die besten Tipps zusammengestellt. Fenster und Türen abdichten „Alte Fenster und Türen sind oft undicht. Zugluft und Energieverluste sind die Folge“, erläutert Werner Reiner. Dichtungsbänder und Bürstendichtungen lassen Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de sich leicht selbst anbringen und schaffen zuverlässig Abhilfe. Umräumen Ist der Heizkörper durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge verdeckt, kann seine Wärme nicht voll genutzt werden. Außerdem kann das Thermostatventil durch den Wärmestau unter der Abdeckung nicht die richtige Raumtemperatur einstellen. Die Folge: Das Zimmer bleibt kalt. Heizkörper entlüften Gluckernde Heizkörper sind nicht mehr vollständig mit Wasser gefüllt und werden daher nicht richtig warm. Mit einem speziellen Schlüssel und wenigen Handgriffen können sie entlüftet werden. „Informieren Sie aber vorher Ihren Vermieter, Hauswart oder Hausverwaltung, denn möglicherweise muss anschließend Wasser ins Heizungssystem nachgefüllt werden“, rät der Energieexperte. Heizkörpernischen dämmen Die Außenwand in Heizkörpernischen ist dünner und wird vom Heizkörper stark erwärmt. So geht viel Wärme verloren. Ist zwischen Heizkörper und Außenwand ausreichend Platz, können hinter dem Heizkörper Dämmstoffplatten angebracht und so diese Wärmeverluste reduziert werden. Wer Fragen zu den Themen Dämmen, Heizen und Lüften sowie Strom- und Energiesparen hat, wendet sich an die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale. Zu allen Energiesparthemen kann ein Termin in der Euskirchener Beratungsstelle vereinbart werden. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Die Terminvergabe findet statt unter 02251-5064501 oder per email an [email protected] Die Energieberatung kostet 5,- € für 30 Minuten. Je nach Umfang des Themas werden 60 Minuten eingeplant. Termine im Kreis Euskirchen im April zu allen Energiesparthemen: Euskirchen in der Verbraucherzentrale 14.04.2016 ab 15.00 Uhr 28.04.2016 ab 15.00 Uhr Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 17 Informationsabend der Initiative „Eltern und Medien“ Informationsveranstaltung zum Thema Laptop, Handy, Spielekonsolen für Kinder? Das städtische Familienzentrum Südstadt und die „Kooperation Suchtvorbeugung“ laden am Dienstag, dem 05.04.2016, von 18.30 bis 19.45 Uhr zu einem Informationsabend der Initiative „Eltern und Medien“ unter der Leitung der Medienpädagogin und Referentin Katrin Scheel in die Gottfried-Disse-Straße 32 ein. Schon Kinder im Kindergartenalter sind neugierig auf das Smartphone oder das Tablet der Eltern und strecken ihre Hände danach aus. Im Alltag fragen sich Eltern immer wieder, wann es sinnvoll ist, mit der Medienerziehung zu beginnen und welche Gerätearten bzw. Spielprogramme für das Alter ihres Kindes sinnvoll eingesetzt werden können. Bei dieser Veranstaltung befassen sich die Teilnehmer/-innen mit der Frage, wie die neuen Medien altersgerecht bei Kindern ab drei Jahren mit Blick auf eine gesunde Entwicklung eingesetzt werden können. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind ab sofort bei der Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales, Tel.: 02251/14398, EMail: [email protected] oder [email protected] möglich. Marienschülerin erfolgreich bei Jugend debattiert Louisa Albrecht gewinnt Regionalwettbewerb „Als Erstplatzierte aus dem Regionalwettbewerb hervorzugehen, übertraf meine Erwartun- 18 gen und Hoffnungen bei Weitem“, sagt Louisa Albrecht. Die 17-jährige Schülerin der Marienschule Euskirchen überzeugte beim Finale von Jugend de- battiert im Regionalverbund Köln 2. Im Regionalwettbewerb, der in der Gesamtschule Weilerswist stattfand, wurden die besten Debattanten der elf teilnehmenden Schulen aus dem Verbund ermittelt. Im Wettbewerb der Klassen 8 bis 10 gewannen Philipp Behringer vom Gymnasium der Stadt Kerpen vor Tom Adler vom Ville-Gymnasium Erftstadt. Sie vertraten ihre Positionen überzeugend zu der Frage, ob „in NRW die verbindliche Grundschulempfehlung wieder eingeführt werden“ soll. Aus den Jahrgangsstufen 11 bis 13 siegte Louisa Albrecht vor Elias Weitz vom Stiftischen Gymnasium Düren. Ihr Debattenthema lautete: „Soll die Verbreitung von Elektroautos durch eine staatliche Kaufprämie gefördert werden?