Unterlagen zur Eröffnung Ihres Discount-Depots

Telefon: (0 64 21) 933 270
Internet: www.aad-fondsdiscount.de
Unterlagen zur Eröffnung
Ihres Discount-Depots
Profitieren Sie von unseren günstigen Konditionen und werden Sie Kunde
bei AAD I Fondsdiscount, Ihrem Fondsvermittler. Sparen Sie ab sofort
beim Fondskauf, Börsenhandel und bei den Depotgebühren.
Ihr Weg zu uns:
1. Zur Eröffnung Ihres Depots lassen Sie uns bitte die vollständig ausgefüllten und
unterschriebenen Depoteröffnungsunterlagen sowie unsere „Vereinbarung über
einen Beratungsverzicht und Rabattkonditionen“ auf dem Postweg zukommen.
2. Zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrages legitimieren Sie sich bitte noch mit
dem POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG. Den benötigten Coupon samt
Anleitung zur Durchführung des POSTIDENT-Verfahrens finden Sie anbei.
Telefonischer Service und Unterstützung:
Sollten Sie Fragen zur Depoteröffnung oder zum Ausfüllen der Unterlagen haben,
stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich unter (0 64 21) 933 270 zur Verfügung.
AAD Fondsdiscount
Depotkonto-Eröffnung
unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
DAB bank
Direkt Anlage Bank
Zusätzlich sollen unten stehende Währungskonten eröffnet werden
Kontonummer
US Dollar
CHF
Brit. Pfund
Organisationsknoten-ID
1. Depot-/Kontoinhaber (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
2. Depot-/Kontoinhaber (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Anrede:
Vorname
Anrede:
Vorname
Frau
Herr
Titel:
Geburtsname
Dr.
Name
Prof.
Geburtsdatum
Geburtsland
Geburtsort
Straße, Hausnummer (Meldeanschrift)
Frau
Herr
Titel:
Dr.
Name
Prof.
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
Straße, Hausnummer (Meldeanschrift)
Ort
PLZ
Portfolioschlüssel
Jap. Yen
Ort
PLZ
Steuerlicher Wohnsitz (Land)
Steuerlicher Wohnsitz (Land)
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Berufsgruppe:
angestellt
Beruf
Branche
Jährliches Einkommen in Euro
Liquides Vermögen in Euro
.
.
.
E-Mail Adresse
selbständig
.
Liquides Vermögen in Euro
.
.
selbständig
.
Telefon privat/geschäftlich/mobil
_
_
Steuerliche Ansässigkeit(en)
US-Steuerpflicht
Ja, ich unterliege der amerikanischen Steuerpflicht.*
_
US-TIN/-SSN
Ja, ich habe eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb
Deutschlands.**
CRS-Steuerpflicht
Jährliches Einkommen in Euro
.
Ja, ich unterliege der amerikanischen Steuerpflicht.*
US-TIN/-SSN
angestellt
Branche
E-Mail Adresse
Telefon privat/geschäftlich/mobil
US-Steuerpflicht
Berufsgruppe:
Beruf
Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) TIN
CRS-Steuerpflicht
_
Ja, ich habe eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb
Deutschlands.**
Steuerliche Ansässigkeit(en)
Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) TIN
Versandanschrift: Falls hier nichts anderes angegeben wird, gilt automatisch die Meldeanschrift des ersten Depot-/Kontoinhabers.
Straße/Haus-Nr.
c/o
Ort
PLZ
Land
Angabe nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten; Geldwäschebekämpfungsgesetz
Der/Die Depot-/Kontoinhaber handelt/handeln auf eigene Rechnung, sofern nichts anderes angegeben wird.
Der/Die Depot-/Kontoinhaber handelt/handeln nicht auf eigene Rechnung, sondern für (Name und Adresse der Person eintragen):
!
Die DAB Bank eröffnet in der Regel keine Konten auf fremde Rechnung.
Angabe zur Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Privatvermögen
Die Kapitalerträge aus den in diesem Konto/Depot verwalteten Vermögensgegenständen gehören zu meinem/unserem Privatvermögen, sofern nichts anderes angegeben wird:
Basisinformationen
Ich/Wir bitte(n) Sie, mir/uns die Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes angegeben wird.
Ich/Wir wünsche(n) die Broschüre in Papierform.
Bestätigung
01.16/100422
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die in diesem Formular enthaltenen Angaben überprüft habe(n) und dass ich die Angaben nach meinem/unserem besten Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Ich/Wir
verpflichte(n) mich/uns, die Bank unverzüglich über jede Änderung von Umständen zu informieren, die zur Folge hat, dass die in diesem Formular enthaltenen Angaben nicht mehr zutreffen, und der Bank innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung der Umstände eine neue Selbstauskunft zukommen zu lassen.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen habe ich/haben wir erhalten: Broschüre „Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen“, Widerrufsbelehrung, Preis- und Leistungsverzeichnis „DAB
B2B“, Informationsbogen für den Einleger, Ausfertigung der Transaktionsvollmacht, Ausfertigung der Depotkonto-Eröffnung unter Einschluss eines Finanzdienstleisters
Ort
Unterschrift des ersten
Depot-/Kontoinhabers
Datum
X
Unterschrift des zweiten
Depot-/Kontoinhabers
X
* Erläuterung zur Steuerpflicht auf der vorletzten Seite
** Tragen Sie bitte ALLE Länder und die dazugehörigen Steueridentifikationsnummer(n) (Taxpayer Identification Number - TIN) ein, in denen Sie für steuerliche Zwecke ansässig sind.
