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Stiftung
der Kreissparkasse Reutlingen
zur Förderung der Jugend
Ausschreibung 2016
Die Stiftung
Kinder und Jugendliche mit ihren Begabungen, mit
ihren Stärken und Schwächen brauchen Unterstützung. Insbesondere Bildung ist im Hinblick auf die
Zukunftschancen junger Menschen von herausragender Bedeutung und steht auf der gesellschaftlichen und politischen Agenda zu Recht ganz weit
oben. Bildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher
Teilhabe und Integration.
Mit unserer Jugendstiftung tragen wir seit 22 Jahren erfolgreich zur Förderung junger Menschen im
Landkreis Reutlingen bei. Die Stiftung unterstützt
Projekte, die soziale Kompetenzen von Kindern
und Jugendlichen stärken. Sie fördert Projekte, die
die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit
Handicaps am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Außerdem fördert sie Projekte, die helfen,
Jugendliche in unser Gemeinwesen zu integrieren.
Dazu gehören auch Maßnahmen, die eine sinnvolle
Freizeitgestaltung und die Persönlichkeitsbildung
unterstützen. Projekte, die zur Suchtvorbeugung
dienen oder der zunehmenden Gewaltbereitschaft
junger Menschen entgegenwirken, sind ebenfalls
bedeutend.
Ein weiterer Förderbereich unserer Jugendstiftung
ist die Auszeichnung von Jugendlichen, die sich
beispielhaft ehrenamtlich engagieren. Sich freiwillig für etwas einzusetzen, ist eine wichtige Voraussetzung für das gesellschaftliche Miteinander. Bitte
schlagen Sie uns engagierte Jugendliche vor, damit
wir diese würdigen und ihr Beispiel der Öffentlichkeit vorstellen können.
Die Bilanz der 1994 gegründeten Stiftung ist sehr
erfreulich: Über 300 Projekte und Maßnahmen, die
von jungen Menschen mit großem Einsatz realisiert
wurden, konnten finanziell unterstützt werden. 43
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besonders begabte Jugendliche erhielten finanzielle Hilfe. 65 Mal konnte das tolle Engagement von
Jugendlichen ausgezeichnet werden. Insgesamt
wurden Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro
überreicht.
Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf viele Vorschläge und interessante Projektanträge.
Reutlingen, im März 2016
Michael Bläsius
Vorsitzender des Vorstands
der Kreissparkasse Reutlingen
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Die Ausschreibung
2016
Die Ausschreibung 2016 erfolgt für drei Förderbereiche:
I. Projekt- und Maßnahmenförderung
II. Auszeichnung des ehrenamtlichen Engagements
einzelner Jugendlicher
III. Förderung besonders begabter Jugendlicher
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I. Förderbereich
Projekt- und Maßnahmenförderung
Die Stiftung fördert Maßnahmen und Projekte im
Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Erziehung. Sie unterstützt insbesondere:
•Projekte und Maßnahmen, die Kindern und
Jugendlichen durch Stärkung ihrer Kompetenzen
bessere Entwicklungschancen in Beruf und Gesell schaft ermöglichen,
•Fortbildungsprojekte,
• Projekte, die die Integration von Jugendlichen in unser Gemeinwesen unterstützen,
•Maßnahmen, die der Suchtvorbeugung bei
Jugend­lichen dienen,
• Projekte und Maßnahmen, die der zunehmenden
Gewaltbereitschaft junger Menschen entgegenwirken,
• Projekte und Maßnahmen, die eine sinnvolle Frei zeitgestaltung unterstützen und die der Persön lichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen
dienen,
• Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Teil habe von Kindern und Jugendlichen mit Handi caps am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
kulturellen Leben.
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I. Förderbereich
Projekt- und Maßnahmenförderung
Förderkriterien
Die Förderentscheidung orientiert sich u. a. an
folgenden Kriterien:
• das Beschreiten neuer Wege oder die Umsetzung
fantasievoller, innovativer Ideen,
• die Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen
Vorhabens,
• der Modell- oder Pilotcharakter eines Vorhabens,
• die Notwendigkeit einer Unterstützung als Vor aussetzung für die Realisierung einer Maßnahme
oder eines Projekts.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
• laufende Betriebs- oder Unterhaltskosten,
• Projekte und Maßnahmen, für die bereits ausrei chende anderweitige Förderzusagen oder Förder verpflichtungen bestehen, sowie
• Projekte und Maßnahmen, deren Durchführung
Pflichtaufgabe anderer Institutionen ist, z. B. Aus stattung von Schul-AGs, Gestaltung von Pausen höfen, Renovierungsarbeiten an kommunalen
Gebäuden, innerkirchliche und vereinsinterne
Jugendarbeit (nicht offene Angebote).
•Jugendaustauschprojekte.
Wer kann
Fördermittel
erhalten?
Die Stiftung fördert im Rahmen des Stiftungszwecks
und der zur Verfügung stehenden Fördermittel Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
bis zum 21. Lebensjahr, die von Personen, Personengruppen oder Institutionen und Organisationen im
Landkreis Reutlingen durchgeführt werden.
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I. Förderbereich
Projekt- und Maßnahmenförderung
Höhe der
Förderung
Die Unterstützung erfolgt in der Regel als einmalige finanzielle Förderung in Höhe von maximal
2.500 Euro.
Gefördert werden kann vor allem in Form von:
•Starthilfen,
• Anschubfinanzierungen,
• Hilfen bei Pilotprojekten und in Testphasen,
• Zuschüssen für Anschaffungen,
• Übernahme noch offener Spitzen bei der
Finanzierung und
• Abdeckung vorübergehender finanzieller
Engpässe.
Fördermittel können von den Initiatoren oder Trägern eines Vorhabens beantragt werden.
Von wem und
wie ist ein
Antrag zu
unterbreiten?
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Ein Antrag sollte eine detaillierte Beschreibung des
Vorhabens sowie Angaben zum Antragsteller, zur
Anzahl der beteiligten Jugendlichen, zu den voraussichtlichen Kosten und der geplanten Finanzierung enthalten. Beigefügt werden sollten weitere
Unterlagen (z. B. Satzung, Informationsmaterial,
Presseausschnitte, Bestätigungen öffentlicher Stellen, Zeitpläne, Fotos), die ein möglichst genaues
Bild des Vorhabens ergeben.
II. Förderbereich Auszeichnung des ehrenamtlichen
Engagements einzelner Jugendlicher
Die Stiftung zeichnet Jugendliche im Landkreis
Reutlingen aus, die sich in beispielhafter Weise
gesellschaftlich engagieren, z. B. im schulischen
Bereich, in Vereinen oder anderen Einrichtungen
unseres Gemeinwesens.
Wer kann eine
Auszeichnung
erhalten?
Ausgezeichnet werden Kinder und Jugendliche bis
zum 21. Lebensjahr, die ein entsprechendes Engagement erbringen.
Für einen bestimmten ehrenamtlichen Einsatz kann
eine Auszeichnung nur einmalig vergeben werden.
Was beinhaltet
die Auszeichnung
Die Auszeichnung ist jeweils mit einer Urkunde und
einem Geldbetrag von 150 Euro verbunden.
Von wem
und wie ist ein
Vorschlag zu
unterbreiten?
Vorschläge für eine Auszeichnung können von
allen gemacht werden, die einen jungen Menschen
kennen, der sich in außergewöhnlicher Weise gesellschaftlich engagiert und eine Anerkennung verdient.
Ein Vorschlag sollte neben Name, Adresse, Alter und
Beruf des vorgeschlagenen Jugendlichen eine Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie
möglichst Angaben enthalten, seit wann und in
welchem zeitlichen Umfang sich der Jugendliche
engagiert.
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III. Förderbereich Förderung besonders begabter
Jugendlicher
Die Stiftung hilft gezielt einzelnen, im Hinblick auf
ihre Begabung und Bedürftigkeit besonders förderungswürdigen Jugendlichen. Die Hilfe erfolgt vorrangig durch finan­zielle Unterstützung bestimmter
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Förderkriterien
Die Förderentscheidung orientiert sich vor allem am
Vorliegen einer besonderen Begabung sowie bisheriger auffälliger Leistungen auf einem bestimmten
Gebiet (z. B. im musischen, naturwissenschaftlichen
oder sportlichen Bereich). Die Förderungswürdigkeit
muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden.
Maßstab für eine besondere Begabung sind z. B. die
Teilnahme am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ oder ein Deutscher Meister-Titel. Eine Förderung ist nur möglich, wenn keine ausreichenden
Eigenmittel vorhanden sind und keine anderweitigen
Fördermöglichkeiten bzw. -verpflichtungen bestehen.
Wer kann
Fördermittel
erhalten?
Eine Förderung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel einzelne Kinder und
Jugendliche aus dem Landkreis Reutlingen bis zum
21. Lebensjahr erhalten, bei denen eine entsprechende Begabung vorliegt.
Höhe der
Förderung
Die Unterstützung erfolgt in der Regel als einmalige
finanzielle Förderung in Höhe von maximal
2.500 Euro.
Von wem und
wie ist ein
Antrag zu
unterbreiten?
Fördermittel können von den betroffenen Jugendlichen selbst oder von Dritten beantragt werden.
Ein Antrag sollte Erläuterungen der besonderen
Begabung, der finanziellen Situation und nach
Möglichkeit weitere Unterlagen (z. B. Zeugnisse,
Urkunden) zur Leistungsbeurteilung enthalten.
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Wer entscheidet
über die
Förderungs- und
Zuwendungsvergabe ?
Für die Entscheidung über die Vergabe der Förderungen und Zuwendungen sind nach der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat
zuständig. Deren Entscheidungen sind verbindlich
und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stiftungsvorstand:
• Michael Bläsius
Vorsitzender des Vorstands
der Kreissparkasse Reutlingen
• Stefan Brieger
Vorstandsmitglied
der Kreissparkasse Reutlingen
Stiftungsrat:
• Thomas Reumann, Landrat, Vorsitzender
• Reinhard Glatzel, Leiter des Kreisjugendamtes
• Rudolf Heß, Pfullingen, Bürgermeister a. D.
• Roland Hocker, Leiter des Staatlichen
Schulamts Tübingen
• Andreas Hummel, Kreissparkasse Reutlingen
• Gisela Sämann, Leiterin der Redaktion Reutlingen
und Region sowie der Jugendredaktion des
Reutlinger General-Anzeigers
• Arnold Sendler, Lichtenstein, Studiendirektor i. R.
• Andreas vom Scheidt, Reutlingen,
Erster Kriminalhauptkommissar a. D.
• Uwe Weber, Leiter des Amtes für Schulen,
Jugend und Sport bei der Stadt Reutlingen
• Sebastian Weigle, Reutlingen, Consultant
Bei Bedarf können fachlich geeignete Personen mit
beratender Stimme hinzugezogen werden.
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Termine
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und Projektanträge bis
15. Juni 2016.
Der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat entscheiden im September 2016 über die vorliegenden
Einreichungen.
Die Übergabe der Förderungen und Auszeichnungen
erfolgt am 24. Oktober 2016.
Adresse
Kreissparkasse Reutlingen
Stiftung zur Förderung der Jugend
Postfach 20 43
72710 Reutlingen
Internet: www.ksk-reutlingen.de/jugendstiftung
Fragen?
Ansprechpartnerin bei der Kreissparkasse Reutlingen ist:
Ute Geiser
stellv. Leiterin der
Abteilung Unternehmenskommunikation
Telefon: 07121 331-1212
E-Mail: [email protected]
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Sonstiges
Die Ausschreibung bezieht sich auf das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Reutlingen.
Neben der Antragsförderung kann die Stiftung auch
selbst die Initiative im Rahmen ihres Stiftungszwecks ergreifen.
Die zweckgerichtete Verwendung der Fördermittel
ist in geeigneter Form nachzuweisen.
