Betriebliche Einzelumschulung Betriebliche Einzelumschulung Finanzierung Interesse? Sprechen Sie uns an! Die Umzuschulenden erhalten vom Betrieb eine Vergütung, die sozialversicherungspflichtig ist. Diese Umschulungsvergütung richtet sich nach der üblichen Ausbildungsvergütung im zweiten und dritten Lehrjahr. Hiervon zahlt der Betrieb in der Regel mindestens einen Anteil von 40 %. Bei Umschulungen in Teilzeit, für Personen mit Betreuungsaufgaben, kann die Vergütung auf 25 % der regulären Vergütung gesenkt werden. Zusätzlich zur Umschulungsvergütung erhalten die Umzuschulenden Arbeitslosengeld II, solange weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht. Kosten für nachgewiesenermaßen notwendige Prüfungsgebühren, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterial und außerbetriebliche Lehrgänge können vom Jobcenter übernommen werden. Hierzu sollte der Betrieb die Gesamtkosten vor Beginn der Umschulung angeben. Ihre Fachkraft im Team „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ erreichen Sie unter der Rufnummer: Tel.: 0231/ 842-1110 oder per E-Mail: [email protected] Betriebliche ARGE Einzelumschulung Herne Der Weg zur Fachkräftegewinnung Betriebliche Einzelumschulung Betriebliche Einzelumschulung Betriebliche Einzelumschulung Vorteile für Unternehmen: Vorteile für Umzuschulenden: Wie funktioniert es? Betriebliche Einzelumschulungen können von allen ausbildungsberechtigten Betrieben in dualen Ausbildungsgängen ausgeführt werden. Beteiligt an der Umschulung sind das Jobcenter, der Betrieb, die Kammer, die Berufsschule und natürlich die Umzuschulenden. Die Praxis wird im Betrieb vermittelt, die notwendige Theorie in der Berufsschule. Eine Umschulung dauert 2/3 der regulären Ausbildungszeit. Beispiel: Eine dreijährige Ausbildung wird verkürzt auf zwei Jahre. Erwerb eines Ausbildungsabschlusses in verkürzter Zeit Produktivität der Umzuschulenden Chance der Übernahme nach der Umschulung Finanzielle Entlastung durch geringere monatliche Vergütung Vereinbarkeit mit den eigenen persönlichen Verhältnissen, da Umschulung auch in Teilzeit möglich Mehrverdienst während der Umschulung durch Freibeträge Betriebliche Praxis durch Einsatz im Betrieb Unterstützungsmöglichkeit beim Lernen durch umschulungsbegleitende Hilfen Gewinn von Mitarbeitenden mit hoher Motivation Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs Imagegewinn als Chancengeber Zeitliche Flexibilität, Einsatz der Umzuschulenden passend zur Betriebsstruktur Die Umzuschulenden beginnen daher in der Regel mit dem zweiten Lehrjahr. Eventuell notwendige Nachhilfen können über umschulungsbegleitende Hilfen sichergestellt werden. Umschulungen auch in Teilzeit möglich, dadurch Erschließen einer neuen Zielgruppe Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken! Der Berufsabschluss einer betrieblichen Einzelumschulung ist gleichwertig mit dem Ausbildungsabschluss einer regulären betrieblichen Ausbildung. ARGE Herne
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