Niederschrift über die 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Rheinbreitbach am 26.06.2006 Diese Niederschrift besteht aus den Seiten 514 bis 563 einschließlich Anlagen 1 - 4 mit den Beschlüssen Nr.: 315/04-09 bis 334/04-09 Tagungsort: Ratssaal der „Oberen Burg“, Schulstraße in Rheinbreitbach Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr Sitzungsende: 22.30 Uhr Die Einladung erfolgte am 20.06.2006 unter Beachtung des § 34 Abs. 3 GemO. Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer: Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen Ratsmitglieder: Dirk Baumann Herbert Baumann Udo Böhme Johannes Federhen Hans-Dieter Flother Heinz-Josef Profitlich Anita Unkels Beate Waterkamp Karsten Fehr Traudel Königstein Fritz Pink Roland Thelen Jörg Treffert Nicole Westig-Keune Ansgar Federhen Robert Wollscheid Ferner anwesend: Abwesend: entschuldigt: Schriftführer: zugl. 1. Ortsbeigeordneter zugl. 2. Ortsbeigeordneter Herr Sieg, Stadt Bad Honnef (zu Top 1 – 3) Bürgermeister Werner Zimmermann Sonja Klewitz Andreas Toni Nagel Roland Schlüter Dr. Henning Hirsch Dr. Hermann-Josef Sich Verw.-Angest. Gerd Elsler Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Städtebaulicher Vertrag zu Ausgleichsflächen zu TOP 3 3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef)/Rolandsecker Weg-K23 (Rheinbreitbach Gemarkung Rheinbreitbach, Flur 1 und 2)“ 4. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach Städtebaulicher Vertrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet am Honnefer Graben“ 5. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005 6. Änderungen § 2 Abs. 4 im Vertrag „über Inanspruchnahme von Straßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ 7. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Photovoltaiknutzung öffentlicher Dachflächen 8. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Widmung öffentlicher Straßen 9. Resolution Uhlhof 10. Antrag FDP zum ehrenamtlichen Engagement von Senioren in Rheinbreitbach 11. Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentliche Sitzung 12. Vergabe 13. Anfragen und Mitteilungen Die Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Zuhörer und die Pressevertreter, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates fest. Sie bittet den Ortsgemeinderat um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 5 : Bauleitplanung Rheinbreitbach; Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach Süd“ Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend Beschluss Nr. 315 / 04-09 einstimmig : mit Stimmenmehrheit An der Abstimmung nahm nicht teil: Robert Wollscheid Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen 15 1 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Städtebaulicher Vertrag zu Ausgleichsflächen zu TOP 3 3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef)/Rolandsecker Weg-K23 (Rheinbreitbach Gemarkung Rheinbreitbach, Flur 1 und 2)“ 4 Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach Städtebaulicher Vertrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet am Honnefer Graben“ 5. Bauleitplanung Rheinbreitbach; Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach-Süd“ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 6. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005 7. Änderungen § 2 Abs. 4 im Vertrag „über Inanspruchnahme von Straßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ 8. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Photovoltaiknutzung öffentlicher Dachflächen 9. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Widmung öffentlicher Straßen 10. Resolution Uhlhof 11.Antrag FDP zum ehrenamtlichen Engagement von Senioren in Rheinbreitbach 12. Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentliche Sitzung 13. Vergabe 14. Anfragen und Mitteilungen Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde Einwohnerfragen werden nicht gestellt Zu TOP 2: Städtebaulicher Vertrag zu Ausgleichsflächen zu TOP 3 Durch die o.g. Bebauungsplanung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die entsprechend der naturschutzrechtlichen Gesetzgebung entsprechend auszugleichen sind. Im Rahmen des anliegenden städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Bad Honnef, dem Kreis Neuwied und der Ortsgemeinde Rheinbreitbach verpflichtet sich die Stadt Bad Honnef gegenüber den anderen Vertragspartnern dazu, die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Umsetzung des Bebauungsplanes auf eigene Kosten durchzuführen und auch die hierfür benötigten Grundstücke (Erwerb oder Sicherung durch Grunddienstbarkeiten) zur Verfügung zu stellen. Ziel des Vertrags ist es, dass der Ortsgemeinde infolge der Bauleitplanung keine Kosten im Zusammenhang mit dem landespflegerischen Ausgleich entstehen. Beschluss-Nr.: 316/04-09 Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme von Herrn Sieg an der Beratung zu diesem TOP zu. Sodann erläutert Herr Sieg den Inhalt des städtebaulichen Vertrages über die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Er beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Sodann beschließt der Ortsgemeinderat den als Anlage 1 beiliegenden städtebaulichen Vertrag zu den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan "Straßenverbindung Drieschweg (Bad Honnef)/ Rolandsecker Weg - K23 - (Rheinbreitbach)" zu. : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Ratsmitglied Robert Wollscheid nimmt an der weiteren Beratung und Abstimmung teil. Zu TOP 3: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef) / RolandsEcker Weg – K 23 (Rheinbreitbach Gemarkung Rheinbreitbach, Flur 1 und 2)“ Zu dem mit Beschluss vom 10.06.2002 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren fand zuletzt in der Zeit vom 11.05. bis 26.05.2006 die zweite, verkürzte Offenlage statt. Diese wurde erforderlich insbesondere aufgrund geänderter Planinhalte bezüglich des naturschutzrechtlichen Ausgleichs. Gemäß der zuletzt offen gelegten Planfassung soll nun der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu einem kleinen Teil im Geltungsbereich selbst, zu einem größeren Teil auf in unmittelbarer Nähe befindlichen Flächen der Stadt Bad Honnef erfolgen. Die Sicherung des Ausgleichs wird über einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Bad Honnef und dem Kreis Neuwied gewährleistet. Während der erneuten Offenlage gingen insgesamt 17 Stellungnahmen ein, wovon 3 Anregungen und 5 Hinweise enthielten. Sodann werden die während der erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen und Hinweise nach Sachvortrag durch Herrn Sieg und Frau Sonja Klewitz gewürdigt. Beschluss Nr. 320 / 04-09 Der Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef)/Rolandsecker Weg K 23 - (Rheinbreitbach)“ wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 24 GemO Rheinland-Pfalz als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ausfertigung der Planunterlagen die öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen. einstimmig : mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein 10 Enthaltungen 7 Zu TOP 4: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach Städtebaulicher Vertrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet am Honnefer Graben“ In seiner Sitzung vom 24.10.2005 beschloss der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach den Bebauungsplan „Industriegebiet“ einem 4. vorhabenbezogenen Änderungsverfahren zu unterziehen und beantragte in einem Zug bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. In diesem Zusammenhang wurde gleichfalls beschlossen, dass ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Ortsgemeinde und Vorhabenträger abgeschlossen werden soll, der zum einen die wesentlichen Planinhalte regelt sowie auch die grundsätzliche Verpflichtung des Vorhabenträgers, sämtliche mit dem Projekt verbundene Kosten zu übernehmen. Vor Abschluss des Planverfahrens d.h. spätestens vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger gem. § 12 BauGB auf der Basis des noch im Detail zu erarbeitenden und mit der Ortsgemeinde abzustimmenden Vorhaben- und Erschließungsplanes noch ein Durchführungsvertrag zu schließen sein, der die Einzelheiten der Planung wie auch der Umsetzung inhaltlich und zeitlich regelt. Ein entsprechender Entwurf ist zwischenzeitlich zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger abgestimmt und liegt hier zwecks Beschlussfassung an. Da die