Die Regierung von Oberfranken schreibt zum 01.06.2016 gemäß SchornsteinfegerHandwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus: Bayreuth 2 Bisheriger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger: Name: Anschrift: Telefon: Christian Kurz Erikaweg 28, 95447 Bayreuth 0921/54737 Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG) erfolgen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular, sowie weitere Hinweise sind dieser Internetseite http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/recht/kaminkehrerwesen/index.php zu entnehmen. Der Bewerbungsstichtag ist der 25.04.2016 Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis spätestens zum 25.04.2016 (Bewerbungsschluss) unter Angabe des Aktenzeichens 21-2206-1/16 an die Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth. Es gilt der Posteingangsstempel. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schmidt, [email protected]) zur Verfügung. Bayreuth, den 17.03.2016 Telefon: 0921/604 1500 (E-Mail:
© Copyright 2024 ExpyDoc