Einwohnergemeinderatskanzlei Sarnerstrasse 5 6064 Kerns Tel. 041 666 31 32 Fax 041 666 31 39 [email protected] 17. März 2016 / rb /Archiv: 18.02.00/19.00 (2474) Neuigkeiten aus dem Gemeindehaus Kerns (Nr. 4-2016) ALLGEMEINES Kommissionen – Gesamterneuerungswahlen 2016-2020 Die Einwohnergemeinde Kerns verfügt inklusive dem Stimmbüro insgesamt über 12 ständige Kommissionen mit 64 Mandatsträgern, welche nicht von Amtes wegen der Kommission angehören. Am 30. Juni 2016 geht deren Amtsdauer 2012 bis 2016 zu Ende. Die Einwohnergemeinde Kerns hat Anfang Jahr sämtliche Kommissionsmitglieder angefragt, ob sie bereit seien, auch in der Amtsdauer 2016-2020 mitzuarbeiten. Erfreulicherweise stellen sich 57 Personen der Wiederwahl. Entsprechend gibt es folgende Mandate neu zu besetzen: zwei Mitglieder der Liegenschafts- und Energiestadtkommission ein Mitglied der Wirtschaftskommission Auf eine Ersatzwahl für das zurückgetretene Mitglied der Sozialkommission sowie die drei Mitglieder des Stimmbüros wird verzichtet, da genügend Anzahl Kommissionsmitglieder verbleiben. Die Parteien und interessierten Personen sind eingeladen, bis am 3. Juni 2016 Wahlvorschläge einzureichen. Die entsprechenden Pflichtenhefte inklusive Anforderungsprofil können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.kerns.ch heruntergeladen werden. Neuerlass Friedhofreglement und Tarif – fakultatives Referendum Das zurzeit geltende Friedhofreglement sowie den entsprechenden Gebührentarif stammen aus dem Jahre 2000. In den letzten Jahren hat sich im Bestattungswesen einiges verändert. Erdbestattungen beispielsweise kommen nur noch selten vor. Mehrheitlich werden Urnenbestattungen durchgeführt. Eine markante Zunahme verzeichnet auch das Gemeinschaftsgrab. Diese gesellschaftlichen Veränderungen haben Auswirkungen auf den Betrieb des Friedhofes. Der Platzbedarf ist kleiner geworden, da die Grabesruhe bei Einzelurnengräber lediglich 10 Jahre beträgt. Bei den Erdbestattungen liegt diese bei 20 Jahren. Die Einwohnergemeinde Kerns hat sich deshalb in den letzten Monaten mit der Totalrevision der entsprechenden Gesetzgebung auseinandergesetzt. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen. Der Einwohnergemeinderat hat entsprechend am 14. März 2016 das Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Kerns sowie den Gebührentarif zum Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Kerns neu erlassen. Das Reglement sowie der Gebührentarif werden ab dem 18. März 2016 während 30 Tagen dem fakultativen Referendum gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 unterstellt. Die Referendumsfrist läuft am 18. April 2016 ab. Seite 2 Das Reglement sowie der Gebührentarif liegen bei der Gemeindekanzlei Kerns öffentlich auf und können dort unentgeltlich bezogen oder unter www.kerns.ch heruntergeladen werden. Jugendförderung – Auszahlung der Beiträge 2016 Der Einwohnergemeinderat Kerns hat im Verlaufe des Jahres 2015 entschieden, im Jahr 2016 für die Jugendförderung der Kernser Vereine und Institutionen einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von CHF 30‘000.00 zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung des Gesamtbetrags auf die unterstützungsberechtigten Vereine erfolgt im Verhältnis der Jahres-Förderstunden. Das Total der Jahres-Förderstunden errechnet sich aus dem Angebot in Stunden pro Jahr multipliziert mit der Anzahl aktiver Kinder und Jugendlicher zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Kerns. Umso mehr Förderstunden, umso höher wird der Unterstützungsbeitrag. Grosses Gesamtjahresangebot Der Einwohnergemeinderat und die Vereins- und Sportkommission haben nun erfreut zur Kenntnis genommen, dass 20 Vereine / Organisationen bis Ende Januar 2016 ein Gesuch für einen Jugendförderungsbeitrag gestellt haben. Die Gemeindekanzlei hat die Eingaben geprüft. Mittlerweilen liegt die Gesamtübersicht der Jahres-Förderstunden vor. Total konnten 54‘509.50 Jahres-Förderstunden anerkannt werden. Diese werden von 679 Jugendlichen (teilweise sind es dieselben Kinder in mehreren Vereinen) in Anspruch genommen. Die 20 unterstützungsberechtigten Vereine sorgen für ein unterstützungsberechtigtes Gesamtjahresangebot von 3‘269 Stunden. Gemeinderat Marco De Col ist als Präsident der Vereins- und Sportkommission von den Zahlen überwältigt: „Wir haben ja gewusst, dass wir in Kerns über sehr aktive Vereine und ein breites Angebot verfügen. Die Gesamtmenge hat meine Erwartungen aber dennoch übertroffen.