Kommunal•Rundschau Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein Grethen • Großsteinberg • Klinga • Pomßen Mitteilungen • Veranstaltungen • Anzeigen • kostenlos an alle Haushalte Sehr geehrte Einwohner und Gäste der Gemeinde Parthenstein, ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates und der Mitarbeiterinnen der Verwaltung, für das bevorstehende Osterfest sonnige und erholsame Feiertage. C M Y K Ihr Bürgermeister Jürgen Kretschel 22. März 2016 Ausgabe März 2016 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein Die nächste Kommunalrundschau der Gemeinde Parthenstein erscheint am 19. April 2016 Redaktionsschluss ist der 7. April 2016. Unsere Gemeinde im Internet: www.parthenstein.de Öffnungszeiten der Gemeinde Parthenstein Stadtverwaltung Naunhof - Außenstelle Parthenstein Großsteinberg Große Gasse 1 04668 Parthenstein Dienstag Donnerstag Freitag 9 – 12 und 13 – 18 Uhr 9 – 12 und 13 – 15 Uhr 9 – 12 Uhr Impressum: Herausgeber: Gemeinde Parthenstein – 04668 Parthenstein, Große Gasse 1 Telefon 034293/5220 Fax: 034293/29232 E-Mail: [email protected] Verantwortliche für den Amtlichen Teil: Bürgermeister Gemeinde Parthenstein Jürgen Kretschel Bürgermeister Stadt Naunhof Volker Zocher Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Kretschel Die „Kommunalrundschau“ wird an alle erreichbaren Haushalte und gewerblichen Einrichtungen der Gemeinde Parthenstein mit den OT Grethen, Großsteinberg, Klinga und Pomßen verteilt. Weitere Exemplare liegen in der Außenstelle Parthenstein der Stadtverwaltung Naunhof – Große Gasse 1 in 04668 Parthenstein aus oder können gegen Kostenerstattung beim Herausgeber bezogen werden. Gesamtherstellung: Riedel – Verlag und Druck KG Gottfried-Schenker-Straße 1 09244 Lichtenau/OT Ottendorf Telefon 037208/876100 Fax 037208/876299 E-Mail [email protected] 2 AMTLICHE MITTEILUNGEN ■ Die Stadt Naunhof gibt im Namen der Gemeinde Parthenstein bekannt: Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderat am 18.02.2016 Beschluss 01/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung den Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2014. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: Davon anwesend: Abstimmungsberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 16 8 + BM 9 9 0 0 Beschluss 02/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung den Prüfbericht zur Jahresrechnung 2012. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: 16 Davon anwesend: 8 + BM Abstimmungsberechtigt: 9 Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltung: 0 Beschluss 03/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein beschließt einstimmig in öffentlicher Sitzung die 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein“ vom 29.10.2015. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: Davon anwesend: Abstimmungsberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 16 8 + BM 9 9 0 0 Beschluss 04/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Wahl des Kameraden Michael Pohl zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klinga sowie des Kameraden Christian Michael zum Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Klinga. Die Kameraden werden vom Bürgermeister für die Dauer von 5 Jahren in das jeweilige Amt berufen. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: Davon anwesend: Abstimmungsberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 16 8 + BM 9 9 0 0 Beschluss 05/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Spende von Marco Freimuth, Neue Straße 3, 04668 Parthenstein in Höhe von 333,00 Euro für die Kindertagesstätte „Schlossmäuse“ Pomßen. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: Davon anwesend: Abstimmungsberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 16 8 + BM 9 9 0 0 Beschluss 06/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Spende in Höhe von 14,40 Euro von der Backhaus Hennig GmbH, 04442 Zwenkau, Schmiedeweg, für die Kindertagesstätte „Waldhäuschen“ der Gemeinde Parthenstein. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: Davon anwesend: Abstimmungsberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 16 8 + BM 9 9 0 0 Beschluss 07/02/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Spende in Höhe von 532,50 Euro von Allgemeine Baustoff-HandelsContor GmbH, Pönitzer Weg 15, 04425 Taucha für die Kindertagesstätte „Waldhäuschen“ Großsteinberg Kindertagesstätte Schlossmäuse“ Pomßen Kindertagesstätte „Storchennest“ Grethen Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Klinga Hort Großsteinberg der Gemeinde Parthenstein. Jede Einrichtung erhält 106,50 Euro. Abstimmungsergebnis: Gemeinderäte gesamt: Davon anwesend: Abstimmungsberechtigt: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 16 8 + BM 9 9 0 0 Jürgen Kretschel Bürgermeister Für die Bekanntmachung Volker Zocher Bürgermeister Stadt Naunhof C M Y K 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein AMTLICHE MITTEILUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein“ vom 29.10.2015. Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2016 die 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein“ vom 29.10.2015 beschlossen: HORT 1. Kind 2. Kind 3. Kind Familien Betreuungsstunden bis 6 Std./Tag bis 5 Std./Tag bis 2 Std./Tag (100 %) (83,33%) (33,33%) 75,00 Euro 62,50 Euro 25,00 Euro 45,00 Euro 37,50 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro 12,50 Euro 5,00 Euro Alleinerziehende Betreuungsstunden bis 6 Std./Tag bis 5 Std./Tag bis 2 Std./Tag (100 %) (83,33%) (33,33%) 67,50 Euro 56,25 Euro 22,50 Euro 40,50 Euro 33,75 Euro 13,50 Euro 13,50 Euro 11,25 Euro 4,50 Euro Die 1. Ergänzung der Anlage 1 zur „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Parthenstein tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Parthenstein, 18.02.2016 Jürgen Kretschel Bürgermeister Für die Bekanntmachung Volker Zocher Bürgermeister Stadt Naunhof ■ Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Parthenstein über die Neuwahl des Friedensrichters für die Stadt Naunhof und die Gemeinden Belgershain sowie Parthenstein Die Stadt Naunhof ist verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten (Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999, Stand vom 1. April 2014). Die Amtszeit des Naunhofer Friedensrichters endet am 18.04.2016. Die Stadt Naunhof sucht ab April 2016 ehrenamtlich • eine/n Friedensrichter/in • eine/n Stellvertreter/in des Friedensrichters / der Friedensrichterin C M Y K Sitz der Schiedsstelle ist Naunhof. Die Friedensrichterin / der Friedensrichter (im Folgenden vereinfacht: Friedensrichter, Stellvertreter) ist für das Gebiet der Stadt Naunhof und der Gemeinden Belgershain und Parthenstein zuständig. Die Naunhofer Schiedsstelle ist derzeit mit einem ehrenamtlichen Friedensrichter besetzt. Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ärger mit dem Vermieter, aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. Der Stellvertreter kann an den Verhandlungen der Schiedsstelle teilnehmen und übernimmt dann die Aufgabe des Protokollführers. Der Stellvertreter des Friedensrichters vertritt den Friedensrichter im Verhinderungsfall. Im Vertretungsfall führt der Stellvertreter das Protokoll. Friedensrichter und Stellvertreter werden für 5 Jahre vom Naunhofer Stadtrat gewählt und können auch wiedergewählt werden. Die Bestätigung der Gewählten erfolgt durch das Amtsgericht Grimma. Dieses Ehrenamt können Einwohner der Stadt Naunhof, der Gemeinden Belgershain sowie der Gemeinde Parthenstein übernehmen, die Interesse an einer solchen Aufgabe haben. Sie sollen mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Hinweise: Friedensrichter und Stellvertreter müssen nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Friedensrichter oder Stellvertreter kann nicht sein, • wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist, • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Friedensrichter oder Stellvertreter soll nicht sein, wer • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird, • nicht in der Stadt Naunhof oder in den Gemeinden Belgershain oder Parthenstein wohnt, • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder • wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war. Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Stadtverwaltung Naunhof Ordnungsamt Markt 1 04683 Naunhof bis zum 13.04.2016 (Bewerbungsschluss). Im Bewerbungsformular ist anzugeben, für welches Ehrenamt die Bewerbung gilt. Mit dem Bewerbungsformular sollen ein formloses Bewerbungsschreiben und ein Lebenslauf mit Lichtbild eingereicht werden. Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat schriftlich zu erklären, dass die oben aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Dies schließt die Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen nach § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG mit ein. Diese Erklärung erfolgt über das oben angegebene Bewerbungsformular. Interessenten fordern das Bewerbungsformular bitte rechtzeitig • schriftlich über die oben angegebene Adresse oder • per Fax 034293/42168 oder • per Mail [email protected] oder • telefonisch 034293/42125 (Ansprechpartner Herr Brcak) an. Naunhof, den 07.03.2016 gez. Zocher Bürgermeister der Stadt Naunhof 3 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein AMTLICHE MITTEILUNGEN Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Bodenordnungsverfahren: MT/B41 ehemalige Schweinemastanlage in Großsteinberg Beiersdorfer Weg Gemarkung: Gemeinde: Aktenzeichen: Großsteinberg Parthenstein 10163-847.225-MT/B41 ■ Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Feststellung Das Landratsamt Landkreis Leipzig stellt hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung nach § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz i. V. m. §§ 32 Satz 3 und 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und § 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429) in der jeweils heute gelten Fassung, fest. Begründung: 1. Zuständigkeit Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 53 Abs. 3 LwAnpG i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429) sowie § 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz - SächsKrGebNG) in der jeweils heute gültigen Fassung sachlich und örtlich zuständig. 2. Gründe Die Grundstückswerte (Abfindungswerte) waren zu ermitteln, um die Teilnehmer wertgleich abfinden zu können. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten im Anhörungstermin am 04.11.2015 sowie in einem weiteren Anhörungstermin am 14.01.2016 im Versammlungsraum des Vermessungsamtes, Raum 107, Landratsamt Landkreis Leipzig erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung mit Wertermittlungskarte und das der Wertermittlung zugrunde liegende Gutachten vom 31.07.2015 des Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dr. Jörg Spinda haben im Anschluss an die beiden Termine jeweils 4 Wochen im Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Zimmer 303 und im Anschluss an den Termin vom 04.11.2015 in der Gemeindeverwaltung in Parthenstein zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Während der Auslegung wurden keine mündlichen und schriftlichen Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben. Gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. den §§ 32, 33 FlurbG und § 6 AGFlurbG werden die Ergebnisse der Wertermittlung vom 31.07.2011 somit festgestellt. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt Landkreis Leipzig Hausanschrift: Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Stauffenbergstraße 4 04550 Borna oder Landratsamt Landkreis Leipzig Postanschrift: Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung 04552 Borna oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna oder Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67 04552 Borna einzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Borna, den 19. Februar 2016 Scheithauer Amtsleiter Vermessungsamt DS ALLGEMEINE MITTEILUNGEN ■ Information zum Erarbeitungsstand der Markterkundung zur Förderung des Ausbaues des Breitbandnetzes Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Parthenstein, wie Sie bereits wissen, hat die Gemeinde Parthenstein gemeinsam mit der Stadt Naunhof das Ingenieurbüro Planernetzwerk mit der Markterkundung zum Internetbreitbandausbau beauftragt. Diese Markterkundung ist die Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an einer guten, arbeitsfähigen Internetversorgung und gleichzeitig Basis für eine mögliche Förderung des Breitbandausbaues. Nach der Aufforderung im Amtsblatt, vorrangig an die Gewerbetreibenden, den Bedarf an leistungsfähigen Internetverbindungen anzumelden, wurde seitens des beauftragten Ingenieurbüros das Ergebnis der Markterkundung zusammengefasst und am 16.02.2016 4 auf der Internetseite der Digitalen Offensive Sachsen (DIOS) veröffentlicht. Der Veröffentlichungszeitraum läuft 30 Tage. Während dieser Zeit haben Telekommunikationsanbieter die Möglichkeit, sich zu Ausbauabsichten zu äußern. Sobald es neue Entwicklungen bezüglich des Breitbandausbaues gibt, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Jürgen Kretschel Bürgermeister C M Y K 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein ALLGEMEINE MITTEILUNGEN ■ Parthensteiner Feuerwehr braucht Unterstützung! Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Parthenstein, in diesem Jahr mussten unsere Ortsfeuerwehren bereits 3-mal zu Brandeinsätzen ausrücken, wovon die Kameraden bei einem Einsatz zu einem brennenden Wohnhaus gerufen wurden und bei einem weiteren Einsatz rechtzeitig vor Ort waren, um den Brand eines Wohnhauses in letzter Minute zu verhindern. Weitere Einsätze der Kameraden sind nach Verkehrsunfällen nötig, um Menschen aus Fahrzeugen zu retten oder die Unfallstellen zu sichern und zu säubern. Bisher konnten unsere Kameraden diese Aufgaben stets souverän lösen, aber „Was ist aber, wenn es brennt und keiner kommt?“ Viele Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr Parthenstein arbeiten außerhalb der Gemeinde und können z.B. tagsüber nicht zu den Einsätzen kommen. Manch einer ist krank, andere im Urlaub - so ist es oft nicht abgesichert, dass die nötige Besatzung von 6 Kameraden pro Einsatzfahrzeug ausrücken kann. Es ist laut § 15 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Aufgabe der Kommune, eine Gemeindefeuerwehr aufzustellen. Parthenstein verfügt über eine Gemeindefeuerwehr mit 4 Ortsfeuerwehren, in jedem Ortsteil eine. Der Verpflichtung über die vorgeschriebene Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehren kommt die Gemeinde Parthenstein stets nach, ebenso wird sehr viel Wert auf die gute Ausbildung unserer Kameraden gelegt. Bei Einsätzen oder Lehrgängen der Kameraden während der Arbeitszeit erstattet die Gemeinde Parthenstein den Arbeitgebern den entstandenen Lohnausfall. Mein Anliegen als Bürgermeister dieser Gemeinde und als Verantwortlicher für die Freiwillige Feuerwehr besteht derzeit darin, interessierte Parthensteiner Männer und Frauen für die Mitarbeit in einer unserer 4 Ortsfeuerwehren zu gewinnen. Der Schwerpunkt liegt dabei besonders in den OT Großsteinberg, Grethen und Pomßen. Die Ortsfeuerwehr Klinga hat sich in den letzten eine gute Kameradschaft aufgebaut, freut sich aber natürlich über weitere Unterstützer. Ich appelliere an die jungen Männer und Frauen ab 16 Jahre aus Parthenstein, die Kameraden unserer Feuerwehren zu unterstützen und ebenfalls eine Ausbildung zum Feuerwehrmann bzw. Feuerwehrfrau zu machen. Es ist eine anspruchsvolle ehrenamtliche Tätigkeit, die Zeit und Mühe kostet, wofür man aber im Ernstfall Dank und Wertschätzung erfährt. Außerdem pflegen unsere Ortswehren eine gute