Drucksache 18/7800 - DIP

Deutscher Bundestag
Drucksache
18. Wahlperiode
18/7800
09.03.2016
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7344 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2015
Vorbemerkung der Fragesteller
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im
Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit
einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR MidYear Trends 2013“, S. 6).
So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte
und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im
Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand vom 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und
Ausreisen. Ende des Jahres 2014 lebten zudem gut 50 000 Menschen mit einem
so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland.
Rund 60 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und
25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG)
sowie 23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
(§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende des
Jahres 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende des Jahres 2014).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. März 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort
Drucksache 18/7800
–2–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
1.
Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
39 610 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 335 männliche und
15 263 weibliche, sowie 12 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
3 526 Personen waren unter 18 Jahren. 30 166 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 9 432 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 12 Personen
ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
39.610
in %
79,5
18,2
2,4
Asylberechtigte insgesamt
darunter:
Türkei
Iran
Syrien
Afghanistan
Irak
Sri Lanka
Kosovo
Pakistan
Polen
Äthiopien
39.610
11.723
5.776
5.289
2.292
1.629
1.546
1.047
712
677
655
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtlicher Anerkennung, sank von
über einer Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014. Bis Mitte des
Jahres 2015 ist diese Zahl auf etwa 746 000 Flüchtlinge angestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862), hinzu kommt eine wachsende Zahl von noch nicht
im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Asylsuchenden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
39.610
5.179
3.579
2.239
363
569
1.905
4.860
174
4.874
12.863
1.029
694
217
110
870
85
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 211 052 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 142 345 männliche und 68 592 weibliche, sowie 115 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 48 695 Personen waren unter 18 Jahre alt.
42 083 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 168 967 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 2 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt
davon mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
211.052
in %
26,6
59,7
13,7
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Asylberechtigte insgesamt
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
2.
Drucksache 18/7800
–3–
Drucksache 18/7800
Personen mit Flüchtlingsschutz
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
3.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Personen mit Flüchtlingsschutz
211.052
99.290
46.040
12.583
10.005
8.974
5.554
5.383
3.501
2.804
2.623
211.052
20.281
25.731
9.771
4.107
4.187
6.979
19.239
4.651
23.889
58.881
8.125
5.616
5.848
4.790
6.350
2.607
Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz,
bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember
2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 (Abschiebungsverbote) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 sind 34 373 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon 18 120 männliche,
16 245 weibliche und acht mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht.
6 926 Personen waren unter 18 Jahre alt. 16 488 Personen lebten seit mehr als
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutschland
darunter:
Syrien
Irak
Iran
Afghanistan
Eritrea
Ungeklärt
Türkei
Pakistan
Somalia
Russische Föderation
–4–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/7800
–5–
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung nach
Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Deutschland
darunter:
Afghanistan
Syrien
Kosovo
Irak
Türkei
Russische Föderation
Serbien
Somalia
Iran
Armenien
Deutschland
davon:
Syrien
Afghanistan
Somalia
Ungeklärt
Eritrea
Irak
Iran
Staatenlos
Russische Föderation
Türkei
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
34.373
13.304
2.396
1.821
1.542
1.332
1.221
1.087
772
729
697
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer
Schutz) AufenthG
15.441
8.746
1.723
853
804
545
504
344
324
229
126
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
sechs Jahren in Deutschland und 17 885 Personen sechs Jahre oder weniger. Mit
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG waren 15 441 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2015 erfasst, davon 9 404 männliche, 6 031 weibliche und sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht.
4 157 Personen waren unter 18 Jahren. 3 826 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 11 615 Personen sechs Jahre oder weniger.
Drucksache 18/7800
4.
AE nach § 25 Abs. 3
AufenthG
34.373
3.065
4.659
2.553
665
428
3.192
4.439
698
2.593
6.962
1.187
633
822
368
1.451
658
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
AE nach § 25 Abs. 2
(subsidiärer Schutz)
AufenthG
15.441
1.222
1.336
806
190
293
499
1.606
325
2.712
3.768
968
410
289
291
593
133
Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach
„aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen,
waren 1 012 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2015 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Herkunftsländer gesamt
1. Halbjahr 2015
darunter:
Irak
Syrien
Türkei
Iran
Afghanistan
Kosovo
Russische Föderation
Serbien
Vietnam
Armenien
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
1.012
202
147
122
68
66
63
34
29
21
20
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Bundesland
Deutschland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
–6–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 21 360 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 375 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 985 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des
Flüchtlingsstatus
insgesamt
darunter mit dem
Aufenthaltsstatus:
unbefristete
Aufenthaltsrechte
befristete
Aufenthaltsrechte
sonstiges (z.B. Duldung,
kein Status gespeichert)
Anerkennung
Flüchtlingseigenwiderrufen/
schaft widerrufen/
zurückgenomzurückgenommen
men
subsidiärer Schutz
nach § 4 Abs. 1
AsylG widerrufen/
zurückgenommen
Summe
21.335
18
7
21.360
in %
in %
in %
in %
77,8
38.9
0,0
77,2
17,8
50
85,7
18,1
4,4
11,1
14,3
4,6
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Deutschland
darunter:
Kosovo
Irak
Türkei
Serbien
Serbien und Montenegro (ehemals)
Albanien
Jugoslawien (ehemals)
Sri Lanka
Serbien (ehemals)
Polen
6.
