Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin 1. April 2016 Nr. 7/ 26. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Die Stadtverwaltung informiert..................... 3 Eilenburger Vereine und Verbände..............11 Öffentliche Bekanntmachungen......14 Öffentliche Ausschreibungen......... 15 Nächste Ausgabe Fr., 15. April 2016 Redaktionsschluss Di., 5. April 2016 Neues aus den Gemeinden: Karl Dall Doberschütz............... 17 Sa., 09.04.2016, um 20.00 Uhr Jesewitz..................... 18 Der Altmeister des gehobenen Nonsens ist zurück! Karl Dall überrascht mit liebevoll ausgesuchten Filmschnipseln aus der Zeit, wo Fernsehen und Kino noch was ganz Besonderes waren. In Dall-typischer Manier singt er seine Lieder, lässt den Zuschauer aussuchen, was er singt und tanzt dazu „ausgefeilte“ Choreografien. Ein Abend, bei dem heutige Comedy-Formate einfach nicht mithalten können. Zschepplin.................. 26 Verwaltungsverband Eilenburg-West............ 27 www.eilenburg.de - Anzeige - Malerbetrieb 0 34 23 / 75 13 01 · 01 72 / 1 54 88 80 Torgauer Landstraße 40 (Am Plan) · 04838 Eilenburg Sie brauchen uns nicht zu suchen - wir kommen zu Ihnen. • Maler- und Tapezierarbeiten • Wärmedämmung im Innen- und Außenbereich • Fassadengestaltung / Fassadenputz • Belagsverlegearbeiten 25 Jahre Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Eilenburg Fachbereich Oberbürgermeisterbereich Wirtschaftsförderung 03423 652 273 Öffentlichkeitsarbeit 03423 652 127 Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag 09.00 – 13.00 Uhr Dienstag 09.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.00 – 13.00 Uhr Samstag 09.00 – 12.00 Uhr Tel. Bürgerbüro: 03423 652261 Tel. Zentrale: 03423 6520 Fachbereich Bürgerservice Sekretariat 03423 Friedhofswesen 03423 Ordnung/Sicherheit 03423 Abfall 03423 Schule/Jugend 03423 Kitas/Soziales 03423 Bauordnungsamt 03423 652159 652170 652171 652272 652274 652235 652267, 268 Fachbereich Finanzen und Controlling Sekretariat 03423 652231 Grundstücksverkäufe 03423 652157, 136 sonst. Grundstücksangelegenheiten 03423 652156 Steuern 03423 652168 Kasse 03423 652191 Kinderfonds 03423 652190 Öffnungszeiten des Standesamtes Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung Tel. Standesamt: 03423 652-155, 652-148 Öffnungszeiten Tourist-Information Dienstag bis 09.00 – 12.00 Uhr und Freitag 13.00 – 17.00 Uhr Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Tel. Tourist-Info: 03423 652226 Fachbereich Bau und Stadtentwicklung Sekretariat 03423 652141 Kulturunternehmung Eilenburg Bürgerhaus 03423 659394 Bibliothek 03423 754008 Museum 03423 652222 Schwimmhalle 03423 758398 Sekretariat des Oberbürgermeisters 03423 652 111 Not- und Bereitschaftsdienste Ärztebereitschaft über Rettungsleitstelle Delitzsch Tel. 034202 / 54 177 oder 19 222 Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) 687441 Gasversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg und Hainichen) 0800/eilenburg oder 0800 3453628 Fernwärmeversorgung (Netzgebiet Eilenburg-Ost) 0173 3943068 Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) 685593 Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 24-Stunden-Service über Funktelefon 0172 7920219 EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft Klempner bis 04.04.2016 04.04. - 02.05.2016 Fa. Ruhnow Fa. Hillscher Elektriker bis 04.04.2016 04.04. - 02.05.2016 Fa. Danzmann Fa. Hillscher 0172 3411589 0177 3315666 0176 17042321 0177 3315666 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 0177 6816050. WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon 0173 390 63 86 (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft 01.04.2016 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725 02.04.2016 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457 03.04.2016 Linden-Apotheke, An der Linde 1, 04808 Hohburg, 034263 41355 04.04.2016 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617 05.04.2016 06.04.2016 07.04.2016 08.04.2016 09.04.2016 10.04.2016 11.04.2016 12.04.2016 13.04.2016 14.04.2016 15.04.2016 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425 922559 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425 920071 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292 73980 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423 603510 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425 852010 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423 607689 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067 Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten. 01.04. - 08.04.2016 Dr. Wolf, Taucha, Davidstr. 13, Tel. 034298 68319, Funk: 0172 3555438 Marcel Westermeyer, Doberschütz, Eilenburger Chaussee 66, Tel. 034244-529090, Funk: 0172 1547888 DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, 04838 Eilenburg, Funk: 0172 1310475 08.04. - 15.04.2016 GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423-600925, Funk: 0172 6803750 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Tel. 034243 22571, Funk: 0171 6568751 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123 Seite 2 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Schüler treffen Oberbürgermeister zur Fragestunde In den vergangenen Jahren war es während der Weihnachtszeit Tradition, dass sich ausgewählte Schüler der Eilenburger Grundschulen mit dem Oberbürgermeister zu einer Fragerunde getroffen haben. In gemütlicher Runde bei Keksen und Kakao musste das Stadtoberhaupt Rede und Antwort stehen. Diese Tradition wird weiterhin fortgeführt. Jedoch wurde das Vorhaben neu konzeptioniert. In diesem Jahr nehmen die Klassensprecher der 4. bis 6. Klassen der Grundschule Berg, der Grundschule Eilenburg-Ost, der FriedrichTschanter-Oberschule und des Martin Rinckart-Gymnasiums sowie die Hortsprecher des Hortes Dr.-Belian an der Fragestunde teil. Die Klassen- und Hortsprecher haben in einer vorher stattfindenden Diskussionsrunde Fragen und Themen für den Termin mit dem Oberbürgermeister, Ralf Scheler, erarbeitet. Am 17. März trafen sich die Schüler mit dem Oberbürgermeister auf der Kegelbahn am Bürgerhaus. Die Fragerunde wurde in vier Themengebiete aufgeteilt, wobei immer ein Sprecher je Schule benannt wurde, welcher dem Oberbürgermeister die Fragen stellte. Im ersten Themengebiet wurden persönliche Fragen an Ralf Scheler gerichtet. So wollten die Kinder zum Beispiel wissen was er in seiner Freizeit macht, warum er Oberbürgermeister werden wollte, wie er Eilenburg in 10 Jahren sieht und sie interessierten sich für seine Familie. Im nächsten Frageblock ging es um die Schulen, welche die Kinder besuchen. Ein Klassensprecher der Friedrich-Tschanter-Oberschule fragte, ob Herr Scheler mal zu einem Besuch in die Schule kommen könnte. Diese beantwortete das Stadtoberhaupt prompt mit „ja“. Der Hortsprecher der Dr.-BelianGrundschule sprach die Verschmutzung des Schulhofes der Grundschule an. Überall liegen Glasflaschen, Abfall und Zigarettenstummel herum. Dieses Thema liegt den Schülern der Grundschule sehr am Herzen und wurde schon mehrfach mit dem Oberbürgermeister besprochen. Weiterhin wurde nach einem Ballfangzaun zum Fußballspielen gefragt, da die Bälle beim Spielen immer auf die Straße rollen. Ralf Scheler Foto: Stadtverwaltung Eilenburg sagte, dass ihm der Wunsch bereits bekannt ist und an der Beschaffung gearbeitet wird. Eine Klassensprecherin der Grundschule Eilenburg-Ost erklärte, dass die Vermüllung des Schulhofes ebenso ein Problem sei. Weiterhin wird der Schulgarten regelmäßig zerstört und sie bat um neue Sitzmöglichkeiten im Schulgarten, da diese beispielsweise für den Kunstunterricht nötig seien. Zum Thema Verschmutzung appelliert der Oberbürgermeister immer wieder an die Vernunft der Leute. Die Schulhöfe sollen vor der Öffentlichkeit nicht verschlossen werden. Weiterhin erklärt er, dass auch Kontrollen durchgeführt werden und mit den Personen gesprochen wird. In der Grundschule Berg besteht wie in den anderen Schulen ebenfalls das Problem der Verschmutzung. Ein Klassensprecher des MartinRinckart-Gymnasiums wollte wissen, ob es die Möglichkeit gibt einen Zebrastreifen in der Hochhausstraße zu errichten, damit der Weg für die Buskinder, welche an der Torgauer Landstraße abfahren, sicherer ist. Weiterhin bestehen wenig Außensportmöglichkeiten sowie Sitzgelegenheiten im Außenbereich. Ralf Scheler erklärte, dass die Stadt das angrenzende Grundstück neben dem Gymnasium erwerben möchte und dass nach dem Erwerb eine Überplanung des Außengeländes stattfindet, welche zum Beispiel Sportmöglichkeiten oder Haltebuchten für Busse vorsieht. Im dritten Themengebiet stellten die Schüler Fragen zu ihrer Heimatstadt. Unter anderem ging es um den Ausbau des Hochwasserschutzes, die geplante Nutzung von leerstehenden Gebäuden, die erhöhte PolizeiSeite 3 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 präsenz in Eilenburg, den Spielplatz in Hainichen, die Überfüllung der Buslinien 232 und 212 sowie um die Verkehrsregelung am Fuße der Bergstraße. Die Kinder interessierten sich aber auch sehr für den Einzelhandel in der Stadt. So wollten sie wissen, weshalb es kein großes Einkaufszentrum wie das P.C. in der Stadt gibt, warum es nicht mehr Läden in Eilenburg Ost gibt, was mit dem ehemaligen Marktkaufstandort geschieht und ob es nicht die Möglichkeit gibt einen „MC Donald's“ oder „Burger King“ in die Muldestadt zu holen. Weiterhin war ihnen die Freizeitgestaltung sehr wichtig. Die Wünsche nach einem Skatepark sowie einem Kino wurden angesprochen. Aber auch ein Jugendclub im Stadtteil Berg steht auf der Wunschliste. Weiterführend lag den Klassensprechern das Thema Alkohol und Drogen sehr am Herzen. Sie teilten mit, dass es ziemlich einfach ist an Energiedrinks und Drogen zu kommen. Dies betrifft vordergründig die Oberschule und das Gymnasium. Gegen die Probleme soll verstärkt angekämpft werden. Das vierte Themengebiet befasste sich mit dem Flüchtlingsthema. Die Kinder wollten wissen wie viele Flüchtlinge in Eilenburg sind, wie lange sie bleiben, ob es mehr werden und vieles mehr. Herr Scheler informierte die Schüler umfangreich. Der Oberbürgermeister versuchte alle Fragen deutlich und ausführlich zu beantworten. Am Ende kamen noch einige spontane Fragen der Schüler hinzu. Die Klassensprecher ließen den Nachmittag beim Kegeln ausklingen. Einwohnerversammlung Eilenburg Mitte Am 17. März folgten ca. 60 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eilenburg, darunter viele Stadträte der Einladung des Oberbürgermeisters Ralf Scheler zur Einwohnerversammlung in das Bürgerhaus. Der Oberbürgermeister berichtete zu Beginn der Versammlung über die aktuelle Lage in Eilenburg. Er informierte über den neu entstandenen Kreisverkehr im Stadtteil Berg sowie der neu errichtete Ausstellungsfläche vom Autohaus Müller. Weiterhin waren der Neubau vom Discounter „Aldi“, die Erweiterung von „Rewe“ sowie ein neu geplantes Ärztehaus am städtischen Krankenhaus Thema. Weiterführend wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Pension „Heinzelberge“ auf dem Burgberg informiert sowie über die Gestaltung der Außenanlage. Im Stadtteil Mitte ist die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes ein aktuelles Bauprojekt, zu dem Ralf Scheler Bericht erstattete. Nachfolgend wurde über das Gewerbegebiet ECW und dessen Umfeld berichtet. Der Oberbürgermeister erklärte, dass sich dort ein EDEKA mit Baumarkt ansiedeln wird. Im Gespräch ist noch, ob auf dem Gelände eine Ansiedlung einer Tankstelle erfolgen kann. Weiterhin beginnt der Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen im März mit der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes und eine Autoselbstwaschanlage wird nahe Lidl entstehen. Das Stadtoberhaupt er- klärte zudem, dass es auch einen Interessenten für das Verwaltungsgebäude gibt. Anschließend wurden der Neubau eines Hortes an der Grundschule Eilenburg Ost, der festgelegte gemeinsame Schulbezirk, die Verpachtung des Ratskellers, die geplante Wohnstandortkampagne sowie der ausgeglichene Haushalt thematisiert. Herr Scheler informierte weiterhin über geplante Maßnahmen im Jahr 2016 und gab einige öffentliche Termine bekannt. Im Anschluss ging er auf das Flüchtlingsthema ein und nahm noch einmal Stellung zu seinem im Vorfeld veröffentlichten Interview in der Leipziger Volkszeitung. Er erklärte, dass ihm bewusst sei, dass er damit polarisiert habe. Er stellte klar, dass er in Not geratenen Menschen Hilfe gewährt und bedankte sich ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Helfern, Flüchtlingspaten und Flüchtlingssozialarbeitern. Er wies den Kommentar aus der Leipziger Volkszeitung mit aller Deutlichkeit zurück. Nachfolgend informiert der Jurist der Stadtverwaltung, André Becht, dass derzeit 250 Flüchtlinge in Eilenburg untergebracht sind. Die meisten Asylbewerber sind Familien und in Wohnungen untergebracht. Eilenburg muss in diesem Jahr noch mit ca. 150 Asylbewerbern rechnen. Der Landkreis Nordsachsen versucht vorwiegend Familien unterzubringen, jedoch ist es nicht ausgeschlossen, dass auch alleinstehende Männer nach Eilenburg