Nachberufliche Zukunft - Alters- und Hinterlassenenleistungen

22.03.2016
Pensionskasse Stadt Zürich / PKZH
Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
VSR 2016
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Alterspension – Leistungen Ihrer
Pensionskasse
Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
VSR 2016
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1
22.03.2016
Themen
Leistungen
im Alter
Leistungen
im Todesfall
Merkblätter
Informationen
Internet
WebPortal
Vorsorgereglement
Familie
Zürcher
Berechnungen
Beispiele
Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
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Familie Zürcher
Paul
ERZ
Anna
Sonnental
Ehefrau Anna, verheiratet
seit 1987, geb. 2.11.1962,
Hausfrau
Eigenheim, WEF-Vorbezug 2010,
CHF 80’000
Versicherter der PKZH:
Paul Konrad Zürcher, geb. 17.5.1957,
verheiratet, 2 Kinder,
ERZ 100% BG seit 1999
Gloria
Sohn Niklas, geb. 3.2.1990,
Elektromonteur
Golden Retriever «Contento»
Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
Tochter Gloria, geb. 4.8.1996,
in Ausbildung
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22.03.2016
Vorsorgeausweis
Paul
ERZ
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VSR - Änderungen per 1.1.2016 (1)
Die Änderungen wurden vom Stiftungsrat der PKZH
beschlossen und traten am 1.1.2016 in Kraft
Der Koordinationsbetrag wird auf 7/8 der maximalen AHVRente reduziert, d.h. von 28’200 auf 24’675. Somit erhöht
sich der versicherte Lohn um Fr. 3’525
Die Altersgutschriften bleiben unverändert
Einkäufe können bis zum 65. Altersjahr getätigt werden
Es gibt eine neue Tabelle mit den Einkaufs-Richtwerten
WEF-Vorbezüge können bis zum 65. Altersjahr geltend
gemacht werden
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VSR - Änderungen per 1.1.2016 (2)
Die Invalidenpensionen werden mit dem Umwandlungssatz
65 berechnet
Neue Zusatz-Invalidenpensionen werden bis zum 65.
Altersjahr ausgerichtet
Neue Zusatz-Hinterlassenenleistungen werden bis zu dem
Zeitpunkt gewährt, in dem die verstorbene Person das 65.
Altersjahr vollendet hätte
Die Umwandlungssätze werden reduziert
Im 2016 werden die Altersguthaben zusätzlich verzinst
Die Risikobeiträge werden von 3% auf 2.5% reduziert
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VSR 2016
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Alterspensionierung
Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
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Alterspensionierung (AP) - Zeitpunkt
Flexible Alterspensionierung
Teil - Alterspensionierung
Aufgeschobene
Alterspensionierung
• Zwischen Alter 58 und 65
• Altersabhängige, geschlechtsneutrale
Umwandlungssätze
• Maximal 3 Schritte
• Jeweils mindestens 20% pro Schritt
• Verbleibende Tätigkeit ebenfalls 20% einer
Vollbeschäftigung
• Bis zum 70. Altersjahr (gem. PR Stadt
Zürich längstens bis Alter 66 – Verfügung
notwendig)
• Ohne Beiträge ab Alter 65
• Verzinsung des Altersguthabens
• Altersabhängige, geschlechtsneutrale
Umwandlungssätze
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VSR 2016
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Leistungen – Art, Höhe, Laufzeit
Alterspension (AP)
Kapitalbezug
Überbrückungszuschuss
• Berechnung: Altersguthaben x
Umwandlungssatz = jährliche AP
• Lebenslängliche Leistung
• Maximaler Bezug: 50% des Altersguthabens
• Schriftliche Anmeldung mindestens 3
Monate vor Altersrücktritt
• Schriftliches Einverständnis des Ehegatten
mit beglaubigter Unterschrift
• WEF-Vorbezug wird angerechnet
• Arbeitgeberleistung nach Richtlinien des
Personalrechts bzw. nach dem
Anschlussvertrag
• Höhe: Maximale AHV-Rente, bei
Teilzeitbeschäftigung bzw. Teilpensionierung anteilmässig
• Bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter,
jedoch längstens 5 Jahre
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22.03.2016
Umwandlungssätze 2016
Alter
Umwandlungs
sätze
58
4.90%
59
4.99%
60
5.09%
61
5.20%
62
5.31%
63
5.43%
64
5.56%
65
5.69%
66
5.83%
Altersguthaben zum Zeitpunkt des
Altersrücktritts x Umwandlungssatz =
jährliche lebenslängliche Alterspension
(AP)
Berechnungsbeispiel im Alter 65
CHF 500’000 x 5.69% = CHF 28’450
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Zusatzverzinsung 2016
Das massgebende Alter ergibt sich aus der Differenz zwischen 2016 und dem Geburtsjahr.
