Amtliche Mitteilungen 2016 KW 8

Obernheimer
MIT TEILUNGEN
Die Ausgabe erscheint auch online
Amtsblatt
der Gemeinde Obernheim
Freitag, 26. Februar 2016
AMTLICHE NACHRICHTEN
Obernheim
Ferienspiele 2016:
Betreuerinnen und Betreuer
gesucht
Die Gemeinden Nusplingen und Obernheim bieten seit vielen Jahren gemeinsame Ferienspiele an. Dieses Angebot für
Kinder vom 1. Schuljahr bis zum 12. Lebensjahr konnte nur
durchgeführt werden, weil sich eine ausreichende Anzahl
von Betreuerinnen und Betreuern ehrenamtlich zur Verfügung gestellt hat. Auch für die diesjährigen gemeinsamen
Ferienspiele suchen beide Gemeinden Betreuerinnen und
Betreuer. Das Mindestalter sollte 16 Jahre betragen.
Die Ferienspiele sind geplant für die Woche nach den Handwerkerferien (KW 34 – 22. – 26.8.2016) in Nusplingen, können jedoch nur stattfinden, wenn sich genügend Betreuer/
innen melden.
Wer sich angesprochen fühlt, diese interessante Aufgabe
zu übernehmen, ist herzlich willkommen und wird gebeten,
sich telefonisch zu melden bei
- Gemeindeverwaltung Obernheim, Tel. 07436 9284-0, EMail: [email protected]
oder
- Gemeindeverwaltung Nusplingen, Tel. 07429 93109-20,
E-Mail: [email protected]
Zum 1. Treffen des Betreuerteams laden die beiden Gemeinden für
Montag, 21. März 2016, 19.30 Uhr
in den Sitzungssaal des Rathauses in Nusplingen
herzlich ein!
Beide Rufnummern stehen für Sie auch für weitere Auskünfte bereit.
Über Ihre Anmeldungen, als Betreuerin oder Betreuer mitzuwirken, freuen sich nicht nur die Kinder, sondern auch
Alfons Kühlwein
Josef Ungermann
Bürgermeister Nusplingen Bürgermeister Obernheim
Schlussrechnung Wasserzins und Abwassergebühren für 2015 sowie Abschlag 01/2016
incl. gesplitteter Abwassergebühr
Ab dem kommenden Wochenende werden allen Gebührenzahlern die Wasserzinsbescheide für den Veranlagungszeitraum
2015 mit Rechnungsdatum 26.02.2016 und Fälligkeitsdatum
31.03.2016 zugestellt. Bei der Schlussrechnung sind die bisher
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geleisteten Abschlagszahlungen 2015 angerechnet. Außerdem
ist im Rechnungsbetrag der Abschlag zum 31.03.2016 enthalten, sowie die gesplittete Abwassergebühr.
Der Kubikmeter-Preis für Frischwasser beträgt 2,15 €. Für die
Wasserzähler sind monatlich 4 € an Grundgebühren zu bezahlen. Der Wassertarif unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.
Die Gebühr für das Abwasser wird „gesplittet“ berechnet: für
das Schmutzwasser 2,50 € je Kubikmeter und für das Niederschlagswasser 26 Ct. je Quadratmeter.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird die Abwassermenge
auf Antrag entsprechend den gemeldeten Vieheinheiten abgesetzt.
Gebührenschuldner nach der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung ist der Grundstückseigentümer.
Die Ablesung der Zählerstände auf Ende 2015 erfolgte durch
Sie selbst als Wasserabnehmer per Ablesekarte. Bei fehlendem
Rücklauf wurde der Verbrauch geschätzt.
Steuerpflichtigen, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag vom Konto abgebucht.
Die Barzahler bitten wir, die Fälligkeit des Abrechnungsbetrags
und auch die Teilzahlungstermine für das laufende Jahr, wie im
Bescheid aufgeführt, einzuhalten.
Bitte verwenden Sie das anhängende Überweisungsformular.
Ansonsten bitten wir darauf zu achten, dass auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck unbedingt das Buchungszeichen "5.8888........." vermerkt wird.
