ÜBUNGEN zur Vorlesung Recht II

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg
Dr. Andreas Güngerich, LL.M.
ÜBUNGEN zur Vorlesung Recht II
Übung 2: Gesellschaftsrecht II (GmbH und Genossenschaft)
1.
Wahr oder falsch
a) Das Kapital einer Aktiengesellschaft kann nur mit Bargeld liberiert werden.
b) Für die Gründung und Führung einer Aktiengesellschaft ist nur eine Person notwendig.
c) Sobald ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, wird eine Aktiengesellschaft im
Handelsregister gelöscht.
d) Aktienkapital = (Anzahl Aktien) x (Nennwert)
2.
Entstehung einer GmbH
Wie entsteht eine GmbH und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
3.
Renox GmbH
An der Renox GmbH sind drei Gesellschafter beteiligt, welche über folgende Stammanteile
verfügen:
A
B
C
20 Stammanteile zu
40 Stammanteile zu
70 Stammanteile zu
CHF 1ꞌ000.00
CHF 300.00
CHF 100.00
a) Ist bezüglich der Höhe des Stammkapitals etwas anzumerken?
b) C möchte 70 Stammanteile zu nur CHF 50.00; kann er das?
Variante:
C möchte aus der Gesellschaft aussteigen und seine Stammanteile seinem Bruder X
abtreten. An der Gesellschafterversammlung stimmten C und B dieser Abtretung zu. A
ist dagegen, weil er sich mit X nicht versteht.
Wie lautet das Abstimmungsergebnis, wenn in den Statuten steht, dass auf jeden
Stammanteil eine Stimme entfällt?
4.
Omega GmbH
A und B sind an der Omega GmbH beteiligt. A besitzt Stammanteile von insgesamt
CHF 5ꞌ000.00 und B solche von insgesamt CHF 25ꞌ000.00. Gemäss Statuten sind bei einer
Überschuldung je maximal CHF 15ꞌ000.00 Nachschüsse zu leisten, um einen Konkurs
abzuwenden.
a) Ist die Nachschusspflicht rechtlich zu beanstanden?
b) Nennen Sie weitere mögliche Pflichten der Gesellschafter.
5.
Genossenschaft Bergtraum
Die Genossenschaft Bergtraum bezweckt die Förderung der Geselligkeit der Landbevölkerung
durch Förderung des schweizerischen Liedgutes. A besitzt zwei Anteilsscheine an dieser
Genossenschaft zu CHF 2ꞌ000.00.
a) Darf eine Genossenschaft diesen Zweck verfolgen?
b) Wie viele Stimmen hat A an der Genossenschaftsversammlung?
c) Was sind sonstige Besonderheiten einer Genossenschaft?
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg
Dr. Andreas Güngerich, LL.M.
Variante:
Die Genossenschaft will das Stammkapital auf CHF 100ꞌ000.00 festlegen; ist dies
zulässig?
6.
Genossenschaft Biotime
Die Biotime Genossenschaft hat über 500 Mitglieder und will in ihren Statuten festlegen, dass
die Mitglieder jeweils nicht mehr persönlich an der GV erscheinen sollen, sondern schriftlich
per Post abstimmen können. Dem Genossenschafter A passt dies nicht. Er möchte aus der
Genossenschaft austreten, da er Angst hat, für die mittlerweile bereits sehr hohen Schulden
der Biotime Genossenschaft einstehen zu müssen.
a) Hat A ein Recht auf persönliche Teilnahme?
b) Wer haftet für die Schulden der Genossenschaft?