VG Unkel: Rheinbreitbach

Niederschrift
über die 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Rheinbreitbach am 26.06.2006
Diese Niederschrift besteht aus den Seiten 514 bis 563 einschließlich Anlagen 1 - 4
mit den Beschlüssen Nr.: 315/04-09 bis 334/04-09
Tagungsort:
Ratssaal der „Oberen Burg“, Schulstraße in Rheinbreitbach
Sitzungsbeginn:
19.00 Uhr
Sitzungsende:
22.30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 20.06.2006 unter Beachtung des § 34 Abs. 3 GemO.
Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer:
Vorsitzende:
Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen
Ratsmitglieder:
Dirk Baumann
Herbert Baumann
Udo Böhme
Johannes Federhen
Hans-Dieter Flother
Heinz-Josef Profitlich
Anita Unkels
Beate Waterkamp
Karsten Fehr
Traudel Königstein
Fritz Pink
Roland Thelen
Jörg Treffert
Nicole Westig-Keune
Ansgar Federhen
Robert Wollscheid
Ferner anwesend:
Abwesend:
entschuldigt:
Schriftführer:
zugl. 1. Ortsbeigeordneter
zugl. 2. Ortsbeigeordneter
Herr Sieg, Stadt Bad Honnef (zu Top 1 – 3)
Bürgermeister Werner Zimmermann
Sonja Klewitz
Andreas Toni Nagel
Roland Schlüter
Dr. Henning Hirsch
Dr. Hermann-Josef Sich
Verw.-Angest. Gerd Elsler
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Städtebaulicher Vertrag zu Ausgleichsflächen zu TOP 3
3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef)/Rolandsecker Weg-K23
(Rheinbreitbach Gemarkung Rheinbreitbach, Flur 1 und 2)“
4. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Städtebaulicher Vertrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet am Honnefer
Graben“
5. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005
6. Änderungen § 2 Abs. 4 im Vertrag „über Inanspruchnahme von Straßen durch
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“
7. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Photovoltaiknutzung öffentlicher
Dachflächen
8. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Widmung öffentlicher Straßen
9. Resolution Uhlhof
10. Antrag FDP zum ehrenamtlichen Engagement von Senioren in Rheinbreitbach
11. Anfragen und Mitteilungen
Nichtöffentliche Sitzung
12. Vergabe
13. Anfragen und Mitteilungen
Die Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Zuhörer und die Pressevertreter, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates fest. Sie bittet den Ortsgemeinderat um Zustimmung zur Erweiterung der Tagesordnung um den
TOP 5 : Bauleitplanung Rheinbreitbach; Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach Süd“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend
Beschluss Nr. 315 / 04-09
† einstimmig
: mit Stimmenmehrheit
An der Abstimmung nahm nicht teil:
Robert Wollscheid
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
15
1
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Städtebaulicher Vertrag zu Ausgleichsflächen zu TOP 3
3. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef)/Rolandsecker Weg-K23
(Rheinbreitbach Gemarkung Rheinbreitbach, Flur 1 und 2)“
4 Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Städtebaulicher Vertrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet am Honnefer
Graben“
5. Bauleitplanung Rheinbreitbach; Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen
Rheinbreitbach-Süd“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
6. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005
7. Änderungen § 2 Abs. 4 im Vertrag „über Inanspruchnahme von Straßen durch
Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“
8. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Photovoltaiknutzung öffentlicher
Dachflächen
9. Antrag Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Widmung öffentlicher Straßen
10. Resolution Uhlhof
11.Antrag FDP zum ehrenamtlichen Engagement von Senioren in Rheinbreitbach
12. Anfragen und Mitteilungen
Nichtöffentliche Sitzung
13. Vergabe
14. Anfragen und Mitteilungen
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragen werden nicht gestellt
Zu TOP 2: Städtebaulicher Vertrag zu Ausgleichsflächen zu TOP 3
Durch die o.g. Bebauungsplanung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die
entsprechend der naturschutzrechtlichen Gesetzgebung entsprechend auszugleichen sind.
Im Rahmen des anliegenden städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Bad Honnef, dem
Kreis Neuwied und der Ortsgemeinde Rheinbreitbach verpflichtet sich die Stadt Bad Honnef
gegenüber den anderen Vertragspartnern dazu, die erforderlichen naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen für die Umsetzung des Bebauungsplanes auf eigene Kosten durchzuführen und auch die hierfür benötigten Grundstücke (Erwerb oder Sicherung durch Grunddienstbarkeiten) zur Verfügung zu stellen.
Ziel des Vertrags ist es, dass der Ortsgemeinde infolge der Bauleitplanung keine Kosten im
Zusammenhang mit dem landespflegerischen Ausgleich entstehen.
Beschluss-Nr.: 316/04-09
Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme von Herrn Sieg an der Beratung zu diesem TOP
zu.
Sodann erläutert Herr Sieg den Inhalt des städtebaulichen Vertrages über die Durchführung
der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Er beantwortet die Fragen der
Ratsmitglieder. Sodann beschließt der Ortsgemeinderat den als Anlage 1 beiliegenden städtebaulichen Vertrag zu den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan "Straßenverbindung Drieschweg (Bad Honnef)/ Rolandsecker Weg - K23 - (Rheinbreitbach)" zu.
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Ratsmitglied Robert Wollscheid nimmt an der weiteren Beratung und Abstimmung teil.
Zu TOP 3: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef) / RolandsEcker Weg – K 23 (Rheinbreitbach Gemarkung Rheinbreitbach, Flur 1
und 2)“
Zu dem mit Beschluss vom 10.06.2002 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren fand zuletzt
in der Zeit vom 11.05. bis 26.05.2006 die zweite, verkürzte Offenlage statt. Diese wurde
erforderlich insbesondere aufgrund geänderter Planinhalte bezüglich des naturschutzrechtlichen Ausgleichs. Gemäß der zuletzt offen gelegten Planfassung soll nun der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft zu einem kleinen Teil im Geltungsbereich
selbst, zu einem größeren Teil auf in unmittelbarer Nähe befindlichen Flächen der Stadt
Bad Honnef erfolgen. Die Sicherung des Ausgleichs wird über einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Bad Honnef und dem Kreis Neuwied gewährleistet.
Während der erneuten Offenlage gingen insgesamt 17 Stellungnahmen ein, wovon 3 Anregungen und 5 Hinweise enthielten.
Sodann werden die während der erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen und
Hinweise nach Sachvortrag durch Herrn Sieg und Frau Sonja Klewitz gewürdigt.
Beschluss Nr. 320 / 04-09
Der Bebauungsplan „Straßenanbindung Drieschweg (Bad Honnef)/Rolandsecker Weg K 23 - (Rheinbreitbach)“ wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 24 GemO Rheinland-Pfalz als
Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ausfertigung der Planunterlagen die öffentliche Bekanntmachung vorzunehmen.
† einstimmig
: mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
10
Enthaltungen
7
Zu TOP 4: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Städtebaulicher Vertrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Sondergebiet am Honnefer Graben“
In seiner Sitzung vom 24.10.2005 beschloss der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach den Bebauungsplan „Industriegebiet“ einem 4. vorhabenbezogenen Änderungsverfahren zu unterziehen und beantragte in einem Zug bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. In diesem Zusammenhang wurde gleichfalls
beschlossen, dass ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Ortsgemeinde und
Vorhabenträger abgeschlossen werden soll, der zum einen die wesentlichen Planinhalte
regelt sowie auch die grundsätzliche Verpflichtung des Vorhabenträgers, sämtliche mit
dem Projekt verbundene Kosten zu übernehmen. Vor Abschluss des Planverfahrens d.h.
spätestens vor dem Satzungsbeschluss wird mit dem Vorhabenträger gem. § 12 BauGB
auf der Basis des noch im Detail zu erarbeitenden und mit der Ortsgemeinde abzustimmenden Vorhaben- und Erschließungsplanes noch ein Durchführungsvertrag zu schließen
sein, der die Einzelheiten der Planung wie auch der Umsetzung inhaltlich und zeitlich regelt. Ein entsprechender Entwurf ist zwischenzeitlich zwischen der Verwaltung und dem
Vorhabenträger abgestimmt und liegt hier zwecks Beschlussfassung an. Da die Vertragspartnerin, die “Rheinbreitbach Immobilien Entwicklungs KG Am Honnefer Graben“ bislang
nur zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet ist, diese aber zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vollzogen war, muss der Beschluss unter entsprechendem
Vorbehalt der wirksamen Eintragung erfolgen. In den Bauleitplanverfahren erfolgte zwischenzeitlich parallel für die Verfahren zur Änderung des FNP und des Bebauungsplans
die Beteiligung der Behörden. Insgesamt steht als nächster Schritt die ebenfalls bereits am
24.11.2005 im Grundsatz beschlossene mit der Verbandsgemeinde gemeinsam erfolgende Beantragung der raumordnerischen Prüfung und des Abweichungsverfahrens von den
Zielen der Landesplanung und Raumordnung an, die unmittelbar im Anschluss an die Zustimmung zu den städtebaulichen Verträgen durch die Räte der Verbandsgemeinde und
die Ortsgemeinde durch die Verwaltung auf den Weg gebracht wird. Nachdem in diesen
Verfahren über die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Projektes entschieden sein wird,
schließen sich im Falle des positiven Ausgangs die weiteren Verfahrensschritte, insbesondere die Offenlage an.
Da mit dem Vertrag die Kosten gerade auf den Vorhabenträger übertragen werden sollen,
entstehen der Verbandsgemeinde in diesem Zusammenhang keine Kosten.
Beschluss-Nr.: 321 / 04-09
Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach stimmt der Unterzeichnung des in der Anlage 2 befindlichen Entwurfs des Städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB nach rechtswirksamer
Eintragung der “Rheinbreitbach Immobilien Entwicklungs KG Am Honnefer Graben“ zu.
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 5: Bauleitplanung Rheinbreitbach
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach
Süd“; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Sach-u. Rechtslage: Der Bebauungsplan „Unter dem Büchel“ ist bereits als Satzung
beschlossen, ist aber aufgrund der noch ausstehenden Ausgleichsflächen durch den
Grunderwerb bzw. Pacht noch nicht rechtskräftig. Das Baugesetzbuch fordert
darüber hinaus eine Absicherung von Ausgleichsflächen durch dezidierte Festsetzungen.
Daher wird die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Ausgleichsflächen Rheinbreitbach Süd“ erforderlich.
Der geplante Geltungsbereich kann der Anlage 2 a-c entnommen werden. Er umfasst im
Wesentlichen den in der 5.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ebenfalls für diesen
Zweck vorgesehenen Bereich (Anlage 1). Aufgrund der für die Anbindung Mühlenweg bereits planfestgestellten Bereiche ist der Geltungsbereich auf mehrere Teilflächen aufgeteilt
(mit dem Landesamt f. Straßen und Verkehr abgestimmt). Die Summe der ausgewiesenen
Flächen geht über die unmittelbar für den Bebauungsplan „Unter dem Büchel“ benötigten
Flächen hinaus, so dass hiermit
Ausgleichserfordernisse für weitere Planverfahren (z.B. Romersland III) befriedigt werden
können und somit ein „Ökokonto“ erstellt werden kann.
Kosten für den Grunderwerb wurden bereits über Beschluss für die Haushaltsaufstellung
vorgesehen. Kosten für die Pflege der Flächen sowie für Überwachung (gemäß § 4c
BauGB) müssen generell zukünftig für alle Projekte einkalkuliert werden. Dies begründet
sich aus der Forderung der neuen Rechtsprechung zum Umweltbericht im Baugesetzbuch.
b) Finanzierung: Im Rahmen des Bebauungsplanes „Unter dem Büchel“ wurden bereits
erforderliche Gutachten erstellt (Pflege- u. Entwicklungsplan, Kartierungen, etc.).