2 0
Fragebogen zur Anlagestrategie
Die DAB Bank ist gem. § 31 Abs. 5 WpHG verpflichtet, Informationen zu Kenntnissen und Erfahrungen ihrer Kunden einzuholen. Sofern Sie nachfolgend keine oder unvollständige Angaben machen, weisen wir Sie darauf hin, dass die DAB Bank nicht beurteilen kann, ob die von Ihnen beabsichtigten oder durchgeführten Geschäfte für Sie
angemessen sind. Unabhängig davon prüft die DAB Bank die Angemessenheit nicht beim Erwerb von den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entsprechenden Anteilen an
Investmentvermögen. Bitte teilen Sie uns Änderungen bei Kenntnissen oder Erfahrungen unverzüglich mit.
Ich bin mit folgenden Arten von Finanzinstrumenten vertraut, habe hierin bereits mehr als 2 Geschäfte abgeschlossen und Handelserfahrung seit
mehr als 1 Jahr:
Erster Depot-/Kontoinhaber
Zweiter Depot-/Kontoinhaber
Aktien inländischer Gesellschaften
Festverzinsliche Wertpapiere inländischer Emittenten
Festverzinsliche Wertpapiere ausländischer Emittenten oder in Fremdwährung
Investmentfonds (Anlagegesellschaft außerhalb der EU)
Zertifikate ohne Hebelwirkung
Devisengeschäfte (nicht auf Termin)
Ich bin mit folgenden Arten von Finanzinstrumenten vertraut, habe hierin bereits mehr als 2 Geschäfte abgeschlossen und Handelserfahrung
seit mehr als 2 Jahren:
Erster Depot-/Kontoinhaber
Zweiter Depot-/Kontoinhaber
Aktien ausländischer Gesellschaften
Optionsscheine, Zertifikate mit Hebelwirkung*
Sonstige Termingeschäfte, Geschäfte mit herausgeschobenem Erfüllungszeitpunkt und/oder Hebelwirkung*
* Wir behalten uns vor, Aufträge, mit denen entsprechende Risikopositionen begründet werden, erst nach Rücksendung eines unterschriebenen Risiko-Merkblattes auszuführen.
Legitimation des/der Unterzeichnenden
liegt bereits vor, für Kto.-Nr.:
Legitimation des/der Unterzeichnenden
liegt bereits vor, für Kto.-Nr.:
Ist die Legitimation älter als 1 Jahr, muss eine gültige Ausweiskopie beigefügt werden.
Erläuterung zur US-Steuerpflicht
- Besitzen Sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft (auch im Falle doppelter Staatsangehörigkeit)?
- Besitzen Sie eine „United States Permanent Resident Card“ (sog. „US-Green Card“)?
- Werden Sie gemeinsam mit einem US-Ehepartner in den USA steuerlich veranlagt?
- Haben Sie sich im laufenden Jahr über einen längeren Zeitraum (mindestens 31 Tage) in den USA aufgehalten bzw. nehmen Sie im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt und erfüllen
Sie die übrigen, nachfolgend dargestellten Voraussetzungen des Substantial Presence Test? Die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten drei Jahre beträgt mindestens
183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6.
Hinweis: Ausnahmsweise ist ein Aufenthalt nach dem Substantial Presence Test nicht relevant, wenn Sie sich im laufenden Kalenderjahr weniger als 183 Tage in den USA aufgehalten haben bzw. noch aufhalten werden und einen außerhalb der USA liegenden Wohnsitz nachweisen können, zu dem Sie eine engere Bindung unterhalten. In diesem Fall kann
eine Befreiung von der Eigenschaft US-Person auf dem US-amerikanischen Steuerformular 8840 beantragt werden.
- Haben Sie Ihren Wohnsitz in den USA?
- Besteht eine anderweitige US-amerikanische Steuerpflicht? Der Besitz von Grundeigentum in den USA bzw. dessen Vermietung ist insoweit ebenso unerheblich wie Anteile an US-amerikanischen Immobilienfonds. Aus welchem anderen Grund besteht eine US-amerikanische Steuerpflicht? Bitte teilen Sie uns den Grund separat mit.
Trifft eine der Fragen auf Sie zu, bitten wir Sie, ein US-amerikanisches Steuerformular W-9 auszufüllen und uns zusammen mit den Konto- /Depoteröffnungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Das Formular erhalten Sie unter www.dab.com/media/B2C/Allgemeine-Downloads/Service/Formulare/us-quellensteuer_us_W9.pdf. Sind Sie unsicher, ob eine der vorbezeichneten Kategorien
auf Sie zutrifft oder Sie aus anderen Gründen in den USA steuerpflichtig sind, nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater.
Erläuterung zum steuerlichen Informationsaustausch
Steuerliche Ansässigkeit: Im Allgemeinen wird eine Person steuerlich ansässig in einem Staat, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (steuerliche Abkommen eingeschlossen) aufgrund ihres
Wohnsitzes, Aufenthaltes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals Steuern bezahlt oder bezahlen sollte und nicht nur weil sie Einkommen aus Quellen in diesem
Staat erzielt.
CRS / AEOI: CRS (Common Reporting Standard – Gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandard) bzw. AEOI (Automatic Exchange of Financial Account Information - Standard für den automatischen
Informationsaustausch über Finanzkonten). Beide Abkürzungen werden synonym verwendet und bezeichnen die Umsetzung einer Initiative zur Eindämmung von Steuerhinterziehung im Hinblick auf im Ausland gehaltenes Vermögen meldepflichtiger Kunden. Aufgrund der mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und der geänderten EU-Amtshilferichtlinie, sind die Unterzeichnerstaaten bzw. Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten Informationen über Konten zu erheben, die diese für in anderen Vertragsstaaten bzw. Mitgliedstaaten steuerpflichtige Personen führen und diese den anderen Vertragsstaaten bzw. Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Die nationale Grundlage in Deutschland bildet hierfür das „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in
Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG)“ und das „Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten USamerikanischen Informations-und Meldebestimmungen“ (FATCA-Gesetz).Es handelt sich hierbei insbesondere um die Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern von: Name; Anschrift; ausländischen Ansässigkeitsstaat(en); ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n) sowie Geburtsdatum und Geburtsort jeder meldepflichtigen Person; Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder, wenn das Konto im Laufe des Jahres beziehungsweise Zeitraums aufgelöst wurde, die Auflösung des Kontos; Gesamtbruttobetrag der Zinsen,
der Gesamtbruttobetrag der Dividenden und der Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Konto oder in
Bezug auf das Konto im Laufe des Kalenderjahrs eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, sowie die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen,
die während des Kalenderjahrs auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden.
