Eilenburg V1

Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Eilenburg
und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin
1. April 2016
Nr. 7/ 26. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis
Die Stadtverwaltung
informiert..................... 3
Eilenburger Vereine
und Verbände..............11
Öffentliche
Bekanntmachungen......14
Öffentliche
Ausschreibungen......... 15
Nächste Ausgabe
Fr., 15. April 2016
Redaktionsschluss
Di., 5. April 2016
Neues aus den
Gemeinden:
Karl Dall
Doberschütz............... 17
Sa., 09.04.2016, um 20.00 Uhr
Jesewitz..................... 18
Der Altmeister des gehobenen Nonsens ist zurück!
Karl Dall überrascht mit liebevoll ausgesuchten
Filmschnipseln aus der Zeit, wo Fernsehen und Kino
noch was ganz Besonderes waren. In Dall-typischer
Manier singt er seine Lieder, lässt den Zuschauer
aussuchen, was er singt und tanzt dazu „ausgefeilte“ Choreografien. Ein Abend, bei dem heutige
Comedy-Formate einfach nicht mithalten können.
Zschepplin.................. 26
Verwaltungsverband
Eilenburg-West............ 27
www.eilenburg.de
- Anzeige -
Malerbetrieb
0 34 23 / 75 13 01 · 01 72 / 1 54 88 80
Torgauer Landstraße 40 (Am Plan) · 04838 Eilenburg
Sie brauchen uns nicht zu suchen - wir kommen zu Ihnen.
• Maler- und Tapezierarbeiten
• Wärmedämmung im Innen- und Außenbereich
• Fassadengestaltung / Fassadenputz
• Belagsverlegearbeiten
25
Jahre
Erreichbarkeit der
Stadtverwaltung Eilenburg
Fachbereich Oberbürgermeisterbereich
Wirtschaftsförderung 03423 652 273
Öffentlichkeitsarbeit 03423 652 127
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag
09.00 – 13.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 18.00 Uhr
Freitag
09.00 – 13.00 Uhr
Samstag
09.00 – 12.00 Uhr
Tel. Bürgerbüro: 03423 652261
Tel. Zentrale: 03423 6520
Fachbereich Bürgerservice
Sekretariat 03423
Friedhofswesen 03423
Ordnung/Sicherheit 03423
Abfall 03423
Schule/Jugend 03423
Kitas/Soziales 03423
Bauordnungsamt 03423
652159
652170
652171
652272
652274
652235
652267, 268
Fachbereich Finanzen und Controlling
Sekretariat 03423 652231
Grundstücksverkäufe 03423 652157, 136
sonst. Grundstücksangelegenheiten 03423 652156
Steuern 03423 652168
Kasse 03423 652191
Kinderfonds 03423 652190
Öffnungszeiten des Standesamtes
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr
sowie nach terminlicher Vereinbarung Tel. Standesamt: 03423 652-155, 652-148
Öffnungszeiten Tourist-Information
Dienstag bis
09.00 – 12.00 Uhr und
Freitag 13.00 – 17.00 Uhr
Sonntag
10.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.00 Uhr
Tel. Tourist-Info: 03423 652226
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
Sekretariat 03423 652141
Kulturunternehmung Eilenburg
Bürgerhaus 03423 659394
Bibliothek 03423 754008
Museum 03423 652222
Schwimmhalle 03423 758398
Sekretariat des Oberbürgermeisters
03423 652 111
Not- und Bereitschaftsdienste
Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch
Tel. 034202 / 54 177 oder 19 222
Stadtwerke Eilenburg
Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg,
Hainichen und Wedelwitz) 687441
Gasversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg und
Hainichen) 0800/eilenburg oder 0800 3453628
Fernwärmeversorgung
(Netzgebiet Eilenburg-Ost) 0173 3943068
Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen
(bei Störungen in der Wasserversorgung) 685593
Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“
24-Stunden-Service über Funktelefon 0172 7920219
EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und
Verwaltungsgesellschaft
Klempner
bis 04.04.2016 04.04. - 02.05.2016 Fa. Ruhnow Fa. Hillscher Elektriker
bis 04.04.2016 04.04. - 02.05.2016 Fa. Danzmann Fa. Hillscher 0172 3411589
0177 3315666
0176 17042321
0177 3315666
Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer
für unsere Hausmeister: 0177 6816050.
WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG
Bereitschaftstelefon 0173 390 63 86 (nur in Havariefällen)
Apothekenbereitschaft
01.04.2016 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53,
04838 Eilenburg, 03423 604725
02.04.2016 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21,
04808 Wurzen, 03425 923457
03.04.2016 Linden-Apotheke, An der Linde 1,
04808 Hohburg, 034263 41355
04.04.2016 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58,
04838 Eilenburg, 03423 603617
05.04.2016
06.04.2016
07.04.2016
08.04.2016
09.04.2016
10.04.2016
11.04.2016
12.04.2016
13.04.2016
14.04.2016
15.04.2016
Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2,
04808 Wurzen, 03425 922559
Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9,
04827 Machern, 034292 77950
Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4,
04838 Eilenburg, 03423 605202
Stadt-Apotheke, Domgasse 1,
04808 Wurzen, 03425 920071
Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1,
04821 Brandis, 034292 73980
Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18,
04838 Eilenburg, 03423 603510
Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3,
04808 Wurzen, 03425 852010
Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99,
04838 Eilenburg, 03423 607689
Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5,
04808 Wurzen, 03425 925000
Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1,
04838 Eilenburg, 03423 602356
Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13,
04821 Brandis, 034292 73067
Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg
Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in
den Nachtstunden zu gewährleisten.
01.04. - 08.04.2016
Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319,
Funk: 0172 3555438
Marcel Westermeyer, Doberschütz, Eilenburger Chaussee 66,
Tel. 034244-529090, Funk: 0172 1547888
DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25,
04838 Eilenburg, Funk: 0172 1310475
08.04. - 15.04.2016
GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16,
Tel. 03423-600925, Funk: 0172 6803750
DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571,
Funk: 0171 6568751
Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123
Seite 2
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Schüler treffen Oberbürgermeister zur Fragestunde
In den vergangenen Jahren war es
während der Weihnachtszeit Tradition, dass sich ausgewählte Schüler der Eilenburger Grundschulen
mit dem Oberbürgermeister zu einer Fragerunde getroffen haben. In
gemütlicher Runde bei Keksen und
Kakao musste das Stadtoberhaupt
Rede und Antwort stehen. Diese Tradition wird weiterhin fortgeführt. Jedoch wurde das Vorhaben neu konzeptioniert.
In diesem Jahr nehmen die Klassensprecher der 4. bis 6. Klassen
der Grundschule Berg, der Grundschule Eilenburg-Ost, der FriedrichTschanter-Oberschule und des Martin Rinckart-Gymnasiums sowie die
Hortsprecher des Hortes Dr.-Belian
an der Fragestunde teil.
Die Klassen- und Hortsprecher haben
in einer vorher stattfindenden Diskussionsrunde Fragen und Themen
für den Termin mit dem Oberbürgermeister, Ralf Scheler, erarbeitet.
Am 17. März trafen sich die Schüler
mit dem Oberbürgermeister auf der
Kegelbahn am Bürgerhaus.
Die Fragerunde wurde in vier Themengebiete aufgeteilt, wobei immer
ein Sprecher je Schule benannt wurde, welcher dem Oberbürgermeister
die Fragen stellte.
Im ersten Themengebiet wurden
persönliche Fragen an Ralf Scheler
gerichtet.
So wollten die Kinder zum Beispiel
wissen was er in seiner Freizeit
macht, warum er Oberbürgermeister
werden wollte, wie er Eilenburg in 10
Jahren sieht und sie interessierten
sich für seine Familie.
Im nächsten Frageblock ging es um
die Schulen, welche die Kinder besuchen. Ein Klassensprecher der Friedrich-Tschanter-Oberschule fragte, ob
Herr Scheler mal zu einem Besuch
in die Schule kommen könnte. Diese beantwortete das Stadtoberhaupt
prompt mit „ja“.
Der Hortsprecher der Dr.-BelianGrundschule sprach die Verschmutzung des Schulhofes der Grundschule an.
Überall liegen Glasflaschen, Abfall
und Zigarettenstummel herum. Dieses Thema liegt den Schülern der
Grundschule sehr am Herzen und
wurde schon mehrfach mit dem
Oberbürgermeister besprochen. Weiterhin wurde nach einem Ballfangzaun zum Fußballspielen gefragt,
da die Bälle beim Spielen immer
auf die Straße rollen. Ralf Scheler
Foto: Stadtverwaltung Eilenburg
sagte, dass ihm der Wunsch bereits
bekannt ist und an der Beschaffung
gearbeitet wird.
Eine Klassensprecherin der Grundschule Eilenburg-Ost erklärte, dass
die Vermüllung des Schulhofes ebenso ein Problem sei.
Weiterhin wird der Schulgarten regelmäßig zerstört und sie bat um
neue Sitzmöglichkeiten im Schulgarten, da diese beispielsweise für den
Kunstunterricht nötig seien.
Zum Thema Verschmutzung appelliert der Oberbürgermeister immer
wieder an die Vernunft der Leute.
Die Schulhöfe sollen vor der Öffentlichkeit nicht verschlossen werden.
Weiterhin erklärt er, dass auch Kontrollen durchgeführt werden und mit
den Personen gesprochen wird.
In der Grundschule Berg besteht wie
in den anderen Schulen ebenfalls das
Problem der Verschmutzung.
Ein Klassensprecher des MartinRinckart-Gymnasiums wollte wissen,
ob es die Möglichkeit gibt einen Zebrastreifen in der Hochhausstraße
zu errichten, damit der Weg für die
Buskinder, welche an der Torgauer
Landstraße abfahren, sicherer ist.
Weiterhin bestehen wenig Außensportmöglichkeiten sowie Sitzgelegenheiten im Außenbereich. Ralf
Scheler erklärte, dass die Stadt das
angrenzende Grundstück neben dem
Gymnasium erwerben möchte und
dass nach dem Erwerb eine Überplanung des Außengeländes stattfindet,
welche zum Beispiel Sportmöglichkeiten oder Haltebuchten für Busse
vorsieht.
Im dritten Themengebiet stellten die
Schüler Fragen zu ihrer Heimatstadt.
Unter anderem ging es um den Ausbau des Hochwasserschutzes, die
geplante Nutzung von leerstehenden Gebäuden, die erhöhte PolizeiSeite 3
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
präsenz in Eilenburg, den Spielplatz
in Hainichen, die Überfüllung der
Buslinien 232 und 212 sowie um die
Verkehrsregelung am Fuße der Bergstraße.
Die Kinder interessierten sich aber
auch sehr für den Einzelhandel in
der Stadt.
So wollten sie wissen, weshalb es
kein großes Einkaufszentrum wie
das P.C. in der Stadt gibt, warum
es nicht mehr Läden in Eilenburg
Ost gibt, was mit dem ehemaligen
Marktkaufstandort geschieht und ob
es nicht die Möglichkeit gibt einen
„MC Donald's“ oder „Burger King“ in
die Muldestadt zu holen.
Weiterhin war ihnen die Freizeitgestaltung sehr wichtig. Die Wünsche
nach einem Skatepark sowie einem
Kino wurden angesprochen. Aber
auch ein Jugendclub im Stadtteil
Berg steht auf der Wunschliste.
Weiterführend lag den Klassensprechern das Thema Alkohol und Drogen
sehr am Herzen. Sie teilten mit, dass
es ziemlich einfach ist an Energiedrinks und Drogen zu kommen. Dies
betrifft vordergründig die Oberschule und das Gymnasium. Gegen die
Probleme soll verstärkt angekämpft
werden.
Das vierte Themengebiet befasste sich mit dem Flüchtlingsthema.
Die Kinder wollten wissen wie viele Flüchtlinge in Eilenburg sind, wie
lange sie bleiben, ob es mehr werden
und vieles mehr.
Herr Scheler informierte die Schüler
umfangreich.
Der Oberbürgermeister versuchte
alle Fragen deutlich und ausführlich
zu beantworten. Am Ende kamen
noch einige spontane Fragen der
Schüler hinzu. Die Klassensprecher
ließen den Nachmittag beim Kegeln
ausklingen.
Einwohnerversammlung Eilenburg Mitte
Am 17. März folgten ca. 60 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eilenburg,
darunter viele Stadträte der Einladung des Oberbürgermeisters Ralf
Scheler zur Einwohnerversammlung
in das Bürgerhaus.
Der Oberbürgermeister berichtete zu
Beginn der Versammlung über die
aktuelle Lage in Eilenburg. Er informierte über den neu entstandenen
Kreisverkehr im Stadtteil Berg sowie
der neu errichtete Ausstellungsfläche vom Autohaus Müller. Weiterhin
waren der Neubau vom Discounter
„Aldi“, die Erweiterung von „Rewe“
sowie ein neu geplantes Ärztehaus
am städtischen Krankenhaus Thema. Weiterführend wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Pension „Heinzelberge“ auf dem Burgberg
informiert sowie über die Gestaltung
der Außenanlage.
Im Stadtteil Mitte ist die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes ein
aktuelles Bauprojekt, zu dem Ralf
Scheler Bericht erstattete. Nachfolgend wurde über das Gewerbegebiet
ECW und dessen Umfeld berichtet.
Der Oberbürgermeister erklärte,
dass sich dort ein EDEKA mit Baumarkt ansiedeln wird. Im Gespräch
ist noch, ob auf dem Gelände eine
Ansiedlung einer Tankstelle erfolgen
kann. Weiterhin beginnt der Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen im
März mit der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes und eine Autoselbstwaschanlage wird nahe Lidl
entstehen. Das Stadtoberhaupt er-
klärte zudem, dass es auch einen
Interessenten für das Verwaltungsgebäude gibt.
Anschließend wurden der Neubau
eines Hortes an der Grundschule Eilenburg Ost, der festgelegte gemeinsame Schulbezirk, die Verpachtung
des Ratskellers, die geplante Wohnstandortkampagne sowie der ausgeglichene Haushalt thematisiert. Herr
Scheler informierte weiterhin über
geplante Maßnahmen im Jahr 2016
und gab einige öffentliche Termine
bekannt.
Im Anschluss ging er auf das Flüchtlingsthema ein und nahm noch einmal Stellung zu seinem im Vorfeld
veröffentlichten Interview in der
Leipziger Volkszeitung. Er erklärte,
dass ihm bewusst sei, dass er damit polarisiert habe. Er stellte klar,
dass er in Not geratenen Menschen
Hilfe gewährt und bedankte sich
ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Helfern, Flüchtlingspaten und
Flüchtlingssozialarbeitern. Er wies
den Kommentar aus der Leipziger
Volkszeitung mit aller Deutlichkeit
zurück.
Nachfolgend informiert der Jurist
der Stadtverwaltung, André Becht,
dass derzeit 250 Flüchtlinge in Eilenburg untergebracht sind. Die
meisten Asylbewerber sind Familien
und in Wohnungen untergebracht.
Eilenburg muss in diesem Jahr noch
mit ca. 150 Asylbewerbern rechnen.
Der Landkreis Nordsachsen versucht
vorwiegend Familien unterzubringen,
jedoch ist es nicht ausgeschlossen,
dass auch alleinstehende Männer
nach Eilenburg kommen. Der Standort für eine Flüchtlingsunterkunft auf
dem ehemaligen ECW-Gelände wird
momentan nicht mehr in Betracht
gezogen.
Anschließend konnten die Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und
Statements abgeben. Die Anwesenden beschäftigte vor allem die
Asylthematik. So wurde Bezug auf
die Unterbringung der Flüchtlinge am
Nordring sowie in der Windmühlenstraße genommen. Die Bürgerinnen
und Bürger der Stadt befürworten
eine Zentralisierung der Asylanten
nicht. Auch die dürftigen öffentlichen
Informationen zum Thema, seitens
des Landkreises und der Stadt, wurden kritisiert. Weiterhin wurde über
die Situation in der Windmühlenstraße berichtet.
Es kamen Fragen auf, weshalb überhaupt ein Wachschutz notwendig ist,
wer für einen Schaden aufkommt,
den ein Flüchtling ohne Versicherung
verursacht, wie die Asylbewerber in
den Stadtteilen verteilt sind und wie
viele unterschiedliche Nationen in
Eilenburg leben. Ein Einwohner kritisierte, dass es nichts mit Integration
zu tun habe, wenn die Flüchtlinge an
demselben Standort untergebracht
werden.
Der Oberbürgermeister bemühte sich
die Fragen bestmöglich zu beantworten. Ralf Scheler bedankte sich am
Ende bei allen anwesenden Gästen.
Städtischer Bauhof setzt Wege im Stadtpark in Stand
Seit dem 17. März sanieren die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes im
Eilenburger Stadtpark die Wege. Alle
Wege rund um den Tierpark sowie
um den Abenteuerspielplatz werden
begradigt und bekommen eine neue
Steinsandabdeckung. Die nördlich
gelegenen Wege sind derzeit nicht in
Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg
Seite 4
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
der Planung enthalten. Die Arbeiten
im Stadtpark dauern ca. eine Woche.
Einschränkungen für Fußgänger und
Radfahrer gibt es keine.
Eilenburger Frühlingsfest am 16.04.2016
Vereine, Händler, Dienstleister und Gastronomen können gern mitwirken
Auf Initiative der Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Wochenmarktbetreiber, den Mitgliedern des
Tourismus- und Gewerbevereines Eilenburg e.V. sowie der Stadtverwaltung Eilenburg findet am Samstag,
dem 16. April 2016 zwischen 08:00
bis 14:00 Uhr das Frühlingsfest in
der Eilenburger Innenstadt statt.
Programmplanung
(Änderungen vorbehalten)
10:30 Uhr Abfahrt Kremser-Fahrt
11:00 Uhr Tanzgruppen Eilenburg
e. V.