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 11 449 Personen mit einer Duldung nach
§ 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 7 305 männliche und 4 126 weibliche sowie
18 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 534 Personen waren
21.360
7.327
3.963
2.974
1.405
818
592
396
385
356
235
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
5.
Drucksache 18/7800
–7–
Drucksache 18/7800
–8–
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Bundesländer
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
darunter:
Serbien
Kosovo
Mazedonien
Syrien
Irak
Afghanistan
Russische Föderation
Ungeklärt
Türkei
Albanien
11.449
1.100
452
47
261
400
11
457
92
1.492
4.343
1.256
51
257
97
1.064
69
Personen mit Duldung
nach § 60a Abs. 1 AufenthG
11.449
1.626
1.154
941
711
621
592
460
363
345
313
Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz
vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach
Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet. Dieser Abschiebungsstopp wurde seitdem regelmäßig im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium
des Innern verlängert, zuletzt am 30. September 2015 für die Dauer eines weiteren
Jahres bis 30. September 2016. Ob darüber hinaus weitere Abschiebungsstopps
nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bestehen, ist der Bundesregierung nicht
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
unter 18 Jahre alt. 2 779 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 8 670 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/7800
–9–
7.
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen in §18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c
AufenthG differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Summe
männlich
weiblich
Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
120
11
21
91
9
18
29
2
3
Summe
152
118
34
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Summe
unter 18 Jahre
Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
120
11
21
0
0
0
Summe
152
0
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Aufenthaltsdauer
6 Jahre und weniger
mehr als 6 Jahre
Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr.1 Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
120
11
21
47
10
5
73
1
16
Summe
152
62
90
AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c
Summe
120
11
21
152
24
51
2
2
5
10
31
63
6
3
-
-
3
6
Hessen
Niedersachsen
16
7
-
1
1
17
8
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
14
2
2
2
3
1
19
5
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hamburg
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen.
Drucksache 18/7800
– 10 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutschland
darunter:
Irak
Afghanistan
Türkei
China
Äthiopien
Indien
Iran
Kosovo
Pakistan
Russische Föderation
Vereinigte Staaten
von Amerika
Vietnam
Deutschland
Afghanistan
Aserbaidschan
China
Indien
Japan
Kosovo
Marokko
Mexico
Russische Föderation
Ungeklärt
Vereinigte Staaten
von Amerika
120
27
13
7
6
3
3
3
3
3
3
3
3
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
11
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
Deutschland
Irak
Iran
Afghanistan
China
Gambia
Indien
Korea (Republik)
Korea, Dem. Volksrepublik
21
13
2
1
1
1
1
1
1
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?
Bis zum 31. Dezember 2015 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 206 535 Personen aufgenommen. Hinzu kommen
8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 215 070 jüdische Zuwanderer mit
ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist.
Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer
wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen*
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Gesamt
Einreisen/Personen
19.583
31.519
875
7.543
2.223
5.246
18.242
6.588
18.132
50.704
11.475
3.208
10.933
7.654
6.748
5.862
206.535
* Für das Jahr 2015 erfolgte durch Nordrhein-Westfalen noch keine Meldung,
daher sind hier die Einreisen zum Stand 31. Dezember 2014 aufgeführt
9.
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015
insgesamt 2 514 Personen, darunter 1 362 männliche und 1 148 weibliche sowie
vier Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 011 Personen waren unter 18 Jahre
alt. 186 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 2 328 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
8.
Drucksache 18/7800
– 11 –
Drucksache 18/7800
– 12 –
Deutschland
darunter:
Afghanistan
Syrien
Iran
Libanon
Ungeklärt
Irak
Jemen
Eritrea
Usbekistan
Kosovo
Bosnien-Herzegowina
10.
2.514
259
336
199
69
27
110
182
38
279
613
91
28
91
46
103
43
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
2.514
1.849
201
116
44
44
39
27
20
14
13
13
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015
insgesamt 6 170 Personen, darunter 3 175 männliche und 2 994 weibliche sowie
eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 1 789 Personen waren unter 18 Jahre
alt. 5 000 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 170 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/7800
– 13 –
6.170
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
553
487
1.569
98
38
171
289
14
557
1.355
230
129
145
131
150
254
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Deutschland
darunter:
Kosovo
Serbien
Türkei
Irak
Russische Föderation
Armenien
Libanon
Bosnien-Herzegowina
Syrien
Mazedonien
11.
6.170
812
774
696
388
294
267
248
216
198
186
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31.Dezember 2015 waren 34 895 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 9 754 Personen waren unter
18 Jahre alt. 26 026 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
8 867 Personen sechs Jahre oder weniger und bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt.
Zudem waren 20 762 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen
7 297 Personen unter 18 Jahre alt waren. 706 Personen lebten seit mehr als sechs
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Drucksache 18/7800
– 14 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
AE nach § 23 AufenthG
Summe
männlich
weiblich
unbekannt
Bundesland
Deutschland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
darunter:
Syrien
Kosovo
Serbien
Türkei
Bosnien-Herzegowina
Libanon
Afghanistan
Ungeklärt
Irak
Iran
Absatz 1
Absatz 2
34.895
16.844
18.034
17
20.762
10.154
10.551
57
AE nach § 23
Abs. 1 AufenthG
34.895
4.175
1.247
3.625
244
719
1.803
3.057
132
3.939
11.822
1.381
599
484
584
704
380
AE nach § 23
Abs. 2 AufenthG
20.762
3.007
3.151
1.143
646
198
486
1.299
427
1.731
4.209
1.017
191
1.327
546
689
695
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
§ 23 Abs. 1 AufenthG
34.895
7.565
4.712
4.361
2.653
2.245
2.201
1.239
1.091
1.021
714
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Jahren in Deutschland, 20 056 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
12.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach
§ 23 Abs. 2 AufenthG
20.762
15.503
2.142
744
666
320
286
180
109
101
82
82
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR insgesamt 1 478 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 561 Personen
waren unter 18 Jahre alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden:
Insgesamt
männlich
weiblich
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i.V.m
§ 104a AufenthG
1.442
735
707
Bundesland
Deutschland
davon
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
MecklenburgVorpommern
AE nach § 23
Abs. 1 i.V.m.
§ 104b AufenthG
36
13
23
Summe
1.478
748
730
AE nach § 104a bzw.
AE nach § 23
§ 23 Abs. 1 i.V.m
Abs. 1 i.V.m.
§ 104a AufenthG
§ 104b AufenthG
1.442
36
29
100
35
25
30
39
13
23
3
3
1
-
Summe
1.478
29
103
35
28
30
39
14
23
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutschland
darunter:
Syrien
Irak
Ukraine
Russische Föderation
Ungeklärt
Staatenlos
Somalia
Eritrea
Iran
Weißrussland
Usbekistan
Drucksache 18/7800
– 15 –
Drucksache 18/7800
Deutschland
darunter:
Kosovo
Serbien
Türkei
Syrien
Afghanistan
Irak
Libanon
Ungeklärt
Serbien und
Montenegro (ehemals)
Vietnam
13.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
AE nach § 104a bzw.
AE nach § 23
§ 23 Abs. 1 i.V.m
Abs. 1 i.V.m.
§ 104a AufenthG
§ 104b AufenthG
163
797
28
79
35
18
17
28
1
11
-
Summe
163
825
79
35
18
17
29
11
AE nach § 104a bzw.
AE nach § 23
§ 23 Abs. 1 i.V.m
Abs. 1 i.V.m.
§ 104a AufenthG
§ 104b AufenthG Summe
1.442
36
1.478
494
295
109
76
41
37
36
33
10
10
2
1
1
2
1
504
305
111
76
42
38
38
34
30
-
30
30
-
30
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14.
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn
wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 24 740 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 977 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 763 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG.
4 924 Personen waren unter
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Bundesland
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
– 16 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/7800
– 17 –
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
Summe
männlich
weiblich
unbekannt
§ 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
AufenthG
13.977
10.763
7.478
5.027
6.432
5.734
67
2
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
Aufenthaltsdauer
6 Jahre und weniger
mehr als 6 Jahre
unbekannt
§ 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
AufenthG
13.977
10.763
11.927
1.420
2.050
9.340
0
3
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
Deutschland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
§ 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
AufenthG
13.977
10.763
726
439
3.360
355
3.946
1.294
57
81
61
108
993
590
703
349
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
Deutschland
darunter
Libyen
Türkei
Russische Föderation
Summe
24.740
12.505
12.166
69
Summe
24.740
13.347
11.390
3
Summe
24.740
1.165
3.715
5.240
138
169
1.583
1.052
56
542
598
463
3.030
238
50
95
37
137
25
2.596
3.545
299
182
92
138
113
40
3.059
6.575
537
232
187
175
250
65
§ 25 Abs. 4 Satz 1 § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG
AufenthG
Summe
13.977
10.763
24.740
3.232
450
1.757
56
2.013
293
3.288
2.463
2.050
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Bundesländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Drucksache 18/7800
15.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
1.539
234
184
950
93
817
20
1.150
1.148
16
866
6
1.559
1.384
1.332
966
959
823
340
333
673
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 67 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 4 Personen
unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
Summe
männlich
weiblich
§ 25 Abs. 4a § 25 Abs. 4b
AufenthG
AufenthG
63
4
11
1
52
3
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
§ 25 Abs. 4a § 25 Abs. 4b
AufenthG
AufenthG
Summe
67
12
55
Summe
Aufenthaltsdauer
63
4
67
6 Jahre und weniger
mehr als 6 Jahre
50
13
3
1
53
14
§ 25 Abs. 4a § 25 Abs. 4b
AufenthG
AufenthG
Summe
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
Länder
63
4
67
darunter
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
4
8
6
1
3
4
6
1
9
17
1
3
-
4
8
7
1
3
7
6
1
9
17
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Saudi-Arabien
Kosovo
Serbien
Kuwait
Libanon
Vereinigte Arabische
Emirate
Irak
– 18 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutschland
darunter
Bulgarien
Rumänien
Nigeria
Albanien
China
Brasilien
Irak
Iran
Kosovo
Serbien
Sierra Leone
Afghanistan
Kuwait
Russische Föderation
Ukraine
16.
