Kommunal•Rundschau - Gemeinde Parthenstein

Kommunal•Rundschau
Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein
Grethen • Großsteinberg • Klinga • Pomßen
Mitteilungen • Veranstaltungen • Anzeigen • kostenlos an alle Haushalte
Sehr geehrte Einwohner und Gäste der Gemeinde Parthenstein,
ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates und der
Mitarbeiterinnen der Verwaltung, für das bevorstehende Osterfest
sonnige und erholsame Feiertage.
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Ihr Bürgermeister Jürgen Kretschel
22. März 2016
Ausgabe März 2016
22. März 2016
Kommunal•Rundschau Parthenstein
Die nächste
Kommunalrundschau der
Gemeinde Parthenstein
erscheint
am 19. April 2016
Redaktionsschluss
ist der
7. April 2016.
Unsere Gemeinde
im Internet:
www.parthenstein.de
Öffnungszeiten
der Gemeinde Parthenstein
Stadtverwaltung Naunhof
- Außenstelle Parthenstein Großsteinberg
Große Gasse 1
04668 Parthenstein
Dienstag
Donnerstag
Freitag
9 – 12 und 13 – 18 Uhr
9 – 12 und 13 – 15 Uhr
9 – 12 Uhr
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Parthenstein – 04668 Parthenstein,
Große Gasse 1 Telefon 034293/5220
Fax: 034293/29232
E-Mail: [email protected]
Verantwortliche für den Amtlichen Teil:
Bürgermeister Gemeinde Parthenstein
Jürgen Kretschel
Bürgermeister Stadt Naunhof
Volker Zocher
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Bürgermeister Jürgen Kretschel
Die „Kommunalrundschau“ wird an alle
erreichbaren Haushalte und gewerblichen
Einrichtungen der Gemeinde Parthenstein mit
den OT Grethen, Großsteinberg, Klinga und
Pomßen verteilt. Weitere Exemplare liegen in
der Außenstelle Parthenstein der Stadtverwaltung Naunhof – Große Gasse 1 in 04668 Parthenstein aus oder können gegen Kostenerstattung beim Herausgeber bezogen werden.
Gesamtherstellung:
Riedel – Verlag und Druck KG
Gottfried-Schenker-Straße 1
09244 Lichtenau/OT Ottendorf
Telefon 037208/876100
Fax 037208/876299
E-Mail [email protected]
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AMTLICHE MITTEILUNGEN
■ Die Stadt Naunhof gibt im Namen der Gemeinde Parthenstein
bekannt:
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderat am 18.02.2016
Beschluss 01/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung
den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr
2014.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
Davon anwesend:
Abstimmungsberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
16
8 + BM
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Beschluss 02/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung
den Prüfbericht zur Jahresrechnung 2012.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
16
Davon anwesend:
8 + BM
Abstimmungsberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltung:
0
Beschluss 03/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
beschließt einstimmig in öffentlicher Sitzung
die 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung
über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von
Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein“ vom 29.10.2015.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
Davon anwesend:
Abstimmungsberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
16
8 + BM
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Beschluss 04/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung
die Wahl des Kameraden Michael Pohl zum
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klinga
sowie des Kameraden Christian Michael zum
Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Klinga.
Die Kameraden werden vom Bürgermeister
für die Dauer von 5 Jahren in das jeweilige
Amt berufen.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
Davon anwesend:
Abstimmungsberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
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8 + BM
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Beschluss 05/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung
die Annahme der Spende von Marco Freimuth, Neue Straße 3, 04668 Parthenstein in
Höhe von 333,00 Euro für die Kindertagesstätte „Schlossmäuse“ Pomßen.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
Davon anwesend:
Abstimmungsberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
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Beschluss 06/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung
die Annahme der Spende in Höhe von 14,40
Euro von der Backhaus Hennig GmbH, 04442
Zwenkau, Schmiedeweg, für die Kindertagesstätte „Waldhäuschen“ der Gemeinde Parthenstein.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
Davon anwesend:
Abstimmungsberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
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Beschluss 07/02/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein
bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung
die Annahme der Spende in Höhe von 532,50
Euro von Allgemeine Baustoff-HandelsContor GmbH, Pönitzer Weg 15, 04425
Taucha für die
Kindertagesstätte „Waldhäuschen“
Großsteinberg
Kindertagesstätte Schlossmäuse“ Pomßen
Kindertagesstätte „Storchennest“ Grethen
Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Klinga
Hort Großsteinberg
der Gemeinde Parthenstein. Jede Einrichtung
erhält 106,50 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Gemeinderäte gesamt:
Davon anwesend:
Abstimmungsberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
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Jürgen Kretschel
Bürgermeister
Für die Bekanntmachung
Volker Zocher
Bürgermeister Stadt Naunhof
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22. März 2016
Kommunal•Rundschau Parthenstein
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung der 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein“ vom 29.10.2015.
Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2016 die 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über
die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein“ vom 29.10.2015 beschlossen:
HORT
1. Kind
2. Kind
3. Kind
Familien
Betreuungsstunden
bis 6 Std./Tag
bis 5 Std./Tag
bis 2 Std./Tag
(100 %)
(83,33%)
(33,33%)
75,00 Euro
62,50 Euro
25,00 Euro
45,00 Euro
37,50 Euro
15,00 Euro
15,00 Euro
12,50 Euro
5,00 Euro
Alleinerziehende
Betreuungsstunden
bis 6 Std./Tag
bis 5 Std./Tag
bis 2 Std./Tag
(100 %)
(83,33%)
(33,33%)
67,50 Euro
56,25 Euro
22,50 Euro
40,50 Euro
33,75 Euro
13,50 Euro
13,50 Euro
11,25 Euro
4,50 Euro
Die 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen
und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein tritt am Tag nach
ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Parthenstein, 18.02.2016
Jürgen Kretschel
Bürgermeister
Für die Bekanntmachung
Volker Zocher
Bürgermeister Stadt Naunhof
■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Parthenstein über die Neuwahl
des Friedensrichters für die Stadt Naunhof und die Gemeinden Belgershain sowie Parthenstein
Die Stadt Naunhof ist verpflichtet, eine
Schiedsstelle zu errichten (Gesetz über die
Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung
von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr.
1 der Zivilprozessordnung (SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999, Stand vom 1. April
2014).
Die Amtszeit des Naunhofer Friedensrichters
endet am 18.04.2016.
Die Stadt Naunhof sucht ab April 2016 ehrenamtlich
• eine/n Friedensrichter/in
• eine/n Stellvertreter/in des Friedensrichters / der Friedensrichterin
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Sitz der Schiedsstelle ist Naunhof. Die Friedensrichterin / der Friedensrichter (im Folgenden vereinfacht: Friedensrichter, Stellvertreter) ist für das Gebiet der Stadt Naunhof und
der Gemeinden Belgershain und Parthenstein
zuständig. Die Naunhofer Schiedsstelle ist
derzeit mit einem ehrenamtlichen Friedensrichter besetzt.
Die Aufgabe des Friedensrichters besteht
darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens
kleinere Meinungsverschiedenheiten oder
Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette des
Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ärger mit dem Vermieter,
aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Der Stellvertreter kann an den Verhandlungen
der Schiedsstelle teilnehmen und übernimmt
dann die Aufgabe des Protokollführers. Der
Stellvertreter des Friedensrichters vertritt den
Friedensrichter im Verhinderungsfall. Im
Vertretungsfall führt der Stellvertreter das
Protokoll.
Friedensrichter und Stellvertreter werden für 5
Jahre vom Naunhofer Stadtrat gewählt und
können auch wiedergewählt werden. Die
Bestätigung der Gewählten erfolgt durch das
Amtsgericht Grimma.
