Obernheimer MIT TEILUNGEN Die Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt der Gemeinde Obernheim Freitag, 26. Februar 2016 AMTLICHE NACHRICHTEN Obernheim Ferienspiele 2016: Betreuerinnen und Betreuer gesucht Die Gemeinden Nusplingen und Obernheim bieten seit vielen Jahren gemeinsame Ferienspiele an. Dieses Angebot für Kinder vom 1. Schuljahr bis zum 12. Lebensjahr konnte nur durchgeführt werden, weil sich eine ausreichende Anzahl von Betreuerinnen und Betreuern ehrenamtlich zur Verfügung gestellt hat. Auch für die diesjährigen gemeinsamen Ferienspiele suchen beide Gemeinden Betreuerinnen und Betreuer. Das Mindestalter sollte 16 Jahre betragen. Die Ferienspiele sind geplant für die Woche nach den Handwerkerferien (KW 34 – 22. – 26.8.2016) in Nusplingen, können jedoch nur stattfinden, wenn sich genügend Betreuer/ innen melden. Wer sich angesprochen fühlt, diese interessante Aufgabe zu übernehmen, ist herzlich willkommen und wird gebeten, sich telefonisch zu melden bei - Gemeindeverwaltung Obernheim, Tel. 07436 9284-0, EMail: [email protected] oder - Gemeindeverwaltung Nusplingen, Tel. 07429 93109-20, E-Mail: [email protected] Zum 1. Treffen des Betreuerteams laden die beiden Gemeinden für Montag, 21. März 2016, 19.30 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses in Nusplingen herzlich ein! Beide Rufnummern stehen für Sie auch für weitere Auskünfte bereit. Über Ihre Anmeldungen, als Betreuerin oder Betreuer mitzuwirken, freuen sich nicht nur die Kinder, sondern auch Alfons Kühlwein Josef Ungermann Bürgermeister Nusplingen Bürgermeister Obernheim Schlussrechnung Wasserzins und Abwassergebühren für 2015 sowie Abschlag 01/2016 incl. gesplitteter Abwassergebühr Ab dem kommenden Wochenende werden allen Gebührenzahlern die Wasserzinsbescheide für den Veranlagungszeitraum 2015 mit Rechnungsdatum 26.02.2016 und Fälligkeitsdatum 31.03.2016 zugestellt. Bei der Schlussrechnung sind die bisher 08 geleisteten Abschlagszahlungen 2015 angerechnet. Außerdem ist im Rechnungsbetrag der Abschlag zum 31.03.2016 enthalten, sowie die gesplittete Abwassergebühr. Der Kubikmeter-Preis für Frischwasser beträgt 2,15 €. Für die Wasserzähler sind monatlich 4 € an Grundgebühren zu bezahlen. Der Wassertarif unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Die Gebühr für das Abwasser wird „gesplittet“ berechnet: für das Schmutzwasser 2,50 € je Kubikmeter und für das Niederschlagswasser 26 Ct. je Quadratmeter. Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird die Abwassermenge auf Antrag entsprechend den gemeldeten Vieheinheiten abgesetzt. Gebührenschuldner nach der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung ist der Grundstückseigentümer. Die Ablesung der Zählerstände auf Ende 2015 erfolgte durch Sie selbst als Wasserabnehmer per Ablesekarte. Bei fehlendem Rücklauf wurde der Verbrauch geschätzt. Steuerpflichtigen, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag vom Konto abgebucht. Die Barzahler bitten wir, die Fälligkeit des Abrechnungsbetrags und auch die Teilzahlungstermine für das laufende Jahr, wie im Bescheid aufgeführt, einzuhalten. Bitte verwenden Sie das anhängende Überweisungsformular. Ansonsten bitten wir darauf zu achten, dass auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck unbedingt das Buchungszeichen "5.8888........." vermerkt wird. Bei evtl. verspätetem Zahlungseingang ist die Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Denjenigen Abgabezahlern, die sich und der Gemeinde Vorteile mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung verschafft haben, werden die Gebühren pünktlich zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht. Alle Übrigen erhalten mit dieser Abrechnung wieder ein SEPA-Lastschriftmandat. Bitte machen Sie sich Gedanken zur Erteilung einer Abbuchungsermächtigung. Achtung: Für Abschläge von Wasserzins/Abwassergebühren werden wiederum keine Rechnungen