Besondere Vereinbarungen

Besondere Vereinbarungen
Gem. VDI 2700 – 2702 und DIN EN 12195 muß die Ladung ausreichend gesichert werden können.
Die Verzurrung wird nur nach Anweisung des Auftraggebers / Absenders durchgeführt.
Verzögert sich der Transport durch Nebel, Schnee, Regen, Glatteis, oder sonstige hoheitliche und höhere Gewalten,
haften wir in keiner Weise für eventuelle Lieferfristüberschreitungen.
Standkosten für unsere Fahrzeuge bzw. sonstige zusätzlich entstandene Kosten,
die auf Grund oben genannter Gewalten entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Zur Frachtpreiskalkulierung wurde der geographisch kürzeste Weg angenommen.
Sollte dies nicht möglich sein, werden die Mehrkosten an Sie weiterverrechnet.
Enthält unsere Auftragsbestätigung, Änderungen gegenüber dem Auftrag/Angebot, so gelten diese als vom
Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Std.) schriftlich widerspricht.
Der Auftrag erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Bedingungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Absprachen und Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.
Für Umbauarbeiten am Fahrzeug muß ein Kran oder Stapler incl. 1 (ein) Mann zur Verfügung gestellt werden,
bzw. die Kosten werden lt. Auslage + EUR 35,-- Bearbeitungsgebühr an Sie weiterverrechnet.
Storno-Gebühr 30 % vom Transportpreis. Lade- und Transportgestelle werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Beladung am Schwanenhals nicht möglich. Transportversicherung durch CMR zu unseren Lasten.
Zu- / Abfahrt muß für den Sondertransport gewährleistet sein. Bei Kilometer-Abrechnung: von / bis AT-5020 Salzburg.
Die Ware ist Eigentum des Unterzeichners, dieser haftet mit privatem und persönlichem Eigentum.
Für internationale und innerösterreichische Straßengütertransporte kommt die CMR zur Anwendung,
wobei ergänzend die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp),
kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, als vereinbart gelten.
Sonstige Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Basis der AÖSp.
Voraussetzung für die Transportübernahme ist das Vorliegen aller Genehmigungen zum Zeitpunkt der Transportdurchführung.
Transportdurchführung nur nach unseren bestätigten Transport-Auftrag (mit Stempel und Unterschrift).
FRACHT-PREIS: Incl. Sondertransportgenehmigungen für die Länder AT / DE / BE / NL / DK.
Alle anderen Länder-Sondertransport-Genehmigungen lt. Auslage + á EUR 35,-- Bearbeitungsgebühr.
Excl. Polizei / statischen Berechnungen / TÜV-Überprüfung / Brücken und Streckenprüfungen sowie Verkehrslenkende
Maßnahmen (VLM) / Fähren (Hin und Retour) / Tunnelsperren / Gewichtskontrollen und sonstige behördlichen Auflagen,
excl. aller Verzollungskosten und evtl. Zusatzkosten für bauliche Veränderungen.
Be- Entladung durch den Auftraggeber. Überstellungskennzeichen á angefangener Tag / Land EUR 120,--.
STRECKENPRÜFUNG: Streckenprüfung nur notwendig, wenn in der Sondertransport-Genehmigung vorgeschrieben.
Streckenprüfungen können durch den Auftraggeber selbst durchgeführt werden. Ein Streckenprotokoll ist notwendig.
Streckenprüfung durch Fa. J.A. Rachbauer á Begleit-Fzg. / á km EUR 0.60 von / bis AT-5020 Salzburg.
BEGLEITUNG: á Begleit-Fzg. / á km EUR 0.60 von / bis AT-5020 Salzburg.
Wartezeit / Standzeit / Kontrollzeit á Begleit-Fzg. / á angefangene 1/2 Std. EUR 60,-- / max. 10 Std. á Tag – 7 Tage KW.
Polizeibegleitung lt. Auslage + EUR 35,-- Bearbeitungsgebühr.
Je LKW: 2 (zwei) Std. für Be- / Entladung / Wartezeit / Standzeit frei.
Be- / Entlade- / Warte- / Stand- und Umbauzeit und Aufenthalt auf den Fähren (Hin- u. Retour)
á angefangene 1/2 Std. EUR 80,-- / max. 10 Std. á Tag - 7 Tage KW.
Bearbeitungsgebühr EUR 35,--. Plane beigestellt EUR 250,--. Transporte mit Vorbehalt auf die teilbare Ladung.
Zuplanen der offenen Ware durch Versender / Empfänger. Reinigungskosten pauschal EUR 120,--.
Be- / Entladung durch den Fahrer EUR 120,-- Einschulung notwendig (Versicherung). Zuladung per Colli EUR 250,--.
2. Fahrer / Beifahrer EUR 250,-- á angefangener Tag von / bis AT-5020 Salzburg. SEMI-Tieflader Laderampenlänge L-2.50 m.
Als Gerichtsstand gilt nur AT-5020 Salzburg als vereinbart. Es gilt nur österreichisches Recht.
Hiermit entfallen die besonderen Bedingungen gegen uns.
BAR-Zahlung incl. aller bisher angefallenen Kosten vor Entladung.
Bei Nichteinhaltung Pfandrecht. Lagerkosten á Maschine / á Tag EUR 50,--.
UID-Nr.: ATU40070301 / IBAN: AT11 2040 4000 4151 1106 / BIC: SBGSAT2SXXX
AT-Salzburger Sparkasse / BLZ 20404 / Konto-Nr: 0041511106
Zahl- und Klagbar (Gerichtsstand) nur in AT-5020 Salzburg. Für etwaige Fragen sind wir jederzeit erreichbar.
Wir wünschen GUTE und SICHERE Fahrt
RACHBAUER-SPECIAL Sondertransporte
Josef A. Rachbauer - CEO
Gersberg 34 a
AT-5020 Salzburg
T +43 (662) 44 00 00-0
F +43 (662) 44 00 00-11
M +43 (664) 33 88 88 0
[email protected]
www.rachbauer-special.at
… wir machen SCHWERES – LEICHT !!!
Stand ab 03/2016
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