Bericht des Kreispfarrers anl. der Kreissynode am

KREISPFARRER Christian Scheuer
8. Bericht
über das Leben des Kirchenkreises,
seiner Gemeinden, Einrichtungen und Werke
(KO Art 62; GeschO Kreissyn § 4 (2))
Berichtszeitraum April 2015 bis März 2016
„Impuls zu einer Verantwortungsstrukturreform“
Kreispfarrer Christian Scheuer, Hauptstraße 65, 26452 Sande, Tel. 04422/5069000; Fax - 02; Mail [email protected]
Verehrte Synodale und Gäste, liebe Schwestern und Brüder!
Als
christliche
Glaubensgemeinschaft
sind
wir
eine
Verantwortungsgemeinschaft. Unsere Freiheit strebt nicht ins Uferlose,
sondern begrenzt sich in der Freiheit der Anderen. Unsere Liebe ist nicht
eigennützig, sondern richtet sich am Nächsten aus. Wir bekennen einen
Gott, der in letzter Verantwortung für uns ans Kreuz gegangen ist. Das
Prinzip Verantwortung, wie ich es in Anlehnung an das ethische
Hauptwerk des Philosophen Hans Jonas nennen möchte, bestimmt nicht
nur unser Glauben und Bekennen im Grundsatz, sondern auch unser
praktisches Leben und Handeln in Kirche und Gemeinde.
Reformation heute
Die Jahresberichte 2015 der Gemeinden, Werke und Einrichtungen
unseres Kirchenkreises berichten in eindrücklicher Form davon, wie
vielfältig und vielgestaltig im Großen und Einzelnen Verantwortung
erkannt und übernommen wird. Von Haupt- und Ehrenamtlichen, von
ganzen Gruppen und einzelnen Gemeindegliedern, von Pfarrerinnen und
Pfarrern und all den breit gefächerten Berufsgruppen im kirchlichen
Dienst. Exemplarisch möchte ich in diesem Bericht die Berufsgruppe der
Erzieherinnen und Erzieher in unseren evangelischen Kindertagesstätten
hervorheben, die im Berichtszeitraum mit Vertretungs- und Bereitschaftsdiensten während des wochenlangen kommunalen KiTa-Streiks und in
der herzlichen Aufnahme zahlreicher Flüchtlingskinder ohne viel
Aufhebens Großes geleistet haben.
Gemeinsam stehen wir jeder an unserem Platz in der Verantwortung für
unseren kirchlichen Auftrag. Das hat uns auch im Jahr 2015 auf den
verschiedenen Ebenen vor große Herausforderungen gestellt. Darum sei
auch das gesagt: Verantwortungsbereitschaft gehört zum Einmaleins
des christlichen Glaubens, aber der Bogen darf auch nicht überspannt
werden. Wenn bei mir der Nacken steif wird oder der Rücken schmerzt,
dann ist mal wieder aus Verantwortung Last geworden, dann gibt es zu
viel zu schultern. Solche Art von Belastung und manche regelrechten
Überlastungshinweise finden sich leider auch in einigen Berichten und
geben Grund zur Sorge und Anlass, unser kirchliches Tun und Lassen
selbstkritisch zu überdenken.
Dies schließt unmittelbar an unseren heutigen Synodenschwerpunkt an.
Das Reformationsgedenken ist weit mehr als Anlass zum Rückblick, es
fordert uns heraus zu fragen: „Was müsste heute in der Kirche reformiert
werden?“ So formuliert es der Gemeindebericht der Lutherkirche
Wilhelmshaven treffend und ich füge hinzu: Das reformatorische Erbe
zeugt von einem Mut zur Veränderung, der sich ganz aus der
Orientierung an der biblischen Überlieferung und einem gerüttelt Maß an
Gottvertrauen speist. Daraus können wir mit Blick voraus viel Kraft und
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Zuversicht ziehen, um unsere Kirche weniger halbherzig und zögerlich
zu erneuern.
Der Kirchenkreis übernimmt Verantwortung
Denn in vielen Punkten befinden wir uns auf halbem Weg. Der
Kirchenkreis ist innerhalb weniger Jahre von einer bedeutungslosen
Zwischeninstanz zur mittleren Handlungsebene geworden. Und wir
haben die Verantwortung im Sinne der Stärkung und Begleitung unserer
Gemeinden und der zukunftsfähigen Entwicklung unserer Oldenburgischen Kirche angenommen. Das wird vielerorts als hilfreich
empfunden und ich bedanke mich sehr herzlich für persönlich oder auch
im Berichtswesen zum Ausdruck gebrachte wertschätzende und positive
Rückmeldungen. Es ist allerdings nicht meine Mission, durch Bildung
zusätzlicher Gremien auf Kreisebene und das Anberaumen weiterer
Sitzungen Doppelzuständigkeiten zu schaffen, Entscheidungswege zu
komplizieren oder schlicht Menschen zu beschäftigen und Gemeinden
und Werke von ihren Aufgaben fernzuhalten. Hier bin ich ganz bei
meinem Amtsbruder Bernhard Busemann als Berichterstatter der
Christus- und Garnisonkirche, der festhält: „Auch das war 2015 wieder
markant: Es gab viele (zu viele?) Gesprächsrunden und Sitzungen in
unterschiedlichen Konstellationen, um die Arbeit zu planen und zu
strukturieren. Das ist oft anstrengend und zeitaufwendig…“
Das empfinde ich ganz genau so, liebe Schwestern und Brüder. Wir
leiden an Kopf und Gliedern an unklaren Entscheidungswegen und
ungeregelten Zuständigkeiten. Davon ist auch die Gemeindeebene nicht
ausgenommen. In der Zusammenarbeit mit Gemeindekirchenräten muss
ich zuweilen feststellen, dass bei konkreten Fragestellungen auf diffuse
Weise alle möglichen Seiten zu beteiligen sind und mitreden. Leider
werden dadurch manchmal auch Überlegungen im Ansatz zerredet, auf
Nebenschauplätze verlagert und durch Seiteneinwürfe blockiert. Mir tut
das insbesondere dort leid, wo großes ehrenamtliches Engagement
nutzlos verpufft.
Im Zusammenwirken mit der Gesamtkirche ergeben sich dort
Schwierigkeiten, wo in bestimmten Fällen die allgemeine Zuständigkeit
beansprucht wird, sich aber konkret niemand verantwortlich fühlt und
Entscheidungen weitergereicht und hinausgeschoben werden.
In der Mitte, auf Kreisebene bilden die Ungereimtheiten ein unseliges
Knäuel aus Beteiligungsansprüchen und Kompetenzwirrwarr, das sich
nur über viel Kommunikation, guten Willen, unendliche Geduld,
Gesprächsrunden und Sitzungen entflechten lässt. Ich behaupte, das
könnten wir einfacher haben.
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Diakonenstellenplan
Das an und für sich gelungene Vorhaben des Diakonenstellenplans lässt
erahnen, dass die Tücke oft im Detail liegt. 20 Stellen für Diakone in
unserer Kirche außerhalb der Jugendarbeit, das ist sachgemäß im Blick
auf die Arbeitsfelder, die in unserer Kirche beackert werden müssen, das
ist sachgemäß im Blick auf die beruflichen Qualifikationen der Diakone
und Diakoninnen, die über die Jugendarbeit hinaus noch etliche andere
kirchliche Dienste umfassen. Und das ist sachgemäß im Blick auf die
zukünftige Attraktivität des Diakonenberufs in unserer Kirche, bei dem
wir uns genauso dem Fachkräftemangel gegenüberstehen wie bei
anderen Berufsgruppen auch.
Zwei Stellen davon gehen jeweils direkt an die Kirchenkreise. In
Abstimmungsgesprächen, die von großer Geschwisterlichkeit geprägt
waren, konnten wir es erreichen, dass uns aus dem Gesamtkontingent
noch zusätzliche Anteile übertragen werden, damit wir bestimmte auf
unsere Region bezogene Aufgaben von gesamtkirchlichem Interesse
erfüllen können, so dass wir idealerweise insgesamt fünf Arbeitsbereiche
werden abdecken können:
Als erstes wird nun im März die Stelle eines Citykirchendiakons für
Wilhelmshaven ausgeschrieben, ein zugeordneter Beirat steht im
Anschluss
noch
zum
Beschluss.
Darauf
folgt
eine
Seemannsdiakonenstelle gemeinsam mit der Station Unterweser in
Brake, für den am 31.März in Ruhestand gehenden Diakon Michael
Wechsler. Vorbereitet wird zur Zeit die Wiederbesetzung der
Diakonenstelle „Kirche unterwegs“ in der Campingseelsorge,
hauptsächlich rund um den Jadebusen, in Nachfolge von Diakon Harald
Hermann, der im Oktober letzten Jahres in den Ruhestand
verabschiedet wurde. Geplant ist dann für die zweite Jahreshälfte die
Umsetzung der durch die Kreissynode empfohlenen halben Stelle für
einen zu etablierenden Kreisseniorendienst und eine halbe Stelle für
konzeptionelle Konfirmandenarbeit unter der Voraussetzung, dass der
damit verbundene Beratungs- und Konzeptionsprozess mit der
Fachstelle Konfirmandenzeit zu einem positiven Ergebnis führt.
Erschwert wird nun dieser an sich erfreuliche Weg dadurch, dass die
Anstellungsträgerschaft der zukünftig im Kreis tätigen Diakone bei der
Kirche Oldenburg liegt, dadurch mühsam in jedem Fall dienst- und
fachaufsichtliche Fragen geklärt werden müssen, die Zuweisung von
Haushaltsmitteln und Sachkosten auszutüfteln ist, weil der Kirchenkreis
auch nach der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der mittleren
Ebene keine Zuweisungen erhalten darf, die Stellenausschreibungen,
die von den Kirchenkreisen zu erbringen sind, auf die Standards der
Personalabteilung der gemeinsamen Kirchenverwaltung zurückgestutzt
werden müssen und so weiter und so fort. Wir bekommen das hin, aber
der Aufwand ist immens. Und bei jedem Vorhaben erfinden wir das Rad
von vorn, weil es keine gesicherten Prozessabläufe gibt.