FATCA: Foreign Account Tax Compliance Act bezeichnet die Umsetzung des Gesetzes zur Eindämmung von Steuerhinterziehung im Hinblick auf im Ausland gehaltenes Vermögen meldepflichtiger
US-Personen (US-Nationalität, auch als zweite Staatsbürgerschaft und US-Greencard Inhaber oder eine in den Vereinigten Staaten steuerlich ansässige natürliche Person sowie US-Gesellschaften).
Datenschutzhinweis
Die Bank erhebt, speichert und verarbeitet Ihre Kontodaten und die in diesem Formular enthaltenen Informationen, und übermittelt sie an das Bundeszentralamt für Steuern für Zwecke der Übermittlung an Ihre(n) Ansässigkeitsstatt(en), soweit dies zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG erforderlich ist.
Hinweis auf den Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen)
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird seit dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. „Automatisch“
bedeutet, dass die Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften nichts weiter veranlassen müssen, um ihren kirchensteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer nachzukommen. Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden ihr „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) abzufragen, das Auskunft über die Religionszugehörigkeit und den gültigen Kirchensteuersatz gibt. Die Abfrage wird im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober eines Jahres durchgeführt. Darüber hinaus werden wir nach Ablauf einer Wartefrist von drei Monaten nach Kontoeröffnung eine Abfrage aus Anlass der Begründung der
Geschäftsbeziehung vornehmen (Anlassabfrage). Falls innerhalb der Wartefrist bereits steuerrelevante Umsätze verbucht wurden, kann das abgerufene Kirchensteuermerkmal für das laufende
Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt werden. Sofern Sie die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen, der auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereitsteht. Bei Regelabfragen muss die Sperrvermerkserklärung spätestens am 30. Juni beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 1. September bis 31. Oktober). Bei Anlassabfragen
muss Ihre Sperrvermerkserklärung zwei Monate vor unserer Abfrage beim BZSt eingehen. Das BZSt ist bei einer Sperre gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Tatsache unserer
Anfrage und unsere Anschrift zu informieren. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.
Erster Depot-/Kontoinhaber: Ich wünsche, dass die DAB Bank mein Kirchensteuermerkmal im Rahmen der Kontoeröffnung auf meine Veranlassung und ohne Berücksichtigung einer
Wartefrist beim Bundeszentralamt für Steuern abruft.
Zweiter Depot-/Kontoinhaber: Ich wünsche, dass die DAB Bank mein Kirchensteuermerkmal im Rahmen der Kontoeröffnung auf meine Veranlassung und ohne Berücksichtigung einer
Wartefrist beim Bundeszentralamt für Steuern abruft.
DAB Bank • Postfach 20 05 51 • 80005 München
I. Kontokorrentabrede; Bankpost
1. Das Konto wird in laufender Rechnung mit einem Depot geführt (zusammen: Depotkonto).
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erteilt die Bank jeweils zum Ende eines Kalenderquartales einen Rechnungsabschluss.
2. Konto- und Depotmitteilungen und sonstige Bankpost werden in der vereinbarten Form
übermittelt. Verzichtet der Depot-Kontoinhaber zu Gunsten elektronischer Bereitstellung („ebox“) auf die Zusendung von Bankpost (z.Bsp. Auszüge, Rechnungsabschlüsse, Wertpapiertransaktionsabrechnungen, Belege, Mitteilungen), gilt Bankpost mit Bereitstellung zum
elektronischen Abruf als zugegangen.
II. Zusatzvereinbarung für Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung
(Oder-Konto)
1. Jeder Depot-/Kontoinhaber darf über das Depotkonto ohne Mitwirkung des anderen verfügen und zu Lasten des Depotkontos alle mit der Depot-Konto-Führung im Zusammenhang
stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist:
a) Eine Depotkonto-Vollmacht kann nur von allen Depot-/Kontoinhabern gemeinschaftlich
erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Depot-/Kontoinhaber führt zum Erlöschen der
Vollmacht. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
b) Eine Auflösung des Depotkontos kann nur durch alle Depot-/Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen (zur Ausnahme für den Todesfall siehe Ziffer 3)
c) Die Änderung der Versandadresse und -art kann nur schriftlich und durch alle Depot-/Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen.
2. Jeder Depot-/Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung des anderen Depot/Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Über den Widerruf ist die
Bank unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
3. Nach einem Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung können die beiden Depot-/Kontoinhaber nur noch gemeinsam auf schriftlichem Wege über das Depotkonto verfügen. Nach
dem Tode eines Depot-/Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Depot-/Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der überlebende Depot-/Kontoinhaber ohne
Mitwirkung der Erben das Depotkonto auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch
dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede
Verfügung über das Depotkonto seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Depot-/Kontoinhabers, so können sämtliche Depot/Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämtlichen Miterben über das Depotkonto
verfügen.
4. Die Bank behält sich vor, Aufträge, bei denen sich der Kunde aus Finanztermingeschäften
verpflichtet, nur nach vorheriger, schriftlich bestätigter Aufklärung aller Depot-/Kontoinhaber über die mit solchen Geschäften verbundenen Risiken mittels des entsprechenden
DAB-Formulars auszuführen.
5. Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten des Depotkontos ist die
Mitwirkung aller Depot-/Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Depot-/Kontoinhaber
selbständig berechtigt, über die auf dem Gemeinschaftskonto etwa eingeräumten Kredite
jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Depot-Konto-Überziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen.