Bei evtl. verspätetem Zahlungseingang ist die Gemeinde nach
den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Mahngebühren
und Säumniszuschläge zu erheben.
Denjenigen Abgabezahlern, die sich und der Gemeinde Vorteile
mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung verschafft haben,
werden die Gebühren pünktlich zu den jeweiligen Fälligkeiten
abgebucht. Alle Übrigen erhalten mit dieser Abrechnung wieder ein SEPA-Lastschriftmandat. Bitte machen Sie sich Gedanken zur Erteilung einer Abbuchungsermächtigung.
Achtung:
Für Abschläge von Wasserzins/Abwassergebühren werden
wiederum keine Rechnungen mehr versandt. Bitte zahlen
Sie Ihre Abschläge rechtzeitig zum 31.03./30.06./30.09. und
31.12.2016.
Die Abschläge sind auf der ersten Seite der Schlussrechnung
ersichtlich.
Gebäudeeigentümer, die Regenwasser als Brauchwasser nutzen und in einer Zisterne sammeln, werden hiermit gebeten
– falls noch nicht geschehen – dies zu melden, damit die installierte Anlage geprüft werden kann.
Sollten Sie Rückfragen haben oder gewisse Erläuterungen brauchen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Frau Sabine Mayer, Tel. 07436/9284-14 oder per E-Mail: [email protected]
Ihr Steueramt
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Obernheimer M I T T E I L U N G E N
Gemeinde Obernheim
Nr. 08 | 26. Februar 2016
Wahlkreis 63 Balingen
Wahlbekanntmachung
1.
2.
Am 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2016 übersandt worden sind,
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zusammen um 16.45 Uhr im Rathaus Obernheim, Hauptstraße 8, 1. OG,
Zimmer Nr. 11.
Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist
ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese
einzeln aufzuführen.
3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie
auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder
durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden
Zusatz enthält.
Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie
bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.
Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und
in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit
dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
5. Der/Die Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen
kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich
der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet,
die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines/einer anderen erlangt hat.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a
Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung
des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Ort, Datum
Bürgermeisteramt
Obernheim, 26.02.2016
gez. Ungermann
Bürgermeister/Wahlvorstand
Unterschrift, Amtsbezeichnung
Nr. 08 | 26. Februar 2016
Obernheimer M I T T E I L U N G E N
Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom
23.02.2016
• Sickerbecken im Baugebiet Gruben-Ramsäcker
• Austausch verschiedener Anlagen im Lehrschwimmbecken
• Ausfallbürgschaften bei der L-Bank
• Bauanfrage zum Bau eines „Parks der Sinne“
Sickerbecken im Baugebiet Gruben-Ramsäcker - Auftragsvergabe
Wie bereits mehrfach berichtet plant die Gemeinde Obernheim
den Bau eines Sickerbeckens im Baugebiet Gruben-Ramsäcker,
welches der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser in diesem Gebiet dienen soll. Im Dezember vergangenen
Jahres wurde das Büro Wesner aus Meßstetten mit der Erstellung der Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe sowie der Bauleitung des Sickerbeckens beauftragt. Auf die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme
im Januar 2016 erhielt die Gemeindeverwaltung insgesamt 5
Angebote. Der Auftrag zum Bau des Sickerbeckens ergeht zum
Angebotspreis von 81.749,19 € an die Firma Robert Bitzer aus
Meßstetten-Unterdigisheim als günstigste Bieterin.
Austausch verschiedener Anlagen im Lehrschwimmbecken
Die Regel- und Messanlage im Lehrschwimmbecken, welche
für die korrekte Dosierung der Chlorung sowie für die Regulierung des PH-Werts zuständig ist, arbeitet nicht mehr korrekt
und muss deshalb ausgetauscht werden. Für diese Maßnahme
ist im Haushalt 2016 der Betrag von 10.000 € eingestellt. In
Absprache mit der Technischen Betriebsführung wurden zwei
Angebote für die Lieferung und den Einbau der Anlage eingeholt. Den Auftrag erhält als günstigste Bieterin die Firma Martin
Laich Schwimmbadtechnik aus Schwäbisch-Gmünd zum Angebotspreis von 7.238,18 €.
