Turn- und Sportverein CARLSDORF 1951 eV

Turn- und Sportverein CARLSDORF 1951 e.V.
Fußball-Tischtennis-Turnen/Leichtathletik-Freizeitsport
Rudolf Wenzel
Unterdorf 12
34369 Hofgeismar
05671/5201
0173/2524697
[email protected]
www.tsvcarlsdorf.de
Verehrte Mitglieder,
VR 3623
Gläubiger-Identifikations-Nr.:
DE51ZZZ00000145036
IBAN (Kasseler Bank) :
DE20 5209 0000 0165 6137 08
01.03.2016
hiermit laden wir zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein, welche am
Freitag dem 18. März 2016 um 20:00 Uhr im Vereinsheim am Sportplatz
durchgeführt wird.
TOP 1
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2
Verlesen des Protokolls der letzten JHV
TOP 3
Bericht des Vorsitzenden
TOP 4
Berichte der Spartenleiter/in und der Jugendwartin
a.
Fußball
b.
Tischtennis
c.
Turnen/Leichtathletik
d.
Jugendwartin
e.
Freizeitsport
TOP 5
Bericht der Kassenwartin
TOP 6
Bericht der Kassenprüfer
TOP 7
Entlastung des Vorstandes
TOP 8
Satzungsänderungen
 § 11 Vorstand
A. Aktueller Text/Inhalt:
 Der Vorstand besteht aus vier Personen:
 dem/der 1. Vorsitzenden
 dem/der 2. Vorsitzenden
 dem/der Kassierer/in und
 dem/der Jugendwart/in
 Die Amtsinhaber können Aufwendungsersatz erhalten.
Näheres regelt § 2 dieser Satzung.
 Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassierer/in
und
der/die
Jugendwart/in.
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die
Dauer von drei Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt
der Vorstand im Amt, längstens jedoch für einen Zeitraum
von sechs Monaten nach Ende der jeweiligen Wahlperiode.
Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der
Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des
Ausgeschiedenen wählen. Wählbar sind Vereinsmitglieder
auf der Grundlage des § 6.
 § 11 Vorstand
B. Neuer/geänderter Text/Inhalt:
Änderung
Änderung
 Der Vorstand besteht aus vier Personen:
 dem/der 1. Vorsitzenden
 dem/der 2. Vorsitzenden
 dem/der Kassierer/in und
 dem/der Schriftführer/in
 Die Amtsinhaber können Aufwendungsersatz erhalten.
Näheres regelt § 2 dieser Satzung.
 Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die 1.
Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Kassierer/in
und
der/die
Schriftführer/in.
Jeweils
zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die
Dauer von drei Jahren gewählt. Bis zu einer Neuwahl bleibt
der Vorstand im Amt, längstens jedoch für einen Zeitraum
von sechs Monaten nach Ende der jeweiligen Wahlperiode.
Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der
Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des
Ausgeschiedenen wählen. Wählbar sind Vereinsmitglieder
auf der Grundlage des § 6.
 § 13 Gesamtvorstand
A. Aktueller Text/Inhalt:
 Der Gesamtvorstand besteht aus:
 dem geschäftsführenden Vorstand
 1.und 2. Vorsitzende/r, Kassierer/in und Jugendwart
und
 den Abteilungs-/Spartenleitern/innen

Fußball

Tischtennis

Turnen/Leichtathletik

Freizeitsport
 Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Kassenführung, Buchung der Einnahmen und Ausgaben,
Rechnungslegung und Sicherung des Vereinsvermögens
verantwortlich.
 Sämtliche zum Gesamtvorstand gehörenden Vereinsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch die
Mitgliederversammlung gewählt und ernannt.
 Die Wiederwahl ist möglich.
 Sie können zusätzlich weitere Vereinsämter/Funktionen
nach dieser Satzung übernehmen und ausüben.
 § 13 Gesamtvorstand
B. Neuer/geänderter Text/Inhalt:
Änderung
Änderung
Änderung
 Der Gesamtvorstand besteht aus:
 dem geschäftsführenden Vorstand
 1.u. 2. Vorsitzende/r, Kassierer/in u. Schriftführer/in
und
 den Abteilungs-/Spartenleitern/innen

Fußball

Tischtennis

Turnen/Leichtathletik

Freizeitsport
und
 dem/der Jugenwart/in
 Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Kassenführung, Buchung der Einnahmen und Ausgaben,
Rechnungslegung und Sicherung des Vereinsvermögens
verantwortlich.
 Der/die Schriftführer/in ist u.a. für die Bearbeitung
(Aktualisierungen, Auswertungen, statistische
Meldungen u.ä.) des Vereinsprogrammes sowie für die
Erstellung von Protokollen verantwortlich.
 Sämtliche zum Gesamtvorstand gehörenden Vereinsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch die
Mitgliederversammlung gewählt und ernannt.
 Die Wiederwahl ist möglich.
 Sie können zusätzlich weitere Vereinsämter/Funktionen
nach dieser Satzung übernehmen und ausüben.
TOP 11
Grußworte
TOP 12
Allgemeines / Sonstiges
a.
Termine
b.
Fragen/Anregung aus der Versammlung
In der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen, verbleibe ich im Namen des Vorstandes mit
sportlichen und kameradschaftlichen Grüßen!
Für den Vorstand