Page 1 Drucksache Nr.: 03404-16 öffentlich Fachbereich Dezernent

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 Drucksache Nr.: 03404-16
öffentlich
Fachbereich
Dezernent(in) / Geschäftsführer
Datum
Dez1
Dez2
Dez3
Dez4
Dez5
Dez6
Dez7
Wirtschaftsförderung
OB Ullrich Sierau
StD Stüdemann
StR'in Jägers
StR'in Schneckenburger
StR'in Zoerner
StR Wilde
StR Lürwer
Thomas Westphal
verantwortlich
Telefon
Dringlichkeit
Martina Holtze
Matthias Kozka
Julia-Anne Brocke
Birgit Averbeck
Özay Vural
Volker Kerschek
Ivonne Hansmeier
Joachim Beyer
28302
27946
24477
22187
24842
28071
28062
22851
-
02.02.2016
Beratungsfolge
Beratungstermine
Zuständigkeit
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden
Seniorenbeirat
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Rechnungsprüfungsausschuss
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
Bezirksvertretung Scharnhorst
Behindertenpolitisches Netzwerk
Bezirksvertretung Mengede
Schulausschuss
Bezirksvertretung Brackel
Betriebsausschuss FABIDO
Bezirksvertretung Aplerbeck
Bezirksvertretung Hörde
Bezirksvertretung Hombruch
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Bezirksvertretung Eving
Bezirksvertretung Huckarde
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
Bezirksvertretung Innenstadt-West
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Bezirksvertretung Lütgendortmund
Integrationsrat
09.02.2016
Kenntnisnahme
11.02.2016
17.02.2016
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
23.02.2016
25.02.2016
01.03.2016
01.03.2016
01.03.2016
02.03.2016
02.03.2016
03.03.2016
03.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
08.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
09.03.2016
10.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
15.03.2016
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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2
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Hauptausschuss und Ältestenrat
Rat der Stadt
Ausschuss für Personal und Organisation
16.03.2016
17.03.2016
17.03.2016
14.04.2016
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Tagesordnungspunkt
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen
der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
Diese Informationsvorlage selbst erzeugt keine finanziellen Auswirkungen. Die sich aus dem
Handlungsfeld Flüchtlinge ergebenden finanziellen Auswirkungen wurden und werden in
gesonderten Vorlagen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Ullrich Sierau
Oberbürgermeister
Jörg Stüdemann
Stadtdirektor/Stadtkämmerer
Diane Jägers
Stadträtin
Birgit Zoerner
Stadträtin
Martin Lürwer
Stadtrat
Ludger Wilde
Stadtrat
Daniela Schneckenburger
Stadträtin
Thomas Westphal
Geschäftsführer
Wirtschaftsförderung Dortmund
Begründung
Mit Schreiben vom 08.12.2015 hat der Oberbürgermeister dem Rat in seiner Sitzung am
10.12.2015 angekündigt, im ersten Quartal 2016 eine Vorlage zum gesamten Handlungsfeld
in Bezug auf die Flüchtlingsarbeit in der Verwaltung vorzulegen.
Die nachfolgenden Berichte, aufgebaut nach thematischen Schwerpunkten, geben einen
systematischen Rückblick auf das Jahr 2015 mit Fokus auf die Maßnahmen und Aktivitäten
der Verwaltung, die im Zuge der Entwicklung im gesamten Themenfeld der
Flüchtlingsaufnahme, Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung eingeleitet und
umgesetzt wurden.
Fortsetzung der Vorlage:
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Im Einzelnen sind dies:
-
Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung sowie der Drehscheibe Dortmund, Verfahren
der Rückführung
-
Minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) in Dortmund:
Inobhutnahme, Schutz und Integration
-
Kommunale Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund inkl.
Herrichtung erforderlicher liegenschaftlicher Strukturen
-
Kindertageseinrichtungen / Schule
-
Wohnbauflächenentwicklung / Wohnungsneubau
-
Berufliche Integration
-
Aktivitäten im Geschäftsbereich Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt des
Oberbürgermeisters und des Rates, Koordinierung des Ehrenamtes in der
Flüchtlingsarbeit (Freiwilligenagentur Dortmund), Aktivitäten im Rahmen des
Masterplans Migration/Integration (MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum
Dortmund)
sowie
Umsetzung
des
Dortmunder
Aktionsplans
gegen
Rechtsextremismus (Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie)
-
Sachstand zur Personalsituation, in den Bereichen die mit Flüchtlingsaufgaben
beschäftigt sind
Zudem zeigt die Anlage 1 die einzelnen erforderlichen Verfahrensschritte zur Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen.
Insgesamt hat sich das Handlungsfeld der Flüchtlingsarbeit in 2015 erheblich dynamisiert.
Lagen die Zahlen der Zugänge im Bereich der Erstaufnahme in 2013 noch bei insgesamt
34.043 Personen, waren es im Jahre 2014 bereits 63.475 Personen. Die aktuelle Situation wird
bei der Anzahl der Zugänge in 2015 deutlich. Die Zugänge 2015 mit einer Gesamtzahl von
165.993 Personen bedeuten eine Zuwachsrate gegenüber dem Jahr 2013 in Höhe von 387,6
%. Im Bereich der UmF lag die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2015 bei 1.408. Die
Zuwachsrate gegenüber 171 Inobhutnahmen im Jahr 2013 beträgt damit 823,39 %.
Auch im Bereich der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge sind die Zugänge sprunghaft
gestiegen. Im Jahr 2013 wurden 546 Asylsuchende Dortmund zugewiesen, im Jahr 2014
waren es insgesamt 857. Die Zugänge im Jahr 2015 lagen bei 4.137. Dies bedeutet eine
Zuwachsrate gegenüber dem Jahr 2013 von 657,7 %.
Berücksichtigt man zusätzlich die einmalige Verrechnung von 1.405 Asylsuchenden aufgrund
der Erstaufnahmeeinrichtungen im Jahr 2015, ergibt sich vom Jahr 2013 auf das Jahr 2015
eine Steigerung von 914,9 %.
Diese dynamische Entwicklung findet deutlichen Niederschlag sowohl bei der Anzahl der in
der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden, bei den kommunal zugewiesenen, wie auch bei
den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Eine weitere Dynamisierung erfolgte durch
Fortsetzung der Vorlage:
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die Entscheidung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die zum damaligen Zeitpunkt in
Ungarn festsitzenden Flüchtlinge – ursprünglich als einmalige, kurzfristige Maßnahme
angekündigt – in Deutschland aufzunehmen. In der Folge wurde im September 2015
Dortmund praktisch über Nacht zur ersten „Drehscheibe“ außerhalb von Bayern; eine
Funktion, die die Stadt Dortmund im Dezember 2015, nunmehr in Arbeitsteilung mit anderen
Städten in Nordrhein-Westfalen, wieder übernommen hat.
Für die Bewältigung der Aufgaben war und ist auch weiterhin ein Höchstmaß an Kapazitäten
und Anstrengungen erforderlich. Dennoch wird es erforderlich, den Blick weit zu stellen und
nach vorn zu richten. Die Flüchtlingszahlen, davon gehen Politik und Fachöffentlichkeit aus,
werden sich für einen nicht vorhersehbaren Zeitraum auf einem hohen Niveau halten. Um
diese große Herausforderung zu bewältigen, hat die Verwaltung, gemeinsam mit vielen
Unterstützern und Helfern aus der Bürgerschaft, der Zivilgesellschaft, mit Unternehmen,
Organisationen und Vereinen und auch mit der Polizei Dortmund erforderliche Weichen
gestellt und notwendige Schritte eingeleitet.
Die Verwaltung arbeitet nach wie vor im Krisenstabsmodus. Die politischen Gremien werden
der Lage entsprechend intensiv und schnellstmöglich beteiligt, um etwaige Eilentscheidungen
zu genehmigen oder um grundsätzliche politische Entscheidungen treffen zu können. Das
Zusammenspiel von kommunaler Politik und Verwaltung ist als positiv zu bewerten und führt
zusammengefasst dazu, dass die gemeinsame Aufgabe trotz des bekannten Handlungs- und
Termindrucks erfolgreich gemeistert werden kann. Das Dortmunder Hilfesystem für die
Aufnahme, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen erscheint auch unter qualitativen
Aspekten bedarfsgerecht und im kommunalen Vergleich gut aufgestellt.
Um ein Gelingen der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sicherzustellen, ist es
erforderlich, auf aktuelle Entwicklungen flexibel und kurzfristig reagieren zu können. Nötige
Schritte sind in ständiger Anpassung an die dynamische und oftmals kurzfristig veränderliche
Entwicklung zu identifizieren und demzufolge sind oftmals kurzfristig erforderliche
Maßnahmen einzuleiten.
Alle Aktivitäten in Dortmund im Handlungsfeld der Flüchtlingsarbeit erfahren hierbei trotz
der anhaltenden druckvollen Situation eine breite Unterstützung durch die politischen
Mandatsträger in Rat, Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie letztendlich auch
durch die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die gebildeten Kommunikationswege in Dortmund haben sich eingespielt und sind belastbar,
konstruktiv und vertrauensvoll. Darin haben auch kritische Fragestellungen und Diskussionen
ihren
Platz.
Insbesondere
bewährt
haben
sich
die
zahlreichen
Bürgerinformationsveranstaltungen, die in den jeweils aktuell berührten Stadtbezirken,
teilweise mehrfach, über die Bezirksbürgermeister/-in gemeinsam mit der Verwaltung
angeboten werden.
Fakt ist aber auch, dass noch viele Fragen offen sind, wie die Aufnahme der Menschen und
ihre Integration unter den gegebenen - auch finanziellen - Rahmenbedingungen sowie auf der
Zeitschiene gelingen kann. Es geht letztendlich darum, die Kommunen strukturell und
dauerhaft in die Lage zu versetzen, die Stadtgesellschaft für alle in Dortmund lebenden
Bürgerinnen und Bürger einschließlich der neu ankommenden Personengruppen inklusiv
weiterzuentwickeln.
Fortsetzung der Vorlage:
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Vieles wird nur Schritt für Schritt zu realisieren sein und erfordert darüber hinaus eine
weitergehende Unterstützung durch den Bund und das Land NRW. Die Verantwortlichen in
der Stadt, in Politik und Verwaltung lassen in ihren Bemühungen nicht nach, um die
berechtigten kommunalen Forderungen auf die genannten Ebenen zu befördern und dort zu
diskutieren. Es besteht auch ein enger Schulterschluss mit den kommunalen
Spitzenverbänden.
Der Dialog mit der interessierten Bürgerschaft wird u. a. auf Ebene vieler „runder Tische“
fortgesetzt. Eine Auflistung der einzelnen
entstehenden und entstandenen
Unterstützungsmaßnahmen vor Ort würde den Rahmen dieser Berichterstattung sprengen.
Dass Dortmund den richtigen Weg eingeschlagen hat, zeigt sich auch daran, dass viele
Positionen der Stadt Dortmund sich im Laufe der Zeit zwischenzeitlich auf Landesebene
durchgesetzt haben. Dortmund hat in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle eingenommen, an
welche sich Kommunen, Kreise und auch das Land NRW orientieren.
An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich all den Menschen gedankt, die sich
ehrenamtlich engagieren und dadurch einen überragenden Beitrag zur Integration der
Flüchtlinge in unserer Stadtgesellschaft leisten. Ebenso geht ein besonderer Dank auch an alle
Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung, die in ihrem beruflichen Arbeitsfeld
Außergewöhnliches leisten, um diese Aufgabe zu bewältigen.
Mit diesem umfassenden Bericht werden die in diesem Zusammenhang erfolgten Anfragen
als beantwortet angesehen.
Fortsetzung der Vorlage:
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Inhaltsübersicht
I.
Organisation der Arbeit im Krisenstab _________________________ 9
I.1
Krisenstäbe zur Koordinierung der „Flüchtlingslage“ ________________________________ 9
I.1.1
Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“______________________________________ 9
I.1.2
Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge" ________________ 10
I.1.3
Krisenstab „Flüchtlinge aus Ungarn“_________________________________________ 10
I.2
Aufgaben der Feuerwehr im Rahmen der Arbeit der Krisenstäbe in 2016 _______________ 10
II. Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung sowie der Drehscheibe
Dortmund, Verfahren der Rückführung ______________________ 11
II.1
Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)_______________________________________ 11
II.1.1
Historie der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Dortmund ______________________ 11
II.1.2
Entwicklung des Erweiterungsbaus „An der Buschmühle“ und die Auswirkungen auf
den Standort in Dortmund-Hacheney_________________________________________ 12
II.1.3
Arbeitsabläufe in der EAE__________________________________________________ 14
II.1.4
Aktuelle Belegungssituation sowie Entwicklung der Zugangszahlen und Transferzahlen
in Dortmund _____________________________________________________________ 15
II.1.5
Ausblick _________________________________________________________________ 20
II.2
Planung und Betrieb einer „Drehscheibe“ zur Verteilung von ankommenden Flüchtlingen in
NRW ________________________________________________________________________ 21
III. Logistik und Aufbauhilfe bei der Einrichtung von Notunterkünften zur
vorübergehenden Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge
durch die Feuerwehr ohne Aufgaben im Rahmen der Krisenstäbe _ 25
IV. Technische Unterstützung durch Stadtamt 10 (StA 10) ___________ 26
V. Abschiebungen aus Sicht der kommunalen Ausländerbehörde _____ 28
V.1
Allgemeines und Rechtsgrundlagen_______________________________________________ 29
V.2
Rückführungshemmnisse _______________________________________________________ 29
V.3
Verfahren ____________________________________________________________________ 30
V.4
Ankündigung der Abschiebung __________________________________________________ 31
V.5
Abschiebehaft ________________________________________________________________ 32
V.6
Statistik______________________________________________________________________ 32
VI. Minderjährige und unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund:
Inobhutnahme, Schutz und Integration _______________________ 35
VI.1
Einführung___________________________________________________________________ 35
VI.2
Unterbringung und Betreuung von UMF - Jahresüberblicke__________________________ 35
VI.2.1
UMF-Fallzahlentwicklung, Flüchtlinge, Altersstruktur, Herkunftsländer,
Unterbringung und Trägerstruktur __________________________________________ 36
VI.2.2
Gastelternprogramm ______________________________________________________ 38
VI.3
Gesetzesänderung seit 01.11.2015 ________________________________________________ 38
VI.4
Bleibechancen und Familiennachzug______________________________________________ 39
VI.5
Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe _______________________ 40
VI.6
Verwaltungsaufbau ____________________________________________________________ 40
VI.7
Bedarf an psychosozialer Begleitung der UMF _____________________________________ 40
Fortsetzung der Vorlage:
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VI.8
Vormundschaften _____________________________________________________________ 40
VI.9
Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht Dezernats für Schule,
Jugend und Familie____________________________________________________________ 41
VII. Kommunale Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in
Dortmund inkl. Herrichtung erforderlicher liegenschaftlicher
Strukturen ______________________________________________ 43
VII.1
Einleitung ____________________________________________________________________ 43
VII.2
Übersicht über die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge nach Nationalitäten ____________ 44
VII.3
Standorte ____________________________________________________________________ 45
VII.4
Übersicht Einrichtungen________________________________________________________ 46
VII.5
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Gesamtbereich Flüchtlinge __________________ 49
VII.6
Spracherwerb ________________________________________________________________ 49
VII.7 Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende ___________________________
VII.7.1
Grundleistungsempfänger __________________________________________________
VII.7.2
Die Gesundheitskarte für Grundleistungsempfänger (das Bremer Modell) __________
VII.7.3
Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Säuglingen____________________
VII.7.4
Traumaversorgung ________________________________________________________
VII.7.5
Andere psychische Erkrankungen____________________________________________
51
51
52
53
53
55
VII.8
Integrationsnetzwerk __________________________________________________________ 55
VII.9
Ehrenamt ____________________________________________________________________ 57
VII.10 Sachstandsbericht der Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung zur Bereitstellung von
Unterbringungsmöglichkeiten ___________________________________________________ 59
VII.10.1 Organisation der Aufgabenstellung___________________________________________ 59
VII.10.2 Angebotsentwicklung der geschaffenen und zu schaffenden
Unterbringungsmöglichkeiten _______________________________________________ 59
VII.11 Aktivitäten im Dezernat für Bauen und Infrastruktur (Dezernat 7) mit den Fachbereichen
Vergabe- und Beschaffungszentrum, Städtische Immobilienwirtschaft, Tiefbauamt und
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund________________________________________
VII.11.1 Vergabe- und Beschaffungszentrum __________________________________________
VII.11.2 Städtische Immobilienwirtschaft _____________________________________________
VII.11.3 Tiefbauamt ______________________________________________________________
VII.11.4 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund ___________________________________
65
65
66
67
68
VII.12 Ausblick _____________________________________________________________________ 68
VIII. Schulische Integration / Kindertagesbetreuung ________________ 70
VIII.1 Schulische Integration__________________________________________________________
VIII.1.1 Entwicklung der Zugangszahlen _____________________________________________
VIII.1.2 Entwicklung der Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen ____________________
VIII.1.3 Raumbedarfe_____________________________________________________________
VIII.1.4 Projekte zur Bildungsintegration ____________________________________________
VIII.1.5 Tagesstrukturierung / Sprachkurse __________________________________________
VIII.1.6 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht des FB Schule _____
VIII.1.7 Perspektivische Handlungsbedarfe aus Sicht des Fachbereichs Schule______________
70
71
73
73
75
76
77
78
VIII.2 Flüchtlingsarbeit in der Kindertagesbetreuung _____________________________________ 79
VIII.2.1 FABIDO_________________________________________________________________ 79
VIII.2.2 Zusätzliche niederschwellige Tagesbetreuungsangebote für Flüchtlingskinder bei freien
Trägern _________________________________________________________________ 81
IX. Wohnbauflächenentwicklung / Wohnungsneubau _______________ 82
IX.1
Ausgangslage _________________________________________________________________ 82
Fortsetzung der Vorlage:
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IX.1.1
IX.1.2
IX.1.3
IX.1.4
Bevölkerungsentwicklung in Dortmund _______________________________________
Wohnungsmarktsituation in Dortmund _______________________________________
Wohnraumbedarfsprognose ________________________________________________
Ziel: Wohnraum für „Alle“ _________________________________________________
82
82
82
83
IX.2
Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus__________________________________ 84
IX.2.1
Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung______________________________________ 84
IX.2.2
Quote für den geförderten Mietwohnungsbau __________________________________ 86
IX.3
Investorenakquise _____________________________________________________________ 86
IX.3.1
Systematische Ansprache der Dortmunder Wohnungsunternehmen _______________ 86
IX.3.2
Aktivierung des privaten Wohnungsbaus______________________________________ 87
IX.4
Aktivierung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) ____________________ 87
IX.5
Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund ________________________________________ 87
IX.5.1
Bilanzierung – Wohnbaulandpotenzial in Dortmund ____________________________ 88
IX.6
Standorte für den Wohnungsneubau______________________________________________ 90
IX.6.1
Planungsaktivitäten zur Erhöhung des Baulandangebots_________________________ 95
IX.7
Wohnungsbaukoordination/Arbeitsgruppe Wohnungsbau ___________________________ 95
X. Berufliche Integration _____________________________________ 97
X.1
Rolle der Wirtschaftsförderung __________________________________________________ 97
X.2
Maßnahmen __________________________________________________________________ 98
X.2.1
„Neustart“ für Flüchtlinge in Deutschland_____________________________________ 98
X.2.2
„Integration Point“ ________________________________________________________ 99
X.2.3
„Early Intervention NRW+“ _______________________________________________ 100
X.2.4
Geplante Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge von Jobcenter und Agentur für
Arbeit __________________________________________________________________ 100
X.2.5
„Handwerk hilft“ – Qualifizierung von MigrantInnen und Flüchtlingen mit
Bleibeperspektive (Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen) – geplant – _____ 102
X.2.6
Flüchtlingsinitiative (Handwerkskammer Dortmund) __________________________ 103
X.2.7
„Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer“ (Grünbau gGmbH)
103
X.3
Voraussetzungen für die Beschäftigungsaufnahme von Flüchtlingen __________________ 104
XI. Aktivitäten im Geschäftsbereich Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft
im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates ________________ 105
XI.1
Aktivitäten von MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) __
XI.1.1
Koordinierung der Förderprogramme des Landes NRW zum Themenkomplex
„Flüchtlinge und Ehrenamt“ _______________________________________________
XI.1.2
NRW-Landesprogramm „ Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ ____________________
XI.1.3
Aktivitäten im Rahmen des „Masterplans Migration/Integration“ ________________
105
105
105
106
XI.2
Aktivitäten der Freiwilligenagentur Dortmund ____________________________________ 107
XI.3
Aktivitäten der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie____________ 109
XII. Sachstand zur Personalsituation ____________________________ 111
XII.1
Personalmehrbedarfe _________________________________________________________ 111
XII.2
Mehrarbeit/Überstunden/Gleitzeitguthaben_______________________________________ 114
XII.3
Überlastungsanzeigen _________________________________________________________ 116
Fortsetzung der Vorlage:
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9
I.
Organisation der Arbeit im Krisenstab
Die Bewältigung der Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik
bestehen, stellt die Stadt Dortmund vor eine der größten Herausforderungen der letzten
Jahrzehnte.
Deshalb berief der Oberbürgermeister bereits in 2014 zwei Krisenstäbe ein:
„Erstaufnahmeeinrichtungen – EAE“ und „Kommunal zugewiesene Flüchtlinge“, die auch in
2015 kontinuierlich weiterarbeiteten.
I.1
Krisenstäbe zur Koordinierung der „Flüchtlingslage“
Der Krisenstab kann nicht nur bei Großschadensereignissen, sondern auch bei Ereignissen
und Großveranstaltungen mit hohem Koordinierungsbedarf einberufen werden und hierbei als
Steuerungsinstrument agieren.
Eine Vorbereitung auf derartige Ereignisse ist für eine moderne und leistungsfähige
Kommune und ihre Feuerwehr zwingend. Die in solchen Situationen notwendigen
Verwaltungsmaßnahmen leitet dann der Krisenstab der Stadt Dortmund als Entscheidungsund Führungsgremium.
Vorübergehend wurde über mehrere Wochen im Herbst ein weiterer Krisenstab zur Organisation der sog. „Drehscheibenfunktion“ einberufen.
Die beiden Krisenstäbe „Erstaufnahmeeinrichtungen “ und „Unterbringung kommunal
zugewiesener Flüchtlinge“ haben die Aufgabe, die unterschiedlichen Problemlagen im
Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik individuell zu bearbeiten. Beide Krisenstäbe
handeln als ständige Krisenstäbe und wurden zu Beginn der Aktivitäten mehrmals
wöchentlich, zwischenzeitlich grundsätzlich im wöchentlichen Turnus, einberufen.
I.1.1 Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“
Der Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“ behandelte die durch die fast permanente
Überbelegung
der
Erstaufnahmeeinrichtung
Dortmund-Hacheney
entstandenen
Schwierigkeiten. Seit November 2015 werden hier auch die durch die parallele
Inbetriebnahme der zweiten Erstaufnahmeeinrichtung Buschmühle auftretenden
Regelungsbedarfe koordiniert.
Unter der Leitung der Rechts- und Ordnungsdezernentin Diane Jägers entwickeln die
Fachbereiche Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Immobilienwirtschaft, Liegenschaften,
Personal- und Organisationsamt, Feuerwehr sowie Personalrat und Pressestelle gemeinsame
Lösungen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist durch eine Verbindungsperson vertreten.
Wesentliche Ziele der Krisenstabsarbeit sind die Vermeidung der Überbelegung der
Einrichtungen,
die
Erhöhung
von
Registrierungszahlen
und
damit
die
Verfahrensbeschleunigung sowie eine ständige Prozessoptimierung. Dabei wird auch die
Situation der unmittelbaren Anwohner sowie die der Beschäftigten in den Einrichtungen
betrachtet und bestmöglich gestaltet.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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10
I.1.2 Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge"
Der Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge" befasst sich im
Wesentlichen mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge, die
der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Aufgrund der
sich ständig verändernden weltpolitischen Situation ist eine Prognose der Zuweisungszahlen
schwierig. Aktuell ist von einer Anzahl von durchschnittlich 200 Flüchtlingen pro Woche
auszugehen.
In diesem Krisenstab arbeiten die Fachbereiche Sozialamt, Jugendamt, Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt,
Amt
für
Wohnungswesen,
Liegenschaften,
Vergabeund
Beschaffungszentrum, Städtische Immobilienwirtschaft, Schule, Sport, Stadtkämmerei,
Gesundheitsamt, Personal- und Organisationsamt sowie Personalrat und Pressestelle unter der
Leitung der Sozialdezernentin Birgit Zoerner. Zusätzlich wurden unterhalb der
Krisenstabsebene die Arbeitsgruppen „Notfallplanung“, „Immobilien“ und „Alternativen zur
vergaberechtlichen Beschaffung von Flüchtlingsunterkünften“ eingerichtet.
Arbeitsschwerpunkt ist hier die schnellstmögliche Schaffung von Unterbringungskapazitäten
für die Flüchtlinge durch die Akquise von Wohnungen, sonstigen Immobilien, Flächen für die
Aufstellung von mobilen Einrichtungen etc. sowie die Sicherstellung einer angemessenen
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
I.1.3 Krisenstab „Flüchtlinge aus Ungarn“
Am 05.09.2015 wurde kurzfristig ein weiterer Krisenstab „Flüchtlinge aus Ungarn“ unter
Leitung der Rechts- und Ordnungsdezernentin Diane Jägers einberufen, weil Deutschland und
Österreich entschieden hatten, einmalig die in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge aus
humanitären Gründen aufzunehmen. Dortmund wurde durch das Land zur NRW-Drehscheibe
bei der Verteilung von Flüchtlingen ausgewählt, weil die Stadt über eine entsprechend
leistungsfähige Infrastruktur und bewährte Strukturen in der Verwaltung zur Bewältigung
einer derart umfangreichen Aufgabe verfügt.
Neben den Mitarbeiter(-innen) des Krisenstabs waren der Führungsstab der Feuerwehr,
Mitarbeiter(-innen) des Ordnungsamtes, des Sozialamtes, des Tiefbauamtes, der Pressestelle,
Kräfte der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks (THW), der
Polizei und Bundeswehr, Mitarbeiter(-innen) der DSW 21 und privater Busunternehmen
sowie zahlreiche ehrenamtliche Helfer im Einsatz. Darüber hinaus haben auch viele
Bürgerinnen und Bürger mit großem Engagement dazu beigetragen, dass den Flüchtlingen
schnell geholfen wurde.
I.2
Aufgaben der Feuerwehr im Rahmen der Arbeit der Krisenstäbe in 2016
Die Feuerwehr Dortmund ist in fast alle Handlungsstränge der Flüchtlingshilfe eingebunden. Hierzu zählen:


Geschäftsführung der beiden Krisenstäbe „EAE und Drehscheibe Dortmund“ und
„Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge“, Aufbau und Fortschreibung
eines stadtweiten Lagebildes „Flüchtlinge“ und Erarbeitung von Strategievorschlägen,
Unterstützung bei der Unterbringung kommunaler Flüchtlinge durch Betrieb eines
Beschaffungs- und Logistikzentrums, Aufbau und Ausstattung von Notunterkünften und
Unterstützung im Betrieb,
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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11



Planung, Einrichtung und Betrieb besonderer Einrichtungen (z.B. „Drehscheibe
Dortmund“),
Fach- und anlassbezogene Unterstützung des laufenden Betriebes der
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und bei der Unterbringung kommunaler Flüchtlinge
und
Erweiterung des Leistungsumfangs von Pflichtaufgaben zum Beispiel in den Bereichen
Vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung und Infrastruktur.
Die Arbeiten zur Einsatzbewältigung im Jahr 2015 waren erfolgreich. Durch den enormen
Einsatz der Mitarbeiter(-innen) ist es gelungen, Obdachlosigkeit von Flüchtlingen
abzuwenden, akute Krisensituationen zu entschärfen und zahlreiche Verbesserungen im
verfahrensmäßigen Ablauf der Zusammenarbeit mit Land und Bund zu erreichen.
Eine wesentliche Aufgabe 2016 wird die weitere Entwicklung und kontinuierliche
Fortführung eines gesamtstädtischen Lagebildes sein, um insbesondere rechtzeitig
ausreichende Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können, Abhängigkeiten zu erkennen und
vorausschauend agieren zu können. Bei dem zu erwartenden gleichbleibend hohen oder sogar
noch zunehmenden Zustrom an Flüchtlingen müssen die Anstrengungen noch für längere Zeit
aufrechterhalten werden.
Eine spürbare Steigerung der Einsatzzahlen in 2015 (Prognose: ca. 5.000 Einsätze mehr als in
2014) macht die engmaschige Analyse sowie Bewertung des Einsatzgeschehens und die
Erarbeitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr notwendig.
Ferner sind - bezogen auf die Errichtung bzw. den Betrieb vieler unterschiedlicher
Unterkünfte für Flüchtlinge - die Standards für die Alarm- und Ausrückeordnung zu prüfen
und ggf. anzupassen, besondere Einsatzplanungen (Evakuierung von Flüchtlingsunterkünften,
Anschläge etc.) durchzuführen, die Beteiligung bei der Errichtung und Inbetriebnahme von
Flüchtlingseinrichtungen sicherzustellen und die Erarbeitung von Ausbildungs- und
Übungskonzepten zu vollziehen.
Der kontinuierliche Betrieb von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge macht es
darüber hinaus notwendig, durch den Vorbeugenden Brandschutz Festlegungen von Standards
für Zeltunterkünfte, Wohnschiffe, Containerunterkünfte zu treffen, die Beteiligung im
bauaufsichtlichen Verfahren für Flüchtlingseinrichtungen sicherzustellen, Brandschauen in
Flüchtlingseinrichtungen durchzuführen und die Erarbeitung von Konzepten zum Umgang
mit Sprach- und Verhaltenshemmnissen zu verfolgen.
II.
Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung sowie der Drehscheibe Dortmund,
Verfahren der Rückführung
II.1
Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)
II.1.1 Historie der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Dortmund
Die Stadt Dortmund hat im Jahr 2007 gegenüber dem Land NRW ihre Bereitschaft angezeigt,
den Betrieb einer EAE zu übernehmen. Das Land NRW hat daraufhin zum Jahresende 2007
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den Betrieb der EAE Düsseldorf, betrieben durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der
Stadt Düsseldorf, auf die Stadt Dortmund übertragen.
Angesiedelt wurde die EAE im Stadtgebiet Dortmund zunächst auf einem Gelände am Westfalendamm. Da das Vertragsverhältnis über diese Liegenschaft jedoch seitens der Grundstückseigentümerin zum 31.12.2010 gekündigt wurde und es seit dem Sommer 2010 zu
steigenden Flüchtlingszahlen kam, trat die Stadt Dortmund in Verhandlungen mit dem Land
NRW über eine Fortsetzung des Betriebes der EAE an dem heutigen Standort in DortmundHacheney. Ergebnis war die Vereinbarung des Betriebes in Hacheney bis 2021. Dortmund
war bis dahin der alleinige Standort einer Erstaufnahme in NRW.
Die EAE in Dortmund-Hacheney bietet dort seit dem 01.04.2011 300 Unterkunftsplätze und
weitere 50 Plätze für den Notfall.
Zeitgleich wurde in Bielefeld eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung ab dem 01.02.2011 mit
250 Plätzen eröffnet. In der EAE Bielefeld wurde im Laufe des Jahres 2015 die Kapazität der
Regelplätze auf 450 erhöht. Zusätzlich stehen 500 Notfallplätze zur Verfügung.
Aufgrund der seit dem Herbst 2012 stark ansteigenden Flüchtlingszahlen, insbesondere aber
wegen des sprunghaften Anstiegs ab August 2014, wurde die Unterbringungseinrichtung in
Unna-Massen vom Land NRW in Betrieb genommen und zunächst als Überlauf, dann ab
Ende 2014 als Dependance der EAE in Dortmund-Hacheney betrieben. Nach intensiver
Unterstützung der Stadt Dortmund wird die Einrichtung in Unna-Massen nun seit dem
01.07.2015 als eigenständige EAE - eine sogenannte „EAE light“ - durch den Kreis Unna
betrieben.
Seit Juni 2015 ist ein weiterer sprunghafter Anstieg der Flüchtlingszahlen im Bundesgebiet zu
verzeichnen. Die Situation wurde bereits in den Vorlagen Drucksachen-Nr. 02403-15 und
02464-15 ausführlich beschrieben. In Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres und
Kommunales (MIK) am 02.09.15 wurde daher die Erweiterung der EAE in DortmundHacheney als gemeinsame Lösung vereinbart und an dem Standort „An der Buschmühle“
entsprechend des entwickelten Grobkonzepts umgesetzt. Der Erweiterungsbau in Form von
Leichtbauhallen wurde am 16.10.2015 offiziell mit 400 Regelplätzen in Betrieb genommen
und sukzessive bis Anfang November auf die vereinbarten 900 Regelplätze plus zusätzlich
100 Reserveplätze hochgefahren. Mittlerweile stehen daher in Dortmund an den beiden
Standorten Hacheney und An der Buschmühle insgesamt 1.200 Regelplätze und 150
Reserveplätze zur Verfügung. Diese insgesamt 1.350 Plätze werden mit dem Faktor 1,3 und
damit einmalig mit 1.755 Plätzen auf die kommunalen Zuweisungen von Flüchtlingen nach
Dortmund
angerechnet.
Alle im Zusammenhang mit der EAE Dortmund anfallenden Kosten werden zu 100% vom
Land NRW erstattet.
II.1.2 Entwicklung des Erweiterungsbaus „An der Buschmühle“ und die Auswirkungen
auf den Standort in Dortmund-Hacheney
Nach der Erarbeitung eines Grobkonzepts für die Erweiterung der EAE Dortmund am
Standort „An der Buschmühle“ wurde das Betriebskonzept ab dem 03.09.2015 konkretisiert
und mit der Umsetzung begonnen. In der direkten Nachbarschaft der EAE-Erweiterung gibt
es keine Wohnbebauung. Mit der Geschäftsführung des angrenzenden Hotels sowie der
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Gastronomie im Westfalenpark wurden konstruktive Gespräche geführt und ein Konsens über
den Betrieb am Standort „An der Buschmühle" herbeigeführt. Die ursprünglich avisierte
Eröffnung zum 01.10.2015 konnte nach der Luftbildauswertung und der anschließend
notwendigen Arbeiten zur Entschärfung von fünf Blindgängern aus dem zweiten Weltkrieg
nicht gehalten werden. Das Gelände wurde jedoch zum 30.09.2015 entsprechend hergerichtet,
so dass anschließend nach folgendem Zeitplan vorgegangen werden konnte:
30.09.2015 Gelände fertig
30.09.2015 Zaunprovisorium / Bewachung und Aufbau der
Unterbringungszelte
13.10.2015 Wasser / Abwasser / Elektro - Fertigstellung
14.10.2015 Inbetriebnahme 400 Schlafplätze durch den Betreiber EHC
15.10.2015 Fertigstellung Fundament Röntgen
16.10.2015 offizielle Eröffnung durch Herrn Oberbürgermeister Sierau
19.10.2015 Inbetriebnahme provisorische Registrierungsplätze
(10 Plätze in Wartezelt 1)
20.10.2015 Anlieferung Röntgenmodul
23.10.2015 Büro-Container stehen
23.10.2015 Inbetriebnahme 600 Schlafplätze durch den Betreiber EHC
30.10.2015 Inbetriebnahme der Asylstraße mit 18 Registrierungsplätzen
01.11.2015 Aufnahme des Vollbetriebs mit 900 Regelplätzen und 100
Reserveplätzen
07.11.2015 Umstellung Zugangsverfahren
16.11.2015 Inbetriebnahme Röntgenmodulargebäude
Mit der abschließenden Errichtung einer fachlichen sog. „Asylstraße“ am Standort
Buschmühle wird nun ein zeitoptimiertes Verfahren umgesetzt. Die ankommenden
Asylsuchenden werden bei Ankunft vom Betreiber erfasst und anschließend der behördlichen
Registrierung und dem Röntgen zugeführt. Es ergibt sich mit dem umgesetzten Verfahren
eine durchschnittliche Verweildauer von max. 48 Stunden.
Der Standort in Dortmund-Hacheney wird seit der Umstellung des Zugangsverfahrens am
07.11.2015 zur Unterbringung und Versorgung von vulnerablen Personen und unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen (UMF) bis zur Durchführung der Altersfeststellung genutzt. Die
Registrierung und das Röntgen werden für diesen Personenkreis ebenfalls in Hacheney
vorgenommen. Zudem erfolgt ein gesteuerter Zugang von Asylsuchenden aus der Einrichtung
Buschmühle, die in Hacheney registriert und geröntgt werden und anschließend weiter verteilt
oder zurück in die Einrichtung Buschmühle verbracht werden. Es verbleibt in der Regel nur
der Personenkreis der vulnerablen Personen, ihrer engsten Angehörigen und der UMF in der
Einrichtung in Hacheney.
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II.1.3 Arbeitsabläufe in der EAE
Grundsätzlich sah das Regelverfahren in NRW einen Erstkontakt in einer EAE mit ca. fünf
Tagen Verweildauer der Flüchtlinge vor. Danach erfolgte die Unterbringung der
Asylbegehrenden in einer zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) mit ca. drei
Monaten bzw. der Transfer in andere Bundesländer als Ausfluss des sog „Königsteiner
Schlüssels“. Anschließend erfolgt eine Zuweisung aus der ZUE in eine Kommune innerhalb
NRW. Derzeit beträgt der Aufenthalt in Dortmund jedoch in der Regel max. 1,5 Tage bis es
zu einer Weiterleitung/ Zuweisung der Asylsuchenden kommt. Hiervon ausgenommen sind
vulnerable Asylbegehrende und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die einer erhöhten
Verweildauer unterliegen. Die Verweildauer in den ZUEen des Landes hat sich auch
erheblich minimiert. Danach erfolgt aus der ZUE eine Zuweisung in die Kommunen durch die
Bezirksregierung (BezReg).
Im Folgenden wird der aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen beschleunigte
Verfahrensablauf in der EAE Dortmund am Standort Buschmühle beschrieben:
Die Asylbegehrenden, die am Standort Buschmühle ankommen, melden sich zur Ersterfassung beim Betreiber der Einrichtung European Homecare (EHC). Mit der vollständigen
Inbetriebnahme der Einrichtung Buschmühle wurde auch das Zugangsverfahren geändert. Der
direkte Zugang zum Asylverfahren im Rahmen der Registrierung ist seit dem 07.11.2015 nur
noch an der Buschmühle möglich. EHC erstellt hier eine Karteikarte (Hausausweis) mit den
wichtigsten Personalien und erfasst die Daten im hauseigenen System. Die Neuankömmlinge
füllen zur Selbstauskunft einen Personal- und Gesundheitsfragebogen aus.
Bei Bedarf (offensichtliche Auffälligkeiten – wie z. B. Schwangerschaft, körperliche Gebrechen, Krankheiten oder auch auf eigenen Wunsch) wird der bzw. die Asylbegehrende an
die Sanitätsstation zwecks Inaugenscheinnahme verwiesen, ggfls. erfolgt die sofortige
Weiterleitung zum Standort Hacheney, der ausschließlich dem Personenkreis der vulnerablen
Personen und den UMF vorbehalten ist.
Danach erfolgt die Weiterleitung in den Wartebereich zur behördlichen Registrierung bei der
ZAB Dortmund. Sollte es zu Wartezeiten bei der Registrierung kommen, werden die zur
Röntgenuntersuchung geeigneten Personen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an das
Röntgenmodulargebäude zur entsprechenden Untersuchung in der Zeit von 8.00 bis 16.00
Uhr weitergeleitet. In der Regel findet das Röntgen jedoch nach der Registrierung statt. Hier
werden die Fälle bevorzugt, die nicht in ein anderes Bundesland weiter reisen müssen. So soll
sichergestellt werden, dass möglichst viele Asylbegehrende registriert und geröntgt in die
ZUEen innerhalb von NRW weitergeleitet werden können. Sofern ausreichende Kapazitäten
vorhanden sind, werden auch Personen geröntgt, die in andere Bundesländer verteilt werden.
Die Röntgenkapazitäten in den beiden EAE-Standorten betragen vertraglich fixiert 5.600
Untersuchungen pro Monat. Eine Ausweitung ist bei Bedarf möglich.
Die Erfassung bzw. Registrierung erfolgt derzeit von montags bis freitags in der Zeit von 7.00
bis 18.30 Uhr. Hierbei werden die angegebenen Daten der Asylsuchenden im
Ausländerzentralregister überprüft. Der Personenstatus (Erstantrag, Folgeantrag usw.) wird
geprüft und die Daten in das ZAB-System eingepflegt (persönliche Daten, Foto, etc.). Nach
Abschluss der Registrierung erfolgt die Verteilung der Asylbegehrenden nach dem
Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer (EASY-Buchungen) über das Fachverfahren
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. EASY bedeutet: elektronisches System zur
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Erstverteilung von Asylsuchenden. Hierbei bucht die ZAB Dortmund seit kurzem in einem
Pilotprojekt die sog. „einfachen Fälle“ selbst. Die Fälle mit Klärungsbedarf (z. B.
Reiseunfähigkeit, Familientrennungen z.B. aufgrund von Folgeantragstellungen) werden
weiterhin grundsätzlich von der Bezirksregierung Arnsberg entschieden und gebucht.
Gleichzeitig erfolgt auch die Bestätigung von Umverteilungen nach NRW.
Personen, die eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) erhalten
haben und in NRW verbleiben, werden in die ZUEen transferiert. Sollten Asylbegehrende in
ein anderes Bundesland transferiert werden müssen, erfolgt die Abreise spätestens am Folgetag, nachdem die Ticketerstellung für die Weiterreise per Bahn durch die ZAB initiiert wurde.
Hierzu steht direkt vor Ort ein spezieller Ticketdrucker zur Verfügung, der angesteuert vom
Dienstleister „Dortmunder Reisebüro“, ein Ausdrucken der bestellten Tickets vor Ort
ermöglicht. Somit entfällt ein Transport von Tickets vom Reisebüro zu den beiden EAEStandorten. Das Verfahren wurde hierdurch erheblich beschleunigt. Abreisen können
zeitnaher und flexibler gestaltet werden.
Parallel werden die Asylbegehrenden, die voraussichtlich nicht mehr registriert werden können, in von der BezReg benannte Notunterkünfte verteilt. Zur Zeit steht hierfür vorrangig die
Notunterkunft in Selm-Bork für die EAE Dortmund zur Verfügung.
Vulnerable Personen und deren Angehörige verbleiben in der Einrichtung am Standort
Hacheney. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden nach der
Alterseinschätzung vom Jugendamt entweder in Obhut genommen oder in das normale
Asylverfahren überführt.
Eine Zuführung von Asylbegehrenden zum Standort Hacheney erfolgt in Absprache zwischen
den beiden Einrichtungen, um die vorhandenen Registrierungs- und Röntgenkapazitäten an
beiden Standorten optimal zu nutzen. Hierzu werden gezielt Transfers aus der Buschmühle
nach Hacheney durchgeführt. Nach Abschluss der Registrierung und Durchführung der
Röntgenmaßnahme werden die Flüchtlinge direkt in eine ZUE oder Notunterkunft
weitergeleitet oder zunächst zurück in die Buschmühle transportiert. Ein Verbleib in
Hacheney ist ausgeschlossen.
Die Umstellung der Abläufe hat am Standort Hacheney zu einer signifikanten Entlastung vor
Ort geführt. Ein direkter Zugang ist nur noch erkennbar vulnerablen Personen möglich.
Die Beschwerdelage der Anwohnerschaft hat sich damit erheblich reduziert und beruhigt.
II.1.4 Aktuelle Belegungssituation
Transferzahlen in Dortmund
sowie
Entwicklung
der
Zugangszahlen
und
Die Belegung der EAE in Dortmund war in den ersten Monaten des Jahres 2011 angesichts
der damalig noch rückläufigen Flüchtlingsentwicklung moderat. Im September 2012 musste
jedoch zum ersten Mal der Krisenstab der Stadt Dortmund tagen, da die Flüchtlingszahlen
deutlich anstiegen. Die Stadt Dortmund stellte zur Kompensation der Situation eine Ausweichunterkunft in der Hauptschule Dortmund-Derne mit 300 Plätzen zur Verfügung. Erneut
kam es zu Überbelegungen im August 2013 und im August 2014.
In den letzten drei Jahren stiegen die Flüchtlingszahlen in Dortmund kontinuierlich an. Anbei
eine entsprechende Grafik:
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Absoluter Zugang von Asylsuchenden in Dortmund seit 2013
Es haben im Jahr 2015 insgesamt 165.690 Flüchtlinge die EAE in Dortmund erreicht.
Trotz der Schaffung der neuen EAEen („light“) an den Standorten Unna-Massen, Bad Berleburg und Burbach im Laufe des Jahres 2015 kamen weiterhin rd. 75 bis 80 % der Flüchtlinge
in Nordrhein-Westfalen in Dortmund an. Dies liegt vorrangig an der geographischen Lage
und der guten verkehrstechnischen Anbindung der EAE Dortmund, aber auch daran, dass im
Rheinland keine EAE vorhanden ist. Außerdem funktioniert eine spürbare Umlenkung der
Flüchtlingsströme auf die neuen EAEen noch nicht richtig, da



die Standorte der neuen EAEen offensichtlich nicht zentral genug sind und
die beiden neuen Einrichtungen (Burbach und Bad Berleburg) zwar Anfang Mai 2015
ihren Betrieb offiziell aufnahmen, seitdem aber immer wieder von den zuständigen
Gesundheitsämtern geschlossen wurden (Varizellen = Windpocken).
Die neuen Einrichtungen nur sehr spärlich direkt von den Flüchtlingen aufgesucht
werden.
Diese Situation führte dazu, dass eine spürbare Entlastung für Dortmund nicht eingetreten
war. Angesichts stetig steigender Flüchtlingszahlen musste der Standort Hacheney an 9 Tagen
wegen nicht mehr verantwortbarer Überbelegungen mit einem Aufnahmestopp versehen
werden. Hierbei handelte es sich um spontane Aufnahmestopps oder sog. systematische
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Aufnahmestopps, insbesondere, wenn in NRW keine anderen Unterbringungsplätze vorhanden waren.
Seit Anfang Juni 2015 (KW 23) sind die Zugänge noch einmal erheblich gestiegen.
Inzwischen kommen pro Woche in Dortmund ca. 3.500 bis 4.000 Flüchtlinge – trotz der
zeitweiligen Aufnahmestopps – in der EAE Dortmund an.
Mit dem deutlichen Anstieg des Flüchtlingsstroms müssen in der Folge auch mehr Personentransfers durchgeführt werden. Die Asylbegehrenden, die registriert worden sind und eine
BüMA erhalten haben, werden über die ZUEn in die Kommunen in NRW zugewiesen, die
anderen vorübergehend in Notunterkünfte weitergeleitet. Derzeit (Stand Dezember 2015) gibt
es ca. 130 zentrale Unterbringungseinrichtungen bzw. Notunterkünfte in Nordrhein-Westfalen. In Hacheney wurde deswegen u.a. die Straße „Rügecke“ ausgebaut und im Dezember
2014 in Betrieb genommen, um die Glückaufsegenstr. von diesen Transfers weitestgehend zu
entlasten.
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Im Jahr 2015 wurden wöchentlich folgende Personentransfers an den beiden Standorten
durchgeführt:
Es wurden in 2015 insgesamt 172.166 Personentransfers durchgeführt.
Unbegleitete
minderjährige
Erstaufnahmeeinrichtung
Flüchtlinge
(UMF)
im
Kontext
der
Auch die Zahl der UMF, die sich auf dem Gelände aufhielten, stieg zwischenzeitlich auf bis
zu 170 Personen pro Tag an. Am Standort Hacheney war die Unterbringung von max. 10
UMF vorgesehen. Hier musste zusätzliches Betreuungspersonal des Betreibers und
entsprechende Unterbringungsbereiche innerhalb der EAE zur Verfügung gestellt werden.
Dortmund war einer von drei sog. Hot Spots für UMF in NRW. Da zwischenzeitlich auch
Plätze für die in Obhut genommenen Minderjährigen fehlten, wurde u.a. im bereits für
kommunal zugewiesene Flüchtlinge vorgesehenen Gebäude „Haus Husen“ eine
vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit gefunden, in denen die UMF für einen
Übergangszeitraum untergebracht werden konnten. Mittlerweile sind dort –wie ursprünglich
geplant- kommunal zugewiesene Flüchtlinge untergebracht.
Ab dem 01.11.2015 ist das neue Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung
ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Dies hat auch erheblich
Auswirkungen auf die nunmehr mögliche Umverteilung von UMF auf andere Kommunen.
Kommunen,
die
bisher
keine
UMF
aufgenommen
haben,
müssen
nun
Aufnahmeeinrichtungen, Bildungsangebote sowie Therapiemöglichkeiten schaffen.
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Herkunftsstaaten in der EAE
Beruhend auf den Angaben der Registrierten, waren die 20 herkunftsstärksten Länder in
2015:
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Der Bund teilte am 06.01.2015 mit, dass im Zeitraum Januar bis Dezember 2015 ca. 1,1
Millionen Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System erfasst wurden.1 Das Land NRW
bekommt bekanntermaßen nach dem Königsteiner Schlüssel (21,21010 %) somit ca. 233.000
Flüchtlinge zugewiesen, die auf die verschiedenen kommunalen Unterbringungseinrichtungen
in NRW verteilt wurden.
Dies bedeutet für die EAE in Dortmund, dass - sollte der Flüchtlingsstrom in NRW nicht
umgelenkt werden können - weiterhin monatlich mit rd. 19.500 Asylbegehrenden zu rechnen
ist.
Die Direktzugänge in NRW waren vor Umverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel
deutlich höher, als die NRW zugewiesenen rd. 233.000 Asylsuchenden. Alleine in Dortmund
gab es im Jahr 2015 einen Direktzugang von 165.690 Menschen die die EAE Dortmund
erreicht haben, davon 4.767 unbegleitete Minderjährige.
II.1.5 Ausblick
Der kontinuierlich in 2015 anhaltende, gestiegene Flüchtlingsstrom führt dazu, dass in 2016
darüber zu entscheiden sein wird, wie in Zukunft mit der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund
mit den zwei Standorten zu verfahren sein wird. Der Standort Buschmühle als „Zeltstadt“
impliziert, dass eine auf mehrere Jahre angelegte Nutzung nicht möglich sein wird und eine
Anschlusslösung gefunden werden muss.
Hinzu kommt, dass die Gesamtsituation und das Betriebsgelände der EAE Hacheney einen
weiteren, dauerhaften Betrieb ebenfalls nicht zulassen. Eine dauerhafte Lösung in Form eines
Neubaus an einem gemeinsamen Standort und unter Berücksichtigung optimierter
Prozessschritte und in Kooperation mit anderen Behörden ab 2018 könnte eine
Weiterentwicklung der Situation ermöglichen.
Auf einem noch zu identifizierendem Gelände sollen Dienststellen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bezirksregierung Arnsberg, der Zentralen
Ausländerbehörde (ZAB) sowie ggfs. der Agentur für Arbeit untergebracht werden.
Angestrebt ist dabei eine Errichtung der EAE aus dem Sondervermögen der Stadt Dortmund
bei gleichzeitiger kostendeckender Vermietung der Gebäude über einen Zeitraum von
mindestens 10 Jahren an das Land NRW.
Die geplante Vermietung an das Land NRW bietet zudem eine kostenneutrale Lösung für die
Stadt Dortmund. Hinzu kommt eine deutliche Entlastung des städtischen Haushalts um 26
Mio. € durch die Anrechnung der in der EAE untergebrachten Flüchtlinge auf die
Zuweisungsquote der Stadt Dortmund mit einem derzeitigen Schlüssel von 1,3 für kommunal
zugewiesene Flüchtlinge.
1
Angabe des Bundesministeriums des Inneren aus einer Pressemitteilung vom 06.01.2016, veröffentlicht auf
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01/asylantraege-dezember-2015.html
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Einzelheiten einer solchen Planung werden in den nächsten Wochen nach einer
Vorabstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) dem Rat und
seinen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ab Oktober 2016 wird das MIK vereinbarungsgemäß den Betrieb der EAE von der Stadt
Dortmund übernehmen. Aktuell erfolgt das landesweite Vergabeverfahren. Die Stadt
Dortmund stellt dann den ausländerrechtlichen Verwaltungsbereich und die fachliche
Asylstraße sicher.
II.2
Planung und Betrieb einer „Drehscheibe“ zur Verteilung von ankommenden
Flüchtlingen in NRW
Angesichts der weltweiten Flüchtlingssituation hat das Land NRW die Stadt Dortmund am
05.09.2015 gebeten, die sogenannte „Drehscheibe Ungarn“ für NRW zu übernehmen, als
feststand, dass die Grenzen von Ungarn geöffnet wurden und München von einer Welle
hilfesuchender Flüchtlinge regelrecht überrollt wurde. Dortmund wurde durch das Land zur
NRW-Drehscheibe bei der Verteilung von Flüchtlingen ausgewählt, weil die Stadt über eine
entsprechend leistungsfähige Infrastruktur und bewährte Strukturen in der Verwaltung zur
Bewältigung einer derartig umfangreichen Aufgabe verfügt. Dazu gehört auch das DietrichKeuning-Haus an der Leopoldstraße, das bereits als potentielle Notunterkunft für kommunal
zugewiesene Flüchtlinge untersucht worden war.
Dieser Aufgabe hat sich Dortmund sofort mit großem Engagement gestellt. Bereits in der
Nacht zum 6. September wurden die ersten Züge aus München kommend mit den
sogenannten „Ungarn-Flüchtlingen“ nach Dortmund weitergeleitet. An diesem Sonntag
erreichten ca. 2.000 Flüchtlinge den Dortmunder Hauptbahnhof. Die Flüchtlinge wurden
unter Applaus vieler Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt vom Hauptbahnhof zum DietrichKeuning-Haus geleitet, welches nur wenige hundert Meter entfernt hinter dem Bahnhof liegt.
Hier konnten sich die erschöpften Menschen ausruhen, etwas trinken und essen und wurden
bei Bedarf erstmalig durch einen Arzt in Augenschein genommen. Nicht mehr reisefähige
Personen wurden umgehend in ein Krankenhaus transportiert. Die Familienangehörigen
wurden zwischenzeitlich in der EAE in Hacheney untergebracht. Alle übrigen reisefähigen
Personen wurden nach Rücksprache mit der Bezirksregierung auf verschiedene Busse verteilt
und anschließend in aufnehmende Notunterkünfte in ganz NRW weitergeleitet.
Die Verzahnung sämtlicher fachbereichsübergreifender Aufgaben in dem sofort am
05.09.2015 um 18:00 Uhr einberufenen Krisenstab ermöglichte es, diesen Kraftakt unter
menschenwürdigen Bedingungen für die ankommenden Flüchtlinge zu ermöglichen. Neben
den unzähligen Helfern aus der Stadtverwaltung, ihren Töchtern, von Polizei, Bundespolizei,
Bundesbahn und vielen anderen haben auch viele Bürgerinnen und Bürger mit großem
eigenen Engagement dazu beigetragen, dass den Flüchtlingen schnell geholfen wurde, ihre
Grundbedürfnisse zu befriedigen. Ihr Aufenthalt in Dortmund ist nachhaltig zu einem
Meilenstein an Solidarität für ein Miteinander, Toleranz und Hilfsbereitschaft geworden.
Im September 2015 bat die Stadt Dortmund die Landesregierung, ab dem 20.09.2015 eine
andere Stadt mit der Wahrnehmung der Aufgabe „Verteilung von Flüchtlingen aus München“
zu beauftragen. Düsseldorf und Köln haben daraufhin die Aufgaben der Drehscheibe
abwechselnd fortgeführt. Bis dahin sind über die Dortmunder Drehscheibe rund 8.000
Personen in NRW verteilt worden. Hintergrund des Wechsels von Dortmund zu Köln und
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Düsseldorf war die Doppelbelastung, die Dortmund mit der Funktion der Drehscheibe und als
Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zu stemmen hat. Dortmund hat die
Entlastung genutzt, die Erweiterung der EAE am Standort Buschmühle zu betreiben.
Anfang Oktober 2015 bekam die Feuerwehr den Auftrag – im bewährten Zusammenwirken
mit den anderen Akteuren – Planungen für einen erneuten Drehscheibenbetrieb in Dortmund
durchzuführen. Seit dem 14.12.2015 fungiert Dortmund wieder als Drehscheibe und wird
zunächst bis auf weiteres alle 4 Tage abwechselnd mit Düsseldorf und Köln die
Verteilfunktion für NRW von sogenannten „Ungarnflüchtlingen“ wahrnehmen.
Als vorübergehende Aufenthaltsmöglichkeit bis zur Weiterführung nach Selm-Bork werden
nunmehr auf dem Parkplatz E 3 an der Ardeystraße aufgestellte Zelte genutzt.
Ankunftsbahnhof ist jetzt die Haltestelle Signal-Iduna-Park. Solange keine unerwarteten
Vorkommnisse auftreten, die die Einberufung des Krisenstabs erforderlich machen, wird die
Koordination der Drehscheibenfunktion durch die Feuerwehr gewährleistet. Notwendige
Entscheidungen
der
Verwaltung
werden
nunmehr
vom
Krisenstab
„Erstaufnahmeeinrichtungen“ getroffen.
Den Kern des Drehscheibenbetriebes bilden zwei beheizte Großzelte mit einer Grundfläche
von 600 m² und 300 m². Die Zelte sind wie folgt ausgestattet:
- Sitzgelegenheiten (Bierzeltgarnituren) für insgesamt ca. 700 Personen.
- Separater Bereich für die Versorgung von (Klein-) Kindern (Wickeln/Stillen).
- Spielbereich für Kinder.
- Ausgabebereich für die Ausgabe von Verpflegung und Getränken (warm/kalt).
- Bereitstellung von Steckerleisten für das Laden von Mobiltelefonen.
- Bereitstellen von fahrbaren Abfallbehältern (Mülltonnen).
- Außen-Warmluftgebläse für die Beheizung der Zelte.
Die sanitären Anlagen werden in Form von mobilen Toilettenkabinen erstellt. Es sind
jeweils 15 Kabinen pro Geschlecht vorhanden.
Die sanitätsdienstliche Versorgung erfolgt auf Grundlage einer privatrechtlichen
Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Hilfsorganisationen. Der Bereich
der sanitätsdienstlichen/ärztlichen Erstversorgung wird in zwei Behandlungscontainern
durchgeführt. Der Wartebereich befindet sich in einem Abrollbehälter unmittelbar vor den
Behandlungscontainern. Bei erforderlicher stationärer Behandlung bzw. weiterer Abklärung
erfolgt die Übergabe des Patienten an den Regelrettungsdienst.
Die Information über die Ankunft des Zuges erfolgt i.d.R. über die Auskunft der
Ansprechstellen der Deutschen Bahn vor Ort. Bei Eintreffen des Zuges erfolgt sofort die
Sperrung der Ardeystraße auf Veranlassung des Tiefbauamtes.
Die Ankunft der Flüchtlinge erfolgt am DB Haltepunkt ´Signal Iduna Park´. Die
ankommenden Flüchtlinge werden nach Verlassen des Zuges fußläufig zur Versorgungsstelle
geführt. Dabei werden die Personen durch Kräfte der Bundeswehr, des Sicherheitsdienstes
und freiwillige Helfer begleitet und ggf. unterstützt.
Für den Transport von nicht gehfähigen Personen stehen Rollstühle bereit. Bei Ankunft
erfolgt keine Registrierung der Personen, es wird lediglich eine Zählung durchgeführt. Die
Zählung erfolgt durch den Sicherheitsdienst.
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Die ankommenden Flüchtlinge werden nach dem „Dortmunder Modell“ mit einem
Essenspaket erstverpflegt und erhalten die Möglichkeit, sanitäre Einrichtungen aufzusuchen.
Kinder werden mit Spielzeug versorgt. Ein Arzt übernimmt darüber hinaus eine erste
Inaugenscheinnahme. Auch hierbei werden Feuerwehr, Ordnungsamt und Tiefbauamt durch
die Bundeswehr und freiwillige Helfer, insbesondere Dolmetscherdienste unterstützt.
Bei der Identifizierung eines Flüchtlings als vulnerbale Person erfolgt eine Weiterleitung
dieser Personen einschließlich Familienanhang in die EAE in Hacheney bzw. bei
Notwendigkeit in ein Krankenhaus, sofern der entsprechende Bedarf gesehen wird.
Alle übrigen Personen werden unverzüglich mit Bussen aus Dortmund zur Notunterkunft
Selm/Bork weitergeleitet und von dort am nächsten Tag dem Registrierungszentrum in
Münster zugeführt, um so ohne Verzug die Asylsuchenden einem Asylverfahren zuzuführen,
das mit der Registrierung beginnt.
Die Anforderung und Disposition der Reisebusse erfolgt in Zuständigkeit der Bundeswehr.
Nach kurzer Verweildauer werden durch den Sicherheitsdienst Gruppen zur Weiterverlegung
gebildet.
Sehr positiv gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern der Vereine
Train of Hope und Projekt Ankommen.de bei der Betreuung der Flüchtlinge. Beide Vereine
melden über die Freiwilligen Agentur die Helfer, die an einem Drehscheibentag Aufgaben
übernehmen können.
Der Drehscheibenbetrieb konnte von der Auftragerteilung an bis zur Indienstnahme innerhalb
von acht Wochen realisiert werden. Hierunter fielen auch die kompletten Ausschreibungen
und Aufbauzeiten der Zelthallen und der weiteren Infrastruktur. Der Betrieb der Drehscheibe
(einschließlich der Personalplanung) wird aktuell durch die Feuerwehr organisiert. Zu den
organisatorischen Aufgaben gehören die Bestellung von Lebensmitteln und die Information
der diensthabenden Kräfte mit tagesaktuellen Daten.
Bislang wurden seit dem 14.12.2015 folgende Personenzahlen über die Drehscheibe
Dortmund in NRW verteilt:
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III.
Logistik und Aufbauhilfe bei der Einrichtung von Notunterkünften zur
vorübergehenden Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge durch die
Feuerwehr ohne Aufgaben im Rahmen der Krisenstäbe
Seit Mitte des Jahres 2015 unterstützt die Feuerwehr mit zahlreichen Logistikleistungen die
Arbeit des Krisenstabes für die Unterbringung kommunaler Flüchtlinge. Im Bereich der
Hannöverschen Straße sind zur Lagerung von Ausstattungsgegenständen drei Lagerhallen mit
einer Fläche von rund 3.500 Quadratmetern genutzt worden, die das logistische Drehkreuz für
den Auf- und Ausbau temporärer Unterbringungsmöglichkeiten bilden.
Die Warenbewirtschaftung erfolgt durch Mitarbeiter der Abteilung „Technik“ mit
Unterstützung aus dem Einsatzdienst und von den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr
mit der Sonderaufaufgabe „Logistik“.
Unter anderem wurden beschafft und eingelagert:
- 3.000 Betten
- 3.000 Matratzen
- 3.000 Sätze Bettwäsche
- 1500 m Stellwände
- 300 Bierzeltgarnituren
- 40 Dusch- und Sanitärcontainer
- 20 Aufenthaltszelte
- 8 Küchenzelte
In der Zeit vom 10. bis 14.08.2015 wurde als erste von zunächst vier aufzurüstenden
Sporthallen die erste Halle im Brügmannblock für die Aufnahme von bis zu 150 Flüchtlingen
ausgestattet. Unter Führung von Mitarbeitern der Feuerwehr waren über die Woche Kräfte der
Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz, um Stellwände zu errichten, Betten
aufzubauen und die notwendige Infrastruktur zur Aufnahme der Flüchtlinge zu herzustellen.
Am Montag, dem 17.08.2015 konnte die Halle fristgerecht an den Betreiber übergeben
werden und die Belegung anlaufen.
Nach dem Abschluss der Aufbaumaßnahmen in der Brügmannhalle I wurden in der Woche
vom 17. bis zum 21.08.2015 die Arbeiten in der zweiten Brügmannhalle fortgesetzt. Zur
Unterstützung unserer Montageteams waren auch hier wieder zahlreiche Staffeln des
Einsatzdienstes und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebshandwerklichen Dienstes
und des THW im Einsatz. Die Aufbauarbeiten in der Brügmannhalle II konnten am Freitag,
21.08.2015 fristgerecht abgeschlossen werden.
Ab Montag, den 24.08.2015 liefen die Aufbauarbeiten für die Unterbringung von
Flüchtlingen in der Sporthalle an der Kreuzstraße an. Zusätzlich zur bewährten Aufrüstung
mit Stellwänden und Betten müssen hier auch noch Aufenthalts- und
Essensausgabemöglichkeiten in Form von Containern oder Zelten bereit gestellt werden.
Mit der Einrichtung der Sporthalle an der Schweizer-Allee ist die Umrüstung von Turnhallen
abgeschlossen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
26
IV.
Technische Unterstützung durch Stadtamt 10 (StA 10)
StA 10 hat im Jahr 2015 den Krisenstab, das Ordnungsamt, das Sozialamt und das Jugendamt
intensiv bei deren Aufgaben der Erstaufnahme, Betreuung und Unterbringung von
Flüchtlingen unterstützt. Dies geschah durch Personaleinsatz und der Bereitstellung von
Hardware und IT-Infrastruktur.
In 2015 wurden für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation insgesamt
2.130 Arbeitsstunden geleistet:
Maßnahme
Personal
Aufwand in
Stunden
1. Erstaufnahmeeinrichtung Unna-Massen
50
2. Unterstützung Krisenstab "Drehkreuz Dortmund-Ungarn" 354
3. Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney
222
4. Erstaufnahmeeinrichtung Buschmühle
1.214
5. "Drehscheibe Signal-Iduna-Park"
15
6. Zusätzliche Unterstützung Zentrale Ausländerbehörde
175
7. Kommunal zugewiesene Flüchtlinge (Sozialamt)
34
8. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Jugendamt)
66
Anzahl Stunden insgesamt
2.130
Der Aufwand war nicht vorhersehbar und musste durch die Verschiebung und
Prioritätsveränderung von bereits geplanten Maßnahmen realisiert werden.
Im Einzelnen hat das StA 10 folgende Unterstützungsleistungen erbracht:
Erstaufnahmeeinrichtung Unna
Mitte 2015 zog sich das Dortmunder Systemhaus aus dem Engagement in der
Erstaufnahmeeinrichtung Unna zurück. Folgende Unterstützungsleistungen wurden erbracht:


Anfang 2015: Ausbau der PC-Infrastruktur von 11 Arbeitsplätzen auf insgesamt 15
Arbeitsplätzen,
Abbau der städtischen PC-Infrastruktur nach Auflösung der EAE.
Drehscheibe Ungarn
StA 10 hat den Krisenstab während der „Drehscheibe Ungarn“ unterstützt. Je zwei Techniker
haben in 21 Einsätzen sichergestellt, dass die Technik (Hardware und Netzinfrastruktur) für
den Krisenstab funktioniert. Der Einsatz erfolgte zum Teil vor Ort und zum Teil in
Rufbereitschaft, tagsüber und in der Nacht.
Erstaufnahmeeinrichtung Standort Dortmund-Hacheney
In 2015 wurde die bereits bestehende IT-Infrastruktur weiter ausgebaut. Dies musste zum Teil
sehr kurzfristig geschehen. Folgende Maßnahmen wurden für die EAE Hacheney
durchgeführt:


Aufbau und Installation von 45 Laserdruckern,
Aufbau und Inbetriebnahme von 45 Telefonen,
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
27










Installation von 10 Digitalkameras für die bildliche Erfassung von Flüchtlingen,
Migration von 45 PC-Arbeitsplätzen von Windows XP nach Windows 7,
Austausch von 45 TFT-Bildschirmen,
Aufbau der PC-Hardware und Netzwerkinfrastruktur sowie Kameras zur
Überwachung der Buseinfahrt im Empfangscontainer auf dem Gelände der EAE,
Aufbau eines WLAN-„Hotspots“ für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der
Dokom,
Aufbau einer Netzwerkverbindung für den Fahrkartendrucker des Dortmunder
Reisebüros,
Aufbau einer Glasfaserverbindung zwischen EAE und dem städtischen Netz,
Installation von zwei Multifunktionsdrucker im Back-Office,
Herstellung der Netzwerkverbindung zum Gebäude „Haus 6“ und Erweiterung des
bereits bestehenden Netzes in der EAE,
Installation von 12 PC-Arbeitsplätzen (Auslieferung erfolgt Januar 2016).
Erstaufnahmeeinrichtung Standort An der Buschmühle
Im Rahmen des Aufbaus des Erstaufnahmeeinrichtungsstandortes An der Buschmühle hat das
Dortmunder Systemhaus innerhalb von vier Wochen die komplette IT-Infrastruktur
bereitgestellt. Das Gelände musste angebunden und verkabelt werden. Die
Netzwerkkomponenten wurden in einem speziellen Container installiert. Die PC, Monitore,
Drucker rund Kameras wurden erst in einem provisorischen Zelt aufgebaut und später in
einen Bürocontainer umgebaut. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:









Aufbau einer Glasfaserverbindung vom Gelände der EAE Buschmühle zum
städtischen Netz und zum Internet,
Herstellung der Netzwerkverbindung der einzelnen Bürocontainers untereinander
(Aufbau von Switche, Router, Datenschränke),
Übergangsweise Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 10 PCArbeitsplätzen für ca. 1 Woche in einer Zeltunterkunft (PC , TFT, Laserdrucker,
Telefone, Digitalkameras, Multifunktionsdrucker),
Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 50 weiteren PC-Arbeitsplätzen in
mehreren neuen Bürocontainern,
Aufbau und Installation von 10 weiteren Multifunktionsdruckern,
Umzug und Inbetriebnahme der 10 Arbeitsplätze aus der vorrübergehenden
Zeltunterkunft in die neuen Bürocontainer,
Aufbau und Inbetriebnahme der Netzwerkverbindung für den Fahrkartendrucker
des Dortmunder Reisebüros,
Aufbau und Inbetriebnahme der Internetverbindung für die Röntgenabteilung ,
Unterstützung der Dokom bei der Herstellung der WLAN-Verbindung für einen
„Hotspot“ für Flüchtlinge.
Drehscheibe Signal-Iduna-Park
Im Rahmen der Einrichtung der „Drehscheibe Signal-Iduna-Park“ hat das StA 10 Anfang
Dezember 2015 die Feuerwehr unterstützt:
 Aufbau und Installation eines Druckers für das Drucken von Protokollen des
Wachteams,
 Inbetriebnahme von vier analogen Nebenstellen für Telefone,
 UTMS-WLAN-Router für Notebooks der Feuerwehr.
Fortsetzung der Vorlage:
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03404-16
28
Zusätzliche Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörde
Neben der Unterstützung beim Aufbau und Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen und
Drehscheiben wurde die Zentrale Ausländerbehörde weiter vielfältig unterstützt:
 Unterstützung beim Betrieb der Software „ZEUS“ (z. B. Übernahme des
Datenbestandes der EAE Unna),
 Bereitstellung von Smartphones und Bereitschaftshandys für Mitarbeiter der Zentralen
Ausländerbehörde,
 Einrichtung von neuen Benutzern, die für die Arbeit in den EAE eingestellt bzw.
eingesetzt wurden,
 weitere Unterstützungsleistungen (z. B. Störungsbearbeitung, Installation Software,
Anwenderunterstützung)
Kommunal zugewiesene Flüchtlinge (Sozialamt)
Auch das Sozialamt wurde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit den
kommunal zugewiesenen Flüchtlingen durch Technikeinsatz unterstützt. Im Einzelnen hat das
Dortmunder Systemhaus folgende Leistungen für das Sozialamt erbracht:
 Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 16 PC-Arbeitsplätzen mit Druckern und
Telefonen,
 Einrichtung eines PC mit DSL-Anschluss im Bürocontainer der Flüchtlingseinrichtung
Haferfeldstraße,
 Programmierung einer Lotus Notes-Datenbank „Flüchtlingseinrichtungen und
Belegungsmanagement“.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) (Jugendamt)
Das Jugendamt wurde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit den
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch Technikeinsatz unterstützt. Im Einzelnen hat
das StA 10 folgende Leistungen für das Jugendamt erbracht:
 Aufbau und Inbetriebnahme eines Netzwerkes für in der Hansastr. 95 neu
angemieteten Büros für Sachbearbeiter der UMF-Betreuung,
 Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 20 PC-Arbeitsplätzen, Druckern und
Telefonen für Sachbearbeiter der UMF-Betreuung,
 Unterstützung bei Umzügen im Rahmen von organisatorischen Veränderungen im
Zusammenhang mit UMF‘s (Abbau und Aufbau der Hardware),
 Bereitstellung und Inbetriebnahme von Telefonen und Smartphones
 Unterstützung der Dokom bei der Herstellung einer WLAN-Verbindung für einen
„Hotspot“ für Flüchtlinge in der JFS Wellinghofen
 Unterstützung der Dokom bei der Herstellung einer WLAN-Verbindung für einen
„Hotspot“ für Flüchtlinge im Fritz-Henßler-Haus
 Aufbau eines passiven Datennetzes im ehemaligen Kreiswehrersatzamt und Abbau
nach Ende der Unterbringung von UMF’s.
V.
Abschiebungen aus Sicht der kommunalen Ausländerbehörde
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
29
Aus Sicht der kommunalen Ausländerbehörde lässt sich die rechtliche und praktische
Situation bezogen auf den Flüchtlingsbereich für das abgelaufene Jahr 2015 wie folgt
zusammenfassen:
V.1
Allgemeines und Rechtsgrundlagen
Bei der Abschiebung handelt es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung
(unmittelbarer Zwang).
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2 ist die Ausländerin bzw. der Ausländer abzuschieben,
wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese
abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus
Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise
erforderlich erscheint.
Grundvoraussetzung für eine Abschiebung ist, dass die Ausländerin bzw. der Ausländer
ausreisepflichtig ist und dass er/sie seiner/ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1
AufenthG nicht freiwillig nachkommen wird.
Die Ausreisepflicht entsteht u. a. durch
 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (§ 67 Absatz 1 Nummer 2 AsylG 3),
 Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Ablehnung des Asylantrages bzw. der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und das Vorhandensein von
zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten.
Ist die Ausreiseverpflichtung eingetreten und die gesetzte Ausreisefrist abgelaufen, darf der
Abschiebung darüber hinaus
 kein Abschiebungshindernis, z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, Gefahr
für Leib und Leben (§ 60 AufenthG) bzw.
 kein sonstiges Vollstreckungshindernis (§ 60a AufenthG) tatsächlicher Art (z.B.
Reisunfähigkeit, Passlosigkeit) oder rechtlicher Art (z.B. Familieneinheit, Art. 6 GG 4)
entgegenstehen.
V.2
Rückführungshemmnisse
In der Praxis stehen allerdings immer wieder Rückführungshemmnisse einer Abschiebung
entgegen und führen infolgedessen zu Verzögerungen.
Ausreisepflichtige Personen machen oftmals nach ablehnenden Entscheidungen der Behörden
bzw. der Verwaltungsgerichte gesundheitliche Abschiebungshindernisse (z. B. psychische
oder physische Erkrankungen) geltend, deren Beurteilung und Prüfung dann wieder den
Behörden und Institutionen vor Ort obliegen (Ausländerbehörden, Gesundheitsamt).
Insbesondere bei großen Familienverbänden hindert die Feststellung von Reise(un)fähigkeit
2
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
3
Asylgesetz (Stand: 20:10.2015)
4
Art. 6 Grundgesetz, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung
Fortsetzung der Vorlage:
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mit Blick auf die Beachtung des Art. 6 GG die schnelle Ausreise/Rückführung aller
Familienmitglieder.
Weitere Rückführungshemmnisse sind/waren
 das Stellen von Asylanträgen von weiteren Familienmitgliedern (z. B. im Inland
geborene Kinder) oder das Stellen eines Asylfolgeantrages,
 das (erneute) Führen von Rechtsmitteln5,
 die Einweisung in stationäre Behandlung wegen (psychischer) Erkrankung kurz vor dem
Rückführungstermin,
 die Abwesenheit der Betroffenen (oder einzelner) am Rückführungstag,
 Demonstrationen vor der Gemeinschaftsunterkunft,
 Kirchenasyl6,
 die Auslastung der Sammelcharter (Flugkapazitäten).
Regelmäßig stehen auch
 die fehlenden Ausweis-/Passdokumente,
 die ungeklärte Identität und Herkunft
der Abschiebung entgegen.
V.3
Verfahren
Die Ausländerbehörde verfolgt im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung den Grundsatz
„Beratung vor Vollzug“. Damit soll jedem Ausreisepflichtigen die Möglichkeit für eine
selbstbestimmte Ausreise gegeben werden. Im Rahmen eines Ausreisegesprächs erfolgt u.a.
eine Beratung über die finanziellen Fördermöglichkeiten der freiwilligen Ausreise7. Dabei
wird aber auch mit aller Konsequenz auf die Folgen im Rahmen einer Abschiebung und
Rücküberstellung hingewiesen.
Die Wahrung der Familieneinheit ist bei jeder Aufenthaltsbeendigung zu beachten. Dieser
Grundsatz greift bei jeder Kernfamilie. Zu einer Kernfamilie zählen Mutter, Vater und
minderjährige Kinder, Ehepaare, Personen in eingetragener Lebensgemeinschaft. Dieser
Grundsatz wird bei jedem ersten Abschiebeversuch eingehalten. Eine Familientrennung kann
allerdings angezeigt sein, sofern für alle Mitglieder der Kernfamilie die vollziehbare
Ausreisepflicht vorliegt und sich Einzelne einer Rücküberstellung schon einmal entzogen
haben.
5
z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung gem. § 123 VwGO
gegen die Stadt Dortmund
6
in 2015 insgesamt 5 bekannte Fälle
7
REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany, REAG)
Government Assisted Repatriation Programme (GARP)
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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31
V.4
Ankündigung der Abschiebung
Bis Mitte Okt. 2015 wurden Abschiebungen und Rücküberstellungen regelmäßig taggenau
angekündigt, sofern nicht medizinisch anders indiziert. Sofern weitere Abschiebeversuche
notwendig wurden (z. B. bei Untertauchen, wiederstrebendes Verhalten, vorsätzlich falsche
Angaben zum Gesundheitszustand, Abwesenheit einzelner Familienmitglieder), wurde dieses
Verhalten dem/der Ausreisepflichtigen zugerechnet. Weitere Abschiebetermine wurden dann
nicht mitgeteilt.
Um das staatliche Vollzugsinteresse zu stärken, hat der Bundesgesetzgeber mit dem im § 59
Abs. 1 AufenthG neu eingefügten Satz 8 reagiert, wonach nach Ablauf der Frist zur
freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht mehr angekündigt
werden darf. Aus Sicht der Ausländerbehörde wird dies dazu führen, dass sich die Zahl der
Abschiebungen erhöht und weniger Rückführungen wegen "Untertauchens" abgebrochen
werden müssen. Unangekündigte Abschiebungen aus Sammelunterkünften können bei
anderen Ausreisepflichtigen auch ein Nachdenken über eine freiwillige Ausreise fördern.
In Umsetzung der gesetzlichen Regelung und in Abkehr von der bisherigen Praxis kündigt die
Ausländerbehörde, sofern keine kurzfristige freiwillige Ausreise glaubhaft gemacht wurde
und die Ausreisefristen abgelaufen sind, die dann zu organisierenden Abschiebungen nicht
mehr termingenau an.
Fortsetzung der Vorlage:
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32
In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Ausländerbehörde folgende (neue)
Problemlagen:

Unangekündigte Abschiebung aus Sammelunterkünften (z.B. Schulen, Turn- und
Leichtbauhallen) führen zwangsläufig zur Unruhe unter den Bewohnern, aber u.U.
auch zu Konfliktsituationen; sie erfordern unter dem Aspekt der Eigensicherheit einen
erhöhten Personaleinsatz und ggf. polizeilicher Amtshilfe,

Aufgrund der vorgegebenen Flugzeiten einschl. der Zuführung zum Flughafen und
der Check-in-Zeiten lässt es sich nicht vermeiden, dass Abholzeiten vor 6:00 Uhr
morgens liegen; bei Rücküberstellungen in andere EU-Staaten nach dem sog. DublinVerfahren sind Überstellungsmodalitäten ohnehin fremd bestimmt ( z.B. erwartete
Ankunft
im
Vertragsstaat
vor
12:00
Uhr),

Durch die geänderte Vorgehensweise wird die Ausländerbehörde vermehrt in den
Fokus
der
Öffentlichkeit,
der
medialen
Berichterstattung,
Nichtregierungsorganistionen und der allgemeinen Unterstützerseite kommen.
der
Bei Familien mit schulpflichtigen Kindern müssen humanitäre Aspekte allerdings im
Mittelpunkt des Handelns stehen. Hierzu hat die Landesregierung8 darauf hingewiesen, dass
insbesondere bei Familien mit Kindern mindestens eine Woche vor der geplanten
Rückführung noch einmal eine Information/Beratung der Betroffenen erfolgen soll, dass ihre
Abschiebung zeitnah bevorsteht (Termin dabei nicht nennen) und dabei letztmalig auf eine
freiwillige Ausreise hingewirkt werden.
V.5
Abschiebehaft
Seit dem 15.05.2015 hat auch die UfA9 Büren ihren Betrieb aufgenommen, so dass dort als
letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung ein Ausländer zur Sicherung der
Abschiebung untergebracht werden kann. Die dortige Unterbringung setzt allerdings das
Vorliegen gesetzlicher Haftgründe10 und eine richterliche Anordnung des zuständigen
Amtsgerichts voraus.
V.6
Statistik
Um einen allgemeinen Eindruck über die Entwicklung in 2015 zu vermitteln wird auf
nachfolgende beispielhafte Statistiken verwiesen:
8
Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NRW, Erlass vom 06.11.2015
Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (ehemalige JVA Büren)
10
vgl. § 62 Abs. 3 AufenthG i.d.F. vom Fassung vom 27.07.2015 - gültig ab 01.08.2015
9
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5000
4699
4500
4000
3500
3178
Anzahl
3000
Gesamtzahl nach
FlüAG Statistik,
Asylbewerber im
laufenden
Verfahren
davon sichere
Herkunftsstaaten,
Albanien,
2500
2000
1500
1431
1178
1000
500
0
656
320
428
514
31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
31.3.2015
1.10.2015
402
105
211
624
1.1.2016
Datum
Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 11
11
Gesamt:
1.120
Sichere Herkunftsstaaten:
Bosnien und Herzegowina (122)
Ghana (238)
Mazedonien (144)
Senegal (269)
Republik Serbien (170)
164
17
36
22
1
88
Sichere Herkunftsstaaten nach der Gesetzesänderung vom 22.10.15:
218
Albanien (121)
Republik Kosovo (150)
Republik Montenegro (140)
86
131
1
Sonstige Drittstaaten:
Bereich Nordafrika u.a. Marokko, Tunesien, Algerien
Bereich Westafrika u.a. Guinea, Gambia, Nigeria, Kamerun
Türkei / Libanon
Bereich Asien u.a. Pakistan, China, Tadschikistan, Indien
Übrige Drittstaaten
738
71
171
114
111
271
Statistik Ausländerzentralregister, Stand 30.11.2015
(davon
64
unter
18
Jahren, UMF)
Fortsetzung der Vorlage:
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Nachgewiesene Ausreisen, Abschiebungen12
Zeitraum
freiwillige Ausreisen
01.01. - 30.09.2015
01.10. – 31.12.2015
121
103
12
13
nur der Asylbereich
unangekündigt
Abschiebungen,
Rücküberstellungen DublinVerfahren
16
813
Fortsetzung der Vorlage:
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03404-16
35
VI.
Minderjährige und unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund: Inobhutnahme,
Schutz und Integration
VI.1 Einführung
Aufgrund weltweiter Krisen- und Kriegssituationen haben auch die Fluchtbewegungen der
begleiteten und unbegleiteten Kinder und Jugendlichen (UMF) dramatisch zugenommen. Bis
zum 31.07.2015 erreichten die Alterseinschätzungen und Inobhutnahmen der unbegleiteten
Kinder und Jugendlichen bereits die Ergebnisse des gesamten Jahres 2014. Am 31.08.15
wurden 734 UMF betreut, am 31.10.2015 waren es bereits 1.128 Jugendliche. Bis zum
31.10.15 mussten wöchentlich zwischen 55 – 80 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen
werden, die alle in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verblieben sind.
Am 01.11.2015 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und
Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft getreten. Das Gesetz regelt eine
bundesweite Aufnahmepflicht der Länder und Kommunen, die sich an
Kindeswohlgesichtspunkten ausrichtet. Das Jugendamt, das die unbegleitete Einreise eines
ausländischen Minderjährigen feststellt, muss diesen zunächst nach § 42a SGB VIII vorläufig
in Obhut nehmen und ein sogenanntes Kurz-Clearing (s. Top 3) durchführen. Dann meldet
das Jugendamt den minderjährigen Flüchtling der Landesverteilstelle seines Bundeslandes.
Diese befindet sich für Nordrhein-Westfalen in Köln. Die zuständige Landesverteilstelle weist
den Minderjährigen anschließend dem Jugendamt zu, in dessen Kommune die festgelegte
Aufnahmequote noch nicht erfüllt ist. Aus diesem Grund werden die UMF-Fallzahlen im
Folgenden für den Zeitraum vor der Gesetzesänderung bis zum 31.10.2015 und nach der
Gesetzesänderung ab dem 01.11.2015 dargestellt.
Die Gründe für die Flucht sind unterschiedlich. Viele Jugendliche fliehen vor
Zwangsrekrutierungen, Gewalt, Krieg und existentieller Armut meist mit dem „Auftrag“, ihre
Familien nach Deutschland nachzuholen. Die hohe Anzahl der UMF stellt die Stadt
Dortmund vor große Herausforderungen. Insbesondere die Systeme Jugendhilfe und Schule
sind gefordert, die Bedarfe der unbegleiteten und begleiteten Kinder und Jugendlichen an
Bildung und Integration, insbesondere auch im Hinblick auf den unterschiedlichen
ausländerrechtlichen Status, zu erfüllen. Dazu sind im Jahr 2015 bereits einige Schritte in
Richtung eines differenzierten Betreuungskonzeptes erarbeitet worden.
VI.2 Unterbringung und Betreuung von UMF - Jahresüberblicke
Jahr
2013
2014
2015
Antragsteller/innen
854
1.289
4.741
Inobhutnahmen nach Altersschätzung
171
366
1.021 bis zum 31.10.2015
387 (vorläufige Inobhutnahmen in der
Zeit vom 31.10. – 31.12.2015)
Fortsetzung der Vorlage:
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VI.2.1 UMF-Fallzahlentwicklung, Flüchtlinge,
Unterbringung und Trägerstruktur
Altersstruktur,
Herkunftsländer,
Die Zahl der dauerhaft betreuten unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge betrug zum Stichtag
31.10.2015 1.128 Personen. Darunter sind auch Jugendliche, die bereits im Jahr 2014 betreut
wurden.
Am 31.12.2015 wurden in der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit des Jugendamtes 990
minderjährige Jugendliche und 60 junge volljährige Jugendliche (insgesamt: 1.050) betreut.
Der Rückgang ist durch Eintritt der Volljährigkeit von Jugendlichen bedingt und wird sich
perspektivisch sukzessive bis zur Absenkung auf die Aufnahmequote für Dortmund
fortsetzen. Der Aufnahmeschlüssel wird wöchentlich von Seiten der Landesverteilstelle
berechnet und betrug am 05.01.2016 für Dortmund 405 UMF.
Datum
31.10.2015
31.12.2015
Fallzahl
1.128
1.050
Nationalität der unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge
Eine Auswertung der Bestandszahlen zum 31.10.2015 ergibt, dass die UMF aus über 30
Staaten, überwiegend aus den Herkunftsländern Syrien, Albanien und Afghanistan stammen.
Zum Stichtag 31.10.2015 gab es folgende Verteilung:
600
530
500
400
300
230
163
200
100
100
0
syrisch
albanisch
afghanisch
52
eriträisch
53
irakisch
andere
Fortsetzung der Vorlage:
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Geschlechterverteilung zum Stichtag 31.10.2015
Die Jugendlichen sind erwartungsgemäß überwiegend männlich.
1200
1000
1069
800
Jungen
600
Mädchen
400
200
59
0
Geschlechterverteilung
Altersstruktur der unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge
Die Altersstruktur hat sich im Laufe des Jahres 2015 deutlich hin zu jüngeren Jahrgängen
verschoben. Der Hauptanteil bleibt nach wie vor bei den 15 bis 17 Jährigen.
Unter10
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
407
10
349
11
12
13
14
168
15
13
4
6
13
32
71
16
56
9
17
18
Jugendliche
über18
Unterbringung der 1.128 unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge
Die Aufteilung nach Standorten stellt sich wie folgt dar:
Dortmund
Herdecke
Bad Sassendorf
Bochum
Lünen
Duisburg
Rheine
Hagen
Hamm
Hattingen
748
38
32
26
22
16
10
10
10
10
Die übrigen 206 Jugendlichen sind an weiteren 68 Standorten in Deutschland untergebracht.
Die Anzahl der auswärtigen Unterbringungen hat sich in der Zeit von Mai bis September
2015 deutlich erhöht. Auch auf dem Dortmunder Stadtgebiet wurden einige neue
Einrichtungen eröffnet. Aufgrund der hohen Anzahl an unbegleiteten minderjährigen
Fortsetzung der Vorlage:
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Flüchtlingen mussten zur Verhinderung von Obdachlosigkeit einige Einrichtungen in den
vergangenen Monaten ohne Betriebserlaubnis – jedoch mit Kenntnisnahme und Billigung des
Landesjugendamtes (siehe Punkt 5) - eröffnet und im Rahmen einer Notbelegung betrieben
werden. Hierzu gehören folgende Einrichtungen: (in Klammern die zugehörigen Träger)
Lange Str. (AWO und Grünbau), Lindemannstr. (AWO), Jugendfreizeitstätte Wellinghofen
(St. Elisabeth), Pensionen Onkel Walter (Echt Jugendhilfe), Evinger Str. (Consol) und
Bornstr. 282 (GGid), Wohnungen an der Neu – Iserlohn Str. (St. Vincenz), sowie Iggelhorst
(African Tide), das ehemalige Kreiswehrersatzamt Leuthardstr. (ZOF) und die Wittbräucke
(EHC). Die Einrichtung „Neu-Iserlohn-Str.“ wird lediglich bis zur Fertigstellung des
„Jägerheims“ als Übergang betrieben.
Zur Betreuung der Jugendlichen haben in den letzten Monaten neben den etablierten Trägern
auch zehn neue Betreiber Einrichtungen in Dortmund eröffnet.
Neue Betreiber sind die Fachklinik Bad Sassendorf, das Freizeitwerk Hattingen Welper, das
SOS Kinderdorf Lüdenscheid, Plan B Bochum, ZOF, African Tide, EHC, Echt Jugendhilfe,
die Johanniter und GGid.
VI.2.2 Gastelternprogramm
Die schwierige Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen
wurde auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Verschiedene Personen aus der Stadtgesellschaft
haben ihre Bereitschaft signalisiert, einen jungen Flüchtling in der eigenen Wohnung
aufzunehmen. Daraufhin wurde von Seiten des Jugendamtes ein Gastelternkonzept
entwickelt. Aufnahmebereite Personen werden durch den Pflegekinderdienst auf ihre Eignung
überprüft, zu relevanten Themen vorbereitend geschult und während des Gastverhältnisses
pädagogisch begleitet.
Nach einer Informationsveranstaltung am 05.10.2015 haben sich 48 interessierte Bürger/innen
gemeldet, von denen 16 potentielle Gasteltern mittlerweile die kompletten
Bewerbungsunterlagen eingereicht haben. Eine Schulung zum Thema „Traumatisierung“
wurde bereits durchgeführt, weitere Fortbildungen zu den Themen Ausländerrecht und
Verselbständigung erfolgen, wenn die Jugendlichen in den Familien leben.
Im Dezember 2015 ist die erste Vermittlung eines Jugendlichen über das Jugendamt in eine
Gastfamilie erfolgt. Vier weitere Anfragen von Amtsvormündern für eine mögliche
Vermittlung liegen vor. Darüber hinaus hat es 6 Selbstvermittlungen von Jugendlichen
gegeben. Ärzte, Lehrer und Therapeuten, die Jugendliche in ihrem beruflichen Kontext
kennengelernt haben, entschlossen sich dazu, diese UMF in ihrer Familie aufzunehmen.
VI.3 Gesetzesänderung seit 01.11.2015
Die Gesetzesänderung zum 01.11.2015 führt dazu, dass Kommunen, die überproportionale
Zugänge an UMF zu verzeichnen hatten, im Bundesgebiet die Probleme nicht mehr alleine
schultern müssen. Es ist nunmehr eine Verteilung aller einreisenden UMF auf alle
Kommunen nach einem von Seiten des Landes vorgegebenen Schlüssel vorgesehen. Die Stadt
Dortmund müsste danach 405 junge Menschen aufnehmen (Stand 05.01.2016).
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
39
Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung am 01.11.15 müssen jedoch weiterhin allein
reisende Kinder und Jugendliche in Dortmund „vorläufig in Obhut“ genommen werden. Diese
jungen Menschen werden unverzüglich der Landesverteilstelle in Köln gemeldet, die
wiederum eine aufnehmende Kommune benennt. Während des in Dortmund zu erfolgenden
Kurz-Clearings muss:
-
das Alter festgestellt,
eine Kindeswohlgefährdung durch die Umverteilung ausgeschlossen,
der Gesundheitszustand geprüft und
der Familienzusammenhang sichergestellt
werden. Für dieses 2 – 4 Wochen dauernde Verfahren werden zukünftig weiterhin ca. 400
Plätze bereitgehalten werden müssen. Eine Schulpflicht besteht für diese Kinder und
Jugendlichen im Status der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII nicht.
Vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2015 wurden 1.307 Alterseinschätzungen / Erstgespräche
durchgeführt und 387 junge Menschen in vorläufige Inobhutnahme genommen. Die
Jugendlichen in vorläufiger Inobhutnahme werden überwiegend in Dortmund untergebracht
(Ausnahme Haus Wittbräucke auf Herdecker Stadtgebiet).
Die Jugendlichen aus den Einrichtungen Iggelhorst, ehemaliges Kreiswehrersatzamt und
Wittbräucke, für die die Stadt Dortmund nach altem Recht zuständig bleibt, wurden in
Regelbetreuungen der Jugendhilfe untergebracht. In diesen Gebäuden werden seitdem nur
noch Jugendliche in vorläufiger Inobhutnahme untergebracht und eine geordnete
Weiterverteilung in andere Kommunen organisiert.
Die gesetzliche Änderung hat insbesondere Auswirkungen auf die Arbeit des InobhutnahmeTeams. Die interne Arbeitsstruktur ist angepasst worden, da weiterhin die Altersschätzungen
und Erstgespräche in der Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney durchzuführen und kurzfristige
Termine zwingend einzuhalten sind.
VI.4 Bleibechancen und Familiennachzug
In der Regel wird syrischen Flüchtlingen aktuell die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Dies
bedeutet, dass sie einen Anspruch auf Familiennachzug haben, der organisiert werden muss.
Voraussetzung ist, dass das Asylverfahren, das von einem Vormund beantragt werden muss,
vor dem 18. Geburtstag positiv abgeschlossen worden ist.
Bei afghanischen und irakischen Flüchtlingen sind die Entscheidungen über den
ausländerrechtlichen Status individuell, hierzu können keine verallgemeinernden Aussagen
getroffen werden.
Die albanischen jungen Menschen erhalten in der Regel keinen Aufenthaltsstatus und daher
auch eine Aufforderung zur Ausreise mit Eintritt der Volljährigkeit. Ein Familiennachzug ist
ausgeschlossen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
40
VI.5 Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe
Der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) als überwiegend kostenerstattungspflichtiger Träger hat in einem Gespräch am 29.10.2015 nochmals bestätigt, dass aufgrund
der aktuell schwierigen Situation auch die Kosten der Unterbringungen in Einrichtungen ohne
Betriebserlaubnis erstattungsfähig sind. Die entstehenden Miet- und Nebenkosten sind
abrechnungsfähig, solange sie auf die Einzelfälle umgelegt werden.
VI.6 Verwaltungsaufbau
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 33 neue Stellen im Team 51/6-5 UMF geschaffen, zwei
weitere Stellen „Teamkoordination“ werden zurzeit eingerichtet.
Aufgrund der Gesetzesänderung wurde die Teamstruktur geändert. Bislang bestand das Team
aus dem Bereich Allgemeiner sozialer Dienst (13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und
Wirtschaftliche Jugendhilfe (14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), seit dem 01.11.2015
wurde zusätzlich der Bereich Inobhutnahme, bestehend aus 9 Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern und 3 Verwaltungsmitarbeiterinnen eingerichtet.
Für die durchzuführenden Alterseinschätzungen wird das Team IONA zudem durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe unterstützt.
Für die Mitarbeiter/innen der wirtschaftlichen Hilfen wird eine Teamkoordination eingesetzt.
Bislang hat diese Aufgabe die Teamleitung übernommen. Dies ist nunmehr aufgrund der
Größe des Teams nicht mehr möglich.
Es wurde Büroraum im ehemaligen RAG Gebäude, Hansastr. 95 angemietet, da das Team
UMF im Ostwall 64 nicht untergebracht werden konnte.
VI.7 Bedarf an psychosozialer Begleitung der UMF
Viele der Jugendlichen haben in ihren Heimatländern und auf der Flucht dramatische
Erlebnisse zu verarbeiten, die ihre psychische und soziale Situation in der Gegenwart
maßgeblich beeinflussen. Trotz dieser Belastungen sind nicht alle Jugendlichen traumatisiert
und benötigen psychologische Hilfe. Im Vordergrund steht zunächst eine Vermittlung von
Stabilität und Sicherheit durch die Fachkräfte der Einrichtungen, bevor in Einzelfällen eine
therapeutische Arbeit erfolgen kann. Das Jugendamt kooperiert mit dem Gesundheitsamt, der
Elisabethklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten bei der Feststellung psychischer Belastungen und Störungen jugendlicher Flüchtlinge,
wo immer dies möglich ist. Aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung bei unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen ist jedoch zu erwarten, dass der Bedarf an psychotherapeutischer
Begleitung nicht in adäquatem Maß gedeckt werden kann. Insbesondere bestehen derzeit
lange Wartelisten bei kultursensiblen, in der Traumatherapie erfahrenen Therapeuten.
VI.8 Vormundschaften
Bis zum 31.10.15 wurde bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Familiengericht
eingeschaltet, da sie ohne gesetzliche Vertretung in der Bundesrepublik leben. Das Jugendamt
Dortmund wurde häufig zum Amtsvormund bestellt.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
41
Seit der Gesetzesänderung ab dem 01.11.15 wird das Familiengericht erst nach Beendigung
der vorläufigen Inobhutnahme informiert. Erst mit der Zuweisung eines Minderjährigen wird
ein Jugendamt für die Inobhutnahme, die Hilfe zur Erziehung und die Vormundschaft
zuständig.
Der oben beschriebene dramatische Fallanstieg bildet sich auch in den Fallzahlen der
Amtsvormundschaften ab.
Im Dezember 2014 wurden 667 Vormundschaften geführt, davon 220 für UMF
am 25.06.15 wurden 629 Vormundschaften geführt, davon 229 für UMF
am 31.07.15 wurden 679 Vormundschaften geführt, davon 270 für UMF
am 28.08.15 wurden 710 Vormundschaften geführt, davon 307 für UMF
am 17.12.15 wurden 1.063 Vormundschaften geführt, davon 667 für UMF
Innerhalb eines Jahres hat sich der Anteil der Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge
verdreifacht. Per Gesetz ist bei den Amtsvormundschaften eine Fallobergrenze pro Planstelle
von 50 festgeschrieben. Aufgrund der hohen Anzahl an Vormundschaften von UMFs ist eine
Überlastung der Arbeitsgruppe erreicht. Personelle Aufstockungen im Umfang von drei
Planstellen sind bereits erfolgt.
VI.9 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht Dezernats für
Schule, Jugend und Familie
Für eine umfassende Versorgung der Jugendlichen ist eine abgestimmte rechtskreisübergreifende Planungsstrategie zwischen allen beteiligten Institutionen notwendig.
Insbesondere die enge Verzahnung von Schule und Jugendhilfe ist notwendige Voraussetzung
für eine gelingende Integration. Es gilt, schulische und außerschulische Maßnahmen
aufeinander abgestimmt zu planen und umzusetzen sowie bürgerschaftliches Engagement
sinnvoll einzubinden. Hier ist eine engmaschige Verzahnung von Schulentwicklungs- und
Jugendhilfeplanung geplant.
Für die Jugendhilfe ist die Rückführung der Notaufnahmesituation für die jungen Menschen
in eine den jugendhilferechtlichen Standards entsprechende Regelunterbringung und
Betreuung ein wesentliches und drängendes Ziel. Dabei wird weiterhin die trotz der
Veränderung der Rechtssituation zum 01.11.2015 schwierige Dortmunder Lage die
Jugendhilfesituation maßgeblich beeinflussen.
Ein weiteres Ziel der Jugendhilfe ist, zeitnah die individuelle Hilfeplanung der Jugendlichen
in die Wege zu leiten, um passgenaue Hilfen sowohl während der Unterbringung als auch im
Übergang zur Volljährigkeit, zu ermöglichen.
Einige der Hauptziele der Jugendhilfe sind:
 die Erstellung eines trägerübergreifenden Konzeptes zur pädagogischen Betreuung im
Kontext des §42a / § 42b SGB VIII,
 Klärung des Übergangs von Notunterkünften in die Regeleinrichtung,
 trägerübergreifende Vereinbarung zu Standards in Notunterkünften,
 Schnittstellen zu Schule und anderen Leistungserbringern zu definieren,
 ehrenamtliche Strukturen sinnvoll zu nutzen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
42
Die weitere Bearbeitung des pädagogischen Feldes bedarf einer kontinuierlichen Struktur, die
abgekoppelt von der Problematik der Notunterbringung betrachtet werden muss. Hierzu
werden durch die Jugendhilfe in Absprache mit den Trägern strukturelle Verfahrensweisen
erarbeitet, die integrative Fragen im pädagogischen Alltag und Aspekte der kulturellen
Bildung und Demokratieförderung mit umfassen. Die Verantwortung für den Prozess trägt
das Jugendamt. Dabei werden die etablierten Strukturen über die AG §78 „Hilfen zur
Erziehung“ genutzt. Die Unterarbeitsgruppe der AG §78 „UMF“ wird die Weiterbearbeitung
der pädagogischen Themen sicherstellen und die Träger, die in Dortmund mit der Zielgruppe
arbeiten, einbeziehen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
43
VII. Kommunale Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund inkl.
Herrichtung erforderlicher liegenschaftlicher Strukturen
VII.1 Einleitung
Mit Drucksache 00807/15 wurde bereits ein ausführlicher Bericht zur Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund vorgelegt. Dieser Berichtsteil ist eine
Fortschreibung.
Im Jahr 2012 wurden insgesamt 333 Flüchtlinge Dortmund kommunal zugewiesen.
Im ersten Halbjahr 2015 kamen im Wochendurchschnitt 48 Flüchtlinge, im zweiten Halbjahr
2015 215 Flüchtlinge. (Hier sind die angerechneten Plätze enthalten.)
Seit Juli 2015 waren die Zahlen im Bereich der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge
sprunghaft gestiegen. Zurzeit kalkuliert die Stadt mit einer Zuweisungszahl von 200
Flüchtlingen pro Woche. Dies entspricht der im 2. Halbjahr 2015 erreichten Dynamik.
Noch im Mai 2015 gab es einen Dissens zwischen dem Land und zum Beispiel der Stadt
Dortmund darüber, wie viele Plätze vermutlich in den Landeseinrichtungen im Jahr 2015
benötigt würden. Das Land hielt zum damaligen Zeitpunkt 10 bis 12.000 Plätze für
ausreichend, während die Kommunen von 25.000 Plätzen ausgingen. Noch im Mai des
vergangenen Jahres erschien dies als hohe Zahl. Folgendes illustriert noch einmal die
dynamische Entwicklung vor allem im 2. Halbjahr 2015: Mit Stand Mitte November 2015
hielten sich tatsächlich 72.000 Menschen in den Landeseinrichtungen (Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Notunterkünften) auf. Diese
Menschen wurden und werden nun nach und nach auf die Kommunen in NordrheinWestfalen verteilt. Ein Rückgang der Zahlen gegenüber dem 2.Halbjahr 2015 ist nicht in
Sicht.
Vor diesem Hintergrund kann es sich die Stadt nicht mehr leisten, an Standorten, die eine
höhere Belegung ermöglichen, auf mögliche Plätze zu verzichten. Die noch bis Juni 2015
geltende, selbst gesetzte Obergrenze von 350 Menschen pro Standort ist vor dem Hintergrund
der stark angestiegenen Zahl von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen nicht mehr zu
halten – sowohl die Potenziale an Flächen als auch die potenziellen Gebäude in der Stadt sind
nicht endlos.
An vielen Stellen realisiert die Stadt mittlerweile Standorte mit einer höheren Platzzahl zum
Teil bereits in neuen Formaten, so zum Beispiel die drei Tragluftstandorte an der Stadtkrone
Ost, in Kirchhörde/Bittermark und in Lindenhorst mit jeweils 600 Plätzen, den Standort an
der Kipsburg im Stadtbezirk-Ost mit 580 Plätzen oder den Standort an der ehemaligen
Hauptschule Bövinghausen mit ebenfalls rund 600 Plätzen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
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VII.2 Übersicht über die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge nach Nationalitäten
Nation
Syrien
Irak
Albanien
Kosovo
Afghanistan
Serbien
Guinea
Nigeria
Mazedonien
Eritrea
Libanon
Bangladesch
Armenien
Marokko
Ghana
Pakistan
Algerien
Iran
Russland
Tadschikistan
Türkei
Georgien
Bosnien
China
Indien
Somalia
Personen
1288
432
428
260
259
225
152
146
141
121
116
114
107
102
101
87
76
73
67
66
63
56
51
50
46
44
Prozent
25,27
8,48
8,40
5,10
5,08
4,41
2,98
2,86
2,77
2,37
2,28
2,24
2,10
2,00
1,98
1,71
1,49
1,43
1,31
1,29
1,24
1,10
1,00
0,98
0,90
0,86
Nation
Ägypten
Aserbaidschan
Gambia
Mongolei
Jordanien
Sri Lanka
Kamerun
Kongo, Dem. Rep.
Mali
Ukraine
Angola
Kirgisistan
Usbekistan
Kenia
Kongo, Republik
Kasachstan
Vietnam
Guinea-Bissau
Myanmar
Togo
Tunesien
Elfenbeinküste
Nepal
Sierra Leone
Griechenland
Liberia
Personen
43
39
21
18
15
15
13
13
11
9
8
8
7
6
6
5
5
4
4
4
4
3
3
3
2
2
Prozent
0,84
0,77
0,41
0,35
0,29
0,29
0,26
0,26
0,22
0,18
0,16
0,16
0,14
0,12
0,12
0,10
0,10
0,08
0,08
0,08
0,08
0,06
0,06
0,06
0,04
0,04
Nation
Libyen
Malta
Montenegro
Niger
Paraguy
Rumänien
Simbabwe
Weissrussland
Äthiopien
Benin
Bhutan
Brasilien
Bulgarien
Burkina Faso
El Salvador
Grenada
Jemen
Kuba
Moldau, Republik
Palästinen. Gebiete
Polen
Saudi-Arabien
Senegal
Tansania
Personen
2
2
2
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Prozent
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
ungeklärt
123
2,41
Übersicht der in Dortmund lebenden (in Wohnungen, Zentralen Kommunalen Unterbringungseinrichtungen, Übergangseinrichtungen oder Notunterkünften) Leistungsempfänger/innen (5.097) nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Aufgeschlüsselt nach Herkunftsland (75), Personenzahl und prozentualem Anteil. Stand 01.01.2016
Hinweis: Die dargestellten Zahlen ändern sich wöchentlich. Insbesondere ist auf die Änderung des AsylbLG zum 01.03.2015 zu verweisen, wodurch eine nicht unerhebliche Anzahl an Personen in die
Leistungssysteme des Sozialgesetzbuches (SGB) II und XII gewechselt sind.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
45
VII.3 Standorte
Stand Januar 2016
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
46
VII.4 Übersicht Einrichtungen
Einrichtung
Betreiber
Kapa14 Versorgung
zität*
Zentrale
Kommunale
Unterbringungseinrichtung
EHC
350
Adlerstraße
Hauptschule
Osterfeldstraße
Ehem.
Hauptschule
Am Ostpark
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Wohnform
In Betrieb
seit / ab
Stadtbezirk
Wohnungen
01.04.2011
Lüdo
120
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Gebäude
10.11.2014
voraussichtliche
Erweiterung um I-West
ca. 20 Plätze
ohne Termin
160
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Gebäude
22.01.2015
Ev
Caritas / Jüd.
120
Kultusgemeinde
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Gebäude
04.02.2015
I-Ost
03.03.2015
Gebäude und Erweiterung um
Wohn60
Plätze Scha
container
voraussichtlich
März 2016
gGid
Johanniter
Dietrich-Bonhoeffer
DRK
Grundschule
57
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Morgenstraße
AWO
150
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Wohncontainer
27.03.2015
Bra
Mergelteichstraße
EHC
300
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Wohncontainer
01.04.2015
Hom
Phoenixhaus
(Alte Polizeiwache DW
Hörde)
130
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Gebäude
03.06.2015
Hö
Brügmannhalle
EHC
300
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Notunterkunft/
17.08.2015
Sporthalle
Sporthalle
Kreuzstr.
gGid
125
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Notunterkunft
/ Sporthalle
Haus Husen
EHC
190
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Gebäude
Sporthalle
Schweizer Allee
DRK
125
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Notunterkunft
/ Sporthalle
Vollverpflegung
(Taschengeld)
18.09.2015
Wohnweiterer Ausbau
container und voraussichtlich Bra
Gebäude
April 2016 mit
50 Plätzen
Ehem.
GeschwisterSchollGesamtschule
14
AWO
230
I-West
I-West
07.09.2015
05.10.2015
weiterer Ausbau
voraussichtlich Hö
März 2016 mit
60 Plätzen
16.09.2015
Die tatsächliche Belegung in den einzelnen Einrichtungen kann nach Inbetriebnahme abweichen
Es kann Abweichungen zu den Tabellen auf den Seiten 29-31 geben, da die involvierten Fachbereiche die Bauphasen unterschiedlich
berücksichtigen.
Ap
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
47
Einrichtung
Kapazität
Versorgung
130
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
150
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Caritas
100
Vollverpflegung
(Taschengeld)
26.10.2015;
WohnErweiterung um
container und 280
Plätze Hö
Gebäude
voraussichtlich
Mai 2016
12.11.2015,
Wohnweiterer Ausbau
container und voraussichtlich Scha
Gebäude
Januar 2016 um
50 Plätze
Flusskreuz02.11.2015
I-Nord
fahrtschiff
Caritas
80
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Flusskreuzfahrtschiff
Betreiber
Frenzel
Förderschule
DW
Ehem.
DRK
Hauptschule Derne
Schiff
(Solaris)
Schiff
(Diana)
I
II
Landhaus Syburg
Revierpark
Wischlinger
60
EHC
Weg EHC
2
Traglufthallen
Stadtkrone-Ost je Malteser
300 Plätze
2
Traglufthallen
Hagener Str. je 300 Malteser
Plätze
2
Traglufthallen
Fürst-Hardenberg- Malteser
Alle je 300 Plätze
Wohnform
In Betrieb
seit / ab
02.11.2015
Stadtbezirk
I-Nord
22.12.2015
weiterer Ausbau
voraussichtlich Hö
Mai 2016 um 60
Plätze
28.12.15
weiterer Ausbau
voraussichtlich Hu
Januar 2016 um
170 Plätze
120
Vollverpflegung
(Taschengeld)
ehemaliger
Hotelbetrieb
80
Vollverpflegung
(Taschengeld)
Wohnmobilpark
600
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Traglufthallen
Voraussichtlich
Januar 2016
Ap
600
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Traglufthallen
Voraussichtlich
Februar 2016
Hom
600
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Traglufthallen
Voraussichtlich
März 2016
Ev
Voraussichtlich
1. Bauabschnitt
Container Mai
2016 mit 360
WohnPlätzen
container und
Lüdo
2. Bauabschnitt
Gebäude
Bestandsgebäude
November 2016
mit 220 Plätzen
Voraussichtlich
1. Bauabschnitt
April 2016 mit
Wohn120 Plätzen
Mg
container
2. Bauabschnitt
Juli 2016 mit
380 Plätzen
580
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
500
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Kleyer
Weg geplant
Lütgendortmund
EHC
65
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Gebäude
Voraussichtlich
Februar 2016
Lüdo
Selkamp
Aplerbeck
330
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Wohncontainer
Voraussichtlich
Mai 2016
Ap
Ehem.
Bövinghausen
Breisenbachstr.
Mengede
HS geplant
EHC
geplant
Johanniter
geplant
DRK
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
48
Einrichtung
Betreiber
Kapazität
Versorgung
Wohnform
In Betrieb
seit / ab
Stadtbezirk
Wischlinger Weg 3
Caritas
420
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Wohncontainer
Voraussichtlich
April 2016
Hu
Kipsburg
(Semerteichstr.)
AWO
580
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Wohncontainer
Voraussichtlich
Juni 2016
I-Ost
Minister Stein
Johanniter
120
Selbstversorgung
(Regelsatzleistungen)
Gebäude
Voraussichtlich
Februar 2016
Ev
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
49
VII.5 Neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Gesamtbereich Flüchtlinge
Um dem Anstieg der Flüchtlingszahlen begegnen zu können, hat es umfangreiche
Änderungen in einer ganzen Reihe von Gesetzen gegeben. Die Änderungen zielen darauf ab,
Asylverfahren zu beschleunigen und Menschen mit Bleibeperspektive schneller in
Deutschland zu integrieren. Bisher haben die Kommunen die daraus resultierenden Lasten
überwiegend allein getragen, nunmehr soll eine bessere Entlastung erfolgen.
Die Öffnung der Integrationskurse auch für Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter
Bleibeperspektive wird nachdrücklich begrüßt. Nur so kann es Menschen, die Anspruch auf
Schutz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben werden, gelingen, sich schnell in die
Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch die Möglichkeit von seriöser
Leiharbeit für Asylbewerber und Geduldete fördert die Integration und kann erreichen, dass
Menschen schnell Arbeit finden.
Der Zugang zu Integrationskursen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) gesteuert und finanziert. Die Zulassung ist auf maximal zwei Jahre befristet. In
dieser Zeit sind nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch grundsätzlich die Alphabetisierung
und Kenntnisse der lateinischen Schrift, grundlegende Kenntnisse des Staatsaufbaues, des
Rechtsystems und des Zusammenlebens in der Bundesrepublik zu vermitteln.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Flüchtlinge erleichtert. Drei Monate nach Erteilung
einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung kann mit Zustimmung der Bundesagentur
(sogenannte Vorrangprüfung) und der Ausländerbehörde legal eine Beschäftigung
aufgenommen werden. 15 Monate nach Erteilung einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
ist ohne Vorrangprüfung eine abhängige Beschäftigung erlaubt. Praktika und
Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf können sofort
aufgenommen werden; allein schon wegen der in der Regel bestehenden Sprachbarrieren wird
diese Variante kaum praktische Auswirkungen haben.
Unter bestimmten Bedingungen werden Menschen aus den als sichere Drittstaaten
eingestuften Westbalkanstaaten ab 2016 aus ihrem Heimatland heraus zum Zwecke der
Arbeitsaufnahme legal einwandern können.
Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollen in den Landeseinrichtungen verbleiben, bis sie in
ihr Heimatland oder ein anderes zur Aufnahme verpflichtetes EU-Land zurückkehren bzw.
weitergeleitet werden. Insgesamt sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Es bleibt
jedoch abzuwarten, ob das Land genügend Aufnahmekapazitäten schafft, um für die
tatsächliche Verfahrensdauer die Menschen in landeseigenen Übergangseinrichtungen
unterzubringen.
VII.6 Spracherwerb
Von besonderer Bedeutung für die Integration in die Stadtgesellschaft ist es, sich möglichst
schnell im neuen Lebensumfeld zurechtzufinden. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für
eine gelingende Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
50
Wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die größtmögliche Chance, erfolgreich an Bildung
und langfristig an Beschäftigung teilzuhaben. Die deutsche Sprache ist auch der Schlüssel für
ein gutes Zusammenleben in der Stadtgesellschaft.
Hinsichtlich der Lern- und Bildungsvoraussetzungen unterscheiden sich die Flüchtlinge sehr
stark voneinander. Das Spektrum reicht dabei von Menschen, die nicht alphabetisiert sind
bzw. das lateinische Schriftsystem nicht beherrschen, bis hin zu solchen, die in ihrem
Heimatland höhere Bildungsabschlüsse erworben und in hochqualifizierten Berufen gearbeitet
haben.
Die Bereitschaft der meisten Flüchtlinge, durch Spracherwerb diesen ersten Schritt in
Richtung Integration in die neue Heimat zu gestalten, ist hoch.
Integrationskurse auf kostenloser Basis stehen in der Regel nur anerkannten Flüchtlingen
offen. Asylbewerber/innen, die dennoch an dem Integrationskursangebot teilnehmen
möchten, müssen die Kosten dafür selbst komplett übernehmen.
Mit
dem
am
24.
Oktober
2015
in
Kraft
getretenen
Gesetzespaket
(Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) hat die Bundesregierung die Voraussetzung
geschaffen, dass auch Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive aus den
Herkunftsländern Eritrea, Irak, Iran und Syrien kostenlose Integrationskurse besuchen
können. Dies ist für die Interessent/innen erst nach der Antragsbewilligung seitens des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich.
Außerdem gab es durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderte kostenfreie
Einstiegssprachkurse für diese Zielgruppe. Mit finanzieller Unterstützung des Landes
Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds finden aktuell Basissprachkurse zur
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen statt.
Voraussetzung für die Durchführung der Sprachkurse und für die Ausweitung des
Angebotes sind jedoch ausreichende finanzielle Fördermittel für die Bildungsträger. Mit Blick
auf die Zielgruppe und ihrer notwendigen Integration bedarf dies dringend der Änderung.
In den Übergangseinrichtungen nimmt die Vermittlung der deutschen Sprache im Rahmen der
ehrenamtlichen Arbeit oft den größten Raum ein. Insgesamt befassen sich dort rund 150
ehrenamtlich Tätige mit der Vermittlung der deutschen Sprache. Je nach Möglichkeiten in
den Übergangseinrichtungen werden Alphabetisierungskurse, spezielle Kurse für Frauen und
für die unterschiedlichen Altersgruppen durchgeführt.
Darüber hinaus werden kostenlose Sprachkurse für Flüchtlinge von verschiedensten Gruppen
und Vereinen angeboten, beispielhaft seien hier genannt das Projekt Ankommen e.V., der
ASTA der TU Dortmund und der Stern des Nordens. All denen, die diese wichtige Arbeit
ehrenamtlich leisten, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Die VHS Dortmund führt seit Ende Juni 2015 in Kooperation mit den
Übergangseinrichtungen kostenlose Sprachkurse für Anfänger/innen und Teilnehmende mit
geringen Sprachkenntnissen durch. Durch die enge Zusammenarbeit der Beteiligten gelang es,
zahlreiche Veranstaltungsorte für die Durchführung der Sprachkurse zu finden. Der Zugang
zu diesen Sprachkursen gestaltet sich unbürokratisch. Sie fanden bzw. finden zu
unterschiedlichen Tageszeiten in der Innenstadt sowie in den Stadtbezirken Eving, Hombruch,
Wickede und Innenstadt West statt. Das Unterrichtsvolumen pro Sprachkurs beträgt 100
Unterrichtsstunden (à 45 Minuten).
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Alle Flüchtlingseinrichtungen wurden mit einem Schreiben an die Einrichtungsleitungen auf
das Sprachkursangebot der VHS Dortmund aufmerksam gemacht (Kooperation von
Sozialamt und VHS Dortmund). Zusätzlich ist das Angebot auf dem stadtweiten zentralen
Treffen der ehrenamtlichen Sprachvermittler vorgestellt worden. Für die Flüchtlinge, die
bereits in Wohnungen leben, ist ein Flyer in Kooperation mit dem Sozialamt geplant, der
Interessierte auf die Sprachberatung der VHS Dortmund aufmerksam machen soll. Ebenfalls
werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der sozialen Arbeit des
Sozialamtes im Rahmen ihrer Hausbesuche die Menschen auf dieses Angebot hinweisen.
Insgesamt wurden bis zum Ende des Jahres 2015 in 35 Sprachkursen "Sprachförderung für
Migrantinnen und Migranten ab 18 Jahren" über 600 Teilnehmende in 3.481
Unterrichtsstunden unterrichtet.
Für ehrenamtliche Spracherwerbsvermittler/innen, die sich für Flüchtlinge engagieren, einen
Austausch wünschen und noch Qualifizierungsbedarf haben, bietet die VHS im Rahmen
dieses Angebotes Multiplikatoren/innen-Workshops an. Unter anderem erhalten die
Teilnehmenden dort Informationen und Tipps, wie sie Sprachkurse im Bereich „Deutsch als
Fremdsprache“ durchführen können.
Bislang haben drei Multiplikatoren/innen-Workshops mit 40 Teilnehmenden stattgefunden.
Der Zeitumfang für den Workshop beträgt zwölf Unterrichtsstunden, die am Wochenende
stattfinden (Fr/Sa oder Sa/So). Ein Dozent/innen-Team von zwei Personen führt den
Workshop durch. Für das erste Halbjahr 2016 sind bereits drei weitere Workshops geplant.
In der Annahme, dass auch in 2016 Mittel für Spracherwerbsmaßnahmen zur Verfügung
stehen werden, sind die Leitungen der Übergangseinrichtungen gebeten worden, gemeinsam
mit den ehrenamtlichen Sprachvermittlern weiter nach geeigneten Räumlichkeiten vor Ort zu
suchen. Ziel ist es, in den zukünftig stattfindenden Sprachkursen der VHS die Zahl der
teilnehmenden Menschen, die bereits in Wohnungen leben, zu erhöhen.
VII.7 Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende
Das Recht der Gesundheitsversorgung der nicht krankenversicherten Flüchtlinge und
Asylsuchenden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten,
wurde bereits in der Ratsvorlage vom 24. März 2015 „Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen in Dortmund“, DS-Nr. 00807-15, unter Ziffer 5 in seinen Grundzügen
beschrieben; aus diesem Grunde wird hier nur auf Veränderungen eingegangen.
VII.7.1 Grundleistungsempfänger
Sichergestellt wird die Gesundheitsversorgung durch das Sozialamt. Die Flüchtlinge erhalten
quartalsweise gültige Behandlungsscheine. Mit diesen Behandlungsscheinen können die
Flüchtlinge jederzeit und ohne weitere Zustimmung des Sozialamts eine(n)
niedergelassene(n) Arzt/Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Mussten sich die Flüchtlinge bislang
ihre Behandlungsscheine noch selbst im Sozialamt abholen, gilt seit dem vierten Quartal 2015
in Dortmund ein modifiziertes Verfahren. Alle Flüchtlinge, deren Daten bereits im
Fortsetzung der Vorlage:
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52
Sozialhilfeverfahren erfasst sind, bekommen ihre Behandlungsscheine, jeweils einen für
ambulante ärztliche Behandlungen und einen für zahnärztliche Behandlungen, zum
Quartalsanfang nach Hause geschickt – in die Gemeinschaftsunterkunft oder in die eigene
Wohnung. Soll eine Überweisung an Ärzte anderer Fachrichtungen erfolgen, wird ein
weiterer Behandlungsschein ausgestellt. Grundsätzlich werden die ärztlich verordneten
Maßnahmen und Arzneimittel übernommen. Verordnungen von Heil- oder Hilfsmitteln,
beispielsweise für physiotherapeutische Behandlungen, oder aufschiebbare aufwändige
medizinische Maßnahmen, zum Beispiel die Versorgung mit Zahnersatz, bedürfen weiterhin
der vorherigen Genehmigung des Sozialamtes.
VII.7.2 Die Gesundheitskarte für Grundleistungsempfänger (das Bremer Modell)
Auf der Bundesebene wurden mit dem verabschiedeten Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz
die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, auch den Flüchtlingen, die sich noch keine
15 Monate in der Bundesrepublik aufhalten, die Gesundheitsversorgung per Gesundheitskarte
durch eine Gesetzliche Krankenkasse zu ermöglichen, gegen Kostenerstattung durch die
Kommunen. Dies war bislang nur auf freiwilliger Basis möglich und wird bisher in Bremen
praktiziert (daher der Name Bremer Modell), seit einigen Jahren auch in Hamburg.
Der Bundesgesetzgeber hat allerdings von einer bundeseinheitlichen, für alle Bundesländer
bindenden Vorgabe abgesehen. Es obliegt damit den einzelnen Ländern darüber zu
entscheiden, ob sie ihren Kommunen im Lande die Einführung der Gesundheitskarte
ermöglichen wollen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dafür bereits, mit der
am
25.08.2015
mit
den
Gesetzlichen
Krankenkassen
geschlossenen
Landesrahmenvereinbarung, die Voraussetzungen geschaffen. Die NRW-Regelung orientiert
sich weitgehend am Bremer Modell.
Die Rahmenvereinbarung NRW ist nach der bundesgesetzlichen Neuregelung für alle
Gesetzlichen Krankenkassen in NRW verpflichtend geworden, die Kommunen jedoch können
wie bisher frei entscheiden, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten und die
Gesundheitskarte einführen wollen. Mit der Gesundheitskarte soll den Flüchtlingen der
Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem erleichtert werden, gleichzeitig verspricht man sich
für die Kommunen eine Entlastung von dem mit der Gesundheitsversorgung verbundenen
Verwaltungsaufwand. Wesentlich für die Entscheidungsfindung einer Kommune wird darüber
hinaus die Einschätzung der durch den Systemwechsel bedingten Kostenentwicklung sein.
Für die beigetretenen Kommunen wird jeweils nur eine Krankenkasse zuständig sein. Sinn
und Zweck dieser Maßnahme ist eine bessere Koordination der Zusammenarbeit auf der
örtlichen Ebene. Der Stadt Dortmund wurde die Siemens BKK als potentielle Partnerin
zugeordnet.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in der Sitzung im November 2015 die
Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Dortmund diskutiert und sich vor dem
Hintergrund der unkalkulierbaren Kostenrisiken zunächst dafür entschieden, die Erfahrungen
der bisherigen NRW-Städte abzuwarten, welche die Gesundheitskarte einführen werden.
Siehe dazu auch Stellungnahme der Sozialverwaltung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit
und Gesundheit „Gesundheitskarten für Flüchtlingen“(DS-Nr.: 02465-15-E3)
Fortsetzung der Vorlage:
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VII.7.3 Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Säuglingen
Das komplette Angebot des örtlichen Gesundheitssystems steht grundsätzlich auch
schwangeren Flüchtlingsfrauen, Wöchnerinnen und Säuglingen zur Verfügung. Da das
System allerdings nicht auf die derzeitigen Flüchtlingszahlen ausgelegt ist, hat der Rat der
Stadt Dortmund beschlossen, ab dem 01.01.2016 und zunächst befristet für zwei Jahre das
Hebammenteam des Gesundheitsamtes um zwei Hebammen in Teilzeit zu verstärken, die in
den kommunalen Unterbringungseinrichtungen eine niedrigschwellige Hebammenbetreuung
anbieten. Das Angebot umfasst vordringlich die gesundheitliche Sorge in den ersten Tagen
des Aufenthalts sowie das Heranführen an das hiesige Gesundheitssystem.
Siehe dazu auch Ratsbeschluss „Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften“ (DSNr.: 02112-15)
VII.7.4 Traumaversorgung
Im Zuge der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen steigt auch die Zahl der Menschen,
die vor oder während ihrer Flucht traumatische Erlebnisse erfahren haben. Dies gilt
insbesondere für Menschen, denen aus Ländern mit kriegerischen Auseinandersetzungen die
Flucht gelungen ist, wie zum Beispiel aus Syrien. Psychische Traumata können zu
verschiedenen Traumafolgestörungen führen, die sich hinsichtlich Symptomschwere,
Behandlungsnotwendigkeit und therapeutischem Vorgehen unterscheiden.
Traumatische Erfahrungen führen nicht zwangsläufig zu behandlungsbedürftigen
Erkrankungen. Ob sich im Nachgang eines traumatischen Ereignisses zum Beispiel eine
Posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, neben
Faktoren der Person auch von Umweltfaktoren, wie zum Beispiel der Unterstützung durch
andere Menschen, der Möglichkeit zur Schaffung eines sicheren äußeren Rahmens oder
ausreichend Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten.
Nach der offiziellen Leitlinie zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen
gliedert sich die Behandlung posttraumatischer Störungen in drei aufeinander folgende
Interventionskategorien:
1. Herstellen eines sicheren äußeren Rahmens sowie Informationsvermittlung zu
Traumafolgestörungen und Möglichkeiten zur Bewältigung von auftretenden
Symptomen
2. Traumaspezifische Stabilisierung
3. Traumabearbeitung
Während die zweite und dritte Phase der Behandlung durch ausgebildete Psychotherapeuten
durchgeführt werden sollten, sind Maßnahmen zur Herstellung eines sicheren äußeren
Rahmens häufig keine psychotherapeutischen Interventionen im engeren Sinne, jedoch
gleichwohl für den weiteren Krankheitsverlauf wesentlich: So hängt der Behandlungserfolg
der Stufen 2 und 3 erheblich davon ab, wie gut die Herstellung eines sicheren Rahmens zuvor
gelungen ist.
In verschiedenen Dortmunder Beratungsstellen arbeiten Fachkräfte, die auch über
Zusatzqualifikationen in den Bereichen Traumaberatung/Traumatherapie verfügen. Einige
Fortsetzung der Vorlage:
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54
Beratungsstellen15 machen explizit Hilfeangebote für traumatisierte Menschen. In diesem
Rahmen sind allerdings häufig nur kurzfristige Beratungsangebote realisierbar, langfristige
Begleitung oder Therapie ist hier in der Regel nicht möglich. Die Behandlung
posttraumatischer psychischer Erkrankungen im Sinne des SGB V erfolgt durch
niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder psychiatrische Kliniken.
In Bezug auf längerfristige und in die Tiefe gehende therapeutische Prozesse/Psychotherapien
ist festzustellen, dass eine Idealversorgung für alle traumatisierten Flüchtlinge nicht zu
erreichen ist. Hier stellt schon die Sprachbarriere oft ein Problem dar. Quantitativ betrachtet
stehen entsprechende Ressourcen faktisch nicht einmal für die einheimische Bevölkerung zur
Verfügung; auf Psychotherapieplätze bestehen gerade in Dortmund zum Teil erhebliche
Wartezeiten16.
Zu beachten ist ferner der rechtliche Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Während
der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland17 haben die Flüchtlinge Anspruch auf
eine Krankenversorgung in den Grenzen der §§ 4 und 6 AsylbLG. Der Gesetzestext besagt,
dass zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche
und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder
Krankheitsfolgen erforderlicher Leistungen zu gewähren sind. Ferner können sonstige
Leistungen insbesondere dann gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des
Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von
Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht
erforderlich sind.
In Anbetracht der geschilderten Rahmenbedingungen ist es vorrangig wichtig, dafür Sorge zu
tragen, dass nach der Flucht eintretende Stressoren (z.B. Wohnen in Unterkünften mit
geringer Privatsphäre und fehlenden Rückzugsmöglichkeiten, Unkenntnis über
Verfahrensabläufe,
Anfeindungen oder Gewalt
im Gastgeberland, unsichere
Bleibeperspektive etc.) soweit als möglich vermieden bzw. abgebaut werden. Wichtig sind in
diesem Zusammenhang Strategien zur Herstellung einer sicheren Umgebung und zur
Erlangung von Alltagsnormalität. Hierzu zählen Maßnahmen zur Überwindung von
Sprachbarrieren und zur Aufklärung über Verfahrenswege, die Verkürzung des Aufenthalts in
Gemeinschaftsunterkünften, Schutz vor Anfeindungen und Gewalt, Begleitung durch
einheimische Vertrauenspersonen (z.B. im Rahmen von Patenprojekten) und letztlich alles,
was zur Integration beiträgt. An all diesen Aspekten wird in Dortmund intensiv gearbeitet.
Die genannten Maßnahmen fördern die psychische Stabilität und die Integration der
Flüchtlinge gleichermaßen.
Sollte in Einzelfällen über die vorgenannten Hilfen hinaus ein weitergehender Bedarf deutlich
werden, wird in angemessen großzügiger Auslegung der rechtlichen Regelungen der §§ 4 und
15
Krisenzentrum Dortmund, Frauenberatungsstelle Dortmund, Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und
Lebensfragen, Beratungsstelle Westhoffstraße, Kinderschutz-Zentrum
16
Eine Besonderheit in der Bedarfsplanung („Sonderregion Ruhrgebiet“) führt dazu, dass in Dortmund nur 11,4
PsychotherapeutInnen pro 100.000 Einwohner zur Versorgung vorgesehen sind, während es in städtischen
Planungsgebieten außerhalb des Ruhrgebietes 32,5 PsychotherapeutInnen pro 100.000 Einwohner sind.
Entsprechend sind die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz im Ruhrgebiet deutschlandweit am höchsten.
17
Vgl. VII.7.1 Grundleistungsempfänger
Fortsetzung der Vorlage:
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03404-16
55
6 AsylbLG beispielsweise versucht, in einem der mittlerweile fünf in NRW existierenden
Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge therapeutische Hilfe zu organisieren.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Asylbewerber nach 15 Monaten Aufenthalt im
Bundesgebiet in der Regel einen Anspruch auf Gesundheitsleistungen durch eine betreuende
Krankenkasse haben und wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
notwendige und angemessene psychotherapeutische und andere Leistungen zur
Krankenbehandlung erhalten. Ungelöst ist hierbei bisher allerdings das Problem der
Kostenübernahme von Dolmetscherkosten durch die Krankenkassen. Gerade im Bereich der
Psychotherapie stellt die Sprachbarriere ein besonderes Hemmnis dar. Auf Bundesebene setzt
sich die Bundespsychotherapeutenkammer deshalb für eine Aufnahme von
Dolmetscherkosten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
VII.7.5 Andere psychische Erkrankungen
Die gesundheitliche Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge umfasst nicht nur die
Behandlung von Traumafolgestörungen. Um eine psychiatrische Akutversorgung von
Flüchtlingen in den Dortmunder Übergangseinrichtungen sicherzustellen, hat das
Gesundheitsamt eine entsprechende Versorgungsabsprache mit dem LWL-Klinikum
Dortmund Aplerbeck vorbereitet. Diese Absprache sieht vor, dass psychisch erkrankte
Flüchtlinge zukünftig im Rahmen einer Sprechstunde von den Betreibern der
Flüchtlingsunterkünfte in der LWL-Klinik vorgestellt werden können.
VII.8 Integrationsnetzwerk
Noch in den 1990er Jahren wurden Flüchtlinge in Dortmund für einen langen Zeitraum in
Übergangseinrichtungen untergebracht. Wesentlicher Hintergrund war das gesetzlich
vorgegebene Diktat der Sachleistungsversorgung, das nur bei zentraler Unterbringung
umsetzbar war. Zudem unterlagen die Flüchtlinge in dieser Zeit noch einem langjährigen
Arbeitsverbot. Entsprechend schwierig gestaltete sich die Integration der Flüchtlinge in die
Stadtgesellschaft. Mit Aufgabe der Sachleistungsversorgung eröffnete sich Ende der 90er
Jahre die Möglichkeit eines Philosophiewechsels - Flüchtlinge sollten künftig weitgehend in
eigenem Wohnraum leben. Sie blieben letztlich nur noch so lange in
Gemeinschaftsunterkünften, bis sie, mit der Unterstützung des Sozialamts, bereit für den
Wohnungsmarkt waren und eine geeignete Wohnung gefunden war. Dieser Prozess nahm im
Normalfall durchaus mehrere Monate in Anspruch.
Vor dem Hintergrund der extrem gestiegenen Flüchtlingszahlen sieht das Dortmunder
Unterbringungskonzept aktuell vor, die Flüchtlinge, wenn sie für einen Umzug bereit sind, so
zügig wie eben möglich in privaten Wohnraum zu vermitteln. So werden in den bestehenden
Einrichtungen freie Kapazitäten für neuankommende Flüchtlinge geschaffen. Dies gelingt
trotz zunehmender Wohnraumknappheit in Dortmund noch in relativ großem Umfang. Lebten
im März 2015 noch 1.585 Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG bezogen, in
eigenen Wohnungen, so waren dies zum Stand 31.12.2015 bereits 2.971 Personen. Die Stadt
Dortmund arbeitet u.a. mit der Wohnungswirtschaft und anderen Akteuren weiter daran, die
Zahl der Flüchtlinge, die in Wohnungen leben können, kontinuierlich zu erhöhen.
Unterbringung und Versorgung der vielen neu ankommenden Flüchtlinge haben aktuell
oberste Priorität. Zwar haben die Flüchtlinge in den Gemeinschaftseinrichtungen
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professionelle und ehrenamtlich tätige Ansprechpartner/innen; für die Vorbereitung auf das
Leben in der eigenen Wohnung und in der neuen Nachbarschaft ist die Zeit unter den
gegebenen Bedingungen allerdings begrenzt. Umso wichtiger für eine gelingende Integration
in das neue soziale Umfeld ist deshalb nach dem Umzug in die eigene Wohnung, die
nachgehende Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge im neuen Wohnquartier. Dies auch
vor dem Hintergrund, als dass die Menschen in der Regel eher selten eine Wohnung in dem
Quartier finden, in welchem sich ihre Übergangseinrichtung befindet und wo sie auf ihnen
vertraute Ansprechpartner/innen zurückgreifen können. Der individuelle Integrationsbedarf
der Flüchtlinge ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich und reicht von der punktuellen
Begleitung bis zur Hilfestellung in Alltagsfragen. Nur so kann der Integrationsprozess
bruchfrei fortgeführt und wirkungsvoll werden.
Die Verwaltung plant deshalb, ein stadtweites Netz zur Förderung der Integration der
Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft aufzubauen. Das Integrationsnetz soll in diesem Jahr als
Pilotprojekt gestartet werden. Mittelfristig soll sich dieses Netzwerk auch weiteren
Zielgruppen mit Unterstützungsbedarf öffnen können.
Ein aus zwei Sozialfachkräften bestehendes Integrationsteam wird in einem definierten
Einzugsbereich die Zuständigkeit für eine gewisse Anzahl von Flüchtlingen bekommen,
aktuell beträgt die Rechengröße 200 Haushalte pro Team. Mit steigenden Flüchtlingszahlen
sind gegebenenfalls Anpassungen erforderlich. Da die Flüchtlinge nicht gleichmäßig verteilt
über das Stadtgebiet wohnen werden, wird ein System zu entwickeln sein, das eine
Anpassung an die sich stetig verändernden Flüchtlingszahlen in den Stadtbezirken erlaubt.
Die Integrationsteams gehen nach dem Auszug aus der Übergangseinrichtung aktiv auf die
neu in ihren Zuständigkeitsbereich zugezogenen Flüchtlinge zu, bieten Unterstützung bei der
individuellen Lebensführung und der Integration im neuen Wohnumfeld an und stehen bei
Bedarf auch zur Moderation bei möglichen Konflikten zur Verfügung. Das bedeutet, die
Flüchtlinge von den bisherigen Betreuungskräften in der Einrichtung zu übernehmen und die
begonnenen Integrationsschritte bruchfrei weiter zu führen. Die Unterstützung einzelner
Flüchtlinge soll nicht auf Dauer angelegt sein, sondern wird sich im Einzelfall daran
orientieren, wie lange individueller Bedarf besteht. In der Regel werden die Teams die
Menschen vor Ort, das heißt, in der der Wohnung aufsuchen; sie werden aber auch
Sprechstunden zu festen Öffnungszeiten in einem Büro in ihrem Zuständigkeitsbereich
anbieten.
Die Integrationsteams werden dabei die Schnittstelle zu allen Behörden der Stadt bilden, mit
denen die Flüchtlinge zu tun haben (Ausländerbehörde, Sozialamt, Schulamt, Jugendamt,
etc.), bei Bedarf die Vermittlung zu den Beratungsangeboten der Wohlfahrtsverbände
gestalten und mit den Akteuren in den Sozialräumen geeignete Integrationsangebote
entwickeln.
Die Integrationsteams leisten somit Einzelfallarbeit, konzeptionelle
Gemeinwesenarbeit. Aufgaben werden im Wesentlichen sein:
Arbeit
und
 Erfassung des Integrationsbedarfes im Stadtteil wohnender Flüchtlinge
 Begleitung und Beratung der Flüchtlinge in der eigenen Wohnung und bei der
täglichen Lebensführung
 Unterstützung bei der Vermittlung ehrenamtlicher Paten
 Krisenintervention / Moderation bei Konflikten in Familien oder im Gemeinwesen
Fortsetzung der Vorlage:
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






Einbeziehung von Sprachmittlern, z. B. Stadtteilmüttern und –vätern
Vermittlung von Angeboten für Kinder
Vermittlung von Sprachangeboten und Weiterbildungsmöglichkeiten
Vermittlung in psychosoziale / therapeutische Beratung, soweit notwendig
Unterstützung bei der Integration in das Quartier
Unterstützung einer Willkommenskultur im Stadtteil
Kooperation im Stadtteil mit (Sport-)Vereinen, Kirchengemeinden, Freizeit- und
Kulturangeboten
 Einrichtung und Begleitung von „Runden Tischen“ mit Kooperationspartnern und
Unterstützer/innen im Stadtteil
 Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Unterstützer/innen
Mittelfristig sollen die Beratungs- und Integrationsleistungen des Integrationsnetzwerkes auch
auf Menschen, die einen anderen Hintergrund haben, aber in einer vergleichbaren Situation in
Dortmund leben und Unterstützungsbedarf haben, ausgeweitet werden.
Zur Konzeptionierung und Implementierung des lokalen Integrationsnetzwerkes erfolgt
gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2015 eine gesonderte Beschlussvorlage.
VII.9 Ehrenamt
Obwohl Flüchtlinge nach ihrer Flucht mit ihrer Zuweisung nach Dortmund zum ersten Mal
nach langer Zeit einen Wohnort haben, an dem sie bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag
bleiben werden, befinden sie sich weiter in einer schwierigen Lebenssituation.
Die Flüchtlinge haben in Dortmund Sicherheit vor unmittelbarer Gefahr für ihr Leben
gefunden, ihre materielle Lebenssituation ist geregelt. Trotzdem bleibt ein hoher
Unterstützungsbedarf, auch weil sie in ihrer Heimat viel zurücklassen mussten.
Sie leben in Dortmund ohne oder nur mit Teilen ihrer Familie, einige mussten Ehepartner und
Kinder zurücklassen. Ihnen fehlt das größere familiäre und emotional stabilisierende Umfeld,
ihnen fehlt ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung. Sie verfügen über geringe
finanzielle Mittel und ihre endgültige Bleibeperspektive ist in den meisten Fällen nicht
geklärt. Angewiesen sind die Menschen, die in Dortmund Zuflucht gefunden haben, daher
nicht nur auf Hilfe im Zusammenhang mit ihrem Asylverfahren, sondern im gesamten
Bereich der menschlichen Kontakte, des Verstehens der gesellschaftlichen Strukturen in
Deutschland, der Schaffung positiver Erlebnisse, die das Leben lebenswert machen. Die
Stabilisierung geflüchteter Menschen, der Ersatz für die Familie und für die vertraute
Umgebung, das soziale Netz, können von den hauptamtlich Tätigen allein nicht abgedeckt
werden, ist aber für viele Flüchtlinge, insbesondere für die, die keine Familie hier haben,
enorm wichtig.
Vor diesem Hintergrund ist die Tätigkeit von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht
hoch genug einzuschätzen und dringend notwendig.
Die im März 2015 in der Ratsvorlage „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in
Dortmund“ Drucksache Nr. 00807-15 unter Pkt. 4.6 auf Seite 17 vorgestellte Grundstruktur
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der ehrenamtlichen Arbeit in den Übergangseinrichtungen und in deren räumlichen Umfeld
ist ausgebaut und auch auf die seit März in Betrieb genommenen Übergangs- und
Noteinrichtungen übertragen worden.
In den zurzeit im Betrieb befindlichen 15 Übergangseinrichtungen und drei Notunterkünften
arbeiten ca. 800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in verschiedensten Tätigkeitsfeldern.
Einige Beispiele aus der Palette ehrenamtlicher Angebote:
 Sprachkurse
 Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe für Schüler/innen
 Orientierungshilfen (ÖPNV, Kultur, Einkaufen und vieles mehr)
 Kinderbetreuung
 Begleitung zu Ärzten und Behörden
 Unterstützung bei bzw. Organisation von kulturellen und sportlichen Aktivitäten
 Organisation von Sachspenden (z.B. Kleiderkammer, Spielzeug etc.)
 Unterstützung bei Auszügen bzw. Umzügen
 Handarbeits- und Kochkurse
 Patenschaften
Dies ist selbstverständlich nur ein Ausschnitt.
Die Wohlfahrtsverbände haben inzwischen bei sich hauptamtliche Ehrenamtskoordinatoren
eingestellt. Darüber hinaus übernehmen in einigen Stadtbezirken zusätzlich die
Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen koordinierende Aufgaben. Die enorme
Hilfsbereitschaft der Dortmunder Stadtgesellschaft übertrifft die Bedarfe in den
Einrichtungen. Nicht alle Angebote konnten angenommen werden. Zudem gibt es neben den
ehrenamtlichen Helfern in den Übergangseinrichtungen eine große Anzahl von Menschen,
deren Anliegen es ist, sich außerhalb der Einrichtungen ehrenamtlich um die Versorgung und
Integration der Flüchtlinge zu kümmern. Diese sind selbstorganisiert und kümmern sich zum
Beispiel um die Unterstützung von Flüchtlingen beim Übergang von der Einrichtung in
eigenen Wohnraum. Hinzu kommen beispielsweise zahlreiche Sportvereine, die in
unterschiedlichster Form Angebote für Flüchtlinge machen. Die Freiwilligen-Agentur sowie
die Verbände selbst sind Kontaktstellen für ehrenamtliche Arbeit. Dort werden Hilfsangebote
entgegengenommen und soweit wie möglich an Einrichtungen vermittelt.
Unterstützungsanfragen von Einrichtungen an die Freiwilligen-Agentur gibt es aufgrund des
hohen Aufkommens ehrenamtlich Tätiger im Umfeld der Einrichtungen im Moment aber
kaum.
Gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und weiteren in der
Flüchtlingsarbeit tätigen Akteuren wird angestrebt, ein Konzept für die Koordination des
Einsatzes von Ehrenamtlichen zu entwickeln, das zum einen die Flüchtlinge in eigenem
Wohnraum stärker in den Fokus der Ehrenamtsarbeit rückt, zum anderen aber auch die
Menschen, die einen anderen Hintergrund haben, aber in einer vergleichbaren Situation in
Dortmund leben. Um Doppelstrukturen zu verhindern, wird eine enge Verknüpfung mit der
Freiwilligen-Agentur angestrebt.
Im Rahmen von Förderprogrammen unterstützt das Land NRW seit 2015 das ehrenamtliche
Engagement vor Ort. So wurden über MIA-DO – Kommunales Integrationszentrum
Dortmund (MIA-DO-KI) 2015 die folgenden Zuschüsse beantragt und bewilligt:
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
18.000 € im Rahmen des Programms "Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit". Die zugeteilten
Fördermittel wurden gleichmäßig an die Betreiber der Übergangseinrichtungen verteilt,
wobei diese frei über die Verwendung im Förderschwerpunkt des Bausteins B,
„niederschwellige Sprach- und Lesegruppen“ sowie „Spielgruppen“ entschieden haben.