Ausfallbürgschaften bei der L-Bank
Zustimmend nahm der Gemeinderat den Bericht über die Ausfallbürgschaften bei der L-Bank zur Kenntnis. In keinem Darlehensfall bestehen Zins- und Tilgungsrückstände und die Gemeinde musste bisher in keinem Fall als Bürge eintreten.
Bauanfrage zum Bau eines „Parks der Sinne“ auf den Flurstücken Nr. 3991-3993 und 4004-4007 im Weiler Tanneck
Beim Landratsamt ging eine formlose Bauvoranfrage zum Bau
eines „Parks der Sinne“ auf oben genannten Flurstücken im
Weiler Tanneck ein. Die Gemeinde Obernheim wurde um eine
Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben gebeten. Die Einfriedung des Parks soll nach Aussage des Antragstellers mit einem
umlaufenden Steinriegel erstellt werden. Die Wegeführung soll
über schmale Schotterrasenstreifen mit max. 2,80 m erfolgen.
Entlang der Wege sollen Parkbänke aufgestellt werden, ebenfalls sind Schutzdächer aus natürlich gewachsenen Hölzern
geplant. Da sich das gesamte Vorhaben im Außenbereich befindet, ist ohnehin von der Unteren Naturschutzbehörde die
Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Von Seiten der Gemeinde
Obernheim kann dem geplanten Bau eines „Parks der Sinne“
nur unter verschiedenen Auflagen zugestimmt werden. So hat
für die Gemeindeverwaltung oberste Priorität, dass die landwirtschaftliche Nutzung aller angrenzenden und umliegenden
Grundstücke nicht eingeschränkt werden darf, des Weiteren
darf der Betrieb des Hochbehälters auf Flurstück 3993/1 in keiner Weise beeinträchtigt werden.
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Bekanntgaben und Sonstiges
Im Rahmen der Bekanntgaben berichtet der Bürgermeister
über einen nichtöffentlichen Beschluss aus der Januar-Sitzung
des Gemeinderates, nach welchem der Kauf einer kleinen Fläche von 16 m2 im Bereich des Bierkellers beschlossen wurde.
Der dort befindliche Feldweg verlief teilweise über das Grundstück der Eigentümer. Da es sinnvoll ist, wenn dieser Feldweg
sich in Gemeindeeigentum befindet, wurde mit den Eigentümern vereinbart, diese Fläche durch die Gemeindeverwaltung
zu erwerben.
Des Weiteren zeigt der Bürgermeister ein Exemplar des neuen
„Regional-Schirms“ der IHK. Dies ist ein großer Regenschirm,
auf welchem die Wappen der ganzen Region abgebildet sind,
darunter auch das Obernheimer Wappen.
Abschließend informiert Bürgermeister Ungermann über den
Termin zur Sitzung des gemeinsamen Verwaltungsausschusses
der Verwaltungsgemeinschaft. Diese öffentliche Sitzung findet
am Montag, 29.02.2016 um 19.00 Uhr im Rathaus in Meßstetten statt.
A. Kolleck
Treue Mitarbeiterinnen bei der Firma Karl Helble
Leder- und Textilverarbeitung geehrt
Die Geehrten von links nach rechts sind: Lia Sarari, Evi Bronner,
Carine Baki. Iva Bacak fehlt auf dem Foto.
Impressum:
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obernheim, Tel. 07436/9284-13, E-Mail: [email protected]
Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Telefon 0741 5340-0, Telefax 07033 3204928,
www.nussbaummedien.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Josef Ungermann, Hauptstraße 8, 72364 Obernheim.
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Durschstraße 70, 78628 Rottweil.
Anzeigenannahme: Tel. 0741 5340-0, E-Mail: [email protected], es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste.
Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung) WDS Pressevertrieb GmbH,
Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, Internet: www.wdspressevertrieb.de
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Obernheimer M I T T E I L U N G E N
Im Rahmen einer Betriebsfeier wurden vier Mitarbeiterinnen
für 10-jährige Betriebstreue geehrt. Karl Helble bedankte sich
bei seinen Mitarbeiterinnen für den geleisteten Einsatz, die
hohe Flexibilität mit der sie täglich konfrontiert werden und das
Engagement mit dem sie im Unternehmen tätig sind. Er betonte, dass es sicherlich wenige Branchen gibt, die dem Tempo und
dem Wandel dem die Textilbranche ausgesetzt ist, mithalten
können und dass die Flexibilität eines der wichtigsten Argumente ist, um auch weiterhin in Deutschland produzieren zu
können.
Nr. 08 | 26. Februar 2016
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Gemeinwesenorientierte Offene Jugendarbeit & Schulsozialarbeit
Einladung zur Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
am Montag, 29. Februar 2016
Am Montag, 29. Februar 2016, 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal
des Rathauses Meßstetten eine öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten
– Nusplingen – Obernheim mit folgender Tagesordnung statt:
Tagesordnung:
1. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten - Nusplingen - Obernheim
- Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Anhörung der Träger öffentlicher Belange
und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
Alle Interessierten sind hierzu recht herzlich eingeladen und
willkommen.
Schroft, Bürgermeister
Wann:
Freitag,04.03.2016
19:00- 23:00 Uhr ab Klasse 5
Wo:
Turn- & Festhalle Meßstetten
Eintritt: 3€ inkl. 0,50€ Essen-/Getränkegutschein
Wir freuen uns auf Euer Kommen
Euer Jugendbüro
Einreichen von Bauanträgen
Spätestens 2 Wochen vor einer Gemeinderatssitzung sind vollständige Bauanträge bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Nächster voraussichtlicher Sitzungstermin des Gemeinderates: Dienstag, 22.03.2016
Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim
Gemeinwesenorientierte Offene Jugendarbeit & Schulsozialarbeit
Wann:
Freitag, 04.03.2016
17:00- 19:00 Uhr für Grundschüler
Wo:
Turn- & Festhalle Meßstetten
Eintritt: 2€ inkl.
0,50€ Essen/Getränkegutschein
Es erwartet euch ein DJ, der für tolle Partymusik
sorgen wird. Außerdem gibt es lustige Spiele, leckere
Cocktails und etwas zu Essen. Es besteht die
Möglichkeit, dass ihr auch mit öffentlichen
Verkehrsmitteln zu unserer Disco und nach Hause
fahren könnt.
Wir freuen uns auf Euer Kommen
Euer Jugendbüro
Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnungsgeberbestätigung
Zum 01. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz
in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der
Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt.
Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der
Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz.
Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Aktuell
muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug
gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines
Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der
meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung
innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung
nachkommen kann.
Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so
ist in diesen Fällen im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine
Selbsterklärung abzugeben.
Achtung! – Bei Bewerbungen
bitte keine Originalpapiere einsenden!
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Nr. 08 | 26. Februar 2016
Obernheimer M I T T E I L U N G E N
ELSTER-CD für die elektronische Steuererklärung
Bei der Gemeindeverwaltung sind nun auch die CDs vorrätig
mit den ELSTER-Formularen
- Einkommensteuer 2009-2015
- Belegabruf und vorausgefüllte Steuererklärung ab 2012
- Einnahmenüberschussrechnung 2009-2015
- Umsatzsteuer 2009-2015
- Gewerbesteuer 2009-2014
- Lohnsteuerbescheinigung 2012-2016
- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010-2016
- Lohnsteuer-Anmeldung 2010-2016
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Zusammenfassende Meldung
Öffnen Sie keinem Fremden!
Immer wieder wird versucht, an der Haustür Zeitschriftenabonnements zu verkaufen oder für die Mitgliedschaft in sozialen
Einrichtungen zu werben. In der Regel werden hierfür falsche
Tatsachen vorgespielt, z.B., wenn eine bestimmte Anzahl von
Abonnements verkauft werden, erhält der Werber einen Ausbildungsplatz o.Ä. Lassen Sie sich nicht beeindrucken, auch
wenn sich die erzählte Geschichte noch so Mitleid heischend
anhört.
Landratsamt
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eine berufliche Perspektive, insbesondere wenn sie aufgrund
eigener Kinderbetreuung noch nicht in ihren Beruf zurückkehren können oder wollen.