Dieses Ehrenamt können Einwohner der
Stadt Naunhof, der Gemeinden Belgershain
sowie der Gemeinde Parthenstein übernehmen, die Interesse an einer solchen Aufgabe
haben. Sie sollen mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Hinweise: Friedensrichter und Stellvertreter
müssen nach Persönlichkeit und Fähigkeiten
für das Amt geeignet sein.
Friedensrichter oder Stellvertreter kann nicht
sein,
• wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als
Notar bestellt ist,
• die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
• das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder
Justizbediensteter tätig ist,
• die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche
Anordnung in der Verfügung über sein
Vermögen beschränkt ist.
Friedensrichter oder Stellvertreter soll nicht
sein, wer
• bei Beginn der Amtsperiode das 30.
Lebensjahr noch nicht oder das 70.
Lebensjahr schon vollendet haben wird,
• nicht in der Stadt Naunhof oder in den
Gemeinden Belgershain oder Parthenstein
wohnt,
• gegen die Grundsätze der Menschlichkeit
oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat
oder
• wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.
Interessenten bewerben sich bitte schriftlich
bei der
Stadtverwaltung Naunhof
Ordnungsamt
Markt 1
04683 Naunhof
bis zum 13.04.2016 (Bewerbungsschluss).
Im Bewerbungsformular ist anzugeben, für
welches Ehrenamt die Bewerbung gilt. Mit
dem Bewerbungsformular sollen ein formloses Bewerbungsschreiben und ein Lebenslauf mit Lichtbild eingereicht werden.
Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat schriftlich zu erklären, dass die
oben aufgeführten Ausschlussgründe nicht
vorliegen. Dies schließt die Einwilligung,
Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes einzuholen nach §
4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG mit ein. Diese
Erklärung erfolgt über das oben angegebene
Bewerbungsformular.
Interessenten fordern das Bewerbungsformular bitte rechtzeitig
• schriftlich über die oben angegebene
Adresse oder
• per Fax 034293/42168 oder
• per Mail [email protected]
oder
• telefonisch 034293/42125 (Ansprechpartner Herr Brcak)
an.
Naunhof, den 07.03.2016
gez. Zocher
Bürgermeister der Stadt Naunhof
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22. März 2016
Kommunal•Rundschau Parthenstein
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Landratsamt
Landkreis Leipzig
Vermessungsamt Sachgebiet
Ländliche Neuordnung
Bodenordnungsverfahren: MT/B41
ehemalige Schweinemastanlage in Großsteinberg
Beiersdorfer Weg
Gemarkung:
Gemeinde:
Aktenzeichen:
Großsteinberg
Parthenstein
10163-847.225-MT/B41
■ Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Feststellung
Das Landratsamt Landkreis Leipzig stellt
hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung
nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz i. V. m. §§ 32 Satz 3 und 33
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und § 6 Satz
3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von
Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli
1994 (SächsGVBl. S. 1429) in der jeweils
heute gelten Fassung, fest.
Begründung:
1. Zuständigkeit
Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist für die
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 53 Abs. 3 LwAnpG i.V.m. § 1
Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung
von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom
15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429) sowie § 3
Nr. 4 des Gesetzes zur Neugliederung des
Gebietes der Landkreise des Freistaates
Sachsen (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz - SächsKrGebNG) in der
jeweils heute gültigen Fassung sachlich und
örtlich zuständig.
2. Gründe
Die Grundstückswerte (Abfindungswerte)
waren zu ermitteln, um die Teilnehmer wertgleich abfinden zu können.
Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden
den Beteiligten im Anhörungstermin am
04.11.2015 sowie in einem weiteren Anhörungstermin am 14.01.2016 im Versammlungsraum des Vermessungsamtes, Raum
107, Landratsamt Landkreis Leipzig erläutert.
