Erinnerung Hausordnung

Liebe Mitglieder,
bei der letzten Jahreshauptversammlung haben wir eine aktualisierte Hausordnung bekannt gegeben. Wir haben insbesondere die Regelungen zu gleichzeitigem Reiten, Longieren und Führen in der alten Halle auch noch einmal mündlich erläutert und an die gegenseitige Rücksichtnahme appelliert.
In letzter Zeit wurden uns leider vermehrt Situationen geschildert, die zeigen, dass Mitglieder sich (aus unserer Sicht sehr egoistisch) nicht an die Regelungen der Hausordnung
halten.
Problematisch sind alle Wochentage in der Zeit von 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Natürlich
wollen dann alle ihr Pferd bewegen und so früh wie möglich zu Hause sein.
Insofern dürfte auch niemand ernsthaft überrascht sein, wenn er die Halle in dieser Zeit
nicht für sich alleine hat. Wenn ich mich dann trotzdem nur mit Longe oder Strick bewaffnet auf den Weg mache, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich bereits die für das Longieren und Führen zulässige Höchstzahl an Reitern in der Halle aufhält bzw. bereits ein Logierender oder Führender anwesend ist. Die Wahrscheinlichkeit steigt noch, wenn gleichzeitig Unterricht stattfindet.
Insofern muss aus unserer Sicht jeder Versuch, in dieser Zeit Longieren oder Führen zu
wollen, als Vorsatz bewertet werden, sich nicht an die Regeln zu halten. Denn Hand aufs
Herz. Wer von euch sagt in dieser Situation: Sorry, ich komme dann später noch mal wieder?
Was also sollen wir als Vorstand tun, um euch zur Einhaltung der Hallenordnung zu bewegen? Nutzungsverbote aussprechen?
Vorerst wollen wir es noch mal mit einer Erinnerung an die relevanten Passagen aus der
Hausordnung versuchen und werden das Thema in der nächsten Jahreshauptversammlung
noch einmal thematisieren:
 Jeder Anlagennutzer hat sich so zu verhalten, dass er keine anderen gefährdet oder
behindert. Dazu gehört insbesondere Rücksichtnahme gegenüber Anfängern oder
ungeübten Reitern.
 In der alten Halle ist kontrolliertes Longieren eines Pferdes erlaubt, wenn nicht mehr
als drei Reiter in der Halle sind. Kommt ein viertes Pferd dazu, muss dem Longierenden erlaubt werden, seine Arbeit zu beenden (max. 15 Minuten). Gleiches gilt für das
Führen von Pferden in der Halle.
Der Vorstand
P.S.: Auch Bodenarbeit ist eine Form des Führens!