In beiden Fällen ergeben sich viele Fragen: Wie finde ich die
passende Tagesmutter? Was kostet eine Tagesmutter? Wie
sieht es mit Rechten und Pflichten aus? Wie werde ich Tagesmutter? Wer unterstützt mich? Antworten darauf gibt Ingrid
Musen, Diplom-Sozialpädagogin (BA) vom Jugendförderverein
ZAK e.V. mit ausführlichen Informationen rund um das Thema
Kindertagespflege.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen
erhalten Interessentinnen bei Liane Rebhan, Beauftragte für
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Balingen unter 07433 951-304 oder [email protected].
SENIORENTREFF
Wir Senioren treffen uns am Mittwoch, den 02. März 2016 um
13.45 Uhr bei der Kirche.
Wir fahren in Fahrgemeinschaft nach Albstadt Tailfingen ins
Maschenmuseum. Wir machen dort eine interessante Führung
mit. Anschließend wird im Landhaus Stiegel eingekehrt.
Rückkehr gegen 18.30 Uhr.
Anmeldung bitte bei Rainer, Tel.92 82 55
Bitte runter vom Sofa!
Euer Rainer
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Energieagentur Zollernalb
Energieagentur Zollernalb vor Ort in Obernheim
Wer sein Haus umweltfreundlich sanieren will, braucht dafür
kompetente, neutrale Unterstützung. Diese bekommen Sie regelmäßig an den Infotagen der Energieagentur Zollernalb. Die
Erstberatung ist kostenlos. Fachleute geben maßgeschneiderte
Tipps zur Wärmedämmung und zum Austausch der Heizungsanlage. Sie informieren über erneuerbare Energien und nennen
Möglichkeiten, den Stromverbrauch im Haushalt zu senken.
Ergänzend schätzen die ausgebildeten Energieberater Investitionskosten ab und stellen Fördermöglichkeiten vor.
Der nächste Termin zur kostenlosen Erstberatung im Rathaus
Obernheim ist:
Donnerstag, 10. März 2016 - 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte melden Sie sich an unter Tel.: 07433 92-1385
oder per E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.energieagentur-zollernalb.de
Agentur für Arbeit - Balingen
Kindertagespflege
Tagesmutter finden - Tagesmutter werden
Im Rahmen der Informationsreihe BiZ & DONNA für Frauen
steht am Donnerstag, dem 03. März von 10.00 bis 12.00 Uhr
das Thema „Kindertagespflege“ auf dem Programm. Die Veranstaltung findet im BiZ-Gruppenraum (Zimmer 002 im Erdgeschoss) der Agentur für Arbeit Balingen, Stingstraße 17, statt.
Berufstätige Eltern müssen heutzutage aufgrund der Anforderungen am Arbeitsplatz zeitlich sehr flexibel sein. Um Beruf und
Familie vereinbaren zu können, benötigen sie zumindest außerhalb der Kindergarten- und Schulzeiten für ihre Kinder immer
häufiger weitere Betreuung. Wenn keine anderen Familienmitglieder wie beispielsweise Oma und Opa zur Verfügung stehen,
kann die Tagesmutter eine sinnvolle Alternative sein. Andererseits ist die Tätigkeit als Tagesmutter für arbeitsuchende Frauen
Neue einheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Seit 27.05.2015, 19.00 Uhr abends gilt die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
116 117
Die 116 117 ist im ganzen Bundesgebiet für den Ärztlichen
Bereitschaftsdienst gültig. Mit der Einführung der 116 117
entfallen alle anderen gebietsbezogenen Rufnummern für
den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dies gilt jedoch nicht für
die Notfallnummer 112. Diese Nummer bleibt weiterhin bestehen und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet.
Die Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
gilt unter der Woche von 19.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des
Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen von
08.00 – 08.00 Uhr.
Allgemeiner Notfalldienst: Sa, So und Feiertag 8-22 Uhr
Zollernalb Klinikum Balingen, Tübinger Straße 30, Balingen
Zollernalb Klinikum Albstadt, Friedrichstr. 39, Albstadt.
Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin
kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Praxen aufzusuchen, werden über die 116 117 an den Fahrdienst
vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Unter der Woche
ab 19.00 Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in
dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht.
An Wochenenden und Feiertagen sind die Notfalldienste unter folgenden Nummern erreichbar:
Fachärztlicher Bereitschaftsdienst
Augenarzt
(0180) 1929349
Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe
(Zollernalb Klinikum Balingen):
07433 9092-0
Kinderarzt
Montag bis Freitag ab 18 Uhr sowie an Wochenenden und
Feiertagen ganztägig
(0180) 1929342
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Obernheimer M I T T E I L U N G E N
HNO-ärztlicher Notfalldienst
HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen: HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600,
Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag, Feiertag von 8 - 20 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.
(0180)
6070711
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr
(01805) 911690
Tierärztlicher Notdienst
Samstag, 27. Februar und Sonntag, 28. Februar 2016
Praxis Dr. Alberta, Obere Steinrinne 9, Meßstetten
Tel. 07431 62795
Praxis Dr. Metzger, Mühlstraße 41, Straßberg
Tel. 07434 316030
Notdienst der Apotheken
(im Internet unter www.apotheken.de)
Samstag, 27. Februar 2016
Eyach-Apotheke Balingen, Karlstr. 21
Tel. 07433 276117
Obere Apotheke Albstadt (Ebingen), Marktstr. 44
Tel. 07431 3240
Sonntag, 28. Februar 2016
Palm-Apotheke Ebingen, Sonnenstr. 31
Tel. 07431 51390
Stadt-Apotheke Balingen, Friedrichstr. 27
Tel. 07433 7071
Sozialstation Meßstetten
(07431) 96246
Nachbarschaftshilfe
(07431) 96247
Telefonseelsorge Neckar-Alb
Tag und Nacht erreichbar unter:
Tel.: 0800 1110111
- Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr. -
JUGENDBÜRO
Jugendbüro
- Meßsteen - Nusplingen - Obernheim -
Vorankündigungen
Der Zauberworkshop und der Ausflug ins Technorama sind Teil der Bildungskette des Jugendbüros
„Bildung mal anders“. Das Jugendbüro hat für die
Realisierung dieser größeren Bildungsangebote
Spendengelder zur Verfügung. Zusätzlich werden
die Kosten durch das Jugendbüro unterstützt.
Die Anmeldungsformulare und weiteren Informationen für diese beiden Angebote gibt es im
Jugendbüro und werden im nächsten Amtsblatt
abgedruckt.
Zauberworkshop
Was:
2-tägiger Zauberworkshop, welcher mit einer
Aufführung als öffentliche Zaubershow nicht nur
für die Eltern, Verwandte und Freunde abschließt.
Bei unserem Zauberworkshop sind die Kinder die
Stars! Taucht ein in die Welt von Zauberei, Magie
und „Simsalabim“ und lernt unter der Anleitung
von Zauberprofi Marko Rippberger aus Tübingen
wie ihr das Publikum mit eurem Zaubertrick zum
Staunen bringt.
Wer:
Alle Kinder ab 8 Jahren, die eine Anmeldung abgegeben haben. Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl. Der Eingang der Anmeldung ist entscheidend.
Nr. 08 | 26. Februar 2016
Dienstag, 29.03.2016 und Mittwoch, 30.03.2016
Treffpunkt: jeweils um 10:00 Uhr im Gemeindehaus Meßstetten.
Ende:
am Dienstag um 16:00 Uhr am Gemeindehaus.
Am Mittwoch nach der Zaubershow (diese beginnt um 18.00 Uhr).
Bitte lasst euch an beiden Tagen von jemandem abholen.
Kosten:
15 €! Getränke und Verpflegung werden vom Jugendbüro gestellt.
Ausflug ins Technorama
Was:
Tagesauflug ins Technorama nach Winterthur.
Hier könnt ihr bei einem Wahrnehmungs- und
Erfahrungsparcours verschiedene Naturphänomene entdecken, Experimente durchführen und
bei Vorführungen Neues über zum Beispiel Licht,
Wasser, Natur oder Magnetismus erfahren.