Vertragspartnerin, die “Rheinbreitbach Immobilien Entwicklungs KG Am Honnefer Graben“ bislang nur zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet ist, diese aber zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vollzogen war, muss der Beschluss unter entsprechendem Vorbehalt der wirksamen Eintragung erfolgen. In den Bauleitplanverfahren erfolgte zwischenzeitlich parallel für die Verfahren zur Änderung des FNP und des Bebauungsplans die Beteiligung der Behörden. Insgesamt steht als nächster Schritt die ebenfalls bereits am 24.11.2005 im Grundsatz beschlossene mit der Verbandsgemeinde gemeinsam erfolgende Beantragung der raumordnerischen Prüfung und des Abweichungsverfahrens von den Zielen der Landesplanung und Raumordnung an, die unmittelbar im Anschluss an die Zustimmung zu den städtebaulichen Verträgen durch die Räte der Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde durch die Verwaltung auf den Weg gebracht wird. Nachdem in diesen Verfahren über die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Projektes entschieden sein wird, schließen sich im Falle des positiven Ausgangs die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Offenlage an. Da mit dem Vertrag die Kosten gerade auf den Vorhabenträger übertragen werden sollen, entstehen der Verbandsgemeinde in diesem Zusammenhang keine Kosten. Beschluss-Nr.: 321 / 04-09 Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach stimmt der Unterzeichnung des in der Anlage 2 befindlichen Entwurfs des Städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB nach rechtswirksamer Eintragung der “Rheinbreitbach Immobilien Entwicklungs KG Am Honnefer Graben“ zu. : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 5: Bauleitplanung Rheinbreitbach Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach Süd“; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) a) Sach-u. Rechtslage: Der Bebauungsplan „Unter dem Büchel“ ist bereits als Satzung beschlossen, ist aber aufgrund der noch ausstehenden Ausgleichsflächen durch den Grunderwerb bzw. Pacht noch nicht rechtskräftig. Das Baugesetzbuch fordert darüber hinaus eine Absicherung von Ausgleichsflächen durch dezidierte Festsetzungen. Daher wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach Süd“ erforderlich. Der geplante Geltungsbereich kann der Anlage 2 a-c entnommen werden. Er umfasst im Wesentlichen den in der 5.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ebenfalls für diesen Zweck vorgesehenen Bereich (Anlage 1). Aufgrund der für die Anbindung Mühlenweg bereits planfestgestellten Bereiche ist der Geltungsbereich auf mehrere Teilflächen aufgeteilt (mit dem Landesamt f. Straßen und Verkehr abgestimmt). Die Summe der ausgewiesenen Flächen geht über die unmittelbar für den Bebauungsplan „Unter dem Büchel“ benötigten Flächen hinaus, so dass hiermit Ausgleichserfordernisse für weitere Planverfahren (z.B. Romersland III) befriedigt werden können und somit ein „Ökokonto“ erstellt werden kann. Kosten für den Grunderwerb wurden bereits über Beschluss für die Haushaltsaufstellung vorgesehen. Kosten für die Pflege der Flächen sowie für Überwachung (gemäß § 4c BauGB) müssen generell zukünftig für alle Projekte einkalkuliert werden. Dies begründet sich aus der Forderung der neuen Rechtsprechung zum Umweltbericht im Baugesetzbuch. b) Finanzierung: Im Rahmen des Bebauungsplanes „Unter dem Büchel“ wurden bereits erforderliche Gutachten erstellt (Pflege- u. Entwicklungsplan, Kartierungen, etc.). Es wird jedoch die Abfassung eines Umweltberichtes sowie die Anfertigung der Planzeichnung erforderlich. Sofern mit geringem planerischen Aufwand verbunden, werden die Arbeiten selbst durch die Verwaltung ausgeführt, sonst muss eine Fremdvergabe erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind über die Kostenstelle „Aufwendungen Ortsbauplanung“ enthalten und abzurechnen. Gemäß vorliegendem Angebot des Planungsbüros Karst Ingenieure sind mit geschätzten Kosten von ca. 5000 € zu rechnen (war bereits mit dem B-Plan „Unter dem Büchel“ betraut). Die Abrechnung erfolgt nach Zeithonorar. Das Angebot liegt als Anlage 3 bei. Frau Nicole Westig-Keune bittet um Auskunft, warum dieser Aufstellungs-Beschluss heute ohne Vorberatung als dringlich anzusehen ist. Weiterhin stellt Ratsmitglied Ansgar Federhen fest, dass die Kosten des Aufstellungsverfahrens von 5.000 € nicht abgerechnet werden können. Auch wird seiner Meinung nach die Planung „Unter dem Büchel“ unzulänglich sein, wenn dort keine Kosten für Ausgleichsflächen abgerechnet werden können. Auch wird in Frage gestellt, ob die Honorar-Abrechnung auf Stunden-Sätze die günstigere Lösung ist. Frau Sonja Klewitz verweist darauf, dass die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde erst jüngst davon Kenntnis erhalten haben und dass im Hinblick auf die noch ausstehenden Ausgleichsflächen der Bebauungsplan „Unter dem Büchel“ noch nicht rechtskräftig ist. Auch steht mit der Änderung des Baugesetzbuches zum 20.07.06 eine Erschwernis beim Planungsverfahren bevor. Im Zuge der weiteren Beratung beantragt Ratsmitglied Karsten Fehr im Rahmen der Geschäftsordnung Vertagung. Beschluss Nr. 322 / 04-09 einstimmig : mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen Enthaltungen abgelehnt ja nein 8 9 Im Zuge einer weiter kontroversen Debatte beantragt die Vorsitzende gegen 20.10 Uhr eine Sitzungsunterbrechung um sich mit den Fraktionssprechern und der Verbandsgemeindeverwaltung zu beraten. Beschluss Nr. 323 / 04-09 einstimmig : mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen 13 4 Die Sitzung wird unterbrochen. Gegen 20.30 Uhr eröffnet die Vorsitzende die Sitzung und Stellt fest, dass seitens der Fraktionen weiterer Beratungsbedarf besteht. Sie stellt daher den Antrag auf Vertagung dieses TOP. Als Sitzungstermin wird der 05.07.06 – alternativ der 10.07.06 - vorgeschlagen. Beschluss Nr. 324 / 04-09 einstimmig : mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen 16 1 Der TOP wird vertagt. Zu TOP 6: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005 Die Sitzungsvorlage des Fachbereichs 1 der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel vom 20.04.06 liegt zur Beratung vor. Hierneben verliest Frau Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen das Erläuterungsschreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 22.05.2006. Das Erläuterungsschreiben wird auf Bitte der Ratsmitglieder der Anlage zur Niederschrift beigefügt. Beschluss Nr. 325 / 04-09 Sodann beschließt der Ortsgemeinderat die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005 gemäß Vorlage und Anlage zu dieser Niederschrift. : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 7: Änderungen § 2 Abs. 4 im Vertrag „über Inanspruchnahme von Straßen Durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ Die jeweilige Ortsgemeinde sowie die Stadt Unkel haben bezüglich der o.g. Inanspruchnahme von Straßen im Zuge von Baumaßnahmen durch das Abwasserwerk der VG-Unkel vertragliche Vereinbarungen zur Straßenwiederherstellung getroffen. Vorgenannte Verträge datieren in der OG Bruchhausen Vertrag vom 18.12.89, OG Rheinbreitbach Vertrag vom 10.10.88, OG Erpel Vertrag vom 30.04.98 und der Stadt Unkel Vertrag vom 29.08.88. Bei einem am 20.03.2006 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelten Rechtsstreit bezüglich Ausbaubeiträgen wurde seitens des vorsitzenden Richtern Herrn Dr. Bayer der in den Verträgen enthaltene §2 Abs.(4) beanstandet. Er verwies darauf, dass dieser Paragraph zu konkretisieren und den tatsächlichen Abrechnungsmodalitäten anzupassen sei. Grundlage der Flächenberechnung zur Straßenwiederherstellungsentschädigung stellen die Vorgaben der rechtsverbindlichen DIN EN 1610 in Verbindung mit Kanalrohren nach DIN 4032. Danach erfolgt bei “gemeinsamen“ Ausbaumaßnahmen (Kanal und Straßenbau) die Entschädigung seitens des Abwasserwerkes an die OG / Stadt nach den so genannten Regelgrabenbreiten der DIN EN 1610. Nachstehend wird der §2 Abs.(4) der Verträge “ über Inanspruchnahme von Straßen durch Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigungsanlagen “ der einzelnen Ortsgemeinden bzw. Stadt wie folgt geändert: OG Bruchhausen / OG Rheinbreitbach / Stadt Unkel §2 Abs.(4) A L T : „ Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von der Ortsgemeinde ausgebaut, so tragen die Verbandsgemeindewerke in Form einer Gelderstattung die Kosten der gleichwertigen Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender Unterbau vorhanden war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne die Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der Straße, wenn kein ausreichender Unterbau der Straße vorhanden war.“ N E U : „Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von dem Träger der Straßenbaulast ausgebaut, so trägt der Leitungsträger in Form einer Gelderstattung die Kosten der gleichwertigen Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender Unterbau vorhanden war; wenn kein ausreichender Unterbau der Straße vorhanden war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne die Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der Straße. Die Entscheidung, ob der Unterbau ausreichend ist, trifft die Werkleitung des Abwasserwerks, der Ortsbürgermeister / Stadtbürgermeister und das mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragte Ing. Büro gemeinsam auf der Grundlage der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO). Grundlage der Flächenberechnung zur Straßenwiederherstellungsentschädigung stellen die Vorgaben der rechtsverbindlichen DIN EN 1610 in Verbindung mit Kanalrohren nach DIN 4032 dar. Danach erfolgt bei “gemeinsamen“ Ausbaumaßnahmen (Kanal und Straßenbau) die Entschädigung seitens des Abwasserwerkes an die OG / Stadt nach den so genannten Regelgrabenbreiten der DIN EN 1610.“ • OG Erpel §2 Abs.(4) A L T : „Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von dem Träger der Straßenbaulast ausgebaut, so trägt der Leitungsträger in Form einer Gelderstattung die Kosten der gleichwertigen Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender Unterbau vorhanden war; wenn kein ausreichender Unterbau der Straße vorhanden war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne die Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der Straße. Die Entscheidung, ob der Unterbau ausreichend ist, treffen der Werkleiter des Abwasserwerks, der Ortsbürgermeister und der mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragte Planer gemeinsam auf der Grundlage der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrs flächen (RStO).“ N E U : „Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von dem Träger der Straßenbaulast ausgebaut, so trägt der Leitungsträger in Form einer Gelderstattung die Kosten der gleichwertigen Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender Unterbau vorhanden war; wenn kein ausreichender Unterbau der Straße vorhanden war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne die Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der Straße. Die Entscheidung, ob der Unterbau ausreichend ist, trifft die Werkleitung des Abwasserwerks, der Ortsbürgermeister und das mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragte Ing. Büro gemeinsam auf der Grundlage der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO). Grundlage der Flächenberechnung zur Straßenwiederherstellungsentschädigung stellen die Vorgaben der rechtsverbindlichen DIN EN 1610 in Verbindung mit Kanalrohren nach DIN 4032 dar. Danach erfolgt bei “gemeinsamen“ Ausbaumaßnahmen (Kanal und Straßenbau) die Entschädigung seitens des Abwasserwerkes an die OG nach den so genannten Regelgrabenbreiten der DIN EN 1610.“ Beschluss-Nr.: 326 / 04-09 Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach beschließt die Änderung des §2 Abs.(4) des Vertrages "über Inanspruchnahme von Straßen durch Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigungsanlagen" mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel nach dem unter a) NEU aufgeführten Wortlaut. : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 8: Antrag Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Photovoltaiknutzung öffentlicher Dachflächen Mit Schreiben vom 06.06.06 stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag: die Verwaltung wird gebeten, die Dächer öffentlicher Gebäude, namentlich die der Grundschule, des TZO und der Hans-Dahmen-Halle entsprechenden Firmen zur Nutzung mit Photovoltaikanlagen anzubieten. Ratsmitglied Ansgar Federhen erläutert den Antrag. Frau Sonja Klewitz stellt fest, dass aus Sicht der Verwaltung das Dach der Grundschule wegen den unterschiedlichen Giebelformen nicht für eine Photovoltaiknutzung in Frage kommen wird. Höchstwahrscheinlich wird auch die Statik der Hans-Dahmen-Halle Grenzen für eine Photovoltaik-Anlage aufzeigen. Zur Gewichtsreduzierung kommt im Falle der HDH als Alternative ggfls. auch eine „Dünnschicht-Lamellen-Version“ in Betracht. Beide Versionen werden von der Verwaltung geprüft. Sodann berichtet Frau Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen von Ihrem Gespräch mit dem Vertreter des TZO. Vom TZO wird dies wegen der langen Amortisationsdauer von 14 bis 16 Jahren eher skeptisch bewertet. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Feststellung getroffen, dass die statischen Untersuchungen nicht zu Lasten der Gemeinde sondern des Investors gehen müssen. Aus diesem Grunde werden Vor-Ort-Gespräche mit den Investoren durchgeführt. Beschluss Nr. 327 / 04-09 : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 9: Antrag Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Widmung öffentlicher Straßen Ebenfalls mit Schreiben vom 06.06.06 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1. Die Verwaltung wird gebeten, für alle Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach zu prüfen, ob eine Widmung nach § 36 LStrG bereits verfügt wurde. 2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat alle Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach mitzuteilen, für die eine Widmung nach § 36 LStrG bisher nicht erfolgt ist. 3. Die Verwaltung wird gebeten, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, mit der alle bisher nicht gewidmeten Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach nach § 36 LStrG als öffentliche Straßen gewidmet werden. Ratsmitglied Ansgar Federhen erläutert für seine Fraktion den Antrag und bittet den Rat um Zustimmung. Beschluss Nr. 328 / 04-09 Der Ortsgemeinderat beschließt den Antrag und bittet die Verwaltung um Vorlage. : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 10: Resolution Uhlhof Resolution zum Uhlhof-Verbleib in der Region Mit Unverständnis hat der Rat der Ortsgemeinde Rheinbreitbach die Pläne zur Verlegung der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (Uhlhof) von Bad Honnef nach Bonn zur Kenntnis genommen. Die Aktivitäten der InWent-Einrichtung stellen für die Region nicht nur eine kulturelle Bereicherung dar, sie haben darüber hinaus gerade für den Ort Rheinbreitbach eine immense wirtschaftliche Bedeutung. Eine Verlegung der Einrichtung nach Bonn würde die Rheinbreitbacher Gastronomie und Hotellerie hart treffen. Konkret sieht dies wie folgt aus: Die Organisationsabteilung „Uhlhof“ von InWEnt, rechnet mit rund 30.000 Übernachtungen per annum. Von diesen 30.000 Übernachtungen finden rund 14.000 auf dem Gelände selbst und 7.000 in angemieteten Wohnungen statt. Die restlichen 9.000 Übernachtungen verteilen sich auf die lokale Hotellerie. Von den 7.000 Wohnungs- und 9.000 Hotelübernachtungen finden nach Schätzungen rund 80 Prozent in Rheinbreitbach statt. Damit wäre speziell der Ort Rheinbreitbach stark vom Wegzug dieser Institution betroffen. Die Wirtschaft der Region ist ohnehin durch den Berlinumzug stark in Mitleidenschaft gezogen. Die durch den Berlinumzug verursachten wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sollten, so war es jedenfalls der Wille der Bundesregierung, soweit es möglich ist, vermieden bzw. aufgefangen werden. Sämtliche Ausgleichsmaßnahmen bezogen sich immer auf die gesamte Region, und nie allein auf die Stadt Bonn. Die Verlegung des InWEnt-Standortes nach Bonn würde die Region des nördlichen Kreises Neuwied unverhältnismäßig hart treffen. Nach Informationen der Landesregierung NRW liegt die Entscheidung hinsichtlich des Uhlhofs nunmehr am Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ). Der Rheinbreitbacher Gemeinderat bittet die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul, die Entscheidung über eine Verlegung der Firma zu überdenken und InWEnt in Bad Honnef zu belassen. Der Region sind strukturfördernde Maßnahmen versprochen worden, durch den Wegzug einer so wichtigen Institution wird die Wirtschaft aber weiter geschwächt. Der Rheinbreitbacher Gemeinderat fordert zudem die Bundestagsabgeordneten der Region auf, die Angelegenheit „Uhlhof“ gegenüber der Bundesregierung zügig zu thematisieren und das BMZ zur Aufnahme von Gesprächen über einen Verbleib der InWEnt-Einrichtung in Bad Honnef zu bewegen. Beschluss Nr. 329 / 04-09 : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 11: Antrag FDP zum ehrenamtlichen Engagement von Senioren in Rheinbreitbach Frau Nicole Westig-Keune erläutert für die FDP-Fraktion den Antrag vom 12.06.06 und stellt fest, dass das ehrenamtliche Engagement der Senioren zum Vorteil für Rheinbreitbach genutzt werden soll. Als solches benennt Sie dem Gemeinderat neben organisatorischen Aufgaben auch handwerkliche Arbeiten die in Rücksprache mit der Ortsgemeindeverwaltung bzw. in Absprache mit den Gemeindearbeitern von den Senioren durchgeführt werden könnten. Die hierfür notwendigen rechtlichen und planerischen Voraussetzungen sollen durch die Verwaltung geprüft und dem Ortsgemeinderat vorgestellt werden. In der anschließenden Aussprache kommt zum Ausdruck, dass das ehrenamtliche Engagement nicht zum Nachteil der Handwerksbetriebe gereichen darf. Frau Westig-Keune modifiziert dahingehend den Antrag, dass „neben organisatorischen Aufgaben auch gemeinnützige Arbeiten“ von den Senioren durchgeführt werden könnten. Sodann beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Antrages und bittet die Verwaltung in Unkel um Stellungnahme. Beschluss Nr. 330 / 04-09 : einstimmig mit Stimmenmehrheit Anzahl Stimmen ja nein Enthaltungen Zu TOP 12: Anfragen und Mitteilungen 12.1 Anfrage der FDP-Fraktion zur Situation des ÖPNV in Rheinbreitbach (Fragen zu Bahnhaltepunkt, Busverkehr und AST-Anbindung) vom 10.06.06 Frau Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen wird bei der nächsten Sitzung die Anfrage beantworten. 12.2 Die Vorsitzende teilt mit, dass die Terminliste zu den Sitzungen keine verbindliche Festlegung der Sitzungstermine beinhaltet. Hierauf habe sie bei Verteilung ausdrücklich hingewiesen. Wenn diese Terminliste von einzelnen Personen aber entgegen den ausdrücklichen Hinweisen verwandt wird, so bittet sie den Ortsgemeinderat um Verständnis, wenn sie diese Liste nicht mehr verteilen wird. 12.3 Sachstand Ausbau Rheinblickstraße: Die Ortsbürgermeisterin teilt mit, dass zum Stand des Ausbaues bereits in der AprilSitzung Sachstand gegeben wurde. 12.4 Stand Förderbescheid „Untere Burg“: Die Vorsitzende geht davon aus, dass kurzfristig mit dem Förderbescheid gerechnet werden kann. 12.5 Ganztagsschule: Derzeit läuft die Bedarfs-Umfrage bei den Eltern. Am morgigen Dienstag findet in der Schule auch eine Info-Veranstaltung statt. Vom Land sind am 13.06. die Richtlinien zur Einrichtung der Ganztagsschule eingegangen. Hiernach ist die Bewerbung um die Ganztagsschule für das Schuljahr 2007/2008 spätestens am 02. November 2006 einzureichen. 12.6 Fußweg „Mühlenweg“: Zur Anlegung des Fussweges konnte die Grundstücksfrage noch nicht abschließend geklärt werden. Hierzu weitere Informationen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. 12.7 Frequentierung Jugendtreff: Der Jugendtreff wird derzeit von durchschnittlich 4 – 6 Jugendlichen genutzt. 12.8 Vom Bauhof werden in den nächsten Tagen die „Tempo-30-Piktogramme“ aufgebracht. Die Ortsbürgermeisterin wird mit der Verbandsgemeindeverwaltung klären, ob diese Piktogramme auch auf der Gebrüder-Grimm-Str. angebracht werden können, obwohl diese Straße nicht als „Tempo-30-Zone“ ausgewiesen ist. 12.9 Frau Nicole Westig-Keune bittet darum, dass der Bericht über die „Vermarktung der gemeindlichen Grundstücke“ schriftlich allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Frau Ulrike Jossen sagt Erledigung zu. Nach dem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließt die Vorsitzende gegen 21.40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Zuhörer und Presse. Nichtöffentliche Sitzung Nach dem Frau Jossen die Sitzungsleitung wieder übernommen hat und keine weiteren Mitteilung und Anfragen vorliegen, schließt sie um 22.22 Uhr auch den nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung und verabschiedet die Ratsmitglieder. Die Vorsitzende Der Schriftführer
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