Die Ergebnisse der Wertermittlung mit Wertermittlungskarte und das der Wertermittlung
zugrunde
liegende
Gutachten
vom
31.07.2015 des Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dr. Jörg Spinda
haben im Anschluss an die beiden Termine
jeweils 4 Wochen im Landratsamt Landkreis
Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Zimmer 303 und im
Anschluss an den Termin vom 04.11.2015 in
der Gemeindeverwaltung in Parthenstein zur
Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Während der Auslegung wurden keine mündlichen und schriftlichen Einwendungen gegen
die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.
Gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. den §§ 32,
33 FlurbG und § 6 AGFlurbG werden die
Ergebnisse
der
Wertermittlung
vom
31.07.2011 somit festgestellt.
Der Widerspruch ist schriftlich beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Hausanschrift:
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
Stauffenbergstraße 4
04550 Borna
oder
Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift:
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
04552 Borna
oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
oder
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Sachgebiet Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
einzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der
Wertermittlung kann innerhalb eines Monats
nach dessen Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu
begründen.
Borna, den 19. Februar 2016
Scheithauer
Amtsleiter Vermessungsamt
DS
ALLGEMEINE MITTEILUNGEN
■ Information zum Erarbeitungsstand der Markterkundung zur Förderung des Ausbaues des Breitbandnetzes
Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Parthenstein,
wie Sie bereits wissen, hat die Gemeinde Parthenstein gemeinsam mit
der Stadt Naunhof das Ingenieurbüro Planernetzwerk mit der
Markterkundung zum Internetbreitbandausbau beauftragt. Diese
Markterkundung ist die Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an
einer guten, arbeitsfähigen Internetversorgung und gleichzeitig Basis
für eine mögliche Förderung des Breitbandausbaues.
Nach der Aufforderung im Amtsblatt, vorrangig an die Gewerbetreibenden, den Bedarf an leistungsfähigen Internetverbindungen
anzumelden, wurde seitens des beauftragten Ingenieurbüros das
Ergebnis der Markterkundung zusammengefasst und am 16.02.2016
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auf der Internetseite der Digitalen Offensive Sachsen (DIOS) veröffentlicht. Der Veröffentlichungszeitraum läuft 30 Tage. Während
dieser Zeit haben Telekommunikationsanbieter die Möglichkeit, sich
zu Ausbauabsichten zu äußern.
Sobald es neue Entwicklungen bezüglich des Breitbandausbaues gibt,
werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Jürgen Kretschel
Bürgermeister
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Kommunal•Rundschau Parthenstein
ALLGEMEINE MITTEILUNGEN
■ Parthensteiner Feuerwehr braucht Unterstützung!
Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Parthenstein,
in diesem Jahr mussten unsere Ortsfeuerwehren bereits 3-mal zu
Brandeinsätzen ausrücken, wovon die Kameraden bei einem
Einsatz zu einem brennenden Wohnhaus gerufen wurden und bei
einem weiteren Einsatz rechtzeitig vor Ort waren, um den Brand
eines Wohnhauses in letzter Minute zu verhindern. Weitere Einsätze
der Kameraden sind nach Verkehrsunfällen nötig, um Menschen
aus Fahrzeugen zu retten oder die Unfallstellen zu sichern und zu
säubern. Bisher konnten unsere Kameraden diese Aufgaben stets
souverän lösen, aber „Was ist aber, wenn es brennt und keiner
kommt?“
Viele Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr Parthenstein
arbeiten außerhalb der Gemeinde und können z.B. tagsüber nicht
zu den Einsätzen kommen. Manch einer ist krank, andere im Urlaub
- so ist es oft nicht abgesichert, dass die nötige Besatzung von 6
Kameraden pro Einsatzfahrzeug ausrücken kann.
Es ist laut § 15 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz Aufgabe der Kommune,
eine Gemeindefeuerwehr aufzustellen. Parthenstein verfügt über
eine Gemeindefeuerwehr mit 4 Ortsfeuerwehren, in jedem Ortsteil
eine.