Es wird jedoch die Abfassung eines Umweltberichtes sowie die Anfertigung der Planzeichnung erforderlich. Sofern mit geringem planerischen Aufwand verbunden, werden die Arbeiten selbst durch die Verwaltung ausgeführt, sonst muss eine Fremdvergabe erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind über die Kostenstelle „Aufwendungen Ortsbauplanung“ enthalten und abzurechnen. Gemäß vorliegendem Angebot des Planungsbüros
Karst Ingenieure sind mit geschätzten Kosten von ca. 5000 € zu rechnen (war bereits mit
dem B-Plan „Unter dem Büchel“ betraut). Die Abrechnung erfolgt nach Zeithonorar. Das
Angebot liegt als Anlage 3 bei.
Frau Nicole Westig-Keune bittet um Auskunft, warum dieser Aufstellungs-Beschluss heute
ohne Vorberatung als dringlich anzusehen ist. Weiterhin stellt Ratsmitglied Ansgar Federhen fest, dass die Kosten des Aufstellungsverfahrens von 5.000 € nicht abgerechnet werden können. Auch wird seiner Meinung nach die Planung „Unter dem Büchel“ unzulänglich
sein, wenn dort keine Kosten für Ausgleichsflächen abgerechnet werden können.
Auch wird in Frage gestellt, ob die Honorar-Abrechnung auf Stunden-Sätze die günstigere
Lösung ist.
Frau Sonja Klewitz verweist darauf, dass die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde
erst jüngst davon Kenntnis erhalten haben und dass im Hinblick auf die noch ausstehenden Ausgleichsflächen der Bebauungsplan „Unter dem Büchel“ noch nicht rechtskräftig ist.
Auch steht mit der Änderung des Baugesetzbuches zum 20.07.06 eine Erschwernis beim
Planungsverfahren bevor.
Im Zuge der weiteren Beratung beantragt Ratsmitglied Karsten Fehr im Rahmen der Geschäftsordnung Vertagung.
Beschluss Nr. 322 / 04-09
† einstimmig
: mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
Enthaltungen
abgelehnt
ja
nein
8
9
Im Zuge einer weiter kontroversen Debatte beantragt die Vorsitzende gegen 20.10 Uhr
eine Sitzungsunterbrechung um sich mit den Fraktionssprechern und der Verbandsgemeindeverwaltung zu beraten.
Beschluss Nr. 323 / 04-09
† einstimmig
: mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
13
4
Die Sitzung wird unterbrochen.
Gegen 20.30 Uhr eröffnet die Vorsitzende die Sitzung und Stellt fest, dass seitens der
Fraktionen weiterer Beratungsbedarf besteht. Sie stellt daher den Antrag auf Vertagung
dieses TOP. Als Sitzungstermin wird der 05.07.06 – alternativ der 10.07.06 - vorgeschlagen.
Beschluss Nr. 324 / 04-09
† einstimmig
: mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
16
1
Der TOP wird vertagt.
Zu TOP 6: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005
Die Sitzungsvorlage des Fachbereichs 1 der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel vom
20.04.06 liegt zur Beratung vor. Hierneben verliest Frau Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen
das Erläuterungsschreiben der Verbandsgemeindeverwaltung vom 22.05.2006.
Das Erläuterungsschreiben wird auf Bitte der Ratsmitglieder der Anlage zur Niederschrift
beigefügt.
Beschluss Nr. 325 / 04-09
Sodann beschließt der Ortsgemeinderat die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2005 gemäß Vorlage und Anlage zu dieser Niederschrift.