Kameradschaft, die auch in diversen gesellschaftlichen Höhepunkten ihren Niederschlag findet. Kommen Sie zu einem der regelmäßigen Dienste (Termine hängen an den Feuerwehrgerätehäusern) und informieren Sie sich über die Tätigkeit der Feuerwehr oder lassen Sie sich von mir oder unserem Gemeindewehrleiter, Sven Medicke, beraten. Wir können jede ehrenamtliche Unterstützung gebrauchen. Ihr Bürgermeister Jürgen Kretschel Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Es feierten folgende Rentnerinnen und Rentner ihren Geburtstag in Großsteinberg Frau Schneider, Elisabeth Herr Dröger, Siegfried Frau Hofmann, Elfriede 85 Jahre 85 Jahre 95 Jahre in Pomßen Frau Hauf, Gertrud 85 Jahre in Klinga Frau Schmidt, Marianne Frau Müller, Erika 75 Jahre 90 Jahre Wir gratulieren auch den ungenannten Jubilaren recht herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr viel Gesunheit, Glück und persönliches Wohlergehen. Gemeinde Parthenstein MITTEILUNGEN DER VEREINE EINLADUNG zum OSTERFEUER am SAMSTAG, 26. MÄRZ 2016 AB 17.00 UHR AUF DER HÜHNERKOPPEL IN GROßSTEINBERG. Die Kameraden und Vereinsmitglieder möchten ihren Besucher ein paar gemütliche Stunden mit diversen Speisen vom Grill sowie kalten und warmen Getränken bereiten. Auch in diesem Jahr wird das Feuer in der Feuerstelle abgebrannt und es wird kein Baumverschnitt entgegengenommen. Unsere kleinen Gäste können sich an der kleinen Feuerschale einen Knüppelkuchen backen! Das Osterfeuer wird 23 Uhr wieder gelöscht. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großsteinberg und die Mitglieder des Vereins Freunde der Feuerwehr Großsteinberg e.V. freuen sich auf viele Besucher des traditionellen Osterfeuers. C M Y K 5 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein MITTEILUNGEN DER VEREINE SV Klinga - Ammelshain e.V ■ BAMBINI TRAINING Auch in dieser Saison bietet der SV Klinga-Ammelshain e.V wieder ein unverbindliches, kostenloses Kindertraining an. unsere letztjährige Gruppe ist auf 16 Kinder angewachsen, daraus verlassen 10 Kinder die Gruppe in das F-Juniorenteam. Wer ? Wo ? Wann ? Was ? Fragen ? Jungen und Mädchen der Jahrgänge 2010 und jünger Sportplatz Klinga ab April mittwochs 17.00 Uhr Fußballtraining mit Spaß am Fußball & ohne Leistungsdruck an 01728869233 Kay-Uwe Droll Natürlich können auch Interessenten der Jahrgänge 2008 und 2009 unser F-Juniorenteam verstärken! ■ Jugendfeuerwehr Klinga - ich bin dabei! Jugendfeuerwehr Klinga - das ist Technik, Teamgeist, Action und Spaß in einem. Wann bist auch du mit dabei? Technik - Action - Spiel Du hast Interesse an Technik und allem Neuen? Sport und Aktivität sind dir wichtig? Dann bist du bei der Jugendfeuerwehr Klinga genau richtig! Hier kannst du mit anderen Mädchen und Jungen deine Freizeit aktiv und sinnvoll verbringen. Freundschaft - Teamgeist - Engagement Du legst Wert auf echte Freunde und Kameradschaft? Anderen zu helfen, ist für dich selbstverständlich? Bei der Jugendfeuerwehr Klinga wirst du neue Freunde kennenlernen und kannst dich in einem starken Team für viele interessante Themen engagieren. Sport - Spaß - Abenteuer In deiner Freizeit willst du was erleben? Nur Rumhängen ist nichts für dich? Melde dich bei der Jugendfeuerwehr an! Eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten, wie sportliche Wettbewerbe, Exkursionen und Erlebnis-Camps, lassen keine Langeweile aufkommen. Kostenfrei und sicher Deine Mitgliedschaft und die Teilnahme an unseren Aktivitäten wie Camps, Ausflügen sowie Sportveranstaltungen ist für dich kostenlos und wird durch die Gemeindeverwaltung und unseren Förderverein großzügig unterstützt. Bei allen Aktivitäten unserer Jugendfeuerwehr bist du unfallversichert. Sei mit dabei! Egal, ob Mädchen oder Junge: Wenn du mindestens 10 Jahre alt bist, darfst du mit Einverständnis deiner Eltern bei uns mitmachen. Du hast Interesse? - Dann sprich uns einfach an, melde dich per E-Mail unter jugendfeuerwehr(at)feuerwehr-klinga.de