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Kirchenmusik
Wie es gut gehen kann, haben wir eigentlich schon gezeigt. Der
Trägerschaftswechsel der Kantorenschaft zum Kirchenkreis im Zuge der
Umsetzung des Kirchenmusikgesetzes ist in 2014 nahezu geräuschlos
verlaufen. In 2015 folgten unter dem Motto „Komm, sing mit!“ die 3.
kreisweiten Kirchenmusiktage-Nord mit über 3000 Besuchern, 500
Mitwirkenden und einer sehr freundlichen medialen Berichterstattung.
Erstmals wurden in Zusammenarbeit von Kantorenschaft und
Kreispfarramt
liturgische
Bausteine
für
einen
sonntäglichen
Musikgottesdienst erarbeitet, die verschiedentlich gerne Verwendung
gefunden haben.
Nicht zu vergessen die erste Ausschreibung der Kreismusikprojekte
nach unserer Konzeption für die Kirchengemeinden, die sich nicht zu
den hauptamtlichen Spielstätten zählen. Vom Kreismusikausschuss
ausgewählt wurden Hohenkirchen und benachbarte Gemeinden zur
Durchführung einer Fortbildung für Kinderchorleitungen, die Lutherkirche
mit Neuengroden und Neuende für einen Singeworkshop „Neue Lieder“
und Sande zur Begleitung des 70jährigen Bestehens des St. MagnusSingkreises mit Impuls für die Nachwuchsgewinnung. Die Projekte sind
in Umsetzung begriffen. Nach Ostern schreibt das Kreiskantorat die
Kreismusikprojekte 2017 mit Fokus auf das Reformationsjubiläum aus,
um die sich Ihre Gemeinden bis zum 1. September diesen Jahres
bewerben können.
Visitation
Auch das Visitationswesen ist konsequent an den Kirchenkreis
überwiesen worden, der die verantwortungsvolle Aufgabe nun im dritten
Jahr mit Freuden umsetzt. Die Zuständigkeiten sind klar, die Aufsicht
liegt beim Oberkirchenrat, das Visitationsteam unter Leitung des
Kreispfarrers führt die Besuche nach der Visitationsordnung praktisch
durch. Im Jahr 2015 haben wir die Kirchengemeinde Bant im Frühjahr
und die Kirchengemeinden Minsen-Wiarden mit ihrer Urlauberseelsorge
im Sommer visitiert. Der Aufwand von insgesamt 85 Besuchskontakten
kam voll und ganz den Gemeinden zugute, die zufriedenen
Rückmeldungen und die engagiert verabredeten Zielvereinbarungen
sprechen dafür, dass man den Kirchenkreisen die Erfüllung
anspruchsvoller Aufgaben zutrauen kann. Ärgerlich nur, dass das jüngst
von der 48. Synode verabschiedete Visitationsgesetz den Kirchenkreis
als ausführende Instanz mit keinem Wort erwähnt.
Im laufenden Jahr werden wir die Visitationen der Gemeinden des
Wangerlandes abschließen und mit den betreffenden Gemeinden die
Abfolge der nächsten Besuche abstimmen. Dabei wird der
Kreiskirchenrat auf Anraten des Visitationsteams eine Entzerrung des
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Visitationsplans vorschlagen. Ursprünglich war beabsichtigt, in den
nächsten eineinhalb Jahren alle zehn Wilhelmshavener Gemeinden zu
besuchen, um in achtjährigem Rhythmus durch alle Gemeinden zu
kommen. Dieser Zyklus ist bei der Größe unseres Kirchenkreises nicht
sinnvoll einzuhalten. Die Visitationen benötigen Sorgfalt und Präsenz,
deswegen werden wir mit Vorrang der Qualität die zu bewältigenden
Quantitäten etwas drosseln. Dazu suche ich bald das Gespräch.
Homepage
Bei all dem bleiben längst überfällige Vorhaben zwangsläufig auf der
Strecke. Die ambitioniert begonnene Runderneuerung unserer Homepage www.kirche-am-meer.de mussten wir im Jahr 2015 zurückstellen.
Ich bitte um Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Die technische Betreuung
durch Herrn de Vries ist tadellos, nur kann er mit seinen zwei Stunden
nicht die Inhalte erstellen, die ein Medium erst aktuell und informativ
machen. Hier suchen wir im neuen Jahr nach Lösungen.