mehr versandt. Bitte zahlen Sie Ihre Abschläge rechtzeitig zum 31.03./30.06./30.09. und 31.12.2016. Die Abschläge sind auf der ersten Seite der Schlussrechnung ersichtlich. Gebäudeeigentümer, die Regenwasser als Brauchwasser nutzen und in einer Zisterne sammeln, werden hiermit gebeten – falls noch nicht geschehen – dies zu melden, damit die installierte Anlage geprüft werden kann. Sollten Sie Rückfragen haben oder gewisse Erläuterungen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Frau Sabine Mayer, Tel. 07436/9284-14 oder per E-Mail: [email protected] Ihr Steueramt 2 Obernheimer M I T T E I L U N G E N Gemeinde Obernheim Nr. 08 | 26. Februar 2016 Wahlkreis 63 Balingen Wahlbekanntmachung 1. 2. Am 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2016 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen um 16.45 Uhr im Rathaus Obernheim, Hauptstraße 8, 1. OG, Zimmer Nr. 11. Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen. 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4). Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags. Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Der/Die Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines/einer anderen erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort, Datum Bürgermeisteramt Obernheim, 26.02.2016 gez. Ungermann Bürgermeister/Wahlvorstand Unterschrift, Amtsbezeichnung Nr. 08 | 26. Februar 2016 Obernheimer M I T T E I L U N G E N Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.02.2016 • Sickerbecken im Baugebiet Gruben-Ramsäcker • Austausch verschiedener Anlagen im Lehrschwimmbecken • Ausfallbürgschaften bei der L-Bank • Bauanfrage zum Bau eines „Parks der Sinne“ Sickerbecken im Baugebiet Gruben-Ramsäcker - Auftragsvergabe Wie bereits mehrfach berichtet plant die Gemeinde Obernheim den Bau eines Sickerbeckens im Baugebiet Gruben-Ramsäcker, welches der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser in diesem Gebiet dienen soll. Im Dezember vergangenen Jahres wurde das Büro Wesner aus Meßstetten mit der Erstellung der Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe sowie der Bauleitung des Sickerbeckens beauftragt. Auf die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme im Januar 2016 erhielt die Gemeindeverwaltung insgesamt 5 Angebote. Der Auftrag zum Bau des Sickerbeckens ergeht zum Angebotspreis von 81.749,19 € an die Firma Robert Bitzer aus Meßstetten-Unterdigisheim als günstigste Bieterin. Austausch verschiedener Anlagen im Lehrschwimmbecken Die Regel- und Messanlage im Lehrschwimmbecken, welche für die korrekte Dosierung der Chlorung sowie für die Regulierung des PH-Werts zuständig ist, arbeitet nicht mehr korrekt und muss deshalb ausgetauscht werden. Für diese Maßnahme ist im Haushalt 2016 der Betrag von 10.000 € eingestellt. In Absprache mit der Technischen Betriebsführung wurden zwei Angebote für die Lieferung und den Einbau der Anlage eingeholt. Den Auftrag erhält als günstigste Bieterin die Firma Martin Laich Schwimmbadtechnik aus Schwäbisch-Gmünd zum Angebotspreis von 7.238,18 €. Ausfallbürgschaften bei der L-Bank Zustimmend nahm der Gemeinderat den Bericht über die Ausfallbürgschaften bei der L-Bank zur Kenntnis. In keinem Darlehensfall bestehen Zins- und Tilgungsrückstände und die Gemeinde musste bisher in keinem Fall als Bürge eintreten. Bauanfrage zum Bau eines „Parks der Sinne“ auf den Flurstücken Nr. 3991-3993 und 4004-4007 im Weiler Tanneck Beim Landratsamt ging eine formlose Bauvoranfrage zum Bau eines „Parks der Sinne“ auf oben genannten Flurstücken im Weiler Tanneck ein. Die Gemeinde Obernheim wurde um eine Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben gebeten. Die Einfriedung des Parks soll nach Aussage des Antragstellers mit einem umlaufenden Steinriegel erstellt werden. Die Wegeführung soll über schmale Schotterrasenstreifen mit max. 2,80 m erfolgen. Entlang der Wege sollen