Deutscher Bundestag Drucksache 18. Wahlperiode 18/7800 09.03.2016 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7344 – Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2015 Vorbemerkung der Fragesteller Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR MidYear Trends 2013“, S. 6). So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand vom 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende des Jahres 2014 lebten zudem gut 50 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland. Rund 60 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie 23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende des Jahres 2014). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 18/7800 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 39 610 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 335 männliche und 15 263 weibliche, sowie 12 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 3 526 Personen waren unter 18 Jahren. 30 166 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 9 432 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 12 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Asylberechtigte insgesamt darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 39.610 in % 79,5 18,2 2,4 Asylberechtigte insgesamt darunter: Türkei Iran Syrien Afghanistan Irak Sri Lanka Kosovo Pakistan Polen Äthiopien 39.610 11.723 5.776 5.289 2.292 1.629 1.546 1.047 712 677 655 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtlicher Anerkennung, sank von über einer Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014. Bis Mitte des Jahres 2015 ist diese Zahl auf etwa 746 000 Flüchtlinge angestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862), hinzu kommt eine wachsende Zahl von noch nicht im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Asylsuchenden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 39.610 5.179 3.579 2.239 363 569 1.905 4.860 174 4.874 12.863 1.029 694 217 110 870 85 Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 211 052 Personen mit Flüchtlingsschutz, darunter 142 345 männliche und 68 592 weibliche, sowie 115 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 48 695 Personen waren unter 18 Jahre alt. 42 083 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 168 967 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 2 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt davon mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 211.052 in % 26,6 59,7 13,7 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Asylberechtigte insgesamt Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 2. Drucksache 18/7800 –3– Drucksache 18/7800 Personen mit Flüchtlingsschutz Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 3. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Flüchtlingsschutz 211.052 99.290 46.040 12.583 10.005 8.974 5.554 5.383 3.501 2.804 2.623 211.052 20.281 25.731 9.771 4.107 4.187 6.979 19.239 4.651 23.889 58.881 8.125 5.616 5.848 4.790 6.350 2.607 Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 (Abschiebungsverbote) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 sind 34 373 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 18 120 männliche, 16 245 weibliche und acht mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht. 6 926 Personen waren unter 18 Jahre alt. 16 488 Personen lebten seit mehr als Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland darunter: Syrien Irak Iran Afghanistan Eritrea Ungeklärt Türkei Pakistan Somalia Russische Föderation –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7800 –5– b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Deutschland darunter: Afghanistan Syrien Kosovo Irak Türkei Russische Föderation Serbien Somalia Iran Armenien Deutschland davon: Syrien Afghanistan Somalia Ungeklärt Eritrea Irak Iran Staatenlos Russische Föderation Türkei Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 34.373 13.304 2.396 1.821 1.542 1.332 1.221 1.087 772 729 697 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG 15.441 8.746 1.723 853 804 545 504 344 324 229 126 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sechs Jahren in Deutschland und 17 885 Personen sechs Jahre oder weniger. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG waren 15 441 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2015 erfasst, davon 9 404 männliche, 6 031 weibliche und sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht. 4 157 Personen waren unter 18 Jahren. 3 826 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 11 615 Personen sechs Jahre oder weniger. Drucksache 18/7800 4. AE nach § 25 Abs. 3 AufenthG 34.373 3.065 4.659 2.553 665 428 3.192 4.439 698 2.593 6.962 1.187 633 822 368 1.451 658 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG 15.441 1.222 1.336 806 190 293 499 1.606 325 2.712 3.768 968 410 289 291 593 133 Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen, waren 1 012 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2015 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Herkunftsländer gesamt 1. Halbjahr 2015 darunter: Irak Syrien Türkei Iran Afghanistan Kosovo Russische Föderation Serbien Vietnam Armenien Anhängige Widerrufsprüfverfahren 1.012 202 147 122 68 66 63 34 29 21 20 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesland Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 21 360 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 375 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 985 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus insgesamt darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) Anerkennung Flüchtlingseigenwiderrufen/ schaft widerrufen/ zurückgenomzurückgenommen men subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommen Summe 21.335 18 7 21.360 in % in % in % in % 77,8 38.9 0,0 77,2 17,8 50 85,7 18,1 4,4 11,1 14,3 4,6 Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus Deutschland darunter: Kosovo Irak Türkei Serbien Serbien und Montenegro (ehemals) Albanien Jugoslawien (ehemals) Sri Lanka Serbien (ehemals) Polen 6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 11 449 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 7 305 männliche und 4 126 weibliche sowie 18 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 534 Personen waren 21.360 7.327 3.963 2.974 1.405 818 592 396 385 356 235 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Drucksache 18/7800 –7– Drucksache 18/7800 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG Bundesländer Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland darunter: Serbien Kosovo Mazedonien Syrien Irak Afghanistan Russische Föderation Ungeklärt Türkei Albanien 11.449 1.100 452 47 261 400 11 457 92 1.492 4.343 1.256 51 257 97 1.064 69 Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 11.449 1.626 1.154 941 711 621 592 460 363 345 313 Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet. Dieser Abschiebungsstopp wurde seitdem regelmäßig im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern verlängert, zuletzt am 30. September 2015 für die Dauer eines weiteren Jahres bis 30. September 2016. Ob darüber hinaus weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bestehen, ist der Bundesregierung nicht Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. unter 18 Jahre alt. 2 779 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 670 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7800 –9– 7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen in §18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c AufenthG differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Summe männlich weiblich Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Buchstabe b Buchstabe c 120 11 21 91 9 18 29 2 3 Summe 152 118 34 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Summe unter 18 Jahre Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Buchstabe b Buchstabe c 120 11 21 0 0 0 Summe 152 0 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Aufenthaltsdauer 6 Jahre und weniger mehr als 6 Jahre Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Buchstabe b Buchstabe c 120 11 21 47 10 5 73 1 16 Summe 152 62 90 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr.1 Buchstabe a Absatz 1 Nr.1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe 120 11 21 152 24 51 2 2 5 10 31 63 6 3 - - 3 6 Hessen Niedersachsen 16 7 - 1 1 17 8 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 14 2 2 2 3 1 19 5 Länder Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Hamburg Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen. Drucksache 18/7800 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland darunter: Irak Afghanistan Türkei China Äthiopien Indien Iran Kosovo Pakistan Russische Föderation Vereinigte Staaten von Amerika Vietnam Deutschland Afghanistan Aserbaidschan China Indien Japan Kosovo Marokko Mexico Russische Föderation Ungeklärt Vereinigte Staaten von Amerika 120 27 13 7 6 3 3 3 3 3 3 3 3 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG 11 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG Deutschland Irak Iran Afghanistan China Gambia Indien Korea (Republik) Korea, Dem. Volksrepublik 21 13 2 1 1 1 1 1 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)? Bis zum 31. Dezember 2015 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 206 535 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 215 070 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen* Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamt Einreisen/Personen 19.583 31.519 875 7.543 2.223 5.246 18.242 6.588 18.132 50.704 11.475 3.208 10.933 7.654 6.748 5.862 206.535 * Für das Jahr 2015 erfolgte durch Nordrhein-Westfalen noch keine Meldung, daher sind hier die Einreisen zum Stand 31. Dezember 2014 aufgeführt 9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015 insgesamt 2 514 Personen, darunter 1 362 männliche und 1 148 weibliche sowie vier Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 011 Personen waren unter 18 Jahre alt. 186 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 2 328 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Drucksache 18/7800 – 11 – Drucksache 18/7800 – 12 – Deutschland darunter: Afghanistan Syrien Iran Libanon Ungeklärt Irak Jemen Eritrea Usbekistan Kosovo Bosnien-Herzegowina 10. 2.514 259 336 199 69 27 110 182 38 279 613 91 28 91 46 103 43 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 2.514 1.849 201 116 44 44 39 27 20 14 13 13 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015 insgesamt 6 170 Personen, darunter 3 175 männliche und 2 994 weibliche sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 1 789 Personen waren unter 18 Jahre alt. 5 000 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 170 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7800 – 13 – 6.170 Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 553 487 1.569 98 38 171 289 14 557 1.355 230 129 145 131 150 254 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG Deutschland darunter: Kosovo Serbien Türkei Irak Russische Föderation Armenien Libanon Bosnien-Herzegowina Syrien Mazedonien 11. 6.170 812 774 696 388 294 267 248 216 198 186 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31.Dezember 2015 waren 34 895 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 9 754 Personen waren unter 18 Jahre alt. 26 026 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 867 Personen sechs Jahre oder weniger und bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Zudem waren 20 762 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen 7 297 Personen unter 18 Jahre alt waren. 706 Personen lebten seit mehr als sechs Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG Drucksache 18/7800 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 23 AufenthG Summe männlich weiblich unbekannt Bundesland Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland darunter: Syrien Kosovo Serbien Türkei Bosnien-Herzegowina Libanon Afghanistan Ungeklärt Irak Iran Absatz 1 Absatz 2 34.895 16.844 18.034 17 20.762 10.154 10.551 57 AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG 34.895 4.175 1.247 3.625 244 719 1.803 3.057 132 3.939 11.822 1.381 599 484 584 704 380 AE nach § 23 Abs. 2 AufenthG 20.762 3.007 3.151 1.143 646 198 486 1.299 427 1.731 4.209 1.017 191 1.327 546 689 695 Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG 34.895 7.565 4.712 4.361 2.653 2.245 2.201 1.239 1.091 1.021 714 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahren in Deutschland, 20 056 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG 20.762 15.503 2.142 744 666 320 286 180 109 101 82 82 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR insgesamt 1 478 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 561 Personen waren unter 18 Jahre alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden: Insgesamt männlich weiblich AE nach § 104a bzw. § 23 Abs. 1 i.V.m § 104a AufenthG 1.442 735 707 Bundesland Deutschland davon Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen MecklenburgVorpommern AE nach § 23 Abs. 1 i.V.m. § 104b AufenthG 36 13 23 Summe 1.478 748 730 AE nach § 104a bzw. AE nach § 23 § 23 Abs. 1 i.V.m Abs. 1 i.V.m. § 104a AufenthG § 104b AufenthG 1.442 36 29 100 35 25 30 39 13 23 3 3 1 - Summe 1.478 29 103 35 28 30 39 14 23 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland darunter: Syrien Irak Ukraine Russische Föderation Ungeklärt Staatenlos Somalia Eritrea Iran Weißrussland Usbekistan Drucksache 18/7800 – 15 – Drucksache 18/7800 Deutschland darunter: Kosovo Serbien Türkei Syrien Afghanistan Irak Libanon Ungeklärt Serbien und Montenegro (ehemals) Vietnam 13. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 104a bzw. AE nach § 23 § 23 Abs. 1 i.V.m Abs. 1 i.V.m. § 104a AufenthG § 104b AufenthG 163 797 28 79 35 18 17 28 1 11 - Summe 163 825 79 35 18 17 29 11 AE nach § 104a bzw. AE nach § 23 § 23 Abs. 1 i.V.m Abs. 1 i.V.m. § 104a AufenthG § 104b AufenthG Summe 1.442 36 1.478 494 295 109 76 41 37 36 33 10 10 2 1 1 2 1 504 305 111 76 42 38 38 34 30 - 30 30 - 30 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt. 14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 24 740 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 977 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 763 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 4 924 Personen waren unter Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesland Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7800 – 17 – AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG Summe männlich weiblich unbekannt § 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG AufenthG 13.977 10.763 7.478 5.027 6.432 5.734 67 2 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG Aufenthaltsdauer 6 Jahre und weniger mehr als 6 Jahre unbekannt § 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG AufenthG 13.977 10.763 11.927 1.420 2.050 9.340 0 3 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen § 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG AufenthG 13.977 10.763 726 439 3.360 355 3.946 1.294 57 81 61 108 993 590 703 349 AE nach § 25 Abs. 4 AufenthG Deutschland darunter Libyen Türkei Russische Föderation Summe 24.740 12.505 12.166 69 Summe 24.740 13.347 11.390 3 Summe 24.740 1.165 3.715 5.240 138 169 1.583 1.052 56 542 598 463 3.030 238 50 95 37 137 25 2.596 3.545 299 182 92 138 113 40 3.059 6.575 537 232 187 175 250 65 § 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG AufenthG Summe 13.977 10.763 24.740 3.232 450 1.757 56 2.013 293 3.288 2.463 2.050 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Drucksache 18/7800 15. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1.539 234 184 950 93 817 20 1.150 1.148 16 866 6 1.559 1.384 1.332 966 959 823 340 333 673 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 67 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 4 Personen unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG Summe männlich weiblich § 25 Abs. 4a § 25 Abs. 4b AufenthG AufenthG 63 4 11 1 52 3 AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG § 25 Abs. 4a § 25 Abs. 4b AufenthG AufenthG Summe 67 12 55 Summe Aufenthaltsdauer 63 4 67 6 Jahre und weniger mehr als 6 Jahre 50 13 3 1 53 14 § 25 Abs. 4a § 25 Abs. 4b AufenthG AufenthG Summe AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG Länder 63 4 67 darunter Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 4 8 6 1 3 4 6 1 9 17 1 3 - 4 8 7 1 3 7 6 1 9 17 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Saudi-Arabien Kosovo Serbien Kuwait Libanon Vereinigte Arabische Emirate Irak – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland darunter Bulgarien Rumänien Nigeria Albanien China Brasilien Irak Iran Kosovo Serbien Sierra Leone Afghanistan Kuwait Russische Föderation Ukraine 16. 3 1 - - 3 1 - § 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG 63 4 11 11 8 3 3 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2015 lebten 49 913 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 720 männliche und 23 185 weibliche, sowie acht Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 719 Personen waren unter 18 Jahre alt. 35 358 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 14 555 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen 49.913 3.417 2.631 4.726 792 1.848 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Drucksache 18/7800 – 19 – Drucksache 18/7800 Deutschland darunter Serbien Kosovo Türkei Ungeklärt Afghanistan Irak Bosnien-Herzegowina Russische Föderation Vietnam Libanon 17. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4.239 2.683 341 4.645 16.978 1.919 340 1.141 1.161 2.271 781 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 49.913 6.446 5.905 5.323 2.833 2.722 1.914 1.772 1.488 1.487 1.374 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) und wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die Neuregelung des § 25b AufenthG? Im AZR liegt für die Rechtsgrundlage § 25b AufenthG zum Stichtag 31. Dezember. 2015 noch kein gesonderter Speichersachverhalt vor. Aufgrund der noch nicht vorhandenen Daten im AZR ist eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode männlich weiblich Unbekannt Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG Altersgruppe Unter 18 Jahre 18 Jahre und älter Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen § 25a Abs. 1 3.351 1.708 1.643 § 25a Abs. 2 Satz 1 509 § 25a Abs. 2 Satz 2 318 236 272 1 186 132 Summe 4.178 2.130 2.047 1 § 25a Abs. 2 Satz 1 509 16 493 § 25a Abs. 2 Summe Satz 2 318 4.178 289 1.108 29 3.070 3.351 318 162 129 26 86 134 174 § 25a Abs. 2 Satz 1 509 55 42 15 6 11 19 28 § 25a Abs. 2 Summe Satz 2 318 4.178 50 423 22 226 6 150 2 34 8 105 12 165 18 220 40 8 2 50 653 1.196 124 51 56 89 76 37 121 150 24 5 11 2 9 3 91 81 15 1 3 1 4 2 865 1.427 163 57 70 92 89 42 § 25a Abs. 1 3.351 803 2.548 § 25a Abs. 1 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG Deutschland darunter: Türkei Serbien Kosovo Libanon Armenien Russische Föderation Irak 3.351 608 386 382 248 170 167 166 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG Summe Drucksache 18/7800 – 21 – Drucksache 18/7800 – 22 – Deutschland darunter: Türkei Kosovo Serbien Irak Armenien Libanon Russische Föderation Aserbaidschan Iran Syrien 149 135 130 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG 509 98 66 48 41 33 31 26 20 19 10 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG Deutschland 318 darunter: Türkei Serbien Kosovo Irak Libanon Armenien Ägypten Russische Föderation Syrien Jordanien 102 37 36 26 16 12 9 8 8 7 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Altersgruppe unter 18 Jahre 18 Jahre und mehr Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Geschlecht männlich Weiblich unbekannt 262 108 154 262 128 134 - Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ungeklärt Aserbaidschan Syrien Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland darunter: Libanon Türkei Serbien Russische Föderation Kosovo Ungeklärt Armenien Jordanien Irak Aserbaidschan 18. 262 14 15 58 0 0 4 25 8 46 44 13 18 0 11 4 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262 60 41 28 23 22 17 16 8 6 5 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 155 308 Personen mit einer Duldung, darunter 102 333 männliche und 52 736 weibliche, sowie 239 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 48 635 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Drucksache 18/7800 – 23 – Drucksache 18/7800 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 155.308 Personen mit Duldung 155.308 108.361 46.947 116.071 39.237 122.369 32.939 125.867 29.441 130.007 25.301 133.198 22.110 137.536 17.772 143.658 11.650 Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 27.819 10.104 7.970 4.052 2.809 5.487 7.830 3.206 14.861 43.050 9.026 1.560 5.985 4.241 4.511 2.797 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit Duldung Aufenthaltsdauer 0 - 3 Jahre mehr als 3 Jahre 0 - 4 Jahre mehr als 4 Jahre 0 - 5 Jahre mehr als 5 Jahre 0 - 6 Jahre mehr als 6 Jahre 0 - 8 Jahre mehr als 8 Jahre 0 - 10 Jahre mehr als 10 Jahre 0 - 12 Jahre mehr als 12 Jahre 0 - 15 Jahre mehr als 15 Jahre Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 155.308 Alter 0 - 11 Jahre 12 - 15 Jahre 16 - 17 Jahre 18 - 20 Jahre 21 - 29 Jahre 30 - 39 Jahre 40 - 49 Jahre 50 - 59 Jahre 60 - 69 Jahre 70 Jahre und mehr Ohne Altersangaben Deutschland darunter: Serbien Kosovo Syrien Mazedonien Afghanistan Russische Föderation Albanien Irak Ungeklärt Bosnien-Herzegowina 19. 28.785 10.416 9.434 10.335 34.652 31.558 17.867 8.259 2.678 1.322 2 Personen mit Duldung 155.308 20.212 13.533 9.988 9.963 9.016 6.814 6.654 6.054 5.221 4.886 Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 350 644 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 242 057 männliche und 107 979 weibliche, sowie 608 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 90 770 Personen waren unter 18 Jahre alt. 937 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 349 707 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit Duldung Drucksache 18/7800 – 25 – Drucksache 18/7800 Deutschland darunter: Syrien Afghanistan Albanien Irak Eritrea Pakistan Kosovo Russische Föderation Serbien Somalia 20. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 350.644 39.130 59.044 30.420 12.434 3.750 10.366 20.012 13.812 26.965 57.082 13.817 5.778 20.028 11.278 15.656 11.072 Personen mit Aufenthaltsgestattung 350.644 85.477 35.616 26.617 19.641 17.978 13.258 12.635 11.647 10.631 9.880 Wie viele Personen lebten nach Einschätzung fachkundiger Bundesbediensteter zum Stand vom 31. Dezember 2015 in Deutschland als Asylsuchende, die noch keinen Asylantrag stellen konnten (soweit möglich bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, wie ist das vereinbar mit einem den Fragestellern vorliegenden, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten „Datenblatt BAMF, Stand 31.12.2015“, das unter anderem die Angabe enthält: „realistischer EASY-GAP“ von 480 000, womit die hier erbetene Einschätzung der Kluft zwischen den im EASY-System erfassten Asylsuchenden und den offiziellen Asylantragstellenden gemeint sein dürfte (bitte vor diesem Hintergrund ausführen)? Das System EASY verwaltet die bundesweite Verteilung von Asylsuchenden auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Die Verteilung der Asylsuchenden Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen mit Aufenthaltsgestattung Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7800 – 27 – 21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR 412 Personen mit dem Sachverhalt „Als Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 243 männliche und 169 weibliche, erfasst. 16 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt 375 36 1 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 412 in % 75,7 19,9 4,4 Deutschland darunter: Vietnam Irak Türkei Afghanistan Russische Föderation Ukraine Äthiopien 412 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 412 53 43 39 31 22 21 19 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. erfolgt dabei in anonymisierter Form anhand der Merkmale „aufnehmendes Bundesland“ und „Herkunftsland“. Es werden keinerlei personenbezogene Daten wie Geschlecht oder Alter erfasst. Dadurch kann es zu Mehrfachregistrierungen kommen. Auch Personen, die Deutschland wieder verlassen haben oder verlassen, bleiben im System weiterhin registriert. Wie sich diese Gruppen nach Geschlecht, Alter, aufnehmenden Bundesländern und Herkunftsländern zusammensetzen, ist aufgrund der anonymisierten Erfassung unbekannt. Andererseits stellen auch Personen einen Asylantrag, die zuvor nicht in EASY registriert wurden, z. B. unbegleitete Minderjährige oder Personen in Haft. Der Angabe eines „realistischen EASY-GAP“ liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der EASY-Registrierungen um bis zu 20 Prozent höher liegt als die Zahl jener, die sich tatsächlich weiterhin in Deutschland aufhalten und noch keinen Asylantrag stellen konnten. Es handelt sich dabei um eine überschlägige interne Schätzung, die genaue Anzahl der betroffenen Personen lässt sich nicht ermitteln. Drucksache 18/7800 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18 17 14 22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2015 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich die zehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes beziehen: BAMF Jahr 2015 davon männlich weiblich unter 18 Jahre BAMF 2015 darunter Syrien Irak Eritrea Ungeklärt Afghanistan sonst. asiat. Staatsangeh. Staatenlos Iran Somalia Russische Föd. Ausgesprochene Ausgesprochene Ausgesprochener Ausgesprochene Anerkennungen Gewährungen von subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz gem. § 4 I bote nach § 60 tigte nach nach § 3 I AsylVfG V/VII AufenthG Artikel 16a GG AsylVfG 2.029 135.107 1.707 2.072 1.148 881 849 98.370 36.737 32.130 1.165 542 550 1.280 792 871 Ausgesprochene Ausgesprochene Ausgesprochener Ausgesprochene Anerkennungen Gewährungen von subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz gem. § 4 I bote nach § 60 tigte nach nach § 3 I AsylVfG V/VII AufenthG Artikel 16a GG AsylVfG 2.029 135.107 1.707 2.072 1.167 157 44 35 48 99.970 14.353 8.870 3.256 1.660 61 289 347 5 325 221 81 39 13 809 21 10 208 9 1.934 1.962 1.325 434 185 18 29 265 71 8 3 25 110 138 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Iran Eritrea Libanon Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jan.-Nov. 2015 davon männlich weiblich unter 18 Jahre Gerichte Jan.-Nov. 2015 davon Verwaltungsgerichte OVG/VGH Gerichte Jan.-Nov. 2015 darunter Afghanistan Pakistan Iran Syrien Somalia Russische Föd. Äthiopien Kosovo Serbien Eritrea Ausgesprochene Ausgesprochene Ausgesprochener Ausgesprochene Anerkennungen Gewährungen von subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz gem. § 4 I bote nach § 60 tigte nach Artinach § 3 I AsylVfG V/VII AufenthG kel 16a GG AsylVfG 78 1.352 258 740 46 32 21 882 470 242 180 78 43 443 297 172 Ausgesprochene Ausgesprochene Ausgesprochener Ausgesprochene Anerkennungen Gewährungen von subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz gem. § 4 I bote nach § 60 tigte nach Artinach § 3 I AsylVfG V/VII AufenthG kel 16a GG AsylVfG 78 1.352 258 740 77 1.348 258 739 1 4 0 1 Ausgesprochene Ausgesprochene Ausgesprochener Ausgesprochene Anerkennungen Gewährungen von subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz gem. § 4 I bote nach § 60 tigte nach Artinach § 3 I AsylVfG V/VII AufenthG kel 16a GG AsylVfG 78 1.352 258 740 2 18 10 4 3 4 2 225 295 247 217 43 37 47 44 94 6 4 79 24 2 - 295 15 7 5 19 13 21 52 47 1 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gerichte Drucksache 18/7800 – 29 – Drucksache 18/7800 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Geschlecht Summe männlich weiblich unbekannt Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845 334.626 211.128 91 Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Altersgruppe unter 18 Jahre 18 Jahre und mehr Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag Summe darunter mit dem Aufenthaltsstatus in % unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) Länder Summe Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 545.845 61.640 484.205 545.845 409.891 135.929 25 545.845 46,7 35,6 17,7 Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845 65.213 62.199 37.978 7.194 9.046 24.077 48.930 4.778 51.221 160.512 24.826 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr der Asylentscheidung Summe vor 1980 1980-1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 unbekannt 7.090 14.401 8.845 13.026 6.509 Aufhältige - Asylantrag abgelehnt nach Jahr 545.845 65 4.192 6.093 7.416 9.356 17.564 19.445 20.763 21.494 21.305 22.206 23.172 33.881 28.507 31.391 31.288 27.248 23.949 19.931 13.751 7.885 7.726 11.453 12.773 17.601 20.644 19.963 33.790 30.993 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Drucksache 18/7800 – 31 – Drucksache 18/7800 24. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845 78.508 67.721 50.875 28.154 27.395 15.887 15.426 15.272 13.352 12.885 Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger waren hierunter, wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch schätzen fachkundige Bundesbedienstete die tatsächlich noch in Deutschland lebende Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass „eine nicht unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“, was im AZR nicht oder nicht immer berücksichtigt wird (so die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6860 zu Frage 22; die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, betrug weniger als ein Drittel der im AZR gemeldeten Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung, vgl. ebd.)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 3 132 329 Personen erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen. Angaben oder Einschätzungen, wie viele dieser Personen sich möglicherweise nicht mehr in Deutschland aufhalten, lassen sich aufgrund der Datenlage und der Zuständigkeit der Länder nicht treffen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Geschlecht männlich weiblich unbekannt Unter 18 Jahre 3.132.329 1.785.968 1.336.506 9.855 545.342 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland darunter: Türkei Kosovo Serbien Afghanistan Vietnam Mazedonien Libanon Syrien Bosnien-Herzegowina Polen – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 3.132.329 813.037 2.319.130 162 3.132.329 514.689 620.080 145.164 32.798 32.643 73.386 328.900 24.987 254.786 726.724 154.681 36.713 62.450 30.653 63.919 29.756 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Deutschland 3.132.329 darunter: Polen 644.105 Rumänien 430.975 Italien 269.379 Bulgarien 214.421 Griechenland 164.544 Ungarn 161.664 Syrien 109.055 Spanien 94.636 Niederlande 84.613 Kroatien 83.279 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt Drucksache 18/7800 – 33 – Drucksache 18/7800 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2.650.098 1.478.736 1.164.669 6.693 392.882 EU- und EWR-Bürger Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt 2.650.098 EU- und EWR-Bürger Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 2.650.098 EU- und EWR-Bürger Deutschland darunter: Polen Rumänien Italien Bulgarien Griechenland Ungarn Spanien Niederlande Kroatien Österreich 745.321 1.904.736 41 455.116 558.804 104.946 25.715 29.792 63.873 280.694 19.448 203.656 593.255 137.301 33.861 40.997 21.931 55.896 24.813 2.650.098 640.025 426.895 267.013 212.476 163.268 160.800 93.977 83.975 80.715 73.280 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU- und EWR-Bürger Geschlecht männlich weiblich unbekannt Unter 18 Jahre – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ausreisepflichtige Personen ohne Duldung Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt ausreisepflichtige Personen ohne Duldung Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen ausreisepflichtige Personen ohne Duldung Deutschland darunter: Albanien Serbien Kosovo Rumänien Türkei Mazedonien Bosnien-Herzegowina Russische Föderation Polen Kroatien 49.106 33.662 15.374 70 10.552 49.106 14.055 34.934 117 49.106 4.892 6.174 4.561 1.248 396 2.222 5.448 433 3.716 11.240 2.157 232 3.906 1.086 880 515 49.106 5.972 4.294 3.698 2.818 2.540 1.947 1.767 1.526 1.342 1.332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ausreisepflichtige Personen ohne Duldung Geschlecht männlich weiblich unbekannt unter 18 Jahre Drucksache 18/7800 – 35 – Drucksache 18/7800 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand vom 31. Dezember 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Geschlecht männlich weiblich unbekannt unter 18 Jahre Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland darunter: Italien Griechenland Frankreich 71.932 38.437 33.493 2 17.826 71.932 61.778 10.144 10 71.932 16.975 14.325 3.220 167 494 1.822 6.645 161 3.890 18.121 3.371 1.227 227 116 1.116 55 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932 21.659 12.898 4.928 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4.115 3.228 3.190 3.147 2.758 2.684 2.244 Wie viele Personen hatten zum Stand vom 31. Dezember 2015 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 158 124 aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 32 930 Personen waren unter 18 Jahre alt. 58 756 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 99 368 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt Geschlecht männlich weiblich unbekannt 158.124 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 158.124 87.983 70.017 124 14.894 27.110 6.892 1.956 1.531 5.935 19.369 1.019 11.938 48.670 4.958 1.293 4.814 1.607 2.839 3.299 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Portugal Türkei Österreich Niederlande Spanien Polen Großbritannien mit Nordirland 26. Drucksache 18/7800 – 37 – Drucksache 18/7800 – 38 – 18.801 12.339 8.493 7.422 6.878 5.423 5.316 4.423 4.162 3.856 Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 15 104 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 13 020 männliche und 2 078 weibliche, sowie sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 443 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger Deutschland darunter: Kosovo Mazedonien Albanien Pakistan Bosnien-Herzegowina Indien Vietnam Marokko Ghana China Mitgliedstaat 15.104 135 14.969 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 15.104 3.900 1.413 1.144 1.129 1.061 977 918 723 491 376 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 15.104 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 158.124 Deutschland darunter: Türkei Syrien Serbien China Kosovo Russische Föderation Irak Indien Vereinigte Staaten von Amerika Bosnien-Herzegowina 27. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 9.849 1.885 1.139 994 619 201 100 94 59 52 24 21 11 9 8 6 6 5 5 5 3 3 2 2 1 1 Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 2 819 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. Darunter waren 1 465 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. 705 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 760 Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Drucksache 18/7800 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mitgliedstaat Italien Slowenien Spanien Tschechische Republik Griechenland Österreich Slowakei Deutschland Polen Estland Frankreich Portugal Kroatien Lettland Niederlande Belgien Bulgarien Rumänien Litauen Ungarn Zypern Großbritannien und Nordirland Finnland Tschechoslowakei (ehemals) Luxemburg Irland – 39 – Drucksache 18/7800 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1.132 333 13 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig darunter mit Aufenthaltsstatus: befristet unbefristet sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 1.465 in % 37,2 28,7 34,1 Deutschland 1.465 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.465 darunter: Türkei Syrien Kosovo Serbien Irak 221 97 84 69 65 a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2015 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 115 277 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 21 351 mit Speicherung im Jahr 2015. 102 468 Personen (59 045 männlich, 43 403 weiblich, 20 unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 20 868 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Angaben zu Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger unbekannt 102.468 Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig darunter mit Aufenthaltsstatus: befristet unbefristet sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 102.468 in % 57,3 39,5 3,2 56.450 46.016 2 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Geschlecht männlich Weiblich Unter 18 Jahre Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 102.468 20.187 11.995 10.695 8.284 7.263 4.487 3.717 3.522 3.079 2.899 b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 bzw. waren zum 31. Dezember 2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 524 Personen zur Festnahme ausgeschrieben, davon 247 mit Speicherung im Jahr 2015. Darunter waren 162 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 109 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig Geschlecht männlich weiblich unter 18 Jahre 162 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland: seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger 162 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig darunter mit dem Aufenthaltsstatus: befristet unbefristet sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 138 24 74 3 159 162 in % 3,1 38,9 58,0 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland darunter: Irak Syrien Afghanistan Marokko Iran Tunesien Pakistan Libanon Türkei Kasachstan Drucksache 18/7800 – 41 – Drucksache 18/7800 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162 darunter: Afghanistan 34 Rumänien 33 Polen 18 Syrien 16 Eritrea 8 Somalia 7 Marokko 4 Pakistan 4 Albanien 3 Slowakische Republik 3 Tschechische Republik 3 c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 zu Frage 32d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen. 29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015, differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst lediglich die Zustimmungsanfragen der Ausländer-behörden und Visastellen. Informationen darüber, wie vielen Personen die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort liegen der BA daher nicht vor. Zustimmungen und Ablehnungen für Drittstaatsangehörige 2015 Insgesamt Männer Frauen unbekannt Zustimmungen 105.996 78.504 27.465 27 Ablehnungen 36.593 29.761 6.823 9 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zustimmungen 14.159 7.070 6.340 5.319 4.884 4.873 4.518 3.724 3.480 2.959 Ablehnungen 1.810 2.674 993 761 3.131 1.461 1.924 1.258 2.634 1.650 Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit) im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 31.Dezember 2015 war zu insgesamt 138 965 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 24 613 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2015 war zu 22 839 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 5 150 eine Versagung der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst. Von den 138 965 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 88 325 zum Stichtag 31. Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Von den 24 613 Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren 18 885 zum Stichtag 31.Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Geschlecht männlich weiblich unbekannt 88.325 60.437 27.858 30 Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger 88.325 30.102 58.223 Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 88.325 in % 23,4 59,2 17,3 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zustimmungen und Ablehnungen für Drittstaatsangehörige 2015 Top 10 Staatsangehörigkeiten Indien Pakistan China Vereinigte Staaten von Amerika Kosovo Bosnien-Herzegowina Afghanistan Ukraine Albanien Serbien Drucksache 18/7800 – 43 – Drucksache 18/7800 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325 6.354 6.125 5.379 5.176 4.007 3.767 3.716 3.531 3.450 3.053 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Geschlecht männlich weiblich unbekannt 18.885 14.968 3.912 5 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland sechs Jahre oder weniger 6.385 12.500 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige darunter mit dem Aufenthaltsstatus: unbefristete Aufenthaltsrechte befristete Aufenthaltsrechte sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 18.885 in % 12,9 49,7 37,4 Deutschland darunter: Afghanistan Kosovo Türkei Irak Pakistan Serbien Syrien Iran Indien Albanien 18.885 Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885 1.546 1.333 1.184 1.145 1.017 797 787 776 539 515 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland darunter: China Indien Kosovo Vereinigte Staaten von Amerika Serbien Russische Föderation Afghanistan Türkei Pakistan Ukraine – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7800 – 45 – Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 ohne Vorrangprüfung erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach Geschlecht und Verordnungsgrundlagen, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zustimmungen ohne Vorrangprüfung, nach Verordnungsgrundlage 3.492 1.205 744 2.263 darunter Männer 2.636 925 250 867 Frauen 856 280 494 1.396 658 432 226 235 71 164 189 74 115 42 15 26 9.111 217 7.701 34 112 7 7.295 122 648 * * 7 1.816 95 7.053 * * - 15 4.249 * 3.602 * 647 80 69 11 312 278 34 4.647 4.021 624 17.986 16.383 1.600 45 53.344 31 37.852 14 15.486 Insgesamt § 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze) § 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) § 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) § 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Vermittlungsabsprache) § 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Mangelberuf) § 8 BeschV (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) - außer Kraft 7/2015 § 8 Abs. 2 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - § 17a AufenthG bis zu 18 Monate) ab 8/2015 § 8 Abs. 3 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - über 18 Monate) ab 8/2015 § 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) § 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) § 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) § 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) § 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) § 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen - Niederlassungspersonal) § 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer) § 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen - WHO/Europaabkommen) § 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) § 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - § 2 Abs. 2, §§ 6 oder 8) § 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate Aufenthalt) § 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - 15 Monate Aufenthalt) § 37 BeschV (Härtefallregelung) Insgesamt ohne Vorrangprüfung * Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrangprüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)? Drucksache 18/7800 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach § 32 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV), differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Geduldete nach Herkunftsland und Geschlecht Insgesamt darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten: Kosovo Serbien Pakistan Afghanistan Mazedonien Albanien Türkei Syrien Indien Nigeria 7.100 Männer 6.190 Frauen 907 936 694 579 504 443 298 245 216 214 212 822 531 577 493 341 225 223 208 204 194 113 163 * 11 102 73 22 8 10 17 * Aus Datenschutzgründen werden Werte kleiner 3 nicht aufgeführt Asylbewerber nach Herkunftsland und Geschlecht Insgesamt 32.238 Männer 29.201 Frauen 3.033 Pakistan 5.451 5.401 49 Afghanistan 3.847 3.726 121 Nigeria 2.119 1.913 206 Eritrea 1.814 1.641 173 Albanien 1.602 1.242 360 Kosovo 1.531 1.358 173 Syrien 1.422 1.366 55 Gambia 1.042 1.021 21 Iran 1.001 786 215 978 930 47 darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten: Indien c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen haben die Bundesregierung bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem Anteil im Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt wurde? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, die ggf. Einschätzungen ermöglichen könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2015 nach § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV? Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet. Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV) in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung der Frist Gebrauch gemacht. Im Jahr 2015 haben Arbeitgeber in 12 643 Fällen eine Vorabanfrage nach § 36 Absatz 3 BeschV gestellt. Im gesamten Jahr 2014 waren es 7 647 Fälle. Der starke Anstieg der Fallzahlen um über 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass die Regelung von Arbeitgebern vermehrt genutzt wird. e) Wie häufig wurde im Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt? Die BA hat im Jahr 2015 in 45 Fällen eine Zustimmung zur Beschäftigung nach § 37 BeschV erteilt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zu Frage 33c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen. Drucksache 18/7800 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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