Seminar Europäisches Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis

Württembergische
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Finanz- und Kommunalwirtschaft
Seminar
Europäisches Beihilfenrecht in der
kommunalen Praxis
in Kooperation mit
Stuttgart
12. April 2016
Seminarnummer 2016 - 57633S
Vorsprung durch Wissen
Seminar - Europäisches Beihilfenrecht in der kommunalen Praxis
Das Europäische Beihilfenrecht hat sich zu einer wichtigen Materie für Kommunen, kommunale Unternehmen und Banken
entwickelt. Umso wichtiger ist es, mit den neuesten Entwicklungen vertraut zu sein. Die Rechtsprechung hat mit mehreren
bedeutenden Urteilen die Wirksamkeit des Beihilfenrechts auf nationaler Ebene weiter verstärkt. In Baden-Württemberg gibt es
seit dem Jahr 2013 mit dem Muster-Verfahren „BDPK/Landkreis Calw“ wegen angeblich beihilfenrechtswidriger
Krankenhausfinanzierung einen Prozess mit bundesweiter Bedeutung.
Die Europäische Kommission hat im 1. Halbjahr 2015 in sieben neuen Entscheidungen die Eignung bestimmter staatlicher
Unterstützungsmaßnahmen an Unternehmen zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels verneint und insoweit eine
Änderung ihrer Entscheidungspraxis eingeläutet. Die Frage, ob insbesondere bei Daseinsvorsorgeleistungen im Einzelfall
künftig noch eine Beihilfe vorliegt oder nicht, rückt somit wieder verstärkt in den Vordergrund.
Das Seminar knüpft an die Qualifizierungsveranstaltung der kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2013 an. Es richtet
sich an Teilnehmer/innen mit Grundkenntnissen und geht auf die aktuelle Spruchpraxis der Europäischen Kommission und der
nationalen und europäischen Gerichte ein und behandelt aktuelle Fragestellungen in der kommunalen Praxis.
Teil 1
Beihilfenrechtliche Grundlagen und wesentliche Handlungsinstrumente
09:15 bis 12:30 Uhr

Darstellung der Tatbestandsmerkmale des Beihilfenverbots anhand der aktuellen Entscheidungspraxis der Europäischen
Kommission und der Gerichte, insbesondere Umgang mit der aktuellen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission
zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

Überblick über die Rechtsfolgen bei Verstößen

Erläuterung Prüfungsschema (einschließlich AGVO)

Wesentliche Handlungsmöglichkeiten in der kommunalen Praxis:
- „de minimis“-Verordnung
- Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung kommunaler Bürgschaften
- Anforderungen an die Ausgestaltung von Betrauungsakten
Teil 2
Aktuelle beihilfenrechtliche Fragen in der kommunalen Praxis

Gesundheitswesen

Verkehr

Finanzierung von Tourismus- und Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Kommunaler Wohnungsbau

Förderung von Vereinen
13:30 bis 16:15 Uhr
Dozententeam
Rechtsanwältin Dr. Beatrice Fabry,
Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer,
beide Menold Bezler Rechtsanwälte
Teilnahmegebühr
250,00 €
Veranstaltungsort
Württ. VWA, Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart
Den Teilnehmer/innen geht mit der Anmeldebestätigung eine Anfahrtsbeschreibung zu.
Veranstaltungszeit
Dienstag, 12. April 2016, 09:15 bis ca. 16:15 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen
Briska Wunder, Valerie Nübling
 0711 21041-25/-43, Fax 0711 21041-50
[email protected], [email protected]
Anmeldungen
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne schriftlich entgegen:
Württ. VWA, Briska Wunder, Wolframstr. 32, 70191 Stuttgart
E-Mail: [email protected] Fax 0711 21041-50 Internet: www.w-vwa.de
Es gelten unsere allgemeinen Teilnahmebedingungen. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
Sollten noch keine Grundkenntnisse zum Europäischen Beihilfenrecht vorliegen, empfehlen wir unser Grundlagenseminar
„Europäisches Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen“ am 24.02.2016 in Stuttgart (2016-57632S).