12:00 Uhr Modenschau Modehaus
Fischer
12:30 Uhr Abfahrt Kremser-Fahrt
(nach Bedarf)
13:00 Uhr Waschbärzirkus Fantastikus
Außerdem werden Kinderkarussell,
Hüpfburg, Kinderbasteln durch den
Hort der Grundschule Dr. Belian,
Fahrradcodierung, Bücherflohmarkt
der Bibliothek und Schauhandwerk
geboten. Diverse Frischewaren wird
es geben und für das leibliche Wohl
ist gesorgt. Eine gemeinsame Tour
auf dem Kremser durch und um den
Bürgergarten bieten die Filmtierschule
Telligmann und Stadt- und Naturparkführerin Birgit Rabe an. Die Kremserfahrt startet um 10.30 Uhr am Markt.
Bei Interesse wird um 12.30 Uhr eine
zweite Tour starten. Wir werden rund
1,5 Stunden unterwegs sein. Birgit
Rabe wird Geschichten und Wahres
rund um den Bürgergarten, zur Mulde mit ihren Überschwemmungen wie
auch Pflanzen und Tieren der Muldenaue erzählen. Kosten pro Person 10
Euro. Da das Platzangebot auf dem
Kremser begrenzt ist, werden Anmel-
Lose für das Schwimmentenrennen ab Anfang April erhältlich
Das Schwimmentenrennen für Kinder geht in
diesem Jahr in die fünfte Auflage. Am Sonntag, dem 12. Juni 2016 schwimmen wieder
1.000 Gummienten um die Wette. Das Rennen findet wie gewohnt ab 10.30 Uhr auf
dem Mühlgraben statt. Der Startpunkt für die
Enten ist wie immer die Pionierbrücke, der Foto:
Stadtverwaltung Eilenburg
Zieleinlauf ist am Maxim-Gorki-Platz.
Die Lose (1 € pro Los) sind ab Anfang April in folgenden Vorverkaufsstellen erhältlich:
· Schwimmhalle
· Tourist-Info
· Bibliothek
· Bürgerbüro
· Autohaus Lieske (Sprotta-Siedlung)
· Tierpark
Unterstützt wird das Schwimmentenrennen vom Autohaus Lieske,
Fahrrad Paul, dem Freizeit- und Erholungszentrum Eilenburg sowie dem
Tierparkverein Eilenburg e. V.
Das gibt
1. Platz 2. Platz 3. Platz 4. Platz 5. Platz es zu gewinnen!!!
Gutschein im Wert von 100 Euro für Velo & Sport Paul
Vier 10er-Karten für das Freizeit- und Erholungszentrum
Eilenburg (2 Erwachsene und 2 Kinder)
Gutschein im Wert von 40,00 Euro für „Spiele Max“
Zwei Jumbo-Bastelkoffer u. Bastelbuch
Kinobesuch für die ganze Familie im „CT Lichtspiele“ in
Taucha
6. Platz Eintritt in den Tierpark inkl. Fütterrunde
(für max. 10 Personen)
7. Platz Ein Tag im „Kinderland Leipzig“ (2 Erwachsene und 2 Kinder)
8. Platz Die lieben Sieben „Kegelset“
9. Platz Elektrisches Angelspiel mit Musik und Licht
10. Platz „Spinderella“ - Kinderspiel des Jahres 2015
Änderungen vorbehalten!
Seite 5
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
dungen unter
Tel. 03423 758370 entgegen genommen. Jeder Gewerbetreibende kann
den Gehweg im Bereich vor seinem
Geschäft kosten- und anmeldefrei
für Warenauslagen und Dekoration
nutzen oder sich mit Aktionen beteiligen. Rückmeldungen Ihres Angebotes
bzw. der Anmeldung für Standflächen
auf dem Marktplatz per E-Mail
[email protected].
Weiterhin sind Interessierte und
Mitwirkende auch herzlich zur erweiterten Vorstandssitzung des Tourismus- und Gewerbevereins Eilenburg e. V. am 29. März 2016 um
19.00 Uhr ins Strandhotel eingeladen,
um bei der Planung des Frühlingsfestes mitwirken zu können. Anmeldungen für die Vorstandssitzung nimmt
Frau Trump in der Tourist-Information
unter 03423 652226 oder
[email protected] entgegen.
An die Sport- und
Freizeitvereine der
Stadt Eilenburg
Anträge zur Sporthallennutzung im Schuljahr
2016/2017
Wir bitten alle Sport- und Freizeitvereine, die Anträge zur
Nutzung der Sporthalle
- Hallesche Str. 28
(Mehrzweckhalle)
- Dorotheenstraße 4
(Fr.-Tschanter-OS)
- Dr. Külz-Ring 9 (Haus Rinckart)
- Puschkinstraße 17
(GS Eilenburg-Ost)
für das Schuljahr 2016/2017
bis zum 04.05.2016 in der
Stadtverwaltung Eilenburg
Marktplatz 1
Fachbereich Bürgerservice
Frau Illo
Zimmer 111
bzw. per E-Mail:
[email protected] abzugeben.
Die Anträge müssen folgende
Angaben enthalten:
- Name des Vereins
- Anschrift der Sporthalle
- Gewünschte Nutzungstage
und Nutzungszeiten
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden, des verantwortlichen Übungsleiters und
seines Stellvertreters
Rollerstreckeneinweihung in der Kita
„Bärchen“
Achtung - Ferienspaß!
Liebe Eltern,
im Jahr 2016 besteht wieder die Möglichkeit, dass Ihr Kind (7 bis 14 Jahre)
an einem Ferienlager teilnehmen kann. Bitte beachten Sie die folgenden
Hinweise:
(1) Zeitraum des Ferienlagers: (2) Veranstalter: 24.07. bis 30.07.2016
Leuchtturm Thüringen e. V., gemeinnütziger Unternehmensteil von Störtebeker Reisen, Seidelbastweg 54, 99097
Erfurt
(3) Ferienort: Sonneninsel Usedom, Ferienlager Peenemünde
www.sb-reisen.net/Ferienlager/Sommerferienlager/Ostseeferienlager/p2ostseecamp.html
(4) Angebote: Kinder erleben die Natur ohne Autolärm,
Unterbringung in einer „Wagenburg“
vielfältiges Aktivprogramm, Spiel- und
Sportmöglichkeiten, Strandwettbewerbe, Ausflüge (Seebad Zinnowitz, Stralsund…) Spielabende, Beachparty, Disco,
Grillen, Nachtwanderung u. a.
(5) Anmeldetermin: bis zum 4. Mai 2016 beim Fachbereich
Bürgerservice, Marktplatz 1, Eilenburg
(6) Teilnehmerbeitrag: Der Teilnehmerbeitrag beträgt 95,- €.
(7) Besonderheit: Das Ferienlager ist ein sozialgestütztes
Ferienlager der Stadt Eilenburg. Es gelten besondere Teilnahmebedingungen.
Das Ferienlager wird nur für Kinder der
Stadt Eilenburg und den dazugehörigen Ortsteilen angeboten.
(8) Information über: Frau Janine Lutzmann, Fachbereich
Bürgerservice, Tel.: 03423 652-161
Am Freitag, dem 11.03.16 wurde
unsere Rollerrundstrecke in der Kita
eingeweiht.
Im Februar 2016 begannen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes in
Windeseile für uns aus Pflastersteinen einen Rundweg zu bauen, so
dass die Kinder jetzt rundherum um
den Sandkasten mit Rollern, Dreirädern oder Laufrädern fahren können.
Für die Kinder war es eine spannende Zeit, weil nicht nur im Haus die
Handwerker wuselten, sondern auch
im Garten ein Radlader, ein Bagger
und viele Arbeiter zu sehen waren.
Es gab immer was zu sehen.
Am Ende gab es eine zünftige Einweihungsfeier mit selbstgebackenem
Kuchen und Einweihungsband durchschneiden.
Alle Kinder durften an diesem Tag
ihre eigenen Laufräder, Roller, Dreiräder mitbringen.
Die erste Runde durften dann die
Mitarbeiter des Bauhofes drehen.
Danach gab es für die Kinder kein
Halten mehr und alle Kinder fuhren
ausgiebig auf der neuen Strecke.
Nochmals vielen Dank an die fleißigen Arbeiter sagen die Kinder und
Erzieher der Kita „Bärchen“.
Hinweis: Bei Interesse für Plätze als Selbstzahler (ohne städtischen Zuschuss) bitte unter o.g. Telefonnummer Kontakt aufnehmen. Für Selbstzahler kostet das Ferienlager 231,00 Euro.
IMPRESSUM
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg
Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos.
-Herausgeber:
Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: (03535) 489-0,
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Scheler
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan, 04916 Herzber, An den Steinenden 10,
www.wittich.de/agb/herzberg
Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit.
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Seite 6
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Fotos: Kita Bärchen
Lesemarathon im Museum
Am Donnerstag, dem 17. März und
Freitag, dem 18. März 2016 hat das
Eilenburger Stadtmuseum, gemeinsam mit dem Lychatz Verlag, neun
Lesungen für Schüler und alle Interessierten angeboten. Insgesamt
nahmen über 200 Schüler aus Eilenburg und Delitzsch teil, um sich Aus-
züge aus den Kinder- und Jugendbüchern von den Autoren Klaus W.
Hoffmann, Thomas Bachmann und
Uwe Schimunek anzuhören.
Eine dreiviertel Stunde lang lauschten die Kinder gespannt den Erzählungen aus den Büchern „Die Geigerin“, „Hutzelbrutzel“ und „Balduin
Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg - Klaus W. Hoffmann
liest den Schülern der freien Grundschule „Cultus+“ aus
seinem Buch „Die Geigerin“, welches im Oktober des Jahres 1813 zur Leipziger Völkerschlacht spielt, vor.
Mit „Balduin und das Geheimnis des weißen Goldes“
schickt Uwe Schimunek die Schüler der Belian Grundschule auf ein rasantes Zeitreiseabenteuer.
Lebendige Geschichte zur Museumsnacht
21.05.2016, 19:00 - 23:00 Uhr
Samstag, der 21. Mai 2016, wird
für das Stadtmuseum Eilenburg ein
ganz besonderer Tag oder besser:
eine ganz besondere Nacht! Zwischen 19:00 und 23:00 Uhr öffnet
das Museum seine Türen allen Interessierten, Familien und Geschichtsfreunden. An diesem Abend ist nicht
nur die Lutherausstellung „Martin
Luther und der kulturelle Wandel im
konfessionellen Zeitalter“ erstmalig
im Museum zu sehen, sondern durch
die Schaukampfgruppe der Torgauer
Geharnischten „Faust Luthers“ Geschichte erlebbar. Ein ganz besonderes Ereignis für Groß und Klein, mit
Kampf und Waffen zum Anfassen.
Über weitere Programmpunkte, zum
Beispiel eine Schau des bekannten
Künstlers Volker Pohlenz, und den
genauen Programmablauf werden
wir demnächst berichten.
Merken Sie sich den 21. Mai in Ihren Kalendern vor und freuen Sie
sich mit uns auf einen interessanten
Abend.
und das Geheimnis des weißen Goldes“. Die Kinder konnten sich auch
in die Lesungen einbringen, indem
sie Rätsel lösten, Fragen zum Buch
beantworteten und auch selbst Fragen stellten. Nebenbei lernten sie
noch Wissenswertes zur deutschen
Geschichte.
Foto: Schaukampfgruppe der Torgauer Geharnischten – Die Gruppe
kann man auch bei der Museumsnacht erleben.
Seite 7
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Neuerwerbungen Bibliothek
Verfasser Ahr, Nadine: Ahrens, Renate: Andeck, Mara: Titel
Das Versprechen
Das gerettete Kind
Wir wollen niemals auseinander
gehen
Angelowski, Myria: Finkenmoor
Backman, Fredrik: Ein Mann namens Ove
Berg, Eric: Die Schattenbucht
Bergmann, Renate: Das bisschen Hüfte, du meine
Güte
Bittl, Monica: Ich hatte mich jünger in Erinnerung
Brown, Sandra: Eisige Glut
Bruhn, Kirsten: Mein Leben und wie ich es zurückgewann
Connelly, Michael: Black Box
Cramer, Sofie: Der Himmel kann warten
Cussler, Clive: Todeshandel
Dengel, Sabrina: Fay und die andere Welt
Dieckmann, Guido: Die Sieben Templer
Dolak, Gregor: Anna Netrebko: Opernstar der
neuen Generation
Dugan, Polly: Wir zwei und der Himmel dazwischen
DuMont, Sky: Steh ich jetzt unter Denkmalschutz?
Eichhorst, Sabine: Die Liebe meines Vaters
Evers, Horst: Alles außer irdisch
Falk, Rita: Leberkäsjunkie
Falk, Susanne: Liebe aus Nordnordost
Fischler, Joe: Veilchens Feuer
Förg, Nicola: Das stille Gift
Frenzel, Markus: Die Säuberung
Galbraith, Robert: Die Ernte des Bösen
Gerritsen, Tess: Das Geheimlabor
Guillou, Jan: Die Heimkehrer
Hammesfahr, Petra: Fremdes Leben
Hannah, Sophie: Der sanfte Mörder
Hansen, Ule: Neuntöter
Haran, Elizabeth: Heller Mond, weite Träume
Heidenreich, Elke: Alles kein Zufall
Heldt, Dora: Böse Leute
Hell, Alex van: Leben
Herrmann, Elisabeth: Die siebte Stunde
Herrmann, Elisabeth: Totengebet
Herwig, Ulrike: Oskar an Bord
Hiekkapelto, Kati: Die Schutzlosen
Jaud, Tommy: Einen Scheiss muss ich
Jones, Andy: Zwei für immer
Jones, Tom: Over the top and back: Die Autobiografie
Kallwass, Angelika: Was am Ende zählt
Kambouri, Tania: Deutschland im Blaulicht
Kastner, Corinna: Fischland-Mord
Kava, Alex: Todesflehen
Khalaf, Farida: Das Mädchen, das den IS besiegte
Krahl, Toni: Rocklegenden
Kuehs, Wilhelm: Wer zuletzt lacht
Kürthy, Ildikò von: Neuland
Läckberg, Camilla: Die Schneelöwin
Laymon, Richard: Das Hause
Lelic, Simon: Die Einrichtung
Verfasser Lessmann, Sandra: Lind, Hera: Lorentz, Iny: MacIntosh, Fiona: Malton, Leslie: Mascull, Rebecca: Titel
Die Winterprinzessin
Die Frau, die zu sehr liebte
Die Fürstin
Wenn der Lavendel wieder blüht
Brief an meine Schwester
Die sieben Sinne der Adeliza
Golding
McFarlane, Mhairi: Es muss wohl an dir liegen
Meissner, Tatjana: Du willst es doch auch
Mennen, Patricia: Zauber der Savanne
Mewe, Susanna: Als meine Schwestern das Blaue
vom Himmel holten
Moriarty, Liane: Tausend kleine Lügen
Morton, Kate: Das Seehaus
Moyes, Jojo: Über uns der Himmel, unter uns
das Meer
Neubauer, Nicole: Moorfeuer
Norman, Charity: Die andere Seite der Wahrheit
Ohlsson, Kristina: Papierjunge
Olczak, Martin: Die Akademiemorde
Puhlfürst, Claudia: Lügenschwester
Rehn, Heidi: Tanz des Vergessens
Reichs, Kathy: Die Sprache der Knochen
Reiterer, Joana Adesuwa: Die Wassergöttin
Rhodan, Perry: Die ewigen Diener; Bd. 133
Riley, Lucinda: Helenas Geheimnis
Roberts, Mark: Totenprediger
Robotham, Michael: Der Schlafmacher
Rosie, Diana: Albertos verlorener Geburtstag
Schubert, Stefan: Gewalt ist eine Lösung
Schulze Gronover, Sabine:Die Flucht der blauen Pferde
Schütze, Silke: Rosmarintage
Seetaler, Robert: Ein ganzes Leben
Serno, Wolf: Hexensarg
Shirin: Ich bleibe eine Tochter des Lichts
Sparks, Nicholas: Wenn du mich siehst
Sternberg, Clara: Auch morgen werden Rosen blühen
Strobel, Arno: Das Wesen
Strobel, Arno: Die Flut
Taylor, Ally: Dreisam
Thiemeyer, Thomas: Babylon
Thiesler, Sabine: Und draussen stirbt ein Vogel
Thorn, Ines: Das Glück am Ende des Ozean
Todd, Anna: Before us; Bd. 5
Uhlig, Elena: Mein Gewicht und ich
Ukena, Silja: Der Eismann
Urthaler, Ulrich: Hundsrosen
Walden, Laura: Das Erbe des Maori-Häuptlings
Wallace, Caroline: Das Fundbüro der Wünsche
Walser, Martin: Ein sterbender Mann
Webb, Katherine: Italienische Nächte
Weiler, Jan: Im Reich der Puebertiere
Weiss, Claudia: Rattenfängerin
Wensierski, Peter: Die verbotene Reise
Willett, Marcia: Der verborgene Moment
Wolf, Klaus-Peter: Ostfriesenfeuer
Wolf, Klaus-Peter: Ostfriesenschwur
Wood, Barbara: Die Insel des verborgenen Feueres
Zeh, Juli: Unter Leuten
Seite 8
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Sternstunden des volkstümlichen Schlagers
Di., 05.04.2016, um 15.00 Uhr
Achtung: nur noch Restkarten!
Karl Dall „Der alte Mann will
noch mehr“
Sa., 09.04.2016, um 20.00 Uhr
Er besticht mit
seinem unverwechselbaren
Humor und ist
ganz dicht dran
an seinem Publikum, wirklich
ganz dicht!
Markus Maria Profitlich –
„Schwer im Stress“
Do., 15.09.2016, um 19.30 Uhr
Jeder von uns kennt sie: diese typischen Tage, an denen aber auch gar
nichts so läuft, wie man sich das gedacht hat. Einen solchen Tag durchlebt Markus Maria Profitlich und lässt
sein Publikum auf seine unnachahmlich komische Art daran teilhaben.