kommen. Der Standort für eine Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen ECW-Gelände wird momentan nicht mehr in Betracht gezogen. Anschließend konnten die Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und Statements abgeben. Die Anwesenden beschäftigte vor allem die Asylthematik. So wurde Bezug auf die Unterbringung der Flüchtlinge am Nordring sowie in der Windmühlenstraße genommen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt befürworten eine Zentralisierung der Asylanten nicht. Auch die dürftigen öffentlichen Informationen zum Thema, seitens des Landkreises und der Stadt, wurden kritisiert. Weiterhin wurde über die Situation in der Windmühlenstraße berichtet. Es kamen Fragen auf, weshalb überhaupt ein Wachschutz notwendig ist, wer für einen Schaden aufkommt, den ein Flüchtling ohne Versicherung verursacht, wie die Asylbewerber in den Stadtteilen verteilt sind und wie viele unterschiedliche Nationen in Eilenburg leben. Ein Einwohner kritisierte, dass es nichts mit Integration zu tun habe, wenn die Flüchtlinge an demselben Standort untergebracht werden. Der Oberbürgermeister bemühte sich die Fragen bestmöglich zu beantworten. Ralf Scheler bedankte sich am Ende bei allen anwesenden Gästen. Städtischer Bauhof setzt Wege im Stadtpark in Stand Seit dem 17. März sanieren die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes im Eilenburger Stadtpark die Wege. Alle Wege rund um den Tierpark sowie um den Abenteuerspielplatz werden begradigt und bekommen eine neue Steinsandabdeckung. Die nördlich gelegenen Wege sind derzeit nicht in Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg Seite 4 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 der Planung enthalten. Die Arbeiten im Stadtpark dauern ca. eine Woche. Einschränkungen für Fußgänger und Radfahrer gibt es keine. Eilenburger Frühlingsfest am 16.04.2016 Vereine, Händler, Dienstleister und Gastronomen können gern mitwirken Auf Initiative der Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH als Wochenmarktbetreiber, den Mitgliedern des Tourismus- und Gewerbevereines Eilenburg e.V. sowie der Stadtverwaltung Eilenburg findet am Samstag, dem 16. April 2016 zwischen 08:00 bis 14:00 Uhr das Frühlingsfest in der Eilenburger Innenstadt statt. Programmplanung (Änderungen vorbehalten) 10:30 Uhr Abfahrt Kremser-Fahrt 11:00 Uhr Tanzgruppen Eilenburg e. V. 12:00 Uhr Modenschau Modehaus Fischer 12:30 Uhr Abfahrt Kremser-Fahrt (nach Bedarf) 13:00 Uhr Waschbärzirkus Fantastikus Außerdem werden Kinderkarussell, Hüpfburg, Kinderbasteln durch den Hort der Grundschule Dr. Belian, Fahrradcodierung, Bücherflohmarkt der Bibliothek und Schauhandwerk geboten. Diverse Frischewaren wird es geben und für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eine gemeinsame Tour auf dem Kremser durch und um den Bürgergarten bieten die Filmtierschule Telligmann und Stadt- und Naturparkführerin Birgit Rabe an. Die Kremserfahrt startet um 10.30 Uhr am Markt. Bei Interesse wird um 12.30 Uhr eine zweite Tour starten. Wir werden rund 1,5 Stunden unterwegs sein. Birgit Rabe wird Geschichten und Wahres rund um den Bürgergarten, zur Mulde mit ihren Überschwemmungen wie auch Pflanzen und Tieren der Muldenaue erzählen. Kosten pro Person 10 Euro. Da das Platzangebot auf dem Kremser begrenzt ist, werden Anmel- Lose für das Schwimmentenrennen ab Anfang April erhältlich Das Schwimmentenrennen für Kinder geht in diesem Jahr in die fünfte Auflage. Am Sonntag, dem 12. Juni 2016 schwimmen wieder 1.000 Gummienten um die Wette. Das Rennen findet wie gewohnt ab 10.30 Uhr auf dem Mühlgraben statt. Der Startpunkt für die Enten ist wie immer die Pionierbrücke, der Foto: Stadtverwaltung Eilenburg Zieleinlauf ist am Maxim-Gorki-Platz. Die Lose (1 € pro Los) sind ab Anfang April in folgenden Vorverkaufsstellen erhältlich: · Schwimmhalle · Tourist-Info · Bibliothek · Bürgerbüro · Autohaus Lieske (Sprotta-Siedlung) · Tierpark Unterstützt wird das Schwimmentenrennen vom Autohaus Lieske, Fahrrad Paul, dem Freizeit- und Erholungszentrum Eilenburg sowie dem Tierparkverein Eilenburg e. V. Das gibt 1. Platz 2. Platz 3. Platz 4. Platz 5. Platz es zu gewinnen!!! Gutschein im Wert von 100 Euro für Velo & Sport Paul Vier 10er-Karten für das Freizeit- und Erholungszentrum Eilenburg (2 Erwachsene und 2 Kinder) Gutschein im Wert von 40,00 Euro für „Spiele Max“ Zwei Jumbo-Bastelkoffer u. Bastelbuch Kinobesuch für die ganze Familie im „CT Lichtspiele“ in Taucha 6. Platz Eintritt in den Tierpark inkl. Fütterrunde (für max. 10 Personen) 7. Platz Ein Tag im „Kinderland Leipzig“ (2 Erwachsene und 2 Kinder) 8. Platz Die lieben Sieben „Kegelset“ 9. Platz Elektrisches Angelspiel mit Musik und Licht 10. Platz „Spinderella“ - Kinderspiel des Jahres 2015 Änderungen vorbehalten! Seite 5 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 dungen unter Tel. 03423 758370 entgegen genommen. Jeder Gewerbetreibende kann den Gehweg im Bereich vor seinem Geschäft kosten- und anmeldefrei für Warenauslagen und Dekoration nutzen oder sich mit Aktionen beteiligen. Rückmeldungen Ihres Angebotes bzw. der Anmeldung für Standflächen auf dem Marktplatz per E-Mail [email protected]. Weiterhin sind Interessierte und Mitwirkende auch herzlich zur erweiterten Vorstandssitzung des Tourismus- und Gewerbevereins Eilenburg e. V. am 29. März 2016 um 19.00 Uhr ins Strandhotel eingeladen, um bei der Planung des Frühlingsfestes mitwirken zu können. Anmeldungen für die Vorstandssitzung nimmt Frau Trump in der Tourist-Information unter 03423 652226 oder [email protected] entgegen. An die Sport- und Freizeitvereine der Stadt Eilenburg Anträge zur Sporthallennutzung im Schuljahr 2016/2017 Wir bitten alle Sport- und Freizeitvereine, die Anträge zur Nutzung der Sporthalle - Hallesche Str. 28 (Mehrzweckhalle) - Dorotheenstraße 4 (Fr.-Tschanter-OS) - Dr. Külz-Ring 9 (Haus Rinckart) - Puschkinstraße 17 (GS Eilenburg-Ost) für das Schuljahr 2016/2017 bis zum 04.05.2016 in der Stadtverwaltung Eilenburg Marktplatz 1 Fachbereich Bürgerservice Frau Illo Zimmer 111 bzw. per E-Mail: [email protected] abzugeben. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: - Name des Vereins - Anschrift der Sporthalle - Gewünschte Nutzungstage und Nutzungszeiten - Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden, des verantwortlichen Übungsleiters und seines Stellvertreters Rollerstreckeneinweihung in der Kita „Bärchen“ Achtung - Ferienspaß! Liebe Eltern, im Jahr 2016 besteht wieder die Möglichkeit, dass Ihr Kind (7 bis 14 Jahre) an einem Ferienlager teilnehmen kann. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: (1) Zeitraum des Ferienlagers: (2) Veranstalter: 24.07. bis 30.07.2016 Leuchtturm Thüringen e. V., gemeinnütziger Unternehmensteil von Störtebeker Reisen, Seidelbastweg 54, 99097 Erfurt (3) Ferienort: Sonneninsel Usedom, Ferienlager Peenemünde www.sb-reisen.net/Ferienlager/Sommerferienlager/Ostseeferienlager/p2ostseecamp.html (4) Angebote: Kinder erleben die Natur ohne Autolärm, Unterbringung in einer „Wagenburg“ vielfältiges Aktivprogramm, Spiel- und Sportmöglichkeiten, Strandwettbewerbe, Ausflüge (Seebad Zinnowitz, Stralsund…) Spielabende, Beachparty, Disco, Grillen, Nachtwanderung u. a. (5) Anmeldetermin: bis zum 4. Mai 2016 beim Fachbereich Bürgerservice, Marktplatz 1, Eilenburg (6) Teilnehmerbeitrag: Der Teilnehmerbeitrag beträgt 95,- €. (7) Besonderheit: Das Ferienlager ist ein sozialgestütztes Ferienlager der Stadt Eilenburg. Es gelten besondere Teilnahmebedingungen. Das Ferienlager wird nur für Kinder der Stadt Eilenburg und den dazugehörigen Ortsteilen angeboten. (8) Information über: Frau Janine Lutzmann, Fachbereich Bürgerservice, Tel.: 03423 652-161 Am Freitag, dem 11.03.16 wurde unsere Rollerrundstrecke in der Kita eingeweiht. Im Februar 2016 begannen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes in Windeseile für uns aus Pflastersteinen einen Rundweg zu bauen, so dass die Kinder jetzt rundherum um den Sandkasten mit Rollern, Dreirädern oder Laufrädern fahren können. Für die Kinder war es eine spannende Zeit, weil nicht nur im Haus die Handwerker wuselten, sondern auch im Garten ein Radlader, ein Bagger und viele Arbeiter zu sehen waren. Es gab immer was zu sehen. Am Ende gab es eine zünftige Einweihungsfeier mit selbstgebackenem Kuchen und Einweihungsband durchschneiden. Alle Kinder durften an diesem Tag ihre eigenen Laufräder, Roller, Dreiräder mitbringen. Die erste Runde durften dann die Mitarbeiter des Bauhofes drehen. Danach gab es für die Kinder kein Halten mehr und alle Kinder fuhren ausgiebig auf der neuen Strecke. Nochmals vielen Dank an die fleißigen Arbeiter sagen die Kinder und Erzieher der Kita „Bärchen“. Hinweis: Bei Interesse für Plätze als Selbstzahler (ohne städtischen Zuschuss) bitte unter o.g. Telefonnummer Kontakt aufnehmen. Für Selbstzahler kostet das Ferienlager 231,00 Euro. IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. -Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612 - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Scheler - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, 04916 Herzber, An den Steinenden 10, www.wittich.de/agb/herzberg Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. 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Eine dreiviertel Stunde lang lauschten die Kinder gespannt den Erzählungen aus den Büchern „Die Geigerin“, „Hutzelbrutzel“ und „Balduin Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg - Klaus W. Hoffmann liest den Schülern der freien Grundschule „Cultus+“ aus seinem Buch „Die Geigerin“, welches im Oktober des Jahres 1813 zur Leipziger Völkerschlacht spielt, vor. Mit „Balduin und das Geheimnis des weißen Goldes“ schickt Uwe Schimunek die Schüler der Belian Grundschule auf ein rasantes Zeitreiseabenteuer. Lebendige Geschichte zur Museumsnacht 21.05.2016, 19:00 - 23:00 Uhr Samstag, der 21. Mai 2016, wird für das Stadtmuseum Eilenburg ein ganz besonderer Tag oder besser: eine ganz besondere Nacht! Zwischen 19:00 und 23:00 Uhr öffnet das Museum seine Türen allen Interessierten, Familien und Geschichtsfreunden. An diesem Abend ist nicht nur die Lutherausstellung „Martin Luther und der kulturelle Wandel im konfessionellen Zeitalter“ erstmalig im Museum zu sehen, sondern durch die Schaukampfgruppe der Torgauer Geharnischten „Faust Luthers“ Geschichte erlebbar. Ein ganz besonderes Ereignis für Groß und Klein, mit Kampf und Waffen zum Anfassen. Über weitere Programmpunkte, zum Beispiel eine Schau des bekannten Künstlers Volker Pohlenz, und den genauen Programmablauf werden wir demnächst berichten. Merken Sie sich den 21. Mai in Ihren Kalendern vor und freuen Sie sich mit uns auf einen interessanten Abend. und das Geheimnis des weißen Goldes“. Die Kinder konnten sich auch in die Lesungen einbringen, indem sie Rätsel lösten, Fragen zum Buch beantworteten und auch selbst Fragen stellten. Nebenbei lernten sie noch Wissenswertes zur deutschen Geschichte. Foto: Schaukampfgruppe der Torgauer Geharnischten – Die Gruppe kann man auch bei der Museumsnacht erleben. Seite 7 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Neuerwerbungen Bibliothek Verfasser Ahr, Nadine: Ahrens, Renate: Andeck, Mara: Titel Das Versprechen Das gerettete Kind Wir wollen niemals auseinander gehen Angelowski, Myria: Finkenmoor Backman, Fredrik: Ein Mann namens Ove Berg, Eric: Die Schattenbucht Bergmann, Renate: Das bisschen Hüfte, du meine Güte Bittl, Monica: Ich hatte mich jünger in Erinnerung Brown, Sandra: Eisige Glut Bruhn, Kirsten: Mein Leben und wie ich es zurückgewann Connelly, Michael: Black Box Cramer, Sofie: Der Himmel kann warten Cussler, Clive: Todeshandel Dengel, Sabrina: Fay und die andere Welt Dieckmann, Guido: Die Sieben Templer Dolak, Gregor: Anna Netrebko: Opernstar der neuen Generation Dugan, Polly: Wir zwei und der Himmel dazwischen DuMont, Sky: Steh ich jetzt unter Denkmalschutz? Eichhorst, Sabine: Die Liebe meines Vaters Evers, Horst: Alles außer irdisch Falk, Rita: Leberkäsjunkie Falk, Susanne: Liebe aus Nordnordost Fischler, Joe: Veilchens Feuer Förg, Nicola: Das stille Gift Frenzel, Markus: Die Säuberung Galbraith, Robert: Die Ernte des Bösen Gerritsen, Tess: Das Geheimlabor Guillou, Jan: Die Heimkehrer Hammesfahr, Petra: Fremdes Leben Hannah, Sophie: Der sanfte Mörder Hansen, Ule: Neuntöter Haran, Elizabeth: Heller Mond, weite Träume Heidenreich, Elke: Alles kein Zufall Heldt, Dora: Böse Leute Hell, Alex van: Leben Herrmann, Elisabeth: Die siebte Stunde Herrmann, Elisabeth: Totengebet Herwig, Ulrike: Oskar an Bord Hiekkapelto, Kati: Die Schutzlosen Jaud, Tommy: Einen Scheiss muss ich Jones, Andy: Zwei für immer Jones, Tom: Over the top and back: Die Autobiografie Kallwass, Angelika: Was am Ende zählt Kambouri, Tania: Deutschland im Blaulicht Kastner, Corinna: Fischland-Mord Kava, Alex: Todesflehen Khalaf, Farida: Das Mädchen, das den IS besiegte Krahl, Toni: Rocklegenden Kuehs, Wilhelm: Wer zuletzt lacht Kürthy, Ildikò von: Neuland Läckberg, Camilla: Die Schneelöwin Laymon, Richard: Das Hause Lelic, Simon: Die Einrichtung Verfasser Lessmann, Sandra: Lind, Hera: Lorentz, Iny: MacIntosh, Fiona: Malton, Leslie: Mascull, Rebecca: Titel Die Winterprinzessin Die Frau, die zu sehr liebte Die Fürstin Wenn der Lavendel wieder blüht Brief an meine Schwester Die sieben Sinne der Adeliza Golding McFarlane, Mhairi: Es muss wohl an dir liegen Meissner, Tatjana: Du willst es doch auch Mennen, Patricia: Zauber der Savanne Mewe, Susanna: Als meine Schwestern das Blaue vom Himmel holten Moriarty, Liane: Tausend kleine Lügen Morton, Kate: Das Seehaus Moyes, Jojo: Über uns der Himmel, unter uns das Meer Neubauer, Nicole: Moorfeuer Norman, Charity: Die andere Seite der Wahrheit Ohlsson, Kristina: Papierjunge Olczak, Martin: Die Akademiemorde Puhlfürst, Claudia: Lügenschwester Rehn, Heidi: Tanz des Vergessens Reichs, Kathy: Die Sprache der Knochen Reiterer, Joana Adesuwa: Die Wassergöttin Rhodan, Perry: Die ewigen Diener; Bd. 133 Riley, Lucinda: Helenas Geheimnis Roberts, Mark: Totenprediger Robotham, Michael: Der Schlafmacher Rosie, Diana: Albertos verlorener Geburtstag Schubert, Stefan: Gewalt ist eine Lösung Schulze Gronover, Sabine:Die Flucht der blauen Pferde Schütze, Silke: Rosmarintage Seetaler, Robert: Ein ganzes Leben Serno, Wolf: Hexensarg Shirin: Ich bleibe eine Tochter des Lichts Sparks, Nicholas: Wenn du mich siehst Sternberg, Clara: Auch morgen werden Rosen blühen Strobel, Arno: Das Wesen Strobel, Arno: Die Flut Taylor, Ally: Dreisam Thiemeyer, Thomas: Babylon Thiesler, Sabine: Und draussen stirbt ein Vogel Thorn, Ines: Das Glück am Ende des Ozean Todd, Anna: Before us; Bd. 5 Uhlig, Elena: Mein Gewicht und ich Ukena, Silja: Der Eismann Urthaler, Ulrich: Hundsrosen Walden, Laura: Das Erbe des Maori-Häuptlings Wallace, Caroline: Das Fundbüro der Wünsche Walser, Martin: Ein sterbender Mann Webb, Katherine: Italienische Nächte Weiler, Jan: Im Reich der Puebertiere Weiss, Claudia: Rattenfängerin Wensierski, Peter: Die verbotene Reise Willett, Marcia: Der verborgene Moment Wolf, Klaus-Peter: Ostfriesenfeuer Wolf, Klaus-Peter: Ostfriesenschwur Wood, Barbara: Die Insel des verborgenen Feueres Zeh, Juli: Unter Leuten Seite 8 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Sternstunden des volkstümlichen Schlagers Di., 05.04.2016, um 15.00 Uhr Achtung: nur noch Restkarten! Karl Dall „Der alte Mann will noch mehr“ Sa., 09.04.2016, um 20.00 Uhr Er besticht mit seinem unverwechselbaren Humor und ist ganz dicht dran an seinem Publikum, wirklich ganz dicht! Markus Maria Profitlich – „Schwer im Stress“ Do., 15.09.2016, um 19.30 Uhr Jeder von uns kennt sie: diese typischen Tage, an denen aber auch gar nichts so läuft, wie man sich das gedacht hat. Einen solchen Tag durchlebt Markus Maria Profitlich und lässt sein Publikum auf seine unnachahmlich komische Art daran teilhaben. Kabarett Theater Sanftwut – Und ewig bockt das Weib ... jetzt noch bockiger So., 23.10.2016, um 17.00 Uhr Mit „Und ewig bockt das Weib - jetzt noch bockiger“ präsentieren Uta Serwuschok und Thomas Störel eine neue Zusammenstellung ihrer witzigsten Nummern zum Geschlechterkampf. Es heißt, Männer und Frauen gehören nicht zusammen. Moni und Manni finden das überhaupt nicht und treten den Beweis an, dass das Leben ohne das andere Geschlecht sehr langweilig wäre. Und langweilig war es bei diesem Duo nie. Ein temperamentvoller Abend für FRAU und MANN. auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 3,50 € ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nachhause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Magie der Travestie – Die Nacht der Illusionen ! Fr., 11.11.2016, um 20.00 Uhr Mit hinreißenden und das Zwerchfell erschütternden Darbietungen, Witzen, Interpretationen von Hits und erotischen Tanzeinlagen werden gut zwei Stunden beste Unterhaltung geboten. Nicht immer jugendfrei, aber stets charmant und niveauvoll präsentiert. Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23 Tel.: 7003930 Dienstag/ Mittwoch 09.00 - 12.30 Uhr/ 13.00 - 16.30 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr/ 13.00 - 18.00 Uhr Und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: 652222 Dienstag Freitag 09.00 - 12.00/ 13.00 - 17.00 Uhr Sonntag 10.00 - 12.00/ 13.00 - 17.00 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: 754008 Montag 13.00 - 18.00 Uhr Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 12.00 - 19.00 Uhr Wir begrüßen unsere jungen Mitbürger in der Großen Kreisstadt Eilenburg und deren Gemeinden Im Eilenburger Krankenhaus erblickten u. a. nachfolgende Babys das Licht der Welt. Diese Eltern gaben die Zustimmung zur Veröffentlichung einer Geburtsanzeige. Sophia geb. am. 07.02.2016 3350 g • 52 cm Die glücklichen Eltern: Nadine und Ricardo Eilenburg Wir wünschen für die Zukunft alles Gute! Seite 9 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Kimberly geb. am. 11.02.2016 3600 g • 52 cm Die glücklichen Eltern: Patricia Grabe und Tobias Zenker Eilenburg Horst Lepping zum Manfred Winklerzum Ilse Petersohn zum Otto Kuhn zum Gerlinde Goebel zum Edelgard Buschmann zum Georg Langanke zum Renate Seifert zum Ingrid Becker zum Datum/Uhrzeit Sa., 02.04. So., 03.04.16 10:00 - 19:00 Uhr Sa., 02.04.16 14:00 Uhr Mo., 04.04.16 Mi., 06.04.16 17:30 Uhr 85. 85. 80. 80. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 75. Geburtstag Helga Stein Artur Hein Jürgen Conrad Erich Tschirner Inge Schulze Adelheid Kaatzke Christine Sander Stefanie Riese Gerda Thölert zum zum zum zum zum 75. 75. 75. 75. 75. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Hans Poltersdorf Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg. Rubrik Sport Veranstaltungsort Bürgerhaus Veranstaltung Deutsche Meisterschaften Kraftdreikampf Rudern Bootshaus Eilenburg Anrudern Bildung Haus Rinckart (VHS) Bildung Haus Rinckart (VHS) iPhone & iPad: Tipps und Kniffe für das mobile Betriebssystem iOS Umgang mit Wahrnehmungund Entwicklungsstörungen bei Kindern Festveranstaltung Mühlenpreis 2016 Fr., 08.04.16 18:00 Uhr Bürgerhaus Bergkeller zum 70. Geburtstag Sa., 09.04.16 9:00/10:30 Uhr Familie Öffentliche Bergkellerführung Voranmeldung im Museum Sa., 09.04.16 10:00 Uhr Prävention Haus Rinckart (VHS) Qi Gong (Wochenendkurs 4 x Sa.) Mo., 11.04.16 09:00 Uhr Bildung Haus Rinckart (VHS) Di., 12.04.16 16:00 Uhr Familie Sternwarte Smartphone und Tablet: Tipps und Kniffe für das mobile Betriebssystem Android „In 90 Minuten um die Erde“ (ab 6 Jahren) Di., 12.04.16 18:00 Uhr Bildung Haus Rinckart (VHS) Der private Immobilienverkauf ohne Makler Mi., 13.04.16 14:00 Uhr Vortrag Begegnungsstätte d. Volkssolidarität Fr., 15.04.16 18:00 Uhr Konzert Bürgerhaus Sa., 16.04.16 8 – 15 Uhr Familie Innenstadt Eilenburg im April 1945 Vortrag des Leiters des Eilenburger Stadtmuseums über die letzten Tage des Zweiten Weltkriegs „Streicher sind klasse“. 4. gemeinsames Konzert der Streicherklassen aus der Grundschule Taucha und Grundschule Berg EB Frühlingsfest Sa., 16.04.16 15:00 Uhr Konzert Bürgerhaus Sa., 16.04. u. So., 17.04.16 Familie Tierpark Veranstalter Kraft & Fitness e. V., Tel.: 03423 6931338, [email protected] Ruderclub Eilenburg e. V., www.ruderclub-eilenburg.de VHS Eilenburg, 03423 700440, www.vhs-nordsachsen.de VHS Eilenburg, 03423 700440, www.vhs-nordsachsen.de Landratsamt Nordsachsen, Tel.: 03421 758-0, [email protected] Stadtmuseum Eilenburg, 03423 652222, [email protected], www.kulturunternehmung.de VHS Eilenburg, 03423 700440, www.vhs-nordsachsen.de VHS Eilenburg, 03423 700440, www.vhs-nordsachsen.de Sternwarte „Juri Gagarin“ Eilenburg, Herr Stapel, 03423 603153, eilenburg@sternwarte nordsachsen.de VHS Eilenburg, 03423 700440, www.vhs-nordsachsen.de Club 50 plus, Frau Dietrich, 03423 605346 Kreismusikschule „Heinrich Schütz“ Nordsachen Tourismus- und Gewerbeverein Eilenburg e. V.; EWV, 03423 681611 Frühlingskonzert Kreismusikschule „Heinrich - Kreismusikschule „Heinrich Schütz“ Nordsachen Schütz“ Nordsachsen Flohmarkt Tierpark Eilenburg, Tel.: 03423 752984, 0162 4283258, tierpark [email protected], www.tierpark-eilenburg.de Seite 10 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Eilenburger Tierparkverein gibt Startschuss für Neubau des Tropicanas Eröffnung des Warmhauses wird für 2019 angepeilt Krallenaffen, die ihre geliebten Heuschrecken knacken, eine Schlange, die sich um den Baumstamm schlängelt und ein Leguan, der den Besucher direkt ins Auge blickt: Mit dem neuen Warmhaus soll dies im Eilenburger Tierpark (wieder) Wirklichkeit werden. Am Donnerstagabend stand das Ob bei der Mitgliederversammlung des Tierparkvereins jedenfalls nicht mal ansatzweise in Frage, dafür interessierte das Wie in Sachen Ausführung und Finanzierung umso mehr. Zunächst zur Ausführung: Wie das neue Tropicana aussehen soll, dazu hat es in den vergangenen Monaten viele Entwürfe und Diskussionsrunden im Vorstand, im Mitarbeiterteam und auch mit Bauleuten sowie Experten befreundeter Zoos gegeben. Letztendlich wird es nun ein eher schlichter 12-mal 18 Meter großer Baukörper neben dem Hutaffendomizil im hinteren Bereich der Exotenwelt. Dieser soll später mit Bambus und Schilf, Holzstämmen und auf der Vorderseite von einem Außengehege kaschiert werden. „Der Besucher“, so Tierparkchef Stefan Teuber, „bewegt sich hier auf einem Schlängelpfad durch eine sonnenlichtdurchflutete Landschaft, in der er Affen, Leguanen und anderen freilaufenden Tie- ren begegnet. Nur eine Glasscheibe entfernt leben zudem Baumpython, Gespenstschrecke, Vogelspinne und Co.“ Doch es wurde auch nicht verhehlt, dass es bis zur angepeilten Eröffnung im Jahr 2019 noch einige Herausforderungen zu meistern gilt. Das gilt neben technischen Details natürlich in erster Linie für die Finanzierung. So steht nach Einholung vieler Kostenvoranschläge fest, dass trotz Eigenleistungen 350 000 bis 400 000 Euro benötigt werden. Eine Summe, die der Tierparkverein natürlich nicht einfach so locker machen kann, auch wenn sich bereits ermutigende 100 000 Euro auf dem Tropicanakonto angesammelt haben. „Weitere 150 000 Euro wollen wir nun in den nächsten beiden Jahren gemeinsam mit Partnern und Sponsoren aufbringen sowie im Verein erwirtschaften“, so Stefan Teuber. Dabei hilft natürlich ungemein, dass die Stadtwerke Eilenburg bereits zugesagt haben, die Kosten für die Heizung zu übernehmen. „Dennoch“, so schätzte der Tierparkchef ein, „wird der Verein einen Kredit aufnehmen müssen.“ Im Gespräch sind dabei maximal 150 000 Euro. Diesbezüglich, so informierte Vereinsvorsitzender Peter Burck, habe es bereits erste Gespräche im Rathaus gegeben, da bei einer Bürgschaft seitens Stadt Vorstand der Jagdgenossenschaft Kospa-Zschettgau Einladung Hiermit lädt der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kospa-Zschettgau alle Jagdgenossen für Donnerstag, den 14.04.2016, um 19.00 Uhr, in das Bürgerhaus Zschettgau ein. Tagesordnung für die Versammlung 1. Begrüßung 2. Feststellung der anwesenden Stimmen 3. Verlesen und Bestätigung der Tagesordnung 4. Bericht des Jagdvorstehers 5. Bericht des Kassenführers 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Vorstellung des Haushaltsplans 2016 – 2017 8. Bericht der Jäger, Bekanntgabe der Abschusszahlen 9. Diskussion 10. Beschlussfassung über die Jahresrechnungen 2015 -2016 11. Entlastung des Kassenführers 12. Entlastung des Vorstandes 13. Schlusswort Die Versammlung ist nicht öffentlich, nur Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind herzlich eingeladen. Bei Veränderungen im Grundbesitz bitte aktuellen Grundbuchauszug zur Vorlage mitbringen. Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen statt. Hierfür bitten wir um Anmeldebestätigung bis zum 07.04.2016 an den Vorstand Tel.: 03423 601427. Jagdvorsteher Ralf Lange Seite 11 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 die Zinskosten geringer sind. Oberbürgermeister Ralf Scheler (parteilos) bestätigte gegenüber der LVZ: „Ich bin optimistisch, dass der Stadtrat da mitgeht. Ich stehe jedenfalls voll hinter dem Projekt. Es kommt schließlich ganz Eilenburg zugute, wenn der schon jetzt attraktive Tierpark noch mehr Leute anzieht.“ Das sahen die Vereinsmitglieder genauso. Sie gaben dem Arbeitsplan einmütig ihre Zustimmung und damit zugleich den Startschuss für die konkrete Bauplanung des Tropicanas. Ziel ist es, 2017 den Baukörper zu errichten. Ab 2018 sollen dann der Innenausbau und die Außengestaltung erfolgen. Foto: Tierpark Eilenburg – Bauzeichnung vom neuen Tropicana Einladung zur Mitgliederversammlung Kleingartenverein „Kugelfang“ Eilenburg e. V. Der Vorstand der Kleingartenanlage „Kugelfang“ lädt alle seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung recht herzlich ein. Samstag, dem 16.04.2016 um 14:00 Uhr in der Vereinsgaststätte „Kugelfang“ Der Vorstand Der Schwerhörigenverein Eilenburg wurde in die Arktis entführt Eilenburg. In die Antarktis wurden die Mitglieder des Schwerhörigenvereins Eilenburg und Umgebung bei ihrem letzten Treffen entführt. Dr. Peter Paschke zeigte zwei Filme, die er während seiner Reisen ins ewige Eis gedreht hatte. Die Aufnahmen zeigten unbekannte Landschaften und vermittelten Eindrücke, die mit Worten kaum zu beschreiben sind. Natürlich beantwortete der reisefreudige Amateurfilmer auch die vielen Nachfragen der Gäste: So war selbst zu erfahren, wie die Bootsausflüge über kaltes Wasser sicherheitstechnisch vorbereitet werden. Vielen Dank auch an Rainer Flöter, der die Vorführtechnik betreute, und an das Team der Begegnungsstätte der Volkssolidarität, das uns erneut gut umsorgte. Wir wünschen Dr. Peter Paschke für seine nächste Reise, die er bereits startete, viel Erfolg und hoffen, dass er uns wieder einem schönen Film mitbringt. Helga Jahn Vorsitzende Schwerhörigenverein Eilenburg und Umgebung Einladung Der Schwerhörigenverein Eilenburg lädt seine Mitglieder und Gäste am 6. April 2016 um 14.00 Uhr in die Begegnungsstätte der Volkssolidarität in Eilenburg, Eckartstrasse 24 A ein. Als Gast dürfen wir den Oberbürgermeister Ralf Scheler begrüßen. Helga Jahn Vorsitzende Veranstaltungen vom 04.04.2016 bis 15.04.2016 15:30 Uhr Rückenfit und Fußgymnastik Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Nadine Hennig unter der Telefon-Nr. 03423 658-513 an. Montag, 04.04. 09:45 Uhr Holzwerkstatt 15:30 Uhr Kinonachmittag Dienstag, 05.04. 09:30 Uhr Themenbingo 15:30 Uhr Vertellekes Mittwoch, 06.04. 09:30 Uhr Sportrunde 16:30 Uhr Fachvortrag für angemeldete Gäste zu den Themen Betreuung und Vorsorge, Patientenverfügung Donnerstag, 07.04. 09:30 Uhr Kinostunde Freitag, 08.04. 10:30 Uhr Musikrunde 15:30 Uhr Fingerhandgruppe Montag, 11.04. 10:30 Uhr Kochclub 13:30 Uhr Wohlfühlbad Dienstag, 12.04. 10:30 Uhr Gottesdienst 13:45 Uhr Kartenspiele Doppelkopf Mittwoch, 13.04. 09:30 Uhr Kegelrunde 13:30 Uhr Seniorensport für sportbegeisterte Senioren der Stadt Eilenburg Donnerstag, 14.04. 09:30 Uhr Kinostunde 15:30 Uhr Sportrunde Freitag, 15.04. 10:30 Uhr Musikrunde 15:30 Uhr Fingerhandgruppe Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg Starker Auftritt der Eilenburger E-Jugend Nachdem die E-Jugend des VfB Eilenburg durch eine starke Leistung in der Kreisliga Leipzig den 6. Platz errungen hat, steht seit dem 28.02. nun die Bezirksliga auf dem Plan. Hier treten die ersten 6 der Kreisliga gegeneinander an und es geht für alle um die Bezirksmeisterschaft. Für die Eilenburger gilt es in diesem Jahr Erfahrungen zu sammeln, zumal mit SC DHfK, HSV Mölkau, NHV Concordia Delitzsch und SG LVB starke und erfahrene Mannschaften um die Punkte spielen. Umso größer war die Freude, als es am Sonnabend gelungen ist, die Delitzscher in eigener Halle deutlich zu schlagen. Von Beginn an zeigten die jungen Ei- Seite 12 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 lenburger eine starke Leistung, sodass der Sieg zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Gefahr war. Einmal mehr war Tim im Tor eine sichere Bank, der die Delitzscher Werfer mit seinen Reaktionen verzweifeln ließ. Schnelle Konter und Gegenstöße brachten die nötigen Tore, auch die Ausbeute aus Freiwürfen war diesmal deutlich besser, sodass es zur Halbzeit bereits 13 : 5 stand. Am Ende zeigte die Anzeige ein 24 : 12. Mit diesem Erfolgserlebnis geht es nun in die nächsten Spiele. Aufbauend auf diese Leistung könnten da durchaus noch weitere Punkte geholt werden. Jens Küster Sachsenmeister im Skispringen kommt aus Eilenburg Die diesjährigen Sachsenmeisterschaften im Skispringen und der nordischen Kombination wurde von Spitzkunnersdorf kurzfristig nach Johanngeorgenstadt im Erzgebirge verlegt. Beeindruckend hierbei war der Elan mit dem die Vereinsmitglieder vom ausrichtenden Verein die Schanzenanlage in einem perfekten Zustand versetzten. Bereits am Freitag gleich nach der Schule hieß es für die Eilenburger Springer, Sachen packen und ab in den Bus. Durch den milden Winter hatten sie natürlich sehr wenig Schneeerfahrung. Dabei war es wichtig am Freitag im Training so viel wie möglich Erfahrung auf dem weißen Element zu sammeln. Nicht nur auf der Schanze sondern auch am Abend auf der beleuchteten Nachtloipe. Hier wurden die Fähigkeiten auf den dünnen Latten noch verbessert. Die Meisterschaft wurde in zwei Sprungwettbewerben und ein Kombinationslauf durchgeführt. Am Samstag konnten die Eilenburger Springer leider noch keine Medaille abräumen aber dennoch gute Platzierung erreichen. Julina Kreibich belegte in der Mädchenklasse 1 nach dem 7. Platz im Springen noch den 6. Rang in der Kombination. Lara Günther wurde in der Mädchenklasse 2 fünfte. Im anschließenden Langlauf verbesserte sie sich noch auf den 4. Platz. In der Schülerklasse 10 entbrannte wie gewohnt ein harter Kampf um die Platzierungen auf dem Podest. Leider reichte es für Björn Kupke diesmal nur zum 4. Rang. Er wurde auf den 2,3 km langen Langlauf noch von einem Konkurrenten überholt und belegte in der Kombinationswertung den 5. Platz. Fabian Wießner konnte in der Schülerklasse 12 aufgrund von Trainingsrückstand keine vordere Platzierung erreichen. Aber er meisterte die K 51-Schanze schon sehr sicher. Am Sonntag war aber der Tag von Björn Kupke. Durch seine wieder bestechende Haltung erreichte er die Höchstwertung und wurde somit Sachsen Meister in der Schüler Klasse zehn. Auch Lara Günther zeigte diesmal bessere Leistungen und konnte sich somit die bronzene Medaille. Foto: privat Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56 Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 14 Uhr Sprechzeiten Gemeindepfarrer: Donnerstag 16 - 18 Uhr und nach Vereinbarung So., 10. April 14.00 Uhr St. Marien – Abendsmahlsgottesdienst zur Verabschiedung von Pfr. Winde So., 17. April 15.30 Uhr St. Nikolai - Kinderund Familiengottesdienst mit dem ökumenischen Kindergarten und dem Förderverein der Kinder- und Jugendarche Fr., 1. April 17.00 Uhr Cafe International – Arche, Nikolaiplatz 3 Mo., 4. April 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis – bei Pfrn. i. R. Krien, Schlossberg 5 Mi., 6. April 19.30 Uhr Spätlese – Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3 Di., 12. April 15.00 Uhr Seniorengesprächskreis – Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3, 1. OG Mi., 13. April 14.00 Uhr Treff für alle – „Gute Stube“, Nikolaiplatz 3 jeden Do. 8.00 Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr. 18.00 Uhr Abendgebet in der Marienkirche mittwochs Seite 13 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 16.15 Uhr Rinckart - Singschule f. Kinder zw. 5 und 12 Jahren, Nikolaiplatz 3, 2. OG donnerstags 19.00 Uhr Martin – Rinckart Kantorei, Gemeindesaal Nikolaiplatz 3, 1. OG donnerstags 17.00 Uhr Flötenkreis, Nikolaiplatz 3, 2. OG 1., 3. u. 5. Di. im Monat 19 Uhr Rinckart - Bläser, Gemeindesaal Nikolaiplatz, 1. OG Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg fasste in seiner Sitzung am 07.03.2016 die folgenden Beschlüsse: BeschlussBetreff 12/2016 Satzung zur Festlegung eines gemeinsamen Schulbezirkes für die Grundschulen der Großen Kreisstadt Eilenburg ab 01.08.2016 20/2016 21/2016 13/2016Entscheidungskriterien zur Aufnahme in die Grundschulen und Horte in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg ab 01.08.2016 14/2016 Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau in Eilenburg 17/2016 Pension im ehemaligen Gefängnis, Schloßberg 8 a/b, Los 13.1 (Förderbereich SEP): Außenanlage, Vergabe Pension im ehemaligen Gefängnis, Schloßberg 8 a/b, Los 13.2 (Förderbereich EFRE): Außenanlage 2. Teil, Vergabe 18/2016 Aufhebung des Beschlusses 39/2015 vom 04.05.2015 zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Straße der Jugend, Flurstück 44/43 (1.000 m2 Bauland), der Flur 8 in der Gemarkung Eilenburg 19/2016 Aufhebung des Beschlusses 15/2015 vom 02.03.2015 zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Weinbergstraße/Mansberg 16, Flurstück 20/1 (1.000 m2 Bauland), der Flur 32 in der Gemarkung Eilenburg Verkauf von Teilflächen, im Zuge des Verfahrens der ländlichen Neuordnung, von ca. 740 m2 aus den Flurstücken 84 (217 m2), 164 (371 m2), 167/10 (152 m2), der Flur 9 (Behlitz) in der Gemarkung Kospa-Pressen 22/2016 Verkauf des Flurstücks 51/6 der Flur 29 in der Gemarkung Eilenburg 23/2016 Verkauf der Flurstücke 22/2, 22/7 tlw., 22/8, 23/3, 34/4, 50/4, 50/6, 114/34 der Flur 2 sowie Flurstück 87/2 der Flur 1 der Gemarkung Wedelwitz 15/2016 Teilfortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 16/2016 Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Weinbergstraße/Mansberg 16, Flurstück 20/1 (ca. 1.000 m2 Bauland), der Flur 32 in der Gemarkung Eilenburg 24/2016 Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechtes – An der Dobritzmark 25/2016 Ablehnung zur Veräußerung des Erbbaurechtes „Bürgermeisterhaus“ Am Anger 29 26/2016Straßenumbenennung von „Artur-Henze-Weg“ in „Henriweg“ 27/2016 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen vom 10.06. bis 31.12.2015 28/2016 Vergabe von Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Wohngebiet am Grünen Fink“ Die Beschlüsse des Stadtrates sind im Internet einsehbar unter www.eilenburg.de. Seite 14 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Sitzung des Stadtausschusses Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Stadtausschusses am Montag, dem 18.04.2016, 18:00 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Kleiner Saal), Franz-MehringStraße 23 einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung öffentliche Sitzung 2. Förderung von Baumaßnahmen Eckartstraße 24a 3. Sonstige öffentliche Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder Scheler Oberbürgermeister Die Beschlussvorlage finden Sie im Internet unter www.eilenburg.de . Öffentliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 07.03.2016 auf der Grundlage des § 5 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung beschlossen (Beschluss Nr. 26/2016), den Artur-Henze-Weg in Henriweg umzubenennen. Der entsprechende Straßenabschnitt ist im Lageplan (Anlage) gekennzeichnet. Scheler Oberbürgermeister Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Eilenburg ist befristet für die Dauer von zwei Jahren eine Stelle als Staatlich geprüfter Techniker zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: - Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der technischen Anlagen in den städtischen Einrichtungen - Auswerten und Beheben von Störmeldungen der technischen Anlagen - Optimierung der technischen Anlagen, insbesondere im Sinne von Betriebskosteneinsparungen - Durchführung der Wartungsarbeiten und Inspektionen an Anlagen und Einrichtungen - Pflege der Betriebsanleitungen - technische Betreuung der Straßenbeleuchtung - Führung und Leitung der Hausmeister Eine abschließende Abgrenzung des Aufgabengebietes wird ausdrücklich vorbehalten. Anforderungen: - Abschluss des staatlich geprüften Technikers im Bereich Elektrotechnik bzw. Gebäudesystemtechnik, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, technische Gebäudeausrüstung - fundiertes Fachwissen und Erfahrungen im Bereich Gebäudeleittechnik sind wünschenswert - gute Kenntnisse und sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen und Programmen zur Überwachung von Heizungsanlagen (zz.webvision) - gültiger Führerschein - Führungskompetenz für betriebswirtschaftliche und technische Abläufe - konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten - hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität, selbstständige Arbeitsweise, Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach TVöD in der Entgeltgruppe 08. Die zu besetzende Stelle ist für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt bzw. kein frankierter Rückumschlag beiliegt, werden die Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 28.04.2016 an die: Stadtverwaltung Eilenburg FB Bürgerservice „Ausschreibung Techniker“ Marktplatz 1 04838 Eilenburg Scheler Oberbürgermeister Öffentliche Ausschreibungen auch online Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben zu finden. Seite 15 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Verstärkung fürs Team gesucht Wir sind eine integrative Kindertagesstätte in ruhiger Stadtlage, etwa 200 Meter vom Stadtzentrum Eilenburg entfernt, arbeiten nach dem Situationsansatz und gruppenoffen. Ca. 87 Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren verbringen den Tag mit viel Bewegung an frischer Luft, sind neugierig und entdecken immer wieder viele neue Dinge. Wir bieten: Eine gesunde und positive Entwicklung unserer Kinder liegt uns sehr am Herzen. Wir legen viel Wert auf wertschätzendes Miteinander, ins Offene denken, anderes als das Gewohnte für möglich zu halten und eine positive Grundeinstellung zum Zusammenleben an einem Ort der Lebensfreude und des Abenteuers. • Zum 01.05.2016 suchen wir einen oder eine motivierten/e, teamfähigen/e staatlich anerkannten/e Erzieher/in: • • • • Herz und Freude im Umgang mit Kindern und Eltern gut entwickelter Beobachtungsund Wahrnehmungsfähigkeit Organisationstalent und Flexibilität Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Engagement • • • • • • einen spannenden, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz moderne Räumlichkeiten mit viel Platz für Kreativität, Forschen und Entdecken einen großen Garten Wertschätzende Umgangsweise im Team Fachberatung, Fortbildungsmöglichkeiten Vergütung nach DRK-Tarifvertrag Land Sachsen Altersvorsorge nachweisen, Beurteilungen, erweitertes Führungszeugnis) gern auch per E-Mail an: Ansprechpartner: Arbeitszeit: Die regelmäßige Arbeitszeit wird flexibel nach dem Betreuungsbedarf zwischen 20 und 35 Stunden vereinbart. Befristung: Vorerst zeitlich begrenzt Vom 01.05.2016 befristet bis 31.03.2017. Die Option zur Verlängerung bleibt offen. DRK Kita „Schwalbennest“ Frau Ina Bär Bernhardistraße 19 04838 Eilenburg E-Mail: [email protected] Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung ab sofort mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugniskopien, Tätigkeits- und Qualifikations- Der Grundlehrgang erste Hilfe ist vor Arbeitsaufnahme zu absolvieren. Ein Nachweis zur Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken wird erbeten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016 Jährlich werden im Freistaat Sachsen der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind seit Anfang Januar unterwegs und legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich oder persönlich an. Auskunft: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110, [email protected] Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Stand 23.03.2016 Straße Grenzstr. - zwischen Weinbergstr. und Lilienstr. Maßnahme halbseitige Sperrung - Umleitung aus Richtung Bergstr. in Richtung Weinbergstr. über Lilienstraße Zeitraum 29.03.2016 - 20.04.2016 Grund Sanierungsarbeiten am Gebäude Grenzstr. 3 Seite 16 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Einladung Ortschaftsrat Wöllnau Am Donnerstag, 7. April 2016 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 9. öffentliche Bauausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Einladung Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 28.01.2016 2. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 2.1. Antrag auf Baugenehmigung; K. und S. Blochwitz in Mörtitz279 2.2. Antrag auf Vorbescheid; R. Baum in Sprotta-Siedlung 280 2.3. Antrag auf Vorbescheid; L. Bergmann in Mörtitz 281 2.4. Antrag auf Baugenehmigung; H. Böge in Mörtitz 282 2.5. Antrag auf Vorbescheid; M. Hess in Doberschütz 301 2.6. Antrag auf Vorbescheid; M. Hess in Doberschütz 302 2.7. Antrag auf Vorbescheid; S. Friedemann in Paschwitz 303 2.8. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 18/2016 283 2.9. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 84/2016 286 2.10. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 28/2016 284 2.11. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 54/2016 285 2.12. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 91/2016 287 2.13. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 128/2016 288 2.14. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 147/2016 289 2.15. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 182/2016 290 2.16. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 183/2016 291 2.17. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 212/2016 292 2.18. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 238/2016 293 2.19. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 264/2016 294 2.20. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 37/2016 295 2.21. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 60/2016 296 2.22. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 73/2016 297 2.23. Landtausch zwischen Pressler Heidewald u. Moorgebiet und Gemeinde Doberschütz 298 2.24. Verkauf Flst. 3, Flur 5, Gemarkung Sprotta 299 2.25. Stellungnahme B-Plan „Gewerbegebiet Langenreichenbach Ost“300 3.Sonstiges/Information gez. Märtz Bürgermeister Der Tod kann uns von dem Menschen trennen, der zu uns gehörte, aber uns nicht das nehmen, was uns mit ihm verbindet. Wir trauern um unsere langjährige Kollegin Frau Regina Reisener geb. 31. März 1951 gest. 7. März 2016 Frau Reisener hat über vier Jahrzehnte als überaus engagierte, pflichtbewusste und zuverlässige Lehrerin in der Schule Doberschütz gearbeitet und sich bei ihren Schülern, den Eltern und Lehrern ein hohes Ansehen erworben. Ihr fröhliches Wesen und ihr unerschütterlicher Optimismus werden uns unendlich fehlen. Wir verneigen uns vor ihr und werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Die Lehrer und Mitarbeiter der Grundschule Doberschütz Seite 17 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wöllnau am Freitag, dem 08.04.2016, um 19.30 Uhr Tagungsort: Versammlungsraum der FFW Wöllnau im Mehrzweckgebäude Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Informationen zum Haushaltsplan der Gemeinde Doberschütz 4. Beschluss zur Verwendung der Mittel zur Unterstützung der Vereinsarbeit in Wöllnau 5. Beratung über Entwässerungskonzept im Ortsteil Wöllnau 6. Sonstiges gez. Pohlenz Ortsvorsteher ––––––––––––––––––––––––– Ortschaftsrat Doberschütz Einladung zur 13. Sitzung des Ortschaftsrates Doberschütz am Montag, d. 11.04.2016 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Niederschrift vom 01.02.2016 2. Fragen von Einwohnern 3. Beratung zu Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen zum Schutz der Nachtruhe 4. Sonstiges/Informationen gez. Donath Ortsvorsteher Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2016 Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110 [email protected] Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schulbzw. Arbeitsweg). Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus 2011. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Einladung zur Gemeinderatssitzung Ortschaftsrat Pehritzsch Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 07.04.2016, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 03.03.2016 3.Bürgerfragestunde 4. Beschluss – Antrag auf Umnutzung einer Pension zur Wohnung im OT Gotha Antragsteller: Herr Henry Bollack, OT Kobershain 5. Beschluss – Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Poststraße“ OT Bahnhof Antragsteller: Frau Doreen Path und Herr Benjamin Grziwantzki, Leipzig 6. Beschluss – Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Doreen Path und Herr Benjamin Grziwantzki, Leipzig 7. Beschluss – Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern im OT Gotha Antragsteller: Frau Brigitta Heimpold, Machern OT Gerichshain 8. Beschluss – Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Einladung 9. 10. 11. 12. 13. 14. Vorhaben- und Erschließungsplanes „Am Bahnhof“ zur Errichtung eine Garage und Carport im OT Gordemitz Antragsteller: Fam. Künne, OT Gordemitz Beschluss – Vergabe von Planungsleistung zwischen Gemeinde Jesewitz und Büro Knoblich zum Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Straße „Zum Oberdorf“ OT Ochelmitz Beschluss – Aufhebung des Beschlusses Nr. 15/2016 vom 28.01.2016 Beschluss – Verkauf von Grundstücken Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstücke 82/13 und 82/14 durch die Gemeinde Jesewitz Beschluss – Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Jesewitz, Flur 4, Flurstücke 57, 110/19, 125/19 und 126/19 durch die Gemeinde Jesewitz Beschluss – Antrag auf Durchführung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Betrieb einer Biogasanlage am Standort Gordemitz – Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister Seite 18 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch findet am Donnerstag, dem 14.04.2016, um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Tagesordnung: 1Begrüßung 2Protokollkontrolle 3 Dorffest 2016 4 Vorstellung des Projekts „Gut Pehritzsch“ durch Herrn Mike Jetting 5Verschiedenes Andrea Herold Ortsvorsteherin Stellenausschreibung In der Gemeinde Jesewitz ist zum 01.07.2016 eine Stelle als Gemeindearbeiter/in, vorerst befristet als für 1 Jahr zu besetzen. Eine Weiterbeschäftigung bei Eignung ist angestrebt. Ihre Aufgaben: - Pflege und Unterhaltung der Bushaltestellen in allen Ortsteilen - Unterhaltung und Reinigung der Gemeindestraßen - Instandhaltung und Pflege der gemeindeeigenen Gebäude - Landschafts- und Grünflächenpflege gemeindeeigener Flächen einschließlich Baumpflegearbeiten - Gewässerunterhaltung/Beräumung von Gräben - Hoch- und Tiefbauarbeiten - Pflege und Wartung von Maschinen und Gerätebestand sowie der Fahrzeuge - Kontrolle der Verkehrsschilder und Leitpfosten an allen gemeindeeigenen Straßen, ggfls. Reparaturen - Winterdienst Voraussetzungen für diese Stelle: - handwerkliche Berufsausbildung oder handwerkliche Fähigkeiten - Flexibilität und Einsatzbereitschaft - Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitseinsätzen und Arbeit an Wochenenden (dies trifft insbesondere im Winter sowie bei Unwetter oder Notfällen und im Winterdienst zu) - Eigeninitiative und selbständige und vorausschauende Arbeitsweise - Führerschein mit Befähigung zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. Es erfolgt die Vergütung nach TvÖD. Die Bereitschaft zur Mehrarbeit und zur flexiblen Arbeitszeit ist Bedingung. Verwaltungsverband Eilenburg-West Gemeinde Jesewitz Personalverwaltung Maxim-Gorki-Platz 1 04838 Eilenburg Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn den Bewerbungsunterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen datenschutzrechtlich nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet. Tauchnitz Bürgermeister Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 28. April 2015 an den Einladung zum Subbotnik in der Ortschaft Liemehna - Ochelmitz - Gallen Der Ortschaftsrat Liemehna lädt zum gemeinsamen Subbotnik am 09.04.2016 in der Zeit von 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr ein. Wir wollen an diesem Tag gemeinsam unsere Orte Liemehna, Ochelmitz und Gallen aus dem Winterschlaf be- freien, viel putzen und auch die ein oder andere verwachsene Heckenlandschaft verschneiden. Jeder, der Zeit und Lust hat, kann sich beteiligen, entweder auf öffentlichen Plätzen, Denkmälern oder einfach vor seinem eigenen Grundstück. Nach getaner Arbeit treffen wir uns ab 12:30 Uhr alle in Liemehna am Feuerwehrhaus, zum Bier, Sekt und Bockwurst, oder einfach zu einem gemeinsamen Gespräch! Wir freuen uns auf Sie! Es grüßt der Ortsvorsteher Torsten Klinge Mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass Manfred Steinberg von uns gegangen ist. Als Bürgermeister und Ortsvorsteher von Pehritzsch und als Mitglied des Vorstandes der SG Pehritzsch hat er über Jahrzehnte aktiv das Dorf- und Vereinsleben mitgestaltet und sich für die Bürger von Pehritzsch überragend engagiert. Wir werden ihn immer in Erinnerung behalten. SG Pehritzsch Ortschaftsrat Pehritzsch Gemeinde Jesewitz Seite 19 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Haushaltssatzung der Gemeinde Jesewitz für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Jesewitz in der Sitzung am 03. März 2016 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 4.035.910 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 4.307.820 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - 271.910 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - 271.910 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 234.980 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 234.980 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 234.980 EUR - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf - 271.910 EUR - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 234.980 EUR - Gesamtergebnis auf -36.930 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.939.610 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.146.890 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 207.280 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 609.930 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 594.660 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.270 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 192.010 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 104.200 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 104.200 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf -296.210 EUR festgesetzt. Seite 20 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 250.000 EUR festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 vom Hundert - für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 405 vom Hundert - Gewerbesteuer auf 390 vom Hundert Jesewitz, den 31.03.2016 Tauchnitz Bürgermeister Bekanntmachung über die Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 der Gemeinde Jesewitz liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 04.04.2016 bis 12.04.2016 während der Sprechzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Friedhofsatzung der Gemeinde Jesewitz für den kommunalen Friedhof im OT Groitzsch Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) vom 08. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725), hat der Gemeinderat Jesewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2016 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich (1) Diese Friedhofssatzung gilt für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Jesewitz im Ortsteil Groitzsch. (2) Der Friedhof umfasst die Flurstücke 64 und 65 der Flur 1 in der Gemarkung Groitzsch mit einer Größe von 2.914 m2. Eigentümer der Flurstücke ist die Gemeinde Jesewitz. §2 Leitung und Verwaltung (1) Der Friedhof Groitzsch steht in der Trägerschaft der Gemeinde Jesewitz. (2) Leitung und Aufsicht liegen bei der Gemeinde Jesewitz. (3) Die laufende Verwaltung obliegt dem Verwaltungsverband Eilenburg– West. Grundlage ist die Verbandssatzung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West in der jeweils geltenden Fassung. (4) Die Verwaltung des Friedhofes richtet sich nach dieser Friedhofssatzung und den allgemeinen Rechtsvorschriften. (5) Die Aufsichtsbefugnisse der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden werden hierdurch nicht berührt. §3 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Jesewitz. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Jesewitz waren oder b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 SächsBestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. §4 Begriffsbestimmungen (1) Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Satzung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger. Der Verfügungsberechtigte ist Träger der Nutzungsrechte. (2) Dienstleistungserbringer im Sinne dieser Satzung sind Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende, die typischerweise auf dem kommunalen Friedhof tätig werden. II. Ordnungsvorschriften §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Angehörigen und Besucher entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen vom Beauftragten des Friedhofsträgers sind zu befolgen. (2) Kinder unter 7 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist im Hinblick auf Abs. 1 insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art (insbesondere Fahrrädern) und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater), ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge die im Auftrag des Friedhofsträgers eingesetzt werden, zu befahren; b) der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie das Anbieten von Dienstleistungen; c) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen; d) die Erstellung und Verwertung von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken; e) Druckschriften zu verteilen, es sei denn, sie dienen der Durchführung von Trauerfeiern; f) Abraum und Abfälle, die nicht aus Betätigungen im Friedhofsgelände stammen, auf dem Friedhofsgelände abzulagern; g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, EinfriedunSeite 21 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 gen und Hecken unberechtigt zu übersteigen und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten; h) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu verwenden i) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflanzungen aufzubewahren j) Rundfunk- und Musikgeräte aller Art zu betreiben, zu lärmen und zu spielen sowie zu lagern; k) Hunde unangeleint mitzuführen. Beauftragte des Friedhofsträgers, die Bestattungshäuser und Steinmetze sind von diesen Vorschriften ausgenommen, soweit sie Tätigkeiten vornehmen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich und mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Der Beauftragte des Friedhofsträgers kann weitere Ausnahmen zulassen. (4) Personen, die den Grundsätzen in Abs. 1 bis 3 zuwiderhandeln, können mündlich oder schriftlich des Friedhofs verwiesen werden. §6 Dienstleistungserbringer (1) Dienstleistungserbringer und ihre Bediensteten, die auf dem kommunalen Friedhof tätig werden, haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Dienstleistungserbringer sowie ihre Bediensteten haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen und mit den von ihnen errichteten Grabmalen und sonstigen Anlagen schuldhaft verursachen. (2) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Dienstleistungserbringer dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Restund Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (3) Dienstleistungserbringern, die trotz mündlicher oder schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der Abs. 1 bis 2 verstoßen, kann die Ge- meinde ein weiteres Tätigwerden auf dem Friedhof untersagen. (4) Die Tätigkeit der Dienstleistungserbringer auf dem Friedhof beschränkt sich auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr werktags. III. Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung dem Verwaltungsverband Eilenburg – West anzumelden. Die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten. (2) Vor einer Bestattung in einer Grabstätte, an der ein Nutzungsrecht verliehen worden ist, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Trauerfeiern auf dem kommunalen Friedhof können an der Grabstätte oder in der Kapelle abgehalten werden. (4) Ort, Zeitpunkt und Dauer der Trauerfeier auf dem Friedhof und in der Kapelle werden nach Absprache zwischen dem Bestattungspflichtigen, dem in seinem Auftrag handelnden Bestattungsinstitut und dem Beauftragten des Friedhofsträgers festgelegt. Auf § 10 SächsBestG wird verwiesen. (5) Trauerfeiern sind so abzuhalten, dass das sittliche Empfinden der Allgemeinheit oder das religiöse Empfinden der Kirche oder der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften oder ihrer Mitglieder durch Reden, Darbietungen und Musikstücke nicht verletzt werden. (6) Aufnahmen von Trauerfeiern in Bild und Ton sind nur mit vorheriger Zustimmung der nächsten Angehörigen, das Abspielen von eigenen Tonträgern ist nur mit Zustimmung des Friedhofsträgers erlaubt. §8 Beschaffenheit von Särgen und Urnen (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoff oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. (2) Es dürfen nur Aschekapseln, Schmuckurnen und sonstige Urnen verwendet werden, deren Material innerhalb der Ruhezeit, die für die entsprechende Bestattung gilt, umweltgerecht abbaubar ist. Der Friedhofsträger kann vom Bestatter eine Unbedenklichkeitserklärung für die von ihm verwendeten Materialien fordern. (3) Särge und Urnen, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden. §9 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden erst nach Zuweisung der Grabstelle durch den Nutzungsberechtigten vom beauftragten Bestattungsinstitut ausgehoben und wieder geschlossen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Grabgewölbe, Urnenkammer und Mausoleen dürfen nicht gebaut werden. Sind solche Anlagen bei Inkrafttreten dieser Satzung vorhanden, so sind sie vom Nutzungsberechtigten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder zu beseitigen. § 10 Belegung (1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten. (2) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und – soweit das Landesrecht dies vorsieht – der Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörden. Dies gilt nicht für eine durch richterlichen Beschluss angeordnete Leichenschau. § 11 Ruhezeit (1) Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Leichen und Aschen Fehl- und Totgeborener, sowie Kinder, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt die Mindestruhezeit 10 Jahre. § 6 Abs. 6 SächsBestG findet Anwendung. § 12 Ausgrabungen und Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften (Gesundheitsamt), der vorherigen schriftlichen GenehSeite 22 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 migung der Friedhofsträgers. Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Ausgrabungen und Umbettungen werden in dem Zeitraum von 2 Wochen bis zu 6 Monaten nach dem Tode nicht zugelassen, sofern es sich nicht um Urnen handelt oder sofern die Ausgrabung oder Umbettung nicht richterlich angeordnet ist. Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen und Urnengemeinschaftsgräbern werden nicht zugelassen. (4) Alle Ausgrabungen und Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Erdgrabstätten/Urnengrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. (5) Alle Ausgrabungen und Umbettungen werden von beauftragten Bestattungsinstituten des Friedhofsträgers durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Durchführung. (6) Neben der Zahlung der Gebühren für die Ausgrabung oder Umbettung haben die Antragsteller Ersatz für Schäden zu leisten, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Ausgrabung oder Umbettung zwangsläufig entstehen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Ausgrabung oder Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. Grabstätten § 13 Allgemeines (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers, der Gemeinde Jesewitz. An Ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Erdgrabstätten als ein- oder zweistellige Grabstätten b) Urnengrabstätten als ein- oder zweistellige Grabstätten und c) Grabstellen in der Urnengemeinschaftsanlagen (3) Mit dem Grabnutzungsrecht (§ 3 Abs. 1 Satz 2) entsteht ein öffentlichrechtliches Nutzungsverhältnis. (4) Die Änderung der Anschrift und des Namens von Verfügungsberechtigten (§ 3 Abs. 1 Satz 1) sind dem Friedhofsträgers unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 14 Erdgrabstätten (1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen. Es wird unterschieden zwischen ein- und zweistel- lige Grabstätten. In einer einstelligen Erdgrabstätte können ein Sarg und zusätzlich bis zu drei Urnen beigesetzte werden. In einer zweistelligen Erdgrabstätte können zwei Särge und zusätzlich bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer verlängert sich für die gesamte Grabstätte, jeweils so, dass die Ruhezeit nach § 11 für den/die zuletzt in der Grabstätte beigesetzten Sarg/Urne eingehalten wird. Die Lage der Erdgrabstätte auf dem Friedhof wird durch die Friedhofsverwaltung (Verwaltungsverband Eilenburg-West) festgelegt. (2) Für Erdgrabstätten gelten die Abmessungen wie folgt: a) einstellige Erdgrabstätte: Länge 2,30 m; Breite 1,30 m b) zweistellige Erdgrabstätte: Länge 2,30 m; Breite 2,90 m. (3) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. (4) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (5) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte und auf Unveränderlichkeit der Umgebung, wenn dies aus Gründen der Friedhofsgestaltung im Rahmen des Friedhofszwecks nicht möglich ist. (6) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. (7) Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten zu beräumen. § 15 Urnengrabstätten (1) Urnen (Aschen) dürfen beigesetzt werden in a) Urnengrabstätten als ein- oder zweistellige Grabstätten und b) Grabstellen in der Urnengemeinschaftsanlagen (2) Urnengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen (Aschen). Es wird unterschieden zwischen ein- und zweistellige Grabstätten. In einer einstelligen Urnengrabstätte können bis zu drei Urnen beigesetzte werden. In einer zweistelligen Urnengrabstätte können bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer verlängert sich für die gesamte Grabstätte, jeweils so, dass die Ruhezeit nach § 11 für die zuletzt in der Grabstätte beigesetzte Urne eingehalten wird. Die Lage der Urnengrabstätte auf dem Friedhof wird durch die Friedhofsverwaltung (Verwaltungsverband Eilenburg-West) festgelegt. (3) Für Urnengrabstätten gelten die Abmessungen wie folgt: a) einstellige Urnengrabstätte: Länge 1,00 m; Breite 1,00 m b) zweistellige Urnengrabstätte: Länge 1,00 m; Breite 2,00 m. (4) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wiedererworben worden ist. (5) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (6) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte und auf Unveränderlichkeit der Umgebung, wenn dies aus Gründen der Friedhofsgestaltung im Rahmen des Friedhofszwecks nicht möglich ist. (7) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Urnengrabstätte. (8) Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten zu beräumen. § 16 Urnengemeinschaftsanlage (1) Die Urnengemeinschaftsanlage sind Urnengrabstellen ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltung. Die Urne wird in der Urnengemeinschaftsanlage auf der grünen Wiese beigesetzt. Die Grabstelle wird durch die Friedhofsverwaltung (Verwaltungsverband Eilenburg-West) zugewiesen. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Darüber hinausgehende Verlängerungen des Nutzungsrechts sind nicht möglich. Der Verstorbene kann mittels einer Namenstafel auf dem zentralen Gedenkstein des Friedhofs benannt werden (teilanonyme Bestattung). Diese ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Auf eine Namenstafel kann verzichtet werden (anonyme Bestattung). (2) Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlage obliegt dem Friedhofsträger. V. Gestaltung der Grabstätten § 17 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze (1) Jede Grabstätte ist – unbeschadet der besonderen Anforderungen so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Seite 23 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 VI. Grabmale § 18 Gestaltung der Grabmale (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keine besonderen Anforderungen. Sie dürfen die Grenzen der Grabfläche nicht überschreiten und müssen sich in der Gestaltung der Umgebung anpassen. (2) Nach näherer Bestimmung der Belegungspläne sind stehende oder liegende Grabmale zulässig. Liegende Grabmale dürfen nur flach auf die Grabstätte gelegt werden. (3) Soweit es die Friedhofsverwaltung innerhalb der Gesamtgestaltung unter Berücksichtigung künstlerischer Anforderungen für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen. Sie kann für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in besonderer Lage nach pflichtgemäßem Ermessen über hinausgehende Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung stellen. (4) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. (5) Grabmale und andere bauliche Anlagen, die ohne Zustimmung errichtet sind und für die auch nachträglich keine Zustimmung erteilt werden kann, sowie nicht zulässige Inschriften kann der Friedhofsträger auf Kosten des Verfügungsberechtigten bzw. des Auftraggebers entfernen lassen. § 19 Standsicherheit der Grabmale (1) Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und des Handwerks, insbesondere den Richtlinien des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern in der jeweils geltenden Fassung/der TA Grabmal der Deutschen Natursteinakademie e. V.**), zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die Grabmale dürfen nur von Dienstleistungserbringern errichtet und verändert werden, die in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet sind.Einfache Maßnahmen oder Handgriffe, die keine besondere Fachkenntnis erfordern (z. B. Auflegen eines Liegesteins auf das Grab), bleiben hiervon unberührt. § 20 Unterhaltung von Grabmalen (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten; für deren Standsicherheit ist Sorge zu tragen. Verantwortlich dafür ist der Nutzungsberechtigte. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu tun oder das Grabmal, die sonstige bauliche Anlage oder die Teile davon zu entfernen. (3) Die Nutzungsberechtigten sind für jeden Schaden haftbar, der durch mangelnde Standsicherheit, durch Umfallen oder durch Abstürzen von Teilen von Grabmalen oder sonstiger baulicher Anlagen verursacht wird. § 21 Entfernung von Grabmalen (1) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. Die Eigentumsrechte der Nutzungsberechtigten bleiben hiervon unberührt. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen durch den Nutzungsberechtigten spätestens nach drei Monaten zu entfernen. Der Nutzungsberechtigten hat hierzu die Zustimmung des Friedhofsträgers zu beantragen. VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 22 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestal- tung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, den besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt erst mit der Abräumung bzw. Beräumung der Grabstätte. (4) Grabstätten müssen binnen 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts hergerichtet sein. (5) Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich dem Friedhofsträgers. § 23 Vernachlässigung (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verfügungsberechtigte nicht bekannt, nicht ohne weiteres zu ermitteln oder nicht rechtzeitig erreichbar, kann der Friedhofsträger nach Ablauf der Ruhefrist die Grabstätten abräumen oder einebnen. VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern § 24 Trauerfeiern (1) Die Trauerfeiern können in der vorhandenen Friedhofskapelle oder am Grab stattfinden. (2) Die für die Ausgestaltung der Trauerfeiern in der Friedhofskapelle erforderlichen Gegenstände wie Tontechnik, Feierhallenschmuck stellt der Bestattungspflichtige. (3) Der Auftraggeber einer Bestattung ist dafür verantwortlich, dass die Empfindungen anderer durch Reden, Musik oder Darbietungen während der Trauerzeremonie nicht gestört werden. IX. Schlussvorschriften § 26 Haftung (1) Die Gemeinde Jesewitz haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, ihrer Anlagen und ihrer Einrichtung, durch dritte Personen oder durch Tiere sowie durch ungünstige Witterungsverhältnisse und Naturgewalten entstehen. § 27 Gebühren (1) Für die Benutzung des von der Gemeinde Jesewitz verwalteten Friedhofs und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger Bescheide. Darüber hinaus können auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenanordnung erhoben werden. (2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. § 28 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der in dieser Satzung festgehaltenen Ordnungsvorschriften zuwiderhandelt. Verstöße können als Hausfriedensbruch verfolgt werden. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000 € geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 (1) Ziffer 1 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWIG) ist die Gemeinde Jesewitz. § 29 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 10.09.1998 sowie die 1. Änderung vom 14.09.2000 und die 2. Änderung vom 05.11.2009 außer Kraft. Jesewitz, den 03.03.2016 § 25 Alte Rechte (1) Für Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei In-KraftTreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Vorschriften. Seite 24 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Tauchnitz Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Friedhofsgebührensatzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Jesewitz im OT Groitzsch Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) sowie § 2 i.V.m. § 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822), hat der Gemeinderat Jesewitz in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2016 folgende Satzung beschlossen: §5 Nutzungsgebühren (1) Für die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Groitzsch 1. Erdgrab, einstellig 20 Jahre 380,00 € 10 Jahre 190,00 € 2. Erdgrab, zweistellig 20 Jahre 760,00 € 10 Jahre 380,00 € §1 Geltungsbereich 3. Urnengrab, einstellig (1) Diese Satzung gilt für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Jesewitz Ortsteil Groitzsch. 4. Urnengrab, zweistellig §2 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des kommunalen Friedhofs und seiner Einrichtungen werden nach dieser Satzung Gebühren erhoben. (2) Die Gebühren werden zur Deckung der Gesamtkosten des Friedhofs erhoben. Die Kosten werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. §3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist: a) der Nutzungsberechtigte oder der zur Bestattung/Beisetzung Verpflichtete (§ 10 SächsBestG); b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der kommunalen Friedhofseinrichtung zum Zwecke der Bestattung oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnutzungsrechtes oder auf Durchführung sonstiger Leistungen stellt oder c) wer sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und Bestätigung durch die Gemeindeverwaltung. In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen. (2) Die Gebühren sind nach Erhalt des Gebührenbescheides innerhalb von 14 Tagen fällig. (3) Ist ein Gebührenschuldner nicht vorhanden oder nicht auffindbar, sind nur die Leistungen durchzuführen, die den niedrigsten Gebühren entsprechen. (4) Rückständige Gebühren werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belegt. Sie werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen. 20 Jahre 300,00 € 10 Jahre 150,00 € 20 Jahre 600,00 € 10 Jahre 300,00 € 5. Urnengemeinschaftsanla- 20 Jahre 600,00 € ge (einheitlich gestaltete Gemeinschaftsgrabanlage mit Pflege durch den Friedhof) 6. Namensschild auf Stein an der der Urnengemeinschaftsanlage (zusätzlich) 50,00 € 7. Bestattung einer zusätzlichen Urne in einer schon belegten Grabstätte 50,00 € 8. Benutzung der Friedhofskapelle 100,00 € (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für Grabstätten werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben: a) Erdgrab, einstellig 19,00 €, b) Erdgrab, zweistellig 38,00 €, c) Urnengrab, einstellig 15,00 €, d) Urnengrab, zweistellig 30,00 €, §6 Friedhofsunterhaltungsgebühren Für die laufende Pflege und Unterhaltung (wie Rasenmähen, Baumpflege, Unkrautbeseitigung, Wasser, Steuern u. ä.) sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden (ausgenommen Urnengemeinschaftsanlage) folgende Gebühren jährlich erhoben: Groitzsch Erd- / Urnengrab, einstellig 20,00 € Erd- / Urnengrab, zweistellig 40,00 € Seite 25 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 §7 Besondere zusätzliche Leistungen Für Leistungen, für die in dieser Satzung keine Gebühren enthalten sind und die vom Nutzungsberechtigten beauftragt und/oder in Anspruch genommen wurden, sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen. Gleichzeitig treten die Friedhofsgebührensatzung vom 10.09.1998 sowie die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 14.09.2000 außer Kraft. Jesewitz, den 03.03.2016 §8 Verwaltungsgebühren Für Verwaltungsgebühren findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Jesewitz in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. §9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Tauchnitz Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3 der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) d ie Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Jagdgenossenschaft Zschepplin Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Zschepplin am 16.04.2016 in der Gaststätte Bergmann Zschepplin 2 Einlass: Beginn: 4 ab 19.00 Uhr 19.30 Uhr 3 5 werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zschepplin gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. 6 7 Tagesordnung: 1 Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher Bericht des Jagdvorstehers und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015/2016 Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers Neuverpachtung der bejagbaren Flächen der Gemarkung Zschepplin Diskussion und Beschlussfassung über die Neuverpachtung Diskussion und Beschlussfassung über Jagdangliederungsvertrag mit der Jagdgenossenschaft Naundorf Diskussion und Beschlussfassung über den neuen Haushaltsplan und über die Verwendung des Reinertrages 8 Einschätzung des abgelaufenen Jagdjahres durch die Jagdpächter 9 Schlusswort des Jagdvorstehers 10 Gemeinsames Abendessen mit anschließendem gemütlichen Beisammensein Zur Aktualisierung des Jagdkatasters ist bei Flächen- oder Eigentumsänderungen ein aktueller Grundbuchauszug vorzulegen. Völz Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Jagdgenossenschaft Krippehna Die Jagdgenossenschaft Krippehna führte am 11.03.2016 ihre Jahreshauptversammlung durch. Es wurde für die nächsten 5 Jahre der Vorstand gewählt, in gleicher Besetzung wie bisher. Des Weiteren beschlossen die Mitglieder eine Fahrt durchzuführen. Termin: Wohin: Abfahrten: 21.05.2016 nach Moritzburg 6.45 BhSt. Rödgen 6.50 BhSt. Naundorf 6.55 BhSt. Krippehna 7.05 BhSt. Lindenhayn 7.10 BhSt. Gollmenz Wir werden eine Führung durch das Gestüt und Schloss Moritzburg haben. Mittagessen ist im Preis enthalten. Nachmittag erleben wir eine Falknervorführung. Wir haben dann noch genug Zeit für eine Kaffeepause oder einen Spaziergang bis es dann ca. 17.00 Uhr nachhause geht. Preis: 10,00 € für Mitglieder der Jagdgen. Krippehna u. Partner 48,50 € für Nichtmitglieder pro Person Seite 26 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Bitte melden Sie sich bis 30.4.2016 bei Frau Appmeier Funknr. 015752615366 oder dienstl. 03423 600913 wochentags bis 16.00 Uhr. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme. Ihr Jagdvorstand Krippehna Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West in der Zeit vom 11.04.2016 bis 13.05.2016 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Straße 1, 04838 Eilenburg öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag geschlossen Der Planvorentwurf ist zusätzlich im Internet auf der Website https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html und http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html abrufbar. Die 2. Änderung des FNP erfolgt für den gesamten Bereich des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, siehe nachfolgende Abbildung. Am 25.03.2015 hat die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Für den Verwaltungsverband Eilenburg-West liegt die mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums Leipzig vom 18.10.2004 genehmigte und seit dem 17.12.2004 (Tag der Bekanntmachung der Genehmigung) rechtskräftige 1. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West vor. Gründe und wesentliche Änderung: Die 2. Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan an die sich seit 2004 geänderten Anforderungen und Rechtgrundlagen anzupassen. Aktualisiert wurden die Kartengrundlage (TK 10), die Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, die Naturdenkmale, die geschützte Biotope, die FFH-Gebiete, die europäischen Vogelschutzgebiete (SPA), die Überschwemmungsgebiete, das Gewässerkataster II Ordnung sowie die Umgrenzung von archäologischen Denkmälern und Einzeldenkmäler. Außerdem wurden die Änderungen der 1. Teiländerungen des FNP für den Bereich des Bebauungsplans „Errichtung Biogasanlage“ OT Liemehna der Gemeinde Jesewitz und für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Krippehna“ OT Krippehna der Gemeinde Zschepplin eingearbeitet. Des Weiteren wurden in der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, im Bereich der Gemeinde Zschepplin, zwei bisher als Flächen für die Landwirtschaft (westlich der Ortslage Glaucha und südlich der Ortslage Zschepplin) dargestellte Flächen, als geplante gewerbliche Baufläche dargestellt. Außerdem wurde die bisher als geplante Grünfläche und als geplanter Sportplatz am östlichen Rand der Ortslage Noitzsch nördlich der Noitzscher Straße dargestellte Fläche, nun als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Bereich der Gemeinde Jesewitz wurde westlich der Ortslage Jesewitz eine bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Fläche, als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Dafür wurden folgende Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächengestrichen im Bereich der Gemeinde Jesewitz gestrichen: Ortslage Wölpern: Die geplante gemischte Baufläche im Westen der Ortslage wurde zum Teil entfernt und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der verbleibende Teil der gemischten Baufläche wurde als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Ortslage Weltewitz: Die geplante Wohnbaufläche am südöstlichen Rand der Ortslage wurde entfernt. Und die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zusätzliche erfolgten zeichnerische Korrekturen und Anpassungen an den tatsächlichen Bestand vor Ort. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen: Abbildungen auf Folgeseite untereinander Seite 27 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit den Gemeinden Zschepplin und Jesewitz Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West hat in seiner Sitzung am 25.03.2015 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss Nr.: 2/2015). Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt für das gesamte Verbandsgebiet des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West. Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden: Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll insbesondere der Informationsgehalt des Flächennutzungsplanes zu Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Bereichen aktualisiert werden. Die nachrichtliche Darstellung der Überschwemmungsgebiete soll korrigiert und überschwemmungsgefährdete Bereiche sollen in einer Beikarte zum Flächennutzungsplan dargestellt werden. Des Weiteren sollen im Zuge der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, dessen Darstellungen zur baulichen Nutzung an tatsächlich erfolgte Entwicklungen angepasst werden. Vorgesehen ist eine Korrektur und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes nach aktueller Rechts- und Sachlage. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Eilenburg, 17.03.2016 König Verbandsvorsitzender Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423 75860-0, Fax 03423 75860-59, E-Mail [email protected] zur Verfügung. Seite 28 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 In Erinnerung an Diana Sinn *17.11.1962 † 27.03.2015 Und immer sind irgendwo Spuren deines Lebens: Gedanken, Bilder, Augenblicke und Gefühle. Sie werden uns immer an dich erinnern und dich dadurch nie vergessen lassen. Anja, Ellen, Susi, Silvana und Andrea Alles aus einer Hand! - LEISTUNGSSPEKTRUM OFFice-PrOdukte Tischlerei Nöpel FENSTERVerlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 04916 Herzberg Telefon: Tischlerei Nöpel · Obere UND TÜRENBAU Straße 28 · 01833 Stolpen gruSSkarten Frohe Thomas Nöpel Tischlermeister FlYer einleger SchreibtiSchunterlagen & kalender VoM ENTwURf übER dEN dRUcK bIS ZUR VERTEILUNG • BROSCHÜREN • ZEITSCHRIfTEN • PLAKATE • POSTER Weihnachten Obere Straße 28 01833 Stolpen Tel.: (03 59 73) 2 66 13 Fax: (03 59 73) 2 40 29 E-Mail: [email protected] www.noepel.de (0 35 35) 489 - 166 E-Mail: [email protected] Internet: www.wittich.de Amtsgericht Cottbus HRA516CB KREaTIVabTEILUNG Wir garantieren eine bundesweite Zustellung. H E R Z L I G Allianz-Generalve C L rtretung H Torsten Beyer Ü E Mönchst raße 8 C 04916 N Herzberg Tel. (0 35 35) K 2 22 W 20 U N S C H Verlag + Druck Gruppe LINUS WITTICH Bad Neuenahr-Ahrweiler - Forchheim - Föhren - Fritzlar - Herbstein – Herzberg - Höhr-Grenzhausen - Hochfilzen Langewiesen - Lübeck - Marquartstein - Merchweiler - Sietow - Winsen Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse BIC: OSDDDE81XXX · IBAN: DE 87 8505 0300 Dresden 3000 059740 rtretung Allianz-Generalve Torsten Beyer 8 Mönchstraße 04916 Herzberg 2 22 20 Tel. (0 35 35) Warum Sie sich für uns entscheiden sollten: • Kundennah Wir sind immer in Ihrer Nähe. • Sicher Die Auslieferung erfolgt über ortskundige, zuverlässige Zusteller, die Ihre Sendungen zügig und sicher abliefern. Vielen DANK IMPRESSUM Herausgeber/Erstellung: ANANKE ® Der Bestatter Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Geschäftsführer: • Zuverlässig ppa. 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April 2016 BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Dorfstraße 74 04838 Laußig /OT Gruna Tel. 03 42 42 / 5 05 13 Fax 03 42 42 / 5 05 14 E-Mail: [email protected] n Neubau, Um- und Ausbau n Maurer- und Putzarbeiten n Wärmedämm-Verbundsystem Büro Laußig 04838 Laußig, Landstr. 53 Tel. 01 57 / 76 36 53 36 Sicherheit und Kommunikation Ihr Fachmann vor Ort Fassaden-TÜV beugt möglichen Mängeln vor - Anzeige - Auch Wind und Wetter können Fassaden mit einem WärmedämmVerbundsystem kaum etwas ausmachen. Das zeigt die Langzeituntersuchung des Fraunhofer Instituts für Bauphysik: An keinem Gebäude wurde ein auffälliger Algenbewuchs auf der Fassadenfläche festgestellt. Nur in Bereichen, an denen Ablaufwasser durch Balkonanschlüsse auftritt, oder am Sockel in direkter Nähe zu Grünstreifen bildeten sich Algen. Wichtig, so die Experten, sei in jedem Fall eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Fassade. Mehr Tipps: www.heizkosten-einsparen.de. Wir beraten Sie gern! AlArmAnlAgen Palm Sicherheitstechnik rAuchmelder 04838 Eilenburg BrAndmeldeAnlAgen Winkelstr. 6 Tel.: 03423 /7 58 45 0 Fax: 03423 /7 58 45 28 [email protected] www.palm-sicherheitstechnik.de Kunststoff-Fenster neu lackieren VideoüBerwAchung wArtung gem. din 0833 Kalesse Metallbau Schweißfachbetrieb nach DIN 18 800-7 Manfred Kalesse Torgauer Landstraße 40 04838 Eilenburg Tel. 0 34 23 / 700 100-7 Fax 0 34 23 / 700 100-8 Funk 01 74 / 364 88 88 Schmiede- & Gitterzäune Einfahrtstore Geländer Bauschlosserei Fenstergitter Kleineisenteile In vielen Wohnungen und Häusern sind weiße Kunststoff-Fenster heute Standard. Umwelteinflüsse und UV-Licht können im Laufe der Zeit jedoch zu unschönen Vergilbungen der Oberfläche führen. Hier kann eine neue Lackierung Abhilfe schaffen. Dies sollte auch für Heimwerker kein Problem sein, wenn sie die richtigen Produkte verwenden und ein wenig Geduld mitbringen. In der Regel sind Kunststoff-Fenster aus PVC gefertigt, eine Kunststoffart, für die es speziell abgestimmte Lacke gibt. Vor Beginn der Arbeiten sollten alle Beschläge und Griffe abmontiert werden. Zuerst steht eine gründliche Reinigung des Rahmens an, um neben Staub und anderen Verunreinigungen vor allem Fettrückstände und Klebstoffreste zu entfernen. Dazu eignet sich mit Spülmittel versetztes Wasser oder – bei hartnäckigeren Rückständen – Terpentin bzw. Pinselreiniger. Als erster Arbeitsgang steht dann das Schleifen an. „Dazu sollte man Schleifpapier mit einer sehr feinen Körnung von 240 nehmen“, rät Michael Bross, Geschäftsführer des Deutschen Lackinstituts in Frankfurt am Main. Anschließend muss der Schleifstaub gründlich entfernt werden. Dann die Glasscheiben und vor allem die Dichtungen sorgfältig abkleben. Dann kann die Haftgrundierung aufgebracht werden. Nach dem Entfernen des Schleifstaubs kann der erste Lackauftrag mit Pinsel und Lackrolle erfolgen. Der Lack muss speziell für den Einsatz auf PVC geeignet sein. Nach der Trocknung heißt es wieder schleifen, Schleifstaub entfernen, bevor (spp-o) es an den Schlussanstrich geht. Fenster - Türen - Tore Rödgener Str. 8, Eilenburg, Tel. 0 34 23/60 09 07 - Anzeige - Foto: Fotolia/Deutsches Lackinstitut Seite 30 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE beratung ücksichtechnischen Geräte ber Die meisten modernen ekte. Asp e nd are esp rgi und ene tigen umweltrelevante gang sowie der korrekte Um Ein fachgerechter Einbau hnitec timale Ausnutzung der ermöglichen eine op Las. gen run sprechende Einspa schen Finessen und ent n. ate ber ann von einem Fachm sen Sie sich beim Kauf Möbel Koch HOLZTECHNIK Wir sind umgezogen! Beratung • Planung • Montage Ihr Spezialist für Polstermöbel Dommitzscher Str. 13 · 04849 Bad Düben Telefon: 03 42 43/2 50 30 Jetzt mit großer Ausstellung Matthias Schneider > > > > > > t & Service Innenausbau alitä Möbel Qu om Fachmann v s Fenster, Haustüren le Landstraße 9 Innentüren 04838 Laußig Verglasungen Telefon/Fax: Reparaturen 034243/22327 - Anzeige - Tapetenwechsel leicht gemacht Tapezieren gehört zu den Aufgaben im Haus, die sich die Meisten durchaus in Eigenregie zutrauen. Damit das Ergebnis aber überzeugt, sind grundlegende Kenntnisse unverzichtbar. Fünf typische Tapezierfehler - und wie man diese vermeiden kann - stellt das Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de auf www.rgz24.de/tapetenwechsel vor. Eine Checkliste zum Download und ein Video geben zusätzliche Tipps, die das Heimwerken deutlich erleichtern - und der Online-Bedarfsrechner hilft bei der Planung der nächsten Renovierung. Eine wichtige Grundregel: Beim Tapezieren ist Geduld gefragt. Werden die empfohlenen Weichzeiten nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass die Tapete an der Wand “wächst“ - das Resultat sind gefürchtete Falten. Wichtig ist zudem eine gute Vorbereitung des Untergrundes. Unebenheiten oder gar Rostflecken können sonst durchscheinen. Und auch beim Trocknen kann so manches schief gehen, etwa durch Zugluft. Dies kann dazu führen, dass sich Nähte zwischen den Bahnen wieder öffnen. Wie erfolgreich der Heimwerker bei der Wandgestaltung ist, hängt nicht zuletzt vom verwendeten Material ab. Eine Raufaser verzeiht auch ein nicht ganz so präzises Arbeiten oder Untergründe, die nicht absolut eben sind. Ganz anders verhalten sich die trendigen Dekortapeten, etwa mit großen floralen Mustern oder anderen Design-Elementen: Schon kleine Nachlässigkeiten fallen hier direkt ins Auge - zum Beispiel, wenn der Anschluss von einer Tapetenbahn zur anderen nicht hundertprozentig passt. Die Faustformel lautet daher: Je edler die Tapete, desto genauer muss der Heimwerker auch arbeiten. Foto: djd/thx Entsorgungs- und Recycling GmbH Am Wasserwerk 10 · 04519 Rackwitz Tel. 03 42 94 / 70 30 · Fax 03 42 94 / 7 03 13 E-Mail: [email protected] zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 2 EfbV • Entsorgung / Verwertung • Entrümpeln / Abbrüche • Recycling / Schreddern • Selbstständiges Laden und Beräumen mit Ladekran am LKW • Lieferung von Sand, Kies und Recyclingmaterial Containerdienst - Multicarcontainer - Absetzcontainer - Abrollcontainer 1,5 m³ - 2,5 m³ 5 m³ - 10 m³ 13 m³ - 40 m³ Annahme kostenpflichtiger Abfälle von Privat und Gewerbe: - Bauschutt / Boden - Gipskarton - HWL-Platten (Sauerkrautplatten) - Sperrmüll / kompostierbare Abfälle (Gartenabfälle ohne Speisereste) - Baustellenabfälle - Holz - Asbest (verpackt) - Mineralwolle (verpackt) - Dachpappe - Reifen - Schrott Verkauf von Schüttgut - Putz- und Bettungssand 0 / 4 ungewaschen - Estrichsand 0 / 2 gewaschen - Rollkies 16 / 32 gewaschen - Splitt 2 / 5 - Beton RC 0 / 56 (10 % Überkorn) - Rindenmulch - Mutterboden gesiebt GSL Zäune & Tore jeder Art Zaunzubehör, Briefkästen, Hoftore, Torantriebe www.GSL-Zaunbau.de Email: [email protected] Tel.: 034202/56940 · Fax: 034202/300107 04509 Delitzsch · Benndorfer Landstr. 2 Verkauf & Service Familien betrieb seit 1928 Al - Anzeige - Preise auf Anfrage: Tel. 03 42 94 / 7 03 12 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Samstag Seite 31 Amtsblatt Eilenburg, 1. 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Mai 2016 Stargast „LINDA HESSE“ „SIX“ live in Konzert Montag, 2. Mai 2016 Dankeschöntag Großes Schauprägen der Jubiläumsmedaille zum Doppeljubiläum auf dem Festgelände am 30.04. + 01.05. Fotos: Künstleragenturen Änderungen vorbehalten! Alle Veranstaltungen bei freiem Eintritt! Das komplette Programm unter: www.tierparkfest-herzberg.de Seite 32 Amtsblatt Eilenburg, 1. April 2016 Wir bieten folgende Leistungen: – Erfassen, Kontieren und Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle Dorfstr. 13 – laufende Lohnabrechnung 04838 Gruna – Fertigen der Lohnsteueranmeldung Tel./Fax 03 42 42/5 00 11 Funk 01 72/3 40 69 48 – betriebswirtschaftliche Auswertung e-mail: [email protected] – Textverarbeitung -flyerdruck.de Der einfache Weg zum Druck Rechtsanwälte Bestattungsinstitut Andrea Steinbach GmbH Breite Str. 31 · 04838 Eilenburg · Puschkinstr. 21 Bereitschaftsdienst Tag & Nacht Tel. 03423/60 24 73 Hausmeisterdienste Karsten Böge Haushalt-, Garten-, Treppenhaus Sie suchen meine Nummer raus. 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