Stellenausschreibung Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz), BGBl I Nr 26/1998 idgF, kommt bei der prot. BÜM gemeinnützige Betreuungs-GmbH , 9300 St. Veit an der Glan, Hauptplatz 23, und ihrer Tochtergesellschaft, der BÜM Kindergarten GmbH, 9300 St. Veit an der Glan, Hauptplatz 23, ab August 2016 in Personalunion die Funktion eines (r) Geschäftsführers (in) zur Ausschreibung. Unsere Anforderungen: 1. Mehrjährige, nachweisbare Erfahrung in vergleichbarer Position mit Führungsverantwortung. Mehrjährige Erfahrung in Projekten mit Kinderbetreuungsstätten. Fähigkeit zur organisatorischen Gestaltung eines Unternehmens im Bereich der Kinderbetreuung (Budgetierung, Planung, Kontrolle, Projektsteuerung). 2. Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Unternehmensrechts und des Rechnungswesens sowie des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts. 3. Berufliche Erfahrung im Personalmanagement Unternehmen vergleichbarer Größe. und in der Personalentwicklung in 4. Managementkompetenz und Erfahrung bei Verhandlungen mit öffentlichen Institutionen und privaten Vertragspartnern, Erfahrung in der Abwicklung von Förderungen und Subventionen. Wir bieten Ihnen: Wir bieten neben der Mitarbeit in einem engagierten und kompetenten Team mit abwechslungsreicher Tätigkeit, ein Mindestgehalt von € 42.000,-- brutto per anno. In Abhängigkeit von Ihren Vordienstzeiten und Qualifikation betonen wir die Bereitschaft zur Überzahlung. Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit haben und aktiv eine soziale Organisation zum Wohle unserer Kinder und Mitarbeiter mitgestalten wollen, bewerben Sie sich bis zum 15. April 2016 mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen bei der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan, z. Hd. Bgm. Gerhard Mock, Hauptplatz 1, 9300 St. Veit an der Glan. Die schriftliche Bewerbung hat neben einem Lebenslauf, der Angabe der Gehaltsvorstellungen und den Bewerbungsunterlagen auch die Gründe anzuführen, die die Bewerbung für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen. Auf das Dienstverhältnis finden das Stellenbesetzungsgesetz und das Angestelltengesetz Anwendung. Hinweis: Kosten für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren werden nicht ersetzt.
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