3
1
-
-
3
1
-
§ 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
63
4
11
11
8
3
3
2
2
2
2
2
2
1
1
1
1
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2015 lebten 49 913 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 720 männliche und
23 185 weibliche, sowie acht Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 719 Personen waren unter 18 Jahre alt. 35 358 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren
in Deutschland, 14 555 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
49.913
3.417
2.631
4.726
792
1.848
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Drucksache 18/7800
– 19 –
Drucksache 18/7800
Deutschland
darunter
Serbien
Kosovo
Türkei
Ungeklärt
Afghanistan
Irak
Bosnien-Herzegowina
Russische Föderation
Vietnam
Libanon
17.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4.239
2.683
341
4.645
16.978
1.919
340
1.141
1.161
2.271
781
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 5 AufenthG
49.913
6.446
5.905
5.323
2.833
2.722
1.914
1.772
1.488
1.487
1.374
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) und wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die Neuregelung des § 25b AufenthG?
Im AZR liegt für die Rechtsgrundlage § 25b AufenthG zum Stichtag 31. Dezember. 2015 noch kein gesonderter Speichersachverhalt vor. Aufgrund der noch
nicht vorhandenen Daten im AZR ist eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht möglich. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
– 20 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
männlich
weiblich
Unbekannt
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG
Altersgruppe
Unter 18 Jahre
18 Jahre und älter
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
§ 25a Abs. 1
3.351
1.708
1.643
§ 25a Abs. 2
Satz 1
509
§ 25a Abs. 2
Satz 2
318
236
272
1
186
132
Summe
4.178
2.130
2.047
1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
509
16
493
§ 25a Abs. 2
Summe
Satz 2
318
4.178
289
1.108
29
3.070
3.351
318
162
129
26
86
134
174
§ 25a Abs. 2
Satz 1
509
55
42
15
6
11
19
28
§ 25a Abs. 2
Summe
Satz 2
318
4.178
50
423
22
226
6
150
2
34
8
105
12
165
18
220
40
8
2
50
653
1.196
124
51
56
89
76
37
121
150
24
5
11
2
9
3
91
81
15
1
3
1
4
2
865
1.427
163
57
70
92
89
42
§ 25a Abs. 1
3.351
803
2.548
§ 25a Abs. 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Deutschland
darunter:
Türkei
Serbien
Kosovo
Libanon
Armenien
Russische Föderation
Irak
3.351
608
386
382
248
170
167
166
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG
Summe
Drucksache 18/7800
– 21 –
Drucksache 18/7800
– 22 –
Deutschland
darunter:
Türkei
Kosovo
Serbien
Irak
Armenien
Libanon
Russische Föderation
Aserbaidschan
Iran
Syrien
149
135
130
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG
509
98
66
48
41
33
31
26
20
19
10
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG
Deutschland
318
darunter:
Türkei
Serbien
Kosovo
Irak
Libanon
Armenien
Ägypten
Russische Föderation
Syrien
Jordanien
102
37
36
26
16
12
9
8
8
7
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Altersgruppe
unter 18 Jahre
18 Jahre und mehr
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Geschlecht
männlich
Weiblich
unbekannt
262
108
154
262
128
134
-
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Ungeklärt
Aserbaidschan
Syrien
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutschland
darunter:
Libanon
Türkei
Serbien
Russische Föderation
Kosovo
Ungeklärt
Armenien
Jordanien
Irak
Aserbaidschan
18.
262
14
15
58
0
0
4
25
8
46
44
13
18
0
11
4
2
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
262
60
41
28
23
22
17
16
8
6
5
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei,
vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach
Alter – 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40
bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 155 308 Personen mit einer
Duldung, darunter 102 333 männliche und 52 736 weibliche, sowie 239 Person
mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 48 635 Personen waren unter 18 Jahre alt.
Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Drucksache 18/7800
– 23 –
Drucksache 18/7800
– 24 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
155.308
Personen mit Duldung
155.308
108.361
46.947
116.071
39.237
122.369
32.939
125.867
29.441
130.007
25.301
133.198
22.110
137.536
17.772
143.658
11.650
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
27.819
10.104
7.970
4.052
2.809
5.487
7.830
3.206
14.861
43.050
9.026
1.560
5.985
4.241
4.511
2.797
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Personen mit Duldung
Aufenthaltsdauer
0 - 3 Jahre
mehr als 3 Jahre
0 - 4 Jahre
mehr als 4 Jahre
0 - 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
0 - 6 Jahre
mehr als 6 Jahre
0 - 8 Jahre
mehr als 8 Jahre
0 - 10 Jahre
mehr als 10 Jahre
0 - 12 Jahre
mehr als 12 Jahre
0 - 15 Jahre
mehr als 15 Jahre
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
155.308
Alter
0 - 11 Jahre
12 - 15 Jahre
16 - 17 Jahre
18 - 20 Jahre
21 - 29 Jahre
30 - 39 Jahre
40 - 49 Jahre
50 - 59 Jahre
60 - 69 Jahre
70 Jahre und mehr
Ohne Altersangaben
Deutschland
darunter:
Serbien
Kosovo
Syrien
Mazedonien
Afghanistan
Russische Föderation
Albanien
Irak
Ungeklärt
Bosnien-Herzegowina
19.
28.785
10.416
9.434
10.335
34.652
31.558
17.867
8.259
2.678
1.322
2
Personen mit Duldung
155.308
20.212
13.533
9.988
9.963
9.016
6.814
6.654
6.054
5.221
4.886
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 350 644 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 242 057 männliche und 107 979 weibliche, sowie 608 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 90 770 Personen waren unter 18 Jahre alt. 937 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
349 707 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Personen mit Duldung
Drucksache 18/7800
– 25 –
Drucksache 18/7800
Deutschland
darunter:
Syrien
Afghanistan
Albanien
Irak
Eritrea
Pakistan
Kosovo
Russische Föderation
Serbien
Somalia
20.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
350.644
39.130
59.044
30.420
12.434
3.750
10.366
20.012
13.812
26.965
57.082
13.817
5.778
20.028
11.278
15.656
11.072
Personen mit Aufenthaltsgestattung
350.644
85.477
35.616
26.617
19.641
17.978
13.258
12.635
11.647
10.631
9.880
Wie viele Personen lebten nach Einschätzung fachkundiger Bundesbediensteter zum Stand vom 31. Dezember 2015 in Deutschland als Asylsuchende,
die noch keinen Asylantrag stellen konnten (soweit möglich bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, wie ist das vereinbar mit einem
den Fragestellern vorliegenden, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten „Datenblatt BAMF, Stand 31.12.2015“, das unter
anderem die Angabe enthält: „realistischer EASY-GAP“ von 480 000, womit die hier erbetene Einschätzung der Kluft zwischen den im EASY-System
erfassten Asylsuchenden und den offiziellen Asylantragstellenden gemeint
sein dürfte (bitte vor diesem Hintergrund ausführen)?
Das System EASY verwaltet die bundesweite Verteilung von Asylsuchenden auf
die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Die Verteilung der Asylsuchenden
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
– 26 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/7800
– 27 –
21.
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR 412 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 243 männliche und 169 weibliche,
erfasst. 16 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
375
36
1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)
412
in %
75,7
19,9
4,4
Deutschland
darunter:
Vietnam
Irak
Türkei
Afghanistan
Russische Föderation
Ukraine
Äthiopien
412
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
412
53
43
39
31
22
21
19
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
erfolgt dabei in anonymisierter Form anhand der Merkmale „aufnehmendes Bundesland“ und „Herkunftsland“. Es werden keinerlei personenbezogene Daten wie
Geschlecht oder Alter erfasst. Dadurch kann es zu Mehrfachregistrierungen kommen. Auch Personen, die Deutschland wieder verlassen haben oder verlassen,
bleiben im System weiterhin registriert. Wie sich diese Gruppen nach Geschlecht,
Alter, aufnehmenden Bundesländern und Herkunftsländern zusammensetzen, ist
aufgrund der anonymisierten Erfassung unbekannt. Andererseits stellen auch Personen einen Asylantrag, die zuvor nicht in EASY registriert wurden, z. B. unbegleitete Minderjährige oder Personen in Haft. Der Angabe eines „realistischen
EASY-GAP“ liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der EASY-Registrierungen um bis zu 20 Prozent höher liegt als die Zahl jener, die sich tatsächlich
weiterhin in Deutschland aufhalten und noch keinen Asylantrag stellen konnten.
Es handelt sich dabei um eine überschlägige interne Schätzung, die genaue Anzahl der betroffenen Personen lässt sich nicht ermitteln.
Drucksache 18/7800
– 28 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
18
17
14
22.
Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2015 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich
die zehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes beziehen:
BAMF
Jahr 2015
davon
männlich
weiblich
unter 18 Jahre
BAMF
2015
darunter
Syrien
Irak
Eritrea
Ungeklärt
Afghanistan
sonst. asiat.
Staatsangeh.
Staatenlos
Iran
Somalia
Russische Föd.
Ausgesprochene Ausgesprochene
Ausgesprochener Ausgesprochene
Anerkennungen Gewährungen von
subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz
gem. § 4 I
bote nach § 60
tigte nach
nach § 3 I
AsylVfG
V/VII AufenthG
Artikel 16a GG
AsylVfG
2.029
135.107
1.707
2.072
1.148
881
849
98.370
36.737
32.130
1.165
542
550
1.280
792
871
Ausgesprochene Ausgesprochene
Ausgesprochener Ausgesprochene
Anerkennungen Gewährungen von
subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz
gem. § 4 I
bote nach § 60
tigte nach
nach § 3 I
AsylVfG
V/VII AufenthG
Artikel 16a GG
AsylVfG
2.029
135.107
1.707
2.072
1.167
157
44
35
48
99.970
14.353
8.870
3.256
1.660
61
289
347
5
325
221
81
39
13
809
21
10
208
9
1.934
1.962
1.325
434
185
18
29
265
71
8
3
25
110
138
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Iran
Eritrea
Libanon
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Jan.-Nov. 2015
davon
männlich
weiblich
unter 18 Jahre
Gerichte
Jan.-Nov. 2015
davon
Verwaltungsgerichte
OVG/VGH
Gerichte
Jan.-Nov. 2015
darunter
Afghanistan
Pakistan
Iran
Syrien
Somalia
Russische Föd.
Äthiopien
Kosovo
Serbien
Eritrea
Ausgesprochene Ausgesprochene
Ausgesprochener Ausgesprochene
Anerkennungen Gewährungen von
subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz
gem. § 4 I
bote nach § 60
tigte nach Artinach § 3 I
AsylVfG
V/VII AufenthG
kel 16a GG
AsylVfG
78
1.352
258
740
46
32
21
882
470
242
180
78
43
443
297
172
Ausgesprochene Ausgesprochene
Ausgesprochener Ausgesprochene
Anerkennungen Gewährungen von
subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz
gem. § 4 I
bote nach § 60
tigte nach Artinach § 3 I
AsylVfG
V/VII AufenthG
kel 16a GG
AsylVfG
78
1.352
258
740
77
1.348
258
739
1
4
0
1
Ausgesprochene Ausgesprochene
Ausgesprochener Ausgesprochene
Anerkennungen Gewährungen von
subsidiärer Schutz Abschiebungsverals Asylberech- Flüchtlingsschutz
gem. § 4 I
bote nach § 60
tigte nach Artinach § 3 I
AsylVfG
V/VII AufenthG
kel 16a GG
AsylVfG
78
1.352
258
740
2
18
10
4
3
4
2
225
295
247
217
43
37
47
44
94
6
4
79
24
2
-
295
15
7
5
19
13
21
52
47
1
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gerichte
Drucksache 18/7800
– 29 –
Drucksache 18/7800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember
2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Geschlecht
Summe
männlich
weiblich
unbekannt
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
545.845
334.626
211.128
91
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Altersgruppe
unter 18 Jahre
18 Jahre und mehr
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe
darunter mit dem Aufenthaltsstatus in %
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
Länder
Summe
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
545.845
61.640
484.205
545.845
409.891
135.929
25
545.845
46,7
35,6
17,7
Aufhältige mit
abgelehntem Asylantrag
545.845
65.213
62.199
37.978
7.194
9.046
24.077
48.930
4.778
51.221
160.512
24.826
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
23.
– 30 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Jahr der Asylentscheidung
Summe
vor 1980
1980-1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
unbekannt
7.090
14.401
8.845
13.026
6.509
Aufhältige - Asylantrag
abgelehnt nach Jahr
545.845
65
4.192
6.093
7.416
9.356
17.564
19.445
20.763
21.494
21.305
22.206
23.172
33.881
28.507
31.391
31.288
27.248
23.949
19.931
13.751
7.885
7.726
11.453
12.773
17.601
20.644
19.963
33.790
30.993
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Drucksache 18/7800
– 31 –
Drucksache 18/7800
24.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Aufhältige mit
abgelehntem Asylantrag
545.845
78.508
67.721
50.875
28.154
27.395
15.887
15.426
15.272
13.352
12.885
Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger waren hierunter, wie viele
dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch schätzen fachkundige Bundesbedienstete die tatsächlich noch in Deutschland lebende Zahl Ausreisepflichtiger
ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass „eine nicht unerhebliche Zahl von
Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden
aus Deutschland ausreist oder untertaucht“, was im AZR nicht oder nicht
immer berücksichtigt wird (so die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6860 zu Frage 22; die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, betrug weniger als ein Drittel der im AZR gemeldeten Zahl Ausreisepflichtiger ohne
Duldung, vgl. ebd.)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 3 132 329 Personen erfasst, die weder
einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen.
Angaben oder Einschätzungen, wie viele dieser Personen sich möglicherweise
nicht mehr in Deutschland aufhalten, lassen sich aufgrund der Datenlage und der
Zuständigkeit der Länder nicht treffen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
Unter 18 Jahre
3.132.329
1.785.968
1.336.506
9.855
545.342
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutschland
darunter:
Türkei
Kosovo
Serbien
Afghanistan
Vietnam
Mazedonien
Libanon
Syrien
Bosnien-Herzegowina
Polen
– 32 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
3.132.329
813.037
2.319.130
162
3.132.329
514.689
620.080
145.164
32.798
32.643
73.386
328.900
24.987
254.786
726.724
154.681
36.713
62.450
30.653
63.919
29.756
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland
3.132.329
darunter:
Polen
644.105
Rumänien
430.975
Italien
269.379
Bulgarien
214.421
Griechenland
164.544
Ungarn
161.664
Syrien
109.055
Spanien
94.636
Niederlande
84.613
Kroatien
83.279
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
Drucksache 18/7800
– 33 –
Drucksache 18/7800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2.650.098
1.478.736
1.164.669
6.693
392.882
EU- und EWR-Bürger
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
2.650.098
EU- und EWR-Bürger
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
2.650.098
EU- und EWR-Bürger
Deutschland
darunter:
Polen
Rumänien
Italien
Bulgarien
Griechenland
Ungarn
Spanien
Niederlande
Kroatien
Österreich
745.321
1.904.736
41
455.116
558.804
104.946
25.715
29.792
63.873
280.694
19.448
203.656
593.255
137.301
33.861
40.997
21.931
55.896
24.813
2.650.098
640.025
426.895
267.013
212.476
163.268
160.800
93.977
83.975
80.715
73.280
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
EU- und EWR-Bürger
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
Unter 18 Jahre
– 34 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung
Deutschland
darunter:
Albanien
Serbien
Kosovo
Rumänien
Türkei
Mazedonien
Bosnien-Herzegowina
Russische Föderation
Polen
Kroatien
49.106
33.662
15.374
70
10.552
49.106
14.055
34.934
117
49.106
4.892
6.174
4.561
1.248
396
2.222
5.448
433
3.716
11.240
2.157
232
3.906
1.086
880
515
49.106
5.972
4.294
3.698
2.818
2.540
1.947
1.767
1.526
1.342
1.332
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
unter 18 Jahre
Drucksache 18/7800
– 35 –
Drucksache 18/7800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand vom 31. Dezember 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
unter 18 Jahre
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
darunter:
Italien
Griechenland
Frankreich
71.932
38.437
33.493
2
17.826
71.932
61.778
10.144
10
71.932
16.975
14.325
3.220
167
494
1.822
6.645
161
3.890
18.121
3.371
1.227
227
116
1.116
55
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
71.932
21.659
12.898
4.928
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
25.
– 36 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4.115
3.228
3.190
3.147
2.758
2.684
2.244
Wie viele Personen hatten zum Stand vom 31. Dezember 2015 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 158 124
aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 32 930 Personen waren unter 18 Jahre alt. 58 756 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 99 368 Personen sechs
Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
158.124
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
158.124
87.983
70.017
124
14.894
27.110
6.892
1.956
1.531
5.935
19.369
1.019
11.938
48.670
4.958
1.293
4.814
1.607
2.839
3.299
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Portugal
Türkei
Österreich
Niederlande
Spanien
Polen
Großbritannien mit Nordirland
26.
Drucksache 18/7800
– 37 –
Drucksache 18/7800
– 38 –
18.801
12.339
8.493
7.422
6.878
5.423
5.316
4.423
4.162
3.856
Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 15 104 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 13 020
männliche und 2 078 weibliche, sowie sechs Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 443 Personen waren unter 18 Jahre alt. Die weiteren Angaben
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
Deutschland
darunter:
Kosovo
Mazedonien
Albanien
Pakistan
Bosnien-Herzegowina
Indien
Vietnam
Marokko
Ghana
China
Mitgliedstaat
15.104
135
14.969
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
15.104
3.900
1.413
1.144
1.129
1.061
977
918
723
491
376
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
15.104
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt
158.124
Deutschland
darunter:
Türkei
Syrien
Serbien
China
Kosovo
Russische Föderation
Irak
Indien
Vereinigte Staaten von Amerika
Bosnien-Herzegowina
27.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
28.
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
9.849
1.885
1.139
994
619
201
100
94
59
52
24
21
11
9
8
6
6
5
5
5
3
3
2
2
1
1
Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, wie
viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 2 819 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes
(AZRG) erfasst. Darunter waren 1 465 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten. 705 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 760 Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht,
Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Drucksache 18/7800
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Mitgliedstaat
Italien
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Griechenland
Österreich
Slowakei
Deutschland
Polen
Estland
Frankreich
Portugal
Kroatien
Lettland
Niederlande
Belgien
Bulgarien
Rumänien
Litauen
Ungarn
Zypern
Großbritannien und Nordirland
Finnland
Tschechoslowakei (ehemals)
Luxemburg
Irland
– 39 –
Drucksache 18/7800
– 40 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
1.132
333
13
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
darunter mit Aufenthaltsstatus:
befristet
unbefristet
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
1.465
in %
37,2
28,7
34,1
Deutschland
1.465
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
1.465
darunter:
Türkei
Syrien
Kosovo
Serbien
Irak
221
97
84
69
65
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2015 nach § 54
Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele
von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 115 277 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 21 351 mit
Speicherung im Jahr 2015. 102 468 Personen (59 045 männlich, 43 403 weiblich,
20 unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in
Deutschland auf, davon 20 868 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Angaben zu
Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
unbekannt
102.468
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig
darunter mit Aufenthaltsstatus:
befristet
unbefristet
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
102.468
in %
57,3
39,5
3,2
56.450
46.016
2
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Geschlecht
männlich
Weiblich
Unter 18 Jahre
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
102.468
20.187
11.995
10.695
8.284
7.263
4.487
3.717
3.522
3.079
2.899
b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 bzw. waren zum 31. Dezember
2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 524 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 247 mit Speicherung im Jahr 2015. Darunter waren 162
Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 109 mit
einer Speicherung im Jahr 2015. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Geschlecht
männlich
weiblich
unter 18 Jahre
162
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland:
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
162
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
befristet
unbefristet
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
138
24
74
3
159
162
in %
3,1
38,9
58,0
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutschland
darunter:
Irak
Syrien
Afghanistan
Marokko
Iran
Tunesien
Pakistan
Libanon
Türkei
Kasachstan
Drucksache 18/7800
– 41 –
Drucksache 18/7800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
162
darunter:
Afghanistan
34
Rumänien
33
Polen
18
Syrien
16
Eritrea
8
Somalia
7
Marokko
4
Pakistan
4
Albanien
3
Slowakische Republik
3
Tschechische Republik
3
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen
war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 zu Frage 32d
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen.
29.
Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen
und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015,
differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst lediglich die Zustimmungsanfragen der Ausländer-behörden und Visastellen. Informationen darüber, wie vielen Personen die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort liegen der BA
daher nicht vor.
