Drucksache Nr.: 03404-16 öffentlich Fachbereich Dezernent(in) / Geschäftsführer Datum Dez1 Dez2 Dez3 Dez4 Dez5 Dez6 Dez7 Wirtschaftsförderung OB Ullrich Sierau StD Stüdemann StR'in Jägers StR'in Schneckenburger StR'in Zoerner StR Wilde StR Lürwer Thomas Westphal verantwortlich Telefon Dringlichkeit Martina Holtze Matthias Kozka Julia-Anne Brocke Birgit Averbeck Özay Vural Volker Kerschek Ivonne Hansmeier Joachim Beyer 28302 27946 24477 22187 24842 28071 28062 22851 - 02.02.2016 Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden Seniorenbeirat Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Rechnungsprüfungsausschuss Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün Bezirksvertretung Scharnhorst Behindertenpolitisches Netzwerk Bezirksvertretung Mengede Schulausschuss Bezirksvertretung Brackel Betriebsausschuss FABIDO Bezirksvertretung Aplerbeck Bezirksvertretung Hörde Bezirksvertretung Hombruch Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Bezirksvertretung Eving Bezirksvertretung Huckarde Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Bezirksvertretung Innenstadt-West Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Bezirksvertretung Lütgendortmund Integrationsrat 09.02.2016 Kenntnisnahme 11.02.2016 17.02.2016 Kenntnisnahme Kenntnisnahme 23.02.2016 25.02.2016 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 02.03.2016 02.03.2016 03.03.2016 03.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 08.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 09.03.2016 10.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 15.03.2016 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 2 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Hauptausschuss und Ältestenrat Rat der Stadt Ausschuss für Personal und Organisation 16.03.2016 17.03.2016 17.03.2016 14.04.2016 Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Diese Informationsvorlage selbst erzeugt keine finanziellen Auswirkungen. Die sich aus dem Handlungsfeld Flüchtlinge ergebenden finanziellen Auswirkungen wurden und werden in gesonderten Vorlagen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Ullrich Sierau Oberbürgermeister Jörg Stüdemann Stadtdirektor/Stadtkämmerer Diane Jägers Stadträtin Birgit Zoerner Stadträtin Martin Lürwer Stadtrat Ludger Wilde Stadtrat Daniela Schneckenburger Stadträtin Thomas Westphal Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Dortmund Begründung Mit Schreiben vom 08.12.2015 hat der Oberbürgermeister dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2015 angekündigt, im ersten Quartal 2016 eine Vorlage zum gesamten Handlungsfeld in Bezug auf die Flüchtlingsarbeit in der Verwaltung vorzulegen. Die nachfolgenden Berichte, aufgebaut nach thematischen Schwerpunkten, geben einen systematischen Rückblick auf das Jahr 2015 mit Fokus auf die Maßnahmen und Aktivitäten der Verwaltung, die im Zuge der Entwicklung im gesamten Themenfeld der Flüchtlingsaufnahme, Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung eingeleitet und umgesetzt wurden. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 3 Im Einzelnen sind dies: - Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung sowie der Drehscheibe Dortmund, Verfahren der Rückführung - Minderjährige und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) in Dortmund: Inobhutnahme, Schutz und Integration - Kommunale Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund inkl. Herrichtung erforderlicher liegenschaftlicher Strukturen - Kindertageseinrichtungen / Schule - Wohnbauflächenentwicklung / Wohnungsneubau - Berufliche Integration - Aktivitäten im Geschäftsbereich Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates, Koordinierung des Ehrenamtes in der Flüchtlingsarbeit (Freiwilligenagentur Dortmund), Aktivitäten im Rahmen des Masterplans Migration/Integration (MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund) sowie Umsetzung des Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus (Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) - Sachstand zur Personalsituation, in den Bereichen die mit Flüchtlingsaufgaben beschäftigt sind Zudem zeigt die Anlage 1 die einzelnen erforderlichen Verfahrensschritte zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen. Insgesamt hat sich das Handlungsfeld der Flüchtlingsarbeit in 2015 erheblich dynamisiert. Lagen die Zahlen der Zugänge im Bereich der Erstaufnahme in 2013 noch bei insgesamt 34.043 Personen, waren es im Jahre 2014 bereits 63.475 Personen. Die aktuelle Situation wird bei der Anzahl der Zugänge in 2015 deutlich. Die Zugänge 2015 mit einer Gesamtzahl von 165.993 Personen bedeuten eine Zuwachsrate gegenüber dem Jahr 2013 in Höhe von 387,6 %. Im Bereich der UmF lag die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2015 bei 1.408. Die Zuwachsrate gegenüber 171 Inobhutnahmen im Jahr 2013 beträgt damit 823,39 %. Auch im Bereich der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge sind die Zugänge sprunghaft gestiegen. Im Jahr 2013 wurden 546 Asylsuchende Dortmund zugewiesen, im Jahr 2014 waren es insgesamt 857. Die Zugänge im Jahr 2015 lagen bei 4.137. Dies bedeutet eine Zuwachsrate gegenüber dem Jahr 2013 von 657,7 %. Berücksichtigt man zusätzlich die einmalige Verrechnung von 1.405 Asylsuchenden aufgrund der Erstaufnahmeeinrichtungen im Jahr 2015, ergibt sich vom Jahr 2013 auf das Jahr 2015 eine Steigerung von 914,9 %. Diese dynamische Entwicklung findet deutlichen Niederschlag sowohl bei der Anzahl der in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommenden, bei den kommunal zugewiesenen, wie auch bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Eine weitere Dynamisierung erfolgte durch Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 4 die Entscheidung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die zum damaligen Zeitpunkt in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge – ursprünglich als einmalige, kurzfristige Maßnahme angekündigt – in Deutschland aufzunehmen. In der Folge wurde im September 2015 Dortmund praktisch über Nacht zur ersten „Drehscheibe“ außerhalb von Bayern; eine Funktion, die die Stadt Dortmund im Dezember 2015, nunmehr in Arbeitsteilung mit anderen Städten in Nordrhein-Westfalen, wieder übernommen hat. Für die Bewältigung der Aufgaben war und ist auch weiterhin ein Höchstmaß an Kapazitäten und Anstrengungen erforderlich. Dennoch wird es erforderlich, den Blick weit zu stellen und nach vorn zu richten. Die Flüchtlingszahlen, davon gehen Politik und Fachöffentlichkeit aus, werden sich für einen nicht vorhersehbaren Zeitraum auf einem hohen Niveau halten. Um diese große Herausforderung zu bewältigen, hat die Verwaltung, gemeinsam mit vielen Unterstützern und Helfern aus der Bürgerschaft, der Zivilgesellschaft, mit Unternehmen, Organisationen und Vereinen und auch mit der Polizei Dortmund erforderliche Weichen gestellt und notwendige Schritte eingeleitet. Die Verwaltung arbeitet nach wie vor im Krisenstabsmodus. Die politischen Gremien werden der Lage entsprechend intensiv und schnellstmöglich beteiligt, um etwaige Eilentscheidungen zu genehmigen oder um grundsätzliche politische Entscheidungen treffen zu können. Das Zusammenspiel von kommunaler Politik und Verwaltung ist als positiv zu bewerten und führt zusammengefasst dazu, dass die gemeinsame Aufgabe trotz des bekannten Handlungs- und Termindrucks erfolgreich gemeistert werden kann. Das Dortmunder Hilfesystem für die Aufnahme, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen erscheint auch unter qualitativen Aspekten bedarfsgerecht und im kommunalen Vergleich gut aufgestellt. Um ein Gelingen der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen sicherzustellen, ist es erforderlich, auf aktuelle Entwicklungen flexibel und kurzfristig reagieren zu können. Nötige Schritte sind in ständiger Anpassung an die dynamische und oftmals kurzfristig veränderliche Entwicklung zu identifizieren und demzufolge sind oftmals kurzfristig erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Alle Aktivitäten in Dortmund im Handlungsfeld der Flüchtlingsarbeit erfahren hierbei trotz der anhaltenden druckvollen Situation eine breite Unterstützung durch die politischen Mandatsträger in Rat, Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie letztendlich auch durch die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Die gebildeten Kommunikationswege in Dortmund haben sich eingespielt und sind belastbar, konstruktiv und vertrauensvoll. Darin haben auch kritische Fragestellungen und Diskussionen ihren Platz. Insbesondere bewährt haben sich die zahlreichen Bürgerinformationsveranstaltungen, die in den jeweils aktuell berührten Stadtbezirken, teilweise mehrfach, über die Bezirksbürgermeister/-in gemeinsam mit der Verwaltung angeboten werden. Fakt ist aber auch, dass noch viele Fragen offen sind, wie die Aufnahme der Menschen und ihre Integration unter den gegebenen - auch finanziellen - Rahmenbedingungen sowie auf der Zeitschiene gelingen kann. Es geht letztendlich darum, die Kommunen strukturell und dauerhaft in die Lage zu versetzen, die Stadtgesellschaft für alle in Dortmund lebenden Bürgerinnen und Bürger einschließlich der neu ankommenden Personengruppen inklusiv weiterzuentwickeln. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 5 Vieles wird nur Schritt für Schritt zu realisieren sein und erfordert darüber hinaus eine weitergehende Unterstützung durch den Bund und das Land NRW. Die Verantwortlichen in der Stadt, in Politik und Verwaltung lassen in ihren Bemühungen nicht nach, um die berechtigten kommunalen Forderungen auf die genannten Ebenen zu befördern und dort zu diskutieren. Es besteht auch ein enger Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden. Der Dialog mit der interessierten Bürgerschaft wird u. a. auf Ebene vieler „runder Tische“ fortgesetzt. Eine Auflistung der einzelnen entstehenden und entstandenen Unterstützungsmaßnahmen vor Ort würde den Rahmen dieser Berichterstattung sprengen. Dass Dortmund den richtigen Weg eingeschlagen hat, zeigt sich auch daran, dass viele Positionen der Stadt Dortmund sich im Laufe der Zeit zwischenzeitlich auf Landesebene durchgesetzt haben. Dortmund hat in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle eingenommen, an welche sich Kommunen, Kreise und auch das Land NRW orientieren. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich all den Menschen gedankt, die sich ehrenamtlich engagieren und dadurch einen überragenden Beitrag zur Integration der Flüchtlinge in unserer Stadtgesellschaft leisten. Ebenso geht ein besonderer Dank auch an alle Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung, die in ihrem beruflichen Arbeitsfeld Außergewöhnliches leisten, um diese Aufgabe zu bewältigen. Mit diesem umfassenden Bericht werden die in diesem Zusammenhang erfolgten Anfragen als beantwortet angesehen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 6 Inhaltsübersicht I. Organisation der Arbeit im Krisenstab _________________________ 9 I.1 Krisenstäbe zur Koordinierung der „Flüchtlingslage“ ________________________________ 9 I.1.1 Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“______________________________________ 9 I.1.2 Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge" ________________ 10 I.1.3 Krisenstab „Flüchtlinge aus Ungarn“_________________________________________ 10 I.2 Aufgaben der Feuerwehr im Rahmen der Arbeit der Krisenstäbe in 2016 _______________ 10 II. Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung sowie der Drehscheibe Dortmund, Verfahren der Rückführung ______________________ 11 II.1 Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)_______________________________________ 11 II.1.1 Historie der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Dortmund ______________________ 11 II.1.2 Entwicklung des Erweiterungsbaus „An der Buschmühle“ und die Auswirkungen auf den Standort in Dortmund-Hacheney_________________________________________ 12 II.1.3 Arbeitsabläufe in der EAE__________________________________________________ 14 II.1.4 Aktuelle Belegungssituation sowie Entwicklung der Zugangszahlen und Transferzahlen in Dortmund _____________________________________________________________ 15 II.1.5 Ausblick _________________________________________________________________ 20 II.2 Planung und Betrieb einer „Drehscheibe“ zur Verteilung von ankommenden Flüchtlingen in NRW ________________________________________________________________________ 21 III. Logistik und Aufbauhilfe bei der Einrichtung von Notunterkünften zur vorübergehenden Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge durch die Feuerwehr ohne Aufgaben im Rahmen der Krisenstäbe _ 25 IV. Technische Unterstützung durch Stadtamt 10 (StA 10) ___________ 26 V. Abschiebungen aus Sicht der kommunalen Ausländerbehörde _____ 28 V.1 Allgemeines und Rechtsgrundlagen_______________________________________________ 29 V.2 Rückführungshemmnisse _______________________________________________________ 29 V.3 Verfahren ____________________________________________________________________ 30 V.4 Ankündigung der Abschiebung __________________________________________________ 31 V.5 Abschiebehaft ________________________________________________________________ 32 V.6 Statistik______________________________________________________________________ 32 VI. Minderjährige und unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund: Inobhutnahme, Schutz und Integration _______________________ 35 VI.1 Einführung___________________________________________________________________ 35 VI.2 Unterbringung und Betreuung von UMF - Jahresüberblicke__________________________ 35 VI.2.1 UMF-Fallzahlentwicklung, Flüchtlinge, Altersstruktur, Herkunftsländer, Unterbringung und Trägerstruktur __________________________________________ 36 VI.2.2 Gastelternprogramm ______________________________________________________ 38 VI.3 Gesetzesänderung seit 01.11.2015 ________________________________________________ 38 VI.4 Bleibechancen und Familiennachzug______________________________________________ 39 VI.5 Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe _______________________ 40 VI.6 Verwaltungsaufbau ____________________________________________________________ 40 VI.7 Bedarf an psychosozialer Begleitung der UMF _____________________________________ 40 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 7 VI.8 Vormundschaften _____________________________________________________________ 40 VI.9 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht Dezernats für Schule, Jugend und Familie____________________________________________________________ 41 VII. Kommunale Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund inkl. Herrichtung erforderlicher liegenschaftlicher Strukturen ______________________________________________ 43 VII.1 Einleitung ____________________________________________________________________ 43 VII.2 Übersicht über die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge nach Nationalitäten ____________ 44 VII.3 Standorte ____________________________________________________________________ 45 VII.4 Übersicht Einrichtungen________________________________________________________ 46 VII.5 Neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Gesamtbereich Flüchtlinge __________________ 49 VII.6 Spracherwerb ________________________________________________________________ 49 VII.7 Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende ___________________________ VII.7.1 Grundleistungsempfänger __________________________________________________ VII.7.2 Die Gesundheitskarte für Grundleistungsempfänger (das Bremer Modell) __________ VII.7.3 Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Säuglingen____________________ VII.7.4 Traumaversorgung ________________________________________________________ VII.7.5 Andere psychische Erkrankungen____________________________________________ 51 51 52 53 53 55 VII.8 Integrationsnetzwerk __________________________________________________________ 55 VII.9 Ehrenamt ____________________________________________________________________ 57 VII.10 Sachstandsbericht der Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung zur Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten ___________________________________________________ 59 VII.10.1 Organisation der Aufgabenstellung___________________________________________ 59 VII.10.2 Angebotsentwicklung der geschaffenen und zu schaffenden Unterbringungsmöglichkeiten _______________________________________________ 59 VII.11 Aktivitäten im Dezernat für Bauen und Infrastruktur (Dezernat 7) mit den Fachbereichen Vergabe- und Beschaffungszentrum, Städtische Immobilienwirtschaft, Tiefbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund________________________________________ VII.11.1 Vergabe- und Beschaffungszentrum __________________________________________ VII.11.2 Städtische Immobilienwirtschaft _____________________________________________ VII.11.3 Tiefbauamt ______________________________________________________________ VII.11.4 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund ___________________________________ 65 65 66 67 68 VII.12 Ausblick _____________________________________________________________________ 68 VIII. Schulische Integration / Kindertagesbetreuung ________________ 70 VIII.1 Schulische Integration__________________________________________________________ VIII.1.1 Entwicklung der Zugangszahlen _____________________________________________ VIII.1.2 Entwicklung der Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen ____________________ VIII.1.3 Raumbedarfe_____________________________________________________________ VIII.1.4 Projekte zur Bildungsintegration ____________________________________________ VIII.1.5 Tagesstrukturierung / Sprachkurse __________________________________________ VIII.1.6 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht des FB Schule _____ VIII.1.7 Perspektivische Handlungsbedarfe aus Sicht des Fachbereichs Schule______________ 70 71 73 73 75 76 77 78 VIII.2 Flüchtlingsarbeit in der Kindertagesbetreuung _____________________________________ 79 VIII.2.1 FABIDO_________________________________________________________________ 79 VIII.2.2 Zusätzliche niederschwellige Tagesbetreuungsangebote für Flüchtlingskinder bei freien Trägern _________________________________________________________________ 81 IX. Wohnbauflächenentwicklung / Wohnungsneubau _______________ 82 IX.1 Ausgangslage _________________________________________________________________ 82 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 8 IX.1.1 IX.1.2 IX.1.3 IX.1.4 Bevölkerungsentwicklung in Dortmund _______________________________________ Wohnungsmarktsituation in Dortmund _______________________________________ Wohnraumbedarfsprognose ________________________________________________ Ziel: Wohnraum für „Alle“ _________________________________________________ 82 82 82 83 IX.2 Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus__________________________________ 84 IX.2.1 Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung______________________________________ 84 IX.2.2 Quote für den geförderten Mietwohnungsbau __________________________________ 86 IX.3 Investorenakquise _____________________________________________________________ 86 IX.3.1 Systematische Ansprache der Dortmunder Wohnungsunternehmen _______________ 86 IX.3.2 Aktivierung des privaten Wohnungsbaus______________________________________ 87 IX.4 Aktivierung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) ____________________ 87 IX.5 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund ________________________________________ 87 IX.5.1 Bilanzierung – Wohnbaulandpotenzial in Dortmund ____________________________ 88 IX.6 Standorte für den Wohnungsneubau______________________________________________ 90 IX.6.1 Planungsaktivitäten zur Erhöhung des Baulandangebots_________________________ 95 IX.7 Wohnungsbaukoordination/Arbeitsgruppe Wohnungsbau ___________________________ 95 X. Berufliche Integration _____________________________________ 97 X.1 Rolle der Wirtschaftsförderung __________________________________________________ 97 X.2 Maßnahmen __________________________________________________________________ 98 X.2.1 „Neustart“ für Flüchtlinge in Deutschland_____________________________________ 98 X.2.2 „Integration Point“ ________________________________________________________ 99 X.2.3 „Early Intervention NRW+“ _______________________________________________ 100 X.2.4 Geplante Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge von Jobcenter und Agentur für Arbeit __________________________________________________________________ 100 X.2.5 „Handwerk hilft“ – Qualifizierung von MigrantInnen und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive (Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen) – geplant – _____ 102 X.2.6 Flüchtlingsinitiative (Handwerkskammer Dortmund) __________________________ 103 X.2.7 „Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer“ (Grünbau gGmbH) 103 X.3 Voraussetzungen für die Beschäftigungsaufnahme von Flüchtlingen __________________ 104 XI. Aktivitäten im Geschäftsbereich Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates ________________ 105 XI.1 Aktivitäten von MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) __ XI.1.1 Koordinierung der Förderprogramme des Landes NRW zum Themenkomplex „Flüchtlinge und Ehrenamt“ _______________________________________________ XI.1.2 NRW-Landesprogramm „ Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ ____________________ XI.1.3 Aktivitäten im Rahmen des „Masterplans Migration/Integration“ ________________ 105 105 105 106 XI.2 Aktivitäten der Freiwilligenagentur Dortmund ____________________________________ 107 XI.3 Aktivitäten der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie____________ 109 XII. Sachstand zur Personalsituation ____________________________ 111 XII.1 Personalmehrbedarfe _________________________________________________________ 111 XII.2 Mehrarbeit/Überstunden/Gleitzeitguthaben_______________________________________ 114 XII.3 Überlastungsanzeigen _________________________________________________________ 116 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 9 I. Organisation der Arbeit im Krisenstab Die Bewältigung der Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik bestehen, stellt die Stadt Dortmund vor eine der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Deshalb berief der Oberbürgermeister bereits in 2014 zwei Krisenstäbe ein: „Erstaufnahmeeinrichtungen – EAE“ und „Kommunal zugewiesene Flüchtlinge“, die auch in 2015 kontinuierlich weiterarbeiteten. I.1 Krisenstäbe zur Koordinierung der „Flüchtlingslage“ Der Krisenstab kann nicht nur bei Großschadensereignissen, sondern auch bei Ereignissen und Großveranstaltungen mit hohem Koordinierungsbedarf einberufen werden und hierbei als Steuerungsinstrument agieren. Eine Vorbereitung auf derartige Ereignisse ist für eine moderne und leistungsfähige Kommune und ihre Feuerwehr zwingend. Die in solchen Situationen notwendigen Verwaltungsmaßnahmen leitet dann der Krisenstab der Stadt Dortmund als Entscheidungsund Führungsgremium. Vorübergehend wurde über mehrere Wochen im Herbst ein weiterer Krisenstab zur Organisation der sog. „Drehscheibenfunktion“ einberufen. Die beiden Krisenstäbe „Erstaufnahmeeinrichtungen “ und „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge“ haben die Aufgabe, die unterschiedlichen Problemlagen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik individuell zu bearbeiten. Beide Krisenstäbe handeln als ständige Krisenstäbe und wurden zu Beginn der Aktivitäten mehrmals wöchentlich, zwischenzeitlich grundsätzlich im wöchentlichen Turnus, einberufen. I.1.1 Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“ Der Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“ behandelte die durch die fast permanente Überbelegung der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund-Hacheney entstandenen Schwierigkeiten. Seit November 2015 werden hier auch die durch die parallele Inbetriebnahme der zweiten Erstaufnahmeeinrichtung Buschmühle auftretenden Regelungsbedarfe koordiniert. Unter der Leitung der Rechts- und Ordnungsdezernentin Diane Jägers entwickeln die Fachbereiche Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Immobilienwirtschaft, Liegenschaften, Personal- und Organisationsamt, Feuerwehr sowie Personalrat und Pressestelle gemeinsame Lösungen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist durch eine Verbindungsperson vertreten. Wesentliche Ziele der Krisenstabsarbeit sind die Vermeidung der Überbelegung der Einrichtungen, die Erhöhung von Registrierungszahlen und damit die Verfahrensbeschleunigung sowie eine ständige Prozessoptimierung. Dabei wird auch die Situation der unmittelbaren Anwohner sowie die der Beschäftigten in den Einrichtungen betrachtet und bestmöglich gestaltet. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 10 I.1.2 Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge" Der Krisenstab „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge" befasst sich im Wesentlichen mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge, die der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Aufgrund der sich ständig verändernden weltpolitischen Situation ist eine Prognose der Zuweisungszahlen schwierig. Aktuell ist von einer Anzahl von durchschnittlich 200 Flüchtlingen pro Woche auszugehen. In diesem Krisenstab arbeiten die Fachbereiche Sozialamt, Jugendamt, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Amt für Wohnungswesen, Liegenschaften, Vergabeund Beschaffungszentrum, Städtische Immobilienwirtschaft, Schule, Sport, Stadtkämmerei, Gesundheitsamt, Personal- und Organisationsamt sowie Personalrat und Pressestelle unter der Leitung der Sozialdezernentin Birgit Zoerner. Zusätzlich wurden unterhalb der Krisenstabsebene die Arbeitsgruppen „Notfallplanung“, „Immobilien“ und „Alternativen zur vergaberechtlichen Beschaffung von Flüchtlingsunterkünften“ eingerichtet. Arbeitsschwerpunkt ist hier die schnellstmögliche Schaffung von Unterbringungskapazitäten für die Flüchtlinge durch die Akquise von Wohnungen, sonstigen Immobilien, Flächen für die Aufstellung von mobilen Einrichtungen etc. sowie die Sicherstellung einer angemessenen Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. I.1.3 Krisenstab „Flüchtlinge aus Ungarn“ Am 05.09.2015 wurde kurzfristig ein weiterer Krisenstab „Flüchtlinge aus Ungarn“ unter Leitung der Rechts- und Ordnungsdezernentin Diane Jägers einberufen, weil Deutschland und Österreich entschieden hatten, einmalig die in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. Dortmund wurde durch das Land zur NRW-Drehscheibe bei der Verteilung von Flüchtlingen ausgewählt, weil die Stadt über eine entsprechend leistungsfähige Infrastruktur und bewährte Strukturen in der Verwaltung zur Bewältigung einer derart umfangreichen Aufgabe verfügt. Neben den Mitarbeiter(-innen) des Krisenstabs waren der Führungsstab der Feuerwehr, Mitarbeiter(-innen) des Ordnungsamtes, des Sozialamtes, des Tiefbauamtes, der Pressestelle, Kräfte der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks (THW), der Polizei und Bundeswehr, Mitarbeiter(-innen) der DSW 21 und privater Busunternehmen sowie zahlreiche ehrenamtliche Helfer im Einsatz. Darüber hinaus haben auch viele Bürgerinnen und Bürger mit großem Engagement dazu beigetragen, dass den Flüchtlingen schnell geholfen wurde. I.2 Aufgaben der Feuerwehr im Rahmen der Arbeit der Krisenstäbe in 2016 Die Feuerwehr Dortmund ist in fast alle Handlungsstränge der Flüchtlingshilfe eingebunden. Hierzu zählen: Geschäftsführung der beiden Krisenstäbe „EAE und Drehscheibe Dortmund“ und „Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge“, Aufbau und Fortschreibung eines stadtweiten Lagebildes „Flüchtlinge“ und Erarbeitung von Strategievorschlägen, Unterstützung bei der Unterbringung kommunaler Flüchtlinge durch Betrieb eines Beschaffungs- und Logistikzentrums, Aufbau und Ausstattung von Notunterkünften und Unterstützung im Betrieb, Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 11 Planung, Einrichtung und Betrieb besonderer Einrichtungen (z.B. „Drehscheibe Dortmund“), Fach- und anlassbezogene Unterstützung des laufenden Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und bei der Unterbringung kommunaler Flüchtlinge und Erweiterung des Leistungsumfangs von Pflichtaufgaben zum Beispiel in den Bereichen Vorbeugender Brandschutz, Einsatzplanung und Infrastruktur. Die Arbeiten zur Einsatzbewältigung im Jahr 2015 waren erfolgreich. Durch den enormen Einsatz der Mitarbeiter(-innen) ist es gelungen, Obdachlosigkeit von Flüchtlingen abzuwenden, akute Krisensituationen zu entschärfen und zahlreiche Verbesserungen im verfahrensmäßigen Ablauf der Zusammenarbeit mit Land und Bund zu erreichen. Eine wesentliche Aufgabe 2016 wird die weitere Entwicklung und kontinuierliche Fortführung eines gesamtstädtischen Lagebildes sein, um insbesondere rechtzeitig ausreichende Unterkünfte zur Verfügung stellen zu können, Abhängigkeiten zu erkennen und vorausschauend agieren zu können. Bei dem zu erwartenden gleichbleibend hohen oder sogar noch zunehmenden Zustrom an Flüchtlingen müssen die Anstrengungen noch für längere Zeit aufrechterhalten werden. Eine spürbare Steigerung der Einsatzzahlen in 2015 (Prognose: ca. 5.000 Einsätze mehr als in 2014) macht die engmaschige Analyse sowie Bewertung des Einsatzgeschehens und die Erarbeitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr notwendig. Ferner sind - bezogen auf die Errichtung bzw. den Betrieb vieler unterschiedlicher Unterkünfte für Flüchtlinge - die Standards für die Alarm- und Ausrückeordnung zu prüfen und ggf. anzupassen, besondere Einsatzplanungen (Evakuierung von Flüchtlingsunterkünften, Anschläge etc.) durchzuführen, die Beteiligung bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Flüchtlingseinrichtungen sicherzustellen und die Erarbeitung von Ausbildungs- und Übungskonzepten zu vollziehen. Der kontinuierliche Betrieb von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge macht es darüber hinaus notwendig, durch den Vorbeugenden Brandschutz Festlegungen von Standards für Zeltunterkünfte, Wohnschiffe, Containerunterkünfte zu treffen, die Beteiligung im bauaufsichtlichen Verfahren für Flüchtlingseinrichtungen sicherzustellen, Brandschauen in Flüchtlingseinrichtungen durchzuführen und die Erarbeitung von Konzepten zum Umgang mit Sprach- und Verhaltenshemmnissen zu verfolgen. II. Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung sowie der Drehscheibe Dortmund, Verfahren der Rückführung II.1 Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) II.1.1 Historie der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Dortmund Die Stadt Dortmund hat im Jahr 2007 gegenüber dem Land NRW ihre Bereitschaft angezeigt, den Betrieb einer EAE zu übernehmen. Das Land NRW hat daraufhin zum Jahresende 2007 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 12 den Betrieb der EAE Düsseldorf, betrieben durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Stadt Düsseldorf, auf die Stadt Dortmund übertragen. Angesiedelt wurde die EAE im Stadtgebiet Dortmund zunächst auf einem Gelände am Westfalendamm. Da das Vertragsverhältnis über diese Liegenschaft jedoch seitens der Grundstückseigentümerin zum 31.12.2010 gekündigt wurde und es seit dem Sommer 2010 zu steigenden Flüchtlingszahlen kam, trat die Stadt Dortmund in Verhandlungen mit dem Land NRW über eine Fortsetzung des Betriebes der EAE an dem heutigen Standort in DortmundHacheney. Ergebnis war die Vereinbarung des Betriebes in Hacheney bis 2021. Dortmund war bis dahin der alleinige Standort einer Erstaufnahme in NRW. Die EAE in Dortmund-Hacheney bietet dort seit dem 01.04.2011 300 Unterkunftsplätze und weitere 50 Plätze für den Notfall. Zeitgleich wurde in Bielefeld eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung ab dem 01.02.2011 mit 250 Plätzen eröffnet. In der EAE Bielefeld wurde im Laufe des Jahres 2015 die Kapazität der Regelplätze auf 450 erhöht. Zusätzlich stehen 500 Notfallplätze zur Verfügung. Aufgrund der seit dem Herbst 2012 stark ansteigenden Flüchtlingszahlen, insbesondere aber wegen des sprunghaften Anstiegs ab August 2014, wurde die Unterbringungseinrichtung in Unna-Massen vom Land NRW in Betrieb genommen und zunächst als Überlauf, dann ab Ende 2014 als Dependance der EAE in Dortmund-Hacheney betrieben. Nach intensiver Unterstützung der Stadt Dortmund wird die Einrichtung in Unna-Massen nun seit dem 01.07.2015 als eigenständige EAE - eine sogenannte „EAE light“ - durch den Kreis Unna betrieben. Seit Juni 2015 ist ein weiterer sprunghafter Anstieg der Flüchtlingszahlen im Bundesgebiet zu verzeichnen. Die Situation wurde bereits in den Vorlagen Drucksachen-Nr. 02403-15 und 02464-15 ausführlich beschrieben. In Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) am 02.09.15 wurde daher die Erweiterung der EAE in DortmundHacheney als gemeinsame Lösung vereinbart und an dem Standort „An der Buschmühle“ entsprechend des entwickelten Grobkonzepts umgesetzt. Der Erweiterungsbau in Form von Leichtbauhallen wurde am 16.10.2015 offiziell mit 400 Regelplätzen in Betrieb genommen und sukzessive bis Anfang November auf die vereinbarten 900 Regelplätze plus zusätzlich 100 Reserveplätze hochgefahren. Mittlerweile stehen daher in Dortmund an den beiden Standorten Hacheney und An der Buschmühle insgesamt 1.200 Regelplätze und 150 Reserveplätze zur Verfügung. Diese insgesamt 1.350 Plätze werden mit dem Faktor 1,3 und damit einmalig mit 1.755 Plätzen auf die kommunalen Zuweisungen von Flüchtlingen nach Dortmund angerechnet. Alle im Zusammenhang mit der EAE Dortmund anfallenden Kosten werden zu 100% vom Land NRW erstattet. II.1.2 Entwicklung des Erweiterungsbaus „An der Buschmühle“ und die Auswirkungen auf den Standort in Dortmund-Hacheney Nach der Erarbeitung eines Grobkonzepts für die Erweiterung der EAE Dortmund am Standort „An der Buschmühle“ wurde das Betriebskonzept ab dem 03.09.2015 konkretisiert und mit der Umsetzung begonnen. In der direkten Nachbarschaft der EAE-Erweiterung gibt es keine Wohnbebauung. Mit der Geschäftsführung des angrenzenden Hotels sowie der Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 13 Gastronomie im Westfalenpark wurden konstruktive Gespräche geführt und ein Konsens über den Betrieb am Standort „An der Buschmühle" herbeigeführt. Die ursprünglich avisierte Eröffnung zum 01.10.2015 konnte nach der Luftbildauswertung und der anschließend notwendigen Arbeiten zur Entschärfung von fünf Blindgängern aus dem zweiten Weltkrieg nicht gehalten werden. Das Gelände wurde jedoch zum 30.09.2015 entsprechend hergerichtet, so dass anschließend nach folgendem Zeitplan vorgegangen werden konnte: 30.09.2015 Gelände fertig 30.09.2015 Zaunprovisorium / Bewachung und Aufbau der Unterbringungszelte 13.10.2015 Wasser / Abwasser / Elektro - Fertigstellung 14.10.2015 Inbetriebnahme 400 Schlafplätze durch den Betreiber EHC 15.10.2015 Fertigstellung Fundament Röntgen 16.10.2015 offizielle Eröffnung durch Herrn Oberbürgermeister Sierau 19.10.2015 Inbetriebnahme provisorische Registrierungsplätze (10 Plätze in Wartezelt 1) 20.10.2015 Anlieferung Röntgenmodul 23.10.2015 Büro-Container stehen 23.10.2015 Inbetriebnahme 600 Schlafplätze durch den Betreiber EHC 30.10.2015 Inbetriebnahme der Asylstraße mit 18 Registrierungsplätzen 01.11.2015 Aufnahme des Vollbetriebs mit 900 Regelplätzen und 100 Reserveplätzen 07.11.2015 Umstellung Zugangsverfahren 16.11.2015 Inbetriebnahme Röntgenmodulargebäude Mit der abschließenden Errichtung einer fachlichen sog. „Asylstraße“ am Standort Buschmühle wird nun ein zeitoptimiertes Verfahren umgesetzt. Die ankommenden Asylsuchenden werden bei Ankunft vom Betreiber erfasst und anschließend der behördlichen Registrierung und dem Röntgen zugeführt. Es ergibt sich mit dem umgesetzten Verfahren eine durchschnittliche Verweildauer von max. 48 Stunden. Der Standort in Dortmund-Hacheney wird seit der Umstellung des Zugangsverfahrens am 07.11.2015 zur Unterbringung und Versorgung von vulnerablen Personen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) bis zur Durchführung der Altersfeststellung genutzt. Die Registrierung und das Röntgen werden für diesen Personenkreis ebenfalls in Hacheney vorgenommen. Zudem erfolgt ein gesteuerter Zugang von Asylsuchenden aus der Einrichtung Buschmühle, die in Hacheney registriert und geröntgt werden und anschließend weiter verteilt oder zurück in die Einrichtung Buschmühle verbracht werden. Es verbleibt in der Regel nur der Personenkreis der vulnerablen Personen, ihrer engsten Angehörigen und der UMF in der Einrichtung in Hacheney. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 14 II.1.3 Arbeitsabläufe in der EAE Grundsätzlich sah das Regelverfahren in NRW einen Erstkontakt in einer EAE mit ca. fünf Tagen Verweildauer der Flüchtlinge vor. Danach erfolgte die Unterbringung der Asylbegehrenden in einer zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) mit ca. drei Monaten bzw. der Transfer in andere Bundesländer als Ausfluss des sog „Königsteiner Schlüssels“. Anschließend erfolgt eine Zuweisung aus der ZUE in eine Kommune innerhalb NRW. Derzeit beträgt der Aufenthalt in Dortmund jedoch in der Regel max. 1,5 Tage bis es zu einer Weiterleitung/ Zuweisung der Asylsuchenden kommt. Hiervon ausgenommen sind vulnerable Asylbegehrende und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die einer erhöhten Verweildauer unterliegen. Die Verweildauer in den ZUEen des Landes hat sich auch erheblich minimiert. Danach erfolgt aus der ZUE eine Zuweisung in die Kommunen durch die Bezirksregierung (BezReg). Im Folgenden wird der aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen beschleunigte Verfahrensablauf in der EAE Dortmund am Standort Buschmühle beschrieben: Die Asylbegehrenden, die am Standort Buschmühle ankommen, melden sich zur Ersterfassung beim Betreiber der Einrichtung European Homecare (EHC). Mit der vollständigen Inbetriebnahme der Einrichtung Buschmühle wurde auch das Zugangsverfahren geändert. Der direkte Zugang zum Asylverfahren im Rahmen der Registrierung ist seit dem 07.11.2015 nur noch an der Buschmühle möglich. EHC erstellt hier eine Karteikarte (Hausausweis) mit den wichtigsten Personalien und erfasst die Daten im hauseigenen System. Die Neuankömmlinge füllen zur Selbstauskunft einen Personal- und Gesundheitsfragebogen aus. Bei Bedarf (offensichtliche Auffälligkeiten – wie z. B. Schwangerschaft, körperliche Gebrechen, Krankheiten oder auch auf eigenen Wunsch) wird der bzw. die Asylbegehrende an die Sanitätsstation zwecks Inaugenscheinnahme verwiesen, ggfls. erfolgt die sofortige Weiterleitung zum Standort Hacheney, der ausschließlich dem Personenkreis der vulnerablen Personen und den UMF vorbehalten ist. Danach erfolgt die Weiterleitung in den Wartebereich zur behördlichen Registrierung bei der ZAB Dortmund. Sollte es zu Wartezeiten bei der Registrierung kommen, werden die zur Röntgenuntersuchung geeigneten Personen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an das Röntgenmodulargebäude zur entsprechenden Untersuchung in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr weitergeleitet. In der Regel findet das Röntgen jedoch nach der Registrierung statt. Hier werden die Fälle bevorzugt, die nicht in ein anderes Bundesland weiter reisen müssen. So soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Asylbegehrende registriert und geröntgt in die ZUEen innerhalb von NRW weitergeleitet werden können. Sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, werden auch Personen geröntgt, die in andere Bundesländer verteilt werden. Die Röntgenkapazitäten in den beiden EAE-Standorten betragen vertraglich fixiert 5.600 Untersuchungen pro Monat. Eine Ausweitung ist bei Bedarf möglich. Die Erfassung bzw. Registrierung erfolgt derzeit von montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 18.30 Uhr. Hierbei werden die angegebenen Daten der Asylsuchenden im Ausländerzentralregister überprüft. Der Personenstatus (Erstantrag, Folgeantrag usw.) wird geprüft und die Daten in das ZAB-System eingepflegt (persönliche Daten, Foto, etc.). Nach Abschluss der Registrierung erfolgt die Verteilung der Asylbegehrenden nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer (EASY-Buchungen) über das Fachverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. EASY bedeutet: elektronisches System zur Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 15 Erstverteilung von Asylsuchenden. Hierbei bucht die ZAB Dortmund seit kurzem in einem Pilotprojekt die sog. „einfachen Fälle“ selbst. Die Fälle mit Klärungsbedarf (z. B. Reiseunfähigkeit, Familientrennungen z.B. aufgrund von Folgeantragstellungen) werden weiterhin grundsätzlich von der Bezirksregierung Arnsberg entschieden und gebucht. Gleichzeitig erfolgt auch die Bestätigung von Umverteilungen nach NRW. Personen, die eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) erhalten haben und in NRW verbleiben, werden in die ZUEen transferiert. Sollten Asylbegehrende in ein anderes Bundesland transferiert werden müssen, erfolgt die Abreise spätestens am Folgetag, nachdem die Ticketerstellung für die Weiterreise per Bahn durch die ZAB initiiert wurde. Hierzu steht direkt vor Ort ein spezieller Ticketdrucker zur Verfügung, der angesteuert vom Dienstleister „Dortmunder Reisebüro“, ein Ausdrucken der bestellten Tickets vor Ort ermöglicht. Somit entfällt ein Transport von Tickets vom Reisebüro zu den beiden EAEStandorten. Das Verfahren wurde hierdurch erheblich beschleunigt. Abreisen können zeitnaher und flexibler gestaltet werden. Parallel werden die Asylbegehrenden, die voraussichtlich nicht mehr registriert werden können, in von der BezReg benannte Notunterkünfte verteilt. Zur Zeit steht hierfür vorrangig die Notunterkunft in Selm-Bork für die EAE Dortmund zur Verfügung. Vulnerable Personen und deren Angehörige verbleiben in der Einrichtung am Standort Hacheney. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden nach der Alterseinschätzung vom Jugendamt entweder in Obhut genommen oder in das normale Asylverfahren überführt. Eine Zuführung von Asylbegehrenden zum Standort Hacheney erfolgt in Absprache zwischen den beiden Einrichtungen, um die vorhandenen Registrierungs- und Röntgenkapazitäten an beiden Standorten optimal zu nutzen. Hierzu werden gezielt Transfers aus der Buschmühle nach Hacheney durchgeführt. Nach Abschluss der Registrierung und Durchführung der Röntgenmaßnahme werden die Flüchtlinge direkt in eine ZUE oder Notunterkunft weitergeleitet oder zunächst zurück in die Buschmühle transportiert. Ein Verbleib in Hacheney ist ausgeschlossen. Die Umstellung der Abläufe hat am Standort Hacheney zu einer signifikanten Entlastung vor Ort geführt. Ein direkter Zugang ist nur noch erkennbar vulnerablen Personen möglich. Die Beschwerdelage der Anwohnerschaft hat sich damit erheblich reduziert und beruhigt. II.1.4 Aktuelle Belegungssituation Transferzahlen in Dortmund sowie Entwicklung der Zugangszahlen und Die Belegung der EAE in Dortmund war in den ersten Monaten des Jahres 2011 angesichts der damalig noch rückläufigen Flüchtlingsentwicklung moderat. Im September 2012 musste jedoch zum ersten Mal der Krisenstab der Stadt Dortmund tagen, da die Flüchtlingszahlen deutlich anstiegen. Die Stadt Dortmund stellte zur Kompensation der Situation eine Ausweichunterkunft in der Hauptschule Dortmund-Derne mit 300 Plätzen zur Verfügung. Erneut kam es zu Überbelegungen im August 2013 und im August 2014. In den letzten drei Jahren stiegen die Flüchtlingszahlen in Dortmund kontinuierlich an. Anbei eine entsprechende Grafik: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 16 Absoluter Zugang von Asylsuchenden in Dortmund seit 2013 Es haben im Jahr 2015 insgesamt 165.690 Flüchtlinge die EAE in Dortmund erreicht. Trotz der Schaffung der neuen EAEen („light“) an den Standorten Unna-Massen, Bad Berleburg und Burbach im Laufe des Jahres 2015 kamen weiterhin rd. 75 bis 80 % der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen in Dortmund an. Dies liegt vorrangig an der geographischen Lage und der guten verkehrstechnischen Anbindung der EAE Dortmund, aber auch daran, dass im Rheinland keine EAE vorhanden ist. Außerdem funktioniert eine spürbare Umlenkung der Flüchtlingsströme auf die neuen EAEen noch nicht richtig, da die Standorte der neuen EAEen offensichtlich nicht zentral genug sind und die beiden neuen Einrichtungen (Burbach und Bad Berleburg) zwar Anfang Mai 2015 ihren Betrieb offiziell aufnahmen, seitdem aber immer wieder von den zuständigen Gesundheitsämtern geschlossen wurden (Varizellen = Windpocken). Die neuen Einrichtungen nur sehr spärlich direkt von den Flüchtlingen aufgesucht werden. Diese Situation führte dazu, dass eine spürbare Entlastung für Dortmund nicht eingetreten war. Angesichts stetig steigender Flüchtlingszahlen musste der Standort Hacheney an 9 Tagen wegen nicht mehr verantwortbarer Überbelegungen mit einem Aufnahmestopp versehen werden. Hierbei handelte es sich um spontane Aufnahmestopps oder sog. systematische Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 17 Aufnahmestopps, insbesondere, wenn in NRW keine anderen Unterbringungsplätze vorhanden waren. Seit Anfang Juni 2015 (KW 23) sind die Zugänge noch einmal erheblich gestiegen. Inzwischen kommen pro Woche in Dortmund ca. 3.500 bis 4.000 Flüchtlinge – trotz der zeitweiligen Aufnahmestopps – in der EAE Dortmund an. Mit dem deutlichen Anstieg des Flüchtlingsstroms müssen in der Folge auch mehr Personentransfers durchgeführt werden. Die Asylbegehrenden, die registriert worden sind und eine BüMA erhalten haben, werden über die ZUEn in die Kommunen in NRW zugewiesen, die anderen vorübergehend in Notunterkünfte weitergeleitet. Derzeit (Stand Dezember 2015) gibt es ca. 130 zentrale Unterbringungseinrichtungen bzw. Notunterkünfte in Nordrhein-Westfalen. In Hacheney wurde deswegen u.a. die Straße „Rügecke“ ausgebaut und im Dezember 2014 in Betrieb genommen, um die Glückaufsegenstr. von diesen Transfers weitestgehend zu entlasten. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 18 Im Jahr 2015 wurden wöchentlich folgende Personentransfers an den beiden Standorten durchgeführt: Es wurden in 2015 insgesamt 172.166 Personentransfers durchgeführt. Unbegleitete minderjährige Erstaufnahmeeinrichtung Flüchtlinge (UMF) im Kontext der Auch die Zahl der UMF, die sich auf dem Gelände aufhielten, stieg zwischenzeitlich auf bis zu 170 Personen pro Tag an. Am Standort Hacheney war die Unterbringung von max. 10 UMF vorgesehen. Hier musste zusätzliches Betreuungspersonal des Betreibers und entsprechende Unterbringungsbereiche innerhalb der EAE zur Verfügung gestellt werden. Dortmund war einer von drei sog. Hot Spots für UMF in NRW. Da zwischenzeitlich auch Plätze für die in Obhut genommenen Minderjährigen fehlten, wurde u.a. im bereits für kommunal zugewiesene Flüchtlinge vorgesehenen Gebäude „Haus Husen“ eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit gefunden, in denen die UMF für einen Übergangszeitraum untergebracht werden konnten. Mittlerweile sind dort –wie ursprünglich geplant- kommunal zugewiesene Flüchtlinge untergebracht. Ab dem 01.11.2015 ist das neue Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung und Versorgung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Dies hat auch erheblich Auswirkungen auf die nunmehr mögliche Umverteilung von UMF auf andere Kommunen. Kommunen, die bisher keine UMF aufgenommen haben, müssen nun Aufnahmeeinrichtungen, Bildungsangebote sowie Therapiemöglichkeiten schaffen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 19 Herkunftsstaaten in der EAE Beruhend auf den Angaben der Registrierten, waren die 20 herkunftsstärksten Länder in 2015: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 20 Der Bund teilte am 06.01.2015 mit, dass im Zeitraum Januar bis Dezember 2015 ca. 1,1 Millionen Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System erfasst wurden.1 Das Land NRW bekommt bekanntermaßen nach dem Königsteiner Schlüssel (21,21010 %) somit ca. 233.000 Flüchtlinge zugewiesen, die auf die verschiedenen kommunalen Unterbringungseinrichtungen in NRW verteilt wurden. Dies bedeutet für die EAE in Dortmund, dass - sollte der Flüchtlingsstrom in NRW nicht umgelenkt werden können - weiterhin monatlich mit rd. 19.500 Asylbegehrenden zu rechnen ist. Die Direktzugänge in NRW waren vor Umverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel deutlich höher, als die NRW zugewiesenen rd. 233.000 Asylsuchenden. Alleine in Dortmund gab es im Jahr 2015 einen Direktzugang von 165.690 Menschen die die EAE Dortmund erreicht haben, davon 4.767 unbegleitete Minderjährige. II.1.5 Ausblick Der kontinuierlich in 2015 anhaltende, gestiegene Flüchtlingsstrom führt dazu, dass in 2016 darüber zu entscheiden sein wird, wie in Zukunft mit der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund mit den zwei Standorten zu verfahren sein wird. Der Standort Buschmühle als „Zeltstadt“ impliziert, dass eine auf mehrere Jahre angelegte Nutzung nicht möglich sein wird und eine Anschlusslösung gefunden werden muss. Hinzu kommt, dass die Gesamtsituation und das Betriebsgelände der EAE Hacheney einen weiteren, dauerhaften Betrieb ebenfalls nicht zulassen. Eine dauerhafte Lösung in Form eines Neubaus an einem gemeinsamen Standort und unter Berücksichtigung optimierter Prozessschritte und in Kooperation mit anderen Behörden ab 2018 könnte eine Weiterentwicklung der Situation ermöglichen. Auf einem noch zu identifizierendem Gelände sollen Dienststellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bezirksregierung Arnsberg, der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) sowie ggfs. der Agentur für Arbeit untergebracht werden. Angestrebt ist dabei eine Errichtung der EAE aus dem Sondervermögen der Stadt Dortmund bei gleichzeitiger kostendeckender Vermietung der Gebäude über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren an das Land NRW. Die geplante Vermietung an das Land NRW bietet zudem eine kostenneutrale Lösung für die Stadt Dortmund. Hinzu kommt eine deutliche Entlastung des städtischen Haushalts um 26 Mio. € durch die Anrechnung der in der EAE untergebrachten Flüchtlinge auf die Zuweisungsquote der Stadt Dortmund mit einem derzeitigen Schlüssel von 1,3 für kommunal zugewiesene Flüchtlinge. 1 Angabe des Bundesministeriums des Inneren aus einer Pressemitteilung vom 06.01.2016, veröffentlicht auf https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01/asylantraege-dezember-2015.html Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 21 Einzelheiten einer solchen Planung werden in den nächsten Wochen nach einer Vorabstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) dem Rat und seinen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Ab Oktober 2016 wird das MIK vereinbarungsgemäß den Betrieb der EAE von der Stadt Dortmund übernehmen. Aktuell erfolgt das landesweite Vergabeverfahren. Die Stadt Dortmund stellt dann den ausländerrechtlichen Verwaltungsbereich und die fachliche Asylstraße sicher. II.2 Planung und Betrieb einer „Drehscheibe“ zur Verteilung von ankommenden Flüchtlingen in NRW Angesichts der weltweiten Flüchtlingssituation hat das Land NRW die Stadt Dortmund am 05.09.2015 gebeten, die sogenannte „Drehscheibe Ungarn“ für NRW zu übernehmen, als feststand, dass die Grenzen von Ungarn geöffnet wurden und München von einer Welle hilfesuchender Flüchtlinge regelrecht überrollt wurde. Dortmund wurde durch das Land zur NRW-Drehscheibe bei der Verteilung von Flüchtlingen ausgewählt, weil die Stadt über eine entsprechend leistungsfähige Infrastruktur und bewährte Strukturen in der Verwaltung zur Bewältigung einer derartig umfangreichen Aufgabe verfügt. Dazu gehört auch das DietrichKeuning-Haus an der Leopoldstraße, das bereits als potentielle Notunterkunft für kommunal zugewiesene Flüchtlinge untersucht worden war. Dieser Aufgabe hat sich Dortmund sofort mit großem Engagement gestellt. Bereits in der Nacht zum 6. September wurden die ersten Züge aus München kommend mit den sogenannten „Ungarn-Flüchtlingen“ nach Dortmund weitergeleitet. An diesem Sonntag erreichten ca. 2.000 Flüchtlinge den Dortmunder Hauptbahnhof. Die Flüchtlinge wurden unter Applaus vieler Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt vom Hauptbahnhof zum DietrichKeuning-Haus geleitet, welches nur wenige hundert Meter entfernt hinter dem Bahnhof liegt. Hier konnten sich die erschöpften Menschen ausruhen, etwas trinken und essen und wurden bei Bedarf erstmalig durch einen Arzt in Augenschein genommen. Nicht mehr reisefähige Personen wurden umgehend in ein Krankenhaus transportiert. Die Familienangehörigen wurden zwischenzeitlich in der EAE in Hacheney untergebracht. Alle übrigen reisefähigen Personen wurden nach Rücksprache mit der Bezirksregierung auf verschiedene Busse verteilt und anschließend in aufnehmende Notunterkünfte in ganz NRW weitergeleitet. Die Verzahnung sämtlicher fachbereichsübergreifender Aufgaben in dem sofort am 05.09.2015 um 18:00 Uhr einberufenen Krisenstab ermöglichte es, diesen Kraftakt unter menschenwürdigen Bedingungen für die ankommenden Flüchtlinge zu ermöglichen. Neben den unzähligen Helfern aus der Stadtverwaltung, ihren Töchtern, von Polizei, Bundespolizei, Bundesbahn und vielen anderen haben auch viele Bürgerinnen und Bürger mit großem eigenen Engagement dazu beigetragen, dass den Flüchtlingen schnell geholfen wurde, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Ihr Aufenthalt in Dortmund ist nachhaltig zu einem Meilenstein an Solidarität für ein Miteinander, Toleranz und Hilfsbereitschaft geworden. Im September 2015 bat die Stadt Dortmund die Landesregierung, ab dem 20.09.2015 eine andere Stadt mit der Wahrnehmung der Aufgabe „Verteilung von Flüchtlingen aus München“ zu beauftragen. Düsseldorf und Köln haben daraufhin die Aufgaben der Drehscheibe abwechselnd fortgeführt. Bis dahin sind über die Dortmunder Drehscheibe rund 8.000 Personen in NRW verteilt worden. Hintergrund des Wechsels von Dortmund zu Köln und Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 22 Düsseldorf war die Doppelbelastung, die Dortmund mit der Funktion der Drehscheibe und als Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zu stemmen hat. Dortmund hat die Entlastung genutzt, die Erweiterung der EAE am Standort Buschmühle zu betreiben. Anfang Oktober 2015 bekam die Feuerwehr den Auftrag – im bewährten Zusammenwirken mit den anderen Akteuren – Planungen für einen erneuten Drehscheibenbetrieb in Dortmund durchzuführen. Seit dem 14.12.2015 fungiert Dortmund wieder als Drehscheibe und wird zunächst bis auf weiteres alle 4 Tage abwechselnd mit Düsseldorf und Köln die Verteilfunktion für NRW von sogenannten „Ungarnflüchtlingen“ wahrnehmen. Als vorübergehende Aufenthaltsmöglichkeit bis zur Weiterführung nach Selm-Bork werden nunmehr auf dem Parkplatz E 3 an der Ardeystraße aufgestellte Zelte genutzt. Ankunftsbahnhof ist jetzt die Haltestelle Signal-Iduna-Park. Solange keine unerwarteten Vorkommnisse auftreten, die die Einberufung des Krisenstabs erforderlich machen, wird die Koordination der Drehscheibenfunktion durch die Feuerwehr gewährleistet. Notwendige Entscheidungen der Verwaltung werden nunmehr vom Krisenstab „Erstaufnahmeeinrichtungen“ getroffen. Den Kern des Drehscheibenbetriebes bilden zwei beheizte Großzelte mit einer Grundfläche von 600 m² und 300 m². Die Zelte sind wie folgt ausgestattet: - Sitzgelegenheiten (Bierzeltgarnituren) für insgesamt ca. 700 Personen. - Separater Bereich für die Versorgung von (Klein-) Kindern (Wickeln/Stillen). - Spielbereich für Kinder. - Ausgabebereich für die Ausgabe von Verpflegung und Getränken (warm/kalt). - Bereitstellung von Steckerleisten für das Laden von Mobiltelefonen. - Bereitstellen von fahrbaren Abfallbehältern (Mülltonnen). - Außen-Warmluftgebläse für die Beheizung der Zelte. Die sanitären Anlagen werden in Form von mobilen Toilettenkabinen erstellt. Es sind jeweils 15 Kabinen pro Geschlecht vorhanden. Die sanitätsdienstliche Versorgung erfolgt auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Hilfsorganisationen. Der Bereich der sanitätsdienstlichen/ärztlichen Erstversorgung wird in zwei Behandlungscontainern durchgeführt. Der Wartebereich befindet sich in einem Abrollbehälter unmittelbar vor den Behandlungscontainern. Bei erforderlicher stationärer Behandlung bzw. weiterer Abklärung erfolgt die Übergabe des Patienten an den Regelrettungsdienst. Die Information über die Ankunft des Zuges erfolgt i.d.R. über die Auskunft der Ansprechstellen der Deutschen Bahn vor Ort. Bei Eintreffen des Zuges erfolgt sofort die Sperrung der Ardeystraße auf Veranlassung des Tiefbauamtes. Die Ankunft der Flüchtlinge erfolgt am DB Haltepunkt ´Signal Iduna Park´. Die ankommenden Flüchtlinge werden nach Verlassen des Zuges fußläufig zur Versorgungsstelle geführt. Dabei werden die Personen durch Kräfte der Bundeswehr, des Sicherheitsdienstes und freiwillige Helfer begleitet und ggf. unterstützt. Für den Transport von nicht gehfähigen Personen stehen Rollstühle bereit. Bei Ankunft erfolgt keine Registrierung der Personen, es wird lediglich eine Zählung durchgeführt. Die Zählung erfolgt durch den Sicherheitsdienst. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 23 Die ankommenden Flüchtlinge werden nach dem „Dortmunder Modell“ mit einem Essenspaket erstverpflegt und erhalten die Möglichkeit, sanitäre Einrichtungen aufzusuchen. Kinder werden mit Spielzeug versorgt. Ein Arzt übernimmt darüber hinaus eine erste Inaugenscheinnahme. Auch hierbei werden Feuerwehr, Ordnungsamt und Tiefbauamt durch die Bundeswehr und freiwillige Helfer, insbesondere Dolmetscherdienste unterstützt. Bei der Identifizierung eines Flüchtlings als vulnerbale Person erfolgt eine Weiterleitung dieser Personen einschließlich Familienanhang in die EAE in Hacheney bzw. bei Notwendigkeit in ein Krankenhaus, sofern der entsprechende Bedarf gesehen wird. Alle übrigen Personen werden unverzüglich mit Bussen aus Dortmund zur Notunterkunft Selm/Bork weitergeleitet und von dort am nächsten Tag dem Registrierungszentrum in Münster zugeführt, um so ohne Verzug die Asylsuchenden einem Asylverfahren zuzuführen, das mit der Registrierung beginnt. Die Anforderung und Disposition der Reisebusse erfolgt in Zuständigkeit der Bundeswehr. Nach kurzer Verweildauer werden durch den Sicherheitsdienst Gruppen zur Weiterverlegung gebildet. Sehr positiv gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern der Vereine Train of Hope und Projekt Ankommen.de bei der Betreuung der Flüchtlinge. Beide Vereine melden über die Freiwilligen Agentur die Helfer, die an einem Drehscheibentag Aufgaben übernehmen können. Der Drehscheibenbetrieb konnte von der Auftragerteilung an bis zur Indienstnahme innerhalb von acht Wochen realisiert werden. Hierunter fielen auch die kompletten Ausschreibungen und Aufbauzeiten der Zelthallen und der weiteren Infrastruktur. Der Betrieb der Drehscheibe (einschließlich der Personalplanung) wird aktuell durch die Feuerwehr organisiert. Zu den organisatorischen Aufgaben gehören die Bestellung von Lebensmitteln und die Information der diensthabenden Kräfte mit tagesaktuellen Daten. Bislang wurden seit dem 14.12.2015 folgende Personenzahlen über die Drehscheibe Dortmund in NRW verteilt: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 24 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 25 III. Logistik und Aufbauhilfe bei der Einrichtung von Notunterkünften zur vorübergehenden Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge durch die Feuerwehr ohne Aufgaben im Rahmen der Krisenstäbe Seit Mitte des Jahres 2015 unterstützt die Feuerwehr mit zahlreichen Logistikleistungen die Arbeit des Krisenstabes für die Unterbringung kommunaler Flüchtlinge. Im Bereich der Hannöverschen Straße sind zur Lagerung von Ausstattungsgegenständen drei Lagerhallen mit einer Fläche von rund 3.500 Quadratmetern genutzt worden, die das logistische Drehkreuz für den Auf- und Ausbau temporärer Unterbringungsmöglichkeiten bilden. Die Warenbewirtschaftung erfolgt durch Mitarbeiter der Abteilung „Technik“ mit Unterstützung aus dem Einsatzdienst und von den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr mit der Sonderaufaufgabe „Logistik“. Unter anderem wurden beschafft und eingelagert: - 3.000 Betten - 3.000 Matratzen - 3.000 Sätze Bettwäsche - 1500 m Stellwände - 300 Bierzeltgarnituren - 40 Dusch- und Sanitärcontainer - 20 Aufenthaltszelte - 8 Küchenzelte In der Zeit vom 10. bis 14.08.2015 wurde als erste von zunächst vier aufzurüstenden Sporthallen die erste Halle im Brügmannblock für die Aufnahme von bis zu 150 Flüchtlingen ausgestattet. Unter Führung von Mitarbeitern der Feuerwehr waren über die Woche Kräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz, um Stellwände zu errichten, Betten aufzubauen und die notwendige Infrastruktur zur Aufnahme der Flüchtlinge zu herzustellen. Am Montag, dem 17.08.2015 konnte die Halle fristgerecht an den Betreiber übergeben werden und die Belegung anlaufen. Nach dem Abschluss der Aufbaumaßnahmen in der Brügmannhalle I wurden in der Woche vom 17. bis zum 21.08.2015 die Arbeiten in der zweiten Brügmannhalle fortgesetzt. Zur Unterstützung unserer Montageteams waren auch hier wieder zahlreiche Staffeln des Einsatzdienstes und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebshandwerklichen Dienstes und des THW im Einsatz. Die Aufbauarbeiten in der Brügmannhalle II konnten am Freitag, 21.08.2015 fristgerecht abgeschlossen werden. Ab Montag, den 24.08.2015 liefen die Aufbauarbeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Sporthalle an der Kreuzstraße an. Zusätzlich zur bewährten Aufrüstung mit Stellwänden und Betten müssen hier auch noch Aufenthalts- und Essensausgabemöglichkeiten in Form von Containern oder Zelten bereit gestellt werden. Mit der Einrichtung der Sporthalle an der Schweizer-Allee ist die Umrüstung von Turnhallen abgeschlossen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 26 IV. Technische Unterstützung durch Stadtamt 10 (StA 10) StA 10 hat im Jahr 2015 den Krisenstab, das Ordnungsamt, das Sozialamt und das Jugendamt intensiv bei deren Aufgaben der Erstaufnahme, Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen unterstützt. Dies geschah durch Personaleinsatz und der Bereitstellung von Hardware und IT-Infrastruktur. In 2015 wurden für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation insgesamt 2.130 Arbeitsstunden geleistet: Maßnahme Personal Aufwand in Stunden 1. Erstaufnahmeeinrichtung Unna-Massen 50 2. Unterstützung Krisenstab "Drehkreuz Dortmund-Ungarn" 354 3. Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney 222 4. Erstaufnahmeeinrichtung Buschmühle 1.214 5. "Drehscheibe Signal-Iduna-Park" 15 6. Zusätzliche Unterstützung Zentrale Ausländerbehörde 175 7. Kommunal zugewiesene Flüchtlinge (Sozialamt) 34 8. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Jugendamt) 66 Anzahl Stunden insgesamt 2.130 Der Aufwand war nicht vorhersehbar und musste durch die Verschiebung und Prioritätsveränderung von bereits geplanten Maßnahmen realisiert werden. Im Einzelnen hat das StA 10 folgende Unterstützungsleistungen erbracht: Erstaufnahmeeinrichtung Unna Mitte 2015 zog sich das Dortmunder Systemhaus aus dem Engagement in der Erstaufnahmeeinrichtung Unna zurück. Folgende Unterstützungsleistungen wurden erbracht: Anfang 2015: Ausbau der PC-Infrastruktur von 11 Arbeitsplätzen auf insgesamt 15 Arbeitsplätzen, Abbau der städtischen PC-Infrastruktur nach Auflösung der EAE. Drehscheibe Ungarn StA 10 hat den Krisenstab während der „Drehscheibe Ungarn“ unterstützt. Je zwei Techniker haben in 21 Einsätzen sichergestellt, dass die Technik (Hardware und Netzinfrastruktur) für den Krisenstab funktioniert. Der Einsatz erfolgte zum Teil vor Ort und zum Teil in Rufbereitschaft, tagsüber und in der Nacht. Erstaufnahmeeinrichtung Standort Dortmund-Hacheney In 2015 wurde die bereits bestehende IT-Infrastruktur weiter ausgebaut. Dies musste zum Teil sehr kurzfristig geschehen. Folgende Maßnahmen wurden für die EAE Hacheney durchgeführt: Aufbau und Installation von 45 Laserdruckern, Aufbau und Inbetriebnahme von 45 Telefonen, Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 27 Installation von 10 Digitalkameras für die bildliche Erfassung von Flüchtlingen, Migration von 45 PC-Arbeitsplätzen von Windows XP nach Windows 7, Austausch von 45 TFT-Bildschirmen, Aufbau der PC-Hardware und Netzwerkinfrastruktur sowie Kameras zur Überwachung der Buseinfahrt im Empfangscontainer auf dem Gelände der EAE, Aufbau eines WLAN-„Hotspots“ für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Dokom, Aufbau einer Netzwerkverbindung für den Fahrkartendrucker des Dortmunder Reisebüros, Aufbau einer Glasfaserverbindung zwischen EAE und dem städtischen Netz, Installation von zwei Multifunktionsdrucker im Back-Office, Herstellung der Netzwerkverbindung zum Gebäude „Haus 6“ und Erweiterung des bereits bestehenden Netzes in der EAE, Installation von 12 PC-Arbeitsplätzen (Auslieferung erfolgt Januar 2016). Erstaufnahmeeinrichtung Standort An der Buschmühle Im Rahmen des Aufbaus des Erstaufnahmeeinrichtungsstandortes An der Buschmühle hat das Dortmunder Systemhaus innerhalb von vier Wochen die komplette IT-Infrastruktur bereitgestellt. Das Gelände musste angebunden und verkabelt werden. Die Netzwerkkomponenten wurden in einem speziellen Container installiert. Die PC, Monitore, Drucker rund Kameras wurden erst in einem provisorischen Zelt aufgebaut und später in einen Bürocontainer umgebaut. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Aufbau einer Glasfaserverbindung vom Gelände der EAE Buschmühle zum städtischen Netz und zum Internet, Herstellung der Netzwerkverbindung der einzelnen Bürocontainers untereinander (Aufbau von Switche, Router, Datenschränke), Übergangsweise Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 10 PCArbeitsplätzen für ca. 1 Woche in einer Zeltunterkunft (PC , TFT, Laserdrucker, Telefone, Digitalkameras, Multifunktionsdrucker), Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 50 weiteren PC-Arbeitsplätzen in mehreren neuen Bürocontainern, Aufbau und Installation von 10 weiteren Multifunktionsdruckern, Umzug und Inbetriebnahme der 10 Arbeitsplätze aus der vorrübergehenden Zeltunterkunft in die neuen Bürocontainer, Aufbau und Inbetriebnahme der Netzwerkverbindung für den Fahrkartendrucker des Dortmunder Reisebüros, Aufbau und Inbetriebnahme der Internetverbindung für die Röntgenabteilung , Unterstützung der Dokom bei der Herstellung der WLAN-Verbindung für einen „Hotspot“ für Flüchtlinge. Drehscheibe Signal-Iduna-Park Im Rahmen der Einrichtung der „Drehscheibe Signal-Iduna-Park“ hat das StA 10 Anfang Dezember 2015 die Feuerwehr unterstützt: Aufbau und Installation eines Druckers für das Drucken von Protokollen des Wachteams, Inbetriebnahme von vier analogen Nebenstellen für Telefone, UTMS-WLAN-Router für Notebooks der Feuerwehr. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 28 Zusätzliche Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörde Neben der Unterstützung beim Aufbau und Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen und Drehscheiben wurde die Zentrale Ausländerbehörde weiter vielfältig unterstützt: Unterstützung beim Betrieb der Software „ZEUS“ (z. B. Übernahme des Datenbestandes der EAE Unna), Bereitstellung von Smartphones und Bereitschaftshandys für Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde, Einrichtung von neuen Benutzern, die für die Arbeit in den EAE eingestellt bzw. eingesetzt wurden, weitere Unterstützungsleistungen (z. B. Störungsbearbeitung, Installation Software, Anwenderunterstützung) Kommunal zugewiesene Flüchtlinge (Sozialamt) Auch das Sozialamt wurde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit den kommunal zugewiesenen Flüchtlingen durch Technikeinsatz unterstützt. Im Einzelnen hat das Dortmunder Systemhaus folgende Leistungen für das Sozialamt erbracht: Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 16 PC-Arbeitsplätzen mit Druckern und Telefonen, Einrichtung eines PC mit DSL-Anschluss im Bürocontainer der Flüchtlingseinrichtung Haferfeldstraße, Programmierung einer Lotus Notes-Datenbank „Flüchtlingseinrichtungen und Belegungsmanagement“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) (Jugendamt) Das Jugendamt wurde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch Technikeinsatz unterstützt. Im Einzelnen hat das StA 10 folgende Leistungen für das Jugendamt erbracht: Aufbau und Inbetriebnahme eines Netzwerkes für in der Hansastr. 95 neu angemieteten Büros für Sachbearbeiter der UMF-Betreuung, Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 20 PC-Arbeitsplätzen, Druckern und Telefonen für Sachbearbeiter der UMF-Betreuung, Unterstützung bei Umzügen im Rahmen von organisatorischen Veränderungen im Zusammenhang mit UMF‘s (Abbau und Aufbau der Hardware), Bereitstellung und Inbetriebnahme von Telefonen und Smartphones Unterstützung der Dokom bei der Herstellung einer WLAN-Verbindung für einen „Hotspot“ für Flüchtlinge in der JFS Wellinghofen Unterstützung der Dokom bei der Herstellung einer WLAN-Verbindung für einen „Hotspot“ für Flüchtlinge im Fritz-Henßler-Haus Aufbau eines passiven Datennetzes im ehemaligen Kreiswehrersatzamt und Abbau nach Ende der Unterbringung von UMF’s. V. Abschiebungen aus Sicht der kommunalen Ausländerbehörde Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 29 Aus Sicht der kommunalen Ausländerbehörde lässt sich die rechtliche und praktische Situation bezogen auf den Flüchtlingsbereich für das abgelaufene Jahr 2015 wie folgt zusammenfassen: V.1 Allgemeines und Rechtsgrundlagen Bei der Abschiebung handelt es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung (unmittelbarer Zwang). Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2 ist die Ausländerin bzw. der Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Grundvoraussetzung für eine Abschiebung ist, dass die Ausländerin bzw. der Ausländer ausreisepflichtig ist und dass er/sie seiner/ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG nicht freiwillig nachkommen wird. Die Ausreisepflicht entsteht u. a. durch Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (§ 67 Absatz 1 Nummer 2 AsylG 3), Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Ablehnung des Asylantrages bzw. der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und das Vorhandensein von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten. Ist die Ausreiseverpflichtung eingetreten und die gesetzte Ausreisefrist abgelaufen, darf der Abschiebung darüber hinaus kein Abschiebungshindernis, z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, Gefahr für Leib und Leben (§ 60 AufenthG) bzw. kein sonstiges Vollstreckungshindernis (§ 60a AufenthG) tatsächlicher Art (z.B. Reisunfähigkeit, Passlosigkeit) oder rechtlicher Art (z.B. Familieneinheit, Art. 6 GG 4) entgegenstehen. V.2 Rückführungshemmnisse In der Praxis stehen allerdings immer wieder Rückführungshemmnisse einer Abschiebung entgegen und führen infolgedessen zu Verzögerungen. Ausreisepflichtige Personen machen oftmals nach ablehnenden Entscheidungen der Behörden bzw. der Verwaltungsgerichte gesundheitliche Abschiebungshindernisse (z. B. psychische oder physische Erkrankungen) geltend, deren Beurteilung und Prüfung dann wieder den Behörden und Institutionen vor Ort obliegen (Ausländerbehörden, Gesundheitsamt). Insbesondere bei großen Familienverbänden hindert die Feststellung von Reise(un)fähigkeit 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) 3 Asylgesetz (Stand: 20:10.2015) 4 Art. 6 Grundgesetz, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 30 mit Blick auf die Beachtung des Art. 6 GG die schnelle Ausreise/Rückführung aller Familienmitglieder. Weitere Rückführungshemmnisse sind/waren das Stellen von Asylanträgen von weiteren Familienmitgliedern (z. B. im Inland geborene Kinder) oder das Stellen eines Asylfolgeantrages, das (erneute) Führen von Rechtsmitteln5, die Einweisung in stationäre Behandlung wegen (psychischer) Erkrankung kurz vor dem Rückführungstermin, die Abwesenheit der Betroffenen (oder einzelner) am Rückführungstag, Demonstrationen vor der Gemeinschaftsunterkunft, Kirchenasyl6, die Auslastung der Sammelcharter (Flugkapazitäten). Regelmäßig stehen auch die fehlenden Ausweis-/Passdokumente, die ungeklärte Identität und Herkunft der Abschiebung entgegen. V.3 Verfahren Die Ausländerbehörde verfolgt im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung den Grundsatz „Beratung vor Vollzug“. Damit soll jedem Ausreisepflichtigen die Möglichkeit für eine selbstbestimmte Ausreise gegeben werden. Im Rahmen eines Ausreisegesprächs erfolgt u.a. eine Beratung über die finanziellen Fördermöglichkeiten der freiwilligen Ausreise7. Dabei wird aber auch mit aller Konsequenz auf die Folgen im Rahmen einer Abschiebung und Rücküberstellung hingewiesen. Die Wahrung der Familieneinheit ist bei jeder Aufenthaltsbeendigung zu beachten. Dieser Grundsatz greift bei jeder Kernfamilie. Zu einer Kernfamilie zählen Mutter, Vater und minderjährige Kinder, Ehepaare, Personen in eingetragener Lebensgemeinschaft. Dieser Grundsatz wird bei jedem ersten Abschiebeversuch eingehalten. Eine Familientrennung kann allerdings angezeigt sein, sofern für alle Mitglieder der Kernfamilie die vollziehbare Ausreisepflicht vorliegt und sich Einzelne einer Rücküberstellung schon einmal entzogen haben. 5 z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung gem. § 123 VwGO gegen die Stadt Dortmund 6 in 2015 insgesamt 5 bekannte Fälle 7 REAG/GARP-Programm (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany, REAG) Government Assisted Repatriation Programme (GARP) Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 31 V.4 Ankündigung der Abschiebung Bis Mitte Okt. 2015 wurden Abschiebungen und Rücküberstellungen regelmäßig taggenau angekündigt, sofern nicht medizinisch anders indiziert. Sofern weitere Abschiebeversuche notwendig wurden (z. B. bei Untertauchen, wiederstrebendes Verhalten, vorsätzlich falsche Angaben zum Gesundheitszustand, Abwesenheit einzelner Familienmitglieder), wurde dieses Verhalten dem/der Ausreisepflichtigen zugerechnet. Weitere Abschiebetermine wurden dann nicht mitgeteilt. Um das staatliche Vollzugsinteresse zu stärken, hat der Bundesgesetzgeber mit dem im § 59 Abs. 1 AufenthG neu eingefügten Satz 8 reagiert, wonach nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht mehr angekündigt werden darf. Aus Sicht der Ausländerbehörde wird dies dazu führen, dass sich die Zahl der Abschiebungen erhöht und weniger Rückführungen wegen "Untertauchens" abgebrochen werden müssen. Unangekündigte Abschiebungen aus Sammelunterkünften können bei anderen Ausreisepflichtigen auch ein Nachdenken über eine freiwillige Ausreise fördern. In Umsetzung der gesetzlichen Regelung und in Abkehr von der bisherigen Praxis kündigt die Ausländerbehörde, sofern keine kurzfristige freiwillige Ausreise glaubhaft gemacht wurde und die Ausreisefristen abgelaufen sind, die dann zu organisierenden Abschiebungen nicht mehr termingenau an. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 32 In diesem Zusammenhang ergeben sich für die Ausländerbehörde folgende (neue) Problemlagen: Unangekündigte Abschiebung aus Sammelunterkünften (z.B. Schulen, Turn- und Leichtbauhallen) führen zwangsläufig zur Unruhe unter den Bewohnern, aber u.U. auch zu Konfliktsituationen; sie erfordern unter dem Aspekt der Eigensicherheit einen erhöhten Personaleinsatz und ggf. polizeilicher Amtshilfe, Aufgrund der vorgegebenen Flugzeiten einschl. der Zuführung zum Flughafen und der Check-in-Zeiten lässt es sich nicht vermeiden, dass Abholzeiten vor 6:00 Uhr morgens liegen; bei Rücküberstellungen in andere EU-Staaten nach dem sog. DublinVerfahren sind Überstellungsmodalitäten ohnehin fremd bestimmt ( z.B. erwartete Ankunft im Vertragsstaat vor 12:00 Uhr), Durch die geänderte Vorgehensweise wird die Ausländerbehörde vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit, der medialen Berichterstattung, Nichtregierungsorganistionen und der allgemeinen Unterstützerseite kommen. der Bei Familien mit schulpflichtigen Kindern müssen humanitäre Aspekte allerdings im Mittelpunkt des Handelns stehen. Hierzu hat die Landesregierung8 darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Familien mit Kindern mindestens eine Woche vor der geplanten Rückführung noch einmal eine Information/Beratung der Betroffenen erfolgen soll, dass ihre Abschiebung zeitnah bevorsteht (Termin dabei nicht nennen) und dabei letztmalig auf eine freiwillige Ausreise hingewirkt werden. V.5 Abschiebehaft Seit dem 15.05.2015 hat auch die UfA9 Büren ihren Betrieb aufgenommen, so dass dort als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung untergebracht werden kann. Die dortige Unterbringung setzt allerdings das Vorliegen gesetzlicher Haftgründe10 und eine richterliche Anordnung des zuständigen Amtsgerichts voraus. V.6 Statistik Um einen allgemeinen Eindruck über die Entwicklung in 2015 zu vermitteln wird auf nachfolgende beispielhafte Statistiken verwiesen: 8 Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NRW, Erlass vom 06.11.2015 Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (ehemalige JVA Büren) 10 vgl. § 62 Abs. 3 AufenthG i.d.F. vom Fassung vom 27.07.2015 - gültig ab 01.08.2015 9 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 33 5000 4699 4500 4000 3500 3178 Anzahl 3000 Gesamtzahl nach FlüAG Statistik, Asylbewerber im laufenden Verfahren davon sichere Herkunftsstaaten, Albanien, 2500 2000 1500 1431 1178 1000 500 0 656 320 428 514 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.3.2015 1.10.2015 402 105 211 624 1.1.2016 Datum Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 11 11 Gesamt: 1.120 Sichere Herkunftsstaaten: Bosnien und Herzegowina (122) Ghana (238) Mazedonien (144) Senegal (269) Republik Serbien (170) 164 17 36 22 1 88 Sichere Herkunftsstaaten nach der Gesetzesänderung vom 22.10.15: 218 Albanien (121) Republik Kosovo (150) Republik Montenegro (140) 86 131 1 Sonstige Drittstaaten: Bereich Nordafrika u.a. Marokko, Tunesien, Algerien Bereich Westafrika u.a. Guinea, Gambia, Nigeria, Kamerun Türkei / Libanon Bereich Asien u.a. Pakistan, China, Tadschikistan, Indien Übrige Drittstaaten 738 71 171 114 111 271 Statistik Ausländerzentralregister, Stand 30.11.2015 (davon 64 unter 18 Jahren, UMF) Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 34 Nachgewiesene Ausreisen, Abschiebungen12 Zeitraum freiwillige Ausreisen 01.01. - 30.09.2015 01.10. – 31.12.2015 121 103 12 13 nur der Asylbereich unangekündigt Abschiebungen, Rücküberstellungen DublinVerfahren 16 813 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 35 VI. Minderjährige und unbegleitete Flüchtlinge in Dortmund: Inobhutnahme, Schutz und Integration VI.1 Einführung Aufgrund weltweiter Krisen- und Kriegssituationen haben auch die Fluchtbewegungen der begleiteten und unbegleiteten Kinder und Jugendlichen (UMF) dramatisch zugenommen. Bis zum 31.07.2015 erreichten die Alterseinschätzungen und Inobhutnahmen der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen bereits die Ergebnisse des gesamten Jahres 2014. Am 31.08.15 wurden 734 UMF betreut, am 31.10.2015 waren es bereits 1.128 Jugendliche. Bis zum 31.10.15 mussten wöchentlich zwischen 55 – 80 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen werden, die alle in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verblieben sind. Am 01.11.2015 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft getreten. Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder und Kommunen, die sich an Kindeswohlgesichtspunkten ausrichtet. Das Jugendamt, das die unbegleitete Einreise eines ausländischen Minderjährigen feststellt, muss diesen zunächst nach § 42a SGB VIII vorläufig in Obhut nehmen und ein sogenanntes Kurz-Clearing (s. Top 3) durchführen. Dann meldet das Jugendamt den minderjährigen Flüchtling der Landesverteilstelle seines Bundeslandes. Diese befindet sich für Nordrhein-Westfalen in Köln. Die zuständige Landesverteilstelle weist den Minderjährigen anschließend dem Jugendamt zu, in dessen Kommune die festgelegte Aufnahmequote noch nicht erfüllt ist. Aus diesem Grund werden die UMF-Fallzahlen im Folgenden für den Zeitraum vor der Gesetzesänderung bis zum 31.10.2015 und nach der Gesetzesänderung ab dem 01.11.2015 dargestellt. Die Gründe für die Flucht sind unterschiedlich. Viele Jugendliche fliehen vor Zwangsrekrutierungen, Gewalt, Krieg und existentieller Armut meist mit dem „Auftrag“, ihre Familien nach Deutschland nachzuholen. Die hohe Anzahl der UMF stellt die Stadt Dortmund vor große Herausforderungen. Insbesondere die Systeme Jugendhilfe und Schule sind gefordert, die Bedarfe der unbegleiteten und begleiteten Kinder und Jugendlichen an Bildung und Integration, insbesondere auch im Hinblick auf den unterschiedlichen ausländerrechtlichen Status, zu erfüllen. Dazu sind im Jahr 2015 bereits einige Schritte in Richtung eines differenzierten Betreuungskonzeptes erarbeitet worden. VI.2 Unterbringung und Betreuung von UMF - Jahresüberblicke Jahr 2013 2014 2015 Antragsteller/innen 854 1.289 4.741 Inobhutnahmen nach Altersschätzung 171 366 1.021 bis zum 31.10.2015 387 (vorläufige Inobhutnahmen in der Zeit vom 31.10. – 31.12.2015) Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 36 VI.2.1 UMF-Fallzahlentwicklung, Flüchtlinge, Unterbringung und Trägerstruktur Altersstruktur, Herkunftsländer, Die Zahl der dauerhaft betreuten unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge betrug zum Stichtag 31.10.2015 1.128 Personen. Darunter sind auch Jugendliche, die bereits im Jahr 2014 betreut wurden. Am 31.12.2015 wurden in der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit des Jugendamtes 990 minderjährige Jugendliche und 60 junge volljährige Jugendliche (insgesamt: 1.050) betreut. Der Rückgang ist durch Eintritt der Volljährigkeit von Jugendlichen bedingt und wird sich perspektivisch sukzessive bis zur Absenkung auf die Aufnahmequote für Dortmund fortsetzen. Der Aufnahmeschlüssel wird wöchentlich von Seiten der Landesverteilstelle berechnet und betrug am 05.01.2016 für Dortmund 405 UMF. Datum 31.10.2015 31.12.2015 Fallzahl 1.128 1.050 Nationalität der unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge Eine Auswertung der Bestandszahlen zum 31.10.2015 ergibt, dass die UMF aus über 30 Staaten, überwiegend aus den Herkunftsländern Syrien, Albanien und Afghanistan stammen. Zum Stichtag 31.10.2015 gab es folgende Verteilung: 600 530 500 400 300 230 163 200 100 100 0 syrisch albanisch afghanisch 52 eriträisch 53 irakisch andere Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 37 Geschlechterverteilung zum Stichtag 31.10.2015 Die Jugendlichen sind erwartungsgemäß überwiegend männlich. 1200 1000 1069 800 Jungen 600 Mädchen 400 200 59 0 Geschlechterverteilung Altersstruktur der unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge Die Altersstruktur hat sich im Laufe des Jahres 2015 deutlich hin zu jüngeren Jahrgängen verschoben. Der Hauptanteil bleibt nach wie vor bei den 15 bis 17 Jährigen. Unter10 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 407 10 349 11 12 13 14 168 15 13 4 6 13 32 71 16 56 9 17 18 Jugendliche über18 Unterbringung der 1.128 unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge Die Aufteilung nach Standorten stellt sich wie folgt dar: Dortmund Herdecke Bad Sassendorf Bochum Lünen Duisburg Rheine Hagen Hamm Hattingen 748 38 32 26 22 16 10 10 10 10 Die übrigen 206 Jugendlichen sind an weiteren 68 Standorten in Deutschland untergebracht. Die Anzahl der auswärtigen Unterbringungen hat sich in der Zeit von Mai bis September 2015 deutlich erhöht. Auch auf dem Dortmunder Stadtgebiet wurden einige neue Einrichtungen eröffnet. Aufgrund der hohen Anzahl an unbegleiteten minderjährigen Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 38 Flüchtlingen mussten zur Verhinderung von Obdachlosigkeit einige Einrichtungen in den vergangenen Monaten ohne Betriebserlaubnis – jedoch mit Kenntnisnahme und Billigung des Landesjugendamtes (siehe Punkt 5) - eröffnet und im Rahmen einer Notbelegung betrieben werden. Hierzu gehören folgende Einrichtungen: (in Klammern die zugehörigen Träger) Lange Str. (AWO und Grünbau), Lindemannstr. (AWO), Jugendfreizeitstätte Wellinghofen (St. Elisabeth), Pensionen Onkel Walter (Echt Jugendhilfe), Evinger Str. (Consol) und Bornstr. 282 (GGid), Wohnungen an der Neu – Iserlohn Str. (St. Vincenz), sowie Iggelhorst (African Tide), das ehemalige Kreiswehrersatzamt Leuthardstr. (ZOF) und die Wittbräucke (EHC). Die Einrichtung „Neu-Iserlohn-Str.“ wird lediglich bis zur Fertigstellung des „Jägerheims“ als Übergang betrieben. Zur Betreuung der Jugendlichen haben in den letzten Monaten neben den etablierten Trägern auch zehn neue Betreiber Einrichtungen in Dortmund eröffnet. Neue Betreiber sind die Fachklinik Bad Sassendorf, das Freizeitwerk Hattingen Welper, das SOS Kinderdorf Lüdenscheid, Plan B Bochum, ZOF, African Tide, EHC, Echt Jugendhilfe, die Johanniter und GGid. VI.2.2 Gastelternprogramm Die schwierige Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen wurde auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Verschiedene Personen aus der Stadtgesellschaft haben ihre Bereitschaft signalisiert, einen jungen Flüchtling in der eigenen Wohnung aufzunehmen. Daraufhin wurde von Seiten des Jugendamtes ein Gastelternkonzept entwickelt. Aufnahmebereite Personen werden durch den Pflegekinderdienst auf ihre Eignung überprüft, zu relevanten Themen vorbereitend geschult und während des Gastverhältnisses pädagogisch begleitet. Nach einer Informationsveranstaltung am 05.10.2015 haben sich 48 interessierte Bürger/innen gemeldet, von denen 16 potentielle Gasteltern mittlerweile die kompletten Bewerbungsunterlagen eingereicht haben. Eine Schulung zum Thema „Traumatisierung“ wurde bereits durchgeführt, weitere Fortbildungen zu den Themen Ausländerrecht und Verselbständigung erfolgen, wenn die Jugendlichen in den Familien leben. Im Dezember 2015 ist die erste Vermittlung eines Jugendlichen über das Jugendamt in eine Gastfamilie erfolgt. Vier weitere Anfragen von Amtsvormündern für eine mögliche Vermittlung liegen vor. Darüber hinaus hat es 6 Selbstvermittlungen von Jugendlichen gegeben. Ärzte, Lehrer und Therapeuten, die Jugendliche in ihrem beruflichen Kontext kennengelernt haben, entschlossen sich dazu, diese UMF in ihrer Familie aufzunehmen. VI.3 Gesetzesänderung seit 01.11.2015 Die Gesetzesänderung zum 01.11.2015 führt dazu, dass Kommunen, die überproportionale Zugänge an UMF zu verzeichnen hatten, im Bundesgebiet die Probleme nicht mehr alleine schultern müssen. Es ist nunmehr eine Verteilung aller einreisenden UMF auf alle Kommunen nach einem von Seiten des Landes vorgegebenen Schlüssel vorgesehen. Die Stadt Dortmund müsste danach 405 junge Menschen aufnehmen (Stand 05.01.2016). Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 39 Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung am 01.11.15 müssen jedoch weiterhin allein reisende Kinder und Jugendliche in Dortmund „vorläufig in Obhut“ genommen werden. Diese jungen Menschen werden unverzüglich der Landesverteilstelle in Köln gemeldet, die wiederum eine aufnehmende Kommune benennt. Während des in Dortmund zu erfolgenden Kurz-Clearings muss: - das Alter festgestellt, eine Kindeswohlgefährdung durch die Umverteilung ausgeschlossen, der Gesundheitszustand geprüft und der Familienzusammenhang sichergestellt werden. Für dieses 2 – 4 Wochen dauernde Verfahren werden zukünftig weiterhin ca. 400 Plätze bereitgehalten werden müssen. Eine Schulpflicht besteht für diese Kinder und Jugendlichen im Status der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII nicht. Vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2015 wurden 1.307 Alterseinschätzungen / Erstgespräche durchgeführt und 387 junge Menschen in vorläufige Inobhutnahme genommen. Die Jugendlichen in vorläufiger Inobhutnahme werden überwiegend in Dortmund untergebracht (Ausnahme Haus Wittbräucke auf Herdecker Stadtgebiet). Die Jugendlichen aus den Einrichtungen Iggelhorst, ehemaliges Kreiswehrersatzamt und Wittbräucke, für die die Stadt Dortmund nach altem Recht zuständig bleibt, wurden in Regelbetreuungen der Jugendhilfe untergebracht. In diesen Gebäuden werden seitdem nur noch Jugendliche in vorläufiger Inobhutnahme untergebracht und eine geordnete Weiterverteilung in andere Kommunen organisiert. Die gesetzliche Änderung hat insbesondere Auswirkungen auf die Arbeit des InobhutnahmeTeams. Die interne Arbeitsstruktur ist angepasst worden, da weiterhin die Altersschätzungen und Erstgespräche in der Erstaufnahmeeinrichtung Hacheney durchzuführen und kurzfristige Termine zwingend einzuhalten sind. VI.4 Bleibechancen und Familiennachzug In der Regel wird syrischen Flüchtlingen aktuell die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Dies bedeutet, dass sie einen Anspruch auf Familiennachzug haben, der organisiert werden muss. Voraussetzung ist, dass das Asylverfahren, das von einem Vormund beantragt werden muss, vor dem 18. Geburtstag positiv abgeschlossen worden ist. Bei afghanischen und irakischen Flüchtlingen sind die Entscheidungen über den ausländerrechtlichen Status individuell, hierzu können keine verallgemeinernden Aussagen getroffen werden. Die albanischen jungen Menschen erhalten in der Regel keinen Aufenthaltsstatus und daher auch eine Aufforderung zur Ausreise mit Eintritt der Volljährigkeit. Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 40 VI.5 Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe Der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) als überwiegend kostenerstattungspflichtiger Träger hat in einem Gespräch am 29.10.2015 nochmals bestätigt, dass aufgrund der aktuell schwierigen Situation auch die Kosten der Unterbringungen in Einrichtungen ohne Betriebserlaubnis erstattungsfähig sind. Die entstehenden Miet- und Nebenkosten sind abrechnungsfähig, solange sie auf die Einzelfälle umgelegt werden. VI.6 Verwaltungsaufbau Im Jahr 2015 wurden insgesamt 33 neue Stellen im Team 51/6-5 UMF geschaffen, zwei weitere Stellen „Teamkoordination“ werden zurzeit eingerichtet. Aufgrund der Gesetzesänderung wurde die Teamstruktur geändert. Bislang bestand das Team aus dem Bereich Allgemeiner sozialer Dienst (13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und Wirtschaftliche Jugendhilfe (14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), seit dem 01.11.2015 wurde zusätzlich der Bereich Inobhutnahme, bestehend aus 9 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und 3 Verwaltungsmitarbeiterinnen eingerichtet. Für die durchzuführenden Alterseinschätzungen wird das Team IONA zudem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe unterstützt. Für die Mitarbeiter/innen der wirtschaftlichen Hilfen wird eine Teamkoordination eingesetzt. Bislang hat diese Aufgabe die Teamleitung übernommen. Dies ist nunmehr aufgrund der Größe des Teams nicht mehr möglich. Es wurde Büroraum im ehemaligen RAG Gebäude, Hansastr. 95 angemietet, da das Team UMF im Ostwall 64 nicht untergebracht werden konnte. VI.7 Bedarf an psychosozialer Begleitung der UMF Viele der Jugendlichen haben in ihren Heimatländern und auf der Flucht dramatische Erlebnisse zu verarbeiten, die ihre psychische und soziale Situation in der Gegenwart maßgeblich beeinflussen. Trotz dieser Belastungen sind nicht alle Jugendlichen traumatisiert und benötigen psychologische Hilfe. Im Vordergrund steht zunächst eine Vermittlung von Stabilität und Sicherheit durch die Fachkräfte der Einrichtungen, bevor in Einzelfällen eine therapeutische Arbeit erfolgen kann. Das Jugendamt kooperiert mit dem Gesundheitsamt, der Elisabethklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei der Feststellung psychischer Belastungen und Störungen jugendlicher Flüchtlinge, wo immer dies möglich ist. Aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist jedoch zu erwarten, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Begleitung nicht in adäquatem Maß gedeckt werden kann. Insbesondere bestehen derzeit lange Wartelisten bei kultursensiblen, in der Traumatherapie erfahrenen Therapeuten. VI.8 Vormundschaften Bis zum 31.10.15 wurde bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Familiengericht eingeschaltet, da sie ohne gesetzliche Vertretung in der Bundesrepublik leben. Das Jugendamt Dortmund wurde häufig zum Amtsvormund bestellt. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 41 Seit der Gesetzesänderung ab dem 01.11.15 wird das Familiengericht erst nach Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme informiert. Erst mit der Zuweisung eines Minderjährigen wird ein Jugendamt für die Inobhutnahme, die Hilfe zur Erziehung und die Vormundschaft zuständig. Der oben beschriebene dramatische Fallanstieg bildet sich auch in den Fallzahlen der Amtsvormundschaften ab. Im Dezember 2014 wurden 667 Vormundschaften geführt, davon 220 für UMF am 25.06.15 wurden 629 Vormundschaften geführt, davon 229 für UMF am 31.07.15 wurden 679 Vormundschaften geführt, davon 270 für UMF am 28.08.15 wurden 710 Vormundschaften geführt, davon 307 für UMF am 17.12.15 wurden 1.063 Vormundschaften geführt, davon 667 für UMF Innerhalb eines Jahres hat sich der Anteil der Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge verdreifacht. Per Gesetz ist bei den Amtsvormundschaften eine Fallobergrenze pro Planstelle von 50 festgeschrieben. Aufgrund der hohen Anzahl an Vormundschaften von UMFs ist eine Überlastung der Arbeitsgruppe erreicht. Personelle Aufstockungen im Umfang von drei Planstellen sind bereits erfolgt. VI.9 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht Dezernats für Schule, Jugend und Familie Für eine umfassende Versorgung der Jugendlichen ist eine abgestimmte rechtskreisübergreifende Planungsstrategie zwischen allen beteiligten Institutionen notwendig. Insbesondere die enge Verzahnung von Schule und Jugendhilfe ist notwendige Voraussetzung für eine gelingende Integration. Es gilt, schulische und außerschulische Maßnahmen aufeinander abgestimmt zu planen und umzusetzen sowie bürgerschaftliches Engagement sinnvoll einzubinden. Hier ist eine engmaschige Verzahnung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung geplant. Für die Jugendhilfe ist die Rückführung der Notaufnahmesituation für die jungen Menschen in eine den jugendhilferechtlichen Standards entsprechende Regelunterbringung und Betreuung ein wesentliches und drängendes Ziel. Dabei wird weiterhin die trotz der Veränderung der Rechtssituation zum 01.11.2015 schwierige Dortmunder Lage die Jugendhilfesituation maßgeblich beeinflussen. Ein weiteres Ziel der Jugendhilfe ist, zeitnah die individuelle Hilfeplanung der Jugendlichen in die Wege zu leiten, um passgenaue Hilfen sowohl während der Unterbringung als auch im Übergang zur Volljährigkeit, zu ermöglichen. Einige der Hauptziele der Jugendhilfe sind: die Erstellung eines trägerübergreifenden Konzeptes zur pädagogischen Betreuung im Kontext des §42a / § 42b SGB VIII, Klärung des Übergangs von Notunterkünften in die Regeleinrichtung, trägerübergreifende Vereinbarung zu Standards in Notunterkünften, Schnittstellen zu Schule und anderen Leistungserbringern zu definieren, ehrenamtliche Strukturen sinnvoll zu nutzen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 42 Die weitere Bearbeitung des pädagogischen Feldes bedarf einer kontinuierlichen Struktur, die abgekoppelt von der Problematik der Notunterbringung betrachtet werden muss. Hierzu werden durch die Jugendhilfe in Absprache mit den Trägern strukturelle Verfahrensweisen erarbeitet, die integrative Fragen im pädagogischen Alltag und Aspekte der kulturellen Bildung und Demokratieförderung mit umfassen. Die Verantwortung für den Prozess trägt das Jugendamt. Dabei werden die etablierten Strukturen über die AG §78 „Hilfen zur Erziehung“ genutzt. Die Unterarbeitsgruppe der AG §78 „UMF“ wird die Weiterbearbeitung der pädagogischen Themen sicherstellen und die Träger, die in Dortmund mit der Zielgruppe arbeiten, einbeziehen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 43 VII. Kommunale Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund inkl. Herrichtung erforderlicher liegenschaftlicher Strukturen VII.1 Einleitung Mit Drucksache 00807/15 wurde bereits ein ausführlicher Bericht zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund vorgelegt. Dieser Berichtsteil ist eine Fortschreibung. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 333 Flüchtlinge Dortmund kommunal zugewiesen. Im ersten Halbjahr 2015 kamen im Wochendurchschnitt 48 Flüchtlinge, im zweiten Halbjahr 2015 215 Flüchtlinge. (Hier sind die angerechneten Plätze enthalten.) Seit Juli 2015 waren die Zahlen im Bereich der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge sprunghaft gestiegen. Zurzeit kalkuliert die Stadt mit einer Zuweisungszahl von 200 Flüchtlingen pro Woche. Dies entspricht der im 2. Halbjahr 2015 erreichten Dynamik. Noch im Mai 2015 gab es einen Dissens zwischen dem Land und zum Beispiel der Stadt Dortmund darüber, wie viele Plätze vermutlich in den Landeseinrichtungen im Jahr 2015 benötigt würden. Das Land hielt zum damaligen Zeitpunkt 10 bis 12.000 Plätze für ausreichend, während die Kommunen von 25.000 Plätzen ausgingen. Noch im Mai des vergangenen Jahres erschien dies als hohe Zahl. Folgendes illustriert noch einmal die dynamische Entwicklung vor allem im 2. Halbjahr 2015: Mit Stand Mitte November 2015 hielten sich tatsächlich 72.000 Menschen in den Landeseinrichtungen (Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie Notunterkünften) auf. Diese Menschen wurden und werden nun nach und nach auf die Kommunen in NordrheinWestfalen verteilt. Ein Rückgang der Zahlen gegenüber dem 2.Halbjahr 2015 ist nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund kann es sich die Stadt nicht mehr leisten, an Standorten, die eine höhere Belegung ermöglichen, auf mögliche Plätze zu verzichten. Die noch bis Juni 2015 geltende, selbst gesetzte Obergrenze von 350 Menschen pro Standort ist vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zahl von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen nicht mehr zu halten – sowohl die Potenziale an Flächen als auch die potenziellen Gebäude in der Stadt sind nicht endlos. An vielen Stellen realisiert die Stadt mittlerweile Standorte mit einer höheren Platzzahl zum Teil bereits in neuen Formaten, so zum Beispiel die drei Tragluftstandorte an der Stadtkrone Ost, in Kirchhörde/Bittermark und in Lindenhorst mit jeweils 600 Plätzen, den Standort an der Kipsburg im Stadtbezirk-Ost mit 580 Plätzen oder den Standort an der ehemaligen Hauptschule Bövinghausen mit ebenfalls rund 600 Plätzen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 44 VII.2 Übersicht über die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge nach Nationalitäten Nation Syrien Irak Albanien Kosovo Afghanistan Serbien Guinea Nigeria Mazedonien Eritrea Libanon Bangladesch Armenien Marokko Ghana Pakistan Algerien Iran Russland Tadschikistan Türkei Georgien Bosnien China Indien Somalia Personen 1288 432 428 260 259 225 152 146 141 121 116 114 107 102 101 87 76 73 67 66 63 56 51 50 46 44 Prozent 25,27 8,48 8,40 5,10 5,08 4,41 2,98 2,86 2,77 2,37 2,28 2,24 2,10 2,00 1,98 1,71 1,49 1,43 1,31 1,29 1,24 1,10 1,00 0,98 0,90 0,86 Nation Ägypten Aserbaidschan Gambia Mongolei Jordanien Sri Lanka Kamerun Kongo, Dem. Rep. Mali Ukraine Angola Kirgisistan Usbekistan Kenia Kongo, Republik Kasachstan Vietnam Guinea-Bissau Myanmar Togo Tunesien Elfenbeinküste Nepal Sierra Leone Griechenland Liberia Personen 43 39 21 18 15 15 13 13 11 9 8 8 7 6 6 5 5 4 4 4 4 3 3 3 2 2 Prozent 0,84 0,77 0,41 0,35 0,29 0,29 0,26 0,26 0,22 0,18 0,16 0,16 0,14 0,12 0,12 0,10 0,10 0,08 0,08 0,08 0,08 0,06 0,06 0,06 0,04 0,04 Nation Libyen Malta Montenegro Niger Paraguy Rumänien Simbabwe Weissrussland Äthiopien Benin Bhutan Brasilien Bulgarien Burkina Faso El Salvador Grenada Jemen Kuba Moldau, Republik Palästinen. Gebiete Polen Saudi-Arabien Senegal Tansania Personen 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Prozent 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 ungeklärt 123 2,41 Übersicht der in Dortmund lebenden (in Wohnungen, Zentralen Kommunalen Unterbringungseinrichtungen, Übergangseinrichtungen oder Notunterkünften) Leistungsempfänger/innen (5.097) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Aufgeschlüsselt nach Herkunftsland (75), Personenzahl und prozentualem Anteil. Stand 01.01.2016 Hinweis: Die dargestellten Zahlen ändern sich wöchentlich. Insbesondere ist auf die Änderung des AsylbLG zum 01.03.2015 zu verweisen, wodurch eine nicht unerhebliche Anzahl an Personen in die Leistungssysteme des Sozialgesetzbuches (SGB) II und XII gewechselt sind. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 45 VII.3 Standorte Stand Januar 2016 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 46 VII.4 Übersicht Einrichtungen Einrichtung Betreiber Kapa14 Versorgung zität* Zentrale Kommunale Unterbringungseinrichtung EHC 350 Adlerstraße Hauptschule Osterfeldstraße Ehem. Hauptschule Am Ostpark Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Wohnform In Betrieb seit / ab Stadtbezirk Wohnungen 01.04.2011 Lüdo 120 Vollverpflegung (Taschengeld) Gebäude 10.11.2014 voraussichtliche Erweiterung um I-West ca. 20 Plätze ohne Termin 160 Vollverpflegung (Taschengeld) Gebäude 22.01.2015 Ev Caritas / Jüd. 120 Kultusgemeinde Vollverpflegung (Taschengeld) Gebäude 04.02.2015 I-Ost 03.03.2015 Gebäude und Erweiterung um Wohn60 Plätze Scha container voraussichtlich März 2016 gGid Johanniter Dietrich-Bonhoeffer DRK Grundschule 57 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Morgenstraße AWO 150 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Wohncontainer 27.03.2015 Bra Mergelteichstraße EHC 300 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Wohncontainer 01.04.2015 Hom Phoenixhaus (Alte Polizeiwache DW Hörde) 130 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Gebäude 03.06.2015 Hö Brügmannhalle EHC 300 Vollverpflegung (Taschengeld) Notunterkunft/ 17.08.2015 Sporthalle Sporthalle Kreuzstr. gGid 125 Vollverpflegung (Taschengeld) Notunterkunft / Sporthalle Haus Husen EHC 190 Vollverpflegung (Taschengeld) Gebäude Sporthalle Schweizer Allee DRK 125 Vollverpflegung (Taschengeld) Notunterkunft / Sporthalle Vollverpflegung (Taschengeld) 18.09.2015 Wohnweiterer Ausbau container und voraussichtlich Bra Gebäude April 2016 mit 50 Plätzen Ehem. GeschwisterSchollGesamtschule 14 AWO 230 I-West I-West 07.09.2015 05.10.2015 weiterer Ausbau voraussichtlich Hö März 2016 mit 60 Plätzen 16.09.2015 Die tatsächliche Belegung in den einzelnen Einrichtungen kann nach Inbetriebnahme abweichen Es kann Abweichungen zu den Tabellen auf den Seiten 29-31 geben, da die involvierten Fachbereiche die Bauphasen unterschiedlich berücksichtigen. Ap Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 47 Einrichtung Kapazität Versorgung 130 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) 150 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Caritas 100 Vollverpflegung (Taschengeld) 26.10.2015; WohnErweiterung um container und 280 Plätze Hö Gebäude voraussichtlich Mai 2016 12.11.2015, Wohnweiterer Ausbau container und voraussichtlich Scha Gebäude Januar 2016 um 50 Plätze Flusskreuz02.11.2015 I-Nord fahrtschiff Caritas 80 Vollverpflegung (Taschengeld) Flusskreuzfahrtschiff Betreiber Frenzel Förderschule DW Ehem. DRK Hauptschule Derne Schiff (Solaris) Schiff (Diana) I II Landhaus Syburg Revierpark Wischlinger 60 EHC Weg EHC 2 Traglufthallen Stadtkrone-Ost je Malteser 300 Plätze 2 Traglufthallen Hagener Str. je 300 Malteser Plätze 2 Traglufthallen Fürst-Hardenberg- Malteser Alle je 300 Plätze Wohnform In Betrieb seit / ab 02.11.2015 Stadtbezirk I-Nord 22.12.2015 weiterer Ausbau voraussichtlich Hö Mai 2016 um 60 Plätze 28.12.15 weiterer Ausbau voraussichtlich Hu Januar 2016 um 170 Plätze 120 Vollverpflegung (Taschengeld) ehemaliger Hotelbetrieb 80 Vollverpflegung (Taschengeld) Wohnmobilpark 600 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Traglufthallen Voraussichtlich Januar 2016 Ap 600 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Traglufthallen Voraussichtlich Februar 2016 Hom 600 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Traglufthallen Voraussichtlich März 2016 Ev Voraussichtlich 1. Bauabschnitt Container Mai 2016 mit 360 WohnPlätzen container und Lüdo 2. Bauabschnitt Gebäude Bestandsgebäude November 2016 mit 220 Plätzen Voraussichtlich 1. Bauabschnitt April 2016 mit Wohn120 Plätzen Mg container 2. Bauabschnitt Juli 2016 mit 380 Plätzen 580 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) 500 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Kleyer Weg geplant Lütgendortmund EHC 65 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Gebäude Voraussichtlich Februar 2016 Lüdo Selkamp Aplerbeck 330 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Wohncontainer Voraussichtlich Mai 2016 Ap Ehem. Bövinghausen Breisenbachstr. Mengede HS geplant EHC geplant Johanniter geplant DRK Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 48 Einrichtung Betreiber Kapazität Versorgung Wohnform In Betrieb seit / ab Stadtbezirk Wischlinger Weg 3 Caritas 420 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Wohncontainer Voraussichtlich April 2016 Hu Kipsburg (Semerteichstr.) AWO 580 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Wohncontainer Voraussichtlich Juni 2016 I-Ost Minister Stein Johanniter 120 Selbstversorgung (Regelsatzleistungen) Gebäude Voraussichtlich Februar 2016 Ev Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 49 VII.5 Neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Gesamtbereich Flüchtlinge Um dem Anstieg der Flüchtlingszahlen begegnen zu können, hat es umfangreiche Änderungen in einer ganzen Reihe von Gesetzen gegeben. Die Änderungen zielen darauf ab, Asylverfahren zu beschleunigen und Menschen mit Bleibeperspektive schneller in Deutschland zu integrieren. Bisher haben die Kommunen die daraus resultierenden Lasten überwiegend allein getragen, nunmehr soll eine bessere Entlastung erfolgen. Die Öffnung der Integrationskurse auch für Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive wird nachdrücklich begrüßt. Nur so kann es Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben werden, gelingen, sich schnell in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch die Möglichkeit von seriöser Leiharbeit für Asylbewerber und Geduldete fördert die Integration und kann erreichen, dass Menschen schnell Arbeit finden. Der Zugang zu Integrationskursen wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesteuert und finanziert. Die Zulassung ist auf maximal zwei Jahre befristet. In dieser Zeit sind nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch grundsätzlich die Alphabetisierung und Kenntnisse der lateinischen Schrift, grundlegende Kenntnisse des Staatsaufbaues, des Rechtsystems und des Zusammenlebens in der Bundesrepublik zu vermitteln. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Flüchtlinge erleichtert. Drei Monate nach Erteilung einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung kann mit Zustimmung der Bundesagentur (sogenannte Vorrangprüfung) und der Ausländerbehörde legal eine Beschäftigung aufgenommen werden. 15 Monate nach Erteilung einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung ist ohne Vorrangprüfung eine abhängige Beschäftigung erlaubt. Praktika und Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf können sofort aufgenommen werden; allein schon wegen der in der Regel bestehenden Sprachbarrieren wird diese Variante kaum praktische Auswirkungen haben. Unter bestimmten Bedingungen werden Menschen aus den als sichere Drittstaaten eingestuften Westbalkanstaaten ab 2016 aus ihrem Heimatland heraus zum Zwecke der Arbeitsaufnahme legal einwandern können. Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive sollen in den Landeseinrichtungen verbleiben, bis sie in ihr Heimatland oder ein anderes zur Aufnahme verpflichtetes EU-Land zurückkehren bzw. weitergeleitet werden. Insgesamt sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Land genügend Aufnahmekapazitäten schafft, um für die tatsächliche Verfahrensdauer die Menschen in landeseigenen Übergangseinrichtungen unterzubringen. VII.6 Spracherwerb Von besonderer Bedeutung für die Integration in die Stadtgesellschaft ist es, sich möglichst schnell im neuen Lebensumfeld zurechtzufinden. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine gelingende Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 50 Wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die größtmögliche Chance, erfolgreich an Bildung und langfristig an Beschäftigung teilzuhaben. Die deutsche Sprache ist auch der Schlüssel für ein gutes Zusammenleben in der Stadtgesellschaft. Hinsichtlich der Lern- und Bildungsvoraussetzungen unterscheiden sich die Flüchtlinge sehr stark voneinander. Das Spektrum reicht dabei von Menschen, die nicht alphabetisiert sind bzw. das lateinische Schriftsystem nicht beherrschen, bis hin zu solchen, die in ihrem Heimatland höhere Bildungsabschlüsse erworben und in hochqualifizierten Berufen gearbeitet haben. Die Bereitschaft der meisten Flüchtlinge, durch Spracherwerb diesen ersten Schritt in Richtung Integration in die neue Heimat zu gestalten, ist hoch. Integrationskurse auf kostenloser Basis stehen in der Regel nur anerkannten Flüchtlingen offen. Asylbewerber/innen, die dennoch an dem Integrationskursangebot teilnehmen möchten, müssen die Kosten dafür selbst komplett übernehmen. Mit dem am 24. Oktober 2015 in Kraft getretenen Gesetzespaket (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) hat die Bundesregierung die Voraussetzung geschaffen, dass auch Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive aus den Herkunftsländern Eritrea, Irak, Iran und Syrien kostenlose Integrationskurse besuchen können. Dies ist für die Interessent/innen erst nach der Antragsbewilligung seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich. Außerdem gab es durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderte kostenfreie Einstiegssprachkurse für diese Zielgruppe. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds finden aktuell Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen statt. Voraussetzung für die Durchführung der Sprachkurse und für die Ausweitung des Angebotes sind jedoch ausreichende finanzielle Fördermittel für die Bildungsträger. Mit Blick auf die Zielgruppe und ihrer notwendigen Integration bedarf dies dringend der Änderung. In den Übergangseinrichtungen nimmt die Vermittlung der deutschen Sprache im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit oft den größten Raum ein. Insgesamt befassen sich dort rund 150 ehrenamtlich Tätige mit der Vermittlung der deutschen Sprache. Je nach Möglichkeiten in den Übergangseinrichtungen werden Alphabetisierungskurse, spezielle Kurse für Frauen und für die unterschiedlichen Altersgruppen durchgeführt. Darüber hinaus werden kostenlose Sprachkurse für Flüchtlinge von verschiedensten Gruppen und Vereinen angeboten, beispielhaft seien hier genannt das Projekt Ankommen e.V., der ASTA der TU Dortmund und der Stern des Nordens. All denen, die diese wichtige Arbeit ehrenamtlich leisten, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Die VHS Dortmund führt seit Ende Juni 2015 in Kooperation mit den Übergangseinrichtungen kostenlose Sprachkurse für Anfänger/innen und Teilnehmende mit geringen Sprachkenntnissen durch. Durch die enge Zusammenarbeit der Beteiligten gelang es, zahlreiche Veranstaltungsorte für die Durchführung der Sprachkurse zu finden. Der Zugang zu diesen Sprachkursen gestaltet sich unbürokratisch. Sie fanden bzw. finden zu unterschiedlichen Tageszeiten in der Innenstadt sowie in den Stadtbezirken Eving, Hombruch, Wickede und Innenstadt West statt. Das Unterrichtsvolumen pro Sprachkurs beträgt 100 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten). Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 51 Alle Flüchtlingseinrichtungen wurden mit einem Schreiben an die Einrichtungsleitungen auf das Sprachkursangebot der VHS Dortmund aufmerksam gemacht (Kooperation von Sozialamt und VHS Dortmund). Zusätzlich ist das Angebot auf dem stadtweiten zentralen Treffen der ehrenamtlichen Sprachvermittler vorgestellt worden. Für die Flüchtlinge, die bereits in Wohnungen leben, ist ein Flyer in Kooperation mit dem Sozialamt geplant, der Interessierte auf die Sprachberatung der VHS Dortmund aufmerksam machen soll. Ebenfalls werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der sozialen Arbeit des Sozialamtes im Rahmen ihrer Hausbesuche die Menschen auf dieses Angebot hinweisen. Insgesamt wurden bis zum Ende des Jahres 2015 in 35 Sprachkursen "Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten ab 18 Jahren" über 600 Teilnehmende in 3.481 Unterrichtsstunden unterrichtet. Für ehrenamtliche Spracherwerbsvermittler/innen, die sich für Flüchtlinge engagieren, einen Austausch wünschen und noch Qualifizierungsbedarf haben, bietet die VHS im Rahmen dieses Angebotes Multiplikatoren/innen-Workshops an. Unter anderem erhalten die Teilnehmenden dort Informationen und Tipps, wie sie Sprachkurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ durchführen können. Bislang haben drei Multiplikatoren/innen-Workshops mit 40 Teilnehmenden stattgefunden. Der Zeitumfang für den Workshop beträgt zwölf Unterrichtsstunden, die am Wochenende stattfinden (Fr/Sa oder Sa/So). Ein Dozent/innen-Team von zwei Personen führt den Workshop durch. Für das erste Halbjahr 2016 sind bereits drei weitere Workshops geplant. In der Annahme, dass auch in 2016 Mittel für Spracherwerbsmaßnahmen zur Verfügung stehen werden, sind die Leitungen der Übergangseinrichtungen gebeten worden, gemeinsam mit den ehrenamtlichen Sprachvermittlern weiter nach geeigneten Räumlichkeiten vor Ort zu suchen. Ziel ist es, in den zukünftig stattfindenden Sprachkursen der VHS die Zahl der teilnehmenden Menschen, die bereits in Wohnungen leben, zu erhöhen. VII.7 Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende Das Recht der Gesundheitsversorgung der nicht krankenversicherten Flüchtlinge und Asylsuchenden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wurde bereits in der Ratsvorlage vom 24. März 2015 „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“, DS-Nr. 00807-15, unter Ziffer 5 in seinen Grundzügen beschrieben; aus diesem Grunde wird hier nur auf Veränderungen eingegangen. VII.7.1 Grundleistungsempfänger Sichergestellt wird die Gesundheitsversorgung durch das Sozialamt. Die Flüchtlinge erhalten quartalsweise gültige Behandlungsscheine. Mit diesen Behandlungsscheinen können die Flüchtlinge jederzeit und ohne weitere Zustimmung des Sozialamts eine(n) niedergelassene(n) Arzt/Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Mussten sich die Flüchtlinge bislang ihre Behandlungsscheine noch selbst im Sozialamt abholen, gilt seit dem vierten Quartal 2015 in Dortmund ein modifiziertes Verfahren. Alle Flüchtlinge, deren Daten bereits im Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 52 Sozialhilfeverfahren erfasst sind, bekommen ihre Behandlungsscheine, jeweils einen für ambulante ärztliche Behandlungen und einen für zahnärztliche Behandlungen, zum Quartalsanfang nach Hause geschickt – in die Gemeinschaftsunterkunft oder in die eigene Wohnung. Soll eine Überweisung an Ärzte anderer Fachrichtungen erfolgen, wird ein weiterer Behandlungsschein ausgestellt. Grundsätzlich werden die ärztlich verordneten Maßnahmen und Arzneimittel übernommen. Verordnungen von Heil- oder Hilfsmitteln, beispielsweise für physiotherapeutische Behandlungen, oder aufschiebbare aufwändige medizinische Maßnahmen, zum Beispiel die Versorgung mit Zahnersatz, bedürfen weiterhin der vorherigen Genehmigung des Sozialamtes. VII.7.2 Die Gesundheitskarte für Grundleistungsempfänger (das Bremer Modell) Auf der Bundesebene wurden mit dem verabschiedeten Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, auch den Flüchtlingen, die sich noch keine 15 Monate in der Bundesrepublik aufhalten, die Gesundheitsversorgung per Gesundheitskarte durch eine Gesetzliche Krankenkasse zu ermöglichen, gegen Kostenerstattung durch die Kommunen. Dies war bislang nur auf freiwilliger Basis möglich und wird bisher in Bremen praktiziert (daher der Name Bremer Modell), seit einigen Jahren auch in Hamburg. Der Bundesgesetzgeber hat allerdings von einer bundeseinheitlichen, für alle Bundesländer bindenden Vorgabe abgesehen. Es obliegt damit den einzelnen Ländern darüber zu entscheiden, ob sie ihren Kommunen im Lande die Einführung der Gesundheitskarte ermöglichen wollen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dafür bereits, mit der am 25.08.2015 mit den Gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen Landesrahmenvereinbarung, die Voraussetzungen geschaffen. Die NRW-Regelung orientiert sich weitgehend am Bremer Modell. Die Rahmenvereinbarung NRW ist nach der bundesgesetzlichen Neuregelung für alle Gesetzlichen Krankenkassen in NRW verpflichtend geworden, die Kommunen jedoch können wie bisher frei entscheiden, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten und die Gesundheitskarte einführen wollen. Mit der Gesundheitskarte soll den Flüchtlingen der Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem erleichtert werden, gleichzeitig verspricht man sich für die Kommunen eine Entlastung von dem mit der Gesundheitsversorgung verbundenen Verwaltungsaufwand. Wesentlich für die Entscheidungsfindung einer Kommune wird darüber hinaus die Einschätzung der durch den Systemwechsel bedingten Kostenentwicklung sein. Für die beigetretenen Kommunen wird jeweils nur eine Krankenkasse zuständig sein. Sinn und Zweck dieser Maßnahme ist eine bessere Koordination der Zusammenarbeit auf der örtlichen Ebene. Der Stadt Dortmund wurde die Siemens BKK als potentielle Partnerin zugeordnet. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat in der Sitzung im November 2015 die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Dortmund diskutiert und sich vor dem Hintergrund der unkalkulierbaren Kostenrisiken zunächst dafür entschieden, die Erfahrungen der bisherigen NRW-Städte abzuwarten, welche die Gesundheitskarte einführen werden. Siehe dazu auch Stellungnahme der Sozialverwaltung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit „Gesundheitskarten für Flüchtlingen“(DS-Nr.: 02465-15-E3) Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 53 VII.7.3 Versorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Säuglingen Das komplette Angebot des örtlichen Gesundheitssystems steht grundsätzlich auch schwangeren Flüchtlingsfrauen, Wöchnerinnen und Säuglingen zur Verfügung. Da das System allerdings nicht auf die derzeitigen Flüchtlingszahlen ausgelegt ist, hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, ab dem 01.01.2016 und zunächst befristet für zwei Jahre das Hebammenteam des Gesundheitsamtes um zwei Hebammen in Teilzeit zu verstärken, die in den kommunalen Unterbringungseinrichtungen eine niedrigschwellige Hebammenbetreuung anbieten. Das Angebot umfasst vordringlich die gesundheitliche Sorge in den ersten Tagen des Aufenthalts sowie das Heranführen an das hiesige Gesundheitssystem. Siehe dazu auch Ratsbeschluss „Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften“ (DSNr.: 02112-15) VII.7.4 Traumaversorgung Im Zuge der immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen steigt auch die Zahl der Menschen, die vor oder während ihrer Flucht traumatische Erlebnisse erfahren haben. Dies gilt insbesondere für Menschen, denen aus Ländern mit kriegerischen Auseinandersetzungen die Flucht gelungen ist, wie zum Beispiel aus Syrien. Psychische Traumata können zu verschiedenen Traumafolgestörungen führen, die sich hinsichtlich Symptomschwere, Behandlungsnotwendigkeit und therapeutischem Vorgehen unterscheiden. Traumatische Erfahrungen führen nicht zwangsläufig zu behandlungsbedürftigen Erkrankungen. Ob sich im Nachgang eines traumatischen Ereignisses zum Beispiel eine Posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, neben Faktoren der Person auch von Umweltfaktoren, wie zum Beispiel der Unterstützung durch andere Menschen, der Möglichkeit zur Schaffung eines sicheren äußeren Rahmens oder ausreichend Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten. Nach der offiziellen Leitlinie zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen gliedert sich die Behandlung posttraumatischer Störungen in drei aufeinander folgende Interventionskategorien: 1. Herstellen eines sicheren äußeren Rahmens sowie Informationsvermittlung zu Traumafolgestörungen und Möglichkeiten zur Bewältigung von auftretenden Symptomen 2. Traumaspezifische Stabilisierung 3. Traumabearbeitung Während die zweite und dritte Phase der Behandlung durch ausgebildete Psychotherapeuten durchgeführt werden sollten, sind Maßnahmen zur Herstellung eines sicheren äußeren Rahmens häufig keine psychotherapeutischen Interventionen im engeren Sinne, jedoch gleichwohl für den weiteren Krankheitsverlauf wesentlich: So hängt der Behandlungserfolg der Stufen 2 und 3 erheblich davon ab, wie gut die Herstellung eines sicheren Rahmens zuvor gelungen ist. In verschiedenen Dortmunder Beratungsstellen arbeiten Fachkräfte, die auch über Zusatzqualifikationen in den Bereichen Traumaberatung/Traumatherapie verfügen. Einige Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 54 Beratungsstellen15 machen explizit Hilfeangebote für traumatisierte Menschen. In diesem Rahmen sind allerdings häufig nur kurzfristige Beratungsangebote realisierbar, langfristige Begleitung oder Therapie ist hier in der Regel nicht möglich. Die Behandlung posttraumatischer psychischer Erkrankungen im Sinne des SGB V erfolgt durch niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder psychiatrische Kliniken. In Bezug auf längerfristige und in die Tiefe gehende therapeutische Prozesse/Psychotherapien ist festzustellen, dass eine Idealversorgung für alle traumatisierten Flüchtlinge nicht zu erreichen ist. Hier stellt schon die Sprachbarriere oft ein Problem dar. Quantitativ betrachtet stehen entsprechende Ressourcen faktisch nicht einmal für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung; auf Psychotherapieplätze bestehen gerade in Dortmund zum Teil erhebliche Wartezeiten16. Zu beachten ist ferner der rechtliche Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland17 haben die Flüchtlinge Anspruch auf eine Krankenversorgung in den Grenzen der §§ 4 und 6 AsylbLG. Der Gesetzestext besagt, dass zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlicher Leistungen zu gewähren sind. Ferner können sonstige Leistungen insbesondere dann gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. In Anbetracht der geschilderten Rahmenbedingungen ist es vorrangig wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass nach der Flucht eintretende Stressoren (z.B. Wohnen in Unterkünften mit geringer Privatsphäre und fehlenden Rückzugsmöglichkeiten, Unkenntnis über Verfahrensabläufe, Anfeindungen oder Gewalt im Gastgeberland, unsichere Bleibeperspektive etc.) soweit als möglich vermieden bzw. abgebaut werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Strategien zur Herstellung einer sicheren Umgebung und zur Erlangung von Alltagsnormalität. Hierzu zählen Maßnahmen zur Überwindung von Sprachbarrieren und zur Aufklärung über Verfahrenswege, die Verkürzung des Aufenthalts in Gemeinschaftsunterkünften, Schutz vor Anfeindungen und Gewalt, Begleitung durch einheimische Vertrauenspersonen (z.B. im Rahmen von Patenprojekten) und letztlich alles, was zur Integration beiträgt. An all diesen Aspekten wird in Dortmund intensiv gearbeitet. Die genannten Maßnahmen fördern die psychische Stabilität und die Integration der Flüchtlinge gleichermaßen. Sollte in Einzelfällen über die vorgenannten Hilfen hinaus ein weitergehender Bedarf deutlich werden, wird in angemessen großzügiger Auslegung der rechtlichen Regelungen der §§ 4 und 15 Krisenzentrum Dortmund, Frauenberatungsstelle Dortmund, Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen, Beratungsstelle Westhoffstraße, Kinderschutz-Zentrum 16 Eine Besonderheit in der Bedarfsplanung („Sonderregion Ruhrgebiet“) führt dazu, dass in Dortmund nur 11,4 PsychotherapeutInnen pro 100.000 Einwohner zur Versorgung vorgesehen sind, während es in städtischen Planungsgebieten außerhalb des Ruhrgebietes 32,5 PsychotherapeutInnen pro 100.000 Einwohner sind. Entsprechend sind die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz im Ruhrgebiet deutschlandweit am höchsten. 17 Vgl. VII.7.1 Grundleistungsempfänger Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 55 6 AsylbLG beispielsweise versucht, in einem der mittlerweile fünf in NRW existierenden Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge therapeutische Hilfe zu organisieren. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Asylbewerber nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet in der Regel einen Anspruch auf Gesundheitsleistungen durch eine betreuende Krankenkasse haben und wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung notwendige und angemessene psychotherapeutische und andere Leistungen zur Krankenbehandlung erhalten. Ungelöst ist hierbei bisher allerdings das Problem der Kostenübernahme von Dolmetscherkosten durch die Krankenkassen. Gerade im Bereich der Psychotherapie stellt die Sprachbarriere ein besonderes Hemmnis dar. Auf Bundesebene setzt sich die Bundespsychotherapeutenkammer deshalb für eine Aufnahme von Dolmetscherkosten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ein. VII.7.5 Andere psychische Erkrankungen Die gesundheitliche Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge umfasst nicht nur die Behandlung von Traumafolgestörungen. Um eine psychiatrische Akutversorgung von Flüchtlingen in den Dortmunder Übergangseinrichtungen sicherzustellen, hat das Gesundheitsamt eine entsprechende Versorgungsabsprache mit dem LWL-Klinikum Dortmund Aplerbeck vorbereitet. Diese Absprache sieht vor, dass psychisch erkrankte Flüchtlinge zukünftig im Rahmen einer Sprechstunde von den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte in der LWL-Klinik vorgestellt werden können. VII.8 Integrationsnetzwerk Noch in den 1990er Jahren wurden Flüchtlinge in Dortmund für einen langen Zeitraum in Übergangseinrichtungen untergebracht. Wesentlicher Hintergrund war das gesetzlich vorgegebene Diktat der Sachleistungsversorgung, das nur bei zentraler Unterbringung umsetzbar war. Zudem unterlagen die Flüchtlinge in dieser Zeit noch einem langjährigen Arbeitsverbot. Entsprechend schwierig gestaltete sich die Integration der Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft. Mit Aufgabe der Sachleistungsversorgung eröffnete sich Ende der 90er Jahre die Möglichkeit eines Philosophiewechsels - Flüchtlinge sollten künftig weitgehend in eigenem Wohnraum leben. Sie blieben letztlich nur noch so lange in Gemeinschaftsunterkünften, bis sie, mit der Unterstützung des Sozialamts, bereit für den Wohnungsmarkt waren und eine geeignete Wohnung gefunden war. Dieser Prozess nahm im Normalfall durchaus mehrere Monate in Anspruch. Vor dem Hintergrund der extrem gestiegenen Flüchtlingszahlen sieht das Dortmunder Unterbringungskonzept aktuell vor, die Flüchtlinge, wenn sie für einen Umzug bereit sind, so zügig wie eben möglich in privaten Wohnraum zu vermitteln. So werden in den bestehenden Einrichtungen freie Kapazitäten für neuankommende Flüchtlinge geschaffen. Dies gelingt trotz zunehmender Wohnraumknappheit in Dortmund noch in relativ großem Umfang. Lebten im März 2015 noch 1.585 Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG bezogen, in eigenen Wohnungen, so waren dies zum Stand 31.12.2015 bereits 2.971 Personen. Die Stadt Dortmund arbeitet u.a. mit der Wohnungswirtschaft und anderen Akteuren weiter daran, die Zahl der Flüchtlinge, die in Wohnungen leben können, kontinuierlich zu erhöhen. Unterbringung und Versorgung der vielen neu ankommenden Flüchtlinge haben aktuell oberste Priorität. Zwar haben die Flüchtlinge in den Gemeinschaftseinrichtungen Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 56 professionelle und ehrenamtlich tätige Ansprechpartner/innen; für die Vorbereitung auf das Leben in der eigenen Wohnung und in der neuen Nachbarschaft ist die Zeit unter den gegebenen Bedingungen allerdings begrenzt. Umso wichtiger für eine gelingende Integration in das neue soziale Umfeld ist deshalb nach dem Umzug in die eigene Wohnung, die nachgehende Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge im neuen Wohnquartier. Dies auch vor dem Hintergrund, als dass die Menschen in der Regel eher selten eine Wohnung in dem Quartier finden, in welchem sich ihre Übergangseinrichtung befindet und wo sie auf ihnen vertraute Ansprechpartner/innen zurückgreifen können. Der individuelle Integrationsbedarf der Flüchtlinge ist erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich und reicht von der punktuellen Begleitung bis zur Hilfestellung in Alltagsfragen. Nur so kann der Integrationsprozess bruchfrei fortgeführt und wirkungsvoll werden. Die Verwaltung plant deshalb, ein stadtweites Netz zur Förderung der Integration der Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft aufzubauen. Das Integrationsnetz soll in diesem Jahr als Pilotprojekt gestartet werden. Mittelfristig soll sich dieses Netzwerk auch weiteren Zielgruppen mit Unterstützungsbedarf öffnen können. Ein aus zwei Sozialfachkräften bestehendes Integrationsteam wird in einem definierten Einzugsbereich die Zuständigkeit für eine gewisse Anzahl von Flüchtlingen bekommen, aktuell beträgt die Rechengröße 200 Haushalte pro Team. Mit steigenden Flüchtlingszahlen sind gegebenenfalls Anpassungen erforderlich. Da die Flüchtlinge nicht gleichmäßig verteilt über das Stadtgebiet wohnen werden, wird ein System zu entwickeln sein, das eine Anpassung an die sich stetig verändernden Flüchtlingszahlen in den Stadtbezirken erlaubt. Die Integrationsteams gehen nach dem Auszug aus der Übergangseinrichtung aktiv auf die neu in ihren Zuständigkeitsbereich zugezogenen Flüchtlinge zu, bieten Unterstützung bei der individuellen Lebensführung und der Integration im neuen Wohnumfeld an und stehen bei Bedarf auch zur Moderation bei möglichen Konflikten zur Verfügung. Das bedeutet, die Flüchtlinge von den bisherigen Betreuungskräften in der Einrichtung zu übernehmen und die begonnenen Integrationsschritte bruchfrei weiter zu führen. Die Unterstützung einzelner Flüchtlinge soll nicht auf Dauer angelegt sein, sondern wird sich im Einzelfall daran orientieren, wie lange individueller Bedarf besteht. In der Regel werden die Teams die Menschen vor Ort, das heißt, in der der Wohnung aufsuchen; sie werden aber auch Sprechstunden zu festen Öffnungszeiten in einem Büro in ihrem Zuständigkeitsbereich anbieten. Die Integrationsteams werden dabei die Schnittstelle zu allen Behörden der Stadt bilden, mit denen die Flüchtlinge zu tun haben (Ausländerbehörde, Sozialamt, Schulamt, Jugendamt, etc.), bei Bedarf die Vermittlung zu den Beratungsangeboten der Wohlfahrtsverbände gestalten und mit den Akteuren in den Sozialräumen geeignete Integrationsangebote entwickeln. Die Integrationsteams leisten somit Einzelfallarbeit, konzeptionelle Gemeinwesenarbeit. Aufgaben werden im Wesentlichen sein: Arbeit und Erfassung des Integrationsbedarfes im Stadtteil wohnender Flüchtlinge Begleitung und Beratung der Flüchtlinge in der eigenen Wohnung und bei der täglichen Lebensführung Unterstützung bei der Vermittlung ehrenamtlicher Paten Krisenintervention / Moderation bei Konflikten in Familien oder im Gemeinwesen Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 57 Einbeziehung von Sprachmittlern, z. B. Stadtteilmüttern und –vätern Vermittlung von Angeboten für Kinder Vermittlung von Sprachangeboten und Weiterbildungsmöglichkeiten Vermittlung in psychosoziale / therapeutische Beratung, soweit notwendig Unterstützung bei der Integration in das Quartier Unterstützung einer Willkommenskultur im Stadtteil Kooperation im Stadtteil mit (Sport-)Vereinen, Kirchengemeinden, Freizeit- und Kulturangeboten Einrichtung und Begleitung von „Runden Tischen“ mit Kooperationspartnern und Unterstützer/innen im Stadtteil Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Unterstützer/innen Mittelfristig sollen die Beratungs- und Integrationsleistungen des Integrationsnetzwerkes auch auf Menschen, die einen anderen Hintergrund haben, aber in einer vergleichbaren Situation in Dortmund leben und Unterstützungsbedarf haben, ausgeweitet werden. Zur Konzeptionierung und Implementierung des lokalen Integrationsnetzwerkes erfolgt gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2015 eine gesonderte Beschlussvorlage. VII.9 Ehrenamt Obwohl Flüchtlinge nach ihrer Flucht mit ihrer Zuweisung nach Dortmund zum ersten Mal nach langer Zeit einen Wohnort haben, an dem sie bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag bleiben werden, befinden sie sich weiter in einer schwierigen Lebenssituation. Die Flüchtlinge haben in Dortmund Sicherheit vor unmittelbarer Gefahr für ihr Leben gefunden, ihre materielle Lebenssituation ist geregelt. Trotzdem bleibt ein hoher Unterstützungsbedarf, auch weil sie in ihrer Heimat viel zurücklassen mussten. Sie leben in Dortmund ohne oder nur mit Teilen ihrer Familie, einige mussten Ehepartner und Kinder zurücklassen. Ihnen fehlt das größere familiäre und emotional stabilisierende Umfeld, ihnen fehlt ihre berufliche und gesellschaftliche Stellung. Sie verfügen über geringe finanzielle Mittel und ihre endgültige Bleibeperspektive ist in den meisten Fällen nicht geklärt. Angewiesen sind die Menschen, die in Dortmund Zuflucht gefunden haben, daher nicht nur auf Hilfe im Zusammenhang mit ihrem Asylverfahren, sondern im gesamten Bereich der menschlichen Kontakte, des Verstehens der gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland, der Schaffung positiver Erlebnisse, die das Leben lebenswert machen. Die Stabilisierung geflüchteter Menschen, der Ersatz für die Familie und für die vertraute Umgebung, das soziale Netz, können von den hauptamtlich Tätigen allein nicht abgedeckt werden, ist aber für viele Flüchtlinge, insbesondere für die, die keine Familie hier haben, enorm wichtig. Vor diesem Hintergrund ist die Tätigkeit von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht hoch genug einzuschätzen und dringend notwendig. Die im März 2015 in der Ratsvorlage „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“ Drucksache Nr. 00807-15 unter Pkt. 4.6 auf Seite 17 vorgestellte Grundstruktur Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 58 der ehrenamtlichen Arbeit in den Übergangseinrichtungen und in deren räumlichen Umfeld ist ausgebaut und auch auf die seit März in Betrieb genommenen Übergangs- und Noteinrichtungen übertragen worden. In den zurzeit im Betrieb befindlichen 15 Übergangseinrichtungen und drei Notunterkünften arbeiten ca. 800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in verschiedensten Tätigkeitsfeldern. Einige Beispiele aus der Palette ehrenamtlicher Angebote: Sprachkurse Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe für Schüler/innen Orientierungshilfen (ÖPNV, Kultur, Einkaufen und vieles mehr) Kinderbetreuung Begleitung zu Ärzten und Behörden Unterstützung bei bzw. Organisation von kulturellen und sportlichen Aktivitäten Organisation von Sachspenden (z.B. Kleiderkammer, Spielzeug etc.) Unterstützung bei Auszügen bzw. Umzügen Handarbeits- und Kochkurse Patenschaften Dies ist selbstverständlich nur ein Ausschnitt. Die Wohlfahrtsverbände haben inzwischen bei sich hauptamtliche Ehrenamtskoordinatoren eingestellt. Darüber hinaus übernehmen in einigen Stadtbezirken zusätzlich die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen koordinierende Aufgaben. Die enorme Hilfsbereitschaft der Dortmunder Stadtgesellschaft übertrifft die Bedarfe in den Einrichtungen. Nicht alle Angebote konnten angenommen werden. Zudem gibt es neben den ehrenamtlichen Helfern in den Übergangseinrichtungen eine große Anzahl von Menschen, deren Anliegen es ist, sich außerhalb der Einrichtungen ehrenamtlich um die Versorgung und Integration der Flüchtlinge zu kümmern. Diese sind selbstorganisiert und kümmern sich zum Beispiel um die Unterstützung von Flüchtlingen beim Übergang von der Einrichtung in eigenen Wohnraum. Hinzu kommen beispielsweise zahlreiche Sportvereine, die in unterschiedlichster Form Angebote für Flüchtlinge machen. Die Freiwilligen-Agentur sowie die Verbände selbst sind Kontaktstellen für ehrenamtliche Arbeit. Dort werden Hilfsangebote entgegengenommen und soweit wie möglich an Einrichtungen vermittelt. Unterstützungsanfragen von Einrichtungen an die Freiwilligen-Agentur gibt es aufgrund des hohen Aufkommens ehrenamtlich Tätiger im Umfeld der Einrichtungen im Moment aber kaum. Gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und weiteren in der Flüchtlingsarbeit tätigen Akteuren wird angestrebt, ein Konzept für die Koordination des Einsatzes von Ehrenamtlichen zu entwickeln, das zum einen die Flüchtlinge in eigenem Wohnraum stärker in den Fokus der Ehrenamtsarbeit rückt, zum anderen aber auch die Menschen, die einen anderen Hintergrund haben, aber in einer vergleichbaren Situation in Dortmund leben. Um Doppelstrukturen zu verhindern, wird eine enge Verknüpfung mit der Freiwilligen-Agentur angestrebt. Im Rahmen von Förderprogrammen unterstützt das Land NRW seit 2015 das ehrenamtliche Engagement vor Ort. So wurden über MIA-DO – Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) 2015 die folgenden Zuschüsse beantragt und bewilligt: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 59 18.000 € im Rahmen des Programms "Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit". Die zugeteilten Fördermittel wurden gleichmäßig an die Betreiber der Übergangseinrichtungen verteilt, wobei diese frei über die Verwendung im Förderschwerpunkt des Bausteins B, „niederschwellige Sprach- und Lesegruppen“ sowie „Spielgruppen“ entschieden haben. 45.750 € im Rahmen des Programms "Zusammenkommen und Verstehen". Die zugeteilten Fördermittel wurden für die Einrichtung von Begegnungsräumlichkeiten, Lernstätten und Infomaterialien von den Trägern der Flüchtlingsunterkünfte und Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sowie weiteren Träger verwendet. Für dieses Jahr hat das Land Unterstützung im Rahmen des Projekts „KOMM-AN“ angekündigt. VII.10 Sachstandsbericht der Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten zur Neben der eigentlichen Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge (inklusive der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge), die der Stadt Dortmund zugewiesen werden, ist ein großer Anteil an der Aufgabenstellung, eine ausreichende Anzahl an Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, sowohl für die kommunal zugewiesenen als auch für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Zu diesem Thema wurde in den Vorlagen mit den DS-Nummern 01390-15 und 02387-15 ein Sachstandsbericht angekündigt, der hiermit vorgelegt wird. Details zu einzelnen Objekten mit den anfallenden Investitionen und Aufwendungen werden dem Rat der Stadt Dortmund in einer gesonderten Vorlage zur Kenntnis gegeben. VII.10.1 Organisation der Aufgabenstellung Im Januar 2015 wurde durch den Krisenstab die Einrichtung einer interdisziplinären Projektgruppe unter der Federführung des Fachbereiches Liegenschaften beschlossen. Die beteiligten Fachbereiche kommen regelmäßig mit dem FB 23 zu Sitzungen der erweiterten Projektgruppe zusammen. Zunächst wurde von Seiten des FB 23 reguläres Personal ausschließlich für die Aufgabe abgestellt; einzelne Maßnahmen zur Beschaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge wurden zusätzlich im Rahmen des regulären Infrastrukturmanagements abgewickelt. Auf Grund der weiteren Zunahme der Flüchtlingszahlen wurde die Projektgruppe ab Mai 2015 sukzessive auf 13,23 Projektstellen zzgl. zweier studentischer Hilfskräfte aufgestockt. Darüber hinaus wird die Projektarbeit stetig durch die anderen Mitarbeiter/-innen des Fachbereiches unterstützt. VII.10.2 Angebotsentwicklung der Unterbringungsmöglichkeiten geschaffenen und zu schaffenden Die geschaffenen und noch zu schaffenden Unterbringungsplätze verteilen sich auf kurzfristigen und mittel- und langfristigen Wohnraum. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 60 1. Das Dortmunder Unterbringungskonzept sieht aktuell vor, die Flüchtlinge, wenn sie für einen Umzug bereit sind, so zügig wie eben möglich in Wohnraum zu vermitteln. Wohnungen: Seit längerer Zeit gibt es das sogenannte Wohnraumvorhalteprogramm der Stadt Dortmund, auch Belegwohnungen genannt, bei dem Wohnraum zum Beispiel auch für Obdachlose bereitgehalten wird. In diesem Wohnraumvorhalteprogramm waren zum Stand 30.06.2015 346 Plätze verfügbar. Mit Stand 31.12.2015 sind in Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms 897 Personen untergebracht und damit bereits 551 neue Plätze geschaffen worden. Es werden weiterhin von der Projektgruppe für Flüchtlingsunterbringung in großem Umfang Wohnungen besichtigt und angemietet. Dadurch wird die Anzahl der Plätze im Wohnraumvorhalteprogramm in den kommenden Monaten weiter ansteigen. Daneben sind auch Wohnungen von Personen, die sich im Leistungsbezug befinden, selbst angemietet worden. In Summe über diese selbst angemieteten Wohnungen und die Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms sind 2.971 Personen (Stand 31.12.2015) in Wohnungen untergebracht. Zu den einzelnen Wohnungen, die über das Dortmunder Stadtgebiet verteilt einzeln angemietet sind, kommen auch Käufe von Wohnhäusern hinzu. Dazu wurden und werden zum Beispiel sogenannte Problemhäuser und andere Leerstände überprüft. Des Weiteren wurden und werden auch eigene Bestände reaktiviert. Generell ist die Unterbringung in Wohnungen zu bevorzugen, da diese Möglichkeit die vorteilhafteste ist, auch im Hinblick auf die Integrationschancen der Bewohner. 2. Die Erst- und Notfallunterbringung erfolgt in sogenannten Übergangseinrichtungen sowie in Notunterkünften. Diese teilen sich abermals in verschiedene Kategorien auf: Übergangseinrichtungen: Prioritär wurden und werden nicht genutzte städtische Gebäude wie frühere Schulen (zum Beispiel die frühere Hauptschule Bövinghausen oder ungenutzte Schulhausmeisterwohnungen und -pavillons) als Unterkünfte hergerichtet. Diese Übergangseinrichtungen sind verhältnismäßig schnell herzurichten, sind winterfest und können dauerhaft (für mindestens zwei Jahre) genutzt werden. Diese Option ist der notwendigen Geschwindigkeit geschuldet, da solche Unterkünfte schneller und für mehr Menschen genutzt werden können als es beispielsweise der Wohnungsbau leisten könnte. In diese Kategorie fallen aber auch schon bestehende und noch zu errichtende Containeranlagen sowie Standorte mit Traglufthallen. Damit können viele Plätze in relativ kurzer Zeit geschaffen werden. Beispiele für solche Übergangseinrichtungen sind die aktuell aufzustellenden Traglufthallen an verschiedenen Standorten innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes sowie die Containerstandorte Mergelteichstraße und Morgenstraße. Notunterkünfte: Als auch die Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnungen/Wohnhäusern sowie den genannten Übergangseinrichtungen nicht mehr ausreichend waren, um alle kommunal zugewiesenen Flüchtlinge Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 61 unterzubringen und somit Obdachlosigkeit drohte, wurden beispielsweise in den städtischen Sporthallen zusätzliche Notunterkünfte eingerichtet (Sporthalle Brügmannstraße: 300 Plätze, Sporthalle Schweizer Allee und Sporthalle Kreuzstraße: je 125 Plätze). Ziel ist es allerdings, die öffentliche Infrastruktur nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Um dies gewährleisten zu können, bedarf es auch neuer Formate. Daher wird gegenwärtig zum Beispiel die Nutzung von Industriehallen oder leerstehenden Einzelhandelsobjekten geprüft. Mittlerweile wurden mehr als 1200 Objekte geprüft. 3. Des Weiteren gibt es die mittel- und langfristige Unterbringung der Menschen, die nach einer Anerkennung im Asylverfahren in Deutschland bleiben werden. Die Menschen, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, müssen nicht mehr in Wohnungen oder Einrichtungen der Stadt Dortmund bleiben. Sie können sich im gesamten Bundesgebiet eine Wohnung suchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein großer Anteil der Menschen, die zunächst der Stadt Dortmund zugewiesen wurden, auch in Dortmund bleiben werden. Im Sinne der Integration ist daher die frühestmögliche Unterbringung in einzelnen, über das gesamte Dortmunder Stadtgebiet verteilte Wohnungen anzustreben. Für dauerhafte Wohnmöglichkeiten, die dann direkt von den Menschen selbst angemietet werden können, ist es erforderlich, massiv die Schaffung von Wohnraum durch die Reaktivierung von Altbeständen sowie durch Neubau von Wohnraum im unteren Preissegment zu intensivieren. Dies wird nur bei Einbeziehung der Privatwirtschaft gelingen. Die bisher zur Verfügung stehenden Förderinstrumente und Vereinfachungen des Genehmigungsweges sind vor diesem Hintergrund unzureichend. Der Bund und das Land arbeiten an entsprechenden gesetzlichen Initiativen. Diese Maßnahmen sind auch auf Grund der allgemeinen positiven Bevölkerungsentwicklung in Dortmund notwendig. Der so geschaffene Wohnraum steht grundsätzlich allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Zu den Wohnungsbauaktivitäten hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 10.12.2015 die beiden Vorlagen zum Wohnungsbau an den Adressen Zum Erdbeerfeld (DS Nr. 02155-15) und Holtestraße (DS Nr. 03258-15) durch das Sondervermögen Grundstücksund Vermögensverwaltungsfonds Dortmund beschlossen. In diesem Zusammenhang bedankt sich die Stadt Dortmund ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und bei den Wohnungsbaugesellschaften für das Engagement, mit dem sie bei der Findung von Wohnraum helfen. In der folgenden Übersicht finden sich Details zu einzelnen Unterbringungsobjekten, die teils bereits in Betrieb sind und teils noch in Ausführung, Planung oder Vorbereitung. Die dort enthaltenen Beträge sind mit den beteiligten Ämtern abgestimmt bzw. direkt von dort an die Projektgruppe übermittelt worden. Auf eine detaillierte Darstellung der Zeitpläne für die Errichtung oder Herrichtung einzelner Unterbringungseinrichtungen, wie im Berichtsteil zur Erstaufnahmeeinrichtung, wird aufgrund der Vielzahl der Projekte verzichtet. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 62 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 63 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 64 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 65 VII.11 Aktivitäten im Dezernat für Bauen und Infrastruktur (Dezernat 7) mit den Fachbereichen Vergabeund Beschaffungszentrum, Städtische Immobilienwirtschaft, Tiefbauamt und Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund Die Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung im Fachbereich Liegenschaften ist Auftraggeber für das Vergabe- und Beschaffungszentrum, für die Städtische Immobilienwirtschaft, für das Tiefbauamt und für die Stadtentwässerung Dortmund, die das operative Geschäft der nötigen Beschaffungen und Baumaßnahmen sowie der zugehörigen Zahlungen größtenteils abwickeln. Auch die Bewirtschaftung der Wohnungsmietverträge, die durch die Projektgruppe geschlossen werden, erfolgt durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Immobilienankäufe werden jedoch direkt im Liegenschaftsamt selbst abgewickelt. Im Folgenden werden die Aktivitäten der Fachbereiche und des Eigenbetriebes im Rahmen des Handlungsfeldes Flüchtlinge geschildert. VII.11.1 Vergabe- und Beschaffungszentrum Die für die Bewältigung der Flüchtlingskrise erforderlichen Beschaffungen betrafen eine Vielzahl unterschiedlicher und sehr zeitkritischer Vergaben zum Beispiel für die Planung, den Bau, die Ausstattung und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) oder der Drehscheibe. Da die Flüchtlingskrise bundesweit alle Kommunen vor ähnliche Probleme stellt und die Beschaffungsbedarfe somit nicht nur in Dortmund, sondern bundesweit sprunghaft angestiegen sind, ergab sich eine spürbare Marktüberhitzung mit teilweise erheblichen Preissteigerungen, Lieferengpässen bis hin zu totalem Marktversagen. In diesem Spannungsfeld war es erforderlich, die Konzeptionen der Vergabeverfahren unter Ausnutzung aller auf EU-Ebene vergaberechtlich zulässigen Instrumente, z.B. in Form eines wettbewerblichen Dialogs oder in Verhandlungsverfahren, so umzustellen, dass Verfahren beschleunigt werden, der Wettbewerb belebt wird und trotz des erheblich angestiegenen Auftragsvolumens weiterhin in kurzen Fristen wirtschaftlich beschafft werden konnte. Insgesamt wurden im Jahr 2015 durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum 181 Beschaffungen im Rahmen der Krisenstabsarbeit für die Unterbringung kommunaler Flüchtlinge, für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die EAE und die Drehscheibe mit einem Auftragswert von rund 159,2 Mio. Euro durchgeführt. Die Vertragsbindungen im Bereich der Betreiberverträge betragen je nach Standort bis zu zwei Jahre mit entsprechenden Verlängerungsoptionen auf maximal vier Jahre. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 66 Leistungsbereich Lieferleistungen Anzahl 120 Auftragswert 11,8 Mio. Euro Dienstleistungen 26 119,7 Mio. Euro Bauleistungen 35 27,7 Mio. Euro Summe 181 159,2 Mio. Euro Leistungen Ausstattung Wohnungen und Flüchtlingseinrichtungen Betreiben von Flüchtlingseinrichtungen, Wachschutz und sonstige Dienstleistungen Errichtung von Containeranlagen, Umbau von bestehenden Gebäuden Die Krisenstabsarbeit im Vergabe- und Beschaffungszentrum konnte nicht in den normalen Organisationsstrukturen und den üblichen Prozessen geleistet werden. Wie bereits oben erwähnt waren oft komplexe Verhandlungen mit hoher Marktdurchdringung, engen Fristen und auch sehr hohem personellen Aufwand zu wählen. Neben dem großen Engagement der Beschäftigten und der Bereitschaft zu Überstunden hatte sich das Vergabe- und Beschaffungszentrum bereits im Projekt Konjunkturpaket II auf Extremsituationen mit hohen Beschaffungsspitzen organisatorisch eingestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauvergabe (VOB) und der Bereiche zur Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen (VOL) sowie die Beschaffungsprozesse sind so vorbereitet, dass es im Rahmen eines organisatorischen „Überlaufs“ möglich ist, Überlastungssituationen einzelner Organisationsteile durch Unterstützung aus anderen Bereichen kurzfristig interdisziplinär zu kompensieren. Allerdings dauert die Krisenstabsarbeit nun schon eineinhalb Jahre an und führt in der Gesamtsituation dazu, dass es auf der anderen Seite durch Prioritätenentscheidungen Verzögerungen im laufenden Tagesgeschäft gab und vermutlich auch weiter geben wird. Verschiedene Beschaffungsprojekte aus dem originären Aufgabenbereich wurden zurückgestellt. Die Prioritätenentscheidungen erfolgten dabei immer in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen und haben bislang keine dienstgefährdende Einschnitte im originären Betrieb der Stadtverwaltung zur Folge. Dem wird auch weiterhin Rechnung getragen. VII.11.2 Städtische Immobilienwirtschaft Seit Einrichtung des Krisenstabs im September 2014 wurden bzw. werden folgende zusätzliche Plätze für kommunal zugewiesene Flüchtlinge und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) von der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) baulich hergerichtet: Status in Betrieb in Betrieb/Umbau in Planung in Ausführung Anzahl Plätze 2.899 199 3.282 2.760 Bei den Objekten handelt es sich um sehr unterschiedliche Formate wie z.B. ehemalige Schulgebäude, Sporthallen, ehemalige Bürogebäude, ehemalige Beherbergungs- oder Schulungsstätten, Wohncontaineranlagen, Traglufthallen und Wohnschiffe. Zusätzlich Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 67 wurden 284 Wohnungen mit einer Gesamtkapazität von 726 Plätzen hergerichtet und an das Sozialamt übergeben. Das Bauvolumen beträgt insgesamt ca. 70 Mio. Euro. Für die Anmietung als auch für den Betrieb der Objekte sind 2015 erhebliche Mehraufwendungen in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft entstanden. Das Budget für den Mehrbedarf wurde mit den Vorlagen DS-Nr. 01390-15, 02387-15 und 02946-15 zur Verfügung gestellt. Alle Objekte und Wohnungen befinden sich nun zusätzlich in der Bewirtschaftung des FB 65. Die zusätzliche Fläche beträgt 115.380 qm. Zusätzlich wurde die neue EAE an der Buschmühle mit einer Kapazität von 900 regulären sowie 100 Notplätzen von FB 65 hergerichtet. Insgesamt wurden seit Beginn des Krisenstabs bis einschließlich November 2015 18.515 Personalstunden im FB 65 aufgewendet. Das entspricht umgerechnet ca. 13 vollzeitverrechnete Planstellen. Diese zusätzliche Belastung führte zu Überlastungen im Bereich 65/2 (Projektmanagement) und Überlastungsanzeigen im Bereich 65/3 (Immobilienbetrieb). FB 65 hat darauf organisatorisch wie folgt reagiert: Bildung eines eigenen Bereichs 65/F mit zwei Teams und insgesamt neun Planstellen (acht davon zusätzlich) Besetzung der Planstellen (überwiegend extern) Anpassung der Personalbemessung im Bereich 65/3 (Immobilienbetrieb), die sich zur Zeit in der Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt befindet. VII.11.3 Tiefbauamt Das Tiefbauamt war im Jahr 2015 in diesem Kontext insbesondere mit der Herrichtung der Flächen für die Flüchtlingsunterkünfte und der Wiederherstellung der Flächen nach den Kampfmittelsondierungen befasst. Dazu gehörten auch die Wiederherstellung der Grünflächen im Bereich der EAE Buschmühle, provisorische Bauzäune, bedarfsgerechter Umbau von Kurvenradien, Schwertransportabwicklungen, Beschilderungen der EAE einschließlich Großbeschilderung und Schilderbrücken, Sperrung der Fußgängerbrücke an der EAE Buschmühle, mehrsprachige Fußwegweisung usw. Seit dem 14.12.2015 wird die Ankunft der Flüchtlingszüge im Rahmen der Drehscheibe am Bahnhof Signal-Iduna-Park durch drei Mitarbeiter des Tiefbauamtes in Zusammenarbeit mit einer Firma, die die Absperrungen durchführt, betreut. Im Jahr 2015 betrugen die Sachaufwendungen im Tiefbauamt zur Bewältigung des Flüchtlingsaufkommens insgesamt rund 712.000 Euro. Die anteiligen Personalkosten für den Mitarbeitereinsatz zur Abwicklung der Drehscheibenfunktion und der Unterstützung zur Entwicklung der EAE Buschmühle (insgesamt waren 76 Mitarbeiter des Tiefbauamtes rund 2.250 Stunden im Einsatz) betrugen in 2015 rund 120.500 Euro. Die Gesamtkosten 2015 beliefen sich also auf rund 832.500 €. Aktuell befinden sich folgende Tiefbauarbeiten in der Ausführung: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 68 - Zufahrt Hotelschiffe Hafen - Asphaltarbeiten Haferfeldstr. - Flüchtlingseinrichtung Fürst-Hardenberg-Allee - Flüchtlingseinrichtung Stadtkrone Ost In Vorbereitung befinden sich die Tiefbauarbeiten an den Objekten Nierstefeldstr. und Kipsburg. VII.11.4 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund Bei der Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften kümmert sich die Stadtentwässerung Dortmund (EB 70) nach einer entsprechenden Vereinbarung mit der Städtischen Immobilienwirtschaft um die abwassertechnische Erschließung der jeweiligen Gebäude und den Anschluss an das städtische Entwässerungsnetz. Teilweise haben die Beschäftigten des Kanalbetriebes darüber hinaus auch die weitere Infrastruktur für die Anschlüsse von Strom und Frischwasser sichergestellt. Die ersten Maßnahmen für die Herstellung der Entwässerung an den Flüchtlingsunterkünften haben bereits im Dezember 2014 begonnen. In der Mergelteichstraße und in der Morgenstraße wurden die Gelände zur Aufstellung von Containern hergerichtet und Revisionsschächte verlegt. Für die Flüchtlingsunterkünfte Breisenbachstraße, Wischlinger Weg, Selkamp, Geschwister-Scholl-Gesamtschule und Semerteichstraße hat die Stadtentwässerung ebenfalls Revisionsschächte und Anschlussleitungen erstellt. Für die EAE Buschmühle und für die Flüchtlingseinrichtungen Fürst Hardenberg und Hagener Straße wurden die komplette Entwässerung, Wasserversorgung und Leerrohre für Stromleitungen und Telekommunikation verlegt; diese Arbeiten sind teilweise noch nicht abgeschlossen. In der Speicherstraße wurden die Entwässerungs- und Frischwasserleitungen verlegt. Aus dem Kanalbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund sind bisher dauerhaft zwei bis vier Personen mit Arbeiten für Flüchtlingsunterkünfte beschäftigt. Der bisherige Zeitaufwand liegt bei ca. 1.300 Stunden. Künftig werden verstärkt auch Fremdfirmen mit der Erstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie dem Verlegen von Leerrohren für Strom- und Telekommunikationsleitungen beauftragt. VII.12 Ausblick Es ist fest davon auszugehen, dass auch in den nächsten Monaten die Schaffung von Unterkünften für die Flüchtlinge, die Dortmund kommunal zugewiesen werden, das Themenfeld maßgeblich bestimmen wird. Parallel müssen aber auch weitere Schritte gegangen werden, um stabile Strukturen für Netzwerke zu schaffen, die Flüchtlinge – und in der Perspektive auch anderen Gruppen mit Unterstützungsbedarf – begleiten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe. In der Perspektive soll auch das System der kommunalen Übergangseinrichtungen neu strukturiert werden. Durch die weitere Zuweisung auf erwartbar hohem Niveau werden immer mehr Einrichtungen entstehen (müssen). Für 2016 sind bereits 24 konkret in Planung; weitere werden hinzukommen (müssen). Schon jetzt stellt die sich immer weiter zahlenmäßig stärker differenzierende dezentrale Struktur der Übergangseinrichtung die städtischen Akteure, aber Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 69 auch andere betroffene Strukturen auch außerhalb der Verwaltung, vor eine schwierige Aufgabe, wenn es gilt, administrative Schritte einzuleiten. Erschwert wird die in einem dezentralen System ohnehin schwierig zu bewerkstelligende Aufgabenstellung dadurch, dass die eigentlich in den vorgelagerten Systemen zu erledigenden Schritte oftmals nicht erledigt worden sind. Aus diesem Grunde soll das Aufnahmesystem für die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge um einen Baustein ergänzt werden, nämlich um eine „Zentrale Kommunale Ankunftseinrichtungen“ (Arbeitstitel). Die Überlegung ist, dass alle Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge dort ankommen. Nach derzeitiger Planung sollen dafür ein oder mehrere Gewerbehallen hergerichtet werden (die Herrichtung der Gewerbehallen soll auch dem Ziel dienen, die derzeit belegten Sporthallen wieder frei ziehen zu können). In den „Zentralen Kommunalen Ankunftseinrichtungen“ werden perspektivisch folgende Punkte abgearbeitet; zum Teil in Kooperation mit externen Partnern: - Gesundheitscheck und ggf. Impfungen Aufnahme aller Anträge und Regelungen aller Fragen rund um Leistungen nach dem AsylbLG Kompetenzcheck Schulabschlüsse, Ausbildungs- und Berufsabschlüsse, berufliche Erfahrungen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit/Jobcenter Dortmund Anlegen eines Girokontos Die Verwaltung steht dazu in Gesprächen mit allen in Betracht kommenden städtischen und außerstädtischen Stellen. Der weitere Weg aus diesen Ankunftseinrichtungen Übergangseinrichtungen und von dort weiter in Wohnungen. geht dann über die Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 70 VIII. Schulische Integration / Kindertagesbetreuung VIII.1 Schulische Integration Die Aufnahme und Integration neu aus dem Ausland zugewanderter Kinder und Jugendlicher ist in Dortmund eine seit Jahrzehnten kontinuierlich geübte Praxis. Bereits in den 1990er Jahren musste in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen in Südosteuropa („Balkankrise“) größere Zahlen von mit ihren Familien geflüchteten Kindern und Jugendlichen in das deutsche Schulsystem integriert werden. Seinerzeit befanden sich jährlich rund 1.000 Schülerinnen und Schüler in Dortmunder Auffang- und Vorbereitungsklassen. Bis zur Jahrtausendwende war die Zahl auf rund 300 zurückgegangen und hat sich in der Folgezeit auf diesem Niveau bewegt. Mit dem Schuljahr 2013/14 hat sich ein deutlicher Anstieg eingestellt, welcher im zurückliegenden Jahr 2015 bekanntermaßen eine besondere Dynamik erfahren hat. Der ausländerrechtliche Status ist für die Erfüllung der Schulpflicht grundsätzlich nicht von Bedeutung und wird daher bei der Anmeldung nicht erhoben. Schulpflichtig sind Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Eine abweichende Regelung gilt nur für Kinder und Jugendliche von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche, die Asyl beantragt haben. Für diesen Personenkreis beginnt die Schulpflicht mit ihrer Zuweisung an eine Gemeinde und dauert an, solange der Aufenthalt gestattet ist. Eine Differenzierung der Schulpflichtigen nach Zuwanderungs- oder Fluchthintergrund ist daher nicht von Bedeutung. Die im Folgenden genannten Zahlen beziehen sich daher immer auf alle neu aus dem Ausland zugewanderten Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Seit Anfang 2014 müssen sich die neu zuwanderten Familien/Jugendlichen zentral im neu eingerichteten Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) des Fachbereich Schule für eine Schule anmelden. Dazu muss die schulpflichtige Person persönlich anwesend sein und die Meldebescheinigung und der Personalausweis/Pass vorgelegt werden. Die Arbeit im DLZB findet in enger Kooperation mit dem Schulamt und MIA-DO – Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) statt. Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte besuchen grundsätzlich die Regelklassen von Schulen und nehmen grundsätzlich am gesamten Unterricht teil. Nur wenn deren Kenntnisse in der deutschen Sprache die Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse noch nicht ermöglichen, werden sie bedarfsentsprechend speziell eingerichteten Klassen zugewiesen: Primarstufe o Auffang- und Vorbereitungsklassen in Grundschulen Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 71 Die Zuweisung in eine Auffangklasse erfolgt grundsätzlich nach Wohnortnähe, das heißt, Schülerinnen und Schüler werden möglichst der Schule mit Auffangklasse zugewiesen, die am nächsten zu ihrem Wohnort liegt. Sekundarstufe I o Auffang- und Vorbereitungsklassen in allen Schulformen In der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Bildungsstand der nächstgelegenen Schule zugewiesen. Sekundarstufe II (Berufskollegs) Für neu zugewanderte schulpflichtige Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gibt es drei unterschiedliche Bildungsgänge an 9 Dortmunder Berufskollegs. Die Zuweisung erfolgt nach sprachlichen Voraussetzungen, nach beruflicher Neigung und den Bildungsvoraussetzungen der Schülerin oder des Schülers. o Ausbildungsvorbereitung (Internationale Förderklasse) Zielgruppe sind Jugendliche ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen. Ziele sind der Erwerb von Deutschkenntnissen und die Vorbereitung auf das Ausbildungsvorbereitungsjahr. o Ausbildungsvorbereitung Zielgruppe sind Jugendliche mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau. Ziele sind vertiefte Deutschkenntnisse, berufliche Orientierung und der Erwerb des Hauptschulabschluss nach Klasse 9. o Berufsfachschule 1 Zielgruppe sind Jugendliche mit vertieften Deutschkenntnissen und Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Ziele sind tiefer gehende Deutschkenntnisse, berufliche Orientierung und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Auffangklassen werden für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die während des Schuljahres den Schulbesuch in allgemeinbildenden Schulen aufnehmen. Mit Beginn des nächsten Schuljahres müssen diese Schülerinnen und Schüler den Vorbereitungsklassen oder wenn bei ausreichendem Lernfortschritt möglich- den Regelklassen zugewiesen werden. Ziel der Vorbereitungsklasse ist vorrangig das Erlernen der deutschen Sprache, um die Grundvoraussetzung für eine schnellstmögliche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler in die ihrem Alter oder ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Regelklasse zu schaffen. Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Altersstufen lernen zunächst gemeinsam in einer Klasse, unabhängig vom Bildungsstand. Sie sollen in der deutschen Sprache so intensiv und individuell gefördert werden, dass ihre Verweildauer in der Vorbereitungsklasse in der Regel zwei Jahre nicht überschreitet. Ein vorzeitiger Übergang in einer Regelklasse ist anzustreben. VIII.1.1 Entwicklung der Zugangszahlen Die Zahlen von Schülerinnen und Schülern, für die bedarfsentsprechend Auffang- und Vorbereitungsklassen und Bildungsgänge an Berufskollegs einzurichten waren, haben sich in den zurückliegenden 10 Schuljahren auf einem relativ gleichbleibenden Niveau bewegt. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 72 Mit dem Schuljahr 2013/14 stellte sich eine spürbare Bedarfssteigerung ein, die sich seitdem mit überproportionalen Steigerungsraten fortsetzt. Befanden sich zu Beginn des Schuljahres 2014/15 noch rund 1.000 Schülerinnen und Schüler in den speziellen Klassen (aller Schulstufen), waren es zum Ende des Schuljahres fast 1.800. Das bedeutet: im Laufe des Schuljahres sind 800 Schülerinnen und Schüler hinzugekommen. Grundschulen Sekundarstufe I 20 14 /1 5 20 15 /1 (N 6 ov .2 01 5) ak tu el l Schuljahr 20 13 /1 4 20 12 /1 3 20 11 /1 2 20 10 /1 1 20 09 /1 0 20 08 /0 9 Sekundarstufe II (BK) 20 07 /0 8 1000 950 900 850 800 750 700 650 600 550 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Schülerzahlenentwicklung in Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen in den letzen 10 Jahren (Schulstatistik) und aktueller Stand (Nov. 2015) 20 06 /0 7 Schülerinnen und Schüler Dass eine Zunahme auch weiter zu erwarten ist, zeigen die erhöhten Anmeldezahlen der neu aus dem Ausland angekommenen Schülerinnen und Schüler, die sich seit 2014 im DLZB des Fachbereichs Schule gemeldet haben. In 2014 gab es insgesamt rund 1.400 Anmeldungen. Bis Mitte Dezember 2015 wurden bereits 2.795 Anmeldungen angenommen. Für eine Abschwächung dieser Entwicklung gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 73 VIII.1.2 Entwicklung der Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen Die beschriebene Entwicklung der Zugangszahlen hat sich entsprechend auf den Bedarf zur Einrichtung von Auffang-, Vorbereitungs- und Förderklassen ausgewirkt. 125 120 115 110 105 100 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Sekundarstufe II (BK) Sekundarstufe I 20 15 /1 6 (N ov .2 01 5) ak tu el l 20 14 /1 5 20 13 /1 4 20 12 /1 3 20 11 /1 2 20 10 /1 1 20 09 /1 0 20 08 /0 9 Grundschulen 20 07 /0 8 20 06 /0 7 Anzahl der Klassen Entwicklung der Zahlen von Auffang- und Vorbereitungs- und Förderklassen in den letzten 10 Schuljahren(Schulstatistik) und aktueller Stand (Nov. 2015) Schuljahr Die aktuellen Zahlen der Schülerinnen und Schüler und die Verteilung auf die unterschiedlichen Schulstufen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Auffangklassen November 2015 Grundschulen Sek I Berufskollegs Gesamt Schulen 36 33 9 78 Klassen 42 51 23 116 922 414 2035 Schülerinnen Schüler und 699 VIII.1.3 Raumbedarfe Die seit 2014 eingetretene Entwicklung der Zuwanderungszahlen ist in ihrer Dynamik nicht vorhersehbar gewesen. Die Entwicklung trifft auf eine Schullandschaft, deren Organisation in den zurückliegenden Jahren unter dem Einfluss des prognostizierten demografischen Wandels mit abnehmenden Schülerzahlen auf eine bedarfsgerechte Flächenanpassung und die intensive Auslastung der vorhandenen Raumressourcen ausgerichtet war. Die Möglichkeiten im vorhandenen Raumbestand in größerem Umfang zusätzliche Auffangund Vorbereitungsklassen einzurichten waren daher nur begrenzt. Sie konnten bisher durch Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 74 intensive Nutzung der vorhandenen Ressourcen und große Kooperations- und Improvisationsbereitschaft aller Beteiligten erreicht werden und sind jetzt weitestgehend ausgeschöpft. Im Grundschulbereich soll die Zuweisung in eine Auffangklasse grundsätzlich wohnortnah erfolgen. Schülerinnen und Schüler werden möglichst der Grundschule mit Auffangklasse zugewiesen, die am nächsten zu ihrem Wohnort liegt. Diesem Grundsatz kann nicht vollständig Rechnung getragen werden, da die Aufnahmemöglichkeiten in den 7 Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord nicht mehr ausreichen, um der großen und kontinuierlich steigenden Nachfrage in diesem Stadtbezirk nachzukommen. Um die schulische Versorgung zu sichern, ist vom Fachbereich Schule ein sogenannter „Schülerspezialverkehr“ eingerichtet worden, der für die Busbeförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Nordstadt zu Grundschulen in anderen Stadtbezirken sorgt. Aktuell sind 5 Buslinien für den Schülerspezialverkehr eingerichtet. In der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Bildungsstand der nächstgelegenen Schulform zugewiesen. Die notwendigen Maßnahmen haben bis zum Jahresende 2015 zu einer praktisch nahezu vollständigen Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I geführt (über 96 %). Im Bereich der Berufskollegs waren die Raumressourcen bekanntermaßen bereits in der Vergangenheit so intensiv ausgelastet, dass die Einrichtung zusätzlicher Klassen kaum möglich ist. Der Abbau bestehender „Wartelisten“, bei gleichzeitig zu erwartender zusätzlicher Zuwanderung, erfordert zukünftig die Bereitstellung zusätzlicher Raumressourcen. Dieser Handlungsbedarf und entsprechende Maßnahmevorschläge werden in Ziffer IV.1.6. näher beschrieben. Auslastung Kapazitäten Auslastung der Kapazitäten in den Grundschulen im Schuljahr 2015/16 Kapazitäten (Schulzüge) > 228 Kapazitäten (Klassen alle Jg.) > 912 E1 185 E2 191 E3 52 3. Jg 206 4. Jg gebildete Klassen (alle Jg.) > 203 gebildete Auffangklassen > 42 gebildete Klassen insgesamt > 879 837 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 75 Auslastung der Kapazitäten in den Schulen der Sekundarstufe I im Schuljahr 2015/16 Auslastung Kapazitäten Schulform > Kapazitäten (Schulzüge) > Kapazitäten (Klassen alle Jg.) > 5. Jg Hauptschulen Realschulen Sekundarschule Gesamtschulen Gymnasien (G8) Sek I 21,5 54 3 46 61 185,5 129 324 18 276 305 1052 10 45 2 45 61 163 6. Jg 13 44 3 45 61 166 7. Jg 19 45 3 44 61 172 8. Jg 21 45 3 44 61 174 9. Jg 27 48 44 59 178 10. Jg gebildete Klassen gebildete Auffangklassen gebildete Klassen 24 45 44 114 272 11 266 303 966 19 9 1 8 14 51 133 281 12 274 317 1017 113 VIII.1.4 Projekte zur Bildungsintegration „Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ In Kooperation zwischen der Stadt Dortmund (Fachbereich Schule), der Walter Blüchert Stiftung und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW wird das Projekt „Angekommen in deiner Stadt Dortmund“ seit Februar 2015 durchgeführt. Mit diesem gemeinsamen Projekt wird die Zielsetzung verfolgt, ein passgenaues Bildungsangebot für 16 bis 25-jährige, neu aus dem Ausland zugereiste Jugendliche/junge Erwachsene aufzubauen und zu etablieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen der Zielgruppe. Neben dem Zugang zur schulischen Bildung soll den zugewanderten Jugendlichen insbesondere der Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden. Das Projekt besteht aus zwei Säulen: Neben der Beschulung in speziellen Klassen an den Dortmunder Berufskollegs bietet das Projekt den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Bildungsangebote an einem außerschulischen Lernort in der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West – Adam´s Corner. Im Adam´s Corner arbeitet ein multiprofessionelles Team und bietet den Berufskollegs im Vormittagsbereich zusätzliche Lernangebote für ihre Klassen und den einzelnen Schülern und Schülerinnen im Nachmittagsbereich freiwillige Förderangebote an. Diese reichen von Sport über kulturelle Bildung bis hin zu gezielter Deutschförderung. „Über sich hinaus wachsen“ Um den Schülerinnen und Schülern in Auffangklassen zusätzliche Bildungsangebote zu eröffnen, hat das DLZB in Kooperation mit UZWEI_Kulturelle Bildung ein kulturelles Angebot im Dortmunder U geschaffen. Jeweils zwei Schülergruppen der Realschulen mit Auffangklassen sind bis Dezember 2015 jeden Dienstag in zwei unterschiedlichen Angeboten selbst gestalterisch tätig geworden. Unter der Leitung eines Filmemachers, einer Fotografin und einer Künstlerin entwickelten die Schüler/innen zu dem Oberthema „Über sich hinaus wachsen“ Fotos, Bilder und persönliche Filmclips. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 76 Der erste Projektdurchlauf endete mit einer Ausstellung der Arbeiten am 15. Dezember 2015. Bis Ende 2017 werden weitere Auffangklassen dieses Projekt in Anspruch nehmen. Die Finanzierung übernimmt der Lions Club Dortmund Hanse. Ziel des gemeinsamen Projektes ist es, die Schülerinnen und Schüler, die auf diese Weise Kultur kennen lernen, langfristig an den kulturellen Standort zu binden und ihnen eine Möglichkeit der sinnvollen Freizeitbeschäftigung zu eröffnen. Beschulung von Seiteneinsteiger/-innen im Förderunterricht durch studentische Assisstenten und Assistentinnen Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die schulische Sozialisation und die beruflichen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Der Unterricht in den Vorbereitungsklassen folgt diesem Ziel in den ersten 1,5 bis 2 Jahren dadurch, dass in einem Umfang von 10-15 Unterrichtsstunden Deutsch unterrichtet wird. Zum Schuljahr 2015/16 haben das DLZB und die TU Dortmund, Arbeitsstelle Deutsch als Zweitsprache, ein Projekt für Vorbereitungsklassen an Gymnasien konzeptioniert und organisiert. Die Arbeitsstelle „Deutsch als Zweitsprache“ der TU Dortmund bildet seit Oktober 2015 in theoretischen Modulen Lehramtsstudierende als Assistent/-innen für die Sprachförderung im Unterricht in Vorbereitungsklassen aus. Damit soll ein Unterstützungsangebot für Schüler/innen und Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen aufgebaut werden. Im November 2015 hat die Praxisphase mit einer kurzen Hospitationszeit und anschließendem Unterrichtseinsatz der Studierenden begonnen. Angedacht ist sowohl ein Einsatz als zusätzliche Förderkraft im Vormittagsbereich als auch eine Förderung in Kleingruppen außerhalb der Unterrichtszeiten. Der jeweilige Einsatz geschieht in Absprache mit den Schulleitungen, den Lehrkräften und den Studierenden und endet im Februar 2016. Das Projekt wird im jeweils folgenden Semester über einen Zeitraum von drei Jahren weitergeführt. Akquise von Spenden zur Ausstattung der Schüler/-innen Viele der neu zugereisten Familien/Jugendlichen verfügen über wenige finanzielle Ressourcen. Das DLZB bemüht sich daher um Spenden, um eine Erstausstattung für die Schüler/-innen zu gewährleisten. Der Verein Kinderlachen e.V. hat in 2015 eine großzügige Spende organisiert: 2.000 Starterpakete konnten an die Kinder und Jugendlichen bei der Schulanmeldung übergeben werden. Die Pakete beinhalten eine gefülltes Etui und einen Sportbeutel. VIII.1.5 Tagesstrukturierung / Sprachkurse Angestrebt wird eine gesamtstädtische Strategie zur Koordinierung von Sprachkursen, Zugängen und Qualitätsstandards. Im Rahmen einer Veranstaltungen mit freien Trägern der Jugendhilfe, den Fachbereichen Schule und Jugendamt, Bildungsträgern, der Freiwilligenagentur, MIA-DO – Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) und der Bezirksregierung am 11.11.2015 wurden für die Jugendlichen, die über Jugendhilfeträger betreut werden, entsprechende Vereinbarungen getroffen. Eine Koordinierung von Räumen und Trägern erfolgt über das Dezernatsbüro 4. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 77 VIII.1.6 Ausblick, aktuelle Handlungsbedarfe und Perspektiven aus Sicht des FB Schule Die Einrichtung zusätzlicher Auffangklassen, die die Bereitstellung der notwendigen kommunalen Raum- und Sachressourcenressourcen, ggf. die Einrichtung von Schülerspezialverkehr und Personalressourcen von Seiten des Landes (Lehrkraft) erfordert, hat einen zeitlichen Vorlauf von mindestens sechs Wochen. Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Zuwanderungszahlen konnte die Einrichtung zusätzlicher Auffangklassen nicht mehr Schritt halten. Es sind deshalb „Wartelisten“ entstanden. Aktuell umfassen die „Wartelisten“ folgende Zahlen: Primarstufe: Sekundarstufe I: Sekundarstufe II (Berufskollegs): 119 268 (darunter 109 ohne Alphabetisierung) 437 In gemeinsamer Verantwortung arbeiten die staatliche Schulaufsicht (Schulamt für die Stadt Dortmund und Bezirksregierung Arnsberg) und der Fachbereich Schule intensiv daran, die bestehenden Wartelisten zeitnah abzubauen und neue zukünftig nach Möglichkeiten zu vermeiden. Darin liegt eine große organisatorische und personelle Herausforderung, da bereits für den Abbau der bestehenden Wartelisten insgesamt mindestens 44 neue Auffangklassen eingerichtet werden müssen. Die aus Prognoseannahmen entwickelte Bedarfsberechnung für den Zeitraum vom Jahresbeginn 2016 bis zum Schuljahresende 2016/17 zeigt, dass bis dahin vermutlich 47 weitere zusätzliche Auffangklassen eingerichtet werden müssen. Der Bedarf stellt sich in den einzelnen Schulstufen wie folgt dar: Status November 2015 Bedarf (Warteliste) Stand: Dez. 2015 Bedarfsprognose Januar bis Juli 2016 Sch* Kl** Sch Klfw*** Kl Sch Klfw*** Kl Primarstufe 699 42 119 23 5 259 23 11 Sekundarstufe I 922 51 268 18 15 350 18 19 Sekundarstufe II (Berufskollegs) 414 23 437 18 24 300 18 17 2035 116 824 44 909 59 47 Summen * ** *** = Schülerinnen und Schüler = Klassen = Klassenfrequenzwert Im Planungsprozess ist deutlich geworden, dass dies ohne die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Schulraums nicht mehr möglich sein wird. Eine kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichem Schulraum kann nur durch die Planung und Aufstellung mobiler Raumsysteme erfolgen. Der Fachbereich Schule hat einen entsprechenden Bedarf bereits angemeldet und dieser ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 geplant worden. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 78 Mit den Fachbereichen Liegenschaften (FB 23) und Immobilienwirtschaft (FB 65) wurde abgestimmt, dass die Planungen zeitnah aufgenommen werden. Gemeinsames Ziel ist es, den Schulen die als notwendig identifizierten Raumressourcen bis zu Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres 2016/17 zur Verfügung zu stellen. Dazu soll zunächst eine „Starterliste“ mit bereits jetzt identifizierten Schulstandorten der Primarstufe und der Sekundarstufe I, an denen zusätzliche Raumressourcen erforderlich sind, bearbeitet werden. Aktuell beinhaltet die Starterliste bereits folgende Schulen/Schulstandorte, für die der Fachbereich Schule eine differenzierte Bedarfsanmeldung erstellt hat: Albrecht-Brinkmann-Grundschule, Münsterstr. 138-140, Stadtbezirk Innenstadt-Nord Nordmarkt-Grundschule, Nordmarkt 18-20, Stadtbezirk Innenstadt-Nord Oesterholz-Grundschule, Oesterholzstr. 69, Stadtbezirk Innenstadt-Nord Wilhelm-Busch-Realschule, Höfkerstr. 5-7, Stadtbezirk Innenstadt-West Europaschule (Gesamtschule), Am Gottesacker 64, Stadtbezirk Brackel Helene-Lange-Gymnasium, Am Hombruchsfeld 55a, Stadtbezirk Hombruch Andere Maßnahmeperspektiven bestehen im Bereich der Berufskollegs. Nach Fertigstellung der Berufskolleggebäude am Dortmunder U, wird dort nach den Osterferien 2016 der Kollegbetrieb beginnen. Damit werden die bisher genutzten Raumressourcen des RobertBosch-Berufskollegs am Standort „Brügmann-Zentrum“ und die des Robert-SchumanBerufskollegs am Standort „Sckellstraße“ frei. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 entschieden, dass diese Ressourcen grundsätzlich bis auf Weiteres für schulische Zwecke zur Verfügung stehen sollen. Der Fachbereich Schule hat die Planungsgespräche mit Schulleitungen und staatlicher Schulaufsicht bereits aufgenommen, um die notwendigen Absprachen und Vereinbarungen zur schnellstmöglichen Einrichtung zusätzlicher Internationaler Förderklassen und der dazu erforderlichen Rahmenbedingungen zu treffen. VIII.1.7 Perspektivische Handlungsbedarfe aus Sicht des Fachbereichs Schule Die zur Verfügung stehenden Personalressourcen des Fachbereichs Schule sind aktuell vollständig in Anspruch genommen, um den Abbau der bestehenden Wartelisten und die zeitnahe schulische Versorgung neu eintreffender zugewanderter Kinder und Jugendlicher durch Einrichtung zusätzlicher Auffang- und Förderklassen zu organisieren. Ein zusätzlicher Handlungsbedarf ist bereits jetzt perspektivisch zu erkennen. Zum Ende des Schuljahres 2015/16 wird eine bisher noch nicht bekannte Zahl von Schülerinnen und Schülern, die aktuell Auffang- und Vorbereitungsklassen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I besuchen, sprachlich so weit qualifiziert sein, dass der Übergang in Regelklassen erfolgen muss. In den Grundschulen wird eine durchschnittliche Klassengröße von 23 Schülerinnen und Schülern angestrebt. Dieser Wert wird im Schuljahr 2015/16 erreicht. Da in den Grundschulen weniger Klassen gebildet sind, als dies nach den maximalen Aufnahmekapazitäten möglich wäre, sind bei rein rechnerischer Betrachtung ausreichende Kapazitäten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Auffangklassen in Regelklassen gegeben. Die Herausforderung besteht in der Primarstufe vor allem darin, die Aufnahme in Regelklassen an möglichst wohnortnahen Grundschulen zu organisieren. Dies Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 79 wird in einigen Stadtbezirken ein schwieriges Problem darstellen. An den Grundschulen in der Nordstadt sind beispielsweise aktuell bereits keine Aufnahmekapazitäten mehr vorhanden, obwohl dort ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler wohnt. Als besonders problematisch ist aus heutiger Sicht der Wechsel in die aktuell gebildeten Regelklassen der Sekundarstufe I zu bewerten. An im Schuljahr 2015/16 bereits durchschnittlich am Klassenfrequenzrichtwert ausgelasteten Klassen an Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen werden die Platzkapazitäten für eine Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schülern bei angestrebter Einhaltung des Klassenfrequenzrichtwerts nicht mehr ausreichen. Viele Regelklassen in einzelnen Schulen haben bereits den vom Land NRW vorgesehenen Klassenfrequenzhöchstwert erreicht oder bereits überschritten und bieten damit keine weiteren Aufnahmemöglichkeiten. Bei rein rechnerischer Betrachtung bestehen noch Aufnahmemöglichkeiten in den aktuell gebildeten Regelklassen der Hauptschulen. Gegen die vollständige Ausschöpfung der freien Ressourcen an Hauptschulen spricht aber, dass damit die notwendige Heterogenität in der sozialen Zusammensetzung der Klassengemeinschaft in nicht wünschenswerter Weise in Gefahr geraten könnte. Um einen Übergang in bereits gebildete Regelklassen organisatorisch zu erreichen, müssten die Klassenfrequenzen in den einzelnen Klassen bis zum Höchstwert ausgeschöpft werden. An dieser Stelle entsteht ein deutlicher Zielkonflikt, denn die auf dem Weg zur Inklusion gesellschaftspolitisch gewünschten Möglichkeiten des „Gemeinsame Lernens“ in allgemeinen Schulen sollen durch Absenken der Klassenfrequenzwerte unterstützt werden. Eine andere organisatorische Möglichkeit könnte darin bestehen, zusätzliche Regelklassen einzurichten. Um die Heterogenität der Klassengemeinschaft zu gewährleisten, müssten dazu bereits gebildete Klassen geteilt und neue zusammengestellt werden. Die potentiell freien Plätze verteilen sich in der Sekundarstufe I auf 45 verschiedene Schulen und über 5 bis 6 Jahrgangsstufen in unterschiedlichen Schulformen. Der passgenaue Wechsel in einen bestimmten Jahrgang einer Regelklasse in der Sekundarstufe I, welcher möglichst auch den Anspruch relativer Wohnortnähe erfüllt, wird mit hohem Organisations-, Abstimmungs- und Kommunikationsaufwand für die beteiligten Akteure auf Seiten der Schulen, der Schulaufsicht und des Schulträgers verbunden sein. Auch dieser Handlungsbedarf wird darüber hinaus erkennbar begründete zusätzliche Anforderungen an Raumressourcen mit sich bringen. VIII.2 Flüchtlingsarbeit in der Kindertagesbetreuung VIII.2.1 FABIDO Grundsätzliche pädagogische Ausrichtung und Unterstützungsangebote zum Thema „interkulturelle Pädagogik“ in den FABIDO -Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege Die Aufnahme von Kindern aus anderen Nationen hat für FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) je nach Sozialraum eine lange Tradition. In diesen Einrichtungen werden seit Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 80 jeher Kinder aus vielen verschiedenen Kulturen betreut, so besuchen z. B. die Tageseinrichtung Leopoldstraße Kinder aus über 20 Nationen. Die damit einhergehenden Themen wie die Begleitung von Kindern, die kein Wort deutsch sprechen und die Zusammenarbeit mit Familien, denen die deutsche Kultur völlig fremd ist, werden dementsprechend bereits über eine lange Zeit unterstützend aufgegriffen. FABIDO hat die Themen „Interkulturalität“ und „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“ in pädagogischen Grundsätzen und Positionspapieren aufgegriffen. Hier sind Leitgedanken zum respektvollen Umgang mit Familien unterschiedlicher Herkunft und zum Umgang mit fremdem Kulturgut für die alltägliche Arbeit in den TEK formuliert. Die Positionspapiere geben den Fachkräften in den Tageseinrichtungen und den Tagespflegeeltern darüber hinaus Orientierung, wie sie die pädagogischen Grundsätze in ihrer Arbeit umsetzen können. Über Qualitätsfragen können sie im Team aber auch als Einzelperson ihre aktuelle Arbeitssituation reflektieren, um daraus die nächsten Handlungsschritte ableiten zu können. Auch finden die Fachkräfte hier Hilfestellungen zur konkreten Umsetzung der Qualitätsmerkmale. Im modular aufgebauten Fortbildungsprogramm von FABIDO ist seit 2010 ein eigenständiges Modul „Pädagogik der Vielfalt“ konzipiert. In diesem Modul finden die pädagogischen Fachkräfte Fortbildungsangebote, die das Ziel verfolgen, das gemeinsame Leben von Menschen unterschiedlicher Kulturen als Lernprozess für alle Beteiligten zu verstehen, neue Impulse für die pädagogische Arbeit zu gewinnen und somit ihre interkulturelle Kompetenz zu stärken. Beispielhaft sind hier zwei Fortbildungsthemen genannt: - Interkulturelle Begegnungen: Kinder der Welt Die Welt trifft sich im Kindergarten Für die Tagespflegeeltern steht ebenfalls ein Fortbildungsangebot mit dem Thema „Die Welt trifft sich in der Kindertagespflege“ zur Verfügung. Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Thema „Flüchtlingskinder in der Kita“ Bereits Anfang des Jahres 2015 hat FABIDO das Thema „Flüchtlingskinder in der Kita“ aufgegriffen und entsprechende Unterstützungsangebote entwickelt, die auf die bereits vorhandenen Qualifikationen im Hinblick auf fremde Kulturen aufsetzen. Sie dienen dazu, die pädagogischen Fachkräfte auf die besonderen Aspekte der Flüchtlingsthematik vorzubereiten und sie somit in die Lage zu versetzen, die Flüchtlingskinder und ihre Familien professionell zu begleiten. Auch das Thema „Trauma“ erhält bei den Fortbildungen eine besondere Beachtung, indem anhand praktischer Beispiele und mit Blick auf die Forschung kindliche Bewältigungsstrategien vorgestellt werden. Begleitend hierzu bietet FABIDO in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Dortmund die Fortbildung „Traumatisierten Kindern helfen – Umgang und Möglichkeiten im Kita-Alltag“ an. Die Fachkräfte erhalten einen Einblick in das Entstehen von Traumata, deren Auswirkungen, Verarbeitung und Symptome und erfahren, welche Methoden ihnen im KitaAlltag zur Verfügung stehen, um die betreffenden Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 81 Ergänzend bieten berufsbezogene Beratungsformate wie Supervision und Coaching die Möglichkeit, die eigene Handlungsfähigkeit von Personen, Gruppen und einzelnen Organisationseinheiten professionell zu unterstützen oder zu verbessern. Aktuelle Situation in den FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder Die Einrichtungen kooperieren mit den Flüchtlingsunterkünften ihres Sozialraums. Sie werden hierbei von den jeweils zuständigen Bezirksleitungen begleitet und unterstützt. Mit zunehmendem Ankommen von Flüchtlingskindern in den Einrichtungen wird zum jetzigen Zeitpunkt professioneller Unterstützungsbedarf vermehrt deutlich. FABIDO wird daher die bereits installierten Angebote weiter ausbauen. Die notwendige Infrastruktur für die erforderlichen Maßnahmen ist bereits vorhanden. Netzwerke wie beispielsweise die Kooperation mit dem Kinderschutzbund und ähnlichen Organisationen werden genutzt bzw. ausgebaut. Supervisionsangebote für die pädagogischen Fachkräfte werden im Bedarfsfall installiert. Durch den bereits bestehenden Beraterpool können qualifizierte Beratungsfachleute kurzfristig entsprechend beauftragt werden. Darüber hinaus beabsichtigt FABIDO, das Thema des Flüchtlingsaufkommens an zentraler Stelle an ein neu zu gründendes Fachreferat anzusiedeln und notwendige begleitende Maßnahmen durch den Träger zu entwickeln. VIII.2.2 Zusätzliche niederschwellige Tagesbetreuungsangebote für Flüchtlingskinder bei freien Trägern Die Dortmunder Träger der Kindertagesbetreuung beschäftigen sich zurzeit intensiv mit dem Thema und sind bemüht, den Bedarfen auch mit niederschwelligen Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Das Land hat in 2015 ein Programm zur Förderung niederschwelliger Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen aufgelegt und stellt hierfür in 2015 rund 6 Mio € und in 2016 rund 10,5 Mio. € zur Verfügung. Aus dem Förderprogramm des Landes NRW wurden 2015 Fördermittel in Höhe von 191.970 € zur Schaffung niederschwelliger Betreuungsangebote in Dortmund zur Verfügung gestellt, mit denen 14 Projekte für insgesamt 195 Kinder realisiert werden konnten, davon 6 Angebote für 70 Kinder an Standorten von Übergangseinrichtungen und 8 Angebote an Grundschulen und bei freien Trägern in der Nordstadt. Für 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 901.290 € beim Land beantragt. Mit diesen Mitteln sollen insgesamt 16 Projekte für 219 Kinder realisiert werden. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 82 IX. Wohnbauflächenentwicklung / Wohnungsneubau IX.1 Ausgangslage IX.1.1 Bevölkerungsentwicklung in Dortmund In Dortmund lebten am 31.12.2015 laut Kommunalstatistik 596.575 Personen. Die Bevölkerungszahl ist seit 2010 um circa 20.000 Personen angewachsen. Belastbare Prognosen über die weitere Zuwanderung können für 2016 (auch Folgejahre) nicht getroffen werden. Das gilt für alle Ebenen (Bund, Länder und Kommunen). Auch die Anzahl der Haushalte, nach der sich der quantitative Wohnraumbedarf berechnet, nimmt stetig zu. Am 31.12.2014 betrug die Haushaltszahl rund 315.700 (circa 4.000 Haushalte mehr gegenüber dem Vorjahr). IX.1.2 Wohnungsmarktsituation in Dortmund Gesamtstädtisch galt der Dortmunder Wohnungsmarkt bislang als ausgeglichen, mit deutlichen Anspannungstendenzen im bezahlbaren Segment für Familien mit mehreren Kindern und Single-Haushalte. Parallel zur positiven Außenwanderungsbilanz (Zu- und Fortzüge über die Stadtgrenzen) hat die enorm hohe Zuweisung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in 2015 im preiswerten Segment das Tempo der Anspannungsdynamik rasant erhöht. Der strukturelle Leerstand beträgt circa 2 % (rund 6.500 Wohnungen). Das bedeutet jedoch nicht, dass die leer stehenden Wohnungen in dieser Größenordnung als aktives Wohnraumpotential zur Verfügung stehen. Ein nicht ermittelbarer Anteil dieser Wohnungen ist aus unterschiedlichen Gründen (nicht nachfragegerechter Zustand, Umbau/Sanierung, abbruchreifer Zustand, Einliegerwohnungen in Eigenheimen, Hemmnisse durch komplizierte Eigentümerstrukturen etc.) nicht verfügbar. Grundsätzlich ist für die Funktionsfähigkeit eines Wohnungsmarktes eine Fluktuationsreserve an leer stehenden Wohnungen notwendig, deren Höhe allgemein mit 2 % bis höchstens 3 % angegeben wird. Ein niedrigerer Leerstand deutet auf einen angespannten Wohnungsmarkt hin. Die Dortmunder Neubautätigkeit bewegt sich mit circa 900 bis 1.000 Fertigstellungen und Baugenehmigungen pro Jahr auf einem stabilen Niveau. IX.1.3 Wohnraumbedarfsprognose Die hohe Zuweisung von Flüchtlingen stellt (neben der parallel aus anderen Gründen wachsenden Bevölkerungszahl) auch Dortmund vor die Frage, wie viele Wohnungen und welche Wohnungstypen neu gebaut werden müssen. Als Grundlage für die Beantwortung der Frage bedarf es einer belastbaren Wohnraumbedarfsprognose. Da aktuell noch keine belastbaren Datengrundlagen vorliegen bzw. bestimmte Daten nicht verfügbar sind (z. B. Anzahl der zureisenden Haushalte, Anzahl der Nachreisenden/Familienzusammenführungen, Bleibeperspektive, Bleibewunsch, Integration Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 83 in den Arbeitsmarkt, Leerstandsmobilisierung etc.), ist Wohnraumbedarfsprognose für die Stadt Dortmund nicht durchführbar. eine eigene Es gibt ausschließlich eine Modellrechnung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und der NRW.Bank mit dem Titel „Zusätzliche Wohnungsneubaunachfrage durch die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nordrhein-Westfalen“. Mit dieser Modellrechnung wird versucht, den NRW-Kommunen eine erste Orientierung bis Ende 2016 zu geben und einen Impuls für den Anschub der Bauwirtschaft zu initiieren. Hierbei sind verschiedene Szenarien gebildet worden. Je nach Szenario werden folgende Ergebnisse angenommen: Zahl der Flüchtlingshaushalte/Wohnungsnachfrage = mehr als 6.000 bzw. mehr als 8.000 Haushalte Bedarf an zusätzlichen Wohnungen = mehr als 4.000 bis 6.000 bzw. mehr als 6.000 Wohnungen Die Ergebnisse der Modellrechnung werden nicht bestritten, aber aufgrund der unsicheren Datenbasis nicht als empirische Zielzahlen für Dortmund bewertet. Auch ist offen, ob der Neubau von zusätzlich 4.000, 6.000 oder mehr Wohnungen kurz bis mittelfristig durch die Bauwirtschaft realisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund sollte das Ziel verfolgt werden, die bisherigen Fertigstellungszahlen in Höhe von durchschnittlich 900 bis 1.000 Wohnungen zu verdoppeln, wenn möglich, auch zu verdreifachen. IX.1.4 Ziel: Wohnraum für „Alle“ Die Wanderungsgewinne umfassen alle Nachfragegruppen und lösen Neubaubedarf natürlich auch im mittleren und im oberen Preissegment aus. Beide Segmente werden von befragten Wohnungsmarktexpert/innen (siehe Kommunales Stimmungsbarometer Wohnungsmarktbericht 2015) als ausgewogen bewertet. Das bedeutet, dass der Markt in der gebotenen Größenordnung und Qualität mit Wohnraumangeboten auf die (steigende) Nachfrage reagiert. Die Weiterentwicklung dieser Segmente wird von der Stadt Dortmund unterstützt. Das niedrige Preissegment wird von der Mehrheit der befragten Expert/innen als angespannt bewertet. Um bezahlbaren Wohnraum konkurrieren in Dortmund Seniorinnen und Senioren, Studierende, Single-Haushalte, große Familien, Haushalte mit Transferleistungsbezug etc. Die Anzahl der Wohnraumangebote für Flüchtlinge bzw. Asylsuchende reicht nicht aus, was den notwendigen Auszug aus Übergangseinrichtungen konterkariert und die Schaffung weiterer Übergangskapazitäten erfordert. Das Tempo des notwendigen Neubaus von qualitativ guten bezahlbaren Wohnungen muss sich deutlich erhöhen. Auch wenn der Wohnungsneubau nicht direkt zur Flüchtlingsunterbringung herangezogen werden kann, entsteht über sogenannte „Sickereffekte“ auch für diese Zielgruppe ein Wohnraumangebot im Bestand. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 84 IX.2 Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus IX.2.1 Projektgruppe Flüchtlingsunterbringung Im Januar 2015 wurde durch den Krisenstab die Einrichtung einer interdisziplinären Projektgruppe unter Federführung des Fachbereichs 23 beschlossen. In der Organisationsverfügung wird folgende Zielsetzung formuliert: „In der Projektgruppe sind die im Stadtgebiet für eine Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehenden freien Flächen und Objekte (Abriss, Sanierung, Anmietung, Entwicklung) zu identifizieren und zu priorisieren. Soweit sinnvoll, ist die Realisierung in Form von Container-, Modul-, und Massivbauweise parallel zu ermitteln und darzustellen. Zusätzlich ist die Schaffung von Wohnraum durch Externe anzustoßen, zu unterstützen und ggf. zu fördern. Soweit erforderlich, sind einzelne Standorte durch Entwicklungsmaßnahmen zu qualifizieren, u.a. indem Baurecht geschaffen bzw. geändert wird.“ Über Allem steht das primäre Ziel, durch die Schaffung und Anmietung von Wohnraum sukzessiv die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Sammelunterkünfte wieder frei zu ziehen. Einen schematischen Überblick der aktuellen Unterbringungsformen gibt die nachfolgende Grafik: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 85 Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge Wohnungen Übergangseinrichtungen Notunterkünfte Art Bestandswohnungen Anmietung, Ankauf Wohnungsneubau Umbauvorhaben temporäre Unterkünfte Neubauvorhaben mobile temporäre Unterkünfte Umnutzungen im Bestand Bauweise Bestandsimmobilien konventionell, Holzbau, etc meist städt. Bestandsgebäude, Schulen, Hausmeisterwohnungen, etc. Wohncontainer, einfache Modulbauten, Traglufthallen, etc. Sporthallen, Umbauten Gewerbehallen, etc Standard individuelles Wohnen individuelles Wohnen, gültige Standards für den geförderten Wohnungsbau Gemeinschaftsunterkünfte Gemeinschaftsunterkünfte, Standard unterhalb soz. Wohnungsbau Gemeinschaftsunterkünfte, einfacher Standard, kein dauerhafter Aufenthalt Nutzungsdauer unbegrenzt unbegrenzt min. 2 Jahre min. 2 Jahre < 1 - 3 Jahre Planrecht bestehendes Wohnungsbau bestehendes Planrecht Wohnungsbau, Planrechtschaffung i.d.R. §§ 34 oder 30 BauGB ggfls i.V.m. Befreiungen insb. Planrechtsnovellen Aslyverfahrenbeschleunigungsgesetz i.R. §§ 34 oder 30 BauGB ggfls i.V.m. Befreiungen Beispiele Wohnraumvorhalteprogramm Bauvorhaben Erdbeerfeld, Sportplatz Holte ehem. Hauptschule „Am Ostpark“, Frenzelschule Mergelteichstraße, Dollersweg Sporthalle Schweizer Allee Planrecht modular, Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 86 IX.2.2 Quote für den geförderten Mietwohnungsbau Im Rahmen der Entwicklung neuer Wohnbauflächen sollen in der Regel 25 % der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden. Der Ratsbeschluss vom 10.04.2014 hat zu einer Verlagerung des Schwerpunktes der 25 %-Regelung im Vergleich zum Beschluss aus dem Jahr 1994 geführt. Nunmehr wird dem geförderten Wohnungsbau (Geschosswohnungen und Mieteinfamilienhäuser) Vorrang eingeräumt. Dieser Beschluss stellt eine wesentliche kommunale Maßnahme zur Ankurbelung der Schaffung von bezahlbaren qualitativen Mietwohnungen dar. Vorteile des geförderten Mietwohnraums: - Mietpreisbindung (aktuell 5,25 €/m² netto kalt) - Generelle Barrierefreiheit und Energieeffizienzstandard KfW 70 - Belegungsbindungen sichern Wohnraum für Wohnberechtigte (Wohnberechtigungsschein) IX.3 Investorenakquise IX.3.1 Systematische Ansprache der Dortmunder Wohnungsunternehmen Seit September 2015 werden seitens der Verwaltung regelmäßig Gespräche mit Wohnrauminvestoren (auch Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen) zur Schaffung neuer Mietwohnungen geführt. Aktuell erfolgen systematisiert bilaterale Gespräche mit allen potentiellen in Dortmund aktiven Wohnungsunternehmen. Unterstützende Leistungen der Verwaltung werden angeboten und konkrete Neubauabsichten/Maßnahmen der Wohnungsunternehmen für die Jahre 2016 und 2017 dokumentiert. Für die Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln des Landes NRW (klassische Förderung WFB - und Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge - RL Flü -) wird mit dem Ziel der Schaffung sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen (Fördermix) intensiv geworben. Beispiele für Maßnahmen: Mietwohnungsneubau Verdichtung im Bestand (soweit Wohnumfeldqualitäten erhalten bleiben) durch: o Aufstockung o Anbauten o Gebäude zwischen den Bestandsgebäuden Wohnungsunternehmen städtische Flächen zum Kauf anbieten (soweit vorhanden) Wohnungsunternehmen auf private Flächenpotentiale hinweisen Noch sind nicht alle Gespräche mit den Unternehmen der Dortmunder Wohnungswirtschaft geführt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass in 2016 ff. verstärkt in den Wohnungsneubau investiert werden wird. Ab Ende 2016 können hierdurch voraussichtlich mehrere hundert neue Wohneinheiten pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 87 IX.3.2 Aktivierung des privaten Wohnungsbaus Gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus und Grund hat die Stadt Dortmund am 13. Januar 2016 eine Öffentlichkeitsaktion (Tageszeitung, WDR, Internet, Info-Flyer etc.) zur Aktivierung des Wohnungsbaus durch private Eigentümer/innen gestartet. Zudem ist eine Anlaufstelle für Interessenten und Bauwillige im Dienstleistungszentrum Wirtschaft eingerichtet worden. Feste Ansprechpartner wurden auf die Aufgabenstellung vorbereitet und im Rahmen der PR-Aktion auch nach außen medial vorgestellt. Sie werden neben der Beratungstätigkeit (Baurecht, Förderung, Verwaltungsverfahren) auch den Kontakt mit Eigentümern/innen aufnehmen, die zwar über Wohnbauflächen verfügen, aber selbst nicht beabsichtigen, zu bauen. Möglicherweise können diese Flächen dennoch für den Neubau aktiviert werden (z. B. Verkauf der Flächen an Wohnungsunternehmen, bauwillige Private oder die Stadt Dortmund). IX.4 Aktivierung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) Der Rat hat am 16.12.2010 die Gründung der DSG beschlossen, damit die Stadt Dortmund das städtebauliche Instrument des besonderen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in ausgewählten Siedlungsbereichen (Westerfilde und Lanstrop) einsetzen kann. Entsprechende Anwendungsfälle sind bislang nicht eingetreten bzw. konnten abgewendet werden. § 2 des Gesellschaftsvertrages regelt das Handlungsspektrum der DSG: „Gegenstand der Gesellschaft sind alle anfallenden Aufgaben im Bereich des Städtebaus und der Wohnungswirtschaft einschließlich aller daraus resultierenden Nebenaufgaben. Sie kann auch Aufgaben als Sanierungs- und Entwicklungsträgerin im Sinne des BauGB übernehmen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, soweit sie dem Gesellschaftszweck dienlich sind.“ Vor diesem Hintergrund kann die DSG als 100 %ige Stadttochter für die Stadt Dortmund auch im Rahmen der Wohnraumschaffung bzw. -bewirtschaftung eingesetzt werden. Die notwendigen Vorbereitungen für diesen Einsatz erfolgen aktuell unter der Federführung von FB 23. Neben dem Neubau von (gefördertem) Mietwohnraum auf kommunalen Grundstücken stellen auch der Ankauf und die In-Wert-Setzung von Problemimmobilien Optionen zur Schaffung von Wohnraum dar (besondere Synergien: Aufwertung von Quartieren, Auslösung von Nachahmeffekten, Aktivierung „verlorenen“ Wohnraums). IX.5 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund Bei der Bewältigung der anstehenden wohnungspolitischen Herausforderungen nimmt die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Baulandangebots eine Schlüsselrolle ein. Die aktive (planerische) Steuerung der Wohnbauflächenentwicklung als Beitrag zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen orientiert sich an folgenden zentralen Grundsätzen, die bei der Standortauswahl und Entwicklung von Baugebieten zu beachten sind: Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 88 Dezentralität Wohnbauflächen, die auch zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen sollen, werden auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Dies soll einen Beitrag für eine ausgewogene gesamtstädtische Entwicklung leisten und der Entstehung von Monostrukturen vorbeugen. Städtebauliche Integration Neue Wohnbauflächen werden an städtebaulich integrierten Lagen, das heißt im Siedlungszusammenhang, entwickelt, der sich unter anderem durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie durch die Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen und sozialer Infrastruktur auszeichnet. Mischung von Belegung und Bauformen Geförderte Geschosswohnungsbauvorhaben sollen nur zu einem bestimmten Anteil mit Flüchtlingen belegt werden. Monostrukturierte Großsiedlungen sind zu vermeiden. In größeren Neubaugebieten ist weiterhin eine Mischung von Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäusern herzustellen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Nachfragegruppen entgegen kommt. Qualität Wohnungsneubauvorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen sollen unabhängig von der Bauweise (konventionell, modular, etc.) nachhaltig nutzbar sein und den bestehenden Qualitätsansprüchen des geförderten Wohnungsbaus in NRW entsprechen. Die in Dortmund etablierte städtebauliche und gestalterische Qualität der Projektentwicklung bleibt als Maßstab weiterhin gültig. Hierzu zählen auch die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft sowie die Einbeziehung des Gestaltungsbeirates in den Planungsprozess. Im Sinne der oben genannten Grundsätze soll die Entwicklung neuer Wohnbauflächen vorrangig durch die Nutzung/ Aktivierung bestehender (Rest-) Potenziale in vorhandenen Wohngebieten (u.a. B-Plan-Gebiete), durch städtebaulich verträgliche Nachverdichtungen und Arrondierungen erfolgen. Nach Ausschöpfung dieser Potenziale, ist eine Entwicklung in den Freiraum hinein zu prüfen. Im Zuge der Wohnbauflächenentwicklung ist auch die Anpassung der sozialen Infrastruktureinrichtungen an die neu entstehenden Bedarfe planerisch zu berücksichtigen. IX.5.1 Bilanzierung – Wohnbaulandpotenzial in Dortmund In der Dortmunder Stadtentwicklungsplanung (FB 61/2) wurde in den letzten Jahren ein Baulandmonitoringsystem als zentrales Steuerungsinstrument der Bauleitplanung aufgebaut. Auf dieser Grundlage ist es möglich, eine zeitnahe quantitative und qualitative Analyse des Dortmunder Wohnbauflächenpotenzials vorzunehmen. Die nachfolgenden Daten geben einen Überblick zum Stand 31.12.2014, ergänzt um punktuelle Aktualisierungen 2015. Die Ergebnisse der jährlichen Aktualisierung zum 31.12.2015 werden im I. Quartal 2016 eingearbeitet. Das Dortmunder Baulandpotenzial umfasste 2015 insgesamt rund 450 ha. Auf dieser Fläche können bis zu 15.000 Wohneinheiten neu gebaut werden. Damit verfügt die Stadt Dortmund auch im interkommunalen Vergleich über ein überdurchschnittlich großes Baulandpotenzial (siehe Wohnungsmarktbericht Ruhr (Drucksache Nr. 03080-15), bzw. ruhrFIS- Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 89 Flächeninformationssytem Ruhr). Die Verteilung des Baulandpotenzials auf die Stadtbezirke ist der folgenden Grafik zu entnehmen: Wohnbaupotenziale nach Stadtbezirken ha WE 90 2500 80 2000 70 60 1500 50 40 1000 30 20 500 10 ha WE 0 0 Ev Scha Br Ap Hö Hom Lüdo Hu Mg In West In Nord In Ost Für die konkrete Nachfrage ist jedoch weniger das Gesamtpotenzial von Bedeutung, sondern vielmehr das aktuelle Angebot an baureifen Grundstücken und bezogen auf die Flüchtlingssituation, insbesondere das Baulandangebot für den geförderten Geschosswohnungsbau. Die nachfolgende Grafik macht deutlich, knapp die Hälfte des gesamten Dortmunder Baulandpotenzials (7.100 WE) kann als kurzfristig mobilisierbar eingeschätzt werden. Das heißt, für diese Grundstücke liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung vor bzw. werden kurzfristig vorliegen. Hierzu zählen Baugrundstücke in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, in Bebauungsplänen, deren Rechtskraft absehbar bevorsteht und Baulücken. Hinsichtlich der Realisierungsperspektive stellt das kurzfristig mobilisierbare Baulandpotenzial für den Geschosswohnungsbau mit rund 4.100 Wohneinheiten den größten Anteil dar. Vordringliche Aufgabe ist es, dieses Flächenpotenzial möglichst kurzfristig und umfangreich zu aktivieren und für die Ankurbelung des geförderten Geschosswohnungsbau zu nutzen (siehe oben). Zentrale Bedeutung haben hierbei Aspekte der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit (der weitaus überwiegende Teil der Baugrundstücke mit Planrecht ist nicht im städtischen Besitz) und der möglichen Investoren. Ebenso ist zu beachten, dass für einen nicht unerheblichen Flächenanteil bereits konkrete Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümer vorliegen (z.B. Baugebiete Hohenbuschei oder Phoenixsee). Weiter wird es darum gehen, die erforderliche Grundstücksaufbereitung und -erschließung zu beschleunigen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 90 Realisierungsperspektiven der Wohnbaupotenziale Dortmund Gesamtstadt 8000 7000 Wohneinheiten 6000 5000 Einfamilienhäuser 4000 Gesschosswohnungen 3000 2000 1000 0 kurzfristig < 2Jahre mittelfristig 3-5 Jahre langfristig < 5 Jahre unklar Zeitraum Zeigt sich, dass hinsichtlich der kurzfristigen Mobilisierbarkeit von Baulandreserven nicht in erster Linie planungsrechtliche Restriktionen ein Hindernis darstellen, sieht dies für die mittel- und langfristige Betrachtung deutlich anders aus. Die perspektivisch zur Verfügung stehenden Baulandreserven weisen nicht annähernd die Größenordnung des aktuellen Baulandangebotes auf. Hier ist es vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage erforderlich, die Flächen mit einer unklaren Entwicklungsperspektive einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Hierbei geht es vorrangig um die Gesichtspunkte wie Baugrundhemmnisse (u.a. Altlasten), erhöhte Kosten für die Erschließung und eigentumsrechtliche Verfügbarkeit. Abschließend muss geprüft werden, inwieweit das Baulandpotenzial durch zusätzliche entwicklungsfähige Flächen zu erweitern ist. IX.6 Standorte für den Wohnungsneubau Basierend auf den o.g. Grundsätzen für die Wohnbaulandentwicklung sind vom Krisenstab im Sommer 2015 aus dem Dortmunder Wohnbaulandpotenzial 12 Standorte ausgewählt worden, die vorrangig für den geförderten Geschosswohnungsbau entwickelt werden sollen, um dort anteilig Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen. Entsprechend der Zielsetzung, die ersten Standorte möglichst schnell einer Bebauung zuzuführen, wurden hierbei nur Flächen berücksichtigt, die sich im Besitz der Stadt Dortmund befinden und für die entweder Baurecht bereits vorliegt oder bei denen Planrechtsanpassungen kurzfristig umsetzbar sind. Die Standorte sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Es gilt, die große Anzahl der Asylbewerber mit Wohnraum zu versorgen, dabei gleichzeitig eine möglichst effiziente Integration der neuen Bevölkerung zu ermöglichen und Monostrukturen im Dortmunder Stadtbild zu vermeiden. Die Standorte mit den neu errichteten, öffentlich geförderten Geschosswohnungen sollen aus diesem Grund auch nur anteilig mit Flüchtlingen belegt werden. Auf diesen 12 Flächen zusammen könnten knapp 1.000 WE entstehen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 91 Standorte für den Wohnungsneubau (Geschosswohnungsbau) Stadtbezirk Abgrenzung Stadtteil Name / Lage Eigentümer Grundstücksgröße m² Kapazität (schraffierter ca. WE Bereich) Baurecht Realisierungsperspektive Winterkampweg, Eving Eving Gemarkung Eving, Flur 1 Stadt Dortmund ca. 3.400 Sondervermögen 50 Ev 148, WA, III, 18 - 24 Monate 0,4/1,2 Stadt Dortmund ca. 8.000 Sondervermögen 60 Ev 130/3 i.V. 24 - 36 Monate WA II, 0,4/0,8 Am Katzenbuckel, Eving Eving Gemarkung Eving, Flur 7 Büttnerstraße, Scharnhorst Lanstrop Gemarkung Lanstrop, Flur 5 Stadt Dortmund ca. 7.000 (ggfls Teilfläche 50 für TEK) § 34 BauGB 18 - 24 Monate Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 92 Stadtbezirk Aplerbeck Abgrenzung Stadtteil Schüren Name / Lage Untere Pekingstraße (südlich), Eigentümer Grundstücksgröße m² Kapazität (schraffierter ca. WE Bereich) Stadt Dortmund ca. 5.600 Stadt Dortmund ca. 3.700 Baurecht Realisierungsperspektive 40 § 34 BauGB 18 - 24 Monate 40 FNP Wohnbaufläche, § 34 18 - 24 Monate BauGB Gemarkung Schüren, Flur 2 Vorläuferweg, Aplerbeck Schüren Gemarkung Aplerbeck, Flur 1 Dollersweg Sportplatz Brackel Wickede Pleckenbrink/ Morgenstraße, Gemarkung Wickede, Flur 5 Stadt Dortmund, gesamt südliche Flächen ca. 40.000 privat Br 116 Gemeinbedarf Schule, 150 davon Aufstellung B36 - 48 Monate 100 GWB Plan: Br 213 Pleckenbrink, Sportplatz Morgenstraße Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 93 Stadtbezirk Abgrenzung Stadtteil Name / Lage Eigentümer Grundstücksgröße m² Kapazität (schraffierter ca. WE Bereich) Baurecht Realisierungsperspektive Niederste Feldweg, Brackel Wambel Hannöversche Straße, Gemarkung Wambel, Flur 1 Stadt Dortmund, östliches Flurstück ca. 27.760 privat 250 Br 206 WA III 18 - 36 Monate 0,4/1,2 Stadt Dortmund ca. 6.700 45 Hom 278, SO, 36 - 48 Monate B-Plan Änd. erf. Stadt Dortmund ca. 2.200 30 (ggf. gemischte § 34 BauGB Bauformen) Zillestraße, Hombruch Hombruch Gemarkung Hacheney, Flur 1, Fuchteystraße, Huckarde Huckarde Gemarkung Huckarde, Flur 2 18 - 24 Monate Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 94 Stadtbezirk Abgrenzung Stadtteil Name / Lage Eigentümer Grundstücksgröße m² Kapazität (schraffierter ca. WE Bereich) Baurecht Realisierungsperspektive Hauptschule Bövinghausen, Lütgendortmund Bövinghausen Bövinghauser Straße, Gemarkung Bövinghausen, Flur 1 Stadt Dortmund, teilweise privat mit ca. 17.000 Erbbaurecht Stadt Dortmund 100 davon B-Plan 70 GWB erforderlich Sportplatz Holte, Lütgendortmund Holte Holtestraße, Stadt Dortmund Gemarkung Holte, Flur 1 ca. 9.800 36 - 48 Monate 100 § 34 BauGB, Fertigstellung ggf. Verfahren geplant nach §125 Ende 2016 BauGB 49 B-Plan Mg 131, Fertigstellung WA, 04, g, III, geplant Befreiung ggfls. Ende 2016 erf. Erdbeerfeld, Mengede Mengede Mitte Mengeder Straße/ Stadt Dortmund, Zum Erdbeerfeld, ca. 4.300 Grundstücksfonds Gemarkung Mengede, Flur 4 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 95 IX.6.1 Planungsaktivitäten zur Erhöhung des Baulandangebots Die große Anzahl der Flüchtlinge, die perspektivisch mit Wohnraum zu versorgen ist, macht deutlich, dass die Entwicklung der oben beschriebenen 12 Standorte für den Wohnungsneubau nur ein erster Einstieg in den Prozess einer intensivierten Bautätigkeit sein kann. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat sein Jahresarbeitsprogramm 2016 bereits so angepasst, dass fortlaufend weitere Flächen einer Bebauung zugeführt werden können. Bereits begonnene Planverfahren zur Realisierung von Geschosswohnungsbauvorhaben werden mit Priorität zum Abschluss gebracht. Für zusätzliche Flächen werden neue Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse des Baulandmonitorings und der Auswertung der Bautätigkeit in 2015 erarbeitet der Geschäftsbereich Stadtentwicklung im I. Quartal 2016 eine umfassende Vorlage zur Wohnbauflächenrevision des Flächennutzungsplanes 2004. Hierbei soll es insbesondere um folgende zwei Fragestellungen gehen: 1. Welche Anpassungserfordernisse bestehen für die räumliche Planung infolge der nachhaltigen Veränderung der Bevölkerungsentwicklung? Unter Beachtung der bestehenden extrem hohen Prognoseunsicherheit kann es hier nicht nur um die Dimensionierung von Flächenbedarfen gehen, sondern insbesondere auch um die Entwicklung von Strategien und Leitlinien für eine handlungsorientierte Siedlungsentwicklung „auf Sicht“. Hierbei gilt es weiterhin in integrierten Planungsprozessen zu denken, um den Aspekten der Integration, Bildung, Betreuung und Beschäftigung von Flüchtlingen gerecht zu werden. 2. Welche Optionen zur Siedlungsflächenerweiterung können auf der Grundlage der bestehenden Datenlage benannt werden? Vorrangig geht es um die Erhebung, wie groß das Potenzial an zusätzlichen geeigneten und verfügbaren Flächen für den Wohnungsneubau in Dortmund ist. Hierbei wird im Weiteren aber auch zu thematisieren sein, wie weit die derzeit verfolgten Grundsätze auch bei anhaltend hohen Flüchtlingszahlen durchzuhalten sind oder ob ggfls. auch weitere Handlungsalternativen zu entwickeln sind. IX.7 Wohnungsbaukoordination/Arbeitsgruppe Wohnungsbau Im Kontext der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge hat der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. eine Resolution veröffentlicht. Neben der Darstellung vielfältiger Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Beschleunigung des Wohnungsbaus in Deutschland, enthält die Resolution unter anderem den Vorschlag, dass die Wohnraumversorgung in den Kommunen zur Chefsache erklärt wird und Wohnungsbaukoordinatoren benannt werden. Die Notwendigkeit der Wohnungsbaukoordination wird von Vertretern der Wohnungswirtschaft auch für Dortmund gesehen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 96 Die klassische Funktion der Wohnungsbaukoordination umfasst: - Bildung der Schnittstelle zwischen allen beteiligten Behörden und der Wohnungswirtschaft - Optimierung von Verfahrensabläufen - Erweiterung der Baulandausweisung (ein breites Angebot wirkt preisdämpfend und kann den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen steigern) In Dortmund wird die Funktion der Wohnungsbaukoordination von der Arbeitsgruppe Wohnungsbau (AG Wohnungsbau) wahrgenommen. Am 21.04.2015 hat der Verwaltungsvorstand die Anwendung der novellierten Geschäftsanweisung der AG Wohnungsbau beschlossen. Ständige Mitglieder sind: der Fachbereich Liegenschaften, das Umweltamt, das Planungs- und Bauordnungsamt, das Amt für Wohnen und Stadterneuerung und das Tiefbauamt. Um die notwendige Entscheidungskompetenz sicherzustellen, werden die Sitzungstermine ab sofort von den Amts- bzw. Fachbereichsleitungen (alternativ: Stv. AL/Stv. FL) wahrgenommen. Die Geschäftsführung der "Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft" wird vor dem Hintergrund der Kooperation zur Umsetzung kommunaler Wohnungsbauvorhaben bzw. maßnahmen in die AG Wohnungsbau aufgenommen. Dem Amt für Wohnen und Stadterneuerung obliegt die Geschäftsführung. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 97 X. Berufliche Integration Ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft ist die Möglichkeit, arbeiten zu dürfen und arbeiten zu können. Es ist wichtig, den zu uns kommenden Menschen hierzu möglichst schnell eine Perspektive aufzeigen zu können. Erfolgskritisch für eine erfolgreiche Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme sind eine zeitnahe Feststellung bereits vorliegender beruflicher Kompetenzen und der rasche Erwerb der deutschen Sprache. Für die Region Dortmund stellt die Integration von Flüchtlingen, vor allem aufgrund einer nach wie vor angespannten Arbeitsmarktlage (Arbeitslosenquote im Dezember 2015: 11,8 Prozent), eine große Herausforderung dar. Zwar meldet eine Vielzahl von Betrieben, nach Aussagen zentraler Akteure aus dem Handwerks- und dem IHK-Bereich, durchaus Interesse an der Beschäftigung von Flüchtlingen. Jedoch stellen sich hier in der Realität gleich mehrere praktische Hürden auf: ungewisse berufliche Kompetenzen der Bewerber, Unklarheit über den Aufenthaltsstatus und fehlende Sprachkenntnisse. Bund und Stadt bzw. Jobcenter sowie Bundesagentur für Arbeit, aber auch Träger, Institutionen und Verbände, haben hier bereits neue Ansätze für eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt entwickelt. Hierzu gehören unter anderem folgende Qualifizierungs- und Arbeitsansätze: „Neustart“ für Flüchtlinge in Deutschland (BMAS) „Integration Point“ (BA, Jobcenter in Kooperation mit der Stadt Dortmund) „Early Intervention NRW+“ (BA in Kooperation mit dem BAMF) „Handwerk hilft“ – Qualifizierung von MigrantInnen und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive (Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen) Flüchtlingsinitiative (Handwerkskammer Dortmund) „Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer“ (Grünbau gGmbH) X.1 Rolle der Wirtschaftsförderung Die Wirtschaftsförderung arbeitet in diesem Feld gemeinsam mit dem Sozialdezernat, dem Jobcenter Dortmund, der Agentur für Arbeit Dortmund und anderen Partnern und unterstützt die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, indem sie mit zentralen Akteuren und Institutionen Gespräche führt, Spielräume für Projekte und ggf. Kooperationen auslotet, auf Fördermöglichkeiten aufmerksam macht (vor allem über die Zugänge der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet) und Arbeitgeber für die Beschäftigung von Flüchtlingen sensibilisiert. Auf strategischer Ebene sichtet der Geschäftsbereich A&Q (Arbeit & Qualifizierung) bundesweit Projekte aus dem Themenkomplex „Integration in Arbeit“, bewertet diese und prüft die Übertragbarkeit auf den Dortmunder Kontext. Mit den folgenden Akteuren und Institutionen wurden/werden aktuell Gespräche auf Geschäftsführungsebene geführt, um zum einen die aktuelle Stimmungslage zu eruieren und zum anderen Informationen über aktuelle und geplante Projekte zu sammeln: Berufsförderungswerk Dortmund Bildungswerk des Handwerks Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 98 Handwerkskammer Dortmund Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen Unternehmensverbände Dortmund und Umgebung Weiterhin soll das Gespräch mit Akteuren aus dem Bereich Gastronomie und Pflege gesucht werden Ziel der Aktivitäten der Wirtschaftsförderung ist die Verbesserung der Übergangssituation von Flüchtlingen durch die Nutzung der Vor-Ort-Kapazitäten der gewerblich-technischen Akteure und Institutionen. Die bisher befragten Akteure sehen für Flüchtlinge vor allem Beschäftigungsmöglichkeiten im Handwerk, da hier bereits in der Heimat erworbene (in)formelle praktische Kompetenzen einen Einstieg in den Beruf, z. B. durch eine Ausbildung oder den Erwerb einer Teil-/Nachqualifizierung erleichtern können. Die Industrie- und Handelskammer sieht ihre Rolle bei der Anerkennung vorliegender ausländischer Berufsabschlüsse, die in Zusammenarbeit mit der IHK FOSA durchgeführt wird, und der Sensibilisierung von Unternehmen. Bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt kommt niedrigschwelligen Arbeitsangeboten („einfache Arbeit“) eine besondere Rolle zu. Daher sei an dieser Stelle auch auf die durch die Wirtschaftsförderung im Jahr 2015 erarbeitete Studie „Wichtiger als gedacht – Einfacharbeitsplätze: Auslaufmodell oder Beschäftigungsperspektive“ verwiesen, in der die Rahmenbedingungen von Einfacharbeit im Westfälischen Ruhrgebiet untersucht wurden. Hier ist festzuhalten, dass diese niedrigschwelligen Arbeitsangebote im westfälischen Ruhrgebiet zwar keine randständige Größe sind, es aufgrund der mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft aber schlichtweg an der Masse fehlt, um eine größere Anzahl von Flüchtlingen zu absorbieren und ihnen mittelfristig Perspektiven bieten zu können. X.2 Maßnahmen X.2.1 „Neustart“ für Flüchtlinge in Deutschland Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) möchte u. a. Flüchtlingen zu einem gelungenen Neustart in Deutschland verhelfen (siehe auch www.neustart-indeutschland.de) und plant über dieses Projekt eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen/Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit. Die Flüchtlinge sollen schnellst möglich den Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Hierfür sind folgende Starthilfen geplant: Sprach- und Integrationskurse Einstieg in den Arbeitsmarkt durch o Hospitationen/Praktika/Soziale Tätigkeiten o Qualifikationsberatung und –anerkennung, o Berufsausbildung oder Nachqualifizierung/Arbeitsaufnahme Unterstützung und Beratung wird vorgesehen ab der Registrierung als Flüchtling bei der Bundesagentur für Arbeit und ab der Anerkennung als Flüchtling im örtlichen Jobcenter Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 99 X.2.2 „Integration Point“ Am 19.10.2015 wurde mit dem Jobcenter Dortmund, der Agentur für Arbeit Dortmund und in enger Kooperation mit der Stadt Dortmund der Integration Point als gemeinsame Anlaufstelle für Flüchtlinge in der Steinstraße eröffnet. Mitarbeiter/-innen der Agentur und des Jobcenters setzen mit den erforderlichen Sprachkenntnissen den gesellschaftlichen Auftrag um, Flüchtlingen durch Ausbildung und Arbeit eine schnellstmögliche Integration in unsere Gesellschaft zu ermöglichen. Die rechtskreisübergreifende Ausgestaltung des Integration Point, die eine „warme Übergabe“ bei einem Zuständigkeitswechsel vom SGB III in das SGB II vorsieht, optimiert das Prinzip der nahtlosen Betreuung der Flüchtlinge. Eine herzliche Willkommenskultur soll den Menschen helfen, Schwellenängste vor deutschen Behörden abzubauen. Mitarbeiter/-innen des Leistungsbereichs des Jobcenters sorgen bei einem Bearbeitungsschlüssel von 1:110 für eine schnellstmögliche Sicherstellung des Lebensunterhalts. Es werden Kurzanträge auf Leistungen nach dem SGB II ausgegeben und möglichst gemeinsam mit dem Kunden ausgefüllt, entgegengenommen und bearbeitet. Mit einem Betreuungsverhältnis von 1:150 für den Bereich SGB II erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsvermittlung eine Analyse vorhandener Potenziale. Die Anerkennungsverfahren für ausländische Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse werden eingeleitet und ein schneller Zugang zu den Integrationskursen soll sichergestellt werden. Die Mitarbeiter/-innen bieten ein Bewerbungscoaching an, initiieren erforderliche Anpassungsqualifizierungen und beraten bei der Orientierung im neuen gesellschaftlichen Umfeld. Die Eröffnung von beruflichen Perspektiven wird fokussiert, und die Arbeitsvermittler/-innen setzen die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktförderung zielorientiert ein. Bei vorhandenen Sprachkenntnissen wird ein zeitiger Wechsel in die allgemeine Arbeitsvermittlung oder in eines der Spezialteams im Jobcenter erfolgen. Eine enge Kontaktstelle der Mitarbeiter/-innen des Integration Points zu der Berufsberatung ergibt sich insbesondere bei der Vorsprache minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, sowie generell bei den Menschen unter 25 Jahren, die eine Ausbildung anstreben. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den Wohneinrichtungen der Stadt, dem Bleiberechtsnetzwerk, heimischen Arbeitgebern, den Trägern der Sprachförderung und den Kammern sowie den Verbänden ist gegeben. Aktuell arbeiten im Integration Point zwei Fachassistenten im vorgeschalteten Empfang, drei Arbeitsvermittler/-innen der Agentur für Arbeit, die frühzeitig während des Asylverfahrens bei Flüchtlingen mit guter Bleiberechtsprognose erste Maßnahmen zur beruflichen Integration anstoßen, aus dem Jobcenter vier Arbeitsvermittler/-innen und drei Fachkräfte aus dem Leistungsbereich für die Betreuung der Flüchtlinge, sobald diese in den Rechtskreis SGB II wechseln. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 100 Aufgrund der vorliegenden Prognose für das Jahr 2016 ist von voraussichtlich 3.000 weiteren Personen in ca. 1.540 Bedarfsgemeinschaften für den SGB II-Bereich auszugehen, was unter Einhaltung der gesetzten Betreuungsschlüssel eine entsprechende Ausweitung des Personalkörpers bedeuten würde. X.2.3 „Early Intervention NRW+“ Durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (Bundesprogramm XENOS) wurde das Arbeitsmarktprojekt Early Intervention aufgelegt. Hier steht die Zielgruppe der noch nicht anerkannten oder lediglich geduldeten Flüchtlinge im Fokus. Ziel ist die frühestmögliche Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit einer positiven Bleibeprognose, die zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland zur Verfügung stehen und folgende Kriterien erfüllen: Flüchtlinge, die über die erforderliche Aufenthaltserlaubnis oder eine positive Bleiberechtsprognose verfügen. Flüchtlinge, die über eine marktgerechte Qualifikation in einem der Engpassberufe verfügen, oder Flüchtlinge, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer abgeschlossenen Schulbildung verfügen und die über Deutschsprachkenntnisse oder die Voraussetzungen zum kurzfristigen Erlernen der deutschen Sprache verfügen. Inhalte des Projektes sind: Sprachförderung berufsbezogene Sprachförderung Begleitung/Unterstützung des Abschlüssen berufliche (Neu-)Orientierung Arbeitsmarktberatung Vermittlung in Arbeit Anerkennungsverfahrens von ausländischen Im Rahmen von Early Intervention NRW+ werden heute bereits drei Flüchtlingsberater/-innen in der Agentur für Arbeit in Dortmund eingesetzt. Sie sprechen insgesamt neun Sprachen, u.a. Arabisch, Französisch, Englisch sowie Djerma. Mit der Eröffnung des Integration Point werden sie von vier zusätzlichen Arbeitsvermittler/-innen und drei Mitarbeiter/-innen aus dem Jobcenter unterstützt. X.2.4 Geplante Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge von Jobcenter und Agentur für Arbeit Seit 2015 steigt die Zahl der Flüchtlinge kontinuierlich an; in der Agentur für Arbeit Dortmund sind seither knapp 500 Flüchtlinge gemeldet, im Jobcenter Dortmund haben knapp 1600 Personen aufgrund der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetztes und der Anerkennung als Asylbewerber und –bewerberinnen Zugang zu SGB II-Leistungen erhalten (Stand Januar 2016). Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 101 Für Flüchtlinge gilt in erster Linie, dass in der Regel keine oder nur sehr rudimentäre Deutschkenntnisse vorhanden sind. Ausreichende Sprachkenntnisse sind aber eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gelingende berufliche und gesellschaftliche Integration. Um diesen Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland zu ermöglichen, ist neben einer detaillierten Kompetenzfeststellung der Flüchtlinge der schnelle Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen notwendig. Daher werden neben dem schnellen Zugang zu Sprachkursen flankierend Maßnahmen angeboten, die diesen Personenkreis an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen und parallel Orientierung im gesellschaftlichen Umfeld bieten. Hierzu werden in 2016 im SGB III-Bereich rd. 1,4 Mio € und im SGB II-Bereich rd. 2,9 Mio. € zusätzlich zum jeweiligen Eingliederungstitel bereitgestellt. Die Platz- bzw. Eintrittsgrößen für Flüchtlinge wurden damit zusätzlich on-top auf Grundlage eines gesonderten Budgets geplant; die Größenordnung der Eintritte für Nicht-Flüchtlinge wurde dabei nicht beeinflusst. Bis zum 31.12.2015 wurden insgesamt 1500 Plätze in Einstiegskursen besetzt. Dieses Instrument wird es in der bisherigen Form in 2016 nicht mehr geben. Geplante Maßnahmen für junge Menschen Perspektiven für junge Flüchtlinge (Perju-F): Orientierung und Heranführung an das deutsche Ausbildungs- und Beschäftigungssystem. Förderzentrum U25 Aktivierungshilfe für Jüngere (Aktivierungshilfe Pro): Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung für junge Menschen mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE integrativ) Einstiegsqualifizierung (EQ): ausbildungsvorbereitendes Langzeitpraktikum beim Arbeitgeber. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (bvB): Ausbildungsvorbereitung, Berufsorientierung, Vermittlung praktischer Fertigkeiten, nachträglicher Erwerb Hauptschulabschluss. Assistierte Ausbildung (AsA): individuelle, intensive und kontinuierliche Begleitung und Förderung der Jugendlichen bei gleichzeitiger Unterstützung des ausbildenden Betriebes durch Ausbildungsbegleiter, Sozialpädagogen und Lehrkräfte in Kooperation mit Berufsschule über einen Zeitraum von sechs Monaten vor Ausbildungsbeginn bis zum Ausbildungsabschluss. Erwerb C1-Sprachniveau (Freie Förderung): Sprachkursangebot der Universitäten für studierwillige Flüchtlinge. Geplante Maßnahmen für Erwachsene Perspektiven für Flüchtlinge (PerF): Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt, Feststellung der berufsfachlichen Kenntnisse. Förderzentrum (FZ): Maßnahme zur Verfestigung der Sprachkenntnisse im Anschluss an die Teilnahme an einem BAMF-Integrationskurs. Berufsfachliche Qualifizierungen Basissprachkurs (ESF gefördert) Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 102 Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Festigung des Spracherwerbs. Geplante integrationsorientierte Instrumente für beide Personengruppen Eingliederungszuschuss (EGZ): Leistungen an Arbeitnehmer für den Ausgleich einer Minderleistung (z.B. wegen fehlender Sprachkenntnisse). Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG): Praktikum mit dem Ziel einer Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis. Vermittlungsbudget: Kostenerstattung für Anerkennungen, Zeugnisse, Übersetzungen, Bewerbungen etc. Insgesamt sind aktuell rechtskreisübergreifend 1570 Eintritte in Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter geplant. X.2.5 „Handwerk hilft“ – Qualifizierung von MigrantInnen und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive (Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen) – geplant – Die Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen will mit dem Projekt „Handwerk hilft“ einen Beitrag zur beruflichen Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive leisten. Zentrale Bestandteile des Projektes sind: Orientierung Ausbildung und Anpassungsqualifizierung Beschäftigung Zielgruppenorientierte Nutzung von Instrumenten der Kompetenzerfassung, der Potenzialanalyse und des berufsbezogenen Profilings hinsichtlich interkultureller Nutzbarkeit Beratung/Unterstützung/Lotsenfunktion zur sozialen Stabilisierung Im Projektkontext sollen kompetenzerfassende potenzialanalytische Verfahren geprüft, genutzt und weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, sie auf interkulturelle Verwendbarkeit auszurichten und sie in standardisierter Berichtsform den Richtlinien der erfassenden Behörden anzupassen und diese auch anderen Kreishandwerkerschaften und Trägern als Multiplikator zur Verfügung zu stellen. Weiterhin steuert die Kreishandwerkerschaft die Bedarfserfassung von Berufseinstiegsangeboten (Praktika, Ausbildung, Beschäftigung) des lokalen Handwerks über ihre Innungen und implementiert ein darauf ausgerichtetes Vermittlungsmanagement. Weiterhin führt sie zielgerichtete Matchinginstrumente ein, die Ergebnisstrukturen aus Kompetenzerfassung und nachgeschalteter Berufsorientierung auf die betrieblichen Bedarfe der Unternehmen beziehen. Ein enger Informationsfluss zu BA und Jobcenter ist geplant. Gemeinsam mit Migrantenorganisationen werden auf lokaler Ebene Lotsenfunktionen für zusätzliche Angebote übernommen, die unmittelbar der Stabilisierung von Ausbildung und Beschäftigung und mittelbar der sozialen Integration dienen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 103 X.2.6 Flüchtlingsinitiative (Handwerkskammer Dortmund) Zwanzig junge Flüchtlinge aus Krisengebieten haben im Rahmen der Flüchtlingsinitiative der HWK Dortmund die Chance erhalten, im Kammerbezirk Dortmund eine handwerkliche Ausbildung zu absolvieren. Ob Tischler, Dachdecker, Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk, Elektroniker oder auch Anlagenmechaniker – je nach Interesse und Talent können die jungen Frauen und Männer eine für sie passende Lehre durchlaufen und sich qualifizieren. Das Pilotprojekt wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für das Jahr 2015 finanziert. Von den insgesamt 20 Teilnehmern haben bis August 2015 14 mit ihrer Ausbildung begonnen. Vermittelt wurden die jungen Leute vor allem an Betriebe in Dortmund, etwa als Augenoptiker, Elektroniker für Kältetechnik, KFZ-Mechatroniker oder Parkettleger. Doch auch Betriebe in Unna, Bochum, Hamm und Lünen bilden nun jeweils einen Asylsuchenden bei sich aus. Die HWK Dortmund übernimmt zwei Personen; sie werden zu Kaufleuten für Büromanagement qualifiziert. Im Herbst 2015 wurde die Teilnehmerzahl noch einmal aufgestockt. Zum aktuellen Zeitpunkt (Januar 2016) konnten insgesamt 23 junge Menschen durch das Programm in Ausbildung vermittelt werden18. Im Jahr 2016 ist eine Erweiterung des Programms auf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geplant.19 X.2.7 „Ausbildungscoaching für junge Flüchtlinge und Neuzuwanderer“ (Grünbau gGmbH) Die Zielgruppe des Angebots sind Neuzuwanderer („EU-Neubürger“) sowie junge Flüchtlinge, die über eine Duldung, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen – für die eine Ausbildung nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis also prinzipiell möglich ist, die aber dennoch einen erschwerten Zugang zum Ausbildungsmarkt haben. Das Angebot richtet sich an junge Menschen, deren Sprachniveau und schulische Erfahrungen den Anforderungen einer dualen Ausbildung gerecht werden. Das Angebot umfasst den kompletten Prozess von der Entscheidung über den geeigneten Ausbildungsberuf, die Bewerbungsphase bis hin zu begleitenden Hilfestellungen nach erfolgreicher Ausbildungsaufnahme. In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer und der IHK akquiriert die gemeinnützige Gesellschaft für soziale Beschäftigung und Qualifizierung, Ausbildungsbetriebe sowie Einstiegsqualifizierungen und Praktika. Auch während der Ausbildung steht Grünbau den jungen Menschen zur Seite, und bietet ihnen begleitende Hilfestellungen an. 18 19 Diese Zahl ist noch nicht offiziell durch die HWK veröffentlicht. Die geplante Erweiterung des Programms ist noch nicht offiziell durch die HWK kommuniziert. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 104 X.3 Voraussetzungen für die Beschäftigungsaufnahme von Flüchtlingen Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 105 XI. Aktivitäten im Geschäftsbereich Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates Zahlreiche Koordinierungsstellen und Projektbüros des Geschäftsbereichs für Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates fokussieren sich derzeit in ihrer Arbeit auf die Flüchtlingsthematik. Insbesondere gilt dies für die Bereiche: MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI), die Freiwilligenagentur Dortmund sowie die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. XI.1 Aktivitäten von MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIADO-KI) XI.1.1 Koordinierung der Förderprogramme des Landes NRW zum Themenkomplex „Flüchtlinge und Ehrenamt“ Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat im Jahr 2015 zwei Förderprogramme zur Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer und Träger der Flüchtlingsarbeit in den Kommunen aufgelegt. Die Kreise und kreisfreien Städte konnten die Förderung über die jeweiligen Kommunalen Integrationszentren beantragen, um die Mittel an Vereine und Träger der Flüchtlingsarbeit weiterzuleiten. MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) hat jeweils im Februar 2015 und im Oktober 2015 Förderanträge gestellt und die entsprechende Bewilligung erhalten. Die unten aufgeführten Förderprogramme wurden über MIA-DO-KI (in Zusammenarbeit mit der Freiwilligenagentur, dem Sozialdezernat und dem Sozialamt) koordiniert, die Fördergelder an Träger der Flüchtlingsarbeit weitergeleitet. 18.000 € im Rahmen des Programms "Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit" für die Unterstützung und Förderung der ehrenamtlichen Arbeit. 45.750 € im Rahmen des Programms "Zusammenkommen und Verstehen" für die Einrichtung von Begegnungsräumlichkeiten und Lernstätten sowie zur Erstellung von Infomaterialien XI.1.2 NRW-Landesprogramm „ Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ (Fördersumme für Dortmund: 18.000 €) Die Fördersumme des Förderprogramms „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ wurde zu gleichen Anteilen anhand von Weiterleitungsverträgen an insgesamt acht Einrichtungen weitergeleitet, die von sieben Trägern geleitet werden. Die Verwendung richtete sich nach den Förderrichtlinien und wurde eingesetzt zur Einrichtung und Unterstützung für niedrigschwellige Sprach- und Lesegruppen sowie zur Einrichtung und Unterstützung von Spielgruppen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 106 NRW-Landesprogramm „ Zusammenkommen und Verstehen“ (Fördersumme für Dortmund: 45.750 €) Die Fördersumme wurde nach Informationsveranstaltungen zur Bedarfsanalyse anhand von Weiterleitungsverträgen an insgesamt 17 Einrichtungen vergeben. Die Einrichtung, darunter sechs Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, werden von neun Trägern koordiniert. Angelehnt an die Förderrichtlinien des Förderkonzeptes „Zusammenkommen und Verstehen“ wurde die Förderung verwendet für: Die Ausstattung und Renovierung von Räumen: mit Spiel- und Sportgeräte für Gruppenaktivitäten zur Nutzung als eine Fahrradwerkstatt als Treffpunkt für die Errichtung eines Dorfcafés als Schulungsraum, insbesondere Deutsch Schulungsraum zur Anschaffung von Medien zur Schulung als Fitness- und Musikraum als Kommunikations- und Schulungsraum, Renovierung und Umbau als Begegnungs- und Schulungsraum (ehemalige Gaststätte) Renovierung unter Beteiligung von Jugendlichen und Ausstattung als Fitnessraum Renovierung und Umgestaltung als Kinderspielraum und Kinderbetreuungsraum Ferner wurde durch die Fördersumme Informationsmaterial erstellt und/oder angeschafft zur Übersicht über allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen und Information über Regeln des Zusammenlebens, darunter: Informationsmaterial zur Orientierung in Dortmund Erstellung individueller Stadtpläne Erstellung einer Übersicht über Beratungsstellen und Veranstaltungsorte Anschaffung von Informationsmaterial und Übersetzungen in unterschiedlichen Sprachen Erstellung einer „Willkomensmappe“ mit Informationen über Angebote vor Ort Equipment für internetbasierte Medien zur Herstellung von Videos mit Interviews und individuellen Berichten der Jugendlichen XI.1.3 Aktivitäten im Rahmen des „Masterplans Migration/Integration“ Im Rahmen der integrationspolitischen Handlungsfelder des „Masterplans Migration/Integration“ (Bildung, Arbeit und Unternehmen, Soziale Balance in den Stadtbezirken und Weltoffene/ Internationale Stadt) werden regelmäßig Projekte, Maßnahmen und Aktionen von Migrantenorganisationen, zivilgesellschaftlichen Trägern, Vereinen und Wohlfahrtsverbänden zum Thema Flüchtlinge finanziell, organisatorisch und inhaltlich unterstützt, vielfach in enger Zusammenarbeit mit MIA-DO-KI. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung/Beteiligung von/an Projekten/Veranstaltungen im Rahmen von Filmabenden, Ausstellungen, Lesungen, Kampagnen, Fachveranstaltungen sowie Flüchtlingsforen. Auch die Erstellung von Stellungnahmen und Letter of Intents für Projektanträge zur Flüchtlingsthematik zahlreicher Integrationsakteure in Dortmund gehört hier zu den Aufgaben. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 107 Darüber hinaus gibt es insbesondere in der Bildungsarbeit bezüglich der Zielgruppe Flüchtlinge eine enge inhaltliche und personelle Kooperation mit dem Fachbereich Schule zu den Themenbereichen „Durchgängige Sprachbildung“, „Seiteneinsteigerberatung“ und „Übergang Schule-Beruf“: Im Rahmen der Kooperation mit dem Dienstleisungszentrum Bildung (DLZB) des Fachbereiches Schule sind zurzeit 116 Klassen an 78 Schulen für 2035 Schülerinnen und Schülern für sogenannte Seiteneinsteiger bzw., Flüchtlingen eingerichtet. In Dortmund gibt an 36 Grundschulen insgesamt 42 Klassen mit 699 Schülerinnen und Schülern. In der Sekundarstufe I existieren an 33 Schulen insgesamt 51 Klassen mit 922 Schülerinnen und Schülern. An neun Dortmunder Berufsschulen sind 23 Klassen für insgesamt 414 Flüchtlinge eingerichtet. (Quelle: Fachbereich Schule, Stand November 2015) Das Programm „Griffbereit“ zur Sprachförderung ist zudem für die Arbeit im Bereich der Flüchtlingsthematik angepasst worden. Das Programm wird zurzeit in der Flüchtlingsunterkunft am Ostpark und ab Februar 2016 im Stadtbezirk Lütgendortmund durchgeführt und soll auf andere Flüchtlingseinrichtungen ausgeweitet werden. Programme zur Sprachförderung unter Einbeziehung der Elternbegleitungen werden zurzeit in Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer Nähe von Flüchtlingseinrichtungen angeboten. Diese sollen perspektivisch in weiteren Flüchtlingseinrichtungen angeboten werden, soweit Räume und Gegebenheiten dafür zur Verfügung stehen. Auch in den kommenden Jahren wird die Flüchtlingsthematik sowohl in der Querschnitts- als auch in der Bildungsarbeit vom MIA-DO-KI eine zentrale Rolle einnehmen. Durch den verwaltungsinternen und –externen partizipativen und dialogorientierten Prozess mit allen wesentlichen Integrationsakteuren in Dortmund im Rahmen des „Masterplans Migration/Integration“ (durch die Expertenrunde sowie die Arbeitskreise zu den integrationspolitischen Handlungsfeldern), wird eine dauerhafte Berücksichtigung/Behandlung der Flüchtlingsthematik sichergestellt. Wesentliche Ziele, die u.a. auch im Rahmen des letzten Integrationskongresses am 26.11.2015 formuliert wurden, werden die Sprachbildung, die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Integration in die Nachbarschaft sein. Auch die Arbeit in den Themenfeldern Ehrenamt und die Rolle der Migrationsorganisationen in der Flüchtlingsarbeit wird im Vordergrund stehen. Hier gibt es u.a. eine enge Kooperation mit der FreiwilligenAgentur Dortmund. Intensiv eingebunden ist MIA-DO-KI zudem in zahlreichen Gremien, Koordinierungskreisen und Arbeitsgruppen zur Flüchtlingsthematik innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Sehr eng verknüpft sein wird diese Arbeit insbesondere mit dem ab 2016 geplanten Aktionsprogramm „KOMM-AN-NRW“. Damit sollen Städte und Gemeinden unterstützt und Menschen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren, bei den anstehenden Integrationsaufgaben gestärkt werden. Das Aktionsprogramm sieht u.a. eine personelle Stärkung der bereits bestehenden Integrationsstruktur in Form der rund 50 Kommunalen Integrationszentren im Land vor. Diese personelle Stärkung soll insbesondere in den Themenfeldern Flüchtlinge und Ehrenamt eingesetzt werden. XI.2 Aktivitäten der Freiwilligenagentur Dortmund In den letzten Monaten ist sowohl die Notwendigkeit als auch die Bereitschaft, sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe zu engagieren, stark gewachsen. Je mehr Menschen in Deutschland ankommen, desto größer ist die Hilfsbereitschaft. Freiwillige verteilen Kleiderspenden, übernehmen Patenschaften und geben Deutschunterricht, eine erfreuliche Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 108 Entwicklung. Viele dieser Initiativen sind aus der aktuellen Situation heraus entstanden, viele Organisationen und die Wohlfahrtsverbände sind schon traditionell in diesem Bereich aktiv. Die Übergangseinrichtungen erfahren eine große Hilfsbereitschaft aus dem direktem Umfeld und der Nachbarschaft, dort haben sich Strukturen gebildet, die hausinterne Angebote durchführen und koordinieren. Diese Aufgaben werden in der Regel durch einen eigenen Pool von Ehrenamtlichen übernommen. Allen Akteuren ist daran gelegen, diese Hilfsbereitschaft aufrecht zu erhalten und auszubauen. Mit der Anzahl der Auszüge werden außerhalb der Übergangsheime ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen in den Stadtbezirken immer wichtiger. Die FreiwilligenAgentur hat in Kooperation mit verschiedenen Organisationen über 50 neue Aufgabenfelder entwickelt, die an der Integration der Flüchtlinge arbeiten. In Bereichen, wie Freizeitgestaltung/ Begleitung, Sprachunterricht und Patenschaften konnten in den letzten Monaten zahlreiche Interessierte vermittelt werden. Es haben sich 440 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Listen eintragen lassen, die nicht sofort eingesetzt werden konnten. Diese Interessierten werden in persönlichen Gesprächen nach und nach von der FreiwilligenAgentur beraten. Es werden ihnen verschiedene Engagementmöglichkeiten vorgestellt und vermittelt. Die Zahlen der Beratungen sind im letzten Jahr sprunghaft angestiegen. So wurden beispielsweise im September 2015 insgesamt 262 Personen beraten (September 2014 – 145 Personen). Die Beratungskapazitäten sind ausgereizt und immer mehr Beratungen werden außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt. Ziel der FreiwilligenAgentur ist es, die spontane Hilfsbereitschaft rund um die Willkommenskultur in Dortmund in eine nachhaltige Integration, münden zulassen. Somit zielen die Beratungsgespräche auf ein längerfristiges Engagement in den neuen und bereits bestehenden Integrationsprojekten ab. In enger Absprache mit Trägern werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auch in bestehende Projekte vermittelt. In Kooperation mit dem Forum Ehrenamt wurde ein Qualifizierungsangebot für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe entwickelt. Am 14. Dezember 2015 ist die zweite Drehscheibe in Dortmund gestartet, jeden vierten Tag kommen Züge mit Flüchtlingen am Signal-Iduna Bahnhof an und werden nach Selm/Bork weitergeleitet. Mit der Unterstützung von 35-40 ehrenamtlich Helfenden, werden die Flüchtlinge in Empfang genommen und für den kurzen Aufenthalt betreut. Für die Übersetzung von Informationen und die Betreuung von Kindern und des Wickelraumes werden die Ehrenamtlichen eingesetzt. Die Helferlisten werden über die FreiwilligenAgentur zusammengestellt und koordiniert und mit der Feuerwehr abgestimmt. Ausblick 2016 Mit einer weiteren Stelle in der FreiwilligenAgentur können im Rahmen der operativen Koordination folgende Aufgaben übernommen werden: Vernetzung mit den Ehrenamtskoordinatoren der Wohlfahrtsverbände Schnittstelle zu bestehenden Strukturen und Arbeitkreisen Projektbegleitung und Patenschaftsprojekte Unterstützung z.B. Integrationsnetzwerk, Qualifizierung, Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 109 Ansprechpartner für die Akteure rund um das Thema Ehrenamt Ansprechpartner rund um das Thema Ehrenamt verwaltungsintern/ gesamtstädtisch XI.3 Aktivitäten der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie Die starke Zunahme der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 hat dazu geführt, dass dieser Personenkreis in Deutschland und auch in Dortmund sehr stark in den Fokus der Rechtsextremen geraten ist. Das Ziel der Rechtsextremen ist dabei, die Flüchtlingsfrage zu nutzen, um mit ihren menschenverachtenden und rassistischen Positionen Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu finden. Sie verbreiten über ihre eigenen Internetauftritte, vor allem in den sozialen Netzwerken, gezielte Hetze gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Dabei verknüpfen sie immer wieder die Aufnahme von Flüchtlingen mit einem vermeintlichen oder auch echten Anstieg von Straftaten in dieser Stadt, um so gezielt Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Sie vermeiden es dabei natürlich, die tatsächlichen Gegebenheiten wiederzugeben, da dies ihre „Argumente“, die in der Regel nichts anderes als Verschwörungstheorien sind, um den Zuwachs an „Ausländerkriminalität“ zu belegen, widerlegen würde. Neben ihren medialen Aktivitäten waren die Rechtsextremisten im letzten Jahr aber auch verstärkt auf der Straße aktiv. So haben sie immer wieder versucht, an den Bürgerdialogveranstaltungen zur Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften teilzunehmen. Dies wurde ihnen aber nach ihrem SA- gleichen Auftritt Anfang 2015 in Eving konsequent verwehrt. Sie haben dann mit zahlreichen sog. „Mahnwachen“ versucht, vor allem mediale Aufmerksamkeit zu erreichen. Dazu haben sie sich in den Stadtteilen Eving und Mengede auch so genannter Bürgerinitiativen („Eving/Mengede sagt nein zum Asylantenheim“) bedient, um Mitläufer aus den Stadtteilen zu gewinnen. Dies ist ihnen bisher allerdings öffentlich wahrnehmbar nicht gelungen. Rückblick 2015: Die Koordinierungsstelle hat: mit den Veranstaltern der Bürgerdialoge ein Sicherheitskonzept entwickelt und an den Veranstaltungen, einschließlich der öffentlichen Ortsbegehungen, teilgenommen; Betreiber von Asylbewerberunterkünften zur Vorgehensweise und Strategie der Rechtsextremen beraten und teilweise Mitarbeitende fortgebildet; Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes der Betreiber zum Thema Rechtsextremismus fortgebildet; an den Runden Tischen und in den Netzwerken gegen Rechtsextremismus die Flüchtlingssituation und den Umgang der Rechtsextremen damit thematisiert und entsprechende Maßnahmen und Strategien für die betroffenen Stadtteile diskutiert. Ausblick 2016: Es ist vorgesehen Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 110 als Ziele in den Aktionsplan aufzunehmen: „Sicherheit und Unterstützung von Geflüchteten und Helfenden“, „Aktivierung und Information der Bevölkerung rund um Unterkünfte“ und „Verhinderung des gegeneinander Ausspielens von Geflüchteten und sozial Benachteiligten in der öffentlichen Wahrnehmung“; die Träger von Flüchtlingsunterkünften, auch unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, in die Netzwerke und Runden Tische gegen Rechtsextremismus einzubinden; die Beratungen und Fortbildungen zum Sicherheitskonzept fortzuführen; die Erstellung einer Argumentationshilfe durch einen freien Träger logistisch, inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 111 XII. Sachstand zur Personalsituation XII.1 Personalmehrbedarfe Die unmittelbaren Aufgabenzuwächse aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen beziehen sich auf folgende Fachbereiche: 23; 32; 37; 50; 51; 53; 61 und 65. In der Regel haben die Fachbereiche die zusätzlichen Bedarfe mit dem Fachbereich Personal und Organisation abgestimmt und teilweise wurden durch Beschluss des jeweiligen Krisenstabes Personalbedarfe festgestellt. Im Nachgang wurden die entsprechenden Organisationsverfügungen erstellt und mitbestimmt. Insgesamt wurden 225,31 vollzeitverrechnete Plan- bzw. befristete Projektstellen zusätzlich eingerichtet. Davon sind 44,25 vollzeitverrechnete Stellen durch interne Besetzungen und 115,26 vollzeitverrechnete Stellen durch externe Einstellungen gedeckt. Das Besetzungsverfahren bei 5,5 vollzeitverrechneten internen Umsetzungen und 21,5 vollzeitverrechneten externen Einstellungen ist begonnen aber noch nicht abgeschlossen. Die angemeldeten Bedarfe für 38,9 vollzeitverrechnete Planstellen befinden sich im Abstimmungsprozess mit dem Fachbereich Personal- und Organisation. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 112 Personalbedarfe "Flüchtlinge" 2015 einschl. Erweiterung EAE (Stand 31.12.2015) Stellenmenge vzv. FB Verw. e. D. Verw. m. D. Verw. g. D. Verw. h. D. Techn. g. D. Besetzung bzw. Einstellung Techn. h. D. 1 1,1 9 23 3 1 1,5 4 5 15,87 2 3 3 20,43 1 4 2 1 1 2 0,74 1,9 2,87 4,42 5,67 1 1 1 1 2 4 1 1 2 1 1 1 3 22 intern intern intern intern / extern extern intern extern extern intern extern intern intern / extern intern intern / extern intern intern intern extern intern intern intern intern intern extern intern / extern Summe 1 Summe 23/PG Flüchtlinge - Assistenzdienste 23/PG Flüchtlinge - Rechnungswesen 23/PG Flüchtlinge - kfm. Projektmitarbeit 23/PG Flüchtlinge - techn. Projektmitarbeit 23/PG Flüchtlinge - studentische Hilfskräfte 93,9 1 erfolgt intern 32/1 ZD - Führungsunterstützung Flüchtlinge" 32/4-7 - Sachbearbeitung mD 32/4-7 - Sachbearbeitung gD 32/5 EAE - Transferkoordination / Teamkoordination (Refinanzierung) 32/5 EAE Erweiterung - Registrierung 32/5 EAE Erweiterung - Transferkoordination mD 32/5 EAE Erweiterung - Transferkoordination gD 32/5 EAE Erweiterung - UMF 32/5 EAE Erweiterung - Sachbearbeitung Backoffice 32/5 EAE Erweiterung - Leitung 32/5 EAE Erweiterung - Fachkoordination 32/5 EAE Erweiterung - Unterstützungsdienste 32/5 EAE Erweiterung - IT 32/5 EAE Erweiterung - ReWe 32/5 EAE Erweiterung - Koordination, Prozesssteuerung, Qualitätskontrolle, Beschwerdemanagement 32/6-3 Bewachung - Einheitssachbearbeitung gD 32/6-3 Bewachung - Sonstige Gewerbeangelegenheiten gD 32/6-3 Bewachung - SB Bewachung mD 32/4-6 - fachliche Sachbearbeitung EU-Bürger/innen 32/4-8 Aufenthaltsbeendigungen und Ausweisungsverfahren - SB 13 Summe Besetzung intern / extern 37/KF - Leitung Koordination Flüchtlinge 37/KF - Stellv. Leitung Koordination Flüchtlinge 37/KF - Sachbearbeitung Flüchtlingslage 37/KF - Sachbearbeitung Koordination Flüchtlinge 37/KF - Sachbearbeitung Flüchtlingslage (technisch) 37 GF KS - Sachbearbeitung Geschäftsführung Krisenstab 37/1 - Beschaffung, Verträge, Controlling (Flüchtlingshilfe) 37/1 - Sachbearbeitung Finanzbewirtschaftung (Flüchtlingshilfe) 37/2- Sachbearbeiter Einsatzplanung Flüchtlingslage 37/3 - Sachbearbeitung Immobilien/Infrastruktur 37/4 - Sachbearbeitung Vorbeugenden Brandschutz läuft / steht bevor 1 2 1 0,5 13,1 steht aus 3,5 1 8 1 5 3 2 3 0,72 15,15 2 1 1 2,85 1 2 0,5 1 3 17,58 2 1,5 1 1 2 0,74 1,9 2,87 4,42 2 1 64,5 intern intern intern / extern intern intern intern / extern intern intern intern intern extern Summe extern 1 1,1 7 3 Summe 1 37 Stellenbezeichnung 16,6 Summe 32 Sozarb. 2,67 29,4 1 1 2 2 2 6 1 1 1 1 3 1 1 21 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 113 1 26,3 1 8,8 50 1 2 1 2,3 43,4 Summe 17 16 2 4,8 intern extern extern 1 1 61/2 + 61/4 - Städtebauplanung (Standortplanung / B-Planverfahren) 61/5 - Bauaufsicht 2,41 34,4 1 1 1 1 1 1 65/2-3 - Projektleitung / -steuerung 65/3 - kfm. Teamleitung 65/3 - kfm. Objektverantwortung 65/3 - techn. Objektverantwortung 65/3 - techn. Objektverantwortung abgestuft 65/3 - techn. Anlagenverantwortung Elektro abgestuft 65/3 - techn. Anlagenverantwortung HKS abgestuft 17 13 34 extern 3 3 1 1 extern extern extern intern intern extern intern extern extern 9 4 0 1,41 1 2,41 Summe 3 9 1 2,3 Summe 1,41 12,5 8,8 1 2 Summe 53/6 - Hebammenbetreuung in Flüchtlingsunterkünften Summe 65 51/1-7 Amtsvormundschaften 51/6-5 - Sozialarbeit 51/6-5 - Wirtschaftl. Jugendhilfe 37 1 61 intern extern extern intern intern extern extern Summe 4 51 Summe 53 Summe 50/PG Unterbringung und Integration von Flüchtlingen 50/4-4 - Leistungssachbearbeitung 50/4-4 - Sozialarbeit 50/4-4 - Teamleitung 50/4 Stab 50/4 - Belegungsmanagement" 50/4 - Unterstützungskräfte zur Übersetzung 1 1 1 0 2 1 1 1 1 Summe 9 Summe 9 0 Gesamt 225,31 Gesamt 159,41 65,9 Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 114 XII.2 Mehrarbeit/Überstunden/Gleitzeitguthaben Die obigen Begrifflichkeiten werden zwar grundsätzlich für zusätzliche Arbeitsstunden verwendet, sie beschreiben allerdings unterschiedliche rechtliche Sachverhalte und damit einhergehend einen differenzierten Umgang mit den angefallenen Stunden. Mehrarbeit, sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Gleitzeitguthaben sind Arbeitsstunden, die im Rahmen der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit bei der Stadtverwaltung Dortmund, über die regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit hinaus individuell geleistet werden. Bis zum Ende des Jahres ist das Kontingent bis auf weniger als 30 Std. abzubauen ansonsten werden die Stunden gestrichen. Die Einhaltung dieser Regelungen ist Führungsaufgabe. Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden, hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Sie sind demnach planbar und deren Anordnung wird schriftlich durch den FB über den FB 11 beantragt und zunächst dem Personaldezernenten zur Genehmigung und anschließend dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Sie werden grundsätzlich nicht bezahlt, sondern durch Freizeit ausgeglichen. Im letzten Jahr sind aufgrund der kurzfristig angestiegenen Aufgabenzuwächse im Zusammenhang mit „Flüchtlingen“ die Gleitzeitguthaben der Beschäftigten angewachsen. Ein geregeltes Verfahren zur planbaren Anordnung von Überstunden bzw. ein Ausgleich durch Freizeit war nicht mehr möglich. Auf diese Situation wurde mit einer Rundverfügung pragmatisch reagiert und es bestand für die Beschäftigten, die mit Flüchtlingsaufgaben betraut waren, die Möglichkeit, ab Juli 2015 bis zum 31.01.2016 die Gleitzeitguthaben finanziell abgelten zu lassen, obwohl es keine angeordneten Überstunden waren. Die entsprechenden Mitteilungen wurden durch die Fachbereiche direkt an FB 11 - Entgelt – und Besoldung – ohne weitere Prüfung gemeldet und zur Auszahlung gebracht. Eine detaillierte Übersicht über alle Gleitzeitguthaben, die in den Fachbereichen geleistet wurden, um die Aufgabenzuwächse zu bewältigen liegt im FB 11 aus diesem Grunde nicht vor. Im weiteren Verfahren sollten die Gleitzeitguthaben, die nicht zur Auszahlung gebracht wurden und über 30 Std. hinausgehen, über die Fachbereiche an FB 11 gemeldet werden, um entsprechende Rückstellungen für 2016 zu bilden. Für die Beamtinnen/Beamten wurden bis zum 31.12.2015 insgesamt 998, 35 Std. abgegolten. Für die Beschäftigten wurden bis zum 30.11.2015 insgesamt 542,05 Std. abgegolten. Der unterschiedliche Stand liegt an dem differenzierten Auszahlungszeitpunkt. Die Angaben für die Monate Dezember 2015 und Januar 2016 liegen noch nicht vor. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 115 FB 1 1 1 3 3 10 10 11 11 11 20 20 20 20 20 20 23 32 32 32 32 32 51 51 51 51 51 51 60 Entstehungsmonat 082015 092015 102015 092015 102015 092015 102015 082015 092015 102015 072015 082015 092015 102015 112015 122015 092015 072015 082015 092015 102015 112015 072015 082015 092015 102015 112015 122015 102015 Summe Gleitzeitguthaben/ Mehrarbeitsstunden Betrag 106,44 € 439,07 € 172,97 € 1.323,06 € 95,82 € 1.729,65 € 2.195,33 € 417,61 € 1.721,26 € 1.298,84 € 792,41 € 856,80 € 848,61 € 945,52 € 1.123,67 € 732,86 € 349,15 € 955,89 € 939,93 € 4.805,67 € 489,62 € 250,77 € 829,47 € 1.440,03 € 2.952,85 € 5.030,58 € 752,31 € 115,74 € 342,07 € 34.054,00 € Stunden 4,00 16,50 6,50 52,00 3,00 65,00 82,50 17,90 71,35 53,10 34,40 37,70 38,30 43,40 50,70 33,40 18,10 45,00 43,30 232,00 19,50 13,00 43,00 87,50 131,52 231,23 39,00 6,00 21,50 1540,40 Rückstellungsmitteilungen wurden in folgender Höhe lediglich von den FB 61 und 65 gemeldet. Fachbereich StA 61 StA 65 Summe Überstunden (absolut) 84 h 536 h 620 h Überstunden (bewertet) 2.909 Euro 17.532 Euro 20.441 Euro Ein Fazit aufgrund dieser Meldungen kann sein, dass die Beschäftigten in den Fachbereichen lediglich ein Guthaben von unter 30 Std. auf ihren Gleitzeitkarten zu verzeichnen haben. Oder Rückstellungen an die Kämmerei gemeldet wurden, die nicht mit der Aufgabenstellung Flüchtlinge in Zusammenhang stehen. Es ist auffällig, dass der FB 50 keine Gleitzeitguthaben zur Abrechnung gebracht bzw. Rückstellung gebildet hat. Auch der FB 32 ist bei den Aufgabenzuwächsen nur mäßig vertreten. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 116 Dies macht deutlich, dass keine valide Aussage zum aktuellen der Stand der angefallenen Überstunden vom Personal- und Organisationsamt sondern nur von den Fachbereichen getroffen werden kann. XII.3 Überlastungsanzeigen Eine Gefährdungs- und Überlastungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung eines oder einer Beschäftigten an die unmittelbare Führungskraft über eine gesundheitliche Gefährdung, Gefahr und/oder Überlastung. Trotz Sorgfalt bei der Arbeit kann die Gefahr bestehen, dass die Erfüllung der Arbeitsaufgaben gefährdet ist und eine individuelle Be- und Überlastung im eigenen Arbeitsbereich besteht. Die Überlastungs- und Gefährdungsanzeige bezieht sich vorrangig auf die Instrumentarien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und umfasst auch alle psychischen Belastungen. Je nach Ursache der Anzeige werden vom Fachbereich unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Veränderung der Arbeitsorganisation, Neuregelung einer Krankheitsvertretung, Maßnahmen der Technikausstattung, neue räumliche Bedingungen oder Durchführung einer Personalbemessung) initiiert. Arbeitsrückstände sind nicht Bestandteil, da diese unter Punkt 4.11 der AGA geregelt und gesondert anzuzeigen sind. In der Folge hat der Fachbereich auf Abhilfe hinzuwirken. Dabei unterstützt der FB 11 und das BAGM die Fachbereiche. Insofern besteht zwischen einer Überlastungs- und Gefährdungsanzeige und dem Thema Stellenausweitung keine überwiegende Korrelation bzw. Abhängigkeit. Bei Fallzahlsteigerungen wird der Fachbereich auch ohne Überlastungs- und Gefährdungsanzeige regelmäßig deren Auswirkungen auf den Planstellenbestand berechnen und dies mit dem FB 11 abstimmen. Fortsetzung der Vorlage: Drucksache-Nr.: Seite 03404-16 117 Flüchtlingsaufgaben mit Auswirkungen auf Arbeitsbelastungen, Stellenausweitungen im Jahr 2015 der direkt betroffenen FB 23, 32, 37, 50, 51, 53, 61 und 65 Anlage 3 Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen gemeldete und geprüfte FB von MA im gesamten FB auch außerhalb von Stellenausweitungen vzv. Flüchtlingsaufgaben (abs.) (Plan- und Projektstellen) 23 keine 16,6 Projektstellen 23/PG Flüchtlinge 32 1 MA 32/4-7 Asyl 93,9 Stellenkapazität - 1 x 32/1 Führungsunterstützung - 17 x 32/4-7 Asyl und humanitäre Aufenthalte - 60,3 x 32/5 EAE - 5,51 x 32/6 u.a. Gewerbe - 4,42 x 32/4-6 EU-Bürger/innen - 5,67 x 32,4-8 Aufenthaltsbeendigung/Ausweisung 37 10 MA - 7 MA 37/3-4 Bauabteilung - 1 MA 37/4-1 baulicher Brandschutz - 1 MA 37/3-1 Werkstadt/Magazin/Geräteprüfer - 1 MA 37/1 Personal/Orga/Finanzen 22,0 Stellenkapazität - 8 x 37/Koordination Flüchtlinge - 7 x 37/Geschäftsführung Krisenstab - 2 x 37/1 Beschaffung und Finanzen - 1 x 37/2 Einsatzplanung - 1 x 37/3 Immobilien/Infrastruktur - 3 x vorbeugender Brandschutz 50 keine 43,4 Stellenkapazität - 1 x 50/PG Unterbringung und Integration - 40,1 x 50/4 Leistungs-SB Asyl / Soziale Arbeit - 2,3 x 50/4 Unterstützungskräfte Übersetzungen 51 49 MA - 18 MA 51/6-5 UMF - 17 MA 51/1-4 Wirtschaftl. Jugendhilfe - 13 MA 51/1-7 Amtsvormundschaften - 1 MA JHD 37,0 Stellenkapazitäten - 16 x 51/6 UMF Wirtsch. Jugendhilfe - 17 x 51/6 UMF Soziale Arbeit - 4 x 51/1 Amtsvormundschaften 53 1 MA 53/2 Sozialmedizinischer Dienst 1,0 Stellen 53/6 Hebammen für Flüchtlinge 61 1 MA 61/5-2 Bauaufsicht 2,41 Stellenkapazitäten - 1,41 x 61/2 und 61/4 Städtebauplanung - 1 x Bauaufsicht 65 27 MA - 6 MA 65/1-2 Rechnungswesen - 8 MA 65/3 Kaufm. Objektverantwortung - 6 MA 65/3 Elektrotechnische Anlagen - 7 MA 65/3 Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen 9,0 Stellenkapazitäten - 3 x 65/2 Projektlt./-steuerung - 6 x 65/3 Objekt- und Anlagenverantwortung Su.: Anzeigen von 89 MA 225,31 zusätzliche Stellenkontingente
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