oder komme einfach zu einem unserer vierzehntäglichen Treffen in die Freiwillige Feuerwehr Klinga. >>> mehr Informationen unter www.feuerwehr-klinga.de Unsere Gemeinde im Internet: www.parthenstein.de 6 C M Y K 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein MITTEILUNGEN DER VEREINE KSV Großsteinberg ■ Mitteilung des KSV Großsteinberg e.V. ..hier rollt die Kugel Die Saison 2015/16 beendet unsere Herrenmannschaft auf Platz 5. Turbine Grimma hingegen konnte sich den 2. Platz sichern. Die Frauen bestreiten am 22.3.2016 ihr letztes Spiel beim KSV Thallwitz, dem Tabellenführer dieser Saison. Mittlerweile fanden bereits die Vorläufe zu den Muldental-Einzelmeisterschaften statt, zu denen sich Sabine Rückert, Kerstin Pauketat, Bärbel Thomas, Gerd Lohse, Erhard Faust und Thomas Rühlemann in ihren Altersklassen für das Finale qualifizieren konnten, welches am 19.3.2016 in Bennewitz stattfand. Für unsere Mitglieder hier bereits die Information, dass am Donnerstag, den 7.4.2016 unsere nächste Mitgliederversammlung stattfinden wird. Zeitpunkt und Tagesordnung entnehmt ihr bitte dem Aushang auf der Kegelbahn. Wir bitten um rege Teilnahme. Gern möchten wir an dieser Stelle noch auf unsere neue Internetseite verweisen, die Sie unter www.ksv-grosssteinberg.mein-verein.de/ besuchen können. Auch da finden Sie alle Ergebnisse und Neuigkeiten rund um den KSV Großsteinberg e.V. sowie den Belegungsplan für Ihre Anfrage zur Buchung unserer Kegelbahnanlage für z.B. Ihre nächste Familienfeier. Der Vorstand des KSV Großsteinberg wünscht Ihnen und unseren Mitgliedern ein frohes Osterfest. Heimatverein Großsteinberg ■ Großsteinberger Ortschronist und Heimatverein laden ein zur Frühjahrswanderung Am 16. April bittet der Heimatverein Großsteinberg wieder zu seiner traditionellen Frühlingswanderung mit dem Ortschronisten. Ziel ist in diesem Jahr das Naturfreundehaus in Grethen. Wir werden den dortigen Weidendom mit seinen skurrilen Figuren sehen und von Christian Wetzel, Herbergsvater und Chef des Naturfreundehauses, auch einiges über die geschichtsträchtige Herberge erfahren. Danach gehen wir weiter zum Dorfgemeinschaftszentrum in Grethen. Dort bieten die Frauen des Heimatvereins Kaffee und Kuchen zur Stärkung an. Wer möchte, kann auch das nebenan liegende Grethener Feuerwehrmuseum besichtigen. Es hat geöffnet und Museumsleiter Gerd Winkler ist informiert. Dieses Angebot ist jedoch nicht mehr Teil der Frühlingswanderung. Diese endet mit der Einkehr im DGZ. Treffpunkt ist wie immer der Vorplatz vor der „Alten Schule“ (Alte Dorfstraße 13). Wir starten, ebenfalls wie immer, 13:00 Uhr. Wir freuen uns auf Sie -Heimatverein Großsteinberg e.V. SV Klinga-Ammelshain ■ Der SV Klinga-Ammelshain gratuliert zum Frauentag Heimatverein „Grethener Störche“ e.V. ■ Der Heimatverein „Grethener Störche“ hatte Jubiläum Die „Montags-Sportgruppe“ des SV Klinga-Ammelshain Sportfreund Hilsberg überreichte, im Auftrag des Vorstandes des SV, den Damen der Montags-Sportgruppe und den Frauen in unserer Gemeindeverwaltung einen Blumengruß zum Frauentag. Die FußballDamen bekommen diese Ehrung zu ihrem ersten Heimspiel, nach der Winterpause. Den Frauen von der Gemeindeverwaltung Parthenstein wollen wir für ihre gute Zusammenarbeit danken. Anzeige(n) Viele Vereinsmitglieder fragten sich am 16.01.2016 wohin die Zeit nur ist. Bei herrlichem Schneefall und einem heißen Pott Glühwein oder Punch an der wärmenden Feuerschale wurde wieder zusammen gerückt. An diesem Abend wurden auf zehn erfolgreiche Jahre Vereinsgeschichte geblickt und sich an viele Kuriositäten, Bekanntschaften und Sponsoren, Hindernisse, Arbeitseinsätze und ehemalige Mitglieder erinnert. Die Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Klinga ließen es sich nicht nehmen, Ihrem langjährigen Partner aufs Herzlichste zu gratulieren. Danke wurde auf diesem Wege auch mal wieder den Vereinsmitgliedern nebst ihren Familien