null

Info 1-2016
1
An einen Haushalt
Amtliche Mitteilung der Gemeinde Gasen
Zugestellt durch Österreichische Post
NATURPARKGEMEINDE GASEN
GEMEINDEINFORMATION I/2016
=======================================================================================
20 Jahre Gasner Stüberl
Aus dem Inhalt:
Seite des Bürgermeisters
2
Jagdpacht
3
Bundespräsidentenwahl
3
Landwirtschaftskammerwahl 4
Seniorenurlaubsaktion
4
Ökoförderungen
7
Steirischer Frühjahrsputz
1. KEM Bürger-Workshop
Aus dem Gemeinderat
11
15. April 2016 organisiert durch
den Bauernbund Gasen
Am 20. April 2016 im
GH Grabenbauer
Ärztedienst
19
Geburtstagsgratulationen
20
Seite 19
Seite 6
Info 1-2016
2
Die Seite für den Bürgermeister
Liebe Gasnerinnen und Gasner!
Finanzlage der Gemeinde sehr solide
Unser großes Bauvorhaben Turn- und Kultursaal in Verbindung mit einem barrierefreien Zugang zum Gemeindeamt und einen neuen Direktzugang vom Kindergarten auf die Freispielfläche ist abgeschlossen. Dieses
Großprojekt erfreut sich größter Beliebtheit und ist mit Gesamtkosten von
~1,3 Millionen Euro zur Gänze ausfinanziert. Dazu haben wir heuer bereits die
restlichen Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von 250.000 Euro bekommen.
Lediglich 30.000 Euro für den Kindergartenzugang sind noch offen, werden aber im Laufe des Jahres
noch ausbezahlt.
Ebenso haben wir 50.000 Euro für die Ausfinanzierung buchhalterischer Abgänge im AOH erhalten.
Damit gibt es laut Voranschlag 2016 weder im Ordentlichen Haushalt noch im Außerordentlichen
Haushalt irgendwelche Abgänge. Wir haben sogar einen kleinen Spielraum für die ständig laufenden
Straßensanierungen, sowie für andere kleinere Infrastrukturinvestitionen.
Unser Gemeindebudget ist auf Grund der Finanzschwäche zwar weiterhin angespannt, aber trotzdem fit
für zukünftige Herausforderungen. Dies auch auf Grund der besonderen Unterstützung durch unseren
Ehrenbürger Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, dem ich auf diesem Weg ein herzliches
„Vergelt`s Gott“ aussprechen möchte.
Baubezirksleitung Oststeiermark unter neuer Führung
Mit Jahresende ist der Leiter der Baubezirksleitung Oststeiermark – Hofrat
Dipl.-Ing. Karl Amtmann – in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Er
war Freund und Helfer unserer Gemeinde (im Besonderen bei der Unwetterkatastrophe 2005) und hat die Baubezirksleitung mit großer Sachkompetenz und
Menschlichkeit geleitet. Ein aufrichtiges „Dankeschön“ für die verantwortungsvollen Dienstleistungen.
Neu bestellt für diese Führungsposition wurde Frau Dipl.-Ing. Brigitte Luef.
Sie war bisher die Leiterin des Straßenerhaltungsdienstes und hat ihre Qualifikation mehrfach unter Beweis gestellt. Auch mit ihr verbindet uns ein sehr
freundschaftliches Verhältnis und sie wird um die Gemeinde Gasen nach ihren
Möglichkeiten besonders bemüht sein. Ich darf ihr zu ihrer Bestellung herzlich
gratulieren und wünsche ihr viel Kraft und Erfolg!
Dipl.-Ing. Brigitte Luef
Wir sind Klima- und Energie-Modellregion
Mit Jahresende 2015 haben wir vom Lebensministerium und vom Klimafond die Genehmigung als
Klima- und Energie-Modellregion erhalten. Damit wird das Almenland mit den 6 Mitgliedsgemeinden
zum „Klimafreundlichen Naturpark Almenland“. Laut Leader Vorstandsbeschluss ist Gasen Sitzund Trägergemeinde. Seit 15. Februar 2016 ist Mag. Martin Auer unser Klima- und EnergieRegionsmanager, der in einem „Hearing“ unter 8 BewerberInnen von den Mitgliedsgemeinden ausgewählt wurde. Wir haben mit ihm einen „Energie Profi“ der voraussichtlich 3 Jahre der Modellregion als
Manager zur Verfügung steht.
In einem Bürgerbeteiligungsprozess wollen wir gemeinsame Stärkefelder und Umsetzungsschritte erarbeiten. Unserer Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Kosten und wir hoffen, dass viele Private aber
auch Betriebe von diesem Projekt profitieren können. Nähere Erläuterung gibt es im Blattinneren!
Ich wünsche Mag. Martin Auer alles Gute in seinem spannenden Job und hoffe auf viele BesucherInnen
bei der „Bürgerversammlung“ am 20. April 2016 um 19.00 Uhr im GH Grabenbauer.
Info 1-2016
3
20 Jahre „Gasner Stüberl“
Mit einem Festkonzert der „Bandlkrama“ im Turn- und Kultursaal wurde das 20 Jahr Jubiläum
eindrucksvoll gefeiert. Die Vereinsgemeinschaft ist im Zuge der Dorfentwicklung entstanden und ist
als wichtiger „Nahversorger“ nicht mehr wegzudenken. Heute versorgt das „Gasner Stüberl“ Einheimische und Gäste mit Souveniers, Gasner Kunsthandwerk und Almenland Bauern- und Kräuterspezialitäten. Gründungsobmann Franz Kopp hat mit dem Vorstand und den über 50 Vereinsmitgliedern eine
hervorragende Aufbauarbeit in den vergangenen 20 Jahren geleistet.
Als kleines „Dankeschön“ haben wir vom Gemeindevorstand eine Ehrenurkunde überreicht. Nun liegt
es an uns GasnerInnen – durch unser Kaufverhalten – das „Gasner Stüberl“, aber auch all unsere
„Nahversorgungsbetriebe“ zu unterstützen.
Herzliche Grüße und ein Frohes Osterfest wünscht
Euer Bürgermeister Erwin Gruber eh.
Jagdpacht
Der Jagdpacht für 2016 kann innerhalb von 6 Wochen ab dieser Kundmachung von den Grundbesitzern im Gemeindeamt abgeholt werden. Die Höhe des Jagdpachtes beträgt € 4,- pro ha. Die
Auszahlung erfolgt durch Überweisung an alle Grundbesitzer, die auf einer Sammelliste mit ihrer Unterschrift die Auszahlung im Gemeindeamt beantragen.
Anteile, die nicht innerhalb dieser Frist von 6 Wochen zur Auszahlung beantragt werden, verbleiben
gemäß § 21 Abs. 3 des Steirischen Jagdgesetzes der Gemeinde und werden für den Winterdienst und die
Straßenerhaltung verwendet.