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 7: Änderungen § 2 Abs. 4 im Vertrag „über Inanspruchnahme von Straßen
Durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“
Die jeweilige Ortsgemeinde sowie die Stadt Unkel haben bezüglich der o.g.
Inanspruchnahme von Straßen im Zuge von Baumaßnahmen durch das Abwasserwerk
der VG-Unkel vertragliche Vereinbarungen zur Straßenwiederherstellung getroffen.
Vorgenannte Verträge datieren in der OG Bruchhausen Vertrag vom 18.12.89, OG
Rheinbreitbach Vertrag vom 10.10.88, OG Erpel Vertrag vom 30.04.98 und der Stadt Unkel Vertrag vom 29.08.88. Bei einem am 20.03.2006 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz
verhandelten Rechtsstreit bezüglich Ausbaubeiträgen wurde seitens des vorsitzenden
Richtern Herrn Dr. Bayer der in den Verträgen enthaltene §2 Abs.(4)
beanstandet. Er verwies darauf, dass dieser Paragraph zu konkretisieren und den tatsächlichen Abrechnungsmodalitäten anzupassen sei. Grundlage der Flächenberechnung zur
Straßenwiederherstellungsentschädigung stellen die Vorgaben der rechtsverbindlichen
DIN EN 1610 in Verbindung mit Kanalrohren nach DIN 4032. Danach erfolgt bei “gemeinsamen“ Ausbaumaßnahmen (Kanal und Straßenbau) die Entschädigung seitens des Abwasserwerkes an die OG / Stadt nach den so genannten Regelgrabenbreiten der DIN EN
1610.
Nachstehend wird der §2 Abs.(4) der Verträge “ über Inanspruchnahme von Straßen durch
Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigungsanlagen “ der einzelnen Ortsgemeinden
bzw. Stadt wie folgt geändert:
OG Bruchhausen / OG Rheinbreitbach / Stadt Unkel §2 Abs.(4)
A L T : „ Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die
Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von der Ortsgemeinde ausgebaut, so tragen die Verbandsgemeindewerke in Form einer Gelderstattung die Kosten der gleichwertigen
Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender Unterbau vorhanden
war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne die
Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der Straße, wenn
kein ausreichender Unterbau der Straße vorhanden war.“
N E U : „Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die
Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von dem Träger der Straßenbaulast ausgebaut,
so trägt der Leitungsträger in Form einer Gelderstattung die Kosten der
gleichwertigen Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender
Unterbau vorhanden war; wenn kein ausreichender Unterbau der Straße
vorhanden war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne
die Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der Straße.
Die Entscheidung, ob der Unterbau ausreichend ist, trifft die Werkleitung
des Abwasserwerks, der Ortsbürgermeister / Stadtbürgermeister und das
mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragte Ing. Büro gemeinsam auf der Grundlage der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO).
Grundlage der Flächenberechnung zur Straßenwiederherstellungsentschädigung stellen die Vorgaben der rechtsverbindlichen DIN EN 1610
in Verbindung mit Kanalrohren nach DIN 4032 dar. Danach erfolgt bei
“gemeinsamen“ Ausbaumaßnahmen (Kanal und Straßenbau) die
Entschädigung seitens des Abwasserwerkes an die OG / Stadt nach den
so genannten Regelgrabenbreiten der DIN EN 1610.“
•
OG Erpel §2 Abs.(4)
A L T : „Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die
Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von dem Träger der Straßenbaulast ausgebaut,
so trägt der Leitungsträger in Form einer Gelderstattung die Kosten der
gleichwertigen Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender
Unterbau vorhanden war; wenn kein ausreichender Unterbau der Straße
vorhanden war, die Kosten bis zur Wiederherstellung des Rohplanums
ohne die Wiederherstellung des Unterbaus und der Deckschichten der
Straße. Die Entscheidung, ob der Unterbau ausreichend ist, treffen der
Werkleiter des Abwasserwerks, der Ortsbürgermeister und der mit der
Durchführung der Baumaßnahme beauftragte Planer gemeinsam auf der
Grundlage der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen
(EAE) und Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrs
flächen (RStO).“
N E U : „Ist eine Straße vorhanden und wird sie im unmittelbaren Anschluss an die
Herstellung oder den Ausbau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von dem Träger der Straßenbaulast ausgebaut, so trägt der
Leitungsträger in Form einer Gelderstattung die Kosten der gleichwertigen
Wiederherstellung der Straße, wenn ein ausreichender Unterbau vorhanden
war; wenn kein ausreichender Unterbau der Straße vorhanden war, die Kosten
bis zur Wiederherstellung des Rohplanums ohne die Wiederherstellung des
Unterbaus und der Deckschichten der Straße. Die Entscheidung, ob der
Unterbau ausreichend ist, trifft die Werkleitung des Abwasserwerks, der
Ortsbürgermeister und das mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragte Ing. Büro gemeinsam auf der Grundlage der Empfehlungen für die
Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO).