III. Bedingungen für die Benutzung des Telefon- und Faxbankings der DAB Bank
1. Legitimationsmedien
Für jeden Depot-/Kontoinhaber sowie für einen etwaigen Bevollmächtigten werden bei Nutzung des elektronischen Zugangs Legitimationsmedien, wie z.B. PIN, Super-PIN, mobileTAN und
Identifier vereinbart. Jeder Depot-/Kontoinhaber sowie der/die Bevollmächtigte hat Sorge
dafür zu tragen, dass unbefugte Dritte von den Legitimationsmedien keine Kenntnis erlangen.
Die Legitimationsmedien dürfen nur unmittelbar im Zusammenhang mit der vorliegenden
Geschäftsverbindung und nach Maßgabe der Benutzerführung im Telefonbanking verwendet
werden. Allen anderen Personen gegenüber sind die Legitimationsmedien geheim zuhalten,
denn jede Person, die Kenntnis von Depot-/Kontoinhaber, Kontonummer und Legitimationsmedien hat, kann zu Lasten des genannten Depotkontos Verfügungen treffen.
2. Aufrechterhaltung
Die DAB Bank übernimmt keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Telefon- und Faxservices. Für Störungen des Telefonservices insbesondere für den Fall, dass eine Teilnahme vorübergehend oder auf Dauer aus technischen Gründen nicht möglich ist, haftet die DAB Bank nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DAB Bank.
IV. Anrufaufzeichnung
Die DAB Bank ist berechtigt, Telefongespräche im Zusammenhang mit der Durchführung
der Kundenbeziehung auf Ton- oder Datenträgern aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Darunter fallen insbesondere Telefongespräche zur Ausführung von
Kundenweisungen und Telefongespräche im Rahmen von Reklamationen. Die Aufzeichnung erfolgt zu Nachweiszwecken. Die Aufzeichnungen können von Mitarbeitern der DAB Bank
abgehört werden. Die DAB Bank ist berechtigt, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen können zu Beweiszwecken in etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden. Der Kunde wird Bevollmächtigte bei Bevollmächtigung davon in Kenntnis setzen,
dass Telefongespräche wie beschrieben aufgezeichnet werden können und der DAB Bank
unverzüglich mitteilen, falls Bevollmächtigte Einwendungen gegen die Aufzeichnung haben.
V. Ausschluss der Anlageberatung
Die DAB Bank erfüllt lediglich ihre gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten und
führt Aufträge aus. Die DAB Bank spricht weder Empfehlungen für den Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren aus noch bietet die Bank Beratungsleistungen.
VI. Einbeziehung eines Finanzdienstleisters
Die Eröffnung des Depotkontos erfolgt im beiderseitigen Verständnis, dass der Depot/Kontoinhaber durch einen von ihm der DAB Bank gegenüber bevollmächtigten Finanzdienstleister betreut wird, über den alle Aufträge, die Regelungsgegenstand des Wertpapierhandelsgesetzes sind und im Namen des Kunden erteilt werden.
VII. Hinweis gem. § 14 UStG:
Die mitgeteilte Kontonummer entspricht der Rechnungsnummer. Die Umsatzsteueridentnummer der DAB Bank lautet: DE 191528929. Soweit bei der Abrechnung von Bankdienstleistungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, sind diese gemäß § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
VIII. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen
Maßgeblich für die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde sind im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, deren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte,
Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte, Bedingungen für den Überweisungsverkehr, für das
Online Banking, für die DAB MasterCard, für die DAB girocard, für Zahlungen mittels Lastschrift im
Einzugsermächtigungsverfahren, für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren, für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren, für Zahlungen
mittels Lastschrift im SEPA-Firmenlastschriftverfahren sowie Bedingungen für Sparkonten. Die
Geschäftsbedingungen können in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden und werden
auf Verlangen des Kunden auch nachträglich übersendet.
1184
Angebot für Fonds-Vermittler
Konditionen für Kontoinhaber: Wertpapiertransaktionen und Depotkontoführung
Wertpapiertransaktionen
Fonds (über KVG):
Kauf
No-Load Fonds*
Verkauf
0,20% Minimum EUR 12,00 Maximum EUR 75,00
EUR 29,00 bei Kauf
EUR 5,00
*bei No-Load Fonds erhalten Sie keine Retrozession
Deutsche Börsengeschäfte, XETRA-Handel, Optionsscheinhandel CitiBank (CATS-OS)
0,20% Minimum EUR 12,00 Maximum EUR 75,00
(zzgl. evtl. Courtage und fremde Spesen)
frei
Aktien, Genussscheine, Optionsscheine
Limitgebühr
0,15% Minimum EUR 12,00 Maximum EUR 100,00
(zzgl. evtl. Courtage und fremde Spesen)
Renten
In allen anderen Ländern gelten die deutschen Preise. Grundsätzlich verstehen sich alle Konditionen zzgl. fremder Gebühren
und Courtagen.
Bitte beachten Sie, dass volle Ausgabeaufschläge bei Fondskäufen anfallen können, wenn die DAB Bank von einer
Fondsgesellschaft keine Rabattierung erhält. Dies gilt auch für kurzfristige Änderungen der Einkaufskonditionen durch
Fondsgesellschaften. Ein Anspruch auf Rabattierung von Fondskäufen bei Einkaufskonditionen der DAB Bank, die nicht
dem Rückkaufwert/NAV entsprechen, besteht daher nicht.
Depotführung
Depotführung
EUR 25,00 p.a. zzgl. MwSt.
Wertpapierübertrag
Lieferung ausgehend
Lieferung eingehend
frei
frei
Kontoführung
Kontoführung
Portogebühren
Überweisung
frei
frei
Inland
Ausland
frei
0,10% vom Überweisungsbetrag
min. EUR 10,00 und max. EUR 50,00
Fremdkostenpauschale 0,20%
min. EUR 10,00 und max. EUR 50,00
Mindestanlage
Die von der jeweiligen KVG angegebene Mindestanlagesumme darf nicht unterschritten werden.
