März 2016 Umweltinformation d e r a b f a l l w i r t s c h a f t s a c h s e n – a n h a l t s ü d – A ö r Wertstoffhöfe der AW SAS – AöR Öffnungszeiten: Wertstoffhof Weißenfels Straße am Wehr, Tel.: 03443 279037 Mo 10:00 – 17:30 Uhr Digeschlossen Mi 10:00 – 17:30 Uhr Do 10:00 – 17:30 Uhr Fr 10:00 – 17:30 Uhr Sa 09:00 – 15:00 Uhr Wertstoffhof Naumburg Hallesche Straße 60, Tel.: 03445 777783 Mo 10:00 – 17:30 Uhr Di 10:00 – 17:00 Uhr Migeschlossen Do 10:00 – 17:30 Uhr Fr 10:00 – 17:30 Uhr Sa 09:00 – 15:00 Uhr Wertstoffhof Zeitz Friedrich-Degelow-Str., Tel.: 0162 3999629 Mo 10:00 – 17:30 Uhr Di 10:00 – 17:30 Uhr Mi 10:00 – 17:30 Uhr Dogeschlossen Fr 10:00 – 17:30 Uhr Sa 09:00 – 15:00 Uhr Deponie Nißma (Deponieklasse 2) Am Geyersberg 1, OT Nißma 06729 Elsteraue Telefon: 03448 8045 (Waage) Öffnungszeiten bis 31.03.2016: Mo bis Fr 7:00 - 16:00 Uhr (Abfallannahme für Großkunden bis 15:15 Uhr) 01.04. bis 31.10.2016: Mo bis Fr 7:00 - 16:45 Uhr (Abfallannahme für Großkunden bis 16:00 Uhr) Kompostwerk Weißenfels Bio-Komp SAS GmbH Johann-Reis-Str. 21 06667 Weißenfels Tel.: 03443 441546 (Waage) Mo bis Fr 13:00 – 16:00 Uhr Alle Grün- und Astschnittannahmestellen sind seit 01.03.2016 wieder zu den bekannten Zeiten geöffnet. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf www.awsas. de oder telefonisch unter 034445 223-0 Neuer Service für die Abholung von Grünund Astschnitt Soll die Abfallwirtschaft ihren Angebotsservice ausbauen? Befragung am 13. März parallel zur Landtagswahl Im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl am 13. März 2016 haben die Wahlberechtigten in den Wahllokalen mittels eines separaten Stimmzettels die Gelegenheit, über eine mögliche Erweiterung des Serviceangebotes für die Abgabe von Grün- und Astschnitt in unserem Landkreis abzustimmen. Die Fragestellung bzw. der Stimmzettel für die Bürgerinnen und Bürger liegt dann wie abgebildet vor: Befragung der zur Landtagswahl wahlberechtigten Einwohner im Burgenlandkreis durch die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR am 13. März 2016 Abstimmungsfrage: Sind Sie dafür, dass im Falle eines Verbrennungsverbotes von pflanzlichen Gartenabfällen im Burgenlandkreis das Entsorgungsangebot von Grün- und Astschnitt erweitert wird? Ja: Nein: Seite 2 Diese Frage beschäftigt sich vorrangig mit der Erweiterung des Serviceangebotes und damit der Entsorgung und der Verwertung von Grün- und Astschnitt. Gleichzeitig ist ersichtlich, dass ein Bekenntnis zu dieser Serviceerweiterung auch ein Verbrennungsverbot im Landkreis nach sich ziehen würde. Mit der Schaffung zusätzlicher Angebote zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt würden Gartenabfälle künftig im gesamten Burgenlandkreis nicht mehr verbrannt, sondern einer sach- und fachgerechten Verwertung zugeführt werden. Folglich gilt dann ein flächendeckendes Verbrennungsverbot. Wer wiederum ein „nein“ auf dem Stimmzettel ankreuzt, distanziert sich vom möglichen Verbrennungsverbot. Welche Entsorgungssituation besteht zurzeit? Der Grün- und Astschnitt aus Haushaltungen ist nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes überlassungspflichtig. Derzeit kann dieser im Burgenlandkreis entweder im Holsystem über die Biotonne oder bis zu einer Menge von 1 m³ im Bringsystem über die Wertstoffhöfe bzw. Grün- und Astschnittplätze der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS – AöR) bzw. bei einer Menge über 1 m³ im Kompostwerk Weißenfels und auf dem Kompostplatz Nißma entsorgt werden. Die Abgabe von Grün- und Astschnitt bis 1 m³ je Anlieferung ist für anschlusspflichtige Haushaltungen gebührenfrei. Darüber hinaus anfallender Grünund Astschnitt und solcher aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) ist im Fall der Überlassung gebührenpflichtig. Welche