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige 2015
Insgesamt
Männer
Frauen
unbekannt
Zustimmungen
105.996
78.504
27.465
27
Ablehnungen
36.593
29.761
6.823
9
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutschland
– 42 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zustimmungen
14.159
7.070
6.340
5.319
4.884
4.873
4.518
3.724
3.480
2.959
Ablehnungen
1.810
2.674
993
761
3.131
1.461
1.924
1.258
2.634
1.650
Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit)
im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 31.Dezember 2015 war zu insgesamt 138 965 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 24 613 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2015 war zu 22 839 Personen
eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 5 150 eine Versagung
der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den 138 965 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 88 325
zum Stichtag 31. Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Von den 24 613 Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren 18 885 zum
Stichtag 31.Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
88.325
60.437
27.858
30
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
88.325
30.102
58.223
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
88.325
in %
23,4
59,2
17,3
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige 2015
Top 10 Staatsangehörigkeiten
Indien
Pakistan
China
Vereinigte Staaten von Amerika
Kosovo
Bosnien-Herzegowina
Afghanistan
Ukraine
Albanien
Serbien
Drucksache 18/7800
– 43 –
Drucksache 18/7800
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA,
Aufhältige
88.325
6.354
6.125
5.379
5.176
4.007
3.767
3.716
3.531
3.450
3.053
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Geschlecht
männlich
weiblich
unbekannt
18.885
14.968
3.912
5
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland
sechs Jahre oder weniger
6.385
12.500
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte
befristete Aufenthaltsrechte
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert)
18.885
in %
12,9
49,7
37,4
Deutschland
darunter:
Afghanistan
Kosovo
Türkei
Irak
Pakistan
Serbien
Syrien
Iran
Indien
Albanien
18.885
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
18.885
1.546
1.333
1.184
1.145
1.017
797
787
776
539
515
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutschland
darunter:
China
Indien
Kosovo
Vereinigte Staaten
von Amerika
Serbien
Russische Föderation
Afghanistan
Türkei
Pakistan
Ukraine
– 44 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/7800
– 45 –
Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 ohne Vorrangprüfung erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach Geschlecht
und Verordnungsgrundlagen, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Zustimmungen ohne Vorrangprüfung, nach Verordnungsgrundlage
3.492
1.205
744
2.263
darunter
Männer
2.636
925
250
867
Frauen
856
280
494
1.396
658
432
226
235
71
164
189
74
115
42
15
26
9.111
217
7.701
34
112
7
7.295
122
648
*
*
7
1.816
95
7.053
*
*
-
15
4.249
*
3.602
*
647
80
69
11
312
278
34
4.647
4.021
624
17.986
16.383
1.600
45
53.344
31
37.852
14
15.486
Insgesamt
§ 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze)
§ 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten)
§ 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss)
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Vermittlungsabsprache)
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer Abschluss - Mangelberuf)
§ 8 BeschV (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) - außer Kraft 7/2015
§ 8 Abs. 2 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - § 17a AufenthG bis zu 18 Monate) ab 8/2015
§ 8 Abs. 3 BeschV (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - über 18 Monate) ab 8/2015
§ 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte)
§ 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer)
§ 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen)
§ 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten)
§ 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge)
§ 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen - Niederlassungspersonal)
§ 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer)
§ 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen - WHO/Europaabkommen)
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6
oder 8)
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - § 2
Abs. 2, §§ 6 oder 8)
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate Aufenthalt)
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - 15
Monate Aufenthalt)
§ 37 BeschV (Härtefallregelung)
Insgesamt ohne Vorrangprüfung
* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrangprüfung
nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte
nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
Drucksache 18/7800
– 46 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung
von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach § 32 der Verordnung über die
Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV), differenziert nach
Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Geduldete nach Herkunftsland und Geschlecht
Insgesamt
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Kosovo
Serbien
Pakistan
Afghanistan
Mazedonien
Albanien
Türkei
Syrien
Indien
Nigeria
7.100
Männer
6.190
Frauen
907
936
694
579
504
443
298
245
216
214
212
822
531
577
493
341
225
223
208
204
194
113
163
*
11
102
73
22
8
10
17
* Aus Datenschutzgründen werden Werte kleiner 3 nicht aufgeführt
Asylbewerber nach Herkunftsland und Geschlecht
Insgesamt
32.238
Männer
29.201
Frauen
3.033
Pakistan
5.451
5.401
49
Afghanistan
3.847
3.726
121
Nigeria
2.119
1.913
206
Eritrea
1.814
1.641
173
Albanien
1.602
1.242
360
Kosovo
1.531
1.358
173
Syrien
1.422
1.366
55
Gambia
1.042
1.021
21
Iran
1.001
786
215
978
930
47
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Indien
c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen haben die Bundesregierung
bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem
Anteil im Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV
nicht erlaubt wurde?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, die ggf. Einschätzungen ermöglichen könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2015 nach § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 47 –
d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36
BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?
Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet.
Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 der
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
(BeschV) in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde innerhalb der Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung
der Frist Gebrauch gemacht.
Im Jahr 2015 haben Arbeitgeber in 12 643 Fällen eine Vorabanfrage nach § 36
Absatz 3 BeschV gestellt. Im gesamten Jahr 2014 waren es 7 647 Fälle. Der starke
Anstieg der Fallzahlen um über 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass die
Regelung von
Arbeitgebern vermehrt genutzt wird.
e) Wie häufig wurde im Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt?
Die BA hat im Jahr 2015 in 45 Fällen eine Zustimmung zur Beschäftigung nach
§ 37 BeschV erteilt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
zu Frage 33c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen.
Drucksache 18/7800
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333