Ausschreibung audiovisueller Verwertungsrechte an Spielen der Bundesliga, 2. Bundesliga und des Supercups ANKÜNDIGUNG der „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ für audiovisuelle Verwertungsrechte an Spielen der Bundesliga, 2. Bundesliga und des Supercups für die Spielzeiten 2017/2018 bis 2020/2021 Der Die Liga - Fußballverband e.V. („Ligaverband“), der Zusammenschluss der Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußballlizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga, ist satzungsgemäß berechtigt, die sich aus dem Betrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Vermarktungsrechte exklusiv im eigenen Namen zu verwerten. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL“) ist mit der Führung des operativen Geschäfts des Ligaverbandes betraut und nimmt für den Ligaverband die Vermarktung der Bundesliga und 2. Bundesliga wahr. Die DFL kündigt hiermit im Auftrag des Ligaverbandes an, audiovisuelle Verwertungsrechte an den Spielen der Bundesliga, 2. Bundesliga und des Supercups zur Verwertung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache für die vier Spielzeiten 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 im Rahmen einer offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibung zur Vergabe auszuschreiben. Alle am Erwerb audiovisueller Verwertungsrechte interessierten Unternehmen können sich ab dem heutigen Tag für die Teilnahme an der Ausschreibung bei der DFL registrieren. Das entsprechende Registrierungsformular ist abrufbar unter: www.bundesliga.de/ausschreibung2016 Anmeldungen für die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren sind in schriftlicher Form unter Verwendung des Registrierungsformulars zu richten an: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Abteilung Audiovisuelle Rechte Herrn Dr. Holger Blask Guiollettstraße 44-46 60325 Frankfurt am Main 1 Ausschreibung audiovisueller Verwertungsrechte an Spielen der Bundesliga, 2. Bundesliga und des Supercups Eine Übersendung per Telefax an die Rufnummer (+49)(0)69-65005-1500) oder per E-Mail an [email protected] genügt der Schriftform. Die DFL wird das Ausschreibungsverfahren beginnen, nachdem das Bundeskartellamt seine Prüfung des der Ausschreibung zugrundeliegenden Vermarktungsmodells abgeschlossen hat. Dafür wird die DFL allen registrierten Unternehmen den sog. „Procedure Letter“ übersenden. Dieser Procedure Letter enthält den Zeitplan sowie die Verfahrensregeln für die Durchführung der Ausschreibung, insbesondere die Fristen und Kriterien für die Zulassung zu der Ausschreibung, das Verfahren für die Abgabe von Angeboten und die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe der ausgeschriebenen Rechtepakete. Frankfurt am Main, den 21. März 2016 Christian Seifert Dr. Holger Blask Geschäftsführer Direktor Audiovisuelle Rechte Mitglied der Geschäftsleitung 2
© Copyright 2024 ExpyDoc