Die Kirchengemeinden und Einrichtungen tragen Verantwortung
Im Verantwortungsbereich der Kirchengemeinden taten sich im
Berichtszeitraum insbesondere die Besetzung von Pfarrstellen, die
Gemeindefinanzen, die Flüchtlingsarbeit und die Entwicklung der
Gemeindegliederzahlen hervor. Die vielen besonderen, bemerkenswerten Akzente im Gemeindeleben vor Ort entnehmen Sie bitte den
Jahresberichten im Einzelnen, für deren gründliche Abfassung ich an
dieser Stelle sehr herzlich danke. Ich habe sie alle mit Gewinn gelesen.
Pfarrstellenbesetzung
Vielleicht haben Sie beim Lesen der Berichte mitgezählt. In den letzten
12 Monaten hatten wir nicht weniger als 15 Bewegungen auf Pfarrstellen
im Kirchenkreis zu verzeichnen. Unter anderem bei der Militärseelsorge
und der „Urlauberseelsorge entlang der See“, besonders aber bei
Gemeindepfarrstellen. Die Gründe sind höchst verschieden: Ruhestände
nach dreißig Jahren treuem Dienst wie etwa in Tettens und Middoge
oder Bant auf der einen Seite, Pfarrstellenwechsel auf berufsbiografischem Hintergrund von Heppens nach Oldenburg oder aus Varel
zur Telefonseelsorge, in vier Fällen aber auch Wechsel nach nur drei
Jahren Verweildauer. Letzteres ist in der Regel anders gedacht gewesen
und jeder vorzeitige Wechsel bindet zusätzlich Kräfte und erzwingt die
Zurückstellung anderer Projekte. Das dokumentieren u.a. die
Jahresberichte aus den benachbarten Kirchengemeinden Schortens und
Accum. Allen Gemeinden im Umbruch spreche ich von hieraus meinen
Dank und Respekt aus, wie die jeweilige Vakanz- und Umbruchsituation
über einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten besonnen, planvoll
und durch ein vertrauensvolles Miteinander vor Ort und mit den leitenden
Stellen im Kirchenkreis und in Oldenburg gemeistert wird. Deshalb muss
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erst einmal also keiner Gemeinde bange werden, die sich einem
Pfarrstellenwechsel gegenübersieht.
Im Vorjahresbericht habe ich die Zuversicht ausgedrückt, dass uns die
Wiederbesetzungen gelingen. Das gilt auch in diesem Jahr: In dieser
Woche hat Meike von Fintel ihren Dienst in der Kirchengemeinde
Heppens aufgenommen, im April tritt Christoph Felten aus dem
Siegerland die Pfarrstelle der reformierten Kirchengemeinden Accum
und Dykhausen an und im Mai wird Militärpfarrer Christoph Sommer
quasi als Heimkehrer bei der Marine eingeführt. Es läuft doch was bei
uns in Friesland und Wilhelmshaven.
Ich will aber auch nicht verschweigen, dass der Aufwand des
Kreispfarramtes für erfolgreiche Pfarrstellenbesetzungen zuletzt enorm
zugenommen hat. Beginnend mit Verabschiedung und Amtsübergabe
folgt die Begleitung der Gemeinde in der Vakanz, etwa durch
Übernahme einzelner Gottesdienste, bei der Bestückung der
Vertretungspläne, durch Beiträge für den Gemeindebrief, in der Beratung
der Vorsitzenden und Gemeindekirchenräte insbesondere bei der
Pfarrstellenausschreibung, durch regelmäßige Abstimmung mit dem
Personaldezernat des Oberkirchenrats, durch die Anbahnung von
Bewerbungen bei Kandidaturen aus dem EKD-Gebiet, auch in Gestalt
von Erstkontakten und Ortsterminen, bis hin zur Leitung des
Bewerbungsverfahrens in der Gemeinde einschließlich Pfarrerwahl und
im besten Fall Einführung. Das bindet auch in meinem Amt viele
Ressourcen.
In keinem anderen Kirchenkreis hat es im vergangenen Jahr derart viele
Bewegungen auf Pfarrstellen gegeben. Dieser Trend wird aber allgemein
zunehmen, wenn die Pensionierung der starken Jahrgänge der zwischen
1955 bis 1965 Geborenen erfolgt. Deshalb sind die Kreispfarrer mit dem
Personaldezernat in erste Gespräche eingetreten über gemeindedienliche Modelle zur Flexibilisierung unserer Pfarrstellenkontingente
und Einsatzmöglichkeiten. Die Pfarrstellen für besondere Dienste im
Kirchenkreis, von denen wir bislang lediglich eine im Kirchenkreis
ansiedeln konnten, erweisen sich in diesem Zusammenhang als effektive
Instrumente, um gemeindliche Bedarfslagen kurzfristig aufzufangen.