Der Verpflichtung über die vorgeschriebene Ausstattung und
Ausrüstung der Feuerwehren kommt die Gemeinde Parthenstein
stets nach, ebenso wird sehr viel Wert auf die gute Ausbildung
unserer Kameraden gelegt. Bei Einsätzen oder Lehrgängen der
Kameraden während der Arbeitszeit erstattet die Gemeinde
Parthenstein den Arbeitgebern den entstandenen Lohnausfall.
Mein Anliegen als Bürgermeister dieser Gemeinde und als
Verantwortlicher für die Freiwillige Feuerwehr besteht derzeit darin,
interessierte Parthensteiner Männer und Frauen für die Mitarbeit in
einer unserer 4 Ortsfeuerwehren zu gewinnen. Der Schwerpunkt
liegt dabei besonders in den OT Großsteinberg, Grethen und
Pomßen. Die Ortsfeuerwehr Klinga hat sich in den letzten eine gute
Kameradschaft aufgebaut, freut sich aber natürlich über weitere
Unterstützer.
Ich appelliere an die jungen Männer und Frauen ab 16 Jahre aus
Parthenstein, die Kameraden unserer Feuerwehren zu unterstützen
und ebenfalls eine Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw.
Feuerwehrfrau zu machen. Es ist eine anspruchsvolle
ehrenamtliche Tätigkeit, die Zeit und Mühe kostet, wofür man aber
im Ernstfall Dank und Wertschätzung erfährt. Außerdem pflegen
unsere Ortswehren eine gute Kameradschaft, die auch in diversen
gesellschaftlichen Höhepunkten ihren Niederschlag findet.
Kommen Sie zu einem der regelmäßigen Dienste (Termine hängen
an den Feuerwehrgerätehäusern) und informieren Sie sich über die
Tätigkeit der Feuerwehr oder lassen Sie sich von mir oder unserem
Gemeindewehrleiter, Sven Medicke, beraten. Wir können jede
ehrenamtliche Unterstützung gebrauchen.
Ihr Bürgermeister
Jürgen Kretschel
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag
Es feierten folgende Rentnerinnen und Rentner ihren Geburtstag
in Großsteinberg
Frau Schneider, Elisabeth
Herr Dröger, Siegfried
Frau Hofmann, Elfriede
85 Jahre
85 Jahre
95 Jahre
in Pomßen
Frau Hauf, Gertrud
85 Jahre
in Klinga
Frau Schmidt, Marianne
Frau Müller, Erika
75 Jahre
90 Jahre
Wir gratulieren auch den ungenannten Jubilaren recht herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr viel Gesunheit, Glück und
persönliches Wohlergehen.
Gemeinde Parthenstein
MITTEILUNGEN DER VEREINE
EINLADUNG zum OSTERFEUER am SAMSTAG, 26. MÄRZ 2016 AB 17.00 UHR
AUF DER HÜHNERKOPPEL IN GROßSTEINBERG.
Die Kameraden und Vereinsmitglieder möchten ihren Besucher ein paar gemütliche Stunden mit diversen Speisen vom
Grill sowie kalten und warmen Getränken bereiten. Auch in diesem Jahr wird das Feuer in der Feuerstelle abgebrannt
und es wird kein Baumverschnitt entgegengenommen. Unsere kleinen Gäste können sich an der kleinen Feuerschale
einen Knüppelkuchen backen! Das Osterfeuer wird 23 Uhr wieder gelöscht.
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großsteinberg und die Mitglieder des Vereins Freunde der Feuerwehr Großsteinberg e.V. freuen sich auf viele Besucher des traditionellen Osterfeuers.
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22. März 2016
Kommunal•Rundschau Parthenstein
MITTEILUNGEN DER VEREINE
SV Klinga - Ammelshain e.V
■ BAMBINI TRAINING
Auch in dieser Saison bietet der SV Klinga-Ammelshain e.V wieder ein unverbindliches, kostenloses Kindertraining an.
unsere letztjährige Gruppe ist auf 16 Kinder angewachsen, daraus verlassen 10 Kinder die Gruppe in das F-Juniorenteam.
Wer ?