Bundespräsidentenwahl 2016
Am Sonntag, dem 24. April 2016 findet die Bundespräsidentenwahl in Österreich statt. Wir weisen
alle wahlberechtigten BürgerInnen darauf hin, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Alle Wahlberechtigten werden mittels Amtlicher Wahlinformation über den genauen Wahlablauf verständigt.
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen die
-
die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (am 24. April 2000 geboren oder älter),
vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
am Stichtag (23. Februar 2016) einen ordentlichen Hauptwohnsitz in Gasen hatten oder als
Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz geführt werden.
Wie kann man wählen:
-
Am Wahltag im Wahllokal in der Volksschule Gasen von 7:00 bis 13:00 Uhr
Per Briefwahl mit einer Wahlkarte
Mittels Wahlkarte vor der besonderen Wahlbehörde
Wahlkarten können ab sofort schriftlich (im Postweg, per Telefax, per E-Mail oder online unter
www.wahlkartenantrag.at) oder mündlich direkt im Gemeindeamt Gasen angefordert werden. Die Beantragung kann schriftlich bis Mittwoch, dem 20. April und mündlich bis Freitag, dem 22. April erfolgen. Die Wahlkarten müssen bis spätestens Sonntag, dem 24. April bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
Eine mögliche Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Kandidaten findet am Sonntag, dem 22.
Mai statt.
Info 1-2016
4
Landwirtschaftskammerwahl 2016
Am Sonntag, dem 31. Jänner 2016 fand die Landwirtschaftskammerwahl in der Steiermark statt. Anbei
sind die Ergebnisse dieser Wahl im Detail angeführt:
Landeskammer:
Stimmen:
279
Wahlberechtigte:
%
Bezirkskammer:
Veränderung
2011
Stimmen:
-41
279
Abgegebene Stimmen:
Ungültige Stimmen:
Gültige Stimmen:
Wahlbeteiligung:
181
10
171
64,87%
-22
6
-28
1,44%
STBB
SPÖ
UBV
FPÖ
GRÜNE
133 77,78%
16 9,36%
9 5,26%
11 6,43%
2 1,17%
-3,13%
-1,20%
-0,26%
3,42%
1,17%
%
Veränderung
2011
-41
64,87%
-22
3
-25
1,44%
137 79,19%
15 8,67%
8 4,62%
12 6,94%
1 0,58%
-1,62%
-2,44%
-0,43%
3,91%
0,58%
181
8
173
Seniorenurlaubsaktion
© www.ferlinz.at
Vom Sozialhilfeverband Weiz wird auch heuer wieder die Seniorenurlaubsaktion für Personen über 60 Jahre durchgeführt. An dieser Aktion
können aus unserer Gemeinde 2 Personen teilnehmen, deren Einkommen den Richtsatz nicht übersteigt (Mindestrentner). Genaue Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.
Termin und Ort: 25. April bis 2. Mai 2016 im GH Ferlinz in Gamlitz
Bitte um rasche Anmeldung bis spätestens 8. April im Gemeindeamt!
Registrierkassenpflicht für Vereine
Die Registrierkassenpflicht ist seit 1. Jänner 2016 in Kraft und grundsätzlich auch für Vereine gültig. Von dieser Pflicht sind aber folgende Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen ausgenommen:
-
Alle Veranstaltungen aus dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb (z.B.
Musikkonzert vom Musikverein, Hobbyfußballturnier vom Sportverein, Theateraufführungen vom Theaterverein, …)
-
Veranstaltungen („kleines Vereinsfest“) aus dem entbehrlichen
Betrieb (z.B. Bälle, Feiern, Feste, Ausschank, … ). Als „kleines Vereinsfest“ gelten Veranstaltungen, die in Summe nicht länger als 48 Stunden pro Kalenderjahr dauern, die Organisation und
die Verpflegung nur durch Mitglieder des Vereines oder deren nahen Angehörigen erfolgen und
die Gagen von Künstlern nicht mehr als 1.000 Euro pro Stunde betragen.
Weitere Informationen erhalten sie im Gemeindeamt Gasen, bzw. auf der Homepage des Finanzministeriums (https://www.bmf.gv.at/).
Info 1-2016
5
Veranstaltungsgesetz
Vor Beginn der „Festsaison“ möchten wir für alle Veranstalter bzw. Vereinsverantwortlichen, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz in Erinnerung rufen und hiermit einen kurzen Überblick über die aktuellen Bestimmungen geben.
Das Veranstaltungsgesetz gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Veranstaltungen, egal wie viele
Besucher. Ausgenommen sind unter anderem Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen (z.B. Schulfest) und Veranstaltungen in Kirchen (z.B. Adventkonzert). Das Veranstaltungsgesetz hilft dem Veranstalter, für die Sicherheit und Gesundheit der Besucher und Helfer einer Veranstaltung bestmöglich zu
sorgen, sowie den Jugendschutz einzuhalten. Weiters sollen dadurch unzumutbare Störungen in Bezug
auf Lärm, Ordnung und Sicherheit für Anrainer verhindert werden.
Wie schon bisher müssen alle Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde, der Gemeinde Gasen (über
1000 Veranstaltungsteilnehmer ist die Bezirkshauptmannschaft Weiz zuständig) gemeldet bzw. angezeigt werden.
Veranstaltungsarten:
-
-
-
Meldepflichtige Veranstaltungen:
Darunter fallen Veranstaltungen, die von einer Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind,
Kleinveranstaltungen bis 300 Person in der Zeit von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben mit gewerberechtlicher Betriebsstättengenehmigung.
Diese Veranstaltungen sind mindestens 2 Wochen vorher, bei der zuständigen Behörde mittels
Antragsformular schriftlich zu melden.
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen:
Damit sind Großveranstaltungen mit über 20.000 Besuchern gemeint. Diese müssen mindestens
3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz gemeldet werden.
Anzeigepflichtige Veranstaltungen:
Alle übrigen öffentlichen Veranstaltungen die nicht melde- bzw. bewilligungspflichtig sind.
Diese sind mindestens 6 Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde mittels Antragsformular schriftlich anzuzeigen.
Für weitere Informationen oder Hilfestellung bei der Antragstellung können sich die Veranstalter gerne
am Gemeindeamt melden!
Brauchtumsfeuer, worauf ist zu achten?
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen,
die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

Osterfeuer am Karsamstag (26. März 2016); das Entzünden des Feuers
ist im Zeitraum von 15 Uhr am Karsamstag bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig

Sonnwendfeuer (21. Juni 2016); da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, den 25. Juni 2016, zulässig

Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf
eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können
(diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!)
Info 1-2016
6
1. BürgerInnen-Workshop
im Klimafreundlichen Naturpark Almenland
Termin:
Mittwoch, 20. April 2016, 19:00 Uhr
Ort:
GH Grabenbauer in Gasen
Die Klima- und Energie-Modellregion (kurz KEM) „Klimafreundlicher Naturpark Almenland“ startet in
der Gemeinde Gasen mit Ihrem Beteiligungsprozess und lädt alle BürgerInnen der Gemeinde herzlich zu
dieser Abendveranstaltung ein!
Was ist eine KEM?
Seit 2016 ist der Naturpark Almenland eine sogenannte „Klima- und Energie-Modellregion“. Der österreichische
Klima- und Energiefonds initiiert und unterstützt mit dieser Initiative Regionen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, von fossilen Energien unabhängig und autark zu werden. Sie erreichen dieses Ziel, indem sie den Reichtum
ihrer regionalen Ressourcen nutzen und dabei ihren Energiebedarf mit einem klugen Mix aus der Produktion von
erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Energieeffizienz und intelligenter Steuerung decken. Bereits an die 100
Klima- und Energie-Modellregionen in ganz Österreich mit mehr als 2,4 Mio. EinwohnerInnen zeigen vor, wie es
geht und was man sich zum Ziel setzt.
Genau diese Ziele und Maßnahmen wollen wir nun in den kommenden 6 BürgerInnen-Workshops in allen 6 Almenlandgemeinden gemeinsam erarbeiten und unseren klimafreundlichen Weg für das Almenland definieren.
Die Themen sind u.a. „Was ist KEM? Was sind unsere Maßnahmen?“, aktuelle „Energie-Förderungen“ (Bund,
Land, Gemeinde) sowie angefragte Impulsvorträge von RegionspartnerInnen.
Start mit dem 1. Workshop ist in der Gemeinde Gasen am Mittwoch, 20.04.2016, 19:00, GH Grabenbauer.
Alle BürgerInnen der Gemeinde Gasen sind herzlich zu dieser Abendveranstaltung eingeladen!
Sollten Sie an diesem Termin keine Zeit haben, können Sie auch gerne zu einem anderen Termin in einer der fünf
weiteren Almenland-Gemeinden kommen. Details unter www.almenland.at/kem bzw. bei Herrn Martin Auer.
Erste Ideen zu den Maßnahmen
Ziel unserer KEM-Region ist es die vorhandenen regionalen Ressourcen sinnvoll und nachhaltig für die Energieund Lebensmittelversorgung zu nutzen, Erneuerbare Energien und regionale Lebensmittel zu stärken und die Effizienz zu steigern. Diese Prinzipien wollen wir in der Region verankern und entsprechende Maßnahmen dazu
umsetzen. Von diesen Maßnahmen soll jede/r Einzelne auch wirtschaftlich profitieren und seinen Beitrag zum
Klimaschutz setzen können.
Ideen die zur Diskussion für unsere „Umsetzungsanleitungen“ stehen sind:











Photovoltaik + Stromspeicher Offensive
Biomasse Offensive
Forcierung der Kleinwasserkraft
Klimafreundliche und nachhaltige Tourismusprojekte
Offensive für Umstieg auf CO2-neutralen Strom
Energieeffizienz in Haushalten, öffentlichen Gebäuden und Wirtschaftsbetrieben
Regionale, klimafreundliche Lebensmittelkreisläufe
Klimafreundliche Bewusstseinsbildung in Schulen
Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit durch abgestimmten, nachhaltigen Infrastruktur-Auf- und Ausbau (Mobilität,
Kommunale Wasser/Müll- und Ressourcenbewirtschaftung,
Stromnetze, Breitband, etc.)
Kooperationsaufbau und Zusammenarbeit mit Energieregionen,
umliegenden KEM-Regionen und „grünen“ Regionspartnern mit
Vorzeigecharakter (Best-Practice-Beispiele nutzen)
Optimierung des öffentlichen Verkehrs zur Stärkung der regionalen Mobilität (z.B. E-Mobilität)
Kontaktdaten zum
Modellregionsmanagement:
Mag. Martin Auer
Gemeinde Gasen
8616 Gasen 3
0664/8514441
[email protected]
www.almenland.at/kem
www.klimaundenergiemodellregionen.at
Info 1-2016
7
Auszug aus Ökoförderungen - Land Steiermark
Antragstellungen jeweils vor der Bestellung/Investition bei den beauftragten Einreichstellen!
Generelle Energieberatung: Förderung der Beratungskosten max. € 100,-Direktförderung Biomasseheizungen
Förderhöhen max. 25 % der Nettokosten bzw. höchstens
 € 1.300,-- für Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen
 € 1.600,-- für Pellets- und Hackgutzentralheizungen
Zusatzmaßnahmen bis max. 25% der Nettokosten bzw. höchstens
 € 400,-- für Umwälzpumpen, Ventile, Regelung und Isolierung der Rohrleitung in unbeheizten
Räumen
 € 200,-- für hydraulischen Abgleich bei Umstellung (Protokoll, Anlagenschema)
 € 200,-- Frischwassermodul (Wärmetauscher)
 € 1.075,-- Pufferspeicher mit Frischwassermodul (in Kombination mit einer neuen geförderten
Solaranlage) max. € 100,-- für Energieberatung (einmaliger Zuschlag pro Objekt bzw. Förderungswerber/in)
Direktförderung Thermische Solaranlagen
Förderungssätze pro m2 Aperturfläche
 € 150,-- pro m²  bis 10m² NEU
 € 100,-- pro m²  für jeden weiteren m²
 Max. 2.000,- (ohne Heizungseinbindung) bzw. 3.000,- (mit Heizungseinbindung)!
Direktförderung Photovoltaikanlagen, elektrischen Energiespeichern und Lastmanagementsystemen
Förderung Photovoltaikanlage:
 Neuanlagen Sockelbetrag: 500,-- je Anlage
 Neuanlagen und Erweiterungen Leistungsabhängig: Förderung 100,-- je erreichtem kWp bis
max. 5kWp
Förderung Lastmanagementsysteme: 300,-- je Anlage
Förderung Energiespeicher (ab 3kWp PV notwendig!):
o Blei-Säure oder Blei-Gel: 200,-- je kWh Bruttospeicherkapazität, max. 7,5 kWh Energiespeicher
o sonstige (z.B. Lithium-Ionen): 500,- je kWh Bruttospeicherkapazität, max. 5 kWh
Wohnhaussanierung
 „Kleine Sanierung“: max.15%iger nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss des Landes Steiermark zu einem Bankdarlehen – Gesamtlaufzeit 10 Jahre (länger möglich);
 „Umfassende Energetische Sanierung“:
o Entweder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss von 30 % zu einem Bankdarlehen mit
einer Laufzeit von 14 Jahren
o oder Direktzuschuss von 15 % der förderbaren Kosten gewählt werden (jeweils max.