Pfarrer Gehrmann hat diese Position im Februar 2015 in unserem
Kirchenkreis angetreten und zuerst die Elternzeitvertretung in der
Kirchengemeinde Neuenburg übernommen, wo er den Pfarrdienst zur
Zufriedenheit der Kirchengemeinde solide absichert. Zum 1. April diesen
Jahres wird er mit der Hälfte seines Dienstes zusätzlich die Vakanz in
der Kirchengemeinde Sande nach Weggang der Pastorinnen von Fintel
und Kern-Groen überbrücken helfen. Dafür sind wir ihm außerordentlich
dankbar.
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Gemeindefinanzen
Die Sorge um eine auskömmliche Finanzierung der Gemeindehaushalte
hat sich im Laufe des Jahres 2015 wieder verschärft. Durch die dritte
Anpassung des Zuweisungsschlüssels sind aktuell wieder 11
Gemeinden unseres Kirchenkreises durch zum Teil erhebliche
Minderzuweisungen belastet. So beginnt der Jahresbericht der
Voslapper mit der Finanzmisere als vorherrschendem Thema: „Auch im
Jahr 2015 mussten wir uns wieder schwerpunktmäßig mit den
Gemeindefinanzen auseinandersetzen, da die Zuweisungen trotz
zusätzlich eingeworbener Gelder nicht ausreichen, um einen
ausgeglichenen Haushalt zu bekommen. Auch von außen wird uns
immer wieder attestiert, dass strukturelle Gründe dafür ausschlaggebend
sind.“ Die Last der finanziellen Verantwortung und die erlebte Ohnmacht,
strukturell bedingte Defizite mit eigenen Sparbemühungen nicht in den
Griff zu bekommen, dämpft mancherorts das Gemeindeleben und
entmutigt Kirchenälteste, die etwas bewegen wollen. Wenn Finanz- oder
Personalsorgen alles überlagern, ist folglich hier und da bislang keine
Reserve für einen Ausblick auf Ereignisse wie das Reformationsjubiläum
übrig gewesen, lassen uns Berichterstatter wissen. Hoffentlich gelingt es,
über die Ideenschmiede auf dieser Kreissynode und die immer wieder
ins Gespräch gebrachten Wünsche nach Kooperation zwischen
veranstaltenden Gemeinden, gerade dort, wo viele Pflichten drücken,
Lust und Motivation für 2017 freizusetzen.
Wir haben in den vier Kreiskirchenbeiratssitzungen mit den
Geschäftsführenden der Kirchengemeinden immer wieder über die
Gemeindefinanzen und die Defizitlagen beraten. Die Gemeinden Bant
und Sande haben sich daraufhin entschlossen, eine Eingabe an die 48.
Synode zu machen, um eine besondere Anerkennung und damit
Bezuschussung Ihrer Gemeindezentren zu erreichen, die teilweise
25.000 Besucher im Jahr überschreiten und auch übergemeindlich stark
frequentiert
sind.
Andere
Gemeinden
setzen
auf
das
Defizitausgleichsverfahren, bei dem der Kirchensteuerbeirat auf
begründeten Antrag Ausgleichsmittel an Kirchengemeinden vergibt, die
aufgrund regionaler und struktureller Besonderheiten ihren Haushalt
allein nicht ausgleichen können. Dazu hat die Synode im November
2015 eine Vergaberichtlinie verabschiedet, nach der nun erstmals vier
Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises für das Haushaltsjahr 2014
einen Antrag gestellt haben, eine Kirchengemeinde zusätzlich auf dem
Wege über einen bereits früher gestellten Antrag. Lediglich zwei weitere
Kirchengemeinden des Kirchenkreises Wesermarsch haben darüber
hinaus Anträge eingereicht, was darauf hindeutet, dass die finanzielle
Lage im Norden unserer Kirche besonders prekär ist, man könnte auch
sagen, die Verteilung der Mittel ausschließlich nach Gemeindegliederzahlen sich zu unseren Lasten verkehrt hat.
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Die Vergabe verlangt die Offenlegung dreier Haushaltsjahre sowie
gründliche Stellungnahmen von Kirchengemeinde und Kreiskirchenrat. In
meine sagen zu können, dass Kirchengemeinden, RDS und Kreiskirchenrat reibungslos zusammengewirkt haben, um überzeugende
Anträge vorzulegen. Im Ergebnis sind drei Kirchengemeinden positiv
beschieden worden, zwei davon mit kleineren Beträgen zwischen 2.000
und 5.000 Euro, zwei Gemeinden sind zu Nachbesserungen aufgefordert
worden. Im Verhältnis zum aufwendigen Antragsverfahren ist das
Ergebnis des ersten Durchgangs nach meinem Dafürhalten eher
bescheiden ausgefallen. Da Folgeanträge und Neuanträge bei der
allgemeinen Lage der Gemeindefinanzen im Kirchenkreis absehbar sind,
hat der Kreiskirchenrat an den Kirchensteuerbeirat appelliert, das
Verfahren durch Standardisierung und Anerkennung bereits vorgelegter
Papiere aus Vorjahren deutlich zu vereinfachen und die Vergabekriterien
zu überdenken, zumal die nicht ausgeschüttete Restsumme des
Ausgleichstopfs nachträglich gleichmäßig auf alle Kirchengemeinden
verteilt wird, was die finanziell gut gestellten Gemeinden ein weiteres Mal
stärkt und den finanziell geschwächten Gemeinden nicht wirklich
weiterhilft.