“. Auch Regionalkoordinator Michael Reil freute sich über den Erfolg seiner Schüler: „ Alle Teilnehmer haben sich gut auf die Themen vorbereitet und ihre Nervosität super im Griff gehabt“. Die Erst- und Zweitplatzierten beider Altersgruppen qualifizieren sich mit ihrem Sieg für den Landeswettbewerb und gewinnen ein mehrtägiges professionelles Rhetorik-Training. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Mitgliederversammlung am 10. März Älterwerden in Euskirchen e.V. An der diesjährigen Mitgliederversammlung im großen Saal der evangelischen Kirche nahmen gut 60 Personen und 7 der 8 Vorstandsmitglieder teil. Zunächst begrüßte die Vorsitzende, Frau Hannelore Bleeker, die Anwesenden und bat um eine Schweigeminute für die Verstorbenen des letzten Jahres. Anschließend berichtete sie, dass der Verein aktuell 230 Mitglieder hat, die sich aus 177 Frauen und 53 Männern zusammensetzen und dass das Durchschnittsalter etwas höher liegt, als im vergangenen Jahr. Ein Ziel für die Zukunft müsse es deshalb sein, wieder mehr „jüngere Alte„ für den Verein zu gewinnen. Sie führt weiter aus, dass die Zahl der Angebote im Verein etwa gleichbleibend bei 43 liegt. Unsere Kassiererin, Frau Anni Lünebach, stellte die Einkünfte und Ausgaben des letzten Jahres gegenüber, die zur Verdeutlichung über einen Beamer auf eine Leinwand projiziert wurden. Nachfolgend konnte Frau Bleeker zwei neue Angebote des Vereins in Form einer Mah Jongg-Gruppe, sowie einer Theatergruppe vorstellen, die ihren ersten Auftritt beim diesjährigen Frühlingsfest haben wird. Auch in diesem Jahr ging die Vorsitzende auf die vielen besonderen Aktivitäten des Vereins im vergangenen Jahr ein. Davon beispielhaft erwähnt seien hier nur die Reise zum Comer See im März und das Fest zum 20-jährigen Jubiläum im Mai. Darüber hinaus folgten im September die Ausstellung unserer Malgruppe in den Vereinsräumen, die Fahrt der Gruppe AidA nach Monschau, der Ehrenamtstag, die Beteiligung des Vereins am freien Zugang ins Internet in der Innenstadt und die Wanderwoche mit den Eheleuten Bings. Im Oktober fand eine Fahrt der Gruppenleiter mit dem Vorstand nach Zons statt, wo auch Belange des Vereins besprochen wurden, sowie ein gut besuchter Vortrag zum Thema Opferschutz in Euskirchen. Der Dezember war natürlich geprägt von Besuchen von Weihnachtsmärkten und den Adventsnachmittagen in den Vereinsräumen. Um den Jahreswechsel wurde der Fußboden im Flur erneuert und im Februar fand traditionsgemäß der Besuch des Karnevalsprinzen am Weibertag statt, der diesmal leider nicht so gut besucht war. Im Zusammenhang mit den vielen attraktiven Angeboten des Vereins, fand Frau Bleeker noch einmal dankende Worte für die Arbeit der Gruppenleiter und der Bürokräfte. Einen ganz besonderen Dank richtete sie diesmal jedoch speziell an die Helfer, die stets zuverlässig und regelmäßig zur Stelle sind, wenn es zum Beispiel darum geht, den Verein mit Fotos zu versorgen, die Mülltonnen für die Abfuhr bereit zu stellen, oder kleinere Reparaturen oder Arbeiten im Haus auszuführen oder die einfach da sind, wenn jemand gebraucht wird. Die namentlich Erwähnten freuten sich sichtlich und auch berechtigt über diese Anerkennung. Im Ausblick auf das laufende Jahr verwies Frau Bleeker u.a. auf die Ausstellung unserer Malgruppe am 9. und 10. April 2016 in unseren Vereinsräumen, bei der die Werke unserer Künstler käuflich erworben werden können. Ebenso wurde von ihr auf das Frühlingsfest am 23. April 2016 und die erneute Teilnahme am Ehrenamtstag im September hingewiesen. Leider war der zweite