Stiftung der Kreissparkasse Reutlingen zur Förderung der Jugend Ausschreibung 2016 Die Stiftung Kinder und Jugendliche mit ihren Begabungen, mit ihren Stärken und Schwächen brauchen Unterstützung. Insbesondere Bildung ist im Hinblick auf die Zukunftschancen junger Menschen von herausragender Bedeutung und steht auf der gesellschaftlichen und politischen Agenda zu Recht ganz weit oben. Bildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und Integration. Mit unserer Jugendstiftung tragen wir seit 22 Jahren erfolgreich zur Förderung junger Menschen im Landkreis Reutlingen bei. Die Stiftung unterstützt Projekte, die soziale Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken. Sie fördert Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Handicaps am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Außerdem fördert sie Projekte, die helfen, Jugendliche in unser Gemeinwesen zu integrieren. Dazu gehören auch Maßnahmen, die eine sinnvolle Freizeitgestaltung und die Persönlichkeitsbildung unterstützen. Projekte, die zur Suchtvorbeugung dienen oder der zunehmenden Gewaltbereitschaft junger Menschen entgegenwirken, sind ebenfalls bedeutend. Ein weiterer Förderbereich unserer Jugendstiftung ist die Auszeichnung von Jugendlichen, die sich beispielhaft ehrenamtlich engagieren. Sich freiwillig für etwas einzusetzen, ist eine wichtige Voraussetzung für das gesellschaftliche Miteinander. Bitte schlagen Sie uns engagierte Jugendliche vor, damit wir diese würdigen und ihr Beispiel der Öffentlichkeit vorstellen können. Die Bilanz der 1994 gegründeten Stiftung ist sehr erfreulich: Über 300 Projekte und Maßnahmen, die von jungen Menschen mit großem Einsatz realisiert wurden, konnten finanziell unterstützt werden. 43 2 besonders begabte Jugendliche erhielten finanzielle Hilfe. 65 Mal konnte das tolle Engagement von Jugendlichen ausgezeichnet werden. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro überreicht. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf viele Vorschläge und interessante Projektanträge. Reutlingen, im März 2016 Michael Bläsius Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Reutlingen 3 Die Ausschreibung 2016 Die Ausschreibung 2016 erfolgt für drei Förderbereiche: I. Projekt- und Maßnahmenförderung II. Auszeichnung des ehrenamtlichen Engagements einzelner Jugendlicher III. Förderung besonders begabter Jugendlicher 4 I. Förderbereich Projekt- und Maßnahmenförderung Die Stiftung fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Erziehung. Sie unterstützt insbesondere: •Projekte und Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen durch Stärkung ihrer Kompetenzen bessere Entwicklungschancen in Beruf und Gesell schaft ermöglichen, •Fortbildungsprojekte, • Projekte, die die Integration von Jugendlichen in unser Gemeinwesen unterstützen, •Maßnahmen, die der Suchtvorbeugung bei Jugendlichen dienen, • Projekte und Maßnahmen, die der zunehmenden Gewaltbereitschaft junger Menschen entgegenwirken, • Projekte und Maßnahmen, die eine sinnvolle Frei zeitgestaltung unterstützen und die der Persön lichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen dienen, • Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Teil habe von Kindern und Jugendlichen mit Handi caps am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. 