Positiv ist aktuell der Beschluss der 48. Synode zur Erhöhung der
Gesamtzuweisung für das laufende Haushaltsjahr um die
Tarifsteigerung von 2,3% zu vermelden. Das bedeutet eine Zugabe von
rund 70.000 Euro für unseren Kirchenkreis insgesamt, die Verteilung
nach Gemeindegliederzahlen entlastet beispielsweise Gemeinden wie
Bant um gut 4.000 Euro und Sande um 3.000 Euro. Das bedeutet keine
Entwarnung, wohl aber eine spürbare Entlastung und ist für mich ein
deutliches Anzeichen, dass unsere Problematik in der Synode sehr wohl
gesehen wird.
An dieser Stelle möchte ich für die 2015 erstmals gehobenen vier
kreiskirchlichen Kollekten danken, die unserem Seniorenprojekt, der
Schuldnerberatung des kreisdiakonischen Werkes, den Kirchenmusiktagen-Nord und unserer Beratungstelle im Durchschnitt 1.500 bis 2.000
Euro an wirksamer Unterstützung erbrachten. Im Januar 2016 haben wir
für den Förderkreis unserer Telefonseelsorge gesammelt und vor einer
Woche für die Fachstelle Sucht der Kreisdiakonie. Im Juni und August
folgen noch Kollekten für die Trauerbegleitangebote für Kinder und das
Seemannsdiakonat. Bitte kündigen Sie dabei nicht nur ein namenloses
Projekt im Kirchenkreis ab, sondern nutzen Sie die informativen
Abkündigungstexte, die wir zusätzlich zum landeskirchlichen Textheft an
die Kirchenbüros verschickt haben und die ggf. auch noch über Frau
Busse im Kreisbüro zu beziehen sind.
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Flüchtlingshilfe
Die große Zahl in Europa und Deutschland Zuflucht suchender
Menschen aus den Krisengebieten der Welt hat in der zweiten
Jahreshälfte 2015 auch die Region Friesland-Wilhelmshaven bis hinein
in kleinste Ortschaften erreicht. Allein bis Jahresende wurden 2.000
Flüchtlinge im Rahmen der Quotenzuteilung aufgenommen. Einzelne
Christenmenschen, ganze Kirchengemeinden und unsere Werke und
Einrichtungen haben sich dieser großen humanitären und
gesellschaftlichen Verantwortung gestellt und spontan und unkompliziert
geholfen. Die Erfahrung, gastgebende Gemeinde zu sein für Menschen
anderer Sprache, Herkunft und oftmals auch Religion war manchmal
beanspruchend und nicht immer konfliktfrei, ist aber durch alle Berichte
hindurch als enorm bereichernd beschrieben worden. In jeder zweiten
Kirchengemeinde haben sich über spontane Soforthilfen hinaus
Sprachkursangebote,
Begegnungscafés,
Willkommensund
Integrationsveranstaltungen entwickelt, für die geschätzt ca. 100 neue
Ehrenamtliche gewonnen werden konnten. Vielfach haben sich
segensreiche Verbindungen mit kommunalen Vertretern, Integrationslotsen, Initiativen, der Flüchtlingssozialarbeit unserer Kreisdiakonie oder
der Ev. Familienbildungsstätte ergeben.
Nur angedeutet werden kann hier das Verdienst der professionellen
Flüchtlingssozialarbeit unseres Kreisdiakonischen Werkes, das sich seit
den 90Jahren enorme Kompetenzen in der Flüchtlingshilfe aufgebaut
und sich auf die längerfristige Begleitung Flucht- und Asylsuchender
spezialisiert hat. Zwischenzeitlich wurden weitere Mitarbeitende zur
mobilen und stationären Betreuung von mittlerweile drei betriebenen
Gemeinschaftsunterkünften eingestellt. Neu im Bereich Flüchtlingshilfe
ist die Ev. Familienbildungsstätte über das Familienzentrum-West in
Wilhelmshaven und die Betreuung minderjähriger unbegleiteter
Flüchtlinge gemeinsam mit einer Jugendhilfereinrichtung aktiv. Auch in
der Ev. Beratungsstelle zählen neuerdings geflüchtete Frauen mit
Schwangerschaftskonflikten zu den Ratsuchenden. Weitere Einzelheiten
lesen Sie bitte in den instruktiven Berichten unserer Einrichtungen nach.