Wo ?
Wann ?
Was ?
Fragen ?
Jungen und Mädchen der Jahrgänge 2010 und jünger
Sportplatz Klinga
ab April mittwochs 17.00 Uhr
Fußballtraining mit Spaß am Fußball & ohne Leistungsdruck
an 01728869233 Kay-Uwe Droll
Natürlich können auch Interessenten der Jahrgänge 2008 und 2009 unser F-Juniorenteam verstärken!
■ Jugendfeuerwehr Klinga - ich bin dabei!
Jugendfeuerwehr Klinga - das ist Technik, Teamgeist, Action und Spaß
in einem. Wann bist auch du mit dabei?
Technik - Action - Spiel
Du hast Interesse an Technik und allem Neuen? Sport und Aktivität
sind dir wichtig? Dann bist du bei der Jugendfeuerwehr Klinga genau
richtig! Hier kannst du mit anderen Mädchen und Jungen deine Freizeit
aktiv und sinnvoll verbringen.
Freundschaft - Teamgeist - Engagement
Du legst Wert auf echte Freunde und Kameradschaft? Anderen zu
helfen, ist für dich selbstverständlich? Bei der Jugendfeuerwehr Klinga
wirst du neue Freunde kennenlernen und kannst dich in einem starken
Team für viele interessante Themen engagieren.
Sport - Spaß - Abenteuer
In deiner Freizeit willst du was erleben? Nur Rumhängen ist nichts für
dich? Melde dich bei der Jugendfeuerwehr an! Eine Vielzahl von
Freizeitaktivitäten, wie sportliche Wettbewerbe, Exkursionen und
Erlebnis-Camps, lassen keine Langeweile aufkommen.
Kostenfrei und sicher
Deine Mitgliedschaft und die Teilnahme an unseren Aktivitäten wie
Camps, Ausflügen sowie Sportveranstaltungen ist für dich kostenlos
und wird durch die Gemeindeverwaltung und unseren Förderverein
großzügig unterstützt. Bei allen Aktivitäten unserer Jugendfeuerwehr
bist du unfallversichert.
Sei mit dabei!
Egal, ob Mädchen oder Junge: Wenn du mindestens 10 Jahre alt bist,
darfst du mit Einverständnis deiner Eltern bei uns mitmachen. Du hast
Interesse? - Dann sprich uns einfach an, melde dich per E-Mail unter
jugendfeuerwehr(at)feuerwehr-klinga.de oder komme einfach zu einem
unserer vierzehntäglichen Treffen in die Freiwillige Feuerwehr Klinga.
>>> mehr Informationen unter www.feuerwehr-klinga.de
Unsere Gemeinde im Internet: www.parthenstein.de
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22. März 2016
Kommunal•Rundschau Parthenstein
MITTEILUNGEN DER VEREINE
KSV Großsteinberg
■ Mitteilung des KSV Großsteinberg e.V.
..hier rollt die Kugel
Die Saison 2015/16 beendet unsere Herrenmannschaft auf Platz 5.
Turbine Grimma hingegen konnte sich den 2. Platz sichern.
Die Frauen bestreiten am 22.3.2016 ihr letztes Spiel beim KSV Thallwitz, dem Tabellenführer dieser Saison.
Mittlerweile fanden bereits die Vorläufe zu den Muldental-Einzelmeisterschaften statt, zu denen sich Sabine Rückert, Kerstin Pauketat,
Bärbel Thomas, Gerd Lohse, Erhard Faust und Thomas Rühlemann in
ihren Altersklassen für das Finale qualifizieren konnten, welches am
19.3.2016 in Bennewitz stattfand.
Für unsere Mitglieder hier bereits die Information, dass am Donnerstag,
den 7.4.2016 unsere nächste Mitgliederversammlung stattfinden wird.
Zeitpunkt und Tagesordnung entnehmt ihr bitte dem Aushang auf der
Kegelbahn. Wir bitten um rege Teilnahme.
Gern möchten wir an dieser Stelle noch auf unsere neue Internetseite
verweisen, die Sie unter www.ksv-grosssteinberg.mein-verein.de/
besuchen können. Auch da finden Sie alle Ergebnisse und Neuigkeiten
rund um den KSV Großsteinberg e.V. sowie den Belegungsplan für Ihre
Anfrage zur Buchung unserer Kegelbahnanlage für z.B. Ihre nächste
Familienfeier.
Der Vorstand des KSV Großsteinberg wünscht Ihnen und unseren
Mitgliedern ein frohes Osterfest.
Heimatverein Großsteinberg
■ Großsteinberger Ortschronist und Heimatverein laden ein zur Frühjahrswanderung
Am 16. April bittet der Heimatverein Großsteinberg wieder zu seiner
traditionellen Frühlingswanderung mit dem Ortschronisten. Ziel ist in
diesem Jahr das Naturfreundehaus in Grethen. Wir werden den dortigen Weidendom mit seinen skurrilen Figuren sehen und von Christian
Wetzel, Herbergsvater und Chef des Naturfreundehauses, auch einiges über die geschichtsträchtige Herberge erfahren.
Danach gehen wir weiter zum Dorfgemeinschaftszentrum in Grethen.
Dort bieten die Frauen des Heimatvereins Kaffee und Kuchen zur Stärkung an. Wer möchte, kann auch das nebenan liegende Grethener
Feuerwehrmuseum besichtigen. Es hat geöffnet und Museumsleiter
Gerd Winkler ist informiert. Dieses Angebot ist jedoch nicht mehr Teil
der Frühlingswanderung. Diese endet mit der Einkehr im DGZ.
Treffpunkt ist wie immer der Vorplatz vor der „Alten Schule“ (Alte Dorfstraße 13). Wir starten, ebenfalls wie immer, 13:00 Uhr.
Wir freuen uns auf Sie -Heimatverein Großsteinberg e.V.
SV Klinga-Ammelshain
■ Der SV Klinga-Ammelshain gratuliert
zum Frauentag
Heimatverein „Grethener Störche“ e.V.
■ Der Heimatverein
„Grethener Störche“ hatte Jubiläum
Die „Montags-Sportgruppe“ des SV Klinga-Ammelshain
Sportfreund Hilsberg überreichte, im Auftrag des Vorstandes des SV,
den Damen der Montags-Sportgruppe und den Frauen in unserer
Gemeindeverwaltung einen Blumengruß zum Frauentag. Die FußballDamen bekommen diese Ehrung zu ihrem ersten Heimspiel, nach der
Winterpause. Den Frauen von der Gemeindeverwaltung Parthenstein
wollen wir für ihre gute Zusammenarbeit danken.
Anzeige(n)
Viele Vereinsmitglieder fragten
sich am 16.01.2016 wohin die Zeit
nur ist.
Bei herrlichem Schneefall und
einem heißen Pott Glühwein oder
Punch an der wärmenden Feuerschale wurde wieder zusammen
gerückt.
An diesem Abend wurden auf zehn
erfolgreiche Jahre Vereinsgeschichte geblickt und sich an viele
Kuriositäten, Bekanntschaften und Sponsoren, Hindernisse, Arbeitseinsätze und ehemalige Mitglieder erinnert.
Die Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Klinga ließen es
sich nicht nehmen, Ihrem langjährigen Partner aufs Herzlichste zu
gratulieren.