Bitte beachten Sie, dass das Mindestanlagevolumen bei manchen Gesellschaften höher als EUR 2.500,00 liegt.
Fonds-Sparplan
Einrichtung/Änderung
Ausführung
Mindestanlage pro Ausführungstermin
Auszahlplan
kostenfrei
0,19% Minimum EUR 0,80
EUR 50,00 max. EUR 2.500,00
0,19% Minimum EUR 0,80
Ihre persönliche Zinsvereinbarung
Zinsmodell 78
Abweichend vom Preis- und Leistungsverzeichnis B2B DAB Bank AG gelten für Ihr DAB Depotkonto
folgende Zinskonditionen
I. Einlagen
EURO-Einlagen
Kontosaldo bis EUR 4.999,99
Euribor / 1 Monat abzüglich 0,75% p.a.1
Kontosaldo ab EUR 5.000,00
Euribor / 1 Monat abzüglich 0,375% p.a.1
II. Kredite
Effektenkredit
Basiszinssatz + 2,75% p.a.2,3
(bei einem Depotwert unter EUR 15.000,00)
Effektenkredit
Basiszinssatz + 2,25% p.a.2,3
(bei einem Depotwert über EUR 15.000,00)
Überziehungen des vereinbarten Kreditrahmens:
Die Konditionen entnehmen Sie bitte dem gültigen Kreditvertrag.
III. Geduldete Überziehungen ohne Kreditrahmen
EURO-Überziehungen
Basiszinssatz + 4,25% p.a.2
1
variabler Zinssatz, abhängig vom aktuellen 1-Monats-Euribor
2
variabler Zinssatz, abhängig vom aktuellen Basiszins
3
Kreditantrag notwendig, keine automatische Einrichtung, Kondition abhängig vom Depotwert bei
Antragstellung
Antrag auf Online-Zugangsdaten
Depotmanager 2.0
DAB Bank
Business to Business
Kontoservice
Postfach 20 05 51
80005 München
Stempel Vermögensverwalter/Fondsvermittler
Kontonummer
1. Persönliche Angaben
(bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Antragsteller (Antragsteller ist:
Anrede
Frau
Kontoinhaber
Herr
Titel:
Bevollmächtigter
Dr.
gesetzlicher Vertreter) (bitte Meldeanschrift angeben)
Prof.
Vorname
Name
Geburtsname
Straße, Haus-Nr.
PLZ
Ort
Diese Nummer wird für den mobileTAN-Versand verwendet. Mit dieser autorisieren
Sie Ihre Transaktionen in unserem Online-Portal.
Mobil (zur Legitimation
von Transaktionen)
Telefon (für Rückfragen)
Mobil
E-Mail Adresse des
Antragstellers
X
Neuanforderung
Profil Frontoffice (Handelsberechtigung)
2.
2 Kontoauszüge, Mitteilungen und Informationen
Mitteilungen der Bank werden zum Onlineabruf kostenfrei bereitgestellt, sofern nicht anders gewünscht.
Ich/Wir wünsche(n) die Zusendung von Bankmitteilungen per Post; die Portokosten werden dem Konto belastet.
01.16/103137
3. Unterschriften
Datum
Ort
Unterschrift des
Antragsstellers
X
www.dab.com
. .
20
DAB Bank • Postfach 20 05 51 • 80005 München
Bestellung als Bote
Vollmacht
Kto.-Stammnummer
DAB bank
Diese letzten drei
Felder werden von
der Bank ausgefüllt!
Organisationsknoten-ID
Direkt Anlage Bank
Portfolioschlüssel
1. Depot-/Kontoinhaber (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
2. Depot-/Kontoinhaber (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Anrede:
Anrede:
Frau
Herr
Titel:
Dr.
Prof.
Frau
Herr
Titel:
Vorname
Vorname
Name/Firma/Name des Unternehmens
Name/Firma/Name des Unternehmens
Geburtsdatum
Geburtsname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer (Meldeanschrift)
PLZ (Meldeanschrift)
PLZ (Meldeanschrift)
Land
Prof.
Geburtsname
Straße, Hausnummer (Meldeanschrift)
Ort
Dr.
Ort
Land
Versandanschrift
Meldeanschrift
seperate Anschrift (unten eintragen)
c/o
Straße/Haus-Nr.
PLZ/Ort/Land
Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir als Inhaber des bei der DAB Bank unter obiger Depotkonto-Nummer geführten Depotkontos nachfolgend
genannten Vermögensverwalter gegenüber der DAB Bank im umseitig genannten Umfang und gemäß den umseitig genannten Bedingungen:
Hiermit ermächtige ich/ermächtigen wir als Inhaber des bei der DAB Bank unter obiger Depotkonto-Nummer geführten Depotkontos nachfolgend genannten
Finanzdienstleister Aufträge an die DAB Bank weiterzuleiten.
Finanzdienstleister
Firma
Firmenstempel des Finanzdienstleisters:
Vorname des Betreuers
Nachname des Betreuers
Straße
PLZ
Hausnummer
Ort
Telefon Nr.
Fax Nr.
