Reiseanmeldeformular

Horizont Tours GmbH
Tel. +49-(0)30-43077982 Fax: +49-(0)30-65910642
Kiefholzstrasse 2, 12435 Berlin
Mit der Post senden an: Horizont Tours GmbH, Kiefholzstr.2, 12435 Berlin,
per Fax an: 030-65910642 oder per Email an: [email protected]
Reiseanmeldung
Reisename (Angebotsnummer): ……………............................................................................................................................................... ..
Reisezeitraum vom: ..................................................................................... bis: .......................................................................................................................
Teilnehmer:
1. Person (Anmelder):
Name: ............................................................................................
Vorname: .........................................................................
Strasse: .....................................................................................
PLZ, Ort: ..........................................................................................
Tel. Privat: ................................................................................
Tel. Berufl.: ......................................................................................
E-Mail: ......................................................................................
Geb. Datum / Nationalität:...............................................................
Reisepass-Nr.: .........................................................................
Beruf:................................................................................................
2. Person:
Name: ..............................................................................................
Vorname: ......................................... ...............................
Strasse: ......................................................................................
PLZ, Ort: .........................................................................................
Tel. Privat: ..................................................................................
Tel. Berufl.: .....................................................................................
E-Mail: .....................................................................
Geb. Datum / Nationalität:.................. ..............................
Reisepass-Nr.: ...........................................................................
Beruf:................................................................................................
3. Person:
Name: ..............................................................................................
Vorname: ........................................ ............................... .
4. Person:
Name: ..............................................................................................
Vorname: ..................................................... ...................
Reiseleistungen:
Zimmer- /Zeltart:
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Mehrbettzimmer
Nur-Flug Leistung
Verpflegung:
Frühstück
Halbpension
Vollpension
laut Reisebeschreibung
Reiseversicherung:
Reiseversicherung nicht gewünscht
Reiseversicherung gewünscht
Versicherungs-Tarif (Code): …………….
Im Falle von Jahresversicherungen bitte zusätzlich angeben:
Konto Nr.: ……………………. Bankleitzahl: ……………….. Kontoinhaber: ……………….. Versicherungsbeginn: ………………
Zubuchbare Leistungen:
1. ..............................................................................................
2. .....................................................................................................
3. .............................................................................................
4. .....................................................................................................
Ihr Beitrag zum Natur- und Klimaschutz:
Ja, ich möchte meinen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz leisten.
Ich kaufe …… Stück atmosfair Ticket(s) zum Preis von ............ EUR
Ich kaufe …… Stück myclimate Ticket(s) zum Preis von ............ EUR
Der Kauf eines Klima-Tickets kompensiert einen Teil oder den
kompletten Treibhauseffekt von CO², den Sie mit Ihrem Flug
erzeugen. Ihr Beitrag zum Klimaschutz fließt in geprüfte
Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern. Bei weiteren Fragen
zum Klimaticket wenden Sie sich bitte an uns oder Sie finden mehr
Infos unter www.myclimate.de bzw. unter www.atmosfair.de.
Hiermit erkenne ich gleichzeitig im Auftrag aller aufgeführten Teilnehmer die für diese Reise geltenden Reisebedingungen, von denen ich
Kenntnis genommen habe, als verbindlich an. Auf den empfohlenen Abschluss einer Reiseversicherung wurde ich hingewiesen.
O r t / Datum: .............................................................................. Unterschrift: ...........................................................................................
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Geschäftsführer: Aymen SayedAhmed
Handelsregister: 98286 B Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Steuernummer: 37/189/21059
Kiefholzstr. 2 • 12435 • Berlin-Treptow
Tel.: 030-43077982
Fax: 030-65910642
Reisebedingungen der Horizont Tours GmbH
Abschluss
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Horizont Tours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung durch Horizont Tours zustande. Sofern der Anmelder ausdrücklich
erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er neben den anderen von ihm angemeldeten Reisenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Horizont Tours vor, an das Horizont Tours 10 Tage gebunden ist. Bei Annahme durch den Reisenden in dieser Frist kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen
Angebotes zustande. Die Reisen von Horizont Tours sind beim Insolvenzversicherer (Travel Safe GmbH, Passau) gegen Insolvenz des veranstaltenden Unternehmens abgesichert.
Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 15% pro Person zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines im Sinne §651k Abs.3 BGB auf das Konto von
Horizont Tours einzuzahlen und wird auf den Reisepreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung
unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Horizont Tours berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Horizont Tours, die gemäß Rücktrittsgebühren zu
berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseinganges ). Bei kurzfristigen Buchungen wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an Horizont Tours zu zahlen (Feststellung des Zahlungseinganges).