Danke wurde auf diesem Wege auch mal wieder den Vereinsmitgliedern nebst ihren Familien gesagt, denn ohne sie kann ein Verein nicht
LEBEN…
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22. März 2016
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Kommunal•Rundschau Parthenstein
SONSTIGE INFORMATIONEN
■ Information zum Stand der Restaurierung des
Geläutes der St. Martinskirche Großsteinberg
Der
Kirchenvorstand
bedankt sich an dieser Stelle erst einmal ganz herzlich
für die bisherige Unterstützung. Die Resonanz auf den
Aufruf zur Mithilfe bei der
Restaurierung der Glocken
und des Turmes sowie der
Ersatzbeschaffung einer
Glocke zeigt auch, dass bei
den
Einwohnern
und
Firmen ein großes Interesse
an der Erhaltung dieses
kulturhistorischen Gebäudes besteht. Nach der nun
vorliegenden Kostenschätzung durch den Glockensachverständigen wird die
Bausumme der Restaurierung einschließlich der Neubeschaffung
einer Glocke ca. 104.000,00 Euro betragen.
Nach Ostern soll in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro RitterMüller mit der Bauplanung begonnen werden.
Wir werden Sie in der Kommunalrundschau weiterhin über den
Fortschritt der Restaurierung der Glocken in der Kirche Großsteinberg informieren.
Wer uns weiterhin mit einer Spende unterstützen möchte, nachfolgend die Einzahlungsmöglichkeiten:
Kassenverwaltung Grimma bei der KD-Bank
IBAN: DE17 350 601 9016 7040 9054 BIC: GENODED1DKD
Verwendungszweck: Geläut Großsteinberg
Eine Bareinzahlung im Pfarramt Pomßen ist ebenfalls möglich.
Auf Wunsch kann auch eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Alle eingegangenen und eingehenden Spenden werden zu
100% für das Bauvorhaben verwendet!
Für Fragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Katja Pluntke, Tel. 0151 56987936 und
Rolf Albrecht, Tel. 0172 9521716
■ Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Grethen
am 9. April 2016
Liebe Grethener,
Vieles wurde beim letzten Arbeitseinsatz auf dem Grethener Friedhof
im November 2015 geschafft. Ehemalige Wandstellen wurden pflegeleichter gestaltet. Wildwuchs entfernt…
Vielen Dank an alle, die so tatkräftig mitgeholfen haben.
Am Samstag 9. April 2016 wollen wir uns ab 8.30 Uhr weitere Arbeiten
vornehmen.
Das geht nur mit Ihnen gemeinsam. Was ist zu tun?
Z.B. das Richten von Bordsteinen.
Das Einebnen von Wiesenflächen mit Mutterboden und einsäen.
Das Ausgraben von nicht mehr notwendigen Grabeinfassungen.
Der Abtransport defekter Steine.
Bitte bringen Sie dafür geeignetes Werkzeug mit. Spaten + Schaufel,
Schubkarre, Sackkarre, Handschuhe…
Ansprechpartner in Grethen ist Herr Bürgel.
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22. März 2016
Kommunal•Rundschau Parthenstein
SONSTIGE INFORMATIONEN
ANZEIGEN
■ Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Grethen
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Grethen am
Freitag, 08.04.2016 - 19.00 Uhr
in der Gaststätte „Zur Treve“ Grethen
werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grethen gehören und auf denen die Jagd
ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
- Auswertung Jagdjahr 2015 - 2016
- Beschluss Haushaltsplan und Jahresrechnung
- Jagdessen
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Grethen
■ Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Pomßen
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
Pomßen am
Freitag, 01.04.2016 - 19.00 Uhr
in der Agrargenossenschaft Pomßen
Tagesordnung
1. Rechenschaftsbericht
2. Kassenbericht
3. Neuwahl des Vorstandes
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pomßen
■ Bekanntmachung
der Jagdgenossenschaft Großsteinberg
Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Großsteinberg
findet am
Freitag, den 01.04.2016 - 19:00 Uhr
im Naturfreundehaus Grethen statt.
Dazu werden alle Mitglieder, die Eigentümer von Grundflächen, welche
zum Jagdbezirk Großsteinberg gehören und auf denen die Jagd
ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
2. Auswertung des Jagdjahres 2015/2016
3. Kassenbericht und Haushaltsplan
4. Diskussion
5. Jagdessen und gemütliches Beisammensein
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gez.: Vorstand der Jagdgenossenschaft Großsteinberg
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