Viele der Aufgaben beginnen sich nun zu verstetigen. Nach der ersten
Willkommenseuphorie sind in der Bevölkerung zuletzt ängstliche und
skeptische, bisweilen schroff ablehnende Töne zu hören. Auch bei
Kirchenmitgliedern wird vereinzelt geäußert, dass man um die
Bewahrung des christlichen Glaubens fürchte. Diesen Befürchtungen
dürfen wir gewiss unser Vertrauen in die Kraft der Nächstenliebe
entgegenhalten. So wird es für 2016 zu unseren Aufgaben gehören,
unsere offene, gastfreundliche Haltung auch gegen Widerstände zu
bewahren und miteinander gut im Gespräch zu bleiben, damit wir keinen
Vorurteilen und Halbwahrheiten aufsitzen, sondern gut und sachlich
informiert argumentieren und handeln können.
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Dazu beabsichtigt der Kirchenkreis die befristete Einrichtung einer Stelle
eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin (oder vergleichbare
Qualifikation)
zur
praktischen
Unterstützung,
Beratung
und
Koordinierung von kirchlichen Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsarbeit
und ihren hauptamtlichen Begleitern wie z.B. Pastoren und Pastorinnen.
Gemeinsam mit den in der praktischen Flüchtlingshilfe Tätigen wurde ein
Stellenkonzept erstellt. Der Kreiskirchenrat hat im Januar Mittel aus dem
dafür eingerichteten Sonderfonds der Kirche Oldenburg beantragt. Wir
hoffen auf einen baldigen Bescheid, damit wir umgehend ausschreiben
können.
Gemeindegliederentwicklung
Im letzten Kreispfarrerbericht habe ich den Rückgang der
Mitgliederzahlen als „größte Pleite im zurückliegenden Jahr“ bezeichnet,
weil es den Anschein machte, als würde unser allerorten mit viel
Leidenschaft vorgetragener kirchlicher Dienst durch Abstimmung mit den
Füßen zunehmend ins Abseits gestellt. Nun liegt das Jahr der unseligen
Einführung der Hebung von Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer hinter
uns und die Zahlen haben sich tatsächlich etwas entspannt. Mit der Zahl
von 1.190 hat sich das Abschmelzen von Mitgliedern fast um die Hälfte
reduziert. Im Vergleich der Kirchenkreise haben wir die rote Laterne in
absoluten Zahlen an den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg-Land und
prozentual, auf die Gesamtzahl der Gemeindeglieder bezogen, an die
Wesermarsch abgegeben. Einige Kirchengemeinden freuen sich in ihren
Jahresberichte zu Recht gar über ein moderates Plus. Gemeindewachstum verdankt sich nie allein der vor Ort erbrachten Leistungen und
Angebote, es ist immer auch Geschenk von Gottes Geist, das Menschen
dazu bewegt, dazu gehören zu wollen, beim Umzug nicht die
Gelegenheit zum Austritt zu ergreifen oder im Stillen anzuerkennen, was
Kirche und Diakonie etwa zur Aufnahme und Integration von
Geflüchteten beitragen. Und doch ist es auch die so notwendige
Anerkennung für eine Verkündigung, die auf vielfältige Weise mitten im
Leben Menschen erreichen möchte. Eine Anerkennung, die Mut macht,
Kräfte freisetzt und auch im Mangel erfinderisch sein lässt.
Und doch ist die Gemeindegliederzählung 2015 kein Grund, sich
entspannt zurückzulehnen. Der Bericht aus Pakens-Hooksiel/St. JoostWüppels stellt dazu nüchtern fest, „dass beide Gemeinden durch einen
steigenden Altersdurchschnitt ihrer Gemeindeglieder geprägt waren.
Besonders in der Kirchengemeinde St. Joost-Wüppels war festzustellen,
dass die Zahl der dort wohnenden Kinder und jungen Familien eher sinkt
(junge Menschen ziehen weg, keine Neubauten), während die
Gemeindegliederzahl in Pakens-Hooksiel aufgrund neuer Wohngebiete
und Zuzüge von außerhalb weitgehend gleichbleibend war.“
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Wir sind also wieder beim Normalmaß des Schrumpfens angekommen,
mehr nicht. Kreisweit haben wir jetzt die Marke von 90.000
Gemeindegliedern deutlich unterschritten. Das kann uns im Blick auf
unsere Mission für die Menschen nicht egal sein und es hat zudem
zunehmend fatale Folgen für die an Gemeindegliederzahlen
ausgerichtete
finanzielle
Ausstattung
unserer
Gemeinden.
Hochgerechnet auf die nächsten zehn Jahre bedeutet ein
durchschnittlicher jährlicher Verlust in dieser Höhe einen Schwund auf
75.000 Gemeindeglieder, d.h. im Schnitt fast 15% weniger Mitglieder pro
Kirchengemeinde. Ein schlichtes „Weiter so!“ ist auf dieser Basis nicht
mehr möglich. Eine völlige Umkehr des Trends ist bei der allgemeinen
demografischen Lage unserer Region und dem allgemein zu
verzeichnenden Bevölkerungsrückgang allerdings auch illusorisch.