Maßnahmen umfasst die Serviceerweiterung genau? Die AW SAS - AöR würde noch in diesem Jahr damit beginnen, ihr Serviceangebot zur Abgabe von Grün- und Astschnittabfällen aus anschlusspflichtigen Grundstücken privater Haushalte (gilt nicht für Gewerbe) in folgendem Umfang zu erweitern und zwei wesentliche Neuerungen einführen: Zum einen stünde die Einführung einer „Astschnittsammlung auf Abruf“ auf dem Plan. Diese funktioniert dann entsprechend der bereits bei der AW SAS - AöR praktizierten und bewährten „Sperrmüllsammlung auf Abruf“. Nähere Erläuterungen finden Sie im nebenstehenden Informationskasten. Zum anderen ist vorgesehen, das Netz der Grün- und Astschnittannahmeplätze bis 2017 kontinuierlich zu erweitern, um die Anfahrtswege zu den Annahmestellen zu verkürzen. Derzeit verfügt die AW SAS - AöR über 13 Grün- und Astschnittannahmeplätze im Burgenlandkreis. Deren Zahl könnte künftig steigen. Ungeachtet dessen besteht für alle Anschlusspflichtigen generell die Möglichkeit, zusätzliches Behältervolumen für die „Braune Tonne“ gebührenpflichtig zu beantragen. Verwertungskapazitäten bereits heute vorhanden Für die Verwertung der zusätzlichen Mengen an Grün- und Astschnitt stehen der Abfallwirtschaft bereits heute ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Eine Erweiterung der Anlagen ist nicht notwendig. Die Weiterbehandlung des Astschnittes erfolgt dann in den Verwertungsanlagen der AW SAS - AöR im Kompostwerk Weißenfels und auf dem Kompostplatz in Nißma. Im Kompostwerk Weißenfels wird der Astschnitt als Strukturmaterial für den Input der Vergärungsanlage benötigt. Hier wird neben der Herstellung von RAL-gütegesicherten Kompost auch Strom produziert. Auf dem Kompostplatz in Nißma wird der Großteil des Astschnittes durch Schreddern und Sieben weiterverarbeitet und anschließend an Biomassekraftwerke zur weiteren Verwertung abgegeben. Ein geringer Teil des Astschnittes wird auch als Strukturmaterial für die Verarbeitung des Grünschnittes (Mietenkompostierung) zur Herstellung von Kompost benötigt. Astschnittsammlung auf Abruf Sobald das Verbrennungsverbot in Kraft tritt, kann eine mobile Astschnittsammlung durch jeden privaten Anschlusspflichtigen in Anspruch genommen werden. Zu den Sprechzeiten kann bei der AW SAS - AöR telefonisch der Bedarf angemeldet werden. Der Anrufer erhält daraufhin einen Termin zur Abholung und stellt am vereinbarten Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr, frühestens jedoch einen Tag vor der Abfuhr, seinen gebündelten Astschnitt am Stellplatz (Leerungsplatz) der Restabfalltonne bereit. Hierbei ist zu beachten, dass die Bündel bestimmte Größenund Gewichtsvorgaben nicht überschreiten dürfen, um einen anschließenden Abtransport zu gewährleisten. Die Bündel dürfen nicht länger als ein Meter und nicht schwerer als 20 Kilogramm sein. Die Bündelung des Astschnitts mit Draht ist nicht gestattet. Die Abfuhr erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen bis ein Kubikmeter pro angeschlossenen Haushalt. Was kostet die Serviceerweiterung? Diese zusätzlichen Angebote werden im aktuellen Kalkulationszeitraum von 2016 bis 2018 zu keiner Gebührenerhöhung führen. Der zusätzliche Aufwand könnte aus Überschüssen der Vorjahre vollständig gedeckt werden. Wie sich die Gebühren ab 2019 entwickeln, hängt wesentlich vom Trennverhalten von Abfällen der Bürger und von den Entwicklungen der Verwertungskosten ab. Seite 3 Grün- und Astschnittannahme 2015 - Wertstoffhöfe/Grünschnittplätze Annahmemengen im Jahr 2015 Grün- und Astschnittannahmestellen der AW SAS - AoR vbg Grün-/Kompostplätze Deponien Wertstoffhöfe Kompostwerk WSH = Wertstoffhof GSP = Grünschnittplatz KP = Kompostplatz Seite 4 Kostenfreie Abgabe von Sperrmüll nur mit ausgefüllter Bonuskarte möglich Für viele