Kassenprüfer kurzfristig ausgefallen. Weil die Wahl eines Ersatzes durch die Mitgliederversammlung in der Kürze der Zeit nicht möglich war, sah sich der Vorstand gezwungen einen 2. Kassenprüfer zu suchen und zu benennen. Man wurde fündig mit Herrn Rudolf Franke, einem unserer neuen Mitglieder, der sich bereit erklärte, kurz- fristig einzuspringen. Das war für die anwesenden Mitglieder durchaus nachvollziehbar und so erteilten sie nachträglich und einstimmig ihre Zustimmung. Herr Schmuck als Kassenprüfer bescheinigte den beiden Kassenführerinnen, Frau Lünebach und Frau Knies, eine einwandfreie Kassenführung und dem Vorstand insgesamt eine sehr gute Arbeit. Deshalb empfahl er den Mitgliedern, die Kassenwartinnen, sowie den gesamten Vorstand zu entlasten, was bei 3 Ent- Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ haltungen auch geschah. Mit Herrn Schmuck, der sich erneut zur Verfügung stellte, Herrn Franke und Frau Macherey-Pfahl, die noch ganz frisch im Verein ist, wurden diesmal gleich drei Kassenprüfer gewählt. Da in diesem Jahr kein neuer Vorstand gewählt wurde und die Mitglieder nur noch wenige Fragen an den Vorstand stellten, bedankte sich Frau Bleeker bald darauf für die Mitarbeit und das Interesse der anwesenden Mitglieder und schloss die Versammlung. 19 Gürtelprüfung erfolgreich bestanden Eine Woche vor den Osterferien nahmen 10 Sportlerinnen und Sportler der Taekwondoabteilung des TuS Chlodwig Zülpich an einer Gürtelprüfung teil. Prüfer der Deutschen Taekwondounion Dieter Dreßen (5. Dan) überprüfte die Teilnehmer in den Bereichen der Grundschultechniken, Freikampf, Abwehr gegen Faustangriffe, der Selbstverteidigung und Bruchtest. Mit den gezeigten Leistungen zeigt er sich sichtlich zufrieden, sodass alle Sportlerinnen und Sportler mit der nächst höheren Gürtelgraduierung den Heimweg antreten konnten. Bestanden haben: Ben Ehring, Joanna Mathey (beide weiß-gelb), Hoang Duy Nguyen, Falk Folkert, Oliver Pascal Kill und Miriam Zarhloul (alle gelb), Benedikt Borchers (gelb-grün), Soufian Zarhloul, Leon Zeyen (beide grün) und Marius- Elias manchen (blau) Interessenten an dem koreanischen Selbstverteidigungssport erhalten mehr Informationen unter www.taekwond-zuelpich.de oder 02252-81746 (Herr Welzel) ten (7,55s) und fünften (7,90s) Rang. Seine Vielseitigkeit bewies Esosa darüber hinaus als überragender Sieger der Hochsprungkonkurrenz, bei der er sich über 1,75m katapultierte, sowie als Vierter im Kugelstoßen (9,89m). Kleo Kessler (W15) gewann in der gleichen Disziplin mit 11,12m eine fantastische Silbermedaille. Gemeinsam mit ihren Vereinskollegen fahren die jungen Talente nun über die Ostertage nach Binz auf Rügen, wo das alljährliche Trainingslager der LGO stattfindet. LGO-Nachwuchs räumt ab Mit fünf Medaillen im Gepäck kehrte die U16 der LGO Euskirchen/Erftstadt am vergangenen Wochenende aus Düsseldorf zurück. Zum Abschluss der Hallensaison zeigten sich die Nachwuchstalente bei den Nordrhein-Jugendmeisterschaften von ihrer besten Seite. Bei der 60m Hürden-Siegerehrung der M14 standen gleich zwei LGO’ler auf dem Treppchen: Esosa Akhidue wurde Erster (9,34s), Nico Kastenholz Dritter (9,59s). Über 60m belegte das Duo in gleicher Reihenfolge den zwei- A-Jugend des TV Palmersheim nach 29:26-Erfolg Kreismeister Durch einen 29:26-Sieg im Finale gegen die HSG Geislar-Oberkassel, sicherte sich die männliche A-Jugend des TVP den Kreismeistertitel der Saison 2015/16. Mit dem Titelgewinn krönte die Mannschaft eine äußerst erfolgreiche Saison, in deren Verlauf sie souverän den Gruppensieg der zweigeteilten Kreisliga errang (28:0 Punkte, Tordifferenz +171), in den Halbfinalspielen den HSV Troisdorf als Zweitplatzierten der Parallelgruppe mit 33:28 und 33:25 besiegte und mit dem Finalerfolg ein blütenreine Weste behielt! Im Finale lieferten sich die Kontrahenten ein äußerst spannendes Gefecht. Das Team von Trainer Norbert Bung glich