Parkbänke aufgestellt werden, ebenfalls sind Schutzdächer aus natürlich gewachsenen Hölzern geplant. Da sich das gesamte Vorhaben im Außenbereich befindet, ist ohnehin von der Unteren Naturschutzbehörde die Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Von Seiten der Gemeinde Obernheim kann dem geplanten Bau eines „Parks der Sinne“ nur unter verschiedenen Auflagen zugestimmt werden. So hat für die Gemeindeverwaltung oberste Priorität, dass die landwirtschaftliche Nutzung aller angrenzenden und umliegenden Grundstücke nicht eingeschränkt werden darf, des Weiteren darf der Betrieb des Hochbehälters auf Flurstück 3993/1 in keiner Weise beeinträchtigt werden. 3 Bekanntgaben und Sonstiges Im Rahmen der Bekanntgaben berichtet der Bürgermeister über einen nichtöffentlichen Beschluss aus der Januar-Sitzung des Gemeinderates, nach welchem der Kauf einer kleinen Fläche von 16 m2 im Bereich des Bierkellers beschlossen wurde. Der dort befindliche Feldweg verlief teilweise über das Grundstück der Eigentümer. Da es sinnvoll ist, wenn dieser Feldweg sich in Gemeindeeigentum befindet, wurde mit den Eigentümern vereinbart, diese Fläche durch die Gemeindeverwaltung zu erwerben. Des Weiteren zeigt der Bürgermeister ein Exemplar des neuen „Regional-Schirms“ der IHK. Dies ist ein großer Regenschirm, auf welchem die Wappen der ganzen Region abgebildet sind, darunter auch das Obernheimer Wappen. Abschließend informiert Bürgermeister Ungermann über den Termin zur Sitzung des gemeinsamen Verwaltungsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft. Diese öffentliche Sitzung findet am Montag, 29.02.2016 um 19.00 Uhr im Rathaus in Meßstetten statt. A. Kolleck Treue Mitarbeiterinnen bei der Firma Karl Helble Leder- und Textilverarbeitung geehrt Die Geehrten von links nach rechts sind: Lia Sarari, Evi Bronner, Carine Baki. Iva Bacak fehlt auf dem Foto. Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obernheim, Tel. 07436/9284-13, E-Mail: [email protected] Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Telefon 0741 5340-0, Telefax 07033 3204928, www.nussbaummedien.de Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Josef Ungermann, Hauptstraße 8, 72364 Obernheim. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Durschstraße 70, 78628 Rottweil. Anzeigenannahme: Tel. 0741 5340-0, E-Mail: [email protected], es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung) WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, Internet: www.wdspressevertrieb.de 4 Obernheimer M I T T E I L U N G E N Im Rahmen einer Betriebsfeier wurden vier Mitarbeiterinnen für 10-jährige Betriebstreue geehrt. Karl Helble bedankte sich bei seinen Mitarbeiterinnen für den geleisteten Einsatz, die hohe Flexibilität mit der sie täglich konfrontiert werden und das Engagement mit dem sie im Unternehmen tätig sind. Er betonte, dass es sicherlich wenige Branchen gibt, die dem Tempo und dem Wandel dem die Textilbranche ausgesetzt ist, mithalten können und dass die Flexibilität eines der wichtigsten Argumente ist, um auch weiterhin in Deutschland produzieren zu können. Nr. 08 | 26. Februar 2016 J uug gendbüürrro o M eßstte e en-N usplinng gen-Obernheim Me etttttte Ju Nu Gemeinwesenorientierte Offene Jugendarbeit & Schulsozialarbeit Einladung zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft am Montag, 29. Februar 2016 Am Montag, 29. Februar 2016, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Meßstetten eine öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung: 1. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten - Nusplingen - Obernheim - Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes Alle Interessierten sind hierzu recht herzlich eingeladen und willkommen. Schroft, Bürgermeister Wann: Freitag,04.03.2016 19:00- 23:00 Uhr ab Klasse 5 Wo: Turn- & Festhalle Meßstetten Eintritt: 3€ inkl. 0,50€ Essen-/Getränkegutschein Wir freuen uns auf Euer Kommen Euer Jugendbüro Einreichen von Bauanträgen Spätestens 2 Wochen vor einer Gemeinderatssitzung sind vollständige Bauanträge bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Nächster voraussichtlicher Sitzungstermin des Gemeinderates: Dienstag, 22.03.2016 Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim Gemeinwesenorientierte Offene Jugendarbeit & Schulsozialarbeit Wann: Freitag, 04.03.2016 17:00- 19:00 Uhr für Grundschüler Wo: Turn- & Festhalle Meßstetten Eintritt: 2€ inkl. 0,50€ Essen/Getränkegutschein Es erwartet euch ein DJ, der für tolle Partymusik sorgen wird. Außerdem gibt es lustige Spiele, leckere Cocktails und etwas zu Essen. Es besteht die Möglichkeit, dass ihr auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unserer Disco und nach Hause fahren könnt. Wir freuen uns auf Euer Kommen Euer Jugendbüro Bundesmeldegesetz (BMG) Wohnungsgeberbestätigung Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben. Achtung! – Bei Bewerbungen bitte keine Originalpapiere einsenden! W Nr. 08 | 26. Februar 2016 Obernheimer M I T T E I L U N G E N ELSTER-CD für die elektronische Steuererklärung Bei der Gemeindeverwaltung sind nun auch die CDs vorrätig mit den ELSTER-Formularen - Einkommensteuer 2009-2015 - Belegabruf und vorausgefüllte Steuererklärung ab 2012 - Einnahmenüberschussrechnung 2009-2015 - Umsatzsteuer 2009-2015 - Gewerbesteuer 2009-2014 - Lohnsteuerbescheinigung 2012-2016 - Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010-2016 - Lohnsteuer-Anmeldung 2010-2016 - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - Zusammenfassende Meldung Öffnen Sie keinem Fremden! Immer wieder wird versucht, an der Haustür Zeitschriftenabonnements zu verkaufen oder für die Mitgliedschaft in sozialen Einrichtungen zu werben. In der Regel werden hierfür falsche Tatsachen vorgespielt, z.B., wenn eine bestimmte Anzahl von Abonnements verkauft werden, erhält der Werber einen Ausbildungsplatz o.Ä. Lassen Sie sich nicht beeindrucken, auch wenn sich die erzählte Geschichte noch so Mitleid heischend anhört. Landratsamt 5 eine berufliche Perspektive, insbesondere wenn sie aufgrund eigener Kinderbetreuung noch nicht in ihren Beruf zurückkehren können oder wollen. In beiden Fällen ergeben sich viele Fragen: Wie finde ich die passende Tagesmutter? Was kostet eine Tagesmutter? Wie sieht es mit Rechten und Pflichten aus? Wie werde ich Tagesmutter? Wer unterstützt mich? Antworten darauf gibt Ingrid Musen, Diplom-Sozialpädagogin (BA) vom Jugendförderverein ZAK e.V. mit ausführlichen Informationen rund um das Thema Kindertagespflege. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Interessentinnen bei Liane Rebhan, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Balingen unter 07433 951-304 oder [email protected]. SENIORENTREFF Wir Senioren treffen uns am Mittwoch, den 02. März 2016 um 13.45 Uhr bei der Kirche. Wir fahren in Fahrgemeinschaft nach Albstadt Tailfingen ins Maschenmuseum. Wir machen dort eine interessante Führung mit. Anschließend wird im Landhaus Stiegel eingekehrt. Rückkehr gegen 18.30 Uhr. Anmeldung bitte bei Rainer, Tel.92 82 55 Bitte runter vom Sofa! Euer Rainer BEREITSCHAFTSDIENSTE Energieagentur Zollernalb Energieagentur Zollernalb vor Ort in Obernheim Wer sein Haus umweltfreundlich sanieren will, braucht dafür kompetente, neutrale Unterstützung. Diese bekommen Sie regelmäßig an den Infotagen der Energieagentur Zollernalb. Die Erstberatung ist kostenlos. Fachleute geben maßgeschneiderte Tipps zur Wärmedämmung und zum Austausch der Heizungsanlage. Sie informieren über erneuerbare Energien und nennen Möglichkeiten, den Stromverbrauch im Haushalt zu senken. Ergänzend schätzen die ausgebildeten Energieberater Investitionskosten ab und stellen Fördermöglichkeiten vor. Der nächste Termin zur kostenlosen Erstberatung im Rathaus Obernheim ist: Donnerstag, 10. März 2016 - 