Kabarett Theater Sanftwut –
Und ewig bockt das Weib ... jetzt
noch bockiger
So., 23.10.2016, um 17.00 Uhr
Mit „Und ewig
bockt das Weib
- jetzt noch bockiger“ präsentieren Uta Serwuschok und
Thomas Störel eine neue
Zusammenstellung ihrer witzigsten
Nummern zum Geschlechterkampf.
Es heißt, Männer und Frauen gehören nicht zusammen. Moni und Manni
finden das überhaupt nicht und treten
den Beweis an, dass das Leben ohne
das andere Geschlecht sehr langweilig wäre. Und langweilig war es bei
diesem Duo nie. Ein temperamentvoller Abend für FRAU und MANN.
auch eine Rechnung anfordern und
sich die Karten gegen eine Gebühr
von 3,50 € ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz
bequem nachhause schicken lassen.
Bitte haben Sie Verständnis,
dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien
Verkauf gehen.
Magie der Travestie – Die Nacht
der Illusionen !
Fr., 11.11.2016, um 20.00 Uhr
Mit hinreißenden und das Zwerchfell
erschütternden Darbietungen, Witzen,
Interpretationen von Hits und erotischen Tanzeinlagen werden gut zwei
Stunden beste Unterhaltung geboten.
Nicht immer jugendfrei, aber stets
charmant und niveauvoll präsentiert.
Ticketverkauf
Nicht immer wohnt man gleich in
der Nähe oder liegt unser Ticketbüro
gerade günstig auf Ihrem Tagesweg.
Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können
Bürgerhaus
Franz-Mehring-Str. 23
Tel.: 7003930
Dienstag/
Mittwoch 09.00 - 12.30 Uhr/
13.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr/
13.00 - 18.00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Stadtmuseum
Torgauer Straße 40
Tel.: 652222
Dienstag Freitag
09.00 - 12.00/
13.00 - 17.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 12.00/
13.00 - 17.00 Uhr
Stadtbibliothek
Dr.-Belian-Str. 3
Tel.: 754008
Montag
13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 12.00 - 19.00 Uhr
Wir begrüßen unsere jungen Mitbürger
in der Großen Kreisstadt Eilenburg und deren Gemeinden
Im Eilenburger Krankenhaus
erblickten u. a. nachfolgende
Babys das Licht der Welt.
Diese Eltern gaben die
Zustimmung zur Veröffentlichung
einer Geburtsanzeige.
Sophia
geb. am. 07.02.2016
3350 g • 52 cm
Die glücklichen Eltern:
Nadine und Ricardo
Eilenburg
Wir wünschen für die Zukunft alles Gute!
Seite 9
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Kimberly
geb. am. 11.02.2016
3600 g • 52 cm
Die glücklichen Eltern:
Patricia Grabe und
Tobias Zenker
Eilenburg
Horst Lepping zum
Manfred Winklerzum
Ilse Petersohn zum
Otto Kuhn
zum
Gerlinde
Goebel
zum
Edelgard
Buschmann
zum
Georg
Langanke
zum
Renate Seifert zum
Ingrid Becker zum
Datum/Uhrzeit
Sa., 02.04. So., 03.04.16
10:00 - 19:00 Uhr
Sa., 02.04.16
14:00 Uhr
Mo., 04.04.16
Mi., 06.04.16
17:30 Uhr
85.
85.
80.
80.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
75. Geburtstag
Helga Stein
Artur Hein
Jürgen Conrad
Erich Tschirner
Inge Schulze
Adelheid
Kaatzke
Christine
Sander
Stefanie Riese
Gerda Thölert
zum
zum
zum
zum
zum
75.
75.
75.
75.
75.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Hans
Poltersdorf
Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht
herzlich! Sollte eine Gratulation
nicht gewünscht werden, bitten wir
um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg,
Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.
Rubrik
Sport
Veranstaltungsort
Bürgerhaus
Veranstaltung
Deutsche Meisterschaften
Kraftdreikampf
Rudern
Bootshaus Eilenburg
Anrudern
Bildung
Haus Rinckart (VHS)
Bildung
Haus Rinckart (VHS)
iPhone & iPad: Tipps und
Kniffe für das mobile Betriebssystem iOS
Umgang mit Wahrnehmungund Entwicklungsstörungen
bei Kindern
Festveranstaltung
Mühlenpreis 2016
Fr., 08.04.16
18:00 Uhr
Bürgerhaus
Bergkeller
zum 70. Geburtstag
Sa., 09.04.16
9:00/10:30 Uhr
Familie
Öffentliche
Bergkellerführung
Voranmeldung im Museum
Sa., 09.04.16
10:00 Uhr
Prävention Haus Rinckart (VHS)
Qi Gong
(Wochenendkurs 4 x Sa.)
Mo., 11.04.16
09:00 Uhr
Bildung
Haus Rinckart (VHS)
Di., 12.04.16
16:00 Uhr
Familie
Sternwarte
Smartphone und Tablet:
Tipps und Kniffe für das mobile Betriebssystem Android
„In 90 Minuten um die Erde“
(ab 6 Jahren)
Di., 12.04.16
18:00 Uhr
Bildung
Haus Rinckart (VHS)
Der private Immobilienverkauf ohne Makler
Mi., 13.04.16
14:00 Uhr
Vortrag
Begegnungsstätte
d. Volkssolidarität
Fr., 15.04.16
18:00 Uhr
Konzert
Bürgerhaus
Sa., 16.04.16
8 – 15 Uhr
Familie
Innenstadt
Eilenburg im April 1945 Vortrag des Leiters des
Eilenburger Stadtmuseums
über die letzten Tage des
Zweiten Weltkriegs
„Streicher sind klasse“.
4. gemeinsames Konzert
der Streicherklassen aus
der Grundschule Taucha und
Grundschule Berg EB
Frühlingsfest
Sa., 16.04.16
15:00 Uhr
Konzert
Bürgerhaus
Sa., 16.04. u.
So., 17.04.16
Familie
Tierpark
Veranstalter
Kraft & Fitness e. V.,
Tel.: 03423 6931338,
[email protected]
Ruderclub Eilenburg e. V.,
www.ruderclub-eilenburg.de
VHS Eilenburg,
03423 700440,
www.vhs-nordsachsen.de
VHS Eilenburg,
03423 700440,
www.vhs-nordsachsen.de
Landratsamt Nordsachsen,
Tel.: 03421 758-0,
[email protected]
Stadtmuseum Eilenburg,
03423 652222,
[email protected],
www.kulturunternehmung.de
VHS Eilenburg,
03423 700440,
www.vhs-nordsachsen.de
VHS Eilenburg,
03423 700440,
www.vhs-nordsachsen.de
Sternwarte „Juri Gagarin“
Eilenburg, Herr Stapel,
03423 603153,
eilenburg@sternwarte
nordsachsen.de
VHS Eilenburg,
03423 700440,
www.vhs-nordsachsen.de
Club 50 plus, Frau Dietrich,
03423 605346
Kreismusikschule „Heinrich
Schütz“ Nordsachen
Tourismus- und Gewerbeverein
Eilenburg e. V.;
EWV, 03423 681611
Frühlingskonzert
Kreismusikschule „Heinrich
- Kreismusikschule „Heinrich Schütz“ Nordsachen
Schütz“ Nordsachsen
Flohmarkt
Tierpark Eilenburg,
Tel.: 03423 752984,
0162 4283258, tierpark
[email protected],
www.tierpark-eilenburg.de
Seite 10
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Eilenburger Tierparkverein gibt Startschuss für Neubau des Tropicanas
Eröffnung des Warmhauses wird für 2019 angepeilt
Krallenaffen, die ihre geliebten Heuschrecken knacken, eine Schlange,
die sich um den Baumstamm schlängelt und ein Leguan, der den Besucher direkt ins Auge blickt: Mit dem
neuen Warmhaus soll dies im Eilenburger Tierpark (wieder) Wirklichkeit
werden. Am Donnerstagabend stand
das Ob bei der Mitgliederversammlung des Tierparkvereins jedenfalls
nicht mal ansatzweise in Frage, dafür interessierte das Wie in Sachen
Ausführung und Finanzierung umso
mehr.
Zunächst zur Ausführung: Wie das
neue Tropicana aussehen soll, dazu
hat es in den vergangenen Monaten
viele Entwürfe und Diskussionsrunden im Vorstand, im Mitarbeiterteam
und auch mit Bauleuten sowie Experten befreundeter Zoos gegeben.
Letztendlich wird es nun ein eher
schlichter 12-mal 18 Meter großer
Baukörper neben dem Hutaffendomizil im hinteren Bereich der Exotenwelt.
Dieser soll später mit Bambus und
Schilf, Holzstämmen und auf der
Vorderseite von einem Außengehege
kaschiert werden. „Der Besucher“, so
Tierparkchef Stefan Teuber, „bewegt
sich hier auf einem Schlängelpfad
durch eine sonnenlichtdurchflutete
Landschaft, in der er Affen, Leguanen und anderen freilaufenden Tie-
ren begegnet. Nur eine Glasscheibe
entfernt leben zudem Baumpython,
Gespenstschrecke, Vogelspinne und
Co.“ Doch es wurde auch nicht verhehlt, dass es bis zur angepeilten
Eröffnung im Jahr 2019 noch einige
Herausforderungen zu meistern gilt.
Das gilt neben technischen Details
natürlich in erster Linie für die Finanzierung. So steht nach Einholung
vieler Kostenvoranschläge fest, dass
trotz Eigenleistungen 350 000 bis
400 000 Euro benötigt werden.
Eine Summe, die der Tierparkverein
natürlich nicht einfach so locker machen kann, auch wenn sich bereits
ermutigende 100 000 Euro auf dem
Tropicanakonto angesammelt haben.
„Weitere 150 000 Euro wollen wir
nun in den nächsten beiden Jahren
gemeinsam mit Partnern und Sponsoren aufbringen sowie im Verein
erwirtschaften“, so Stefan Teuber.
Dabei hilft natürlich ungemein, dass
die Stadtwerke Eilenburg bereits zugesagt haben, die Kosten für die Heizung zu übernehmen. „Dennoch“, so
schätzte der Tierparkchef ein, „wird
der Verein einen Kredit aufnehmen
müssen.“ Im Gespräch sind dabei
maximal 150 000 Euro. Diesbezüglich, so informierte Vereinsvorsitzender Peter Burck, habe es bereits erste Gespräche im Rathaus gegeben,
da bei einer Bürgschaft seitens Stadt
Vorstand der Jagdgenossenschaft Kospa-Zschettgau
Einladung
Hiermit lädt der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kospa-Zschettgau
alle Jagdgenossen für Donnerstag,
den 14.04.2016, um 19.00 Uhr, in
das Bürgerhaus Zschettgau ein.
Tagesordnung
für die Versammlung
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden
Stimmen
3. Verlesen und Bestätigung der
Tagesordnung
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Bericht des Kassenführers
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Vorstellung des Haushaltsplans 2016 – 2017
8. Bericht der Jäger, Bekanntgabe der Abschusszahlen
9. Diskussion
10. Beschlussfassung über die
Jahresrechnungen 2015 -2016
11. Entlastung des Kassenführers
12. Entlastung des Vorstandes
13. Schlusswort
Die Versammlung ist nicht öffentlich,
nur Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind herzlich eingeladen. Bei
Veränderungen im Grundbesitz bitte
aktuellen Grundbuchauszug zur Vorlage mitbringen.
Im Anschluss an die Versammlung
findet ein Jagdessen statt.
Hierfür bitten wir um Anmeldebestätigung bis zum 07.04.2016 an den
Vorstand Tel.: 03423 601427.
Jagdvorsteher
Ralf Lange
Seite 11
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
die Zinskosten geringer sind. Oberbürgermeister Ralf Scheler (parteilos) bestätigte gegenüber der LVZ:
„Ich bin optimistisch, dass der Stadtrat da mitgeht. Ich stehe jedenfalls
voll hinter dem Projekt. Es kommt
schließlich ganz Eilenburg zugute,
wenn der schon jetzt attraktive Tierpark noch mehr Leute anzieht.“ Das
sahen die Vereinsmitglieder genauso. Sie gaben dem Arbeitsplan einmütig ihre Zustimmung und damit
zugleich den Startschuss für die konkrete Bauplanung des Tropicanas.
Ziel ist es, 2017 den Baukörper zu
errichten. Ab 2018 sollen dann der
Innenausbau und die Außengestaltung erfolgen.
Foto: Tierpark Eilenburg – Bauzeichnung vom neuen Tropicana
Einladung zur
Mitgliederversammlung
Kleingartenverein „Kugelfang“
Eilenburg e. V.
Der Vorstand der Kleingartenanlage
„Kugelfang“ lädt alle seine Mitglieder
zur Jahreshauptversammlung recht
herzlich ein.
Samstag, dem 16.04.2016
um 14:00 Uhr
in der Vereinsgaststätte „Kugelfang“
Der Vorstand
Der Schwerhörigenverein Eilenburg
wurde in die Arktis
entführt
Eilenburg. In die Antarktis wurden
die Mitglieder des Schwerhörigenvereins Eilenburg und Umgebung
bei ihrem letzten Treffen entführt.
Dr. Peter Paschke zeigte zwei Filme, die er während seiner Reisen
ins ewige Eis gedreht hatte. Die
Aufnahmen zeigten unbekannte
Landschaften und vermittelten
Eindrücke, die mit Worten kaum
zu beschreiben sind. Natürlich
beantwortete der reisefreudige
Amateurfilmer auch die vielen
Nachfragen der Gäste: So war
selbst zu erfahren, wie die Bootsausflüge über kaltes Wasser sicherheitstechnisch vorbereitet
werden. Vielen Dank auch an Rainer Flöter, der die Vorführtechnik
betreute, und an das Team der
Begegnungsstätte der Volkssolidarität, das uns erneut gut umsorgte. Wir wünschen Dr. Peter
Paschke für seine nächste Reise,
die er bereits startete, viel Erfolg
und hoffen, dass er uns wieder einem schönen Film mitbringt.
Helga Jahn
Vorsitzende Schwerhörigenverein
Eilenburg und Umgebung
Einladung
Der Schwerhörigenverein Eilenburg lädt seine Mitglieder und Gäste am 6. April 2016 um 14.00 Uhr
in die Begegnungsstätte der
Volkssolidarität in Eilenburg,
Eckartstrasse 24 A ein.
Als Gast dürfen wir den Oberbürgermeister Ralf Scheler begrüßen.
Helga Jahn
Vorsitzende
Veranstaltungen vom 04.04.2016 bis 15.04.2016
15:30 Uhr Rückenfit und Fußgymnastik
Wir laden Sie herzlich zu unseren
angebotenen Veranstaltungen ein.
Wir haben aber noch einiges mehr
zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna.
Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie
einfach Frau Nadine Hennig unter
der Telefon-Nr. 03423 658-513 an.
Montag, 04.04.
09:45 Uhr Holzwerkstatt
15:30 Uhr Kinonachmittag
Dienstag, 05.04.
09:30 Uhr Themenbingo
15:30 Uhr Vertellekes
Mittwoch, 06.04.
09:30 Uhr Sportrunde
16:30 Uhr Fachvortrag für angemeldete Gäste zu den
Themen Betreuung
und Vorsorge, Patientenverfügung
Donnerstag, 07.04.
09:30 Uhr Kinostunde
Freitag, 08.04.
10:30 Uhr Musikrunde
15:30 Uhr Fingerhandgruppe
Montag, 11.04.
10:30 Uhr Kochclub
13:30 Uhr Wohlfühlbad
Dienstag, 12.04.
10:30 Uhr Gottesdienst
13:45 Uhr Kartenspiele Doppelkopf
Mittwoch, 13.04.
09:30 Uhr Kegelrunde
13:30 Uhr Seniorensport für sportbegeisterte Senioren der
Stadt Eilenburg
Donnerstag, 14.04.
09:30 Uhr Kinostunde
15:30 Uhr Sportrunde
Freitag, 15.04.
10:30 Uhr Musikrunde
15:30 Uhr Fingerhandgruppe
Förderverein Senioren-Residenz
„Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V.
Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg
Starker Auftritt der Eilenburger E-Jugend
Nachdem die E-Jugend des VfB Eilenburg durch eine starke Leistung
in der Kreisliga Leipzig den 6. Platz
errungen hat, steht seit dem 28.02.
nun die Bezirksliga auf dem Plan.
Hier treten die ersten 6 der Kreisliga gegeneinander an und es geht
für alle um die Bezirksmeisterschaft.
Für die Eilenburger gilt es in diesem
Jahr Erfahrungen zu sammeln, zumal mit SC DHfK, HSV Mölkau, NHV
Concordia Delitzsch und SG LVB
starke und erfahrene Mannschaften
um die Punkte spielen. Umso größer war die Freude, als es am Sonnabend gelungen ist, die Delitzscher
in eigener Halle deutlich zu schlagen.
Von Beginn an zeigten die jungen Ei-
Seite 12
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
lenburger eine starke Leistung, sodass der Sieg zu keinem Zeitpunkt
ernsthaft in Gefahr war. Einmal mehr
war Tim im Tor eine sichere Bank,
der die Delitzscher Werfer mit seinen
Reaktionen verzweifeln ließ. Schnelle Konter und Gegenstöße brachten
die nötigen Tore, auch die Ausbeute
aus Freiwürfen war diesmal deutlich
besser, sodass es zur Halbzeit bereits
13 : 5 stand. Am Ende zeigte die Anzeige ein 24 : 12. Mit diesem Erfolgserlebnis geht es nun in die nächsten
Spiele. Aufbauend auf diese Leistung
könnten da durchaus noch weitere
Punkte geholt werden.
Jens Küster
Sachsenmeister im Skispringen kommt aus Eilenburg
Die diesjährigen Sachsenmeisterschaften im Skispringen und der
nordischen Kombination wurde von
Spitzkunnersdorf kurzfristig nach
Johanngeorgenstadt im Erzgebirge
verlegt. Beeindruckend hierbei war
der Elan mit dem die Vereinsmitglieder vom ausrichtenden Verein die
Schanzenanlage in einem perfekten
Zustand versetzten.