einen 3:8-rückstand zum 15:15-Pausenstand aus. Bis zum 26:26 kurz vor Schluss konnte sich keine der Mannschaften absetzen. Gegen die konditionell nachlassenden Geislarer nutzten die TVP-Cracks die sich noch bietenden Torchancen eiskalt zum verdienten Sieg und feierten unter dem Jubel der zahlreich mitgereisten Fans ausgelassen den Titelgewinn. Nach der äußerst erfolgreichen Saison ließen sich die Palmers- Neues Rehasport-Angebot vom ETSC Wirbelsäulen-/Rückengymnastik als REHA-Sport Die REHA-Abteilung des ETSC bietet ab dem 6. April von 18.00 bis 19.00 Uhr Wirbelsäulen-/Rückengymnastik für Erwachsene als REHA-Maßnahme in der Turnhalle der Grundschule Flamersheim an. 20 heimer auch nicht mehr ihre Belohnung nehmen und können sich nun voller Stolz Kreismeister nennen. Diese ist bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die KrK für die TN kostenfrei. Ansprechpartner sind die Übungsleiterin: Gisela Cramer, Tel.: 02255/ 6365 bzw. der Geschäftsführer der REHA-Abt.: Erhard Viertl, Tel.: 02251/ 6626 Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Aus der Arbeit der PParteien arteien FDP Euskirchen Neue Chance für das Bürgerhaus (EUCF) Haushalt 2015 mit Schulentwicklung und W ohnmobilstellplatz Die FDP hat das Meinungsbild im Zusammenhang mit der Bürgerumfrage zur Zukunft des EUCF aufgegriffen und möchte dem Bürgerhaus eine neue Chance geben - so Fraktionssprecher Manfred van Bahlen in der Ratssitzung am 8. März. Dazu ist eine Ertüchtigung des Gebäudes nach 27 Jahren Nutzung erforderlich. Zunächst soll aber ein Kultur-/Eventmanagement als externe Geschäftsführung für EUCF und Stadttheater installiert werden. Dies hat die FDP zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht, da dieser Job keine typischer „Verwaltungs“ -Angelegenheit darstellt, sondern unabhängig von normaler Wochenarbeitszeit mit viel Engagement und Herzblut ausgeübt werden muss. Also muss die Reihenfolge lauten: Zuerst ein Management im vorgenannten Sinne rekrutieren, dann standortgerechte Konzeption erarbeiten und sodann Gebäudeertüchtigung entsprechend der Nutzungsplanung vornehmen. Wenn dies gelingt, kann diese innerstädtische Einrichtung mit dem großen Saal und den kleineren Veranstaltungs- und Besprechungsräumen erfolgreich durch und für die Bürgerschaft genutzt werden. Schließlich würde ein Ausbau einer städtischen Sporthalle zu einer geeigneten Veranstaltungshalle ebenfalls beachtlich Investitionen erfordern und die bislang gut genutzten Veranstaltung- und Besprechungsräume stünden bei Fortfall des EUCF nicht mehr zur Verfügung. Wiederum sind beachtliche Investitionen im Schulbereich notwendig. Diese Maßnahmen für die Paul-Gerhardt-Schule, für die Gesamtschule einschließlich Sporthalle und die Kaplan-Kellermann-Schule hält die FDP in der Priorität für notwendig und sinnvoll, da gute Bildung zur Zukunftssicherung von entscheidender Bedeutung ist. Die Bereitstellung eines Wohnmobilstellplatzes ist überfällig. Für den Tourismus in Euskirchen muss spätestens jetzt, wo die neue Badewelt in Betrieb ist, mehr getan werden. Weitere Ausführungen unseres Fraktionsvorsitzenden, Manfred van Bahlen, lesen Sie unter: >>> www.fdp-euskirchen.eu <<< Ende: Aus der Arbeit der Parteien FDP Euskirchen Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 21 Freitag, 08. April 2016 Angebote An- und Verkauf Bücher Sie sind in der KUL TUR- UND KULTURHEIMATPFLEGE tätig und möchten ein neues Buch herausgeben? Wir machen das für Sie: Lektorat – Korrektur – Bildbearbeitung – Layout –Druck. Kontaktieren Sie uns unter: [email protected] (oder 022412600) Dienstleistung Sonstiges Badewannen-Neubeschichtung, Garantie, Fa. Derichsweiler Tel. 02421 - 40 80 53 Freizeit & Hobby Musikunterricht Klavier-, Akkordeon-, Keyboard-, Gitarrenunterricht in Kall oder bei Ihnen zu Hause: Bad Münstereifel, Blankenheim, Mechernich, Nettersheim, Tel.: 0175/9972065 Haus und Garten >> Baumfällungen << Rück- Hecken- Grasschnitte - Reinigungs- Entsorgungen -Tel. 02425-624 auch Samstag u. Sonntag 22 Rund ums Haus Sonstiges Maler -, Wärmedämm-, Trock enbau Maler-, rockenbau und Bodenverlegearbeiten, günstige Festpreise, saubere Ausführung, Termine frei. Tel. 02429/908144 od. 0170/ 7555363 Schimmel, Nasse Wände Wände,, Ausblühungen müssen nicht sein! 25 Jahre Produktgarantie! www.schimmelpeter.de Tel.: 024499194822 Stellenmarkt EXTRAWURST – Für die kleinen Extrawünsche bieten wir Ihnen einen Minijob als Austräger dieser Zeitung. Schicken Sie eine eMail an [email protected] oder bewerben sich im Internet unter www.regio-pressevertrieb.de Wir freuen uns auf Sie! 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Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de Informationen für Senioren Die nächste Seniorensprechstunde „von und für Senioren“ findet am Samstag, dem 2. April, von 9 bis 12.00 Uhr im Alten Rathaus (Bürgerbüro, Baumstraße 2) statt. Im April berät und informiert Frau Schmadel Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige zu allen Lebenssituationen im Alter, zu Hilfs- und Beratungsangeboten, Freizeit-, Sport- und Bildungsangeboten, Unterstützungsangeboten für das Leben zu Hause und vieles mehr. Rechtsberatungen sind ausge- schlossen. An Werktagen steht während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung das Seniorenbüro unter der Telefonnummer 02251/ 14-222 und per E-Mail unter [email protected] für alle Fragen rund ums Alter zur Verfügung. Umfangreiche Informationen für Euskirchener Senioren sind auch auf der städtischen Homepage unter www.euskirchen.de/senioren und im Seniorenportal unter www.senioren-euskirchen.de zu finden. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 23 Messe in B-Dur von W. A. Mozart KV 275 Gemeinsam mit dem Kammerchor wird die Kantorei St. Nikolaus die Messe in B-Dur von W. A. Mozart und weitere Werke von Homilius und Haydn am Ostermontag, 28. März um 11.00 Uhr im Hochamt in der Pfarrkirche Kuchenheim aufführen. An der historischen Schorn-Orgel begleitet Ulrich Peters aus Heinsberg. Die Leitung hat SBKM Volker Prinz. Hierzu herzliche Einladung! Das genaue Entstehungsdatum von Mozarts Messe in B-Dur KV-275 ist nicht bekannt: Zwar vermerkte Mozart auf seinen Manuskripten oft den Monat und das Jahr der Niederschrift, doch ist die Originalschrift seit dem 19. Jahrhundert verschollen. Vermutlich wurde die Messe schon 1777 aufgeführt. Die Messe ist so intim, das Orchester so bescheiden, so lyrisch, dass sie fast privaten Charakter ha, indem der Unterschied zwischen Kirchlich und Profan verschwindet. Zugleich ist sie süddeutsch volkstümlich, und es ist verständlich, dass keine der anderen Messen Mozarts auf so vielen Kirchenchören in alten Abschriften zu finden ist. Das Werk ist voller Feinheit und unauffälliger Polyphonie, und vor allem chromatischer Bewegtheit und Kühnheit. Mozart bleibt Mozart, auch wo er sich zum Volk herabneigt. (B. Janz) Englische Konversation Älterwerden in Euskirchen e.V. Für die Gruppe „Englische Konversation“, des Vereins Älterwerden in Euskirchen e.V. wird ein neuer Leiter gesucht. Gewünscht wird z.B. ein pensionierte Englischlehrer oder eine Personen mit fundierten Englischkenntnissen und Spracherfahrung. Regelmäßig montags von 10.00 bis 11.30 Uhr treffen sich ca. sieben bis acht Senioren und Seniorinnen und unterhalten sich 24 ausschließlich auf Englisch. Diese Treffen finden statt in unserem Vereinsheim in der Ursulinenstr. 34. Es soll ausdrücklich kein Unter Unter-richt stattfinden, sondern lediglich Hilfestellung gegeben werden, wenn es doch einmal schwieriger werden sollte. Interessenten mögen sich bitte Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Büro, Ursulinenstr. 34 oder telefonisch unter: 7 30 85 melden. Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
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