Medizinische Fakultät Dekanat Prozessübersicht zur Promotion an der Medizinischen Fakultät der UZH 1. Online-Bewerbung Diese führt zur Immatrikulation. Beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen: http://www.uzh.ch/studies/application/generalinformation/deadlines.html Doktorandin/Doktorand Kontaktaufnahme mit Doktorvater/Doktormutter bzw. Referent/Referentin: Unterzeichnung der Vereinbarung zur Erstellung einer Doktorarbeit an der MeF Kanzlei Medizinische Fakultät Ausstellung der Doktorandenbestätigung www.uzh.ch/studies/applicatio n/doktoratphd.html Online-Bewerbung www.uzh.ch/studies/application /doktoratphd/apply.html Studierende mit ausländischer Vorbildung Studierende mit CH-Vorbildung Dauer: ca. 2 – 6 Monate Dauer: ca. 2 – 4 Wochen Anerkennung durch MEBEKO Zulassung durch Kanzlei Zulassung durch Kanzlei Immatrikulation Start mit Dissertation 2. Schreiben der Dissertation Sollten inhaltliche Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Doktormutter / Ihren Doktorvater. Formale Vorschriften oder Informationen zu administrativen Abläufen finden Sie auf der Website der Medizinischen Fakultät: http://www.med.uzh.ch/Dissertation.html Dauer: ca. 2 – 8 Semester 3. Einreichen der Dissertation Da das Gesuch vor und nach der Fakultätssitzung von verschiedenen fakultären und universitären Instanzen (Dissertationskommission, Zweitgutachten) beurteilt werden muss, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass von der Einreichung der Arbeit bis zur Promotion mindestens 1 bis 3 Semester vergehen können. Einreichung der Dissertationsunterlagen gemäss Checkliste http://www.med.uzh.ch/Dissertation.html Vollständigkeits- und Richtigkeitsprüfung Sollten formale Anforderungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie die Unterlagen zur Korrektur zurück. Korrektur formaler Mängel Dauer: ca. 1 – 2 Monate Empfangsbestätigung inkl. Information über nächste Schritte Korrektur inhaltlicher Mängel Prüfung und Begutachtung durch die Dissertationskommission Wird an der Fakultätssitzung zur Genehmigung vorgelegt Geduld: No news is good news Information betreffend Genehmigung Zusammen mit dem Genehmigungsschreiben erfolgt die Rückgabe der eingereichten Unterlagen. Sie erhalten das "Gut zum Druck". Erst danach können Sie die Pflichtexemplare drucken lassen. Druck und Verteilung der Pflichtexemplare Zustellung der Bescheinigung über abgelieferte Pflichtexemplare an die MeF Dauer: ca. 2 – 6 Monate Innerhalb von 24 Monaten ab Genehmigung drucken und verteilen Empfangsbestätigung inkl. Einladung zur Promotionsfeier Zustellung der Urkunde und des Promotionsausweises Der Promotionsausweis berechtigt Sie ab Ausstellungsdatum, den Titel Dr med. / Dr. med. dent. / Dr. med. chiro. zu tragen. Sie können sich jetzt exmatrikulieren Promotionsfeier: Persönliche Gratulation durch den Dekan zur erfolgten Promotion Dauer: ca. 1 – 2 Monate
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