Grundlage der Flächenberechnung zur Straßenwiederherstellungsentschädigung stellen die Vorgaben der rechtsverbindlichen DIN EN 1610
in Verbindung mit Kanalrohren nach DIN 4032 dar. Danach erfolgt bei
“gemeinsamen“ Ausbaumaßnahmen (Kanal und Straßenbau) die
Entschädigung seitens des Abwasserwerkes an die OG nach den so
genannten Regelgrabenbreiten der DIN EN 1610.“
Beschluss-Nr.: 326 / 04-09
Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach beschließt die Änderung des §2 Abs.(4) des Vertrages "über Inanspruchnahme von Straßen durch Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigungsanlagen" mit dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel nach dem unter a)
NEU aufgeführten Wortlaut.
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 8: Antrag Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Photovoltaiknutzung
öffentlicher Dachflächen
Mit Schreiben vom 06.06.06 stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag:
die Verwaltung wird gebeten, die Dächer öffentlicher Gebäude, namentlich die der Grundschule, des TZO und der Hans-Dahmen-Halle entsprechenden Firmen zur Nutzung mit
Photovoltaikanlagen anzubieten. Ratsmitglied Ansgar Federhen erläutert den Antrag.
Frau Sonja Klewitz stellt fest, dass aus Sicht der Verwaltung das Dach der Grundschule
wegen den unterschiedlichen Giebelformen nicht für eine Photovoltaiknutzung in Frage
kommen wird.
Höchstwahrscheinlich wird auch die Statik der Hans-Dahmen-Halle Grenzen für eine Photovoltaik-Anlage aufzeigen. Zur Gewichtsreduzierung kommt im Falle der HDH als Alternative ggfls. auch eine „Dünnschicht-Lamellen-Version“ in Betracht.
Beide Versionen werden von der Verwaltung geprüft.
Sodann berichtet Frau Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen von Ihrem Gespräch mit dem
Vertreter des TZO. Vom TZO wird dies wegen der langen Amortisationsdauer von 14 bis
16 Jahren eher skeptisch bewertet.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Feststellung getroffen, dass die statischen Untersuchungen nicht zu Lasten der Gemeinde sondern des Investors gehen müssen. Aus
diesem Grunde werden Vor-Ort-Gespräche mit den Investoren durchgeführt.
Beschluss Nr. 327 / 04-09
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 9: Antrag Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Widmung öffentlicher
Straßen
Ebenfalls mit Schreiben vom 06.06.06 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
1. Die Verwaltung wird gebeten, für alle Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde
Rheinbreitbach zu prüfen, ob eine Widmung nach § 36 LStrG bereits verfügt wurde.
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Gemeinderat alle Straßen, Wege und Plätze in der
Ortsgemeinde Rheinbreitbach mitzuteilen, für die eine Widmung nach § 36 LStrG
bisher nicht erfolgt ist.
3. Die Verwaltung wird gebeten, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, mit der alle bisher
nicht gewidmeten Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Rheinbreitbach nach
§ 36 LStrG als öffentliche Straßen gewidmet werden.
Ratsmitglied Ansgar Federhen erläutert für seine Fraktion den Antrag und bittet den Rat
um Zustimmung.
Beschluss Nr. 328 / 04-09
Der Ortsgemeinderat beschließt den Antrag und bittet die Verwaltung um Vorlage.
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 10: Resolution Uhlhof
Resolution zum Uhlhof-Verbleib in der Region
Mit Unverständnis hat der Rat der Ortsgemeinde Rheinbreitbach die Pläne zur Verlegung
der Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (Uhlhof) von Bad Honnef nach
Bonn zur Kenntnis genommen.
Die Aktivitäten der InWent-Einrichtung stellen für die Region nicht nur eine kulturelle Bereicherung dar, sie haben darüber hinaus gerade für den Ort Rheinbreitbach eine immense wirtschaftliche Bedeutung. Eine Verlegung der Einrichtung nach Bonn würde die
Rheinbreitbacher Gastronomie und Hotellerie hart treffen. Konkret sieht dies wie folgt aus:
Die Organisationsabteilung „Uhlhof“ von InWEnt, rechnet mit rund 30.000 Übernachtungen
per annum.
Von diesen 30.000 Übernachtungen finden rund 14.000 auf dem Gelände selbst und
7.000 in angemieteten Wohnungen statt. Die restlichen 9.000 Übernachtungen verteilen
sich auf die lokale Hotellerie.
Von den 7.000 Wohnungs- und 9.000 Hotelübernachtungen finden nach Schätzungen
rund 80 Prozent in Rheinbreitbach statt. Damit wäre speziell der Ort Rheinbreitbach stark
vom Wegzug dieser Institution betroffen.
Die Wirtschaft der Region ist ohnehin durch den Berlinumzug stark in Mitleidenschaft gezogen. Die durch den Berlinumzug verursachten wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sollten, so war es jedenfalls der Wille der Bundesregierung, soweit es möglich ist, vermieden
bzw. aufgefangen werden. Sämtliche Ausgleichsmaßnahmen bezogen sich immer auf die
gesamte Region, und nie allein auf die Stadt Bonn. Die Verlegung des InWEnt-Standortes
nach Bonn würde die Region des nördlichen Kreises Neuwied unverhältnismäßig hart treffen.
Nach Informationen der Landesregierung NRW liegt die Entscheidung hinsichtlich des
Uhlhofs nunmehr am Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ).
Der Rheinbreitbacher Gemeinderat bittet die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul, die Entscheidung über eine
Verlegung der Firma zu überdenken und InWEnt in Bad Honnef zu belassen. Der Region
sind strukturfördernde Maßnahmen versprochen worden, durch den Wegzug einer so
wichtigen Institution wird die Wirtschaft aber weiter geschwächt.
Der Rheinbreitbacher Gemeinderat fordert zudem die Bundestagsabgeordneten der Region auf, die Angelegenheit „Uhlhof“ gegenüber der Bundesregierung zügig zu thematisieren
und das BMZ zur Aufnahme von Gesprächen über einen Verbleib der InWEnt-Einrichtung
in Bad Honnef zu bewegen.
Beschluss Nr. 329 / 04-09
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 11: Antrag FDP zum ehrenamtlichen Engagement von Senioren in
Rheinbreitbach
Frau Nicole Westig-Keune erläutert für die FDP-Fraktion den Antrag vom 12.06.06 und
stellt fest, dass das ehrenamtliche Engagement der Senioren zum Vorteil für Rheinbreitbach genutzt werden soll. Als solches benennt Sie dem Gemeinderat neben organisatorischen Aufgaben auch handwerkliche Arbeiten die in Rücksprache mit der Ortsgemeindeverwaltung bzw. in Absprache mit den Gemeindearbeitern von den Senioren durchgeführt
werden könnten. Die hierfür notwendigen rechtlichen und planerischen Voraussetzungen
sollen durch die Verwaltung geprüft und dem Ortsgemeinderat vorgestellt werden.
In der anschließenden Aussprache kommt zum Ausdruck, dass das ehrenamtliche Engagement nicht zum Nachteil der Handwerksbetriebe gereichen darf. Frau Westig-Keune
modifiziert dahingehend den Antrag, dass „neben organisatorischen Aufgaben auch gemeinnützige Arbeiten“ von den Senioren durchgeführt werden könnten.
Sodann beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Antrages und bittet die Verwaltung in Unkel um Stellungnahme.
Beschluss Nr. 330 / 04-09
: einstimmig
† mit Stimmenmehrheit
Anzahl Stimmen
ja
nein
Enthaltungen
Zu TOP 12: Anfragen und Mitteilungen
12.1 Anfrage der FDP-Fraktion zur Situation des ÖPNV in Rheinbreitbach
(Fragen zu Bahnhaltepunkt, Busverkehr und AST-Anbindung) vom 10.06.06
Frau Ortsbürgermeisterin Ulrike Jossen wird bei der nächsten Sitzung die Anfrage
beantworten.
12.2 Die Vorsitzende teilt mit, dass die Terminliste zu den Sitzungen keine verbindliche
Festlegung der Sitzungstermine beinhaltet. Hierauf habe sie bei Verteilung ausdrücklich hingewiesen. Wenn diese Terminliste von einzelnen Personen aber entgegen den ausdrücklichen Hinweisen verwandt wird, so bittet sie den Ortsgemeinderat um Verständnis, wenn sie diese Liste nicht mehr verteilen wird.
12.3 Sachstand Ausbau Rheinblickstraße:
Die Ortsbürgermeisterin teilt mit, dass zum Stand des Ausbaues bereits in der AprilSitzung Sachstand gegeben wurde.
12.4 Stand Förderbescheid „Untere Burg“:
Die Vorsitzende geht davon aus, dass kurzfristig mit dem Förderbescheid gerechnet
werden kann.
12.5 Ganztagsschule:
Derzeit läuft die Bedarfs-Umfrage bei den Eltern. Am morgigen Dienstag findet in
der Schule auch eine Info-Veranstaltung statt.
Vom Land sind am 13.06. die Richtlinien zur Einrichtung der Ganztagsschule eingegangen. Hiernach ist die Bewerbung um die Ganztagsschule für das Schuljahr
2007/2008 spätestens am 02. November 2006 einzureichen.
12.6 Fußweg „Mühlenweg“:
Zur Anlegung des Fussweges konnte die Grundstücksfrage noch nicht abschließend geklärt werden. Hierzu weitere Informationen im nicht-öffentlichen Teil
der Sitzung.
12.7 Frequentierung Jugendtreff:
Der Jugendtreff wird derzeit von durchschnittlich 4 – 6 Jugendlichen genutzt.
12.8 Vom Bauhof werden in den nächsten Tagen die „Tempo-30-Piktogramme“ aufgebracht. Die Ortsbürgermeisterin wird mit der Verbandsgemeindeverwaltung
klären, ob diese Piktogramme auch auf der Gebrüder-Grimm-Str. angebracht
werden können, obwohl diese Straße nicht als „Tempo-30-Zone“ ausgewiesen ist.
12.9 Frau Nicole Westig-Keune bittet darum, dass der Bericht über die „Vermarktung der
gemeindlichen Grundstücke“ schriftlich allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt
wird. Frau Ulrike Jossen sagt Erledigung zu.
Nach dem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen schließt die Vorsitzende gegen
21.40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Zuhörer und Presse.
Nichtöffentliche Sitzung
Nach dem Frau Jossen die Sitzungsleitung wieder übernommen
hat und keine weiteren Mitteilung und Anfragen vorliegen, schließt sie um 22.22 Uhr
auch den nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung und verabschiedet die Ratsmitglieder.
Die Vorsitzende
Der Schriftführer