Bei Pensionierung im Jahr 2016 wird der volle Jahreswert dieses Zusatzzinses gewährt.
Alter
per annum
%
Alter
per annum
%
Bis 46
2.3
56
6.3
47
2.7
57
6.7
48
3.1
58
7.1
49
3.5
59
7.5
50
3.9
60
7.9
51
4.3
61
8.0
52
4.7
62
8.1
53
5.1
63
8.2
54
5.5
64
8.3
55
5.9
65
8.4
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22.03.2016
Möglicher Kapitalbezug - Beispiel
Vorhandenes Altersguthaben (AGH) am
30.11.2016
CHF 500’000
Vorbezug Wohneigentum am 17.8.2010
CHF
Theoretisches AGH zur Berechnung der AP
CHF
580’000
50% des AGH zur Finanzierung der
lebenslänglichen AP
CHF
290’000
CHF
210’000
80'000
• AGH x altersabhängigen Umwandlungssatz = Pension pro Jahr
• Der Abzug für die Finanzierung des UeZ ist nicht eingeschlossen
• Die zu erwartende Ehegatten- / Partnerpension beträgt 2/3 der Alterspension
Maximaler Kapitalbezug
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Berechnung der AP 2016 mit 59 - Beispiel
500’000 x 4.99%=
CHF
Lebenslängliche AP
ohne Berücksichtigung
der UeZ-Kosten im
Alter 59: CHF 24’950
Altersguthaben im
Alter 59: CHF 500’000
Überbrückungszuschuss (UeZ) - Kostenbeteiligung
62%*
38%
CHF
UeZ pro Jahr CHF 28’200 (wie AHV-Rente),
bei Teilzeit bzw. Teilpensionierung
entsprechend dem Beschäftigungs- bzw.
Pensionierungsgrad. *Die Kostenbeteiligung
des Arbeitgebers richtet sich nach dem
Personalrecht, bei angeschlossenen
Unternehmen nach dem Anschlussvertrag.
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22.03.2016
Finanzierung UeZ für 5 Jahre - Beispiel
UeZ pro Jahr CHF 28’200
(wie AHV- Rente)
Altersguthaben
im Alter 59
CHF 500’000
AN-Kosten UeZ für 5 Jahre in CHF:
38% von 28’200 = 10’716
x 5 = CHF 53’580.
Abgezinst: CHF 49’872
Altersguthaben nach
Abzug der UeZ-Kosten
im Alter 59 in CHF:
500’000 – 49’872 =
450’128
CHF
CHF
450’128 x 4.99%=
CHF
Gekürzte
lebenslängliche
Pension CHF 22’461
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Altersleistungen von 59 bis 64 - Beispiel
Lebenslängliche Pension
CHF 22’461
UeZ bis Alter 64
CHF 28’200
Total bis Alter 64
CHF 50’661
CHF
CHF
CHF
Der Vorbezug der AHV-Rente ist ab Alter 62/63 möglich.
Die Kürzung pro Jahr beträgt 6.8%.
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Einkäufe bei vorzeitiger - Alterspensionierung
Überbrückungszuschuss
Vergleich zu
• Die durch die Finanzierung des UeZ
entstandene Kürzung kann ausgekauft werden.
• Der Betrag muss zwischen 3 und 6 Monaten
vor dem Altersrücktritt überwiesen werden.
Alter 65
• Bei vorzeitiger Pensionierung kann die Kürzung
im Vergleich zum Alter 65 eingekauft werden.
• Der Betrag muss zwischen 3 und 6 Monaten
vor dem Altersrücktritt überwiesen werden.
Einschränkung
• Bei Kapitalbezug sind aus steuerrechtlichen
Gründen keine Einkäufe möglich bzw. Einkäufe
können in den 3 Jahren vor dem Altersrücktritt
nicht als Steuerabzüge eingesetzt werden.
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Berechnung AP
Paul K. Zürcher
Paul
ERZ
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Alters-Kinderpension
Anspruch auf
AltersKinderpension
Höhe der AltersKinderpension
• Kinder von Alterspensionierten haben bis zum
18. Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der
Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des
25. Altersjahrs, Anspruch auf Leistungen.
• Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind
gleichgestellt.
