Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. Andreas Güngerich, LL.M. ÜBUNGEN zur Vorlesung Recht II Übung 2: Gesellschaftsrecht II (GmbH und Genossenschaft) 1. Wahr oder falsch a) Das Kapital einer Aktiengesellschaft kann nur mit Bargeld liberiert werden. b) Für die Gründung und Führung einer Aktiengesellschaft ist nur eine Person notwendig. c) Sobald ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt, wird eine Aktiengesellschaft im Handelsregister gelöscht. d) Aktienkapital = (Anzahl Aktien) x (Nennwert) 2. Entstehung einer GmbH Wie entsteht eine GmbH und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 3. Renox GmbH An der Renox GmbH sind drei Gesellschafter beteiligt, welche über folgende Stammanteile verfügen: A B C 20 Stammanteile zu 40 Stammanteile zu 70 Stammanteile zu CHF 1ꞌ000.00 CHF 300.00 CHF 100.00 a) Ist bezüglich der Höhe des Stammkapitals etwas anzumerken? b) C möchte 70 Stammanteile zu nur CHF 50.00; kann er das? Variante: C möchte aus der Gesellschaft aussteigen und seine Stammanteile seinem Bruder X abtreten. An der Gesellschafterversammlung stimmten C und B dieser Abtretung zu. A ist dagegen, weil er sich mit X nicht versteht. Wie lautet das Abstimmungsergebnis, wenn in den Statuten steht, dass auf jeden Stammanteil eine Stimme entfällt? 4. Omega GmbH A und B sind an der Omega GmbH beteiligt. A besitzt Stammanteile von insgesamt CHF 5ꞌ000.00 und B solche von insgesamt CHF 25ꞌ000.00. Gemäss Statuten sind bei einer Überschuldung je maximal CHF 15ꞌ000.00 Nachschüsse zu leisten, um einen Konkurs abzuwenden. a) Ist die Nachschusspflicht rechtlich zu beanstanden? b) Nennen Sie weitere mögliche Pflichten der Gesellschafter. 5. Genossenschaft Bergtraum Die Genossenschaft Bergtraum bezweckt die Förderung der Geselligkeit der Landbevölkerung durch Förderung des schweizerischen Liedgutes. A besitzt zwei Anteilsscheine an dieser Genossenschaft zu CHF 2ꞌ000.00. a) Darf eine Genossenschaft diesen Zweck verfolgen? b) Wie viele Stimmen hat A an der Genossenschaftsversammlung? c) Was sind sonstige Besonderheiten einer Genossenschaft? Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. Andreas Güngerich, LL.M. Variante: Die Genossenschaft will das Stammkapital auf CHF 100ꞌ000.00 festlegen; ist dies zulässig? 6. Genossenschaft Biotime Die Biotime Genossenschaft hat über 500 Mitglieder und will in ihren Statuten festlegen, dass die Mitglieder jeweils nicht mehr persönlich an der GV erscheinen sollen, sondern schriftlich per Post abstimmen können. Dem Genossenschafter A passt dies nicht. Er möchte aus der Genossenschaft austreten, da er Angst hat, für die mittlerweile bereits sehr hohen Schulden der Biotime Genossenschaft einstehen zu müssen. a) Hat A ein Recht auf persönliche Teilnahme? b) Wer haftet für die Schulden der Genossenschaft?
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