5 I. Förderbereich Projekt- und Maßnahmenförderung Förderkriterien Die Förderentscheidung orientiert sich u. a. an folgenden Kriterien: • das Beschreiten neuer Wege oder die Umsetzung fantasievoller, innovativer Ideen, • die Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen Vorhabens, • der Modell- oder Pilotcharakter eines Vorhabens, • die Notwendigkeit einer Unterstützung als Vor aussetzung für die Realisierung einer Maßnahme oder eines Projekts. Grundsätzlich nicht gefördert werden: • laufende Betriebs- oder Unterhaltskosten, • Projekte und Maßnahmen, für die bereits ausrei chende anderweitige Förderzusagen oder Förder verpflichtungen bestehen, sowie • Projekte und Maßnahmen, deren Durchführung Pflichtaufgabe anderer Institutionen ist, z. B. Aus stattung von Schul-AGs, Gestaltung von Pausen höfen, Renovierungsarbeiten an kommunalen Gebäuden, innerkirchliche und vereinsinterne Jugendarbeit (nicht offene Angebote). •Jugendaustauschprojekte. Wer kann Fördermittel erhalten? Die Stiftung fördert im Rahmen des Stiftungszwecks und der zur Verfügung stehenden Fördermittel Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, die von Personen, Personengruppen oder Institutionen und Organisationen im Landkreis Reutlingen durchgeführt werden. 6 I. Förderbereich Projekt- und Maßnahmenförderung Höhe der Förderung Die Unterstützung erfolgt in der Regel als einmalige finanzielle Förderung in Höhe von maximal 2.500 Euro. Gefördert werden kann vor allem in Form von: •Starthilfen, • Anschubfinanzierungen, • Hilfen bei Pilotprojekten und in Testphasen, • Zuschüssen für Anschaffungen, • Übernahme noch offener Spitzen bei der Finanzierung und • Abdeckung vorübergehender finanzieller Engpässe. Fördermittel können von den Initiatoren oder Trägern eines Vorhabens beantragt werden. Von wem und wie ist ein Antrag zu unterbreiten? 7 Ein Antrag sollte eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens sowie Angaben zum Antragsteller, zur Anzahl der beteiligten Jugendlichen, zu den voraussichtlichen Kosten und der geplanten Finanzierung enthalten. Beigefügt werden sollten weitere Unterlagen (z. B. Satzung, Informationsmaterial, Presseausschnitte, Bestätigungen öffentlicher Stellen, Zeitpläne, Fotos), die ein möglichst genaues Bild des Vorhabens ergeben. II. Förderbereich Auszeichnung des ehrenamtlichen Engagements einzelner Jugendlicher Die Stiftung zeichnet Jugendliche im Landkreis Reutlingen aus, die sich in beispielhafter Weise gesellschaftlich engagieren, z. B. im schulischen Bereich, in Vereinen oder anderen Einrichtungen unseres Gemeinwesens. Wer kann eine Auszeichnung erhalten? Ausgezeichnet werden Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr, die ein entsprechendes Engagement erbringen. Für einen bestimmten ehrenamtlichen Einsatz kann eine Auszeichnung nur einmalig vergeben werden. Was beinhaltet die Auszeichnung Die Auszeichnung ist jeweils mit einer Urkunde und einem Geldbetrag von 150 Euro verbunden. Von wem und wie ist ein Vorschlag zu unterbreiten? Vorschläge für eine Auszeichnung können von allen gemacht werden, die einen jungen Menschen kennen, der sich in außergewöhnlicher Weise gesellschaftlich engagiert und eine Anerkennung verdient. Ein Vorschlag sollte neben Name, Adresse, Alter und Beruf des vorgeschlagenen Jugendlichen eine Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie möglichst Angaben enthalten, seit wann und in welchem zeitlichen Umfang sich der Jugendliche engagiert. 