Ben muss nicht in den Zirkus zurück Wir sind erleichtert! Ben bleibt weiter in Obhut des Landratsamtes und muss nicht wieder an den Zirkus herausgegeben werden! Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg per Eilbeschluss entschieden. Die zuvor von den Richtern beanstandeten Fehler einer mündlichen Anordnung konnte das Landratsamt ausbügeln.Der Besitzer kann nun gegen den Beschluss beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen. Passenderweise wird heute im Bundesrat über ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen in Deutschland abgestimmt. Es liegt nun vor allem an der Bundesregierung, insbesondere an Minister Schmidt, ein Wildtierverbot so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
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