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bitte melden Sie sich an unter Tel.: 07433 92-1385 oder per E-Mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.energieagentur-zollernalb.de Agentur für Arbeit - Balingen Kindertagespflege Tagesmutter finden - Tagesmutter werden Im Rahmen der Informationsreihe BiZ & DONNA für Frauen steht am Donnerstag, dem 03. März von 10.00 bis 12.00 Uhr das Thema „Kindertagespflege“ auf dem Programm. Die Veranstaltung findet im BiZ-Gruppenraum (Zimmer 002 im Erdgeschoss) der Agentur für Arbeit Balingen, Stingstraße 17, statt. Berufstätige Eltern müssen heutzutage aufgrund der Anforderungen am Arbeitsplatz zeitlich sehr flexibel sein. Um Beruf und Familie vereinbaren zu können, benötigen sie zumindest außerhalb der Kindergarten- und Schulzeiten für ihre Kinder immer häufiger weitere Betreuung. Wenn keine anderen Familienmitglieder wie beispielsweise Oma und Opa zur Verfügung stehen, kann die Tagesmutter eine sinnvolle Alternative sein. Andererseits ist die Tätigkeit als Tagesmutter für arbeitsuchende Frauen Neue einheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Seit 27.05.2015, 19.00 Uhr abends gilt die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116 117 Die 116 117 ist im ganzen Bundesgebiet für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst gültig. Mit der Einführung der 116 117 entfallen alle anderen gebietsbezogenen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dies gilt jedoch nicht für die Notfallnummer 112. Diese Nummer bleibt weiterhin bestehen und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet. Die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt unter der Woche von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen von 08.00 – 08.00 Uhr. Allgemeiner Notfalldienst: Sa, So und Feiertag 8-22 Uhr Zollernalb Klinikum Balingen, Tübinger Straße 30, Balingen Zollernalb Klinikum Albstadt, Friedrichstr. 39, Albstadt. Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Praxen aufzusuchen, werden über die 116 117 an den Fahrdienst vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Unter der Woche ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht. An Wochenenden und Feiertagen sind die Notfalldienste unter folgenden Nummern erreichbar: Fachärztlicher Bereitschaftsdienst Augenarzt (0180) 1929349 Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe (Zollernalb Klinikum Balingen): 07433 9092-0 Kinderarzt Montag bis Freitag ab 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig (0180) 1929342 6 Obernheimer M I T T E I L U N G E N HNO-ärztlicher Notfalldienst HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen: HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag, Feiertag von 8 - 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. (0180) 6070711 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr (01805) 911690 Tierärztlicher Notdienst Samstag, 27. Februar und Sonntag, 28. Februar 2016 Praxis Dr. Alberta, Obere Steinrinne 9, Meßstetten Tel. 07431 62795 Praxis Dr. Metzger, Mühlstraße 41, Straßberg Tel. 07434 316030 Notdienst der Apotheken (im Internet unter www.apotheken.de) Samstag, 27. Februar 2016 Eyach-Apotheke Balingen, Karlstr. 21 Tel. 07433 276117 Obere Apotheke Albstadt (Ebingen), Marktstr. 44 Tel. 07431 3240 Sonntag, 28. Februar 2016 Palm-Apotheke Ebingen, Sonnenstr. 31 Tel. 07431 51390 Stadt-Apotheke Balingen, Friedrichstr. 