Absender Juristische Hinweise zum Bewerbungsverfahren Informationsfreiheit vs. informationelle Selbstbestimmung Absender Charakter des Bewerbungsverfahrens Rechtscharakter – Anbahnungsverhältnis = vorvertragliches Schuldverhältnis Unternehmen hat Anspruch auf zutreffende Informationen über den Bewerber Bewerber steht in der Pflicht, wahrheitsgemäß zu informieren Bewerber hat Anspruch auf zutreffende Auskünfte des Unternehmens Unternehmen steht in der Pflicht, wahrheitsgemäß zu informieren IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 2 Absender Grenzen des Informationsanspruchs Zulässigerweise dürfen nur Fragen gestellt werden, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat, auf Grund dessen die Belange des Bewerbers zurück treten müssen (Bundesarbeitsgericht 7.6.1984, Az. 2 AZR 270/83). IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 3 Absender In der Regel zulässige Fragen (nicht abschließend) Zeugnisse Berufliche Qualifikationen / beruflicher Werdegang Aufenthaltserlaubnis / Arbeitserlaubnis Sprachkenntnisse, wenn für die Stelle von Bedeutung Krankheiten - nur sehr eingeschränkt Versetzungsbereitschaft Flexibilität IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 4 Absender In der Regel unzulässige Fragen (nicht abschließend) Schwangerschaft Behinderung / Schwerbehinderung Religionszugehörigkeit / Weltanschauung Lebensalter Sexuelle Identität Gewerkschaftszugehörigkeit Parteizugehörigkeit /-präferenz Vorstrafen IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 5 Absender Rechte des Bewerbers bei unzulässigen Fragen „Aussageverweigerungsrecht“ Recht zur Lüge Unterlassungsanspruch Ggfls. Schadensersatzanspruch IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 6 Absender Informationsbeschaffung auf besonderen Wegen Anfrage bei vorherigem Arbeitgeber nicht unzulässig Untersuchungen / Begutachtungen des Bewerbers mit dessen Einverständnis im Grundsatz zulässig Assessment-Center mit Einverständnis des Bewerbers zulässig Psychologische Eignungstests mit Einverständnis des Bewerbers zulässig IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 7 Absender Informationsbeschaffung im Internet „Googeln“ des Bewerbers im allgemein zugänglichen Internet ist erlaubt Recherche in freizeitorientierten Netzwerken (z.B. Facebook) ist nicht gestattet Recherche in berufsorientierten Netzwerken (z.B. LinkedIn) ist gestattet Recherche auf Seiten Dritter ist nicht gestattet Daten an denen der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse hat und/ oder die er in unzulässiger Weise erhoben hat, dürfen nicht genutzt werden IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 8 Absender Handlungsmöglichkeiten des Bewerbers bei rechtswidrigem Vorgehen des Unternehmens Proaktives Verhalten im Netz Ggfls. proaktives Reputationsmanagement Offensiver Umgang mit unvorteilhaften Informationen Schadensersatzanspruch Anzeige bei der Aufsichtsbehörde IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 9 Absender Vielen Dank für die Aufmerksamkeit IG Metall Vorstand, VB 07, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ bAV, Martin Bauer 10
© Copyright 2024 ExpyDoc