Beratungsvorlage zu TOP 5 der 12. Sitzung des Klinikbeirates der Christophorus Klinik am 17. März 2016 Unbegleitete Ausgänge von Patienten in Münster-Amelsbüren und Senden Ausgangssituation Nachdem Ende 2000 die damalige nordrhein-westfälische Landesregierung bekannt gegeben hat, dass auf dem Gelände des Alexianer-Krankenhauses in Münster eine Klinik für Forensische Psychiatrie entstehen soll, hat sich eine „Bürgerinitiative Keine Forensik in Haus Kannen! Nicht mit uns !!! e.V“ gegründet. Eine zentrale Forderung der Bürgerinitiative war seinerzeit, dass es keine unbegleiteten Ausgänge von Klinikpatienten in der Gemeinde Senden und im Stadtteil Münster-Amelsbüren geben dürfe. Diese zentrale Forderung ist im April 2002 auch vom Gemeinderat Senden aufgegriffen und in einer Erklärung formuliert worden (Anlage 1). Hintergrund dieser Forderung war vor allem die Lockerungspraxis des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn. Dort sind seit 1994 unbegleitete Ausgänge von Sexualstraftätern auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung in einem Radius von 8 km rund um den Klinikstandort ausgeschlossen. Nach langer Diskussion mit der Bürgerinitiative hat der damalige Planungsbeirat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug, Herrn Dönisch-Seidel und des Geschäftsführers der damaligen Alexianer Trägergesellschaft, Herrn Jutkeit, eine vergleichbare Erklärung abgegeben. Danach werden gemäß Punkt 3 der Erklärung „im Stadtteil Münster-Amelsbüren und in der Gemeinde Senden keine therapeutischen Ziele für unbegleitete Ausgänge verfolgt“. Die Erklärung ist als Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Planungsbeirates vom 21. November 2002 gegenüber der Bürgerinitiative veröffentlicht worden (Anlage 2). Auf diese Zusage sind die Alexianer in den letzten 13 Jahren sowohl von Seiten der Bürgerinitiative, die seit Jahren nicht mehr aktiv ist, aber auch von Seiten der Nachbarschaft und der Kommunalpolitik regelmäßig „moralisch“ verpflichtet worden. Im Rahmen der letzten Sitzung des Klinikbeirates ist erstmals darüber diskutiert worden, ob die mehr als 13 Jahre alte Zusage noch zeitgemäß ist. Unstreitig ist nach Auffassung der Betriebsleitung der Christophorus Klinik, dass der generelle Ausschluss von unbegleiteten Lockerungen für bestimmte Zielgebiete einer strengen juristischen Prüfung nicht standhalten würde. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Patienten der Christophorus-Klinik überhaupt ein berechtigtes Interesse an einem unbegleiteten Ausgang in Amelsbüren oder Senden fundiert begründen und damit erstreiten könnten, da unbegleitete Ausgänge in andere Zielgebiete innerhalb des Stadtgebietes Münster möglich sind und auch seit Inbetriebnahme der Klinik durchgeführt werden. Neben der rechtlichen Dimension dieser Fragestellung gilt es jedoch auch die „weichen Faktoren“ wie die Aspekte „Glaubwürdigkeit“ und „Verlässlichkeit“ zu beachten. Dass sich die Diskussion über den Forensikstandort in Münster in den letzten Jahren wohltuend versachlicht hat, ist wohl einerseits der sehr intensiven und sachlichen Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. die Durchführung von Forensikforen, einer Vielzahl von Vorträgen und Klinikführungen durch die ärztliche und pflegerische Klinikleitung und einer insgesamt - Seite 1 - Beratungsvorlage zu TOP 5 der 12. Sitzung des Klinikbeirates der Christophorus Klinik am 17. März 2016 positiven Medienpräsenz zu verdanken. Aber sicherlich hat auch die Verlässlichkeit des Klinikträgers, einmal zugesagte Verabredungen auch einzuhalten, zu einer deutlichen Entspannung der öffentlichen Aufregung beigetragen. Aus diesem Grunde ist die Relativierung oder Rücknahme der Zusage aus dem Jahre 2002 sehr gründlich und sorgfältig abzuwägen. Auswirkungen der Lockerungseinschränkung auf den Klinikbetrieb Nach nunmehr fast fünfjährigem Betrieb der Christophorus Klinik ist festzustellen, dass das eingeschränkte „Lockerungsverbot“ für die Gemeinde Senden und den Stadtteil MünsterAmelsbüren den Klinikbetrieb nicht gravierend behindert oder einschränkt. Selbstverständlich verfügen zwar beide Zielgebiete über „Lockerungsziele“ wie Bäcker, Supermärkte oder gastronomische Angebote. Letztlich können diese Zielorte aber ebenso gut mit einem angemessenen Zeitaufwand in Münster-Innenstadt oder Münster-Hiltrup genutzt werden. In einem Punkt erschwert die Lockerungseinschränkung jedoch den Klinikbetreib erheblich. Dies betrifft die unbegleiteten Ausgänge auf dem Alexianer-Campus in Münster-Amelsbüren. Da der Campus zum Stadtteil Amelsbüren gehört hat es hier aus Gründen der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit bis zum heutigen Tage keine unbegleiteten Ausgänge gegeben. Insbesondere bei den Patienten, die einen hohen Lockerungsstatus haben und bei denen eine Beurlaubung in eine Komplementäreinrichtung kurz bevor steht, ist die permanente Begleitung durch einen Klinikmitarbeiter auf dem Weg zur Arbeitserprobung in die AlexianerWerkstatt, das Roncalli-Haus oder in den Sinnespark aus therapeutischen Gründen vollkommen unsinnig und in einzelnen Fällen sogar kontraproduktiv. Zudem kommt es zu bestimmten Zeiten vor, dass aufgrund personeller Engpässe in der Klinik therapeutisch gebotene Lockerungen nicht gewährt werden können. Dies trifft natürlich auch die Patienten, deren Lockerungsstatus einen unbegleiteten Ausgang auf dem Alexianer-Campus ohne Bedenken zulassen würde. Empfehlung der Betriebsleitung Unter Abwägung der v.g. Aspekte plädiert die Betriebsleitung der Christophorus Klinik dafür, nach wie vor und bis auf Weiteres auf unbegleitete Ausgänge von Patienten im Stadtteil Münster-Amelsbüren und in der Gemeinde Senden zu verzichten. Von dieser Regelung soll jedoch der Alexianer-Campus in Münster-Amelsbüren ausgenommen werden. - Seite 2 -
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