Zuwendungen und mögliche Interessenskonflikte: Zum Zweck der Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleistungen gewährt die DAB Bank kundenbetreuenden Kooperationspartnern
(Vermögensverwalter, Anlageberater, Vermittler) Zuwendungen für den Vertrieb von Finanz- und sonstigen Produkten. Die Höhe der Zuwendungen variiert und orientiert sich meist am Wert der
für Kunden gehaltenen Bestände („Vertriebsfolgeprovision“) bzw. am Umsatz in einem Produkt oder an der Höhe der vom Kunden gezahlten Transaktions- oder sonstiger Entgelte („Umsatzprovision“). Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen beträgt bei Fonds (z.B. Renten-, Aktien- und Immobilienfonds etc.) zwischen 0% und 1,6 % p.a. (in der Regel ca. 0,225%), bei Zertifikaten und
strukturierten Anleihen zwischen 0% und 1,5% p.a. (in der Regel 0%), sowie bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,28% p.a. (in der Regel 0%). Die Höhe der Umsatzprovisionen beträgt bei Wertpapieren zwischen 0% und 100% des von der DAB Bank vereinnahmten Transaktionsentgeltes (in der Regel ca. 85%), bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,25% des Kurswertes (in der Regel
0%). Bei Sparplänen belaufen sich die Zuwendungen zwischen 0% und 100% des vereinnahmten Entgeltes (in der Regel ca. 100%). Die Höhe der Provisionen auf Depotführungsentgelte
beträgt 0% bis 80% (in der Regel 0%) des von der DAB Bank vereinnahmten Depotführungsentgeltes. Die DAB Bank gewährt im Rahmen des sozial Üblichen zudem geldwerte Vorteile, z.B.
Durchführung von oder Einladungen zu Fortbildungs- oder kulturellen Veranstaltungen. Art und Höhe der Zuwendung je Produkt können kostenfrei bei der DAB Bank oder dem Vermittler/Vermögensverwalter erfragt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Zuwendungen als Anreiz für den Sie betreuenden Kooperationspartner verstanden werden, in diese Produkte
verstärkt zu investieren, zu beraten oder zu vermitteln, was zu Nachteilen für Sie führen kann.
Ort
Datum
Der/Die Auftraggeber:
Unterschrift des ersten
Depot-/Kontoinhabers,
Berechtigten
X
X
Unterschrift des zweiten
Depot-/Kontoinhabers,
Berechtigten
Der Bote/Bevollmächtigter:
Unterschrift des
Boten/Bevollmächtigter
X
01.16/100430
Empfangsbestätigung – nachfolgend aufgeführte Unterlagen habe ich/haben wir erhalten:
!
!
Preisvereinbarung „Ihre persönliche Konditionsvereinbarung“ Konditionsmodell
(Bitte genaue Bezeichnung eintragen, lt. Konditionsvereinbarung.)
Preisvereinbarung „Ihre persönliche Zinsvereinbarung“ Konditionsmodell
(Bitte genaue Bezeichnung eintragen, lt. Konditionsvereinbarung.)
Unterschrift des ersten
Depot-/Kontoinhabers,
Berechtigten
X
Unterschrift des zweiten
Depot-/Kontoinhabers,
Berechtigten
X
20
1. Ausschluss der Anlageberatung durch die DAB Bank;
• Dispositionen zugunsten Dritter,
Keine Prüfung von Transaktionen des Bevollmächtigten/Boten
• Barabhebungen, Scheck- und Wechselziehungen, Überweisungen
(ausgenommen auf hinterlegte Referenzkonten),
Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erfüllt die Bank lediglich
ihre gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten und
führt Aufträge aus. Die Bank gibt weder Empfehlungen für den
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren noch bietet sie Beratungsleistungen. Die Einschaltung des Vermittlers erfolgt unter dem
Verständnis, dass der Vermittler keinen eigenen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Anlageentscheidung hat und diesbezüglich nur Weisungen des/der Depotkontoinhabers als Bote
übermittelt. Auf Beratungsleistungen des Vermittlers hat die
Bank keinen Einfluss; die im Rahmen der Rechtsbeziehung
Kunde - Vermittler gemachten Angaben und Vorgaben kennt die
Bank regelmäßig nicht. Die Bank ist an Anlageentscheidungen
und Vermögensdispositionen nicht beteiligt; sie kann die Einhaltung von Vereinbarungen zur Art und Weise der Vermögensanlage
nicht überprüfen.
2. Finanztermingeschäfte
Die Bank behält sich vor, Aufträge betreffend Finanztermingeschäfte nur nach Aufklärung aller Depotkontoinhaber über die
besonderen Risiken von Finanztermingeschäften auszuführen.
3. Rechtsstellung des Vermittlers
Der Vermittler ist nicht zur Abgabe von Erklärungen im Namen der
Bank berechtigt, er wird nicht im Auftrag der Bank tätig.
4. Umfang der Bestellung als Bote
Der Vermittler wird vom/von den Konto-/Depotinhaber/n gegenüber der Bank für Depots unter umseitig bezeichneter Stammnummer als Bote für Aufträge und Weisungen zum Kauf, Verkauf bzw.
Rückgabe und Tausch von Anteilen oder Aktien an inländischen
Investmentvermögen, an EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, bestellt. Gehen der Bank derartige Aufträge und Weisungen vom Vermittler zu, wird sie diese daher als solche des/der
Konto-/Depotinhaber/s betrachten, die der Vermittler als Bote
übermittelt.
5. Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen
Konten/Depots unter umseitig bezeichneter Stammnummer.
Der/die Bevollmächtigte darf gegenüber der Bank über Guthaben
und vertraglich eingeräumte Kreditlinien in der Weise verfügen,
dass er gegenüber der DAB Aufträge und Weisungen zu Überweisungen auf eingerichtete Referenzkonten erteilen kann.
Zusätzlich berechtigt die Vollmacht zur Eröffnung von Währungsund / oder Unterkonten/-depots unter derselben Stammnummer.
Verfügungen, die zu geduldeten Überziehungen führen können,
sind im banküblichen Rahmen, aus abwicklungstechnischen Gründen, etwa wegen Valutaüberschneidungen bei Wertpapiergeschäften, zulässig.
Die Vollmacht berechtigt nicht zu:
• Erteilung von Aufträgen und Weisungen zum Kauf, Verkauf bzw.
Rückgabe und Tausch von Finanzinstrumenten,
• Dispositionen zu Gunsten des Bevollmächtigten, mit Ausnahme
der dem Bevollmächtigten vertraglich zustehenden Gebühren und
des Kostenersatzes (Abrechnung), falls ein solches Verfahren mit
einem der Vollmachtgeber vereinbart wird und in Form des SEPALastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren gem.
