Freizeitprogramm - Kreis Groß

Freizeitangebote
der Kreisjugendförderung Groß-Gerau
im Kinder- und Jugendferiendorf
Ober-Seemen
2016
Einige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung
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Die Kreisjugendförderung stellt sich vor
Wir über uns
Die Kreisjugendförderung ist mit ihrem Jugendbildungswerk ein Fachdienst
des Fachbereichs Jugend und Familie des Kreises Groß-Gerau. Ziel der Arbeit
ist es, junge Menschen zur Selbstbestimmung und zum verantwortlichen Handeln in ihrer sozialen Gemeinschaft zu befähigen. Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene sollen ermuntert werden, sich an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen und ihre Interessen zu formulieren.
In diesem Sinne hat die Kreisjugendförderung/das Jugendbildungswerk
die Aufgabe, Angebote zur/zum
• politischen, kulturellen und sozialen Bildung • Kinder- und Jugenderholung/Freizeiten • erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
• Beratung und Unterstützung der Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen
• Koordination und Beratung der Jugendarbeit der Städte und Gemeinden
• Fortbildung und Qualifizierung
zu entwickeln und durchzuführen.
Der Kreis Groß-Gerau stellt mit dem Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
eine kreiseigene Einrichtung für Schulklassen und Träger der Jugendarbeit,
wie Vereine, Verbände, Kommunen etc. zur Verfügung.
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Freizeiten der Kreisjugendförderung 2016
Die Kreisjugendförderung des Kreises Groß-Gerau bietet im Jahr 2016
drei Ferienfreizeiten während der Schulferien an.
Kindern bieten sie die Gelegenheit für:
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Neue Erfahrungen und Erlebnisse
Kontakte mit Gleichaltrigen in einer Gruppe
Eigeninitiative und Freiräume
Mitbestimmung und Mitgestaltung
bewegungsorientierte und kreative Aktivitäten
Stärkung des Selbstbewusstseins
Die Freizeitteams:
Die Gruppen werden von eigens durch die Kreisjugendförderung ausgebildeten
und ständig weiterqualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
begleitet und betreut. Wichtige Ausbildungsinhalte der pädagogischen Schulung
sind: Entwicklungspsychologie, Gruppenpädagogik, Rollenverhalten, Koedukation,
Interkulturelles Lernen, Spielpädagogik, Aufsichtspflicht, Jugendschutz, Erste Hilfe,
Erlebnispädagogik und kreative Angebote.
Das Kinder- und Jugendferiendorf:
Die Freizeiten finden im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen statt. Das
Feriendorf, in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg gelegen, bietet
durch seine direkte Lage am Waldrand mit großzügigem Freigelände tolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Bewegungsraum, Rasensportplatz, Streetballkorb,
Tischtennis, Spiel- und Sportgeräte, Multifunktionsfeld, Barfußpfad, Naturerkundungskiste und vieles mehr versprechen ein abwechslungsreiches Programm.
Die Unterbringung im Feriendorf erfolgt in Schlafräumen mit jeweils 6 bzw. 8 Betten.
Die Anreise findet mit Bussen aus verschiedenen Orten im Kreisgebiet statt.
Elternabende:
Vor jeder Freizeit findet ein Elterninformationsabend statt. Hierzu sind auch die teilnehmenden Kinder herzlich eingeladen. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen
für Kinder- und Jugendreisen des Kreises Groß-Gerau (siehe Seite 10 der Broschüre).
Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung.
Telefonische Platzreservierungen sind leider nicht möglich!
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Osterfreizeit
28. März bis 2. April 2016
Die Osterfreizeit im Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen ist für 28 Mädchen
und 28 Jungen geplant. Diese Maßnahme der Kreisjugendförderung ist auch
ideal für Kinder geeignet, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die
Ferien fahren.Angebote für drinnen und draußen, wie z.B. Lagerfeuer, Nachtwanderung, Sitzolympiade, Indoorsoccer, Bachwanderung, Gipsmasken,
Seife gießen, Patchwork, Kinderkino und viele mehr lassen keine Langeweile
aufkommen. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten.
