Drucksache 17/5407 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Unterrichtung Der Präsident des Niedersächsischen Landtages – Landtagsverwaltung – Hannover, den 16.03.2016 Aktenmaterial des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Schachtanlage Asse II für die Nachwelt sichern und zugänglich machen Beschluss des Landtages vom 08.11.2012 - Drs. 16/5393 Im Zuge seiner Arbeit hat der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vorgänge in der Schachtanlage Asse II einen umfangreichen Aktenbestand des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, der zuständigen Bergämter, weiterer ehemals mit den Vorgängen in der Asse befasster niedersächsischer Landesministerien, aller über die Jahre zuständigen Bundesministerien, Dienststellen anderer Bundesländer, Forschungseinrichtungen, privater Institutionen und Unternehmen beigezogen. Die umfangreiche und bundesweit einmalige Zusammenstellung dieser Dokumente stellt in ihrer Komplexität eine außergewöhnliche Quelle für weitergehende Aufklärungs- und Forschungsarbeiten dar. Deshalb bittet der Landtag die Landesregierung, in Absprache mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden dafür zu sorgen, dass der Aktenbestand des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages nach Beendigung der Ausschussarbeit auf Dauer erhalten bleibt und die Originalakten bereits jetzt als archivwürdig gekennzeichnet werden. Da viele Akten aufgrund des Niedersächsischen Archivgesetzes erst in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ihre Archivreife erreichen werden, bittet der Landtag die Landesregierung, die bereits vorhandenen Kopien dieses Bestands an Landesakten geschlossen dem Niedersächsischen Landesarchiv zu übergeben und dort an zentraler Stelle der Öffentlichkeit bzw. für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte geprüft werden, ob die Dokumente auch digital unter Verwendung moderner Open-Data-Systeme verfügbar gemacht werden können. Die Nutzung vertraulicher Aktenbestandteile ist dabei unter den archivrechtlichen Einschränkungen zuzulassen. Der Landtag bittet die Bundesregierung und die Landesregierungen der betroffenen anderen Bundesländer, ihre Originalakten ebenfalls zu gegebener Zeit ihren jeweiligen Archiven zuzuführen und ihre Aktenkopien alsbald dem Niedersächsischen Landesarchiv zur Verfügung zu stellen, damit dort eine umfassende Sammlung an Akten über die Asse zusammengeführt werden kann. Der Landtag würde es sehr begrüßen, wenn das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus der politisch-historischen Verantwortung als langjähriger Zuwendungsgeber für die Schachtanlage Asse mit dazu beitragen könnte, die Erkenntnisse aus sämtlichen Akten des Untersuchungsausschusses zusammenzutragen und aufzubereiten. Der Landtag bittet den Landtagspräsidenten zu klären, auf welchem Weg eine Einbeziehung der im Original oder in Kopie von Forschungseinrichtungen, privaten Institutionen und Unternehmen vorgelegten Unterlagen in das Landesarchiv möglich ist. Antwort der Landesregierung vom 15.03.2016 Die Antwort der Landesregierung vom 13.05.2013 in der Drucksache 17/147 wird wie folgt abschließend ergänzt: 1. Das Niedersächsische Landesarchiv (NLA) hat den gesamten Aktenbestand des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) im Juli 2013 zur dauerhaften Aufbewahrung übernom- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5407 men. Mischbestände wurden dabei gemäß dem in der Antwort vom 13.05.2013 ausführlich dargelegten Konzept behandelt. Der damit vollständige Kopiensatz verbleibt auf Grundlage von § 1 Abs. 4 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) dauerhaft im NLA. Anschließend wurden die Originalakten an die jeweiligen Ausgangsbehörden und anderen Stellen zurückgegeben. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass künftige Historikerinnen und Historiker jene Akten gemäß dem allgemeinen archivischen Provenienzprinzip (Ordnung und Erschließung von Archivgut nach Herkunft und Entstehungszusammenhängen) in der Überlieferung der jeweiligen Ausgangsbehörde vorfinden. 2. Für die dauerhafte Aufbewahrung nach archivfachlichen Standards wurde der so zusammengestellte Bestand entsprechend den in der vorgenannten Antwort dargelegten Schritten vom zuständigen Standort Hannover erschlossen und fachgerecht verpackt. Angesichts des sehr heterogenen, vergleichsweise jungen Aktenbestandes ergaben sich zudem zahlreiche unterschiedliche archivische Schutzfristen und bei einem kleineren Teil der Akten auch fortgeltende Vertraulichkeitseinstufungen. Anschließend wurde der Bestand - entsprechend den Wünschen aus der betroffenen Region nach einer möglichst ortsnahen Aufbewahrung - an den NLA-Standort Wolfenbüttel zur Magazinierung, weiteren Betreuung und archivischen Nutzung verlagert. Damit stehen die Bestände nunmehr interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie der historischen Forschung zur weiteren Aufarbeitung grundsätzlich zur Verfügung. Dabei gelten lediglich die allgemeinen archivrechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen im Einzelfall (§ 5 NArchG) - so wie dies bereits die Landtagsentschließung formuliert hatte. Um das berechtigte Informationsinteresse von Forschung und Öffentlichkeit möglichst umfassend zu erfüllen, wird sich das NLA bemühen, die Einschränkungen möglichst gering zu halten, z. B. durch eine großzügige Handhabung der Möglichkeiten zur Schutzfristverkürzung nach § 5 Abs. 5 NArchG. Dies bedarf allerdings der Prüfung im Einzelfall und erfolgt entsprechend den üblichen Regelungen einzelner Nutzungsanträge. Insoweit unterscheidet sich die archivische Nutzung deutlich von den Nutzungsgepflogenheiten bibliothekarischer Bestände. Um den in der wissenschaftlichen Forschung weniger geübten Nutzerinnen und Nutzern dennoch die Nutzung möglichst unkompliziert zu ermöglichen, steht im NLA geschultes Archivpersonal im Einzelfall beratend zur Seite. Sofern dies aus der Region heraus gewünscht wird, wird das NLA gern auch am Standort Wolfenbüttel eine entsprechende Informationsveranstaltung anbieten. 3. Parallel zur Aufbereitung der Aktenbestände hat das vom Bund in Goslar 2013 errichtete Institut für Wissensanalyse und Wissenssynthese die Bestände weitgehend digitalisiert. Die Bestände dienen hierbei ausschließlich dazu, mittels neuer technischer Verfahrensweisen ein allgemeines, datenbankgestütztes Wissensmanagement zu entwickeln. Hierbei sind die archivischen Schutzfristen und fortgeltenden Vertraulichkeitseinstufungen auch weiterhin zu beachten. Eine wissenschaftliche Aufbereitung ist mit diesem Forschungsvorhaben nicht verbunden. 2 (Ausgegeben am 18.03.2016)
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