€ 50.000,- brutto bei entsprechenden Öko-Punkten).
Weitere Förderungen, Zusatzmaßnahmen, Richtlinien, Details und Infos unter:
http://www.wohnbau.steiermark.at/  Ökoförderungen
Info 1-2016
8
Auszug aus Förderungen des Klima- u. Energiefonds (Bund)
Antragstellungen jeweils vor der Bestellung/Investition beim Klimafonds / KPC!
In gewissen Fällen mit weiteren Förderungen kombinierbar.
Holzheizungen
 € 2.000,-- für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät (Ersatz fossiler Kessel)
 € 800,-- für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät (Tausch einer mind. 15 Jahre alten
Holzheizung)
 € 500,-- für einen Pelletkaminofen (der den Einsatz fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung reduziert)
Solaranlagen
 € 1.500,-- für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes (mind. 15 m² Kollektor)
 € 750,-- für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung (mind. 4 m² Kollektor)
Photovoltaik
 max. € 275,-- pro kWpeak für freistehende Anlagen, sowie für Aufdachanlagen
 max. € 375,-- pro kWpeak für gebäudeintegrierte Anlagen
Sanierungsoffensive 2016 (BMVIT und Lebensministerium)
Details unter http://www.sanierung16.at
Für Private:
 bis zu € 5.000 Förderung für umfassende Sanierung
 bis zu € 8.000 Förderung für vorbildliche Mustersanierungen
 max. € 1.000 Zusatzförderung bei ökologischen Baustoffen
Für Betriebe:
 bis zu 30% der Sanierungskosten + Zusatz bei ökologischen Baustoffen
Zeckenschutzimpfaktion
Im Sanitätsreferat der BH Weiz werden auch heuer wieder Zeckenschutzimpfungen
bis 15. Juli 2016 angeboten!
Die Impfzeiten sind jeweils Dienstag und Freitag von 7:45 bis 12:00 Uhr.
Nachmittagstermine sind jeweils am 1. Dienstag im Monat von 13:30 bis 15:00 Uhr.
Der Impfkostenbeitrag beträgt für Erwachsene € 21,50 und für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr € 20,00.
Telefonische Anfragen unter 03172 / 600 – 252 (oder 251)
Die Zuschüsse der jeweiligen Versicherungsträger werden abgezogen und für die SVB kann der Kostenersatz mit Rechnung rückverrechnet werden. Berechtigt für den Kostenersatz bei der SVB sind alle
jene, für die ein AUVA Beitrag am Hof bezahlt wird.
Natürlich bietet auch unser Arzt Dr. Ritter die Zeckenschutzimpfung an. In seiner Ordination sind die
Impfungen während der Öffnungszeiten vor Ort erhältlich.
Info 1-2016
9
Information über Förderungen der Gemeinde Gasen
Babygutscheine: Nach der Geburt eines Kindes werden folgende Gutscheine ausgegeben:
€ 150,- für einen Einkauf beim Sparmarkt in Gasen
€ 50,- für die Anlegung eines Sparbuches bei der Raiffeisenbank Gasen
Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen:
€
€
€
€
€
€
€
300,600,25,250,300,350,500,-
für Scheitholzgebläsezentralheizungskessel
für Zentralheizungen mit Hackschnitzel oder Pellets
für Solaranlagen pro m2 Kollektorfläche
für Photovoltaikanlagen bis 3 kWp
für Photovoltaikanlagen bis 4 kWp
für Photovoltaikanlagen bis 5 kWp
für Photovoltaikanlagen über 5 kWp
Voraussetzung für die Auszahlung der Förderungen durch die Gemeinde ist eine gewährte
Landesförderung bzw. sofern es aufgrund fehlender Budgetmittel von Land einen Förderstopp gibt,
die Einhaltung der Förderrichtlinien des Landes.
Hofzufahrtswegausbauten über Förderprogramme – ländlicher Wegebau:
Bei Wegbauprogrammen mit 70%iger Bundes- und Landesförderung gibt es 15 % Gemeindeförderung.
Bei Wegbauprogrammen mit 60%iger Bundes- und Landesförderung gibt es 20 % Gemeindeförderung.
Bei Wegsanierungsprogrammen wird von den Restkosten, die nicht mit öffentlichen Mitteln abgedeckt werden,
die Hälfte von der Gemeinde übernommen.
Wegerhaltungsmaßnahmen durch Graderaktion:
Zur Erhaltung von Haus- und Hofzufahrtswegen (Graderaktion) werden für den Schotter (Abdeckmaterial)
75 % Gemeindeförderung gewährt. Diese Förderung wird nur für Erhaltungsmaßnahmen mit einer beschränkten
Schottermenge gewährt.
Beschotterungs- und Asphaltierungsförderung von Hauszufahrten wo es keine öffentlichen Förderprogramme gibt:
Nach Abzug eines generellen Selbstbehaltes von € 218,- werden 30 % Gemeindeförderung gewährt. Gefördert
wird nur der Schotter (ohne Aushub und Einbau) und die Asphaltierung der Zufahrt mit einer Breite von 3,0 m
und im Garageneinfahrtsbereich auf eine maximale Länge von 10 m mit einer Breite von 4,0 m.
Wenn eine Bauabgabe bezahlt wurde, wird eine zusätzliche Förderung bis zu einer Höhe von 30 % der bezahlten
Bauabgabe gewährt. Grundsätzlich werden von der Gemeinde nur Hauszufahrten gefördert, für die keine sonstigen Wegbauprogramme möglich sind. Da pro Jahr nur eine gewisse Summe zur Verfügung steht, ist jeder geplante Ausbau vor Baubeginn mit der Gemeinde abzuklären.
Tierzuchtförderungen:
Neben der Kostenübernahme für den Ankauf von Genossenschafts-Zuchtstieren wird für die künstliche Rinderbesamung pro Besamung ein Zuschuss von € 16,00 gewährt. Dieser Betrag wird über die Viehzuchtgenossenschaft an die Tierärzte ausbezahlt. Für den Ankauf von eigenen Zuchtstieren von Mutterkuh-Betrieben wird eine
einmalige Ankaufsbeihilfe von € 436,- gewährt. Für den Ankauf von Zuchtwiddern oder Zuchtböcken wird ein
einmaliger Zuschuss gewährt. Bei 40 deckfähigen Tieren wird der durchschnittliche Ankaufspreis der letzten 3
Versteigerungen ersetzt. Bei weniger Tieren wird die Beihilfe anteilsmäßig gewährt. Diese Beihilfen können
nach dem Stmk. Tierzuchtgesetz alle 2 Jahre beansprucht werden.
