KREISPFARRER Christian Scheuer 8. Bericht über das Leben des Kirchenkreises, seiner Gemeinden, Einrichtungen und Werke (KO Art 62; GeschO Kreissyn § 4 (2)) Berichtszeitraum April 2015 bis März 2016 „Impuls zu einer Verantwortungsstrukturreform“ Kreispfarrer Christian Scheuer, Hauptstraße 65, 26452 Sande, Tel. 04422/5069000; Fax - 02; Mail [email protected] Verehrte Synodale und Gäste, liebe Schwestern und Brüder! Als christliche Glaubensgemeinschaft sind wir eine Verantwortungsgemeinschaft. Unsere Freiheit strebt nicht ins Uferlose, sondern begrenzt sich in der Freiheit der Anderen. Unsere Liebe ist nicht eigennützig, sondern richtet sich am Nächsten aus. Wir bekennen einen Gott, der in letzter Verantwortung für uns ans Kreuz gegangen ist. Das Prinzip Verantwortung, wie ich es in Anlehnung an das ethische Hauptwerk des Philosophen Hans Jonas nennen möchte, bestimmt nicht nur unser Glauben und Bekennen im Grundsatz, sondern auch unser praktisches Leben und Handeln in Kirche und Gemeinde. Reformation heute Die Jahresberichte 2015 der Gemeinden, Werke und Einrichtungen unseres Kirchenkreises berichten in eindrücklicher Form davon, wie vielfältig und vielgestaltig im Großen und Einzelnen Verantwortung erkannt und übernommen wird. Von Haupt- und Ehrenamtlichen, von ganzen Gruppen und einzelnen Gemeindegliedern, von Pfarrerinnen und Pfarrern und all den breit gefächerten Berufsgruppen im kirchlichen Dienst. Exemplarisch möchte ich in diesem Bericht die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher in unseren evangelischen Kindertagesstätten hervorheben, die im Berichtszeitraum mit Vertretungs- und Bereitschaftsdiensten während des wochenlangen kommunalen KiTa-Streiks und in der herzlichen Aufnahme zahlreicher Flüchtlingskinder ohne viel Aufhebens Großes geleistet haben. Gemeinsam stehen wir jeder an unserem Platz in der Verantwortung für unseren kirchlichen Auftrag. Das hat uns auch im Jahr 2015 auf den verschiedenen Ebenen vor große Herausforderungen gestellt. Darum sei auch das gesagt: Verantwortungsbereitschaft gehört zum Einmaleins des christlichen Glaubens, aber der Bogen darf auch nicht überspannt werden. Wenn bei mir der Nacken steif wird oder der Rücken schmerzt, dann ist mal wieder aus Verantwortung Last geworden, dann gibt es zu viel zu schultern. Solche Art von Belastung und manche regelrechten Überlastungshinweise finden sich leider auch in einigen Berichten und geben Grund zur Sorge und Anlass, unser kirchliches Tun und Lassen selbstkritisch zu überdenken. Dies schließt unmittelbar an unseren heutigen Synodenschwerpunkt an. Das Reformationsgedenken ist weit mehr als Anlass zum Rückblick, es fordert uns heraus zu fragen: „Was müsste heute in der Kirche reformiert werden?“ So formuliert es der Gemeindebericht der Lutherkirche Wilhelmshaven treffend und ich füge hinzu: Das reformatorische Erbe zeugt von einem Mut zur Veränderung, der sich ganz aus der Orientierung an der biblischen Überlieferung und einem gerüttelt Maß an Gottvertrauen speist. Daraus können wir mit Blick voraus viel Kraft und Seite | 2 Zuversicht ziehen, um unsere Kirche weniger halbherzig und zögerlich zu erneuern. Der Kirchenkreis übernimmt Verantwortung Denn in vielen Punkten befinden wir uns auf halbem Weg. Der Kirchenkreis ist innerhalb weniger Jahre von einer bedeutungslosen Zwischeninstanz zur mittleren Handlungsebene geworden. Und wir haben die Verantwortung im Sinne der Stärkung und Begleitung unserer Gemeinden und der zukunftsfähigen Entwicklung unserer Oldenburgischen Kirche angenommen. Das wird vielerorts als hilfreich empfunden und ich bedanke mich sehr herzlich für persönlich oder auch im Berichtswesen zum Ausdruck gebrachte wertschätzende und positive Rückmeldungen. Es ist allerdings nicht meine Mission, durch Bildung zusätzlicher Gremien auf Kreisebene und das Anberaumen weiterer Sitzungen Doppelzuständigkeiten zu schaffen, Entscheidungswege zu komplizieren oder schlicht Menschen zu beschäftigen und Gemeinden und Werke von ihren Aufgaben fernzuhalten. Hier bin ich ganz bei meinem Amtsbruder