Bereits am Freitag gleich nach der
Schule hieß es für die Eilenburger
Springer, Sachen packen und ab in
den Bus. Durch den milden Winter hatten sie natürlich sehr wenig Schneeerfahrung. Dabei war es
wichtig am Freitag im Training so viel
wie möglich Erfahrung auf dem weißen Element zu sammeln. Nicht nur
auf der Schanze sondern auch am
Abend auf der beleuchteten Nachtloipe. Hier wurden die Fähigkeiten
auf den dünnen Latten noch verbessert. Die Meisterschaft wurde in zwei
Sprungwettbewerben und ein Kombinationslauf durchgeführt. Am Samstag konnten die Eilenburger Springer
leider noch keine Medaille abräumen
aber dennoch gute Platzierung erreichen. Julina Kreibich belegte in der
Mädchenklasse 1 nach dem 7. Platz
im Springen noch den 6. Rang in der
Kombination. Lara Günther wurde
in der Mädchenklasse 2 fünfte. Im
anschließenden Langlauf verbesserte sie sich noch auf den 4. Platz. In
der Schülerklasse 10 entbrannte wie
gewohnt ein harter Kampf um die
Platzierungen auf dem Podest. Leider
reichte es für Björn Kupke diesmal
nur zum 4. Rang. Er wurde auf den
2,3 km langen Langlauf noch von
einem Konkurrenten überholt und
belegte in der Kombinationswertung
den 5. Platz. Fabian Wießner konnte in der Schülerklasse 12 aufgrund
von Trainingsrückstand keine vordere Platzierung erreichen. Aber er
meisterte die K 51-Schanze schon
sehr sicher.
Am Sonntag war aber der Tag von
Björn Kupke. Durch seine wieder
bestechende Haltung erreichte er
die Höchstwertung und wurde somit
Sachsen Meister in der Schüler Klasse zehn. Auch Lara Günther zeigte
diesmal bessere Leistungen und
konnte sich somit die bronzene Medaille.
Foto: privat
Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg,
Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Dienstag 9 - 14 Uhr
Sprechzeiten Gemeindepfarrer:
Donnerstag 16 - 18 Uhr und
nach Vereinbarung
So., 10. April
14.00 Uhr St. Marien – Abendsmahlsgottesdienst zur
Verabschiedung von Pfr.
Winde
So., 17. April
15.30 Uhr St. Nikolai - Kinderund Familiengottesdienst mit dem ökumenischen Kindergarten
und dem Förderverein
der Kinder- und Jugendarche
Fr., 1. April
17.00 Uhr Cafe International –
Arche, Nikolaiplatz 3
Mo., 4. April
19.30 Uhr Bibelgesprächskreis –
bei Pfrn. i. R. Krien,
Schlossberg 5
Mi., 6. April
19.30 Uhr Spätlese – Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3
Di., 12. April
15.00 Uhr Seniorengesprächskreis – Gemeindesaal,
Nikolaiplatz 3, 1. OG
Mi., 13. April
14.00 Uhr Treff für alle – „Gute
Stube“, Nikolaiplatz 3
jeden Do.
8.00 Uhr Morgengebet in der
Nikolaikirche
jeden Fr.
18.00 Uhr Abendgebet in der Marienkirche
mittwochs
Seite 13
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
16.15 Uhr Rinckart - Singschule
f. Kinder zw. 5 und 12
Jahren, Nikolaiplatz 3,
2. OG
donnerstags
19.00 Uhr Martin – Rinckart Kantorei, Gemeindesaal
Nikolaiplatz 3, 1. OG
donnerstags
17.00 Uhr Flötenkreis, Nikolaiplatz 3, 2. OG
1., 3. u. 5. Di. im Monat
19 Uhr
Rinckart - Bläser, Gemeindesaal Nikolaiplatz,
1. OG
Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 - 16 Uhr ist der
Chorraum der Nikolaikirche und die
Rinckartkapelle geöffnet. Es werden
Postkarten, christliche Schriften und
Bücher angeboten.
Das Büro des Stadtrates informiert
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Eilenburg fasste in seiner Sitzung am
07.03.2016 die folgenden Beschlüsse:
BeschlussBetreff
12/2016 Satzung zur Festlegung
eines
gemeinsamen
Schulbezirkes für die
Grundschulen der Großen Kreisstadt Eilenburg
ab 01.08.2016
20/2016
21/2016
13/2016Entscheidungskriterien zur Aufnahme in die
Grundschulen und Horte
in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg
ab 01.08.2016
14/2016
Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke beim
Breitbandausbau in Eilenburg
17/2016
Pension im ehemaligen
Gefängnis, Schloßberg 8
a/b, Los 13.1 (Förderbereich SEP): Außenanlage, Vergabe
Pension im ehemaligen
Gefängnis, Schloßberg 8
a/b, Los 13.2 (Förderbereich EFRE): Außenanlage 2. Teil, Vergabe
18/2016 Aufhebung des Beschlusses 39/2015 vom
04.05.2015 zum Verkauf einer Teilfläche des
Grundstücks Straße der
Jugend, Flurstück 44/43
(1.000 m2 Bauland), der
Flur 8 in der Gemarkung
Eilenburg
19/2016 Aufhebung des Beschlusses 15/2015 vom
02.03.2015 zum Verkauf einer Teilfläche des
Grundstücks Weinbergstraße/Mansberg 16,
Flurstück 20/1 (1.000
m2 Bauland), der Flur 32
in der Gemarkung Eilenburg
Verkauf von Teilflächen,
im Zuge des Verfahrens
der ländlichen Neuordnung, von ca. 740 m2
aus den Flurstücken 84
(217 m2), 164 (371 m2),
167/10 (152 m2), der
Flur 9 (Behlitz) in der
Gemarkung Kospa-Pressen
22/2016
Verkauf des Flurstücks
51/6 der Flur 29 in der
Gemarkung Eilenburg
23/2016
Verkauf der Flurstücke
22/2, 22/7 tlw., 22/8,
23/3, 34/4, 50/4, 50/6,
114/34 der Flur 2 sowie
Flurstück 87/2 der Flur 1
der Gemarkung Wedelwitz
15/2016 Teilfortschreibung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
16/2016
Verkauf einer Teilfläche
des Grundstücks Weinbergstraße/Mansberg
16, Flurstück 20/1 (ca.
1.000 m2 Bauland), der
Flur 32 in der Gemarkung Eilenburg
24/2016
Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechtes – An der Dobritzmark
25/2016
Ablehnung zur Veräußerung des Erbbaurechtes
„Bürgermeisterhaus“ Am
Anger 29
26/2016Straßenumbenennung
von „Artur-Henze-Weg“
in „Henriweg“
27/2016
Spenden, Schenkungen
und ähnliche Zuwendungen vom 10.06. bis
31.12.2015
28/2016
Vergabe von Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Wohngebiet
am Grünen Fink“
Die Beschlüsse des Stadtrates sind
im Internet einsehbar unter
www.eilenburg.de.
Seite 14
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Sitzung des
Stadtausschusses
Sehr geehrte Einwohner der
Stadt Eilenburg,
ich gestatte mir, Sie recht herzlich
zur Sitzung des Stadtausschusses am Montag, dem 18.04.2016,
18:00 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Kleiner Saal), Franz-MehringStraße 23 einzuladen.
Öffentliche Sitzung
1. Bestätigung der Tagesordnung öffentliche Sitzung
2. Förderung von Baumaßnahmen
Eckartstraße 24a
3. Sonstige öffentliche Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder
Scheler
Oberbürgermeister
Die Beschlussvorlage finden Sie im
Internet unter www.eilenburg.de .
Öffentliche
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat
am 07.03.2016 auf der Grundlage
des § 5 Absatz 4 der Sächsischen
Gemeindeordnung beschlossen (Beschluss Nr. 26/2016), den Artur-Henze-Weg in Henriweg umzubenennen.
Der entsprechende Straßenabschnitt
ist im Lageplan (Anlage) gekennzeichnet.
Scheler
Oberbürgermeister
Stellenausschreibung
In der Stadtverwaltung Eilenburg
ist befristet für die Dauer von zwei
Jahren eine Stelle als
Staatlich geprüfter
Techniker
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet
umfasst insbesondere:
- Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen in den städtischen Einrichtungen
- Auswerten und Beheben von
Störmeldungen der technischen
Anlagen
- Optimierung der technischen
Anlagen, insbesondere im Sinne
von Betriebskosteneinsparungen
- Durchführung der Wartungsarbeiten und Inspektionen an Anlagen und Einrichtungen
- Pflege der Betriebsanleitungen
- technische Betreuung der Straßenbeleuchtung
- Führung und Leitung der Hausmeister
Eine abschließende Abgrenzung des
Aufgabengebietes wird ausdrücklich
vorbehalten.
Anforderungen:
- Abschluss des staatlich geprüften Technikers im Bereich
Elektrotechnik bzw. Gebäudesystemtechnik, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, technische Gebäudeausrüstung
- fundiertes Fachwissen und Erfahrungen im Bereich Gebäudeleittechnik sind wünschenswert
- gute Kenntnisse und sicherer
Umgang mit MS-Office-Anwendungen und Programmen zur
Überwachung von Heizungsanlagen (zz.webvision)
- gültiger Führerschein
- Führungskompetenz für betriebswirtschaftliche und technische Abläufe
- konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten
- hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität, selbstständige Arbeitsweise,
Belastbarkeit,
Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt
40 Stunden. Die Vergütung erfolgt
nach TVöD in der Entgeltgruppe 08.
Die zu besetzende Stelle ist für
Männer und Frauen in gleicher
Weise geeignet. Schwerbehinderte
werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen
nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist.
Wenn es nicht zu einer Einstellung
kommt bzw. kein frankierter Rückumschlag beiliegt, werden die
Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege
vernichtet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen (Lebenslauf,
Zeugniskopien, Darstellung des
beruflichen Werdegangs, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum
28.04.2016 an die:
Stadtverwaltung Eilenburg
FB Bürgerservice „Ausschreibung
Techniker“
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Scheler
Oberbürgermeister
Öffentliche Ausschreibungen auch online
Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der
Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben zu finden.
Seite 15
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Verstärkung fürs Team gesucht
Wir sind eine integrative Kindertagesstätte in ruhiger Stadtlage, etwa
200 Meter vom Stadtzentrum Eilenburg entfernt, arbeiten nach dem Situationsansatz und gruppenoffen.
Ca. 87 Kindern im Alter von 0 bis
6 Jahren verbringen den Tag mit viel
Bewegung an frischer Luft, sind neugierig und entdecken immer wieder
viele neue Dinge.
Wir bieten:
Eine gesunde und positive Entwicklung unserer Kinder liegt uns sehr am
Herzen.
Wir legen viel Wert auf wertschätzendes Miteinander, ins Offene denken, anderes als das Gewohnte für
möglich zu halten und eine positive
Grundeinstellung zum Zusammenleben an einem Ort der Lebensfreude
und des Abenteuers.
•
Zum 01.05.2016 suchen wir
einen oder eine motivierten/e,
teamfähigen/e staatlich
anerkannten/e Erzieher/in:
•
•
•
•
Herz und Freude im Umgang mit
Kindern und Eltern
gut entwickelter Beobachtungsund Wahrnehmungsfähigkeit
Organisationstalent und Flexibilität
Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit
und Engagement
•
•
•
•
•
•
einen spannenden, vielseitigen
und verantwortungsvollen Arbeitsplatz
moderne Räumlichkeiten mit viel
Platz für Kreativität, Forschen
und Entdecken
einen großen Garten
Wertschätzende Umgangsweise
im Team
Fachberatung, Fortbildungsmöglichkeiten
Vergütung nach DRK-Tarifvertrag
Land Sachsen
Altersvorsorge
nachweisen, Beurteilungen, erweitertes Führungszeugnis) gern auch per
E-Mail an:
Ansprechpartner:
Arbeitszeit:
Die regelmäßige Arbeitszeit wird flexibel nach dem Betreuungsbedarf
zwischen 20 und 35 Stunden vereinbart.
Befristung:
Vorerst zeitlich begrenzt
Vom 01.05.2016 befristet bis
31.03.2017. Die Option zur Verlängerung bleibt offen.
DRK Kita „Schwalbennest“
Frau Ina Bär
Bernhardistraße 19
04838 Eilenburg
E-Mail:
[email protected]
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung ab
sofort mit vollständigen Unterlagen
(Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugniskopien, Tätigkeits- und Qualifikations-
Der Grundlehrgang erste Hilfe ist vor
Arbeitsaufnahme zu absolvieren.
Ein Nachweis zur Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten
und Windpocken wird erbeten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016
Jährlich werden im Freistaat Sachsen
der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte zu Themen wie
Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit,
Arbeitsuche, Besuch von Schule oder
Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden.
Die Erhebungsbeauftragten sind seit
Anfang Januar unterwegs und legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes.
Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet.
Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke
verwendet.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen
ihren Besuch schriftlich oder persönlich an.
Auskunft: Ina Augustiniak,
Tel.: 03578 33-2110,
[email protected]
Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg
Stand 23.03.2016
Straße
Grenzstr. - zwischen Weinbergstr. und Lilienstr.
Maßnahme halbseitige Sperrung - Umleitung aus Richtung Bergstr. in Richtung Weinbergstr. über Lilienstraße
Zeitraum
29.03.2016 - 20.04.2016
Grund
Sanierungsarbeiten am Gebäude Grenzstr. 3
Seite 16
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Einladung
Ortschaftsrat Wöllnau
Am Donnerstag, 7. April 2016 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die
9. öffentliche Bauausschusssitzung
statt, zu der ich Sie herzlich einlade.
Einladung
Tagesordnung
Drucksache
1.
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 28.01.2016
2.
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen
2.1. Antrag auf Baugenehmigung; K. und S. Blochwitz in Mörtitz279
2.2. Antrag auf Vorbescheid; R. Baum in Sprotta-Siedlung
280
2.3. Antrag auf Vorbescheid; L. Bergmann in Mörtitz
281
2.4. Antrag auf Baugenehmigung; H. Böge in Mörtitz
282
2.5. Antrag auf Vorbescheid; M. Hess in Doberschütz
301
2.6. Antrag auf Vorbescheid; M. Hess in Doberschütz
302
2.7. Antrag auf Vorbescheid; S. Friedemann in Paschwitz
303
2.8. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 18/2016
283
2.9. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 84/2016
286
2.10. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 28/2016
284
2.11. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 54/2016
285
2.12. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 91/2016
287
2.13. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 128/2016
288
2.14. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 147/2016
289
2.15. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 182/2016
290
2.16. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 183/2016
291
2.17. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 212/2016
292
2.18. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 238/2016
293
2.19. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 264/2016
294
2.20. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 37/2016
295
2.21. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 60/2016
296
2.22. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 73/2016
297
2.23. Landtausch zwischen Pressler Heidewald u. Moorgebiet und
Gemeinde Doberschütz
298
2.24. Verkauf Flst. 3, Flur 5, Gemarkung Sprotta
299
2.25. Stellungnahme B-Plan „Gewerbegebiet Langenreichenbach Ost“300
3.Sonstiges/Information
gez. Märtz
Bürgermeister
Der Tod kann uns von dem Menschen trennen,
der zu uns gehörte,
aber uns nicht das nehmen, was uns mit ihm verbindet.
Wir trauern um unsere langjährige Kollegin Frau
Regina Reisener
geb. 31. März 1951 gest. 7. März 2016
Frau Reisener hat über vier Jahrzehnte als überaus engagierte,
pflichtbewusste und zuverlässige Lehrerin in der Schule Doberschütz
gearbeitet und sich bei ihren Schülern, den Eltern und Lehrern ein
hohes Ansehen erworben. Ihr fröhliches Wesen und ihr unerschütterlicher
Optimismus werden uns unendlich fehlen.
Wir verneigen uns vor ihr und werden ihr ein ehrendes Andenken
bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie.
Die Lehrer und Mitarbeiter der Grundschule Doberschütz
Seite 17
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wöllnau
am Freitag, dem 08.04.2016, um
19.30 Uhr
Tagungsort: Versammlungsraum der
FFW Wöllnau
im Mehrzweckgebäude
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit
2. Fragen von Einwohnern
3. Informationen zum Haushaltsplan
der Gemeinde Doberschütz
4. Beschluss zur Verwendung der
Mittel zur Unterstützung der Vereinsarbeit in Wöllnau
5. Beratung über Entwässerungskonzept im Ortsteil Wöllnau
6. Sonstiges
gez. Pohlenz
Ortsvorsteher
–––––––––––––––––––––––––
Ortschaftsrat Doberschütz
Einladung
zur 13. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz am Montag,
d. 11.04.2016 um 19.30 Uhr im
Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17
in 04838 Doberschütz
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Niederschrift vom 01.02.2016
2. Fragen von Einwohnern
3. Beratung zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen
zum
Schutz der Nachtruhe
4. Sonstiges/Informationen
gez. Donath
Ortsvorsteher
Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak,
Tel.: 03578 33-2110
[email protected]
Jährlich werden im Freistaat Sachsen
- wie im gesamten Bundesgebiet der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.
Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der
sächsischen Haushalte (rund 20000
Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder
Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch
Fragen zum Pendlerverhalten (Schulbzw. Arbeitsweg).
Die Haushalte können zwischen der
zeitsparenden Befragung durch die
Erhebungsbeauftragten und einer
schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt
wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus
2011.
Die Auswahl der zu befragenden
Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht
Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis
des Statistischen Landesamtes. Sie
sind zur Geheimhaltung aller ihnen
bekannt werdenden Informationen
verpflichtet. Alle erfragten Daten
werden ausschließlich für statistische
Zwecke verwendet.