Kommunalsteuerrückvergütung für Lehrlinge:
Die Kommunalsteuer für Lehrlinge (3 % der Bruttolohnsumme) wird am Jahresende an die Betriebe rückerstattet.
Dazu ist eine Aufstellung über den Anteil der Lohnsumme für Lehrlinge vorzulegen.
Förderung des Fahrsicherheitstrainings:
Beim Neuerwerb eines Führerscheines für PKW ist die Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainingskurses notwendig. Zu den Kosten für diesen Kurs wird nach Vorlage einer Bestätigung bzw. Rechnung von der Gemeinde
ein Zuschuss von € 40,- gewährt.
Info 1-2016
10
Tauwettergewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen
Nach Ostern werden die Gewichtsbeschränkungen auf den Gemeindestraßen wieder
aufgehoben. Wir danken für das Verständnis, damit unsere Gemeindestraßen möglichst lange, im Interesse aller, in einem guten Zustand erhalten bleiben.
Steuerreform 2015/16
Seit 1. Jänner 2016 ist die Steuerreform in Kraft, die vielen österreichischen Bürgerinnen und Bürgern
mehr Geld bringt. Im Folgenden sind die wesentlichen Entlastungspunkte für Arbeitnehmer, Pensionisten und Familien aufgelistet.
Einkommenssteuertarife
Ab 1. Jänner gibt es 6 verschiedene Tarifstufen zwischen 25 % und 55 %. Für Einkommen unter 11.000
Euro sind wie bisher keine Steuern zu bezahlen. Im Schnitt ersparen sich Arbeitnehmer bis zu 1000 Euro Lohnsteuer pro Jahr.
Arbeitnehmerabsetzbetrag/Verkehrsabsetzbetrag
Der bisherige Arbeitnehmerabsetzbetrag (54 Euro) und der Verkehrsabsetzbetrag (291 Euro) werden
zusammengefasst zu einem Verkehrsabsetzbetrag in der Höhe von 400 Euro pro Jahr.
Für PendlerInnen steht bis zu einem Einkommen von 13.000 Euro ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
von 690 Euro zu.
Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung)
Ab der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 bekommen ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen eine Steuergutschrift von max. 400 Euro insbesondere auf 50% der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen steht auch Pensionisten in der Höhe von max.
110 Euro zu.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt ab dem Veranlagungsjahr 2016 jährlich 440 Euro, wenn nur ein Elternteil
den Freibetrag geltend macht. Wird er für dasselbe Kind von zwei Steuerpflichtigen beantragt, beträgt er
300 Euro pro Person.
Antraglose Arbeitnehmerveranlagung
Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt durch das Finanzamt eine antraglose Arbeitnehmerveranlagung und damit verbunden die Auszahlung einer Steuergutschrift.
Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben
Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von
Versicherungszeiten werden im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Die Neuregelung
gilt für Zahlungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden.
Abschaffung der „Topf-Sonderausgaben“
Insbesondere für Wohnraumschaffung gibt es ab 2016 für Neuverträge keine Absetzmöglichkeiten
mehr. Es gibt aber eine Übergangsfrist von 5 Jahren für Verträge die vor dem 1.1.2016 abgeschlossen
wurden.
Weitere Informationen erhalten sie im Gemeindeamt Gasen sowie auf der Homepage des Finanzministeriums (https://www.bmf.gv.at/).
Die Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung (auch noch 5 Jahre rückwirkend) liegen wie
gewohnt im Gemeindeamt Gasen auf.
Info 1-2016
11
Sprechtage „Flächenwidmung“ 2016
Von Seiten des Raumplanungsbüros Heigl Consulting ZT GmbH werden im Jahr 2016 wieder Sprechtage zu den Themen Flächenwidmung, Bebauungsplanung, Lärmschutz, Standortentwicklungen,
Energieausweise und Bauphysikalische Nachweise an folgenden Terminen im Marktgemeindeamt
Birkfeld abgehalten:
Montag, 21. März 2016
Montag, 5. September 2016
Montag, 30. Mai 2016
Montag, 14. November 2016
Für die Beratung ist eine telefonische Voranmeldung im Gemeindeamt Gasen (03171/201) erforderlich.
Aus dem Gemeinderat
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2015
Voranschlag 2016
Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Ordentliche Haushalt in allen Gruppen mit einer
Summe der Einnahmen ………………………………………
Summe der Ausgaben ………………………………………
Überschuss/Abgang
€ 1.390.100,00
€ 1.390.100,00
€
0,00
vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Ebenfalls werden von Bürgermeister Gruber alle Vorhaben und Sollabgänge des Außerordentlichen
Haushaltes vorgetragen und über jedes Vorhaben einzeln abgestimmt.
Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Außerordentliche Haushalt in allen Ansätzen mit einer
Summe der Einnahmen ……………………………………..
Summe der Ausgaben ……………………………………..
Überschuss/Abgang
€
€
€
554.300,00
554.300,00
0,00
vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Festsetzung der Steuerhebesätze:
Grundsteuer:
A) Für Land- u. Forstwirtschaftliche Betriebe … 500 v.H.d. Grundsteuermessbeträge A
B) Für sonstige Grundstücke …………………... 500 v.H.d. Grundsteuermessbeträge B
Die Kommunalsteuer wird im Haushaltsjahr 2016 wie bisher mit 3% der Bemessungsgrundlage eingehoben.
Die Hundeabgabe wird laut Hundeabgabenordnung per Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2012 im
Haushaltsjahr 2016 eingehoben.
Finanzierungsbericht Turn- und Kultursaal
Der Bürgermeister berichtet, dass der Turn- und Kultursaal seit der offiziellen Eröffnung am
18.10.2015 in Vollbetrieb ist, und sich als eine sehr gelungene und auf Grund der Auslastung auch
höchst notwendige Investition und wegweisendes Zukunftsprojekt für unsere Gemeinde erweist. Bürgermeister Gruber informiert ausführlich über die Gesamtbaukosten, welche sich auf 1.286.000,- Euro
beliefen. Er verweist auf die Bauausschusssitzung vom 17.11.2015, wonach alle BZ-Mittel für 2015 geflossen sind und für 2016 noch der Rest von 250.000,- Euro angefordert wird. Somit ist die Finanzierung gesichert, wobei insgesamt eine Fremdfinanzierung von 240.000,- Euro notwendig ist. Eine Aufstellung über die Finanzierung liegt dem Protokoll in Kopie bei. Der Finanzierungsbericht wird auf
Antrag von Bürgermeister Gruber einstimmig zur Kenntnis genommen.