27 Tel. 07433 7071 Sozialstation Meßstetten (07431) 96246 Nachbarschaftshilfe (07431) 96247 Telefonseelsorge Neckar-Alb Tag und Nacht erreichbar unter: Tel.: 0800 1110111 - Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr. - JUGENDBÜRO Jugendbüro - Meßsteen - Nusplingen - Obernheim - Vorankündigungen Der Zauberworkshop und der Ausflug ins Technorama sind Teil der Bildungskette des Jugendbüros „Bildung mal anders“. Das Jugendbüro hat für die Realisierung dieser größeren Bildungsangebote Spendengelder zur Verfügung. Zusätzlich werden die Kosten durch das Jugendbüro unterstützt. Die Anmeldungsformulare und weiteren Informationen für diese beiden Angebote gibt es im Jugendbüro und werden im nächsten Amtsblatt abgedruckt. Zauberworkshop Was: 2-tägiger Zauberworkshop, welcher mit einer Aufführung als öffentliche Zaubershow nicht nur für die Eltern, Verwandte und Freunde abschließt. Bei unserem Zauberworkshop sind die Kinder die Stars! Taucht ein in die Welt von Zauberei, Magie und „Simsalabim“ und lernt unter der Anleitung von Zauberprofi Marko Rippberger aus Tübingen wie ihr das Publikum mit eurem Zaubertrick zum Staunen bringt. Wer: Alle Kinder ab 8 Jahren, die eine Anmeldung abgegeben haben. Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl. Der Eingang der Anmeldung ist entscheidend. Nr. 08 | 26. Februar 2016 Dienstag, 29.03.2016 und Mittwoch, 30.03.2016 Treffpunkt: jeweils um 10:00 Uhr im Gemeindehaus Meßstetten. Ende: am Dienstag um 16:00 Uhr am Gemeindehaus. Am Mittwoch nach der Zaubershow (diese beginnt um 18.00 Uhr). Bitte lasst euch an beiden Tagen von jemandem abholen. Kosten: 15 €! Getränke und Verpflegung werden vom Jugendbüro gestellt. Ausflug ins Technorama Was: Tagesauflug ins Technorama nach Winterthur. Hier könnt ihr bei einem Wahrnehmungs- und Erfahrungsparcours verschiedene Naturphänomene entdecken, Experimente durchführen und bei Vorführungen Neues über zum Beispiel Licht, Wasser, Natur oder Magnetismus erfahren. Wer: Alle Kinder ab 8 Jahren, die eine Anmeldung abgegeben haben. Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl. Der Eingang der Anmeldung ist entscheidend. Wann/Wo: Freitag, 01.04.2016 Treffpunkt: um 08:00 Uhr an der Bushaltestelle der Festhalle in Meßstetten. Ende: 17 Uhr an der Bushaltestelle der Festhalle in Meßstetten. Bitte lasst euch von jemandem abholen. Kosten: 15 €! Bitte ausreichend Getränke und Verpflegung mitbringen. Wer möchte kann Taschengeld mitbringen. Angebote und Öffnungszeiten im Jugendgruppenraum in Meßstetten Montag, den 29.02.2016 13:15 – 14:15 Uhr Internetcafé Dienstag, den 01.03.2016 13:15 – 14:15 Uhr Internetcafé Freitag, den 04.03.2016 16:00 – 18:00 Uhr Mädchengruppe: Heute findet keine Gruppe statt. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle eingeladen. Wann/Wo: Öffnungszeiten / Jugendraum Hangergasse Mittwoch, den 02.03.2016 16 – 20 Uhr Offener Treff Freitag, den 04.03.2016 18 – 22 Uhr Geschlossen. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle eingeladen. Angebote im Bueloch Montag, den 29.02.2016 16 – 18 Uhr Ab Klasse 5: Sport & Spaß – Turnhalle Bueloch Gruppenangebote in Nusplingen in der Grundschule Montag, den 29.02.2016 14:30 – 16:00 Uhr Grundschüler:Fit und gesund ins neue Jahr. Heute werden wir uns etwas Leckeres und Gesundes kochen. Ihr dürft gespannt sein. Gruppenangebote in Obernheim in der Grundschule Freitag, den 04.03.2016 14:00 – 15:30 Uhr Grundschüler: Heute findet keine Gruppe statt. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle nach Meßstetten eingeladen. Freitag, den 04.03.2016 16:00 – 17:30 Uhr Ab Klasse 5:Heute findet keine Gruppe statt. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle nach Meßstetten eingeladen. Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim Freitag, den 04.03.2016 19 – 23 Uhr Geschlossen. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle nach Meßstetten eingeladen. Nr. 08 | 26. Februar 2016 Obernheimer M I T T E I L U N G E N Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim Stefanie Holike, Madlen Eisele, Astrid Eppler Skistr. 39, 72469 Meßstetten E-Mail: [email protected] 7 Martinusehrennadel für Anne Rose Neher Jugendbüro - Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit am Gymnasium und an der Realschule Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr Gesprächstermine nach Vereinbarung Johanna Burger Ludwig-Uhland-Straße 4, 72469 Meßstetten Tel.: 0173/7492131 Schulsozialarbeit an der Burgschule und der Wilhelm-BuschSchule Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr Gesprächstermine nach Vereinbarung Montag, den 29.02.2016 15:45 – 17:45 Uhr Kids „Aktiv und kreativ“: Wir machen eine Schnitzeljagd durchs Bueloch. Dienstag, den 01.03.2016 16 – 18 Uhr Gruppe „Spielen und Lernen“: Osterbastelei. Mittagsbetreuung und Mensaangebot der Schulsozialarbeit Montag, den 29.02.2016 12:35 – 14:15 Uhr Mensa + Mittagsbetreuung:Hühnerfrikass ee, Nudeln, Salat und Dessert. Dienstag, den 01.03.2016 12:35 – 14:15 Uhr Mensa + Mittagsbetreuung:Geschnetzeltes Gyros, Reis, Salat und Dessert. Ina Kästle-Müller Skistr. 39, 72469 Meßstetten, Tel.: 0157/38804552 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kath. Pfarrgemeinde St. Afra, Afra Obernheim Kath. Pfarrgemeinde St. Afra, Obernheim Pfarrbüro Obernheim, Schulstr. 4, Tel. 901710 / Fax 901712 E-Mail [email protected] Pfarrbüro Meßstetten, Ludwig-Uhland-Str. 16, Tel. 07431 62593 Dekan Anton Bock, Tel. 07432 12359 Sonntag, 28. Februar -3. Fastensonntag- Evgl. Lk 13,1-9 10.00 Uhr Eucharistiefeier Vorstellungsgottesdienst der Erstkommunionkinder Gedenkmesse für verstorbene Angehörige Donnerstag, 03. März -Vom Tag7.40 Uhr Wort-Gottes-Feier für Schüler Sonntag, 06. März -4. Fastensonntag- Evgl. Lk 15,1-3,11-32 8.30 Uhr Eucharistiefeier 2. Trauergottesdienst Renate Brodbeck Gedenkmesse für Johann und Anna Schnee sowie Josefine Schnee Pfarrbüro: Das Pfarrbüro ist am Dienstag, 01. März von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und am Donnerstag, 03. März von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Immer beachten: ….“rechts vor links“! Günther Moser überreichte Anne Rose Neher, anlässlich ihrer 40-jährigen Tätigkeit als Kommunionhelferin, die Martinusehrennadel. Nicht nur als Kommunionhelferin ist sie engagiert, sondern auch sonst ist Anne Rose eine treue Stütze in unserer Kirchengemeinde. Kinderkirch-Team, Seniorentreff, Mesmerin, überall wirkt Anne Rose, soweit es ihre Gesundheit zulässt, mit. In Anerkennung ihres Engagements und als Zeichen unseres Dankes überreichten wir ihr die Martinusehrennadel. Nochmals ein recht herzliches Vergelt’s Gott. „Ausgelegt“ – Besinnliches zum Sonntagsevangelium Bibelwort: Lukas 13,1-9 Das bringt doch nichts! Wie oft habe ich diesen Satz schon gesagt. Enttäuscht, resigniert, nach langem Kampf müde, hatte recht und wurde doch nicht gehört. Es stimmt, es gibt Probleme, die man wegschieben muss; Projekte, die man aufgeben muss, wenn sie keinen Erfolg haben. Aber was Jesus in seinem Gleichnis vom Weingärtner und dem Feigenbaum erzählt, spricht eine andere Sprache. Der Weingärtner hat Geduld. Er liebt den Baum, der schon so lange in dem Weinberg steht. Eigentlich gehört er ja gar nicht so richtig zu den anderen Pflanzen dazu, aber auch er wird umsorgt. Aber es nützt nichts, der Feigenbaum will nicht. Oder er kann nicht. Der Weingärtner geht von Letzterem aus. Er gibt sich nochmal Mühe, geht das Problem nochmal an, opfert seine Zeit und seine Arbeitskraft. Vielleicht bringt es ja doch was. Er resigniert nicht und wird nicht müde. So, sagt Jesus, ist Gott, der Ich-binda. Christina Bramkamp Seelsorgeeinheit Heuberg: Gottesdienstzeiten Bruder Klaus in Meßstetten Sonntag, 28. Februar 2016 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Mittwoch, 02. März 2016 18.00 Uhr Abendmesse Sonntag, 06. März 2016 10.00 Uhr Sonntagsgottesdienst Gottesdienstzeiten Maria Königin in Nusplingen: Sonntag, 28. Februar 2016 8.30 Uhr Sonntagsgottesdienst Dienstag, 01. März 2016 7.30 Uhr Schülergottesdienst Samstag, 05. März 2016 18.00 Uhr Sonntagvorabendmesse Gottesdienstzeiten St. Maria in Unterdigisheim Samstag, 27. Februar 2016 18.00 Uhr Sonntagvorabendmesse Freitag, 04. März 2016 19.00 Uhr Abendmesse Sonntag, 06. März 2016 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier
© Copyright 2024 ExpyDoc