Abschnitt I Nr. 1 Ziffer a) i.V.m. Abschnitt III Nr. 1 des „Abkommens über den Lastschriftverkehr“ ausgeführt wird
(die DAB Bank überprüft nicht die Richtigkeit der Abrechnung des
Bevollmächtigten),
• Beantragung von Kunden-girocard und Kreditkarten,
• Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten,
• Auflösung von Konten/Depots,
• Beantragung und Abschluss von Lombard-Krediten.
Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, Untervollmachten zu erteilen.
6. Bankpost, Empfangsvollmacht
Für die Dauer der Vollmacht wird um Erstellung und Zusendung
eines Duplikates der Depotkonto-Auszüge an den Bevollmächtigten unter dessen Anschrift gebeten. Der Bevollmächtigte ist zum
Empfang von Mitteilungen und Erklärungen der Bank berechtigt;
er kann Rechnungsabschlüsse, Wertpapieraufstellungen, Kontoauszüge, Depotaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen mit Wirkung für den/die Depotkonto-Inhaber entgegennehmen und anerkennen.
7. Geltungsdauer der Vollmacht
Die Vollmacht gilt der Bank gegenüber bis zum schriftlichen Widerruf. Das Erlöschen oder die Änderung der Vollmacht werde(n)
ich/wir der Bank unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Vollmacht
erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaber, sondern bleibt für den/die Erben des jeweils verstorbenen
Depotkonto-Inhabers bis zum Widerruf in Kraft. Der Widerruf eines
von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Widerruft einer von mehreren Miterben die
Vollmacht so kann der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit
dem Widerrufenden von der Vollmacht Gebrauch machen. Die Bank
kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
8. Anrufaufzeichnung
Die DAB Bank ist berechtigt, Telefongespräche von Kunden und
Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der Durchführung der
Kundenbeziehung auf Ton- oder Datenträgern aufzuzeichnen
und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Darunter fallen insbesondere Telefongespräche zur Ausführung von Kundenweisungen und Telefongespräche im Rahmen von Reklamationen.
Die Aufzeichnung erfolgt zu Nachweiszwecken. Die Aufzeichnungen können von Mitarbeitern der DAB Bank abgehört werden. Die
DAB Bank ist berechtigt, Niederschriften der Aufzeichnungen
anzufertigen. Die Aufzeichnungen können zu Beweiszwecken in
etwaigen Rechtsstreitigkeiten verwendet werden. Der Kunde wird
Bevollmächtigte bei Bevollmächtigung davon in Kenntnis setzen,
dass Telefongespräche wie beschrieben aufgezeichnet werden können und der DAB Bank unverzüglich mitteilen, falls Bevollmächtigte Einwendungen gegen die Aufzeichnung haben.
9. Widerruf bisheriger Transaktionsvollmachten
Mit Erteilung dieser Vollmacht werden bisherige Transaktionsvollmachten zu Konten/Depots unter umseitig bezeichneter Stammnummer widerrufen.
Vereinbarung über einen Beratungsverzicht und Rabattkonditionen
(für ein Depot bei der DAB Bank)
zwischen
AAD Fondsdiscount GmbH
Haspelstraße 1
35037 Marburg
vertreten durch
den Geschäftsführer
Marco Otterbein
- nachfolgend AAD genannt -
und
___________________________________
Vorname, Name
___________________________________
Straße, Hausnummer
___________________________________
PLZ, Ort
- nachfolgend Anleger genannt -
Geschäftsgegenstand
AAD bietet erfahrenen Anlegern, die aufgrund ihres Kenntnisstandes Investitionen in
Investmentfonds eigenständig und ohne Beratung durch AAD tätigen können und wollen, die
Möglichkeit, Investmentfonds ohne bzw. mit vermindertem Ausgabeaufschlag zu erwerben,
zu handeln und zu verwahren. Dazu wird ein Depot bei der DAB Bank eingerichtet.
Im Gegenzug verzichtet der Anleger auf jede Form der Beratung. Ihm ist bewusst, dass ihm
bei einem Verzicht auf die Beratung auch keine Haftungsansprüche gegenüber AAD aus
einer Falschberatung zustehen können.
Risiken, Verluste, Totalverlust und Unflexibilität
Investmentfonds sollten grundsätzlich als mittel- bis langfristige Kapitalanlagen angesehen
werden. Vergangenheitsentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige
Entwicklungen zu.
Bei Investmentfonds handelt es sich um Kapitalanlagen mit Risiken und Chancen. Dem
Anleger ist bekannt, dass auch Verluste bis hin zu einem Totalverlust des investierten
Kapitals möglich sind. Investitionen sollten daher nur mit Kapital getätigt werden, dass nicht
für den Lebensunterhalt benötigt wird, sondern auch längerfristig gebunden sein kann. Der
Anleger bestätigt, dass er sich vor jeder Investition über die Risiken der Kapitalanlage
umfassend informiert hat, die entsprechenden Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte
und die „wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key Investor Information Documents - KID)
vorgelegen haben und er diese bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat.
Eigenverantwortlicher Anleger
Der Anleger erklärt, ein sachkundiger erfahrener Anleger zu sein, der seine
Vermögensanlagen eigenverantwortlich vornimmt und dabei nicht auf die Hilfe von AAD
angewiesen ist. Seine Vermögensverhältnisse sind geordnet und lassen dementsprechende
Investitionen zu.
Der Anleger bestätigt, dass ihn seine eigenen fundierten Kenntnisse über die konkreten
Märkte und Investmentfondsangebote und seine Erfahrung mit den vorliegenden
Anlageformen zu einer solchen Entscheidung befähigen.