Info 1-2016
12
Darlehensaufstockung Turn- und Kultursaal
Der Bürgermeister berichtet, dass für die Restfinanzierung des Turn- und Kultursaales noch eine Summe von 40.000.- notwendig ist. Da bereits ein Darlehen in Höhe von 200.000,- Euro für dieses Vorhaben läuft, wurde beim Finanzierungsgespräch am 10.12.2015 beim Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 7 vereinbart, dieses Darlehen um 40.000,- Euro zu möglichst günstigen Konditionen aufzustocken. Die Raiffeisenbank Pöllau-Birkfeld eGen. hat dazu ein schriftliches Anbot mit einem Aufschlag
von 1,375% (Mindestzinssatz) zum 6-Monats-Euribor erstellt. Auf Antrag von Bürgermeister Erwin
Gruber wird diese Aufstockung zu den genannten Bedingungen einstimmig beschlossen.
Voranschlag und Situationsbericht Almenland
Bürgermeister Gruber informiert in seiner Funktion als Almenlandobmann über die kürzlich stattgefundene Sitzung mit den 6 Almenlandgemeinden. Dabei wurde ein neuer Aufteilungsschlüssel für die zu
leistenden Gemeindebeiträge festgelegt. Für unsere Gemeinde ist ein Jahresbetrag von 3.948,66 Euro
für 2016 vorgesehen. Ebenfalls informiert Bürgermeister Gruber über die derzeit prekäre Situation der
Fa. Schirnhofer. Dieser Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
Grundstücksverkäufe Bauland „Grobnbauer“
Nach langen Bemühungen konnten die noch verfügbaren Grundstücke beim Bauland „Grobnbauer“ an
Pöllabauer Ewald u. Kogler Birgit, Amassegg 32 – Pöllabauer Peter u. Perhofer Sonja, Sonnleitberg
102 – u. Hannes Willingshofer u. Wetzelhütter Petra, Sonnleitberg 116 verkauft werden. Es handelt sich
hier um insgesamt 1949 m² und einem Verkaufserlös von 51.141,76 Euro. Der Kaufpreis setzt sich aus
€ 20,-/m² für den Baugrund, sowie € 6,24/m² für die Aufschließung zusammen. Die Kaufverträge sind
zur Unterzeichnung fertig. Auf Antrag von Bürgermeister Erwin Gruber werden der Grundstücksverkauf, sowie die Verwendung des Verkaufserlöses für die Tilgung des laufenden Darlehens einstimmig
beschlossen.
Flächenbedarfsstudie zum Hochwasserschutz am Gasenbach
Bürgermeister Erwin Gruber informiert, dass am 09.12.2015 eine Präsentation zum Hochwasserschutz
am Gasenbach gemeinsam mit Vertretern der Stmk. Landesregierung, der Wildbach- u. Lawinenverbauung, der Gemeinde Gasen sowie mit dem Projektanten DI Thomas Perz stattgefunden hat. Dazu
waren auch der Bauausschuss sowie der Gemeindevorstand eingeladen. Dabei wurde über die geplanten Maßnahmen und die nächsten Schritte beraten. Von Seiten der Gemeinde wird auf Antrag von Bürgermeister Gruber einstimmig beschlossen, mit den betroffenen Grundbesitzern Vorgespräche zu führen und in weiterer Folge über Fördermöglichkeiten und die Finanzierung zu verhandeln.
Winterdiensteinsatzplan
Um gut gerüstet in den bevorstehenden Winter zu gehen, fand wie alljährlich mit den Einsatzfahrern
eine Besprechung statt. Dabei wurde der Routenplan vom 20.12.2010 geringfügig geändert und den
verantwortlichen Fahrern zur Kenntnis gebracht. Der Winterdienstplan wird auf Antrag von Bürgermeister Gruber einstimmig beschlossen.
Information über den Stand der örtlichen Raumplanung/Einleitung eines FlächenwidmungsplanÄnderungsverfahrens
Gemäß § 40 Abs. 11 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 hat der Bürgermeister den Gemeinderat einmal jährlich über den Stand der örtlichen Raumordnung und über zwischenzeitliche Planungswünsche zu informieren. Nachdem in unserer Gemeinde nur mehr wenig gewidmetes Bauland zur
Verfügung steht, aber doch Interesse in privater aber auch gewerblicher Hinsicht besteht, werden die
Bemühungen dahin gehen, mit diversen Grundbesitzern Gespräche über eventuelle Veräußerungen zu
führen. Auf Antrag von Bürgermeister Gruber wird daher einstimmig beschlossen, ein Flächenwidmungsplan-Änderungsverfahren einzuleiten und das Kompetenzzentrum für Raumplanung und Umwelt
– Heigl Consulting ZT GmbH. mit den dafür notwendigen Arbeiten zu beauftragen.
Info 1-2016
13
Statistik Austria / SILC-Erhebung
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) durchgeführt.
Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen
Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die
Befragung ausgewählt. Die ausgewählten Haushalte werden
durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis
Juli 2016 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen
Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren
befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal
für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben.
Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie
Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem
Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16
Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro.
Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen
Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und
dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die
erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle
weitergegeben werden.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!
Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter:
Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien,
Tel.: 01/711 28 8338 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr), Mail: [email protected]; Internet: www.statistik.at/silcinfo
Agrarfoliensammlung
Am Samstag, 23. April 2016 organisiert der Landring Weiz von 8:00 bis 9:00 Uhr beim Altstoffsammelzentrum die nächste Agrarfoliensammlung.
Achtung Neu – Sammlung beim Altstoffsammelzentrum Gasen – Achtung Neu
Info 1-2016
14
20 Jahre Gasner Stüberl
Viele können sich sicher noch erinnern. Im Oktober 1996 wurde im Rahmen des Erntedankfestes, im
kleinen ehemaligen Fleischerladen, ein liebevoller Verkaufsladen für Gasner Kunsthandwerk eingerichtet. An die 50 Mitglieder konnte das Stüberl damals zählen.
Durch den Fleiß von vielen GasnerInnen konnte damals dieses Projekt (Gasner Stüberl) entstehen. Am Anfang konnten wir durch viele
ehrenamtliche Stunden einen beachtlichen Gewinn erwirtschaften.
Im Juli 1998 wurde das Stoani Haus der Musik eröffnet, der kleine
Verkaufsraum aufgegeben und der neue Direktvermarkterladen im
Stoani Haus bezogen.
Seit dieser Zeit sind die Umsätze so weit gestiegen, dass wir uns
zwei Teilzeitkräfte leisten können. Natürlich nur in Zusammenarbeit
mit dem Team der Stoanihaus Angestellten. Danke auch an unsere
Stoanis deren Fanartikel und CD´s auch im Stüberl verkauft werden.
Bedanken möchten wir uns bei allen, die das Gasner Stüberl immer
wieder mit Kunsthandwerk und Basteleien bereichern. Auch Lebensmittel (Geselchtes, Aufstriche, Tee, usw.) erweitern unser Angebot. Danke und macht weiter so.
