STADTGEMEINDE MÜRZZUSCHLAG Johannes Brahms Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht STELLENAUSSCHREIBUNG Mürzzuschlag, 17. März 2016 Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag schreibt im Einvernehmen mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Gesellschaft, Kommunale Musikschulen folgenden Dienstposten öffentlich aus: 1 Musikschullehrer/in für Violine/Musikkunde, 22 WSTD Karenzvertretung, befristet bis voraussichtlich 31. August 2017 Bewerber/innen mit Erfahrungen im Bereich der Suzuki-Methode und/oder MDU® Multidimensionaler Musikunterricht sind erwünscht. Aufteilung auf max. 3 Bewerber/innen möglich. Blockfächerbündel gemäß Organisationsstatut der J. Brahms Musikschule Mürzzuschlag ANSTELLUNGSERFORDERNISSE Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen bei subventionierten Lehrern im Sinne des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 i.d.g.F. oder zumindest Nachweis über eine entsprechende Ausbildungsstufe. Gesundheitliche Eignung. Unbescholtenheit. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 2.512,10 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 WSTD. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.009,68 brutto. TÄTIGKEITSBEREICH Unterricht im genannten Fach. Unterricht in Form von Einzel,- Gruppen-, Partner- und Ensembleunterricht in flexiblen Formen. Aufbau und Leitung von Ensembles. Vorbereitung und Leitung öffentlicher Auftritte dieser Ensembles. Selbstständige Schülerakquisition. Berücksichtigung bzw. Tätigkeit im Bereich der E-Musik, aber auch der U- und Popmusik sowie der Neuen Musik. In den Instrumentalunterricht integrierter Musikkundeunterricht im Sinne des Organisationsstatutes der Johannes Brahms Musikschule. Aktive Mitarbeit an Projekten, die der Entwicklung alternativer und zeitgemäßer Unterrichtsformen dienen. Aktive Mitarbeit an Projekten zur Begabungserfassung und Begabtenförderung. Aktive Mitarbeit und Mitwirkung in schuleigenen Ensembles (z.B. Mürztaler Sinfonieorchester). Hochqualifizierte künstlerische Tätigkeit sowie aktive und passive Teilnahme (Musikrezeption/Konzertbesuche gemäß Org.Statut der J. Brahms Musikschule) am von der Johannes Brahms Musikschule und der schulerhaltenden Gemeinde getragenen kulturellen Geschehen. ERWÜNSCHTER DIENSTANTRITT: Montag, 12. September 2016 Bewerbungen sind unter Beilage der entsprechenden Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Zeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Nostrifizierungsurkunde) bis spätestens Freitag, 15. April 2016 an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag, Personalamt, Wiener Straße 9, 8680 Mürzzuschlag zu richten. Ein Hearing gemäß dem Steiermärkischen Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F. (instrumentales Probespiel, je ein Lehrauftritt mit einem Elementarschüler und einem Fortgeschrittenen bzw. einer Suzukigruppe, Verbalreflexion mit der Hearingskommission) ist obligat. Telefonische Auskünfte erteilt die Johannes Brahms Musikschule unter 03852/4614. Der Bürgermeister: DI Karl Rudischer
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