Bernhard Busemann als Berichterstatter der Christus- und Garnisonkirche, der festhält: „Auch das war 2015 wieder markant: Es gab viele (zu viele?) Gesprächsrunden und Sitzungen in unterschiedlichen Konstellationen, um die Arbeit zu planen und zu strukturieren. Das ist oft anstrengend und zeitaufwendig…“ Das empfinde ich ganz genau so, liebe Schwestern und Brüder. Wir leiden an Kopf und Gliedern an unklaren Entscheidungswegen und ungeregelten Zuständigkeiten. Davon ist auch die Gemeindeebene nicht ausgenommen. In der Zusammenarbeit mit Gemeindekirchenräten muss ich zuweilen feststellen, dass bei konkreten Fragestellungen auf diffuse Weise alle möglichen Seiten zu beteiligen sind und mitreden. Leider werden dadurch manchmal auch Überlegungen im Ansatz zerredet, auf Nebenschauplätze verlagert und durch Seiteneinwürfe blockiert. Mir tut das insbesondere dort leid, wo großes ehrenamtliches Engagement nutzlos verpufft. Im Zusammenwirken mit der Gesamtkirche ergeben sich dort Schwierigkeiten, wo in bestimmten Fällen die allgemeine Zuständigkeit beansprucht wird, sich aber konkret niemand verantwortlich fühlt und Entscheidungen weitergereicht und hinausgeschoben werden. In der Mitte, auf Kreisebene bilden die Ungereimtheiten ein unseliges Knäuel aus Beteiligungsansprüchen und Kompetenzwirrwarr, das sich nur über viel Kommunikation, guten Willen, unendliche Geduld, Gesprächsrunden und Sitzungen entflechten lässt. Ich behaupte, das könnten wir einfacher haben. Seite | 3 Diakonenstellenplan Das an und für sich gelungene Vorhaben des Diakonenstellenplans lässt erahnen, dass die Tücke oft im Detail liegt. 20 Stellen für Diakone in unserer Kirche außerhalb der Jugendarbeit, das ist sachgemäß im Blick auf die Arbeitsfelder, die in unserer Kirche beackert werden müssen, das ist sachgemäß im Blick auf die beruflichen Qualifikationen der Diakone und Diakoninnen, die über die Jugendarbeit hinaus noch etliche andere kirchliche Dienste umfassen. Und das ist sachgemäß im Blick auf die zukünftige Attraktivität des Diakonenberufs in unserer Kirche, bei dem wir uns genauso dem Fachkräftemangel gegenüberstehen wie bei anderen Berufsgruppen auch. Zwei Stellen davon gehen jeweils direkt an die Kirchenkreise. In Abstimmungsgesprächen, die von großer Geschwisterlichkeit geprägt waren, konnten wir es erreichen, dass uns aus dem Gesamtkontingent noch zusätzliche Anteile übertragen werden, damit wir bestimmte auf unsere Region bezogene Aufgaben von gesamtkirchlichem Interesse erfüllen können, so dass wir idealerweise insgesamt fünf Arbeitsbereiche werden abdecken können: Als erstes wird nun im März die Stelle eines Citykirchendiakons für Wilhelmshaven ausgeschrieben, ein zugeordneter Beirat steht im Anschluss noch zum Beschluss. Darauf folgt eine Seemannsdiakonenstelle gemeinsam mit der Station Unterweser in Brake, für den am 31.März in Ruhestand gehenden Diakon Michael Wechsler. Vorbereitet wird zur Zeit die Wiederbesetzung der Diakonenstelle „Kirche unterwegs“ in der Campingseelsorge, hauptsächlich rund um den Jadebusen, in Nachfolge von Diakon Harald Hermann, der im Oktober letzten Jahres in den Ruhestand verabschiedet wurde. Geplant ist dann für die zweite Jahreshälfte die Umsetzung der durch die Kreissynode empfohlenen halben Stelle für einen zu etablierenden Kreisseniorendienst und eine halbe Stelle für konzeptionelle Konfirmandenarbeit unter der Voraussetzung, dass der damit verbundene Beratungs- und Konzeptionsprozess mit der Fachstelle Konfirmandenzeit zu einem positiven Ergebnis führt. Erschwert wird nun dieser an sich erfreuliche Weg dadurch, dass die Anstellungsträgerschaft der zukünftig im Kreis tätigen Diakone bei der Kirche Oldenburg liegt, dadurch mühsam in jedem Fall dienst- und fachaufsichtliche Fragen geklärt werden müssen, die Zuweisung von Haushaltsmitteln und Sachkosten auszutüfteln ist, weil der Kirchenkreis auch nach der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der mittleren Ebene keine Zuweisungen erhalten darf, die Stellenausschreibungen, die von den Kirchenkreisen zu erbringen sind, auf die Standards der Personalabteilung der gemeinsamen Kirchenverwaltung zurückgestutzt werden müssen und so weiter und so fort. Wir bekommen das hin, aber der Aufwand ist immens. Und bei jedem Vorhaben erfinden wir das Rad von vorn, weil es keine gesicherten Prozessabläufe gibt. Seite | 4 Kirchenmusik Wie es gut gehen kann, haben wir eigentlich schon gezeigt. Der Trägerschaftswechsel der Kantorenschaft zum Kirchenkreis im Zuge der Umsetzung des Kirchenmusikgesetzes ist in 2014 nahezu geräuschlos verlaufen. In 2015 folgten unter dem Motto „Komm, sing mit!“ die 3. kreisweiten Kirchenmusiktage-Nord mit über 3000 Besuchern, 500 Mitwirkenden und einer sehr freundlichen medialen Berichterstattung. Erstmals wurden in Zusammenarbeit von Kantorenschaft und Kreispfarramt liturgische Bausteine für einen sonntäglichen Musikgottesdienst erarbeitet, die verschiedentlich gerne Verwendung gefunden haben. Nicht zu vergessen die erste Ausschreibung der Kreismusikprojekte nach unserer Konzeption für die Kirchengemeinden, die sich nicht zu den hauptamtlichen Spielstätten zählen. Vom Kreismusikausschuss ausgewählt wurden Hohenkirchen und benachbarte Gemeinden zur Durchführung einer Fortbildung für Kinderchorleitungen, die Lutherkirche mit Neuengroden und Neuende für einen Singeworkshop „Neue Lieder“ und Sande zur Begleitung des 70jährigen Bestehens des St. MagnusSingkreises mit Impuls für die Nachwuchsgewinnung. Die Projekte sind in Umsetzung begriffen. Nach Ostern schreibt das Kreiskantorat die Kreismusikprojekte 2017 mit Fokus auf das Reformationsjubiläum aus, um die sich Ihre Gemeinden bis zum 1. September diesen Jahres bewerben können. Visitation Auch das Visitationswesen ist konsequent an den Kirchenkreis überwiesen worden, der die verantwortungsvolle Aufgabe nun im dritten Jahr mit Freuden umsetzt. Die Zuständigkeiten sind klar, die Aufsicht liegt beim Oberkirchenrat, das Visitationsteam unter Leitung des Kreispfarrers führt die Besuche nach der Visitationsordnung praktisch durch. Im Jahr 2015 haben wir die Kirchengemeinde Bant im Frühjahr und die Kirchengemeinden Minsen-Wiarden mit ihrer Urlauberseelsorge im Sommer visitiert. Der Aufwand von insgesamt 85 Besuchskontakten kam voll und ganz den Gemeinden zugute, die zufriedenen Rückmeldungen und die engagiert verabredeten Zielvereinbarungen sprechen dafür, dass man den Kirchenkreisen die Erfüllung anspruchsvoller Aufgaben zutrauen kann. Ärgerlich nur, dass das jüngst von der 48. Synode verabschiedete Visitationsgesetz den Kirchenkreis als ausführende Instanz mit keinem Wort erwähnt. Im laufenden Jahr werden wir die Visitationen der Gemeinden des Wangerlandes abschließen und mit den betreffenden Gemeinden die Abfolge der nächsten Besuche abstimmen. Dabei wird der Kreiskirchenrat auf Anraten des Visitationsteams eine Entzerrung des Seite | 5 Visitationsplans vorschlagen. Ursprünglich war beabsichtigt, in den nächsten eineinhalb Jahren alle zehn Wilhelmshavener Gemeinden zu besuchen, um in achtjährigem Rhythmus durch alle Gemeinden zu kommen. Dieser Zyklus ist bei der Größe unseres Kirchenkreises nicht sinnvoll einzuhalten. Die Visitationen benötigen Sorgfalt und Präsenz, deswegen werden wir mit Vorrang der Qualität die zu bewältigenden Quantitäten etwas drosseln. Dazu suche ich bald das Gespräch. Homepage Bei all dem bleiben längst überfällige Vorhaben zwangsläufig auf der Strecke. Die ambitioniert begonnene Runderneuerung unserer Homepage www.kirche-am-meer.de mussten wir im Jahr 2015 zurückstellen. Ich bitte um Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Die technische Betreuung durch Herrn de Vries ist tadellos, nur kann er mit seinen zwei Stunden nicht die Inhalte erstellen, die ein Medium erst aktuell und informativ machen. Hier suchen wir im neuen Jahr nach Lösungen. Die Kirchengemeinden und Einrichtungen tragen Verantwortung Im Verantwortungsbereich der Kirchengemeinden taten sich im Berichtszeitraum insbesondere die Besetzung von Pfarrstellen, die Gemeindefinanzen, die Flüchtlingsarbeit und die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen hervor. Die vielen besonderen, bemerkenswerten Akzente im Gemeindeleben vor Ort entnehmen Sie bitte den Jahresberichten im Einzelnen, für deren gründliche Abfassung ich an dieser Stelle sehr herzlich danke. Ich habe sie alle mit Gewinn gelesen. Pfarrstellenbesetzung Vielleicht haben Sie beim Lesen der Berichte mitgezählt. In den letzten 12 Monaten hatten wir nicht weniger als 15 Bewegungen auf Pfarrstellen im Kirchenkreis zu verzeichnen. Unter anderem bei der Militärseelsorge und der „Urlauberseelsorge entlang der See“, besonders aber bei Gemeindepfarrstellen. Die Gründe sind höchst verschieden: Ruhestände nach dreißig Jahren treuem Dienst wie etwa in Tettens und Middoge oder Bant auf der einen Seite, Pfarrstellenwechsel auf berufsbiografischem Hintergrund von Heppens nach Oldenburg oder aus Varel zur Telefonseelsorge, in vier Fällen aber auch Wechsel nach nur drei Jahren Verweildauer. Letzteres ist in der Regel anders gedacht gewesen und jeder vorzeitige Wechsel bindet zusätzlich Kräfte und erzwingt die Zurückstellung anderer Projekte. Das dokumentieren u.a. die Jahresberichte aus den benachbarten Kirchengemeinden Schortens und Accum. Allen Gemeinden im Umbruch spreche ich von hieraus meinen Dank und Respekt aus, wie die jeweilige Vakanz- und Umbruchsituation über einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten besonnen, planvoll und durch ein vertrauensvolles Miteinander vor Ort und mit den leitenden Stellen im Kirchenkreis und in Oldenburg gemeistert wird. Deshalb muss Seite | 6 erst einmal also keiner Gemeinde bange werden, die sich einem Pfarrstellenwechsel gegenübersieht. Im Vorjahresbericht habe ich die Zuversicht ausgedrückt, dass uns die Wiederbesetzungen gelingen. Das gilt auch in diesem Jahr: In dieser Woche hat Meike von Fintel ihren Dienst in der Kirchengemeinde Heppens aufgenommen, im April tritt Christoph Felten aus dem Siegerland die Pfarrstelle der reformierten Kirchengemeinden Accum und Dykhausen an und im Mai wird Militärpfarrer Christoph Sommer quasi als Heimkehrer bei der Marine eingeführt. Es läuft doch was bei uns in Friesland und Wilhelmshaven. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass der Aufwand des Kreispfarramtes für erfolgreiche Pfarrstellenbesetzungen zuletzt enorm zugenommen hat. Beginnend mit Verabschiedung und Amtsübergabe folgt die Begleitung der Gemeinde in der Vakanz, etwa durch Übernahme einzelner Gottesdienste, bei der Bestückung der Vertretungspläne, durch Beiträge für den Gemeindebrief, in der Beratung der Vorsitzenden und Gemeindekirchenräte insbesondere bei der Pfarrstellenausschreibung, durch regelmäßige Abstimmung mit dem Personaldezernat des Oberkirchenrats, durch die Anbahnung von Bewerbungen bei Kandidaturen aus dem EKD-Gebiet, auch in Gestalt von Erstkontakten und Ortsterminen, bis hin zur Leitung des Bewerbungsverfahrens in der Gemeinde einschließlich Pfarrerwahl und im besten Fall Einführung. Das bindet auch in meinem Amt viele Ressourcen. In keinem anderen Kirchenkreis hat es im vergangenen Jahr derart viele Bewegungen auf Pfarrstellen gegeben. Dieser Trend wird aber allgemein zunehmen, wenn die Pensionierung der starken Jahrgänge der zwischen 1955 bis 1965 Geborenen erfolgt. Deshalb sind die Kreispfarrer mit dem Personaldezernat in erste Gespräche eingetreten über gemeindedienliche Modelle zur Flexibilisierung unserer Pfarrstellenkontingente und Einsatzmöglichkeiten. Die Pfarrstellen für besondere Dienste im Kirchenkreis, von denen wir bislang lediglich eine im Kirchenkreis ansiedeln konnten, erweisen sich in diesem Zusammenhang als effektive Instrumente, um gemeindliche Bedarfslagen kurzfristig aufzufangen. Pfarrer Gehrmann hat diese Position im Februar 2015 in unserem Kirchenkreis angetreten und zuerst die Elternzeitvertretung in der Kirchengemeinde Neuenburg übernommen, wo er den Pfarrdienst zur Zufriedenheit der Kirchengemeinde solide absichert. Zum 1. April diesen Jahres wird er mit der Hälfte seines Dienstes zusätzlich die Vakanz in der Kirchengemeinde Sande nach Weggang der Pastorinnen von Fintel und Kern-Groen überbrücken helfen. Dafür sind wir ihm außerordentlich dankbar. Seite | 7 Gemeindefinanzen Die Sorge um eine auskömmliche Finanzierung der Gemeindehaushalte hat sich im Laufe des Jahres 2015 wieder verschärft. Durch die dritte Anpassung des Zuweisungsschlüssels sind aktuell wieder 11 Gemeinden unseres Kirchenkreises durch zum Teil erhebliche Minderzuweisungen belastet. So beginnt der Jahresbericht der Voslapper mit der Finanzmisere als vorherrschendem Thema: „Auch im Jahr 2015 mussten wir uns wieder schwerpunktmäßig mit den Gemeindefinanzen auseinandersetzen, da die Zuweisungen trotz zusätzlich eingeworbener Gelder nicht ausreichen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu bekommen. Auch von außen wird uns immer wieder attestiert, dass strukturelle Gründe dafür ausschlaggebend sind.“ Die Last der finanziellen Verantwortung und die erlebte Ohnmacht, strukturell bedingte Defizite mit eigenen Sparbemühungen nicht in den Griff zu bekommen, dämpft mancherorts das Gemeindeleben und entmutigt Kirchenälteste, die etwas bewegen wollen. Wenn Finanz- oder Personalsorgen alles überlagern, ist folglich hier und da bislang keine Reserve für einen Ausblick auf Ereignisse wie das Reformationsjubiläum übrig gewesen, lassen uns Berichterstatter wissen. Hoffentlich gelingt es, über die Ideenschmiede auf dieser Kreissynode und die immer wieder ins Gespräch gebrachten Wünsche nach Kooperation zwischen veranstaltenden Gemeinden, gerade dort, wo viele Pflichten drücken, Lust und Motivation für 2017 freizusetzen. Wir haben in den vier Kreiskirchenbeiratssitzungen mit den Geschäftsführenden der Kirchengemeinden immer wieder über die Gemeindefinanzen und die Defizitlagen beraten. Die Gemeinden Bant und Sande haben sich daraufhin entschlossen, eine Eingabe an die 48. Synode zu machen, um eine besondere Anerkennung und damit Bezuschussung Ihrer Gemeindezentren zu erreichen, die teilweise 25.000 Besucher im Jahr überschreiten und auch übergemeindlich stark frequentiert sind. Andere Gemeinden setzen auf das Defizitausgleichsverfahren, bei dem der Kirchensteuerbeirat auf begründeten Antrag Ausgleichsmittel an Kirchengemeinden vergibt, die aufgrund regionaler und struktureller Besonderheiten ihren Haushalt allein nicht ausgleichen können. Dazu hat die Synode im November 2015 eine Vergaberichtlinie verabschiedet, nach der nun erstmals vier Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises für das Haushaltsjahr 2014 einen Antrag gestellt haben, eine Kirchengemeinde zusätzlich auf dem Wege über einen bereits früher gestellten Antrag. Lediglich zwei weitere Kirchengemeinden des Kirchenkreises Wesermarsch haben darüber hinaus Anträge eingereicht, was darauf hindeutet, dass die finanzielle Lage im Norden unserer Kirche besonders prekär ist, man könnte auch sagen, die Verteilung der Mittel ausschließlich nach Gemeindegliederzahlen sich zu unseren Lasten verkehrt hat. Seite | 8 Die Vergabe verlangt die Offenlegung dreier Haushaltsjahre sowie gründliche Stellungnahmen von Kirchengemeinde und Kreiskirchenrat. In meine sagen zu können, dass Kirchengemeinden, RDS und Kreiskirchenrat reibungslos zusammengewirkt haben, um überzeugende Anträge vorzulegen. Im Ergebnis sind drei Kirchengemeinden positiv beschieden worden, zwei davon mit kleineren Beträgen zwischen 2.000 und 5.000 Euro, zwei Gemeinden sind zu Nachbesserungen aufgefordert worden. Im Verhältnis zum aufwendigen Antragsverfahren ist das Ergebnis des ersten Durchgangs nach meinem Dafürhalten eher bescheiden ausgefallen. Da Folgeanträge und Neuanträge bei der allgemeinen Lage der Gemeindefinanzen im Kirchenkreis absehbar sind, hat der Kreiskirchenrat an den Kirchensteuerbeirat appelliert, das Verfahren durch Standardisierung und Anerkennung bereits vorgelegter Papiere aus Vorjahren deutlich zu vereinfachen und die Vergabekriterien zu überdenken, zumal die nicht ausgeschüttete Restsumme des Ausgleichstopfs nachträglich gleichmäßig auf alle Kirchengemeinden verteilt wird, was die finanziell gut gestellten Gemeinden ein weiteres Mal stärkt und den finanziell geschwächten Gemeinden nicht wirklich weiterhilft. Positiv ist aktuell der Beschluss der 48. Synode zur Erhöhung der Gesamtzuweisung für das laufende Haushaltsjahr um die Tarifsteigerung von 2,3% zu vermelden. Das bedeutet eine Zugabe von rund 70.000 Euro für unseren Kirchenkreis insgesamt, die Verteilung nach Gemeindegliederzahlen entlastet beispielsweise Gemeinden wie Bant um gut 4.000 Euro und Sande um 3.000 Euro. Das bedeutet keine Entwarnung, wohl aber eine spürbare Entlastung und ist für mich ein deutliches Anzeichen, dass unsere Problematik in der Synode sehr wohl gesehen wird. An dieser Stelle möchte ich für die 2015 erstmals gehobenen vier kreiskirchlichen Kollekten danken, die unserem Seniorenprojekt, der Schuldnerberatung des kreisdiakonischen Werkes, den Kirchenmusiktagen-Nord und unserer Beratungstelle im Durchschnitt 1.500 bis 2.000 Euro an wirksamer Unterstützung erbrachten. Im Januar 2016 haben wir für den Förderkreis unserer Telefonseelsorge gesammelt und vor einer Woche für die Fachstelle Sucht der Kreisdiakonie. Im Juni und August folgen noch Kollekten für die Trauerbegleitangebote für Kinder und das Seemannsdiakonat. Bitte kündigen Sie dabei nicht nur ein namenloses Projekt im Kirchenkreis ab, sondern nutzen Sie die informativen Abkündigungstexte, die wir zusätzlich zum landeskirchlichen Textheft an die Kirchenbüros verschickt haben und die ggf. auch noch über Frau Busse im Kreisbüro zu beziehen sind. Seite | 9 Flüchtlingshilfe Die große Zahl in Europa und Deutschland Zuflucht suchender Menschen aus den Krisengebieten der Welt hat in der zweiten Jahreshälfte 2015 auch die Region Friesland-Wilhelmshaven bis hinein in kleinste Ortschaften erreicht. Allein bis Jahresende wurden 2.000 Flüchtlinge im Rahmen der Quotenzuteilung aufgenommen. Einzelne Christenmenschen, ganze Kirchengemeinden und unsere Werke und Einrichtungen haben sich dieser großen humanitären und gesellschaftlichen Verantwortung gestellt und spontan und unkompliziert geholfen. Die Erfahrung, gastgebende Gemeinde zu sein für Menschen anderer Sprache, Herkunft und oftmals auch Religion war manchmal beanspruchend und nicht immer konfliktfrei, ist aber durch alle Berichte hindurch als enorm bereichernd beschrieben worden. In jeder zweiten Kirchengemeinde haben sich über spontane Soforthilfen hinaus Sprachkursangebote, Begegnungscafés, Willkommensund Integrationsveranstaltungen entwickelt, für die geschätzt ca. 100 neue Ehrenamtliche gewonnen werden konnten. Vielfach haben sich segensreiche Verbindungen mit kommunalen Vertretern, Integrationslotsen, Initiativen, der Flüchtlingssozialarbeit unserer Kreisdiakonie oder der Ev. Familienbildungsstätte ergeben. Nur angedeutet werden kann hier das Verdienst der professionellen Flüchtlingssozialarbeit unseres Kreisdiakonischen Werkes, das sich seit den 90Jahren enorme Kompetenzen in der Flüchtlingshilfe aufgebaut und sich auf die längerfristige Begleitung Flucht- und Asylsuchender spezialisiert hat. Zwischenzeitlich wurden weitere Mitarbeitende zur mobilen und stationären Betreuung von mittlerweile drei betriebenen Gemeinschaftsunterkünften eingestellt. Neu im Bereich Flüchtlingshilfe ist die Ev. Familienbildungsstätte über das Familienzentrum-West in Wilhelmshaven und die Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge gemeinsam mit einer Jugendhilfereinrichtung aktiv. Auch in der Ev. Beratungsstelle zählen neuerdings geflüchtete Frauen mit Schwangerschaftskonflikten zu den Ratsuchenden. Weitere Einzelheiten lesen Sie bitte in den instruktiven Berichten unserer Einrichtungen nach. Viele der Aufgaben beginnen sich nun zu verstetigen. Nach der ersten Willkommenseuphorie sind in der Bevölkerung zuletzt ängstliche und skeptische, bisweilen schroff ablehnende Töne zu hören. Auch bei Kirchenmitgliedern wird vereinzelt geäußert, dass man um die Bewahrung des christlichen Glaubens fürchte. Diesen Befürchtungen dürfen wir gewiss unser Vertrauen in die Kraft der Nächstenliebe entgegenhalten. So wird es für 2016 zu unseren Aufgaben gehören, unsere offene, gastfreundliche