März 2016

März 2016
Umweltinformation
d e r a b f a l l w i r t s c h a f t s a c h s e n – a n h a l t s ü d – A ö r
Wertstoffhöfe der AW SAS – AöR
Öffnungszeiten:
Wertstoffhof Weißenfels
Straße am Wehr, Tel.: 03443 279037
Mo
10:00 – 17:30 Uhr
Digeschlossen
Mi
10:00 – 17:30 Uhr
Do
10:00 – 17:30 Uhr
Fr
10:00 – 17:30 Uhr
Sa
09:00 – 15:00 Uhr
Wertstoffhof Naumburg
Hallesche Straße 60, Tel.: 03445 777783
Mo
10:00 – 17:30 Uhr
Di
10:00 – 17:00 Uhr
Migeschlossen
Do
10:00 – 17:30 Uhr
Fr
10:00 – 17:30 Uhr
Sa
09:00 – 15:00 Uhr
Wertstoffhof Zeitz
Friedrich-Degelow-Str., Tel.: 0162 3999629
Mo
10:00 – 17:30 Uhr
Di
10:00 – 17:30 Uhr
Mi
10:00 – 17:30 Uhr
Dogeschlossen
Fr
10:00 – 17:30 Uhr
Sa
09:00 – 15:00 Uhr
Deponie Nißma (Deponieklasse 2)
Am Geyersberg 1, OT Nißma
06729 Elsteraue
Telefon: 03448 8045 (Waage)
Öffnungszeiten
bis 31.03.2016:
Mo bis Fr 7:00 - 16:00 Uhr (Abfallannahme
für Großkunden bis 15:15 Uhr)
01.04. bis 31.10.2016:
Mo bis Fr 7:00 - 16:45 Uhr (Abfallannahme
für Großkunden bis 16:00 Uhr)
Kompostwerk Weißenfels
Bio-Komp SAS GmbH
Johann-Reis-Str. 21
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 441546 (Waage)
Mo bis Fr 13:00 – 16:00 Uhr
Alle Grün- und Astschnittannahmestellen
sind seit 01.03.2016 wieder zu den bekannten Zeiten geöffnet. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf www.awsas.
de oder telefonisch unter 034445 223-0
Neuer Service für die Abholung von Grünund Astschnitt
Soll die Abfallwirtschaft ihren Angebotsservice ausbauen? Befragung
am 13. März parallel zur Landtagswahl
Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 13. März 2016 haben die
Wahlberechtigten in den Wahllokalen mittels eines separaten Stimmzettels
die Gelegenheit, über eine mögliche Erweiterung des Serviceangebotes für
die Abgabe von Grün- und Astschnitt in unserem Landkreis abzustimmen. Die
Fragestellung bzw. der Stimmzettel für die Bürgerinnen und Bürger liegt dann
wie abgebildet vor:
Befragung der zur Landtagswahl wahlberechtigten Einwohner im Burgenlandkreis
durch die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR
am 13. März 2016
Abstimmungsfrage:
Sind Sie dafür, dass im Falle eines Verbrennungsverbotes
von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis das
Entsorgungsangebot von Grün- und Astschnitt erweitert
wird?
Ja:
Nein:
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Diese Frage beschäftigt sich vorrangig mit der Erweiterung des Serviceangebotes und damit der Entsorgung
und der Verwertung von Grün- und
Astschnitt. Gleichzeitig ist ersichtlich, dass ein Bekenntnis zu dieser
Serviceerweiterung auch ein Verbrennungsverbot im Landkreis nach
sich ziehen würde. Mit der Schaffung zusätzlicher Angebote zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt
würden Gartenabfälle künftig im gesamten Burgenlandkreis nicht mehr
verbrannt, sondern einer sach- und
fachgerechten Verwertung zugeführt
werden. Folglich gilt dann ein flächendeckendes Verbrennungsverbot. Wer
wiederum ein „nein“ auf dem Stimmzettel ankreuzt, distanziert sich vom
möglichen Verbrennungsverbot.
Welche Entsorgungssituation
besteht zurzeit?
Der Grün- und Astschnitt aus Haushaltungen ist nach den Vorschriften
des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes
überlassungspflichtig. Derzeit kann
dieser im Burgenlandkreis entweder im Holsystem über die Biotonne
oder bis zu einer Menge von 1 m³
im Bringsystem über die Wertstoffhöfe bzw. Grün- und Astschnittplätze
der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt
Süd - AöR (AW SAS – AöR) bzw. bei
einer Menge über 1 m³ im Kompostwerk Weißenfels und auf dem Kompostplatz Nißma entsorgt werden. Die
Abgabe von Grün- und Astschnitt bis
1 m³ je Anlieferung ist für anschlusspflichtige Haushaltungen gebührenfrei. Darüber hinaus anfallender Grünund Astschnitt und solcher aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe)
ist im Fall der Überlassung gebührenpflichtig.