Umso mehr muss uns daran gelegen sein, die vorhandenen
Gemeindeglieder zu pflegen und auf Neue oder Ehemalige offener und
interessierter zuzugehen. Rund um unsere Gemeindehäuser, in den
Kitas und Pflegeheimen sowie bei Amtshandlungen und Hausbesuchen
erreichen wir eine Menge unserer Gemeindeglieder persönlich. Dieser
persönliche Kontakt ist es, der Beziehung stiftet und darüber Bindung zur
Kirche und zum Glauben schafft. Wie aber erreichen wir die Mehrzahl
der Distanzierten, Neugierigen oder Gleichgültigen, zu denen wir über
das gewohnte Gemeindeleben bislang keine Kontaktflächen herstellen
konnten? Ohne große Schlagzeilen wird dafür viel im Stillen gearbeitet,
das weiß ich. Vor allem wird dafür auf allen Ebenen, besonders aber in
den Gemeinden, möglichst viel Freiraum und Zeit benötigt.
Im Kirchenkreis wollen wir im Verlauf diesen Jahres mit Zielrichtung
Letzter Sonntag nach Epiphanias 2017 ein öffentlich wirksames Zeichen
hinzusetzen, wohl wissend, dass dies nur ein Mosaik einer in Gang zu
setzenden Bewegung sein kann, die entschiedener und offensiver die
Kirchenmitglieder und solche, die es (wieder) werden könnten in den
Mittelpunkt rückt. Unter dem Motto „Reinschnuppern“ sollen sich
gastgebende Kirchengemeinden auf den Weg machen und möglichst in
allen Gottesdiensten des Tages im Kirchenkreis besonders dazu
eingeladene Besucher und Besucherinnen ansprechen. Dazu werde ich
beim nachfolgenden Tagesordnungspunkt noch einige Erläuterungen
geben und Sie um Ihre Unterstützung bitten.
Impuls für eine Verantwortungsstrukturreform
Und damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen. Bitte sehen
Sie mir nach, dass ich viele einzelne, berichtenswerte Begebenheiten,
Erfolge und Ereignisse mit Verweis auf die nachzulesende
Dokumentation der Gemeinden, Werken und Einrichtungen nicht explizit
erwähnen konnte. Bitte erlauben Sie mir allen, die für unsere Kirche vor
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Ort in den Gemeinden, in Einrichtungen und Werken und für den
Kirchenkreis insgesamt im Jahr 2015 unterwegs und im Einsatz waren,
meinen allerherzlichsten Dank auszusprechen. Bleiben Sie uns erhalten!
Und bitte gestatten Sie mir dies als Schlussbemerkung: Ob es uns
gelingt, wertvolle Zeit zurückgewinnen und benötigte neue Freiräume zu
schaffen, damit wir unserem Kernauftrag der Weitergabe des
Evangeliums an möglichst viele Menschen nachkommen können, wird
für unsere Kirche wesentlich davon abhängen, ob es uns gelingt, unsere
Verantwortungsstrukturen neu zu ordnen und klarer untereinander
aufzuteilen. Es kann nicht sein, dass alle irgendwie an allem hängen
oder keiner für nichts zuständig ist.
Wir müssten den Prozess einer Verantwortungsstrukturreform
voranbringen, wo klar ausgehandelt und festgeschrieben wird, was auf
Ebene der Kirchengemeinde verantwortet und entschieden werden kann
und soll. Dafür benötigt sie dann die entsprechenden personellen und
finanziellen Mittel und muss damit verantwortlich eigenständig
wirtschaften.
Was auf Ebene der Kirchengemeinde nicht zu bearbeiten ist, wird dem
Kirchenkreis aufgetragen. Dazu benötigt der Kirchenkreis die
Anerkennung als Zuweisungsebene, er braucht die nötige Personal- und
Verwaltungsverantwortung, sonst verbrauchen wir uns im Hin- und Her
des Vermittelns und Moderierens.
Schließlich gibt es definierbare zentrale und aufsichtliche kirchliche
Belange, die im Verantwortungsbereich der Gesamtkirche und des
Oberkirchenrats stehen sollen. Den Entschluss aber zu einer solch
grundlegenden Reform als einem für die Zukunftsfähigkeit und
Eigenständigkeit unserer Oldenburgischen Kirche derart zentralen
Vorhaben, kann allein die Gesamtsynode unserer Kirche fassen. Die dort
in der Verantwortung Stehenden sollten wir aus den Gemeinden und von
Kreisseite aus nach Kräften dabei unterstützen, noch in der Legislatur
dieser 48. Synode eine Verantwortungsstrukturreform für unsere Kirche
in Gang zu setzen.
Mit einem herzlichen Gott befohlen für einen friedvollen und die
Gesundheit erhaltenden und fördernden Verlauf des noch jungen Jahres
Anno Domini 2016 grüßt und wünscht ein segensreiches Wirken, wohin
auch immer der Herr uns stellen mag und was auch immer uns in
seinem Namen aufgetragen ist,
Ihr und Euer
Christian Scheuer, Kreispfarrer
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