Keine Beratung durch AAD
AAD bietet dem Anleger weder eine auf ihn und seine Bedürfnisse als Anleger ausgerichtete
noch in Bezug auf bestimmte Investmentfonds abgestimmte Anlageberatung an. Der Anleger
wünscht auch keine diesbezügliche Beratung und bestätigt, dass er ausdrücklich auf eine
Prüfung durch AAD verzichtet, ob die gewählte Anlage den Anlagezielen, Kenntnissen,
Erfahrungen sowie finanziellen Verhältnissen entspricht und demnach für den Anleger
geeignet ist. AAD führt keine Angemessenheitsprüfung der jeweils getätigten Kapitalanlage
1
durch. Die Anlageentscheidung wird allein auf Grundlage der Verkaufsunterlagen (vor allem
Verkaufsprospekt) getroffen und beruht auf dem eigenverantwortlichen Entschluss des
Anlegers.
Der Anleger beauftragt AAD lediglich als Vermittler zur Einrichtung eines Fondsdepots bei
einer Wertpapierhandelsbank, um Investmentfonds kaufen, verwahren und handeln zu
können.
Geschäftsbedingungen der DAB Bank
Bei der Abwicklung sind unbedingt die Bedingungen der DAB Bank zu berücksichtigen.
Verfügbare Fonds, Rabatthöhe und Einschränkungen
Über AAD kann der Anleger die meisten der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen
Fonds mit einem Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, in den meisten Fällen sogar von 100 %,
also ohne Ausgabeaufschlag, erwerben.
Die verbindlichen Rabattbedingungen für die jeweiligen Investmentfonds muss der Anleger
vor dem Erwerb bei AAD erfragen.
Da Fondsgesellschaften Ausgabeaufschläge und Bedingungen selbständig ändern können,
können sich auch Rabattbedingungen verändern (sowohl verbessern als auch
verschlechtern) und müssen von AAD angepasst werden.
Daher verpflichtet sich der Anleger, vor jedem Fondskauf die aktuellen Konditionen zu
erfragen, denn nur diese sind für den Kauf verbindlich.
Gebührenmodell
Für Wertpapiertransaktionen wird das Gebührenmodell 1184 der DAB Bank für den
Anleger hinterlegt:
Einkaufskonditionen der DAB Bank zzgl. Transaktionspreis:
Fondskauf (über KVG):
Verkauf:
0,20 %, mind. 12,00 €, max. 75,00 €
5,00 € pauschal
Für die genaue Gebührenberechnung vgl. die beigefügten „Konditionen für Kontoinhaber“.
Depotgebühr
Die sonst übliche, vom Anleger zu entrichtende, jährliche Depotverwaltungsgebühr
übernimmt AAD für den Anleger, solange das Fondsdepot des Anlegers einen Mindestwert
von 25.000 € aufweist.
Zurückweisung der Zeichnung
Sollte ein Fonds aufgrund starken Anstiegs des Volumens oder sonstiger Schließungsgründe
etc. geschlossen werden, so kann die Fondsgesellschaft eine Zeichnung zurückweisen.
Zudem behalten sich einige Fondsgesellschaften vor, Zeichnungen mit Nachlässen nicht
anzunehmen bzw. zurückzuweisen. In diesem Ausnahmefall übernimmt AAD keine
Verantwortung dafür, dass die Zeichnung nicht zustande kommt.
Verrechnung bzw. Auszahlung des Nachlasses
In der Regel wird der gewährte Nachlass sofort bei dem Investmentfondskauf verrechnet.
Nur in Ausnahmefällen, wenn keine Verrechnung möglich ist, erhält der Anleger nach
erfolgtem Kauf und Zahlung der Provision durch die Fondsgesellschaft auf das Konto von
AAD unverzüglich von AAD den zugesagten Nachlass auf sein Konto überwiesen. AAD
erhält, solange die Fondsanteile im Depot gehalten werden, eine laufende
Bestandsvergütung. Dem Anleger entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, da diese
aus den Verwaltungsvergütungen des jeweiligen Fonds gezahlt werden. Der Anleger
bestätigt, dass er sich vor jeder Investition über die Kosten der Kapitalanlage umfassend
informiert hat, die entsprechenden Verkaufsprospekte, Rechenschaftsberichte und die
„wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key Investor Information Documents - KID) vorgelegen
2
haben und er diese bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt hat. Die Höhe der
gezahlten Provision variiert je nach Fondsanbieter und gewähltem Fonds. Einzelheiten
hierzu werden dem Anleger auf Nachfrage mitgeteilt.
Gewährung der Konditionen nur während Betreuung durch AAD
AAD kann die Konditionen dem Anleger nur so lange gewähren, wie der Anleger sein Depot
über AAD führt. Sollte der Anleger, auch innerhalb einer Wertpapierhandelsbank, den
Vermittler wechseln, so bestehen keine weiteren Ansprüche mehr gegen AAD bzw. auf
Fortführung der vereinbarten Konditionen.
Steuerrechtliche Konsequenzen
Dem Anleger ist bewusst, dass er unter Umständen die Rückerstattung zu versteuern hat.
Die steuerrechtliche Behandlung der Nachlässe ist abhängig vom jeweiligen
Investmentfonds und der damit verbundenen Einkunftsart. Zur Klärung sollte sich der
Anleger in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.
Empfangsbestätigung
Der Anleger bestätigt gegenüber AAD, dass er das Kundeninformationsblatt (KIB) erhalten
hat.
_____________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________
Anleger
_____________________________________________
Ort, Datum
_____________________________________________
AAD Fondsdiscount GmbH
3
DAB bank
Direkt Anlage Bank
Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder
im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken!
Wichtig! Bitte nehmen sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer
Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
5 0 4 3 4 8 6 8 4 7 3 7 0 1
Referenznummer
B 2 B
100426
Achtung MaV!
• Barcode einscannen
• PoStident BASiC ®-Formular nutzen
• Formular an Absender
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline