Kunstausstellung „Das Gebet“ im Berufskolleg St

8. Jahrgang
Freitag, den 25. März 2016
Nummer 6 / Woche 12
Kunstausstellung „Das Gebet“
im Berufskolleg St.-Nikolaus-Stift
Die Weltjugendtags-Gruppe des
Berufskollegs St.-Nikolaus-Stift
und die angehende Studienrätin, Frau Sabine Staab (re.), freuen sich sehr über interessierte
Besucher an der Ausstellung
„Das Gebet“. (Bild: St.-Nikolaus-Stift)
Fortsetzung auf Seite 2
Fortsetzung der Titelseite
Studierende laden zu Führungen
ein
Zülpich-Füssenich. Vom 15. Februar bis 28. April ist im St.-Nikolaus-Stift die internationale
Kunstausstellung „Das Gebet“
zu sehen. 26 Künstlerinnen und
Künstler zeigen in Grafiken und
Skulpturen ihre persönlichen
Haltungen zu Religion und Glaube, zum Gebet.
Schülerinnen des St.-NikolausStifts, die im Sommer den Weltjugendtag in Polen besuchen,
haben sich intensiv mit der Gebetsausstellung beschäftigt. Sie
haben an der Ausstellungseröffnung mit dem Initiator der Ausstellung, Herrn Prof. Dr. Dieter
Alexander Boeminghaus, teilgenommen. Im Religions- und im
Kunstunterricht wurde die Ausstellung aufgearbeitet. Die Schüler haben eigene Werke, bildliche Darstellungen des „Vater
unsers“, des Glaubensbekenntnisses und Darstellungen von
Kindergebeten in die Ausstellung eingebracht.
Ein Highlight der Arbeiten der
Studierenden stellt das PolyPtychon zur Eschatologie dar.
Hier hatten die 24 Abiturienten
des Beruflichen Gymnasiums zusammen mit ihrem Religionslehrer, dem Schulleiter des Berufskollegs, Herrn Norbert Paffenholz, die Idee, ein mehrfach ge-
teiltes Gemälde zur Passionsund Auferstehungstheologie zu
errichten. „Wir werden dem Andachts- und Altarbild einen gebührenden Platz in unserer Kapelle reservieren“, freut sich der
Schulleiter über das Engagement seiner Abiturientia.
Gerne möchte die Projektgruppe ihre Erfahrungen und Kenntnisse an interessierte Einzelpersonen und Gruppen weitergeben. Die Weltjugendtags-Gruppe lädt interessierte Erwachsene, Kinder und Jugendliche zur
Führung durch die Ausstellung
herzlich ein. Gerne möchten die
Schüler die Besucher mitnehmen auf die Suche nach der Be-
deutung des Gebetes.
Ab dem 15. März bis zum 28.
April werden jeden Dienstag in
der Schulzeit um 16.00 Uhr kostenlose Führungen angeboten.
Anschließend besteht die Möglichkeit bei Gebäck und Getränken, Gespräche mit Schülern,
Lehrern und anderen Besuchern
zu führen. Eine Teilnahme an den
Dienstagsführungen ist mit oder
ohne Anmeldung möglich. Anmeldungen - auch für Sonderführungen und Workshops - per
E-Mail gerne an [email protected] oder Telefon
02252-94360 (Sekretariat Frau
Kessel). Informationen auch unter www.st-nikolaus-stift.de
werden sollte.“
Euskirchens Bürgermeister Dr.
Uwe Friedl zeigte sich begeistert
von dieser Aktion. „Ich freue mich,
dass die Thermen & Badewelt
bereits so kurz nach ihrer Eröffnung in vorbildlicher Weise soziales Engagement in Euskirchen
beweist und mit lokalen Organisationen auf sozialer Ebene
zusammenarbeitet. Der Kinderschutzbund leistet wichtige Arbeit, die Unterstützung verdient. Ich hoffe daher, dass alle
1.200 Orchideen ein neues Zuhause finden.“
Die Orchideen, die in ihrer Blütezeit die Beckenumrandungen der
Thermen & Badewelt Euskirchen
schmücken, werden in regelmäßigem Abstand vom Palmen- und
Pflanzendoktor der Anlage ausgetauscht. Mit etwas Pflege, kann
man die schönen Blumen wieder
zum Blühen bringen.
Anzeige
Blumige Aktion
Thermen & Badewelt Euskir
Euskir-chen unterstützt den Kreisver
Kreisver-band des Deutschen Kinder
Kinder-schutzbundes in Euskirchen
Mit einer „blumigen“ Aktion
unterstützt die Thermen & Badewelt Euskirchen den ebenfalls
in Euskirchen ansässigen „Deutschen Kinderschutzbund ee.V
.V
.“
.V.“
„Wir wollten ein neues Zuhause
für die über 1.200 Orchideen finden und gleichzeitig etwas für
den guten Zweck tun“, sagt
Martin Wenzel, Geschäftsleiter
der Thermen & Badewelt Euskirchen. Deshalb habe man sich
überlegt, die Orchideen zu spenden. Die Wahl fiel auf den Kreisverband des Deutschen Kinderschutzbundes in Euskirchen, der
sich zum Ziel gesetzt hat, die
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Lebenssituation von Kindern und
Familien in der Gesellschaft zu
verbessern. „Wir finden, dass ein
so sinnvolles Projekt unterstützt
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtbetrieb Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen macht durch
Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Kreisstadt Euskirchen, Kölner
Straße 75 sowie im Alten Rathaus, Baumstraße 2, folgendes bekannt:
Gesamtschule Euskirchen
Mensa Neubau, Elektroarbeiten
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 10.03.2016 bis 05.04.2016. Der Text der
Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.euskirchen.de in der
Rubrik „Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Weitere Bekanntgabe
erfolgt im Internetportal www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de,
www.bund.de, im Subreport, im IBAU-Planungsinformation Münster sowie
im Submissionsanzeiger (Hamburg).
Euskirchen, den 03.03.2016
Dietmar Danz
Betriebsleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Euskirchen, Fachbereich 6 - Schulverwaltung macht durch
Anschlag an den Bekanntmachungstafeln der Kreisstadt Euskirchen,
Kölner Straße 75 sowie im Alten Rathaus, Baumstraße 2, folgendes
bekannt:
Georgschule Euskirchen
Einrichtung eines Physikübungsraums
Der Aushang erfolgt in der Zeit vom 14.03.2016 bis 14.04.2016. Der Text
der Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.euskirchen.de
in der Rubrik „Bekanntmachungen“ abgerufen werden. Weitere Bekanntgabe erfolgt im Internetportal www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de,
www.bund.de, im Subreport sowie im Submissionsanzeiger (Hamburg).
Euskirchen, den 14.03.2016
A. Jaax
Fachbereichsleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Inkr
afttreten des Bebauungsplans Nr
Inkrafttreten
Nr.. 21/Ortsteil Stotzheim für den
Bereich am Stotzheimer Friedhof
Inkr
afttreten der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr
Inkrafttreten
Nr.. 21/
Ortsteil Stotzheim
Der vom Rat der Stadt Euskirchen am 08.03.2016 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 21/Ortsteil Stotzheim wird gemäß § 10
Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 21/Ortsteil
Stotzheim in Kraft und kann mit Begründung und Umweltbericht
während der Dienststunden in der Planungsabteilung der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Zimmer 272 und
273, eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft
erhalten. Die Abgrenzung des Bereiches ist aus dem beigefügten
Übersichtsplan zu ersehen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der nachstehenden Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen:
Baugesetzbuch § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4:
(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,
wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt.
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1
bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruchs herbeigeführt wird.
Baugesetzbuch § 215 Abs. 1:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn
Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
Gemeindeordnung NW § 7 Abs. 6 Satz 1:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und
Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung
nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der
Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 14.03.2016
Der Bürgermeister
Dr. Uwe Friedl
GEST
AL
TUNGSSA
TZUNG
GESTAL
ALTUNGSSA
TUNGSSATZUNG
der Stadt Euskirchen vom 14.03.2016 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr
Nr.. 21/Ortsteil Stotzheim
Aufgrund folgender Vorschriften in der jeweils bei Erlass der Satzung
geltenden Fassung:
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S.
208),
§ 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO
NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NW
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai
2015 (GV.NRW. S. 294) hat der Rat der Stadt Euskirchen in seiner
Sitzung 08.03.2016 diese Gestaltungssatzung für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 21/Ortsteil Stotzheim erlassen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Gültigkeit dieser Satzung erstreckt sich auf den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 21, Ortsteil Stotzheim.
§ 2 Anwendung
Die Satzung ist bei allen Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen, bei Neuanlagen sowie der Anbringung von Werbeanlagen und Warenautomaten anzuwenden.
§ 3 Dachform
Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind bei eingeschossiger Bauweise
für die Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung bis max. 45
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Grad zulässig, in der zweigeschossigen Bauweise bis max. 35 Grad.
Krüppelwalmdächer sind unzulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind bei eingeschossiger Bauweise
für die Hauptgebäude als Dachform Flachdächer sowie geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis max. 45 Grad zulässig, in der zweigeschossigen Bauweise bis max. 35 Grad.
Krüppelwalmdächer sind unzulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet WA 3 sind ausschließlich Flachdächer
zulässig.
§ 4 Dacheindeckungen
Als Dacheindeckungen sind zulässig:
Tondachziegel oder Betondachsteine in den einfarbigen RAL-Farbtönen:
- RAL 7009-7022, 7024, 7036, 7043 (Grautöne)
- RAL 8002-8022, 8024-8028 (Brauntöne)
- RAL 9004, 9005, 9011, 9017 (Schwarztöne)
Glänzende Oberflächen sind unzulässig.
Außerdem sind Dacheindeckungen aus Zinkblech sowie begrünte Dächer zulässig.
§ 5 Dachaufbauten/Dacheinschnitte
Die Gliederung der Dachfläche durch Dachaufbauten ist nur bei Dächern mit mindestens 35 Grad Dachneigung zulässig. Dachaufbauten
sind nur in der ersten Dachgeschossebene zulässig.
Die Gesamtbreite der Dachaufbauten und Dacheinschnitte ist in ihrer
Summe bis zu einer Gesamtbreite von 50% der der Länge der traufseitigen Außenwand zulässig.
Der horizontale Abstand einzelner Dachaufbauten untereinander muss
mind. 1,00 m betragen. Von den äußeren Gebäudeabschlusswänden
ist ein Abstand von mind. 1,50 m einzuhalten.
Der obere Schnittpunkt der Dachgaube muss mind. 0,80 m unterhalb
des Dachfirstes liegen.
Zwerchgiebel (Dachaufbauten in Verlängerung des aufgehenden Außenmauerwerks mit Unterbrechung der Trauflinie) sind mit einer Mindestbreite von 2,00 m zulässig.
§ 6 Erdgeschossfußbodenhöhe
Die Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden darf eine Höhe von 0,50 m
über mittlerem Straßenniveau der zugehörigen Erschließungsstraße
nicht überschreiten. Ausnahmen sind zulässig, wenn kanalisationstechnische Gründe oder die Untergrundverhältnisse dies erfordern.
§ 7 Drempel
Drempel sind nur bei Gebäuden mit maximal einem Vollgeschoss
zulässig. Der Drempel ist bis zu einer Höhe von max. 1,00 m, gemessen
ab Oberkante Rohfußboden bis Oberkante aufgehende Drempelwand
zulässig.
§ 8 Einfriedungen
Vorgarteneinfriedungen im Bereich der Erschließungsstraße bis zur
Vorderkante der Gebäude sind bis zu einer Höhe von 1,00 m, gerechnet ab Oberkante mittleres Straßenniveau der zugehörigen Erschließungsfläche, zulässig.
An den seitlichen Grundstücksgrenzen zu den Verkehrsflächen, im
Bereich der gartenseitigen Terrassen, sind lebende Hecken, offene
Einfriedungen (Zäune) sowie geschlossene Einfriedungen (Mauern,
Gabionen, Sichtschutzwände) bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig.
An den übrigen Grundstücksgrenzen sind entlang der Verkehrsflächen
nur lebende Hecken und offene Einfriedungen (Zäune) in Verbindung
mit einer lebenden Hecke zulässig.
Entlang der Grundstücksgrenzen zum Nachbargrundstück und zu der
öffentlichen Grünfläche sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00
m zulässig.
Geschlossene Einfriedungen sind unzulässig.
§ 9 Werbeanlagen
Das Anbringen und Ändern von Werbeanlagen bedarf der Genehmigung. Blinkende Werbeanlagen sind unzulässig. Ihre Größe pro Betriebseinheit ist auf max. 0,50 qm begrenzt.
§ 10 Abgr
abungen und Aufschüttungen
Abgrabungen
Abgrabungen und Aufschüttungen sind zulässig, soweit sie für die
höhengleiche Anpassung an die öffentliche Verkehrsfläche erforderlich
sind und einen Mindestabstand von der rückwärtigen Grundstücksgrenze von 5,00 Metern nicht unterschreiten. Darüber hinaus sind
Abgrabungen zur Belichtung von Räumen unterhalb des ersten Vollgeschosses zulässig, sofern sie höchstens 50% der entsprechenden
Gebäudeseite betragen.
§ 11 Ordnungswidrigkeit
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten dieser
Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren
Anordnung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 84
Abs. 1 Nr. 20 BauO NW. Auf diese Vorschrift wird verwiesen. Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung der Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigenverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Euskirchen, den 14.03.2016
Dr. Friedl
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs
Abs.. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 18. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Dom-Esch
Der Ausschuss für Umwelt und Planung hat in seiner Sitzung am
24.02.2016 die öffentliche Auslegung der 18. Flächennutzungsplanänderung/Ortsteil Dom-Esch beschlossen.
Das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet befindet sich östlich
der Ortslage von Dom-Esch. Begrenzt wird das Plangebiet in südlicher
4
Richtung durch einen Sport- und Bolzplatz, in östlicher Richtung durch
die Festhalle, im Norden durch den Prinzenwald und im Westen durch
den Bruchgraben. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,2 ha.
Die 18. Flächennutzungsplanänderung sieht vor, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Dom-Esch zu schaffen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Es liegt ein Umweltbericht vor, der Aussagen zu folgenden Schutzgü-
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
tern trifft:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Hinweis auf höheres
Verkehrsaufkommen und Lärmimmissionen (Schalltechnische Untersuchung), Stellungahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, des
Kampfmittelräumdienstes und der Kreispolizeibehörde
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt: Gutachterliche Baumbetrachtung, Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde auf Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung mit Kompensation im Baugenehmigungsverfahren
Schutzgut Boden: Hinweis der RWE Power AG auf humose Böden,
Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege
Schutzgut Wasser: Hinweis des Erftverbandes auf Grundwassermessstellen, Stellungnahme Untere Wasserbehörde
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Keine Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler im Plangebiet und dessen Umfeld.
Für die weiteren Schutzgüter Luft, Klima, Landschafts- und Ortsbild
sind keine Konflikte erkennbar. Auch liegen keine Anzeichen für negative Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern vor.
Der Planentwurf zu o.g. Flächennutzungsplanänderung mit zugehöriger Begründung mit Umweltbericht und Gutachten liegt in der Zeit
vom 29.03.2016 bis einschließlich 29.04.2016 in der Stadtverwaltung
Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Anbau 2. Obergeschoss, Zi. 274 (Frau Borschdorf), zu folgenden Zeiten aus:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Stellungnahmen können während der o. a. Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (2)
Satz 2 BauGB sowie § 4 a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über die
Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ferner ist ein Antrag nach §
47 der Verwaltungsgerichts-ordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Ihre Stellungnahmen können Sie auch per eMail an
[email protected] oder per Post an die o.g. Adresse übersenden. Bitte denken Sie daran, Ihre eigene, vollständige Adresse
anzugeben. Die o.g. Planunterlagen finden Sie auch auf der städtischen Homepage unter http://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/
Euskirchen, den 16.03.2016
gez. Dr. Friedl
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des BMVg
Bundesministerium der Verteidigung
IUD I 6 - Anordnung-Nr.: III/Eus/542/2
Anordnung
Aufbebung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 5. Juli 1985, U I 4 - Anordnungs-Nr.: III/Eus/542/1
wurde ein Gebiet in der Stadt Euskirchen, Kreis Euskirchen, Land
Nordrhein-Westfalen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage
Euskirchen (542) erklärt.
Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die
Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
(Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S. 899), zuletzt
geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität
des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl I, 2015, S.
706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Bonn, 21. Januar 2016
Im Auftrag
Simon
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92
Im Justizzentrum
52070 Aachen
schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
oder - entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen - in elektronischer Form erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand
bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben
werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben
150, 53123 Bonn, dieses vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, - Schutzbereichbehörde Wilhelm-Raabe-Str. 46 in 40470 Düsseldorf zu richten.
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden,
dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Öffentliche Bekanntmachung des BMVg
Bundesministerium der Verteidigung
IUD I 6 - Anordnung-Nr.: 111/Rhe/616/2
Anordnung
Aufbebung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 7. Januar 2000, WV III 6 - Anordnungs-Nr.: IIII
Rhe/616/1 wurde ein Gebiet in der Stadt Euskirchen, Land Nordrhein-Westfalen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage
Rheinbach II (616) erklärt.
Diese Anordnung wird auf Grund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über
die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I, S.
899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung
der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai
2015 (BGBl I, 2015, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Bonn, 21. Januar 2016
Im Auftrag
Simon
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
5
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92
Im Justizzentrum
52070 Aachen
schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder - entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen- in elektronischer Form erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben
150, 53123 Bonn, dieses vertreten durch das Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf, - Schutzbereichbehörde - Wilhelm-Raabe-Str. 46 in 40470 Düsseldorf zu
richten.
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt
werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Ende: Amtliche Bekanntmachungen / Informationen der Kreisstadt Euskirchen
Mechernich feiert das 15. Brunnenfest
Schirmherr und Bürgermeister Dr
Dr..
Hans-Peter Schick eröffnet das
Fest am Sonntag, 4. September
2016 11 Uhr auf dem Brunnenplatz
An alle Gewerbebetriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen
Der Termin steht, die umfangreichen Vorbereitungen sind ange-
laufen.
Bereits zum 15. Mal findet am
Sonntag, 4. September 2016,
diesmal in Kooperation mit der
Mechernicher Herbstkirmes, das
weit über die Stadt- und Kreisgrenzen bekannte Brunnenfest
unter der Schirmherrschaft von
Bürgermeister Hans-Peter Schick
statt.
Das Orga-Team des Brunnenfestes ist nach besten Kräften bemüht die Rekordbeteiligung 2014
wieder zu erreichen, so OrgaTeam-Chef Heinz Schmitz, wo alle
Fäden erneut zusammenlaufen.
Auch Freiberufler, Vereine und
Organisationen sind wieder herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Das „Mechernicher Brunnenfest“
hat sich im Laufe der Jahre zu
einer festen Institution und bedeutendem Faktor für die heimische Wirtschaft entwickelt.
Zehntausende Besucher werden
am 4. September wieder in der
gesamten Mechernicher Innenstadt erwartet. Dies ist stets aufs
Neue eine willkommene Gelegenheit sich einem breiten Publikum aus nah und fern zu präsentieren.
Ein ansprechendes Rahmenprogramm, musikalische Highlights,
Großbühnen, Autoshow, Handwerker und Gewerbemarkt und,
diesmal wieder in Verbindung mit
der großen Mechernicher Herbstkirmes, dem Vereinskartell und
der Zusammenarbeit Stadtmarketing Mechernich aktiv. Darüber
hinaus laden die Mechernicher
Geschäfte alle Besucher zum
verkaufsoffenen Sonntag ein.
Anmeldeunterlagen und weitere Infos gibt es ab sofort beim
Orga-T
eam „Brunnenfest-Stadt
Orga-Team
Mechernich“
Heinz Schmitz (Bettenhaus
Schmitz)
Bahnstr
Bahnstr.. 8 /Eck
/Eckee Marktplatz
53894 Mechernich/Eifel
Telefon: 02443/2424
Fax: 02443/48924
E-Mail: [email protected]
Alte Wunden
Zeit zum
Entspannen:
wann reservieren
Sie Ihren nächsten
Wohlfühlmoment?
6
Abwehrstrategien
Verdrängen, Vergessen, Kompensieren - vielfältige Strategien helfen uns, problematische
Erlebnisse und Gefühle zu verarbeiten, nicht nur wenn ein
massives Trauma vorliegt.
Zu Erfahrungsaustausch und Diskussion über die verschiedenen
Abwehrformen, die Menschen
wählen, um mit alten Wunden
und tiefen Prägungen klar zu
kommen, lädt Willy-Peter Müller am 18.04.2016 um 19.30 Uhr
im Haus der Familie in Euskirchen ein.
Die Kursgebühr beträgt 5,00 €.
Anmeldung und Information unter
Tel.
02251-9571120,
www.fbs-euskirchen.de
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Trennung und Scheidung
Euskirchen. Wie erleben Kinder
Trennung und Scheidung? Am
Mittwoch, 13.04.2016, 19.00 Uhr
thematisiert Ursula Kodjoe in einem Vortrag mit anschließender
Diskussion Elternkonflikte aus der
Kinderperspektive, eine Realität,
wenn Eltern sich trennen.
Aber es geht auch anders! Auseinandersetzung und Streit lassen
sich reduzieren oder auch vermeiden zum Wohle der Kinder! Die
Referentin erörtert elterliche Verhaltensweisen, die diese Lebenssituation für Kinder und Eltern erleichtern und wie sich Fehler in
Trennungs- und Scheidungssituationen vermeiden lassen, damit
Kinder nicht verunsichert oder
sogar in ihrem Weltbild erschüttert werden.
Die Familienbeziehungen sollten
einvernehmlich neu organisiert
werden, damit Kinder ihrem Bedürfnis entsprechend ihren Kontakt zu beiden Eltern, den Großeltern und weiteren Personen aus
deren verwandtschaftlichem Umfeld aufrechterhalten können.
Welche Wege, Unterstützungen,
Maßnahmen und Verhaltensänderungen möglich sind, die sich positiv auf das Erleben des Kindes
auswirken, wird in dem Vortrag
erörtert.
Ursula Kodjoe ist Diplom-Psychologin. Sie hat eine eigene Praxis
im Trennungs- und Scheidungsbe-
reich mit Schwerpunkt „Interessen und Bedürfnisse von Kindern
und Befriedung von Familien“.
Sie führt Fortbildungsveranstaltungen für die Justizministerien
der Länder als Teil des Teams der
„Cochemer Praxis“, das Verfahrensbeschleunigung, Mediation
und Beratung für Eltern, sowie Vernetzung aller am Verfahren Beteiligten vermittelt, durch. Das
gemeinsame Ziel ist, die Interessen und Bedürfnisse der Kinder
wahren, damit sie ihre Beziehung
zu beiden Eltern und deren Familien auch nach der Trennung
weiterhin ungehindert leben können. Stärkung von Elternautonomie und -verantwortung.
Unterstützt durch das Land NRW
ist dieser Kurs mit 5 Terminen für
Familien kostenlos.
Der Kurs ist nach der Pädagogik
Emmi Pikler ausgerichtet und wird
von Susanne Gieseke geleitet.
Anmeldung und Information unter
Tel. 02251-9571120 oder
www.fbs-euskirchen.de
Die Ver
anstaltung findet im Sieranstaltung
tungssaal 1 der Kreisverwaltung,
Jülicher Ring 32, Euskirchen statt.
Anmeldungen im Haus der Familie
lie,, Tel. 02251/9571120 oder
online www
.fbs-euskirchen.de
www.fbs-euskirchen.de
In Kooperation mit der BIGE Euskirchen, der Abteilung Jugend und
Familie des Kreises Euskirchen
und dem Haus der Familie.
Babygruppe
Elternstart NRW
Am 12.04. startet um 09.00 Uhr im
Haus der Familie in Euskirchen ein
neuer Kurs für Babies im Alter von
2-5 Monaten.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Der „vergessene“ Jakobsweg durch Zülpich
Auf den Spuren von Römern, Rittern und Pilgern
Auf die Spuren von Römern, Rittern und Pilgern rund um Zülpich
begeben sich die Jakobusfreunde
Euskirchen bei ihrer diesjährigen
Frühjahrswanderung am Samstag,
den 09. April 2016. Der ca. 13
Kilometer lange Rundweg beginnt um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz „Gartenschaupark“ am
Zülpicher Wassersportsee unter
sachkundiger Führung von HansGerd Dick von der Stadt Zülpich.
In der Innenstadt passieren die
Wanderer unter anderem die Jakobspilger-Stele an der Begegnungsstätte Alte Martinskirche,
im Mittelalter als Jakobskirche
bekannt. Hier trafen sich damals
Pilger aus allen Himmelsrichtungen, bevor sie sich auf der alten
Römerstraße (Köln - Trier) wei-
ter in Richtung Eifel und Trier
machten und viele von ihnen
sogar bis nach Santiago de
Compostela im fernen Spanien.
Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle der Jakobusfreunde Euskirchen (Telefon 02251/
4208 - Jürgen Sauer) entgegen.
Anmeldeschluss ist der 30. März
2016. Die Teilnehmergebühr beträgt 5,00 €. Weitere Informationen zu Streckenführung, Sehenswürdigkeiten und Anmeldeverfahren erhalten Interessierte online unter
www.jakobusfreundeeuskirchen.de.
Mehr Geld vom Staat für umweltfreundliche Solarwärme
Seit dem 1. April 2015 gibt es für
Solarwärmeanlagen mehr Geld
vom Staat. Denn wer die Kraft der
Sonne für Heizung und Warmwasser nutzt, spart Energie und
schützt außerdem die Umwelt. Eigenheimbesitzer können ihren Energieverbrauch mit Wärme aus der
Sonne und einer modernen Heizung oft halbieren. In gut gedämmten Häusern reicht die Sonnen-
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wärme in der Übergangszeit häufig sogar allein aus. Und der Kessel hat vom Frühling bis in den
Herbst hinein Pause.
Schon zwei Millionen Solarwär
Solarwär-meanlagen
Kein Wunder also, dass sich immer
mehr Eigenheimbesitzer für eine
Solarwärmeanlage entscheiden.
„Allein im letzten Jahr wurden
112.000 neue Anlagen installiert“,
sagt Andreas Lücke vom Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH). Inzwischen sind
deutschlandweit schon mehr als
zwei Millionen Solarwärmeanlagen in Betrieb. Das zeigt: Das Interesse der Verbraucher an Techniken, die unabhängiger von Energieimporten machen und den
Immobilienwert steigern, ist groß.
Schließlich sind Solarwärmeanlagen die effizienteste Art, die Energie der Sonne zu nutzen - sie
sind langlebig, wirtschaftlich und
zuverlässig. „Solarwärmeanlagen
sind ausgereift und seit vielen Jahren bewährt. Sie können heute
mit beinahe jeder beliebigen Heizungsanlage kombiniert werden“,
erläutert Lücke.
Moderne Solarwärmeanlagen verfügen heute über vormontierte
Solarstationen. Das vereinfacht
die Montage und verkürzt die Planungszeit. Die Komponenten dieser vorkonfektionieren Systeme
sind zudem optimal aufeinander
abgestimmt. Hohe Erträge und
verlässliche Energieeinsparungen
über viele Jahrzehnte hinweg sind
so gesichert.
Zuschüsse vom Staat
Jetzt hat der Staat nachgelegt und
die Zuschüsse für Solarwärme
deutlich erhöht. Mit dem verbesserten
Marktanreizprogramm
(MAP) macht sich eine Solarwärmeanlage noch schneller bezahlt.
Mindestens 2.000 Euro Zuschuss
erhalten Eigenheimbesitzer, die
eine neue Solarkollektoranlage
zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung installieren. Weitere 500 Euro
obendrauf erhalten diejenigen,
die zugleich in eine neue Heizungsanlage investieren. Den sogenannten Kesseltauschbonus
gibt es sowohl für hocheffiziente
Brennwertkessel als auch für neue
Biomasseanlagen und andere Effizienztechniken.
„Die Kombination von Solarwärme mit moderner, energiesparender Heiztechnik bringt den doppelten Nutzen. Das schöpft die
Potenziale voll aus“, so der Experte Andreas Lücke. Informationen und Förderanträge gibt es
unter www.bafa.de. (akz-o)
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Achtsamkeit
Ein Tag mit Achtsamkeitspraxis und
christlicher Spiritualität
Achtsamkeit, wie sie beispielsweise
in Stressbewältigungskursen (mbsr)
weltanschaulich neutral vermittelt
wird, ist eine Möglichkeit, die persönliche Gebetspraxis zu befruchten
und den Zugang zu den eigenen spirituellen Wurzeln zu öffnen. In einem
Tagesseminar am 09.04.2016 im
Haus der Familie Euskirchen gibt der
Diplom-Theologe und Achsamkeitstrainer Ralf Braun Teilnehmern die
Gelegenheit zum gemeinsamen
Üben, Reflektieren und Austauschen.
Das überwiegende Schweigen, Impulsvorträge und gemeinsame Meditations- und Gebetszeiten wollen
helfen, wachsam, achtsam und gegenwärtig zu sein. Der Workshop ist
für Anfänger ebenso wie fürTeilnehmende an früheren mbsr-Kursen geeignet, die eingeübte Achtsamkeitspraxis in ihre christliche Spiritualität
integrieren möchten. Die Kursgebühr
beträgt 24,00 €. Anmeldung und Information unter Tel. 02251-9571120,
www.fbs-euskirchen.de
Außensprechtag der
Schwerbehindertenabteilung
Die Abteilung 50 (Schwerbehindertenrecht - ehemaliges Versorgungsamt) des Kreises Euskirchen
lädt zum nächsten Außensprechtag ein.
Dieser Außensprechtag soll am
Dienstag, den 12. April von 8 bis
12 Uhr
in der
Stadtverwaltung Schleiden
Blankenheimer Straße 2
Zimmer 29 (Kfz-Zulassung)
53937 Schleiden
stattfinden.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Beverly Daley &
The Up Town Four
Springtime is Swingtime
Swingend in den Frühling.
Mit Klassikern und Evergreens
der goldenen Ära des swingenden Jazz. Mit Songs, die die Stimmung und Gefühle dieser Jahreszeit in besonderer Weise zum
Ausdruck bringen.
Und das alles unter der
Devise: swingen, swingen, swingen muss es,
und Beverly Daley aus
Jamaika und die Musiker von The Up Town
Four folgen dieser Devise in einer Art und
Weise, dass dem Publikum nichts anderes
übrig bleibt, als mit zu swingen.
Beverly Daley & The Up Town Four
haben das Euskirchener Publikum
bereits im April 2012 mit ihrer Hommage an Ella Fitzgerald begeistert.
Eintritt pro Person: 15,00 €
Vorverkauf: 12,00 €
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Termine der Sonderberatungen im April 2016
Energiespar-Einzelberatung zu Heizungstechnik, Regenerativen Energien und
Wärmedämmung
Heiztechnik, Photovoltaik, Solare
Warmwasserbereitung, Wärmedämmung, Feuchtigkeit und
Schimmelbildung, Förderprogramme u.a.
Berater: Werner Reiner (Kosten:
5,00 € / 30 min.)
Termine: Do 14.04.2016 15:00
- 20.00 Uhr
Do 28.04.2016 15.00 - 20.00
Uhr
Mietrechtsberatung
Fragen rund um Mieterhöhung,
Kündigungsfristen, Wohnungsmängel, Nebenkosten u.a.
Berater: Ralf Schilberz (Kosten:
20,00 €)
Termin: Mo 18.04.2016 10.00 13.00 Uhr
Rechtsberatung durch Rechtsanwalt
Verbraucherverträge: z.B. Telekommunikationsdienstleistungen, Kaufverträge, Handwerkerverträge, Reiserecht, Fitnessstudio-Verträge, Beratung zum
Energierecht
Berater: Lutz Stader (Kosten:
30,00 € )
Termine: Di 05.04.2016 14.00
- 18.00 Uhr
Di 19.04.2016 14.00 - 18.00
Uhr
Versicherungsberatung
Ermittlung des Versicherungsbedarfs, Überprüfung der aktuellen
Versicherungssituation zu allen
privaten Versicherungen
Berater: Sabine Nikel (Kosten:
40,00 € / 30 min. )
Termin: Di 12.04.2016 14.00 18.00 Uhr
Vorherige Anmeldung erforder
erforder-lich: Beratungsstelle Euskirchen,
Wilhelmstraße 37
Tel: 02251 / 506 45 01
Fax: 02251 / 506 45 07
E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo 9.00 - 13.00
Uhr
Di 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 18.00 Uhr
Do 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 18.00 Uhr
Fr 9.00 - 13.00 Uhr
Mensch bleibt Mensch
Kult-Uriges
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Hasenpafad 10 · 53881 Euskirchen
Tel.: 02251 / 581 10
24h-Rufbereitschaft 0172 / 8835144
Seniorentagesstätte
Am Kirchwall 16a · 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 / 810 6930
Examinierte Krankenschwester
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Die Initiative „Kuchenheimer
Kultur“ präsentiert unter dem
Titel „Kult-Uriges“ am 10. April
ein Kontrastprogramm besonderer Art in der Mottenburg, LVR
Inustriemuseum in EuskirchenKuchenheim, Carl-Koenen-Straße.
Hier stehen sich zwei sehr unterschiedliche Autoren und ein
professioneller Gitarrist gegenüber. Hans Jürgen Sittig (seine
literarische Heimat ist der Eifelkrimi) liest aus seinem jüngst
veröffentlichten Gedichtband
„Honigmuscheln“
Heiteres,
Mörderisches und Besinnliches.
Hanjo Schiefer (ein Köln- und
Kölsch-Autor) umreißt auf humorvolle Weise die rheinische
Seele und Eigenheiten des Kölners mit „Verzällcher“ und Gedichten.
Bert Enkel gibt mit virtuoser Gitarrenmusik dem Programm den
überregionalen Touch mit Titeln
aus Jazz, Pop und Klassik.
Sonntag, 10. April, 18.00 Uhr
(Einlass 17.30 Uhr).
Eintritt: 10 € VVK, 13 € Abendkasse.
Vorverk.: Post-Lotto Altenbach,
Eu-Kuchenheim, Kuchenheimer
Str. 104.
Reservierungen: 51269 (02251)
oder 54728 (02251).
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Chormusik der Renaissance mit dem Kammerchor
Am Karfreitag, 25. März wird der
Kammerchor an St. Nikolaus Chorwerke der Renaissance in der Liturgie vom Leiden und Sterben
Jesu um 15.00 Uhr in der Pfarrkirche in Kuchenheim aufführen.
Während der Passion singt der
Kammerchor Werke von Palestrina, Morley, Farrant, Morales, Vittoria u.a.
Die Leitung hat Seelsorgebereichskirchenmusiker
Volker
Prinz. Hierzu herzliche Einladung!
Der Kammerchor an St. Nikolaus
Kuchenheim Unser neuer Kammerchor (4- bis 8-stimmig), der
aus 28 Sängerinnen und Sängern
besteht, wirkt hauptsächlich bei
der Gestaltung von Liturgie und
Konzerten in der Pfarrkirche St.
Nikolaus, Kuchenheim und weiteren Kirchen im Bereich Erftmühlenbach mit. Die meisten Choristen haben oder hatten privaten
Gesangsunterricht und verfügen
über Notenkenntnisse.
Die anstehenden Werke werden
von den Sängern zu Hause erarbeitet, sodass in der Chorprobe
an der Musik gearbeitet werden
kann. Zum Repertoire gehört
geistliche Chorliteratur verschiedener Epochen (z. B. Palestrina Rutter).
Auf der Repertoire-Liste stehen
u. a. folgende Werke: Missa Papae Marcelli von Palestrina, a cappella-Chorwerke der Renaissance, die Doppelchörige Messe
in Es-Dur „Cantus Missae“ von J.
G. Rheinberger und verschiedene
Bach Motetten.
Geprobt wird einmal im Monat
nach Absprache, samstags von 9
bis 13 Uhr im großen NikolausSaal im Pfarrheim Kuchenheim.
Dazwischen finden alle zwei Wochen donnerstags Stimmproben
statt. Stimmbildung wird in die
Probearbeit mit einbezogen. Die
Chorstimmen sind vollzählig besetzt.
Kino für Senioren im April
In der Reihe „Kino für Senioren“,
die vom Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen gemeinsam mit
dem Kino-Center Galleria, Berliner
Straße 23, durchgeführt wird, wird
der nächste Film am Mittwoch, dem
6. April, gezeigt. Es handelt sich um
den Film „St. Vincent“.
Zum Film: Maggie, eine alleinerziehende Mutter, zieht mit ihrem 12jährigen Sohn Oliver in ein neues
Haus nach Brooklyn. Weil sie gezwungen ist, Überstunden zu machen, muss sie Oliver in die Obhut
ihres Nachbarn Vincent geben, ein
griesgrämiger Rentner mit Hang
zu Alkohol und Glücksspiel. Zwischen ihm und dem Jungen entwickelt sich bald eine ganz besondere Freundschaft. Die schwangere
Stripperin Daka im Schlepptau,
nimmt Vincent seinen Schützling
mit auf alle Stationen seiner täglichen Routine: die Rennbahn, den
Stripclub und die Kneipe nebenan.
Die Laufzeit des Films beträgt 102
Minuten.
Die Vorstellung beginnt um 15.00
Uhr. Vorher treffen sich die Kinobesucher/innen ab 14.00 Uhr
zunächst zu einer Tasse Kaffee und
einem Stück Kuchen im Foyer des
Kinos.
Der Eintritt kostet 5 Euro und beinhaltet Kaffee und Kuchen. Für
Inhaber des Euskirchen-Passes
gibt es eine Ermäßigung. Das Kinocenter Galleria verfügt über einen Aufzug. Für Gehbehinderte
Personen wird die hintere Reihe
des Kinos freigehalten, sodass keine Stufen zu bewältigen sind. Kartenreservierungen sind über den
Link http://www.cineplex.de/kino/
home/city17/ und auch telefonisch
unter 02251/782613 möglich.
Die nächste Seniorenkino-Vorstellung findet am 04.05.2016 statt.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Lederland, der Experte für Ledermöbel wird 40
Lederland, der Spezialist für Ledersofas und Relax-Sessel feiert dieses Jahr seinen 40. Geburtstag! Seit der ersten Geschäftseröffnung
1976 haben Ledersofas sich bedeutend weiterentwickelt. Es gibt sie
nun in allen Formen und Farben, mit verschiedenen Relax- und
Massagefunktionen. Auch die Erwartungen und Anforderungen der
Kunden sind gestiegen.
Lederland hat all’ diese Entwicklungen mitgemacht und wurde im
Laufe der Jahre zum Spezialisten für Ledermöbel und Relaxsessel.
Ledermöbel sind heutzutage besonders beliebt
In jedem dritten Wohnzimmer steht heute eine Ledergarnitur. Leder
bietet viele Vorteile, zum Beispiel seine unempfindliche Oberfl äche:
Verschütteter Rotwein oder Cola, die Schokoladenfinger der Kinder
oder matschige Hundepfoten sind überhaupt kein Problem. Die durchgefärbten und nach hohen ökologischen Gesichtspunkten gegerbten
Oberleder versprechen Langlebigkeit, Wertbeständigkeit und auch
für Allergiker ein uneingeschränktes Wohlfühlerlebnis.
Zudem besitzt dieses edle Material das unnachahmliche Flair der
Exklusivität - egal ob in modernem oder klassischem Design.
Sonderanfertigungen sind kein Problem
Um den hohen Anforderungen seiner Kunden gerecht zu werden,
bietet Lederland ihnen besonders großen Gestaltungsfreiraum. Ob
2- oder 3-Sitzer, Sessel, Ecksofa oder Wohnlandschaft, LederlandSofas sind in zahlreichen Varianten erhältlich. Auf Wunsch werden sie
mit mechanischer oder elektrischer Relaxfunktion, Aufstehhilfe oder
Massagevorrichtung ausgestattet.
Maß- oder Sonderanfertigungen sind dank eigenem Atelier auch kein
Problem.
Farbe, Form, Art des Leders - Lederland setzt (fast) jeden Kundenwunsch um. Auch für ausgefallene Wünsche und Ideen haben die
Lederexperten immer die passende Lösung.
Service ist das Allerwichtigste
Service geht bei Lederland über den bloßen Verkauf eines Möbelstücks hinaus. So ist zum Beispiel die kostenfreie Lieferung innerhalb
Anzeige
des Benelux-Gebietes und in ganz Deutschland für den Möbelspezialisten selbstverständlich. Ein hauseigener Kundenservice und zahlreiche
Sonderaktionen vervollständigen das Serviceangebot.
Lederland ist immer auf der Suche nach neuen Trends und Modellen,
weshalb die Geschäftsführer regelmäßig Europas größte Möbelmessen in Paris, Mailand oder Köln besuchen. Im großen Showroom
können Kunden die besonders umfangreiche
Kollektion entdecken: 150 Modelle in alle Stilrichtungen und für
jedes Budget.
Für die Gestaltung stehen mehr als 200 Farben und 70 Lederarten zur
Auswahl. Dank fachkundiger Beratung findet hier jeder das passende
Möbelstück!
Boxspringbetten und stylische Holzmöbel
Neben Ledermöbeln gibt’s im St-Vither Geschäft hochwertige Boxspringbetten.
Diese bestechen durch einzigartigen Liegekomfort. Während bei
einem herkömmlichen Bett die Matratze von einem Lattenrost getragen wird, besteht das Boxspringbett aus einem Rahmen mit
Taschenfederkern, auf den eine Matratze bis zu 1000 Taschenfederkern gelegt wird. Obenauf kommt auf Wunsch noch ein „Topper“.
Dieser mehrschichtige Aufbau ist besonders druckentlastend und
ermöglicht ein herrliches Liegegefühl.
Seit knapp einem Jahr gibt es in Sankt-Vith nun auch Möbel von
Henders & Hazel (H&H). Dieser niederländische Hersteller hat sich
auf die Produktion von Holzmöbeln zu bezahlbaren Preisen spezialisiert.
Tische, Stühle, Stoffcouchen und Schränke aller Art lassen sich uneingeschränkt zu einem charaktervollen, einzigartigen Interieur kombinieren.
Der Anspruch: Zu jeder Ledergarnitur eine große Auswahl passender
Möbel und Accessoires anbieten. Modernes Design, natürliche Materialien und Funktionalität prägen dieses neue Angebot.
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Zum runden Geburtstag bietet Lederland seinen Kunden tolle Sonderangebote:
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Trends, Stile und Designs haben sich über die Jahre verändert. Auch wir gehen mit der Zeit. Doch eine Sache ist bei uns immer gleich geblieben: unser
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Ärztlicher Notdienst
Rufnummer: 116117
Die einheitliche Nummer 116117
gilt bundesweit, funktioniert ohne
Vorwahl und der Anruf ist für Patienten kostenlos.
Pflegestation
Hellenthal - Schleiden - Kall
Caritas
Palliativstation
Telefon-Nr.: 02445/8507-223
Mobil: 0173/9532448
EV
A
EVA
Telefon-Nr.: 02444/95150
Privatärztlicher Notdienst
ARZTRUF
0180/5019257
Zahnärztlicher Notdienst
Rechtsrheinisch: 01805/986700
Tierärzte
Über die Telefon-Nummer des jeweiligen Tierarztes (Anrufbeantworter)
Tierärztliche Klinik für Kleintiere
Windeck, Tel: 02292/5051
Montag bis Sonntag Tag und Nacht
zu erreichen
Tierärztliche Klinik für Pferde Aggertal, Lohmar-Wahlscheid, Tel.:
02206/910410
Abfluss-Notdienst
Fa. Poetes, Euskirchen
Tel.: 02251/51067 und und 0700/
47064706
Apotheken-Notdienst
Der Bereitschaftsdienst wechselt
täglich. Er beginnt jeweils um
09.00 Uhr und endet am nächsten
Tag um 09.00 Uhr
Freitag, 25. März 2016
Citrus-Apotheke
Gerberstr. 43,
53879 Euskirchen,
02251/79140
Samstag, 26. März 2016
Südstadt-Apotheke am Marienhospital Margret Bauer & Dr
Dr.. Ulrich Bauer OHG
Gottfried-Disse-Straße 48,
53879 Euskirchen, 02251/1293880
Sonntag, 27. März 2016
Apotheke am Münstertor
Münsterstr. 33, 53909 Zülpich,
02252-8384590
Montag, 28. März 2016
Millennium-Apotheke
Roitzheimer Str. 117,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251-124950
Land-Apotheke
Luxemburger Str. 27,
50374 Erftstadt (Erp),
02235/956331
Dienstag, 29. März 2016
Millennium-Apotheke
Roitzheimer Str. 117,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251-124950
Adler
-Apothek
Adler-Apothek
-Apothekee
Münsterstr. 7, 53909 Zülpich,
02252/2348
Mittwoch, 30. März 2016
Annaturm-Apotheke
Kirchstr. 11-13,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251/4311
Donnerstag, 31. März 2016
DocMorris Apothek
Apothekee Euskirchen
Neustraße
Neustraße 34,
53879 Euskirchen,
02251/52042
Freitag, 1. April 2016
Apotheke Kommern
Kölner Str. 26,
53894 Mechernich (Kommern),
02443/5333
Samstag, 2. April 2016
Burg-Apotheke im REWE Markt
Kölner Str. 133, 53894 Mechernich (Kommern), 02443/911919
Sonntag, 3. April 2016
Apotheke am Bahnhof Margret
Bauer & Dr
Dr.. Ulrich Bauer OHG
Veybachstraße 18, 53879
Euskirchen (Innenstadt),
02251/2019
Montag, 4. April 2016
Martin-Apotheke
Kölnstr. 55, 53909 Zülpich,
02252/6662
Dienstag, 5. April 2016
Apotheke am Münstertor
Münsterstr. 33, 53909 Zülpich,
02252-8384590
Mittwoch, 6. April 2016
Millennium-Apotheke
Roitzheimer Str. 117,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251-124950
Donnerstag, 7. April 2016
Land-Apotheke
Luxemburger Str. 27,
50374 Erftstadt (Erp),
02235/956331
Freitag, 8. April 2016
Chlodwig-Apotheke
Schumacherstr. 10-12,
53909 Zülpich, 02252/3642
Samstag, 9. April 2016
Bären-Apotheke
Kaiser-Wilhelm-Platz 2,
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
53919 Weilerswist (Lommersum),
02251/74422
Sonntag, 10. April 2016
Apothek
elpfad
Apothekee am Wink
Winkelpfad
Rüdesheimer Ring 145,
53879 Euskirchen (Innenstadt),
02251/2696
Kurzfristige Änderungen des Notdienstes sind möglich.
Weiterhin können auch die bundesweit einheitlichen Notdienstservices der ABDA genutzt werden: Unter der Nummer 0800/
0022833 sind die Notdienst habenden Apotheken rund um die
Uhr abrufbar. Aus dem Festnetz
ist Anruf unter Tel. 0800/0022833
kostenlos, per Mobiltelefon ohne
Vorwahl unter Tel. 22833 kostet
jeder Anruf pro Minute sowie jede
SMS 69 Cent.
Weitere Informationen finden Sie
unter
www.abda.de/
notdienst.html.
(Alle
Angaben ohne
Gewähr)
Tierärztlicher
Notdienst
im
Kreis Euskirchen
Rufbereitschaft an Wochenenden
und Feiertagen:
25.3.2016 (Karfreitag)
Praxis Minister, 02253/542354
26./27.3.2016
Praxis Braun, Tel.: 02251/7774220
28.3.2016 (Ostermontag)
Praxis Kannengießer, Tel.: 02441/
1793, Kall
15
Schüleraustausch der Marienschule Euskirchen
Austausch mit dem Lycée Sévigné aus Charleville-Mézières
Vom 3. bis 10. März waren 14
Schülerinnen und Schüler aus
Charleville-Mézières zu Gast an
der Marienschule in Euskirchen.
Eine Woche zuvor fand der Gegenbesuch in Frankreich statt. So
wurde der Schüleraustausch im
Block durchgeführt, was den Vorteil bringt, dass die Schülerinnern und Schüler zwei auf
einander folgende Wochen zusammen sind und sich besser
kennenlernen können.
Während des Aufenthaltes standen u.a. Ausflüge nach Köln und
Bad Münstereifel auf dem Programm. Außerdem nahmen die
Schülerinnen und Schüler am Unterricht teil und verbrachten Zeit
mit ihren Gastfamilien.
Am 7. März wurden die französischen Schülerinnen und Schüler
mit ihren deutschen Austauschpartnern sowie den Lehrern von
Bürgermeister Dr. Uwe Friedl im
Rathaus empfangen. Die anschließende Fragerunde zeigte
großes Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber auch die
Fotosession am Ende des Empfangs machte allen sichtlichen
Spaß.
Energieberatung der
Verbraucherzentrale im April
2016
Kleine Handgriffe
Handgriffe,, große Wirkung
Das eigene Zuhause jetzt schon
für den Winter w
appnen
wappnen
Der Frühling steht vor der Tür, und
die Heizung kann endlich in die
Sommerpause gehen. Trotzdem
lohnt es sich, kurz an die kalten
Füße der vergangenen Monate
zurückzudenken. Während der
warmen Jahreszeit ist nämlich die
perfekte Gelegenheit, Wohnung
oder Haus mit ein paar einfachen
16
und kostengünstigen Maßnahmen für den nächsten Winter zu
wappnen. Werner Reiner, Energieexperte der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen, hat die besten Tipps zusammengestellt.
Fenster und Türen abdichten
„Alte Fenster und Türen sind oft
undicht. Zugluft und Energieverluste sind die Folge“, erläutert
Werner Reiner. Dichtungsbänder
und Bürstendichtungen lassen
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
sich leicht selbst anbringen und
schaffen zuverlässig Abhilfe.
Umräumen
Ist der Heizkörper durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge verdeckt, kann seine Wärme nicht
voll genutzt werden. Außerdem
kann das Thermostatventil durch
den Wärmestau unter der Abdeckung nicht die richtige Raumtemperatur einstellen. Die Folge:
Das Zimmer bleibt kalt.
Heizkörper entlüften
Gluckernde Heizkörper sind nicht
mehr vollständig mit Wasser gefüllt und werden daher nicht richtig warm. Mit einem speziellen
Schlüssel und wenigen Handgriffen können sie entlüftet werden.
„Informieren Sie aber vorher Ihren Vermieter, Hauswart oder
Hausverwaltung,
denn
möglicherweise muss anschließend Wasser ins Heizungssystem
nachgefüllt werden“, rät der Energieexperte.
Heizkörpernischen dämmen
Die Außenwand in Heizkörpernischen ist dünner und wird vom
Heizkörper stark erwärmt. So geht
viel Wärme verloren. Ist zwischen
Heizkörper und Außenwand ausreichend Platz, können hinter dem
Heizkörper Dämmstoffplatten angebracht und so diese Wärmeverluste reduziert werden.
Wer Fragen zu den Themen Dämmen, Heizen und Lüften sowie
Strom- und Energiesparen hat,
wendet sich an die anbieterunabhängige Energieberatung der
Verbraucherzentrale. Zu allen
Energiesparthemen kann ein Termin in der Euskirchener Beratungsstelle vereinbart werden.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Die Terminvergabe findet statt unter 02251-5064501
oder
per
email
an
[email protected]
Die Energieberatung kostet 5,- €
für 30 Minuten. Je nach Umfang
des Themas werden 60 Minuten
eingeplant.
Termine im Kreis Euskirchen im
April zu allen Energiesparthemen:
Euskirchen in der Verbraucherzentrale 14.04.2016 ab 15.00 Uhr
28.04.2016 ab 15.00 Uhr
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Informationsabend der Initiative „Eltern und Medien“
Informationsveranstaltung zum Thema Laptop, Handy, Spielekonsolen für Kinder?
Das städtische Familienzentrum
Südstadt und die „Kooperation
Suchtvorbeugung“ laden am
Dienstag, dem 05.04.2016, von
18.30 bis 19.45 Uhr zu einem Informationsabend der Initiative
„Eltern und Medien“ unter der
Leitung der Medienpädagogin
und Referentin Katrin Scheel in
die Gottfried-Disse-Straße 32
ein.
Schon Kinder im Kindergartenalter sind neugierig auf das Smartphone oder das Tablet der Eltern
und strecken ihre Hände danach
aus. Im Alltag fragen sich Eltern
immer wieder, wann es sinnvoll
ist, mit der Medienerziehung zu
beginnen und welche Gerätearten bzw. Spielprogramme für das
Alter ihres Kindes sinnvoll eingesetzt werden können. Bei dieser Veranstaltung befassen sich
die Teilnehmer/-innen mit der Frage, wie die neuen Medien altersgerecht bei Kindern ab drei Jahren mit Blick auf eine gesunde
Entwicklung eingesetzt werden
können.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind ab sofort bei der
Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generationen und
Soziales, Tel.: 02251/14398, EMail: [email protected] oder
[email protected] möglich.
Marienschülerin erfolgreich bei Jugend debattiert
Louisa Albrecht gewinnt Regionalwettbewerb
„Als Erstplatzierte aus dem Regionalwettbewerb hervorzugehen, übertraf meine Erwartun-
18
gen und Hoffnungen bei Weitem“, sagt Louisa Albrecht. Die
17-jährige Schülerin der Marienschule Euskirchen überzeugte beim Finale von Jugend de-
battiert im Regionalverbund
Köln 2.
Im Regionalwettbewerb, der in
der Gesamtschule Weilerswist
stattfand, wurden die besten
Debattanten der elf teilnehmenden Schulen aus dem Verbund
ermittelt.
Im Wettbewerb der Klassen 8
bis 10 gewannen Philipp
Behringer vom Gymnasium der
Stadt Kerpen vor Tom Adler vom
Ville-Gymnasium Erftstadt. Sie
vertraten ihre Positionen überzeugend zu der Frage, ob „in
NRW die verbindliche
Grundschulempfehlung wieder
eingeführt werden“
soll.
Aus den Jahrgangsstufen 11 bis 13 siegte Louisa Albrecht
vor Elias Weitz vom
Stiftischen Gymnasium Düren. Ihr Debattenthema lautete:
„Soll die Verbreitung
von
Elektroautos
durch eine staatliche Kaufprämie gefördert werden?“.
Auch Regionalkoordinator Michael Reil freute sich über den
Erfolg seiner Schüler: „ Alle Teilnehmer haben sich gut auf die
Themen vorbereitet und ihre
Nervosität super im Griff gehabt“.
Die Erst- und Zweitplatzierten
beider Altersgruppen qualifizieren sich mit ihrem Sieg für den
Landeswettbewerb und gewinnen ein mehrtägiges professionelles Rhetorik-Training.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Mitgliederversammlung am 10. März
Älterwerden in Euskirchen e.V.
An der diesjährigen Mitgliederversammlung im großen Saal der evangelischen Kirche nahmen gut 60 Personen und 7 der 8 Vorstandsmitglieder teil. Zunächst begrüßte die Vorsitzende, Frau Hannelore Bleeker,
die Anwesenden und bat um eine
Schweigeminute für die Verstorbenen des letzten Jahres. Anschließend
berichtete sie, dass der Verein aktuell 230 Mitglieder hat, die sich aus
177 Frauen und 53 Männern zusammensetzen und dass das Durchschnittsalter etwas höher liegt, als
im vergangenen Jahr. Ein Ziel für die
Zukunft müsse es deshalb sein,
wieder mehr „jüngere Alte„ für den
Verein zu gewinnen. Sie führt weiter
aus, dass die Zahl der Angebote im
Verein etwa gleichbleibend bei 43
liegt.
Unsere Kassiererin, Frau Anni Lünebach, stellte die Einkünfte und Ausgaben des letzten Jahres gegenüber, die zur Verdeutlichung über einen Beamer auf eine Leinwand projiziert wurden.
Nachfolgend konnte Frau Bleeker
zwei neue Angebote des Vereins in
Form einer Mah Jongg-Gruppe, sowie einer Theatergruppe vorstellen,
die ihren ersten Auftritt beim diesjährigen Frühlingsfest haben wird.
Auch in diesem Jahr ging die Vorsitzende auf die vielen besonderen Aktivitäten des Vereins im vergangenen Jahr ein. Davon beispielhaft erwähnt seien hier nur die Reise zum
Comer See im März und das Fest
zum 20-jährigen Jubiläum im Mai.
Darüber hinaus folgten im September die Ausstellung unserer Malgruppe in den Vereinsräumen, die Fahrt
der Gruppe AidA nach Monschau,
der Ehrenamtstag, die Beteiligung
des Vereins am freien Zugang ins
Internet in der Innenstadt und die
Wanderwoche mit den Eheleuten
Bings. Im Oktober fand eine Fahrt
der Gruppenleiter mit dem Vorstand
nach Zons statt, wo auch Belange
des Vereins besprochen wurden, sowie ein gut besuchter Vortrag zum
Thema Opferschutz in Euskirchen.
Der Dezember war natürlich geprägt
von Besuchen von Weihnachtsmärkten und den Adventsnachmittagen
in den Vereinsräumen. Um den Jahreswechsel wurde der Fußboden im
Flur erneuert und im Februar fand
traditionsgemäß der Besuch des Karnevalsprinzen am Weibertag statt,
der diesmal leider nicht so gut besucht war.
Im Zusammenhang mit den vielen
attraktiven Angeboten des Vereins,
fand Frau Bleeker noch einmal dankende Worte für die Arbeit der Gruppenleiter und der Bürokräfte. Einen
ganz besonderen Dank richtete sie
diesmal jedoch speziell an die Helfer, die stets zuverlässig und regelmäßig zur Stelle sind, wenn es zum
Beispiel darum geht, den Verein mit
Fotos zu versorgen, die Mülltonnen
für die Abfuhr bereit zu stellen, oder
kleinere Reparaturen oder Arbeiten
im Haus auszuführen oder die einfach da sind, wenn jemand gebraucht
wird. Die namentlich Erwähnten freuten sich sichtlich und auch berechtigt über diese Anerkennung.
Im Ausblick auf das laufende Jahr
verwies Frau Bleeker u.a. auf die
Ausstellung unserer Malgruppe am
9. und 10. April 2016 in unseren Vereinsräumen, bei der die Werke unserer Künstler käuflich erworben
werden können. Ebenso wurde von
ihr auf das Frühlingsfest am 23. April
2016 und die erneute Teilnahme am
Ehrenamtstag im September hingewiesen.
Leider war der zweite Kassenprüfer
kurzfristig ausgefallen. Weil die Wahl
eines Ersatzes durch die Mitgliederversammlung in der Kürze der Zeit
nicht möglich war, sah sich der Vorstand gezwungen einen 2. Kassenprüfer zu suchen und zu benennen.
Man wurde fündig mit Herrn Rudolf
Franke, einem unserer neuen Mitglieder, der sich bereit erklärte, kurz-
fristig einzuspringen. Das war für die
anwesenden Mitglieder durchaus
nachvollziehbar und so erteilten sie
nachträglich und einstimmig ihre Zustimmung.
Herr Schmuck als Kassenprüfer bescheinigte den beiden Kassenführerinnen, Frau Lünebach und Frau
Knies, eine einwandfreie Kassenführung und dem Vorstand insgesamt
eine sehr gute Arbeit. Deshalb empfahl er den Mitgliedern, die Kassenwartinnen, sowie den gesamten Vorstand zu entlasten, was bei 3 Ent-
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
haltungen auch geschah. Mit Herrn
Schmuck, der sich erneut zur Verfügung stellte, Herrn Franke und Frau
Macherey-Pfahl, die noch ganz frisch
im Verein ist, wurden diesmal gleich
drei Kassenprüfer gewählt.
Da in diesem Jahr kein neuer Vorstand gewählt wurde und die Mitglieder nur noch wenige Fragen an
den Vorstand stellten, bedankte sich
Frau Bleeker bald darauf für die Mitarbeit und das Interesse der anwesenden Mitglieder und schloss die
Versammlung.
19
Gürtelprüfung erfolgreich bestanden
Eine Woche vor den Osterferien
nahmen 10 Sportlerinnen und
Sportler der Taekwondoabteilung
des TuS Chlodwig Zülpich an einer
Gürtelprüfung teil.
Prüfer der Deutschen Taekwondounion Dieter Dreßen (5. Dan) überprüfte die Teilnehmer in den Bereichen der Grundschultechniken,
Freikampf, Abwehr gegen Faustangriffe, der Selbstverteidigung
und Bruchtest. Mit den gezeigten
Leistungen zeigt er sich sichtlich
zufrieden, sodass alle Sportlerinnen und Sportler mit der nächst
höheren Gürtelgraduierung den
Heimweg antreten konnten. Bestanden haben: Ben Ehring, Joanna Mathey (beide weiß-gelb), Hoang Duy Nguyen, Falk Folkert, Oliver Pascal Kill und Miriam Zarhloul (alle gelb), Benedikt Borchers (gelb-grün), Soufian Zarhloul, Leon Zeyen (beide grün) und
Marius- Elias manchen (blau)
Interessenten an dem koreanischen Selbstverteidigungssport
erhalten mehr Informationen unter www.taekwond-zuelpich.de
oder 02252-81746 (Herr Welzel)
ten (7,55s) und fünften (7,90s)
Rang. Seine Vielseitigkeit bewies Esosa darüber hinaus als
überragender Sieger der Hochsprungkonkurrenz, bei der er
sich über 1,75m katapultierte,
sowie als Vierter im Kugelstoßen (9,89m). Kleo Kessler (W15)
gewann in der gleichen Disziplin mit 11,12m eine fantastische Silbermedaille. Gemeinsam
mit ihren Vereinskollegen fahren die jungen Talente nun über
die Ostertage nach Binz auf Rügen, wo das alljährliche Trainingslager der LGO stattfindet.
LGO-Nachwuchs räumt ab
Mit fünf Medaillen im Gepäck
kehrte die U16 der LGO Euskirchen/Erftstadt am vergangenen
Wochenende aus Düsseldorf zurück. Zum Abschluss der Hallensaison zeigten sich die Nachwuchstalente bei den Nordrhein-Jugendmeisterschaften
von ihrer besten Seite. Bei der
60m Hürden-Siegerehrung der
M14 standen gleich zwei
LGO’ler auf dem Treppchen: Esosa Akhidue wurde Erster (9,34s),
Nico Kastenholz Dritter (9,59s).
Über 60m belegte das Duo in
gleicher Reihenfolge den zwei-
A-Jugend des TV Palmersheim nach 29:26-Erfolg
Kreismeister
Durch einen 29:26-Sieg im Finale gegen die HSG Geislar-Oberkassel, sicherte sich die männliche A-Jugend des TVP den
Kreismeistertitel der Saison
2015/16. Mit dem Titelgewinn
krönte die Mannschaft eine äußerst erfolgreiche Saison, in deren Verlauf sie souverän den
Gruppensieg der zweigeteilten
Kreisliga errang (28:0 Punkte,
Tordifferenz +171), in den Halbfinalspielen den HSV Troisdorf
als Zweitplatzierten der Parallelgruppe mit 33:28 und 33:25
besiegte und mit dem Finalerfolg ein blütenreine Weste behielt!
Im Finale lieferten sich die Kontrahenten ein äußerst spannendes Gefecht. Das Team von Trainer Norbert Bung glich einen
3:8-rückstand zum 15:15-Pausenstand aus. Bis zum 26:26 kurz
vor Schluss konnte sich keine
der Mannschaften absetzen.
Gegen die konditionell nachlassenden Geislarer nutzten die
TVP-Cracks die sich noch bietenden Torchancen eiskalt zum
verdienten Sieg und feierten
unter dem Jubel der zahlreich
mitgereisten Fans ausgelassen
den Titelgewinn.
Nach der äußerst erfolgreichen
Saison ließen sich die Palmers-
Neues Rehasport-Angebot
vom ETSC
Wirbelsäulen-/Rückengymnastik
als REHA-Sport
Die REHA-Abteilung des ETSC bietet ab dem 6. April von 18.00 bis
19.00 Uhr Wirbelsäulen-/Rückengymnastik für Erwachsene als
REHA-Maßnahme in der Turnhalle
der Grundschule Flamersheim an.
20
heimer auch nicht mehr ihre Belohnung nehmen und können
sich nun voller Stolz Kreismeister nennen.
Diese ist bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Genehmigung
durch die KrK für die TN kostenfrei.
Ansprechpartner sind die Übungsleiterin: Gisela Cramer, Tel.: 02255/
6365 bzw. der Geschäftsführer der
REHA-Abt.: Erhard Viertl, Tel.: 02251/
6626
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Aus der Arbeit der PParteien
arteien FDP Euskirchen
Neue Chance für das
Bürgerhaus (EUCF)
Haushalt 2015 mit Schulentwicklung und W ohnmobilstellplatz
Die FDP hat das Meinungsbild
im Zusammenhang mit der Bürgerumfrage zur Zukunft des EUCF
aufgegriffen und möchte dem
Bürgerhaus eine neue Chance
geben - so Fraktionssprecher
Manfred van Bahlen in der Ratssitzung am 8. März. Dazu ist eine
Ertüchtigung des Gebäudes
nach 27 Jahren Nutzung erforderlich. Zunächst soll aber ein
Kultur-/Eventmanagement als
externe Geschäftsführung für
EUCF und Stadttheater installiert werden. Dies hat die FDP
zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht, da dieser Job
keine typischer „Verwaltungs“
-Angelegenheit darstellt, sondern unabhängig von normaler
Wochenarbeitszeit mit viel Engagement und Herzblut ausgeübt werden muss. Also muss die
Reihenfolge lauten: Zuerst ein
Management im vorgenannten
Sinne rekrutieren, dann standortgerechte Konzeption erarbeiten und sodann Gebäudeertüchtigung entsprechend der Nutzungsplanung vornehmen. Wenn
dies gelingt, kann diese innerstädtische Einrichtung mit dem
großen Saal und den kleineren
Veranstaltungs- und Besprechungsräumen erfolgreich durch
und für die Bürgerschaft genutzt
werden. Schließlich würde ein
Ausbau einer städtischen Sporthalle zu einer geeigneten Veranstaltungshalle ebenfalls beachtlich Investitionen erfordern
und die bislang gut genutzten
Veranstaltung- und Besprechungsräume stünden bei Fortfall des EUCF nicht mehr zur Verfügung.
Wiederum sind beachtliche Investitionen im Schulbereich notwendig. Diese Maßnahmen für
die Paul-Gerhardt-Schule, für
die Gesamtschule einschließlich
Sporthalle und die Kaplan-Kellermann-Schule hält die FDP in
der Priorität für notwendig und
sinnvoll, da gute Bildung zur Zukunftssicherung von entscheidender Bedeutung ist.
Die Bereitstellung eines Wohnmobilstellplatzes ist überfällig.
Für den Tourismus in Euskirchen
muss spätestens jetzt, wo die
neue Badewelt in Betrieb ist,
mehr getan werden. Weitere
Ausführungen unseres Fraktionsvorsitzenden, Manfred van
Bahlen, lesen Sie unter: >>>
www.fdp-euskirchen.eu <<<
Ende: Aus der Arbeit der Parteien FDP Euskirchen
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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08. April 2016
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Dir Danken nur Herr Jesu
die Völker aller Zungen das du vom
Tod erstanden bist das Heil uns hast
errungen. Herr bleib bei uns wenns
Abend wird das wir nicht Irre gehn.
So wird die Herde wie der Hirt einst
glorreich auferstehn. Alleluja Danke
Alleluja Gott Vater, Sohn und Heiliger
Geist!
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de
Informationen für Senioren
Die nächste Seniorensprechstunde „von und für Senioren“
findet am Samstag, dem 2.
April, von 9 bis 12.00 Uhr im
Alten Rathaus (Bürgerbüro,
Baumstraße 2) statt. Im April
berät und informiert Frau
Schmadel Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige
zu allen Lebenssituationen im
Alter, zu Hilfs- und Beratungsangeboten, Freizeit-, Sport- und
Bildungsangeboten, Unterstützungsangeboten für das Leben
zu Hause und vieles mehr.
Rechtsberatungen sind ausge-
schlossen.
An Werktagen steht während
der Dienstzeiten der Stadtverwaltung das Seniorenbüro unter der Telefonnummer 02251/
14-222 und per E-Mail unter
[email protected]
für
alle Fragen rund ums Alter zur
Verfügung. Umfangreiche Informationen für Euskirchener Senioren sind auch auf der städtischen
Homepage
unter
www.euskirchen.de/senioren
und im Seniorenportal unter
www.senioren-euskirchen.de zu
finden.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – RMP „Lokaler gehts nicht!“
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Messe in B-Dur von W. A. Mozart KV 275
Gemeinsam mit dem Kammerchor
wird die Kantorei St. Nikolaus die
Messe in B-Dur von W. A. Mozart
und weitere Werke von Homilius
und Haydn am Ostermontag, 28.
März um 11.00 Uhr im Hochamt in
der Pfarrkirche Kuchenheim aufführen. An der historischen Schorn-Orgel begleitet Ulrich Peters aus
Heinsberg. Die Leitung hat SBKM
Volker Prinz. Hierzu herzliche Einladung!
Das genaue Entstehungsdatum von
Mozarts Messe in B-Dur KV-275 ist
nicht bekannt: Zwar vermerkte
Mozart auf seinen Manuskripten
oft den Monat und das Jahr der
Niederschrift, doch ist die Originalschrift seit dem 19. Jahrhundert verschollen. Vermutlich wurde die Messe schon 1777 aufgeführt. Die Messe ist so intim, das Orchester so
bescheiden, so lyrisch, dass sie fast
privaten Charakter ha, indem der
Unterschied zwischen Kirchlich und
Profan verschwindet. Zugleich ist
sie süddeutsch volkstümlich, und
es ist verständlich, dass keine der
anderen Messen Mozarts auf so
vielen Kirchenchören in alten Abschriften zu finden ist. Das Werk ist
voller Feinheit und unauffälliger Polyphonie, und vor allem chromatischer Bewegtheit und Kühnheit.
Mozart bleibt Mozart, auch wo er
sich zum Volk herabneigt. (B. Janz)
Englische Konversation
Älterwerden in Euskirchen e.V.
Für die Gruppe „Englische Konversation“, des Vereins Älterwerden
in Euskirchen e.V. wird ein neuer
Leiter gesucht. Gewünscht wird z.B.
ein pensionierte Englischlehrer
oder eine Personen mit fundierten
Englischkenntnissen und Spracherfahrung. Regelmäßig montags
von 10.00 bis 11.30 Uhr treffen sich
ca. sieben bis acht Senioren und
Seniorinnen und unterhalten sich
24
ausschließlich auf Englisch. Diese
Treffen finden statt in unserem Vereinsheim in der Ursulinenstr. 34.
Es soll ausdrücklich kein Unter
Unter-richt stattfinden, sondern lediglich
Hilfestellung gegeben werden,
wenn es doch einmal schwieriger
werden sollte. Interessenten mögen sich bitte Montag bis Freitag
in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im
Büro, Ursulinenstr. 34 oder telefonisch unter: 7 30 85 melden.
Rundblick Euskirchen & Zülpich – 25. März 2016 – Woche 12 – Nr. 6 – www.rundblick-euskirchen-zuelpich.de