Wir möchten alle einladen im Stüberl vorbeizuschauen. Vielleicht findet der eine oder andere ja noch
ein Geschenk für Ostern oder einen sonstigen Anlass.
Unser 20-Jahr Jubiläum haben wir bei zweimal ausverkauftem Haus mit den „Bandlkrama“ gefeiert.
Diejenigen die dabei waren wissen, es war „Großartig“. Danke dem Stoanihaus und den vielen Stüberlmitgliedern für die tolle Organisation.
Kunsthandwerkliche Grüße
vom Vorstand des Gasner Stüberl`s
Info 1-2016
15
Verleihung der Goldenen Ehrennadel an LAbg.a.D. Bgm. Erwin Gruber
Von der Bundesleitung des Österreichischen
Seniorenbundes wurde an Landtagsabgeordneten a.D. Bürgermeister Erwin Gruber die Goldene Ehrennadel des Österreichischen Seniorenbundes verliehen.
Landesobmann Stellvertreter und Bezirksobmann Anton Paierl konnte diese hohe Auszeichnung im Rahmen der Jahresabschlussfeier der Ortsgruppe Gasen am Silvestertag in
der Heimatgemeinde von Bgm. Erwin Gruber
überreichen.
Erwin Gruber ist seit 1998 Bürgermeister der
Bergbauerngemeinde Gasen und war von
2003 bis 2015 Abgeordneter im Steiermärkischen Landtag. Neben seinem Einsatz für die
Region hat er sich auch besonders um die
Belange der Senioren angenommen.
LAbg.a.D. Bgm. Erwin Gruber, Obfrau der Ortsgruppe Gasen
Theresia Tösch und Landesobmannstv. Bezirksobm. Anton Paierl
Die Ortsgruppe Gasen gratuliert sehr herzlich zu dieser hohen Auszeichnung und dankt für die
Unterstützung der Senioren.
Für den Seniorenbund - Franz Haubenwallner
Schnuppertag bei STEP GmbH in Gasen
Am 24.02.2016 besuchte die Elektrogruppe der PTS Birkfeld und der LFS Kirchberg am Walde die
Firma STEP GmbH in Gasen.
Die Schüler hatten einen Vormittag
lang die Möglichkeit in die reale
Welt der Elektro- und Automatisierungstechnik hineinzuschnuppern.
Nach einer kurzen theoretischen
Einführung in die Mess-, Steuerund Regelungstechnik wurde das
Aufgabengebiet der Fachleute und
Techniker bei STEP näher hinterleuchtet.
Unter der professionellen Anleitung
von Herrn Ing. Peßl galt es viele
knifflige Aufgaben - von der Theorie bis hin zur Praxis - zu lösen.
Info 1-2016
16
Online Betrügereien(Phishing) – Sicherheit im Internet
In letzter Zeit häufen sich die Fälle von OnlineBetrügerein bzw. Internetkriminalität.
Besonders im Bereich des Online-Bankings können sogenannte Phishing-Mails zu einem großen
Schaden führen. Um solchen Betrug vorzubeugen ist es wichtig, Mails immer auf ihre Seriosität zu überprüfen und keine unbekannten Dateianhänge zu öffnen. Wie am Bild rechts zu sehen,
ist ein Phishing-Mail unter anderem am Link zu
einer Betrugsseite erkennbar, wenn man mit der
Maus über den Text fährt.
Grundsätzlich soll man im Internet sorgsam mit
privaten Daten umgehen und Angebote mit
Hausverstand hinterfragen – denn nicht einmal
im Internet hat jemand etwas zu verschenken.
In diesem Zusammenhang plant die Gemeinde
Gasen im Herbst einen Vortrag über Risiken im Internet und im Handyalltag.
Mietpreise
(Turn- und Kultursaal der Gemeinde Gasen)
Tagesmiete für Veranstaltung
(In der Miete ist die Verlegung des Bodens, sowie das
Aufstellen der Bühne enthalten, wobei 2 Personen vom
Mieter mithelfen müssen)
€ 300,€ 200,-
Seminar bzw. Tagung - Grundgebühr
€ 100,- + € 20,- pro Stunde
Trainingseinheit mit Dusche pro Stunde
€ 22,-
Trainingseinheit ohne Dusche pro Stunde
€17,-
(Preise jeweils inkl. USt.)
In den Kosten sind Heizung, Strom
und Wasser enthalten.
Reservierungen:
Gemeindeamt Gasen
DI Karl Köberl
Tel.: 03171 / 201-1
für jeden weiteren
Veranstaltungstag
Info 1-2016
17
Steiermark-Card 2016
2016 startet die Steiermark-Card in ihre 5. Saison. Über 120
Ausflugsziele – vom Stoani Haus der Musik in Gasen bis
zum Lipizzanergestüt Piber und vom Kindermuseum Frida &
Fred bis zur Tierwelt Herberstein – gibt es mit der SteiermarkCard zu entdecken.
Card-Besitzern stehen vom 1. April bis 31. Oktober die Türen der Ausflugsziele bei freiem Eintritt offen. Der GesamtWert der Eintrittspreise liegt bei über € 1.000,- für einen Erwachsenen, bei einmaligem Besuch aller Ausflugsziele.
„Die Steiermark-Card soll ganz nach dem Motto „Das grüne
Herz schlägt auch für dich“ den Steirern zeigen, welche
Vielfalt die Heimat zu bieten hat“ sagt Doris WolknerSteinberger, die Obfrau des Vereins IG Steiermark Card.
Die Steiermark-Card gibt’s ab sofort bis 31. März 2016 zum © Steiermark Card
Frühbucher-Preis von € 65,- (statt 74,-) für Erwachsene. Für Senioren kostet die Card € 57,- (statt 63,-)
und für Kinder € 25,-.
Kontakt:
Verein Interessensgemeinschaft Steiermark Card - Business Park 4/1, 8200 Gleisdorf
Tel.: 03112/22330-0, [email protected], www.steiermark-card.net
Öffnungszeiten – Gemeindeamt Gasen:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
7:00 – 12:00 Uhr
7:00 – 12:00 Uhr
7:00 – 12:00 Uhr
7:00 – 12:00 Uhr
7:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde:
Freitag
14:00 – 17:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Kleinanzeigen: - Sofa und Heimtrainer günstig abzugeben. Agnes Strassegger - 0660 / 522 60 95
- Suche Milchzentrifuge. Waltraud Peintinger - 0664 / 242 59 10
- Junger Hahn (Rasse Merano) abzugeben. Franz Pöllabauer – 0664 / 257 13 36
- Komplette Dacheindeckung Eternit Heidelberger rot wegen Umbaus günstig abzugeben, ca. 200m² inkl. Lüftersteine, Ortgang, Firstkappen, Schneenasen,
ca. ab Juli 2016 abholbereit.
