Neuigkeiten aus dem Gemeindehaus Kerns (Nr. 4

Einwohnergemeinderatskanzlei
Sarnerstrasse 5
6064 Kerns
Tel. 041 666 31 32
Fax 041 666 31 39
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17. März 2016 / rb /Archiv: 18.02.00/19.00 (2474)
Neuigkeiten aus dem Gemeindehaus Kerns
(Nr. 4-2016)
ALLGEMEINES
Kommissionen – Gesamterneuerungswahlen 2016-2020
Die Einwohnergemeinde Kerns verfügt inklusive dem Stimmbüro insgesamt über 12 ständige
Kommissionen mit 64 Mandatsträgern, welche nicht von Amtes wegen der Kommission
angehören. Am 30. Juni 2016 geht deren Amtsdauer 2012 bis 2016 zu Ende. Die
Einwohnergemeinde Kerns hat Anfang Jahr sämtliche Kommissionsmitglieder angefragt, ob
sie bereit seien, auch in der Amtsdauer 2016-2020 mitzuarbeiten. Erfreulicherweise stellen
sich 57 Personen der Wiederwahl. Entsprechend gibt es folgende Mandate neu zu besetzen:
 zwei Mitglieder der Liegenschafts- und Energiestadtkommission
 ein Mitglied der Wirtschaftskommission
Auf eine Ersatzwahl für das zurückgetretene Mitglied der Sozialkommission sowie die drei
Mitglieder des Stimmbüros wird verzichtet, da genügend Anzahl Kommissionsmitglieder
verbleiben.
Die Parteien und interessierten Personen sind eingeladen, bis am 3. Juni 2016
Wahlvorschläge
einzureichen.
Die
entsprechenden
Pflichtenhefte
inklusive
Anforderungsprofil können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen oder unter
www.kerns.ch heruntergeladen werden.
Neuerlass Friedhofreglement und Tarif – fakultatives Referendum
Das zurzeit geltende Friedhofreglement sowie den entsprechenden Gebührentarif stammen
aus dem Jahre 2000. In den letzten Jahren hat sich im Bestattungswesen einiges verändert.
Erdbestattungen beispielsweise kommen nur noch selten vor. Mehrheitlich werden
Urnenbestattungen durchgeführt. Eine markante Zunahme verzeichnet auch das
Gemeinschaftsgrab. Diese gesellschaftlichen Veränderungen haben Auswirkungen auf den
Betrieb des Friedhofes. Der Platzbedarf ist kleiner geworden, da die Grabesruhe bei
Einzelurnengräber lediglich 10 Jahre beträgt. Bei den Erdbestattungen liegt diese bei
20 Jahren. Die Einwohnergemeinde Kerns hat sich deshalb in den letzten Monaten mit der
Totalrevision der entsprechenden Gesetzgebung auseinandergesetzt. Dieser Prozess ist nun
abgeschlossen.
Der Einwohnergemeinderat hat entsprechend am 14. März 2016 das Friedhofreglement der
Einwohnergemeinde Kerns sowie den Gebührentarif zum Friedhofreglement der
Einwohnergemeinde Kerns neu erlassen. Das Reglement sowie der Gebührentarif werden
ab dem 18. März 2016 während 30 Tagen dem fakultativen Referendum gemäss Art. 87 der
Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 unterstellt. Die Referendumsfrist läuft am 18. April
2016 ab.
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Das Reglement sowie der Gebührentarif liegen bei der Gemeindekanzlei Kerns öffentlich auf
und können dort unentgeltlich bezogen oder unter www.kerns.ch heruntergeladen werden.
Jugendförderung – Auszahlung der Beiträge 2016
Der Einwohnergemeinderat Kerns hat im Verlaufe des Jahres 2015 entschieden, im
Jahr 2016 für die Jugendförderung der Kernser Vereine und Institutionen einen
Unterstützungsbeitrag in der Höhe von CHF 30‘000.00 zur Verfügung zu stellen. Die
Aufteilung des Gesamtbetrags auf die unterstützungsberechtigten Vereine erfolgt im
Verhältnis der Jahres-Förderstunden. Das Total der Jahres-Förderstunden errechnet sich
aus dem Angebot in Stunden pro Jahr multipliziert mit der Anzahl aktiver Kinder und
Jugendlicher zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Kerns. Umso mehr
Förderstunden, umso höher wird der Unterstützungsbeitrag.