Die Förderzuwendungen werden in geeigneter
Weise der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
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Rückblick
auf die
Förderungen
2015
Projekt- und Maßnahmenförderung
Unterstützung erhielten:
•das interkulturelle Jugendtheater-Projekt
„Europa – Afrika – die Flucht nach vorne“ des
TeenieTheaterTreffs vom Theater Patati-Patata
Reutlingen mit Jugendlichen aus Bouaké
(2.500 EUR),
•das Jugendhaus Hohbuch in Reutlingen
für den Bau eines Generationen-Spielplatzes mit
Fitness-, Spiel- und Bewegungsgeräten unter akti ver Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1.000 EUR),
•der Stadtjugendring Reutlingen
für den Ausbau der Schafprojekte und
Streuobstangebote in Kooperation mit der
ArcheSchäferei in Bronnweiler (600 EUR),
•der Jugendgemeinderat Metzingen
für die Wiedereröffnung des Jugendcafés Campus
(1.500 EUR),
• zwei Mädchentanzgruppen und ein Bandpro jekt des Fachdienstes Jugend, Bildung, Migration
der BruderhausDiakonie in Bad Urach (1.200 EUR),
• das Jugendhaus Bad Urach
für die Anschaffungen von Barhockern im Zuge der
Renovierung mit Jugendlichen (500 EUR),
• die interaktiven Schülermentoren-Projekte
des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Reutlin gen für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfah rung (1.000 EUR),
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•das Projekt „TEN SING“ in Reutlingen
für die Anschaffung eines Mischpultes
(1.000 EUR),
• der CVJM Münsingen
für den Bausatz eines Jugger-Sets, das im CVJM
und an den lokalen Schulen eingesetzt wird
(600 EUR),
• das Projekt „Chatmentoren“
der Schillerschule Münsingen für die Anschaffung von zwei Tablet-Netbooks (900 EUR),
• das Projekt „Lesefreu(n)de – jetzt wird ge meinsam gelesen“ von Uhlandschule und Bür gertreff Pfullingen (500 EUR),
• das Projekt „Kletterwand“
der Werdenbergschule Trochtelfingen
(1.000 EUR),
• das Projekt „Bewegungsparcours“
der Wilhelm-Hauff-Realschule Pfullingen
(1.000 EUR),
•ein Longboard-Projekt
der Oberlinschule Reutlingen (600 EUR),
•das Mädchenprojekt „Powergirls“
der Gustav-Heinemann-Schule Münsingen
(500 EUR) sowie
•das Projekt „Gartenbau und Holzwerkstatt“
an der Burgwegschule Pfullingen für die An schaffung eines Werktisches (500 EUR).
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Auszeichnung von ehrenamtlichem Engagement
Ausgezeichnet wurden:
• Rebecca Manak, Jana Schiller und Alexander
Goral aus Münsingen für ihr vielfältiges, konti nuierliches Engagement in der Kinderkirche
sowie innerhalb und außerhalb der Kirchenge meinde (je 100 EUR),
• Nicolas Stadelmaier aus Walddorfhäslach
für seinen umfangreichen Einsatz im SV Walddorf
(100 EUR) sowie
• Simon Hoebel aus Reutlingen
für sein außergewöhnliches Engagement für die
Schulgemeinschaft am AEG und im Jugendge meinderat (100 EUR).
Einzelförderung
Gefördert wurden:
• Hannes Nedele aus Wannweil,
Preisträger beim Bundeswettbewerb „Jugend
musiziert“ – Musical/Gesang (500 EUR),
• Leyla Hanife Greiner aus Sonnenbühl,
außergewöhnlich talentierte Querflöten-Spielerin
(500 EUR),
• Lisa Maria Räuber aus Gomadingen,
international erfolgreiche Springreiterin
(500 EUR) sowie
• Anna-Lena Nicolai aus Dettingen,
Dritte in der Gesamtwertung der Mountainbike Bundesliga (500 EUR).
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Die Förderungsempfänger und
-empfängerinnen
2015
Interkulturelles Jugendtheater-Projekt „Europa
– Afrika – Die Flucht nach
vorne“ des TeenieTheaterTreffs vom Theater
Patati-Patata Reutlingen
(gefördert 2015)
Bandprojekt „Red &
Black“ des Fachdienstes
Jugend, Bildung, Migration der Bruderhaus-Diakonie in Bad Urach
(gefördert 2015)
Anna-Lena Nicolai,
Dettingen: Dritte in der
Gesamtwertung der
Mountainbike-Bundesliga
(gefördert 2015)
Projekt „Ten Sing“
in Reutlingen:
Anschaffung
eines Mischpultes
(gefördert 2015)
Nicolas Stadelmaier aus
Walddorfhäslach (2015
ausgezeichnet für
seinen umfangreichen
Einsatz im SV Walddorf)
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Notizen