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Horizont Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Die Flüge werden mit
Linienfluggesellschaften durchgeführt. Sie fliegen in der Touristenklasse. Die Beförderung erfolgt entsprechend der Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden können.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von Horizont Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote (Berichtigung von Irrtümern und
Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter vorbehalten.
Preisanpassung
Horizont Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Horizont Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich
so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Horizont Tours vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
Horizont Tours erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise für Horizont Tours verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Horizont Tours nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisep reises hat Horizont
Tours den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Horizont Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von Horizont Tours über die Preiserhöhung geltend zu machen.
Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Horizont Tours, die Schriftform wird empfohlen. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise
aus Gründen nicht antreten, die von Horizont Tours nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühr en sind auch
zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
Die Reiserücktrittsgebühren betragen:
• bis zum 46. Tag vor Abreise 30%
• 45. bis 30. Tag vor Abreise 50%
• 29. bis 07. Tag vor Abreise 70%
• 06. bis 04. Tag vor Abreise 80%
• weniger als 3 Tage, bei Rücktritt oder Nichterscheinen 95%
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Horizont Tours nachzuweisen, dass Horizont Tours kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Wir empfehlen Ihnen, eine
Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Änderungen auf Wunsch des Reisenden bezüglich Reisetermin/Reiseziel/Unterkunft/Beförderungsart oder Abreiseort sind nur innerhalb des ausgeschriebenen Programms
und bis 30 Tage vor Reisebeginn zu einer Gebühr von 50,- EUR pro Vorgang möglich. Umbuchungen nach dieser Frist entsprechen einem Reiserücktritt und den oben genannten Gebühren. Bis zum Reisebeginn kann
der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Horizont Tours kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, für die durch den Wechsel der Person entstehenden Mehrkosten eine Gebühr von mindestens 50, EUR zu erheben.
Rücktritt und Kündigung durch Horizont Tours
Horizont Tours kann, ohne Einhaltung einer Frist, nach Reiseeintritt den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Horizont Tours vom Reisenden nachhaltig
gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Horizont Tours behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende
selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert evtl. ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.
Horizont Tours kann bis drei Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist, weil die ihm im
Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Es sei denn, Horizont Tours hat die dazu führenden Umstände sel bst zu
vertreten oder dass diese Umstände nicht nachgewiesen werden können. Horizont Tours ist jedoch verpflichtet, dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten, insofern eine solche Reise ohne
Mehrpreis in seinem Angebot vorhanden ist. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Horizont Tours kann drei Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die in der Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Haftung von Horizont Tours
Horizont Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B.
Beförderungsunternehmen, Hotels etc.); die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen; die vertragsmäßige Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
Fremdleistungen
Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachten Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der
Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch auch zugänglich gemacht werden. Horizont Tours haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge etc.) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Eine Haftung besteht nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht
für die Leistungserbringung selbst.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Horizont Tours gegenüber dem Reisenden, soweit sie nicht Körperschäden betrifft, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden von Horizont Tours weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein durch Verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651h I BGB wird verwiesen. Für Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Horizont Tours bei Sachschäden bis 4 000,- EUR, jeweils je Kunde und Reise. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung empfohlen. Haftung des Luftfrachtführers: Kommt
Horizont Tours die Stellung eines Luftfrachtführers zu, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
Mitwirkungspflicht
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine
Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefonnummer in den Reiseunterlagen) oder Horizont Tours direkt zur Kenntnis gibt.
Ansprüche
Die Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich
erfolgen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Horizont Tours ist verpflichtet, den Reisenden über die für die Reise notwendigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu informieren, sofern der Reisende Angehöriger des Staates ist, in dem die Reise angeboten
wird. Bürger anderer Staaten sind durch den Reiseveranstalter entsprechend vor Vertragsabschluß zu informieren, sofern für den Reiseveranstalter die Zugehörigkeit des Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist.
Durch die Ausschreibungen im Prospekt und in den Reiseunterlagen erhält der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Für Reisen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft genügt ein
Personalausweis, wenn der Aufenthalt nicht länger als 30 Tage dauert. Bei Ausreise aus Deutschland müssen Personalausweis und Reisepass mindestens noch 6 Monate gültig sein. Diese Info rmationen gelten nur für
deutsche Staatsangehörige, Ausländer und Inhaber fremder Pässe wenden sich zweckmäßiger Weise an das Konsulat des Landes, in welches sie reisen. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem
Reisebüro weitergehend unterrichten. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften eingehalten werden.
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Alle Angaben in diesem
Prospekt entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informat ionsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben:
Horizont Tours GmbH, Kiefholzstraße. 2, 12435 Berlin-Treptow.
Für Klagen von Horizont Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Horizont Tours maßgebend.
Einschränkungen
Stand Jan. 2014. Irrtümer, Druck- und Tippfehler vorbehalten.