gesagt, denn ohne sie kann ein Verein nicht LEBEN… C M Y K 7 22. März 2016 Anzeige(n) Kommunal•Rundschau Parthenstein SONSTIGE INFORMATIONEN ■ Information zum Stand der Restaurierung des Geläutes der St. Martinskirche Großsteinberg Der Kirchenvorstand bedankt sich an dieser Stelle erst einmal ganz herzlich für die bisherige Unterstützung. Die Resonanz auf den Aufruf zur Mithilfe bei der Restaurierung der Glocken und des Turmes sowie der Ersatzbeschaffung einer Glocke zeigt auch, dass bei den Einwohnern und Firmen ein großes Interesse an der Erhaltung dieses kulturhistorischen Gebäudes besteht. Nach der nun vorliegenden Kostenschätzung durch den Glockensachverständigen wird die Bausumme der Restaurierung einschließlich der Neubeschaffung einer Glocke ca. 104.000,00 Euro betragen. Nach Ostern soll in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro RitterMüller mit der Bauplanung begonnen werden. Wir werden Sie in der Kommunalrundschau weiterhin über den Fortschritt der Restaurierung der Glocken in der Kirche Großsteinberg informieren. Wer uns weiterhin mit einer Spende unterstützen möchte, nachfolgend die Einzahlungsmöglichkeiten: Kassenverwaltung Grimma bei der KD-Bank IBAN: DE17 350 601 9016 7040 9054 BIC: GENODED1DKD Verwendungszweck: Geläut Großsteinberg Eine Bareinzahlung im Pfarramt Pomßen ist ebenfalls möglich. Auf Wunsch kann auch eine Spendenquittung ausgestellt werden. Alle eingegangenen und eingehenden Spenden werden zu 100% für das Bauvorhaben verwendet! Für Fragen stehen Ihnen gern zur Verfügung: Katja Pluntke, Tel. 0151 56987936 und Rolf Albrecht, Tel. 0172 9521716 ■ Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Grethen am 9. April 2016 Liebe Grethener, Vieles wurde beim letzten Arbeitseinsatz auf dem Grethener Friedhof im November 2015 geschafft. Ehemalige Wandstellen wurden pflegeleichter gestaltet. Wildwuchs entfernt… Vielen Dank an alle, die so tatkräftig mitgeholfen haben. Am Samstag 9. April 2016 wollen wir uns ab 8.30 Uhr weitere Arbeiten vornehmen. Das geht nur mit Ihnen gemeinsam. Was ist zu tun? Z.B. das Richten von Bordsteinen. Das Einebnen von Wiesenflächen mit Mutterboden und einsäen. Das Ausgraben von nicht mehr notwendigen Grabeinfassungen. Der Abtransport defekter Steine. Bitte bringen Sie dafür geeignetes Werkzeug mit. Spaten + Schaufel, Schubkarre, Sackkarre, Handschuhe… Ansprechpartner in Grethen ist Herr Bürgel. 8 C M Y K 22. März 2016 Kommunal•Rundschau Parthenstein SONSTIGE INFORMATIONEN ANZEIGEN ■ Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Grethen Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Grethen am Freitag, 08.04.2016 - 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Treve“ Grethen werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grethen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung - Auswertung Jagdjahr 2015 - 2016 - Beschluss Haushaltsplan und Jahresrechnung - Jagdessen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Grethen ■ Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Pomßen Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Pomßen am Freitag, 01.04.2016 - 19.00 Uhr in der Agrargenossenschaft Pomßen Tagesordnung 1. Rechenschaftsbericht 2. Kassenbericht 3. Neuwahl des Vorstandes Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pomßen ■ Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Großsteinberg Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Großsteinberg findet am Freitag, den 01.04.2016 - 19:00 Uhr im Naturfreundehaus Grethen statt. Dazu werden alle Mitglieder, die Eigentümer von Grundflächen, welche zum Jagdbezirk Großsteinberg gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Auswertung des Jagdjahres 2015/2016 3. Kassenbericht und Haushaltsplan 4. Diskussion 5. Jagdessen und gemütliches Beisammensein Anzeige(n) gez.: Vorstand der Jagdgenossenschaft Großsteinberg C M Y K 9
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