• Pro Kind 10% der Alterspension, für alle
Kinder zusammen maximal 50%
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Freiwillige Versicherung
• Eintritt zwischen Alter 55 und 58 möglich
• Bedingung: 8 Beitragsjahre
• Antrag spätestens 3 Monate nach
Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Eintritt
• Keine Sparbeiträge
• Risikobeiträge sind geschuldet (AN- und
AG-Teil)
• Risikobeiträge werden ab Leistungsbeginn
in Rechnung gestellt
Beiträge
Pensionierung
• Alterspensionierung mit Alter 58, sofern
nicht vorher Vorsorgefall eingetreten
• Bei Arbeitsunfähigkeit ist
Erwerbsinvalidität massgebend
• Auflösung vor Alter 58 möglich
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Merkblatt
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www.pkzh.ch – Berechnung der Alterspension
Berechnungen
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22.03.2016
Planen Sie Ihre Zukunft – Webportal der PKZH
www.pkzh.ch
• Login
• Webportal
• Weitere Informationen
für Versicherte
• Registrierung
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Leistungen an Hinterlassene
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22.03.2016
Mögliche Begünstigte im Todesfall
Partner mit
Unterstützungsvertrag
Informationen
Ehegatten
und eingetragene
Partner
Sonstige
Hinterlassene
Geschiedene
Ehegatten
Kinder und
Eltern
Grundlagen
Waisen
Beispiele
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Begünstigte im Todesfall – Ehegatten
Bedingungen für
eine
Ehegattenpension
Ehegatten und
eingetragene
Partner
• Der überlebende Ehegatte / eingetragene
Partner der verstorbenen Person hat
mind. 1 Kind oder bezieht eine IVRente oder ist mindestens 40 Jahre alt
und die Ehe / Partnerschaft hat 5
Jahre gedauert
• Lebenslängliche Ehegattenpension in der
Höhe von 2/3 der Invalidenpension
(Grund- und Zusatzpension) bzw. 2/3
der Alterspension oder falls die
Bedingungen nicht erfüllt sind:
• Einmalige Abfindung von 3 JahresEhegattenpensionen
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22.03.2016
Begünstigte im Todesfall – Partner
Geschiedene
Ehegatten
• Grundsätzlich gleiche Leistungen und Voraussetzungen wie bei Ehegatten, jedoch mit folgenden zusätzlichen Bedingungen:
• Die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert
und im Scheidungsurteil wurde eine Unterhaltsrente zugesprochen. Die Pension beträgt
höchstens 50% der Ehegattenpension und
diese darf den Anspruch aus dem Scheidungsurteil nicht übersteigen.
Partner mit
Unterstützungsvertrag
• Grundsätzlich gleiche Leistungen und Voraussetzungen wie bei Ehegatten, jedoch mit folgenden zusätzlichen Bedingungen:
• Beide Partner dürfen weder verwandt noch
verheiratet sein, es besteht eine eheähnliche
Gemeinschaft im gleichen Haushalt (im
Todesfall mind. 5 J.) und der Unterstützungsvertrag muss zu Lebzeiten bei der PKZH
eingetroffen sein.
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Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
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Formular
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Begünstigte im Todesfall - Waisen
Anspruch auf
Waisenpension
Höhe der
Waisenpension
• Kinder von Versicherten und Berechtigten auf
Alters- und Invalidenpensionen haben bis zum 18.
Altersjahr bzw. bis zum Abschluss der Ausbildung,
längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs,
Anspruch auf Leistungen.
• Unterstützte Stief- und Pflegekinder sind
gleichgestellt.
• Die Waisenpension beträgt 5/16 (Doppelwaisen
5/8) der Ehegattenpension (inkl. allfällige
Zusatzpension)
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Sonstige Begünstigte im Todesfall
Leistungen an
sonstige
Hinterlassene
Todesfallsumme
an Kinder, Eltern
• Ein Gesuch kann von Personen (z.B.
Familienangehörige), die keinen
Leistungsanspruch haben, gestellt
werden. Bedingung ist, dass der
Verstorbene wesentlich zum Unterhalt des
Gesuchstellenden beigetragen hat.
• Der Anspruch wird individuell geprüft
• Falls im Todesfall von Aktiv Versicherten
keine Leistungen ausgerichtet werden,
besteht ein Anspruch auf eine Todesfallsumme von 3 Ehegatten-Jahrespensionen,
höchstens aber dem AGH.
• Anspruchsberechtigt sind eigene Kinder, bei
deren Fehlen die Eltern
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Merkblatt
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Familie Zürcher
Ansprüche im Alter bzw. im Todesfall
Paul
ERZ
Anna
Sonnental
Ehefrau Anna, verheiratet
seit 1987, geb. 2.11.1962,
Hausfrau
Eigenheim, WEF-Vorbezug 2010,
CHF 80’000
Versicherter der PKZH:
Paul Konrad Zürcher, geb. 17.5.1957,
verheiratet, 2 Kinder,
ERZ 100% BG seit 1999
Gloria
Sohn Niklas, geb. 3.2.1990,
Elektromonteur
Golden Retriever «Contento»
Nachberufliche Zukunft - Leistungen der PKZH
Tochter Gloria, geb. 4.8.1996,
in Ausbildung
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22.03.2016
Berechnungen
Login
www.pkzh.ch
Fragen / Antworten
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Vorsorgereglement
Merkblätter / Formulare
Grundlagen 2016
Aktuelle Zahlen
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Besten Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Alles Gute wünscht Ihnen
Ihre PKZH
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