8 III. Förderbereich Förderung besonders begabter Jugendlicher Die Stiftung hilft gezielt einzelnen, im Hinblick auf ihre Begabung und Bedürftigkeit besonders förderungswürdigen Jugendlichen. Die Hilfe erfolgt vorrangig durch finanzielle Unterstützung bestimmter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Förderkriterien Die Förderentscheidung orientiert sich vor allem am Vorliegen einer besonderen Begabung sowie bisheriger auffälliger Leistungen auf einem bestimmten Gebiet (z. B. im musischen, naturwissenschaftlichen oder sportlichen Bereich). Die Förderungswürdigkeit muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Maßstab für eine besondere Begabung sind z. B. die Teilnahme am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ oder ein Deutscher Meister-Titel. Eine Förderung ist nur möglich, wenn keine ausreichenden Eigenmittel vorhanden sind und keine anderweitigen Fördermöglichkeiten bzw. -verpflichtungen bestehen. Wer kann Fördermittel erhalten? Eine Förderung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel einzelne Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Reutlingen bis zum 21. Lebensjahr erhalten, bei denen eine entsprechende Begabung vorliegt. Höhe der Förderung Die Unterstützung erfolgt in der Regel als einmalige finanzielle Förderung in Höhe von maximal 2.500 Euro. Von wem und wie ist ein Antrag zu unterbreiten? Fördermittel können von den betroffenen Jugendlichen selbst oder von Dritten beantragt werden. Ein Antrag sollte Erläuterungen der besonderen Begabung, der finanziellen Situation und nach Möglichkeit weitere Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Urkunden) zur Leistungsbeurteilung enthalten. 9 Wer entscheidet über die Förderungs- und Zuwendungsvergabe ? Für die Entscheidung über die Vergabe der Förderungen und Zuwendungen sind nach der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat zuständig. Deren Entscheidungen sind verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stiftungsvorstand: • Michael Bläsius Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Reutlingen • Stefan Brieger Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Reutlingen Stiftungsrat: • Thomas Reumann, Landrat, Vorsitzender • Reinhard Glatzel, Leiter des Kreisjugendamtes • Rudolf Heß, Pfullingen, Bürgermeister a. D. • Roland Hocker, Leiter des Staatlichen Schulamts Tübingen • Andreas Hummel, Kreissparkasse Reutlingen • Gisela Sämann, Leiterin der Redaktion Reutlingen und Region sowie der Jugendredaktion des Reutlinger General-Anzeigers • Arnold Sendler, Lichtenstein, Studiendirektor i. R. • Andreas vom Scheidt, Reutlingen, Erster Kriminalhauptkommissar a. D. • Uwe Weber, Leiter des Amtes für Schulen, Jugend und Sport bei der Stadt Reutlingen • Sebastian Weigle, Reutlingen, Consultant Bei Bedarf können fachlich geeignete Personen mit beratender Stimme hinzugezogen werden. 10 Termine Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und Projektanträge bis 15. Juni 2016. Der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat entscheiden im September 2016 über die vorliegenden Einreichungen. Die Übergabe der Förderungen und Auszeichnungen erfolgt am 24. Oktober 2016. Adresse Kreissparkasse Reutlingen Stiftung zur Förderung der Jugend Postfach 20 43 72710 Reutlingen Internet: www.ksk-reutlingen.de/jugendstiftung Fragen? Ansprechpartnerin bei der Kreissparkasse Reutlingen ist: Ute Geiser stellv. Leiterin der Abteilung Unternehmenskommunikation Telefon: 07121 331-1212 E-Mail: [email protected] 11 Sonstiges Die Ausschreibung bezieht sich auf das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Reutlingen. Neben der Antragsförderung kann die Stiftung auch selbst die Initiative im Rahmen ihres Stiftungszwecks ergreifen. Die zweckgerichtete Verwendung der Fördermittel ist in geeigneter Form nachzuweisen. Die Förderzuwendungen werden in geeigneter Weise der Öffentlichkeit bekannt gemacht. 