Wer:
Alle Kinder ab 8 Jahren, die eine Anmeldung abgegeben haben. Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl. Der Eingang der Anmeldung ist entscheidend.
Wann/Wo: Freitag, 01.04.2016
Treffpunkt: um 08:00 Uhr an der Bushaltestelle
der Festhalle in Meßstetten.
Ende:
17 Uhr an der Bushaltestelle der Festhalle in
Meßstetten. Bitte lasst euch von jemandem abholen.
Kosten:
15 €! Bitte ausreichend Getränke und Verpflegung mitbringen. Wer möchte kann Taschengeld
mitbringen.
Angebote und Öffnungszeiten im Jugendgruppenraum in
Meßstetten
Montag, den 29.02.2016
13:15 – 14:15 Uhr Internetcafé
Dienstag, den 01.03.2016
13:15 – 14:15 Uhr Internetcafé
Freitag, den 04.03.2016
16:00 – 18:00 Uhr Mädchengruppe: Heute findet keine
Gruppe statt. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle eingeladen.
Wann/Wo:
Öffnungszeiten / Jugendraum Hangergasse
Mittwoch, den 02.03.2016
16 – 20 Uhr Offener Treff
Freitag, den 04.03.2016
18 – 22 Uhr
Geschlossen. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle eingeladen.
Angebote im Bueloch
Montag, den 29.02.2016
16 – 18 Uhr
Ab Klasse 5: Sport & Spaß – Turnhalle Bueloch
Gruppenangebote in Nusplingen in der Grundschule
Montag, den 29.02.2016
14:30 – 16:00 Uhr Grundschüler:Fit und gesund ins neue
Jahr. Heute werden wir uns etwas Leckeres und Gesundes kochen. Ihr dürft gespannt sein.
Gruppenangebote in Obernheim in der Grundschule
Freitag, den 04.03.2016
14:00 – 15:30 Uhr Grundschüler: Heute findet keine Gruppe
statt. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die
Festhalle nach Meßstetten eingeladen.
Freitag, den 04.03.2016
16:00 – 17:30 Uhr Ab Klasse 5:Heute findet keine Gruppe
statt. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die
Festhalle nach Meßstetten eingeladen.
Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim
Freitag, den 04.03.2016
19 – 23 Uhr
Geschlossen. Ihr seid alle herzlich zur Disco in die Festhalle nach Meßstetten eingeladen.
Nr. 08 | 26. Februar 2016
Obernheimer M I T T E I L U N G E N
Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim
Stefanie Holike, Madlen Eisele, Astrid Eppler
Skistr. 39, 72469 Meßstetten
E-Mail: [email protected]
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Martinusehrennadel für Anne Rose Neher
Jugendbüro - Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit am Gymnasium und an der Realschule
Montag bis Freitag
9 – 12 Uhr
Gesprächstermine nach Vereinbarung
Johanna Burger
Ludwig-Uhland-Straße 4, 72469 Meßstetten
Tel.: 0173/7492131
Schulsozialarbeit an der Burgschule und der Wilhelm-BuschSchule
Montag bis Freitag
9 – 12 Uhr
Gesprächstermine nach Vereinbarung
Montag, den 29.02.2016
15:45 – 17:45 Uhr Kids „Aktiv und kreativ“: Wir machen eine
Schnitzeljagd durchs Bueloch.
Dienstag, den 01.03.2016
16 – 18 Uhr
Gruppe „Spielen und Lernen“: Osterbastelei.
Mittagsbetreuung und Mensaangebot der Schulsozialarbeit
Montag, den 29.02.2016
12:35 – 14:15 Uhr Mensa + Mittagsbetreuung:Hühnerfrikass
ee, Nudeln, Salat und Dessert.
Dienstag, den 01.03.2016
12:35 – 14:15 Uhr Mensa + Mittagsbetreuung:Geschnetzeltes
Gyros, Reis, Salat und Dessert.
