Freizeitangebote der Kreisjugendförderung Groß-Gerau im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen 2016 Einige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung 2 Die Kreisjugendförderung stellt sich vor Wir über uns Die Kreisjugendförderung ist mit ihrem Jugendbildungswerk ein Fachdienst des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Groß-Gerau. Ziel der Arbeit ist es, junge Menschen zur Selbstbestimmung und zum verantwortlichen Handeln in ihrer sozialen Gemeinschaft zu befähigen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ermuntert werden, sich an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen und ihre Interessen zu formulieren. In diesem Sinne hat die Kreisjugendförderung/das Jugendbildungswerk die Aufgabe, Angebote zur/zum • politischen, kulturellen und sozialen Bildung • Kinder- und Jugenderholung/Freizeiten • erzieherischen Kinder- und Jugendschutz • Beratung und Unterstützung der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen • Koordination und Beratung der Jugendarbeit der Städte und Gemeinden • Fortbildung und Qualifizierung zu entwickeln und durchzuführen. Der Kreis Groß-Gerau stellt mit dem Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen eine kreiseigene Einrichtung für Schulklassen und Träger der Jugendarbeit, wie Vereine, Verbände, Kommunen etc. zur Verfügung. 3 Freizeiten der Kreisjugendförderung 2016 Die Kreisjugendförderung des Kreises Groß-Gerau bietet im Jahr 2016 drei Ferienfreizeiten während der Schulferien an. Kindern bieten sie die Gelegenheit für: • • • • • • Neue Erfahrungen und Erlebnisse Kontakte mit Gleichaltrigen in einer Gruppe Eigeninitiative und Freiräume Mitbestimmung und Mitgestaltung bewegungsorientierte und kreative Aktivitäten Stärkung des Selbstbewusstseins Die Freizeitteams: Die Gruppen werden von eigens durch die Kreisjugendförderung ausgebildeten und ständig weiterqualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet und betreut. Wichtige Ausbildungsinhalte der pädagogischen Schulung sind: Entwicklungspsychologie, Gruppenpädagogik, Rollenverhalten, Koedukation, Interkulturelles Lernen, Spielpädagogik, Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Erste Hilfe, Erlebnispädagogik und kreative Angebote. Das Kinder- und Jugendferiendorf: Die Freizeiten finden im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen statt. Das Feriendorf, in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg gelegen, bietet durch seine direkte Lage am Waldrand mit großzügigem Freigelände tolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Bewegungsraum, Rasensportplatz, Streetballkorb, Tischtennis, Spiel- und Sportgeräte, Multifunktionsfeld, Barfußpfad, Naturerkundungskiste und vieles mehr versprechen ein abwechslungsreiches Programm. Die Unterbringung im Feriendorf erfolgt in Schlafräumen mit jeweils 6 bzw. 8 Betten. Die Anreise findet mit Bussen aus verschiedenen Orten im Kreisgebiet statt. Elternabende: Vor jeder Freizeit findet ein Elterninformationsabend statt. Hierzu sind auch die teilnehmenden Kinder herzlich eingeladen. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Kinder- und Jugendreisen des Kreises Groß-Gerau (siehe Seite 10 der Broschüre). Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung. Telefonische Platzreservierungen sind leider nicht möglich! 4 Osterfreizeit 28. März bis 2. April 2016 Die Osterfreizeit im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen ist für 28 Mädchen und 28 Jungen geplant. Diese Maßnahme der Kreisjugendförderung ist auch ideal für Kinder geeignet, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die Ferien fahren.Angebote für drinnen und draußen, wie z.B. Lagerfeuer, Nachtwanderung, Sitzolympiade, Indoorsoccer, Bachwanderung, Gipsmasken, Seife gießen, Patchwork, Kinderkino und viele mehr lassen keine Langeweile aufkommen. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. ☺ 28. März bis 2. April 2016 ☺ 7 - 12-jährige Kinder ☺ 56 Teilnahmeplätze ☺ 8 Betreuer/innen ☺ Teilnahmegebühr 136,00 € für 7 - 11-jährige Kinder ☺ Teilnahmegebühr 141,00 € für 12-jährige Kinder ☺ Anmeldeschluss 18. März 2016 ☺ Elternabend 22. März 2016 18:30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 5 6 Sommerfreizeit 25. Juli bis 5. August 2016 Die große Sommerfreizeit der Kreisjugendförderung im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen ist für 42 Mädchen und 42 Jungen im Alter von 7 bis 12 Jahren geplant. Die einmalige Lage des Feriendorfes inmitten der Natur mit vielen Erkundungsund Bewegungsmöglichkeiten, die Angebote des Freizeitteams mit Höhepunkten wie Lagerfeuer mit Stockbrot, Wasserrutsche, Waldexpeditionen, Kinderkino, sowie Kreativ- und Sportangeboten und vieles mehr sorgen für gelungene Ferien vom Alltag. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer der Kreisjugendförderung haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet, in das auch noch die Wünsche und Ideen der Kinder einfließen können. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. ☺ 25. Juli bis 5. August 2016 ☺ 7 - 12-jährige Kinder ☺ 84 Teilnahmeplätze ☺ 12 Betreuer/innen ☺ Teilnahmegebühr 280,00 € für 7 - 11-jährige Kinder ☺ Teilnahmegebühr 291,00 € für 12-jährige Kinder ☺ Anmeldeschluss 8. Juli 2016 ☺ Elternabend 12. Juli 2016 18:30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 7 Herbstfreizeit 15. bis 22. Oktober 2016 Die Herbstfreizeit der Kreisjugendförderung im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen richtet sich an sieben- bis elfjährige Kinder. Die Freizeit ist für 17 Mädchen und 17 Jungen geplant. Diese Maßnahme ist auch ideal für Kinder geeignet, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die Ferien fahren. Eine Besonderheit an dieser Freizeit ist die Teilnahme von Kindern mit Behinderung aus den Gruppen der Kreisvereinigung Lebenshilfe Groß-Gerau e. V. Durch diese Kooperation ist die fachkundige Betreuung gewährleistet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung sowie der Lebenshilfe haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten. ☺ 15. bis 22. Oktober 2016 ☺ 7 - 11-jährige Kinder ☺ 34 Teilnahmeplätze ☺ 8 Betreuer/innen der Kreisjugendförderung und der Kreisvereinigung Lebenshilfe e.V. ☺ Teilnahmegebühr 184,00 € 8 ☺ Anmeldeschluss 30. September 2016 ☺ Elternabend 4. Oktober 2016 18:30 Uhr Landratsamt Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 9 Allgemeine Teilnahmebedingungen An den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung Groß-Gerau können, entsprechend der Altersgrenzen, Kinder teilnehmen, die im Kreis Groß-Gerau wohnen. Für die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung hält die Kreisjugendförderung Vordrucke bereit. Der Anmeldevordruck muss von dem/der Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Teilnahmebestätigung mit der Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugesendet. Spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise muss die volle Teilnahmegebühr eingezahlt sein. Die Kreisjugendförderung kann Ausnahmen hiervon zulassen. Alle Zahlungen sind unter Angabe des Namens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie der Reisenummer auf das folgende Konto des Kreises zu überweisen: Kreiskasse Groß-Gerau bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, IBAN: DE67 5085 2553 0000 0000 18 BIC: HELADEF1GRG Bei Rücktritt von der Freizeitteilnahme werden in der Regel Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt. Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anordnungen der Reiseleitung zu befolgen und die Hausordnung zu beachten. Alle Veranstaltungen werden unter der Verantwortung des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau, Kreisjugendförderung, Tel.: 06152 989-450, durchgeführt. 10 Adresse der Kreisjugendförderung: Kreisjugendförderung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152 989-450 Fax: 06152 989-150 [email protected] http://www.kreisgg.de/?333 Sollte die Anmeldung gemailt oder gefaxt werden, bitte noch das Original per Post nachsenden. Bitte wenden Sie sich bei finanziellen Engpässen frühzeitig an die Kreisjugendförderung, da unter bestimmten Voraussetzungen der Teilnahmebeitrag ermäßigt werden kann. Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn Sie einen Zuschuss über das Jobcenter (Bildungs- und Teilhabepaket) beantragen möchten. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Weitere regionale und überregionale Anbieter für Ferienfreizeiten und Ferienspiele sind alle Städte und Gemeinden sowie freie Träger im Kreis Groß-Gerau. 11 Kreiseigene Jugendeinrichtungen Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen Umgeben von Wiesen und Wäldern liegt das Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg. Das Feriendorf kann von Schulklassen und Trägern der Jugendarbeit, wie Vereinen, Verbänden, Kommunen etc., von Mitte Februar bis Anfang November belegt werden. Die Reservierung und Belegung erfolgt bei der Kreisjugendförderung. Der aktuelle Belegungssatz findet sich unter http://www.kreisgg.de/?340 oder kann direkt bei der Kreisjugendförderung erfragt werden - gerne wird auch eine Präsentation des Feriendorfes zur Verfügung gestellt. Adresse des Feriendorfes: Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau Zum Kohlstück 63688 Gedern / Ober-Seemen Tel.: 06045 4566 (Frau Rodenstein, Wirtschaftsleiterin) Jugendzeltplatz Wildpark Der Jugendzeltplatz liegt im Wald an der B44 zwischen Groß-Gerau und Mörfelden. Belegt werden kann der Zeltplatz von Kinder- und Jugendgruppen. Die Reservierung und Belegung erfolgt über Jugendzeltplatz Wildpark e.V. unter der Telefon- und Fax-Nr. 06144 970793. 12 13 Ausbildungsseminar für Betreuerinnen und Betreuer Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei den Ferienfreizeiten im Feriendorf Ober-Seemen sucht die Kreisjugendförderung ständig neue Betreuer/innen. Aus diesem Grunde wird jährlich ein Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Mitarbeiter/ innen im Bereich der Ferienfreizeitbetreuung durchgeführt. Das nächste Seminar ist vom 17. bis 22. Oktober 2016 in Ober-Seemen geplant. Während des Seminars werden die Teilnehmer/innen auf die Betreuungstätigkeit bei den Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen der Kreisjugendförderung vorbereitet. So werden Grundkenntnisse im Bereich der Aufsichtspflicht und Haftung sowie für die pädagogische Arbeit vermittelt und freizeitpädagogische Problemfelder angesprochen. Darüber hinaus werden konkrete Möglichkeiten zur Programmgestaltung aufgezeigt. Die Teilnahme an dem Ausbildungsseminar ist Voraussetzung, um als Betreuer/in bei den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung mitwirken zu können. Wer an dem Seminar teilnehmen möchte, sollte zwischen 18 und 30 Jahren alt sein und Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Eine besondere Qualifikation oder sonstige Erfahrung in der Pädagogik ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist am 30. September 2016. Die Anmeldeunterlagen gibt es bei der Kreisjugendförderung oder als Download auf unserer Seite im Internet unter http://www.kreisgg.de/?988 14 Information Bei Fragen rund um die Freizeiten: Frau Kurz (Verwaltungsangestellte) Tel.: 06152 989-450 [email protected] Herr Trautmann (Pädagogischer Mitarbeiter) Tel.: 06152 989-466 [email protected] _____________________________________________________________ Bei Belegungsanfragen für das Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau in Ober-Seemen: Frau Kurz (Verwaltungsangestellte) Tel.: 06152 989-450 [email protected] _____________________________________________________________ Fachdienstleitung Kreisjugendförderung/Jugendbildungswerk Frau Draxler Tel.: 06152 989-438 15 Kreisjugendförderung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152 989-450 Fax: 06152 989-150 Montag und Freitag [email protected] http://www.kreisgg.de/?333 8 - 12 Uhr Öffnungszeiten der Kreisjugendförderung Mittwoch von 14 - 16 Uhr von
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