45.750 € im Rahmen des Programms "Zusammenkommen und Verstehen". Die
zugeteilten Fördermittel wurden für die Einrichtung von Begegnungsräumlichkeiten,
Lernstätten und Infomaterialien von den Trägern der Flüchtlingsunterkünfte und
Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sowie weiteren Träger
verwendet.
Für dieses Jahr hat das Land Unterstützung im Rahmen des Projekts „KOMM-AN“
angekündigt.
VII.10 Sachstandsbericht
der
Projektgruppe
Flüchtlingsunterbringung
Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten
zur
Neben der eigentlichen Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge (inklusive der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge), die der Stadt Dortmund
zugewiesen werden, ist ein großer Anteil an der Aufgabenstellung, eine ausreichende Anzahl
an Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, sowohl für die kommunal zugewiesenen als
auch für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Zu diesem Thema wurde in den
Vorlagen mit den DS-Nummern 01390-15 und 02387-15 ein Sachstandsbericht angekündigt,
der hiermit vorgelegt wird. Details zu einzelnen Objekten mit den anfallenden Investitionen
und Aufwendungen werden dem Rat der Stadt Dortmund in einer gesonderten Vorlage zur
Kenntnis gegeben.
VII.10.1 Organisation der Aufgabenstellung
Im Januar 2015 wurde durch den Krisenstab die Einrichtung einer interdisziplinären Projektgruppe unter der Federführung des Fachbereiches Liegenschaften beschlossen. Die beteiligten
Fachbereiche kommen regelmäßig mit dem FB 23 zu Sitzungen der erweiterten Projektgruppe
zusammen.
Zunächst wurde von Seiten des FB 23 reguläres Personal ausschließlich für die Aufgabe abgestellt; einzelne Maßnahmen zur Beschaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für
Flüchtlinge wurden zusätzlich im Rahmen des regulären Infrastrukturmanagements
abgewickelt.
Auf Grund der weiteren Zunahme der Flüchtlingszahlen wurde die Projektgruppe ab Mai
2015 sukzessive auf 13,23 Projektstellen zzgl. zweier studentischer Hilfskräfte aufgestockt.
Darüber hinaus wird die Projektarbeit stetig durch die anderen Mitarbeiter/-innen des Fachbereiches unterstützt.
VII.10.2 Angebotsentwicklung
der
Unterbringungsmöglichkeiten
geschaffenen
und
zu
schaffenden
Die geschaffenen und noch zu schaffenden Unterbringungsplätze verteilen sich auf kurzfristigen und mittel- und langfristigen Wohnraum.
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1. Das Dortmunder Unterbringungskonzept sieht aktuell vor, die Flüchtlinge, wenn sie
für einen Umzug bereit sind, so zügig wie eben möglich in Wohnraum zu vermitteln.

Wohnungen: Seit längerer Zeit gibt es das sogenannte Wohnraumvorhalteprogramm der Stadt Dortmund, auch Belegwohnungen genannt, bei dem Wohnraum zum Beispiel auch für Obdachlose bereitgehalten wird. In diesem Wohnraumvorhalteprogramm waren zum Stand 30.06.2015 346 Plätze verfügbar. Mit
Stand 31.12.2015 sind in Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms 897
Personen untergebracht und damit bereits 551 neue Plätze geschaffen worden.
Es werden weiterhin von der Projektgruppe für Flüchtlingsunterbringung in
großem Umfang Wohnungen besichtigt und angemietet. Dadurch wird die Anzahl
der Plätze im Wohnraumvorhalteprogramm in den kommenden Monaten weiter
ansteigen.
Daneben sind auch Wohnungen von Personen, die sich im Leistungsbezug
befinden, selbst angemietet worden. In Summe über diese selbst angemieteten
Wohnungen und die Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms sind 2.971
Personen (Stand 31.12.2015) in Wohnungen untergebracht.
Zu den einzelnen Wohnungen, die über das Dortmunder Stadtgebiet verteilt einzeln angemietet sind, kommen auch Käufe von Wohnhäusern hinzu. Dazu wurden
und werden zum Beispiel sogenannte Problemhäuser und andere Leerstände überprüft. Des Weiteren wurden und werden auch eigene Bestände reaktiviert.
Generell ist die Unterbringung in Wohnungen zu bevorzugen, da diese
Möglichkeit die vorteilhafteste ist, auch im Hinblick auf die Integrationschancen
der Bewohner.
2. Die Erst- und Notfallunterbringung erfolgt in sogenannten Übergangseinrichtungen
sowie in Notunterkünften. Diese teilen sich abermals in verschiedene Kategorien auf:

Übergangseinrichtungen: Prioritär wurden und werden nicht genutzte städtische
Gebäude wie frühere Schulen (zum Beispiel die frühere Hauptschule
Bövinghausen oder ungenutzte Schulhausmeisterwohnungen und -pavillons) als
Unterkünfte hergerichtet. Diese Übergangseinrichtungen sind verhältnismäßig
schnell herzurichten, sind winterfest und können dauerhaft (für mindestens zwei
Jahre) genutzt werden. Diese Option ist der notwendigen Geschwindigkeit
geschuldet, da solche Unterkünfte schneller und für mehr Menschen genutzt
werden können als es beispielsweise der Wohnungsbau leisten könnte.
In diese Kategorie fallen aber auch schon bestehende und noch zu errichtende
Containeranlagen sowie Standorte mit Traglufthallen. Damit können viele Plätze
in relativ kurzer Zeit geschaffen werden. Beispiele für solche
Übergangseinrichtungen sind die aktuell aufzustellenden Traglufthallen an
verschiedenen Standorten innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes sowie die
Containerstandorte Mergelteichstraße und Morgenstraße.

Notunterkünfte:
Als
auch
die
Unterbringungsmöglichkeiten
in
Wohnungen/Wohnhäusern sowie den genannten Übergangseinrichtungen nicht
mehr ausreichend waren, um alle kommunal zugewiesenen Flüchtlinge
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unterzubringen und somit Obdachlosigkeit drohte, wurden beispielsweise in den
städtischen Sporthallen zusätzliche Notunterkünfte eingerichtet (Sporthalle
Brügmannstraße: 300 Plätze, Sporthalle Schweizer Allee und Sporthalle
Kreuzstraße: je 125 Plätze). Ziel ist es allerdings, die öffentliche Infrastruktur
nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Um dies gewährleisten zu können, bedarf es
auch neuer Formate. Daher wird gegenwärtig zum Beispiel die Nutzung von
Industriehallen oder leerstehenden Einzelhandelsobjekten geprüft.
Mittlerweile wurden mehr als 1200 Objekte geprüft.
3. Des Weiteren gibt es die mittel- und langfristige Unterbringung der Menschen, die
nach einer Anerkennung im Asylverfahren in Deutschland bleiben werden.
Die Menschen, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, müssen nicht mehr in
Wohnungen oder Einrichtungen der Stadt Dortmund bleiben. Sie können sich im
gesamten Bundesgebiet eine Wohnung suchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass
ein großer Anteil der Menschen, die zunächst der Stadt Dortmund zugewiesen wurden,
auch in Dortmund bleiben werden. Im Sinne der Integration ist daher die
frühestmögliche Unterbringung in einzelnen, über das gesamte Dortmunder
Stadtgebiet verteilte Wohnungen anzustreben.
Für dauerhafte Wohnmöglichkeiten, die dann direkt von den Menschen selbst
angemietet werden können, ist es erforderlich, massiv die Schaffung von Wohnraum
durch die Reaktivierung von Altbeständen sowie durch Neubau von Wohnraum im
unteren Preissegment zu intensivieren. Dies wird nur bei Einbeziehung der
Privatwirtschaft gelingen. Die bisher zur Verfügung stehenden Förderinstrumente und
Vereinfachungen des Genehmigungsweges sind vor diesem Hintergrund
unzureichend. Der Bund und das Land arbeiten an entsprechenden gesetzlichen
Initiativen. Diese Maßnahmen sind auch auf Grund der allgemeinen positiven
Bevölkerungsentwicklung in Dortmund notwendig. Der so geschaffene Wohnraum
steht grundsätzlich allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung.
Zu den Wohnungsbauaktivitäten hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am
10.12.2015 die beiden Vorlagen zum Wohnungsbau an den Adressen Zum Erdbeerfeld (DS
Nr. 02155-15) und Holtestraße (DS Nr. 03258-15) durch das Sondervermögen Grundstücksund Vermögensverwaltungsfonds Dortmund beschlossen.
In diesem Zusammenhang bedankt sich die Stadt Dortmund ausdrücklich bei den Bürgerinnen
und Bürgern der Stadt und bei den Wohnungsbaugesellschaften für das Engagement, mit dem
sie bei der Findung von Wohnraum helfen.
In der folgenden Übersicht finden sich Details zu einzelnen Unterbringungsobjekten, die teils
bereits in Betrieb sind und teils noch in Ausführung, Planung oder Vorbereitung. Die dort
enthaltenen Beträge sind mit den beteiligten Ämtern abgestimmt bzw. direkt von dort an die
Projektgruppe übermittelt worden.
Auf eine detaillierte Darstellung der Zeitpläne für die Errichtung oder Herrichtung einzelner
Unterbringungseinrichtungen, wie im Berichtsteil zur Erstaufnahmeeinrichtung, wird
aufgrund der Vielzahl der Projekte verzichtet.
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VII.11 Aktivitäten im Dezernat für Bauen und Infrastruktur (Dezernat 7) mit den
Fachbereichen
Vergabeund
Beschaffungszentrum,
Städtische
Immobilienwirtschaft, Tiefbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Dortmund
Die Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung im Fachbereich Liegenschaften ist Auftraggeber
für das Vergabe- und Beschaffungszentrum, für die Städtische Immobilienwirtschaft, für das
Tiefbauamt und für die Stadtentwässerung Dortmund, die das operative Geschäft der nötigen
Beschaffungen und Baumaßnahmen sowie der zugehörigen Zahlungen größtenteils
abwickeln. Auch die Bewirtschaftung der Wohnungsmietverträge, die durch die
Projektgruppe geschlossen werden, erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die
Immobilienankäufe werden jedoch direkt im Liegenschaftsamt selbst abgewickelt.
Im Folgenden werden die Aktivitäten der Fachbereiche und des Eigenbetriebes im Rahmen
des Handlungsfeldes Flüchtlinge geschildert.
VII.11.1 Vergabe- und Beschaffungszentrum
Die für die Bewältigung der Flüchtlingskrise erforderlichen Beschaffungen betrafen eine
Vielzahl unterschiedlicher und sehr zeitkritischer Vergaben zum Beispiel für die Planung, den
Bau, die Ausstattung und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, der
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) oder der Drehscheibe. Da die Flüchtlingskrise bundesweit
alle Kommunen vor ähnliche Probleme stellt und die Beschaffungsbedarfe somit nicht nur in
Dortmund, sondern bundesweit sprunghaft angestiegen sind, ergab sich eine spürbare
Marktüberhitzung mit teilweise erheblichen Preissteigerungen, Lieferengpässen bis hin zu
totalem Marktversagen. In diesem Spannungsfeld war es erforderlich, die Konzeptionen der
Vergabeverfahren unter Ausnutzung aller auf EU-Ebene vergaberechtlich zulässigen
Instrumente, z.B. in Form eines wettbewerblichen Dialogs oder in Verhandlungsverfahren, so
umzustellen, dass Verfahren beschleunigt werden, der Wettbewerb belebt wird und trotz des
erheblich angestiegenen Auftragsvolumens weiterhin in kurzen Fristen wirtschaftlich
beschafft werden konnte.
Insgesamt wurden im Jahr 2015 durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum 181
Beschaffungen im Rahmen der Krisenstabsarbeit für die Unterbringung kommunaler
Flüchtlinge, für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die EAE und die
Drehscheibe mit einem Auftragswert von rund 159,2 Mio. Euro durchgeführt. Die
Vertragsbindungen im Bereich der Betreiberverträge betragen je nach Standort bis zu zwei
Jahre mit entsprechenden Verlängerungsoptionen auf maximal vier Jahre.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
66
Leistungsbereich
Lieferleistungen
Anzahl
120
Auftragswert
11,8 Mio. Euro
Dienstleistungen
26
119,7 Mio. Euro
Bauleistungen
35
27,7 Mio. Euro
Summe
181
159,2 Mio. Euro
Leistungen
Ausstattung
Wohnungen
und
Flüchtlingseinrichtungen
Betreiben
von
Flüchtlingseinrichtungen, Wachschutz
und sonstige Dienstleistungen
Errichtung
von
Containeranlagen,
Umbau von bestehenden Gebäuden
Die Krisenstabsarbeit im Vergabe- und Beschaffungszentrum konnte nicht in den normalen
Organisationsstrukturen und den üblichen Prozessen geleistet werden. Wie bereits oben
erwähnt waren oft komplexe Verhandlungen mit hoher Marktdurchdringung, engen Fristen
und auch sehr hohem personellen Aufwand zu wählen. Neben dem großen Engagement der
Beschäftigten und der Bereitschaft zu Überstunden hatte sich das Vergabe- und
Beschaffungszentrum bereits im Projekt Konjunkturpaket II auf Extremsituationen mit hohen
Beschaffungsspitzen organisatorisch eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bauvergabe (VOB) und der Bereiche zur Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen
(VOL) sowie die Beschaffungsprozesse sind so vorbereitet, dass es im Rahmen eines
organisatorischen
„Überlaufs“
möglich
ist,
Überlastungssituationen
einzelner
Organisationsteile durch Unterstützung aus anderen Bereichen kurzfristig interdisziplinär zu
kompensieren. Allerdings dauert die Krisenstabsarbeit nun schon eineinhalb Jahre an und
führt in der Gesamtsituation dazu, dass es auf der anderen Seite durch
Prioritätenentscheidungen Verzögerungen im laufenden Tagesgeschäft gab und vermutlich
auch weiter geben wird. Verschiedene Beschaffungsprojekte aus dem originären
Aufgabenbereich wurden zurückgestellt. Die Prioritätenentscheidungen erfolgten dabei immer
in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen und haben bislang keine dienstgefährdende
Einschnitte im originären Betrieb der Stadtverwaltung zur Folge. Dem wird auch weiterhin
Rechnung getragen.
VII.11.2 Städtische Immobilienwirtschaft
Seit Einrichtung des Krisenstabs im September 2014 wurden bzw. werden folgende
zusätzliche Plätze für kommunal zugewiesene Flüchtlinge und unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (UMF) von der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) baulich hergerichtet:
Status
in Betrieb
in Betrieb/Umbau
in Planung
in Ausführung
Anzahl Plätze
2.899
199
3.282
2.760
Bei den Objekten handelt es sich um sehr unterschiedliche Formate wie z.B. ehemalige
Schulgebäude, Sporthallen, ehemalige Bürogebäude, ehemalige Beherbergungs- oder
Schulungsstätten, Wohncontaineranlagen, Traglufthallen und Wohnschiffe. Zusätzlich
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
67
wurden 284 Wohnungen mit einer Gesamtkapazität von 726 Plätzen hergerichtet und an das
Sozialamt übergeben. Das Bauvolumen beträgt insgesamt ca. 70 Mio. Euro. Für die
Anmietung als auch für den Betrieb der Objekte sind 2015 erhebliche Mehraufwendungen in
Höhe von rund 8,5 Mio. Euro im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft
entstanden. Das Budget für den Mehrbedarf wurde mit den Vorlagen DS-Nr. 01390-15,
02387-15 und 02946-15 zur Verfügung gestellt.
Alle Objekte und Wohnungen befinden sich nun zusätzlich in der Bewirtschaftung des FB 65.
Die zusätzliche Fläche beträgt 115.380 qm.
Zusätzlich wurde die neue EAE an der Buschmühle mit einer Kapazität von 900 regulären
sowie 100 Notplätzen von FB 65 hergerichtet.
Insgesamt wurden seit Beginn des Krisenstabs bis einschließlich November 2015 18.515
Personalstunden im FB 65 aufgewendet. Das entspricht umgerechnet ca. 13
vollzeitverrechnete Planstellen. Diese zusätzliche Belastung führte zu Überlastungen im
Bereich 65/2 (Projektmanagement) und Überlastungsanzeigen im Bereich 65/3
(Immobilienbetrieb).
FB 65 hat darauf organisatorisch wie folgt reagiert:



Bildung eines eigenen Bereichs 65/F mit zwei Teams und insgesamt neun Planstellen
(acht davon zusätzlich)
Besetzung der Planstellen (überwiegend extern)
Anpassung der Personalbemessung im Bereich 65/3 (Immobilienbetrieb), die sich zur Zeit
in der Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt befindet.
VII.11.3 Tiefbauamt
Das Tiefbauamt war im Jahr 2015 in diesem Kontext insbesondere mit der Herrichtung der
Flächen für die Flüchtlingsunterkünfte und der Wiederherstellung der Flächen nach den
Kampfmittelsondierungen befasst. Dazu gehörten auch die Wiederherstellung der
Grünflächen im Bereich der EAE Buschmühle, provisorische Bauzäune, bedarfsgerechter
Umbau von Kurvenradien, Schwertransportabwicklungen, Beschilderungen der EAE einschließlich Großbeschilderung und Schilderbrücken, Sperrung der Fußgängerbrücke an der
EAE Buschmühle, mehrsprachige Fußwegweisung usw.
Seit dem 14.12.2015 wird die Ankunft der Flüchtlingszüge im Rahmen der Drehscheibe am
Bahnhof Signal-Iduna-Park durch drei Mitarbeiter des Tiefbauamtes in Zusammenarbeit mit
einer Firma, die die Absperrungen durchführt, betreut.
Im Jahr 2015 betrugen die Sachaufwendungen im Tiefbauamt zur Bewältigung des
Flüchtlingsaufkommens insgesamt rund 712.000 Euro. Die anteiligen Personalkosten für den
Mitarbeitereinsatz zur Abwicklung der Drehscheibenfunktion und der Unterstützung zur
Entwicklung der EAE Buschmühle (insgesamt waren 76 Mitarbeiter des Tiefbauamtes rund
2.250 Stunden im Einsatz) betrugen in 2015 rund 120.500 Euro. Die Gesamtkosten 2015
beliefen sich also auf rund 832.500 €.
Aktuell befinden sich folgende Tiefbauarbeiten in der Ausführung:
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
68
- Zufahrt Hotelschiffe Hafen
- Asphaltarbeiten Haferfeldstr.
- Flüchtlingseinrichtung Fürst-Hardenberg-Allee
- Flüchtlingseinrichtung Stadtkrone Ost
In Vorbereitung befinden sich die Tiefbauarbeiten an den Objekten Nierstefeldstr. und
Kipsburg.
VII.11.4 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund
Bei der Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften kümmert sich die Stadtentwässerung
Dortmund (EB 70) nach einer entsprechenden Vereinbarung mit der Städtischen
Immobilienwirtschaft um die abwassertechnische Erschließung der jeweiligen Gebäude und
den Anschluss an das städtische Entwässerungsnetz. Teilweise haben die Beschäftigten des
Kanalbetriebes darüber hinaus auch die weitere Infrastruktur für die Anschlüsse von Strom
und Frischwasser sichergestellt.
Die ersten Maßnahmen für die Herstellung der Entwässerung an den Flüchtlingsunterkünften
haben bereits im Dezember 2014 begonnen. In der Mergelteichstraße und in der
Morgenstraße wurden die Gelände zur Aufstellung von Containern hergerichtet und
Revisionsschächte verlegt. Für die Flüchtlingsunterkünfte Breisenbachstraße, Wischlinger
Weg, Selkamp, Geschwister-Scholl-Gesamtschule und Semerteichstraße hat die
Stadtentwässerung ebenfalls Revisionsschächte und Anschlussleitungen erstellt. Für die EAE
Buschmühle und für die Flüchtlingseinrichtungen Fürst Hardenberg und Hagener Straße
wurden die komplette Entwässerung, Wasserversorgung und Leerrohre für Stromleitungen
und Telekommunikation verlegt; diese Arbeiten sind teilweise noch nicht abgeschlossen. In
der Speicherstraße wurden die Entwässerungs- und Frischwasserleitungen verlegt.
Aus dem Kanalbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund sind bisher dauerhaft zwei bis vier
Personen mit Arbeiten für Flüchtlingsunterkünfte beschäftigt. Der bisherige Zeitaufwand liegt
bei ca. 1.300 Stunden. Künftig werden verstärkt auch Fremdfirmen mit der Erstellung von
Ver- und Entsorgungsleitungen sowie dem Verlegen von Leerrohren für Strom- und
Telekommunikationsleitungen beauftragt.
VII.12 Ausblick
Es ist fest davon auszugehen, dass auch in den nächsten Monaten die Schaffung von
Unterkünften für die Flüchtlinge, die Dortmund kommunal zugewiesen werden, das
Themenfeld maßgeblich bestimmen wird. Parallel müssen aber auch weitere Schritte
gegangen werden, um stabile Strukturen für Netzwerke zu schaffen, die Flüchtlinge – und in
der Perspektive auch anderen Gruppen mit Unterstützungsbedarf – begleiten. Im Mittelpunkt
stehen dabei die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe.
In der Perspektive soll auch das System der kommunalen Übergangseinrichtungen neu
strukturiert werden. Durch die weitere Zuweisung auf erwartbar hohem Niveau werden immer
mehr Einrichtungen entstehen (müssen). Für 2016 sind bereits 24 konkret in Planung; weitere
werden hinzukommen (müssen). Schon jetzt stellt die sich immer weiter zahlenmäßig stärker
differenzierende dezentrale Struktur der Übergangseinrichtung die städtischen Akteure, aber
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
69
auch andere betroffene Strukturen auch außerhalb der Verwaltung, vor eine schwierige
Aufgabe, wenn es gilt, administrative Schritte einzuleiten. Erschwert wird die in einem
dezentralen System ohnehin schwierig zu bewerkstelligende Aufgabenstellung dadurch, dass
die eigentlich in den vorgelagerten Systemen zu erledigenden Schritte oftmals nicht erledigt
worden sind. Aus diesem Grunde soll das Aufnahmesystem für die kommunal zugewiesenen
Flüchtlinge um einen Baustein ergänzt werden, nämlich um eine „Zentrale Kommunale
Ankunftseinrichtungen“ (Arbeitstitel). Die Überlegung ist, dass alle Dortmund zugewiesenen
Flüchtlinge dort ankommen. Nach derzeitiger Planung sollen dafür ein oder mehrere
Gewerbehallen hergerichtet werden (die Herrichtung der Gewerbehallen soll auch dem Ziel
dienen, die derzeit belegten Sporthallen wieder frei ziehen zu können). In den „Zentralen
Kommunalen Ankunftseinrichtungen“ werden perspektivisch folgende Punkte abgearbeitet;
zum Teil in Kooperation mit externen Partnern:
-
Gesundheitscheck und ggf. Impfungen
Aufnahme aller Anträge und Regelungen aller Fragen rund um Leistungen nach dem
AsylbLG
Kompetenzcheck Schulabschlüsse, Ausbildungs- und Berufsabschlüsse, berufliche
Erfahrungen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit/Jobcenter Dortmund
Anlegen eines Girokontos
Die Verwaltung steht dazu in Gesprächen mit allen in Betracht kommenden städtischen und
außerstädtischen Stellen.
Der weitere Weg aus diesen Ankunftseinrichtungen
Übergangseinrichtungen und von dort weiter in Wohnungen.
geht
dann
über
die
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
70
VIII. Schulische Integration / Kindertagesbetreuung
VIII.1 Schulische Integration
Die Aufnahme und Integration neu aus dem Ausland zugewanderter Kinder und Jugendlicher
ist in Dortmund eine seit Jahrzehnten kontinuierlich geübte Praxis. Bereits in den 1990er
Jahren musste in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen in Südosteuropa („Balkankrise“)
größere Zahlen von mit ihren Familien geflüchteten Kindern und Jugendlichen in das
deutsche Schulsystem integriert werden. Seinerzeit befanden sich jährlich rund 1.000
Schülerinnen und Schüler in Dortmunder Auffang- und Vorbereitungsklassen. Bis zur
Jahrtausendwende war die Zahl auf rund 300 zurückgegangen und hat sich in der Folgezeit
auf diesem Niveau bewegt. Mit dem Schuljahr 2013/14 hat sich ein deutlicher Anstieg
eingestellt, welcher im zurückliegenden Jahr 2015 bekanntermaßen eine besondere Dynamik
erfahren hat.
Der ausländerrechtliche Status ist für die Erfüllung der Schulpflicht grundsätzlich nicht von
Bedeutung und wird daher bei der Anmeldung nicht erhoben.
Schulpflichtig sind Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.
Eine abweichende Regelung gilt nur für Kinder und Jugendliche von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern sowie für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche, die Asyl
beantragt haben. Für diesen Personenkreis beginnt die Schulpflicht mit ihrer Zuweisung an
eine Gemeinde und dauert an, solange der Aufenthalt gestattet ist.
Eine Differenzierung der Schulpflichtigen nach Zuwanderungs- oder Fluchthintergrund ist
daher nicht von Bedeutung. Die im Folgenden genannten Zahlen beziehen sich daher immer
auf alle neu aus dem Ausland zugewanderten Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen
Alter.
Seit Anfang 2014 müssen sich die neu zuwanderten Familien/Jugendlichen zentral im neu
eingerichteten Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) des Fachbereich Schule für eine
Schule anmelden. Dazu muss die schulpflichtige Person persönlich anwesend sein und die
Meldebescheinigung und der Personalausweis/Pass vorgelegt werden. Die Arbeit im DLZB
findet in enger Kooperation mit dem Schulamt und MIA-DO – Kommunales
Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) statt.
Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte besuchen grundsätzlich die Regelklassen von Schulen und nehmen grundsätzlich am gesamten Unterricht teil.
Nur wenn deren Kenntnisse in der deutschen Sprache die Teilnahme am Unterricht einer
Regelklasse noch nicht ermöglichen, werden sie bedarfsentsprechend speziell eingerichteten
Klassen zugewiesen:

Primarstufe
o
Auffang- und Vorbereitungsklassen in Grundschulen
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
71
Die Zuweisung in eine Auffangklasse erfolgt grundsätzlich nach Wohnortnähe,
das heißt, Schülerinnen und Schüler werden möglichst der Schule mit Auffangklasse zugewiesen, die am nächsten zu ihrem Wohnort liegt.

Sekundarstufe I
o
Auffang- und Vorbereitungsklassen in allen Schulformen
In der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom
Bildungsstand der nächstgelegenen Schule zugewiesen.

Sekundarstufe II (Berufskollegs)
Für neu zugewanderte schulpflichtige Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gibt es
drei unterschiedliche Bildungsgänge an 9 Dortmunder Berufskollegs. Die Zuweisung
erfolgt nach sprachlichen Voraussetzungen, nach beruflicher Neigung und den
Bildungsvoraussetzungen der Schülerin oder des Schülers.
o
Ausbildungsvorbereitung (Internationale Förderklasse)
Zielgruppe sind Jugendliche ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen. Ziele
sind der Erwerb von Deutschkenntnissen und die Vorbereitung auf das
Ausbildungsvorbereitungsjahr.
o
Ausbildungsvorbereitung
Zielgruppe sind Jugendliche mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau. Ziele sind
vertiefte Deutschkenntnisse, berufliche Orientierung und der Erwerb des
Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
o
Berufsfachschule 1
Zielgruppe sind Jugendliche mit vertieften Deutschkenntnissen und
Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Ziele sind tiefer gehende Deutschkenntnisse,
berufliche Orientierung und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Auffangklassen werden für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die während des
Schuljahres den Schulbesuch in allgemeinbildenden Schulen aufnehmen. Mit Beginn des
nächsten Schuljahres müssen diese Schülerinnen und Schüler den Vorbereitungsklassen oder wenn bei ausreichendem Lernfortschritt möglich- den Regelklassen zugewiesen werden.
Ziel der Vorbereitungsklasse ist vorrangig das Erlernen der deutschen Sprache, um die
Grundvoraussetzung für eine schnellstmögliche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler
in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse zu schaffen.
Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Altersstufen
lernen zunächst gemeinsam in einer Klasse, unabhängig vom Bildungsstand. Sie sollen in der
deutschen Sprache so intensiv und individuell gefördert werden, dass ihre Verweildauer in der
Vorbereitungsklasse in der Regel zwei Jahre nicht überschreitet. Ein vorzeitiger Übergang in
einer Regelklasse ist anzustreben.
VIII.1.1 Entwicklung der Zugangszahlen
Die Zahlen von Schülerinnen und Schülern, für die bedarfsentsprechend Auffang- und
Vorbereitungsklassen und Bildungsgänge an Berufskollegs einzurichten waren, haben sich in
den zurückliegenden 10 Schuljahren auf einem relativ gleichbleibenden Niveau bewegt.
Fortsetzung der Vorlage:
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03404-16
72
Mit dem Schuljahr 2013/14 stellte sich eine spürbare Bedarfssteigerung ein, die sich seitdem
mit überproportionalen Steigerungsraten fortsetzt. Befanden sich zu Beginn des Schuljahres
2014/15 noch rund 1.000 Schülerinnen und Schüler in den speziellen Klassen (aller
Schulstufen), waren es zum Ende des Schuljahres fast 1.800. Das bedeutet: im Laufe des
Schuljahres sind 800 Schülerinnen und Schüler hinzugekommen.
Grundschulen
Sekundarstufe I
20
14
/1
5
20
15
/1
(N
6
ov
.2
01
5)
ak
tu
el
l
Schuljahr
20
13
/1
4
20
12
/1
3
20
11
/1
2
20
10
/1
1
20
09
/1
0
20
08
/0
9
Sekundarstufe II (BK)
20
07
/0
8
1000
950
900
850
800
750
700
650
600
550
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Schülerzahlenentwicklung in Auffang-, Vorbereitungs- und
Förderklassen in den letzen 10 Jahren (Schulstatistik) und aktueller
Stand (Nov. 2015)
20
06
/0
7
Schülerinnen und Schüler
Dass eine Zunahme auch weiter zu erwarten ist, zeigen die erhöhten Anmeldezahlen der neu
aus dem Ausland angekommenen Schülerinnen und Schüler, die sich seit 2014 im DLZB des
Fachbereichs Schule gemeldet haben. In 2014 gab es insgesamt rund 1.400 Anmeldungen. Bis
Mitte Dezember 2015 wurden bereits 2.795 Anmeldungen angenommen. Für eine Abschwächung dieser Entwicklung gibt es derzeit keine Anhaltspunkte.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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VIII.1.2 Entwicklung der Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen
Die beschriebene Entwicklung der Zugangszahlen hat sich entsprechend auf den Bedarf zur
Einrichtung von Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen ausgewirkt.
125
120
115
110
105
100
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
Sekundarstufe II (BK)
Sekundarstufe I
20
15
/1
6
(N
ov
.2
01
5)
ak
tu
el
l
20
14
/1
5
20
13
/1
4
20
12
/1
3
20
11
/1
2
20
10
/1
1
20
09
/1
0
20
08
/0
9
Grundschulen
20
07
/0
8
20
06
/0
7
Anzahl der Klassen
Entwicklung der Zahlen von Auffang- und Vorbereitungs- und
Förderklassen in den letzten 10 Schuljahren(Schulstatistik) und aktueller
Stand (Nov. 2015)
Schuljahr
Die aktuellen Zahlen der Schülerinnen und Schüler und die Verteilung auf die unterschiedlichen Schulstufen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Auffangklassen November 2015
Grundschulen
Sek I
Berufskollegs
Gesamt
Schulen
36
33
9
78
Klassen
42
51
23
116
922
414
2035
Schülerinnen
Schüler
und 699
VIII.1.3 Raumbedarfe
Die seit 2014 eingetretene Entwicklung der Zuwanderungszahlen ist in ihrer Dynamik nicht
vorhersehbar gewesen. Die Entwicklung trifft auf eine Schullandschaft, deren Organisation in
den zurückliegenden Jahren unter dem Einfluss des prognostizierten demografischen Wandels
mit abnehmenden Schülerzahlen auf eine bedarfsgerechte Flächenanpassung und die intensive
Auslastung der vorhandenen Raumressourcen ausgerichtet war.
Die Möglichkeiten im vorhandenen Raumbestand in größerem Umfang zusätzliche Auffangund Vorbereitungsklassen einzurichten waren daher nur begrenzt. Sie konnten bisher durch
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Drucksache-Nr.:
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03404-16
74
intensive Nutzung der vorhandenen Ressourcen und große Kooperations- und
Improvisationsbereitschaft aller Beteiligten erreicht werden und sind jetzt weitestgehend
ausgeschöpft.
Im Grundschulbereich soll die Zuweisung in eine Auffangklasse grundsätzlich wohnortnah
erfolgen. Schülerinnen und Schüler werden möglichst der Grundschule mit Auffangklasse
zugewiesen, die am nächsten zu ihrem Wohnort liegt. Diesem Grundsatz kann nicht vollständig Rechnung getragen werden, da die Aufnahmemöglichkeiten in den 7 Grundschulen
im Stadtbezirk Innenstadt-Nord nicht mehr ausreichen, um der großen und kontinuierlich
steigenden Nachfrage in diesem Stadtbezirk nachzukommen. Um die schulische Versorgung
zu sichern, ist vom Fachbereich Schule ein sogenannter „Schülerspezialverkehr“ eingerichtet
worden, der für die Busbeförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Nordstadt zu
Grundschulen in anderen Stadtbezirken sorgt. Aktuell sind 5 Buslinien für den
Schülerspezialverkehr eingerichtet.
In der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Bildungsstand
der nächstgelegenen Schulform zugewiesen.
Die notwendigen Maßnahmen haben bis zum Jahresende 2015 zu einer praktisch nahezu
vollständigen Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten in der Primarstufe und in der
Sekundarstufe I geführt (über 96 %). Im Bereich der Berufskollegs waren die
Raumressourcen bekanntermaßen bereits in der Vergangenheit so intensiv ausgelastet, dass
die Einrichtung zusätzlicher Klassen kaum möglich ist.
Der Abbau bestehender „Wartelisten“, bei gleichzeitig zu erwartender zusätzlicher
Zuwanderung, erfordert zukünftig die Bereitstellung zusätzlicher Raumressourcen. Dieser
Handlungsbedarf und entsprechende Maßnahmevorschläge werden in Ziffer IV.1.6. näher
beschrieben.
Auslastung
Kapazitäten
Auslastung der Kapazitäten in den Grundschulen im Schuljahr 2015/16
Kapazitäten
(Schulzüge) >
228
Kapazitäten
(Klassen alle Jg.) >
912
E1
185
E2
191
E3
52
3. Jg
206
4. Jg
gebildete Klassen
(alle Jg.) >
203
gebildete Auffangklassen >
42
gebildete Klassen
insgesamt >
879
837
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03404-16
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Auslastung der Kapazitäten in den Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2015/16
Auslastung
Kapazitäten
Schulform >
Kapazitäten
(Schulzüge) >
Kapazitäten
(Klassen alle
Jg.) >
5. Jg
Hauptschulen Realschulen Sekundarschule Gesamtschulen Gymnasien (G8)
Sek I
21,5
54
3
46
61
185,5
129
324
18
276
305
1052
10
45
2
45
61
163
6. Jg
13
44
3
45
61
166
7. Jg
19
45
3
44
61
172
8. Jg
21
45
3
44
61
174
9. Jg
27
48
44
59
178
10. Jg
gebildete
Klassen
gebildete
Auffangklassen
gebildete
Klassen
24
45
44
114
272
11
266
303
966
19
9
1
8
14
51
133
281
12
274
317
1017
113
VIII.1.4 Projekte zur Bildungsintegration
„Angekommen in deiner Stadt Dortmund“
In Kooperation zwischen der Stadt Dortmund (Fachbereich Schule), der Walter Blüchert
Stiftung und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW wird das Projekt
„Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ seit Februar 2015 durchgeführt. Mit diesem
gemeinsamen Projekt wird die Zielsetzung verfolgt, ein passgenaues Bildungsangebot für 16
bis 25-jährige, neu aus dem Ausland zugereiste Jugendliche/junge Erwachsene aufzubauen
und zu etablieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen
der Zielgruppe. Neben dem Zugang zur schulischen Bildung soll den zugewanderten
Jugendlichen insbesondere der Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden.
Das Projekt besteht aus zwei Säulen: Neben der Beschulung in speziellen Klassen an den
Dortmunder Berufskollegs bietet das Projekt den Schülerinnen und Schülern zusätzliche
Bildungsangebote an einem außerschulischen Lernort in der ehemaligen Hauptschule
Innenstadt-West – Adam´s Corner. Im Adam´s Corner arbeitet ein multiprofessionelles Team
und bietet den Berufskollegs im Vormittagsbereich zusätzliche Lernangebote für ihre Klassen
und den einzelnen Schülern und Schülerinnen im Nachmittagsbereich freiwillige
Förderangebote an. Diese reichen von Sport über kulturelle Bildung bis hin zu gezielter
Deutschförderung.
„Über sich hinaus wachsen“
Um den Schülerinnen und Schülern in Auffangklassen zusätzliche Bildungsangebote zu
eröffnen, hat das DLZB in Kooperation mit UZWEI_Kulturelle Bildung ein kulturelles
Angebot im Dortmunder U geschaffen. Jeweils zwei Schülergruppen der Realschulen mit
Auffangklassen sind bis Dezember 2015 jeden Dienstag in zwei unterschiedlichen Angeboten
selbst gestalterisch tätig geworden. Unter der Leitung eines Filmemachers, einer Fotografin
und einer Künstlerin entwickelten die Schüler/innen zu dem Oberthema „Über sich hinaus
wachsen“ Fotos, Bilder und persönliche Filmclips.
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Der erste Projektdurchlauf endete mit einer Ausstellung der Arbeiten am 15. Dezember 2015.
Bis Ende 2017 werden weitere Auffangklassen dieses Projekt in Anspruch nehmen. Die
Finanzierung übernimmt der Lions Club Dortmund Hanse.
Ziel des gemeinsamen Projektes ist es, die Schülerinnen und Schüler, die auf diese Weise
Kultur kennen lernen, langfristig an den kulturellen Standort zu binden und ihnen eine
Möglichkeit der sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu eröffnen.
Beschulung von Seiteneinsteiger/-innen im Förderunterricht durch studentische
Assisstenten und Assistentinnen
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die
schulische Sozialisation und die beruflichen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Der Unterricht in den Vorbereitungsklassen folgt diesem Ziel in den ersten 1,5 bis 2 Jahren
dadurch, dass in einem Umfang von 10-15 Unterrichtsstunden Deutsch unterrichtet wird. Zum
Schuljahr 2015/16 haben das DLZB und die TU Dortmund, Arbeitsstelle Deutsch als
Zweitsprache, ein Projekt für Vorbereitungsklassen an Gymnasien konzeptioniert und
organisiert.
Die Arbeitsstelle „Deutsch als Zweitsprache“ der TU Dortmund bildet seit Oktober 2015 in
theoretischen Modulen Lehramtsstudierende als Assistent/-innen für die Sprachförderung im
Unterricht in Vorbereitungsklassen aus. Damit soll ein Unterstützungsangebot für Schüler/innen und Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen aufgebaut werden. Im November 2015 hat die
Praxisphase mit einer kurzen Hospitationszeit und anschließendem Unterrichtseinsatz der
Studierenden begonnen. Angedacht ist sowohl ein Einsatz als zusätzliche Förderkraft im
Vormittagsbereich als auch eine Förderung in Kleingruppen außerhalb der Unterrichtszeiten.
Der jeweilige Einsatz geschieht in Absprache mit den Schulleitungen, den Lehrkräften und
den Studierenden und endet im Februar 2016. Das Projekt wird im jeweils folgenden
Semester über einen Zeitraum von drei Jahren weitergeführt.
Akquise von Spenden zur Ausstattung der Schüler/-innen
Viele der neu zugereisten Familien/Jugendlichen verfügen über wenige finanzielle
Ressourcen. Das DLZB bemüht sich daher um Spenden, um eine Erstausstattung für die
Schüler/-innen zu gewährleisten. Der Verein Kinderlachen e.V. hat in 2015 eine großzügige
Spende organisiert: 2.000 Starterpakete konnten an die Kinder und Jugendlichen bei der
Schulanmeldung übergeben werden. Die Pakete beinhalten eine gefülltes Etui und einen
Sportbeutel.
VIII.1.5 Tagesstrukturierung / Sprachkurse
Angestrebt wird eine gesamtstädtische Strategie zur Koordinierung von Sprachkursen,
Zugängen und Qualitätsstandards. Im Rahmen einer Veranstaltungen mit freien Trägern der
Jugendhilfe, den Fachbereichen Schule und Jugendamt, Bildungsträgern, der
Freiwilligenagentur, MIA-DO – Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI)
und der Bezirksregierung am 11.11.2015 wurden für die Jugendlichen, die über
Jugendhilfeträger betreut werden, entsprechende Vereinbarungen getroffen. Eine
Koordinierung von Räumen und Trägern erfolgt über das Dezernatsbüro 4.
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03404-16
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VIII.1.6 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht des FB
Schule
Die Einrichtung zusätzlicher Auffangklassen, die die Bereitstellung der notwendigen
kommunalen Raum- und Sachressourcenressourcen, ggf. die Einrichtung von
Schülerspezialverkehr und Personalressourcen von Seiten des Landes (Lehrkraft) erfordert,
hat einen zeitlichen Vorlauf von mindestens sechs Wochen. Mit der kontinuierlichen
Erhöhung der Zuwanderungszahlen konnte die Einrichtung zusätzlicher Auffangklassen nicht
mehr Schritt halten. Es sind deshalb „Wartelisten“ entstanden. Aktuell umfassen die
„Wartelisten“ folgende Zahlen:



Primarstufe:
Sekundarstufe I:
Sekundarstufe II (Berufskollegs):
119
268 (darunter 109 ohne Alphabetisierung)
437
In gemeinsamer Verantwortung arbeiten die staatliche Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt
Dortmund und Bezirksregierung Arnsberg) und der Fachbereich Schule intensiv daran, die
bestehenden Wartelisten zeitnah abzubauen und neue zukünftig nach Möglichkeiten zu
vermeiden. Darin liegt eine große organisatorische und personelle Herausforderung, da bereits
für den Abbau der bestehenden Wartelisten insgesamt mindestens 44 neue Auffangklassen
eingerichtet werden müssen. Die aus Prognoseannahmen entwickelte Bedarfsberechnung für
den Zeitraum vom Jahresbeginn 2016 bis zum Schuljahresende 2016/17 zeigt, dass bis dahin
vermutlich 47 weitere zusätzliche Auffangklassen eingerichtet werden müssen. Der Bedarf
stellt sich in den einzelnen Schulstufen wie folgt dar:
Status
November 2015
Bedarf (Warteliste)
Stand: Dez. 2015
Bedarfsprognose
Januar bis Juli 2016
Sch*
Kl**
Sch
Klfw***
Kl
Sch
Klfw***
Kl
Primarstufe
699
42
119
23
5
259
23
11
Sekundarstufe I
922
51
268
18
15
350
18
19
Sekundarstufe II
(Berufskollegs)
414
23
437
18
24
300
18
17
2035
116
824
44
909
59
47
Summen
*
**
***
= Schülerinnen und Schüler
= Klassen
= Klassenfrequenzwert
Im Planungsprozess ist deutlich geworden, dass dies ohne die kurzfristige Bereitstellung
zusätzlichen Schulraums nicht mehr möglich sein wird.
Eine kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum kann nur durch die Planung und
Aufstellung mobiler Raumsysteme erfolgen. Der Fachbereich Schule hat einen
entsprechenden Bedarf bereits angemeldet und dieser ist bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes 2016 geplant worden.
Fortsetzung der Vorlage:
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Mit den Fachbereichen Liegenschaften (FB 23) und Immobilienwirtschaft (FB 65) wurde
abgestimmt, dass die Planungen zeitnah aufgenommen werden. Gemeinsames Ziel ist es, den
Schulen die als notwendig identifizierten Raumressourcen bis zu Unterrichtsbeginn des neuen
Schuljahres 2016/17 zur Verfügung zu stellen. Dazu soll zunächst eine „Starterliste“ mit
bereits jetzt identifizierten Schulstandorten der Primarstufe und der Sekundarstufe I, an denen
zusätzliche Raumressourcen erforderlich sind, bearbeitet werden.
Aktuell beinhaltet die Starterliste bereits folgende Schulen/Schulstandorte, für die der Fachbereich Schule eine differenzierte Bedarfsanmeldung erstellt hat:






Albrecht-Brinkmann-Grundschule, Münsterstr. 138-140, Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Nordmarkt-Grundschule, Nordmarkt 18-20, Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Oesterholz-Grundschule, Oesterholzstr. 69, Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Wilhelm-Busch-Realschule, Höfkerstr. 5-7, Stadtbezirk Innenstadt-West
Europaschule (Gesamtschule), Am Gottesacker 64, Stadtbezirk Brackel
Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55a, Stadtbezirk Hombruch
Andere Maßnahmeperspektiven bestehen im Bereich der Berufskollegs. Nach Fertigstellung
der Berufskolleggebäude am Dortmunder U, wird dort nach den Osterferien 2016 der
Kollegbetrieb beginnen. Damit werden die bisher genutzten Raumressourcen des RobertBosch-Berufskollegs am Standort „Brügmann-Zentrum“ und die des Robert-SchumanBerufskollegs am Standort „Sckellstraße“ frei.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 entschieden, dass diese
Ressourcen grundsätzlich bis auf Weiteres für schulische Zwecke zur Verfügung stehen
sollen. Der Fachbereich Schule hat die Planungsgespräche mit Schulleitungen und staatlicher
Schulaufsicht bereits aufgenommen, um die notwendigen Absprachen und Vereinbarungen
zur schnellstmöglichen Einrichtung zusätzlicher Internationaler Förderklassen und der dazu
erforderlichen Rahmenbedingungen zu treffen.
VIII.1.7 Perspektivische Handlungsbedarfe aus Sicht des Fachbereichs Schule
Die zur Verfügung stehenden Personalressourcen des Fachbereichs Schule sind aktuell
vollständig in Anspruch genommen, um den Abbau der bestehenden Wartelisten und die
zeitnahe schulische Versorgung neu eintreffender zugewanderter Kinder und Jugendlicher
durch Einrichtung zusätzlicher Auffang- und Förderklassen zu organisieren.
Ein zusätzlicher Handlungsbedarf ist bereits jetzt perspektivisch zu erkennen. Zum Ende des
Schuljahres 2015/16 wird eine bisher noch nicht bekannte Zahl von Schülerinnen und
Schülern, die aktuell Auffang- und Vorbereitungsklassen in der Primarstufe und der
Sekundarstufe I besuchen, sprachlich so weit qualifiziert sein, dass der Übergang in
Regelklassen erfolgen muss.
In den Grundschulen wird eine durchschnittliche Klassengröße von 23 Schülerinnen und
Schülern angestrebt. Dieser Wert wird im Schuljahr 2015/16 erreicht. Da in den
Grundschulen weniger Klassen gebildet sind, als dies nach den maximalen
Aufnahmekapazitäten möglich wäre, sind bei rein rechnerischer Betrachtung ausreichende
Kapazitäten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Auffangklassen in
Regelklassen gegeben. Die Herausforderung besteht in der Primarstufe vor allem darin, die
Aufnahme in Regelklassen an möglichst wohnortnahen Grundschulen zu organisieren. Dies
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wird in einigen Stadtbezirken ein schwieriges Problem darstellen. An den Grundschulen in
der Nordstadt sind beispielsweise aktuell bereits keine Aufnahmekapazitäten mehr vorhanden,
obwohl dort ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler wohnt.
Als besonders problematisch ist aus heutiger Sicht der Wechsel in die aktuell gebildeten
Regelklassen der Sekundarstufe I zu bewerten. An im Schuljahr 2015/16 bereits
durchschnittlich am Klassenfrequenzrichtwert ausgelasteten Klassen an Realschulen,
Gymnasien und Gesamtschulen werden die Platzkapazitäten für eine Aufnahme zusätzlicher
Schülerinnen und Schülern bei angestrebter Einhaltung des Klassenfrequenzrichtwerts nicht
mehr ausreichen. Viele Regelklassen in einzelnen Schulen haben bereits den vom Land NRW
vorgesehenen Klassenfrequenzhöchstwert erreicht oder bereits überschritten und bieten damit
keine weiteren Aufnahmemöglichkeiten.
Bei rein rechnerischer Betrachtung bestehen noch Aufnahmemöglichkeiten in den aktuell
gebildeten Regelklassen der Hauptschulen. Gegen die vollständige Ausschöpfung der freien
Ressourcen an Hauptschulen spricht aber, dass damit die notwendige Heterogenität in der
sozialen Zusammensetzung der Klassengemeinschaft in nicht wünschenswerter Weise in
Gefahr geraten könnte.
Um einen Übergang in bereits gebildete Regelklassen organisatorisch zu erreichen, müssten
die Klassenfrequenzen in den einzelnen Klassen bis zum Höchstwert ausgeschöpft werden.
An dieser Stelle entsteht ein deutlicher Zielkonflikt, denn die auf dem Weg zur Inklusion
gesellschaftspolitisch gewünschten Möglichkeiten des „Gemeinsame Lernens“ in allgemeinen
Schulen sollen durch Absenken der Klassenfrequenzwerte unterstützt werden.
Eine andere organisatorische Möglichkeit könnte darin bestehen, zusätzliche Regelklassen
einzurichten. Um die Heterogenität der Klassengemeinschaft zu gewährleisten, müssten dazu
bereits gebildete Klassen geteilt und neue zusammengestellt werden.
Die potentiell freien Plätze verteilen sich in der Sekundarstufe I auf 45 verschiedene Schulen
und über 5 bis 6 Jahrgangsstufen in unterschiedlichen Schulformen. Der passgenaue Wechsel
in einen bestimmten Jahrgang einer Regelklasse in der Sekundarstufe I, welcher möglichst
auch den Anspruch relativer Wohnortnähe erfüllt, wird mit hohem Organisations-,
Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand für die beteiligten Akteure auf Seiten der
Schulen, der Schulaufsicht und des Schulträgers verbunden sein.
Auch dieser Handlungsbedarf wird darüber hinaus erkennbar begründete zusätzliche
Anforderungen an Raumressourcen mit sich bringen.
VIII.2 Flüchtlingsarbeit in der Kindertagesbetreuung
VIII.2.1 FABIDO
Grundsätzliche pädagogische Ausrichtung und Unterstützungsangebote zum Thema
„interkulturelle Pädagogik“ in den FABIDO -Tageseinrichtungen für Kinder und der
Kindertagespflege
Die Aufnahme von Kindern aus anderen Nationen hat für FABIDO-Tageseinrichtungen für
Kinder (TEK) je nach Sozialraum eine lange Tradition. In diesen Einrichtungen werden seit
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jeher Kinder aus vielen verschiedenen Kulturen betreut, so besuchen z. B. die
Tageseinrichtung Leopoldstraße Kinder aus über 20 Nationen. Die damit einhergehenden
Themen wie die Begleitung von Kindern, die kein Wort deutsch sprechen und die
Zusammenarbeit mit Familien, denen die deutsche Kultur völlig fremd ist, werden
dementsprechend bereits über eine lange Zeit unterstützend aufgegriffen.
FABIDO hat die Themen „Interkulturalität“ und „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ in
pädagogischen Grundsätzen und Positionspapieren aufgegriffen. Hier sind Leitgedanken zum
respektvollen Umgang mit Familien unterschiedlicher Herkunft und zum Umgang mit
fremdem Kulturgut für die alltägliche Arbeit in den TEK formuliert.
Die Positionspapiere geben den Fachkräften in den Tageseinrichtungen und den Tagespflegeeltern darüber hinaus Orientierung, wie sie die pädagogischen Grundsätze in ihrer
Arbeit umsetzen können. Über Qualitätsfragen können sie im Team aber auch als
Einzelperson ihre aktuelle Arbeitssituation reflektieren, um daraus die nächsten
Handlungsschritte ableiten zu können. Auch finden die Fachkräfte hier Hilfestellungen zur
konkreten Umsetzung der Qualitätsmerkmale.
Im modular aufgebauten Fortbildungsprogramm von FABIDO ist seit 2010 ein eigenständiges
Modul „Pädagogik der Vielfalt“ konzipiert. In diesem Modul finden die pädagogischen
Fachkräfte Fortbildungsangebote, die das Ziel verfolgen, das gemeinsame Leben von
Menschen unterschiedlicher Kulturen als Lernprozess für alle Beteiligten zu verstehen, neue
Impulse für die pädagogische Arbeit zu gewinnen und somit ihre interkulturelle Kompetenz
zu stärken. Beispielhaft sind hier zwei Fortbildungsthemen genannt:
-
Interkulturelle Begegnungen: Kinder der Welt
Die Welt trifft sich im Kindergarten
Für die Tagespflegeeltern steht ebenfalls ein Fortbildungsangebot mit dem Thema „Die Welt
trifft sich in der Kindertagespflege“ zur Verfügung.
Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Thema „Flüchtlingskinder in der Kita“
Bereits Anfang des Jahres 2015 hat FABIDO das Thema „Flüchtlingskinder in der Kita“
aufgegriffen und entsprechende Unterstützungsangebote entwickelt, die auf die bereits
vorhandenen Qualifikationen im Hinblick auf fremde Kulturen aufsetzen. Sie dienen dazu, die
pädagogischen Fachkräfte auf die besonderen Aspekte der Flüchtlingsthematik vorzubereiten
und sie somit in die Lage zu versetzen, die Flüchtlingskinder und ihre Familien professionell
zu begleiten.
Auch das Thema „Trauma“ erhält bei den Fortbildungen eine besondere Beachtung, indem
anhand praktischer Beispiele und mit Blick auf die Forschung kindliche Bewältigungsstrategien vorgestellt werden.
Begleitend hierzu bietet FABIDO in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Dortmund die
Fortbildung „Traumatisierten Kindern helfen – Umgang und Möglichkeiten im Kita-Alltag“
an. Die Fachkräfte erhalten einen Einblick in das Entstehen von Traumata, deren
Auswirkungen, Verarbeitung und Symptome und erfahren, welche Methoden ihnen im KitaAlltag zur Verfügung stehen, um die betreffenden Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
unterstützen.
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Ergänzend bieten berufsbezogene Beratungsformate wie Supervision und Coaching die
Möglichkeit, die eigene Handlungsfähigkeit von Personen, Gruppen und einzelnen Organisationseinheiten professionell zu unterstützen oder zu verbessern.
Aktuelle Situation in den FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder
Die Einrichtungen kooperieren mit den Flüchtlingsunterkünften ihres Sozialraums. Sie
werden hierbei von den jeweils zuständigen Bezirksleitungen begleitet und unterstützt.
Mit zunehmendem Ankommen von Flüchtlingskindern in den Einrichtungen wird zum
jetzigen Zeitpunkt professioneller Unterstützungsbedarf vermehrt deutlich. FABIDO wird
daher die bereits installierten Angebote weiter ausbauen. Die notwendige Infrastruktur für die
erforderlichen Maßnahmen ist bereits vorhanden. Netzwerke wie beispielsweise die
Kooperation mit dem Kinderschutzbund und ähnlichen Organisationen werden genutzt bzw.
ausgebaut. Supervisionsangebote für die pädagogischen Fachkräfte werden im Bedarfsfall
installiert. Durch den bereits bestehenden Beraterpool können qualifizierte Beratungsfachleute
kurzfristig entsprechend beauftragt werden.
Darüber hinaus beabsichtigt FABIDO, das Thema des Flüchtlingsaufkommens an zentraler
Stelle an ein neu zu gründendes Fachreferat anzusiedeln und notwendige begleitende
Maßnahmen durch den Träger zu entwickeln.
VIII.2.2 Zusätzliche niederschwellige Tagesbetreuungsangebote für Flüchtlingskinder
bei freien Trägern
Die Dortmunder Träger der Kindertagesbetreuung beschäftigen sich zurzeit intensiv mit dem
Thema und sind bemüht, den Bedarfen auch mit niederschwelligen Betreuungsangeboten
gerecht zu werden. Das Land hat in 2015 ein Programm zur Förderung niederschwelliger
Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen
aufgelegt und stellt hierfür in 2015 rund 6 Mio € und in 2016 rund 10,5 Mio. € zur
Verfügung.
Aus dem Förderprogramm des Landes NRW wurden 2015 Fördermittel in Höhe von 191.970
€ zur Schaffung niederschwelliger Betreuungsangebote in Dortmund zur Verfügung gestellt,
mit denen 14 Projekte für insgesamt 195 Kinder realisiert werden konnten, davon 6 Angebote
für 70 Kinder an Standorten von Übergangseinrichtungen und 8 Angebote an Grundschulen
und bei freien Trägern in der Nordstadt.
Für 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 901.290 € beim Land beantragt. Mit diesen
Mitteln sollen insgesamt 16 Projekte für 219 Kinder realisiert werden.
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IX.
Wohnbauflächenentwicklung / Wohnungsneubau
IX.1 Ausgangslage
IX.1.1 Bevölkerungsentwicklung in Dortmund
In Dortmund lebten am 31.12.2015 laut Kommunalstatistik 596.575 Personen. Die
Bevölkerungszahl ist seit 2010 um circa 20.000 Personen angewachsen. Belastbare Prognosen
über die weitere Zuwanderung können für 2016 (auch Folgejahre) nicht getroffen werden.
Das gilt für alle Ebenen (Bund, Länder und Kommunen).
Auch die Anzahl der Haushalte, nach der sich der quantitative Wohnraumbedarf berechnet,
nimmt stetig zu. Am 31.12.2014 betrug die Haushaltszahl rund 315.700 (circa 4.000
Haushalte mehr gegenüber dem Vorjahr).
IX.1.2 Wohnungsmarktsituation in Dortmund
Gesamtstädtisch galt der Dortmunder Wohnungsmarkt bislang als ausgeglichen, mit
deutlichen Anspannungstendenzen im bezahlbaren Segment für Familien mit mehreren
Kindern und Single-Haushalte. Parallel zur positiven Außenwanderungsbilanz (Zu- und
Fortzüge über die Stadtgrenzen) hat die enorm hohe Zuweisung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden in 2015 im preiswerten Segment das Tempo der Anspannungsdynamik rasant
erhöht.
Der strukturelle Leerstand beträgt circa 2 % (rund 6.500 Wohnungen). Das bedeutet jedoch
nicht, dass die leer stehenden Wohnungen in dieser Größenordnung als aktives
Wohnraumpotential zur Verfügung stehen. Ein nicht ermittelbarer Anteil dieser Wohnungen
ist aus unterschiedlichen Gründen (nicht nachfragegerechter Zustand, Umbau/Sanierung,
abbruchreifer Zustand, Einliegerwohnungen in Eigenheimen, Hemmnisse durch komplizierte
Eigentümerstrukturen etc.) nicht verfügbar.
Grundsätzlich ist für die Funktionsfähigkeit eines Wohnungsmarktes eine Fluktuationsreserve
an leer stehenden Wohnungen notwendig, deren Höhe allgemein mit 2 % bis höchstens 3 %
angegeben wird. Ein niedrigerer Leerstand deutet auf einen angespannten Wohnungsmarkt
hin.
Die Dortmunder Neubautätigkeit bewegt sich mit circa 900 bis 1.000 Fertigstellungen und
Baugenehmigungen pro Jahr auf einem stabilen Niveau.
IX.1.3 Wohnraumbedarfsprognose
Die hohe Zuweisung von Flüchtlingen stellt (neben der parallel aus anderen Gründen
wachsenden Bevölkerungszahl) auch Dortmund vor die Frage, wie viele Wohnungen und
welche Wohnungstypen neu gebaut werden müssen. Als Grundlage für die Beantwortung der
Frage bedarf es einer belastbaren Wohnraumbedarfsprognose.
Da aktuell noch keine belastbaren Datengrundlagen vorliegen bzw. bestimmte Daten nicht
verfügbar sind (z. B. Anzahl der zureisenden Haushalte, Anzahl der
Nachreisenden/Familienzusammenführungen, Bleibeperspektive, Bleibewunsch, Integration
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83
in
den
Arbeitsmarkt,
Leerstandsmobilisierung
etc.),
ist
Wohnraumbedarfsprognose für die Stadt Dortmund nicht durchführbar.
eine
eigene
Es gibt ausschließlich eine Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und der NRW.Bank mit dem Titel
„Zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach
Nordrhein-Westfalen“. Mit dieser Modellrechnung wird versucht, den NRW-Kommunen eine
erste Orientierung bis Ende 2016 zu geben und einen Impuls für den Anschub der
Bauwirtschaft zu initiieren. Hierbei sind verschiedene Szenarien gebildet worden. Je nach
Szenario werden folgende Ergebnisse angenommen:
Zahl der Flüchtlingshaushalte/Wohnungsnachfrage
= mehr als 6.000 bzw. mehr als 8.000 Haushalte
Bedarf an zusätzlichen Wohnungen
= mehr als 4.000 bis 6.000 bzw. mehr als 6.000 Wohnungen
Die Ergebnisse der Modellrechnung werden nicht bestritten, aber aufgrund der unsicheren
Datenbasis nicht als empirische Zielzahlen für Dortmund bewertet. Auch ist offen, ob der
Neubau von zusätzlich 4.000, 6.000 oder mehr Wohnungen kurz bis mittelfristig durch die
Bauwirtschaft realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund sollte das Ziel verfolgt werden,
die bisherigen Fertigstellungszahlen in Höhe von durchschnittlich 900 bis 1.000 Wohnungen
zu verdoppeln, wenn möglich, auch zu verdreifachen.
IX.1.4 Ziel: Wohnraum für „Alle“
Die Wanderungsgewinne umfassen alle Nachfragegruppen und lösen Neubaubedarf natürlich
auch im mittleren und im oberen Preissegment aus. Beide Segmente werden von befragten
Wohnungsmarktexpert/innen
(siehe
Kommunales
Stimmungsbarometer
Wohnungsmarktbericht 2015) als ausgewogen bewertet. Das bedeutet, dass der Markt in der
gebotenen Größenordnung und Qualität mit Wohnraumangeboten auf die (steigende)
Nachfrage reagiert. Die Weiterentwicklung dieser Segmente wird von der Stadt Dortmund
unterstützt.
Das niedrige Preissegment wird von der Mehrheit der befragten Expert/innen als angespannt
bewertet. Um bezahlbaren Wohnraum konkurrieren in Dortmund Seniorinnen und Senioren,
Studierende, Single-Haushalte, große Familien, Haushalte mit Transferleistungsbezug etc. Die
Anzahl der Wohnraumangebote für Flüchtlinge bzw. Asylsuchende reicht nicht aus, was den
notwendigen Auszug aus Übergangseinrichtungen konterkariert und die Schaffung weiterer
Übergangskapazitäten erfordert.
Das Tempo des notwendigen Neubaus von qualitativ guten bezahlbaren Wohnungen muss
sich deutlich erhöhen.
Auch wenn der Wohnungsneubau nicht direkt zur Flüchtlingsunterbringung herangezogen
werden kann, entsteht über sogenannte „Sickereffekte“ auch für diese Zielgruppe ein
Wohnraumangebot im Bestand.
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IX.2 Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus
IX.2.1 Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung
Im Januar 2015 wurde durch den Krisenstab die Einrichtung einer interdisziplinären
Projektgruppe unter Federführung des Fachbereichs 23 beschlossen. In der
Organisationsverfügung wird folgende Zielsetzung formuliert: „In der Projektgruppe sind die
im Stadtgebiet für eine Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehenden freien
Flächen und Objekte (Abriss, Sanierung, Anmietung, Entwicklung) zu identifizieren und zu
priorisieren. Soweit sinnvoll, ist die Realisierung in Form von Container-, Modul-, und
Massivbauweise parallel zu ermitteln und darzustellen. Zusätzlich ist die Schaffung von
Wohnraum durch Externe anzustoßen, zu unterstützen und ggf. zu fördern. Soweit
erforderlich, sind einzelne Standorte durch Entwicklungsmaßnahmen zu qualifizieren, u.a.
indem Baurecht geschaffen bzw. geändert wird.“
Über Allem steht das primäre Ziel, durch die Schaffung und Anmietung von Wohnraum
sukzessiv die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Sammelunterkünfte wieder frei zu
ziehen.
Einen schematischen Überblick der aktuellen Unterbringungsformen gibt die nachfolgende
Grafik:
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Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge
Wohnungen
Übergangseinrichtungen
Notunterkünfte
Art
Bestandswohnungen
Anmietung, Ankauf
Wohnungsneubau
Umbauvorhaben
temporäre Unterkünfte
Neubauvorhaben
mobile
temporäre
Unterkünfte
Umnutzungen im Bestand
Bauweise
Bestandsimmobilien
konventionell,
Holzbau, etc
meist städt. Bestandsgebäude, Schulen, Hausmeisterwohnungen, etc.
Wohncontainer, einfache
Modulbauten,
Traglufthallen, etc.
Sporthallen,
Umbauten
Gewerbehallen, etc
Standard
individuelles Wohnen
individuelles
Wohnen,
gültige Standards für den
geförderten Wohnungsbau
Gemeinschaftsunterkünfte
Gemeinschaftsunterkünfte,
Standard unterhalb soz.
Wohnungsbau
Gemeinschaftsunterkünfte,
einfacher Standard, kein
dauerhafter Aufenthalt
Nutzungsdauer
unbegrenzt
unbegrenzt
min. 2 Jahre
min. 2 Jahre
< 1 - 3 Jahre
Planrecht
bestehendes
Wohnungsbau
bestehendes
Planrecht
Wohnungsbau, Planrechtschaffung
i.d.R. §§ 34 oder 30
BauGB
ggfls i.V.m. Befreiungen
insb. Planrechtsnovellen
Aslyverfahrenbeschleunigungsgesetz
i.R. §§ 34 oder 30 BauGB
ggfls i.V.m. Befreiungen
Beispiele
Wohnraumvorhalteprogramm
Bauvorhaben Erdbeerfeld,
Sportplatz Holte
ehem. Hauptschule „Am
Ostpark“, Frenzelschule
Mergelteichstraße,
Dollersweg
Sporthalle Schweizer Allee
Planrecht
modular,
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IX.2.2 Quote für den geförderten Mietwohnungsbau
Im Rahmen der Entwicklung neuer Wohnbauflächen sollen in der Regel 25 % der geplanten
Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden. Der Ratsbeschluss vom
10.04.2014 hat zu einer Verlagerung des Schwerpunktes der 25 %-Regelung im Vergleich
zum Beschluss aus dem Jahr 1994 geführt. Nunmehr wird dem geförderten Wohnungsbau
(Geschosswohnungen und Mieteinfamilienhäuser) Vorrang eingeräumt. Dieser Beschluss
stellt eine wesentliche kommunale Maßnahme zur Ankurbelung der Schaffung von
bezahlbaren qualitativen Mietwohnungen dar.
Vorteile des geförderten Mietwohnraums:
- Mietpreisbindung (aktuell 5,25 €/m² netto kalt)
- Generelle Barrierefreiheit und Energieeffizienzstandard KfW 70
- Belegungsbindungen
sichern
Wohnraum
für
Wohnberechtigte
(Wohnberechtigungsschein)
IX.3 Investorenakquise
IX.3.1 Systematische Ansprache der Dortmunder Wohnungsunternehmen
Seit September 2015 werden seitens der Verwaltung regelmäßig Gespräche mit
Wohnrauminvestoren (auch Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen) zur
Schaffung neuer Mietwohnungen geführt. Aktuell erfolgen systematisiert bilaterale Gespräche
mit allen potentiellen in Dortmund aktiven Wohnungsunternehmen. Unterstützende
Leistungen der Verwaltung werden angeboten und konkrete Neubauabsichten/Maßnahmen
der Wohnungsunternehmen für die Jahre 2016 und 2017 dokumentiert. Für die
Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln des Landes NRW (klassische Förderung WFB - und Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge - RL Flü -) wird mit dem Ziel der
Schaffung sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen (Fördermix) intensiv geworben.
Beispiele für Maßnahmen:
 Mietwohnungsneubau
 Verdichtung im Bestand (soweit Wohnumfeldqualitäten erhalten bleiben)
durch:
o Aufstockung
o Anbauten
o Gebäude zwischen den Bestandsgebäuden
 Wohnungsunternehmen
städtische
Flächen
zum
Kauf
anbieten
(soweit vorhanden)
 Wohnungsunternehmen
auf
private
Flächenpotentiale
hinweisen
Noch sind nicht alle Gespräche mit den Unternehmen der Dortmunder Wohnungswirtschaft
geführt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in 2016 ff. verstärkt in den Wohnungsneubau
investiert werden wird. Ab Ende 2016 können hierdurch voraussichtlich mehrere hundert
neue Wohneinheiten pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
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IX.3.2 Aktivierung des privaten Wohnungsbaus
Gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus und Grund hat die Stadt Dortmund am 13.
Januar 2016 eine Öffentlichkeitsaktion (Tageszeitung, WDR, Internet, Info-Flyer etc.) zur
Aktivierung des Wohnungsbaus durch private Eigentümer/innen gestartet. Zudem ist eine
Anlaufstelle für Interessenten und Bauwillige im Dienstleistungszentrum Wirtschaft
eingerichtet worden. Feste Ansprechpartner wurden auf die Aufgabenstellung vorbereitet und
im Rahmen der PR-Aktion auch nach außen medial vorgestellt. Sie werden neben der
Beratungstätigkeit (Baurecht, Förderung, Verwaltungsverfahren) auch den Kontakt mit
Eigentümern/innen aufnehmen, die zwar über Wohnbauflächen verfügen, aber selbst nicht
beabsichtigen, zu bauen. Möglicherweise können diese Flächen dennoch für den Neubau
aktiviert werden (z. B. Verkauf der Flächen an Wohnungsunternehmen, bauwillige Private
oder die Stadt Dortmund).
IX.4 Aktivierung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG)
Der Rat hat am 16.12.2010 die Gründung der DSG beschlossen, damit die Stadt Dortmund
das städtebauliche Instrument des besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in ausgewählten Siedlungsbereichen (Westerfilde und Lanstrop)
einsetzen kann. Entsprechende Anwendungsfälle sind bislang nicht eingetreten bzw. konnten
abgewendet werden.
§ 2 des Gesellschaftsvertrages regelt das Handlungsspektrum der DSG:
„Gegenstand der Gesellschaft sind alle anfallenden Aufgaben im Bereich des Städtebaus und
der Wohnungswirtschaft einschließlich aller daraus resultierenden Nebenaufgaben. Sie kann
auch Aufgaben als Sanierungs- und Entwicklungsträgerin im Sinne des BauGB übernehmen.
Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, soweit sie dem Gesellschaftszweck
dienlich sind.“
Vor diesem Hintergrund kann die DSG als 100 %ige Stadttochter für die Stadt Dortmund
auch im Rahmen der Wohnraumschaffung bzw. -bewirtschaftung eingesetzt werden. Die
notwendigen Vorbereitungen für diesen Einsatz erfolgen aktuell unter der Federführung von
FB 23.
Neben dem Neubau von (gefördertem) Mietwohnraum auf kommunalen Grundstücken stellen
auch der Ankauf und die In-Wert-Setzung von Problemimmobilien Optionen zur Schaffung
von Wohnraum dar (besondere Synergien: Aufwertung von Quartieren, Auslösung von
Nachahmeffekten, Aktivierung „verlorenen“ Wohnraums).
IX.5 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund
Bei der Bewältigung der anstehenden wohnungspolitischen Herausforderungen nimmt die
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Baulandangebots eine Schlüsselrolle ein. Die aktive
(planerische) Steuerung der Wohnbauflächenentwicklung als Beitrag zur Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen orientiert sich an folgenden zentralen Grundsätzen, die bei der
Standortauswahl und Entwicklung von Baugebieten zu beachten sind:
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
88
Dezentralität
Wohnbauflächen, die auch zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen sollen, werden auf das
gesamte Stadtgebiet verteilt. Dies soll einen Beitrag für eine ausgewogene gesamtstädtische
Entwicklung leisten und der Entstehung von Monostrukturen vorbeugen.
Städtebauliche Integration
Neue Wohnbauflächen werden an städtebaulich integrierten Lagen, das heißt im
Siedlungszusammenhang, entwickelt, der sich unter anderem durch eine gute Anbindung an
den
öffentlichen
Personennahverkehr
sowie durch
die Erreichbarkeit
von
Nahversorgungseinrichtungen und sozialer Infrastruktur auszeichnet.
Mischung von Belegung und Bauformen
Geförderte Geschosswohnungsbauvorhaben sollen nur zu einem bestimmten Anteil mit
Flüchtlingen belegt werden. Monostrukturierte Großsiedlungen sind zu vermeiden. In
größeren Neubaugebieten ist weiterhin eine Mischung von Ein-, Zwei-, und
Mehrfamilienhäusern herzustellen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen
Nachfragegruppen entgegen kommt.
Qualität
Wohnungsneubauvorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen sollen unabhängig von der
Bauweise (konventionell, modular, etc.) nachhaltig nutzbar sein und den bestehenden
Qualitätsansprüchen des geförderten Wohnungsbaus in NRW entsprechen. Die in Dortmund
etablierte städtebauliche und gestalterische Qualität der Projektentwicklung bleibt als Maßstab
weiterhin gültig. Hierzu zählen auch die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft sowie die
Einbeziehung des Gestaltungsbeirates in den Planungsprozess.
Im Sinne der oben genannten Grundsätze soll die Entwicklung neuer Wohnbauflächen
vorrangig durch die Nutzung/ Aktivierung bestehender (Rest-) Potenziale in vorhandenen
Wohngebieten (u.a. B-Plan-Gebiete), durch städtebaulich verträgliche Nachverdichtungen
und Arrondierungen erfolgen. Nach Ausschöpfung dieser Potenziale, ist eine Entwicklung in
den Freiraum hinein zu prüfen. Im Zuge der Wohnbauflächenentwicklung ist auch die
Anpassung der sozialen Infrastruktureinrichtungen an die neu entstehenden Bedarfe
planerisch zu berücksichtigen.
IX.5.1 Bilanzierung – Wohnbaulandpotenzial in Dortmund
In der Dortmunder Stadtentwicklungsplanung (FB 61/2) wurde in den letzten Jahren ein
Baulandmonitoringsystem als zentrales Steuerungsinstrument der Bauleitplanung aufgebaut.
Auf dieser Grundlage ist es möglich, eine zeitnahe quantitative und qualitative Analyse des
Dortmunder Wohnbauflächenpotenzials vorzunehmen. Die nachfolgenden Daten geben einen
Überblick zum Stand 31.12.2014, ergänzt um punktuelle Aktualisierungen 2015. Die
Ergebnisse der jährlichen Aktualisierung zum 31.12.2015 werden im I. Quartal 2016
eingearbeitet.
Das Dortmunder Baulandpotenzial umfasste 2015 insgesamt rund 450 ha. Auf dieser Fläche
können bis zu 15.000 Wohneinheiten neu gebaut werden. Damit verfügt die Stadt Dortmund
auch im interkommunalen Vergleich über ein überdurchschnittlich großes Baulandpotenzial
(siehe Wohnungsmarktbericht Ruhr (Drucksache Nr. 03080-15), bzw. ruhrFIS-
Fortsetzung der Vorlage:
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89
Flächeninformationssytem Ruhr). Die Verteilung des Baulandpotenzials auf die Stadtbezirke
ist der folgenden Grafik zu entnehmen:
Wohnbaupotenziale nach Stadtbezirken
ha
WE
90
2500
80
2000
70
60
1500
50
40
1000
30
20
500
10
ha
WE
0
0
Ev
Scha
Br
Ap
Hö
Hom
Lüdo
Hu
Mg
In West
In Nord
In Ost
Für die konkrete Nachfrage ist jedoch weniger das Gesamtpotenzial von Bedeutung, sondern
vielmehr das aktuelle Angebot an baureifen Grundstücken und bezogen auf die
Flüchtlingssituation, insbesondere das Baulandangebot für den geförderten Geschosswohnungsbau. Die nachfolgende Grafik macht deutlich, knapp die Hälfte des gesamten
Dortmunder Baulandpotenzials (7.100 WE) kann als kurzfristig mobilisierbar eingeschätzt
werden. Das heißt, für diese Grundstücke liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine Baugenehmigung vor bzw. werden kurzfristig vorliegen. Hierzu zählen Baugrundstücke
in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, in Bebauungsplänen, deren Rechtskraft absehbar
bevorsteht und Baulücken. Hinsichtlich der Realisierungsperspektive stellt das kurzfristig
mobilisierbare Baulandpotenzial für den Geschosswohnungsbau mit rund 4.100 Wohneinheiten den größten Anteil dar.
Vordringliche Aufgabe ist es, dieses Flächenpotenzial möglichst kurzfristig und umfangreich
zu aktivieren und für die Ankurbelung des geförderten Geschosswohnungsbau zu nutzen
(siehe oben). Zentrale Bedeutung haben hierbei Aspekte der eigentumsrechtlichen
Verfügbarkeit (der weitaus überwiegende Teil der Baugrundstücke mit Planrecht ist nicht im
städtischen Besitz) und der möglichen Investoren. Ebenso ist zu beachten, dass für einen nicht
unerheblichen
Flächenanteil
bereits
konkrete
Entwicklungsabsichten
der
Grundstückseigentümer vorliegen (z.B. Baugebiete Hohenbuschei oder Phoenixsee). Weiter
wird es darum gehen, die erforderliche Grundstücksaufbereitung und -erschließung zu
beschleunigen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
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Realisierungsperspektiven der Wohnbaupotenziale
Dortmund Gesamtstadt
8000
7000
Wohneinheiten
6000
5000
Einfamilienhäuser
4000
Gesschosswohnungen
3000
2000
1000
0
kurzfristig < 2Jahre
mittelfristig 3-5 Jahre
langfristig < 5 Jahre
unklar
Zeitraum
Zeigt sich, dass hinsichtlich der kurzfristigen Mobilisierbarkeit von Baulandreserven nicht in
erster Linie planungsrechtliche Restriktionen ein Hindernis darstellen, sieht dies für die
mittel- und langfristige Betrachtung deutlich anders aus. Die perspektivisch zur Verfügung
stehenden Baulandreserven weisen nicht annähernd die Größenordnung des aktuellen
Baulandangebotes auf. Hier ist es vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage
erforderlich, die Flächen mit einer unklaren Entwicklungsperspektive einer kritischen Prüfung
zu unterziehen. Hierbei geht es vorrangig um die Gesichtspunkte wie Baugrundhemmnisse
(u.a. Altlasten), erhöhte Kosten für die Erschließung und eigentumsrechtliche Verfügbarkeit.
Abschließend muss geprüft werden, inwieweit das Baulandpotenzial durch zusätzliche entwicklungsfähige Flächen zu erweitern ist.
IX.6 Standorte für den Wohnungsneubau
Basierend auf den o.g. Grundsätzen für die Wohnbaulandentwicklung sind vom Krisenstab im
Sommer 2015 aus dem Dortmunder Wohnbaulandpotenzial 12 Standorte ausgewählt worden,
die vorrangig für den geförderten Geschosswohnungsbau entwickelt werden sollen, um dort
anteilig Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Entsprechend der Zielsetzung, die ersten
Standorte möglichst schnell einer Bebauung zuzuführen, wurden hierbei nur Flächen
berücksichtigt, die sich im Besitz der Stadt Dortmund befinden und für die entweder Baurecht
bereits vorliegt oder bei denen Planrechtsanpassungen kurzfristig umsetzbar sind. Die
Standorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt.
Es gilt, die große Anzahl der Asylbewerber mit Wohnraum zu versorgen, dabei gleichzeitig
eine möglichst effiziente Integration der neuen Bevölkerung zu ermöglichen und
Monostrukturen im Dortmunder Stadtbild zu vermeiden. Die Standorte mit den neu
errichteten, öffentlich geförderten Geschosswohnungen sollen aus diesem Grund auch nur
anteilig mit Flüchtlingen belegt werden.
Auf diesen 12 Flächen zusammen könnten knapp 1.000 WE entstehen.
Fortsetzung der Vorlage:
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Standorte für den Wohnungsneubau (Geschosswohnungsbau)
Stadtbezirk
Abgrenzung
Stadtteil
Name / Lage
Eigentümer
Grundstücksgröße
m² Kapazität
(schraffierter
ca. WE
Bereich)
Baurecht
Realisierungsperspektive
Winterkampweg,
Eving
Eving
Gemarkung
Eving, Flur 1
Stadt
Dortmund
ca. 3.400
Sondervermögen
50
Ev 148, WA, III,
18 - 24 Monate
0,4/1,2
Stadt
Dortmund
ca. 8.000
Sondervermögen
60
Ev 130/3 i.V.
24 - 36 Monate
WA II, 0,4/0,8
Am Katzenbuckel,
Eving
Eving
Gemarkung
Eving, Flur 7
Büttnerstraße,
Scharnhorst
Lanstrop
Gemarkung
Lanstrop, Flur 5
Stadt Dortmund
ca. 7.000
(ggfls
Teilfläche 50
für TEK)
§ 34 BauGB
18 - 24 Monate
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
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Stadtbezirk
Aplerbeck
Abgrenzung
Stadtteil
Schüren
Name / Lage
Untere
Pekingstraße
(südlich),
Eigentümer
Grundstücksgröße
m² Kapazität
(schraffierter
ca. WE
Bereich)
Stadt Dortmund
ca. 5.600
Stadt Dortmund
ca. 3.700
Baurecht
Realisierungsperspektive
40
§ 34 BauGB
18 - 24 Monate
40
FNP Wohnbaufläche, § 34 18 - 24 Monate
BauGB
Gemarkung
Schüren, Flur 2
Vorläuferweg,
Aplerbeck
Schüren
Gemarkung
Aplerbeck,
Flur 1
Dollersweg
Sportplatz
Brackel
Wickede
Pleckenbrink/
Morgenstraße,
Gemarkung
Wickede, Flur 5
Stadt
Dortmund,
gesamt
südliche
Flächen ca. 40.000
privat
Br
116
Gemeinbedarf
Schule,
150 davon Aufstellung B36 - 48 Monate
100 GWB
Plan: Br 213
Pleckenbrink,
Sportplatz
Morgenstraße
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
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Stadtbezirk
Abgrenzung
Stadtteil
Name / Lage
Eigentümer
Grundstücksgröße
m² Kapazität
(schraffierter
ca. WE
Bereich)
Baurecht
Realisierungsperspektive
Niederste
Feldweg,
Brackel
Wambel
Hannöversche
Straße,
Gemarkung
Wambel, Flur 1
Stadt
Dortmund,
östliches Flurstück ca. 27.760
privat
250
Br 206 WA III
18 - 36 Monate
0,4/1,2
Stadt Dortmund
ca. 6.700
45
Hom 278, SO,
36 - 48 Monate
B-Plan Änd. erf.
Stadt Dortmund
ca. 2.200
30
(ggf.
gemischte
§ 34 BauGB
Bauformen)
Zillestraße,
Hombruch
Hombruch
Gemarkung
Hacheney,
Flur 1,
Fuchteystraße,
Huckarde
Huckarde
Gemarkung
Huckarde,
Flur 2
18 - 24 Monate
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
94
Stadtbezirk
Abgrenzung
Stadtteil
Name / Lage
Eigentümer
Grundstücksgröße
m² Kapazität
(schraffierter
ca. WE
Bereich)
Baurecht
Realisierungsperspektive
Hauptschule
Bövinghausen,
Lütgendortmund
Bövinghausen
Bövinghauser
Straße,
Gemarkung
Bövinghausen,
Flur 1
Stadt
Dortmund,
teilweise privat mit ca. 17.000
Erbbaurecht Stadt
Dortmund
100 davon B-Plan
70 GWB
erforderlich
Sportplatz Holte,
Lütgendortmund
Holte
Holtestraße,
Stadt Dortmund
Gemarkung Holte,
Flur 1
ca. 9.800
36 - 48 Monate
100
§ 34 BauGB,
Fertigstellung
ggf. Verfahren
geplant
nach
§125
Ende 2016
BauGB
49
B-Plan Mg 131,
Fertigstellung
WA, 04, g, III,
geplant
Befreiung ggfls.
Ende 2016
erf.
Erdbeerfeld,
Mengede
Mengede
Mitte
Mengeder Straße/
Stadt
Dortmund,
Zum Erdbeerfeld,
ca. 4.300
Grundstücksfonds
Gemarkung
Mengede,
Flur 4
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
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IX.6.1 Planungsaktivitäten zur Erhöhung des Baulandangebots
Die große Anzahl der Flüchtlinge, die perspektivisch mit Wohnraum zu versorgen ist, macht
deutlich, dass die Entwicklung der oben beschriebenen 12 Standorte für den Wohnungsneubau nur ein erster Einstieg in den Prozess einer intensivierten Bautätigkeit sein kann. Das
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat sein Jahresarbeitsprogramm 2016 bereits so
angepasst, dass fortlaufend weitere Flächen einer Bebauung zugeführt werden können. Bereits
begonnene Planverfahren zur Realisierung von Geschosswohnungsbauvorhaben werden mit
Priorität zum Abschluss gebracht. Für zusätzliche Flächen werden neue Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse des Baulandmonitorings und der
Auswertung der Bautätigkeit in 2015 erarbeitet der Geschäftsbereich Stadtentwicklung im I.
Quartal
2016
eine
umfassende
Vorlage
zur
Wohnbauflächenrevision
des
Flächennutzungsplanes 2004. Hierbei soll es insbesondere um folgende zwei Fragestellungen
gehen:
1.
Welche Anpassungserfordernisse bestehen für die räumliche Planung infolge
der nachhaltigen Veränderung der Bevölkerungsentwicklung?
Unter Beachtung der bestehenden extrem hohen Prognoseunsicherheit kann es
hier nicht nur um die Dimensionierung von Flächenbedarfen gehen, sondern
insbesondere auch um die Entwicklung von Strategien und Leitlinien für eine
handlungsorientierte Siedlungsentwicklung „auf Sicht“. Hierbei gilt es
weiterhin in integrierten Planungsprozessen zu denken, um den Aspekten der
Integration, Bildung, Betreuung und Beschäftigung von Flüchtlingen gerecht
zu werden.
2.
Welche Optionen zur Siedlungsflächenerweiterung können auf der Grundlage
der bestehenden Datenlage benannt werden?
Vorrangig geht es um die Erhebung, wie groß das Potenzial an zusätzlichen
geeigneten und verfügbaren Flächen für den Wohnungsneubau in Dortmund
ist. Hierbei wird im Weiteren aber auch zu thematisieren sein, wie weit die
derzeit verfolgten Grundsätze auch bei anhaltend hohen Flüchtlingszahlen
durchzuhalten sind oder ob ggfls. auch weitere Handlungsalternativen zu
entwickeln sind.
IX.7 Wohnungsbaukoordination/Arbeitsgruppe Wohnungsbau
Im Kontext der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge hat der GdW Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. eine Resolution veröffentlicht.
Neben der Darstellung vielfältiger Handlungsbedarfe zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für eine Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland, enthält die
Resolution unter anderem den Vorschlag, dass die Wohnraumversorgung in den Kommunen
zur Chefsache erklärt wird und Wohnungsbaukoordinatoren benannt werden. Die
Notwendigkeit der Wohnungsbaukoordination wird von Vertretern der Wohnungswirtschaft
auch für Dortmund gesehen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
96
Die klassische Funktion der Wohnungsbaukoordination umfasst:
- Bildung der Schnittstelle zwischen allen beteiligten Behörden und der
Wohnungswirtschaft
- Optimierung von Verfahrensabläufen
- Erweiterung der Baulandausweisung (ein breites Angebot wirkt preisdämpfend
und kann den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen steigern)
In Dortmund wird die Funktion der Wohnungsbaukoordination von der Arbeitsgruppe
Wohnungsbau (AG Wohnungsbau) wahrgenommen. Am 21.04.2015 hat der
Verwaltungsvorstand die Anwendung der novellierten Geschäftsanweisung der AG
Wohnungsbau beschlossen. Ständige Mitglieder sind: der Fachbereich Liegenschaften, das
Umweltamt, das Planungs- und Bauordnungsamt, das Amt für Wohnen und Stadterneuerung
und das Tiefbauamt. Um die notwendige Entscheidungskompetenz sicherzustellen, werden
die Sitzungstermine ab sofort von den Amts- bzw. Fachbereichsleitungen (alternativ: Stv.
AL/Stv. FL) wahrgenommen.
Die Geschäftsführung der "Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft" wird vor dem
Hintergrund der Kooperation zur Umsetzung kommunaler Wohnungsbauvorhaben bzw. maßnahmen in die AG Wohnungsbau aufgenommen.
Dem Amt für Wohnen und Stadterneuerung obliegt die Geschäftsführung.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
97
X.
Berufliche Integration
Ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Integration von Flüchtlingen in unsere
Gesellschaft ist die Möglichkeit, arbeiten zu dürfen und arbeiten zu können. Es ist
wichtig, den zu uns kommenden Menschen hierzu möglichst schnell eine Perspektive
aufzeigen zu können. Erfolgskritisch für eine erfolgreiche Arbeitssuche und
Arbeitsaufnahme sind eine zeitnahe Feststellung bereits vorliegender beruflicher
Kompetenzen und der rasche Erwerb der deutschen Sprache.
Für die Region Dortmund stellt die Integration von Flüchtlingen, vor allem aufgrund einer
nach wie vor angespannten Arbeitsmarktlage (Arbeitslosenquote im Dezember 2015:
11,8 Prozent), eine große Herausforderung dar. Zwar meldet eine Vielzahl von Betrieben,
nach Aussagen zentraler Akteure aus dem Handwerks- und dem IHK-Bereich, durchaus
Interesse an der Beschäftigung von Flüchtlingen. Jedoch stellen sich hier in der Realität gleich
mehrere praktische Hürden auf: ungewisse berufliche Kompetenzen der Bewerber, Unklarheit
über den Aufenthaltsstatus und fehlende Sprachkenntnisse.
Bund und Stadt bzw. Jobcenter sowie Bundesagentur für Arbeit, aber auch Träger,
Institutionen und Verbände, haben hier bereits neue Ansätze für eine schnellere
Integration in den Arbeitsmarkt entwickelt.
Hierzu gehören unter anderem folgende Qualifizierungs- und Arbeitsansätze:
 „Neustart“ für Flüchtlinge in Deutschland (BMAS)
 „Integration Point“ (BA, Jobcenter in Kooperation mit der Stadt Dortmund)
 „Early Intervention NRW+“ (BA in Kooperation mit dem BAMF)
 „Handwerk hilft“ – Qualifizierung von MigrantInnen und Flüchtlingen mit
Bleibeperspektive (Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen)
 Flüchtlingsinitiative (Handwerkskammer Dortmund)
 „Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer“ (Grünbau gGmbH)
X.1
Rolle der Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung arbeitet in diesem Feld gemeinsam mit dem Sozialdezernat, dem
Jobcenter Dortmund, der Agentur für Arbeit Dortmund und anderen Partnern und unterstützt
die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, indem sie mit zentralen Akteuren und
Institutionen Gespräche führt, Spielräume für Projekte und ggf. Kooperationen auslotet, auf
Fördermöglichkeiten aufmerksam macht (vor allem über die Zugänge der Regionalagentur
Westfälisches Ruhrgebiet) und Arbeitgeber für die Beschäftigung von Flüchtlingen
sensibilisiert. Auf strategischer Ebene sichtet der Geschäftsbereich A&Q (Arbeit &
Qualifizierung) bundesweit Projekte aus dem Themenkomplex „Integration in Arbeit“,
bewertet diese und prüft die Übertragbarkeit auf den Dortmunder Kontext.
Mit den folgenden Akteuren und Institutionen wurden/werden aktuell Gespräche auf
Geschäftsführungsebene geführt, um zum einen die aktuelle Stimmungslage zu eruieren und
zum anderen Informationen über aktuelle und geplante Projekte zu sammeln:
 Berufsförderungswerk Dortmund
 Bildungswerk des Handwerks
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
98





Handwerkskammer Dortmund
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen
Unternehmensverbände Dortmund und Umgebung
Weiterhin soll das Gespräch mit Akteuren aus dem Bereich Gastronomie und Pflege
gesucht werden
Ziel der Aktivitäten der Wirtschaftsförderung ist die Verbesserung der Übergangssituation
von Flüchtlingen durch die Nutzung der Vor-Ort-Kapazitäten der gewerblich-technischen
Akteure und Institutionen.
Die bisher befragten Akteure sehen für Flüchtlinge vor allem Beschäftigungsmöglichkeiten
im Handwerk, da hier bereits in der Heimat erworbene (in)formelle praktische
Kompetenzen einen Einstieg in den Beruf, z. B. durch eine Ausbildung oder den Erwerb einer
Teil-/Nachqualifizierung erleichtern können. Die Industrie- und Handelskammer sieht ihre
Rolle bei der Anerkennung vorliegender ausländischer Berufsabschlüsse, die in
Zusammenarbeit mit der IHK FOSA durchgeführt wird, und der Sensibilisierung von
Unternehmen.
Bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt kommt niedrigschwelligen
Arbeitsangeboten („einfache Arbeit“) eine besondere Rolle zu. Daher sei an dieser Stelle auch
auf die durch die Wirtschaftsförderung im Jahr 2015 erarbeitete Studie „Wichtiger als gedacht
–
Einfacharbeitsplätze:
Auslaufmodell
oder
Beschäftigungsperspektive“
verwiesen, in der die Rahmenbedingungen von Einfacharbeit im Westfälischen
Ruhrgebiet untersucht wurden. Hier ist festzuhalten, dass diese niedrigschwelligen
Arbeitsangebote im westfälischen Ruhrgebiet zwar keine randständige Größe sind, es
aufgrund der mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft aber schlichtweg an der
Masse fehlt, um eine größere Anzahl von Flüchtlingen zu absorbieren und ihnen
mittelfristig Perspektiven bieten zu können.
X.2
Maßnahmen
X.2.1 „Neustart“ für Flüchtlinge in Deutschland
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) möchte u. a. Flüchtlingen zu
einem gelungenen Neustart in Deutschland verhelfen (siehe auch www.neustart-indeutschland.de) und plant über dieses Projekt eine bessere finanzielle Unterstützung der
Kommunen/Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Die Flüchtlinge sollen schnellst
möglich den Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Hierfür sind folgende Starthilfen geplant:
 Sprach- und Integrationskurse
 Einstieg in den Arbeitsmarkt durch
o Hospitationen/Praktika/Soziale Tätigkeiten
o Qualifikationsberatung und –anerkennung,
o Berufsausbildung oder Nachqualifizierung/Arbeitsaufnahme
Unterstützung und Beratung wird vorgesehen
 ab der Registrierung als Flüchtling bei der Bundesagentur für Arbeit und
 ab der Anerkennung als Flüchtling im örtlichen Jobcenter
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
99
X.2.2 „Integration Point“
Am 19.10.2015 wurde mit dem Jobcenter Dortmund, der Agentur für Arbeit Dortmund und in
enger Kooperation mit der Stadt Dortmund der Integration Point als gemeinsame Anlaufstelle
für Flüchtlinge in der Steinstraße eröffnet.
Mitarbeiter/-innen der Agentur und des Jobcenters setzen mit den erforderlichen
Sprachkenntnissen den gesellschaftlichen Auftrag um, Flüchtlingen durch Ausbildung und
Arbeit eine schnellstmögliche Integration in unsere Gesellschaft zu ermöglichen. Die
rechtskreisübergreifende Ausgestaltung des Integration Point, die eine „warme Übergabe“ bei
einem Zuständigkeitswechsel vom SGB III in das SGB II vorsieht, optimiert das
Prinzip der nahtlosen Betreuung der Flüchtlinge. Eine herzliche Willkommenskultur soll den
Menschen helfen, Schwellenängste vor deutschen Behörden abzubauen.
Mitarbeiter/-innen des Leistungsbereichs des Jobcenters sorgen bei einem
Bearbeitungsschlüssel von 1:110 für eine schnellstmögliche Sicherstellung des
Lebensunterhalts. Es werden Kurzanträge auf Leistungen nach dem SGB II ausgegeben und
möglichst gemeinsam mit dem Kunden ausgefüllt, entgegengenommen und bearbeitet. Mit
einem Betreuungsverhältnis von 1:150 für den Bereich SGB II erfolgt durch die Mitarbeiter/innen
der
Arbeitsvermittlung
eine
Analyse
vorhandener
Potenziale.
Die
Anerkennungsverfahren für ausländische Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse werden
eingeleitet und ein schneller Zugang zu den Integrationskursen soll sichergestellt werden. Die
Mitarbeiter/-innen bieten ein Bewerbungscoaching an, initiieren erforderliche
Anpassungsqualifizierungen und beraten bei der Orientierung im neuen gesellschaftlichen
Umfeld.
Die Eröffnung von beruflichen Perspektiven wird fokussiert, und die Arbeitsvermittler/-innen
setzen die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktförderung zielorientiert ein. Bei
vorhandenen Sprachkenntnissen wird ein zeitiger Wechsel in die allgemeine
Arbeitsvermittlung oder in eines der Spezialteams im Jobcenter erfolgen. Eine enge
Kontaktstelle der Mitarbeiter/-innen des Integration Points zu der Berufsberatung ergibt sich
insbesondere bei der Vorsprache minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, sowie generell bei
den Menschen unter 25 Jahren, die eine Ausbildung anstreben. Eine enge Zusammenarbeit
mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der Regionaldirektion NRW der
Bundesagentur für Arbeit, den Wohneinrichtungen der Stadt, dem Bleiberechtsnetzwerk,
heimischen Arbeitgebern, den Trägern der Sprachförderung und den Kammern sowie den
Verbänden ist gegeben.
Aktuell arbeiten im Integration Point
 zwei Fachassistenten im vorgeschalteten Empfang,
 drei Arbeitsvermittler/-innen der Agentur für Arbeit, die frühzeitig während des
Asylverfahrens bei Flüchtlingen mit guter Bleiberechtsprognose erste Maßnahmen zur
beruflichen Integration anstoßen,
 aus dem Jobcenter vier Arbeitsvermittler/-innen und drei Fachkräfte aus dem
Leistungsbereich für die Betreuung der Flüchtlinge, sobald diese in den Rechtskreis
SGB II wechseln.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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100
Aufgrund der vorliegenden Prognose für das Jahr 2016 ist von voraussichtlich 3.000 weiteren
Personen in ca. 1.540 Bedarfsgemeinschaften für den SGB II-Bereich auszugehen, was unter
Einhaltung der gesetzten Betreuungsschlüssel eine entsprechende Ausweitung des
Personalkörpers bedeuten würde.
X.2.3 „Early Intervention NRW+“
Durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
sowie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (Bundesprogramm XENOS) wurde das
Arbeitsmarktprojekt Early Intervention aufgelegt. Hier steht die Zielgruppe der noch nicht
anerkannten oder lediglich geduldeten Flüchtlinge im Fokus. Ziel ist die frühestmögliche
Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit einer positiven Bleibeprognose, die zur
Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland zur Verfügung stehen und folgende
Kriterien erfüllen:
 Flüchtlinge, die über die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder eine positive
Bleiberechtsprognose verfügen.
 Flüchtlinge, die über eine marktgerechte Qualifikation in einem der Engpassberufe
verfügen, oder
 Flüchtlinge, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene
Berufsausbildung mit einer abgeschlossenen Schulbildung verfügen und die über
Deutschsprachkenntnisse oder die Voraussetzungen zum kurzfristigen Erlernen der
deutschen Sprache verfügen.
Inhalte des Projektes sind:
 Sprachförderung
 berufsbezogene Sprachförderung
 Begleitung/Unterstützung
des
Abschlüssen
 berufliche (Neu-)Orientierung
 Arbeitsmarktberatung
 Vermittlung in Arbeit
Anerkennungsverfahrens
von
ausländischen
Im Rahmen von Early Intervention NRW+ werden heute bereits drei Flüchtlingsberater/-innen
in der Agentur für Arbeit in Dortmund eingesetzt. Sie sprechen insgesamt neun Sprachen, u.a.
Arabisch, Französisch, Englisch sowie Djerma. Mit der Eröffnung des Integration Point
werden
sie
von
vier
zusätzlichen
Arbeitsvermittler/-innen
und
drei
Mitarbeiter/-innen aus dem Jobcenter unterstützt.
X.2.4 Geplante Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge von Jobcenter und Agentur
für Arbeit
Seit 2015 steigt die Zahl der Flüchtlinge kontinuierlich an; in der Agentur für Arbeit
Dortmund sind seither knapp 500 Flüchtlinge gemeldet, im Jobcenter Dortmund haben knapp
1600 Personen aufgrund der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetztes und der
Anerkennung als Asylbewerber und –bewerberinnen Zugang zu SGB II-Leistungen erhalten
(Stand Januar 2016).
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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101
Für Flüchtlinge gilt in erster Linie, dass in der Regel keine oder nur sehr rudimentäre
Deutschkenntnisse vorhanden sind. Ausreichende Sprachkenntnisse sind aber eine
unverzichtbare Voraussetzung für eine gelingende berufliche und gesellschaftliche
Integration. Um diesen Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland zu
ermöglichen, ist neben einer detaillierten Kompetenzfeststellung der Flüchtlinge der schnelle
Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen notwendig.
Daher werden neben dem schnellen Zugang zu Sprachkursen flankierend Maßnahmen
angeboten, die diesen Personenkreis an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen und
parallel Orientierung im gesellschaftlichen Umfeld bieten.
Hierzu werden in 2016 im SGB III-Bereich rd. 1,4 Mio € und im SGB II-Bereich rd. 2,9 Mio.
€ zusätzlich zum jeweiligen Eingliederungstitel bereitgestellt. Die Platz- bzw. Eintrittsgrößen
für Flüchtlinge wurden damit zusätzlich on-top auf Grundlage eines gesonderten Budgets
geplant; die Größenordnung der Eintritte für Nicht-Flüchtlinge wurde dabei nicht beeinflusst.
Bis zum 31.12.2015 wurden insgesamt 1500 Plätze in Einstiegskursen besetzt. Dieses
Instrument wird es in der bisherigen Form in 2016 nicht mehr geben.
Geplante Maßnahmen für junge Menschen








Perspektiven für junge Flüchtlinge (Perju-F): Orientierung und Heranführung an das
deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem.
Förderzentrum U25
Aktivierungshilfe für Jüngere (Aktivierungshilfe Pro): Niedrigschwelliges Angebot
im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung für junge Menschen
mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen.
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE integrativ)
Einstiegsqualifizierung (EQ): ausbildungsvorbereitendes Langzeitpraktikum beim
Arbeitgeber.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (bvB):
Ausbildungsvorbereitung,
Berufsorientierung, Vermittlung praktischer Fertigkeiten, nachträglicher Erwerb
Hauptschulabschluss.
Assistierte Ausbildung (AsA): individuelle, intensive und kontinuierliche Begleitung
und Förderung der Jugendlichen bei gleichzeitiger Unterstützung des ausbildenden
Betriebes durch Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen und Lehrkräfte in
Kooperation mit Berufsschule über einen Zeitraum von sechs Monaten vor
Ausbildungsbeginn bis zum Ausbildungsabschluss.
Erwerb C1-Sprachniveau (Freie Förderung): Sprachkursangebot der Universitäten
für studierwillige Flüchtlinge.
Geplante Maßnahmen für Erwachsene




Perspektiven für Flüchtlinge (PerF): Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt,
Feststellung der berufsfachlichen Kenntnisse.
Förderzentrum (FZ): Maßnahme zur Verfestigung der Sprachkenntnisse im
Anschluss an die Teilnahme an einem BAMF-Integrationskurs.
Berufsfachliche Qualifizierungen
Basissprachkurs (ESF gefördert)
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
102

Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Festigung des Spracherwerbs.
Geplante integrationsorientierte Instrumente für beide Personengruppen



Eingliederungszuschuss (EGZ): Leistungen an Arbeitnehmer für den Ausgleich einer
Minderleistung (z.B. wegen fehlender Sprachkenntnisse).
Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG): Praktikum mit dem Ziel einer Übernahme in
ein Beschäftigungsverhältnis.
Vermittlungsbudget:
Kostenerstattung
für
Anerkennungen,
Zeugnisse,
Übersetzungen, Bewerbungen etc.
Insgesamt sind aktuell rechtskreisübergreifend 1570 Eintritte in Maßnahmen durch die
Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter geplant.
X.2.5 „Handwerk hilft“ – Qualifizierung von MigrantInnen und Flüchtlingen mit
Bleibeperspektive (Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen) – geplant –
Die Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen will mit dem Projekt „Handwerk hilft“
einen Beitrag zur beruflichen Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive leisten.
Zentrale Bestandteile des Projektes sind:




Orientierung
Ausbildung und Anpassungsqualifizierung
Beschäftigung
Zielgruppenorientierte Nutzung von Instrumenten der Kompetenzerfassung, der
Potenzialanalyse und des berufsbezogenen Profilings hinsichtlich interkultureller
Nutzbarkeit
 Beratung/Unterstützung/Lotsenfunktion zur sozialen Stabilisierung
Im Projektkontext sollen kompetenzerfassende potenzialanalytische Verfahren geprüft,
genutzt und weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, sie auf interkulturelle Verwendbarkeit
auszurichten und sie in standardisierter Berichtsform den Richtlinien der erfassenden
Behörden anzupassen und diese auch anderen Kreishandwerkerschaften und Trägern als
Multiplikator zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin
steuert
die
Kreishandwerkerschaft
die
Bedarfserfassung
von
Berufseinstiegsangeboten (Praktika, Ausbildung, Beschäftigung) des lokalen Handwerks über
ihre Innungen und implementiert ein darauf ausgerichtetes Vermittlungsmanagement.
Weiterhin führt sie zielgerichtete Matchinginstrumente ein, die Ergebnisstrukturen aus
Kompetenzerfassung und nachgeschalteter Berufsorientierung auf die betrieblichen Bedarfe
der Unternehmen beziehen. Ein enger Informationsfluss zu BA und Jobcenter ist geplant.
Gemeinsam mit Migrantenorganisationen werden auf lokaler Ebene Lotsenfunktionen für
zusätzliche Angebote übernommen, die unmittelbar der Stabilisierung von Ausbildung und
Beschäftigung und mittelbar der sozialen Integration dienen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
103
X.2.6 Flüchtlingsinitiative (Handwerkskammer Dortmund)
Zwanzig junge Flüchtlinge aus Krisengebieten haben im Rahmen der Flüchtlingsinitiative der
HWK Dortmund die Chance erhalten, im Kammerbezirk Dortmund eine
handwerkliche Ausbildung zu absolvieren. Ob Tischler, Dachdecker, Fachverkäufer im
Nahrungsmittelhandwerk, Elektroniker oder auch Anlagenmechaniker – je nach Interesse und
Talent können die jungen Frauen und Männer eine für sie passende Lehre durchlaufen und
sich qualifizieren. Das Pilotprojekt wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit für das Jahr 2015 finanziert.
Von den insgesamt 20 Teilnehmern haben bis August 2015 14 mit ihrer Ausbildung
begonnen. Vermittelt wurden die jungen Leute vor allem an Betriebe in Dortmund, etwa als
Augenoptiker, Elektroniker für Kältetechnik, KFZ-Mechatroniker oder Parkettleger. Doch
auch Betriebe in Unna, Bochum, Hamm und Lünen bilden nun jeweils einen Asylsuchenden
bei sich aus. Die HWK Dortmund übernimmt zwei Personen; sie werden zu Kaufleuten für
Büromanagement qualifiziert. Im Herbst 2015 wurde die Teilnehmerzahl noch einmal
aufgestockt. Zum aktuellen Zeitpunkt (Januar 2016) konnten insgesamt 23 junge Menschen
durch das Programm in Ausbildung vermittelt werden18. Im Jahr 2016 ist eine Erweiterung
des Programms auf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geplant.19
X.2.7 „Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer“ (Grünbau
gGmbH)
Die Zielgruppe des Angebots sind Neuzuwanderer („EU-Neubürger“) sowie junge
Flüchtlinge, die über eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis
verfügen – für die eine Ausbildung nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis also prinzipiell
möglich ist, die aber dennoch einen erschwerten Zugang zum Ausbildungsmarkt haben. Das
Angebot richtet sich an junge Menschen, deren Sprachniveau und schulische
Erfahrungen den Anforderungen einer dualen Ausbildung gerecht werden. Das Angebot
umfasst den kompletten Prozess von der Entscheidung über den geeigneten Ausbildungsberuf,
die Bewerbungsphase bis hin zu begleitenden Hilfestellungen nach erfolgreicher
Ausbildungsaufnahme.
In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer und der IHK akquiriert die gemeinnützige
Gesellschaft für soziale Beschäftigung und Qualifizierung, Ausbildungsbetriebe sowie
Einstiegsqualifizierungen und Praktika. Auch während der Ausbildung steht Grünbau den
jungen Menschen zur Seite, und bietet ihnen begleitende Hilfestellungen an.
18
19
Diese Zahl ist noch nicht offiziell durch die HWK veröffentlicht.
Die geplante Erweiterung des Programms ist noch nicht offiziell durch die HWK kommuniziert.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
104
X.3
Voraussetzungen für die Beschäftigungsaufnahme von Flüchtlingen
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
105
XI.
Aktivitäten im Geschäftsbereich Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt
des Oberbürgermeisters und des Rates
Zahlreiche Koordinierungsstellen und Projektbüros des Geschäftsbereichs für
Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates
fokussieren sich derzeit in ihrer Arbeit auf die Flüchtlingsthematik. Insbesondere gilt dies für
die Bereiche: MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI), die
Freiwilligenagentur Dortmund sowie die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie.
XI.1 Aktivitäten von MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIADO-KI)
XI.1.1
Koordinierung der Förderprogramme des Landes NRW zum Themenkomplex
„Flüchtlinge und Ehrenamt“
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat im Jahr 2015 zwei
Förderprogramme zur Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und
Flüchtlingshelfer und Träger der Flüchtlingsarbeit in den Kommunen aufgelegt. Die Kreise
und kreisfreien Städte konnten die Förderung über die jeweiligen Kommunalen
Integrationszentren beantragen, um die Mittel an Vereine und Träger der Flüchtlingsarbeit
weiterzuleiten.
MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) hat jeweils im Februar
2015 und im Oktober 2015 Förderanträge gestellt und die entsprechende Bewilligung
erhalten. Die unten aufgeführten Förderprogramme wurden über MIA-DO-KI (in
Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur, dem Sozialdezernat und dem Sozialamt)
koordiniert, die Fördergelder an Träger der Flüchtlingsarbeit weitergeleitet.
 18.000 € im Rahmen des Programms "Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit" für die
Unterstützung und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit.
 45.750 € im Rahmen des Programms "Zusammenkommen und Verstehen" für die
Einrichtung von Begegnungsräumlichkeiten und Lernstätten sowie zur Erstellung von
Infomaterialien
XI.1.2
NRW-Landesprogramm „ Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“
(Fördersumme für Dortmund: 18.000 €)
Die Fördersumme des Förderprogramms „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ wurde zu
gleichen Anteilen anhand von Weiterleitungsverträgen an insgesamt acht Einrichtungen
weitergeleitet, die von sieben Trägern geleitet werden. Die Verwendung richtete sich nach
den Förderrichtlinien und wurde eingesetzt zur Einrichtung und Unterstützung für
niedrigschwellige Sprach- und Lesegruppen sowie zur Einrichtung und Unterstützung von
Spielgruppen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
106
NRW-Landesprogramm „ Zusammenkommen und Verstehen“
(Fördersumme für Dortmund: 45.750 €)
Die Fördersumme wurde nach Informationsveranstaltungen zur Bedarfsanalyse anhand von
Weiterleitungsverträgen an insgesamt 17 Einrichtungen vergeben. Die Einrichtung, darunter
sechs Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, werden von neun Trägern
koordiniert.
Angelehnt an die Förderrichtlinien des Förderkonzeptes „Zusammenkommen und Verstehen“
wurde die Förderung verwendet für:
Die Ausstattung und Renovierung von Räumen:










mit Spiel- und Sportgeräte für Gruppenaktivitäten
zur Nutzung als eine Fahrradwerkstatt
als Treffpunkt für die Errichtung eines Dorfcafés
als Schulungsraum, insbesondere Deutsch Schulungsraum
zur Anschaffung von Medien zur Schulung
als Fitness- und Musikraum
als Kommunikations- und Schulungsraum,
Renovierung und Umbau als Begegnungs- und Schulungsraum (ehemalige Gaststätte)
Renovierung unter Beteiligung von Jugendlichen und Ausstattung als Fitnessraum
Renovierung und Umgestaltung als Kinderspielraum und Kinderbetreuungsraum
Ferner wurde durch die Fördersumme Informationsmaterial erstellt und/oder angeschafft zur
Übersicht über allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen und Information über Regeln des
Zusammenlebens, darunter:






Informationsmaterial zur Orientierung in Dortmund
Erstellung individueller Stadtpläne
Erstellung einer Übersicht über Beratungsstellen und Veranstaltungsorte
Anschaffung von Informationsmaterial und Übersetzungen in unterschiedlichen Sprachen
Erstellung einer „Willkomensmappe“ mit Informationen über Angebote vor Ort
Equipment für internetbasierte Medien zur Herstellung von Videos mit Interviews und
individuellen Berichten der Jugendlichen
XI.1.3
Aktivitäten im Rahmen des „Masterplans Migration/Integration“
Im
Rahmen
der
integrationspolitischen
Handlungsfelder
des
„Masterplans
Migration/Integration“ (Bildung, Arbeit und Unternehmen, Soziale Balance in den
Stadtbezirken und Weltoffene/ Internationale Stadt) werden regelmäßig Projekte, Maßnahmen
und Aktionen von Migrantenorganisationen, zivilgesellschaftlichen Trägern, Vereinen und
Wohlfahrtsverbänden zum Thema Flüchtlinge finanziell, organisatorisch und inhaltlich
unterstützt, vielfach in enger Zusammenarbeit mit MIA-DO-KI. Dazu zählen beispielsweise
die Unterstützung/Beteiligung von/an Projekten/Veranstaltungen im Rahmen von
Filmabenden, Ausstellungen, Lesungen, Kampagnen, Fachveranstaltungen sowie
Flüchtlingsforen. Auch die Erstellung von Stellungnahmen und Letter of Intents für
Projektanträge zur Flüchtlingsthematik zahlreicher Integrationsakteure in Dortmund gehört
hier zu den Aufgaben.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
107
Darüber hinaus gibt es insbesondere in der Bildungsarbeit bezüglich der Zielgruppe
Flüchtlinge eine enge inhaltliche und personelle Kooperation mit dem Fachbereich Schule zu
den Themenbereichen „Durchgängige Sprachbildung“, „Seiteneinsteigerberatung“ und
„Übergang Schule-Beruf“: Im Rahmen der Kooperation mit dem Dienstleisungszentrum
Bildung (DLZB) des Fachbereiches Schule sind zurzeit 116 Klassen an 78 Schulen für 2035
Schülerinnen und Schülern für sogenannte Seiteneinsteiger bzw., Flüchtlingen eingerichtet. In
Dortmund gibt an 36 Grundschulen insgesamt 42 Klassen mit 699 Schülerinnen und
Schülern. In der Sekundarstufe I existieren an 33 Schulen insgesamt 51 Klassen mit 922
Schülerinnen und Schülern. An neun Dortmunder Berufsschulen sind 23 Klassen für
insgesamt 414 Flüchtlinge eingerichtet. (Quelle: Fachbereich Schule, Stand November 2015)
Das Programm „Griffbereit“ zur Sprachförderung ist zudem für die Arbeit im Bereich der
Flüchtlingsthematik angepasst worden. Das Programm wird zurzeit in der
Flüchtlingsunterkunft am Ostpark und ab Februar 2016 im Stadtbezirk Lütgendortmund
durchgeführt und soll auf andere Flüchtlingseinrichtungen ausgeweitet werden. Programme
zur Sprachförderung unter Einbeziehung der Elternbegleitungen werden zurzeit in
Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer Nähe von Flüchtlingseinrichtungen angeboten.
Diese sollen perspektivisch in weiteren Flüchtlingseinrichtungen angeboten werden, soweit
Räume und Gegebenheiten dafür zur Verfügung stehen.
Auch in den kommenden Jahren wird die Flüchtlingsthematik sowohl in der Querschnitts- als
auch in der Bildungsarbeit vom MIA-DO-KI eine zentrale Rolle einnehmen. Durch den
verwaltungsinternen und –externen partizipativen und dialogorientierten Prozess mit allen
wesentlichen Integrationsakteuren in Dortmund im Rahmen des „Masterplans
Migration/Integration“ (durch die Expertenrunde sowie die Arbeitskreise zu den
integrationspolitischen
Handlungsfeldern),
wird
eine
dauerhafte
Berücksichtigung/Behandlung der Flüchtlingsthematik sichergestellt. Wesentliche Ziele, die
u.a. auch im Rahmen des letzten Integrationskongresses am 26.11.2015 formuliert wurden,
werden die Sprachbildung, die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die
Integration in die Nachbarschaft sein. Auch die Arbeit in den Themenfeldern Ehrenamt und
die Rolle der Migrationsorganisationen in der Flüchtlingsarbeit wird im Vordergrund stehen.
Hier gibt es u.a. eine enge Kooperation mit der FreiwilligenAgentur Dortmund. Intensiv
eingebunden ist MIA-DO-KI zudem in zahlreichen Gremien, Koordinierungskreisen und
Arbeitsgruppen zur Flüchtlingsthematik innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
Sehr eng verknüpft sein wird diese Arbeit insbesondere mit dem ab 2016 geplanten
Aktionsprogramm „KOMM-AN-NRW“. Damit sollen Städte und Gemeinden unterstützt und
Menschen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren, bei den anstehenden
Integrationsaufgaben gestärkt werden. Das Aktionsprogramm sieht u.a. eine personelle
Stärkung der bereits bestehenden Integrationsstruktur in Form der rund 50 Kommunalen
Integrationszentren im Land vor. Diese personelle Stärkung soll insbesondere in den
Themenfeldern Flüchtlinge und Ehrenamt eingesetzt werden.
XI.2 Aktivitäten der Freiwilligenagentur Dortmund
In den letzten Monaten ist sowohl die Notwendigkeit als auch die Bereitschaft, sich
ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe zu engagieren, stark gewachsen. Je mehr Menschen in
Deutschland ankommen, desto größer ist die Hilfsbereitschaft. Freiwillige verteilen
Kleiderspenden, übernehmen Patenschaften und geben Deutschunterricht, eine erfreuliche
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
108
Entwicklung. Viele dieser Initiativen sind aus der aktuellen Situation heraus entstanden, viele
Organisationen und die Wohlfahrtsverbände sind schon traditionell in diesem Bereich aktiv.
Die Übergangseinrichtungen erfahren eine große Hilfsbereitschaft aus dem direktem Umfeld
und der Nachbarschaft, dort haben sich Strukturen gebildet, die hausinterne Angebote
durchführen und koordinieren. Diese Aufgaben werden in der Regel durch einen eigenen Pool
von Ehrenamtlichen übernommen. Allen Akteuren ist daran gelegen, diese Hilfsbereitschaft
aufrecht zu erhalten und auszubauen.
Mit der Anzahl der Auszüge werden außerhalb der Übergangsheime ehrenamtliche
Unterstützungsstrukturen in den Stadtbezirken immer wichtiger. Die FreiwilligenAgentur hat
in Kooperation mit verschiedenen Organisationen über 50 neue Aufgabenfelder entwickelt,
die an der Integration der Flüchtlinge arbeiten. In Bereichen, wie Freizeitgestaltung/
Begleitung, Sprachunterricht und Patenschaften konnten in den letzten Monaten zahlreiche
Interessierte vermittelt werden.
Es haben sich 440 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Listen eintragen lassen, die nicht
sofort eingesetzt werden konnten. Diese Interessierten werden in persönlichen Gesprächen
nach und nach von der FreiwilligenAgentur beraten. Es werden ihnen verschiedene
Engagementmöglichkeiten vorgestellt und vermittelt. Die Zahlen der Beratungen sind im
letzten Jahr sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise im September 2015 insgesamt
262 Personen beraten (September 2014 – 145 Personen). Die Beratungskapazitäten sind
ausgereizt und immer mehr Beratungen werden außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt.
Ziel der FreiwilligenAgentur ist es, die spontane Hilfsbereitschaft rund um die
Willkommenskultur in Dortmund in eine nachhaltige Integration, münden zulassen. Somit
zielen die Beratungsgespräche auf ein längerfristiges Engagement in den neuen und bereits
bestehenden Integrationsprojekten ab. In enger Absprache mit Trägern werden ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer auch in bestehende Projekte vermittelt. In Kooperation mit dem
Forum Ehrenamt wurde ein Qualifizierungsangebot für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
entwickelt.
Am 14. Dezember 2015 ist die zweite Drehscheibe in Dortmund gestartet, jeden vierten Tag
kommen Züge mit Flüchtlingen am Signal-Iduna Bahnhof an und werden nach Selm/Bork
weitergeleitet. Mit der Unterstützung von 35-40 ehrenamtlich Helfenden, werden die
Flüchtlinge in Empfang genommen und für den kurzen Aufenthalt betreut. Für die
Übersetzung von Informationen und die Betreuung von Kindern und des Wickelraumes
werden die Ehrenamtlichen eingesetzt. Die Helferlisten werden über die FreiwilligenAgentur
zusammengestellt und koordiniert und mit der Feuerwehr abgestimmt.
Ausblick 2016
Mit einer weiteren Stelle in der FreiwilligenAgentur können im Rahmen der operativen
Koordination folgende Aufgaben übernommen werden:
 Vernetzung mit den Ehrenamtskoordinatoren der Wohlfahrtsverbände
 Schnittstelle zu bestehenden Strukturen und Arbeitkreisen
 Projektbegleitung und
Patenschaftsprojekte
Unterstützung
z.B.
Integrationsnetzwerk,
Qualifizierung,
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
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03404-16
109
 Ansprechpartner für die Akteure rund um das Thema Ehrenamt
 Ansprechpartner rund um das Thema Ehrenamt verwaltungsintern/ gesamtstädtisch
XI.3 Aktivitäten der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Die starke Zunahme der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 hat dazu geführt, dass dieser
Personenkreis in Deutschland und auch in Dortmund sehr stark in den Fokus der
Rechtsextremen geraten ist. Das Ziel der Rechtsextremen ist dabei, die Flüchtlingsfrage zu
nutzen, um mit ihren menschenverachtenden und rassistischen Positionen Anschluss an die
Mehrheitsgesellschaft zu finden. Sie verbreiten über ihre eigenen Internetauftritte, vor allem
in den sozialen Netzwerken, gezielte Hetze gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Dabei
verknüpfen sie immer wieder die Aufnahme von Flüchtlingen mit einem vermeintlichen oder
auch echten Anstieg von Straftaten in dieser Stadt, um so gezielt Ängste in der Bevölkerung
zu schüren. Sie vermeiden es dabei natürlich, die tatsächlichen Gegebenheiten
wiederzugeben, da dies ihre „Argumente“, die in der Regel nichts anderes als
Verschwörungstheorien sind, um den Zuwachs an „Ausländerkriminalität“ zu belegen,
widerlegen würde.
Neben ihren medialen Aktivitäten waren die Rechtsextremisten im letzten Jahr aber auch
verstärkt auf der Straße aktiv. So haben sie immer wieder versucht, an den
Bürgerdialogveranstaltungen zur Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften teilzunehmen. Dies
wurde ihnen aber nach ihrem SA- gleichen Auftritt Anfang 2015 in Eving konsequent
verwehrt. Sie haben dann mit zahlreichen sog. „Mahnwachen“ versucht, vor allem mediale
Aufmerksamkeit zu erreichen. Dazu haben sie sich in den Stadtteilen Eving und Mengede
auch so genannter Bürgerinitiativen („Eving/Mengede sagt nein zum Asylantenheim“)
bedient, um Mitläufer aus den Stadtteilen zu gewinnen. Dies ist ihnen bisher allerdings
öffentlich wahrnehmbar nicht gelungen.
Rückblick 2015:
Die Koordinierungsstelle hat:
 mit den Veranstaltern der Bürgerdialoge ein Sicherheitskonzept entwickelt und an den
Veranstaltungen, einschließlich der öffentlichen Ortsbegehungen, teilgenommen;
 Betreiber von Asylbewerberunterkünften zur Vorgehensweise und Strategie der
Rechtsextremen beraten und teilweise Mitarbeitende fortgebildet;
 Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes der Betreiber zum Thema Rechtsextremismus
fortgebildet;
 an den Runden Tischen und in den Netzwerken gegen Rechtsextremismus die
Flüchtlingssituation und den Umgang der Rechtsextremen damit thematisiert und
entsprechende Maßnahmen und Strategien für die betroffenen Stadtteile diskutiert.
Ausblick 2016:
Es ist vorgesehen
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
110
 als Ziele in den Aktionsplan aufzunehmen: „Sicherheit und Unterstützung von
Geflüchteten und Helfenden“, „Aktivierung und Information der Bevölkerung rund um
Unterkünfte“ und „Verhinderung des gegeneinander Ausspielens von Geflüchteten und
sozial Benachteiligten in der öffentlichen Wahrnehmung“;
 die Träger von Flüchtlingsunterkünften, auch unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, in
die Netzwerke und Runden Tische gegen Rechtsextremismus einzubinden;
 die Beratungen und Fortbildungen zum Sicherheitskonzept fortzuführen;
 die Erstellung einer Argumentationshilfe durch einen freien Träger logistisch, inhaltlich
und finanziell zu unterstützen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
111
XII. Sachstand zur Personalsituation
XII.1 Personalmehrbedarfe
Die unmittelbaren Aufgabenzuwächse aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen beziehen
sich auf folgende Fachbereiche: 23; 32; 37; 50; 51; 53; 61 und 65.
In der Regel haben die Fachbereiche die zusätzlichen Bedarfe mit dem Fachbereich Personal
und Organisation abgestimmt und teilweise wurden durch Beschluss des jeweiligen
Krisenstabes Personalbedarfe festgestellt. Im Nachgang wurden die entsprechenden
Organisationsverfügungen erstellt und mitbestimmt.
Insgesamt wurden 225,31 vollzeitverrechnete Plan- bzw. befristete Projektstellen zusätzlich
eingerichtet. Davon sind 44,25 vollzeitverrechnete Stellen durch interne Besetzungen und
115,26 vollzeitverrechnete Stellen durch externe Einstellungen gedeckt.
Das Besetzungsverfahren bei 5,5 vollzeitverrechneten internen Umsetzungen und 21,5
vollzeitverrechneten externen Einstellungen ist begonnen aber noch nicht abgeschlossen.
Die angemeldeten Bedarfe für 38,9 vollzeitverrechnete Planstellen befinden sich im
Abstimmungsprozess mit dem Fachbereich Personal- und Organisation.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
112
Personalbedarfe "Flüchtlinge" 2015 einschl. Erweiterung EAE (Stand 31.12.2015)
Stellenmenge vzv.
FB
Verw.
e. D.
Verw.
m. D.
Verw.
g. D.
Verw.
h. D.
Techn.
g. D.
Besetzung bzw. Einstellung
Techn.
h. D.
1
1,1
9
23
3
1
1,5
4
5
15,87
2
3
3
20,43
1
4
2
1
1
2
0,74
1,9
2,87
4,42
5,67
1
1
1
1
2
4
1
1
2
1
1
1
3
22
intern
intern
intern
intern / extern
extern
intern
extern
extern
intern
extern
intern
intern / extern
intern
intern / extern
intern
intern
intern
extern
intern
intern
intern
intern
intern
extern
intern / extern
Summe
1
Summe
23/PG Flüchtlinge - Assistenzdienste
23/PG Flüchtlinge - Rechnungswesen
23/PG Flüchtlinge - kfm. Projektmitarbeit
23/PG Flüchtlinge - techn. Projektmitarbeit
23/PG Flüchtlinge - studentische Hilfskräfte
93,9
1
erfolgt
intern
32/1 ZD - Führungsunterstützung Flüchtlinge"
32/4-7 - Sachbearbeitung mD
32/4-7 - Sachbearbeitung gD
32/5 EAE - Transferkoordination / Teamkoordination (Refinanzierung)
32/5 EAE Erweiterung - Registrierung
32/5 EAE Erweiterung - Transferkoordination mD
32/5 EAE Erweiterung - Transferkoordination gD
32/5 EAE Erweiterung - UMF
32/5 EAE Erweiterung - Sachbearbeitung Backoffice
32/5 EAE Erweiterung - Leitung
32/5 EAE Erweiterung - Fachkoordination
32/5 EAE Erweiterung - Unterstützungsdienste
32/5 EAE Erweiterung - IT
32/5 EAE Erweiterung - ReWe
32/5 EAE Erweiterung - Koordination, Prozesssteuerung, Qualitätskontrolle,
Beschwerdemanagement
32/6-3 Bewachung - Einheitssachbearbeitung gD
32/6-3 Bewachung - Sonstige Gewerbeangelegenheiten gD
32/6-3 Bewachung - SB Bewachung mD
32/4-6 - fachliche Sachbearbeitung EU-Bürger/innen
32/4-8 Aufenthaltsbeendigungen und Ausweisungsverfahren - SB
13
Summe
Besetzung
intern / extern
37/KF - Leitung Koordination Flüchtlinge
37/KF - Stellv. Leitung Koordination Flüchtlinge
37/KF - Sachbearbeitung Flüchtlingslage
37/KF - Sachbearbeitung Koordination Flüchtlinge
37/KF - Sachbearbeitung Flüchtlingslage (technisch)
37 GF KS - Sachbearbeitung Geschäftsführung Krisenstab
37/1 - Beschaffung, Verträge, Controlling (Flüchtlingshilfe)
37/1 - Sachbearbeitung Finanzbewirtschaftung (Flüchtlingshilfe)
37/2- Sachbearbeiter Einsatzplanung Flüchtlingslage
37/3 - Sachbearbeitung Immobilien/Infrastruktur
37/4 - Sachbearbeitung Vorbeugenden Brandschutz
läuft /
steht bevor
1
2
1
0,5
13,1
steht aus
3,5
1
8
1
5
3
2
3
0,72
15,15
2
1
1
2,85
1
2
0,5
1
3
17,58
2
1,5
1
1
2
0,74
1,9
2,87
4,42
2
1
64,5
intern
intern
intern / extern
intern
intern
intern / extern
intern
intern
intern
intern
extern
Summe
extern
1
1,1
7
3
Summe
1
37
Stellenbezeichnung
16,6
Summe
32
Sozarb.
2,67
29,4
1
1
2
2
2
6
1
1
1
1
3
1
1
21
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
113
1
26,3
1
8,8
50
1
2
1
2,3
43,4
Summe
17
16
2
4,8
intern
extern
extern
1
1
61/2 + 61/4 - Städtebauplanung (Standortplanung / B-Planverfahren)
61/5 - Bauaufsicht
2,41
34,4
1
1
1
1
1
1
65/2-3 - Projektleitung / -steuerung
65/3 - kfm. Teamleitung
65/3 - kfm. Objektverantwortung
65/3 - techn. Objektverantwortung
65/3 - techn. Objektverantwortung abgestuft
65/3 - techn. Anlagenverantwortung Elektro abgestuft
65/3 - techn. Anlagenverantwortung HKS abgestuft
17
13
34
extern
3
3
1
1
extern
extern
extern
intern
intern
extern
intern
extern
extern
9
4
0
1,41
1
2,41
Summe
3
9
1
2,3
Summe
1,41
12,5
8,8
1
2
Summe
53/6 - Hebammenbetreuung in Flüchtlingsunterkünften
Summe
65
51/1-7 Amtsvormundschaften
51/6-5 - Sozialarbeit
51/6-5 - Wirtschaftl. Jugendhilfe
37
1
61
intern
extern
extern
intern
intern
extern
extern
Summe
4
51
Summe
53
Summe
50/PG Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
50/4-4 - Leistungssachbearbeitung
50/4-4 - Sozialarbeit
50/4-4 - Teamleitung
50/4 Stab
50/4 - Belegungsmanagement"
50/4 - Unterstützungskräfte zur Übersetzung
1
1
1
0
2
1
1
1
1
Summe
9
Summe
9
0
Gesamt
225,31
Gesamt
159,41
65,9
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
114
XII.2 Mehrarbeit/Überstunden/Gleitzeitguthaben
Die obigen Begrifflichkeiten werden zwar grundsätzlich für zusätzliche Arbeitsstunden
verwendet, sie beschreiben allerdings unterschiedliche rechtliche Sachverhalte und damit
einhergehend einen differenzierten Umgang mit den angefallenen Stunden.
Mehrarbeit, sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßig
wöchentliche Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von
Vollbeschäftigten leisten.
Gleitzeitguthaben sind Arbeitsstunden, die im Rahmen der Dienstvereinbarung über gleitende
Arbeitszeit bei der Stadtverwaltung Dortmund, über die regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit
hinaus individuell geleistet werden. Bis zum Ende des Jahres ist das Kontingent bis auf
weniger als 30 Std. abzubauen ansonsten werden die Stunden gestrichen. Die Einhaltung
dieser Regelungen ist Führungsaufgabe.
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über
die im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden, hinausgehen und nicht bis
zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Sie sind demnach planbar und deren Anordnung wird schriftlich durch den FB über den FB
11 beantragt und zunächst dem Personaldezernenten zur Genehmigung und anschließend dem
Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Sie werden grundsätzlich nicht bezahlt, sondern
durch Freizeit ausgeglichen.
Im letzten Jahr sind aufgrund der kurzfristig angestiegenen Aufgabenzuwächse im
Zusammenhang mit „Flüchtlingen“ die Gleitzeitguthaben der Beschäftigten angewachsen. Ein
geregeltes Verfahren zur planbaren Anordnung von Überstunden bzw. ein Ausgleich durch
Freizeit war nicht mehr möglich.
Auf diese Situation wurde mit einer Rundverfügung pragmatisch reagiert und es bestand für
die Beschäftigten, die mit Flüchtlingsaufgaben betraut waren, die Möglichkeit, ab Juli 2015
bis zum 31.01.2016 die Gleitzeitguthaben finanziell abgelten zu lassen, obwohl es keine
angeordneten Überstunden waren.
Die entsprechenden Mitteilungen wurden durch die Fachbereiche direkt an FB 11 - Entgelt –
und Besoldung – ohne weitere Prüfung gemeldet und zur Auszahlung gebracht.
Eine detaillierte Übersicht über alle Gleitzeitguthaben, die in den Fachbereichen geleistet
wurden, um die Aufgabenzuwächse zu bewältigen liegt im FB 11 aus diesem Grunde nicht
vor.
Im weiteren Verfahren sollten die Gleitzeitguthaben, die nicht zur Auszahlung gebracht
wurden und über 30 Std. hinausgehen, über die Fachbereiche an FB 11 gemeldet werden, um
entsprechende Rückstellungen für 2016 zu bilden.
Für die Beamtinnen/Beamten wurden bis zum 31.12.2015 insgesamt 998, 35 Std. abgegolten.
Für die Beschäftigten wurden bis zum 30.11.2015 insgesamt 542,05 Std. abgegolten.
Der unterschiedliche Stand liegt an dem differenzierten Auszahlungszeitpunkt.
Die Angaben für die Monate Dezember 2015 und Januar 2016 liegen noch nicht vor.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
115
FB
1
1
1
3
3
10
10
11
11
11
20
20
20
20
20
20
23
32
32
32
32
32
51
51
51
51
51
51
60
Entstehungsmonat
082015
092015
102015
092015
102015
092015
102015
082015
092015
102015
072015
082015
092015
102015
112015
122015
092015
072015
082015
092015
102015
112015
072015
082015
092015
102015
112015
122015
102015
Summe
Gleitzeitguthaben/
Mehrarbeitsstunden
Betrag
106,44 €
439,07 €
172,97 €
1.323,06 €
95,82 €
1.729,65 €
2.195,33 €
417,61 €
1.721,26 €
1.298,84 €
792,41 €
856,80 €
848,61 €
945,52 €
1.123,67 €
732,86 €
349,15 €
955,89 €
939,93 €
4.805,67 €
489,62 €
250,77 €
829,47 €
1.440,03 €
2.952,85 €
5.030,58 €
752,31 €
115,74 €
342,07 €
34.054,00 €
Stunden
4,00
16,50
6,50
52,00
3,00
65,00
82,50
17,90
71,35
53,10
34,40
37,70
38,30
43,40
50,70
33,40
18,10
45,00
43,30
232,00
19,50
13,00
43,00
87,50
131,52
231,23
39,00
6,00
21,50
1540,40
Rückstellungsmitteilungen wurden in folgender Höhe lediglich von den FB 61 und 65
gemeldet.
Fachbereich
StA 61
StA 65
Summe
Überstunden (absolut)
84 h
536 h
620 h
Überstunden (bewertet)
2.909 Euro
17.532 Euro
20.441 Euro
Ein Fazit aufgrund dieser Meldungen kann sein, dass die Beschäftigten in den Fachbereichen
lediglich ein Guthaben von unter 30 Std. auf ihren Gleitzeitkarten zu verzeichnen haben. Oder
Rückstellungen an die Kämmerei gemeldet wurden, die nicht mit der Aufgabenstellung
Flüchtlinge in Zusammenhang stehen. Es ist auffällig, dass der FB 50 keine Gleitzeitguthaben
zur Abrechnung gebracht bzw. Rückstellung gebildet hat. Auch der FB 32 ist bei den
Aufgabenzuwächsen nur mäßig vertreten.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
116
Dies macht deutlich, dass keine valide Aussage zum aktuellen der Stand der angefallenen
Überstunden vom Personal- und Organisationsamt sondern nur von den Fachbereichen
getroffen werden kann.
XII.3 Überlastungsanzeigen
Eine Gefährdungs- und Überlastungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung eines oder einer
Beschäftigten an die unmittelbare Führungskraft über eine gesundheitliche Gefährdung,
Gefahr und/oder Überlastung. Trotz Sorgfalt bei der Arbeit kann die Gefahr bestehen, dass
die Erfüllung der Arbeitsaufgaben gefährdet ist und eine individuelle Be- und Überlastung im
eigenen Arbeitsbereich besteht. Die Überlastungs- und Gefährdungsanzeige bezieht sich
vorrangig auf die Instrumentarien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und umfasst auch
alle psychischen Belastungen.
Je nach Ursache der Anzeige werden vom Fachbereich unterschiedliche Maßnahmen (z.B.
Veränderung der Arbeitsorganisation, Neuregelung einer Krankheitsvertretung, Maßnahmen
der Technikausstattung, neue räumliche Bedingungen oder Durchführung einer
Personalbemessung) initiiert.
Arbeitsrückstände sind nicht Bestandteil, da diese unter Punkt 4.11 der AGA geregelt und
gesondert anzuzeigen sind. In der Folge hat der Fachbereich auf Abhilfe hinzuwirken. Dabei
unterstützt der FB 11 und das BAGM die Fachbereiche. Insofern besteht zwischen einer
Überlastungs- und Gefährdungsanzeige und dem Thema Stellenausweitung keine
überwiegende Korrelation bzw. Abhängigkeit. Bei Fallzahlsteigerungen wird der
Fachbereich auch ohne Überlastungs- und Gefährdungsanzeige regelmäßig deren
Auswirkungen auf den Planstellenbestand berechnen und dies mit dem FB 11 abstimmen.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.:
Seite
03404-16
117
Flüchtlingsaufgaben mit Auswirkungen auf Arbeitsbelastungen, Stellenausweitungen im Jahr 2015 der
direkt betroffenen FB 23, 32, 37, 50, 51, 53, 61 und 65
Anlage 3
Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen
gemeldete und geprüfte
FB
von MA im gesamten FB auch außerhalb von
Stellenausweitungen vzv.
Flüchtlingsaufgaben (abs.)
(Plan- und Projektstellen)
23 keine
16,6 Projektstellen 23/PG Flüchtlinge
32
1 MA 32/4-7 Asyl
93,9 Stellenkapazität
- 1 x 32/1 Führungsunterstützung
- 17 x 32/4-7 Asyl und humanitäre Aufenthalte
- 60,3 x 32/5 EAE
- 5,51 x 32/6 u.a. Gewerbe
- 4,42 x 32/4-6 EU-Bürger/innen
- 5,67 x 32,4-8
Aufenthaltsbeendigung/Ausweisung
37
10 MA
- 7 MA 37/3-4 Bauabteilung
- 1 MA 37/4-1 baulicher Brandschutz
- 1 MA 37/3-1 Werkstadt/Magazin/Geräteprüfer
- 1 MA 37/1 Personal/Orga/Finanzen
22,0 Stellenkapazität
- 8 x 37/Koordination Flüchtlinge
- 7 x 37/Geschäftsführung Krisenstab
- 2 x 37/1 Beschaffung und Finanzen
- 1 x 37/2 Einsatzplanung
- 1 x 37/3 Immobilien/Infrastruktur
- 3 x vorbeugender Brandschutz
50
keine
43,4 Stellenkapazität
- 1 x 50/PG Unterbringung und Integration
- 40,1 x 50/4 Leistungs-SB Asyl / Soziale Arbeit
- 2,3 x 50/4 Unterstützungskräfte Übersetzungen
51
49 MA
- 18 MA 51/6-5 UMF
- 17 MA 51/1-4 Wirtschaftl. Jugendhilfe
- 13 MA 51/1-7 Amtsvormundschaften
- 1 MA JHD
37,0 Stellenkapazitäten
- 16 x 51/6 UMF Wirtsch. Jugendhilfe
- 17 x 51/6 UMF Soziale Arbeit
- 4 x 51/1 Amtsvormundschaften
53
1 MA 53/2 Sozialmedizinischer Dienst
1,0 Stellen 53/6 Hebammen für Flüchtlinge
61
1 MA 61/5-2 Bauaufsicht
2,41 Stellenkapazitäten
- 1,41 x 61/2 und 61/4 Städtebauplanung
- 1 x Bauaufsicht
65
27 MA
- 6 MA 65/1-2 Rechnungswesen
- 8 MA 65/3 Kaufm. Objektverantwortung
- 6 MA 65/3 Elektrotechnische Anlagen
- 7 MA 65/3 Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen
9,0 Stellenkapazitäten
- 3 x 65/2 Projektlt./-steuerung
- 6 x 65/3 Objekt- und Anlagenverantwortung
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