Ina Kästle-Müller
Skistr. 39, 72469 Meßstetten, Tel.: 0157/38804552
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Pfarrgemeinde St. Afra,
Afra Obernheim
Kath. Pfarrgemeinde St. Afra, Obernheim
Pfarrbüro Obernheim, Schulstr. 4, Tel. 901710 / Fax 901712
E-Mail [email protected]
Pfarrbüro Meßstetten, Ludwig-Uhland-Str. 16,
Tel. 07431 62593
Dekan Anton Bock, Tel. 07432 12359
Sonntag, 28. Februar -3. Fastensonntag- Evgl. Lk 13,1-9
10.00 Uhr
Eucharistiefeier
Vorstellungsgottesdienst der Erstkommunionkinder Gedenkmesse für verstorbene Angehörige
Donnerstag, 03. März -Vom Tag7.40 Uhr
Wort-Gottes-Feier für Schüler
Sonntag, 06. März -4. Fastensonntag- Evgl. Lk 15,1-3,11-32
8.30 Uhr
Eucharistiefeier
2. Trauergottesdienst Renate Brodbeck
Gedenkmesse für Johann und Anna Schnee
sowie Josefine Schnee
Pfarrbüro:
Das Pfarrbüro ist am Dienstag, 01. März von 9.00 Uhr bis 11.00
Uhr und am Donnerstag, 03. März von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr
geöffnet.
Immer beachten: ….“rechts vor links“!
Günther Moser überreichte Anne Rose Neher, anlässlich ihrer
40-jährigen Tätigkeit als Kommunionhelferin, die Martinusehrennadel. Nicht nur als Kommunionhelferin ist sie engagiert,
sondern auch sonst ist Anne Rose eine treue Stütze in unserer
Kirchengemeinde. Kinderkirch-Team, Seniorentreff, Mesmerin,
überall wirkt Anne Rose, soweit es ihre Gesundheit zulässt, mit.
In Anerkennung ihres Engagements und als Zeichen unseres
Dankes überreichten wir ihr die Martinusehrennadel. Nochmals
ein recht herzliches Vergelt’s Gott.
„Ausgelegt“ – Besinnliches zum Sonntagsevangelium
Bibelwort: Lukas 13,1-9
Das bringt doch nichts! Wie oft habe ich diesen Satz schon gesagt. Enttäuscht, resigniert, nach langem Kampf müde, hatte
recht und wurde doch nicht gehört.
Es stimmt, es gibt Probleme, die man wegschieben muss; Projekte, die man aufgeben muss, wenn sie keinen Erfolg haben.
Aber was Jesus in seinem Gleichnis vom Weingärtner und dem
Feigenbaum erzählt, spricht eine andere Sprache. Der Weingärtner hat Geduld. Er liebt den Baum, der schon so lange in
dem Weinberg steht. Eigentlich gehört er ja gar nicht so richtig
zu den anderen Pflanzen dazu, aber auch er wird umsorgt. Aber
es nützt nichts, der Feigenbaum will nicht. Oder er kann nicht.
Der Weingärtner geht von Letzterem aus. Er gibt sich nochmal
Mühe, geht das Problem nochmal an, opfert seine Zeit und seine Arbeitskraft. Vielleicht bringt es ja doch was. Er resigniert
nicht und wird nicht müde. So, sagt Jesus, ist Gott, der Ich-binda.
Christina Bramkamp
Seelsorgeeinheit Heuberg:
Gottesdienstzeiten Bruder Klaus in Meßstetten
Sonntag, 28. Februar 2016
10.00 Uhr
Wort-Gottes-Feier
Mittwoch, 02. März 2016
18.00 Uhr
Abendmesse
Sonntag, 06. März 2016
10.00 Uhr
Sonntagsgottesdienst
Gottesdienstzeiten Maria Königin in Nusplingen:
Sonntag, 28. Februar 2016
8.30 Uhr
Sonntagsgottesdienst
Dienstag, 01. März 2016
7.30 Uhr
Schülergottesdienst
Samstag, 05. März 2016
18.00 Uhr
Sonntagvorabendmesse
Gottesdienstzeiten St. Maria in Unterdigisheim
Samstag, 27. Februar 2016
18.00 Uhr
Sonntagvorabendmesse
Freitag, 04. März 2016
19.00 Uhr
Abendmesse
Sonntag, 06. März 2016
10.00 Uhr
Wort-Gottes-Feier