Hörmann Sektionaltor gedämmt, weiß, 2500x2125mm, mit oder ohne Antrieb.
Kurt Königshofer – 0664 / 961 96 41
Info 1-2016
18
Herzliche Gratulation
Stellenausschreibung
Almhalter im Sommeralmgebiet
gesucht!
Wir suchen für den heurigen Sommer
einen Hirten für die Betreuung von
zumindest 100 Rindern auf der
Kerschbaumalm.
Informationen bei Obmann Markus
Prettenhofer (Tel. 0664 / 22 000 94)
Studienabschluss
Informationsmanagement
FH JOANNEUM
Dipl.-Ing. (FH) Michael Lang
Sonnleitberg 63
KINDERTURNEN
TERMINE:
immer donnerstags von 8:15 – 9:30 Uhr
31. März, 7. April, 14. April, 21. April, 28. April, 12. Mai
2 x samstags von 14:00 - 15:30 Uhr
(gleicher Termin wie Jungschar) 2. April und 7. Mai
Für Kinder von 0-6 Jahren (aber auch ältere Geschwister)
in Begleitung von Mama, Papa, Oma, Opa, …
ORT:
Turn- und Kultursaal Gasen
KOSTEN: Als Aufwandsentschädigung bitten wir um einen Beitrag von 2,-- Euro pro Familie
pro Einheit
LEITUNG: Sofie Haubenwallner 0664/43 51 421
Elfriede Willingshofer 0664/57 93 872
MITZUBRINGEN: bequeme Kleidung, Gymnastikpatschen od. ABS Socken, Trinkflasche
ABLAUF: Um 8:15 Uhr starten wir mit einfachen Liedern, Sprüchen, Finger- und Bewegungsspielen. Danach werden die Turngeräte aufgebaut. Bei den Turngeräten können die
Kinder frei spielen. Am Ende machen wir noch ein gemeinsames Abschlusslied.
Bewegung sorgt für gute Laune! Hüpfen, Rennen und Toben: Viel Bewegung macht Kinder schlau!
Bewegung fördert die Gesundheit und Entwicklung von Kindern! Sport verbessert die sozialen Fähigkeiten von Kindern!
Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen im Rahmen der Veranstaltung!
Info 1-2016
19
Ärztlicher Wochenend- und Feiertagsdienst 2. Vierteljahr 2016
2. – 3. April
Dr. Barbara Hasiba, Birkfeld, Tel.: 03174/4420 0
9. – 10. April
Dr. Martina Hoffmann-Moder, Birkfeld, Tel.: 03174/4525-0
16. – 17. April
Dr. Matthias Ranegger, Birkfeld, Tel.: 03174/4844-0
23. – 24. April
Dr. Michael Adomeit, Birkfeld, Tel. 03174/3311
30. April – 1. Mai
Dr. Matthias Ranegger, Birkfeld, Tel.: 03174/4844-0
5. Mai
Dr. Friedrich Ritter, Gasen, Tel 03171/380-0
7. – 8. Mai
Dr. Martina Hoffmann-Moder, Birkfeld, Tel.: 03174/4525-0
14. – 16. Mai
Dr. Friedrich Ritter, Gasen, Tel 03171/380-0
21. – 22. Mai
Dr. Barbara Hasiba, Birkfeld, Tel.: 03174/4420 0
26. Mai
Dr. Christian Geyer, Strallegg, Tel.: 03174/2020 0
28. – 29. Mai
Dr. Christian Geyer, Strallegg, Tel.: 03174/2020 0
4. – 5. Juni
Dr. Martina Hoffmann-Moder, Birkfeld, Tel.: 03174/4525-0
11. – 12. Juni
Dr. Matthias Ranegger, Birkfeld, Tel.: 03174/4844-0
18. – 19. Juni
Dr. Michael Adomeit, Birkfeld, Tel. 03174/3311
25. – 26. Juni
Dr. Christian Geyer, Strallegg, Tel.: 03174/2020 0
Änderungen erfahren sie beim Roten Kreuz Birkfeld, Tel. 050 144 5 30300,
Notruf 144
Steirischer Frühjahrsputz
In Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark und
den Steirischen Abfallwirtschaftsverbänden wird
vom 29. März bis 30. April 2016 der große steirische Frühjahrsputz organisiert.
In Gasen findet der Aktionstag am
Freitag, dem 15. April mit
Beginn um 15.00 Uhr beim Bauhof statt.
In Gasen wird diese „Säuberungsaktion“ von der
Gemeinde gemeinsam mit dem Bauernbund Gasen
organisiert.
Natürlich können alle Gasnerinnen und Gasner an
diesem Frühjahrsputz teilnehmen und so einen
kleinen Teil zu einer sauberen Umwelt beitragen.
Im Anschluss lädt die Gemeinde alle Helfer zu
einer kleinen Jause ein!
Kontaktperson:
Hubert Straßegger 0664 / 470 44 28
Info 1-2016
20
Herzlichen Glückwunsch
85. Geburtstag
Frau Stefanie
Strassegger
Sonnleitberg 61
90. Geburtstag
Herr Stefan
Strassegger
Mitterbach 17
85. Geburtstag
Frau Agnes
Pehsl
Amassegg 9
80. Geburtstag
Herr Franz
Köberl
Amassegg 8
Herzliche Gratulation
zur
Goldenen Hochzeit
90. Geburtstag
Frau Walburga
Lang
Sonnleitberg 63
80. Geburtstag
Frau Veronika
Straßegger
Alfred Schlacher Weg 17
85. Geburtstag
Frau Mathilde
Straßegger
Sonnleitberg 40
von
Stefanie und Gottfried
Gruber
Sonnleitberg 3
Blutspendeaktion
am Freitag, 25. März 2016
(Karfreitag)
von 16:00 bis 19:00
im Turn- und Kultursaal
Gasen, 17. März 2016
Schöne Osterfeiertage wünscht
Euer Bürgermeister Erwin Gruber eh.
Impressum: Gemeinde Gasen, Gemeindeinformation: Kostenloses Mitteilungsblatt der Gemeinde Gasen zur Weitergabe kommunaler Information und
Kundmachung von Beschlüssen und Verordnungen der Gemeinde. Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Gemeinde Gasen , 8616 Gasen 3. Für den
Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Erwin Gruber, 8616 Gasen 3. Fotos von Gemeinde Gasen, soweit nicht angegeben. Hergestellt im Kopier- und Vervielfältigungsverfahren durch die Gemeinde Gasen.
Die Gemeinde im Internet:
www.gasen.at (hier finden Sie auch die Gemeindeinformationen ab 4-2006)