Ben muss nicht in den Zirkus zurück

Ben muss nicht in den Zirkus zurück
Wir sind erleichtert! Ben bleibt weiter in Obhut des Landratsamtes und muss nicht wieder an
den Zirkus herausgegeben werden! Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg per
Eilbeschluss entschieden. Die zuvor von den Richtern beanstandeten Fehler einer mündlichen
Anordnung konnte das Landratsamt ausbügeln.Der Besitzer kann nun gegen den Beschluss
beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen.
Passenderweise wird heute im Bundesrat über ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen in
Deutschland abgestimmt. Es liegt nun vor allem an der Bundesregierung, insbesondere an
Minister Schmidt, ein Wildtierverbot so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.