Stand April 2012 - Jobcenter Dortmund

Betriebliche
Einzelumschulung
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Finanzierung
Interesse? Sprechen Sie uns an!
Die Umzuschulenden erhalten vom Betrieb eine Vergütung, die sozialversicherungspflichtig ist. Diese Umschulungsvergütung richtet sich nach der üblichen
Ausbildungsvergütung im zweiten und
dritten Lehrjahr.
Hiervon zahlt der Betrieb in der Regel
mindestens einen Anteil von 40 %.
Bei Umschulungen in Teilzeit, für Personen mit Betreuungsaufgaben, kann die
Vergütung auf 25 % der regulären Vergütung gesenkt werden.
Zusätzlich zur Umschulungsvergütung
erhalten die Umzuschulenden Arbeitslosengeld II, solange weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht.
Kosten für nachgewiesenermaßen notwendige Prüfungsgebühren, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterial und außerbetriebliche Lehrgänge können vom Jobcenter
übernommen werden.
Hierzu sollte der Betrieb die Gesamtkosten vor Beginn der Umschulung angeben.
Ihre Fachkraft im Team „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ erreichen Sie unter der
Rufnummer:
Tel.: 0231/ 842-1110
oder per E-Mail:
[email protected]
Betriebliche ARGE
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Herne
Der Weg zur Fachkräftegewinnung
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Vorteile für Unternehmen:
Vorteile für Umzuschulenden:
Wie funktioniert es?
Betriebliche Einzelumschulungen können von allen ausbildungsberechtigten
Betrieben in dualen Ausbildungsgängen
ausgeführt werden.
Beteiligt an der Umschulung sind das
Jobcenter, der Betrieb, die Kammer, die
Berufsschule und natürlich die Umzuschulenden.
Die Praxis wird im Betrieb vermittelt,
die notwendige Theorie in der Berufsschule.
Eine Umschulung dauert 2/3 der regulären Ausbildungszeit.
Beispiel: Eine dreijährige Ausbildung
wird verkürzt auf zwei Jahre.
Erwerb eines Ausbildungsabschlusses in verkürzter Zeit
Produktivität der Umzuschulenden

Chance der Übernahme nach der
Umschulung
Finanzielle Entlastung durch geringere
monatliche Vergütung

Vereinbarkeit mit den eigenen
persönlichen Verhältnissen, da
Umschulung auch in Teilzeit möglich

Mehrverdienst während der Umschulung durch Freibeträge

Betriebliche Praxis durch Einsatz
im Betrieb

Unterstützungsmöglichkeit beim
Lernen durch umschulungsbegleitende Hilfen
Gewinn von Mitarbeitenden mit hoher
Motivation
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
Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs

Imagegewinn als Chancengeber

Zeitliche Flexibilität, Einsatz der Umzuschulenden passend zur Betriebsstruktur

Die Umzuschulenden beginnen daher in
der Regel mit dem zweiten Lehrjahr.
Eventuell notwendige Nachhilfen können über umschulungsbegleitende Hilfen sichergestellt werden.


Umschulungen auch in Teilzeit möglich,
dadurch Erschließen einer neuen Zielgruppe
Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken!
Der Berufsabschluss einer betrieblichen
Einzelumschulung ist gleichwertig mit
dem Ausbildungsabschluss einer regulären betrieblichen Ausbildung.
ARGE Herne