Haltung auch gegen Widerstände zu bewahren und miteinander gut im Gespräch zu bleiben, damit wir keinen Vorurteilen und Halbwahrheiten aufsitzen, sondern gut und sachlich informiert argumentieren und handeln können. Seite | 10 Dazu beabsichtigt der Kirchenkreis die befristete Einrichtung einer Stelle eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin (oder vergleichbare Qualifikation) zur praktischen Unterstützung, Beratung und Koordinierung von kirchlichen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit und ihren hauptamtlichen Begleitern wie z.B. Pastoren und Pastorinnen. Gemeinsam mit den in der praktischen Flüchtlingshilfe Tätigen wurde ein Stellenkonzept erstellt. Der Kreiskirchenrat hat im Januar Mittel aus dem dafür eingerichteten Sonderfonds der Kirche Oldenburg beantragt. Wir hoffen auf einen baldigen Bescheid, damit wir umgehend ausschreiben können. Gemeindegliederentwicklung Im letzten Kreispfarrerbericht habe ich den Rückgang der Mitgliederzahlen als „größte Pleite im zurückliegenden Jahr“ bezeichnet, weil es den Anschein machte, als würde unser allerorten mit viel Leidenschaft vorgetragener kirchlicher Dienst durch Abstimmung mit den Füßen zunehmend ins Abseits gestellt. Nun liegt das Jahr der unseligen Einführung der Hebung von Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer hinter uns und die Zahlen haben sich tatsächlich etwas entspannt. Mit der Zahl von 1.190 hat sich das Abschmelzen von Mitgliedern fast um die Hälfte reduziert. Im Vergleich der Kirchenkreise haben wir die rote Laterne in absoluten Zahlen an den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg-Land und prozentual, auf die Gesamtzahl der Gemeindeglieder bezogen, an die Wesermarsch abgegeben. Einige Kirchengemeinden freuen sich in ihren Jahresberichte zu Recht gar über ein moderates Plus. Gemeindewachstum verdankt sich nie allein der vor Ort erbrachten Leistungen und Angebote, es ist immer auch Geschenk von Gottes Geist, das Menschen dazu bewegt, dazu gehören zu wollen, beim Umzug nicht die Gelegenheit zum Austritt zu ergreifen oder im Stillen anzuerkennen, was Kirche und Diakonie etwa zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten beitragen. Und doch ist es auch die so notwendige Anerkennung für eine Verkündigung, die auf vielfältige Weise mitten im Leben Menschen erreichen möchte. Eine Anerkennung, die Mut macht, Kräfte freisetzt und auch im Mangel erfinderisch sein lässt. Und doch ist die Gemeindegliederzählung 2015 kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen. Der Bericht aus Pakens-Hooksiel/St. JoostWüppels stellt dazu nüchtern fest, „dass beide Gemeinden durch einen steigenden Altersdurchschnitt ihrer Gemeindeglieder geprägt waren. Besonders in der Kirchengemeinde St. Joost-Wüppels war festzustellen, dass die Zahl der dort wohnenden Kinder und jungen Familien eher sinkt (junge Menschen ziehen weg, keine Neubauten), während die Gemeindegliederzahl in Pakens-Hooksiel aufgrund neuer Wohngebiete und Zuzüge von außerhalb weitgehend gleichbleibend war.“ Seite | 11 Wir sind also wieder beim Normalmaß des Schrumpfens angekommen, mehr nicht. Kreisweit haben wir jetzt die Marke von 90.000 Gemeindegliedern deutlich unterschritten. Das kann uns im Blick auf unsere Mission für die Menschen nicht egal sein und es hat zudem zunehmend fatale Folgen für die an Gemeindegliederzahlen ausgerichtete finanzielle Ausstattung unserer Gemeinden. Hochgerechnet auf die nächsten zehn Jahre bedeutet ein durchschnittlicher jährlicher Verlust in dieser Höhe einen Schwund auf 75.000 Gemeindeglieder, d.h. im Schnitt fast 15% weniger Mitglieder pro Kirchengemeinde. Ein schlichtes „Weiter so!