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Ortschaftsrat Pehritzsch
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet
am Donnerstag, dem 07.04.2016,
19:30 Uhr
im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der
Beschlussfähigkeit, Bestätigung
der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift
vom 03.03.2016
3.Bürgerfragestunde
4. Beschluss – Antrag auf Umnutzung einer Pension zur Wohnung
im OT Gotha
Antragsteller: Herr Henry Bollack, OT Kobershain
5. Beschluss – Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Poststraße“
OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Doreen Path
und Herr Benjamin Grziwantzki,
Leipzig
6. Beschluss – Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses im
OT Bahnhof
Antragsteller: Frau Doreen Path
und Herr Benjamin Grziwantzki,
Leipzig
7. Beschluss – Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von
zwei Einfamilienwohnhäusern im
OT Gotha
Antragsteller: Frau Brigitta
Heimpold, Machern OT Gerichshain
8. Beschluss – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Einladung
9. 10. 11. 12. 13. 14. Vorhaben- und Erschließungsplanes „Am Bahnhof“ zur Errichtung eine Garage und Carport im
OT Gordemitz
Antragsteller: Fam. Künne,
OT Gordemitz
Beschluss – Vergabe von Planungsleistung zwischen Gemeinde Jesewitz und Büro Knoblich
zum Bauvorhaben „Grundhafter
Ausbau der Straße „Zum Oberdorf“
OT Ochelmitz
Beschluss – Aufhebung des
Beschlusses Nr. 15/2016 vom
28.01.2016
Beschluss – Verkauf von Grundstücken Gemarkung Liemehna,
Flur 1,
Flurstücke 82/13 und 82/14
durch die Gemeinde Jesewitz
Beschluss – Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken
Gemarkung Jesewitz, Flur 4,
Flurstücke 57, 110/19, 125/19
und 126/19 durch die Gemeinde
Jesewitz
Beschluss – Antrag auf Durchführung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
zum Betrieb einer Biogasanlage am Standort Gordemitz –
Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher
Teil an.
Tauchnitz
Bürgermeister
Seite 18
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch
findet am
Donnerstag, dem 14.04.2016,
um 19.00 Uhr
im Sportlerheim des SG Pehritzsch,
Taucher Weg in Pehritzsch statt, zu
welcher ich Sie hiermit recht herzlich
einladen möchte.
Tagesordnung:
1Begrüßung
2Protokollkontrolle
3 Dorffest 2016
4 Vorstellung des Projekts „Gut
Pehritzsch“ durch Herrn Mike
Jetting
5Verschiedenes
Andrea Herold
Ortsvorsteherin
Stellenausschreibung
In der Gemeinde Jesewitz ist zum
01.07.2016 eine Stelle als
Gemeindearbeiter/in,
vorerst befristet als für 1 Jahr zu
besetzen. Eine Weiterbeschäftigung
bei Eignung ist angestrebt.
Ihre Aufgaben:
- Pflege und Unterhaltung der Bushaltestellen in allen Ortsteilen
- Unterhaltung und Reinigung der
Gemeindestraßen
- Instandhaltung und Pflege der
gemeindeeigenen Gebäude
- Landschafts- und Grünflächenpflege gemeindeeigener Flächen
einschließlich Baumpflegearbeiten
- Gewässerunterhaltung/Beräumung von Gräben
- Hoch- und Tiefbauarbeiten
- Pflege und Wartung von Maschinen und Gerätebestand sowie
der Fahrzeuge
- Kontrolle der Verkehrsschilder
und Leitpfosten an allen gemeindeeigenen Straßen, ggfls. Reparaturen
- Winterdienst
Voraussetzungen für diese Stelle:
- handwerkliche Berufsausbildung
oder handwerkliche Fähigkeiten
- Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- Bereitschaft zu unregelmäßigen
Arbeitseinsätzen und Arbeit an
Wochenenden (dies trifft insbesondere im Winter sowie bei
Unwetter oder Notfällen und im
Winterdienst zu)
- Eigeninitiative und selbständige
und vorausschauende Arbeitsweise
- Führerschein mit Befähigung
zum Führen von Fahrzeugen bis
7,5 t
Die durchschnittliche wöchentliche
Arbeitszeit beträgt 36 Stunden.
Es erfolgt die Vergütung nach TvÖD.
Die Bereitschaft zur Mehrarbeit und
zur flexiblen Arbeitszeit ist Bedingung.
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Gemeinde Jesewitz
Personalverwaltung
Maxim-Gorki-Platz 1
04838 Eilenburg
Aufwendungen in Verbindung mit
der ausgeschriebenen Stelle wie
Bewerbungs- und Reisekosten etc.
können nicht erstattet werden. Es
wird darauf aufmerksam gemacht,
dass die Bewerbungsunterlagen
nur zurückgesandt werden können,
wenn den Bewerbungsunterlagen
ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten
werden die Unterlagen datenschutzrechtlich nach Ablauf eines halben
Jahres vernichtet.
Tauchnitz
Bürgermeister
Ihre aussagefähige und vollständige
Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 28. April 2015 an den
Einladung zum Subbotnik in der Ortschaft Liemehna - Ochelmitz - Gallen
Der Ortschaftsrat Liemehna lädt
zum gemeinsamen Subbotnik am
09.04.2016 in der Zeit von 09.30
Uhr bis 12.30 Uhr ein.
Wir wollen an diesem Tag gemeinsam
unsere Orte Liemehna, Ochelmitz
und Gallen aus dem Winterschlaf be-
freien, viel putzen und auch die ein
oder andere verwachsene Heckenlandschaft verschneiden. Jeder, der
Zeit und Lust hat, kann sich beteiligen, entweder auf öffentlichen Plätzen, Denkmälern oder einfach vor
seinem eigenen Grundstück.
Nach getaner Arbeit treffen wir uns
ab 12:30 Uhr alle in Liemehna am
Feuerwehrhaus, zum Bier, Sekt und
Bockwurst, oder einfach zu einem
gemeinsamen Gespräch!
Wir freuen uns auf Sie!
Es grüßt der Ortsvorsteher
Torsten Klinge
Mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass
Manfred Steinberg
von uns gegangen ist.
Als Bürgermeister und Ortsvorsteher von Pehritzsch und als Mitglied des Vorstandes
der SG Pehritzsch hat er über Jahrzehnte aktiv das Dorf- und Vereinsleben
mitgestaltet und sich für die Bürger von Pehritzsch überragend engagiert.
Wir werden ihn immer in Erinnerung behalten.
SG Pehritzsch
Ortschaftsrat Pehritzsch
Gemeinde Jesewitz
Seite 19
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Haushaltssatzung der Gemeinde Jesewitz für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat
der Gemeinde Jesewitz in der Sitzung
am 03. März 2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu
leistenden Auszahlungen enthält,
wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
4.035.910 EUR
- Gesamtbetrag der
ordentlichen Aufwendungen
auf
4.307.820 EUR
- Saldo aus den ordentlichen
Erträgen und Aufwendungen
(ordentliches Ergebnis)
auf - 271.910 EUR
- Betrag der veranschlagten
Abdeckung von Fehlbeträgen
des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
0 EUR
- Saldo aus den ordentlichen
Erträgen und Aufwendungen
einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des
ordentlichen Ergebnisses aus
Vorjahren (veranschlagtes
ordentliches Ergebnis)
auf
- 271.910 EUR
- Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge
auf
234.980 EUR
- Gesamtbetrag der
außerordentlichen
Aufwendungen auf 0 EUR
- Saldo aus den
außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen
(Sonderergebnis)
auf
234.980 EUR
- Betrag der veranschlagten
Abdeckung von Fehlbeträgen
des Sonderergebnisses
aus Vorjahren auf
0 EUR
- Saldo aus den
außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen
einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses aus
Vorjahren (veranschlagtes
Sonderergebnis)
auf
234.980 EUR
- Gesamtbetrag des
veranschlagten ordentlichen
Ergebnisses auf - 271.910 EUR
- Gesamtbetrag des
Sonderergebnisses
auf
234.980 EUR
- Gesamtergebnis
auf -36.930 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
3.939.610 EUR
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
4.146.890 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss
oder -bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit als
Saldo der Gesamtbeträge
der Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf - 207.280 EUR
- Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
auf
609.930 EUR
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
auf
594.660 EUR
- Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
auf 15.270 EUR
- Finanzierungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag als Saldo aus
dem Zahlungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und
dem Saldo der Gesamtbeträge
der Einzahlungen und
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
auf - 192.010 EUR
- Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
auf 0 EUR
- Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
auf
104.200 EUR
- Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit
auf
- 104.200 EUR
- Saldo aus
Finanzierungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag und Saldo
der Einzahlungen und
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit als
Änderung des
Finanzmittelbestands
auf
-296.210 EUR
festgesetzt.
Seite 20
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
§2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird
auf
0 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, der zur
rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch
genommen werden darf, wird
auf
250.000 EUR
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
- für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
auf
310 vom Hundert
- für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
auf 405 vom Hundert
- Gewerbesteuer
auf
390 vom Hundert
Jesewitz, den 31.03.2016
Tauchnitz
Bürgermeister
Bekanntmachung über die Auslegung der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplanes 2016:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Jesewitz
liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 04.04.2016 bis
12.04.2016 während der Sprechzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch
jedermann aus.
Friedhofsatzung der Gemeinde Jesewitz für den kommunalen Friedhof
im OT Groitzsch
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014
(SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015
(SächsGVBl. S. 349) in Verbindung
mit § 7 Absatz 1 des Sächsischen
Bestattungsgesetzes (SächsBestG)
vom 08. Juli 1994 (SächsGVBl.
S. 1321), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725), hat
der Gemeinderat Jesewitz in seiner
öffentlichen Sitzung am 03.03.2016
folgende Satzung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Friedhofssatzung gilt
für den kommunalen Friedhof der
Gemeinde Jesewitz im Ortsteil
Groitzsch.
(2) Der Friedhof umfasst die Flurstücke 64 und 65 der Flur 1 in der Gemarkung Groitzsch mit einer Größe
von 2.914 m2. Eigentümer der Flurstücke ist die Gemeinde Jesewitz.
§2
Leitung und Verwaltung
(1) Der Friedhof Groitzsch steht in
der Trägerschaft der Gemeinde Jesewitz.
(2) Leitung und Aufsicht liegen bei
der Gemeinde Jesewitz.
(3) Die laufende Verwaltung obliegt
dem Verwaltungsverband Eilenburg–
West. Grundlage ist die Verbandssatzung des Verwaltungsverbandes
Eilenburg-West in der jeweils geltenden Fassung.
(4) Die Verwaltung des Friedhofes
richtet sich nach dieser Friedhofssatzung und den allgemeinen Rechtsvorschriften.
(5) Die Aufsichtsbefugnisse der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden
werden hierdurch nicht berührt.
§3
Friedhofszweck
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche
Einrichtung der Gemeinde Jesewitz.
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Ableben Einwohner der
Gemeinde Jesewitz waren oder
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach
§ 2 Abs. 2 SächsBestG zu bestatten sind.
(3) Die Bestattung anderer Personen
bedarf der vorherigen Zustimmung
des Friedhofsträgers.
§4
Begriffsbestimmungen
(1) Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Satzung ist der jeweilige
Nutzungsberechtigte oder dessen
Rechtsnachfolger. Der Verfügungsberechtigte ist Träger der Nutzungsrechte.
(2) Dienstleistungserbringer im Sinne dieser Satzung sind Bildhauer,
Steinmetze, Gärtner, Bestatter
und sonstige Gewerbetreibende, die
typischerweise auf dem kommunalen
Friedhof tätig werden.
II. Ordnungsvorschriften
§5
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof
der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der
Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen vom Beauftragten des Friedhofsträgers sind zu befolgen.
(2) Kinder unter 7 Jahren dürfen die
Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist im Hinblick
auf Abs. 1 insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller
Art (insbesondere Fahrrädern)
und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater), ausgenommen
Kinderwagen und Rollstühle sowie
Fahrzeuge des Friedhofsträgers
und Fahrzeuge die im Auftrag des
Friedhofsträgers eingesetzt werden, zu befahren;
b) der Verkauf von Waren aller Art,
insbesondere Kränze und Blumen,
sowie das Anbieten von Dienstleistungen;
c) an Sonn- und Feiertagen oder in
der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen;
d) die Erstellung und Verwertung von
Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken;
e) Druckschriften zu verteilen, es sei
denn, sie dienen der Durchführung von Trauerfeiern;
f) Abraum und Abfälle, die nicht aus
Betätigungen im Friedhofsgelände
stammen, auf dem Friedhofsgelände abzulagern;
g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen
oder zu beschädigen, EinfriedunSeite 21
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
gen und Hecken unberechtigt zu
übersteigen und Rasenflächen
(soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten;
h) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende
Steinreiniger zu verwenden
i) Gießkannen, Gartengeräte und
Materialien jeglicher Art auf den
Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflanzungen aufzubewahren
j) Rundfunk- und Musikgeräte aller
Art zu betreiben, zu lärmen und
zu spielen sowie zu lagern;
k) Hunde unangeleint mitzuführen.
Beauftragte des Friedhofsträgers, die
Bestattungshäuser und Steinmetze
sind von diesen Vorschriften ausgenommen, soweit sie Tätigkeiten
vornehmen, die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlich und mit dem
Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Der Beauftragte des Friedhofsträgers kann
weitere Ausnahmen zulassen.
(4) Personen, die den Grundsätzen in
Abs. 1 bis 3 zuwiderhandeln, können
mündlich oder schriftlich des Friedhofs verwiesen werden.
§6
Dienstleistungserbringer
(1) Dienstleistungserbringer und ihre
Bediensteten, die auf dem kommunalen Friedhof tätig werden, haben
die Friedhofssatzung und die dazu
ergangenen Regelungen zu beachten. Die Dienstleistungserbringer sowie ihre Bediensteten haften für alle
Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer
Tätigkeit auf den Friedhöfen und mit
den von ihnen errichteten Grabmalen und sonstigen Anlagen schuldhaft
verursachen.
(2) Die für die Arbeiten erforderlichen
Werkzeuge und Materialien dürfen
auf den Friedhof nur vorübergehend
und nur an Stellen gelagert werden,
an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der
Tagesarbeit sind die Arbeits- und die
Lagerplätze wieder in den früheren
Zustand zu bringen. Die Dienstleistungserbringer dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Restund Verpackungsmaterial ablagern.
Gewerbliche Geräte dürfen nicht an
oder in den Wasserentnahmestellen
der Friedhöfe gereinigt werden.
(3) Dienstleistungserbringern, die
trotz mündlicher oder schriftlicher
Mahnung gegen die Vorschriften der
Abs. 1 bis 2 verstoßen, kann die Ge-
meinde ein weiteres Tätigwerden auf
dem Friedhof untersagen.
(4) Die Tätigkeit der Dienstleistungserbringer auf dem Friedhof
beschränkt sich auf die Zeit von
7.00 Uhr bis 15.30 Uhr werktags.
III. Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines
(1) Bestattungen sind unverzüglich
nach Beurkundung des Sterbefalls
bei der Friedhofsverwaltung dem
Verwaltungsverband Eilenburg –
West anzumelden. Die gesetzlichen
Fristen sind einzuhalten.
(2) Vor einer Bestattung in einer
Grabstätte, an der ein Nutzungsrecht
verliehen worden ist, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Trauerfeiern auf dem kommunalen Friedhof können an der Grabstätte oder in der Kapelle abgehalten
werden.
(4) Ort, Zeitpunkt und Dauer der
Trauerfeier auf dem Friedhof und in
der Kapelle werden nach Absprache
zwischen dem Bestattungspflichtigen, dem in seinem Auftrag handelnden Bestattungsinstitut und dem
Beauftragten des Friedhofsträgers
festgelegt. Auf § 10 SächsBestG wird
verwiesen.
(5) Trauerfeiern sind so abzuhalten, dass das sittliche Empfinden
der Allgemeinheit oder das religiöse
Empfinden der Kirche oder der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften oder ihrer Mitglieder
durch Reden, Darbietungen und Musikstücke nicht verletzt werden.
(6) Aufnahmen von Trauerfeiern in
Bild und Ton sind nur mit vorheriger
Zustimmung der nächsten Angehörigen, das Abspielen von eigenen Tonträgern ist nur mit Zustimmung des
Friedhofsträgers erlaubt.
§8
Beschaffenheit
von Särgen und Urnen
(1) Die Särge müssen festgefügt
und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen
nicht aus Kunststoff oder sonstigen
nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.
(2) Es dürfen nur Aschekapseln,
Schmuckurnen und sonstige Urnen
verwendet werden, deren Material
innerhalb der Ruhezeit, die für die
entsprechende Bestattung gilt, umweltgerecht abbaubar ist. Der Friedhofsträger kann vom Bestatter eine
Unbedenklichkeitserklärung für die
von ihm verwendeten Materialien
fordern.
(3) Särge und Urnen, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen
werden.
§9
Ausheben der Gräber
(1) Die Gräber werden erst nach Zuweisung der Grabstelle durch den
Nutzungsberechtigten vom beauftragten Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber
beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges
mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(3) Die Gräber für Erdbeisetzungen
müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(4) Grabgewölbe, Urnenkammer und
Mausoleen dürfen nicht gebaut werden. Sind solche Anlagen bei Inkrafttreten dieser Satzung vorhanden, so
sind sie vom Nutzungsberechtigten in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu
erhalten oder zu beseitigen.
§ 10
Belegung
(1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch
zulässig, eine verstorbene Mutter mit
ihrem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister im Alter
bis zu einem Jahr in einem Sarg zu
bestatten.
(2) Das Ausgraben einer Leiche und
das Öffnen eines Grabes bedürfen
der Genehmigung des Friedhofsträgers und – soweit das Landesrecht
dies vorsieht – der Genehmigung der
zuständigen staatlichen Behörden.
Dies gilt nicht für eine durch richterlichen Beschluss angeordnete Leichenschau.
§ 11
Ruhezeit
(1) Die Ruhezeit für Leichen und
Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Leichen
und Aschen Fehl- und Totgeborener,
sowie Kinder, die vor Vollendung
des zweiten Lebensjahres gestorben
sind, beträgt die Mindestruhezeit
10 Jahre. § 6 Abs. 6 SächsBestG findet Anwendung.
§ 12
Ausgrabungen und Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Ausgrabungen und Umbettungen
von Leichen und Urnen bedürfen,
unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften (Gesundheitsamt),
der vorherigen schriftlichen GenehSeite 22
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
migung der Friedhofsträgers. Die
Genehmigung kann nur bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes erteilt werden.
(3) Ausgrabungen und Umbettungen werden in dem Zeitraum von 2
Wochen bis zu 6 Monaten nach dem
Tode nicht zugelassen, sofern es sich
nicht um Urnen handelt oder sofern
die Ausgrabung oder Umbettung
nicht richterlich angeordnet ist. Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen und Urnengemeinschaftsgräbern werden nicht zugelassen.
(4) Alle Ausgrabungen und Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen
aus Erdgrabstätten/Urnengrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Dem Antrag auf Erteilung der
Genehmigung zur Umbettung ist der
Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
(5) Alle Ausgrabungen und Umbettungen werden von beauftragten Bestattungsinstituten des Friedhofsträgers durchgeführt. Sie bestimmt den
Zeitpunkt der Durchführung.
(6) Neben der Zahlung der Gebühren für die Ausgrabung oder Umbettung haben die Antragsteller Ersatz
für Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen
durch eine Ausgrabung oder Umbettung zwangsläufig entstehen.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird
durch eine Ausgrabung oder Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
IV. Grabstätten
§ 13
Allgemeines
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum
des Friedhofsträgers, der Gemeinde
Jesewitz. An Ihnen können Rechte
nur nach dieser Satzung erworben
werden.
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Erdgrabstätten als ein- oder zweistellige Grabstätten
b) Urnengrabstätten als ein- oder
zweistellige Grabstätten und
c) Grabstellen in der Urnengemeinschaftsanlagen
(3) Mit dem Grabnutzungsrecht (§ 3
Abs. 1 Satz 2) entsteht ein öffentlichrechtliches Nutzungsverhältnis.
(4) Die Änderung der Anschrift und
des Namens von Verfügungsberechtigten (§ 3 Abs. 1 Satz 1) sind dem
Friedhofsträgers unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 14
Erdgrabstätten
(1) Erdgrabstätten sind Grabstätten
für Sargbestattungen. Es wird unterschieden zwischen ein- und zweistel-
lige Grabstätten. In einer einstelligen
Erdgrabstätte können ein Sarg und
zusätzlich bis zu drei Urnen beigesetzte werden. In einer zweistelligen
Erdgrabstätte können zwei Särge und
zusätzlich bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer verlängert sich für die gesamte Grabstätte, jeweils so, dass die Ruhezeit nach
§ 11 für den/die zuletzt in der Grabstätte beigesetzten Sarg/Urne eingehalten wird. Die Lage der Erdgrabstätte auf dem Friedhof wird durch die
Friedhofsverwaltung (Verwaltungsverband Eilenburg-West) festgelegt.
(2) Für Erdgrabstätten gelten die Abmessungen wie folgt:
a) einstellige Erdgrabstätte:
Länge 2,30 m; Breite 1,30 m
b) zweistellige Erdgrabstätte:
Länge 2,30 m; Breite 2,90 m.
(3) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein
Nutzungsrecht mindestens für die
Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.
(4) Jeder Rechtsnachfolger hat das
Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(5) Es besteht kein Anspruch auf
Verleihung oder Wiedererwerb von
Nutzungsrechten an einer der Lage
nach bestimmten Grabstätte und auf
Unveränderlichkeit der Umgebung,
wenn dies aus Gründen der Friedhofsgestaltung im Rahmen des Friedhofszwecks nicht möglich ist.
(6) Aus dem Nutzungsrecht ergibt
sich die Pflicht zur Anlage und zur
Pflege der Grabstätte.
(7) Nach Ablauf des Nutzungsrechts
ist die Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten zu beräumen.
§ 15
Urnengrabstätten
(1) Urnen (Aschen) dürfen beigesetzt
werden in
a) Urnengrabstätten als ein- oder
zweistellige Grabstätten und
b) Grabstellen in der Urnengemeinschaftsanlagen
(2) Urnengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen (Aschen).
Es wird unterschieden zwischen
ein- und zweistellige Grabstätten.
In einer einstelligen Urnengrabstätte können bis zu drei Urnen beigesetzte werden. In einer zweistelligen
Urnengrabstätte können bis zu sechs
Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer verlängert sich für die
gesamte Grabstätte, jeweils so, dass
die Ruhezeit nach § 11 für die zuletzt
in der Grabstätte beigesetzte Urne
eingehalten wird. Die Lage der Urnengrabstätte auf dem Friedhof wird
durch die Friedhofsverwaltung (Verwaltungsverband Eilenburg-West)
festgelegt.
(3) Für Urnengrabstätten gelten die
Abmessungen wie folgt:
a) einstellige Urnengrabstätte: Länge 1,00 m; Breite 1,00 m
b) zweistellige Urnengrabstätte:
Länge 1,00 m; Breite 2,00 m.
(4) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein
Nutzungsrecht mindestens für die
Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist.
(5) Jeder Rechtsnachfolger hat das
Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(6) Es besteht kein Anspruch auf
Verleihung oder Wiedererwerb von
Nutzungsrechten an einer der Lage
nach bestimmten Grabstätte und auf
Unveränderlichkeit der Umgebung,
wenn dies aus Gründen der Friedhofsgestaltung im Rahmen des Friedhofszwecks nicht möglich ist.
(7) Aus dem Nutzungsrecht ergibt
sich die Pflicht zur Anlage und zur
Pflege der Urnengrabstätte.
(8) Nach Ablauf des Nutzungsrechts
ist die Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten zu beräumen.
§ 16
Urnengemeinschaftsanlage
(1) Die Urnengemeinschaftsanlage
sind Urnengrabstellen ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltung.
Die Urne wird in der Urnengemeinschaftsanlage auf der grünen Wiese
beigesetzt. Die Grabstelle wird durch
die Friedhofsverwaltung (Verwaltungsverband Eilenburg-West) zugewiesen.
Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Darüber hinausgehende Verlängerungen des Nutzungsrechts sind
nicht möglich.
Der Verstorbene kann mittels einer Namenstafel auf dem zentralen
Gedenkstein des Friedhofs benannt
werden (teilanonyme Bestattung).
Diese ist bei der Friedhofsverwaltung
zu beantragen. Auf eine Namenstafel
kann verzichtet werden (anonyme
Bestattung).
(2) Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlage obliegt dem Friedhofsträger.
V. Gestaltung der
Grabstätten
§ 17
Allgemeine
Gestaltungsgrundsätze
(1) Jede Grabstätte ist – unbeschadet der besonderen Anforderungen
so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde
des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
Seite 23
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
VI. Grabmale
§ 18
Gestaltung der Grabmale
(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen in ihrer
Gestaltung und Bearbeitung keine
besonderen Anforderungen. Sie dürfen die Grenzen der Grabfläche nicht
überschreiten und müssen sich in der
Gestaltung der Umgebung anpassen.
(2) Nach näherer Bestimmung der
Belegungspläne sind stehende oder
liegende Grabmale zulässig. Liegende Grabmale dürfen nur flach auf die
Grabstätte gelegt werden.
(3) Soweit es die Friedhofsverwaltung
innerhalb der Gesamtgestaltung unter
Berücksichtigung künstlerischer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie
Ausnahmen und auch sonstige bauliche
Anlagen zulassen. Sie kann für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen
in besonderer Lage nach pflichtgemäßem Ermessen über hinausgehende
Anforderungen an Material, Entwurf
und Ausführung stellen.
(4) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers.
(5) Grabmale und andere bauliche Anlagen, die ohne Zustimmung errichtet sind und für die auch nachträglich keine Zustimmung erteilt werden
kann, sowie nicht zulässige Inschriften
kann der Friedhofsträger auf Kosten
des Verfügungsberechtigten bzw. des
Auftraggebers entfernen lassen.
§ 19
Standsicherheit der Grabmale
(1) Die Grabmale sind ihrer Größe
entsprechend nach den allgemein
anerkannten Regeln der Baukunst
und des Handwerks, insbesondere
den Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-,
Stein und Holzbildhauerhandwerks für
das Fundamentieren und Versetzen von
Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung/der TA Grabmal der Deutschen Natursteinakademie e. V.**), zu
fundamentieren und so zu befestigen,
dass sie dauerhaft standsicher sind
und auch beim Öffnen benachbarter
Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige
bauliche Anlagen entsprechend.
(2) Die Grabmale dürfen nur von
Dienstleistungserbringern errichtet und
verändert werden, die in fachlicher,
betrieblicher und personeller Hinsicht
zuverlässig und geeignet sind.Einfache
Maßnahmen oder Handgriffe, die keine besondere Fachkenntnis erfordern
(z. B. Auflegen eines Liegesteins auf
das Grab), bleiben hiervon unberührt.
§ 20
Unterhaltung von Grabmalen
(1) Die Grabmale und die sonstigen
baulichen Anlagen sind dauernd in
würdigem und verkehrssicherem
Zustand zu halten; für deren Standsicherheit ist Sorge zu tragen. Verantwortlich dafür ist der Nutzungsberechtigte.
(2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen
oder Teilen davon gefährdet, sind die
für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge
kann die Gemeinde auf Kosten des
Verantwortlichen die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen
von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung
der Gemeinde nicht innerhalb einer
jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Gemeinde
berechtigt, dies auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu tun oder das
Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen.
(3) Die Nutzungsberechtigten sind
für jeden Schaden haftbar, der durch
mangelnde Standsicherheit, durch
Umfallen oder durch Abstürzen von
Teilen von Grabmalen oder sonstiger
baulicher Anlagen verursacht wird.
§ 21
Entfernung von Grabmalen
(1) Grabmale und sonstige bauliche
Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung
der Gemeinde von der Grabstätte
entfernt werden. Die Eigentumsrechte der Nutzungsberechtigten bleiben
hiervon unberührt.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder
des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen durch den Nutzungsberechtigten
spätestens nach drei Monaten zu
entfernen. Der Nutzungsberechtigten
hat hierzu die Zustimmung des Friedhofsträgers zu beantragen.
VII. Herrichtung und
Pflege der Grabstätten
§ 22
Allgemeines
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd verkehrssicher
instand gehalten werden. Verwelkte
Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen
Plätzen abzulegen.
(2) Die Höhe und die Form der
Grabhügel und die Art ihrer Gestal-
tung sind dem Gesamtcharakter des
Friedhofs, den besonderen Charakter
des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die
Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen
bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen
und Wege nicht beeinträchtigen.
(3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Die
Verpflichtung erlischt erst mit der
Abräumung bzw. Beräumung der
Grabstätte.
(4) Grabstätten müssen binnen 6
Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein.
(5) Die Herrichtung, die Unterhaltung
und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich dem
Friedhofsträgers.
§ 23
Vernachlässigung
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der
Gemeinde die Grabstätte innerhalb
einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte
nicht bekannt, nicht ohne weiteres
zu ermitteln oder nicht rechtzeitig
erreichbar, kann der Friedhofsträger
nach Ablauf der Ruhefrist die Grabstätten abräumen oder einebnen.
VIII. Leichenhallen und
Trauerfeiern
§ 24
Trauerfeiern
(1) Die Trauerfeiern können in der
vorhandenen Friedhofskapelle oder
am Grab stattfinden.
(2) Die für die Ausgestaltung der
Trauerfeiern in der Friedhofskapelle
erforderlichen Gegenstände wie Tontechnik, Feierhallenschmuck stellt
der Bestattungspflichtige.
(3) Der Auftraggeber einer Bestattung ist dafür verantwortlich, dass
die Empfindungen anderer durch Reden, Musik oder Darbietungen während der Trauerzeremonie nicht gestört werden.
IX. Schlussvorschriften
§ 26
Haftung
(1) Die Gemeinde Jesewitz haftet
nicht für Schäden, die durch nicht
satzungsgemäße Benutzung des
Friedhofes, ihrer Anlagen und ihrer
Einrichtung, durch dritte Personen
oder durch Tiere sowie durch ungünstige Witterungsverhältnisse und
Naturgewalten entstehen.
§ 27
Gebühren
(1) Für die Benutzung des von der
Gemeinde Jesewitz verwalteten
Friedhofs und ihrer Einrichtungen
sind die Gebühren nach der jeweils
geltenden Friedhofsgebührensatzung
zu entrichten. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger
Bescheide. Darüber hinaus können
auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenanordnung erhoben werden.
(2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtlichen
Verwaltungsvollstreckungsverfahrens
beigetrieben werden.
§ 28
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
den Bestimmungen der in dieser Satzung festgehaltenen Ordnungsvorschriften zuwiderhandelt. Verstöße
können als Hausfriedensbruch verfolgt werden.
(2) Ordnungswidrigkeiten können
mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe
von 1.000 € geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des
§ 36 (1) Ziffer 1 des Gesetzes über
die Ordnungswidrigkeiten (OWIG) ist
die Gemeinde Jesewitz.
§ 29
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 10.09.1998 sowie
die 1. Änderung vom 14.09.2000 und
die 2. Änderung vom 05.11.2009 außer Kraft.
Jesewitz, den 03.03.2016
§ 25
Alte Rechte
(1) Für Grabstätten, über welche die
Friedhofsverwaltung bei In-KraftTreten dieser Satzung bereits verfügt
hat, richten sich die Nutzungszeit und
die Gestaltung nach zum Zeitpunkt
der Vergabe gültigen Vorschriften.
Seite 24
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Tauchnitz
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1.die Ausfertigung der Satzung
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3
oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Friedhofsgebührensatzung für den kommunalen Friedhof
der Gemeinde Jesewitz im OT Groitzsch
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) sowie § 2 i.V.m. § 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl.
S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl.
S. 822), hat der Gemeinderat Jesewitz in seiner öffentlichen
Sitzung am 03.03.2016 folgende Satzung beschlossen:
§5
Nutzungsgebühren
(1) Für die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten
werden folgende Gebühren erhoben:
Groitzsch
1. Erdgrab, einstellig
20 Jahre 380,00 €
10 Jahre 190,00 €
2. Erdgrab, zweistellig
20 Jahre 760,00 €
10 Jahre 380,00 €
§1
Geltungsbereich
3. Urnengrab, einstellig
(1) Diese Satzung gilt für den kommunalen Friedhof der
Gemeinde Jesewitz Ortsteil Groitzsch.
4. Urnengrab, zweistellig
§2
Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung des kommunalen Friedhofs und
seiner Einrichtungen werden nach dieser Satzung Gebühren erhoben.
(2) Die Gebühren werden zur Deckung der Gesamtkosten
des Friedhofs erhoben. Die Kosten werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.
§3
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist:
a) der Nutzungsberechtigte oder der zur Bestattung/Beisetzung Verpflichtete (§ 10 SächsBestG);
b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der kommunalen Friedhofseinrichtung zum Zwecke der Bestattung
oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren
Grabnutzungsrechtes oder auf Durchführung sonstiger Leistungen stellt oder
c) wer sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§4
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und
Bestätigung durch die Gemeindeverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen.
(2) Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides innerhalb von 14 Tagen fällig.
(3) Ist ein Gebührenschuldner nicht vorhanden oder nicht
auffindbar, sind nur die Leistungen durchzuführen, die
den niedrigsten Gebühren entsprechen.
(4) Rückständige Gebühren werden mit Mahngebühren
und Säumniszuschlägen belegt. Sie werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen.
20 Jahre 300,00 €
10 Jahre 150,00 €
20 Jahre 600,00 €
10 Jahre 300,00 €
5. Urnengemeinschaftsanla- 20 Jahre 600,00 €
ge (einheitlich gestaltete
Gemeinschaftsgrabanlage
mit Pflege durch den
Friedhof)
6. Namensschild auf Stein
an der der Urnengemeinschaftsanlage (zusätzlich)
50,00 €
7. Bestattung einer zusätzlichen Urne in einer schon
belegten Grabstätte
50,00 €
8. Benutzung der Friedhofskapelle
100,00 €
(2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für Grabstätten werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben:
a) Erdgrab, einstellig 19,00 €,
b) Erdgrab, zweistellig 38,00 €,
c) Urnengrab, einstellig 15,00 €,
d) Urnengrab, zweistellig 30,00 €,
§6
Friedhofsunterhaltungsgebühren
Für die laufende Pflege und Unterhaltung (wie Rasenmähen, Baumpflege, Unkrautbeseitigung, Wasser, Steuern u. ä.) sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und
Sicherheit auf dem Friedhof werden (ausgenommen Urnengemeinschaftsanlage) folgende Gebühren jährlich erhoben:
Groitzsch
Erd- / Urnengrab, einstellig
20,00 €
Erd- / Urnengrab, zweistellig
40,00 €
Seite 25
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
§7
Besondere zusätzliche
Leistungen
Für Leistungen, für die in dieser Satzung keine Gebühren enthalten sind
und die vom Nutzungsberechtigten
beauftragt und/oder in Anspruch genommen wurden, sind die tatsächlich
entstandenen Kosten zu ersetzen.
Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzung vom 10.09.1998 sowie die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 14.09.2000
außer Kraft.
Jesewitz, den 03.03.2016
§8
Verwaltungsgebühren
Für Verwaltungsgebühren findet die
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
bei weisungsfreien Angelegenheiten
der Gemeinde Jesewitz in der jeweils
geltenden Fassung Anwendung.
§9
Inkrafttreten,
Außerkrafttreten
Diese Friedhofsgebührensatzung tritt
am Tag nach Ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Tauchnitz
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO)
Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 die Ausfertigung der Satzung
nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind,
3 der Bürgermeister dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) d ie Rechtsaufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3
oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Jagdgenossenschaft Zschepplin
Zur Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Zschepplin am
16.04.2016 in der Gaststätte Bergmann Zschepplin
2
Einlass: Beginn: 4
ab 19.00 Uhr
19.30 Uhr
3
5
werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen
Jagdbezirk Zschepplin gehören und
auf denen Jagd ausgeübt werden
darf, recht herzlich eingeladen.
6
7
Tagesordnung:
1 Eröffnung und Begrüßung durch
den Jagdvorsteher
Bericht des Jagdvorstehers und
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015/2016
Entlastung des Jagdvorstandes
und Kassenführers
Neuverpachtung der bejagbaren
Flächen der Gemarkung Zschepplin
Diskussion und Beschlussfassung über die Neuverpachtung
Diskussion und Beschlussfassung über Jagdangliederungsvertrag mit der Jagdgenossenschaft Naundorf
Diskussion und Beschlussfassung über den neuen Haushaltsplan und über die Verwendung
des Reinertrages
8
Einschätzung des abgelaufenen
Jagdjahres durch die Jagdpächter
9 Schlusswort des Jagdvorstehers
10 Gemeinsames Abendessen mit
anschließendem gemütlichen
Beisammensein
Zur Aktualisierung des Jagdkatasters
ist bei Flächen- oder Eigentumsänderungen ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen.
Völz
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
Jagdgenossenschaft Krippehna
Die Jagdgenossenschaft Krippehna
führte am 11.03.2016 ihre Jahreshauptversammlung durch.
Es wurde für die nächsten 5 Jahre
der Vorstand gewählt, in gleicher Besetzung wie bisher.
Des Weiteren beschlossen die Mitglieder eine Fahrt durchzuführen.
Termin: Wohin: Abfahrten:
21.05.2016
nach Moritzburg
6.45 BhSt. Rödgen
6.50 BhSt. Naundorf
6.55 BhSt. Krippehna
7.05 BhSt. Lindenhayn
7.10 BhSt. Gollmenz
Wir werden eine Führung durch das
Gestüt und Schloss Moritzburg haben. Mittagessen ist im Preis enthalten.
Nachmittag erleben wir eine Falknervorführung. Wir haben dann noch
genug Zeit für eine Kaffeepause oder
einen Spaziergang bis es dann ca.
17.00 Uhr nachhause geht.
Preis: 10,00 € für Mitglieder
der Jagdgen. Krippehna
u. Partner
48,50 € für Nichtmitglieder pro Person
Seite 26
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Bitte melden Sie sich bis 30.4.2016
bei Frau Appmeier
Funknr. 015752615366 oder
dienstl. 03423 600913
wochentags bis 16.00 Uhr.
Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.
Ihr Jagdvorstand Krippehna
Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
werden die Planungsunterlagen
zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West in der Zeit vom
11.04.2016 bis 13.05.2016 im Verwaltungsverband Eilenburg-West,
Maxim-Gorki-Straße 1, 04838 Eilenburg öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Der Planvorentwurf ist zusätzlich im
Internet auf der Website
https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html
und
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
abrufbar.
Die 2. Änderung des FNP erfolgt
für den gesamten Bereich des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West,
siehe nachfolgende Abbildung. Am
25.03.2015 hat die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West die Aufstellung
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Für den Verwaltungsverband Eilenburg-West liegt die mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums
Leipzig vom 18.10.2004 genehmigte
und seit dem 17.12.2004 (Tag der
Bekanntmachung der Genehmigung)
rechtskräftige 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West vor.
Gründe und wesentliche Änderung:
Die 2. Änderung ist erforderlich, um
den Flächennutzungsplan an die sich
seit 2004 geänderten Anforderungen
und Rechtgrundlagen anzupassen.
Aktualisiert wurden die Kartengrundlage (TK 10), die Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete,
die Naturdenkmale, die geschützte
Biotope, die FFH-Gebiete, die europäischen Vogelschutzgebiete (SPA),
die Überschwemmungsgebiete, das
Gewässerkataster II Ordnung sowie
die Umgrenzung von archäologischen
Denkmälern und Einzeldenkmäler.
Außerdem wurden die Änderungen
der 1. Teiländerungen des FNP für
den Bereich des Bebauungsplans „Errichtung Biogasanlage“ OT Liemehna
der Gemeinde Jesewitz und für den
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Krippehna“ OT Krippehna der Gemeinde
Zschepplin eingearbeitet.
Des Weiteren wurden in der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, im
Bereich der Gemeinde Zschepplin,
zwei bisher als Flächen für die Landwirtschaft (westlich der Ortslage
Glaucha und südlich der Ortslage
Zschepplin) dargestellte Flächen, als
geplante gewerbliche Baufläche dargestellt.
Außerdem wurde die bisher als geplante Grünfläche und als geplanter
Sportplatz am östlichen Rand der
Ortslage Noitzsch nördlich der Noitzscher Straße dargestellte Fläche, nun
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Im Bereich der Gemeinde Jesewitz
wurde westlich der Ortslage Jesewitz
eine bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Fläche, als
geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Dafür wurden folgende Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächengestrichen im Bereich der Gemeinde
Jesewitz gestrichen:
Ortslage Wölpern:
Die geplante gemischte Baufläche im
Westen der Ortslage wurde zum Teil
entfernt und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der verbleibende
Teil der gemischten Baufläche wurde als
geplante Wohnbaufläche dargestellt.
Ortslage Weltewitz:
Die geplante Wohnbaufläche am südöstlichen Rand der Ortslage wurde
entfernt. Und die Fläche als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt.
Zusätzliche erfolgten zeichnerische
Korrekturen und Anpassungen an
den tatsächlichen Bestand vor Ort.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist den nachfolgenden
Abbildungen zu entnehmen:
Abbildungen auf Folgeseite untereinander
Seite 27
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Bekanntmachung des
Verwaltungsverbandes
Eilenburg-West
über die Aufstellung der
2. Änderung des
Flächennutzungsplanes
des Verwaltungsverbandes
Eilenburg-West mit den
Gemeinden Zschepplin
und Jesewitz
Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West
hat in seiner Sitzung am 25.03.2015
die Aufstellung der 2. Änderung
des Flächennutzungsplans gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss Nr.: 2/2015).
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt für das gesamte
Verbandsgebiet des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West.
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll insbesondere der
Informationsgehalt des Flächennutzungsplanes zu Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Bereichen aktualisiert
werden. Die nachrichtliche Darstellung der Überschwemmungsgebiete soll korrigiert und überschwemmungsgefährdete Bereiche sollen in
einer Beikarte zum Flächennutzungsplan dargestellt werden. Des Weiteren sollen im Zuge der 2. Änderung
des Flächennutzungsplanes, dessen
Darstellungen zur baulichen Nutzung
an tatsächlich erfolgte Entwicklungen angepasst werden. Vorgesehen
ist eine Korrektur und Aktualisierung
des Flächennutzungsplanes nach aktueller Rechts- und Sachlage.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Eilenburg, 17.03.2016
König
Verbandsvorsitzender
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten
BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423 75860-0,
Fax 03423 75860-59, E-Mail [email protected]
zur Verfügung.
Seite 28
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
In Erinnerung an
Diana Sinn
*17.11.1962
† 27.03.2015
Und immer sind irgendwo Spuren deines Lebens:
Gedanken, Bilder, Augenblicke und Gefühle.
Sie werden uns immer an dich erinnern
und dich dadurch nie vergessen lassen.
Anja, Ellen, Susi, Silvana und Andrea
Alles aus einer Hand! - LEISTUNGSSPEKTRUM
OFFice-PrOdukte
Tischlerei Nöpel
FENSTERVerlag + Druck LINUS WITTICH KG
An den Steinenden 10
04916 Herzberg
Telefon:
Tischlerei Nöpel · Obere
UND
TÜRENBAU
Straße 28 · 01833 Stolpen
gruSSkarten
Frohe
Thomas Nöpel
Tischlermeister
FlYer
einleger
SchreibtiSchunterlagen
& kalender
VoM ENTwURf übER dEN dRUcK
bIS ZUR VERTEILUNG
• BROSCHÜREN • ZEITSCHRIfTEN
• PLAKATE
• POSTER
Weihnachten
Obere Straße 28
01833 Stolpen
Tel.: (03 59 73) 2 66 13
Fax: (03 59 73) 2 40 29
E-Mail: [email protected]
www.noepel.de
(0 35 35) 489 - 166
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.wittich.de
Amtsgericht Cottbus HRA516CB
KREaTIVabTEILUNG
Wir garantieren eine
bundesweite Zustellung.
H
E
R
Z
L
I
G
Allianz-Generalve
C
L rtretung
H
Torsten
Beyer
Ü
E
Mönchst
raße 8
C
04916 N
Herzberg
Tel. (0 35 35) K
2 22
W 20
U
N
S
C
H
Verlag + Druck Gruppe LINUS WITTICH
Bad Neuenahr-Ahrweiler - Forchheim - Föhren - Fritzlar - Herbstein – Herzberg - Höhr-Grenzhausen - Hochfilzen
Langewiesen - Lübeck - Marquartstein - Merchweiler - Sietow - Winsen
Bankverbindung: Ostsächsische
Sparkasse
BIC: OSDDDE81XXX
· IBAN: DE 87 8505 0300 Dresden
3000 059740
rtretung
Allianz-Generalve
Torsten Beyer
8
Mönchstraße
04916 Herzberg
2 22 20
Tel. (0 35 35)
Warum Sie sich für uns
entscheiden sollten:
• Kundennah
Wir sind immer in Ihrer Nähe.
• Sicher
Die Auslieferung erfolgt über ortskundige,
zuverlässige
Zusteller, die Ihre Sendungen zügig und sicher
abliefern.
Vielen DANK
IMPRESSUM
Herausgeber/Erstellung:
ANANKE ® Der
Bestatter
Druck: Verlag
+ Druck LINUS
WITTICH KG,
Geschäftsführer:
• Zuverlässig
ppa. Andreas Barschtipan,
An den Steinenden
10, 04916 Herzberg
(Elster)
Ihre Briefe und Pakete werden mit einem Höchstmaß
an
Sorgfalt und Zuverlässigkeit den Adressaten
erreichen –
dafür stehen wir mit unserem Know-how!
• Neu
Kaufen Sie Ihre Briefmarke online oder
in unseren Annahmestellen.
Ihre preiswerte
Alternative!
Mehr als
20 %
Portoersparnis
durch private
bundesweite Zustellung.
• AGBs
Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie auf
unserer Homepage: www.citypost-torgau.de
Für Geschäftskunden bieten wir
individuelle Preise.
für all die lieben Wünsche,
Karten und schönen Geschenke
zu meiner Jugendweihe.
Kraftverkehr Torgau Citypost GmbH
Repitzer Weg 7, 04860 Torgau
Tel.: 03421 77872 - 0
Fax: 03421 77872 - 15
www.citypost-torgau.de
Eure Anna Schmidt
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) · Tel. (0 35 35) 4 89 - 0 · www.wittich.de · [email protected]
Seite 29
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN
TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE
Dorfstraße 74
04838 Laußig /OT Gruna
Tel. 03 42 42 / 5 05 13
Fax 03 42 42 / 5 05 14
E-Mail:
[email protected]
n Neubau, Um- und Ausbau
n Maurer- und Putzarbeiten
n Wärmedämm-Verbundsystem
Büro Laußig
04838 Laußig, Landstr. 53
Tel. 01 57 / 76 36 53 36
Sicherheit und
Kommunikation
Ihr Fachmann vor Ort
Fassaden-TÜV beugt möglichen
Mängeln vor
- Anzeige -
Auch Wind und Wetter können Fassaden mit einem WärmedämmVerbundsystem kaum etwas ausmachen. Das zeigt die Langzeituntersuchung des Fraunhofer Instituts für Bauphysik: An keinem
Gebäude wurde ein auffälliger Algenbewuchs auf der Fassadenfläche festgestellt. Nur in Bereichen, an denen Ablaufwasser durch
Balkonanschlüsse auftritt, oder am Sockel in direkter Nähe zu
Grünstreifen bildeten sich Algen. Wichtig, so die Experten, sei in
jedem Fall eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Fassade. Mehr Tipps: www.heizkosten-einsparen.de.
Wir beraten Sie gern!
AlArmAnlAgen
Palm Sicherheitstechnik rAuchmelder
04838 Eilenburg
BrAndmeldeAnlAgen
Winkelstr. 6
Tel.: 03423 /7 58 45 0
Fax: 03423 /7 58 45 28
[email protected]
www.palm-sicherheitstechnik.de
Kunststoff-Fenster neu lackieren
VideoüBerwAchung
wArtung gem. din 0833
Kalesse Metallbau
Schweißfachbetrieb nach DIN 18 800-7
Manfred Kalesse
Torgauer Landstraße 40
04838 Eilenburg
Tel. 0 34 23 / 700 100-7
Fax 0 34 23 / 700 100-8
Funk 01 74 / 364 88 88
Schmiede- & Gitterzäune
Einfahrtstore
Geländer
Bauschlosserei
Fenstergitter
Kleineisenteile
In vielen Wohnungen und Häusern sind weiße Kunststoff-Fenster
heute Standard. Umwelteinflüsse und UV-Licht können im Laufe
der Zeit jedoch zu unschönen Vergilbungen der Oberfläche führen. Hier kann eine neue Lackierung Abhilfe schaffen. Dies sollte
auch für Heimwerker kein Problem sein, wenn sie die richtigen
Produkte verwenden und ein wenig Geduld mitbringen. In der Regel sind Kunststoff-Fenster aus PVC gefertigt, eine Kunststoffart, für
die es speziell abgestimmte Lacke gibt. Vor Beginn der Arbeiten
sollten alle Beschläge und Griffe abmontiert werden. Zuerst steht
eine gründliche Reinigung des Rahmens an, um neben Staub und
anderen Verunreinigungen vor allem Fettrückstände und Klebstoffreste zu entfernen. Dazu eignet sich mit Spülmittel versetztes Wasser oder – bei hartnäckigeren Rückständen – Terpentin bzw. Pinselreiniger. Als erster Arbeitsgang steht dann das Schleifen an. „Dazu
sollte man Schleifpapier mit einer sehr feinen Körnung von 240
nehmen“, rät Michael Bross, Geschäftsführer des Deutschen Lackinstituts in Frankfurt am Main. Anschließend muss der Schleifstaub
gründlich entfernt werden. Dann die Glasscheiben und vor allem
die Dichtungen sorgfältig abkleben. Dann kann die Haftgrundierung aufgebracht werden. Nach dem Entfernen des Schleifstaubs
kann der erste Lackauftrag mit Pinsel und Lackrolle erfolgen. Der
Lack muss speziell für den Einsatz auf PVC geeignet sein. Nach der
Trocknung heißt es wieder schleifen, Schleifstaub entfernen, bevor
(spp-o)
es an den Schlussanstrich geht.
Fenster - Türen - Tore
Rödgener Str. 8, Eilenburg, Tel. 0 34 23/60 09 07
- Anzeige -
Foto: Fotolia/Deutsches Lackinstitut
Seite 30
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN
TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE
beratung
ücksichtechnischen Geräte ber
Die meisten modernen
ekte.
Asp
e
nd
are
esp
rgi
und ene
tigen umweltrelevante
gang
sowie der korrekte Um
Ein fachgerechter Einbau
hnitec
timale Ausnutzung der
ermöglichen eine op
Las.
gen
run
sprechende Einspa
schen Finessen und ent
n.
ate
ber
ann
von einem Fachm
sen Sie sich beim Kauf
Möbel Koch
HOLZTECHNIK
Wir sind umgezogen!
Beratung • Planung • Montage
Ihr Spezialist für Polstermöbel
Dommitzscher Str. 13 · 04849 Bad Düben
Telefon: 03 42 43/2 50 30
Jetzt mit großer Ausstellung
Matthias Schneider
>
>
>
>
>
>
t & Service
Innenausbau
alitä
Möbel
Qu om Fachmann
v
s
Fenster, Haustüren le Landstraße 9
Innentüren
04838 Laußig
Verglasungen
Telefon/Fax:
Reparaturen
034243/22327
- Anzeige -
Tapetenwechsel leicht gemacht
Tapezieren gehört zu den Aufgaben im Haus, die sich die Meisten
durchaus in Eigenregie zutrauen. Damit das Ergebnis aber überzeugt, sind grundlegende Kenntnisse unverzichtbar. Fünf typische
Tapezierfehler - und wie man diese vermeiden kann - stellt das
Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de auf www.rgz24.de/tapetenwechsel vor. Eine Checkliste zum Download und ein Video
geben zusätzliche Tipps, die das Heimwerken deutlich erleichtern
- und der Online-Bedarfsrechner hilft bei der Planung der nächsten Renovierung. Eine wichtige Grundregel: Beim Tapezieren ist
Geduld gefragt. Werden die empfohlenen Weichzeiten nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass die Tapete an der Wand
“wächst“ - das Resultat sind gefürchtete Falten. Wichtig ist zudem
eine gute Vorbereitung des Untergrundes. Unebenheiten oder gar
Rostflecken können sonst durchscheinen. Und auch beim Trocknen kann so manches schief gehen, etwa durch Zugluft. Dies kann
dazu führen, dass sich Nähte zwischen den Bahnen wieder öffnen. Wie erfolgreich der Heimwerker bei der Wandgestaltung ist,
hängt nicht zuletzt vom verwendeten Material ab. Eine Raufaser
verzeiht auch ein nicht ganz so präzises Arbeiten oder Untergründe, die nicht absolut eben sind. Ganz anders verhalten sich die
trendigen Dekortapeten, etwa mit großen floralen Mustern oder
anderen Design-Elementen: Schon kleine Nachlässigkeiten fallen
hier direkt ins Auge - zum Beispiel, wenn der Anschluss von einer
Tapetenbahn zur anderen nicht hundertprozentig passt. Die Faustformel lautet daher: Je edler die Tapete, desto genauer muss der
Heimwerker auch arbeiten.
Foto: djd/thx
Entsorgungs- und Recycling GmbH
Am Wasserwerk 10 · 04519 Rackwitz
Tel. 03 42 94 / 70 30 · Fax 03 42 94 / 7 03 13
E-Mail: [email protected]
zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 2 EfbV
• Entsorgung / Verwertung
• Entrümpeln / Abbrüche
• Recycling / Schreddern
• Selbstständiges Laden
und Beräumen mit Ladekran am LKW
• Lieferung
von Sand, Kies und Recyclingmaterial
Containerdienst
- Multicarcontainer
- Absetzcontainer
- Abrollcontainer
1,5 m³ - 2,5 m³
5 m³ - 10 m³
13 m³ - 40 m³
Annahme kostenpflichtiger Abfälle
von Privat und Gewerbe:
- Bauschutt / Boden
- Gipskarton
- HWL-Platten (Sauerkrautplatten)
- Sperrmüll / kompostierbare Abfälle
(Gartenabfälle ohne Speisereste)
- Baustellenabfälle
- Holz
- Asbest (verpackt)
- Mineralwolle (verpackt)
- Dachpappe
- Reifen
- Schrott
Verkauf von Schüttgut
- Putz- und Bettungssand 0 / 4 ungewaschen
- Estrichsand 0 / 2 gewaschen
- Rollkies 16 / 32 gewaschen
- Splitt 2 / 5
- Beton RC 0 / 56 (10 % Überkorn)
- Rindenmulch
- Mutterboden gesiebt
GSL Zäune & Tore jeder Art
Zaunzubehör, Briefkästen, Hoftore, Torantriebe
www.GSL-Zaunbau.de
Email: [email protected]
Tel.: 034202/56940 · Fax: 034202/300107
04509 Delitzsch · Benndorfer Landstr. 2
Verkauf & Service
Familien
betrieb
seit 1928
Al
- Anzeige -
Preise auf Anfrage: Tel. 03 42 94 / 7 03 12
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Samstag
Seite 31
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
8.00 bis 17.00 Uhr
7.00 bis 11.00 Uhr
2 Probestunden
gratis
Studienkreis
Profi-Nachhilfe für alle
Gute Noten durch Nachhilfe
Studienkreis
In der Stunde des Abschieds sind wir an Ihrer Seite.
Bestattungshaus Jentzsch
Breite Straße 7 · 04838 Eilenburg
Eilenburg, Wallstr. 2-3
Tel. (0 34 23) 75 87 63
Isolieren Sie die Zahlen!
TAG & NACHT Z 0 34 23 / 75 34 40
4 8 5
„Klubraum Rote Jahne”
Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks
5 2
Voll ausgestattete Gaststätte bietet Ihnen die Möglichkeit
für alle Feiern mitten in der Dübener Heide
BRENNSTOFFHANDEL
h
Romeo Koc
seit 1892
Paradeplatz 1 · 04849 Bad Düben
Tel. 03 42 43 / 2 24 24
1
7 1
Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie mich an.
Inh. C. Mederake · Mobil: 01 78 /7 36 34 75 · Privat: 0 34 23 / 75 75 97
Wir sorgen für Wärme
Heizöl, Kohle
Bad Düben, Ritterstr. 17
Tel. (03 42 43) 7 10 50
2 3
9 2
6 5
8 4
3
3
7
4
9
1
2
5
2 3 7
3
6 4
Schwierigkeitsgrad: 3
Wir bieten Ihnen für zu Hause hauswirtschaftliche Verrichtungen.
Auenweg 1 • 04838 Eilenburg • Tel. (03423) 700330 • Fax (03423) 700880
· Partner aller
Karola Blum
Krankenkassen
Breite Straße 7
· Rollstuhlbeförderung 04838 Eilenburg
BLUM

(03423)
603100
Herzberger
0 2 .0 5 .2 0 1 6
2 9 .0 4 .2 0 1 6 b is
Unsere
• Kommunal-, Forst-, Land- und Gartentechnik, Meisterwerkstatt
• Fachgerechtes Schärfen v. Sägeketten und Kreissägeblättern
• Batteriedienst für Fahrzeuge aller Art, Wohnmobile, Stapler usw.
bekannt aus GZSZ
Funk: 01 72/3 02 99 67
Z 0 34 23/60 35 25
Fax: 0 34 23/60 80 63
Seit 1994 für Sie da!
ienst
Häusli
- u. Kranke
n
e
t
Al Ines Tauchnitz npf
r
Auenweg 3
04838 Eilenburg
Freitag, 29. April 2016
best music
mit „Advance“
„Blue Haley Band“
Samstag, 30. April 2016
„Vincent Krüger“ -
ed
eg
ch
e
04838 Eilenburg, Bergstr. 39 (gegenüber „ALDI Berg“), Tel. 03423/60 65 50, Fax 03423/65 89 01
Öffnz.: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr, Sa 9.00 - 12.00 Uhr
Highlights in diesem Jahr
Stimmungsband
„Die Grummis“
„Malibu StiXX“
© Patrick Ludolph
Sonntag, 1. Mai 2016
Stargast „LINDA HESSE“
„SIX“ live in Konzert
Montag, 2. Mai 2016
Dankeschöntag
Großes Schauprägen
der Jubiläumsmedaille
zum Doppeljubiläum
auf dem Festgelände
am 30.04. + 01.05.
Fotos: Künstleragenturen
Änderungen vorbehalten!
Alle
Veranstaltungen
bei freiem
Eintritt!
Das komplette Programm unter: www.tierparkfest-herzberg.de
Seite 32
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Wir bieten folgende Leistungen:
– Erfassen, Kontieren und Verbuchen Ihrer
laufenden Geschäftsvorfälle
Dorfstr. 13
– laufende Lohnabrechnung
04838 Gruna
– Fertigen der Lohnsteueranmeldung
Tel./Fax 03 42 42/5 00 11
Funk 01 72/3 40 69 48
– betriebswirtschaftliche Auswertung
e-mail: [email protected]
– Textverarbeitung
-flyerdruck.de
Der einfache Weg zum Druck
Rechtsanwälte
Bestattungsinstitut
Andrea Steinbach GmbH
Breite Str. 31 · 04838 Eilenburg · Puschkinstr. 21
Bereitschaftsdienst Tag & Nacht Tel. 03423/60 24 73
Hausmeisterdienste Karsten Böge
Haushalt-, Garten-, Treppenhaus
Sie suchen meine Nummer raus.
Dübener Landstr. 35
04838 Mörtitz
Z 0 34 23 / 60 57 76
Funk-Tel.: 01 71/1 13 74 96
Glaserei Paul Sonntag e. K.
ScHAEFER, BESEcKE, HAUFFE & KoLL.
Leipzig - Eilenburg - Magdeburg
Carsten sChäfer
Dr. steffen hauffe
Inh. Thomas Sonntag
HOLZ und GLAS
dwerk
ionelles Han
tradit
öglichkeiten
mit neuen M
Gustav-Adolf-Straße 23
04849 Bad Düben
Tel. 03 42 43 / 2 27 69
Fax 03 42 43 / 7 19 94
seit 1838
www.glaserei-sonntag.de · Funk 0 160 / 97 97 39 12
Möbelspedition
- Rechtsanwälte -
Otto Bettzieche
Alle Fachgebiete
Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 · Tel. 0 34 23/70 65 48 · Fax 0 34 23/70 65 50
· Privat- und Büroumzüge · Möbelmontage
· Möbelaußenaufzug
· Entsorgung
www-moebelspedition-bettzieche.de
Lindenstraße 16a · 04509 Delitzsch · Tel. 03 42 02-6 34 10 · [email protected]
Info
für unsere Leser
Ihre persönliche Ansprechpartnerin für:
Geschäftsanzeigen
Infobroschüren
Kerstin`s Rasthof B87
Party … und keine Lust auf Stress?
Unsere Öffnungszeiten:
Mo – Do 9.00 Uhr – 20.00 Uhr, Fr 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sa und So Familienfeiern und Partyservice
Vogelherdstraße 1 · Gewerbegebiet Sprotta · 04838 Doberschütz · Tel.: 03423 / 757627
Bestattungen
Paul Sonntag e.K.
Inh. Dirk Sonntag
Bad Düben • Tel. 034243/2 34 15 • Fax 2 34 78
Ritterstr. 13 - Tag und Nacht
beilagen-werbung
Rund-um-Service Ihrer Wohnung
Haushaltsauflösungen • Entrümpelungen
flyer
Keller bis Boden besenrein
auch Sperrmülltransporte
Transport von Möbeln und Hausrat nah und fern
Kontakt
Ines fröhlich
Mobil:
Telefax:
(01 71) 4 14 40 32
(0 35 35) 48 92 40
e
nlos
e
t
s
Ko bote!
Ange
BIG-BOSS
Bürozeit 8 - 16 Uhr
Anru
genü f
gt!
Mühlstraße 1 · Eilenburg
Tel. 0 34 23 / 70 31 58 · Funk 01 71 / 8 28 36 72
[email protected]
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster)
Seite 33
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
Pfingsten und Himmelfahrt
endlich langes
+
Wochenende
Romant. Genießer Hotel Schloss nebra
5 Tage langes Himmelfahrtswochenende an SAAle-UnSTRUT
Christi Himmelfahrt, Männertag, Herrentag oder einfach ein tolles verlängertes Wochenende im Mai. Für diesen Feiertag gibt es viele Begriffe
– wir bieten Ihnen an diesen freien Tagen einfach einen besonderen
Kurzurlaub. Wo passt denn Himmelfahrt besser als im Tal der Himmelsscheibe in Nebra?
Romant. Genießer Hotel Schloss Nebra ∙ Schlosshof 4-5 ∙ 06642 Nebra
03 44 61 |25 218 ∙ [email protected] ∙ www.travdo-hotels.de
Ferien Hotel Südharz
Himmelfahrt und Pfingsten 2016 –
langes Wochenende im SüdHARz
a
179,bp. P.
€
Angebot 812
 3 Übernachtungen
 3x reichhaltiges Frühstücksbuffet
 3x Abendessen im Rahmen der HP
 1x Kutschfahrt durch die
Holsteinische Schweiz
 kostenfreie Sauna- und Schwimmbadnutzung
 kostenfreier Parkplatz
Ferien Hotel Bad Malente ∙ Grebiner Weg 2 ∙ 23714 Bad MalenteNeversfelde ∙ 0 45 23 | 40 90 ∙ [email protected]
Hotel Altmark
ab
MAi-FeieRTAGS-All inKlUSiVe 149,
Hotel Alte Klavierfabrik Meißen
Himmelfahrt – 5 Tage ab nach MeiSSen


-€
p. P.
a
 4 Übernachtungen
p. P.
 4x reichhaltiges Frühstück
 Mai-Bowle zur Begrüßung
 1x Abendessen im Rahmen der HP
 1x Stadtführung durch Meißen
 Eintritt Albrechtsburg Meißen
 kostenfreie Nutzung der Sauna
a
189,bp. P.
€
Ferien Hotel Südharz ∙ Carl-von-Ossietzky-Str. 9 ∙ 99755 Ellrich –
Sülzhayn ∙ 03 63 32 | 28 60 ∙ [email protected]
199,b-
 4 Übernachtungen
 1 Flasche Saale-Unstrut-Wein zur
Begrüßung auf Ihrem Zimmer
 4x Frühstück vom Buffet
 4x Abendessen im Rahmen der HP
 1x Weinverkostung mit 6 regionalen Weinen dazu Brot & Käsehäppchen
 Eintritt ins Besucherzentrum Arche
Nebra
Ferien Hotel Bad Malente
4 Tage Himmelfahrts-Spezial
in BAd MAlenTe
 3 Übernachtungen
 ein Glas Mai- oder Pfingstbowle
zur Begrüßung
 3x reichhaltiges Frühstück vom Buffet
 3x Abendessen im Rahmen der
Halbpension
 Infos zu Ausflügen in die Umgebung
Angebot 1312
Angebot 1278


Angebot 983
229ab
,
p. P - €
.
Angebot 820
€
 3x ÜN inkl. Frühstück vom Buffet
 1 Glas Maibowle zur Begrüßung
 2x Mittagessen mit 2 Wahlgerichten
 3x Kaffeetrinken mit Kuchen, Kaffee & Tee
 3x kalt-warmes Abendbuffet
 Getränke von 11.00 bis 21.00 Uhr
 kostenfreier Parkplatz
Hotel Alte Klavierfabrik Meißen ∙ Ferdinandstr. 2 ∙ 01662 Meißen
0 35 21 | 75 50 ∙ [email protected]
Hotel Altmark ∙ Ernst-Thälmann-Str. 96 ∙ 39624 Kalbe an der Milde
03 90 80 | 388 62 ∙ [email protected]
Weitere 600 Angebote von diesen und
unseren anderen 14 Hotels sind buchbar unter
www.travdo-hotels.de
und 0 37 37 / 78 180-80
Anbieter & Veranstalter: travdo hotels & resorts GmbH | Bahnhofstraße 61 | 09306 Rochlitz
Registergericht: AG Chemnitz, HRB 24000 | Ust.-Id.: DE 250665513
Axel Herber, Zimmermeister
Nordring 28
04838 Eilenburg
Zimmerei - Bautischlerei
• Dachstühle
• Treppensanierung
• Trockenbau
• Carports
• Türen
• Innentüren
• Treppen
• Tore
• Zäune
u.v.m.
04838 Laußig / OT Gruna, Tel.: 03 42 42 - 5 04 74, Fax 03 42 42 - 5 58 08, Funk: 01 62 - 2 65 03 78
Unser Sport- und Spielmobil
mit großer Hüpfburg
Vieles für Tier & Teich
03423-609211
0177/2002335
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - Fr 10.00 - 18.30 Uhr u. Sa. 9.00 - 13.00 Uhr
Miet mich Tel. 03423/609935
Ein Anhänger voller
guter Ideen
für alle Veranstaltungen, Indoor
wie outdoor, Kindergeburtstage,
Kitafeste, Vereinsfeste, Schulanfang u.v.m. ideal für Groß und Klein
Badminton-Sets, Bälle, Hüpfburg,
Hüpfsäcke, Stelzen, Hula-HoopReifen, Pedalos, Schwungtuch,
Springseile, Trampolin
Ihre Verleihstation:
Nissan Autohaus Eimann GmbH
Weinbergstr. 115 · 04838 Eilenburg
Ideen in Druck
Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und
Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.
Seite 35
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016
www.wittich.de
Spiel · Sport · Spaß
Kutzner
Fuß & Schuh
Manuelle Therapie
Manuelle Lymphdrainage
Präventionskurse
Hausbesuche
Gabelweg 58 · 04838 Eilenburg · Tel. (034 23) 759 359
Mo – Do 7:30 Uhr bis 19:00 Uhr Fr 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
www.physiotherapie-eilenburg.de
Orthopädie Schuhtechnik und
Fachgeschäft für bequeme Schuhmode
• orth. Maßschuhe • Therapieschuhe • sensomotorische Einlagen • Maßeinlagen
• Diabetesversorgung • Fußdruckverteilungsmessung • Zurichtung an Konfektionsschuhen
(Absatzerhöhung, Rollen ...) • Bandagen • Orthesen • Kompressionsstrümpfe • Reparaturen
04509 Delitzsch · Freesestraße 12 · Tel. 03 42 02/5 61 63
04509 Delitzsch · Eilenburger Str. 32 · Tel. 03 42 02/5 99 90
04838 Eilenburg · Goethestr. 16 · Tel. 0 34 23/60 36 77
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
www.footsolution.de
www.hotel-breitenbacher-hof.de
Neueröffnung
Networks and
Communicationsystems
Eilenburg Stadt, 1. OG
1-Raum-Wohnung (52 m2)
260 € KM + 60 € NK
Küche, Balkon, Bad mit
Wanne zu vermieten
Tel. 03 42 43 / 2 03 47
Mirko Richter
Ihr Partner in der EDV
Unser Angebot:
· Netzwerke, Planung,
Installation, Administration
· Kommunikationssysteme
· computerservice,
Hard- und Software
· Tinten, Toner
· Bürozubehör
Gegen Vorlage dieser Anzeige
erhalten Sie 10 % Rabatt auf
einen Artikel Ihrer Wahl. Gültig
bis 31.3.16. Nicht mit anderen
Rabatten kombinierbar.
Tel. 034243 / 3369 – 50
[email protected]
www.nacmr-shop.com
Ernst-Thälmann-Str. 5,
oT Söllichau
06905 Bad Schmiedeberg
Achtung: Keine Verlängerung möglich!
Seit mehr als
Jahren im Dienste der Gesundheit und Hygiene
Wir sind wieder da, wie jedes Jahr.
Hörmann`s Dampf-Bettfedernreinigung
mit Behandlung gegen Bakterien
arbeitet täglich ab 9.00 Uhr hier im Ort!
Eilenburg, am Nah und Gut, Eilenburg Ost
von Montag, 04.04.2016 – Donnerstag, 14.04.2016
Unsere Maschinenanlage wird von Fachkräften bedient und gewährt sorgfältigste Verarbeitung.
Die Hausfrauen werden von uns gut beraten und können jederzeit während der Reinigung anwesend sein!
Hygienische Betten haben Sie nur, wenn Sie alle 3 - 4 Jahre reinigen lassen. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten.
Reinigungspreise:
Mike Hörmann
Super - Sonderwoche
Kissen
9.- c
Oberbett
16,- c
Karo-Stepp 20,- c
6,- c
12,- c
16,- c
89407 Dillingen/Donau
immer erreichbar unter dieser Nummer
Lieferung von Qualitäts-Inlett zu Sonderpreisen in verschiedenen Farben – sowie neuen Federn.
Umarbeitung zu Karo-Stepp-Betten.
Heizungstechnik
umweltgerecht und innovativ
Wartung und Reparaturen
Gas- und Ölheizungen, Wärmepumpen
• Beratung
• Montage
01 71 / 9 91 50 85
Sanitärtechnik
modern und wassersparend
Bäder mit Komfort
Trinkwasseraufbereitung
Propangas für Haushalt und
Camping
Propangastankstelle + TÜV
Solar- und Brennwerttechnik, Gas- u. Elektrogeräte für Haushalt
und Gewerbe, Gastronomietechnik, Handel von Flüssiggas
Sanitär- und Heizungstechnik GmbH
Markscheide 1 · 04838 Doberschütz/OT Sprotta
Telefon 034 23 / 75 37 49
Service-Telefon: 01 77 / 22 22 003
E-Mail: [email protected]
Seite 36
Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016