Bürgerinnen und Bürger ist sie neben dem Tourenplan der wichtigste Bestandteil des Abfallratgebers: die Bonuskarte. Insgesamt vier dieser Karten erhält jeder Haushalt pro Jahr, um damit im laufenden Entsorgungsjahr Sperrmüll von insgesamt bis zu zwei Kubikmetern auf den Wertstoffhöfen und auf dem Umladeplatz Nißma gebührenfrei abzugeben. Eventuell anfallende Mehrmengen können zum einen gebührenpflichtig abgegeben und zum anderen mengenbegrenzt über das Holsystem „Sperrmüll auf Abruf“ angemeldet werden. An dieser Stelle erhalten Sie noch einmal nützliche Tipps und Hinweise zur Handhabung der Bonuskarte. Um einen reibungslosen Ablauf und unnötige Wartezeiten auf den Annahmeplätzen zu vermeiden, muss die Bonuskarte korrekt ausgefüllt beim Personal des Wertstoffhofes abgegeben werden. Andernfalls kann eine kostenfreie Annahme des Abfalls nicht durchgeführt werden. Auch ein Nachreichen der Karte ist nicht möglich. Nur mit einer leserlich ausgefüllten Bonuskarte lassen sich Wartezeiten auf den Wertstoffhöfen vermeiden, denn das Personal der Wertstoffhöfe ist angewiesen, diese zu kontrollieren. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Menge des abzugebenden Sperrmülls den Maximalvorgaben (je Karte 0,5 Kubikmeter) auf der Karte entspricht. Um Missverständnissen vor Ort vorzubeugen, finden Sie auf der Internetseite www.awsas.de bzw. im gültigen Abfallratgeber eine Vielzahl von Beispielen für Sperrmüll und auch für Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll zählen und somit nicht mit der Bonuskarte kostenfrei abgegeben werden können. Bei der Inanspruchnahme des „Sperrmüll auf Abruf“ finden die Bonuskarten keine Anwendung, denn hier legitimiert sich der Bürger über einen rechtzeitigen Anruf am Sperrmülltelefon. Lob für die drei Wertstoffhöfe im Burgenlandkreis Da darf auch ruhig einmal ein wenig Stolz „mitschwingen“. Um den Service bei der Rückgabe von Montageschaumdosen und Energiesparlampen zu bewerten, untersuchten Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e. V. im November 2015 knapp 80 Sammelstellen in sieben Bundesländern. Dabei schauten die anonymen Tester auch auf den Wertstoffhöfen Naumburg, Zeitz und Weißenfels vorbei. Im Ergebnis schnitten diese sehr gut ab und verdienten sich damit die „grüne Ampel“. Die Tester prüften die korrekte Annahme und Getrenntsammlung der Abfälle und den Kundenservice. Insbesondere hinsichtlich der Öffnungszeiten und der mündlichen Auskunft konnten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen punkten und erfüllten somit die Anforderungen. Dieses Ergebnis ist umso erfreulicher, da die Situation in den übrigen Testgebieten schon trüber aussah. „In fast 40 % der getesteten Kommunen gab es keine festen oder regelmäßig geöffneten Sammelstellen für schadstoffhaltige Abfälle. (…) Aber auch bei Kommunen, die auf ihren Wertstoffhöfen schadstoffhaltige Abfälle entgegen nehmen, ist die Umweltorganisation unzufrieden. (…) Dies betreffe vor allem die arbeitnehmerunfreundlichen Öffnungszeiten sowie die unzureichende Information der Bürger.“ (DUH übt Kritik an Kommunen wegen Schadstoffrücknahme, EUWID Nr. 4.2016, 26.01.2016, S. 17) Laut der Deutschen Umwelthilfe e. V. ist die unkomplizierte, verbrauchernahe und korrekte Rückgabe von Abfällen eine wichtige Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Bürgerservice und umweltgerechte Sortierung und Annahme verhindern illegale Ablagerungen und dienen dem Umweltschutz. Impressum Herausgeber: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf Tel.: 034445 223-0 Fax: 034445 223-33 [email protected] www.awsas.de Fotos: AW SAS – AöR Gesamtherstellung: Druckhaus Gera GmbH Jacob-A.-Morand-Straße 16 07552 Gera Tel.: 0365 737520 www.druckhaus-gera.de
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