“ FC Kerns erhält den grössten Beitrag Der Einwohnergemeinderat und die Vereins- und Sportkommission haben festgestellt, dass sich die Verteilung des Unterstützungsbeitrags nach Anzahl Jahres-Förderstunden im Grundsatz bewährt hat. Es werden dabei der Umfang des Angebots sowie der Stellenwert des Vereins in der Jugendförderung aufgrund der Anzahl aktiver Kinder gut abgebildet. Entsprechend ist die Höhe der einzelnen Beiträge sehr unterschiedlich. Der FC Kerns erhält im Jahr 2016 mit CHF 6‘056.90 der höchste Unterstützungsbeitrag. Während dem die Schützengesellschaft Kerns-Alpnach CHF 49.55 erhält. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bis anhin die Jungschützen vielfach älter als 18-jährig waren. Der beiliegenden Gesamtübersicht kann die Höhe der Förderstunde der einzelnen Vereine und Organisationen sowie der darauf resultierende Unterstützungsbeitrag der Gemeinde entnommen werden. Anpassungen auf das Jahr 2017 Bei der Auswertung 2016 hat sich gezeigt, dass gewisse Vereine aufgrund ihrer Konstellation und im Verhältnis zu den grossen Vereinen einen sehr tiefen Unterstützungsbeitrag zugesprochen erhalten. Im Sinne der Jugendförderung ist es dem Einwohnergemeinderat wichtig, dass in Kerns ein möglichst vielfältiges Angebot besteht. Alle Jugendförderungsangebote sind wertvoll. Aus diesem Grund soll in Zukunft pro unterstützungsberechtigter Verein ein Sockelbeitrag von CHF 200.00 ausbezahlt werden. Bei 20 Vereinen handelt es sich um einen Beitrag von CHF 4‘000.00. Der Restbetrag von CHF 26‘000.00 soll wie bisher aufgrund der Anzahl Jahres-Förderstunden aufgeteilt werden. Der Einwohnergemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. Februar 2016 eine entsprechende Anpassung der Richtlinien zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen in der Jugendförderung genehmigt und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Seite 3 ARBEITSVERGABEN Feuerwehr Kerns – Mannschafts-/Materialtransporter Um die Einsätze optimieren zu können, benötigt die Feuerwehr Kerns ein Mannschafts- und Materialtransporter. Über ein solches Fahrzeug verfügt die Feuerwehr Kerns bisher nicht. Entsprechend hat die Einwohnergemeinde Kerns im Budget 2016 einen Betrag vorgesehen. In der Zwischenzeit wurde das Offertverfahren für die Lieferung eines Mannschafts- und Materialtransporters abgeschlossen. Der Auftrag für die Lieferung wurde an die Garage Alois Röthlin AG, Kerns erteilt. Umbau Schul- und Werkräume Um den Schulraumbedarf für das Schuljahr 2016/17 abdecken zu können, werden zwei Werkräume im UG des Schulhauses Sidern in das Untergeschoss des Schulhauses Dossen (jetzige Militärunterkunft) verlegt. Im Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen für die neuen Werkräume im Dossen sowie das Einrichten der Schulzimmer im UG des Schulhauses Sidern wurden nachfolgende Arbeitsvergaben getätigt: Bodenbeläge aus Holz überarbeiten – Schoonwater Parkett GmbH, Kerns Heizung (Anpassungen) – Reinhard Haustechnik AG, Sarnen Sanitäranlagen – Reinhard Haustechnik AG, Sarnen Spezielle Gipserarbeiten – Durrer Sägerei & Trockenbau GmbH, St. Niklausen Elektroinstallationen – Elektro Ettlin AG, Kerns DIVERSES Änderungen von Gastwirtschaftsbewilligungen Bei den Gastwirtschaftsbewilligungen ist seit der letzten Information folgende Mutation zu verzeichnen: Café Steihuis: Daniela Hürlimann, Merlischachen WICHTIGE TERMINE / NÄCHSTE SITZUNG Die nächste Sitzung des Einwohnergemeinderats findet am 29. März 2016 statt. RÜCKFRAGEN Gemeindeschreiber Roland Bösch Tel direkt: 041 666 31 32 Natel: 078 624 14 74 E-mail: [email protected] Bei den Neuigkeiten aus dem Gemeindehaus Kerns handelt es sich um einen Auszug von Beschlüssen und Informationen mit allgemeiner Tragweite. Es werden nur jene Beschlüsse veröffentlicht, welche schutzwürdige Interessen nicht verletzen.
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