Stellenausschreibung

Stellenausschreibung
Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Transparenz bei der Stellenbesetzung im
staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz), BGBl I Nr 26/1998 idgF, kommt bei
der prot. BÜM gemeinnützige Betreuungs-GmbH , 9300 St. Veit an der Glan, Hauptplatz 23, und ihrer
Tochtergesellschaft, der BÜM Kindergarten GmbH, 9300 St. Veit an der Glan, Hauptplatz 23, ab
August 2016 in Personalunion die Funktion
eines (r) Geschäftsführers (in)
zur Ausschreibung.
Unsere Anforderungen:
1. Mehrjährige, nachweisbare Erfahrung in vergleichbarer Position mit Führungsverantwortung.
Mehrjährige Erfahrung in Projekten mit Kinderbetreuungsstätten. Fähigkeit zur
organisatorischen Gestaltung eines Unternehmens im Bereich der Kinderbetreuung
(Budgetierung, Planung, Kontrolle, Projektsteuerung).
2. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Unternehmensrechts und
des Rechnungswesens sowie des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.
3. Berufliche Erfahrung im Personalmanagement
Unternehmen vergleichbarer Größe.
und
in
der
Personalentwicklung
in
4. Managementkompetenz und Erfahrung bei Verhandlungen mit öffentlichen Institutionen und
privaten Vertragspartnern, Erfahrung in der Abwicklung von Förderungen und Subventionen.
Wir bieten Ihnen:
Wir bieten neben der Mitarbeit in einem engagierten und kompetenten Team mit
abwechslungsreicher Tätigkeit, ein
Mindestgehalt von € 42.000,-- brutto per anno. In
Abhängigkeit von Ihren Vordienstzeiten und Qualifikation betonen wir die Bereitschaft zur
Überzahlung.
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit haben und aktiv eine soziale
Organisation zum Wohle unserer Kinder und Mitarbeiter mitgestalten wollen, bewerben Sie sich
bis zum 15. April 2016 mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen bei der Stadtgemeinde St. Veit an
der Glan, z. Hd. Bgm. Gerhard Mock, Hauptplatz 1, 9300 St. Veit an der Glan.
Die schriftliche Bewerbung hat neben einem Lebenslauf, der Angabe der Gehaltsvorstellungen
und den Bewerbungsunterlagen auch die Gründe anzuführen, die die Bewerbung für die
Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Auf das Dienstverhältnis finden das Stellenbesetzungsgesetz und das Angestelltengesetz
Anwendung.
Hinweis: Kosten für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden nicht ersetzt.