Kehrbezirk Bayreuth 2 - Regierung von Oberfranken

Die Regierung von Oberfranken schreibt zum 01.06.2016 gemäß SchornsteinfegerHandwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Bayreuth 2
Bisheriger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger:
Name:
Anschrift:
Telefon:
Christian Kurz
Erikaweg 28, 95447 Bayreuth
0921/54737
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen
Bezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren
unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG) erfolgen.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen
sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach
Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das
Bewertungsformular,
sowie
weitere
Hinweise
sind
dieser
Internetseite
http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/recht/kaminkehrerwesen/index.php
zu
entnehmen.
Der Bewerbungsstichtag ist der 25.04.2016
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis spätestens zum 25.04.2016
(Bewerbungsschluss) unter Angabe des Aktenzeichens 21-2206-1/16 an die Regierung von
Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth.
Es gilt der Posteingangsstempel.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schmidt,
[email protected]) zur Verfügung.
Bayreuth, den 17.03.2016
Telefon:
0921/604
1500
(E-Mail: