Nickenich, den 09.02.2016 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung, am 19.03.2016 um 2000 Uhr im Vereinslokal “Zum Goldenen Stern“ möchte ich alle Aktiven, Inaktiven, Jugendliche und Ehrenmitglieder des Vereins einladen. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Begrüßung Totengedenken Geschäftsbericht /Aussprache Jugendbericht / Aussprache Kassenbericht / Aussprache Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Kassierers / des gesamten Vorstands Ehrungen Satzungsänderung in § VI Absatz a. b. und c. siehe Anlage 1 Wahl eines Versammlungsleiters Wahl des neuen Vorstands Wahl der Kassenprüfer Mitteilung über Einladungen Verschiedenes Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen. Mit sportlichem Gruß Carmen Lessinger 1. Schriftführerin Angelclub 1959 Nickenich “Allesfresser“ e.V. Postfach 50 56643 Nickenich Eingetragen beim Amtsgericht Koblenz im Vereinsregister 10776 Nummer der Eintragung: 1 Internet: www.angelclub-allesfresser.de– Bankverbindung; Raiffeisenbank Nickenich BIC: GENODED1MPO IBAN: DE27 5766 2263 0008 2569 32 1. Vorsitzender = Ewald Schröder Plaidter Straße 52 56645 Nickenich Tel.: 02632 83277 – Mobil : 0171 / 5124377 - e-Mail : es.nickenich@ t-online.de Einladung zur Jahreshauptversammlung am 19.03.2016 Anlage 1. Satzung § VI alt §VI: Beschlussfassung der Organe a. Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die den Beitrag für das vorangegangene Jahr ganz gezahlt haben. b. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. c. Alle Cluborgane sind ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn sie sich mit der gleichen Tagesordnung wegen Beschlussunfähigkeit auf einen neuen Termin vertagen mussten. Dieser neue Termin muss allerdings binnen 30 Tagen nach dem 1. Termin Stattfinden; andernfalls gilt wieder die grundsätzliche Beschlussfähigkeitsvoraussetzung. Satzungsänderung in § VI Absatz a wie folgt §VI Beschlussfassung der Organe a. Die Jahreshauptversammlung und alle Cluborgane sind Beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder Absatz b. und c. Entfallen.
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