Turn- und Sportverein CARLSDORF 1951 e.V. Fußball-Tischtennis-Turnen/Leichtathletik-Freizeitsport Rudolf Wenzel Unterdorf 12 34369 Hofgeismar 05671/5201 0173/2524697 [email protected] www.tsvcarlsdorf.de Verehrte Mitglieder, VR 3623 Gläubiger-Identifikations-Nr.: DE51ZZZ00000145036 IBAN (Kasseler Bank) : DE20 5209 0000 0165 6137 08 01.03.2016 hiermit laden wir zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein, welche am Freitag dem 18. März 2016 um 20:00 Uhr im Vereinsheim am Sportplatz durchgeführt wird. TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Verlesen des Protokolls der letzten JHV TOP 3 Bericht des Vorsitzenden TOP 4 Berichte der Spartenleiter/in und der Jugendwartin a. Fußball b. Tischtennis c. Turnen/Leichtathletik d. Jugendwartin e. Freizeitsport TOP 5 Bericht der Kassenwartin TOP 6 Bericht der Kassenprüfer TOP 7 Entlastung des Vorstandes TOP 8 Satzungsänderungen § 11 Vorstand A. Aktueller Text/Inhalt: Der Vorstand besteht aus vier Personen: dem/der 1. Vorsitzenden dem/der 2. Vorsitzenden dem/der Kassierer/in und dem/der Jugendwart/in Die Amtsinhaber können Aufwendungsersatz erhalten. Näheres regelt § 2 dieser Satzung. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassierer/in und der/die Jugendwart/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ende der jeweiligen Wahlperiode. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Wählbar sind Vereinsmitglieder auf der Grundlage des § 6. § 11 Vorstand B. Neuer/geänderter Text/Inhalt: Änderung Änderung Der Vorstand besteht aus vier Personen: dem/der 1. Vorsitzenden dem/der 2. Vorsitzenden dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in Die Amtsinhaber können Aufwendungsersatz erhalten. Näheres regelt § 2 dieser Satzung. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassierer/in und der/die Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ende der jeweiligen Wahlperiode. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen. Wählbar sind Vereinsmitglieder auf der Grundlage des § 6. § 13 Gesamtvorstand A. Aktueller Text/Inhalt: Der Gesamtvorstand besteht aus: dem geschäftsführenden Vorstand 1.und 2. Vorsitzende/r, Kassierer/in und Jugendwart und den Abteilungs-/Spartenleitern/innen Fußball Tischtennis Turnen/Leichtathletik Freizeitsport Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Kassenführung, Buchung der Einnahmen und Ausgaben, Rechnungslegung und Sicherung des Vereinsvermögens verantwortlich. Sämtliche zum Gesamtvorstand gehörenden Vereinsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt und ernannt. Die Wiederwahl ist möglich. Sie können zusätzlich weitere Vereinsämter/Funktionen nach dieser Satzung übernehmen und ausüben. § 13 Gesamtvorstand B. Neuer/geänderter Text/Inhalt: Änderung Änderung Änderung Der Gesamtvorstand besteht aus: dem geschäftsführenden Vorstand 1.u. 2. Vorsitzende/r, Kassierer/in u. Schriftführer/in und den Abteilungs-/Spartenleitern/innen Fußball Tischtennis Turnen/Leichtathletik Freizeitsport und dem/der Jugenwart/in Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Kassenführung, Buchung der Einnahmen und Ausgaben, Rechnungslegung und Sicherung des Vereinsvermögens verantwortlich. Der/die Schriftführer/in ist u.a. für die Bearbeitung (Aktualisierungen, Auswertungen, statistische Meldungen u.ä.) des Vereinsprogrammes sowie für die Erstellung von Protokollen verantwortlich. Sämtliche zum Gesamtvorstand gehörenden Vereinsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt und ernannt. Die Wiederwahl ist möglich. Sie können zusätzlich weitere Vereinsämter/Funktionen nach dieser Satzung übernehmen und ausüben. TOP 11 Grußworte TOP 12 Allgemeines / Sonstiges a. Termine b. Fragen/Anregung aus der Versammlung In der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen, verbleibe ich im Namen des Vorstandes mit sportlichen und kameradschaftlichen Grüßen! Für den Vorstand
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