“ ist auf dieser Basis nicht mehr möglich. Eine völlige Umkehr des Trends ist bei der allgemeinen demografischen Lage unserer Region und dem allgemein zu verzeichnenden Bevölkerungsrückgang allerdings auch illusorisch. Umso mehr muss uns daran gelegen sein, die vorhandenen Gemeindeglieder zu pflegen und auf Neue oder Ehemalige offener und interessierter zuzugehen. Rund um unsere Gemeindehäuser, in den Kitas und Pflegeheimen sowie bei Amtshandlungen und Hausbesuchen erreichen wir eine Menge unserer Gemeindeglieder persönlich. Dieser persönliche Kontakt ist es, der Beziehung stiftet und darüber Bindung zur Kirche und zum Glauben schafft. Wie aber erreichen wir die Mehrzahl der Distanzierten, Neugierigen oder Gleichgültigen, zu denen wir über das gewohnte Gemeindeleben bislang keine Kontaktflächen herstellen konnten? Ohne große Schlagzeilen wird dafür viel im Stillen gearbeitet, das weiß ich. Vor allem wird dafür auf allen Ebenen, besonders aber in den Gemeinden, möglichst viel Freiraum und Zeit benötigt. Im Kirchenkreis wollen wir im Verlauf diesen Jahres mit Zielrichtung Letzter Sonntag nach Epiphanias 2017 ein öffentlich wirksames Zeichen hinzusetzen, wohl wissend, dass dies nur ein Mosaik einer in Gang zu setzenden Bewegung sein kann, die entschiedener und offensiver die Kirchenmitglieder und solche, die es (wieder) werden könnten in den Mittelpunkt rückt. Unter dem Motto „Reinschnuppern“ sollen sich gastgebende Kirchengemeinden auf den Weg machen und möglichst in allen Gottesdiensten des Tages im Kirchenkreis besonders dazu eingeladene Besucher und Besucherinnen ansprechen. Dazu werde ich beim nachfolgenden Tagesordnungspunkt noch einige Erläuterungen geben und Sie um Ihre Unterstützung bitten. Impuls für eine Verantwortungsstrukturreform Und damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich viele einzelne, berichtenswerte Begebenheiten, Erfolge und Ereignisse mit Verweis auf die nachzulesende Dokumentation der Gemeinden, Werken und Einrichtungen nicht explizit erwähnen konnte. Bitte erlauben Sie mir allen, die für unsere Kirche vor Seite | 12 Ort in den Gemeinden, in Einrichtungen und Werken und für den Kirchenkreis insgesamt im Jahr 2015 unterwegs und im Einsatz waren, meinen allerherzlichsten Dank auszusprechen. Bleiben Sie uns erhalten! Und bitte gestatten Sie mir dies als Schlussbemerkung: Ob es uns gelingt, wertvolle Zeit zurückgewinnen und benötigte neue Freiräume zu schaffen, damit wir unserem Kernauftrag der Weitergabe des Evangeliums an möglichst viele Menschen nachkommen können, wird für unsere Kirche wesentlich davon abhängen, ob es uns gelingt, unsere Verantwortungsstrukturen neu zu ordnen und klarer untereinander aufzuteilen. Es kann nicht sein, dass alle irgendwie an allem hängen oder keiner für nichts zuständig ist. Wir müssten den Prozess einer Verantwortungsstrukturreform voranbringen, wo klar ausgehandelt und festgeschrieben wird, was auf Ebene der Kirchengemeinde verantwortet und entschieden werden kann und soll. Dafür benötigt sie dann die entsprechenden personellen und finanziellen Mittel und muss damit verantwortlich eigenständig wirtschaften. Was auf Ebene der Kirchengemeinde nicht zu bearbeiten ist, wird dem Kirchenkreis aufgetragen. Dazu benötigt der Kirchenkreis die Anerkennung als Zuweisungsebene, er braucht die nötige Personal- und Verwaltungsverantwortung, sonst verbrauchen wir uns im Hin- und Her des Vermittelns und Moderierens. Schließlich gibt es definierbare zentrale und aufsichtliche kirchliche Belange, die im Verantwortungsbereich der Gesamtkirche und des Oberkirchenrats stehen sollen. Den Entschluss aber zu einer solch grundlegenden Reform als einem für die Zukunftsfähigkeit und Eigenständigkeit unserer Oldenburgischen Kirche derart zentralen Vorhaben, kann allein die Gesamtsynode unserer Kirche fassen. Die dort in der Verantwortung Stehenden sollten wir aus den Gemeinden und von Kreisseite aus nach Kräften dabei unterstützen, noch in der Legislatur dieser 48. Synode eine Verantwortungsstrukturreform für unsere Kirche in Gang zu setzen. Mit einem herzlichen Gott befohlen für einen friedvollen und die Gesundheit erhaltenden und fördernden Verlauf des noch jungen Jahres Anno Domini 2016 grüßt und wünscht ein segensreiches Wirken, wohin auch immer der Herr uns stellen mag und was auch immer uns in seinem Namen aufgetragen ist, Ihr und Euer Christian Scheuer, Kreispfarrer Seite | 13
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