12 Rückblick auf die Förderungen 2015 Projekt- und Maßnahmenförderung Unterstützung erhielten: •das interkulturelle Jugendtheater-Projekt „Europa – Afrika – die Flucht nach vorne“ des TeenieTheaterTreffs vom Theater Patati-Patata Reutlingen mit Jugendlichen aus Bouaké (2.500 EUR), •das Jugendhaus Hohbuch in Reutlingen für den Bau eines Generationen-Spielplatzes mit Fitness-, Spiel- und Bewegungsgeräten unter akti ver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1.000 EUR), •der Stadtjugendring Reutlingen für den Ausbau der Schafprojekte und Streuobstangebote in Kooperation mit der ArcheSchäferei in Bronnweiler (600 EUR), •der Jugendgemeinderat Metzingen für die Wiedereröffnung des Jugendcafés Campus (1.500 EUR), • zwei Mädchentanzgruppen und ein Bandpro jekt des Fachdienstes Jugend, Bildung, Migration der BruderhausDiakonie in Bad Urach (1.200 EUR), • das Jugendhaus Bad Urach für die Anschaffungen von Barhockern im Zuge der Renovierung mit Jugendlichen (500 EUR), • die interaktiven Schülermentoren-Projekte des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Reutlin gen für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfah rung (1.000 EUR), 13 •das Projekt „TEN SING“ in Reutlingen für die Anschaffung eines Mischpultes (1.000 EUR), • der CVJM Münsingen für den Bausatz eines Jugger-Sets, das im CVJM und an den lokalen Schulen eingesetzt wird (600 EUR), • das Projekt „Chatmentoren“ der Schillerschule Münsingen für die Anschaffung von zwei Tablet-Netbooks (900 EUR), • das Projekt „Lesefreu(n)de – jetzt wird ge meinsam gelesen“ von Uhlandschule und Bür gertreff Pfullingen (500 EUR), • das Projekt „Kletterwand“ der Werdenbergschule Trochtelfingen (1.000 EUR), • das Projekt „Bewegungsparcours“ der Wilhelm-Hauff-Realschule Pfullingen (1.000 EUR), •ein Longboard-Projekt der Oberlinschule Reutlingen (600 EUR), •das Mädchenprojekt „Powergirls“ der Gustav-Heinemann-Schule Münsingen (500 EUR) sowie •das Projekt „Gartenbau und Holzwerkstatt“ an der Burgwegschule Pfullingen für die An schaffung eines Werktisches (500 EUR). 14 Auszeichnung von ehrenamtlichem Engagement Ausgezeichnet wurden: • Rebecca Manak, Jana Schiller und Alexander Goral aus Münsingen für ihr vielfältiges, konti nuierliches Engagement in der Kinderkirche sowie innerhalb und außerhalb der Kirchenge meinde (je 100 EUR), • Nicolas Stadelmaier aus Walddorfhäslach für seinen umfangreichen Einsatz im SV Walddorf (100 EUR) sowie • Simon Hoebel aus Reutlingen für sein außergewöhnliches Engagement für die Schulgemeinschaft am AEG und im Jugendge meinderat (100 EUR). Einzelförderung Gefördert wurden: • Hannes Nedele aus Wannweil, Preisträger beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ – Musical/Gesang (500 EUR), • Leyla Hanife Greiner aus Sonnenbühl, außergewöhnlich talentierte Querflöten-Spielerin (500 EUR), • Lisa Maria Räuber aus Gomadingen, international erfolgreiche Springreiterin (500 EUR) sowie • Anna-Lena Nicolai aus Dettingen, Dritte in der Gesamtwertung der Mountainbike Bundesliga (500 EUR). 15 Die Förderungsempfänger und -empfängerinnen 2015 Interkulturelles Jugendtheater-Projekt „Europa – Afrika – Die Flucht nach vorne“ des TeenieTheaterTreffs vom Theater Patati-Patata Reutlingen (gefördert 2015) Bandprojekt „Red & Black“ des Fachdienstes Jugend, Bildung, Migration der Bruderhaus-Diakonie in Bad Urach (gefördert 2015) Anna-Lena Nicolai, Dettingen: Dritte in der Gesamtwertung der Mountainbike-Bundesliga (gefördert 2015) Projekt „Ten Sing“ in Reutlingen: Anschaffung eines Mischpultes (gefördert 2015) Nicolas Stadelmaier aus Walddorfhäslach (2015 ausgezeichnet für seinen umfangreichen Einsatz im SV Walddorf) 16 Notizen
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