☺ 28. März bis 2. April 2016
☺ 7 - 12-jährige Kinder
☺ 56 Teilnahmeplätze
☺ 8 Betreuer/innen
☺ Teilnahmegebühr 136,00 €
für 7 - 11-jährige Kinder
☺ Teilnahmegebühr 141,00 €
für 12-jährige Kinder
☺ Anmeldeschluss
18. März 2016
☺ Elternabend
22. März 2016
18:30 Uhr
Landratsamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
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Sommerfreizeit
25. Juli bis 5. August 2016
Die große Sommerfreizeit der Kreisjugendförderung im Kinder- und
Jugendferiendorf Ober-Seemen ist für 42 Mädchen und 42 Jungen im Alter
von 7 bis 12 Jahren geplant.
Die einmalige Lage des Feriendorfes inmitten der Natur mit vielen Erkundungsund Bewegungsmöglichkeiten, die Angebote des Freizeitteams mit
Höhepunkten wie Lagerfeuer mit Stockbrot, Wasserrutsche, Waldexpeditionen, Kinderkino, sowie Kreativ- und Sportangeboten und vieles mehr sorgen für gelungene Ferien vom Alltag. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und
Betreuer der Kreisjugendförderung haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für drinnen und draußen vorbereitet, in das
auch noch die Wünsche und Ideen der Kinder einfließen können.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung enthalten.
☺ 25. Juli bis 5. August 2016
☺ 7 - 12-jährige Kinder
☺ 84 Teilnahmeplätze
☺ 12 Betreuer/innen
☺ Teilnahmegebühr 280,00 €
für 7 - 11-jährige Kinder
☺ Teilnahmegebühr 291,00 €
für 12-jährige Kinder
☺ Anmeldeschluss
8. Juli 2016
☺ Elternabend
12. Juli 2016
18:30 Uhr
Landratsamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
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Herbstfreizeit
15. bis 22. Oktober 2016
Die Herbstfreizeit der Kreisjugendförderung im Kinder- und Jugendferiendorf
Ober-Seemen richtet sich an sieben- bis elfjährige Kinder. Die Freizeit ist für
17 Mädchen und 17 Jungen geplant. Diese Maßnahme ist auch ideal für Kinder geeignet, die zum ersten Mal ohne ihre Eltern in die Ferien fahren.
Eine Besonderheit an dieser Freizeit ist die Teilnahme von Kindern mit Behinderung aus den Gruppen der Kreisvereinigung Lebenshilfe Groß-Gerau e.
V. Durch diese Kooperation ist die fachkundige Betreuung gewährleistet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendförderung sowie der
Lebenshilfe haben ein vielseitiges und abwechslungsreiches Programm für
drinnen und draußen vorbereitet. In der Teilnahmegebühr sind die Kosten
für An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und Betreuung
enthalten.
☺ 15. bis 22. Oktober 2016
☺ 7 - 11-jährige Kinder
☺ 34 Teilnahmeplätze
☺ 8 Betreuer/innen
der Kreisjugendförderung
und der Kreisvereinigung
Lebenshilfe e.V.
☺ Teilnahmegebühr 184,00 €
8
☺ Anmeldeschluss
30. September 2016
☺ Elternabend
4. Oktober 2016
18:30 Uhr
Landratsamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
An den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung Groß-Gerau können, entsprechend der Altersgrenzen, Kinder teilnehmen, die im Kreis Groß-Gerau
wohnen.
Für die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung hält die Kreisjugendförderung Vordrucke bereit. Der Anmeldevordruck muss von dem/der Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein.
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Teilnahmebestätigung mit der Aufforderung
zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugesendet.
Spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise muss die volle Teilnahmegebühr
eingezahlt sein. Die Kreisjugendförderung kann Ausnahmen hiervon zulassen.
Alle Zahlungen sind unter Angabe des Namens des Teilnehmers/der Teilnehmerin
sowie der Reisenummer auf das folgende Konto des Kreises zu überweisen:
Kreiskasse Groß-Gerau bei der Kreissparkasse Groß-Gerau,
IBAN: DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC: HELADEF1GRG
Bei Rücktritt von der Freizeitteilnahme werden in der Regel Verwaltungskosten
in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anordnungen der Reiseleitung zu
befolgen und die Hausordnung zu beachten.
Alle Veranstaltungen werden unter der Verantwortung des Kreisausschusses des
Kreises Groß-Gerau, Kreisjugendförderung, Tel.: 06152 989-450, durchgeführt.
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Adresse der Kreisjugendförderung:
Kreisjugendförderung Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-450
Fax: 06152 989-150
[email protected]
http://www.kreisgg.de/?333
Sollte die Anmeldung gemailt oder gefaxt werden, bitte noch das Original
per Post nachsenden.
Bitte wenden Sie sich bei finanziellen Engpässen frühzeitig an die Kreisjugendförderung, da unter bestimmten Voraussetzungen der Teilnahmebeitrag ermäßigt werden kann.
Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn Sie einen Zuschuss über das
Jobcenter (Bildungs- und Teilhabepaket) beantragen möchten.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere regionale und überregionale Anbieter für Ferienfreizeiten und Ferienspiele sind alle Städte und Gemeinden sowie freie Träger im Kreis Groß-Gerau.
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Kreiseigene Jugendeinrichtungen
Kinder- und Jugendferiendorf Ober-Seemen
Umgeben von Wiesen und Wäldern liegt das Kinder- und Jugendferiendorf des
Kreises Groß-Gerau in der Nähe des Luftkurortes Gedern im Vogelsberg. Das
Feriendorf kann von Schulklassen und Trägern der Jugendarbeit, wie Vereinen,
Verbänden, Kommunen etc., von Mitte Februar bis Anfang November belegt werden.
Die Reservierung und Belegung erfolgt bei der Kreisjugendförderung.
Der aktuelle Belegungssatz findet sich unter http://www.kreisgg.de/?340
oder kann direkt bei der Kreisjugendförderung erfragt werden - gerne wird
auch eine Präsentation des Feriendorfes zur Verfügung gestellt.
Adresse des Feriendorfes:
Kinder- und Jugendferiendorf des Kreises Groß-Gerau
Zum Kohlstück
63688 Gedern / Ober-Seemen
Tel.: 06045 4566 (Frau Rodenstein, Wirtschaftsleiterin)
Jugendzeltplatz Wildpark
Der Jugendzeltplatz liegt im Wald an der B44 zwischen Groß-Gerau und
Mörfelden.
Belegt werden kann der Zeltplatz von Kinder- und Jugendgruppen.
Die Reservierung und Belegung erfolgt über Jugendzeltplatz Wildpark e.V.
unter der Telefon- und Fax-Nr. 06144 970793.
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Ausbildungsseminar für Betreuerinnen und Betreuer
Für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei den Ferienfreizeiten im Feriendorf Ober-Seemen sucht die Kreisjugendförderung ständig neue Betreuer/innen.
Aus diesem Grunde wird jährlich ein Ausbildungsseminar für ehrenamtliche
Mitarbeiter/ innen im Bereich der Ferienfreizeitbetreuung durchgeführt.
Das nächste Seminar ist vom 17. bis 22. Oktober 2016 in Ober-Seemen
geplant.
Während des Seminars werden die Teilnehmer/innen auf die Betreuungstätigkeit bei den Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen der Kreisjugendförderung
vorbereitet.
So werden Grundkenntnisse im Bereich der Aufsichtspflicht und Haftung sowie
für die pädagogische Arbeit vermittelt und freizeitpädagogische Problemfelder
angesprochen.
Darüber hinaus werden konkrete Möglichkeiten zur Programmgestaltung aufgezeigt.
Die Teilnahme an dem Ausbildungsseminar ist Voraussetzung, um als Betreuer/in
bei den Ferienfreizeiten der Kreisjugendförderung mitwirken zu können.
Wer an dem Seminar teilnehmen möchte, sollte zwischen 18 und 30 Jahren alt
sein und Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben.
Eine besondere Qualifikation oder sonstige Erfahrung in der Pädagogik ist
nicht erforderlich.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldeschluss ist am 30. September 2016.
Die Anmeldeunterlagen gibt es bei der Kreisjugendförderung oder als Download auf
unserer Seite im Internet unter http://www.kreisgg.de/?988
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Information
Bei Fragen rund um die Freizeiten:
Frau Kurz (Verwaltungsangestellte)
Tel.: 06152 989-450
[email protected]
Herr Trautmann (Pädagogischer Mitarbeiter)
Tel.: 06152 989-466
[email protected]
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Bei Belegungsanfragen für das Kinder- und Jugendferiendorf
des Kreises Groß-Gerau in Ober-Seemen:
Frau Kurz (Verwaltungsangestellte)
Tel.: 06152 989-450
[email protected]
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Fachdienstleitung Kreisjugendförderung/Jugendbildungswerk
Frau Draxler
Tel.: 06152 989-438
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Kreisjugendförderung Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-450
Fax: 06152 989-150
Montag und Freitag
[email protected]
http://www.kreisgg.de/?333 8 - 12 Uhr
Öffnungszeiten der
Kreisjugendförderung
Mittwoch von
14 - 16 Uhr
von