Informationen zur Ausschreibung (Deutsch)

Ausschreibung von 10 Promotionsstipendien
Die Universität Kassel und die Hochschule Fulda vergeben insgesamt zehn Promotionsstipendien für die Dauer von drei Jahren im Rahmen eines durch das Land Hessen geförderten kooperativen Promotionskollegs „Soziale Menschenrechte“.
Die sozialen Menschenrechte – wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf Gesundheit und soziale Sicherheit – bilden den Forschungsgegenstand des Promotionskollegs. Behandelt werden
Fragen der Genese und Umsetzung sozialer Menschenrechte, der Begründung und Vermittlung, Internationalisierung und Universalisierung.
Es geht darum, sowohl den eigenständigen Stellenwert sozialer Menschenrechte gegenüber
den bürgerlichen und politischen Menschenrechten als auch die Interdependenzen zu verdeutlichen. Soziale Menschenrechte werden von Globalisierung, Privatisierung und Global
Governance, von Umsetzungen in nationales Recht, von ökonomischen, sozialstrukturellen
und sozialkulturellen Entwicklungen, von Aktivitäten internationaler Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen in spezifischer Weise tangiert.
Zudem besteht Forschungsbedarf hinsichtlich der unterschiedlichen Dimensionen sozialer
Menschenrechte. Hier ist etwa der Vielschichtigkeit sozialer Menschenrechte und deren politischen, rechtlichen und normativen Implikationen, den gesellschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen und Folgen wie auch gruppenspezifischen Besonderheiten nachzugehen.
Insgesamt gilt es, die Offenheit und Gestaltungsbedürftigkeit sozialer Menschenrechte im
Kontext aktueller Entwicklungen herauszuarbeiten und mit weiterführenden Forschungen zu
verbinden.
In diesem thematischen Rahmen soll den Stipendiatinnen und Stipendiaten eine qualitativ
hochwertige Doktorandinnen-/Doktorandenausbildung gewährleistet werden. Von zentraler
Bedeutung ist die interdisziplinäre Ausrichtung des Kollegs, welches die Rechtswissenschaft,
die Politikwissenschaft, die Philosophie, die Soziologie und die Ökonomie einbezieht. Folgende Doktorgrade können erlangt werden: Dr. jur. (Voraussetzung ist für Absolventinnen und
Absolventen eines rechtlichen Masterstudiums mit dem Abschluss LL.M. mindestens die Note
„gut“, für Juristinnen und Juristen mit erstem Staatsexamen oder zwei Staatsexamina mindestens die Note „befriedigend“ in einem Examen), Dr. phil. (Voraussetzung ist für Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums der Soziologie/der Sozialwissenschaften mit
soziologischem Schwerpunkt mit dem Abschluss Diplom, Magister oder Master mindestens
die Note „gut“, für Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums der Philosophie
oder der Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Diplom, Magister oder Master mindestens die Note „gut“) sowie Dr. rer. pol. (Voraussetzung ist für Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums der Politikwissenschaft/der Sozialwissenschaften mit politologischem Schwerpunkt mit dem Abschluss Diplom, Magister oder Master mindestens die
Note „gut“).
Denkbare Themenfelder für die Promotionsvorhaben sind in der Rechtswissenschaft die sozialen Rechte nach der Behindertenrechtskonvention, der Frauenrechtskonvention, der Kinder-
rechtskonvention oder aus den ILO-Konventionen, ferner die Rechte auf Wasser und im Kontext anderer Umweltmedien und Infrastrukturen oder die Rechte auf Grundsicherung und soziale Sicherheit, des Weiteren das Verhältnis nationaler, europäischer und internationaler
Rechtsordnungen in Bezug auf soziale Menschenrechte sowie rechtliche und politische Auseinandersetzungen um die Durchsetzung sozialer Menschenrechte.
In der Politikwissenschaft besteht Forschungsbedarf etwa in den Bereichen der nationalen
und transnationalen Arbeitsbeziehungen und sozialen Menschenrechte, der rechtlichen und
politischen Auseinandersetzungen um die Durchsetzung sozialer Menschenrechte und der finanz- und handelspolitischen Instrumente zur Durchsetzung von Arbeitsnormen.
Für Promotionen im Fachgebiet Philosophie kommen Themen wie die Begründung von Menschenrechten vor dem Hintergrund des moralischen Pluralismus, die Bestimmung des Umfangs positiver Pflichten in supranationalen Problemkontexten oder die Variabilität der Auslegung der Menschenrechte in unterschiedlichen Kulturkreisen in Betracht.
Die Soziologie interessiert sich unter anderem für soziale Menschenrechte, Existenzsicherung
und gesellschaftliche Teilhabe aus lokaler, transnationaler und globaler Perspektive, darüber
hinaus für die Dynamiken der In- und Exklusion im Schnittfeld von sozialen Menschenrechten,
Interkulturalität und Gender, zudem für soziale Menschenrechte und die Konstitution transnationaler Solidaritäten.
Die Wirtschaftswissenschaften befassen sich beispielsweise mit sozialen Menschenrechten in
internationalen Wertschöpfungsketten und in der humanitären Logistik.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Struktur des Kollegs von dessen fachlicher Vielfalt profitieren. Eine Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit ist daher unabdingbar. Zudem wird grundsätzlich die Präsenz am Ort des Kollegs (Kassel oder Fulda) erwartet;
individuelle Absprachen zu den Präsenzzeiten, zum Beispiel aus familiären Gründen, sind aber
selbstverständlich möglich.
Die erforderliche Infrastruktur mit entsprechendem Arbeitsplatz (mit Ausnahme von PC bzw.
Laptop) wird durch das Kolleg bereitgestellt. Daneben werden gezielt individuelle Schlüsselkompetenzen gefördert, etwa das Erlernen von Methoden wissenschaftlichen Arbeitens sowie von Präsentations- und Selbstdarstellungstechniken, die Aneignung interkultureller und
genderspezifischer Kompetenzen und die Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen.
Neben dem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro stellt das Kolleg Mittel für Forschungsaufenthalte im In- und Ausland zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung in digitaler Form (in einer Datei) an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected].
Die Bewerbung soll ein Anschreiben mit einer kurzen Begründung des spezifischen Interesses
an einer Promotion in dem Kolleg „Soziale Menschenrechte“ enthalten. Beizufügen sind Zeugnisse und ein Exposé zu dem geplanten Vorhaben, das einen Textumfang (ohne Bibliographie,
die auf einer gesonderten Seite erfolgt) von max. 15.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nach Möglichkeit nicht übersteigen sollte.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche ([email protected]) zur Verfügung.
Die Bewerbungsfrist endet am 18. April 2016.