Welche Maßnahmen umfasst die
Serviceerweiterung genau?
Die AW SAS - AöR würde noch in
diesem Jahr damit beginnen, ihr
Serviceangebot zur Abgabe von
Grün- und Astschnittabfällen aus
anschlusspflichtigen Grundstücken
privater Haushalte (gilt nicht für
Gewerbe) in folgendem Umfang
zu erweitern und zwei wesentliche
Neuerungen einführen:
Zum einen stünde die Einführung
einer „Astschnittsammlung auf Abruf“ auf dem Plan. Diese funktioniert
dann entsprechend der bereits bei
der AW SAS - AöR praktizierten und
bewährten „Sperrmüllsammlung auf
Abruf“. Nähere Erläuterungen finden
Sie im nebenstehenden Informationskasten. Zum anderen ist vorgesehen,
das Netz der Grün- und Astschnittannahmeplätze bis 2017 kontinuierlich zu erweitern, um die Anfahrtswege zu den Annahmestellen zu
verkürzen. Derzeit verfügt die AW SAS
- AöR über 13 Grün- und Astschnittannahmeplätze im Burgenlandkreis.
Deren Zahl könnte künftig steigen.
Ungeachtet dessen besteht für alle
Anschlusspflichtigen generell die
Möglichkeit, zusätzliches Behältervolumen für die „Braune Tonne“ gebührenpflichtig zu beantragen.
Verwertungskapazitäten bereits
heute vorhanden
Für die Verwertung der zusätzlichen
Mengen an Grün- und Astschnitt stehen der Abfallwirtschaft bereits heute
ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Eine Erweiterung der Anlagen ist
nicht notwendig. Die Weiterbehandlung des Astschnittes erfolgt dann in
den Verwertungsanlagen der AW SAS
- AöR im Kompostwerk Weißenfels
und auf dem Kompostplatz in Nißma.
Im Kompostwerk Weißenfels wird der
Astschnitt als Strukturmaterial für den
Input der Vergärungsanlage benötigt.
Hier wird neben der Herstellung von
RAL-gütegesicherten Kompost auch
Strom produziert. Auf dem Kompostplatz in Nißma wird der Großteil des
Astschnittes durch Schreddern und
Sieben weiterverarbeitet und anschließend an Biomassekraftwerke
zur weiteren Verwertung abgegeben.
Ein geringer Teil des Astschnittes wird
auch als Strukturmaterial für die Verarbeitung des Grünschnittes (Mietenkompostierung) zur Herstellung von
Kompost benötigt.
Astschnittsammlung auf
Abruf
Sobald das Verbrennungsverbot
in Kraft tritt, kann eine mobile
Astschnittsammlung durch jeden
privaten Anschlusspflichtigen in
Anspruch genommen werden.
Zu den Sprechzeiten kann bei der
AW SAS - AöR telefonisch der
Bedarf angemeldet werden. Der
Anrufer erhält daraufhin einen
Termin zur Abholung und stellt
am vereinbarten Abfuhrtag bis
spätestens 6:00 Uhr, frühestens
jedoch einen Tag vor der Abfuhr,
seinen gebündelten Astschnitt
am Stellplatz (Leerungsplatz)
der
Restabfalltonne
bereit.
Hierbei ist zu beachten, dass
die Bündel bestimmte Größenund Gewichtsvorgaben nicht
überschreiten dürfen, um einen
anschließenden Abtransport zu
gewährleisten.
Die Bündel dürfen nicht länger
als ein Meter und nicht schwerer
als 20 Kilogramm sein. Die Bündelung des Astschnitts mit Draht
ist nicht gestattet. Die Abfuhr
erfolgt nur in haushaltsüblichen
Mengen bis ein Kubikmeter pro
angeschlossenen Haushalt.
Was kostet die Serviceerweiterung?
Diese zusätzlichen Angebote werden
im aktuellen Kalkulationszeitraum von
2016 bis 2018 zu keiner Gebührenerhöhung führen. Der zusätzliche
Aufwand könnte aus Überschüssen
der Vorjahre vollständig gedeckt
werden. Wie sich die Gebühren ab
2019 entwickeln, hängt wesentlich
vom Trennverhalten von Abfällen der
Bürger und von den Entwicklungen
der Verwertungskosten ab.
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Grün- und Astschnittannahme 2015 - Wertstoffhöfe/Grünschnittplätze
Annahmemengen im Jahr 2015
Grün- und Astschnittannahmestellen der AW SAS - AoR
vbg
Grün-/Kompostplätze
Deponien
Wertstoffhöfe
Kompostwerk
WSH = Wertstoffhof
GSP = Grünschnittplatz
KP = Kompostplatz
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Kostenfreie Abgabe von Sperrmüll nur mit ausgefüllter Bonuskarte möglich
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist
sie neben dem Tourenplan der wichtigste Bestandteil des Abfallratgebers:
die Bonuskarte. Insgesamt vier dieser
Karten erhält jeder Haushalt pro Jahr,
um damit im laufenden Entsorgungsjahr Sperrmüll von insgesamt bis zu
zwei Kubikmetern auf den Wertstoffhöfen und auf dem Umladeplatz Nißma gebührenfrei abzugeben. Eventuell
anfallende Mehrmengen können zum
einen gebührenpflichtig abgegeben
und zum anderen mengenbegrenzt
über das Holsystem „Sperrmüll auf
Abruf“ angemeldet werden.
An dieser Stelle erhalten Sie noch
einmal nützliche Tipps und Hinweise
zur Handhabung der Bonuskarte. Um
einen reibungslosen Ablauf und unnötige Wartezeiten auf den Annahmeplätzen zu vermeiden, muss die Bonuskarte korrekt ausgefüllt beim
Personal des Wertstoffhofes abgegeben werden. Andernfalls kann eine
kostenfreie Annahme des Abfalls nicht
durchgeführt werden. Auch ein Nachreichen der Karte ist nicht möglich.
Nur mit einer leserlich ausgefüllten Bonuskarte lassen sich Wartezeiten auf den Wertstoffhöfen
vermeiden, denn das Personal der Wertstoffhöfe ist angewiesen, diese zu kontrollieren.
Des Weiteren ist darauf zu achten,
dass die Menge des abzugebenden
Sperrmülls den Maximalvorgaben (je
Karte 0,5 Kubikmeter) auf der Karte
entspricht. Um Missverständnissen
vor Ort vorzubeugen, finden Sie auf
der Internetseite www.awsas.de bzw.
im gültigen Abfallratgeber eine Vielzahl von Beispielen für Sperrmüll und
auch für Gegenstände, die nicht zum
Sperrmüll zählen und somit nicht
mit der Bonuskarte kostenfrei abgegeben werden können. Bei der Inanspruchnahme des „Sperrmüll auf
Abruf“ finden die Bonuskarten keine Anwendung, denn hier legitimiert
sich der Bürger über einen rechtzeitigen Anruf am Sperrmülltelefon.
Lob für die drei Wertstoffhöfe im Burgenlandkreis
Da darf auch ruhig einmal ein wenig Stolz „mitschwingen“. Um den
Service bei der Rückgabe von Montageschaumdosen und Energiesparlampen zu bewerten, untersuchten Mitarbeiter der Deutschen
Umwelthilfe e. V. im November 2015
knapp 80 Sammelstellen in sieben
Bundesländern. Dabei schauten die
anonymen Tester auch auf den Wertstoffhöfen Naumburg, Zeitz und Weißenfels vorbei. Im Ergebnis schnitten
diese sehr gut ab und verdienten
sich damit die „grüne Ampel“. Die
Tester prüften die korrekte Annahme
und Getrenntsammlung der Abfälle
und den Kundenservice. Insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten
und der mündlichen Auskunft konnten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen punkten und erfüllten somit die
Anforderungen.
Dieses Ergebnis ist umso erfreulicher, da die Situation in den übrigen
Testgebieten schon trüber aussah.
„In fast 40 % der getesteten Kommunen gab es keine festen oder regelmäßig geöffneten Sammelstellen
für schadstoffhaltige Abfälle. (…)
Aber auch bei Kommunen, die auf
ihren Wertstoffhöfen schadstoffhaltige Abfälle entgegen nehmen, ist die
Umweltorganisation unzufrieden. (…)
Dies betreffe vor allem die arbeitnehmerunfreundlichen Öffnungszeiten
sowie die unzureichende Information
der Bürger.“ (DUH übt Kritik an Kommunen wegen Schadstoffrücknahme,
EUWID Nr. 4.2016, 26.01.2016, S. 17)
Laut der Deutschen Umwelthilfe e.
V. ist die unkomplizierte, verbrauchernahe und korrekte Rückgabe
von Abfällen eine wichtige Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Bürgerservice und umweltgerechte Sortierung und Annahme
verhindern illegale Ablagerungen
und dienen dem Umweltschutz.
Impressum
Herausgeber: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR
Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf
Tel.: 034445 223-0
Fax: 034445 223-33
[email protected]
www.awsas.de
Fotos: AW SAS – AöR
Gesamtherstellung:
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Jacob-A.-Morand-Straße 16
07552 Gera
Tel.: 0365 737520
www.druckhaus-gera.de