ANLAGE zum Amtlichen Kreisblatt Nr. 8 vom 24. März 2016 78 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bescheid des Straßenverkehrsamtes vom 06.01.2016 Aktenzeichen 009754317 gegen: Michel Runge öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Der Bußgeldbescheid liegt beim Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden, für den Empfänger offen und kann dort von ihm eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Bußgeldbescheid gilt an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Bekanntmachung 2 Wochen verstrichen sind. Minden, 08.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bescheid des Straßenverkehrsamtes vom 09.03.2016 Aktenzeichen 197600330 gegen: Benjamin Künne öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Der Bußgeldbescheid liegt beim Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden, für den Empfänger offen und kann dort von ihm eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Bußgeldbescheid gilt an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Bekanntmachung 2 Wochen verstrichen sind. Minden, 09.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Gemäß § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bescheid des Straßenverkehrsamtes vom 09.03.2016 Aktenzeichen 097526397 gegen: Robert Szkalski öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Der Bußgeldbescheid liegt beim Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden, für den Empfänger offen und kann dort von ihm eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Bußgeldbescheid gilt an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Bekanntmachung 2 Wochen verstrichen sind. Minden, 09.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat 79 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 02.03.2016 zu Aktenzeichen 36.2/MI-DM250 gegen: Herrn Davide Cutuli Hubertusstr. 16 32547 Bad Oeynhausen öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 07.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 03.03.2016 zu Aktenzeichen 36.2/MI-KO815 gegen: Herrn Björn Krause Wietersheimer Straße 20 32469 Petershagen öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 07.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 02.03.2016 zu Aktenzeichen 36.2/MI-YK145 gegen: Frau Giulnara Sardarian Am Kolk 13 32429 Minden öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 08.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 16.04.2015 zu Aktenzeichen 36.2/MI-06296 gegen: Herrn Farzad Amini Lortzingstr. 40 32312 Lübbecke öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 15.03.2015 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 08.03.2016 zu Aktenzeichen 36.2/MI-IJ120 gegen: Herrn Yevgeniy Levynskyy Niedermühlenstr. 24 32130 Enger öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 15.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 10.03.2016 zu Aktenzeichen 36.2/MI-SJ109 gegen: Herrn Sven-Eric Johann Fährstr. 24 32457 Porta Westfalica öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 15.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Gemäß § 10 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetz vom 12.08.2005 (VwZG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Ordnungsverfügung des Straßenverkehrsamtes vom 08.03.2016 zu Aktenzeichen 36.2/MI-YT483 gegen: Herrn Remzi Yusein Weingarten 11 32423 Minden öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Ordnungsverfügung kann im Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 21, 32423 Minden eingesehen werden. Minden, den 17.03.2016 Kreis Minden-Lübbecke Der Landrat 84 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung eines Bescheides Name, Vorname: Levenhagen, Oliver als Wohnhaft gemeldet in: Osterfelder Str. 11, 32312 Lübbecke Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt. Der vorgenannten Person sind zuzustellen: 1 Bescheid vom 09.03.2016 Az.: II/50/3892 Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Die vorbezeichneten Bescheide werden deshalb nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb zwei Wochen nach dem Tag des Aushangs gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im Zimmer 407 der Stadtverwaltung Lübbecke abgeholt werden. Durch diese Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Lübbecke, den 17.03.2016 Aktenzeichen: II/50/3892/Ru. 86 Stadt Lübbecke Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Rullkötter Bekanntmachung Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheides und der dazugehörigen Gewerbesteuermessbescheide Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 (VwZG) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO) sowie § 10 Abs. 1 des Verwaltungszustellungs-gesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 07.03.2006 (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) in der derzeit gültigen Fassung und § 14 der Hauptsatzung der Stadt Porta Westfalica, wird der Gewerbesteuerbescheid und die Gewerbesteuermessbescheide vom 02.12.2015, Kassenzeichen: 010001447403 Herrn Marc Rauchschwalbe (letzte bekannte Meldeanschrift) Philosophenweg 4 32457 Porta Westfalica öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Person postalisch nicht zu erreichen ist. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtlichen Kreisblatt für den Kreis Minden-Lübbecke, Portastraße 13, 32423 Minden. Der Gewerbesteuerbescheid und die dazugehörigen Gewerbesteuermessbescheide liegen im Sachgebiet Kämmerei und Steuern der Stadt Porta Westfalica, Kempstraße 1, Zimmer 1.19, 32457 Porta Westfalica für den Empfänger aus und können dort vom Empfänger eingesehen werden. Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung beginnen Fristen zu laufen, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten. Porta Westfalica, 08.03.2016 Stadt Porta Westfalica Der Bürgermeister
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