Grosses Gesamtjahresangebot
Der Einwohnergemeinderat und die Vereins- und Sportkommission haben nun erfreut zur
Kenntnis genommen, dass 20 Vereine / Organisationen bis Ende Januar 2016 ein Gesuch
für einen Jugendförderungsbeitrag gestellt haben. Die Gemeindekanzlei hat die Eingaben
geprüft. Mittlerweilen liegt die Gesamtübersicht der Jahres-Förderstunden vor. Total konnten
54‘509.50 Jahres-Förderstunden anerkannt werden. Diese werden von 679 Jugendlichen
(teilweise sind es dieselben Kinder in mehreren Vereinen) in Anspruch genommen. Die
20 unterstützungsberechtigten Vereine sorgen für ein unterstützungsberechtigtes
Gesamtjahresangebot von 3‘269 Stunden. Gemeinderat Marco De Col ist als Präsident der
Vereins- und Sportkommission von den Zahlen überwältigt: „Wir haben ja gewusst, dass wir
in Kerns über sehr aktive Vereine und ein breites Angebot verfügen. Die Gesamtmenge hat
meine Erwartungen aber dennoch übertroffen.“
FC Kerns erhält den grössten Beitrag
Der Einwohnergemeinderat und die Vereins- und Sportkommission haben festgestellt, dass
sich die Verteilung des Unterstützungsbeitrags nach Anzahl Jahres-Förderstunden im
Grundsatz bewährt hat. Es werden dabei der Umfang des Angebots sowie der Stellenwert
des Vereins in der Jugendförderung aufgrund der Anzahl aktiver Kinder gut abgebildet.
Entsprechend ist die Höhe der einzelnen Beiträge sehr unterschiedlich. Der FC Kerns erhält
im Jahr 2016 mit CHF 6‘056.90 der höchste Unterstützungsbeitrag. Während dem die
Schützengesellschaft Kerns-Alpnach CHF 49.55 erhält. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
bis anhin die Jungschützen vielfach älter als 18-jährig waren. Der beiliegenden
Gesamtübersicht kann die Höhe der Förderstunde der einzelnen Vereine und
Organisationen sowie der darauf resultierende Unterstützungsbeitrag der Gemeinde
entnommen werden.
Anpassungen auf das Jahr 2017
Bei der Auswertung 2016 hat sich gezeigt, dass gewisse Vereine aufgrund ihrer
Konstellation und im Verhältnis zu den grossen Vereinen einen sehr tiefen
Unterstützungsbeitrag zugesprochen erhalten. Im Sinne der Jugendförderung ist es dem
Einwohnergemeinderat wichtig, dass in Kerns ein möglichst vielfältiges Angebot besteht. Alle
Jugendförderungsangebote sind wertvoll. Aus diesem Grund soll in Zukunft pro
unterstützungsberechtigter Verein ein Sockelbeitrag von CHF 200.00 ausbezahlt werden. Bei
20 Vereinen handelt es sich um einen Beitrag von CHF 4‘000.00. Der Restbetrag von
CHF 26‘000.00 soll wie bisher aufgrund der Anzahl Jahres-Förderstunden aufgeteilt werden.
Der Einwohnergemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. Februar 2016 eine entsprechende
Anpassung der Richtlinien zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen in der
Jugendförderung genehmigt und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
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ARBEITSVERGABEN
Feuerwehr Kerns – Mannschafts-/Materialtransporter
Um die Einsätze optimieren zu können, benötigt die Feuerwehr Kerns ein Mannschafts- und
Materialtransporter. Über ein solches Fahrzeug verfügt die Feuerwehr Kerns bisher nicht.
Entsprechend hat die Einwohnergemeinde Kerns im Budget 2016 einen Betrag vorgesehen.
In der Zwischenzeit wurde das Offertverfahren für die Lieferung eines Mannschafts- und
Materialtransporters abgeschlossen. Der Auftrag für die Lieferung wurde an die Garage Alois
Röthlin AG, Kerns erteilt.
Umbau Schul- und Werkräume
Um den Schulraumbedarf für das Schuljahr 2016/17 abdecken zu können, werden zwei
Werkräume im UG des Schulhauses Sidern in das Untergeschoss des Schulhauses Dossen
(jetzige Militärunterkunft) verlegt. Im Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen für die
neuen Werkräume im Dossen sowie das Einrichten der Schulzimmer im UG des
Schulhauses Sidern wurden nachfolgende Arbeitsvergaben getätigt:
Bodenbeläge aus Holz überarbeiten – Schoonwater Parkett GmbH, Kerns
Heizung (Anpassungen) – Reinhard Haustechnik AG, Sarnen
Sanitäranlagen – Reinhard Haustechnik AG, Sarnen
Spezielle Gipserarbeiten – Durrer Sägerei & Trockenbau GmbH, St. Niklausen
Elektroinstallationen – Elektro Ettlin AG, Kerns
DIVERSES
Änderungen von Gastwirtschaftsbewilligungen
Bei den Gastwirtschaftsbewilligungen ist seit der letzten Information folgende Mutation zu
verzeichnen:
 Café Steihuis: Daniela Hürlimann, Merlischachen
WICHTIGE TERMINE / NÄCHSTE SITZUNG
Die nächste Sitzung des Einwohnergemeinderats findet am 29. März 2016 statt.
RÜCKFRAGEN
Gemeindeschreiber Roland Bösch
Tel direkt: 041 666 31 32
Natel: 078 624 14 74
E-mail: [email protected]
Bei den Neuigkeiten aus dem Gemeindehaus Kerns handelt es sich um einen Auszug von
Beschlüssen und Informationen mit allgemeiner Tragweite. Es werden nur jene Beschlüsse
veröffentlicht, welche schutzwürdige Interessen nicht verletzen.